DE19608601A1 - Felge für Fahrzeuge, insbesondere Kraftfahrzeuge - Google Patents
Felge für Fahrzeuge, insbesondere KraftfahrzeugeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Felge für Fahrzeuge, insbesondere
Kraftfahrzeuge, mit einer zur Aufnahme eines Reifens bestimmten
Felgenschüssel und einer Schrauben oder Muttern aufweisenden
Vorrichtung zur Befestigung der Felgenschüssel an einer Fahr
zeugachse. Eine Felge für Kraftfahrzeuge besitzt bekanntermaßen
eine Felgenschüssel aus Metall, insbesondere Stahl oder Alumi
nium, die als gepreßtes oder gegossenes Teil ausgebildet ist. Zu
der Felge gehört weiterhin eine Vorrichtung zur Befestigung der
Felgenschüssel an der Fahrzeugachse, wobei diese Vorrichtung in
der Regel aus Schrauben besteht, die in entsprechende Gewinde
löcher an der Fahrzeugachse eingreifen. Es ist aber auch
bekannt, an der Fahrzeugachse Stehbolzen anzuordnen und die
Befestigung der Felgenschüssel über Muttern durchzuführen.
Üblich sind vier oder fünf über den Umfang verteilte Schrauben
oder Muttern.
Felgen der eingangs beschriebenen Art sind bekannt. Neben der
Felgenschüssel und der Vorrichtung zur Befestigung können auch
noch weitere Elemente, beispielsweise Radkappen, Abdeckscheiben
o. dgl. vorgesehen sein. Die aus Metall bestehende Felgen
schüssel weist eine hinreichende Festigkeit und Stabilität auf.
Benachbart zu der Felgenschüssel ist üblicherweise die Radbremse
vorgesehen, die als Scheiben- oder Trommelbremse ausgebildet
sein kann und am Achsgehäuse der Fahrzeugachse oder an einem
Teil der Achsaufhängung befestigt ist. Bei Betätigung der Bremse
entsteht bekanntlich Reibungswärme, welche nicht nur die Elemen
te der Radbremse erwärmt, sondern auch an andere benachbarte
Teile übertragen wird. Die an die Felgenschüssel abgegebene
Wärme beeinträchtigt die Festigkeit und Stabilität der Felgen
schüssel nicht, zumal beim Fahren auch eine gewisse Kühlung der
Elemente der Radbremse und der Felgenschüssel stattfindet. Diese
Kühlung kann erschwert sein, wenn die Felgenschüssel der Einwir
kung des Fahrtwindes nur begrenzt ausgesetzt ist, indem eine
Radkappe aus Kunststoff o. dgl. Verwendung findet. Auch durch
die Einbauenge im Bereich moderner Kraftfahrzeuge ist die
Kühlung von Elementen der Radbremse vergleichsweise schlecht. Da
die Felgen zu den ungefederten Massen eines Kraftfahrzeuges
gehören, ist man bestrebt, diese Massen durch Verwendung spezi
fisch leichter Metalle, insbesondere Aluminium, zu verringern.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Felge der
eingangs beschriebenen Art bereit zustellen, die bei niedrigem
spezifischen Gewicht in Verbindung mit Kraftfahrzeugen sinnvoll
eingesetzt werden kann.
Erfindungsgemäß wird dies bei einer Felge der eingangs beschrie
benen Art dadurch erreicht, daß die Felgenschüssel aus Kunst
stoff besteht, daß die Vorrichtung einen Befestigungskörper mit
radial abstehendem Flansch und sich axial erstreckender Nabe
aufweist, daß der Flansch axial gerichtete Durchbrechungen für
eine Schraubbefestigung mittels der Schrauben oder Muttern an
der Fahrzeugachse aufweist, daß eine Zentralmutter mit Gewinde
zum Aufschrauben auf ein Gegengewinde an der Nabe des Befesti
gungskörpers unter Einschluß der Felgenschüssel vorgesehen ist,
und daß zwischen der Felgenschüssel und dem Flansch des Befesti
gungskörpers eine Einrichtung zur Übertragung eines Drehmomentes
vorgesehen ist.
Die Erfindung geht von dem Gedanken aus, eine Felgenschüssel aus
Kunststoff zu verwenden. Es kann insbesondere ein faserverstärk
ter Kunststoff eingesetzt werden. Damit wird ein Werkstoff
verwendet, dessen spezifisches Gewicht sich von demjenigen von
Metallen erheblich unterscheidet. Ein solcher Kunststoff hat
jedoch den Nachteil, daß er die Wärme schlecht leitet, also
gleichsam einen Isolierkörper darstellt. Bei erheblicher Wärme
einwirkung beeinträchtigt dies die Festigkeit der Felgenschüs
sel. Um diesem Nachteil abzuhelfen bzw. entgegenzuwirken, ist
eine besondere Vorrichtung zur Befestigung der Felgenschüssel
aus Kunststoff vorgesehen. Es wird ein Befestigungskörper
eingesetzt, der aus Metall, insbesondere aus Aluminium, besteht.
Der Befestigungskörper weist einen radial abstehenden Flansch
zur Befestigung an der Fahrzeugachse auf. Eine sich axial
erstreckende Nabe dient der Aufnahme der Felgenschüssel aus
Kunststoff. Die Befestigung der Felgenschüssel an dem Befesti
gungskörper erfolgt über eine Zentralmutter. Diese Zentralmutter
in Verbindung mit der Nabe des Befestigungskörpers bietet den
Vorteil, die Felgenschüssel aus Kunststoff verläßlicher zu
halten und zu fixieren, als dies bei direkt eingreifenden
Schrauben oder Muttern der Fall wäre. Mit der Zentralmutter wird
eine relativ große Fläche für die Befestigung der Felgenschüssel
geschaffen. Andererseits läßt sich somit die Felgenschüssel an
dem Befestigungskörper nur durch einen einzigen Schraubvorgang
montieren bzw. demontieren. Es ist eine Einrichtung zur Über
tragung eines Drehmomentes in Verbindung mit der Zentralmutter
vorgesehen, so daß die Schrauben oder Muttern für die Befesti
gung des Flansches des Befestigungskörpers nicht direkt mit der
Felgenschüssel in Verbindung stehen. Eine solche Ausbildung der
Felge läßt es zu, über den Befestigungskörper die Elemente der
Radbremse zu belüften, also einen Kühlluftstrom zu erzeugen, mit
dem die Elemente der Radbremse gekühlt werden, so daß die Wärme
abgabe dieser Elemente an die Felgenschüssel soweit vermindert
wird, daß eine Beeinträchtigung ihrer Festigkeit in nennens
wertem Umfange nicht mehr zu erwarten ist.
Zwischen Zentralmutter und Felgenschüssel kann ein Druckring
vorgesehen sein. Dieser Druckring dient dazu, die von der
Zentralmutter ausgeübte Anpreßkraft gleichmäßig auf die aus
Kunststoff bestehende Felgenschüssel zu übertragen. Die Größe
der Kontaktfläche zwischen Druckring und Felgenschüssel kann
damit bestimmt werden.
Die Nabe des Befestigungskörpers kann eine konische Ansatzfläche
zum Eingriff in eine zentrale Durchbrechung in der Felgen
schüssel aufweisen. Damit wird neben einer die Anlage unter
stützenden Fläche auch eine Zentrierwirkung zwischen dem
Befestigungskörper und der Felgenschüssel erreicht.
Die Zentralmutter, der Druckring und die Felgenschüssel aus
Kunststoff können konische Zentrier- und Abstützflächen auf
weisen. Auch dies trägt zur Vergrößerung der Kontaktflächen und
der Zentrierung bei.
Die Zentralmutter kann als Hutmutter mit mindestens einer
axialen Durchbrechung ausgebildet sein. Eine solche Hutmutter
erbringt neben ihrer dekorativen Funktion auch technische
Vorteile.
In bevorzugter Ausführungsform weist der Befestigungskörper eine
zentrale axial verlaufende Durchbrechung auf, die an die Durch
brechung in der Zentralmutter Anschluß hat, wobei im Flansch des
Befestigungskörpers radiale Durchlässe für Kühlluft vorgesehen
sind. Damit wird der Befestigungskörper als Antriebselement für
einen Kühlluftstrom ausgebildet. Die Kühlluft strömt außen an
der Zentralmutter ein, durchsetzt den Befestigungskörper und
wird über die radialen Durchlässe nach innen strömend zur
Auswirkung gebracht, so daß auch die Elemente der Radbremse von
dem Kühlluftstrom erfaßt werden. Damit werden die Oberflächen
temperaturen der Elemente der Radbremse herabgesetzt, so daß
auch die Wärmeübertragung an die Felgenschüssel aus Kunststoff
erheblich reduziert ist. Negative Auswirkungen auf die Festig
keit der Felgenschüssel werden damit vermieden. Die radialen
Durchlässe können als Antriebskanäle für die Kühlluft ausgebil
det sein. Beispielsweise ist es möglich, daß die radialen
Durchlässe in radialer Richtung diffusorartig erweiterten
Querschnitt aufweisen. Die radialen Durchlässe können auch in
Form einer Verrippung vorgesehen sein.
Die Felgenschüssel aus Kunststoff kann Ausnehmungen für die
Unterbringung der Schrauben oder Muttern der Schraubbefestigung
des Befestigungskörpers an der Fahrzeugachse aufweisen. Ein
direkter Kontakt zwischen den Schrauben oder Muttern der
Schraubbefestigung und der Felgenschüssel aus Kunststoff wird
damit vermieden.
Die Einrichtung zur Übertragung eines Drehmomentes läßt sich auf
verschiedene Weise verwirklichen. Sie kann einen am Flansch des
Befestigungskörpers axfern angeordneten Nocken, Paßstift o. dgl.
aufweisen, der in eine zugeordnete Vertiefung in der Felgen
schüssel eingreift.
Die Erfindung wird anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
weiter erläutert und beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 einen Schnitt durch den Mittelbereich der Felge mit
der Befestigungsvorrichtung,
Fig. 2 eine Ansicht auf den Befestigungskörper in Richtung II
in Fig. 1 und
Fig. 3 eine Ansicht auf die Zentralmutter in Richtung III in
Fig. 1.
Die in Fig. 1 teilweise verdeutlichte Felge 1 besteht im wesent
lichen aus zwei Teilen, nämlich einer Felgenschüssel 2 aus
Kunststoff und einer Vorrichtung 3 zur Befestigung der Felgen
schüssel 2 an einer nicht dargestellten Fahrzeugachse. Es
versteht sich, daß die Felgenschüssel 2 in an sich bekannter
Formgebung gestaltet ist, wie dies auch bei Felgenschüsseln aus
Stahl oder Aluminium der Fall ist. Die Felgenschüssel 2 dient in
bekannter Weise der Aufnahme des Reifens.
Die Vorrichtung 3 zur Befestigung der Felgenschüssel 2 an der
Fahrzeugachse weist einen Befestigungskörper 4 aus Metall,
insbesondere Aluminium, auf. Der Befestigungskörper 4 stellt ein
Zwischenglied zwischen der Felgenschüssel 2 und der Fahrzeug
achse dar. Der Befestigungskörper 4 besitzt einen sich im
wesentlichen radial zur Radachse 5 erstreckenden Flansch 6 und
eine sich im wesentlichen axial erstreckende Nabe 7. Der Flansch
6 weist axial geführte Durchbrechungen 8 für die Befestigung des
Befestigungskörpers an der Fahrzeugachse auf. Üblicherweise sind
vier oder fünf Durchbrechungen 8 über den Umfang verteilt ange
ordnet. Zur Befestigung werden Schrauben 9 oder Muttern einge
setzt. Die Felgenschüssel 2 weist ebenfalls in entsprechender
Verteilung über den Umfang Ausnehmungen 10 für die Unterbringung
der Schrauben 9 auf. Die Nabe 7 weist auf ihrer Außenseite eine
konische Ansatzfläche 11 auf, der eine entsprechend konische
Ansatzfläche 12 an der Felgenschüssel 2 zugeordnet ist. Es
findet hier eine Zentrierung der Felgenschüssel 2 relativ zum
Befestigungskörper 4 der Vorrichtung 3 statt. Der Befestigungs
körper 4 ist hohl ausgebildet und weist eine sich axial
erstreckende Durchbrechung 13 auf. Auch die Felgenschüssel 2
besitzt in ihrem Zentrum eine Durchbrechung 14.
Die Vorrichtung 3 zur Befestigung der Felgenschüssel 2 an der
Fahrzeugachse umfaßt weiterhin eine Zentralmutter 15 und einen
Druckring 16. Die Zentralmutter 15 besitzt eine axiale Durch
brechung 17 und eine Öffnung 18 sowie auf der dem Druckring 16
zugekehrten Seite eine konische Zentrierfläche 19. Der Zentrier
fläche 19 ist eine Zentrierfläche 20 an dem Druckring 16 zuge
ordnet. Auch auf der anderen Seite des Druckrings 16 befindet
sich eine Zentrierfläche 21, die einer Zentrierfläche 22 an der
Felgenschüssel 2 zugeordnet ist. Es versteht sich, daß die als
Hutmutter ausgebildete Zentralmutter 15 mit einem Innengewinde
23 und der Befestigungskörper 4 im Bereich der Zentralmutter 15
mit einem entsprechenden Außengewinde 24 versehen sind. Die so
gebildete Gewindeverbindung 23, 24 kann mit einer Sicherungs
schraube 25 gesichert werden.
Es ist weiterhin eine Einrichtung 26 zur Übertragung eines
Drehmomentes vorgesehen. Zu diesem Zweck ist an dem Flansch 6
des Befestigungskörpers ein Nocken 27 und an der Felgenschüssel
2 eine entsprechende Vertiefung 28 gebildet. Auch eine Paßstift
verbindung o. dgl. ist hier möglich. Die Einrichtung 26 zur
Übertragung eines Drehmomentes ist nur an einer Stelle des
Umfanges vorgesehen.
Auf der Innenseite, also der Fahrzeugseite zugekehrt, besitzt
der Flansch 6 des Befestigungskörpers 4 eine Mehrzahl von
radialen Durchlässen 29, die, wie Fig. 2 erkennen läßt, einen
sich nach außen erweiternden diffusorartigen Querschnitt 30
aufweisen können. Es ist auch möglich, die radialen Durchlässe
29 als radiale Bohrungen in dem Flansch 6 unterzubringen.
Wichtig ist, daß die radialen Durchlässe 29 eine Förderwirkung
auf die Kühlluft ausüben, wenn sich die Einheit aus Felgen
schüssel 2 und Vorrichtung 3 dreht, also das Fahrzeug gefahren
wird. Da ein üblicherweise an der Fahrzeugachse vorgesehener
Flansch die radialen Durchlässe 28 nach innen abdeckt, wird
insoweit ein Kühlluftkanal gebildet, der an den Öffnungen 18 der
Zentralmutter 15 beginnt, sich über die Durchbrechungen 17 und
13 fortsetzt und über die radialen Durchlässe 29 umgelenkt wird.
Die dadurch geförderte und radial nach außen strömende Kühlluft
erfaßt auch die Elemente der Radbremse, so daß diese hierdurch
gekühlt werden. Damit wird die Oberflächentemperatur im Bereich
dieser Elemente der Radbremse gesenkt und die Wärmeübertragung
an die Felgenschüssel 2 erheblich reduziert.
Fig. 3 zeigt eine Ansicht der Zentralmutter 15 von außen. Die
Zentralmutter 15 weist eine Sechskantfläche 31 für den Ansatz
eines Verdrehwerkzeuges auf. Im mittleren Bereich sind Stege 32
vorgesehen, zwischen denen die Öffnungen 18 gebildet sind. Es
versteht sich, daß hier auch eine andere Ausbildung vorgesehen
sein könnte. Es muß lediglich dafür Sorge getragen werden, daß
die Kühlluft in die Zentralmutter 15 einströmen kann.
Bezugszeichenliste
1 Felge
2 Felgenschüssel
3 Vorrichtung
4 Befestigungskörper
5 Radachse
6 Flansch
7 Nabe
8 Durchbrechung
9 Schraube
10 Ausnehmung
11 Ansatzfläche
12 Ansatzfläche
13 Durchbrechung
14 Durchbrechung
15 Zentralmutter
16 Druckring
17 Durchbrechung
18 Öffnung
19 Zentrierfläche
20 Zentrierfläche
21 Zentrierfläche
22 Zentrierfläche
23 Innengewinde
24 Außengewinde
25 Sicherungsschraube
26 Einrichtung
27 Nocken
28 Vertiefung
29 Durchlaß
30 Querschnitt
31 Sechskantfläche
32 Steg
2 Felgenschüssel
3 Vorrichtung
4 Befestigungskörper
5 Radachse
6 Flansch
7 Nabe
8 Durchbrechung
9 Schraube
10 Ausnehmung
11 Ansatzfläche
12 Ansatzfläche
13 Durchbrechung
14 Durchbrechung
15 Zentralmutter
16 Druckring
17 Durchbrechung
18 Öffnung
19 Zentrierfläche
20 Zentrierfläche
21 Zentrierfläche
22 Zentrierfläche
23 Innengewinde
24 Außengewinde
25 Sicherungsschraube
26 Einrichtung
27 Nocken
28 Vertiefung
29 Durchlaß
30 Querschnitt
31 Sechskantfläche
32 Steg
Claims (10)
1. Felge (1) für Fahrzeuge, insbesondere Kraftfahrzeuge, mit
einer zur Aufnahme eines Reifens bestimmten Felgenschüssel (2)
und einer Schrauben (9) oder Muttern aufweisenden Vorrichtung
(3) zur Befestigung der Felgenschüssel (2) an einer Fahrzeug
achse, dadurch gekennzeichnet, daß die Felgenschüssel (2) aus
Kunststoff besteht, daß die Vorrichtung (3) einen Befestigungs
körper (4) mit radial abstehendem Flansch (6) und sich axial
erstreckender Nabe (7) aufweist, daß der Flansch (6) axial
gerichtete Durchbrechungen (8) für eine Schraubbefestigung
mittels der Schrauben (9) oder Muttern an der Fahrzeugachse
aufweist, daß eine Zentralmutter (15) mit Gewinde zum Aufschrau
ben auf ein Gegengewinde an der Nabe (7) des Befestigungskörpers
(4) unter Einschluß der Felgenschüssel (2) vorgesehen ist, und
daß zwischen der Felgenschüssel (2) und dem Flansch (6) des
Befestigungskörpers (4) eine Einrichtung (26) zur Übertragung
eines Drehmomentes vorgesehen ist.
2. Felge nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen
Zentralmutter (15) und Felgenschüssel (2) ein Druckring (16)
vorgesehen ist.
3. Felge nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Nabe
(7) des Befestigungskörpers (4) eine konische Ansatzfläche (11)
zum Eingriff in eine zentrale Durchbrechung (14) in der Felgen
schüssel (2) aufweist.
4. Felge nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Zentralmutter (15), der Druckring (16) und die Felgenschüssel
(2) aus Kunststoff konische Zentrier- und Abstützflächen (11,
12, 19, 20, 21, 22) aufweisen.
5. Felge nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Zentralmutter (15) als Hutmutter mit mindestens einer axialen
Durchbrechung (17) ausgebildet ist.
6. Felge nach Anspruch 1 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der
Befestigungskörper (4) eine zentrale axial verlaufende Durch
brechung (13) aufweist, die an die Durchbrechung (17) in der
Zentralmutter (15) Anschluß hat, und daß im Flansch (6) des
Befestigungskörpers (4) radiale Durchlässe (29) für Kühlluft
vorgesehen sind.
7. Felge nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
radialen Durchlässe (29) als Antriebskanäle für die Kühlluft
ausgebildet sind.
8. Felge nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
radialen Durchlässe (29) in radialer Richtung diffusorartig
erweiterten Querschnitt aufweisen.
9. Felge nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Felgenschüssel (2) aus Kunststoff Ausnehmungen (10) für die
Unterbringung der Schrauben (9) oder Muttern der Schraub
befestigung des Befestigungskörpers (4) an der Fahrzeugachse
aufweist.
10. Felge nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Einrichtung (26) zur Übertragung eines Drehmomentes einen am
Flansch (6) des Befestigungskörpers (4) axfern angeordneten
Nocken, Paßstift o. dgl. (27) aufweist, der in eine zugeordnete
Vertiefung (28) in der Felgenschüssel (2) eingreift.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1996108601 DE19608601B4 (de) | 1996-03-06 | 1996-03-06 | Rad für Fahrzeuge, insbesondere Kraftfahrzeuge |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1996108601 DE19608601B4 (de) | 1996-03-06 | 1996-03-06 | Rad für Fahrzeuge, insbesondere Kraftfahrzeuge |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19608601A1 true DE19608601A1 (de) | 1997-09-11 |
| DE19608601B4 DE19608601B4 (de) | 2006-01-26 |
Family
ID=7787354
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1996108601 Expired - Fee Related DE19608601B4 (de) | 1996-03-06 | 1996-03-06 | Rad für Fahrzeuge, insbesondere Kraftfahrzeuge |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19608601B4 (de) |
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