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Die
Erfindung betrifft eine Austragvorrichtung für Medien, die nach dem Oberbegriff
des Anspruches 1 ausgebildet ist. Sie kann zur Abgabe fließfähiger oder
anderer Medien geeignet sein, die flüssig, pastös, pulverförmig bzw. eine Mischung davon
sein können.
Solche Medien werden an einem Auslaß als Tropfen, Strang und/oder
zerstäubt
von der Austragvorrichtung abgelöst
und ins Freie abgegeben. Dabei wird das Medium für technische, medizinische,
kosmetische oder ähnliche
Anwendungen ausgetragen.
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Insbesondere
kleine Austragvorrichtungen mit wenigen Millilitern gespeichertem
Medium können
wegen ihrer geringen Größe schwierig
mit einer einzigen Hand sicher zu halten bzw. dabei gleichzeitig
zu betätigen
sein, zumal wenn die axialen Betätigungskräfte sehr
hoch sind. Dabei können
die axialen Betätigungskräfte sehr
hoch sein, um das Medium unter einem hohen Druck auszutragen. Der
Austragförderer
kann einen Druckraum enthalten, der bei jedem Betätigungszyklus
aus einem gesonderten Medienspeicher eine Mediendosis ansaugt sowie versenkt
innerhalb des Medienspeichers liegt. Der Medienspeicher kann auch
unmittelbar als Druckraum dienen, wenn er in seinem Volumen verengbar ist,
beispielsweise mit einem Verdränger
oder Kolben. Der Medienspeicher bzw. das Druckraumgehäuse bildet
die eine von zwei gegeneinander über einen
linearen oder ähnlichen
Hub bewegbaren Betätigungs-Komponenten.
Die den Kolben enthaltende Einheit bildet die zweite Komponente.
Sie kann eine außerhalb
des Druckraumgehäuses
liegende Austrittsöffnung
für das
Medium bzw. einen Auslaßkanal enthalten,
der ventilfrei oder über
ein Auslaßventil
an den Druckraum und die Austrittsöffnung oder den Auslaß für die Medien
angeschlossen ist. Das Ventil kann in Abhängigkeit vom Druck im Druckraum öffnen. Es
kann danach geöffnet
bleiben oder bei jedem Betätigungszyklus
selbsttätig
wieder zu seiner Schließstellung
zurückkehren.
Zum Austreiben des Mediums aus der Austrittsöffnung oder dem Auslaß für die Medien
sind zwei oder mehr gegeneinander bewegbare Handhaben vorgesehen.
Mit diesen werden die beiden Komponenten oder Einheiten in der Betätigungsrichtung
gegeneinander zur Öffnung bzw.
Verengung des Druckraumes bewegt. Die Handhaben liegen vorteilhaft
an voneinander radial und/oder axial abgekehrten Außenseiten
der Austragvorrichtung.
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Eine
solche Vorrichtung ist aus der
GB 1,097,254 bekannt
geworden. Bei ihr ist das Gehäuse
von einer zweigeteilten Schale umgeben, die durch schräge Verbindungsstößel gespreizt
ist. Beim manuellen Zusammendrücken
stoßen
diese einen Zwischenboden gegen den Boden des Medienbehälters und
betätigen
so ein Aerosolventil.
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Bei
der
EP 0 636 421 A1 wird
die Betätigung durch
Fingerdruck auf eine in einem Gehäuse gleitende Hülse vorgenommen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Austragvorrichtung zu
schaffen, bei welcher Nachteile bekannter Ausbildungen bzw. der
beschriebenen Art vermieden sind und die insbesondere eine einfache Ausbildung,
eine unkomplizierte Montage, geringe Betätigungskräfte und/oder einen guten Schutz
für den
Austragförderer
gewährleistet.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Austragvorrichtung nach Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte
Weiterbildungen sind Gegenstand des Unteransprüche.
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Zwischen
der zwei Komponenten, den Medienspeicher und den Austragförderer,
umfassenden, gesonderten Montageeinheit und einem äußersten
Gehäuse
oder einem anderen Träger
ist an der Innen- und/oder
Außenseite
dieser Einheit eine Betätigungs-Kupplung
vorgesehen. Über
die Kupplung ist die jeweilige Komponente, insbesondere die erste Komponente,
mit der Handhabe antriebsverbunden, die sie gegenüber dem
Gehäuse
o. dgl. bewegt. Die zweite Handhabe kann unmittelbar lagestarr mit
dem Gehäuse
oder einer der beiden Komponenten, insbesondere der ersten Komponente,
verbunden sein. Durch diese Ausbildung ist es möglich, den Betätigungsweg
der Handhaben nach Richtung bzw. Größe unterschiedlich vom Betätigungsweg
der Komponenten zu wählen.
Insbesondere können
die Komponenten über
die Handhaben in einem konstanten bzw. über ihren Weg degressiven und/oder
progressiven Verhältnis
untersetzt angetrieben werden. Ferner kann der Austragförderer über seinen
Umfang und/oder seine Länge
nach außen
vollständig
abgeschirmt im Gehäuse
angeordnet sein. Das Gehäuse ist
durchgehend formsteif aus Kunststoff o. dgl. hergestellt. Es kann über seine
Länge und/oder über seinen
Umfang bzw. über
die entsprechenden Erstreckungen des Austragförderers durchgehend einteilig sein.
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Eine
oder beide Handhaben können
durch das Gehäuse,
beispielsweise Umfangsabschnitte seiner äußersten Gehäusewandung gebildet sein und
den Austragförderer
bzw. den Medienspeicher oder Druckraum umgeben. Eine Handhabe kann aber
auch eine Stirnwand des Gehäuses
bilden. Des weiteren kann eine Handhabe durch eine Stirnwand des
Austragförderers
bzw. des Medienspeichers gebildet sein oder versenkt innerhalb des
Gehäuses
liegen. Vorteilhaft liegt die erste und/oder zweite Handhabe im
wesentlichen im Abstand von einem oder beiden Enden des Gehäuses bzw.
des Austragförderers
und zwischen diesen Enden. Sie kann aber auch im Bereich eines solchen
Endes liegen oder in Längsrichtung
der Austragvorrichtung darüber
vorstehen. Zweckmäßig bildet
die jeweilige Handhabe einen den Austragförderer bzw. den Medienspeicher von
der Stirnseite und/oder vom Umfang her umgebenden Schalenmantel
in einem Bereich, in welchem das übrige Gehäuse diese Teile nicht umgeben
muß. In
diesem Bereich kann das Gehäuse
eine Öffnung haben,
durch welche die Handhabe in der Ausgangs- und/oder der niedergedrückten Betätigungsstellung eingreift.
Am Rand dieser Öffnung
können
ein oder mehrere Lager für
die Handhabe bzw. den zugehörigen
Kupplungsteil vorgesehen sein.
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Besonders
vorteilhaft ist es, wenn das Gehäuse
einen einteilig mit ihm ausgebildeten und/oder frei nach innen gegen
den Aufnahmeraum für
den Austragförderer
bzw. den Medienspeicher vorstehenden Stößel o. dgl. aufweist. Der Stößel dient
zur festsitzenden Verbindung mit einer der beiden Komponenten, insbesondere über eine
nur durch eine axiale Bewegung zusammenzufügende Steck- bzw. Anschlagverbindung.
Dieser Stößel kann
von einem über
den Umfang geschlossenen Auslaßkanal und/oder
den Auslaß für die Medien
durchsetzt sein. Bei der Betätigungsbewegung
fährt der
Stößel in die andere
Komponente des Austragförderers
hinein. Allein über
diese festsitzende Verbindung und die Betätigungs-Kupplung kann der Austragförderer in
der Ausgangsstellung in dem Gehäuseteil
lagegesichert sein, der der Handhabe in Betätigungsrichtung gegenüberliegt.
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Zwischen
dem Kupplungsglied und der zugehörigen
Handhabe kann auch zur alleinigen Übertragung der Betätigungskräfte ein
Zwischenglied vorgesehen sein. Es führt bei der Betätigung gegenüber dem
Kupplungsglied und/oder der Handhabe Bewegungen aus. Ein solches
Zwischenglied kann stabförmig
und zwischen Anschlägen
in seiner Längsrichtung
eingespannt sein, wobei einer der Anschläge mit den Handhaben zu bewegen
ist. Insbesondere in diesem Fall können beide Handhaben einteilig
miteinander ausgebildet und durch elastische rückstellende Verformung gegeneinander
bewegbar sein.
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Unabhängig von
den beschriebenen Ausbildungen können
erfindungsgemäß auch Mittel
vorgesehen sein, um zwei Komponenten bzw. Einheiten, die ansonsten
gegeneinander bewegbar wären,
beim Befestigen an dem Grundkörper
gegeneinander festzulegen. Beispielsweise können der Speicher und ein Pumpengehäuse beim
Einsetzen in das Gehäuse gegeneinander
abgedichtet verspannt werden. Auch kann eine Handhabe beim Befestigen
eines Gehäuseteiles
in Bezug auf ihre Lagerung festgelegt werden.
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Die
Handhaben können
gegeneinander mit einer manuell auslösbaren Sperre gegen Betätigung festzusetzen
sein. Das ein- und auszurückende Sperrglied
kann gesondert von den Handhaben vorgesehen bzw. am Gehäuse gelagert
sein. Es ist auch ohne gegenseitige Bewegung der Handhaben zu betätigen. Das
Sperrglied kann beim hinteren oder vorderen Ende des Gehäuses liegen.
Ferner kann es auch axial verschiebbar bzw. zur Entriegelung abnehmbar
sein.
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Diese
und weitere Merkmale gehen außer aus
den Ansprüchen
auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei die
einzelnen Merkmale jeweils für
sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen bei
einer Ausführungsform der
Erfindung verwirklicht sein und vorteilhafte Ausführungen
darstellen können.
Aus führungsbeispiele der
Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im folgenden
näher erläutert. In
den Zeichnungen zeigen:
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1 eine
erfindungsgemäße Austragvorrichtung,
teilweise im Längsschnitt,
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2 einen
Querschnitt durch das Gehäuse der
Austragvorrichtung gemäß 1,
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3 und 4 zwei
weitere Ausführungsformen
in Darstellungen entsprechend 1,
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5 eine
weitere Ausführungsform
im Teilschnitt, und
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6 eine
fünfte
Ausführungsform.
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Die
Austragvorrichtung 1 gemäß den 1 und 2 weist
einen über
ihre gesamte Länge durchgehenden,
einteiligen Grundkörper 2 mit
einem Auslaß für die Medien 3 an
einem Ende auf. Der Körper 2 bildet über den
größten Teil
seiner Länge
und seines Umfanges ein einwandiges Gehäuse 4. Das Gehäuse 4 bildet
mit seiner Außenseite
Grifflächen zum
Umschließen
mit einer Hand und begrenzt mit der Innenseite seiner Mantelwand
einen Aufnahmeraum 5. In diesem ist vollständig versenkt
und als vormontierte Einheit ein Austragförderer 6 angeordnet. Zur
Betätigung
des Austragförderers 6 ist
eine Austragbetätigung 7 vorgesehen.
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Der
Austragförderer 6 weist
zwei zur Betätigung
gegeneinander ausschließlich
linear bewegbare Komponenten 8, 9 auf. Sie liegen
in einer Mittelachse 10 des Grundkörpers 2. Zu einer
Axialebene 11 die ser Achse 10 sind die Einheiten
Grundkörper 2 und
Förderer 6 symmetrisch
ausgebildet und zur dazu rechtwinkligen Axialebene 12 asymmetrisch. Durch
Verengung des Gehäuses 4 bzw.
Aufnahmeraumes 5 parallel zur Ebene 11 bzw. quer
zur Ebene 12 werden die Komponenten 8, 9 oder
Einheiten so gegeneinander bewegt, daß der Förderer 6 verkürzt, ggf.
ein Auslaßventil
geöffnet
und das im Förderer 6 gespeicherte
Medium durch den Auslaß 3 unter Überdruck
ausgetrieben wird. Hierbei werden nur am Grundkörper 2 bzw. Gehäuse 4 vorgesehene
Handhaben 14, 15 einander quer zur Achse 10 angenähert. Sie
schwenken um eine zur Ebene 11 rechtwinklige und zur Ebene 12 parallele
Achse 13 und liegen am Umfang des Grundkörpers 2 frei.
Bei dessen Umschließung
mit der Hand liegen die Handhaben 14, 15 an der
Hand-Innenfläche
an. Der Förderer 6 braucht
hierbei nicht berührt
zu werden, kann jedoch ebenfalls eine von außen frei zugängliche
Fläche 16 der
Austragbetätigung 7 bilden.
Die Handhaben 14, 15 sind durch voneinander abgekehrte
Umfangsabschnitte desselben Längsabschnittes
des Gehäuses 4 gebildet
und schließen
an dessen hinteres Ende an. Die Bewegungs- bzw. Betätigungsrichtung
der Komponenten 8, 9 parallel zur Achse 10 ist
mit 17 bezeichnet. Die Handhabe 14 ist gegenüber den
Teilen 2, 4, 15 in Betätigungsrichtung 18 gegen
die Handhabe 15 zu bewegen, so daß die Richtungen 17, 18 quer
bzw. rechtwinklig zueinander liegen.
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Die
Teile 2, 4 14, 15 sind über eine
Betätigungs-Kupplung 19 nur
mit der ersten Komponente 8 verbunden. Diese enthält als Bestandteil
größter Außenweite
einen flaschenförmigen,
formsteifen Medienspeicher 20 und eine Komponente einer
Schubkolben-Pumpe 21. Diese ist in den Speicher 20 durch die Öffnung des
Speicherhalses 23 eingesetzt. Der Hals 23 ist
gegenüber
dem Speicherbauch 24 verengt. An dem Hals 23 ist
die Pumpen-Komponente mit einem den Hals 23 am Außenumfang übergreifenden
Befestigungsglied 22 befestigt und festsitzend axial verspannt.
Die Innenweite des Gehäuses 4 kann
im Bereich des Speichers 20 bzw. von dessen Speicherbauch 24 eng
an dessen Außenweite
angepaßt
sein.
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Die
am Speicher 20 befestigte Pumpenkomponente enthält ein langgestrecktes,
formsteifes Pumpengehäuse 25.
Dessen äußeres und
offenes Ende kann mit einem außerhalb
vom Medienspeicher 20 und Pumpengehäuse 25 liegenden Deckel 26 verschlossen
sein. Dieser umgreift das rohrförmige
Ende des Gehäuses 25 am
Innen- und/oder Außenumfang
eng anliegend und ist am Gehäuse 5 durch
eine Schnappverbindung abgedichtet gesichert. Mit dem größten Teil
seiner Länge
liegt das Pumpengehäuse 25 innerhalb
des Speichers 20 berührungsfrei.
Es begrenzt innerhalb des Speichers 20 einen Pump- bzw. Druckraum,
der mit der Betätigung 7 verengbar
ist. In diesen Druckraum wird beim Rückhub, nämlich wenn die Handhaben 14, 15 wieder
auseinander bewegt werden, über
einen Einlaßkanal 28,
beispielsweise ein Steigrohr, Medium aus dem Speicher 20 angesaugt.
Dabei öffnet
im Kanal 28 ein Einlaßventil 29,
das beim Pumphub druckabhängig
wieder schließt.
Innerhalb des Gehäuses 25 bzw.
Druckraumes 27 liegt eine Feder 30. Mit dieser werden
die Komponenten 8, 9 bzw. die Handhaben 14, 15 nach
Freigabe von der Betätigungskraft
wieder in die in 1 gezeigte Ausgangsstellung
zurückgeführt. Der
Deckel 26 weist zweckmäßig einen über seinen
Umfang vorstehenden Ringflansch 72 auf. Dieser liegt abgedichtet
an der Stirnfläche
des Halses 23 an und ist gegen diese Fläche mit dem Befestigungsglied 22 gespannt.
Dadurch ist das Pumpengehäuse 25 auch
gleichzeitig gegenüber
dem Speicher 20 in seiner Radiallage zentriert. Das Befestigungsglied 22 ist
zweckmäßig ein
Krimpring aus verhältnismäßig weichem
Blech. Es überbrückt voneinander
abgekehrte Schulterflächen
des Deckelflansches und eines Ringflansches am Außenumfang des
Halses 23. Mit einem dazwischenliegenden Mantelabschnitt
liegt das Glied 22 an den äußeren Umfangsflächen dieser
Flansche so an, daß der
Deckel 26 axial nach außen über das Glied 22 vorsteht.
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Die
zweite Komponente 9 ist nur durch eine vormontierte und
dann in das Pumpengehäuse 25 eingesetzte
Kolbeneinheit gebildet. Ein Stößel 26 dieser
Einheit durchsetzt den Deckel 26 verschiebbar. Am inneren
Ende des Stößels 26 enthält die Einheit 9 einen
Verdränger
bzw. Kolben 32 und ein Auslaßventil 34. Der Kolben 32 umgibt
das innere Ende des Stößels 31 am
Außenumfang
hülsenförmig. Der Kolben 32 ist
mit einer Kolbenlippe abgedichtet am Innenumfang des Gehäuses 25 bzw.
Druckraumes 27 geführt.
Eine axial nach innen gerichtete Bewegung der Bauteile 31, 32 führt zur
Verengung des Druckraumes 27 und dazu, das darin enthaltene
Medium unter Überdruck
zu setzen. Das Ventil 34 liegt am Innenumfang des Kolbens 32 oder
an dessen Stirnseite. Die Ventilfeder kann durch den elastisch verkürzbaren
Kolbenhals oder eine gesonderte Feder gebildet sein. Sie bewirkt
das Schließen
des Ventiles 34 am Ende des Pumphubes bzw. beim Rückhub. Der
gegenüber
dem Stößel 31 zu
bewegende und eine Schließfläche bildende
Ventilteil kann wie der Kolbenhals einteilig mit dem Kolben 32 ausgebildet
sein. Der andere Ventilteil mit zugehörigem Schließsitz kann
einteilig mit dem Stößel 31 ausgebildet
sein. Das Medium fließt
aus dem Raum 27 unter Druck durch das Innere des Kolbens 32 und
Kolbenhalses in einen bis zu einer Austrittsöffnung 35 durchgehend
geradlinigen Austrittskanal 33. Dieser durchsetzt den Stößel 31 über den
Umfang vollständig
umschlossen bis zum vorderen Ende des Stößels 31. In diesem
Ende liegt in der Achse 10 die Austrittsöffnung 35,
die unmittelbar an den Grundkörper 2 bzw. den
Auslaß 3 angeschlossen
ist. Das vordere Ende des Stößels 31 bildet
ein rohrförmiges
Anschlußglied 36,
das in der Außenweite
reduziert, sowie zur festsitzenden axialen Steckverbindung mit den
Anordnungen von Grundkörper 2,
Auslaß 3,
Gehäuse 4, Aufnahmeraum 5 und
Handhabe 15 vorgesehen ist. Der Stößel 31 weist am hinteren
Ende des Gliedes 36 einen quer über dieses vorstehenden Anschlag
auf, beispielsweise eine Ringschulter. Durch diese ist der Stößel 31 bei
Pumpbetätigung
axial gegenüber
den genannten Anordnungen lagegesichert.
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Die
Pumpe 21 gem. 1 ist eine beim Rückhub selbstansaugende
Pumpe zur wiederholten hin- und hergehenden Betätigung. Die Pumpe kann aber
auch ohne solche Selbstansaugung so ausgebildet sein, daß der Kolben 32 zum
Medienaustrag nur in derjenigen Richtung bewegt wird, durch welche der
Druckraum 27 verengt wird. Ein Rückhub für das Ansaugen in den Raum 27 ist
dann nicht erforderlich. Der Druckraum 27 kann in diesem
Fall im Bereich des Einlasses 29 permanent geschlossen
und mit dem gesamten gespeicherten Medium der Austragvorrichtung 1 gefüllt sein.
Die Anordnungen 20, 22, 26 sind dann
nicht erforderlich. Dies entspricht einer Ausbildung, bei welcher
der Speicher 20 an seinem vorderen Ende nicht mit einem
verengten Hals versehen, sondern bis zu seiner vorderen Öffnung mit
annähernd
konstanter Innenweite ausgebildet ist. Der Kolben 32 ist
durch diese Öffnung
axial so eingesetzt, daß er
am Innenumfang des Speichers 20 abgedichtet gleitet und
beim Pumphub dessen Speicherraum in Richtung zum Speicherboden verengt. Insbesondere
in diesem Fall kann die jeweilige Anordnung der Teile 9 bzw. 31, 32, 34 mit
der jeweiligen Anordnung der Teile 2 bis 5, 7, 14, 15 vormontiert sein,
so daß in
diese nur noch der Speicher 20 einzusetzen ist. Dieser
kann auch festsitzend und vormontiert in ein kappenförmiges Übergehäuse eingesetzt sein,
welches ihn über
den größten Teil
seiner Länge am
Außenumfang
und am hinteren Ende eng anliegend umgibt. Der Speicher 20 bzw.
das Übergehäuse bildet
dann das im Bereich der Speicheröffnung
liegende zugehörige
Kupplungsglied der Kupplung 19. Ferner kann der Kolben 32 mit
dem Druckraum-Gehäuse
vor dessen Einsetzen in den Grundkörper 2 vormontiert
sein. Er bildet dann einen dichten Verschluß des Druck raumes. Erst bei
einem ersten Teilhub der Pumpbetätigung
wird der Verschluß von
einer Spitze des Stößels 31,
beispielsweise einer rohrförmigen
und den Austrittskanal 33 bildenden Stahlnadel, durchstoßen.
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Die
Handhabe 14 ist durch eine vom Grundkörper 2 bzw. Gehäuse 4 gesonderte,
einteilige Baueinheit 38 gebildet. Diese ist um die Achse 13 schwenkbar
unmittelbar am Grundkörper 2 in
einem Längsbereich
gelagert, der etwa gleiche Abstände von
den Enden des Grundkörpers 2 bzw.
des Förderers 6 hat,
zwischen diesen Enden liegt und im Bereich des offenen Endes des
Speichers 20 bzw. des Befestigungsgliedes 22 vorgesehen
ist. Die Einheit 38 umfaßt das dazugehörige, formsteife
und plattenförmige
Kupplungsglied 39. Dieses liegt in Ausgangsstellung rechtwinklig
zur Achse 10 und steht von der Achse 13 nur nach
innen in das Gehäuse 4 vor.
Die zur Ebene 12 parallele Axialebene der Achse 13 liegt
etwa im Mantel des Gehäuses 4.
Das andere Kupplungsglied 40 liegt unmittelbar vor dem
Kupplungsglied 39 und ist festsitzend mit der Komponente 8 verbunden.
Das Glied 40 bildet eine auch in Ausgangsstellung an der
vorderen Platten- bzw. Mitnahmefläche des Kupplungsgliedes 39 formschlüssig anliegende
Gegenfläche,
beispielsweise eine Ringschulter. Diese kann ausschließlich durch
die hintere Stirnfläche
des Befestigungsgliedes 37 gebildet sein. Das Kupplungsglied 39 bildet
eine Durchtrittsöffnung, welche
die Komponente 8, den Speicher 20 bzw. den Hals 23 am
Außenumfang
eng, jedoch querbeweglich umgibt. Die Öffnung ist von der Komponente 8 durchsetzt
und elastisch aufweitbar. Hier ist das Kupplungsglied 39 zu
seinem freien Ende gabelförmig,
das der Handhabe 15 zugekehrt ist. Die Gabelarme, welche
die Öffnung
begrenzen, können
quer gegeneinander aufgeweitet werden.
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Dadurch
kann die Einheit aus Förderer 6 und Komponente 8 axial
in das Kupplungsglied 39 eingesetzt werden. Dabei weiten
Auflauf schrägen
an der Öffnung
bzw. am Glied 22, 40 das Kupplungsglied 39 auf,
bis es hinter dem Kupplungsglied 40 einschnappt. Die Komponente 8 kann
aber auch radial in das Kupplungsglied 39 eingesteckt werden.
Diese Montage kann erfolgen, nachdem das Kupplungsglied 39 am
Grundkörper 2 montiert
worden ist oder davor. Danach wird eine Einheit aus Komponente 8 und
Baueinheit 38 am Grundkörper 2 montiert.
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Die
Einheit 38 bzw. das Kupplungsglied 39 und die
Handhabe 14 sind mit zwei gesonderten Lagern 41 am
Grundkörper 2 gelagert.
Die Lager 41 liegen an voneinander abgekehrten Seiten der
Einheit 38 sowie beiderseits der Ebene 11 im Bereich
des Gehäusemantels.
Die Einheit 38 weist am radial äußeren Ende der Kupplungsplatte 39 seitlich
vorstehende Lagerzapfen 42 auf. Diese greifen in eng angepaßte Lageröffnungen 43 des
Mantels des Grundkörpers 2 spielfrei
ein. Die Öffnungen 43 durchsetzen den
Gehäusemantel.
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Die
Einheit 38 bildet eine zum Förderer 6 offene und
diesen bzw. die Komponente 8 am Außenumfang umgreifende Schale 44.
Deren Boden 45 bildet mit seiner Außenseite die Handhabe 14 und reicht
wie das Kupplungsglied 39 bis zum Lager 41. Von
diesem stehen beide Anordnungen 39, 45 frei ab.
Im Axialschnitt liegt die Handhabe 14 im stumpfen Winkel
zum Kupplungsglied 39. Sie steht in Ausgangslage zu ihrem
hinteren Ende spitzwinklig schräg
nach außen
gegenüber
dem Gehäuse 4 bzw. der
Achse 10 vor. Beiderseits seitlich schließen an den
Boden 45 bis zum Glied 39 bzw. Lager 41 und zum
freien Ende des Bodens 45 reichende Schalen-Seitenwände 46 an.
An deren Außenseiten schließen die
Zapfen 42 einteilig an. Die Wände 46 greifen in
Ausgangs- und/oder Betätigungsstellung
in das Gehäuse 4 ein.
An das vom Lager 41 entfernte, freie Ende des Teiles 40, 45 kann
noch ein einwärts gerichteter
Schalenrand 47 gem. 3 anschließen, der
jedoch gemäß 1 nicht
vorgesehen ist.
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In
den genannten Stellungen umschließen der Boden 45 und
die Wände 46 die
Einheit 6 bzw. 8 am Außenumfang und ggf. der Schalenrand 47 am hinteren
Ende. Die Komponente 8 ist dadurch auch in diesem Bereich
stets nach außen
unsichtbar bzw. unzugänglich
abgedeckt. Der Mantel 48 des Gehäuses 4 bildet für die Aufnahme
der Einheit 38, beispielsweise durch U-förmige Ausbildung,
eine Öffnung 49. Durch
diese kann die Einheit 38 bei der Montage parallel und/oder
rechtwinklig zur Achse 10 eingesetzt und dann mit den Zapfen 42 in
die Öffnungen 43 eingeschnappt
werden. Die Öffnungen 43 sind
unmittelbar benachbart zu den freien Enden der parallelen U-Schenkel vorgesehen.
Am Ende des Betätigungsweges
kann die Einheit 38 am Außenumfang der Komponente 8 anschlagen.
Die Begrenzung des Betätigungsweges
kann auch durch Anschlag der Komponente 9 an der Komponente 8 bewirkt
werden.
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Der
Grundkörper 2 bzw.
das Gehäuse 4 bildet
ein vorderstes Ende 50 mit dem in der Achse 10 liegenden
Auslaß 3,
der einen Austritt bzw. eine Düsenöffnung bildet,
und ein hinterstes Ende 51, bis zu welchem die Einheit 38 bzw.
die Öffnung 49 reicht. Die
Komponente 8 bildet mit der vorderen Endfläche des
Deckels 26, ggf. des Gehäuses 25 bzw. des Speichers 20 bzw.
des genannten Übergehäuses, eine
vorderste Endfläche 52 und
mit dem hinteren Ende des Speichers 20, ggf. des Übergehäuses, ein hinterstes
Ende 53. Dieses ist in Ausgangs- und/oder Betätigungsstellung
gegenüber
dem Ende 51 geringfügig
nach innen versetzt. Die Komponente 9 bildet mit dem vorderen
Ende des Stößels 31 ein
vorderstes Ende 54 und mit dem hinteren Ende des Stößels 31 bzw.
des Kolbens 32 ein hinteres Ende 55. Das zwischen
den Enden 50, 52 liegende Ende 54 steht stets über das
Ende 52 vor. Das Ende 55 liegt stets zwischen
den Enden 50 bzw. 52 und 51 bzw. 53.
Die Enden 52, 53 liegen stets zwischen den Enden 50, 51 und
die Achse 13 liegt mit Abstand hinter den Enden 50, 52, 54 bzw.
vor den Enden 53, 55.
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Das
vordere Ende des Grundkörpers 2 ist durch
einen gegenüber
dem Aufnahmeraum 5 zum Ende 50 verengten Gehäuseabschnitt
bzw. einen Austragstutzen 56 gebildet. Dieser geht stetig
in den übrigen
Mantel 48 über
und ist z.B. zum Einführen
in eine Körperöffnung,
wie eine Nasenöffnung,
geeignet. Das an den Mantel 48 anschließende, äußerste Ende 50 des
Mantels des Stutzens ist etwa ab dem Befestigungsglied 22,
dem Hals 23, dem Deckel 26, dem Kupplungsglied 39 bzw.
dem Lager 41 bis zur Endfläche 50 verengt. Vom
vorderen Endabschnitt des Mantels 57 steht gegenüber dem
Mantel 57 berührungsfrei
nach hinten ein Stößel 58 in
das Gehäuse 4 vor.
Der Stößel 58 ist
einteilig mit dem Grundkörper 2 ausgebildet
und endet in Ausgangsstellung vor dem Ende 52. Mit seiner
Endfläche
liegt der Stößel 58 am
Anschlag 37 an. Das freie Ende des Stößels 58 bildet ein
hülsenförmiges Gegenglied 59 zur
abgedichteten Aufnahme des Anschlußgliedes 36. Ferner ist
der Stößel 58 von
der Öffnung 35 ausgehend
von einem geradlinigen Auslaßkanal 60 durchsetzt.
Dieser ist über
den gesamten Umfang nur vom einteiligen Stößel 58 bzw. vom Austragstutzen 57 des Grundkörpers 2 umschlossen
und kann in der Achse 10 unmittelbar bis zum Auslaß 3 reichen.
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Zur
Montage bildet das hintere Ende 51 mit dem zugehörigen hinteren
Ende der Einheit 38 eine stets offene Öffnung durch die die Einheit 6 bzw. 8 axial
eingesetzt wird. Zuerst gelangt dabei das Anschlußglied 36 in
Eingriff mit dem Gegenglied 59 und dann springt das bereits
aufgeweitete Kupplungsglied 39 in seine Kupplungsstellung
zurück.
Die Einheit 6 bzw. 8 ist somit ausschließlich durch
entgegengesetzt gerichteten Anschlag zwischen dem Kupplungsglied 39 und
dem Gegenglied 59 axial gegenüber dem Körper 2 lagegesichert.
Die Feder 30 kann dabei auch in der Ausgangsstellung eine Anschlagpressung
und somit eine spielfreie Lagesicherung bewirken. Die Feder 30 kann
auch außerhalb
des Druckraumes 27 vorgesehen sein. Zur Betätigung wird
die Handhabe 14 gegen die Achse 10 gedrückt. Dadurch
nimmt das Kupplungsglied 39 unter Schrägstellung und Querverschiebung
gegenüber
dem Kupplungsglied 40 die Komponente 8 zum vorderen Ende 50 gegenüber der
Komponente 9 mit. Hierbei kann das Gegenglied 59 in
das Pumpengehäuse 25 bzw.
den Deckel 26 hineinbewegt werden. Durch diese Bewegung
wird der Raum 27 in der beschriebenen Weise verengt und
aus ihm das Medium unter Öffnung
des Auslaßventiles 34 durch
die Kanäle 33, 60 und
den Auslaß 3 unmittelbar
ins Freie abgegeben. Nach Freigabe der Handhabe 14 kehren
alle Teile in die Ausgangsstellung zurück. In den 3 bis 6 sind
für einander
entsprechende Teile die gleichen Bezugszeichen wie in den 1 und 2 verwendet,
weshalb alle Beschreibungsteile gleichermaßen für alle Ausführungsformen gelten. Auch können alle
Merkmale jeder Ausführungsform
alternativ oder zusätzlich
bei allen übrigen
Ausführungsformen vorgesehen
sein.
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Gemäß 3 sind
der Speicher 20 und das Gehäuse 4 asymmetrisch
zur Achse 10 bzw. zur Ebene 12 ausgebildet. In
Axialansicht stehen das Gehäuse
bzw. der Aufnahmeraum und der Speicher 20 nur nach einer
Seite über
den Außenumfang
des Austragstutzens 56 vor, beispielsweise durch langrunde Formgebung.
Die Einheit 38 und die Öffnung 49 sind an
der Stirnseite des vorstehenden Gehäuseabschnittes vorgesehen.
Die Einheit 38 bzw. Handhabe 14 bildet dadurch
einen eng angepaßten
Verschluß für die Öffnung 49.
Die Handhabe 14 liegt hier quer bzw. rechtwinklig zur Achse 10 und
in einer zur Ebene des Kupplungsgliedes 39 parallelen Ebene.
Die Handhabe 14 ist als Platte ausgebildet, die vom Lager 41 nach
außen
absteht und einen einseitig seitlichen Vorsprung des Austragstutzens 46 sowie
eine ebenengleiche Verlängerung
des Kupplungs gliedes 39 bildet. Die Handhabe 14 ist
formsteif und formsteif mit dem Kupplungsglied 39 verbunden.
Die Handhabe 14 liegt hier rechtwinklig zur Achse 10 bzw.
zur Betätigungsrichtung 17.
Die zweite Handhabe 15 ist durch das Ende 51 und/oder 53 bzw.
den Mantel 48 gebildet. Wie 1 zeigt,
steht die Handhabe 14 bzw. die Einheit 38 in keiner
Stellung über
das hintere Ende 51 vor. Im Bereich der Handhabe 14 stehen diese
sowie das Gehäuse 4 schulterförmig weiter über den
Austragstutzen 56 vor als auf der davon abgekehrten Seite
der Achse 10.
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Gemäß 4 liegen
die Handhaben 14, 15 in Radialansicht ebenfalls
etwa parallel zueinander auf voneinander abgekehrten Seiten der
Achse 10, jedoch spitzwinklig schräg zu dieser und axial gegeneinander
versetzt. Die Handhabe 14 schließt an das hintere Ende 51 an.
Die einteilig mit dem Grundkörper 2 ausgebildete
Handhabe 15 liegt im Bereich des Austragstutzens 56.
Sie schließt
an eine vordere Stirnwand bzw. Schulter zwischen den Mänteln 48, 57 an.
Die Betätigungsvorrichtung 18 liegt
entsprechend schräg
zur Richtung 17 bzw. zur Achse 10. Die Handhabe 14 ist
durch einen geneigten Zwischenabschnitt des Bodens 45 gebildet.
Dieser bildet in Ausgangsstellung eine kontinuierliche Fortsetzung
des Mantels 48 im Bereich des Lagers 41. Als Kupplungsglied 39 ist
hier ein innerhalb der Schale 44 im Bereich der Handhabe 14 liegender
Nocken vorgesehen. Der Nocken liegt gleitbar am hinteren Ende 53 der
Komponente 8, 20 an. Das hintere Ende 53 bildet das
Kupplungsglied 40. In Ausgangsstellung kann das Kupplungsglied 39 exzentrisch
zur Endfläche 53 liegen
und in betätigter
Stellung etwa in der Achse 10. Das hintere Ende 51 ist
hier in Ausgangsstellung wenigstens teilweise durch den Schalenrand 47 gebildet.
Das hintere Ende 51, 53 kann ebenfalls als Standfläche zum
lagestabilen Aufstellen der Austragvorrichtung auf einer Tischfläche o. dgl.
dienen.
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An
der Innenseite des Gehäuses 4 können Zentriermittel
vorgesehen sein, beispielsweise vom Mantel 48 nach innen
vorstehende Axial-Rippen 61 für die Komponente 8.
Die Rippen 61 liegen sternförmig am Außenumfang des Speichers 20 an.
Da die Betätigungskraft
in Richtung 18 eine zur Richtung 17 gleichgerichtete
Komponente enthält,
ergibt sich eine sehr leichtgängige
Betätigung.
Während
gemäß 3 das
Lager 41 mit zugehöriger
Achse zwischen Speicherbauch 24 und vorderem Ende 52 liegt,
liegt das Lager 41 gem. 4 zwischen
den Enden des Speicherbauches. Die Lagerachse 13 durchsetzt
den Speicher 20 rechtwinklig zur Achse 10.
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Gemäß 5 steht
der Speicherbauch 24 des Medienspeichers 20 über das
hintere Ende 51 des Gehäuses 4 vor.
Dessen hinterer Endabschnitt bildet das Befestigungsglied 22.
Dieses ist mit einem Innengewinde auf ein Außengewinde des Halses 23 aufgeschraubt. Über die
Innenseite des Mantels 48 stehen zur Führung Axial-Rippen 61 vor,
an welchen der Außenumfang
des Deckels 26 beim Einsetzen der Komponente 8 geführt ist.
Der Flansch 72 des Deckels 26 schlägt dann
am Ende der Führung 61 axial
an. Mit der Schraubverbindung des Gliedes 22 wird der Flansch 72 unter
Zwischenlage einer Ringdichtung 73 gegen die Endfläche des
Halses 23 gespannt. Erst dadurch wird das Pumpengehäuse 25 gegenüber dem
Hals 23 axial festgelegt und radial ausgerichtet. Die Führung und
die Anschläge
sind durch die Rippen 61 gebildet. Der Speicher 20 kann ohne
den Austragförderer 6 mit
Schubkolbenpumpe 21 vom Grundkörper 2 zerstörungsfrei
abgenommen und nachgefüllt
werden. Das Ende 51 bildet eine annähernd kontinuierliche Fortsetzung
des Mantels des Speicherbauches 24.
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Da
die Komponente 8 lagestarr gegenüber dem Grundkörper 2 festgelegt
ist, ist hier die Komponente 9 gegenüber dem Grundkörper 2 axial
verschiebbar. Das Kupplungsglied 39 greift an einem Kupp lungsglied 40 des
Stößels 31, 58 an.
Das Glied 40 ist durch ein gesondertes Zwischenstück, nämlich eine
Hülse,
gebildet. Sie verbindet das Anschlußglied 36 festsitzend
mit dem Stößel 58 und
durchsetzt das Kupplungsglied 39. Das Glied 40 kann
zur vormontierten Einheit 38 gehören. Das freie Ende des Kupplungsgliedes 39 bildet
einen Lagerzapfen 42, welcher schwenkbar in eine einspringende
Ecke des Gehäuses 4 eingreift.
Diese Eckzone dient als Lageröffnung.
Sie ist von der Innenseite des Mantels 48 und einem Vorsprung
bzw. einer Wand 69 begrenzt. An der Innenseite der Querwand 69 liegt
das Kupplungsglied 39 in Ausgangsstellung an. Die Wand 69 trennt den
Aufnahmeraum 5 vom Innenraum des Mantels 57 und
ist nur vom Stößel 31, 58 durchsetzt.
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Die
betätigte
Stellung der Handhabe 14 ist strichpunktiert dargestellt.
Dabei steht die Handhabe 14 über das hintere Ende 51 vor.
Der Mantel 48 ist annähernd über seine
gesamte Länge,
insbesondere im Bereich des Gliedes 22, über den
Umfang durchgehend geschlossen. Nur mit Abstand vom Ende 51 ist
der kleine und über
den Umfang geschlossene Durchbruch 49 für den Durchtritt des Kupplungsgliedes 39 vorgesehen.
Sobald das Kupplungsglied 40 in Eingriff mit dem Austragstutzen 31 bzw. 58 steht,
sind die Lagerglieder des Schneidenlagers 41 radial gegeneinander
lagegesichert. Bei Betätigung
der Handhabe 14 drückt
das Kupplungsglied 39 nach Art eines einarmigen Hebels
die Kolbeneinheit in das Pumpengehäuse 25.
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Der
Austragstutzen 56 ist mit der Kolbeneinheit gegenüber dem
Grundkörper 2, 4 axial
verschiebbar. Der Austragstutzen 56 ist ein vom Gehäuse 4 gesonderter
Bauteil, dessen hinteres Ende mit einer Gleitführung 88 am Grundkörper 2 geführt ist. Die
Führung
ist durch einen hülsenförmigen Kragen 68 des
Gehäuses 4 gebildet.
Der Kragen 68 bildet das vordere Ende des Grundkörpers 2 und
steht von der Wand 69 ab. An seiner Innenseite ist das
hintere, erweiterte Ende des Austragstutzens 56 bis zum
Anschlag an der Wand 69 geführt. Beim Betätigen und Rückführen der
Handhabe 14 führt
daher der Austragstutzen 56 eine axial hin- und hergehende
Bewegung gegenüber
dem Gehäuse 4 aus,
was insbesondere bei der nasalen Anwendung zweckmäßig ist.
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Der
Kragen 68 ist über
den Umfang geteilt und auf einem Teil seines Umfanges durch ein
gesondertes Glied 70 gebildet. Dieses stift- oder schalenförmige Glied 70 ist
ein Bestandteil der Einheit 38 und einteilig mit der Handhabe 14 und
dem Kupplungsglied 39 ausgebildet. Bei Betätigung der
Handhabe 14 wird das Glied 70 radial nach außen von dem
Austragstutzen 56 wegbewegt. In der gesperrten Lage wird
das Glied 70 von einem Sperrglied 71 gesichert,
das auf den Außenumfang
der als Kragen ausgebildeten Gleitführung 68 axial aufgesetzt
und zerstörungsfrei
abgenommen werden kann. In der Sperrlage ist das Sperrglied 71 mit
einer Schnappverbindung gegenüber
der Gleitführung 68 und
dem Gegenglied 70 gesichert.
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Der
Stutzen 56 ist einschließlich des kragenförmigen Gliedes 70 mit
einem kappenförmigen
Deckel 67 abdeckbar, dessen offene Randzone das Sperrglied 71 bildet.
Nach zerstörungsfreiem
Abnehmen des Deckels 67 ist die Sperre 64 entriegelt. Durch
Aufsetzen des Deckels 67 wird sie wieder verriegelt.
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Die
Vorrichtung 1 nach 6 ist ähnlich derjenigen
nach 4 ausgebildet. Der Kragen 68 verbindet
das Gehäuse 4 einteilig
mit dem Austragstutzen 56 und bildet wie der Mantel 48 eine
Gleitführung für die Komponente 8.
Hierzu gleitet der Außenumfang
des Befestigungsgliedes 22 am Innenumfang des Kragens 68.
Der Kragen 68 hat eine größere Weite als der Austragstutzen 56 und
eine kleinere Weite als der Mantel 48 im Bereich des Speicherbauches 24.
Das Glied 22 ist hier eine vom Grundkörper 2 sowie vom Pumpengehäuse 25, 26 gesonderte Schraubkappe,
die auch vormontiert festsitzend bzw. einteilig mit dem Pumpengehäuse 25 und
Deckel 26 ausgebildet sein kann. Zum Herausnehmen des Speichers 20 aus
dem Gehäuse 4 muß die Schale 44 in
eine Öffnungsstellung überführt oder
durch Ausrücken
des Lagers 41 abgenommen werden. Dadurch ist dann die Öffnung 49 ausreichend
groß.
Das Kupplungsglied 39 ist durch den Schalenrand 47 gebildet, welcher
gegen den Boden des Speichers 20 gekrümmt ist und mit seiner Kantenfläche an diesem Boden
gleitet. In Ausgangslage ist die Außenform des Grundkörpers 2 auch
im Bereich der Handhaben 14, 15 annähernd symmetrisch
zur Ebene 12, wobei der Griffbereich 14, 15 eine
abgestufte größte Verdickung
der Austragvorrichtung 1 ähnlich einem ballartigen Knauf
bildet.
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Der
Auslaß 3 für die Medien
gemäß den 5 und 6 ist
als Zerstäuberdüse ausgebildet. Diese
weist eine von der Düsenöffnung durchsetzte Düsenkappe
und einen in die Düsenkappe
eingreifenden Düsenkern
auf. Zwischen Düsenkappe
und Düsenkern
ist eine Leiteinrichtung vorgesehen, durch welche das Medium in
eine Wirbel- oder
Drallströmung
um die Düsenachse
versetzt wird. Alle beschriebenen Wirkungen bzw. Eigenschaften,
wie Lagebestimmung und dergleichen können jeweils genau wie erläutert oder
nur angenähert
wie erläutert bzw.
stark abweichend davon vorgesehen sein.