DE19609298C2 - Stecksystem zur Verbindung zweier Rohre - Google Patents
Stecksystem zur Verbindung zweier RohreInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Stecksystem zur Verbindung zweier Rohre nach
dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Der Ausdruck "Rohre" kennzeichnet in dieser Erfindung nicht nur Rohre im
eigentlichen Sinne, sondern auch Formteile zum Einsatz in Rohrsystemen, wie
Bögen, Abzweigungen, Doppelmuffen, Verbinder und ähnliche Teile.
Die Verbindung zweier Rohre, insbesondere der sogenannten KG-Rohre,
erfolgt in der Regel dadurch, daß das Spitzende eines ersten Rohres in das
Muffenende eines zweiten Rohres eingesetzt wird. Zur flüssigkeitsdichten
Abdichtung der Steckverbindung weist das Muffenende des zweiten Rohres
dazu eine Sickenkammer auf, in die bei der Montage oder bereits fabrikmäßig ein
Dichtungsring eingelegt wird. Dieser ist insbesondere als Lippendichtung
ausgebildet. Bei der fabrikmäßigen Vormontage des Dichtungsrings ist
sicherzustellen, daß der Dichtungsring verliersicher in der Sickenkammer
aufgenommen ist, und daß außerdem beim Einsetzen des Dichtungsrings in die
Sickenkammer zwischen Dichtungsring und Sickenkammergrund keinerlei
Verschmutzung vorhanden ist.
Es hat sich gezeigt, daß es bei der Montage von Dichtungsringen vor Ort
häufig unterlassen wird, die Sickenkammer ausreichend zu säubern, bevor der
Dichtungsring in die Sickenkammer eingesetzt wird. Auch wenn die
Lippendichtung beim Einstecken des Spitzendes des ersten Rohres in die Muffe
des zweiten Rohres ausreichend abdichtet, können Verschmutzungen am
Sickenkammergrund durchaus in erheblichem Umfang eine Undichtigkeit der
Steckverbindung zur Folge haben.
Es besteht daher das Bestreben, Dichtungsringe in die Sickenkammer
bereits fabrikmäßig einzusetzen, wobei es für kleinere Rohrdurchmesser bekannt
ist, die Unverlierbarkeit dadurch zu gewährleisten, daß die Dichtungen mit
zusätzlichen Metall- oder Kunststoffringen verstärkt werden. Bei Rohrgrößen von
100-500 mm haben sich diese Verstärkungen als unpraktikabel erwiesen, so
daß es in vielen Fällen nicht gewährleistet ist, daß eine fabrikmäßig eingesetzte
Dichtung bis zur endgültigen Verlegung des Rohres in der Sickenkammer
verbleibt. Ein erneutes oder nachträgliches Einsetzen der Dichtung in die
Sickenkammer führt jedoch zur Gefahr der Verschmutzung und fehlender
Dichtigkeit.
Es wurde auch erwogen, die Dichtigkeit dadurch zu erhöhen, daß die
Querschnittsgröße der Sickenkammer vergrößert und zusätzlich die Zahl der
Dichtlippen erhöht wurde. Obgleich dadurch der Anpreßdruck an das Spitzende
bzw. die Sickenkammer erhöht werden kann, verbleibt das Problem der
Verschmutzung, insbesondere im Sickenkammergrund.
Aus der DE 29 09 538 A1 ist ein Stecksystem bekannt, bei dem ein
Schiebering vorgesehen ist, der im Ausgangszustand eines Rohres einen in einer
Sicke aufgenommenen Dichtungsring im Muffenhals des Rohres abdeckt. Durch
ein einzusteckendes Spitzende eines zweiten Rohres läßt sich dieser Schiebering
im Muffenhals der Muffe vorschieben, so daß der Dichtungsring auf die
Außenseite des Spitzendes des einzuschiebenden Rohres hinübergleitet.
Da die axiale Länge des Schieberings wenigstens der axialen Länge der
Sicke entsprechen muß, um die vorgesehene Abdichtfunktion zu erfüllen,
verkürzt sich die Einstecklänge des einzusteckenden Spitzendes des zweiten
Rohres um die axiale Länge des Schieberings. Dieses Problem kann dadurch
umgangen werden, daß der Schiebering vor der Benutzung des Rohres aus der
Muffe herausgenommen wird, was bei größeren Rohrdurchmessern zu
Handhabungsproblemen führen kann, oder die axiale Länge des Muffenendes
des das Spitzende des zweiten Rohres aufnehmenden ersten Rohres wird
abweichend von der Norm verlängert. Die Beibehaltung der Normlänge einer
Muffe bei Verwendung eines Schieberings führt allerdings zu dem Nachteil, daß
die Querbelastbarkeit eines zusammengesteckten Rohres verringert wird.
Aus dem DE-GM 77 16 769 ist eine Einsteckmuffenverbindung für
Installationsrohre bekannt, bei der zwischen innerer Muffenwandung und dem
Rohreinsteckende ein Isolierfuß angeordnet ist, der eine Schalldämmung und
mechanische Trennung des Einsteckendes von der Muffe gewährleisten soll. Der
Gleitschuh wird vor dem Einstecken des Spitzendes in die Muffe auf das
Spitzende aufgesetzt und zusammen mit diesem in die Muffe eingesteckt. Der
Gleitschuh muß zusätzlich zu den Rohren auf Vorrat gehalten werden und ist
daher häufig beim Zusammenstecken zweier Rohre nicht vorhanden.
Aus dem DE-GM 19 07 641 ist ebenfalls ein Gleitschuh entnehmbar, der
zusammen mit dem Spitzende des einzusteckenden Rohres in die Muffe
eingefügt wird und im Muffengrund eine Isolierung des Spitzendes gegen die
Muffe ergeben soll. Der Gleitschuh ist ein gesondertes Bauteil, das ähnlich wie
beim zuvor genannten Gegenstand zusätzlich vorzuhalten ist.
Ausgehend von der DE 29 09 538 A1 liegt der Erfindung die Aufgabe
zugrunde, ein Stecksystem zur Verbindung zweier Rohre anzugeben, bei dem die
axiale Einstecklänge des Spitzendes des in eine Muffe einzusetzenden Rohres
durch das Vorhandensein eines die Dichtung abdeckenden Schieberings nicht
beeinflußt wird.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß der innere Durchmesser des
Schieberings dem äußeren Durchmesser des Spitzendes des ersten Rohres
entspricht, und daß der Schiebering am inneren Vorderende einen radial nach
innen gerichteten Ansatz aufweist, über den der Schiebering durch das
Spitzende des ersten Endes vorschiebbar ist, mittels welchem der Schiebering
sich bei eingestecktem Spitzende des ersten Rohres zwischen der Außenseite
des Spitzendes und der Muffeninnenseite des zweiten Rohres befindet. Das
Spitzende des einzusteckenden Rohres schiebt daher den Schiebering an
seinem Vorderende, insbesondere über eine Umbördelung des Schieberings,
vorwärts, wobei der Schiebering das Spitzende umgreift.
Trotz des Vorhandenseins des Schieberings wird dadurch die axiale
Einstecklänge des Spitzendes des zweiten Rohres nicht verkürzt. Der
Schiebering verbleibt bei dem zusammengesteckten Rohrsystem im Inneren der
Muffe zwischen dem Spitzende des zweiten Rohres und dem Muffenende des
ersten Rohres. Dadurch überbrückt der Schiebering den Durchmesserabstand
zwischen dem Außendurchmesser des Spitzendes des zweiten Rohres und dem
Innendurchmesser der Muffe des ersten Rohres. Zugleich erhöht der Schiebering
die Stabilität der Verbindung insbesondere bei Verkanten der
zusammengesetzten Rohre.
Das Spitzende des ersten Rohres kann daher bereits bis zur vollen axialen
Länge des Schieberings in das Muffenende des zweiten Rohres eingeschoben
werden, ohne daß irgendwelche Reib- oder sonstigen Kräfte zu überwinden
wären, sofern der Außendurchmesser des Spitzendes dem Innendurchmesser
des Schieberings entspricht, was in der Praxis bedeutet, daß der
Außendurchmesser des Spitzendes unter Einhaltung von Toleranzen kleiner als
der innere Durchmesser des Schieberings gewählt ist. Erst nachdem das
Spitzende an das vordere Ende des Schieberings stößt, ist bei weiterem
Einschieben des Spitzendes in die Muffe der Widerstand zu überwinden, der aus
dem Gleiten des Dichtrings auf der äußeren Umfangsfläche des Schieberings
resultiert. Die Fortsetzung des Einschiebevorgangs führt dazu, daß der Dichtring
den Schiebering verläßt und auf die Umfangsfläche des Spitzendes übertrifft und
darauf weiter gleitet, bis das vordere Ende des Schieberings das innere
Vorderende der Muffe erreicht hat. Dies ist gleichzeitig die End- und
Arbeitsstellung der Rohrverbindung, ohne daß der Schiebering aus der
Rohrverbindung wieder entfernt werden müßte. Obgleich die Hauptaufgabe des
Schieberings darin besteht, im Ausgangszustand der Muffe den Dichtring
abzudecken, besteht seine Aufgabe im eingeschobenen Zustand darin, den
Durchmesser zwischen dem äußeren Durchmesser des Spitzendes des
eingeschobenen Rohres und dem Muffeninnendurchmesser zu überbrücken und
andererseits die Scherkräfte bei der Steckverbindung zu übernehmen.
Für den Fall, daß die Rohrverbindung wieder getrennt werden muß, kann
der Schiebering im Muffenende verbleiben. Die Muffe entspricht ihrer Funktion
dann einer üblichen bekannten Muffenausbildung mit frei zugänglichem
Dichtungsring.
Gemäß der Erfindung entspricht der innere Durchmesser des Schieberings
dem äußeren Durchmesser des Spitzendes des ersten Rohres, so daß der
Muffeninnendurchmesser gleich dem äußeren Durchmesser des Spitzendes des
ersten Rohres plus der doppelten Wandstärke des Schieberings entspricht.
Zum Vorschieben des Schieberings weist dieser an seinem vorderen Ende
einen radial nach innen gerichteten Ansatz auf, über den er durch das Spitzende
des ersten Rohres vorgeschoben werden kann. Der Ansatz kann insbesondere
eine Randbördelung des metallischen Schieberings sein. Bei einer Ausführung
aus Kunststoff kann der Ansatz durch einen vorderseitigen Steg des
Schieberings ausgebildet sein.
Um einen Durchmessersprung zwischen Muffenhals und Schiebering zu
vermeiden, ist der innere Durchmesser des Schieberings vorzugsweise gleich
dem inneren Durchmesser des Muffenhalses und dem äußeren Durchmesser des
Spitzendes des einzusteckenden Rohres gewählt.
Der Schiebering ist vorzugsweise als geschlossener Metallring ausgebildet,
er kann jedoch auch als axial geschlitzter Ring gestaltet sein. Ein geschlossener
Ring weist den Vorteil auf, daß keine Kanten vorhanden sind, die beim
Verschieben des Schieberings entlang dem Dichtungsring eine Beschädigung des
Dichtungsrings verursachen könnten.
Da der in der Sickenkammer zusammengedrückte elastische Dichtungsring
erhebliche radiale Kräfte ausübt, besteht der Schiebering vorzugsweise
zumindest im Bereich der Sickenkammer aus Metall. Hierzu kann vorzugsweise
V2A-Stahl verwendet werden.
Um ausreichend hohe Scherkräfte aufnehmen zu können, weist der
Schiebering vorzugsweise eine axiale Länge auf, die im wesentlichen der axialen
Länge der Muffe im Anschluß an die Sickenkammer entspricht.
Um sicherzustellen, daß bei Durchführung der Steckverbindung das
Spitzende des ersten Rohres ausreichend weit in die Muffe des zweiten Rohres
eingesteckt wird, ist bevorzugt, daß das Spitzende eine entsprechende
Markierung auf seiner Außenoberfläche aufweist.
Vorzugsweise läßt sich das erfindungsgemäße Stecksystem für Rohre von
100-500 mm einsetzen, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein.
Das Stecksystem nach der Erfindung weist insbesondere folgende Vorteile
auf:
Der Dichtungsring kann bereits fabrikmäßig fest eingebaut werden, wobei er bis zur endgültigen Herstellung der Steckverbindung gegen Verschmutzung und Beschädigung vollkommen geschützt ist. Da die Steckverbindung durch Einschieben des Spitzendes eines ersten Rohres in einen Schiebering erfolgt und der Dichtungsring beim weiteren Einstecken nicht entlang dem Spitzende des einzusteckenden Rohres gleitet, sondern an der äußeren Oberfläche des Schieberings, ist es nicht erforderlich, daß das Spitzende mit Gleitmittel versehen wird. Es ist kein Steckwiderstand zu überwinden, so daß auch keine Anphasung der Vorderkante des einzusteckenden Rohres erforderlich ist. Insbesondere bei nachträglichem Ablängen einzusteckender Rohre ergibt sich damit eine beträchtliche Arbeitseinsparung.
Der Dichtungsring kann bereits fabrikmäßig fest eingebaut werden, wobei er bis zur endgültigen Herstellung der Steckverbindung gegen Verschmutzung und Beschädigung vollkommen geschützt ist. Da die Steckverbindung durch Einschieben des Spitzendes eines ersten Rohres in einen Schiebering erfolgt und der Dichtungsring beim weiteren Einstecken nicht entlang dem Spitzende des einzusteckenden Rohres gleitet, sondern an der äußeren Oberfläche des Schieberings, ist es nicht erforderlich, daß das Spitzende mit Gleitmittel versehen wird. Es ist kein Steckwiderstand zu überwinden, so daß auch keine Anphasung der Vorderkante des einzusteckenden Rohres erforderlich ist. Insbesondere bei nachträglichem Ablängen einzusteckender Rohre ergibt sich damit eine beträchtliche Arbeitseinsparung.
Da der Dichtungsring fest eingebaut ist, tritt nicht das Problem
verlorengegangener Dichtungsringe auf oder das Problem des nachträglichen
verschmutzungsanfälligen Einsetzens. Die Steckkräfte zum Einsetzen eines
Spitzendes eines Rohres sind erheblich geringer als bei herkömmlichen
Steckverbindungen. Da das einzusteckende Spitzende zunächst nur bis zum
ersten Anschlag in den Schiebering eingesteckt wird, kann ohne Kraftaufwand
eine Probemontage erfolgen.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels näher
erläutert. Es zeigen.
Fig. 1 eine Nebeneinanderstellung der Einzelteile einer erfindungsgemäßen
Steckverbindung,
Fig. 2 eine Ansicht einer Muffe mit eingesetztem Dichtungsring und daneben
gestelltem Schiebering,
Fig. 3 den Zustand einer Muffe mit eingesetztem Schiebering
(Ausgangszustand),
Fig. 4 den Zustand einer Muffe nach Fig. 3 mit bis zu einem ersten
Anschlag eingeschobenem Spitzende, und
Fig. 5 eine fertig ausgebildete Steckverbindung.
Fig. 1 zeigt eine Muffe 1 mit eingearbeiteter Sickenkammer 2 und
Muffenhals 3. In die Sickenkammer 2 wird fabrikmäßig ein Dichtungsring 4
eingelegt, der die Sickenkammer im wesentlichen ausfüllt und gegen das
Rohrinnere gerichtet ein oder mehrere Dichtungslippen trägt.
Daneben ist ein Schiebering 5 dargestellt, der als metallischer Rohrabschnitt
ausgebildet ist und an seinem Vorderende eine Umbördelung 9 aufweist. Ganz
rechts ist das Einsteckende 6 eines einzusteckenden Rohres dargestellt.
Fig. 2 zeigt die Muffe 1 mit in die Sickenkammer 2 eingelegtem
Dichtungsring 4. Es ist deutlich zu erkennen, daß der Dichtungsring 4 im
wesentlichen den gesamten Querschnitt der Sickenkammer ausfüllt, wobei die
Dichtlippen in den freien Querschnitt der Muffe hineinragen.
Fig. 3 zeigt den Ausgangszustand der Muffe, bei dem der Schiebering 5 in
die Muffe hineingeschoben ist und den Dichtungsring 4 sowohl abdeckt als auch
zusammenpreßt. Da der Schiebering 5 die gesamte Sickenkammer abdeckt,
besteht praktisch keine Möglichkeit, daß Schmutz in die Sickenkammer eintritt.
Außerdem werden die Dichtlippen vor Beschädigungen geschützt.
Der Innendurchmesser des Schieberings entspricht dem Innendurchmesser
des Muffenhalses 3, so daß das Spitzende eines einzusteckenden Rohres ohne
Überwindung einer Reibkraft bis zur Umbördelung 9 am vorderen Ende des
Schieberings 5 eingeschoben werden und auch wieder entfernt werden kann.
Dies erleichtert die Montage auf der Baustelle erheblich, da bei Berücksichtigung
der weiteren Einstecklänge ohne weiteres Maßabnahmen genommen werden
können. Sofern erforderlich, kann das einzusteckende Rohr auf eine notwendige
Länge abgelängt werden, ohne daß das Vorderende des Spitzendes mit einer
Phase zu versehen wäre. Dies liegt darin, daß das Spitzende nicht eine Dichtung
wegzudrücken hat, sondern lediglich in Axialrichtung einen Schiebering 5
vorzuschieben hat.
Der Zustand der Muffe in Fig. 3 entspricht dem verkaufsfähigen Zustand, in
dem die Muffe transportiert und gelagert wird.
Fig. 4 zeigt das Spitzende 6 eines einzuschiebenden Rohres, das soweit in
die Muffe eingeschoben ist, daß es gegen die Umbördelung 9 des Schieberings 5
anstößt. In dieser Stellung erreicht das Spitzende den ersten Anschlag 7. Das
Spitzende kann ohne weiteres aus der Muffe wieder herausgenommen werden,
ohne daß die Muffe in irgendeiner Form verändert wurde.
Erst bei weiterem Einschieben des Spitzendes 6, das dabei den Schiebering
5 mitnimmt, gleitet der Dichtungsring 4 entlang der äußeren Oberfläche des
Schieberings 5, bis der Dichtungsring vom Umfang des Schieberings 5 auf den
Umfang des Spitzendes 6 hinübergleitet. Das Verschieben des Schieberings
zusammen mit dem Spitzende ist auf den Weg bis zum zweiten Anschlag 8
beschränkt, da sich danach der Muffenenddurchmesser verjüngt. Dies entspricht
der endgültigen Stellung der Steckverbindung. Die Figur zeigt deutlich, daß der
Schiebering 5 sich zwischen Muffe 1 und Spitzende 6 befindet und dadurch die
Scherkräfte der Steckverbindung aufnehmen kann. Die Dichtung 4 liegt mit ihren
Dichtlippen unmittelbar auf dem Außenumfang des Spitzendes 6 entsprechend
einer herkömmlichen Steckverbindung auf.
Sofern es erforderlich ist, kann die Steckverbindung wieder getrennt
werden, wobei jedoch der Schiebering in der eingeschobenen Stellung verbleibt.
Die Muffe kann jedoch jetzt wie eine herkömmliche Muffe behandelt werden,
wobei auch der Dichtungsring ersetzt werden kann. Das erneute Einstecken
eines Spitzendes eines ersten Rohres erfolgt dann in herkömmlicher
Weise.
Claims (10)
1. Stecksystem zur Verbindung zweier Rohre, bei dem das Spitzende eines
ersten Rohres (6) in das Muffenende (1) eines zweiten Rohres einschiebbar
ist, und das Muffenende des zweiten Rohres mit einer Sickenkammer (2) zur
Aufnahme eines Dichtungsrings (4) versehen ist, bei dem das Muffenende
des zweiten Rohres einen Schiebering (5) enthält, der sich im
Ausgangszustand des zweiten Rohres im Bereich des Dichtungsrings (4)
befindet und diesen zusammendrückt und gegen das Rohrinnere abdeckt,
und der Schiebering (5) derart verschieblich angeordnet ist, daß er durch
das Einstecken des Spitzendes des ersten Rohres (6) in Axialrichtung des
zweiten Rohres wenigstens so weit verschiebbar ist, daß der Dichtungsring
(4) vom Umfang des Schieberings (5) auf den Umfang des Spitzendes des
ersten Rohres (6) hinübergleitet, dadurch gekennzeichnet, daß der innere
Durchmesser des Schieberings dem äußeren Durchmesser des Spitzendes
des ersten Rohres (6) entspricht, und daß der Schiebering (5) am inneren
Vorderende einen radial nach innen gerichteten Ansatz (9) aufweist, mittels
welchem der Schiebering (5) durch das Spitzende des ersten Rohres
vorschiebbar ist, so daß der Schiebering (5) sich bei eingestecktem
Spitzende des ersten Rohres zwischen dem Spitzende und dem
Muffenende des zweiten Rohrs befindet.
2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Ansatz (9)
eine Randbördelung des metallischen Schieberings (5) ist.
3. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Ansatz ein
Steg eines wenigstens teilweise aus Kunststoff bestehenden Schieberings
(5) ist.
4. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der innere
Durchmesser des Schieberings (5) dem inneren Durchmesser des
Muffenhalses (3) entspricht.
5. System nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schiebering (5) als geschlossener Ring ausgestaltet ist.
6. System nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schiebering (5) als axial geschlitzter Ring ausgestaltet ist.
7. System nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, daß der
die Sickenkammer (2) abdeckende Schiebering (5) wenigstens im Bereich
der Sickenkammer aus Metall besteht.
8. System nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß die
axiale Länge des Schieberings (5) im wesentlichen der axialen Länge der
Muffe (1) im Anschluß an die Sickenkammer (2) entspricht.
9. System nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch gekennzeichnet, daß das
Spitzende des ersten Rohres (6) eine äußere Markierung zur Angabe der
gewünschten Einstecktiefe in die Muffe aufweist.
10. System nach einem der Ansprüche 1-9, dadurch gekennzeichnet, daß der
Innendurchmesser der Rohre 100-500 mm beträgt.
Priority Applications (1)
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| DE1996109298 DE19609298C2 (de) | 1996-03-09 | 1996-03-09 | Stecksystem zur Verbindung zweier Rohre |
Applications Claiming Priority (1)
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Publications (2)
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| DE19609298A1 DE19609298A1 (de) | 1997-09-18 |
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| DE1996109298 Expired - Lifetime DE19609298C2 (de) | 1996-03-09 | 1996-03-09 | Stecksystem zur Verbindung zweier Rohre |
Country Status (1)
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Families Citing this family (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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-
1996
- 1996-03-09 DE DE1996109298 patent/DE19609298C2/de not_active Expired - Lifetime
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