DE19611001A1 - Zugriffsknoten, Zugriffsnetz, Telekommunikationssystem unter Verwendung eines Zugriffsknotens und Verfahren zum Bereitstellen von Dienstleistungen von einem Servicenetz an mit dem Zugriffsnetz verbundene Teilnehmerstationen - Google Patents
Zugriffsknoten, Zugriffsnetz, Telekommunikationssystem unter Verwendung eines Zugriffsknotens und Verfahren zum Bereitstellen von Dienstleistungen von einem Servicenetz an mit dem Zugriffsnetz verbundene TeilnehmerstationenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Zugriffsknoten zur Verwendung in
einem Zugriffsnetz, ein Zugriffsnetz zur Bereitstellung einer
Datenkommunikation zwischen wenigstens einer
Teilnehmerstation und wenigstens einem Servicenetz und ein
Telekommunikationssystem, umfassend eine Anzahl von
Teilnehmerstationen, ein Servicenetz und ein Zugriffsnetz.
Ferner betrifft die Erfindung ein Verfahren zur
Bereitstellung von Dienstleistungen von einem Servicenetz an
eine oder mehrere Teilnehmerstationen, die mit einem
Zugriffsnetz verbunden sind.
Zugriffsnetze (auch als Zugangskopplungsnetze bezeichnet)
nehmen nun eine wichtige Rolle bei der Bereitstellung einer
effizienten Datenkommunikation zwischen einer Anzahl von
Teilnehmerstationen ein. Ein derartiges Zugriffsnetz ist
allgemein konfiguriert wie in Fig. 11 gezeigt. Eine Vielzahl
von Teilnehmerstationen SS-1, SS-2, SS-3, SS-4 sind jeweils
mit einem Zugriffsknoten AN1, AN2, AN3, AN4 (auch als
Zugangsknoten bezeichnet) über einen jeweiligen
Datenkommunikations- oder Verkehrspfad TRP1, TRP2, TRP3, TRP4
verbunden. Wie mit der gepunkteten Linie in Fig. 11 gezeigt,
ist es auch möglich, zwei Teilnehmerstationen SS-1, SS-5 mit
ein und dem gleichen Zugriffsknoten AN1 zu verbinden. Die
Zugriffsknoten AN1 bis AN4 sind über Verkehrspfade
untereinander verbunden, und zwar im einfachsten Fall nur mit
einem benachbarten Zugriffsknoten, wie mit dem Verkehrspfad
TRP12 angezeigt, wodurch ein Zugriffsnetz AN für die
Teilnehmerstationen gebildet wird. Wie mit den gepunkteten
Linien angedeutet, kann jeder Zugriffsknoten natürlich mit
mehreren anderen Zugriffsknoten verbunden sein.
Beispielsweise wird jeder der Verkehrspfade TRP1, TRP2, TRP3,
TRP4 bei normaler Telefonie jeweils einen 64kbit/s Kanal von
digitalen Daten verwenden, was die Folge einer digitalen
Decodierung des jeweiligen analogen Sprachsignals ist. Zum
Aufbau einer Verbindung zwischen einer Teilnehmerstation,
z. B. SS-1, und dem jeweiligen Zugriffsknoten, z. B. AN1, muß
der betreffende Zugriffsknoten AN1 das
Signalisierungsprotokoll interpretieren können, welches von
der jeweiligen Teilnehmerstation SS-1 verwendet wird. Sobald
die Verbindung aufgebaut worden ist, kann die
Datenkommunikation stattfinden. In Fig. 11 ist ein derartiges
Signalisierungsprotokoll oder Signalisierungsformat
schematisch mit SS-F bezeichnet. Während ferner Fig. 11
zeigt, daß alle Teilnehmerstationen SS-1, SS-2, SS-3, SS-4
das gleiche Signalisierungsformat SS-F verwenden, kann jede
Teilnehmerstation im Prinzip, in Abhängigkeit von den
Betriebsmitteln der jeweiligen Zugriffsknoten AN1, AN2, AN3,
AN4, ein unterschiedliches Signalisierungsformat entsprechend
ihrer eigenen Betriebsmittel aufweisen. Innerhalb des
Zugriffsnetzes AN kann die Datenkommunikation zwischen zwei
jeweiligen Zugriffsknoten das gleiche Signalisierungsformat
verwenden, wie dasjenige, welches von den Teilnehmerstationen
verwendet wird, jedoch kann allgemein eine Datenkommunikation
zwischen den Zugriffsknoten auch unterschiedlich sein, d. h.
das Signalisierungsformat für die Datenkommunikation kann je
nach Anforderung frei gewählt werden.
Die Struktur eines derartigen Zugriffsnetzes wie in Fig. 11
gezeigt ist sehr allgemein und kann sowohl auf Privatnetze
als auch öffentliche Netze angewendet werden, wie z. B. in der
DE 42 30 561 A1 beschrieben. Derartige Zugriffsnetze sind
insbesondere vorteilhaft, da die Teilnehmerstationen selbst
nur Kenntnis darüber besitzen müssen, daß sie sich an einem
Zugriffsknoten einklinken können, wohingegen sie sich nicht
darum kümmern müssen, wie die Datenkommunikation hinsichtlich
einer Anzahl von Teilnehmerstationen physikalisch innerhalb
des Zugriffnetzes aufrecht erhalten wird. Somit kann das
Zugriffsnetz als eine abstrakte Einheit behandelt werden, wie
mit dem abstrakten Rand AB in Fig. 11 gezeigt.
Das European Telecommunication Standards Institute (ETSI) hat
nun allgemeine Richtlinien zusammengestellt, wie derartige
Zugriffsnetze behandelt werden sollen, z. B. hinsichtlich der
Verwendung von Protokollen, der Übertragungssysteme und der
Fehlerbehandlung. Dies ist beispielsweise in der Referenz [1]
DTR/TM-2222 "The Management of Access Network",
veröffentlicht von ETSI TM2 Access Network SEG, Kopenhagen,
12-16. September 1994, beschrieben.
Während in der Vergangenheit Zugriffsnetze ausschließlich
verwendet wurden, um Teilnehmerstationen zu ermöglichen,
Daten auszutauschen und/oder miteinander zu sprechen,
ermöglichen fortgeschrittenere Telekommunikationstechniken
die Bereitstellung von zusätzlichen Dienstleistungen an den
Teilnehmerstationen. Gemäß der Definitionen in der
vorangehend erwähnten ETSI-Referenz [1], umfassen derartige
Dienstleistungs-Bereitstellungsfunktionen alle Prozeduren,
die erforderlich sind, um einen Dienst oder eine
Dienstleistung an dem Teilnehmer bereitzustellen. Derartige
zusätzliche Dienstleistungen können beispielsweise Teletext,
Videokommunikation, etc. sein, die z. B. durch eine
zusätzliche ISDN-Verbindung bereitgestellt werden können.
Ausgehend von einem Zugriffsnetz gemäß Fig. 11, zeigt Fig.
12a, wie diese Dienstleistungen an dem Zugriffsnetz und somit
an den Teilnehmerstationen von einem Service- oder
Dienstleistungsnetz SN bereitgestellt werden. Das Servicenetz
SN kann eine einzelne lokale Vermittlungsstelle oder eine
Anzahl von untereinander verbundenen lokalen
Vermittlungsstellen sein. Im folgenden wird der Ausdruck
"Servicenetz" verwendet, es sei jedoch darauf hingewiesen,
daß der Ausdruck so verstanden werden soll, daß er alle
derartigen Möglichkeiten umfaßt. Eine ähnliche Architektur
ist in der voranstehend erwähnten DE 42 30 561 A1 gezeigt, in
der ein privates Netz eine Datenkommunikation zwischen
Teilnehmern bereitstellen kann und ferner einige
Dienstleistungen, z. B. ein Rufprotokollsystem, an Teilnehmer
bereitstellen kann, die mit einem öffentlichen Netz verbunden
sind.
Wie in Fig. 12a gezeigt, kann das Servicenetz SN jedoch an
Stelle einer Verwendung des Signalisierungsformats SS-F der
Teilnehmerstationen sein eigenes Signalisierungsprotokoll
oder Signalisierungsformat SN-F auf seinem
Verbindungsverkehrspfad TRP-SN verwenden. Deshalb besitzt das
Servicenetz SN anfänglich keinerlei Kenntnis darüber, mit
welchem Zugriffsknoten AN1, AN2 es verbunden werden kann,
d. h. ob es der Zugriffsknoten AN1 oder der Zugriffsknoten AN2
ist, der einen Abschlußpunkt (in Fig. 12a mit dem schwarzen
Punkt angedeutet) aufweist, der sein Signalisierungsformat
führt. Zusätzlich und wie in Fig. 12a gezeigt, muß der
verwendete Verkehrspfad TRP-SN eine Leitung mit größerer
Bandbreite als diejenigen Leitungen sein, die von den
Teilnehmerstationen zum Übertragen der Dienstleistungen
verwendet werden. Wenn deshalb in Fig. 12b die
Teilnehmerstation SS-1 Dienstleistungen anfordert, muß der
Zugriffsknoten AN1 zunächst identifiziert und überprüft
werden, ob er dafür ausgelegt ist, ein Signalisierungsformat
aufzubauen, welches von dem Servicenetz SN verwendet wird.
Wenn dem so ist, wird die Leitung an dem Zugriffsknoten AN1
abgeschlossen, indem das Signalisierungsformat auf dem
Verkehrspfad TRP-SN aufgebaut wird. Mit dieser festen
Verbindung des Verkehrspfad TRP-SN können Dienstleistungen an
der Teilnehmerstation SS-1 bereitgestellt werden, wobei der
Ausdruck "Bereitstellen von Dienstleistungen" natürlich das
Übertragen von Daten an die Teilnehmerstation SS-1 und auch
das Empfangen von Antwortdaten von der Teilnehmerstation SS-1
umfaßt. Diesbezüglich sei auch darauf hingewiesen, daß
"Teilnehmerstation" hier als ein generischer Ausdruck
verwendet wird, der nicht nur ein Telefon, sondern auch andere Einrichtungen wie beispielsweise einen Computer, einen Bildschirm und einen Anrufbeantworter etc. umfaßt.
verwendet wird, der nicht nur ein Telefon, sondern auch andere Einrichtungen wie beispielsweise einen Computer, einen Bildschirm und einen Anrufbeantworter etc. umfaßt.
Wenn man Fig. 12b betrachtet, in der der Teilnehmer SS-1 die
Dienstleistung von dem Servicenetz SN angefordert hat,
entspricht die dort gezeigte Situation dem physikalischen
Einrichten einer individuellen Leitung zwischen dem
Servicenetz SN und der Teilnehmerstation SS-1, nämlich durch
den Zugriffsknoten AN1, der die Leitung abschließen oder
aufbauen kann. Wenn man den festen Aufbau der Leitung wie in
Fig. 12b betrachtet, führt dies natürlich zu einem
wesentlichen Nachteil, wenn auch die Teilnehmerstation SS-2
Dienstleistungen von dem Servicenetz SN anfordert. Wenn in
Fig. 12c angenommen wird, daß AN2 das Signalisierungsformat
nicht unterstützen kann und nur der Zugriffsknoten AN1 für
eine Verbindung des Servicenetz SN verwendet werden kann,
dann kann die Bereitstellung von Dienstleistungen an der
Teilnehmerstation SS-2 nur durch den Zugriffsknoten AN1
hergestellt werden. Dies ist in Fig. 12c mit gepunkteten
Linien dargestellt.
Solange jedoch die Teilnehmerstation SS-1, die ebenfalls
Dienstleistungen anfordert, den Verkehrspfad TRP-SN→TRP1
belegt, ist dieser Verkehrspfad für andere Teilnehmer nicht
verfügbar. Dann wird die Verbindung durch AN1 für den anderen
Teilnehmer SS-2 hergestellt. Da keine direkte Verbindung mit
AN2 hergestellt werden kann, wird dieses Konzept als
"virtuelles Verbindungskonzept" bezeichnet. Ein derartiges
virtuelles Verbindungskonzept wird auch in der DE 42 30 561
A1 verwendet, um Zusatzdienstleistungen an einer Anzahl von
Teilnehmerstationen bereitzustellen.
Wie schematisch in Fig. 12d dargestellt, verschlechtert sich
die Situation natürlich weiter, wenn noch ein weiterer
Teilnehmer SS-4 vorhanden ist, der auch gleichzeitig
Dienstleistungen von dem Servicenetz SN anfordert. In diesem
Fall müssen zwei virtuelle Verbindungen VC₁, VC₂ hergestellt
werden. Obwohl ein derartiges virtuelles Verbindungskonzept
allgemein auch in dem Gebiet von ATM-Vermittlungssystemen
verwendet wird (siehe z. B. WO 94/09576), führt dies zu dem
wesentlichen Nachteil, daß nicht nur der Abstraktionsgrad des
Zugriffsnetzes, wie in Fig. 11 hergestellt, zerstört wird,
sondern, was noch wichtiger ist, die Netzbetriebsmittel
werden nicht optimal verwendet.
Wie voranstehend erläutert, kann das Servicenetz SN selbst
durch eine Anzahl von unterschiedlichen Einheiten gebildet
sein, beispielsweise durch eine lokale Vermittlungsstelle
oder mehrere untereinander verbundene lokale
Vermittlungsstellen, vorausgesetzt, daß es die erforderlichen
Dienstleistungen an den Teilnehmerstationen bereitstellen
kann. Heutzutage sollen sehr ausgefeilte neue Servicenetze an
ein Zugriffsnetz angeschaltet werden, z. B. über ein
Servicenetz-Interface (Schnittstelle) wie beispielsweise V5.
Die European Telecommunications Standards Institute (ETSI)
hat nun auch allgemeine Richtlinien und Empfehlungen
zusammengestellt, wie ein derartiges V5-Interface innerhalb
der Umgebung eines Zugriffsnetzes konfiguriert werden sollte.
Allgemein und insbesondere für zwei Versionen der V5-
Schnittstelle (nämlich der V5.1-Schnittstelle und der V5.2-
Schnittstelle) hat ETSI die Signalisierungsprotokolle und
Vermittlungsprozeduren für eine Konfiguration der V5-
Schnittstelle bezüglich eines Zugriffsnetzes standardisiert.
Auf die folgenden Dokumente sei zur weiteren Information
bezüglich des V5-Interfaces hingewiesen: Referenz [2] ETSI:
Final Draft prETS 300 376-1 : 1994; Signalling Protocols and
Switching (SPS); Q3 Interface at the Access Network (AN) for
configuration management of V5 interfaces and associated user
ports; Referenz [3] ETSI: DE/SPS-3003.1; Signalling Protocols
and Switching; V interfaces at the digital Local Exchange
(LE); V5.1 interface for the support of Access Network (AN);
Referenz [4] ETSI: DE/SPS-3003.2; Signalling Protocols and
Switching; V interfaces at the digital Local Exchange (LE);
V5.2 interface for the support of Access Network (AN); und
Referenz [5] DIAX Telecommunications: 9402803D011;
Operation′s Guide; DIAmuX.
Fig. 13, die analog zu Fig. 12 ist, beschreibt die Prozedur,
wenn eine V5-Schnittstelle zwischen einer lokalen
Vermittlungsstelle LE, SN und einem Zugriffsnetz AN aufgebaut
wird. Während wiederum Fig. 13a die abstrakte Behandlung des
Zugriffsnetzes zeigt, demonstrieren Fig. 13b und Fig. 13c das
Problem, nämlich daß es erforderlich ist zu bestimmen, wo auf
der AN-Seite die V5-Schnittstelle beendet oder abgeschlossen
werden soll, d. h. den Zugriffsknoten zu identifizieren, an
dem das V5-Protokoll interpretiert werden kann. Wie in Fig.
13b gezeigt, sind Teilnehmer SS-1, SS-2, SS-3, SS-4 mit ihrem
jeweiligen Zugriffsknoten innerhalb des Zugriffsnetzes AN
verbunden, während Zugriffsknoten AN1, AN2 indirekt mit der
zentralen Vermittlungsstelle LE über den Zugriffsknoten AN3
verbunden sind, der als ein Eintrittspunkt in das
Zugriffsnetz dient (eine derartige Konfiguration findet man
beispielsweise in Referenz [5]).
Wiederum ergibt sich das Problem, wie die V5-Teilnehmer
dienstleistungen auf der Netz-Management-Schicht (Network
Management Layer) geführt wird, d. h. wie die V5-Interface-
Protokolle auf dem Zugriffsnetz aufgebaut werden (siehe Fig.
13a).
Wenn man an diesem Punkt noch keinen Unterschied zwischen den
spezifischen Merkmalen der V5.1-Schnittstelle und der V5.2-
Schnittstelle macht, kann allgemein und wie in Fig. 11
gezeigt die Zugriffsnetz-Topologie ziemlich komplex sein, und
es ist nicht immer offensichtlich, wie und wo die
V5-Schnittstellen aufgebaut werden können, um Dienstleistungen
an den Teilnehmerstationen bereitzustellen. Selbst wenn man
auf die jüngste Literatur beispielsweise in Referenz [2]
zurückgreift, sind die Standards bezüglich des Problems in
Fig. 13a ziemlich vage hinsichtlich der Definition der
Objektklasse "Zugriffsnetz", so daß gegenwärtig keine
deutlichen Richtlinien verfügbar sind, wie die
V5-Schnittstellen auf Zugriffsnetzen eingerichtet werden sollen.
Wie in Fig. 13c, 13d demonstriert, wird in Abhängigkeit von
dem Ort des Teilnehmers, der die V5-unterstützte
Dienstleistung anfordert, der Zugriffsknoten AN1 innerhalb
des Zugriffsnetzes AN identifiziert, mit dem der Teilnehmer
verbunden ist. Wenn V5-Schnittstellen auf diesem
Zugriffsknoten eingerichtet werden können, wird dieser Knoten
AN1 direkt verwendet, um die Teilnehmer-Dienstleistung
bereitzustellen. Im Fall der V5-unterstützten Dienstleistung
wird diese Verbindung eine einzelne 2Mbit/s Leitung sein.
Wenn die V5-Schnittstellen jedoch noch nicht auf dem
Zugriffsknoten AN2 eingerichtet sind, muß die virtuelle
2Mbit/s Verbindung von der lokalen Vermittlungsstelle zu dem
Zugriffsknoten AN1 aufgebaut und für das spezielle
V5-Interface-Signalisierungsprotokoll konfiguriert werden.
Beispielsweise hat in Fig. 13e auch der Teilnehmer SS-2 eine
V5-unterstützte Dienstleistung angefordert, jedoch ist auf
seinem jeweiligen Zugriffsknoten AN2 vorher keine
V5-Schnittstelle eingerichtet worden. Dann sind die
Zugriffsknoten AN1, AN2 beide ausgelegt worden, um 2Mbit/s
Verbindungen von lokalen Vermittlungsstellen zu beenden, aber
im Fall des Zugriffsknotens AN1 wird die 2Mbit/s Verbindung
von der lokalen Vermittlungsstelle nicht in AN1 selbst
abgeschlossen, sondern anstelle davon verzweigt, um der
2Mbit/s Verbindung zu ermöglichen, im Zugriffsknoten AN2
beendet zu werden (2Mbit/s Verbindungen werden zwischen AN1,
AN2 verwendet (siehe auch Referenz [2]).
Deshalb ist es unter Verwendung des Zugriffsknotens AN1 als
ein Transportzugriffsknoten und AN2 als der letztliche
Zielzugriffsknoten möglich, einen virtuelle 2Mbit/s
Verbindung zwischen der lokalen Vermittlungsstelle LE und dem
Zugriffsknoten AN2 aufzubauen, so daß die V5-Schnittstelle an
dem Zugriffsknoten AN2 beendet werden kann, wodurch
ermöglicht wird, daß die Teilnehmerstation SS-2 mit
Dienstleistungen versehen wird, die von der V5-Schnittstelle
geführt werden (i.B. Basisraten-ISDN-BA). Wenn natürlich.
mehrere Teilnehmer vorhanden sind, wie in Fig. 12d gezeigt,
wird die Situation noch schlechter, auch für die
V5-Schnittstellenverbindungen, da einzelne virtuelle
Verbindungen mit jedem Ziel-Zugriffsknoten aufgebaut werden
müssen. Somit können allgemein und insbesondere für die
V5-Schnittstelle die folgenden Nachteile zusammengefaßt werden:
- 1. das Abstraktionsniveau des Zugriffsnetzes muß gebrochen werden, da es nicht möglich ist zu vermeiden, in das Zugriffsnetz zu schauen, wenn die Servicenetz- Schnittstelle (z. B. die V5-Schnittstelle) aufgebaut wird;
- 2. die Verwendung der Zugriffsnetz-Betriebsmittel ist nicht optimal, da die Servicenetz-Schnittstellen (z. B. die V5-Schnittstellen) an allen Zugriffsknoten beendet werden müssen, die Teilnehmerstationen verbinden, die Dienstleistungen anfordern, wodurch virtuelle Verbindungen notwendig sind.
Wenn beispielsweise in Fig. 13e die zwei Teilnehmerstationen
SS-1 und SS-2 beide die V5-unterstützten Dienstleistungen
angefordert haben, z. B. das Basisraten-ISDN, dann müssen
unweigerlich zwei getrennte 2Mbit/s Verbindungen zwischen der
lokalen Vermittlungsstelle und dem Zugriffsknoten AN1
aufgebaut werden, um zwei unterschiedliche V5-Schnittstellen
zu unterstützten, wobei eine am Zugriffsknoten AN1 beendet
ist und die andere am Zugriffsknoten AN2 beendet ist.
Allerdings wäre es natürlich hinsichtlich der Kapazitäts- und
Betriebsmittel-Verwendungsgründe besser, wenn nur eine
2Mbit/s Verbindung zwischen der lokalen Vermittlungsstelle
und einem der Zugriffsknoten innerhalb des Zugriffsnetzes AN
aufgebaut werden müßte, um gleichzeitig Dienstleistungen an
beiden Teilnehmern SS-1 und SS-2 bereitzustellen.
Deshalb ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen
Zugriffsknoten, ein Zugriffsnetz, ein
Telekommunikationssystem und ein Verfahren zum Bereitstellen
von Dienstleistungen an Teilnehmerstationen eines
Zugriffnetzes vorzusehen, die eine optimale Verwendung der
Kapazität und der Betriebsmittel des Zugriffsnetzes
ermöglichen, ohne das Abstraktionsniveau des Zugriffsnetzes
zu zerstören.
Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe gelöst durch einen
Zugriffsknoten (Anspruch 1) zur Verwendung in einem
Zugriffsnetz, mit dem über einen Teilnehmer-Verkehrspfad bzw.
einen Servicenetz-Verkehrspfad wenigstens eine
Teilnehmerstation und wenigstens ein Servicenetz, welches
Dienstleistungen für die Teilnehmerstationen bereitstellt,
verbunden ist, umfassend:
- a) einen Vorderenden-Übersetzer zum Interpretieren eines Signalisierungsformats, das von dem wenigstens einen Servicenetz und/oder der wenigstens einen Teilnehmerstation für Datenkommunikationen verwendet wird; und
- b) eine Sende-/Empfangseinrichtung zum Senden/Empfangen der Dienstleistungen an den/von dem Vorderenden-Übersetzer und zum Senden/Empfangen der Dienstleistungen an/von wenigstens einen/einem anderen Zugriffsknoten des Zugriffsnetzes und/oder an/von wenigstens eine/einer verbundenen Teilnehmerstation über einen jeweiligen Verkehrspfad.
Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe auch gelöst durch ein
Zugriffsnetz (Anspruch 14) zur Bereitstellung einer
Datenkommunikation zwischen wenigstens einer
Teilnehmerstation und wenigstens einem Servicenetz, welches
Dienstleistungen für die Teilnehmerstationen bereitstellt,
wobei die wenigstens eine Teilnehmerstation und das
wenigstens eine Servicenetz ausgelegt sind, um
Datenkommunikationen jeweils unter Verwendung eines
spezifischen Signalisierungsformats auszuführen, umfassend:
- a) einen Abschlußrand mit Abschlußpunkten, die für eine Verbindung der wenigstens einen Teilnehmerstation und des wenigstens einen Servicenetzes über einen jeweiligen Teilnehmerstations-Verkehrspfad oder einen Servicenetz- Verkehrspfad ausgelegt sind;
- b) wobei die Abschlußpunkte jeweils mit einem inneren Zugriffsknoten innerhalb des Abschlußrands über einen jeweiligen Verkehrspfad verbunden sind; und
- c) die Zugriffsknoten untereinander über einen jeweiligen Verkehrspfad verbunden sind; und
- d) wobei jeder Zugriffsknoten wie oben angegeben aufgebaut ist.
Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe auch gelöst durch ein
Telekommunikationssystem (Anspruch 31), umfassend eine Anzahl
von Teilnehmerstationen und ein Servicenetz, die über
jeweilige Teilnehmerstations-Verkehrspfade und einen
Servicenetz-Verkehrspfad mit einem jeweiligen Abschlußpunkt
eines Zugriffsnetzes wie oben angegeben verbunden sind.
Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe ferner gelöst durch
ein Verfahren (Anspruch 36) zum Bereitstellen von
Dienstleistungen von einem Servicenetz an eine oder mehrere
Teilnehmerstationen, die mit einem Zugriffsnetz wie oben
angegeben verbunden sind, umfassend die folgenden Schritte:
- a) Verbinden des Servicenetzes mit einem Abschlußpunkt des Zugriffsnetzes, der das Servicenetz- Signalisierungsformat unterstützt, über einen Servicenetz-Verkehrspfad;
- b) Einrichten des Servicenetzes mit seinem Signalisierungsformat in dem Vorderenden-Übersetzer des Zugriffsknotens, wodurch der Zugriffsknoten der Eintritts-Zugriffsknoten für das Servicenetz in das Zugriffsnetz wird;
- c) Senden einer oder einer Anzahl von Dienstleistungen für eine oder mehrere Teilnehmerstationen, die die Dienstleistungen angefordert haben, über den verbundenen Service-Verkehrspfad von dem Servicenetz an den Eintritts-Zugriffsknoten; und
- d) Empfangen der Dienstleistungen an dem Eintritts- Zugriffsknoten;
- e) wobei der Eintritts-Zugriffknoten und jeder der anderen verbundenen Zugriffsknoten die empfangenen Dienstleistungen an andere verbundene Zugriffsknoten bzw. an die Teilnehmerstationen, die die Dienstleistungen angefordert haben, verzweigt und umschaltet.
Da im obigen Verfahren, dem Telekommunikationssystem und der
Zugriffsnetz die Zugriffsknoten mit dem Vorderenden-
Übersetzer und der Sende-/Empfangseinrichtung versehen sind,
können Servicenetz-Schnittstellen auf dem Rand von komplexen
Zugriffsnetz-Schnittstellen beendet werden. Dies erleichtert
einen flexiblen und gleichmäßigen Aufbau von Servicenetz-
Schnittstellen auf Zugriffsnetzen, unabhängig davon wie
komplex deren innere Topologie ist. Deshalb kann das
Zugriffsnetz als eine echte Black-Box-Einheit (Schwarzer-
Kasten-Einheit) behandelt werden, ohne irgendeine
Notwendigkeit, in die Zugriffsnetz-Struktur zu schauen, wenn
das Servicenetz aufgebaut wird. Es ist nur erforderlich,
denjenigen Abschluß- oder Endpunkt auf dem Abschlußrand zu
können, der die Servicenetz-Schnittstelle unterstützt und nur
eine einzelne Leitung muß mit diesem Abschlußpunkt verbunden
werden, wohingegen trotzdem alle mit dem Zugriffsnetz
verbundenen Teilnehmer Dienstleistungen von dem Servicenetz
anfordern können, und zwar auch gleichzeitig, je nach Bedarf.
Da kein virtuelles Konzept verwendet wird, können
Zugriffsnetze, die mit derartigen Zugriffsknoten konfiguriert
sind, als echte Schwarze Kasten (Black Boxes) behandelt
werden, um mit anderen Zugriffsnetzen mit der gleichen
Funktionalität verbunden zu werden. Ein anderer Vorteil liegt
darin, daß der gesamte Aufbau auch auf das Servicenetz selbst
angewendet werden kann, so daß Zugriffs- und Servicenetz-
Topologie untereinander verbunden werden können, indem
lediglich die Black Boxes an ihrem Abschlußrand untereinander
verbunden werden.
Gemäß einem Aspekt (Anspruch 2) der Erfindung bezüglich des
Zugriffsknotens, ist es vorteilhaft, wenn der Vorderenden-
Übersetzer ausgelegt ist; um das Signalisierungsformat des
Servicenetzes und das Signalisierungsformat der
Teilnehmerstationen zu interpretieren.
Gemäß einem anderen Aspekt (Anspruch 3) der Erfindung
bezüglich des Zugriffsknotens, ist es vorteilhaft, wenn der
Vorderenden-Übersetzer ausgelegt ist, um einen Teilnehmer-
Verkehrspfad mit einer Bandbreite von 2Mbit/s oder 64kbit/s
und/oder einem Servicenetz-Verkehrspfad von 2Mbit/s
abzuschließen, wenn eine V5-Netz-Schnittstelle verwendet
wird.
Gemäß einem anderen Aspekt (Anspruch 4) der Erfindung
bezüglich des Zugriffsknotens, ist es vorteilhaft, wenn die
Sende-/Empfangseinrichtung ausgelegt ist, um gleichzeitig
Dienstleistungen von dem Servicenetz-Verkehrspfad als eine
jeweilige Anzahl von getrennten Schaltungsverbindungen zu
empfangen, die jeweils eine spezifische Bandbreite aufweisen.
Gemäß einem anderen Aspekt (Anspruch 5) der Erfindung
bezüglich des Zugriffsknotens, ist es vorteilhaft, wenn
Sende-/Empfangseinrichtung die Dienstleistungen auf den
Schaltungsverbindungen empfängt und die Dienstleistungen auf
jeweilige Schaltungsverbindungen auf den Verkehrspfaden, die
mit den anderen Zugriffsknoten und/oder Teilnehmerstationen
verbunden sind, dynamisch zuordnet.
Gemäß einem anderen Aspekt (Anspruch 6) der Erfindung
bezüglich des Zugriffsknotens, ist es vorteilhaft, wenn die
Schaltungsverbindungen, die an die/von den
Teilnehmerstationen gesendet/empfangen werden, jeweils
64kbit/s belegen.
Gemäß einem anderen Aspekt (Anspruch 7) der Erfindung
bezüglich des Zugriffsknotens, ist es vorteilhaft, wenn die
von dem Servicenetz bereitgestellten Dienstleistungen für die
Teilnehmerstationen jeweils eine oder mehrere der 64kbit/s
Schaltungsverbindungen belegen.
Gemäß einem anderen Aspekt (Anspruch 8) der Erfindung
bezüglich des Zugriffsknotens, ist es vorteilhaft, wenn
Kommunikationsdaten der Dienstleistungen auf 64kbit/s Kanälen
auf B-Kanälen und Signalisierungsdaten der Dienstleistungen
auf 16kbit/s D-Kanälen geführt werden, wenn die
Dienstleistung Basisraten-ISDN ist.
Gemäß einem anderen Aspekt (Anspruch 9) der Erfindung
bezüglich des Zugriffsknotens, ist es vorteilhaft, wenn der
Vorderenden-Übersetzer eine Anzahl von Trägerkanälen für
Kommunikationsdaten und eine Anzahl von Kommunikationskanälen
für Signalisierungsdaten empfängt.
Gemäß einem anderen Aspekt (Anspruch 10) der Erfindung
bezüglich des Zugriffsknotens, ist es vorteilhaft, wenn die
Sende-/Empfangseinrichtung ausgelegt ist, um eine jeweilige
Unteranzahl von Trägerkanälen und alle der
Kommunikationskanäle an verbundene andere Zugriffsknoten oder
Teilnehmerstationen über die Verkehrspfade umzuschalten und
umzuleiten.
Gemäß einem anderen Aspekt (Anspruch 11) der Erfindung
bezüglich des Zugriffsknotens, ist es vorteilhaft, wenn die
Sende-/Empfangseinrichtung die Signalisierungsdaten auf den
Kommunikationskanälen untersucht und die Kommunikationskanäle
an ihre verbundenen Zugriffsknoten übersendet.
Gemäß einem anderen Aspekt (Anspruch 12) der Erfindung
bezüglich des Zugriffsknotens, ist es vorteilhaft, wenn die
Sende-/Empfangseinrichtung die Signalisierungsdaten auf den
Kommunikationskanälen untersucht und die Kommunikationskanäle
an andere verbundene Zugriffsknoten verzweigt.
Gemäß einem anderen Aspekt (Anspruch 13) der Erfindung
bezüglich des Zugriffsknotens, ist es vorteilhaft, wenn die
Sende-/Empfangseinrichtung eine Verzweigungs-
Schalteinrichtung umfaßt, die empfangene Signalisierungsdaten
auf den Kommunikationskanälen untersucht, freie Kanäle auf
den Verkehrspfaden, die zu anderen verbundenen Zugriffsknoten
oder Teilnehmerstationen führen, wählt und dann die Kanäle
dynamisch verbindet.
Gemäß einem weiteren Aspekt (Anspruch 15) der Erfindung
bezüglich des Zugriffsnetzes, ist es vorteilhaft, wenn jeder
Vorderenden-Übersetzer in den Zugriffsknoten alle
Signalisierungsformate interpretiert, die von den
Teilnehmerstationen und den Servicenetzen verwendet werden,
wobei jede Teilnehmerstation und jedes Servicenetz mit einem
beliebigen der Abschlußpunkte verbunden werden kann.
Gemäß einem weiteren Aspekt (Anspruch 16) der Erfindung
bezüglich des Zugriffsnetzes, ist es vorteilhaft, wenn die
Abschlußpunkte jeweils eine Abschlußpunkt-Port-
Verbindungstabelle tragen, die anzeigt, welches
Signalisierungsformate von den jeweiligen Abschlußpunkten
behandelt werden.
Gemäß einem weiteren Aspekt (Anspruch 17) der Erfindung
bezüglich des Zugriffsnetzes, ist es vorteilhaft, wenn der
Abschlußpunkt, mit dem das Servicenetz verbunden ist, eine
Bandbreite von 2Mbit/s unterstützt und jeder Abschlußpunkt,
mit dem die Teilnehmerstationen verbunden sind, eine
Bandbreite von 64Mbit/s oder 2Mbit/s unterstützen.
Gemäß einem weiteren Aspekt (Anspruch 18) der Erfindung
bezüglich des Zugriffsnetzes, ist es vorteilhaft, wenn das
Servicenetz ausgelegt ist, um die Dienstleistungen auf dem
Servicenetz-Verkehrspfad als eine jeweilige Anzahl von
getrennten Schaltungsverbindungen bereitzustellen, wobei jede
eine spezifische Bandbreite aufweist.
Gemäß einem weiteren Aspekt (Anspruch 19) der Erfindung
bezüglich des Zugriffsnetzes, ist es vorteilhaft, wenn
Sende-/Empfangseinrichtung die Dienstleistungen auf den
Schaltungsverbindungen empfängt und die Dienstleistungen auf
jeweiligen Schaltungsverbindungen auf internen Verkehrspfaden
zwischen dem Zugriffsknoten und anderen Zugriffsknoten oder
auf jeweiligen Schaltungsverbindungen auf einem
Teilnehmerstations-Verkehrspfad, der mit einer
Teilnehmerstation verbunden sind, dynamisch zuweist.
Gemäß weiteren einem Aspekt (Anspruch 20) der Erfindung
bezüglich des Zugriffsnetzes, ist es vorteilhaft, wenn die
Schaltungsverbindungen, die an die/von den
Teilnehmerstationen gesendet/empfangen werden, jeweils eine
Bandbreite von 64kbit/s belegen.
Gemäß einem weiteren Aspekt (Anspruch 21) der Erfindung
bezüglich des Zugriffsnetzes, ist es vorteilhaft, wenn die
Dienstleistungen, die von dem Servicenetz für die
Teilnehmerstationen bereitgestellt werden, jeweils eine oder
mehrere der 64kbit/s Schaltungsverbindungen belegen.
Gemäß einem weiteren Aspekt (Anspruch 22) der Erfindung
bezüglich des Zugriffsnetzes, ist es vorteilhaft, wenn das
Servicenetz Kommunikationsdaten der Dienstleistungen auf
64kbit/s Kanälen auf B-Kanälen bereitstellt und
Signalisierungsdaten der Dienstleistungen auf 16kbit/s
D-Kanälen geführt werden, wenn die Dienstleistung Basisraten-
ISDN ist.
Gemäß einem weiteren Aspekt (Anspruch 23) der Erfindung
bezüglich des Zugriffsnetzes, ist es vorteilhaft, wenn das
Servicenetz eine lokale Vermittlungsstelle ist, die mit dem
Zugriffsnetz über eine V5-Schnittstelle oder eine VB5-
Breitband-Schnittstelle verbunden ist.
Gemäß einem weiteren Aspekt (Anspruch 24) der Erfindung
bezüglich des Zugriffsnetzes, ist es vorteilhaft, wenn die
V5-Schnittstelle eine V5.1-Schnittstelle oder eine V5.2-
Schnittstelle ist.
Gemäß einem weiteren Aspekt (Anspruch 25) der Erfindung
bezüglich des Zugriffsnetzes, ist es vorteilhaft, wenn eine
der Dienstleistungen eine V5- oder VB5-unterstützte
Dienstleistung ist, z. B. ISDN, oder POTS (plain old telephone
service oder konventioneller Fernsprechdienst) oder eine
Mietleitungs-Dienstleistung ist.
Gemäß einem weiteren Aspekt (Anspruch 26) der Erfindung
bezüglich des Zugriffsnetzes, ist es vorteilhaft, wenn das
Servicenetz eine Anzahl von Trägerkanälen für
Kommunikationsdaten und eine Anzahl von Kommunikationskanälen
für Signalisierungsdaten zuordnet.
Gemäß einem weiteren Aspekt (Anspruch 27) der Erfindung
bezüglich des Zugriffsnetzes, ist es vorteilhaft, wenn die
V5-Schnittstelle n × 31 Zeitschlitze für eine
Aussendung/einen Empfang verwendet.
Gemäß einem weiteren Aspekt (Anspruch 28) der Erfindung
bezüglich des Zugriffsnetzes, ist es vorteilhaft, wenn das
Basisraten-ISDN 2 Trägerkanäle für Kommunikationsdaten und 1
bis 3 Kommunikationskanäle für Signalisierungsdaten
verwendet, wenn eine V5-Schnittstelle verwendet wird.
Gemäß einem weiteren Aspekt (Anspruch 29) der Erfindung
bezüglich des Zugriffsnetzes, ist es vorteilhaft, wenn die
V5.1-Schnittstelle eine statische Zuordnung an Trägerkanälen
verwendet und die V5.2-Schnittstelle eine dynamische
Zuordnung von Trägerkanälen verwendet.
Gemäß einem weiteren Aspekt (Anspruch 30) der Erfindung
bezüglich des Zugriffsnetzes, ist es vorteilhaft, wenn die
Zugriffsknoten ausgelegt sind zum Umschalten und Umleiten
einer jeweiligen Unteranzahl von Trägerkanälen und allen
Kommunikationskanälen an verbundene andere Zugriffsknoten
oder Teilnehmerstationen.
Gemäß einem noch weiteren Aspekt (Anspruch 32) der Erfindung
bezüglich des Telekommunikationssystems, ist es vorteilhaft,
wenn ein oder mehrere andere Zugriffsnetze mit dem
Zugriffsnetz und/oder dem Servicenetz verbunden sind.
Gemäß einem noch weiteren Aspekt (Anspruch 33) der Erfindung
bezüglich des Telekommunikationssystems, ist es vorteilhaft,
wenn ein oder mehrere andere Servicenetze mit dem
Zugriffsnetz und/oder dem Servicenetz verbunden sind.
Gemäß einem noch weiteren Aspekt (Anspruch 34) der Erfindung
bezüglich des Telekommunikationssystems, ist es vorteilhaft,
wenn das eine oder die mehreren Servicenetze und/oder das
eine oder die mehreren Zugriffsnetze an ihren Abschlußpunkten
auf den Abschlußrändern untereinander verbunden sind.
Gemäß einem noch weiteren Aspekt (Anspruch 35) der Erfindung
bezüglich des Telekommunikationssystems, ist es vorteilhaft,
wenn zwei oder mehrere der untereinander verbundenen
Zugriffsnetze in ein verallgemeinertes Zugriffsnetz verbunden
sind, welches einen Abschlußrand aufweist, auf dem
Abschlußpunkte der Zugriffs- und/oder Servicenetze als
verallgemeinerte Abschlußpunkte abgeschlossen sind.
Gemäß einem noch weiteren Aspekt (Anspruch 37) der Erfindung
bezüglich des Verfahrens, ist es vorteilhaft, wenn das
Servicenetz die Dienstleistungen auf dem Servicenetz-
Verkehrspfad als eine Anzahl von Trägerkanälen und
Kommunikationskanälen bereitstellt, und die Zugriffsknoten
jeweils empfangene Signalisierungsdaten auf
Kommunikationskanälen untersuchen, freie Kanäle auf den
Verkehrspfaden, die zu anderen Zugriffsknoten und/oder zu
Teilnehmerstationen führen, wählen und die Kanäle dynamisch
verbinden.
Gemäß einem noch weiteren Aspekt (Anspruch 38) der Erfindung
bezüglich des Verfahrens, ist es vorteilhaft, wenn das Senden
von Kanälen von dem Servicenetz an das Zugriffsnetz und die
Aussendung/der Empfang der Kanäle zwischen dem Zugriffsknoten
unter Verwendung eines Zeitmultiplexverfahrens durchgeführt
wird.
Ausführungsformen der Erfindung werden nachstehend unter
Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 ein Diagramm, welches die Behandlung des
Zugriffsnetzes als eine Black Box mit
Abschlußpunkten TP auf dem Abschlußrand TB
gemäß der Erfindung zeigt;
Fig. 2a ein Diagramm, das einen Zugriffsknoten, ein
Zugriffsnetz und ein Telekommunikationssystem
gemäß einer ersten Ausführungsform der
Erfindung zeigt;
Fig. 2b ein Diagramm, das einen Vorderenden-Übersetzer
FET und eine Sende-/Empfangseinrichtung TR-SR
gemäß der ersten Ausführungsform der Erfindung
zeigt;
Fig. 3a ein Diagramm, das einen Zugriffsknoten, ein
Zugriffsnetz und ein Telekommunikationssystem
gemäß einer zweiten Ausführungsform der
Erfindung zeigt;
Fig. 3b ein Diagramm, das einen Vorderenden-Übersetzer
FET und eine Sende-/Empfangseinrichtung TR-SR
gemäß der zweiten Ausführungsform der
Erfindung zeigt;
Fig. 3c ein Diagramm, das zeigt, wie die
Teilnehmerstationen SS-1, SS-2 und das
Servicenetz SN mit einem beliebigen
Abschlußpunkt gemäß der zweiten
Ausführungsform der Erfindung verbunden werden
können;
Fig. 3d ein Diagramm, das eine Abschlußpunkt-Port-
Verbindungsliste gemäß der zweiten
Ausführungsform der Erfindung zeigt;
Fig. 4 ein Diagramm, das das Verfahren einer
Bereitstellung von Dienstleistungen an den
Teilnehmerstationen SS-1, SS-2, SS-4 unter
Verwendung einer Umschaltung und einer
Leitweglenkung von Kanälen in den jeweiligen
Zugriffsknoten AN1, AN2, AN3 zeigt;
Fig. 5 ein Diagramm, das eine dritte Ausführungsform
eines Zugriffsknoten, eines Zugriffsnetzes und
eines Telekommunikationssystems zeigt, wenn
eine V5-Schnittstelle auf den Abschlußrand TB
aufgebaut wird;
Fig. 6a ein Diagramm, das die Aussendung von
Signalisierungsinformation für einen Aufbau
einer V5.1-Schnittstelle zeigt, wenn alle
Teilnehmerstationen SS-1, SS-2, SS-3, SS-4,
SS-5 jeweils Basisraten-ISDN-BA von der
lokalen Vermittlungsstelle LE, SN angefordert
haben;
Fig. 6b, 6c zusammengenommen ein Flußdiagramm, das das
Umschalten und Weglenken von Trägerkanälen und
Kommunikationskanälen gemäß einer
Ausführungsform der Verfahrens zum
Bereitstellen von Dienstleistungen an
Teilnehmerstationen beschreibt, und zwar bei
einer Anwendung auf den in Fig. 6a gezeigten
Aufbau der V5.1-Schnittstelle;
Fig. 7 ein Diagramm, das die Weglenkung von
Signalisierungsinformation zeigt, wenn alle
Teilnehmerstationen SS Basisraten-ISDN-BA von
der V5.1-Schnittstelle anfordern;
Fig. 8 ein Diagramm, das das Umschalten von
Trägerkanälen BC und Kommunikationskanälen CC
an Zugriffsknoten für eine V5.2-Schnittstelle
zeigt;
Fig. 9 ein Diagramm, das einen erweiterte
Netztopologie unter Verwendung von Black-Box-
Netzen AN-1, AN-2, SN-1 zeigt, die jeweils wie
in Fig. 1 konfiguriert sind, gemäß einer
vierten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 10 ein Diagramm, das die Neugruppierung von
Netzen zum Bilden eines verallgemeinerten
"Schwarzen Kasten"- ("Black Box")-Netzes mit
einem neuen Abschlußrand TB′ gemäß einer
vierten Ausführungsform der Erfindung zeigt;
Fig. 11 ein Diagramm, das ein herkömmliches
Zugriffsnetz zeigt;
Fig. 12a ein Diagramm, das-das Problem bei der
Verbindung eines Servicenetzes SN mit einem
Zugriffsnetz gemäß Fig. 11 zeigt;
Fig. 12b ein Diagramm, das eine fest aufgebaute
Verbindung des Servicenetz mit dem
Zugriffsknoten AN1 zeigt;
Fig. 12c ein Diagramm, das das virtuelle
Verbindungskonzept zeigt, wenn beide
Teilnehmer SS-1, SS-2 Dienstleistungen von dem
Servicenetz SN angefordert haben;
Fig. 12d ein Diagramm, das die Probleme einer
virtuellen Verbindung zeigt, wenn drei
Teilnehmerstationen gleichzeitig
Dienstleistungen von dem Servicenetz
angefordert haben;
Fig. 13a ein Diagramm, das das Problem zeigt, wenn in
herkömmlicher Weise eine V5-Schnittstelle auf
einem Zugriffsnetz aufgebaut wird;
Fig. 13b ein Diagramm, das die Verbindung der lokalen
Vermittlungsstelle mit den Zugriffsnetz zeigt;
Fig. 13c ein Diagramm, das den Aufbau der V5-
Schnittstelle am Zugriffsknoten AN1 zeigt; und
Fig. 13d, 13e Diagramme, die jeweils die
Zwischenverbindungen und Verzweigung der V5-
Schnittstelle zeigen, wenn einer oder zwei
Teilnehmer SS-1, SS-2 gleichzeitig eine V5-
unterstützte Dienstleistung angefordert haben.
Nachstehend werden die gleichen Bezugsymbole wie in den oben
beschriebenen Fig. 11 bis 13 zum Bezeichnen der gleichen oder
ähnlicher Teile verwendet.
Das allgemeine Konzept der Erfindung ist in Fig. 1
dargestellt. Wie in Fig. 1 gezeigt, ist im Gegensatz zu
beispielsweise Fig. 12b, das Servicenetz SN nun auf dem Rand
TB des Zugriffsnetz abgeschlossen, und zwar unabhängig davon,
wie komplex das Zugriffsnetz ist. Der Abschlußrand umfaßt
eine Anzahl von Abschlußpunkten TP1, TP2, TP3, an denen die
jeweiligen Verkehrspfade TRP1, TRP2, TRP3 abgeschlossen sind.
Wenn ein derartiges Konzept verwendet wird, dann kann das
Zugriffsnetz als ein echter Schwarzer Kasten (Black Box)
behandelt werden. Natürlich muß eine "Sichtbarkeit" der
Abschlußpunkte auf dem Abschlußrand TB vorhanden sein, d. h.
in einem einfachsten Fall, bei dem alle Teilnehmer das
gleiche Signalisierungsformat SS-F aufweisen und das
Servicenetz SN ein unterschiedliches Signalisierungsformat
SN-F verwendet, müssen die Abschlußpunkte eine Kennung oder
Flagge tragen, die anzeigt, daß das Servicenetz bzw. die
Teilnehmerstationen an dem so identifizierten Abschlußpunkt
angehängt bzw. abgeschlossen werden können. Allerdings ist
der Vorteil mit diesem Ansatz offensichtlich, nämlich daß
keine weitere Kenntnis über die interne Struktur der
Zugriffsnetz-Betriebsmittel erforderlich ist.
Die Fig. 2a, 2b zeigen allgemein die inneren
Funktionalitäten, die diesem Zugriffs- oder Zugangsnetz
ermöglichen, als ein echter Schwarzer Kasten (Black Box)
behandelt zu werden. Wie in Fig. 2a gezeigt, ist ein
Zugriffsknoten AN3 identifiziert worden, der das
Signalisierungsformat SN-F des Servicenetz SN unterstützt.
Die Teilnehmerstationen SS-1, SS-2, SS-4 sind jeweils an den
Abschlußpunkten TP1, TP2, TP4 mit ihren jeweiligen
Verkehrspfad TRP1, TRP2, TRP4 abgeschlossen. Die
Abschlußpunkte sind jeweils mit den Zugriffsknoten AN1, AN2,
AN3 verbunden, wobei es möglich ist, mehr als einen
Abschlußpunkt mit einem Zugriffsknoten zu verbinden, wie mit
den gepunkteten Linien angedeutet ist. Der Einfachheit halber
ist die innere Verbindung der Knoten des Zugriffsnetz so
gezeigt, daß sie nur mit dem benachbarten Zugriffsknoten über
einen jeweiligen Verkehrspfad TRP31, TPR21 verbunden sind.
Wenn jedoch mehrere Zugriffsknoten in dem Zugriffsnetz
vorgesehen sind, kann die Verbindung untereinander beliebig
sein, wie in Fig. 11 gezeigt. Es sei jedoch darauf
hingewiesen, daß trotz der Tatsache, daß alle
Teilnehmerstationen SS-1, SS-2, SS-4 gleichzeitig
Dienstleistungen von dem Servicenetz SN anfordern können, nur
eine einzelne individuelle Leitung zwischen dem Servicenetz
SN und dem Zugriffsknoten AN3 über den Abschlußpunkt TP3
aufgebaut ist.
Fig. 2b zeigt den inneren Aufbau der Zugriffsknoten
(Zugangsknoten) gemäß der ersten Ausführungsform der
Erfindung. Der Zugriffsknoten AN3 enthält einen Vorderenden-
Übersetzer, der das Schnittstellen-Signalisierungsprotokoll
SN-F von dem Servicenetz SN (oder, soweit erforderlich auch
von einer verbundenen Teilnehmerstation in einem
Abschlußpunkt TP4) interpretieren kann. Der Vorderenden-
Übersetzer FET interpretiert das Signalisierungsformat SN-F
und sieht das interne Signalisierungsformat IN-F vor, welches
zur Herstellung einer Kommunikation mit den anderen internen
Zugriffsknoten AN1, AN2 erforderlich ist. Dieses innere
Signalisierungsformat IN-F kann je nach Anforderung
eingestellt werden. Der Zugriffsknoten AN3 umfaßt auch eine
Sende-/Empfangseinrichtung TR-SR, die die Dienstleistungen
von dem anderen verbundenen Zugriffsknoten AN1 (oder anderen
verbundenen Zugriffsknoten oder Abschlußpunkten, wie mit den
gepunkteten Linien dargestellt) empfängt und überträgt. Da
die Zugriffsknoten wie in Fig. 2a, 2b gezeigt konfiguriert
sind, so daß sie jeweils zur Interpretierung des
erforderlichen Signalisierungsprotokolls SS-F, SN-F ausgelegt
sind und eine jeweilige Sende-/Empfangseinrichtung umfassen,
können Dienstleistungen für alle verbundenen
Teilnehmerstationen SS-1, SS-2, SS-4 gleichzeitig auf dem
einzelnen Verkehrspfad TRP3 bereitgestellt werden, während
die Zugriffsknoten AN3, AN1, AN2 jeweils eine Wegleitung oder
Verzweigung und Umschaltung der Dienstleistungen durchführen.
Das heißt, der Zugriffsknoten AN3 (an dessen Vorderenden-
Übersetzer FET das Servicenetz-Signalisierungsformat
aufgebaut worden ist) empfängt alle Dienstleistungen von dem
Servicenetz SN, nimmt die angeforderte Dienstleistung für die
Teilnehmerstation SS-4 heraus und schaltet den Rest der
Dienstleistungen über den Verkehrspfad TRP31 an den
benachbarten Zugriffsknoten AN1 (all dies wird von der
Sende-/Empfangseinrichtung TR-SR ausgeführt).
Der Zugriffsknoten AN1 empfängt wiederum die verbleibenden
Dienstleistungen und leitet Dienstleistungen, die von der
Teilnehmerstation SS-1 angefordert wurden, an die
Teilnehmerstation SS-1, wohingegen er die übrigen
Dienstleistungen an den Zugriffsknoten AN2 schaltet, der
wiederum die Dienstleistungen für die Teilnehmerstation SS-2
an die Teilnehmerstation SS-2 leitet. Gestützt auf derartige
interne Umschaltungs- und Wegleitungs-Funktionen kann das
Zugriffsnetz als ein Schwarzer-Kasten behandelt werden und
behält seinen Abstraktionsgrad bei, vorausgesetzt, daß der
Abschlußpunkt eine Kennung oder eine Anzeige hinsichtlich der
Tatsache trägt, welches Signalisierungsformat an dem
jeweiligen verbundenen Zugriffsknoten interpretiert werden
kann.
Die Fig. 3a, 3b zeigen im wesentlichen einen ähnlichen Aufbau
wie der in Fig. 2a, 2b gezeigte, jedoch weist jeder
Zugriffsknoten AN1, AN2, AN3 die Möglichkeit einer
Interpretation aller Signalisierungsformate SS-F, SN-F auf.
Wie in Fig. 3b gezeigt, ist der Vorderenden-Übersetzer gemäß
der zweiten Ausführungsform nun konfiguriert, daß er beide
Signalisierungsformate SN-F, SS-F interpretiert und sie in
ein internes Signalisierungsformat IN-F umwandelt. Die
Umschaltungs- und Wegleitungsfunktion der Sende-/
Empfangseinrichtungen sind äquivalent zu denjenigen in den
Fig. 2a, 2b. In einem Zugriffsnetz mit Zugriffsknoten wie in
Fig. 3a gezeigt, besteht jedoch keine Notwendigkeit, daß die
Abschlußpunkte eine spezifische Anzeige hinsichtlich der
Tatsache tragen, welches Signalisierungsformat interpretiert
werden kann.
Dies bedeutet, wie in Fig. 3c gezeigt, daß eine vollständige
Black-Box-Behandlung des Zugriffsnetzes vorhanden ist, was
bedeutet, daß die Teilnehmerstationen SS-1, SS-2 und das
Servicenetz SN beliebig mit irgendeinem Abschlußpunkt TP1,
TP2, TP3 auf dem Abschlußrand TB verbunden werden können (wie
schematisch mit den gestrichelten Linien in Fig. 3c
dargestellt). Natürlich kann-allgemein jede Teilnehmerstation
SS-1, SS-2 sogar ein unterschiedliches Signalisierungsformat
SS-F verwenden oder sogar dafür ausgelegt sein, eines einer
Vielzahl von Signalisierungsformaten SS-F zu verwenden.
Genauso kann das Servicenetz konfiguriert sein, um eines oder
mehrere von Signalisierungsformaten zu verwenden.
Dementsprechend ist der Vorderenden-Übersetzer ausgelegt, um
jeweils die Signalisierungsformate zu umfassen, die von dem
Servicenetz und den Teilnehmerstationen verwendet werden.
Wie in Fig. 3d gezeigt, kann der Abschlußpunkt, d. h. der
physikalische Port des (abstrakten) Abschlußrands TB eine
Abschlußpunkt-Port-Verbindungsliste TPCL führen, die anzeigt,
welche Art von Protokollen an diesem Abschlußpunkt verfügbar
sind. Allerdings ist es in jedem Fall mit den Umschaltungs-
und Wegleitungsfunktionen der einzelnen Zugriffsknoten AN1,
AN2, AN3 nicht erforderlich, irgendeine Kenntnis über die
innere Struktur des Zugriffsnetzes zu besitzen.
Fig. 4 zeigt ein Verfahren zum Schalten und Leiten der
einzelnen Dienstleistungen, wobei dies von der Sende-/
Empfangseinrichtung in jedem Zugriffsknoten ausgeführt wird.
In Fig. 4 wird angenommen (wie in Fig. 3a), daß die
Zugriffsknoten nur das jeweilige Signalisierungsformat
führen, welches von der verbundenen Teilnehmerstation SS-1,
SS-2 bzw. dem Servicenetz SN benötigt wird.
Wie bereits in Fig. 3a angezeigt, besteht eine Verbindung
zwischen dem Servicenetz SN und dem Zugriffsknoten AN3, die
eine spezifische Bandbreite von x Mbit/s unterstützt. Diese
Bandbreite kann eine Anzahl von Schaltungsverbindungen (eine
Schaltungsverbindung wird in diesem Zusammenhang als eine
individuelle Verbindung zwischen dem Servicenetz und dem
Teilnehmer, der eine Dienstleistung angefordert hat,
angesehen, z. B. der gesamte Weg von SN nach SS-2 über
AN3→AN1→AN2 in Fig. 4) führen, die z. B. aus Kanälen mit
spezifischen Bandbreiten n₁, n₄, n₂, nc bestehen, wie in Fig.
4 angedeutet. Natürlich kann der Abschlußpunkt TP3 diese
Bandbreite unterstützen. Die Dienstleistungen, die jeweils an
den Teilnehmerstationen bereitgestellt werden sollen, werden
jeweils auf einem oder mehreren Kanälen SS-1 CH, SS-4 CH,
SS-2 CH übertragen. Ferner sind natürlich auch einer oder
mehrere Kanäle C-CH für die Kommunikationsdaten, d. h. für den
Austausch von Signalisierungsinformation, vorgesehen.
In Fig. 4 hat die Teilnehmerstation SS-1 als ein Beispiel
eine Dienstleistung angefordert, die drei Kanäle erfordert,
die Teilnehmerstation SS-2 hat eine Dienstleistung
angefordert, die zwei Kanäle erfordert und die
Teilnehmerstation SS-4 hat eine Dienstleistung angefordert,
die nur einen Kanal erfordert. In diesem Fall sind die
Abschlußpunkte TP4, TP1, TP2 jeweils dafür ausgelegt, um
wenigstens die erforderliche Bandbreite zu unterstützen, wie
in Fig. 4 angedeutet. Da in Fig. 4 zwei Kommunikationskanäle
C-CH verwendet werden, werden zwei Kommunikationskanäle
umgeschaltet und bis zu dem Zugriffsknoten AN2 durch den
Zugriffsknoten AN1 geleitet. Deshalb weisen die angezeigten
Verkehrspfad TRP31, TRP12 jeweils die minimale Bandbreite
auf, die in Fig. 4 angezeigt ist. Natürlich können sie eine
größere Bandbreite bereitstellen.
Während allgemein Trägerkanäle SS-1 CM, SS-4 CM, SS-2 CM und
C-CM mit unterschiedlicher Bandbreite in einem
Zeitmultiplexverfahren verwendet werden können, sind diese
Kanäle gewöhnlicherweise von einer gleichen Bandbreite. Es
ist nicht erforderlich, einen spezifischen festen
Zeitzusammenhang zwischen den Eingangskanälen auf den
Eingangs-Verkehrspfad zu dem Zugriffsknoten AN3 und dem
jeweiligen inneren Verkehrspfad TRP31 oder dem Verkehrspfad
zu dem Abschlußpunkt TP4 bereitzustellen, vorausgesetzt, daß
der Zugriffsknoten AN3 das erforderliche Umschalten und
Weglenken der richtigen Kanäle durchführt, die von dem
Servicenetz stammen. Dies bedeutet, daß der Zugriffsknoten
AN3 die Kanäle von seinen Eingangs- an seinen Ausgangs-
Verkehrspfad dynamisch auswählt und zuordnet. Genauso werden
die Zugriffsknoten AN1, AN2 die dynamische Zuordnung von
Kanälen durchführen, bis alle Servicekanäle jeweils an die
Teilnehmerstation geleitet worden sind, die Dienstleistungen
von dem Servicenetz angefordert hat.
Der Vorteil der Verwendung einer Sende-/Empfangseinrichtung
zum Schalten und Weglenken der einzelnen Kanäle stellt somit
sicher, daß das Abstraktionsniveau des Zugriffsnetzes nicht
zerstört wird; das heißt, es besteht weder eine
Notwendigkeit, den spezifischen Zugriffsknoten zu
identifizieren, der mit der bestimmten Teilnehmerstation
verbunden ist, die Dienstleistungen anfordert, noch besteht
irgendeine Notwendigkeit, virtuelle Verbindungen aufzubauen.
Deshalb ist eine einzelne Verbindungsleitung zwischen dem
Servicenetz und dem jeweiligen Zugriffsknoten (der das
Servicenetz-Schnittstellenprotokoll interpretieren kann)
ausreichend und trotzdem können alle Teilnehmerstationen mit
Dienstleistungen versehen werden, vorausgesetzt, daß die
Gesamtbandbreite von benötigten Kanälen die Bandbreite des
Verkehrspfad zwischen dem Servicenetz und dem jeweiligen
Zugriffsknoten nicht überschreitet.
Während die oben vorgeschlagene Lösung sehr allgemein ist und
sich nicht auf die Verwendung von irgendeinem spezifischen
Interface- oder Protokollformat bezieht, wird nachstehend
beschrieben, wie die Probleme beim Aufbau einer V5-
Schnittstelle (siehe Fig. 12, 13, die oben diskutiert sind)
unter Verwendung eines Konzepts gelöst werden kann, das in
den Fig. 1 bis 4 gezeigt ist.
Wiederum wird in Fig. 5 die V5-Schnittstelle auf dem Rand des
Zugriffsnetz AN angeschlossen, während die Zugriffsknoten AN1
bis AN4 die speziellen Funktionalitäten aufweisen, wie unter
Bezugnahme auf die Fig. 1 bis 4 beschrieben. Die
V5-Schnittstelle ist an dem Abschlußpunkt TP6, der eine 2Mbit/s
Bandbreite verwendet, abgeschlossen. Natürlich sind wiederum
sämtliche 2Mbit/s Zugriffsknoten-Abschlußpunkte, die auf das
Servicenetz hingerichtet sind, auf dem Abschlußrand TB des
Zugriffsnetz AN sichtbar. Sichtbarkeit bedeutet wiederum (wie
bereits unter Bezugnahme auf die Fig. 1, 2 diskutiert), daß
bekannt ist, welcher Zugriffsknoten oder welcher Vorderenden-
Übersetzer das V5-Interface-Protokoll interpretieren kann.
Bei einer Betrachtung von Fig. 5 bedeutet dies, daß alle
2Mbit/s Abschlußpunkte zum SN-Schnittstellenaufbau des
Zugriffsknoten AN1 (der Eintritts-Zugriffsknoten in das
Zugriffsnetz) außerhalb des Zugriffsnetzes bekannt sind.
Genauso trifft dies auf alle anderen Abschlußpunkt TP1, TP2,
TP3, TP4, TP5 zu (die als die Austritts-Knoten aus dem
Zugriffsnetz bezüglich der Bereitstellung von
Dienstleistungen an den Teilnehmerstationen angesehen werden
können) und auch für derartige Abschlußpunkte, die eine
Schnittstelle zu anderen Zugriffsnetzen (siehe Fig. 9)
bilden. Sämtliche Beschreibungen, die für die Abschlußpunkte
TP1-TP6 durchgeführt wurden, die eine Schnittstelle für
Teilnehmer SS-1 bis SS-5 und für die lokale
Vermittlungsstelle LE in Fig. 5 bilden, können deshalb in
ähnlicher Weise auf derartige Abschlußpunkte angewendet
werden, die eine Schnittstelle für ein anderes Zugriffsnetz
AN-2 oder ein Servicenetz SN-1 in Fig. 9 bilden.
Wie bereits in Fig. 4 diskutiert, stellen die Verkehrspfade
zwischen den einzelnen Teilnehmerstationen SS-1, SS-2, SS-3,
SS-4, SS-5 die minimale Bandbreite bereit, die für die
jeweilige Dienstleistung (n × 64bkit/s) benötigt wird. Wenn
Mietleitungen von anderen Unternehmen verwendet werden,
können diese Verkehrspfade natürlich auch 2Mbit/s
bereitstellen, da Mietleitungen nur für die Zeitperiode
berechnet werden, in der sie von Daten belegt sind. Für
Darstellungszwecke sind wiederum die Zugriffsknoten AN1 bis
AN4 nur als ein Beispiel mit einem benachbarten
Zugriffsknoten verbunden, während die allgemeine
Verbindungskonfiguration aus Fig. 11 verwendet werden kann.
Unter Verwendung der 2Mbit/s Abschlußpunkte TP, die
Schnittstellen für das Servicenetz bilden, auf dem
Abschlußrand TB, kann das Servicenetz nun in einer
herkömmlichen Weise über eine Schnittstelle angeschlossen
werden. In Fig. 5 bedeutet dies, daß die V5-Schnittstelle
tatsächlich wiederum am Zugriffsknoten AN1 abgeschlossen
wird, jedoch ist dies außerhalb des Zugriffsknoten
transparent.
Im folgenden wird das Umschalten und Wegleiten von Kanälen
für die V5.1- und die V5.2-Schnittstelle beschrieben, jedoch
ist das Umschalten und Wegleiten insofern ähnlich, daß beide
ermöglichen, daß die Zugriffsnetze als Black Boxen behandelt
werden können, wenn die V5-Schnittstellen eingerichtet sind.
In Fig. 6a, wird die V5.1-Schnittstelle an einem jeweiligen
Abschlußpunkt TP6 auf dem Rand angeschlossen bzw.
abgeschlossen, der wiederum mit dem Eintritts-Zugriffsknoten
AN1 verbunden ist. Beispielsweise wird angenommen, daß alle
Teilnehmerstationen Basisraten-ISDN-Dienstleistungen an ihren
Anlagen angefordert haben. Jede derartige Dienstleistung, die
an der jeweiligen Teilnehmerstation bereitgestellt werden
soll, benötigt in diesem Fall zwei Trägerkanäle BC (die die
Nutzdaten tragen, wie die Kanäle SS-1 CH, SS-4 CH, SS-2 CH in
Fig. 4) von z. B. 64kbit/s (z. B. auf B-Kanälen) und zwei
Kommunikationskanäle CC (die die Signalisierungsinformation
tragen, wie die Kanäle C-CH in Fig. 4), die z. B. jeweils
16kbit/s (z. B. einen D-Kanal) belegen. Die
Kommunikationskanäle und die Trägerkanäle sind in Fig. 6a
jeweils mit CC, BC bezeichnet.
Wenn fünf Teilnehmerstationen gleichzeitig das Basisraten-
ISDN anfordern, dann werden zehn Trägerkanäle und zwei
Kommunikationskanäle benötigt, wobei die Kommunikationskanäle
für den Austausch von Signalisierungsinformation verwendet
werden und die Trägerkanäle die Kommunikationsdaten für die
Dienstleistung führen. Insgesamt ist die benötigte Bandbreite
in diesem Fall 10 × 64kbit/s + 2 × 64kbit/s = 768kbit/s, was
auf dem Abschlußpunkt von 2Mbit/s, an dem die V5.1-
Schnittstelle aufgebaut ist, leicht unterstützt werden kann
(in einer V5-Schnittstelle ist die Kommunikationskanal-
Bandbreite 64kbit/s).
Tatsächlich verwendet die V5-Schnittstelle n × 31
Trägerkanäle mit 64kbit/s, was insgesamt zu einer Bandbreite
von 1984kbit/s führt (für eine V5.1-Schnittstelle ist n=1),
was vollständig auf dem besagten Abschlußpunkt geführt werden
kann. Während die Anzahl von Trägerkanälen (z. B. 10 für 5
Teilnehmerstationen) fest und abhängig von der gewählten
V5.1-Schnittstellenkonfiguration ist, können 1, 2, oder 3
64kbit/s Kommunikationskanäle zur Signalisierung verwendet
werden. In Fig. 6a werden zwei Kommunikationskanäle CC
verwendet.
Unter Bezugnahme auf die Fig. 6b, 6c, die zusammen ein
Flußdiagramm zeigen, welches sich auf die Umschaltung und
Über- bzw. Aussendung von Kanälen in Fig. 6a bezieht, wird
nachstehend das Verfahren einer Bereitstellung von
Dienstleistungen an jede Teilnehmerstation in einer V5.1-
Schnittstellekonfiguration beschrieben. Zunächst wird nach
Starten der Prozedur im Schritt S1 das Servicenetz (hier eine
lokale Vermittlungsstelle LE) mit dem Abschlußpunkt TP6 über
die Netz-Schnittstelle im Schritt S2 verbunden. In dem
Verbindungsschritt S2 wird der Vorderenden-Übersetzer FET des
Zugriffsknotens AN1 ein Signalisierungsformat oder Protokoll
einrichten, welches von der V5.1-Schnittstelle verwendet
wird. Im Schritt S3 fordern alle Teilnehmerstationen die V5-
unterstützten Dienstleistungen an. Deshalb werden im Schritt
S4 die 10 64kbit/s Trägerkanäle CC und (in dem dargestellten
Fall) zwei Kommunikationskanäle CC zugeordnet und danach an
den Zugriffsknoten AN1 im Schritt SS übertragen.
Im Schritt S6 wird bestimmt, ob die Teilnehmerstation SS-1
eine Dienstleistung angefordert hat und, wenn dem so ist,
wird der Zugriffsknoten AN1 diese Information verwenden, um
den ISDN-Dienst an den Teilnehmer SS-1 zu leiten, d. h. den
ISDN-Dienst umzuschalten und umzulenken. Das heißt, der
Zugriffsknoten AN1 nimmt zwei Trägerkanäle BC im Schritt S7
heraus, d. h. er weist den ankommenden Kanälen Kanäle auf dem
Verkehrspfad zwischen AN1 und der Teilnehmerstation SS-1 zu.
Im Schritt S8 kann nun die Teilnehmerstation SS-1 die ISDN-
Dienstleistung verwenden, wobei eine Aussendung/ein Empfang
von Daten auf dem zwei Trägerkanälen stattfinden wird.
Wenn im Schritt S9 im Knoten AN1 erfaßt wird, daß auch die
Teilnehmerstation SS-5 einen ISDN-Dienst angefordert hat,
dann werden wiederum in den Schritten S10, S11, S12 zwei
Trägerkanäle für die Teilnehmerstationen SS-5 herausgenommen
und die zwei Kommunikationskanäle werden wiederum für eine
Signalisierung verwendet. AN4 im Schritt S11 überträgt die
zwei Trägerkanäle BC an die Teilnehmerstation SS-5, nachdem
er auch die zwei Kommunikationskanäle empfangen hat. Die
übrigen Kanäle (in diesem Fall 6 Trägerkanäle und 2
Kommunikationskanäle) werden an den Zugriffsknoten AN2 im
Schritt S13 übertragen.
Der Zugriffsknoten AN2 wird wiederum im Schritt S14
überprüfen, ob die Teilnehmerstation SS-2 eine ISDN-
Anforderung durchgeführt hat, und wenn dem so ist, werden
wieder zwei Trägerkanäle BC herausgenommen und die
Aussendung/der Empfang findet in den Schritten S15, S16
statt. Die übrigen Kanäle (nun 4 Trägerkanäle und 2
Kommunikationskanäle) werden im Schritt S17 an den
Zugriffsknoten AN3 übertragen, der im Schritt S18, S21 eine
Überprüfung durchführt, ob die Teilnehmerstationen SS-3, SS-4
die ISDN-Dienstleistung angefordert haben. Wenn dem so ist,
findet wiederum die Herausnahme von Kanälen und die
Übersendung /der Empfang in den Schritten S19, S20 (für die
Teilnehmerstation SS-3) und in den Schritten S22, S23 (für
die Teilnehmerstation SS-4) statt, bevor die Prozedur im
Schritt S24 zum Ende kommt.
Während alle Dienstleistungen auf der V5.1-Schnittstelle
bereitgestellt werden, findet somit eine Auswahl und
Übertragung von Trägerkanälen in der internen Struktur des
Zugriffsnetzes statt, bis die letzten Teilnehmerstation, die
eine Dienstleistung angefordert hat, mit der angeforderten
Dienstleistung versehen worden ist. Dadurch wird
sichergestellt, daß die Trägerkanäle an ihrer richtigen
Zielstelle ankommen.
Die Signalisierungsinformation auf den Kommunikationskanälen
wird von den Zugriffsknoten benötigt, um die
Teilnehmerdienstleistungen zu behandeln. In Fig. 6a erkennt
der Zugriffsknoten AN1 offensichtlich die zwei
Kommunikationskanäle auf der V5.1-Schnittstelle. Diese beiden
Kommunikationskanäle enthalten die vollständige
Signalisierungsinformation, die von allen Teilnehmer-
Dienstleistungen auf der V5.1-Schnittstelle benötigt wird.
Der Zugriffsknoten AN1 besitzt deshalb die Wahl, entweder die
Signalisierungsinformation zu untersuchen und sie an die
betreffenden Zugriffsknoten AN2, AN4 zu "verzweigen" (siehe
Fig. 7) oder sie an die Zugriffsknoten AN2, AN4 zu
"übersenden", was in Fig. 6a durchgeführt wird. Dadurch wird
der Zugriffsknoten AN2 wiederum die
Signalisierungsinformation an den Zugriffsknoten AN3
übersenden. Dadurch werden alle Zugriffsknoten innerhalb des
Zugriffsnetzes die genau gleiche Signalisierungsinformation
empfangen, obwohl Teile diese Information oder die
Gesamtinformation nicht für sie zutreffen kann. Jedoch wird
sichergestellt, daß alle Zugriffsknoten ihre jeweilige
Signalisierungsinformation über die beiden
Kommunikationskanäle CC empfangen, die für die
Signalisierungsinformation verwendet werden.
Wie in Fig. 6a gezeigt, ist die Übersendung von
Signalisierungsinformation in der Tat für die meisten
praktischen Anwendungen möglich, doch kann sie den
unerwünschten Effekt aufweisen, daß
Signalisierungsinformation zu viele Zeitschlitzkanäle auf den
Signalisierungspfaden zwischen den einzelnen Zugriffsknoten
einnimmt. Wie in Fig. 6a gezeigt, werden die zwei
Kommunikationskanäle CC immer an den benachbarten
Zugriffsknoten übersendet, obwohl dieser Zugriffsknoten die
vollständige Signalisierungsinformation vielleicht nicht
benötigt. Dies erhöht die Bandbreitenanforderungen.
Fig. 7 verwendet das Prinzip, daß die Zugriffsknoten die
empfangene Signalisierungsinformation auf den
Kommunikationskanälen CC untersuchen und sie dann an die
betreffenden Zugriffsknoten leiten. Das heißt, der
Zugriffsknoten AN1 wird untersuchen, welche
Signalisierungsinformation vom Zugriffsknoten AN4 benötigt
wird und nur die Umleitung dieses Kanals durchführen, während
der übrige Kommunikationskanal an den anderen Zugriffsknoten
AN2 geleitet wird. Deshalb werden in diesem Fall die Schritte
S6, S7; S9, S10; S14, S15; S18, S19; S21, S22 in den Fig. 6b,
6c verändert, so daß sie die Untersuchung des
Kommunikationskanals enthalten und an den jeweiligen
Zugriffsknoten nur derartige Signalisierungsinformation
leiten, die dort benötigt wird.
Der Aufbau einer V5.2-Schnittstelle auf dem Zugriffsnetz
unterscheidet sich nicht wesentlich von dem V5.1-Fall.
Anstelle jedoch eine feste Zuordnung von Zeitschlitzen auf
der Bandbreite zu verwenden, verwendet die V5.2-Schnittstelle
eine dynamische Zeitschlitzzuordnung (siehe Referenzen [2]
bis [5]) und somit müssen die Zugriffsknoten ausgefeilte
Übertragungs-/Empfangs-Möglichkeiten führen, um
sicherzustellen, daß alle Träger- und Signalisierungsdaten an
ihren richtigen Zielstellen in dem Zugriffsnetz, d. h. an den
jeweiligen Zugriffsknoten ankommen. Eine dynamische Zuordnung
von Zeitschlitzen bedeutet in diesem Zusammenhang, daß die
Zugriffsknoten sich nicht darauf verlassen können, daß die
einzelnen Kanäle immer die gleich Schlitzposition in der
Bandbreite besitzen.
Wie in dem V5.1-Fall, wird die V5.2-Schnittstelle an einem
Abschlußpunkt TP6, d. h. am Zugriffsknoten AN1 (siehe Fig. 8)
angeschlossen bzw. abgeschlossen. Da die V5.2-Schnittstelle
eine dynamische Zeitschlitzzuordnung verwendet, muß der
Zugriffsknoten AN1 nun seine empfangene
Signalisierungsinformation auf den Kommunikationskanälen CC
untersuchen, um die Träger- und Signalisierungsdaten richtig
an die anderen Zugriffsknoten AN2, AN4 zu leiten (d. h. zu
verzweigen).
In diesem Fall und wie in Fig. 8 schematisch dargestellt, muß
der Zugriffsknoten AN1 (und auch die Zugriffsknoten AN2, AN3)
die Signalisierungsinformation für die Kommunikationskanäle
CC untersuchen um zu bestimmen, welche an den Zugriffsknoten
AN4 und AN2 zu leiten (im Fall des Zugriffsknoten AN1) sind.
Somit ist in den Zugriffsknoten eine Schalteinrichtung
eingebaut, die die empfangene Signalisierungsinformation auf
den Kommunikationskanälen untersucht, freie Kanäle auf der
gruppierten und untergeordneten Seite für eine
Datenübertragung wählt und dann diese Kanäle dynamisch
verbinden kann. In dieser Weise werden Träger- und
Signalisierungsdaten an ihre richtige Zielstelle in dem
Zugriffsnetz geleitet, sehr ähnlich wie in dem V5.1-Fall, wie
in den Fig. 6, 7 dargestellt. Während natürlich die
Untersuchung von Signalisierungsinformation in dieser Weise
komplizierter als die einfache Verzweigung oder Übersendung
von Signalisierungsinformation (wie in den Fig. 6, 7) ist,
besteht der Vorteil einer derartigen dynamischen
Zeitschlitzkanal-Zuordnung auch darin, daß kein fester
Zusammenhang auf jedem der Signalisierungspfade zwischen den
einzelnen Zugriffsknoten AN1-AN2, AN2-AN3, AN1-AN4 vorhanden
ist.
Während in den Fig. 6, 7, 8 die Verzweigung und Umschaltung
von Kanälen für ein illustratives Beispiel unter Bezugnahme
auf die V5-Schnittstelle beschrieben worden ist, sei darauf
hingewiesen, daß dieses Konzept allgemein auf irgendeine
Servicenetz-Schnittstelle anwendbar ist, vorausgesetzt, daß
sie ihre Dienstleistungen auf einer Zeitschlitzkanalbasis
bereitstellt, erhältlich, z. B. durch ein TDM-Verfahren
(Zeitmultiplexverfahren) oder ein anderes
Kanalmultiplexierungsverfahren.
Für jede der V5.1-Schnittstellen und V5.2-Schnittstellen ist
eine Lösung zum Behandeln des Zugriffsnetzes als vollständige
Black Box, wie unter Bezugnahme auf Fig. 1 beschrieben wurde,
präsentiert worden. Solange die internen Zugriffsknoten die
speziellen Umschaltungs-, Wegleitungs- und Aussende-
Möglichkeiten in Kombination mit der Interpretation des
Signalisierungsformats aufweisen, erlaubt dies einen
flexiblen Aufbau von V5-Schnittstellen auf komplexen
Zugriffsnetz-Topologien.
Somit wird der Abstraktionsgrad des Zugriffsnetzes nicht
durchbrochen, da die Schnittstellen aufgebaut werden können,
ohne in das Zugriffsnetz hineinzusehen. Dies erlaubt einen
höheren Abstraktionsgrad für ein Netz-Management. Die
Verwendung von Betriebsfunktionen des Zugriffsnetzes ist
optimal, d. h. Träger- und Signalisierungsinformation wird
Kanäle nur auf einem minimalen Satz von 2Mbit/s
Übertragungsmitteln einnehmen.
Die Behandlung von Zugriffsnetzen, die Zugriffsknoten wie
voranstehend beschrieben, umfassen, erlaubt einen flexiblen
Aufbau von Telekommunikationssystemen, wie in Fig. 9 gezeigt.
Vorausgesetzt, daß der Abstraktionsgrad der jeweiligen Netze
nicht durchbrochen wird, können die Zugriffsnetze oder
Servicenetze frei und flexibel untereinander verbunden
werden, ohne in die innere Struktur des Zugriffsnetzes selbst
hineinzusehen. Das einzige, was erforderlich ist, ist, daß
der Abschlußpunkt auf dem Rand das Signalisierungsformat
führt, welches von dem jeweiligen anderen verbundenen Netz
verwendet wird.
Dieses Prinzip kann sogar noch weiter erweitert werden, wie
in Fig. 10 gezeigt. Hier sind eine Anzahl von allgemeinen
Zugriffsnetzen AN-1′, AN-2′, AN-3′ (die jeweils eine innere
Struktur von Zugriffsknoten, wie oben beschrieben, aufweisen)
wiederum untereinander verbunden, was zu einem neuen
verallgemeinerten "Black Box"-Netz mit einem neuen
Abschlußrand TB′ führt. Somit verhalten sich die
Zugriffsnetze AN-1′, AN-2′, AN-3′ als ob sie Zugriffsknoten
innerhalb eines einzigen Zugriffsnetzes sind (z. B. derjenige,
der mit AN-1′ bezeichnet ist). Ein derartiger flexibler
Aufbau ist möglich, da die jeweiligen grundlegenden Einheiten
von Zugriffsknoten die voranstehend beschriebenen
Funktionsmöglichkeiten aufweisen, d. h. so daß die
Zugriffsnetze als echte Black-Boxen ohne Durchbrechen des
Abstraktionsgrads behandelt werden können.
Bezugszeichen in den Ansprüchen dienen nur der Erläuterung
und engen den Umfang dieser Ansprüche nicht ein.
Claims (38)
1. Zugriffsknoten (AN3; AN1, AN2, Fig. 1, 2a) zur
Verwendung in einem Zugriffsnetz (AN), mit dem über
einen Teilnehmer-Verkehrspfad (TRP1, TRP2) bzw. einen
Servicenetz-Verkehrspfad (TRP3) wenigstens eine
Teilnehmerstation (SS-1, SS-2, SS-4) und wenigstens ein
Servicenetz (SN), welches Dienstleistungen für die
Teilnehmerstationen bereitstellt, verbunden ist,
umfassend:
- a) einen Vorderenden-Übersetzer (FET; Fig. 2b) zum Interpretieren eines Signalisierungsformats (SN-F; SS-F), das von dem wenigstens einen Servicenetz und/oder der wenigstens einen Teilnehmerstation für Datenkommunikationen verwendet wird; und
- b) eine Sende-/Empfangseinrichtung (TR-SR; Fig. 2b) zum Senden/Empfangen der Dienstleistungen an den/von dem Vorderenden-Übersetzer (FET) und zum Senden/Empfangen der Dienstleistungen an/von wenigstens einen/einem anderen Zugriffsknoten (AN1) des Zugriffsnetzes und/oder an/von wenigstens eine/einer verbundenen Teilnehmerstation (SS-4) über einen jeweiligen Verkehrspfad (TRP31; TPR2).
2. Zugriffsknoten (AN3; AN1, AN2) nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Vorderenden-Übersetzer (FET; Fig. 3a, 3b) ausgelegt
ist, um das Signalisierungsformat (SN-F) des
Servicenetzes (SN) und das Signalisierungsformat (SS-F)
der Teilnehmerstationen (SS1-F, SS2-F) zu
interpretieren.
3. Zugriffsknoten (AN3; AN1, AN2) nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Vorderenden-Übersetzer (FET, Fig. 1, 2a) ausgelegt
ist, um einen Teilnehmer-Verkehrspfad (TRP1, TRP2) mit
einer Bandbreite von 2Mbit/s oder 64kbit/s und/oder
einem Servicenetz-Verkehrspfad (TRP3) von 2Mbit/s
abzuschließen, wenn eine V5-Netz-Schnittstelle verwendet
wird.
4. Zugriffsknoten (AN3, AN1, AN2) nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Sende-/Empfangseinrichtung (TR-SR; Fig. 4) ausgelegt
ist, um gleichzeitig Dienstleistungen von dem
Servicenetz-Verkehrspfad (TRP3) als eine jeweilige
Anzahl von getrennten Schaltungsverbindungen (SS-1 CH,
SS-2 CH, SS-4 CH) zu empfangen, die jeweils eine
spezifische Bandbreite (n₁ kbit/s, n₂ kbit/s, n₄ kbit/s,
nc kbit/s) aufweisen.
5. Zugriffsknoten (AN3, AN1, AN2) nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
Sende-/Empfangseinrichtung (TR-SR) die Dienstleistungen
auf den Schaltungsverbindungen (SS-1 CH, SS-2 CH, SS-4
CH) empfängt und die Dienstleistungen auf jeweilige
Schaltungsverbindungen (SS-1 CM, SS2-CM, SS-4 CM) auf
den Verkehrspfaden (TRP31, TRP12; TRP4), die mit den
anderen Zugriffsknoten (AN1, AN2) und/oder
Teilnehmerstationen (SS-4) verbunden sind, dynamisch
zuordnet.
6. Zugriffsknoten (AN3, AN1, AN2) nach Anspruch 4 und 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Schaltungsverbindungen (SS-1 CH, SS2-CH, SS-4 CH),
die an die/von den Teilnehmerstationen (SS)
gesendet/empfangen werden, jeweils 64kbit/s belegen.
7. Zugriffsknoten (AN3; AN1, AN2) nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß
die von dem Servicenetz (SN) bereitgestellten
Dienstleistungen für die Teilnehmerstationen (SS)
jeweils eine oder mehrere der 64kbit/s
Schaltungsverbindungen belegen.
8. Zugriffsknoten (AN3; AN1, AN2) nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
Kommunikationsdaten (BC) der Dienstleistungen auf
64kbit/s Kanälen auf B-Kanälen und Signalisierungsdaten
(CC) der Dienstleistungen auf 16kbit/s D-Kanälen geführt
werden, wenn die Dienstleistung Basisraten-ISDN ist.
9. Zugriffsknoten (AN3; AN1, AN2) nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Vorderenden-Übersetzer (FET) eine Anzahl von
Trägerkanälen (BC) für Kommunikationsdaten und eine
Anzahl von Kommunikationskanälen (CC) für
Signalisierungsdaten empfängt.
10. Zugriffsknoten (AN3; AN1, AN2) nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Sende-/Empfangseinrichtung (TR-SR, Fig. 4, 6a, 7)
ausgelegt ist, um eine jeweilige Unteranzahl (n₂, n₁)
von Trägerkanälen (BC) und alle (nc) der
Kommunikationskanäle (CC) an verbundene andere
Zugriffsknoten oder Teilnehmerstationen über die
Verkehrspfade (TRP31, TRP21) umzuschalten und
umzuleiten.
11. Zugriffsknoten (AN3; AN1, AN2) nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Sende-/Empfangseinrichtung (TR-SR) die
Signalisierungsdaten auf den Kommunikationskanälen (CC)
untersucht und die Kommunikationskanäle (CC) an ihre
verbundenen Zugriffsknoten übersendet (Fig. 6a).
12. Zugriffsknoten (AN3; AN1, AN2) nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Sende-/Empfangseinrichtung (TR-SR) die
Signalisierungsdaten auf den Kommunikationskanälen (CC)
untersucht und die Kommunikationskanäle (CC) an andere
verbundene Zugriffsknoten verzweigt.
13. Zugriffsknoten (AN3; AN1, AN2) nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Sende-/Empfangseinrichtung (TR-SR) eine
Verzweigungs-Schalteinrichtung umfaßt, die empfangene
Signalisierungsdaten auf den Kommunikationskanälen (CC)
untersucht, freie Kanäle auf den Verkehrspfaden (TRP31,
TRP4), die zu anderen verbundenen Zugriffsknoten oder
Teilnehmerstationen führen, wählt und dann die Kanäle
dynamisch verbindet.
14. Zugriffsnetz (AN; Fig. 2a) zur Bereitstellung einer
Datenkommunikation zwischen wenigstens einer
Teilnehmerstation (SS-1, SS-2, SS-4) und wenigstens
einem Servicenetz (SN), welches Dienstleistungen für die
Teilnehmerstationen bereitstellt, wobei die wenigstens
eine Teilnehmerstation und das wenigstens eine
Servicenetz ausgelegt sind, um Datenkommunikationen
jeweils unter Verwendung eines spezifischen
Signalisierungsformats (SS-F, SN-F) auszuführen,
umfassend:
- a) einen Abschlußrand (TB) mit Abschlußpunkten (TP1, TP2, TP3, TP4), die für eine Verbindung (TRP1, TRP2, TRP3, TRP4) der wenigstens einen Teilnehmerstation und des wenigstens einen Servicenetzes über einen jeweiligen Teilnehmerstations-Verkehrspfad (TRP1, TRP2, TRP4) oder einen Servicenetz-Verkehrspfad (TRP3) ausgelegt sind;
- b) wobei die Abschlußpunkte (TP1, TP2, TP3, TP4) jeweils mit einem inneren Zugriffsknoten (AN1, AN2, AN3) innerhalb des Abschlußrands über einen jeweiligen Verkehrspfad (TRP1, TRP2, TRP3, TRP4) verbunden sind; und
- c) die Zugriffsknoten (AN1, AN2, AN3) untereinander über einen jeweiligen Verkehrspfad (TRP31, TRP21) verbunden sind; und
- d) wobei jeder Zugriffsknoten (AN1, AN2, AN3) gemäß einem oder mehrerer der Ansprüche 1-13 aufgebaut ist.
15. Zugriffsnetz (AN) nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß
jeder Vorderenden-Übersetzer (FET; Fig. 3a, 3b) in den
Zugriffsknoten alle Signalisierungsformate (SS-F, SN-F)
interpretiert, die von den Teilnehmerstationen und den
Servicenetzen verwendet werden, wobei jede
Teilnehmerstation (SS-1; SS-2) und jedes Servicenetz
(SN) mit einem beliebigen der Abschlußpunkte (TP1, TP2,
TP3, TP4) verbunden werden kann.
16. Zugriffsnetz (AN) nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß
daß die Abschlußpunkte (TP1, TP2, TP3, TP4) jeweils eine
Abschlußpunkt-Port-Verbindungstabelle (TPCL; Fig. 3d)
tragen, die anzeigt, welches Signalisierungsformate von
den jeweiligen Abschlußpunkten (TP) behandelt werden.
17. Zugriffsnetz (AN) nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Abschlußpunkt (TP3, Fig. 3a), mit dem das
Servicenetz (SN) verbunden ist, eine Bandbreite von
2Mbit/s unterstützt und jeder Abschlußpunkt (TP1, TP2,
TP4), mit dem die Teilnehmerstationen (SS) verbunden
sind, eine Bandbreite von 64Mbit/s oder 2Mbit/s
unterstützen.
18. Zugriffsnetz (AN) nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Servicenetz (SN) ausgelegt ist, um die
Dienstleistungen auf dem Servicenetz-Verkehrspfad (TRP3)
als eine jeweilige Anzahl von getrennten
Schaltungsverbindungen (SS-1 CH, SS2-CH, SS-4 CH)
bereitzustellen, wobei jede eine spezifische Bandbreite
(n₁ kbit/s, n₂ kbit/s, n₄ kbit/s, nc kbit/s) aufweist.
19. Zugriffsnetz (AN) nach Anspruch 18,
dadurch gekennzeichnet, daß
Sende-/Empfangseinrichtung (TR-SR) die Dienstleistungen
auf den Schaltungsverbindungen (SS-1 CH, SS2-CH, SS-4
CH) empfängt und die Dienstleistungen auf jeweiligen
Schaltungsverbindungen (SS-1 CH, SS2-CH, SS-4 CH) auf
internen Verkehrspfaden (TRP31, TRP12) zwischen dem
Zugriffsknoten (AN3) und anderen Zugriffsknoten (AN1,
AN2) oder auf jeweiligen Schaltungsverbindungen auf
einem Teilnehmerstations-Verkehrspfad (TRP4), der mit
einer Teilnehmerstation (SS-4) verbunden sind, dynamisch
zuweist.
20. Zugriffsnetz (AN) nach Anspruch 18,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Schaltungsverbindungen (SS-1 CH, SS2-CH, SS-4 CH),
die an die/von den Teilnehmerstationen (SS)
gesendet/empfangen werden, jeweils eine Bandbreite von
64kbit/s belegen.
21. Zugriffsnetz (AN) nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Dienstleistungen, die von dem Servicenetz (SN) für
die Teilnehmerstationen (SS) bereitgestellt werden,
jeweils eine oder mehrere der 64kbit/s
Schaltungsverbindungen belegen.
22. Zugriffsnetz (AN) nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Servicenetz (SN), Kommunikationsdaten (BC) der
Dienstleistungen auf 64kbit/s Kanälen auf B-Kanälen
bereitstellt und Signalisierungsdaten (CC) der
Dienstleistungen auf 16kbit/s D-Kanälen geführt werden,
wenn die Dienstleistung Basisraten-ISDN ist.
23. Zugriffsnetz (AN) nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Servicenetz (SN) eine lokale Vermittlungsstelle (LE)
ist, die mit dem Zugriffsnetz (AN) über eine V5-
Schnittstelle oder eine VB5-Breitband-Schnittstelle
verbunden ist.
24. Zugriffsnetz (AN) nach Anspruch 23,
dadurch gekennzeichnet, daß
die V5-Schnittstelle eine V5.1-Schnittstelle oder eine
V5.2-Schnittstelle ist.
25. Zugriffsnetz (AN) nach Anspruch 23,
dadurch gekennzeichnet, daß
eine der Dienstleistungen eine V5- oder VB5-unterstützte
Dienstleistung ist, z. B. ISDN (ISDN-BA), oder POTS
(plain old telephone service oder konventioneller
Fernsprechdienst) oder eine Mietleitungs-Dienstleistung
ist.
26. Zugriffsnetz (AN) nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Servicenetz (SN) eine Anzahl von Trägerkanälen (BC)
für Kommunikationsdaten und eine Anzahl von
Kommunikationskanälen (CC) für Signalisierungsdaten
zuordnet.
27. Zugriffsnetz (AN) nach Anspruch 25 und 26,
dadurch gekennzeichnet, daß
die V5-Schnittstelle n × 31 Zeitschlitze für eine
Aussendung/einen Empfang verwendet.
28. Zugriffsnetz (AN) nach Anspruch 25 und 26,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Basisraten-ISDN (ISDN-BA) 2 Trägerkanäle für
Kommunikationsdaten und 1 bis 3 Kommunikationskanäle
(CC) für Signalisierungsdaten verwendet, wenn eine
V5-Schnittstelle verwendet wird.
29. Zugriffsnetz (AN) nach Anspruch 19 und 14,
dadurch gekennzeichnet, daß
die V5.1-Schnittstelle eine statische Zuordnung an
Trägerkanälen verwendet und die V5.2-Schnittstelle eine
dynamische Zuordnung von Trägerkanälen verwendet.
30. Zugriffsnetz (AN) nach Anspruch 26,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Zugriffsknoten (AN1-AN4) ausgelegt sind zum
Umschalten und Umleiten einer jeweiligen Unteranzahl
(n₂, n₁) von Trägerkanälen (BC) und allen (nc)
Kommunikationskanälen (CC) an verbundene andere
Zugriffsknoten oder Teilnehmerstationen.
31. Telekommunikationssystem (Fig. 1) umfassend eine Anzahl
von Teilnehmerstationen (SS-1, SS-2) und ein Servicenetz
(SN), die über jeweilige Teilnehmerstations-
Verkehrspfade (TRP1, TRP2) und einen Servicenetz-
Verkehrspfad (TRP3) mit einem jeweiligen Abschlußpunkt
(TP1, TP2; TP3) eines Zugriffsnetzes (AN) gemäß einem
oder mehreren der Ansprüche 14-30 verbunden sind.
32. Telekommunikationssystem (Fig. 9) nach Anspruch 31,
dadurch gekennzeichnet, daß
ein oder mehrere andere Zugriffsnetze (AN-2) mit dem
Zugriffsnetz (AN-1) und/oder dem Servicenetz (SN-1)
verbunden sind.
33. Telekommunikationssystem (Fig. 9) nach Anspruch 31,
dadurch gekennzeichnet, daß
ein oder mehrere andere Servicenetze (SN-1) mit dem
Zugriffsnetz (AN-1) und/oder dem Servicenetz (SN)
verbunden sind.
34. Telekommunikationssystem (Fig. 9) nach Anspruch 33,
dadurch gekennzeichnet, daß
das eine oder die mehreren Servicenetze (SN-1) und/oder
das eine oder die mehreren Zugriffsnetze (AN-1, AN-2) an
ihren Abschlußpunkten auf den Abschlußrändern
untereinander verbunden sind.
35. Telekommunikationssystem (Fig. 10) nach Anspruch 34,
dadurch gekennzeichnet, daß
zwei oder mehrere der untereinander verbundenen
Zugriffsnetze (AN-1′, AN-2′, AN-3′) in ein
verallgemeinertes Zugriffsnetz verbunden sind, welches
einen Abschlußrand (TB′) aufweist, auf dem
Abschlußpunkte (TP′) der Zugriffs- und/oder Servicenetze
als verallgemeinerte Abschlußpunkte (TP′) abgeschlossen
sind.
36. Verfahren (Fig. 4, Fig. 6b, 6c) zum Bereitstellen von
Dienstleistungen (ISDN-BA) von einem Servicenetz (SN) an
einen oder mehrere Teilnehmerstationen (SS-1, SS-2), die
mit einem Zugriffsnetz (AN) gemäß einem oder mehreren
der Ansprüche 14-30 verbunden sind, umfassend die
folgenden Schritte:
- a) Verbinden des Servicenetzes (SN) mit einem Abschlußpunkt (TP3) des Zugriffsnetzes (AN), der das Servicenetz-Signalisierungsformat (SN-F) unterstützt, über einen Servicenetz-Verkehrspfad (TRP3);
- b) Einrichten des Servicenetzes (SN) mit seinem Signalisierungsformat (SN-F) in dem Vorderenden- Übersetzer (FET) des Zugriffsknotens (AN3), wodurch der Zugriffsknoten (AN) der Eintritts- Zugriffsknoten (EAN) für das Servicenetz (SN) in das Zugriffsnetz (AN) wird;
- c) Senden einer oder einer Anzahl von Dienstleistungen (ISDN-BA, BC, CC, SS-1 CH, SS2-CH, SS-4 CH) für eine oder mehrere Teilnehmerstationen, die die Dienstleistungen angefordert haben, über den verbundenen Service-Verkehrspfad (TRP3) von dem Servicenetz (SN) an den Eintritts-Zugriffsknoten (EAN); und
- d) Empfangen (TR-SR) der Dienstleistungen (ISDN-BA, BC, CC, SS-1 CH, SS2-CM, SS-4 CH) an dem Eintritts- Zugriffsknoten (EAN);
- e) wobei der Eintritts-Zugriffknoten (EAN) und jeder der anderen verbundenen Zugriffsknoten (AN1-AN4) die empfangenen Dienstleistungen an andere verbundene Zugriffsknoten (AN1-AN4) bzw. an die Teilnehmerstationen, die die Dienstleistungen angefordert haben, verzweigt und umschaltet.
37. Verfahren (Fig. 6, 7, 8) nach Anspruch 36,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Servicenetz (SN) die Dienstleistungen auf dem
Servicenetz-Verkehrspfad (TRP3, V5.1, V5.2) als eine
Anzahl von Trägerkanälen (BC) und Kommunikationskanälen
(CC) bereitstellt- und die Zugriffsknoten jeweils
empfangene Signalisierungsdaten auf
Kommunikationskanälen (CC) untersuchen, freie Kanäle auf
den Verkehrspfaden, die zu anderen Zugriffsknoten
und/oder zu Teilnehmerstationen führen, wählen und die
Kanäle dynamisch verbinden.
38. Verfahren (Fig. 4) nach Anspruch 36,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Senden von Kanälen von dem Servicenetz (SN) an das
Zugriffsnetz (AN) und die Aussendung/der Empfang der
Kanäle zwischen dem Zugriffsknoten unter Verwendung
eines Zeitmultiplexverfahrens durchgeführt wird.
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