DE19610537A1 - Kalender - Google Patents
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- Purses, Travelling Bags, Baskets, Or Suitcases (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft einen Kalender, insbesondere Tischkalender,
mit einem Gehäuse, das ein Aufnahmefach für wenigstens ein
Kalenderblatt, vorzugsweise einen Kalenderblattstapel, enthält und
mit einer frontseitigen Fensteraussparung versehen ist, der eine
vorzugsweise ein gehäuseseitig parallel zu einer Flanke der
Fensteraussparung verschiebbar gelagertes Lineal und einen hierauf
verschiebbar angeordneten Markierungsschieber aufweisende
Anzeigeeinrichtung zugeordnet ist, und mit einem am Gehäuse
schwenkbar gelagerten Stützfuß, der von einer an der Rückwand
des Aufnahmefachs anliegenden Transportstellung in eine
Stützstellung ausschwenkbar ist.
Ein Kalender dieser Art ist aus der DE-U 88 11 481.3 bekannt. Bei
dieser bekannten Anordnung besteht das Gehäuse aus zwei
wannenförmig ineinander eingreifenden Teilen. Das Aufnahmefach
ist hierbei an allen Seiten geschlossen. Die im Aufnahmefach
aufgenommene Blattanordnung kann hier zwar nicht verrutschen,
Ist andererseits aber auch nur dann einlegbar bzw. herausnehmbar,
wenn ein Gehäuseteil abgenommen ist. Dies erweist sich als nicht
bedienungsfreundlich genug. Zudem ist die Herstellung eines
zweiteiligen Gehäuses aufwendig.
Wenn bei der bekannten Anordnung das Aufnahmefach als nach
oben offener Schacht ausgebildet wäre, bestünde die Gefahr, daß die
Blattanordnung beim Transport eines derartigen Kalenders soweit
herausrutscht, wie es die Verpackung zuläßt, und im so
ungeschützten Bereich beschädigt wird, beispielsweise sogenannte
Eselsohren bekommt.
Hiervon ausgehend ist es daher die Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, eine Anordnung eingangs erwähnter Art mit einfachen
und kostengünstigen Mitteln so zu verbessern, daß trotz einfacher
Herstellbarkeit eine hohe Bedienungsfreundlichkeit gewährleistet
und eine Beschädigungsgefahr zuverlässig ausgeschaltet sind.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß dem
Aufnahmefach, das als oben offener Schacht ausgebildet ist, eine
mit der hierin aufgenommenen Blattanordnung von hinten zum
Eingriff bringbare Klemmeinrichtung zugeordnet ist, die in der
Transportstellung des Stützfußes durch diesen betätigbar ist, und
daß der Stützfuß in der Transportstellung durch eine die
Reaktionskräfte aufnehmende Rasteinrichtung gesichert ist.
Diese Maßnahmen ermöglichen in vorteilhafter Weise eine einteilige
Gehäuseausbildung, was die Herstellung vereinfacht. Das oben
offene, schachtförmige Aufnahmefach ermöglicht ein einfaches
Einstecken bzw. Ausfahren der Blattanordnung. Dies erleichtert vor
allem die Aktualisierung der Kalenderangaben durch Austausch des
Jeweils obersten Kalenderblatts. Durch die Klemmeinrichtung ist die
im Aufnahmefach aufgenommene Blattanordnung in der
Transportstellung verrutschsicher fixiert. Es besteht daher keine
Gefahr, daß die Blattanordnung aus dem oben offenen
Aufnahmefach herausrutscht und beschädigt werden kann. Dies
erleichtert die Handhabung bei der Verpackung, beim Versand und
bei der Lagerhaltung. Die erfindungsgemäßen Maßnahmen
gewährleisten somit eine hohe Bedienungsfreundlichkeit und
Wirtschaftlichkeit.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen der
übergeordneten Maßnahmen sind in den Unteransprüchen
angegeben.
Zweckmäßig kann die Klemmeinrichtung wenigstens eine im
Bereich der Rückwand vorgesehene Blattfeder aufweisen, die mittels
des Stützfußes nach vorne auslenkbar ist. Eine derartige Blattfeder
kann in vorteilhafter Weise einfach an die Rückwand angeformt
sein. Hierzu kann die Rückwand einfach mit einem U-förmigen, eine
Federzunge ergebenden Schlitz versehen sein.
Vorteilhaft kann die Klemmeinrichtung zwei Blattfedern aufweisen,
die von die Fensteraussparung begrenzenden Flanschen zumindest
teilweise übergriffen sind. Diese bilden dabei den Blattfedern
zugeordnete Gegendruckanschläge, so daß die im Aufnahmefach
aufgenommene Blattanordnung dem Druck der Blattfedern nicht
ausweichen kann, was eine zuverlässige Klemmung gewährleistet.
In weiterer Fortbildung der übergeordneten Maßnahmen kann das
Gehäuse das Aufnahmefach an drei Seiten umfassende
Randerhöhungen aufweisen, die frontseitig mit die
Fensteraussparung begrenzenden Flanschen versehen sind und
einen nach hinten offenen Querschnitt aufweisen, wobei der
Stützfuß mit in den offenen Querschnitt der seitlichen
Randerhöhungen eingreifenden Laschen versehen ist, die einander
zugewandte Lagerstummel tragen, die in im Bereich der
Seitenflanken der Rückwand des Aufnahmefachs vorgesehene
Lagerausnehmungen einrastbar sind. Dies gewährleistet trotz
einfacher Montierbarkeit des Stützfußes eine satte Anlage des
Stützfußes an der Rückwand und damit einem zuverlässige
Auslenkbarkeit der Blattfedern. Diese können hierzu einfach mit
rückwärtigen Nasen versehen sein, auf die der Stützfuß in der
Transportstellung aufläuft.
Eine weitere zweckmäßige Maßnahme kann darin bestehen, daß
die Rückwand des Aufnahmefachs mit wenigstens einer
Durchgriffsöffnung versehen ist. Dies erleichtert die Handhabung
des Kalenderblattstapels beim Ein- bzw. Ausführen.
Vorteilhaft kann eine seitliche Randerhöhung des Gehäuses als
Führung für einen auf ihr aufgenommenen Gleitschuh ausgebildet
sein, von welchem das im Bereich der gegenüberliegenden
Randerhöhung frei endende Lineal der Anzeigeeinrichtung absteht.
Die einteilige Gehäuseausbildung ermöglicht in vorteilhafter Weise
die Verwendung eines die zugeordnete Randerhöhung des Gehäuses
schellenartig umfassenden Gleitschuhs als Linealträger, ohne daß
dieser beim Blattwechsel abgenommen werden müßte. Dieser somit
offenliegende Gleitschuh kann in vorteilhafter Weise als
Verschiebegriff dienen und ermöglicht eine kippsichere Lagerung,
so daß eine zuverlässige Einhandbedienung des Lineals möglich ist.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige
Fortbildungen der übergeordneten Maßnahmen sind in den
restlichen Unteransprüchen angegeben und aus der nachstehenden
Beispielsbeschreibung entnehmbar.
Nachstehend wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel anhand der
Zeichnung näher erläutert. Hierbei zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch einen erfindungsgemäßen
Kalender in der Transportstellung,
Fig. 2 die Anordnung gemäß Fig. 1 als Tischkalender,
Fig. 3 eine Frontansicht der Anordnung gemäß Fig. 1 ohne
Kalenderblatt,
Fig. 4 eine rückwärtige Ansicht der Anordnung gemäß Fig. 1
in der Transportstellung und
Fig. 5 einen Teilquerschnitt durch die Anordnung gemäß
Fig. 1.
Der der Zeichnung zugrundeliegende Kalender enthält, wie den
Fig. 1 und 2 entnehmbar ist, ein als einteiliger Kunststoff-Spritzgußformling
ausgebildetes Gehäuse 1. Dieses besitzt ein nach
oben offenes, schachtförmiges Aufnahmefach 2 für eine
Kalenderblattanordnung 3, die aus einem einzelnen mit
Kalenderdaten bedruckten Kalenderblatt oder einem mehrere
derartige Kalenderblätter enthaltenden Stapel bestehen kann. Die
Blattanordnung 3 ist von oben in das Aufnahmefach 2 einführbar
und umgekehrt, wie in Fig. 1 durch einen Pfeil angedeutet ist.
Das Aufnahmefach 2 ist durch eine Rückwand 4 des Gehäuses 1
nach hinten begrenzt, die mit angeformten Gleitleisten 5 versehen
ist, auf denen die eingeführte Blattanordnung 3 zur Auflage kommt.
Frontseitig ist eine Fensteraussparung 6 vorgesehen, welche die
Sicht auf das oberste Blatt der im Aufnahmefach 2 enthaltenen
Blattanordnung 3 freigibt. Die Rückwand 4 ist, wie die Fig. 3
und 4 erkennen lassen, mit einer Aufhängöse 7 und
Durchgriffsfenstern 8 versehen. Diese erleichtern die Handhabung
der Blattanordnung 3 beim Ein- bzw. Ausführen. Die Gleitleisten 5
ergeben ausreichend Freiraum für einen mit der Aufhängeöse zum
Eingriff bringbaren Haken etc.
Die Fensteraussparung 6 ist, wie den Fig. 1 und 2 weiter
entnehmbar ist, an der Unterseite und an den beiden Längsseiten
durch gehäuseseitige Randflansche 9 begrenzt. Hierzu ist das
Gehäuse 1 mit einer das Aufnahmefach 2 auf drei Seiten, d. h. unten
und an den beiden Längsseiten, umschließenden Randerhöhung 10
versehen, von der die Flansche 9 nach innen abstehen. Die
Randerhöhung 10 besitzt einen nach hinten offenen, U-förmigen
Querschnitt, so daß sich eine die Rückwand 4 an drei Seiten
umfaßende Rinne 11 ergibt, wie am besten aus Fig. 4 erkennbar
Ist. Die im unteren Gehäusebereich vorgesehene Randerhöhung
kann vergleichsweise breit ausgebildet sein, wodurch sich ein
breites Beschriftungsfeld 12 ergibt, wie die Fig. 3 zeigt.
Am Gehäuse 1 ist ein ebenfalls als Kunststoff-Spritzgußformling
ausgebildeter Stützfuß 13 schwenkbar gelagert, der von der der
Fig. 1 zugrundeliegenden, an das Gehäuse 1 angestellten
Transportstellung in die der Fig. 2 zugrundeliegende, vom
Gehäuse 1 abstehende Stützstellung schwenkbar ist und
umgekehrt. Der Stützfuß 13 ermöglicht dementsprechend eine
freistehende Aufstellung des Gehäuses 1 auf einem Tisch etc . .
Alternativ dazu kann das Gehäuse 1, wie oben schon angedeutet
wurde, mittels der Öse 7 an einem über eine Wand etc.
vorstehenden Nagel etc. aufgehängt werden. Der Stützfuß 13 ist,
wie am besten aus Fig. 4 erkennbar ist, als plattenförmiges Bauteil
ausgebildet, das unten V-förmig ausgenommen ist und zur
Verstärkung eine über die Längsseiten und Teile der Unterseite
erstreckende Randleiste 14 aufweist. Diese greift in der
Transportstellung in die gehäuseseitige, das Aufnahmefach 2
umgebende Rinne 11 ein, wie die Fig. 1 und 4 zeigen.
Die oberen Enden der seitlichen Randleiste 14 laufen, wie am besten
aus Fig. 2 erkennbar ist, in nach innen, d. h. zum Gehäuse 1
hingewandte Lagerlaschen 15 aus, die mit in den Fig. 4 und 5
erkennbaren, einander zugewandten Lagerstummeln 16 versehen
sind. Der obere Bereich der seitlichen Randleiste 14 ist durch einen
Schlitz 18 von der benachbarten Platte abgesetzt, wie die Fig. 4
und 5 weiter zeigen. Hierdurch ergeben sich den Lagerstummeln 16
zugeordnete, seitlich ausspreizbare Federleisten, die die Montage
bzw. Demontage des Stützfußes 13 erleichtern. Durch den
Federleisten 19 zugeordnete, schräge Anlaufflächen kann bewirkt
werden, daß die Federleisten 19 im Falle einer Überlastung nach
außen gespreitzt werden, womit die Lagerstummel 16 außer Eingriff
mit den Lagerausnehmungen 17 kommen. Zur Bildung eines
Anschlags, der den Ausstellwinkel des Stützfußes 13 begrenzt,
können die seitlichen Bereiche der Rinne 11 überquerende Stege 20
vorgesehen sein, an denen die Oberseite der Lagerlaschen 15 in der
Stützstellung zur Anlage kommt, wie den Fig. 2 und 4
entnehmbar ist. Die Stege 20 können auch die oben erwähnten
schrägen Anlaufflächen zur Bewerkstelligung einer Ausrastung der
Lagerstummel bei Überlastung enthalten.
Im unteren Bereich der Rückwand 4 des Aufnahmefachs 2 ist, wie
am besten aus Fig. 2 erkennbar ist, eine Rastausnehmung 21
vorgesehen. Der Stützfuß 13 besitzt einen der Rastausnehmung 21
zugeordneten, hakenförmig ausgebildeten Rastzahn 22, der in der
Transportstellung die Rastausnehmung 21 durchgreift, wie aus
Fig. 1 ersichtlich ist. Durch diese Rastverbindung werden in der
Transportstellung auf den Stützfuß 13 in Ausstellrichtung wirkende
Kräfte aufgenommen.
Die Rückwand 4 ist, wie die Fig. 4 weiter erkennen läßt, etwa auf
mittlerer Höhe mit zwei U-förmigen Schlitzen 23 versehen, die
jeweils eine Federzunge 24 bilden. Diese sind, wie aus Fig. 3
erkennbar ist, seitlich so positioniert, daß sie von den Flanschen 9
der Randerhöhungen 12 weitgehend übergriffen werden. Die
Federzungen 24 sind, wie am besten aus den Fig. 1 und 2
entnehmbar ist, mit rückwärtigen Nasen 25 versehen, die bei
abgestelltem Stützfuß 13 über die Rückseite der Rückwand 4 nach
hinten vorstehen. In der Transportstellung läuft der Stützfuß 13 mit
seinem plattenförmigen Bereich auf die Nasen 25 auf, wodurch die
Federzungen 24, wie Fig. 1 anschaulich zeigt, nach vorne in das
Aufnahmefach 2 hinein ausgelenkt werden. Die Federzungen 24
drücken dabei auf die im Aufnahmefach 2 enthaltene
Kalenderblattanordnung 3 und klemmen diese zwischen sich und
den gegenüberliegenden Flanschen 9 der seitlichen
Randerhöhungen 10 ein. Diese Klemmhalterung stellt sicher, daß
die Kalenderblattanordnung 3 in der Transportstellung
verrutschsicher gehalten wird. Die von den Federzungen 24 auf den
Stützfuß 13 wirkenden Reaktionskräfte werden durch die oben
erwähnte Rastverbindung in Form des die Rastausnehmung 21
durchgreifenden Rastzahns 22 aufgenommen.
Der Fensteraussparung 6 ist eine in den Fig. 3 und 5 gezeigte,
einstellbare Anzeigeeinrichtung zugeordnet, durch die das jeweils
akutelle Datum in Form von Tag und Woche anzeigbar ist. Die
Kalenderblätter der Blattanordnung 3 sind mit die Tage jeweils
einer Woche enthaltenden Zeilen bedruckt. Die genannte
Anzeigeeinrichtung besitzt ein über die Fensteraussparung 6 sich
erstreckendes, auf die betreffende Woche einstellbares Lineal 26,
das einen auf den betreffenden Tag dieser Woche einstellbaren
Markierungsschieber 27 trägt. Das Lineal 26 besteht aus
durchsichtigem Material. Der Markierungsschieber 27 ist
rahmenförmig ausgebildet, so daß sich ein hiervon umfaßtes
Anzeigefenster ergibt. Der rahmenförmige Markierungsschieber 27
ist auf dem zungenförmigem Lineal 26 verschiebbar aufgenommen.
Dieses ist seinerseits quer zu seiner Längsrichtung und
dementsprechend quer zur Verschieberichtung des
Markierungsschiebers 27 verschiebbar am Gehäuse 1 gelagert.
Hierzu ist ein das Lineal 26 tragender Gleitschuh 28 vorgesehen,
der eine seitliche Randerhöhung 10 des Gehäuses 1 umfaßt und
hierauf geführt ist. Im dargestellten Beispiel ist das Lineal 26 an den
Gleitschuh 28 angeformt, der dementsprechend aus demselben,
durchsichtigen Material wie das Lineal 26 besteht. Zur Bildung
einer exakten Führung des Gleitschuhs 28 ist dieser mit einander
zugewandten Spurrillen 29, 30 versehen, in die gehäuseseitige
Führungsleisten eingreifen. In die innere Spurtille 29, die durch
eine an den Gleitschuh 28 angeformte Klaue 31 gebildet wird und
einen V-förmigen Querschnitt aufweist, greift der benachbarte
Randflansch 9 mit seinem entsprechend V-förmig verjüngten
seitlichen Randbereich 32 ein. Die äußere Spurrille 30 ist im
diametral gegenüberliegenden Bereich des Gleitschuhs 28
vorgesehen. Zur Bildung der zugeordneten Führungsleiste 33 Ist im
Bereich des hinteren, äußeren Rands der Randerhöhung 10 eine
nach außen vorspringende Rippe vorgesehen. Diese besitzt, wie die
zugeordnete Spurrille 30 einen halbkreisförmigen Querschnitt.
Das lichte Innenmaß des Gleitschuhs 28 besitzt gegenüber dem
Abstand der Führungsflächen der Führungsleisten 32, 33 leichtes
Untermaß, so daß die Führungsflächen mit leichter Vorspannung
aneinander zur Anlage kommen und eine unerwünschte Verstellung
des Gleitschuhs 28 unterbleibt. Die Führungsleisten 32, 33
erstrecken sich vom unteren Ende der Fensteraussparung 6 bzw.
des Gehäuses 1 bis zum oberen Gehäuserand. Der Gleitschuh 28
kann dementsprechend von oben auf die zugeordnete,
gehäuseseitige Führung aufgeschoben werden. Beim Ein- bzw.
Ausführen einer Blattanordnung über die obere Öffnung des
Aufnahmefachs 2 können der Gleitschuh 28 und mit diesem das
Lineal 26 in Stellung bleiben.
Der die zugeordnete Randerhöhung 10 außen umfassende
Gleitschuh 28, von dem das im Bereich der gegenüberliegenden
Randerhöhung 10 frei endende Lineal 26 absteht, dient auch als
Bedienungsgriff zum Verschieben des Lineals. Um dies zu
erleichtern, ist der Gleitschuh 28, wie aus Fig. 3 erkennbar ist,
zum seitlichen Rand hin verbreitert und im Bereich der rechten
Randerhöhung 10 vorgesehen, was für Rechtshänder eine hohe
Bedienungsfreundlichkeit ergibt. Die Benutzung der zweiten Hand
Ist nicht erforderlich. Durch die Verbreiterung des Gleitschuhs 28
ergibt sich gleichzeitig auch eine Verlängerung der wirksamen
äußeren Führungsflächen, was auch bei Einhandbedienung hohe
Verkantungsfreiheit gewährleistet.
Claims (10)
1. Kalender, insbesondere Tischkalender, mit einem Gehäuse
(1), das ein Aufnahmefach (2) für wenigstens ein
Kalenderblatt, vorzugsweise einen Kalenderblattstapel,
enthält, und mit einer frontseitigen Fensteraussparung (6)
versehen ist, der eine vorzugsweise ein gehäuseseitig parallel
zu einer Flanke der Fensteraussparung (6) verschiebbar
gelagertes Lineal (26) und einen hierauf verschiebbar
angeordneten Markierungsschieber (27) aufweisende
Anzeigeeinrichtung zugeordnet ist, und mit einem am
Gehäuse (1) schwenkbar gelagerten Stützfuß (13), der von
einer an der Rückwand (4) des Aufnahmefachs (2)
anliegenden Transportstellung in eine Stützstellung
ausschwenkbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß dem
Aufnahmefach (2), das als nach oben offener Schacht
ausgebildet ist, eine mit der hierin aufgenommenen
Blattanordnung von hinten zum Eingriff bringbare
Klemmeinrichtung zugeordnet ist, die in der
Transportstellung des Stützfußes (13) durch diesen betätigbar
ist, und daß der Stützfuß (13) in der Transportstellung durch
eine die Reaktionskräfte aufnehmende Rasteinrichtung (21, 22)
gesichert ist.
2. Kalender nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Klemmeinrichtung wenigstens eine im Bereich der
Rückwand (4) vorgesehene Blattfeder (24) aufweist, die mittels
des Stützfußes (13) nach vorne auslenkbar ist.
3. Kalender nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
jede Blattfeder (24) als von einem U-förmigen Schlitz
umgebene, an die Rückwand (4) angeformte Federzunge
ausgebildet ist.
4. Kalender nach Anspruch 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß jede Blattfeder (24) im Bereich ihres
freien Endes mit einer rückwärtigen Nase (25) versehen ist,
mit welcher der Stützfuß (13) zum Eingriff bringbar ist.
5. Kalender nach einem der vorhergehenden Ansprüche 2 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß zwei Blattfedern (24)
vorgesehen sind, die von die Fensteraussparung (6)
begrenzenden Flanschen (9) zumindest teilweise übergriffen
sind.
6. Kalender nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) das
Aufnahmefach (2) an drei Seiten umfaßende Randerhöhungen
(10) aufweist, die frontseitig mit die Fensteraussparung (6)
begrenzenden Flanschen (9) versehen sind und einen nach
hinten offenen Querschnitt aufweisen und daß der Stützfuß
(13) mit in den offenen Querschnitt der seitlichen
Randerhöhungen (10) eingreifenden Lagerlaschen (15)
versehen ist, die einander zugewandte Lagerstummel (16)
tragen, die in im Bereich der Seitenflanken der Rückwand (4)
vorgesehene Lagerausnehmungen (17) einrastbar sind.
7. Kalender nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Rückwand (4) im Bereich
des unteren Endes des Aufnahmefachs (2) eine
Rastausnehmung (21) aufweist, in die ein am Stützfuß (13)
vorgesehener Rastzahn (22) einrastbar ist.
8. Kalender nach Anspruch 6 oder 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Lagerstummel (16) an seitlich
ausspreizbare Federleisten (19) angesetzt sind.
9. Kalender nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß dem Stützfuß (13) ein
Schwenkwinkel-Begrenzungsanschlag (20) zugeordnet ist.
10. Kalender nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß eine seitliche Randerhöhung
(10) des Gehäuses (1) als Führung für einen auf ihr
aufgenommenen Gleitschuh (28) ausgebildet ist, von dem das
im Bereich der gegenüberliegenden Randerhöhung frei
endende Lineal (26) der Anzeigeeinrichtung absteht.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1996110537 DE19610537A1 (de) | 1996-03-18 | 1996-03-18 | Kalender |
| EP96106936A EP0742110A3 (de) | 1995-05-09 | 1996-05-02 | Vorrichtung zur Anzeige einer Information |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1996110537 DE19610537A1 (de) | 1996-03-18 | 1996-03-18 | Kalender |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19610537A1 true DE19610537A1 (de) | 1997-09-25 |
Family
ID=7788592
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1996110537 Withdrawn DE19610537A1 (de) | 1995-05-09 | 1996-03-18 | Kalender |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19610537A1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20116478U1 (de) | 2001-10-08 | 2001-12-13 | Vela Werbeartikel Produktion und Service GmbH & Co. KG, 32107 Bad Salzuflen | Gehäuse für einen Stapel von Blättern, insbesondere Kalenderblättern |
-
1996
- 1996-03-18 DE DE1996110537 patent/DE19610537A1/de not_active Withdrawn
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20116478U1 (de) | 2001-10-08 | 2001-12-13 | Vela Werbeartikel Produktion und Service GmbH & Co. KG, 32107 Bad Salzuflen | Gehäuse für einen Stapel von Blättern, insbesondere Kalenderblättern |
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| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |