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DE19611001A1 - Zugriffsknoten, Zugriffsnetz, Telekommunikationssystem unter Verwendung eines Zugriffsknotens und Verfahren zum Bereitstellen von Dienstleistungen von einem Servicenetz an mit dem Zugriffsnetz verbundene Teilnehmerstationen - Google Patents

Zugriffsknoten, Zugriffsnetz, Telekommunikationssystem unter Verwendung eines Zugriffsknotens und Verfahren zum Bereitstellen von Dienstleistungen von einem Servicenetz an mit dem Zugriffsnetz verbundene Teilnehmerstationen

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Publication number
DE19611001A1
DE19611001A1 DE19611001A DE19611001A DE19611001A1 DE 19611001 A1 DE19611001 A1 DE 19611001A1 DE 19611001 A DE19611001 A DE 19611001A DE 19611001 A DE19611001 A DE 19611001A DE 19611001 A1 DE19611001 A1 DE 19611001A1
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DE
Germany
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access
network
service
services
access node
Prior art date
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Ceased
Application number
DE19611001A
Other languages
English (en)
Inventor
Niels Hansen
Tony Jakobsen
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Telefonaktiebolaget LM Ericsson AB
Original Assignee
Telefonaktiebolaget LM Ericsson AB
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Telefonaktiebolaget LM Ericsson AB filed Critical Telefonaktiebolaget LM Ericsson AB
Priority to DE19611001A priority Critical patent/DE19611001A1/de
Priority to MYPI97001081A priority patent/MY121654A/en
Priority to MYPI20043548A priority patent/MY128978A/en
Priority to PCT/EP1997/001359 priority patent/WO1997035443A2/en
Priority to KR1019980707433A priority patent/KR20000064709A/ko
Priority to EP97915383A priority patent/EP0951787A2/de
Priority to CNB971948046A priority patent/CN1214655C/zh
Priority to JP9533151A priority patent/JP2000508843A/ja
Priority to AU22886/97A priority patent/AU726064B2/en
Priority to CA002250327A priority patent/CA2250327A1/en
Priority to BR9708125-6A priority patent/BR9708125A/pt
Publication of DE19611001A1 publication Critical patent/DE19611001A1/de
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Description

Die Erfindung betrifft einen Zugriffsknoten zur Verwendung in einem Zugriffsnetz, ein Zugriffsnetz zur Bereitstellung einer Datenkommunikation zwischen wenigstens einer Teilnehmerstation und wenigstens einem Servicenetz und ein Telekommunikationssystem, umfassend eine Anzahl von Teilnehmerstationen, ein Servicenetz und ein Zugriffsnetz. Ferner betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Bereitstellung von Dienstleistungen von einem Servicenetz an eine oder mehrere Teilnehmerstationen, die mit einem Zugriffsnetz verbunden sind.
Zugriffsnetze (auch als Zugangskopplungsnetze bezeichnet) nehmen nun eine wichtige Rolle bei der Bereitstellung einer effizienten Datenkommunikation zwischen einer Anzahl von Teilnehmerstationen ein. Ein derartiges Zugriffsnetz ist allgemein konfiguriert wie in Fig. 11 gezeigt. Eine Vielzahl von Teilnehmerstationen SS-1, SS-2, SS-3, SS-4 sind jeweils mit einem Zugriffsknoten AN1, AN2, AN3, AN4 (auch als Zugangsknoten bezeichnet) über einen jeweiligen Datenkommunikations- oder Verkehrspfad TRP1, TRP2, TRP3, TRP4 verbunden. Wie mit der gepunkteten Linie in Fig. 11 gezeigt, ist es auch möglich, zwei Teilnehmerstationen SS-1, SS-5 mit ein und dem gleichen Zugriffsknoten AN1 zu verbinden. Die Zugriffsknoten AN1 bis AN4 sind über Verkehrspfade untereinander verbunden, und zwar im einfachsten Fall nur mit einem benachbarten Zugriffsknoten, wie mit dem Verkehrspfad TRP12 angezeigt, wodurch ein Zugriffsnetz AN für die Teilnehmerstationen gebildet wird. Wie mit den gepunkteten Linien angedeutet, kann jeder Zugriffsknoten natürlich mit mehreren anderen Zugriffsknoten verbunden sein. Beispielsweise wird jeder der Verkehrspfade TRP1, TRP2, TRP3, TRP4 bei normaler Telefonie jeweils einen 64kbit/s Kanal von digitalen Daten verwenden, was die Folge einer digitalen Decodierung des jeweiligen analogen Sprachsignals ist. Zum Aufbau einer Verbindung zwischen einer Teilnehmerstation, z. B. SS-1, und dem jeweiligen Zugriffsknoten, z. B. AN1, muß der betreffende Zugriffsknoten AN1 das Signalisierungsprotokoll interpretieren können, welches von der jeweiligen Teilnehmerstation SS-1 verwendet wird. Sobald die Verbindung aufgebaut worden ist, kann die Datenkommunikation stattfinden. In Fig. 11 ist ein derartiges Signalisierungsprotokoll oder Signalisierungsformat schematisch mit SS-F bezeichnet. Während ferner Fig. 11 zeigt, daß alle Teilnehmerstationen SS-1, SS-2, SS-3, SS-4 das gleiche Signalisierungsformat SS-F verwenden, kann jede Teilnehmerstation im Prinzip, in Abhängigkeit von den Betriebsmitteln der jeweiligen Zugriffsknoten AN1, AN2, AN3, AN4, ein unterschiedliches Signalisierungsformat entsprechend ihrer eigenen Betriebsmittel aufweisen. Innerhalb des Zugriffsnetzes AN kann die Datenkommunikation zwischen zwei jeweiligen Zugriffsknoten das gleiche Signalisierungsformat verwenden, wie dasjenige, welches von den Teilnehmerstationen verwendet wird, jedoch kann allgemein eine Datenkommunikation zwischen den Zugriffsknoten auch unterschiedlich sein, d. h. das Signalisierungsformat für die Datenkommunikation kann je nach Anforderung frei gewählt werden.
Die Struktur eines derartigen Zugriffsnetzes wie in Fig. 11 gezeigt ist sehr allgemein und kann sowohl auf Privatnetze als auch öffentliche Netze angewendet werden, wie z. B. in der DE 42 30 561 A1 beschrieben. Derartige Zugriffsnetze sind insbesondere vorteilhaft, da die Teilnehmerstationen selbst nur Kenntnis darüber besitzen müssen, daß sie sich an einem Zugriffsknoten einklinken können, wohingegen sie sich nicht darum kümmern müssen, wie die Datenkommunikation hinsichtlich einer Anzahl von Teilnehmerstationen physikalisch innerhalb des Zugriffnetzes aufrecht erhalten wird. Somit kann das Zugriffsnetz als eine abstrakte Einheit behandelt werden, wie mit dem abstrakten Rand AB in Fig. 11 gezeigt.
Das European Telecommunication Standards Institute (ETSI) hat nun allgemeine Richtlinien zusammengestellt, wie derartige Zugriffsnetze behandelt werden sollen, z. B. hinsichtlich der Verwendung von Protokollen, der Übertragungssysteme und der Fehlerbehandlung. Dies ist beispielsweise in der Referenz [1] DTR/TM-2222 "The Management of Access Network", veröffentlicht von ETSI TM2 Access Network SEG, Kopenhagen, 12-16. September 1994, beschrieben.
Während in der Vergangenheit Zugriffsnetze ausschließlich verwendet wurden, um Teilnehmerstationen zu ermöglichen, Daten auszutauschen und/oder miteinander zu sprechen, ermöglichen fortgeschrittenere Telekommunikationstechniken die Bereitstellung von zusätzlichen Dienstleistungen an den Teilnehmerstationen. Gemäß der Definitionen in der vorangehend erwähnten ETSI-Referenz [1], umfassen derartige Dienstleistungs-Bereitstellungsfunktionen alle Prozeduren, die erforderlich sind, um einen Dienst oder eine Dienstleistung an dem Teilnehmer bereitzustellen. Derartige zusätzliche Dienstleistungen können beispielsweise Teletext, Videokommunikation, etc. sein, die z. B. durch eine zusätzliche ISDN-Verbindung bereitgestellt werden können.
Ausgehend von einem Zugriffsnetz gemäß Fig. 11, zeigt Fig. 12a, wie diese Dienstleistungen an dem Zugriffsnetz und somit an den Teilnehmerstationen von einem Service- oder Dienstleistungsnetz SN bereitgestellt werden. Das Servicenetz SN kann eine einzelne lokale Vermittlungsstelle oder eine Anzahl von untereinander verbundenen lokalen Vermittlungsstellen sein. Im folgenden wird der Ausdruck "Servicenetz" verwendet, es sei jedoch darauf hingewiesen, daß der Ausdruck so verstanden werden soll, daß er alle derartigen Möglichkeiten umfaßt. Eine ähnliche Architektur ist in der voranstehend erwähnten DE 42 30 561 A1 gezeigt, in der ein privates Netz eine Datenkommunikation zwischen Teilnehmern bereitstellen kann und ferner einige Dienstleistungen, z. B. ein Rufprotokollsystem, an Teilnehmer bereitstellen kann, die mit einem öffentlichen Netz verbunden sind.
Wie in Fig. 12a gezeigt, kann das Servicenetz SN jedoch an Stelle einer Verwendung des Signalisierungsformats SS-F der Teilnehmerstationen sein eigenes Signalisierungsprotokoll oder Signalisierungsformat SN-F auf seinem Verbindungsverkehrspfad TRP-SN verwenden. Deshalb besitzt das Servicenetz SN anfänglich keinerlei Kenntnis darüber, mit welchem Zugriffsknoten AN1, AN2 es verbunden werden kann, d. h. ob es der Zugriffsknoten AN1 oder der Zugriffsknoten AN2 ist, der einen Abschlußpunkt (in Fig. 12a mit dem schwarzen Punkt angedeutet) aufweist, der sein Signalisierungsformat führt. Zusätzlich und wie in Fig. 12a gezeigt, muß der verwendete Verkehrspfad TRP-SN eine Leitung mit größerer Bandbreite als diejenigen Leitungen sein, die von den Teilnehmerstationen zum Übertragen der Dienstleistungen verwendet werden. Wenn deshalb in Fig. 12b die Teilnehmerstation SS-1 Dienstleistungen anfordert, muß der Zugriffsknoten AN1 zunächst identifiziert und überprüft werden, ob er dafür ausgelegt ist, ein Signalisierungsformat aufzubauen, welches von dem Servicenetz SN verwendet wird. Wenn dem so ist, wird die Leitung an dem Zugriffsknoten AN1 abgeschlossen, indem das Signalisierungsformat auf dem Verkehrspfad TRP-SN aufgebaut wird. Mit dieser festen Verbindung des Verkehrspfad TRP-SN können Dienstleistungen an der Teilnehmerstation SS-1 bereitgestellt werden, wobei der Ausdruck "Bereitstellen von Dienstleistungen" natürlich das Übertragen von Daten an die Teilnehmerstation SS-1 und auch das Empfangen von Antwortdaten von der Teilnehmerstation SS-1 umfaßt. Diesbezüglich sei auch darauf hingewiesen, daß "Teilnehmerstation" hier als ein generischer Ausdruck
verwendet wird, der nicht nur ein Telefon, sondern auch andere Einrichtungen wie beispielsweise einen Computer, einen Bildschirm und einen Anrufbeantworter etc. umfaßt.
Wenn man Fig. 12b betrachtet, in der der Teilnehmer SS-1 die Dienstleistung von dem Servicenetz SN angefordert hat, entspricht die dort gezeigte Situation dem physikalischen Einrichten einer individuellen Leitung zwischen dem Servicenetz SN und der Teilnehmerstation SS-1, nämlich durch den Zugriffsknoten AN1, der die Leitung abschließen oder aufbauen kann. Wenn man den festen Aufbau der Leitung wie in Fig. 12b betrachtet, führt dies natürlich zu einem wesentlichen Nachteil, wenn auch die Teilnehmerstation SS-2 Dienstleistungen von dem Servicenetz SN anfordert. Wenn in Fig. 12c angenommen wird, daß AN2 das Signalisierungsformat nicht unterstützen kann und nur der Zugriffsknoten AN1 für eine Verbindung des Servicenetz SN verwendet werden kann, dann kann die Bereitstellung von Dienstleistungen an der Teilnehmerstation SS-2 nur durch den Zugriffsknoten AN1 hergestellt werden. Dies ist in Fig. 12c mit gepunkteten Linien dargestellt.
Solange jedoch die Teilnehmerstation SS-1, die ebenfalls Dienstleistungen anfordert, den Verkehrspfad TRP-SN→TRP1 belegt, ist dieser Verkehrspfad für andere Teilnehmer nicht verfügbar. Dann wird die Verbindung durch AN1 für den anderen Teilnehmer SS-2 hergestellt. Da keine direkte Verbindung mit AN2 hergestellt werden kann, wird dieses Konzept als "virtuelles Verbindungskonzept" bezeichnet. Ein derartiges virtuelles Verbindungskonzept wird auch in der DE 42 30 561 A1 verwendet, um Zusatzdienstleistungen an einer Anzahl von Teilnehmerstationen bereitzustellen.
Wie schematisch in Fig. 12d dargestellt, verschlechtert sich die Situation natürlich weiter, wenn noch ein weiterer Teilnehmer SS-4 vorhanden ist, der auch gleichzeitig Dienstleistungen von dem Servicenetz SN anfordert. In diesem Fall müssen zwei virtuelle Verbindungen VC₁, VC₂ hergestellt werden. Obwohl ein derartiges virtuelles Verbindungskonzept allgemein auch in dem Gebiet von ATM-Vermittlungssystemen verwendet wird (siehe z. B. WO 94/09576), führt dies zu dem wesentlichen Nachteil, daß nicht nur der Abstraktionsgrad des Zugriffsnetzes, wie in Fig. 11 hergestellt, zerstört wird, sondern, was noch wichtiger ist, die Netzbetriebsmittel werden nicht optimal verwendet.
Wie voranstehend erläutert, kann das Servicenetz SN selbst durch eine Anzahl von unterschiedlichen Einheiten gebildet sein, beispielsweise durch eine lokale Vermittlungsstelle oder mehrere untereinander verbundene lokale Vermittlungsstellen, vorausgesetzt, daß es die erforderlichen Dienstleistungen an den Teilnehmerstationen bereitstellen kann. Heutzutage sollen sehr ausgefeilte neue Servicenetze an ein Zugriffsnetz angeschaltet werden, z. B. über ein Servicenetz-Interface (Schnittstelle) wie beispielsweise V5.
Die European Telecommunications Standards Institute (ETSI) hat nun auch allgemeine Richtlinien und Empfehlungen zusammengestellt, wie ein derartiges V5-Interface innerhalb der Umgebung eines Zugriffsnetzes konfiguriert werden sollte. Allgemein und insbesondere für zwei Versionen der V5- Schnittstelle (nämlich der V5.1-Schnittstelle und der V5.2- Schnittstelle) hat ETSI die Signalisierungsprotokolle und Vermittlungsprozeduren für eine Konfiguration der V5- Schnittstelle bezüglich eines Zugriffsnetzes standardisiert. Auf die folgenden Dokumente sei zur weiteren Information bezüglich des V5-Interfaces hingewiesen: Referenz [2] ETSI: Final Draft prETS 300 376-1 : 1994; Signalling Protocols and Switching (SPS); Q3 Interface at the Access Network (AN) for configuration management of V5 interfaces and associated user ports; Referenz [3] ETSI: DE/SPS-3003.1; Signalling Protocols and Switching; V interfaces at the digital Local Exchange (LE); V5.1 interface for the support of Access Network (AN); Referenz [4] ETSI: DE/SPS-3003.2; Signalling Protocols and Switching; V interfaces at the digital Local Exchange (LE); V5.2 interface for the support of Access Network (AN); und Referenz [5] DIAX Telecommunications: 9402803D011; Operation′s Guide; DIAmuX.
Fig. 13, die analog zu Fig. 12 ist, beschreibt die Prozedur, wenn eine V5-Schnittstelle zwischen einer lokalen Vermittlungsstelle LE, SN und einem Zugriffsnetz AN aufgebaut wird. Während wiederum Fig. 13a die abstrakte Behandlung des Zugriffsnetzes zeigt, demonstrieren Fig. 13b und Fig. 13c das Problem, nämlich daß es erforderlich ist zu bestimmen, wo auf der AN-Seite die V5-Schnittstelle beendet oder abgeschlossen werden soll, d. h. den Zugriffsknoten zu identifizieren, an dem das V5-Protokoll interpretiert werden kann. Wie in Fig. 13b gezeigt, sind Teilnehmer SS-1, SS-2, SS-3, SS-4 mit ihrem jeweiligen Zugriffsknoten innerhalb des Zugriffsnetzes AN verbunden, während Zugriffsknoten AN1, AN2 indirekt mit der zentralen Vermittlungsstelle LE über den Zugriffsknoten AN3 verbunden sind, der als ein Eintrittspunkt in das Zugriffsnetz dient (eine derartige Konfiguration findet man beispielsweise in Referenz [5]).
Wiederum ergibt sich das Problem, wie die V5-Teilnehmer­ dienstleistungen auf der Netz-Management-Schicht (Network Management Layer) geführt wird, d. h. wie die V5-Interface- Protokolle auf dem Zugriffsnetz aufgebaut werden (siehe Fig. 13a).
Wenn man an diesem Punkt noch keinen Unterschied zwischen den spezifischen Merkmalen der V5.1-Schnittstelle und der V5.2- Schnittstelle macht, kann allgemein und wie in Fig. 11 gezeigt die Zugriffsnetz-Topologie ziemlich komplex sein, und es ist nicht immer offensichtlich, wie und wo die V5-Schnittstellen aufgebaut werden können, um Dienstleistungen an den Teilnehmerstationen bereitzustellen. Selbst wenn man auf die jüngste Literatur beispielsweise in Referenz [2] zurückgreift, sind die Standards bezüglich des Problems in Fig. 13a ziemlich vage hinsichtlich der Definition der Objektklasse "Zugriffsnetz", so daß gegenwärtig keine deutlichen Richtlinien verfügbar sind, wie die V5-Schnittstellen auf Zugriffsnetzen eingerichtet werden sollen.
Wie in Fig. 13c, 13d demonstriert, wird in Abhängigkeit von dem Ort des Teilnehmers, der die V5-unterstützte Dienstleistung anfordert, der Zugriffsknoten AN1 innerhalb des Zugriffsnetzes AN identifiziert, mit dem der Teilnehmer verbunden ist. Wenn V5-Schnittstellen auf diesem Zugriffsknoten eingerichtet werden können, wird dieser Knoten AN1 direkt verwendet, um die Teilnehmer-Dienstleistung bereitzustellen. Im Fall der V5-unterstützten Dienstleistung wird diese Verbindung eine einzelne 2Mbit/s Leitung sein.
Wenn die V5-Schnittstellen jedoch noch nicht auf dem Zugriffsknoten AN2 eingerichtet sind, muß die virtuelle 2Mbit/s Verbindung von der lokalen Vermittlungsstelle zu dem Zugriffsknoten AN1 aufgebaut und für das spezielle V5-Interface-Signalisierungsprotokoll konfiguriert werden. Beispielsweise hat in Fig. 13e auch der Teilnehmer SS-2 eine V5-unterstützte Dienstleistung angefordert, jedoch ist auf seinem jeweiligen Zugriffsknoten AN2 vorher keine V5-Schnittstelle eingerichtet worden. Dann sind die Zugriffsknoten AN1, AN2 beide ausgelegt worden, um 2Mbit/s Verbindungen von lokalen Vermittlungsstellen zu beenden, aber im Fall des Zugriffsknotens AN1 wird die 2Mbit/s Verbindung von der lokalen Vermittlungsstelle nicht in AN1 selbst abgeschlossen, sondern anstelle davon verzweigt, um der 2Mbit/s Verbindung zu ermöglichen, im Zugriffsknoten AN2 beendet zu werden (2Mbit/s Verbindungen werden zwischen AN1, AN2 verwendet (siehe auch Referenz [2]).
Deshalb ist es unter Verwendung des Zugriffsknotens AN1 als ein Transportzugriffsknoten und AN2 als der letztliche Zielzugriffsknoten möglich, einen virtuelle 2Mbit/s Verbindung zwischen der lokalen Vermittlungsstelle LE und dem Zugriffsknoten AN2 aufzubauen, so daß die V5-Schnittstelle an dem Zugriffsknoten AN2 beendet werden kann, wodurch ermöglicht wird, daß die Teilnehmerstation SS-2 mit Dienstleistungen versehen wird, die von der V5-Schnittstelle geführt werden (i.B. Basisraten-ISDN-BA). Wenn natürlich. mehrere Teilnehmer vorhanden sind, wie in Fig. 12d gezeigt, wird die Situation noch schlechter, auch für die V5-Schnittstellenverbindungen, da einzelne virtuelle Verbindungen mit jedem Ziel-Zugriffsknoten aufgebaut werden müssen. Somit können allgemein und insbesondere für die V5-Schnittstelle die folgenden Nachteile zusammengefaßt werden:
  • 1. das Abstraktionsniveau des Zugriffsnetzes muß gebrochen werden, da es nicht möglich ist zu vermeiden, in das Zugriffsnetz zu schauen, wenn die Servicenetz- Schnittstelle (z. B. die V5-Schnittstelle) aufgebaut wird;
  • 2. die Verwendung der Zugriffsnetz-Betriebsmittel ist nicht optimal, da die Servicenetz-Schnittstellen (z. B. die V5-Schnittstellen) an allen Zugriffsknoten beendet werden müssen, die Teilnehmerstationen verbinden, die Dienstleistungen anfordern, wodurch virtuelle Verbindungen notwendig sind.
Wenn beispielsweise in Fig. 13e die zwei Teilnehmerstationen SS-1 und SS-2 beide die V5-unterstützten Dienstleistungen angefordert haben, z. B. das Basisraten-ISDN, dann müssen unweigerlich zwei getrennte 2Mbit/s Verbindungen zwischen der lokalen Vermittlungsstelle und dem Zugriffsknoten AN1 aufgebaut werden, um zwei unterschiedliche V5-Schnittstellen zu unterstützten, wobei eine am Zugriffsknoten AN1 beendet ist und die andere am Zugriffsknoten AN2 beendet ist. Allerdings wäre es natürlich hinsichtlich der Kapazitäts- und Betriebsmittel-Verwendungsgründe besser, wenn nur eine 2Mbit/s Verbindung zwischen der lokalen Vermittlungsstelle und einem der Zugriffsknoten innerhalb des Zugriffsnetzes AN aufgebaut werden müßte, um gleichzeitig Dienstleistungen an beiden Teilnehmern SS-1 und SS-2 bereitzustellen.
Deshalb ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Zugriffsknoten, ein Zugriffsnetz, ein Telekommunikationssystem und ein Verfahren zum Bereitstellen von Dienstleistungen an Teilnehmerstationen eines Zugriffnetzes vorzusehen, die eine optimale Verwendung der Kapazität und der Betriebsmittel des Zugriffsnetzes ermöglichen, ohne das Abstraktionsniveau des Zugriffsnetzes zu zerstören.
Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe gelöst durch einen Zugriffsknoten (Anspruch 1) zur Verwendung in einem Zugriffsnetz, mit dem über einen Teilnehmer-Verkehrspfad bzw. einen Servicenetz-Verkehrspfad wenigstens eine Teilnehmerstation und wenigstens ein Servicenetz, welches Dienstleistungen für die Teilnehmerstationen bereitstellt, verbunden ist, umfassend:
  • a) einen Vorderenden-Übersetzer zum Interpretieren eines Signalisierungsformats, das von dem wenigstens einen Servicenetz und/oder der wenigstens einen Teilnehmerstation für Datenkommunikationen verwendet wird; und
  • b) eine Sende-/Empfangseinrichtung zum Senden/Empfangen der Dienstleistungen an den/von dem Vorderenden-Übersetzer und zum Senden/Empfangen der Dienstleistungen an/von wenigstens einen/einem anderen Zugriffsknoten des Zugriffsnetzes und/oder an/von wenigstens eine/einer verbundenen Teilnehmerstation über einen jeweiligen Verkehrspfad.
Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe auch gelöst durch ein Zugriffsnetz (Anspruch 14) zur Bereitstellung einer Datenkommunikation zwischen wenigstens einer Teilnehmerstation und wenigstens einem Servicenetz, welches Dienstleistungen für die Teilnehmerstationen bereitstellt, wobei die wenigstens eine Teilnehmerstation und das wenigstens eine Servicenetz ausgelegt sind, um Datenkommunikationen jeweils unter Verwendung eines spezifischen Signalisierungsformats auszuführen, umfassend:
  • a) einen Abschlußrand mit Abschlußpunkten, die für eine Verbindung der wenigstens einen Teilnehmerstation und des wenigstens einen Servicenetzes über einen jeweiligen Teilnehmerstations-Verkehrspfad oder einen Servicenetz- Verkehrspfad ausgelegt sind;
  • b) wobei die Abschlußpunkte jeweils mit einem inneren Zugriffsknoten innerhalb des Abschlußrands über einen jeweiligen Verkehrspfad verbunden sind; und
  • c) die Zugriffsknoten untereinander über einen jeweiligen Verkehrspfad verbunden sind; und
  • d) wobei jeder Zugriffsknoten wie oben angegeben aufgebaut ist.
Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe auch gelöst durch ein Telekommunikationssystem (Anspruch 31), umfassend eine Anzahl von Teilnehmerstationen und ein Servicenetz, die über jeweilige Teilnehmerstations-Verkehrspfade und einen Servicenetz-Verkehrspfad mit einem jeweiligen Abschlußpunkt eines Zugriffsnetzes wie oben angegeben verbunden sind.
Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe ferner gelöst durch ein Verfahren (Anspruch 36) zum Bereitstellen von Dienstleistungen von einem Servicenetz an eine oder mehrere Teilnehmerstationen, die mit einem Zugriffsnetz wie oben angegeben verbunden sind, umfassend die folgenden Schritte:
  • a) Verbinden des Servicenetzes mit einem Abschlußpunkt des Zugriffsnetzes, der das Servicenetz- Signalisierungsformat unterstützt, über einen Servicenetz-Verkehrspfad;
  • b) Einrichten des Servicenetzes mit seinem Signalisierungsformat in dem Vorderenden-Übersetzer des Zugriffsknotens, wodurch der Zugriffsknoten der Eintritts-Zugriffsknoten für das Servicenetz in das Zugriffsnetz wird;
  • c) Senden einer oder einer Anzahl von Dienstleistungen für eine oder mehrere Teilnehmerstationen, die die Dienstleistungen angefordert haben, über den verbundenen Service-Verkehrspfad von dem Servicenetz an den Eintritts-Zugriffsknoten; und
  • d) Empfangen der Dienstleistungen an dem Eintritts- Zugriffsknoten;
  • e) wobei der Eintritts-Zugriffknoten und jeder der anderen verbundenen Zugriffsknoten die empfangenen Dienstleistungen an andere verbundene Zugriffsknoten bzw. an die Teilnehmerstationen, die die Dienstleistungen angefordert haben, verzweigt und umschaltet.
Da im obigen Verfahren, dem Telekommunikationssystem und der Zugriffsnetz die Zugriffsknoten mit dem Vorderenden- Übersetzer und der Sende-/Empfangseinrichtung versehen sind, können Servicenetz-Schnittstellen auf dem Rand von komplexen Zugriffsnetz-Schnittstellen beendet werden. Dies erleichtert einen flexiblen und gleichmäßigen Aufbau von Servicenetz- Schnittstellen auf Zugriffsnetzen, unabhängig davon wie komplex deren innere Topologie ist. Deshalb kann das Zugriffsnetz als eine echte Black-Box-Einheit (Schwarzer- Kasten-Einheit) behandelt werden, ohne irgendeine Notwendigkeit, in die Zugriffsnetz-Struktur zu schauen, wenn das Servicenetz aufgebaut wird. Es ist nur erforderlich, denjenigen Abschluß- oder Endpunkt auf dem Abschlußrand zu können, der die Servicenetz-Schnittstelle unterstützt und nur eine einzelne Leitung muß mit diesem Abschlußpunkt verbunden werden, wohingegen trotzdem alle mit dem Zugriffsnetz verbundenen Teilnehmer Dienstleistungen von dem Servicenetz anfordern können, und zwar auch gleichzeitig, je nach Bedarf. Da kein virtuelles Konzept verwendet wird, können Zugriffsnetze, die mit derartigen Zugriffsknoten konfiguriert sind, als echte Schwarze Kasten (Black Boxes) behandelt werden, um mit anderen Zugriffsnetzen mit der gleichen Funktionalität verbunden zu werden. Ein anderer Vorteil liegt darin, daß der gesamte Aufbau auch auf das Servicenetz selbst angewendet werden kann, so daß Zugriffs- und Servicenetz- Topologie untereinander verbunden werden können, indem lediglich die Black Boxes an ihrem Abschlußrand untereinander verbunden werden.
Gemäß einem Aspekt (Anspruch 2) der Erfindung bezüglich des Zugriffsknotens, ist es vorteilhaft, wenn der Vorderenden- Übersetzer ausgelegt ist; um das Signalisierungsformat des Servicenetzes und das Signalisierungsformat der Teilnehmerstationen zu interpretieren.
Gemäß einem anderen Aspekt (Anspruch 3) der Erfindung bezüglich des Zugriffsknotens, ist es vorteilhaft, wenn der Vorderenden-Übersetzer ausgelegt ist, um einen Teilnehmer- Verkehrspfad mit einer Bandbreite von 2Mbit/s oder 64kbit/s und/oder einem Servicenetz-Verkehrspfad von 2Mbit/s abzuschließen, wenn eine V5-Netz-Schnittstelle verwendet wird.
Gemäß einem anderen Aspekt (Anspruch 4) der Erfindung bezüglich des Zugriffsknotens, ist es vorteilhaft, wenn die Sende-/Empfangseinrichtung ausgelegt ist, um gleichzeitig Dienstleistungen von dem Servicenetz-Verkehrspfad als eine jeweilige Anzahl von getrennten Schaltungsverbindungen zu empfangen, die jeweils eine spezifische Bandbreite aufweisen.
Gemäß einem anderen Aspekt (Anspruch 5) der Erfindung bezüglich des Zugriffsknotens, ist es vorteilhaft, wenn Sende-/Empfangseinrichtung die Dienstleistungen auf den Schaltungsverbindungen empfängt und die Dienstleistungen auf jeweilige Schaltungsverbindungen auf den Verkehrspfaden, die mit den anderen Zugriffsknoten und/oder Teilnehmerstationen verbunden sind, dynamisch zuordnet.
Gemäß einem anderen Aspekt (Anspruch 6) der Erfindung bezüglich des Zugriffsknotens, ist es vorteilhaft, wenn die Schaltungsverbindungen, die an die/von den Teilnehmerstationen gesendet/empfangen werden, jeweils 64kbit/s belegen.
Gemäß einem anderen Aspekt (Anspruch 7) der Erfindung bezüglich des Zugriffsknotens, ist es vorteilhaft, wenn die von dem Servicenetz bereitgestellten Dienstleistungen für die Teilnehmerstationen jeweils eine oder mehrere der 64kbit/s Schaltungsverbindungen belegen.
Gemäß einem anderen Aspekt (Anspruch 8) der Erfindung bezüglich des Zugriffsknotens, ist es vorteilhaft, wenn Kommunikationsdaten der Dienstleistungen auf 64kbit/s Kanälen auf B-Kanälen und Signalisierungsdaten der Dienstleistungen auf 16kbit/s D-Kanälen geführt werden, wenn die Dienstleistung Basisraten-ISDN ist.
Gemäß einem anderen Aspekt (Anspruch 9) der Erfindung bezüglich des Zugriffsknotens, ist es vorteilhaft, wenn der Vorderenden-Übersetzer eine Anzahl von Trägerkanälen für Kommunikationsdaten und eine Anzahl von Kommunikationskanälen für Signalisierungsdaten empfängt.
Gemäß einem anderen Aspekt (Anspruch 10) der Erfindung bezüglich des Zugriffsknotens, ist es vorteilhaft, wenn die Sende-/Empfangseinrichtung ausgelegt ist, um eine jeweilige Unteranzahl von Trägerkanälen und alle der Kommunikationskanäle an verbundene andere Zugriffsknoten oder Teilnehmerstationen über die Verkehrspfade umzuschalten und umzuleiten.
Gemäß einem anderen Aspekt (Anspruch 11) der Erfindung bezüglich des Zugriffsknotens, ist es vorteilhaft, wenn die Sende-/Empfangseinrichtung die Signalisierungsdaten auf den Kommunikationskanälen untersucht und die Kommunikationskanäle an ihre verbundenen Zugriffsknoten übersendet.
Gemäß einem anderen Aspekt (Anspruch 12) der Erfindung bezüglich des Zugriffsknotens, ist es vorteilhaft, wenn die Sende-/Empfangseinrichtung die Signalisierungsdaten auf den Kommunikationskanälen untersucht und die Kommunikationskanäle an andere verbundene Zugriffsknoten verzweigt.
Gemäß einem anderen Aspekt (Anspruch 13) der Erfindung bezüglich des Zugriffsknotens, ist es vorteilhaft, wenn die Sende-/Empfangseinrichtung eine Verzweigungs- Schalteinrichtung umfaßt, die empfangene Signalisierungsdaten auf den Kommunikationskanälen untersucht, freie Kanäle auf den Verkehrspfaden, die zu anderen verbundenen Zugriffsknoten oder Teilnehmerstationen führen, wählt und dann die Kanäle dynamisch verbindet.
Gemäß einem weiteren Aspekt (Anspruch 15) der Erfindung bezüglich des Zugriffsnetzes, ist es vorteilhaft, wenn jeder Vorderenden-Übersetzer in den Zugriffsknoten alle Signalisierungsformate interpretiert, die von den Teilnehmerstationen und den Servicenetzen verwendet werden, wobei jede Teilnehmerstation und jedes Servicenetz mit einem beliebigen der Abschlußpunkte verbunden werden kann.
Gemäß einem weiteren Aspekt (Anspruch 16) der Erfindung bezüglich des Zugriffsnetzes, ist es vorteilhaft, wenn die Abschlußpunkte jeweils eine Abschlußpunkt-Port- Verbindungstabelle tragen, die anzeigt, welches Signalisierungsformate von den jeweiligen Abschlußpunkten behandelt werden.
Gemäß einem weiteren Aspekt (Anspruch 17) der Erfindung bezüglich des Zugriffsnetzes, ist es vorteilhaft, wenn der Abschlußpunkt, mit dem das Servicenetz verbunden ist, eine Bandbreite von 2Mbit/s unterstützt und jeder Abschlußpunkt, mit dem die Teilnehmerstationen verbunden sind, eine Bandbreite von 64Mbit/s oder 2Mbit/s unterstützen.
Gemäß einem weiteren Aspekt (Anspruch 18) der Erfindung bezüglich des Zugriffsnetzes, ist es vorteilhaft, wenn das Servicenetz ausgelegt ist, um die Dienstleistungen auf dem Servicenetz-Verkehrspfad als eine jeweilige Anzahl von getrennten Schaltungsverbindungen bereitzustellen, wobei jede eine spezifische Bandbreite aufweist.
Gemäß einem weiteren Aspekt (Anspruch 19) der Erfindung bezüglich des Zugriffsnetzes, ist es vorteilhaft, wenn Sende-/Empfangseinrichtung die Dienstleistungen auf den Schaltungsverbindungen empfängt und die Dienstleistungen auf jeweiligen Schaltungsverbindungen auf internen Verkehrspfaden zwischen dem Zugriffsknoten und anderen Zugriffsknoten oder auf jeweiligen Schaltungsverbindungen auf einem Teilnehmerstations-Verkehrspfad, der mit einer Teilnehmerstation verbunden sind, dynamisch zuweist.
Gemäß weiteren einem Aspekt (Anspruch 20) der Erfindung bezüglich des Zugriffsnetzes, ist es vorteilhaft, wenn die Schaltungsverbindungen, die an die/von den Teilnehmerstationen gesendet/empfangen werden, jeweils eine Bandbreite von 64kbit/s belegen.
Gemäß einem weiteren Aspekt (Anspruch 21) der Erfindung bezüglich des Zugriffsnetzes, ist es vorteilhaft, wenn die Dienstleistungen, die von dem Servicenetz für die Teilnehmerstationen bereitgestellt werden, jeweils eine oder mehrere der 64kbit/s Schaltungsverbindungen belegen.
Gemäß einem weiteren Aspekt (Anspruch 22) der Erfindung bezüglich des Zugriffsnetzes, ist es vorteilhaft, wenn das Servicenetz Kommunikationsdaten der Dienstleistungen auf 64kbit/s Kanälen auf B-Kanälen bereitstellt und Signalisierungsdaten der Dienstleistungen auf 16kbit/s D-Kanälen geführt werden, wenn die Dienstleistung Basisraten- ISDN ist.
Gemäß einem weiteren Aspekt (Anspruch 23) der Erfindung bezüglich des Zugriffsnetzes, ist es vorteilhaft, wenn das Servicenetz eine lokale Vermittlungsstelle ist, die mit dem Zugriffsnetz über eine V5-Schnittstelle oder eine VB5- Breitband-Schnittstelle verbunden ist.
Gemäß einem weiteren Aspekt (Anspruch 24) der Erfindung bezüglich des Zugriffsnetzes, ist es vorteilhaft, wenn die V5-Schnittstelle eine V5.1-Schnittstelle oder eine V5.2- Schnittstelle ist.
Gemäß einem weiteren Aspekt (Anspruch 25) der Erfindung bezüglich des Zugriffsnetzes, ist es vorteilhaft, wenn eine der Dienstleistungen eine V5- oder VB5-unterstützte Dienstleistung ist, z. B. ISDN, oder POTS (plain old telephone service oder konventioneller Fernsprechdienst) oder eine Mietleitungs-Dienstleistung ist.
Gemäß einem weiteren Aspekt (Anspruch 26) der Erfindung bezüglich des Zugriffsnetzes, ist es vorteilhaft, wenn das Servicenetz eine Anzahl von Trägerkanälen für Kommunikationsdaten und eine Anzahl von Kommunikationskanälen für Signalisierungsdaten zuordnet.
Gemäß einem weiteren Aspekt (Anspruch 27) der Erfindung bezüglich des Zugriffsnetzes, ist es vorteilhaft, wenn die V5-Schnittstelle n × 31 Zeitschlitze für eine Aussendung/einen Empfang verwendet.
Gemäß einem weiteren Aspekt (Anspruch 28) der Erfindung bezüglich des Zugriffsnetzes, ist es vorteilhaft, wenn das Basisraten-ISDN 2 Trägerkanäle für Kommunikationsdaten und 1 bis 3 Kommunikationskanäle für Signalisierungsdaten verwendet, wenn eine V5-Schnittstelle verwendet wird.
Gemäß einem weiteren Aspekt (Anspruch 29) der Erfindung bezüglich des Zugriffsnetzes, ist es vorteilhaft, wenn die V5.1-Schnittstelle eine statische Zuordnung an Trägerkanälen verwendet und die V5.2-Schnittstelle eine dynamische Zuordnung von Trägerkanälen verwendet.
Gemäß einem weiteren Aspekt (Anspruch 30) der Erfindung bezüglich des Zugriffsnetzes, ist es vorteilhaft, wenn die Zugriffsknoten ausgelegt sind zum Umschalten und Umleiten einer jeweiligen Unteranzahl von Trägerkanälen und allen Kommunikationskanälen an verbundene andere Zugriffsknoten oder Teilnehmerstationen.
Gemäß einem noch weiteren Aspekt (Anspruch 32) der Erfindung bezüglich des Telekommunikationssystems, ist es vorteilhaft, wenn ein oder mehrere andere Zugriffsnetze mit dem Zugriffsnetz und/oder dem Servicenetz verbunden sind.
Gemäß einem noch weiteren Aspekt (Anspruch 33) der Erfindung bezüglich des Telekommunikationssystems, ist es vorteilhaft, wenn ein oder mehrere andere Servicenetze mit dem Zugriffsnetz und/oder dem Servicenetz verbunden sind.
Gemäß einem noch weiteren Aspekt (Anspruch 34) der Erfindung bezüglich des Telekommunikationssystems, ist es vorteilhaft, wenn das eine oder die mehreren Servicenetze und/oder das eine oder die mehreren Zugriffsnetze an ihren Abschlußpunkten auf den Abschlußrändern untereinander verbunden sind.
Gemäß einem noch weiteren Aspekt (Anspruch 35) der Erfindung bezüglich des Telekommunikationssystems, ist es vorteilhaft, wenn zwei oder mehrere der untereinander verbundenen Zugriffsnetze in ein verallgemeinertes Zugriffsnetz verbunden sind, welches einen Abschlußrand aufweist, auf dem Abschlußpunkte der Zugriffs- und/oder Servicenetze als verallgemeinerte Abschlußpunkte abgeschlossen sind.
Gemäß einem noch weiteren Aspekt (Anspruch 37) der Erfindung bezüglich des Verfahrens, ist es vorteilhaft, wenn das Servicenetz die Dienstleistungen auf dem Servicenetz- Verkehrspfad als eine Anzahl von Trägerkanälen und Kommunikationskanälen bereitstellt, und die Zugriffsknoten jeweils empfangene Signalisierungsdaten auf Kommunikationskanälen untersuchen, freie Kanäle auf den Verkehrspfaden, die zu anderen Zugriffsknoten und/oder zu Teilnehmerstationen führen, wählen und die Kanäle dynamisch verbinden.
Gemäß einem noch weiteren Aspekt (Anspruch 38) der Erfindung bezüglich des Verfahrens, ist es vorteilhaft, wenn das Senden von Kanälen von dem Servicenetz an das Zugriffsnetz und die Aussendung/der Empfang der Kanäle zwischen dem Zugriffsknoten unter Verwendung eines Zeitmultiplexverfahrens durchgeführt wird.
Ausführungsformen der Erfindung werden nachstehend unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 ein Diagramm, welches die Behandlung des Zugriffsnetzes als eine Black Box mit Abschlußpunkten TP auf dem Abschlußrand TB gemäß der Erfindung zeigt;
Fig. 2a ein Diagramm, das einen Zugriffsknoten, ein Zugriffsnetz und ein Telekommunikationssystem gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung zeigt;
Fig. 2b ein Diagramm, das einen Vorderenden-Übersetzer FET und eine Sende-/Empfangseinrichtung TR-SR gemäß der ersten Ausführungsform der Erfindung zeigt;
Fig. 3a ein Diagramm, das einen Zugriffsknoten, ein Zugriffsnetz und ein Telekommunikationssystem gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung zeigt;
Fig. 3b ein Diagramm, das einen Vorderenden-Übersetzer FET und eine Sende-/Empfangseinrichtung TR-SR gemäß der zweiten Ausführungsform der Erfindung zeigt;
Fig. 3c ein Diagramm, das zeigt, wie die Teilnehmerstationen SS-1, SS-2 und das Servicenetz SN mit einem beliebigen Abschlußpunkt gemäß der zweiten Ausführungsform der Erfindung verbunden werden können;
Fig. 3d ein Diagramm, das eine Abschlußpunkt-Port- Verbindungsliste gemäß der zweiten Ausführungsform der Erfindung zeigt;
Fig. 4 ein Diagramm, das das Verfahren einer Bereitstellung von Dienstleistungen an den Teilnehmerstationen SS-1, SS-2, SS-4 unter Verwendung einer Umschaltung und einer Leitweglenkung von Kanälen in den jeweiligen Zugriffsknoten AN1, AN2, AN3 zeigt;
Fig. 5 ein Diagramm, das eine dritte Ausführungsform eines Zugriffsknoten, eines Zugriffsnetzes und eines Telekommunikationssystems zeigt, wenn eine V5-Schnittstelle auf den Abschlußrand TB aufgebaut wird;
Fig. 6a ein Diagramm, das die Aussendung von Signalisierungsinformation für einen Aufbau einer V5.1-Schnittstelle zeigt, wenn alle Teilnehmerstationen SS-1, SS-2, SS-3, SS-4, SS-5 jeweils Basisraten-ISDN-BA von der lokalen Vermittlungsstelle LE, SN angefordert haben;
Fig. 6b, 6c zusammengenommen ein Flußdiagramm, das das Umschalten und Weglenken von Trägerkanälen und Kommunikationskanälen gemäß einer Ausführungsform der Verfahrens zum Bereitstellen von Dienstleistungen an Teilnehmerstationen beschreibt, und zwar bei einer Anwendung auf den in Fig. 6a gezeigten Aufbau der V5.1-Schnittstelle;
Fig. 7 ein Diagramm, das die Weglenkung von Signalisierungsinformation zeigt, wenn alle Teilnehmerstationen SS Basisraten-ISDN-BA von der V5.1-Schnittstelle anfordern;
Fig. 8 ein Diagramm, das das Umschalten von Trägerkanälen BC und Kommunikationskanälen CC an Zugriffsknoten für eine V5.2-Schnittstelle zeigt;
Fig. 9 ein Diagramm, das einen erweiterte Netztopologie unter Verwendung von Black-Box- Netzen AN-1, AN-2, SN-1 zeigt, die jeweils wie in Fig. 1 konfiguriert sind, gemäß einer vierten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 10 ein Diagramm, das die Neugruppierung von Netzen zum Bilden eines verallgemeinerten "Schwarzen Kasten"- ("Black Box")-Netzes mit einem neuen Abschlußrand TB′ gemäß einer vierten Ausführungsform der Erfindung zeigt;
Fig. 11 ein Diagramm, das ein herkömmliches Zugriffsnetz zeigt;
Fig. 12a ein Diagramm, das-das Problem bei der Verbindung eines Servicenetzes SN mit einem Zugriffsnetz gemäß Fig. 11 zeigt;
Fig. 12b ein Diagramm, das eine fest aufgebaute Verbindung des Servicenetz mit dem Zugriffsknoten AN1 zeigt;
Fig. 12c ein Diagramm, das das virtuelle Verbindungskonzept zeigt, wenn beide Teilnehmer SS-1, SS-2 Dienstleistungen von dem Servicenetz SN angefordert haben;
Fig. 12d ein Diagramm, das die Probleme einer virtuellen Verbindung zeigt, wenn drei Teilnehmerstationen gleichzeitig Dienstleistungen von dem Servicenetz angefordert haben;
Fig. 13a ein Diagramm, das das Problem zeigt, wenn in herkömmlicher Weise eine V5-Schnittstelle auf einem Zugriffsnetz aufgebaut wird;
Fig. 13b ein Diagramm, das die Verbindung der lokalen Vermittlungsstelle mit den Zugriffsnetz zeigt;
Fig. 13c ein Diagramm, das den Aufbau der V5- Schnittstelle am Zugriffsknoten AN1 zeigt; und
Fig. 13d, 13e Diagramme, die jeweils die Zwischenverbindungen und Verzweigung der V5- Schnittstelle zeigen, wenn einer oder zwei Teilnehmer SS-1, SS-2 gleichzeitig eine V5- unterstützte Dienstleistung angefordert haben.
Nachstehend werden die gleichen Bezugsymbole wie in den oben beschriebenen Fig. 11 bis 13 zum Bezeichnen der gleichen oder ähnlicher Teile verwendet.
Das allgemeine Konzept der Erfindung ist in Fig. 1 dargestellt. Wie in Fig. 1 gezeigt, ist im Gegensatz zu beispielsweise Fig. 12b, das Servicenetz SN nun auf dem Rand TB des Zugriffsnetz abgeschlossen, und zwar unabhängig davon, wie komplex das Zugriffsnetz ist. Der Abschlußrand umfaßt eine Anzahl von Abschlußpunkten TP1, TP2, TP3, an denen die jeweiligen Verkehrspfade TRP1, TRP2, TRP3 abgeschlossen sind. Wenn ein derartiges Konzept verwendet wird, dann kann das Zugriffsnetz als ein echter Schwarzer Kasten (Black Box) behandelt werden. Natürlich muß eine "Sichtbarkeit" der Abschlußpunkte auf dem Abschlußrand TB vorhanden sein, d. h. in einem einfachsten Fall, bei dem alle Teilnehmer das gleiche Signalisierungsformat SS-F aufweisen und das Servicenetz SN ein unterschiedliches Signalisierungsformat SN-F verwendet, müssen die Abschlußpunkte eine Kennung oder Flagge tragen, die anzeigt, daß das Servicenetz bzw. die Teilnehmerstationen an dem so identifizierten Abschlußpunkt angehängt bzw. abgeschlossen werden können. Allerdings ist der Vorteil mit diesem Ansatz offensichtlich, nämlich daß keine weitere Kenntnis über die interne Struktur der Zugriffsnetz-Betriebsmittel erforderlich ist.
Erste Ausführungsform
Die Fig. 2a, 2b zeigen allgemein die inneren Funktionalitäten, die diesem Zugriffs- oder Zugangsnetz ermöglichen, als ein echter Schwarzer Kasten (Black Box) behandelt zu werden. Wie in Fig. 2a gezeigt, ist ein Zugriffsknoten AN3 identifiziert worden, der das Signalisierungsformat SN-F des Servicenetz SN unterstützt. Die Teilnehmerstationen SS-1, SS-2, SS-4 sind jeweils an den Abschlußpunkten TP1, TP2, TP4 mit ihren jeweiligen Verkehrspfad TRP1, TRP2, TRP4 abgeschlossen. Die Abschlußpunkte sind jeweils mit den Zugriffsknoten AN1, AN2, AN3 verbunden, wobei es möglich ist, mehr als einen Abschlußpunkt mit einem Zugriffsknoten zu verbinden, wie mit den gepunkteten Linien angedeutet ist. Der Einfachheit halber ist die innere Verbindung der Knoten des Zugriffsnetz so gezeigt, daß sie nur mit dem benachbarten Zugriffsknoten über einen jeweiligen Verkehrspfad TRP31, TPR21 verbunden sind. Wenn jedoch mehrere Zugriffsknoten in dem Zugriffsnetz vorgesehen sind, kann die Verbindung untereinander beliebig sein, wie in Fig. 11 gezeigt. Es sei jedoch darauf hingewiesen, daß trotz der Tatsache, daß alle Teilnehmerstationen SS-1, SS-2, SS-4 gleichzeitig Dienstleistungen von dem Servicenetz SN anfordern können, nur eine einzelne individuelle Leitung zwischen dem Servicenetz SN und dem Zugriffsknoten AN3 über den Abschlußpunkt TP3 aufgebaut ist.
Fig. 2b zeigt den inneren Aufbau der Zugriffsknoten (Zugangsknoten) gemäß der ersten Ausführungsform der Erfindung. Der Zugriffsknoten AN3 enthält einen Vorderenden- Übersetzer, der das Schnittstellen-Signalisierungsprotokoll SN-F von dem Servicenetz SN (oder, soweit erforderlich auch von einer verbundenen Teilnehmerstation in einem Abschlußpunkt TP4) interpretieren kann. Der Vorderenden- Übersetzer FET interpretiert das Signalisierungsformat SN-F und sieht das interne Signalisierungsformat IN-F vor, welches zur Herstellung einer Kommunikation mit den anderen internen Zugriffsknoten AN1, AN2 erforderlich ist. Dieses innere Signalisierungsformat IN-F kann je nach Anforderung eingestellt werden. Der Zugriffsknoten AN3 umfaßt auch eine Sende-/Empfangseinrichtung TR-SR, die die Dienstleistungen von dem anderen verbundenen Zugriffsknoten AN1 (oder anderen verbundenen Zugriffsknoten oder Abschlußpunkten, wie mit den gepunkteten Linien dargestellt) empfängt und überträgt. Da die Zugriffsknoten wie in Fig. 2a, 2b gezeigt konfiguriert sind, so daß sie jeweils zur Interpretierung des erforderlichen Signalisierungsprotokolls SS-F, SN-F ausgelegt sind und eine jeweilige Sende-/Empfangseinrichtung umfassen, können Dienstleistungen für alle verbundenen Teilnehmerstationen SS-1, SS-2, SS-4 gleichzeitig auf dem einzelnen Verkehrspfad TRP3 bereitgestellt werden, während die Zugriffsknoten AN3, AN1, AN2 jeweils eine Wegleitung oder Verzweigung und Umschaltung der Dienstleistungen durchführen. Das heißt, der Zugriffsknoten AN3 (an dessen Vorderenden- Übersetzer FET das Servicenetz-Signalisierungsformat aufgebaut worden ist) empfängt alle Dienstleistungen von dem Servicenetz SN, nimmt die angeforderte Dienstleistung für die Teilnehmerstation SS-4 heraus und schaltet den Rest der Dienstleistungen über den Verkehrspfad TRP31 an den benachbarten Zugriffsknoten AN1 (all dies wird von der Sende-/Empfangseinrichtung TR-SR ausgeführt).
Der Zugriffsknoten AN1 empfängt wiederum die verbleibenden Dienstleistungen und leitet Dienstleistungen, die von der Teilnehmerstation SS-1 angefordert wurden, an die Teilnehmerstation SS-1, wohingegen er die übrigen Dienstleistungen an den Zugriffsknoten AN2 schaltet, der wiederum die Dienstleistungen für die Teilnehmerstation SS-2 an die Teilnehmerstation SS-2 leitet. Gestützt auf derartige interne Umschaltungs- und Wegleitungs-Funktionen kann das Zugriffsnetz als ein Schwarzer-Kasten behandelt werden und behält seinen Abstraktionsgrad bei, vorausgesetzt, daß der Abschlußpunkt eine Kennung oder eine Anzeige hinsichtlich der Tatsache trägt, welches Signalisierungsformat an dem jeweiligen verbundenen Zugriffsknoten interpretiert werden kann.
Zweite Ausführungsform
Die Fig. 3a, 3b zeigen im wesentlichen einen ähnlichen Aufbau wie der in Fig. 2a, 2b gezeigte, jedoch weist jeder Zugriffsknoten AN1, AN2, AN3 die Möglichkeit einer Interpretation aller Signalisierungsformate SS-F, SN-F auf. Wie in Fig. 3b gezeigt, ist der Vorderenden-Übersetzer gemäß der zweiten Ausführungsform nun konfiguriert, daß er beide Signalisierungsformate SN-F, SS-F interpretiert und sie in ein internes Signalisierungsformat IN-F umwandelt. Die Umschaltungs- und Wegleitungsfunktion der Sende-/ Empfangseinrichtungen sind äquivalent zu denjenigen in den Fig. 2a, 2b. In einem Zugriffsnetz mit Zugriffsknoten wie in Fig. 3a gezeigt, besteht jedoch keine Notwendigkeit, daß die Abschlußpunkte eine spezifische Anzeige hinsichtlich der Tatsache tragen, welches Signalisierungsformat interpretiert werden kann.
Dies bedeutet, wie in Fig. 3c gezeigt, daß eine vollständige Black-Box-Behandlung des Zugriffsnetzes vorhanden ist, was bedeutet, daß die Teilnehmerstationen SS-1, SS-2 und das Servicenetz SN beliebig mit irgendeinem Abschlußpunkt TP1, TP2, TP3 auf dem Abschlußrand TB verbunden werden können (wie schematisch mit den gestrichelten Linien in Fig. 3c dargestellt). Natürlich kann-allgemein jede Teilnehmerstation SS-1, SS-2 sogar ein unterschiedliches Signalisierungsformat SS-F verwenden oder sogar dafür ausgelegt sein, eines einer Vielzahl von Signalisierungsformaten SS-F zu verwenden. Genauso kann das Servicenetz konfiguriert sein, um eines oder mehrere von Signalisierungsformaten zu verwenden. Dementsprechend ist der Vorderenden-Übersetzer ausgelegt, um jeweils die Signalisierungsformate zu umfassen, die von dem Servicenetz und den Teilnehmerstationen verwendet werden.
Wie in Fig. 3d gezeigt, kann der Abschlußpunkt, d. h. der physikalische Port des (abstrakten) Abschlußrands TB eine Abschlußpunkt-Port-Verbindungsliste TPCL führen, die anzeigt, welche Art von Protokollen an diesem Abschlußpunkt verfügbar sind. Allerdings ist es in jedem Fall mit den Umschaltungs- und Wegleitungsfunktionen der einzelnen Zugriffsknoten AN1, AN2, AN3 nicht erforderlich, irgendeine Kenntnis über die innere Struktur des Zugriffsnetzes zu besitzen.
Fig. 4 zeigt ein Verfahren zum Schalten und Leiten der einzelnen Dienstleistungen, wobei dies von der Sende-/ Empfangseinrichtung in jedem Zugriffsknoten ausgeführt wird. In Fig. 4 wird angenommen (wie in Fig. 3a), daß die Zugriffsknoten nur das jeweilige Signalisierungsformat führen, welches von der verbundenen Teilnehmerstation SS-1, SS-2 bzw. dem Servicenetz SN benötigt wird.
Wie bereits in Fig. 3a angezeigt, besteht eine Verbindung zwischen dem Servicenetz SN und dem Zugriffsknoten AN3, die eine spezifische Bandbreite von x Mbit/s unterstützt. Diese Bandbreite kann eine Anzahl von Schaltungsverbindungen (eine Schaltungsverbindung wird in diesem Zusammenhang als eine individuelle Verbindung zwischen dem Servicenetz und dem Teilnehmer, der eine Dienstleistung angefordert hat, angesehen, z. B. der gesamte Weg von SN nach SS-2 über AN3→AN1→AN2 in Fig. 4) führen, die z. B. aus Kanälen mit spezifischen Bandbreiten n₁, n₄, n₂, nc bestehen, wie in Fig. 4 angedeutet. Natürlich kann der Abschlußpunkt TP3 diese Bandbreite unterstützen. Die Dienstleistungen, die jeweils an den Teilnehmerstationen bereitgestellt werden sollen, werden jeweils auf einem oder mehreren Kanälen SS-1 CH, SS-4 CH, SS-2 CH übertragen. Ferner sind natürlich auch einer oder mehrere Kanäle C-CH für die Kommunikationsdaten, d. h. für den Austausch von Signalisierungsinformation, vorgesehen.
In Fig. 4 hat die Teilnehmerstation SS-1 als ein Beispiel eine Dienstleistung angefordert, die drei Kanäle erfordert, die Teilnehmerstation SS-2 hat eine Dienstleistung angefordert, die zwei Kanäle erfordert und die Teilnehmerstation SS-4 hat eine Dienstleistung angefordert, die nur einen Kanal erfordert. In diesem Fall sind die Abschlußpunkte TP4, TP1, TP2 jeweils dafür ausgelegt, um wenigstens die erforderliche Bandbreite zu unterstützen, wie in Fig. 4 angedeutet. Da in Fig. 4 zwei Kommunikationskanäle C-CH verwendet werden, werden zwei Kommunikationskanäle umgeschaltet und bis zu dem Zugriffsknoten AN2 durch den Zugriffsknoten AN1 geleitet. Deshalb weisen die angezeigten Verkehrspfad TRP31, TRP12 jeweils die minimale Bandbreite auf, die in Fig. 4 angezeigt ist. Natürlich können sie eine größere Bandbreite bereitstellen.
Während allgemein Trägerkanäle SS-1 CM, SS-4 CM, SS-2 CM und C-CM mit unterschiedlicher Bandbreite in einem Zeitmultiplexverfahren verwendet werden können, sind diese Kanäle gewöhnlicherweise von einer gleichen Bandbreite. Es ist nicht erforderlich, einen spezifischen festen Zeitzusammenhang zwischen den Eingangskanälen auf den Eingangs-Verkehrspfad zu dem Zugriffsknoten AN3 und dem jeweiligen inneren Verkehrspfad TRP31 oder dem Verkehrspfad zu dem Abschlußpunkt TP4 bereitzustellen, vorausgesetzt, daß der Zugriffsknoten AN3 das erforderliche Umschalten und Weglenken der richtigen Kanäle durchführt, die von dem Servicenetz stammen. Dies bedeutet, daß der Zugriffsknoten AN3 die Kanäle von seinen Eingangs- an seinen Ausgangs- Verkehrspfad dynamisch auswählt und zuordnet. Genauso werden die Zugriffsknoten AN1, AN2 die dynamische Zuordnung von Kanälen durchführen, bis alle Servicekanäle jeweils an die Teilnehmerstation geleitet worden sind, die Dienstleistungen von dem Servicenetz angefordert hat.
Der Vorteil der Verwendung einer Sende-/Empfangseinrichtung zum Schalten und Weglenken der einzelnen Kanäle stellt somit sicher, daß das Abstraktionsniveau des Zugriffsnetzes nicht zerstört wird; das heißt, es besteht weder eine Notwendigkeit, den spezifischen Zugriffsknoten zu identifizieren, der mit der bestimmten Teilnehmerstation verbunden ist, die Dienstleistungen anfordert, noch besteht irgendeine Notwendigkeit, virtuelle Verbindungen aufzubauen. Deshalb ist eine einzelne Verbindungsleitung zwischen dem Servicenetz und dem jeweiligen Zugriffsknoten (der das Servicenetz-Schnittstellenprotokoll interpretieren kann) ausreichend und trotzdem können alle Teilnehmerstationen mit Dienstleistungen versehen werden, vorausgesetzt, daß die Gesamtbandbreite von benötigten Kanälen die Bandbreite des Verkehrspfad zwischen dem Servicenetz und dem jeweiligen Zugriffsknoten nicht überschreitet.
Dritte Ausführungsform
Während die oben vorgeschlagene Lösung sehr allgemein ist und sich nicht auf die Verwendung von irgendeinem spezifischen Interface- oder Protokollformat bezieht, wird nachstehend beschrieben, wie die Probleme beim Aufbau einer V5- Schnittstelle (siehe Fig. 12, 13, die oben diskutiert sind) unter Verwendung eines Konzepts gelöst werden kann, das in den Fig. 1 bis 4 gezeigt ist.
Wiederum wird in Fig. 5 die V5-Schnittstelle auf dem Rand des Zugriffsnetz AN angeschlossen, während die Zugriffsknoten AN1 bis AN4 die speziellen Funktionalitäten aufweisen, wie unter Bezugnahme auf die Fig. 1 bis 4 beschrieben. Die V5-Schnittstelle ist an dem Abschlußpunkt TP6, der eine 2Mbit/s Bandbreite verwendet, abgeschlossen. Natürlich sind wiederum sämtliche 2Mbit/s Zugriffsknoten-Abschlußpunkte, die auf das Servicenetz hingerichtet sind, auf dem Abschlußrand TB des Zugriffsnetz AN sichtbar. Sichtbarkeit bedeutet wiederum (wie bereits unter Bezugnahme auf die Fig. 1, 2 diskutiert), daß bekannt ist, welcher Zugriffsknoten oder welcher Vorderenden- Übersetzer das V5-Interface-Protokoll interpretieren kann. Bei einer Betrachtung von Fig. 5 bedeutet dies, daß alle 2Mbit/s Abschlußpunkte zum SN-Schnittstellenaufbau des Zugriffsknoten AN1 (der Eintritts-Zugriffsknoten in das Zugriffsnetz) außerhalb des Zugriffsnetzes bekannt sind.
Genauso trifft dies auf alle anderen Abschlußpunkt TP1, TP2, TP3, TP4, TP5 zu (die als die Austritts-Knoten aus dem Zugriffsnetz bezüglich der Bereitstellung von Dienstleistungen an den Teilnehmerstationen angesehen werden können) und auch für derartige Abschlußpunkte, die eine Schnittstelle zu anderen Zugriffsnetzen (siehe Fig. 9) bilden. Sämtliche Beschreibungen, die für die Abschlußpunkte TP1-TP6 durchgeführt wurden, die eine Schnittstelle für Teilnehmer SS-1 bis SS-5 und für die lokale Vermittlungsstelle LE in Fig. 5 bilden, können deshalb in ähnlicher Weise auf derartige Abschlußpunkte angewendet werden, die eine Schnittstelle für ein anderes Zugriffsnetz AN-2 oder ein Servicenetz SN-1 in Fig. 9 bilden.
Wie bereits in Fig. 4 diskutiert, stellen die Verkehrspfade zwischen den einzelnen Teilnehmerstationen SS-1, SS-2, SS-3, SS-4, SS-5 die minimale Bandbreite bereit, die für die jeweilige Dienstleistung (n × 64bkit/s) benötigt wird. Wenn Mietleitungen von anderen Unternehmen verwendet werden, können diese Verkehrspfade natürlich auch 2Mbit/s bereitstellen, da Mietleitungen nur für die Zeitperiode berechnet werden, in der sie von Daten belegt sind. Für Darstellungszwecke sind wiederum die Zugriffsknoten AN1 bis AN4 nur als ein Beispiel mit einem benachbarten Zugriffsknoten verbunden, während die allgemeine Verbindungskonfiguration aus Fig. 11 verwendet werden kann.
Unter Verwendung der 2Mbit/s Abschlußpunkte TP, die Schnittstellen für das Servicenetz bilden, auf dem Abschlußrand TB, kann das Servicenetz nun in einer herkömmlichen Weise über eine Schnittstelle angeschlossen werden. In Fig. 5 bedeutet dies, daß die V5-Schnittstelle tatsächlich wiederum am Zugriffsknoten AN1 abgeschlossen wird, jedoch ist dies außerhalb des Zugriffsknoten transparent.
Im folgenden wird das Umschalten und Wegleiten von Kanälen für die V5.1- und die V5.2-Schnittstelle beschrieben, jedoch ist das Umschalten und Wegleiten insofern ähnlich, daß beide ermöglichen, daß die Zugriffsnetze als Black Boxen behandelt werden können, wenn die V5-Schnittstellen eingerichtet sind.
V5.1-Lösung
In Fig. 6a, wird die V5.1-Schnittstelle an einem jeweiligen Abschlußpunkt TP6 auf dem Rand angeschlossen bzw. abgeschlossen, der wiederum mit dem Eintritts-Zugriffsknoten AN1 verbunden ist. Beispielsweise wird angenommen, daß alle Teilnehmerstationen Basisraten-ISDN-Dienstleistungen an ihren Anlagen angefordert haben. Jede derartige Dienstleistung, die an der jeweiligen Teilnehmerstation bereitgestellt werden soll, benötigt in diesem Fall zwei Trägerkanäle BC (die die Nutzdaten tragen, wie die Kanäle SS-1 CH, SS-4 CH, SS-2 CH in Fig. 4) von z. B. 64kbit/s (z. B. auf B-Kanälen) und zwei Kommunikationskanäle CC (die die Signalisierungsinformation tragen, wie die Kanäle C-CH in Fig. 4), die z. B. jeweils 16kbit/s (z. B. einen D-Kanal) belegen. Die Kommunikationskanäle und die Trägerkanäle sind in Fig. 6a jeweils mit CC, BC bezeichnet.
Wenn fünf Teilnehmerstationen gleichzeitig das Basisraten- ISDN anfordern, dann werden zehn Trägerkanäle und zwei Kommunikationskanäle benötigt, wobei die Kommunikationskanäle für den Austausch von Signalisierungsinformation verwendet werden und die Trägerkanäle die Kommunikationsdaten für die Dienstleistung führen. Insgesamt ist die benötigte Bandbreite in diesem Fall 10 × 64kbit/s + 2 × 64kbit/s = 768kbit/s, was auf dem Abschlußpunkt von 2Mbit/s, an dem die V5.1- Schnittstelle aufgebaut ist, leicht unterstützt werden kann (in einer V5-Schnittstelle ist die Kommunikationskanal- Bandbreite 64kbit/s).
Tatsächlich verwendet die V5-Schnittstelle n × 31 Trägerkanäle mit 64kbit/s, was insgesamt zu einer Bandbreite von 1984kbit/s führt (für eine V5.1-Schnittstelle ist n=1), was vollständig auf dem besagten Abschlußpunkt geführt werden kann. Während die Anzahl von Trägerkanälen (z. B. 10 für 5 Teilnehmerstationen) fest und abhängig von der gewählten V5.1-Schnittstellenkonfiguration ist, können 1, 2, oder 3 64kbit/s Kommunikationskanäle zur Signalisierung verwendet werden. In Fig. 6a werden zwei Kommunikationskanäle CC verwendet.
Unter Bezugnahme auf die Fig. 6b, 6c, die zusammen ein Flußdiagramm zeigen, welches sich auf die Umschaltung und Über- bzw. Aussendung von Kanälen in Fig. 6a bezieht, wird nachstehend das Verfahren einer Bereitstellung von Dienstleistungen an jede Teilnehmerstation in einer V5.1- Schnittstellekonfiguration beschrieben. Zunächst wird nach Starten der Prozedur im Schritt S1 das Servicenetz (hier eine lokale Vermittlungsstelle LE) mit dem Abschlußpunkt TP6 über die Netz-Schnittstelle im Schritt S2 verbunden. In dem Verbindungsschritt S2 wird der Vorderenden-Übersetzer FET des Zugriffsknotens AN1 ein Signalisierungsformat oder Protokoll einrichten, welches von der V5.1-Schnittstelle verwendet wird. Im Schritt S3 fordern alle Teilnehmerstationen die V5- unterstützten Dienstleistungen an. Deshalb werden im Schritt S4 die 10 64kbit/s Trägerkanäle CC und (in dem dargestellten Fall) zwei Kommunikationskanäle CC zugeordnet und danach an den Zugriffsknoten AN1 im Schritt SS übertragen.
Im Schritt S6 wird bestimmt, ob die Teilnehmerstation SS-1 eine Dienstleistung angefordert hat und, wenn dem so ist, wird der Zugriffsknoten AN1 diese Information verwenden, um den ISDN-Dienst an den Teilnehmer SS-1 zu leiten, d. h. den ISDN-Dienst umzuschalten und umzulenken. Das heißt, der Zugriffsknoten AN1 nimmt zwei Trägerkanäle BC im Schritt S7 heraus, d. h. er weist den ankommenden Kanälen Kanäle auf dem Verkehrspfad zwischen AN1 und der Teilnehmerstation SS-1 zu. Im Schritt S8 kann nun die Teilnehmerstation SS-1 die ISDN- Dienstleistung verwenden, wobei eine Aussendung/ein Empfang von Daten auf dem zwei Trägerkanälen stattfinden wird.
Wenn im Schritt S9 im Knoten AN1 erfaßt wird, daß auch die Teilnehmerstation SS-5 einen ISDN-Dienst angefordert hat, dann werden wiederum in den Schritten S10, S11, S12 zwei Trägerkanäle für die Teilnehmerstationen SS-5 herausgenommen und die zwei Kommunikationskanäle werden wiederum für eine Signalisierung verwendet. AN4 im Schritt S11 überträgt die zwei Trägerkanäle BC an die Teilnehmerstation SS-5, nachdem er auch die zwei Kommunikationskanäle empfangen hat. Die übrigen Kanäle (in diesem Fall 6 Trägerkanäle und 2 Kommunikationskanäle) werden an den Zugriffsknoten AN2 im Schritt S13 übertragen.
Der Zugriffsknoten AN2 wird wiederum im Schritt S14 überprüfen, ob die Teilnehmerstation SS-2 eine ISDN- Anforderung durchgeführt hat, und wenn dem so ist, werden wieder zwei Trägerkanäle BC herausgenommen und die Aussendung/der Empfang findet in den Schritten S15, S16 statt. Die übrigen Kanäle (nun 4 Trägerkanäle und 2 Kommunikationskanäle) werden im Schritt S17 an den Zugriffsknoten AN3 übertragen, der im Schritt S18, S21 eine Überprüfung durchführt, ob die Teilnehmerstationen SS-3, SS-4 die ISDN-Dienstleistung angefordert haben. Wenn dem so ist, findet wiederum die Herausnahme von Kanälen und die Übersendung /der Empfang in den Schritten S19, S20 (für die Teilnehmerstation SS-3) und in den Schritten S22, S23 (für die Teilnehmerstation SS-4) statt, bevor die Prozedur im Schritt S24 zum Ende kommt.
Während alle Dienstleistungen auf der V5.1-Schnittstelle bereitgestellt werden, findet somit eine Auswahl und Übertragung von Trägerkanälen in der internen Struktur des Zugriffsnetzes statt, bis die letzten Teilnehmerstation, die eine Dienstleistung angefordert hat, mit der angeforderten Dienstleistung versehen worden ist. Dadurch wird sichergestellt, daß die Trägerkanäle an ihrer richtigen Zielstelle ankommen.
Die Signalisierungsinformation auf den Kommunikationskanälen wird von den Zugriffsknoten benötigt, um die Teilnehmerdienstleistungen zu behandeln. In Fig. 6a erkennt der Zugriffsknoten AN1 offensichtlich die zwei Kommunikationskanäle auf der V5.1-Schnittstelle. Diese beiden Kommunikationskanäle enthalten die vollständige Signalisierungsinformation, die von allen Teilnehmer- Dienstleistungen auf der V5.1-Schnittstelle benötigt wird. Der Zugriffsknoten AN1 besitzt deshalb die Wahl, entweder die Signalisierungsinformation zu untersuchen und sie an die betreffenden Zugriffsknoten AN2, AN4 zu "verzweigen" (siehe Fig. 7) oder sie an die Zugriffsknoten AN2, AN4 zu "übersenden", was in Fig. 6a durchgeführt wird. Dadurch wird der Zugriffsknoten AN2 wiederum die Signalisierungsinformation an den Zugriffsknoten AN3 übersenden. Dadurch werden alle Zugriffsknoten innerhalb des Zugriffsnetzes die genau gleiche Signalisierungsinformation empfangen, obwohl Teile diese Information oder die Gesamtinformation nicht für sie zutreffen kann. Jedoch wird sichergestellt, daß alle Zugriffsknoten ihre jeweilige Signalisierungsinformation über die beiden Kommunikationskanäle CC empfangen, die für die Signalisierungsinformation verwendet werden.
Wie in Fig. 6a gezeigt, ist die Übersendung von Signalisierungsinformation in der Tat für die meisten praktischen Anwendungen möglich, doch kann sie den unerwünschten Effekt aufweisen, daß Signalisierungsinformation zu viele Zeitschlitzkanäle auf den Signalisierungspfaden zwischen den einzelnen Zugriffsknoten einnimmt. Wie in Fig. 6a gezeigt, werden die zwei Kommunikationskanäle CC immer an den benachbarten Zugriffsknoten übersendet, obwohl dieser Zugriffsknoten die vollständige Signalisierungsinformation vielleicht nicht benötigt. Dies erhöht die Bandbreitenanforderungen.
Fig. 7 verwendet das Prinzip, daß die Zugriffsknoten die empfangene Signalisierungsinformation auf den Kommunikationskanälen CC untersuchen und sie dann an die betreffenden Zugriffsknoten leiten. Das heißt, der Zugriffsknoten AN1 wird untersuchen, welche Signalisierungsinformation vom Zugriffsknoten AN4 benötigt wird und nur die Umleitung dieses Kanals durchführen, während der übrige Kommunikationskanal an den anderen Zugriffsknoten AN2 geleitet wird. Deshalb werden in diesem Fall die Schritte S6, S7; S9, S10; S14, S15; S18, S19; S21, S22 in den Fig. 6b, 6c verändert, so daß sie die Untersuchung des Kommunikationskanals enthalten und an den jeweiligen Zugriffsknoten nur derartige Signalisierungsinformation leiten, die dort benötigt wird.
V5.2-Lösung
Der Aufbau einer V5.2-Schnittstelle auf dem Zugriffsnetz unterscheidet sich nicht wesentlich von dem V5.1-Fall. Anstelle jedoch eine feste Zuordnung von Zeitschlitzen auf der Bandbreite zu verwenden, verwendet die V5.2-Schnittstelle eine dynamische Zeitschlitzzuordnung (siehe Referenzen [2] bis [5]) und somit müssen die Zugriffsknoten ausgefeilte Übertragungs-/Empfangs-Möglichkeiten führen, um sicherzustellen, daß alle Träger- und Signalisierungsdaten an ihren richtigen Zielstellen in dem Zugriffsnetz, d. h. an den jeweiligen Zugriffsknoten ankommen. Eine dynamische Zuordnung von Zeitschlitzen bedeutet in diesem Zusammenhang, daß die Zugriffsknoten sich nicht darauf verlassen können, daß die einzelnen Kanäle immer die gleich Schlitzposition in der Bandbreite besitzen.
Wie in dem V5.1-Fall, wird die V5.2-Schnittstelle an einem Abschlußpunkt TP6, d. h. am Zugriffsknoten AN1 (siehe Fig. 8) angeschlossen bzw. abgeschlossen. Da die V5.2-Schnittstelle eine dynamische Zeitschlitzzuordnung verwendet, muß der Zugriffsknoten AN1 nun seine empfangene Signalisierungsinformation auf den Kommunikationskanälen CC untersuchen, um die Träger- und Signalisierungsdaten richtig an die anderen Zugriffsknoten AN2, AN4 zu leiten (d. h. zu verzweigen).
In diesem Fall und wie in Fig. 8 schematisch dargestellt, muß der Zugriffsknoten AN1 (und auch die Zugriffsknoten AN2, AN3) die Signalisierungsinformation für die Kommunikationskanäle CC untersuchen um zu bestimmen, welche an den Zugriffsknoten AN4 und AN2 zu leiten (im Fall des Zugriffsknoten AN1) sind. Somit ist in den Zugriffsknoten eine Schalteinrichtung eingebaut, die die empfangene Signalisierungsinformation auf den Kommunikationskanälen untersucht, freie Kanäle auf der gruppierten und untergeordneten Seite für eine Datenübertragung wählt und dann diese Kanäle dynamisch verbinden kann. In dieser Weise werden Träger- und Signalisierungsdaten an ihre richtige Zielstelle in dem Zugriffsnetz geleitet, sehr ähnlich wie in dem V5.1-Fall, wie in den Fig. 6, 7 dargestellt. Während natürlich die Untersuchung von Signalisierungsinformation in dieser Weise komplizierter als die einfache Verzweigung oder Übersendung von Signalisierungsinformation (wie in den Fig. 6, 7) ist, besteht der Vorteil einer derartigen dynamischen Zeitschlitzkanal-Zuordnung auch darin, daß kein fester Zusammenhang auf jedem der Signalisierungspfade zwischen den einzelnen Zugriffsknoten AN1-AN2, AN2-AN3, AN1-AN4 vorhanden ist.
Während in den Fig. 6, 7, 8 die Verzweigung und Umschaltung von Kanälen für ein illustratives Beispiel unter Bezugnahme auf die V5-Schnittstelle beschrieben worden ist, sei darauf hingewiesen, daß dieses Konzept allgemein auf irgendeine Servicenetz-Schnittstelle anwendbar ist, vorausgesetzt, daß sie ihre Dienstleistungen auf einer Zeitschlitzkanalbasis bereitstellt, erhältlich, z. B. durch ein TDM-Verfahren (Zeitmultiplexverfahren) oder ein anderes Kanalmultiplexierungsverfahren.
Vierte Ausführungsform
Für jede der V5.1-Schnittstellen und V5.2-Schnittstellen ist eine Lösung zum Behandeln des Zugriffsnetzes als vollständige Black Box, wie unter Bezugnahme auf Fig. 1 beschrieben wurde, präsentiert worden. Solange die internen Zugriffsknoten die speziellen Umschaltungs-, Wegleitungs- und Aussende- Möglichkeiten in Kombination mit der Interpretation des Signalisierungsformats aufweisen, erlaubt dies einen flexiblen Aufbau von V5-Schnittstellen auf komplexen Zugriffsnetz-Topologien.
Somit wird der Abstraktionsgrad des Zugriffsnetzes nicht durchbrochen, da die Schnittstellen aufgebaut werden können, ohne in das Zugriffsnetz hineinzusehen. Dies erlaubt einen höheren Abstraktionsgrad für ein Netz-Management. Die Verwendung von Betriebsfunktionen des Zugriffsnetzes ist optimal, d. h. Träger- und Signalisierungsinformation wird Kanäle nur auf einem minimalen Satz von 2Mbit/s Übertragungsmitteln einnehmen.
Die Behandlung von Zugriffsnetzen, die Zugriffsknoten wie voranstehend beschrieben, umfassen, erlaubt einen flexiblen Aufbau von Telekommunikationssystemen, wie in Fig. 9 gezeigt. Vorausgesetzt, daß der Abstraktionsgrad der jeweiligen Netze nicht durchbrochen wird, können die Zugriffsnetze oder Servicenetze frei und flexibel untereinander verbunden werden, ohne in die innere Struktur des Zugriffsnetzes selbst hineinzusehen. Das einzige, was erforderlich ist, ist, daß der Abschlußpunkt auf dem Rand das Signalisierungsformat führt, welches von dem jeweiligen anderen verbundenen Netz verwendet wird.
Dieses Prinzip kann sogar noch weiter erweitert werden, wie in Fig. 10 gezeigt. Hier sind eine Anzahl von allgemeinen Zugriffsnetzen AN-1′, AN-2′, AN-3′ (die jeweils eine innere Struktur von Zugriffsknoten, wie oben beschrieben, aufweisen) wiederum untereinander verbunden, was zu einem neuen verallgemeinerten "Black Box"-Netz mit einem neuen Abschlußrand TB′ führt. Somit verhalten sich die Zugriffsnetze AN-1′, AN-2′, AN-3′ als ob sie Zugriffsknoten innerhalb eines einzigen Zugriffsnetzes sind (z. B. derjenige, der mit AN-1′ bezeichnet ist). Ein derartiger flexibler Aufbau ist möglich, da die jeweiligen grundlegenden Einheiten von Zugriffsknoten die voranstehend beschriebenen Funktionsmöglichkeiten aufweisen, d. h. so daß die Zugriffsnetze als echte Black-Boxen ohne Durchbrechen des Abstraktionsgrads behandelt werden können.
Bezugszeichen in den Ansprüchen dienen nur der Erläuterung und engen den Umfang dieser Ansprüche nicht ein.

Claims (38)

1. Zugriffsknoten (AN3; AN1, AN2, Fig. 1, 2a) zur Verwendung in einem Zugriffsnetz (AN), mit dem über einen Teilnehmer-Verkehrspfad (TRP1, TRP2) bzw. einen Servicenetz-Verkehrspfad (TRP3) wenigstens eine Teilnehmerstation (SS-1, SS-2, SS-4) und wenigstens ein Servicenetz (SN), welches Dienstleistungen für die Teilnehmerstationen bereitstellt, verbunden ist, umfassend:
  • a) einen Vorderenden-Übersetzer (FET; Fig. 2b) zum Interpretieren eines Signalisierungsformats (SN-F; SS-F), das von dem wenigstens einen Servicenetz und/oder der wenigstens einen Teilnehmerstation für Datenkommunikationen verwendet wird; und
  • b) eine Sende-/Empfangseinrichtung (TR-SR; Fig. 2b) zum Senden/Empfangen der Dienstleistungen an den/von dem Vorderenden-Übersetzer (FET) und zum Senden/Empfangen der Dienstleistungen an/von wenigstens einen/einem anderen Zugriffsknoten (AN1) des Zugriffsnetzes und/oder an/von wenigstens eine/einer verbundenen Teilnehmerstation (SS-4) über einen jeweiligen Verkehrspfad (TRP31; TPR2).
2. Zugriffsknoten (AN3; AN1, AN2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorderenden-Übersetzer (FET; Fig. 3a, 3b) ausgelegt ist, um das Signalisierungsformat (SN-F) des Servicenetzes (SN) und das Signalisierungsformat (SS-F) der Teilnehmerstationen (SS1-F, SS2-F) zu interpretieren.
3. Zugriffsknoten (AN3; AN1, AN2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorderenden-Übersetzer (FET, Fig. 1, 2a) ausgelegt ist, um einen Teilnehmer-Verkehrspfad (TRP1, TRP2) mit einer Bandbreite von 2Mbit/s oder 64kbit/s und/oder einem Servicenetz-Verkehrspfad (TRP3) von 2Mbit/s abzuschließen, wenn eine V5-Netz-Schnittstelle verwendet wird.
4. Zugriffsknoten (AN3, AN1, AN2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Sende-/Empfangseinrichtung (TR-SR; Fig. 4) ausgelegt ist, um gleichzeitig Dienstleistungen von dem Servicenetz-Verkehrspfad (TRP3) als eine jeweilige Anzahl von getrennten Schaltungsverbindungen (SS-1 CH, SS-2 CH, SS-4 CH) zu empfangen, die jeweils eine spezifische Bandbreite (n₁ kbit/s, n₂ kbit/s, n₄ kbit/s, nc kbit/s) aufweisen.
5. Zugriffsknoten (AN3, AN1, AN2) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß Sende-/Empfangseinrichtung (TR-SR) die Dienstleistungen auf den Schaltungsverbindungen (SS-1 CH, SS-2 CH, SS-4 CH) empfängt und die Dienstleistungen auf jeweilige Schaltungsverbindungen (SS-1 CM, SS2-CM, SS-4 CM) auf den Verkehrspfaden (TRP31, TRP12; TRP4), die mit den anderen Zugriffsknoten (AN1, AN2) und/oder Teilnehmerstationen (SS-4) verbunden sind, dynamisch zuordnet.
6. Zugriffsknoten (AN3, AN1, AN2) nach Anspruch 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaltungsverbindungen (SS-1 CH, SS2-CH, SS-4 CH), die an die/von den Teilnehmerstationen (SS) gesendet/empfangen werden, jeweils 64kbit/s belegen.
7. Zugriffsknoten (AN3; AN1, AN2) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die von dem Servicenetz (SN) bereitgestellten Dienstleistungen für die Teilnehmerstationen (SS) jeweils eine oder mehrere der 64kbit/s Schaltungsverbindungen belegen.
8. Zugriffsknoten (AN3; AN1, AN2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Kommunikationsdaten (BC) der Dienstleistungen auf 64kbit/s Kanälen auf B-Kanälen und Signalisierungsdaten (CC) der Dienstleistungen auf 16kbit/s D-Kanälen geführt werden, wenn die Dienstleistung Basisraten-ISDN ist.
9. Zugriffsknoten (AN3; AN1, AN2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorderenden-Übersetzer (FET) eine Anzahl von Trägerkanälen (BC) für Kommunikationsdaten und eine Anzahl von Kommunikationskanälen (CC) für Signalisierungsdaten empfängt.
10. Zugriffsknoten (AN3; AN1, AN2) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Sende-/Empfangseinrichtung (TR-SR, Fig. 4, 6a, 7) ausgelegt ist, um eine jeweilige Unteranzahl (n₂, n₁) von Trägerkanälen (BC) und alle (nc) der Kommunikationskanäle (CC) an verbundene andere Zugriffsknoten oder Teilnehmerstationen über die Verkehrspfade (TRP31, TRP21) umzuschalten und umzuleiten.
11. Zugriffsknoten (AN3; AN1, AN2) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Sende-/Empfangseinrichtung (TR-SR) die Signalisierungsdaten auf den Kommunikationskanälen (CC) untersucht und die Kommunikationskanäle (CC) an ihre verbundenen Zugriffsknoten übersendet (Fig. 6a).
12. Zugriffsknoten (AN3; AN1, AN2) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Sende-/Empfangseinrichtung (TR-SR) die Signalisierungsdaten auf den Kommunikationskanälen (CC) untersucht und die Kommunikationskanäle (CC) an andere verbundene Zugriffsknoten verzweigt.
13. Zugriffsknoten (AN3; AN1, AN2) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Sende-/Empfangseinrichtung (TR-SR) eine Verzweigungs-Schalteinrichtung umfaßt, die empfangene Signalisierungsdaten auf den Kommunikationskanälen (CC) untersucht, freie Kanäle auf den Verkehrspfaden (TRP31, TRP4), die zu anderen verbundenen Zugriffsknoten oder Teilnehmerstationen führen, wählt und dann die Kanäle dynamisch verbindet.
14. Zugriffsnetz (AN; Fig. 2a) zur Bereitstellung einer Datenkommunikation zwischen wenigstens einer Teilnehmerstation (SS-1, SS-2, SS-4) und wenigstens einem Servicenetz (SN), welches Dienstleistungen für die Teilnehmerstationen bereitstellt, wobei die wenigstens eine Teilnehmerstation und das wenigstens eine Servicenetz ausgelegt sind, um Datenkommunikationen jeweils unter Verwendung eines spezifischen Signalisierungsformats (SS-F, SN-F) auszuführen, umfassend:
  • a) einen Abschlußrand (TB) mit Abschlußpunkten (TP1, TP2, TP3, TP4), die für eine Verbindung (TRP1, TRP2, TRP3, TRP4) der wenigstens einen Teilnehmerstation und des wenigstens einen Servicenetzes über einen jeweiligen Teilnehmerstations-Verkehrspfad (TRP1, TRP2, TRP4) oder einen Servicenetz-Verkehrspfad (TRP3) ausgelegt sind;
  • b) wobei die Abschlußpunkte (TP1, TP2, TP3, TP4) jeweils mit einem inneren Zugriffsknoten (AN1, AN2, AN3) innerhalb des Abschlußrands über einen jeweiligen Verkehrspfad (TRP1, TRP2, TRP3, TRP4) verbunden sind; und
  • c) die Zugriffsknoten (AN1, AN2, AN3) untereinander über einen jeweiligen Verkehrspfad (TRP31, TRP21) verbunden sind; und
  • d) wobei jeder Zugriffsknoten (AN1, AN2, AN3) gemäß einem oder mehrerer der Ansprüche 1-13 aufgebaut ist.
15. Zugriffsnetz (AN) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Vorderenden-Übersetzer (FET; Fig. 3a, 3b) in den Zugriffsknoten alle Signalisierungsformate (SS-F, SN-F) interpretiert, die von den Teilnehmerstationen und den Servicenetzen verwendet werden, wobei jede Teilnehmerstation (SS-1; SS-2) und jedes Servicenetz (SN) mit einem beliebigen der Abschlußpunkte (TP1, TP2, TP3, TP4) verbunden werden kann.
16. Zugriffsnetz (AN) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß daß die Abschlußpunkte (TP1, TP2, TP3, TP4) jeweils eine Abschlußpunkt-Port-Verbindungstabelle (TPCL; Fig. 3d) tragen, die anzeigt, welches Signalisierungsformate von den jeweiligen Abschlußpunkten (TP) behandelt werden.
17. Zugriffsnetz (AN) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Abschlußpunkt (TP3, Fig. 3a), mit dem das Servicenetz (SN) verbunden ist, eine Bandbreite von 2Mbit/s unterstützt und jeder Abschlußpunkt (TP1, TP2, TP4), mit dem die Teilnehmerstationen (SS) verbunden sind, eine Bandbreite von 64Mbit/s oder 2Mbit/s unterstützen.
18. Zugriffsnetz (AN) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Servicenetz (SN) ausgelegt ist, um die Dienstleistungen auf dem Servicenetz-Verkehrspfad (TRP3) als eine jeweilige Anzahl von getrennten Schaltungsverbindungen (SS-1 CH, SS2-CH, SS-4 CH) bereitzustellen, wobei jede eine spezifische Bandbreite (n₁ kbit/s, n₂ kbit/s, n₄ kbit/s, nc kbit/s) aufweist.
19. Zugriffsnetz (AN) nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß Sende-/Empfangseinrichtung (TR-SR) die Dienstleistungen auf den Schaltungsverbindungen (SS-1 CH, SS2-CH, SS-4 CH) empfängt und die Dienstleistungen auf jeweiligen Schaltungsverbindungen (SS-1 CH, SS2-CH, SS-4 CH) auf internen Verkehrspfaden (TRP31, TRP12) zwischen dem Zugriffsknoten (AN3) und anderen Zugriffsknoten (AN1, AN2) oder auf jeweiligen Schaltungsverbindungen auf einem Teilnehmerstations-Verkehrspfad (TRP4), der mit einer Teilnehmerstation (SS-4) verbunden sind, dynamisch zuweist.
20. Zugriffsnetz (AN) nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaltungsverbindungen (SS-1 CH, SS2-CH, SS-4 CH), die an die/von den Teilnehmerstationen (SS) gesendet/empfangen werden, jeweils eine Bandbreite von 64kbit/s belegen.
21. Zugriffsnetz (AN) nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Dienstleistungen, die von dem Servicenetz (SN) für die Teilnehmerstationen (SS) bereitgestellt werden, jeweils eine oder mehrere der 64kbit/s Schaltungsverbindungen belegen.
22. Zugriffsnetz (AN) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Servicenetz (SN), Kommunikationsdaten (BC) der Dienstleistungen auf 64kbit/s Kanälen auf B-Kanälen bereitstellt und Signalisierungsdaten (CC) der Dienstleistungen auf 16kbit/s D-Kanälen geführt werden, wenn die Dienstleistung Basisraten-ISDN ist.
23. Zugriffsnetz (AN) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Servicenetz (SN) eine lokale Vermittlungsstelle (LE) ist, die mit dem Zugriffsnetz (AN) über eine V5- Schnittstelle oder eine VB5-Breitband-Schnittstelle verbunden ist.
24. Zugriffsnetz (AN) nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die V5-Schnittstelle eine V5.1-Schnittstelle oder eine V5.2-Schnittstelle ist.
25. Zugriffsnetz (AN) nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß eine der Dienstleistungen eine V5- oder VB5-unterstützte Dienstleistung ist, z. B. ISDN (ISDN-BA), oder POTS (plain old telephone service oder konventioneller Fernsprechdienst) oder eine Mietleitungs-Dienstleistung ist.
26. Zugriffsnetz (AN) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Servicenetz (SN) eine Anzahl von Trägerkanälen (BC) für Kommunikationsdaten und eine Anzahl von Kommunikationskanälen (CC) für Signalisierungsdaten zuordnet.
27. Zugriffsnetz (AN) nach Anspruch 25 und 26, dadurch gekennzeichnet, daß die V5-Schnittstelle n × 31 Zeitschlitze für eine Aussendung/einen Empfang verwendet.
28. Zugriffsnetz (AN) nach Anspruch 25 und 26, dadurch gekennzeichnet, daß das Basisraten-ISDN (ISDN-BA) 2 Trägerkanäle für Kommunikationsdaten und 1 bis 3 Kommunikationskanäle (CC) für Signalisierungsdaten verwendet, wenn eine V5-Schnittstelle verwendet wird.
29. Zugriffsnetz (AN) nach Anspruch 19 und 14, dadurch gekennzeichnet, daß die V5.1-Schnittstelle eine statische Zuordnung an Trägerkanälen verwendet und die V5.2-Schnittstelle eine dynamische Zuordnung von Trägerkanälen verwendet.
30. Zugriffsnetz (AN) nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugriffsknoten (AN1-AN4) ausgelegt sind zum Umschalten und Umleiten einer jeweiligen Unteranzahl (n₂, n₁) von Trägerkanälen (BC) und allen (nc) Kommunikationskanälen (CC) an verbundene andere Zugriffsknoten oder Teilnehmerstationen.
31. Telekommunikationssystem (Fig. 1) umfassend eine Anzahl von Teilnehmerstationen (SS-1, SS-2) und ein Servicenetz (SN), die über jeweilige Teilnehmerstations- Verkehrspfade (TRP1, TRP2) und einen Servicenetz- Verkehrspfad (TRP3) mit einem jeweiligen Abschlußpunkt (TP1, TP2; TP3) eines Zugriffsnetzes (AN) gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 14-30 verbunden sind.
32. Telekommunikationssystem (Fig. 9) nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß ein oder mehrere andere Zugriffsnetze (AN-2) mit dem Zugriffsnetz (AN-1) und/oder dem Servicenetz (SN-1) verbunden sind.
33. Telekommunikationssystem (Fig. 9) nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß ein oder mehrere andere Servicenetze (SN-1) mit dem Zugriffsnetz (AN-1) und/oder dem Servicenetz (SN) verbunden sind.
34. Telekommunikationssystem (Fig. 9) nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß das eine oder die mehreren Servicenetze (SN-1) und/oder das eine oder die mehreren Zugriffsnetze (AN-1, AN-2) an ihren Abschlußpunkten auf den Abschlußrändern untereinander verbunden sind.
35. Telekommunikationssystem (Fig. 10) nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, daß zwei oder mehrere der untereinander verbundenen Zugriffsnetze (AN-1′, AN-2′, AN-3′) in ein verallgemeinertes Zugriffsnetz verbunden sind, welches einen Abschlußrand (TB′) aufweist, auf dem Abschlußpunkte (TP′) der Zugriffs- und/oder Servicenetze als verallgemeinerte Abschlußpunkte (TP′) abgeschlossen sind.
36. Verfahren (Fig. 4, Fig. 6b, 6c) zum Bereitstellen von Dienstleistungen (ISDN-BA) von einem Servicenetz (SN) an einen oder mehrere Teilnehmerstationen (SS-1, SS-2), die mit einem Zugriffsnetz (AN) gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 14-30 verbunden sind, umfassend die folgenden Schritte:
  • a) Verbinden des Servicenetzes (SN) mit einem Abschlußpunkt (TP3) des Zugriffsnetzes (AN), der das Servicenetz-Signalisierungsformat (SN-F) unterstützt, über einen Servicenetz-Verkehrspfad (TRP3);
  • b) Einrichten des Servicenetzes (SN) mit seinem Signalisierungsformat (SN-F) in dem Vorderenden- Übersetzer (FET) des Zugriffsknotens (AN3), wodurch der Zugriffsknoten (AN) der Eintritts- Zugriffsknoten (EAN) für das Servicenetz (SN) in das Zugriffsnetz (AN) wird;
  • c) Senden einer oder einer Anzahl von Dienstleistungen (ISDN-BA, BC, CC, SS-1 CH, SS2-CH, SS-4 CH) für eine oder mehrere Teilnehmerstationen, die die Dienstleistungen angefordert haben, über den verbundenen Service-Verkehrspfad (TRP3) von dem Servicenetz (SN) an den Eintritts-Zugriffsknoten (EAN); und
  • d) Empfangen (TR-SR) der Dienstleistungen (ISDN-BA, BC, CC, SS-1 CH, SS2-CM, SS-4 CH) an dem Eintritts- Zugriffsknoten (EAN);
  • e) wobei der Eintritts-Zugriffknoten (EAN) und jeder der anderen verbundenen Zugriffsknoten (AN1-AN4) die empfangenen Dienstleistungen an andere verbundene Zugriffsknoten (AN1-AN4) bzw. an die Teilnehmerstationen, die die Dienstleistungen angefordert haben, verzweigt und umschaltet.
37. Verfahren (Fig. 6, 7, 8) nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, daß das Servicenetz (SN) die Dienstleistungen auf dem Servicenetz-Verkehrspfad (TRP3, V5.1, V5.2) als eine Anzahl von Trägerkanälen (BC) und Kommunikationskanälen (CC) bereitstellt- und die Zugriffsknoten jeweils empfangene Signalisierungsdaten auf Kommunikationskanälen (CC) untersuchen, freie Kanäle auf den Verkehrspfaden, die zu anderen Zugriffsknoten und/oder zu Teilnehmerstationen führen, wählen und die Kanäle dynamisch verbinden.
38. Verfahren (Fig. 4) nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, daß das Senden von Kanälen von dem Servicenetz (SN) an das Zugriffsnetz (AN) und die Aussendung/der Empfang der Kanäle zwischen dem Zugriffsknoten unter Verwendung eines Zeitmultiplexverfahrens durchgeführt wird.
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