DE1961132A1 - Verankerung eines auf Schiff laufenden Portalkranes - Google Patents
Verankerung eines auf Schiff laufenden PortalkranesInfo
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Description
United Industrial Syndicate, Inc., eine Gesellschaft nach den Gesetzen des Staates New York, 500 Broadway,
Alliance, Ohio (V.St.A.)
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Festlegen eines Portalkrans an einer Stelle des Decks «ines
Schiffes, über das dieser in Schiffslängsrichtung verfahrbar ist und dessen an gegenüberliegenden Deckseiten laufende Säulen jeweils eine zwischen den
Säulen-Enden angeordnete Verankerungsvorrichtung aufweiten. Die Erfindung befaßt sich insbesondere
nit der Verankerung eines über «in Schiffsdeck laufenden Portalkranes in einer Arbeitsstellung, der
leichter und/oder Ladung in Form von Großbehältern (Containern) über das Schiffsdeck transportiert,
wenn das Schiff unterwegs ist.
Derartige ichiffseigene Portalkräne überspannen
normalerweise die Laderäume des Schiffes und laufen auf Säulen über Gleise an gegenüberliegenden
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Seiten des Schiffsdeckes zwischen einer Anzahl von
Arbeitsstationen hin und her. Für das Beladen wird der Kran zu einer vorbestimmten Position an Deck
gefahren, bei der er hinreichend sicher an dem Schiffsrumpf verankert werden muß, um ein Losreißen
oder Beschädigen bei in schwerer See unruhigem Schiff zu vermeiden. Zur Verankerung wurden bislang an beiden
Seiten jeder Säule Klötze an die Schienen angeklammert, um eine Vorwärts- oder Rückwärtsbewegung des Kranes
auszuschließen; zusätzlich wurden die oberen Teile der Portalsäulen über Haltetaue mit dem Schiffsdeck
verbunden·. Da der Kran natürlicherweise einen relativ zum Schiff verhältnismäßig hoch liegenden Massenmittelpunkt
besitzt, reichen die Haitetaue nicht aus, um die vor allem bei schlingerndem Schiff auf die Portalsäulen
wirkenden Biege- und Kippmomente aufzufangen. Es besteht daher das Bedürfnis nach einer solchen Kranverankerung,
die die vor allem beim schlingerndem Schiff auf die Portalsäulen einwirkenden Biegemomente
soweit wie möglich aufnehmen. Diese Verankerung soll natürlich auch verhindern, daß der verankerte
Kran vorwärts oder rückwärts läuft, wenn das Schiff in schwerer See stampft.
Die Lösung dieser Aufgaben gelingt mit einer Vorrichtung
zum Pestlegen eines Portalkran·« an einer Stelle des Decks eines Schiffes, über das dieser in
Schiffslängsrichtung verfahrbar ist und dessen an gegenüberliegenden Decksseiten laufende Säulen jeweils
eine zwischen den Säulen-Enden angeordnete Verankerungsvorrichtung aufweisen; diese Festlegevorrichtung
zeichnet sich erfindungsgemäß aus durch mindestens einen am Deck befestigten Verankerungsturm, der bei an der Stelle des Decks befindlichem
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Kran einer Säule des Krans benachbart ist, durch eine im oberen Abschnitt des Turmes gegen seitliche Bewegungen
gesicherte Spanneinrichtung, die in die Verankerungsvorrichtung einführbar ist und dort auf die
zugehörige Portalsäule einwirkende Querkräfte aufnimmt, durch zwei horizontalliegende, um zueinander
versetzte Vertikal-Achsen verschwenkbare und am Turm angelenkte Spanner, sowie durch eine Kupplung an jedem
Spanner, die an dessen der Vertikalachse abgekehrten Ende befestigt und an den unteren Abschnitt der Portalsäule
- zusammen mit dem zugeordneten zweiten Spanner einen horizontalen Dreiecksverband bildend - zur
Aufnahme von Querkräften anschließbar ist.
Diese erfindungsgemäße Verankerung erfüllt die oben genannten Anforderungen und zeigt darüber hinaus Vorteile,
die mit bekannten Verankerungen bislang nicht erzielbar waren. So bleibt der Kran hinreichend sicher
auf dem Schiffsdeck verankert, selbst wenn er auf schwer stampfendem Schiff arbeiten muß. Ferner werden
die auf die Portalsäulen einwirkenden Biegemomente wesentlich reduziert, indem sie von der Verankerung
aufgenommen werden. Schließlich ist der verankerte
Kran weder vor- noch rückwärts bewegbar.
In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist die
Verankerungsvorrichtung zwischen den Säulenenden
nach außenbord weisend angebracht. Weiterhin können
die an jedem Turm angelenkten Spanner zusammen mit ihrer Kupplung so mit der zugehörigen Portalsäule
verankert sein, daß der von ihnen eingeschlossene, horizontalliegende Winkel von einer vertikalen Querebene des Schiffes halbiert wird.
onoinal inspected
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-A-
Die Erfindung wird nachstehend an einem vorteilhaften
Ausführungsbeispiel beschrieben, wobei auf die beigefügte Zeichnung Bezug genommen wird. Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht des auf dem Schiffsdeck verfahrbaren und in einer Verankerungsstellung
befindlichen Portalkranes sowie gestrichelt angedeutet eine etwas zur Seite verfahrene Säule des
Kranes; °
Fig. 2 in vergrößertem Maßstab einen Aufriß
längs der Linie 2-2 aus Figur 1, teil- ^ weise verdeckt;
™ Fig. 3 den Querschnitt bei 3-3 aus Figur 2;
Fig. 4 den Querschnitt bei 4-4 aus Figur 2; und
Fig. 5 den Querschnitt bei 5-5 aus Figur 2.
Figur 1 zeigt einen Schiffsdeck-Portalkran A mit vier
Portalsäulen B, der in Schiffslängsrichtung mit auf gegenüberliegenden Seiten des Schiffsdecks stehenden
Säulen B verfahrbar ist. In der Darstellung nach Figur 1 ist der Portalkran auf dem Schiff C in eine Stellung
gefahren, in der jede Portalsäule B jeweils einer von vier Verankerungen D gegenübersteht, die auf dem
. Schiffsdeck auf der Außenbord-Seite der Portal säulen
* B montiert sind. Auf diese Weise dienen die Verankerungen
D zum sicheren Festlegen des Portalkranes A auf dem Schiffsdeck, wenn das Schiff auf Fahrt ist,
und entlasten die Portalsäulen B insbesondere von den auf sie einwirkenden Biegemomenten, wenn das
Schiff C seitlich rollt.
Der Aufbau des Portalkranes A auf dem Schiff C sowie einzelne Merkmale des Kranes sowie der Betrieb des
Antriebsgetriebes, des Hebezeuges sind in der gleichlaufenden deutschen Patentanmeldung P 19 19 03 7.5
(Anwaltszeichen M 91), die der US-Patentanmeldung
Ö09834/12U
721 821 vom 16. April 1968 entspricht, näher beschrieben, so daß darauf hier nicht eingegangen
wird.
Im übrigen läuft der Kran A auf zwei sich in Längsrichtung
des Schiffes erstreckenden und auf gegenüberliegenden Seiten der Ladeluken verlaufenden Schienen
10. Die Portalsäulen stehen auf Rädern 11 in einem am unteren Ende jeder Säule angelenkten Fahrgestell
12.
Figur 2 zeigt einen sich aus der Säule B zur Außenbordseite des Kranes hin erstreckenden Ausleger 13,
der im einzelnen ebenfalls in der bereits zitierten Anmeldung beschrieben ist. Der Ausleger 13 ist in
der Nähe jeder Säule B mit einem Spannsitz 14 versehen.
Jede Verankerung D umfaßt einen Verankerungsturm 15, der an dem Schiff C befestigt ist und an einer gewünschten
Beladungsstation an Deck steht. Die Höhe des Turmes über Deck ist geringfügig kleiner als der vertikale
Abstand zwischen dem Ausleger 13 und der Deckoberseite (Figur 2). Demnach kann der Portalkran A
über die Verankerungstürme 15 hinweg frei verfahren werden.
In seinem Inneren weist jeder Verankerungsturm 15 eine Spanneinrichtung 16 mit einer relativ hohen Belastungezahl
von ungefähr 125 t auf. Zur Spanneinrichtung 16 gehört eine Spindel 17 und eine drehbare, auf die
Spindel 17 geschraubte Hülse 18, um eine Anhebung zu bewirken. Die Hülse 18 hat einen Axialhub auf
der Spindel 17 von etwa 45,2 7 cm (18 Zoll) und wird von einem Hydraulik- oder Pneumatikantrieb bekannter
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Bauart gedreht. Ein Rohrstempel 19 wird vom oberen Teil
der Hülse 18 in der Weise getragen, daß eine Hülsendrehung den Stempel nicht mitdrehen läßt, so
daß die Bewegung des Stempels in den Grenzen des Vertikalhubes auf eine lineare Verschiebung beschränkt
ist.
Am oberen Ende des Stempels 19 sitzt ein Haupt 20 mit abgeschrägten oberem Ende, das in den Spannsitz
14 eingreifen kann. Das Haupt 20 erstreckt sich durch eine obere Lagerhülse 21 am oberen Ende des Veranke-™
rungsturmes 15 hindurch, die die auf das Haupt 20, insbesondere bei schlingerndem Schiff C, ausgeübten
Horizontalkräfte auf den Turm und damit auf das Schiffsdeck überträgt. Die obere Lagerhülse 21 ist
teilweise in der Form zweier, etwa um 90° gegeneinander versetzter Backen 22 und 23 ausgeführt, die das
Haupt in einer Position festlegen, wenn die vertikale Spanneinrichtung 16 das Haupt 20 sicher in Eingriff
mit dem Spannsitz 14 gebracht hat. Die Backen umfassen zwei Blöcke 24 und 25 sowie Stellbolzen 26 und
Etwas unterhalb der Lagerhülse 21 angeordnet setzt L· eine Klammer 28, die die Vertikalbewegung des Rohrstempels
19 führt und ihn an seitlichen Bewegungen hindert. Die Klammer 28 umfaßt einen feststehenden
Teil 29 mit nach entgegengesetzten Seiten des Turmes abstehenden Armen sowie ein Teil 30, wobei die Teile
29 und 30 mit Stützelementen in der Form von den Stempel 19 umgebenden Halbringen versehen sind. Das
feststehende Teil 29 weist außerdem noch einen an es angeschweißten Arm 31 auf, der sich quer zu der
angrenzenden Wandung des Turmes 15 erstreckt.
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Das untere Ende der Spindel 17 ruht auf einem elastischen, vorgespannten Polster 32 aus verstärkten, übereinandergelegten
GummilameIlen. Der vorgespannte Sitz
wird von einem zylindrischen Gefäß 33 zusammengehalten.
Zwei horizontall.iegende Platte 35 und 36 sind in der
Nähe der Basis des Verankerungsturmes 15 übereinander angebracht und bilden eine Gabel für zwei horizontale
Schraubspanner 39 und 40, die in einer horizontalen Ebene um seitlich versetzte Vertikalachsen verschwenkbar
sind. Die horizontalliegenden Schraubspanner 39 und 40 3ind mit den Platten 35 und 36 verbolzt und an den
gegenüberliegenden Enden mit Anhängelaschen 40 und 42 versehen, die an eine an die Kransäule B angeschweißte
horizontalliegende Platte 43 angeschlossen werden können. Die mit Augen versehenen Enden 41 und 42 werden
ebenfalls mit Bolzen mit der Platte 43 verbunden, die sich durch die Laschen und seitlich gegeneinander versetzte
Löcher in der Platte erstrecken.
In angeschlossenem Zustand liegen die Schraubspanner 39 und 40 rechtwinklig zueinander und der von ihnen
eingeschlossene Winkel wird durch eine seitlich durch die Portalsäule B führende Linie, bzw. durch eine
vertikale Querebene des Schiffes halbiert. Wenn die Schraubspanner 39 und 40 mit der Säule verbunden worden
sind, werden sie angezogen und stellen dann ein wirkungsvolles Widerlager gegen Längsverschiebungen
des Kranes dar, was hauptsächlich durch den erzielten steifen Dreiecksverband ermöglicht wird. Die Spanner
sind beispielsweise mit etwa 50 t belastbar und haben einen maximalen Schraubhub von etwa 15,24 cm (6 Zoll).
Nachfolgend werden die einzelnen Arbeitsschritte mit
der Verankerung D lediglich für die Befestigung eines
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für das Arbeiten auf einem auf See befindlichen Schiff vorgesehenen Kranes A beschrieben. Das Lösen des Kranes
A und Freigeben auf dem Schiff erfordert lediglich ein Durchlaufen der gleichen Arbeitsschritte in umgekehrter
Reihenfolge und geht damit leicht aus der nachfolgenden Beschreibung des Verankerungsvorgange?
hervor.
Der Kran A wird anfänglich in seine Verankerungsstellung
gefahren, bei der jede Kransäule B einer Veranke- ^ rung D gegenübersteht. Einer der horizontalen Schraub
spanner am unteren Abschnitt des Turmes (bzw. an der Säule) wird so geschwenkt, daß ihre Einhängelasche
die Verankerungsplatte 43 der entsprechenden Kransäule B ergreift. Dann werden Riegelbolzen in die Laschen
und die entsprechenden Löcher der Platte 43 eingefügt und mit einem Gegensplint gesichert. Die entsprechenden
Spanner werden dann so betätigt, daß der Kran A in seine genaue Festleg—Position kommt.
Jetzt wird der nicht dargestellte Lastrahmen des Portalkranes
A durch Absenken auf einen Lukendeckel und durch örtliches Verriegeln gesichert. Auch die Flaschenfc
zugseile werden angezogen und die übrige Aufzugsein
richtung gesichert.
Danach werden alle vier vertikalen Spanneinrichtungen 16 in Gang gesetzt, um die entsprechenden Häupter
20 gegen die Spannsitze 14 in den Auslegern 13 zu führen. Wenn ein Haupt 20 in seinen Sitz 40 eingreift,
wird die entsprechende Spanneinrichtung 16 so lange betätigt, bis das vorgespannte Polster 32
in einem vorgewählten Ausmaß zusammengedrückt ist.
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Eine Meßlatte 45 am unteren Ende der Spindel 17 gibt eine visuelle Anzeige der Last, die während der Kompression
des vorgespannten Polsters 32 durch die Spanneinrichtung übertragen wird. Wenn beispielsweise die Spanneinrichtung so lange betätigt wird, bis das untere Ende
der Hülse 16 auf dem Gehäuse 33 aufsitzt, kann die Spanneinrichtung dann wieder freigegeben werden, bis
die Meßlatte 45 sich in eine vorbestimmte Position nach oben bewegt hat. Die Anordnung kann vorteilhafterweise
auch so getroffen werden, daß zunächst das untere Ende 17' der Spindel 17 auf das Gehäuse 33 abgesetzt
und dann die Spindel um ein gewünschtes Ausmaß nach oben bewegt wird. Die vertikalstehende Spanneinrichtung 16
nimmt also die vertikalen Lasten der Kransäule B nicht auf, sondern übt nur eine für den festen Sitz des Hauptes
20 in dem Spannsitz 14 ausreichende Kraft aus.
Die Backenblöcke 24 und 25 werden dann mit Hilfe der
Stellbolzen 26 und 27 und anschließend auch die Klammer zur Sicherung des Stempels 19 angezogen.
Schließlich werden die verbleibenden horizontalen Schraubspanner 39 und 40 mit den entsprechenden Platten 43
verbunden und angezogen, um die unteren Enden der Portalsäulen B an dem Turm D zu verankern.
Bei der so getroffenen Anordnung ist jede Portalsäule B an zwei vertikal verschiedenen Stellen an dem zugehörigen
Verankerungsturm D verankert und Seitenkräfte auf die Säule werden an diesen bei den Stellen auf den
Verankerungsturm Übertragen. Wenn also das Schiff über eine Seite rollt und die Masse des Portalkranes eine
Seitenkraft auf die Säule ausübt, wird das auf die
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Säule wirkende Biegemoment von dem Verankerungsturm D aufgenommen.
Beispielsweise ist aus Figur 2 zu entnehmen, daß bei
nach links rollendem Schiff und einer oben an der Säule nach links angreifenden Querkraft aufgrund der
Kranmasse diese Kraft ein gefährlich hohes Biegemoment in der Säule erzeugen würde, wenn der Kran nicht gesichert
wäre; bei sehr starkem Rollen des Schiffes tritt diese Belastung insbesondere an der Verbindung
zwischen der Säule und der Traverse auf.
Wenn der Kran an den Türmen verankert ist, wirkt jedoch eine seitliche Gegenkraft nach rechts auf die
Säule B zwischen ihren Enden an der Stelle des Hauptes
20. Dementsprechend wirkt eine seitliche Gegenkraft nach links am unteren Ende der Säule überö die
entsprechenden horizontalliegenden Schraubspanner 39 und 40. Die resultierende "Kreuz"-Wirkung an der Säule
B am Verankerungsturm D verteilt das auf die Säule wirkende Biegemoment über einen größeren Abschnitt
ihrer Länge und reduziert damit die Belastung an der Verbindung zwischen dem oberen Ende der Säule und
der Traverse.
Es wird noch bemerkt, daß die Spanneinrichtung 16 den
Kran bei Wartungsarbeiten an den Rädern, dem Antrieb etc. abstützt.
Dem Fachmann sind weitere Änderungen an dem beschriebenen Ausführungsbeispiel der Erfindung geläufig, ohne
daß dadurch von dem der Erfindung zugrundeliegenden Gedanken abgewichen wird.
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Claims (10)
1./Vorrichtung zum Festlegen eines Portalkranes an
einer Stelle des Decks eines Schiffes, über das dieser in Schiffslängsrichtung verfahrbar ist und dessen an
gegenüberliegenden Decksseiten laufende Säulen jeweils eine zwischen den Säulen-Enden angeordnete Verankerungsvorrichtung
aufweisen, gekennzeichnet durch mindestens einen am Deck befestigten Verankerungsturm (15),
der bei an der Stelle des Decks befindlichem Kran (A) einer Säule (B )des Krans benachbart ist; durch eine im
oberen Abschnitt des Turmes gegen seitliche Bewegungen gesicherte vertikale Spanneinrichtung (16, 19, 20, ...),
die in die Verankerungsvorrichtung (13, 14) einführbar ist und dort auf die zugehörige Portalsäule (B) einwirkende
Querkräfte aufnimmt; durch zwei horizontalliegende, um zueinander versetzte Vertikal-Achsen verschwenkbare
und am Turm angelenkte Spanner (39, 40); sowie durch eine Kupplung (41, 42) an jedem Spanner, die an
dessen der Vertikal-Achse abgekehrten Ende befestigt
und an den unteren Abschnitt der Portalsäule - zusammen
mit dem zugeordneten zweiten Spanner einen horizontalen Dreiecksverband bildend, zur Aufnahme von Querkräften
anschließbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verankerungsvorrichtung zwischen den Säulen-Enden nach außenbord weisend angebracht ist.
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3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der von den über ihre Kupplung
angeschlossenen Spannern gebildete Winkel von einer vertikalen Querebene des Schiffes halbiert wird.
4. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die vertikale Spanneinrichtung
eine Anhebevorrichtung umfaßt.
5. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüfc ehe, gekennzeichnet durch ein elastisches Gegenlager
(32) für die vertikale Abhebevorrichtung (17), das
die Spanneinrichtung für einen festen Eingriff in die Verankerungsvorrichtung (14) vorspannt.
6. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Anhebevorrichtung
eine Schraubspindel (17) umfaßt.
7. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die horizontalen
Spanner Schraubspanner sind.
f 8. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch eine Verklammerungsvorrichtung (22, 23, 28) in dem Verankerungsturm (15),
die die vertikale Spanneinrichtung in dem Turm nach ihrem Eingriff in die Verankerungsvorrichtung (14)
an dem Turm festlegt.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Verklammerungseinrichtung nahe dem oberen
Ende des Turmes angeordnete, einstellbare Backen (22, 23) umfaßt.
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10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, gekennzeichnet
dadurch, daß die Verklammerungseinrichtung eine
an vertikal auseinanderliegenden Stellen an der Spanneinrichtung angeordnete, einstellbare Verklammerungen
(22, 23, 28, ...) aufweist.
009834/1244
Leerseite
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