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DE19607137A1 - Aufnahmerahmen für Einbaugeräte von Bedien- und Arbeitspulten - Google Patents

Aufnahmerahmen für Einbaugeräte von Bedien- und Arbeitspulten

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Publication number
DE19607137A1
DE19607137A1 DE1996107137 DE19607137A DE19607137A1 DE 19607137 A1 DE19607137 A1 DE 19607137A1 DE 1996107137 DE1996107137 DE 1996107137 DE 19607137 A DE19607137 A DE 19607137A DE 19607137 A1 DE19607137 A1 DE 19607137A1
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Germany
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DE1996107137
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English (en)
Inventor
Robert Duscher
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    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02BBOARDS, SUBSTATIONS OR SWITCHING ARRANGEMENTS FOR THE SUPPLY OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02B15/00Supervisory desks or panels for centralised control or display
    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02BBOARDS, SUBSTATIONS OR SWITCHING ARRANGEMENTS FOR THE SUPPLY OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02B1/00Frameworks, boards, panels, desks, casings; Details of substations or switching arrangements
    • H02B1/015Boards, panels, desks; Parts thereof or accessories therefor

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Power Engineering (AREA)
  • Tables And Desks Characterized By Structural Shape (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Aufnahmerahmen für Einbaugeräte von Bedien- und Arbeitspulten, mit einem rechtwinkligen äußeren Hauptrahmen, bestehend aus einer oberen und einer unteren Längsleiste sowie einer linken und einer rechten Querleiste, mindestens einer parallel zu den Querleisten verlaufenden Quersprosse, und an der Quersprosse befindlichen Fixiermitteln, an denen ein Einbaugerät oder eine der Einbaugröße des Einbaugeräts entsprechende Frontplatte ansetzbar ist.
Derartige Aufnahmerahmen sind Bestandteil von Bedien- und Arbeitspulten, wie man sie in Labors, in Einsatzzentralen, in Steuerständen von Kraftwerken, im Flugüberwachungs-Tower, bei der Polizei und anderswo findet. Ein Pult oder ein Arbeitstisch enthält im allgemeinen eine horizontale Ablagefläche geringer Tiefe zur Aufnahme von Schreibmaterial, einer separaten Computertastatur und dergleichen, und hinten an diese Auflagefläche schließt sich schräg nach hinten und oben ansteigend eine Bedientafel an. Die Bedientafel ist in einem Aufnahmerahmen untergebracht und beinhaltet zum Beispiel Peripheriegeräte zur Datenerfassung, Datenüberwachung, Sichtanzeigen, Steuerknöpfe, Eingabetasten, Funk- und Telephonapparate und dergleichen.
Es gibt Standardgrößen für derartige Aufnahmerahmen, insbesondere haben die Einbaugeräte eine Geräteträgerplatte mit genormten Abmessungen. Dementsprechend werden in die Aufnahmerahmen Quersprossen eingebaut. Diese Quersprossen verlaufen - aus dem Blickwinkel einer vor dem Pult sitzenden Person - von oben nach unten bzw. von hinten nach vorne und haben einen definierten Rasterabstand. Bei einem Aufnahmerahmen mit einer Breite von beispielsweise 288 mm wird üblicherweise ein Rasterabstand von 12 mm vorgesehen, so daß die Breite der von den Quersprossen aufzunehmenden Geräteträgerplatten ein beliebiges Vielfaches von 12 mm betragen kann. Auf zwei Quersprossen kann man ein Einbaugerät mit Hilfe einer einzigen Geräteträgerplatte anordnen, man kann auch übereinander mehrere Einbaugeräte auf mehreren Geräteträgerplatten anordnen.
Es kommt häufig vor, daß nicht die gesamte durch den Aufnahmerahmen gebildete Belegungsfläche ausgenutzt ist. In diesem Fall werden die nicht von Einbaugeräten belegten Bereiche durch Blind- Frontplatten verschlossen. An diesen Stellen können dann später zusätzliche Einbaugeräte montiert werden.
Nun ist aber gerade das nachträgliche Einbauen von zusätzlichen Geräten ebenso wie der Austausch defekter Geräte bei den bisher üblichen Aufnahmerahmen mit erheblichem Aufwand verbunden. Bei den bekannten Aufnahmerahmen sind nämlich an den einander zugewandten Seiten der Längsleisten in den definierten Rasterabständen Gewindelöcher ausgebildet, die zur Befestigung von Winkelelementen dienen, welche ihrerseits zum Befestigen von Quersprossen dienen. Eine andere Variante eines bekannten Aufnahmerahmens sieht vor, die Quersprossen durch vorgebohrte Löcher in den Längsleisten von außen her zu befestigen. Um ein Bedienpult mit zusätzlichen Geräten zu ergänzen oder umzurüsten, muß zunächst der Aufnahmerahmen aus seiner festen Lage in dem Bedienpult gelöst werden. Dann müssen die in den Längsleisten sitzenden Schrauben gelöst werden, welche die Längsleisten durchsetzen und in die Stirnseiten der Quersprossen eingreifen. Um eine Quersprosse zu einer anderen Stelle zu versetzen, ist also ein erheblicher Arbeitsaufwand erforderlich; denn es müssen zunächst in der oben beschriebenen Weise die nur schwer zugänglichen Schrauben der betreffenden Quersprosse gelöst werden, und dann müssen die Schrauben auch wieder befestigt werden, nachdem die Quersprossen zu der gewünschten Stelle versetzt wurden.
Natürlich muß man bei diesen bekannten Aufnahmerahmen besonders darauf achten, daß das obere und das untere Ende der jeweiligen Quersprosse an den miteinander fluchtenden, paarweise zusammengehörigen Stellen der Längsleisten befestigt werden. Möglicherweise wird bei einer engen Rasterung ein Ende der Quersprosse nicht an der richtigen Stelle, sondern an einer benachbarten Stelle befestigt. Wenn dann beim Versuch, das Einbaugerät einzusetzen, festgestellt wird, daß die Quersprosse schräg verläuft, muß der gesamte Arbeitsvorgang wiederholt werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Aufnahmerahmen der eingangs genannten Art anzugeben, bei dem die Quersprossen mühelos und schnell an der gewünschten Stelle in den Aufnahmerahmen eingesetzt werden können.
Gelöst wird diese Aufgabe durch die vorliegende Erfindung dadurch, daß die obere und die untere Längsleiste jeweils eine Mehrzahl von Aufnahmeschlitzen aufweisen, von denen je ein Aufnahmeschlitz in der oberen und ein Aufnahmeschlitz in der unteren Längsleiste einander paarweise zugeordnet und zur Aufnahme eines oberen bzw. eines unteren Endes einer Quersprosse ausgebildet sind. Die der gewünschten Rasterung entsprechende Anordnung von Schlitzen ermöglicht ein sehr schnelles Einsetzen der Quersprossen. Eine Quersprosse wird mit ihren beiden Enden einfach in die paarweise zugeordneten Schlitze eingesetzt. Dies kann von der Oberseite des Aufnahmerahmens her geschehen, so daß ein Lösen des Rahmens aus dem Pult überhaupt nicht notwendig ist.
Die Quersprossen sind mit Fixiermitteln ausgestattet, welche mit komplementären Fixiermitteln an der Geräteträgerplatte zusammenwirken. Als Fixiermittel kommen dem Fachmann bekannte, verschiedene Ausführungsformen in Betracht, beispielsweise Schnappverschlüsse, beispielsweise ein Satz von vier Schnappverschlüssen pro Geräteträgerplatte. Die Schnappverschlüsse werden gebildet durch zwei einander mit Abstand gegenüberliegende, federbelastete Kugeln, zwischen die ein am freien Ende verdickter Zapfen eingeschnappt wird, welcher an der Geräteträgerplatte befestigt ist. Die spezielle Art der Fixiermittel ist nicht Gegenstand der vorliegenden Erfindung und soll daher auch nicht weiter erläutert werden.
Der erfindungsgemäße Aufnahmerahmen besteht vorzugsweise aus Aluminiumbauteilen, insbesondere Profilschienen, die im Handel erhältlich sind und sich leicht bearbeiten lassen. Zur Bildung des Aufnahmerahmens werden zwei Profilschienen für die Längsleisten jeweils endseitig über Querleisten-Profilschienen mittels Verschraubung verbunden. Wenn die obere und die untere Längsleiste bezüglich der senkrecht zu dem Aufnahmerahmen verlaufenden Längsmittelebene symmetrisch sind, folglich auch die endseitige Ausgestaltung der einzelnen Quersprossen identisch ist, läßt sich nicht nur die Herstellung des Aufnahmerahmens sehr stark vereinfachen, sondern man kann die Quersprossen auch in einer um 180° verdrehten Lage (oberes und unteres Ende vertauscht) in den Aufnahmerahmen einsetzen.
Das schnelle Einsetzen der Quersprossen ist insbesondere dann möglich, wenn die Aufnahmeschlitze in jeder Längsleiste zur Frontseite hin offen und zumindest teilweise von einer sich über die gesamte Länge der zugehörigen Längsleiste verlaufenden Verschlußplatte abdeckbar sind.
Der Begriff "Frontseite" bedeutet hier die der Bedienungsperson zugewandte Seite des Abdeckrahmens. Bei dieser Ausgestaltung lassen sich die Aufnahmeschlitze durch Entfernen der Verschlußplatten an beiden Längsleisten öffnen, so daß man die Quersprossen mühelos herausnehmen und einsetzen kann. Zum sicheren Fixieren der Quersprossen und mithin der Einbaugeräte in den Aufnahmerahmen werden die Verschlußplatten auf die beiden Längsleisten aufgesetzt und verschraubt, vorzugsweise von der Frontseite her.
Eine besonders günstige Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß die Längsleisten aus vorzugsweise aus Leichtmetall bestehenden U- Profilschienen gebildet sind, deren Öffnungen einander zugewandt sind, und daß in dem frontseitigen Schenkel der jeweiligen U-Profilschiene die Aufnahmeschlitze ausgebildet sind. Bei dieser Ausgestaltung werden die Enden der Quersprossen in die Aufnahmeschlitze in dem frontseitigen Schenkel der U-Profilschienen eingesetzt, bis sie an der Innenseite des unteren, das heißt nicht mit Aufnahmeschlitzen versehenen Schenkels der betreffenden Längsleiste aufsitzen.
Insbesondere die oben erwähnte Materialwahl (Aluminium oder eine Aluminiumlegierung oder dergleichen) macht ein müheloses Fertigen der gesamten Bauteile des erfindungsgemäßen Aufnahmerahmens möglich. Speziell kann man die Abmessungen der Aufnahmeschlitze jeweils derart wählen, daß die beiden Enden einer Quersprosse nur in die paarweise zusammengehörigen Aufnahmeschlitze eingesetzt werden können. Bei einem Aufnahmerahmen mit Abmessungen von beispielsweise 288 × 144 mm haben die Aufnahmeschlitze in betreffenden Schenkel der U- Profilschiene eine Tiefe von ca. 1 cm, wobei das Übermaß der Breite des Schlitzes in bezug auf die Breite der zugehörigen Quersprosse relativ gering ist, so daß sich die Quersprosse einerseits einfach einsetzen läßt, andererseits aber die Quersprosse so wenig Spiel in dem Aufnahmeschlitz besitzt, daß das andere Ende der Quersprosse nur in einen ganz bestimmten Aufnahmeschlitz der gegenüberliegenden Längsseite eingesetzt werden kann, nicht jedoch in einen dazu benachbarten Aufnahmeschlitz.
Um den Quersprossen einen zusätzlichen Halt in den Längsleisten zu geben, sieht die Erfindung vor, daß zumindest der der Frontseite des Aufnahmerahmens abgewandte Schenkel der U-Profilschienen einen in Richtung auf den gegenüberliegenden Aufnahmeschlitz vorstehenden Vorsprung aufweist, der in eine komplementäre Ausnehmung in dem Endabschnitt der Quersprosse eingreift.
Im Handel sind U-Profilschienen aus einer Aluminiumlegierung erhältlich, die einen derartigen Querschnitt besitzen. Um die erfindungsgemäß verwendeten Längsleisten zu bilden, brauchen lediglich in den einen Schenkel der U-Profilschiene mit dem vorgegebenen Rasterabstand (von zum Beispiel 12 mm) die Schlitze eingeschnitten zu werden. Die Endabschnitte der Quersprossen erhalten dann eine Ausnehmung, so daß der eingesetzte Endabschnitt der Quersprosse formschlüssig in die U-Profilschiene eingreift und die Oberseite der Quersprosse mit der Oberseite der Längsleiste fluchtet. Wenn nach der Montage sämtliche Quersprossen die Verschlußplatten auf die beiden Längsplatten aufgeschraubt sind, stehen die Verschlußplatten etwas über die Oberseiten der Quersprossen vor. Wenn dann die Geräteträgerplatten an den Quersprossen angesetzt sind, sind die Oberseiten der Verschlußplatten an den Längsleisten und die Oberseiten der Geräteträgerplatten miteinander bündig, so daß eine insgesamt durchgehende Oberfläche der Bedientafel erhalten wird.
Bei den Querleisten des Aufnahmerahmens handelt es sich um schlichte Vierkantprofilstäbe aus Aluminium oder einer anderen Legierung. Die Quersprossen sind ebenfalls aus Aluminium-Vierkantprofilen hergestellt, haben eine Höhe, die derjenigen der Längsleisten entspricht. Ihre Breite beträgt nur einige Millimeter. Vorzugsweise sind die Mittelbereiche der Quersprossen mit Aussparungen versehen, die die Anbringung von Fixiermitteln, beispielsweise Schnappverschlüssen oder dergleichen, zum Befestigen von Geräteträgerplatten gestatten.
Im folgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines Bedienpults;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht eines Aufnahmerahmens für Einbaugeräte, wie er in dem in Fig. 1 gezeigten Bedienpult verwendet wird;
Fig. 3 eine Schnittansicht entsprechend der Schnittlinie III-III in Fig. 2;
Fig. 4 eine Draufsicht auf den mit mehreren Quersprossen und Einbaugeräten bestückten Aufnahmerahmen;
Fig. 5 eine vergrößerte Detailansicht der Einzelheit V in Fig. 4;
Fig. 6 eine Querschnittansicht einer Längsleiste des Aufnahmerahmens, wobei sich die Schnittebene im Bereich eines Aufnahmeschlitzes befindet;
Fig. 7 eine ähnliche Querschnittansicht einer Längsleiste wie Fig. 6, wobei jedoch in dem Aufnahmeschlitz das Ende einer Quersprosse aufgenommen ist;
Fig. 8 eine teilweise geschnitten perspektivische Ansicht eines mit einem Einbaugerät bestückten Aufnahmerahmens, und
Fig. 9 einen Endabschnitt einer Quersprosse.
Die Darstellung in Fig. 1 soll zeigen, an welcher Stelle der erfindungsgemaße Aufnahmerahmen eingesetzt ist. Fig. 1 zeigt ein Bedien- und Arbeitspult, wie es zum Beispiel in Einsatzzentralen der Feuerwehr und dergleichen Verwendung findet. Das Bedien- und Arbeitspult 2 enthält eine auf einem Ständer angeordnete horizontale Auflageplatte 3, an die sich - aus der Sicht der Bedienungsperson - eine schräg nach hinten oben ansteigende Bedientafel anschließt, die mit Hilfe eines Aufnahmerahmens 4 ausgebildet ist und verschiedene Einbaugeräte enthält. Stellvertretend für die möglichen Einbaugeräte ist in Fig. 1 eine Tastatur 20 dargestellt. Außerdem ist im linken Ende der Bedientafel ein Telefonapparat angedeutet.
Der Aufbau solcher Bedientafeln und Pulte ist bekannt. Bei der vorliegenden Erfindung geht es um eine spezielle Ausgestaltung eines Aufnahmerahmens 4, der von hier nicht näher interessierenden Halteeinrichtungen des Bedien- und Arbeitspults in einer schrägen Lage gehalten wird und eine Reihe von Einbaugeräten aufnimmt.
Wie in Fig. 2 gezeigt ist, besteht der Aufnahmerahmen 4 aus einer oberen Längsleiste 6 und einer unteren Längsleiste 8, die seitlich von einer rechten Querleiste 10 und einer linken Querleiste 12 zusammengehalten werden, so daß ein rechteckiger Rahmen gebildet wird. Die Begriffe "oben" und "unten" beziehen sich auf den Blickwinkel der Bedienungsperson gemäß Fig. 1, in Fig. 2 durch einen Pfeil P angedeutet. Parallel zu den Querleisten 10 und 12 verlaufen mehrere Quersprossen, von denen stellvertretend zwei Quersprossen 14a und 14b in Fig. 2 dargestellt sind. Sämtliche Teile des Aufnahmerahmens 4 sind aus Leichtmetall-Profilschienen hergestellt.
Fig. 4 zeigt eine Draufsicht auf den Aufnahmerahmen 4 in einer etwas abgewandelten Bestückung mit Quersprossen 14l, 14m und 14n. Weitere Quersprossen sind gestrichelt angedeutet. Außerdem angedeutet sind Einbaugeräte, nämlich eine Tastatur 20, ein Oszilloskop 22 und eine Ziffernanzeige 24. Die Einbaugeräte 20 und 22 und 24 sind von einer zugehörigen Geräteträgerplatte gehaltert, deren Abmessungen den Raster-Normmaßen des Aufnahmerahmens entsprechen. Die Geräteträgerplatte für die Tastatur 20 rechts in Fig. 4 nimmt zum Beispiel eine Breite von 3 Rastereinheiten ein. Die Geräteträgerplatte für das Oszilloskop 22 und die Ziffernanzeige 24 nimmt eine Breite von 4 Rastereinheiten ein. Rechts in Fig. 4 ist noch eine Längssprosse 15 angedeutet, die zum Beispiel mit Winkelhalterungen zwischen zwei benachbarten Quersprossen angeordnet werden kann, um zuätzliche Fixiermittel für die Geräteträgerplatten des Oszilloskops 22 und der Ziffernanzeige 24 aufzunehmen. Allerdings sind derartige Längssprossen nicht unbedingt notwendig. Man kann separate Fixiermittel für die Geräteträgerplatten der Geräte 22 und 24 an den Quersprossen vorsehen.
Kernpunkt der vorliegenden Erfindung ist die Anordnung der Quersprossen 14, (14a, 14b; 14l, 15m . . .) zwischen den einander mit Abstand gegenüberliegenden Längsleisten 6 und 8.
Bevor die spezielle Art der Lagerung der Quersprossen erläutert wird, soll kurz auf die Fixiermittel eingegangen werden, mit deren Hilfe die Geräteträgerplatten für die Einbaugeräte 20 und 22 und 24 an den Quersprossen fixiert werden.
In Fig. 4 sind an den Quersprossen 14l, 14m und 14n mehrere Haltebeschläge 60 angebracht.
Fig. 5 zeigt einen Abschnitt einer Quersprosse 14, wobei durch gestrichelte Linien angedeutet ist, daß der Innenbereich der Quersprosse verdünnt und mit einer Aussparung ausgestattet ist, wie dies auch zum Beispiel in Fig. 3 beim Bezugszeichen 15 angedeutet ist.
Durch Verschrauben oder dergleichen sind an der links in Fig. 5 dargestellten Seite der Quersprosse 14 zwei Kugelträger 62 mit einem gewissen Abstand voneinander befestigt. Die in den Kugelträgern 62 federbelastet gehalterten Kugeln 64 haben einen definierten Abstand voneinander. Auf der Unterseite einer links in Fig. 5 teilweise dargestellten Geräteträgerplatte 50 befindet sich ein Haltezapfen mit endseitig aufgeweitetem Durchmesser. Dieser Haltezapfen ist in seiner Einbaulage gestrichelt zwischen den beiden Kugeln 64 in Fig. 5 angedeutet. Ein solcher "Schnappverschluß" ist als Haltebeschlag für derartige Zwecke bekannt und soll hier nur als ein mögliches Beispiel für unterschiedliche Fixiermittel angegeben werden.
In Fig. 2 und Fig. 4 sind jeweils mehrere Aufnahmeschlitze 40 angedeutet, die an den beiden einander zugewandten Innenseiten der Längsleisten 6 und 8 in definierten Rasterabständen ausgebildet sind. Der Rasterabstand kann zum Beispiel 12 mm betragen, wobei die Breite einer Quersprosse 2,5 mm beträgt. Die Länge der Querleisten 10 und 12 ist dann so bemessen, daß auch der lichte Abstand zwischen den Längsleisten 6 und 8 einem ganzzahligen Vielfachen von 12 mm entspricht.
Wie insbesondere aus Fig. 3 hervorgeht, sind die beiden Längsleisten 6 und 8 bezüglich einer Längsmittelebene M des Aufnahmerahmens 4 symmetrisch ausgebildet. Das gleiche gilt für die Quersprosse 14b in Fig. 3.
Die Längsleiste 6 besteht aus einer U-Profilschiene 26 und einer darauf mittels in Fig. 3 nicht dargestellten (aber in Fig. 8 zu erkennenden) Schrauben befestigten Winkelprofilschiene 30. In ähnlicher Weise besteht die Längsleiste 8 aus einer U-Profilschiene 28 und einer daran festgeschraubten Winkelprofilschiene 32.
Die beiden Profilschienen 30 und 32 fungieren als Verschlußplatten, wie weiter unten noch ausgeführt wird.
Wie in Fig. 6 gezeigt ist, hat die U-Profilschiene 26 einen speziellen Querschnitt mit einem unteren Schenkel 34 und einem oberen Schenkel 38, wobei an den äußeren Innenenden der beiden Schenkel 34 und 38 jeweils ein in Richtung auf den anderen Schenkel vorstehender Vorsprung ausgebildet ist. In Fig. 6 ist der Vorsprung 36 an dem Ende des unteren Schenkels 34 dargestellt.
In dem oberen Schenkel 38 der U-Profilschiene 26 ist ein Aufnahmeschlitz 40 ausgebildet. Die Breite dieses Aufnahmeschlitzes 40 ist geringfügig größer als die Breite einer Quersprosse 14. Ein Ende einer Quersprosse 14 ist in Fig. 9 dargestellt. Auf der Unterseite ist am Ende der Quersprosse 14 eine Ausnehmung 52 ausgebildet.
Wie in Fig. 7 zu sehen ist, wird das in Fig. 9 dargestellte Ende der Quersprosse 14 in den Aufnahmeschlitz 40 von oben her eingesetzt, so daß der Vorsprung 36 am Ende des unteren Schenkels 34 in die Ausnehmung 42 der Quersprosse 14 eingreift. Damit ist die Lage der Quersprosse 15 in bezug auf die Profilschiene 26 weitestgehend fixiert. In der Einbaulage fluchtet die Oberseite 141 der Quersprosse 14 mit der Oberseite 161 der U-Profilschiene.
Man kann sich leicht vorstellen, wie das in Fig. 7 nicht dargestellte, andere Ende der Quersprosse 14 in den paarweise zu dem Aufnahmeschlitz 40 gemäß Fig. 6 gehörigen Aufnahmeschlitz der rechts in Fig. 3 dargestellten U-Profilschiene 28 eingesetzt wird. Der in Fig. 6 dargestellte Aufnahmeschlitz 40 ist sowohl an der oberen Längsleiste 6 als auch an der unteren Längsleiste 8 des Aufnahmerahmens jeweils n-mal vorhanden, so daß jeweils zwei benachbarte Quersprossen 14 einen Abstand voneinander einnehmen können, der einen ganzzahligen Vielfachen von n entspricht.
Nachdem mehrere Quersprossen 14 mit dem jeweils gewünschten Abstand zwischen zwei benachbarten Quersprossen in den Aufnahmerahmen 4 eingesetzt sind, wird auf der U-Profilschiene 26 und der U-Profilschiene 28 in Fig. 3 als Verschlußplatte die Winkelprofilschiene 30 bzw. 32 aufgeschraubt. In Fig. 8 sind hierzu Schrauben 70 und 72 angedeutet. Damit sind die Quersprossen fest in den Längsleisten 6 und 8 aufgenommen; sie können sich in keiner Richtung mehr bewegen.
Wie aus der Darstellung nach Fig. 8 ersichtlich ist, schließen die Oberseiten der Längsleisten 6 und 8 bündig mit der Oberseite der in Fig. 8 gezeigten Geräteträgerplatte ab.
In Fig. 8 ist nur eine einzige Geräteträgerplatte mit der Tastatur 20 und Stellknöpfen 21 dargestellt. Selbstverständlich schließen sich an diese Geräteträgerplatte 50 dicht an dicht noch weitere Geräteträgerplatten mit anderen Einbaugeräten an. An solchen Stellen, an denen sich kein Einbaugerät befindet, ist eine Blind-Frontplatte vorgesehen, damit die gesamte Oberseite des Aufnahmerahmens geschlossen ist.
Auf der Unterseite des Aufnahmerahmens unterhalb der Einbaugeräte befinden sich Kabel und Kabelanschlüsse, die von den Einbaugeräten zu anderen Geräte, Steckverbindern und dergleichen führen. Diese Elemente sind in der Zeichnung weggelassen, um die Zeichnung nicht zu überlasten.
Man sieht, daß mit Hilfe der erfindungsgemäßen Anordnung ein Nachrüsten, Umrüsten, Warten und Reparieren des in Fig. 1 gezeigten Bedien- und Arbeitspults 2 möglich ist, ohne daß der gesamte Aufnahmerahmen 4 aus dem Pult gelöst werden muß. Es müssen lediglich die beiden als Verschlußplatten dienenden Winkelprofilschienen 30 und 32 in Fig. 3 abgeschraubt werden. Sodann kann man die betreffenden Geräte und die dazugehörigen Quersprossen herausnehmen, um sie auszutauschen oder zu versetzen.

Claims (7)

1. Aufnahmerahmen für Einbaugeräte von Bedien- und Arbeitspulten (2), mit
  • - einem rechtwinkligen äußeren Hauptrahmen, bestehend aus einer oberen und einer unteren Längsleiste (6, 8) sowie einer linken und einer rechten Querleiste (12, 10),
  • - mindestens einer parallel zu den Querleisten (12, 10) verlaufenden Quersprosse (14a, 14b); und
  • - an der Quersprosse (14a, 14b . . . ) befindlichen Fixiermitteln (60), an denen ein Einbaugerät (20, 22, 24) oder eine der Einbaugröße des Einbaugeräts entsprechende Frontplatte ansetzbar ist,
dadurch gekennzeichnet, daß die obere und die untere Längsleiste (6, 8) jeweils eine Mehrzahl von Aufnahmeschlitzen (40) aufweisen, von denen je ein Aufnahmeschlitz in der oberen und je ein Aufnahmeschlitz in der unteren Längsleiste (6, 8) einander paarweise zugeordnet und zur Aufnahme eines oberen bzw. eines unteren Endes einer Quersprosse (14a, 14b . . . ) ausgebildet sind.
2. Aufnahmerahmen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die obere und die untere Längsleiste (6) bezüglich der senkrecht zu dem Aufnahmerahmen verlaufenden Längsmittelebene (M) symmetrisch sind.
3. Aufnahmerahmen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmeschlitze (40) in jeder Längsleiste (6, 8) zur Frontseite hin offen und zumindest teilweise von einer sich über die gesamte Länge der zugehörigen Längsleiste erstreckenden Verschlußplatte (30, 32) abdeckbar sind.
4. Aufnahmerahmen nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsleisten (6, 8) aus vorzugsweise aus Leichtmetall bestehenden U-Profilschienen (26, 28) gebildet sind, deren Öffnungen einander zugewandt sind, und daß in dem frontseitigen Schenkel (38) der jeweiligen U-Profilschiene die Aufnahmeschlitze (40) ausgebildet sind.
5. Aufnahmerahmen nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Abmessungen der Aufnahmeschlitze jeweils derart gewählt sind, daß die Enden einer Quersprosse (14a, 14b . . . ) nur in die paarweise zusammengehörigen Aufnahmeschlitze eingesetzt werden können.
6. Aufnahmerahmen nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest der der Frontseite des Aufnahmerahmens (4) abgewandte Schenkel (34) der U-Profilschiene (26, 28) einen in Richtung auf den gegenüberliegenden Aufnahmeschlitz (40) vorstehenden Vorsprung (36) aufweist, der in eine komplementäre Ausnehmung (42) in dem Endabschnitt der Quersprosse (14) eingreift.
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