DE19607137A1 - Aufnahmerahmen für Einbaugeräte von Bedien- und Arbeitspulten - Google Patents
Aufnahmerahmen für Einbaugeräte von Bedien- und ArbeitspultenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Aufnahmerahmen für Einbaugeräte von
Bedien- und Arbeitspulten, mit einem rechtwinkligen äußeren
Hauptrahmen, bestehend aus einer oberen und einer unteren Längsleiste
sowie einer linken und einer rechten Querleiste, mindestens einer
parallel zu den Querleisten verlaufenden Quersprosse, und an der
Quersprosse befindlichen Fixiermitteln, an denen ein Einbaugerät oder
eine der Einbaugröße des Einbaugeräts entsprechende Frontplatte
ansetzbar ist.
Derartige Aufnahmerahmen sind Bestandteil von Bedien- und
Arbeitspulten, wie man sie in Labors, in Einsatzzentralen, in
Steuerständen von Kraftwerken, im Flugüberwachungs-Tower, bei der
Polizei und anderswo findet. Ein Pult oder ein Arbeitstisch enthält im
allgemeinen eine horizontale Ablagefläche geringer Tiefe zur Aufnahme
von Schreibmaterial, einer separaten Computertastatur und dergleichen,
und hinten an diese Auflagefläche schließt sich schräg nach hinten und
oben ansteigend eine Bedientafel an. Die Bedientafel ist in einem
Aufnahmerahmen untergebracht und beinhaltet zum Beispiel
Peripheriegeräte zur Datenerfassung, Datenüberwachung, Sichtanzeigen,
Steuerknöpfe, Eingabetasten, Funk- und Telephonapparate und
dergleichen.
Es gibt Standardgrößen für derartige Aufnahmerahmen, insbesondere
haben die Einbaugeräte eine Geräteträgerplatte mit genormten
Abmessungen. Dementsprechend werden in die Aufnahmerahmen
Quersprossen eingebaut. Diese Quersprossen verlaufen - aus dem
Blickwinkel einer vor dem Pult sitzenden Person - von oben nach unten
bzw. von hinten nach vorne und haben einen definierten Rasterabstand.
Bei einem Aufnahmerahmen mit einer Breite von beispielsweise 288 mm
wird üblicherweise ein Rasterabstand von 12 mm vorgesehen, so daß die
Breite der von den Quersprossen aufzunehmenden Geräteträgerplatten
ein beliebiges Vielfaches von 12 mm betragen kann. Auf zwei
Quersprossen kann man ein Einbaugerät mit Hilfe einer einzigen
Geräteträgerplatte anordnen, man kann auch übereinander mehrere
Einbaugeräte auf mehreren Geräteträgerplatten anordnen.
Es kommt häufig vor, daß nicht die gesamte durch den
Aufnahmerahmen gebildete Belegungsfläche ausgenutzt ist. In diesem
Fall werden die nicht von Einbaugeräten belegten Bereiche durch Blind-
Frontplatten verschlossen. An diesen Stellen können dann später
zusätzliche Einbaugeräte montiert werden.
Nun ist aber gerade das nachträgliche Einbauen von zusätzlichen Geräten
ebenso wie der Austausch defekter Geräte bei den bisher üblichen
Aufnahmerahmen mit erheblichem Aufwand verbunden. Bei den
bekannten Aufnahmerahmen sind nämlich an den einander zugewandten
Seiten der Längsleisten in den definierten Rasterabständen
Gewindelöcher ausgebildet, die zur Befestigung von Winkelelementen
dienen, welche ihrerseits zum Befestigen von Quersprossen dienen. Eine
andere Variante eines bekannten Aufnahmerahmens sieht vor, die
Quersprossen durch vorgebohrte Löcher in den Längsleisten von außen
her zu befestigen. Um ein Bedienpult mit zusätzlichen Geräten zu
ergänzen oder umzurüsten, muß zunächst der Aufnahmerahmen aus
seiner festen Lage in dem Bedienpult gelöst werden. Dann müssen die in
den Längsleisten sitzenden Schrauben gelöst werden, welche die
Längsleisten durchsetzen und in die Stirnseiten der Quersprossen
eingreifen. Um eine Quersprosse zu einer anderen Stelle zu versetzen,
ist also ein erheblicher Arbeitsaufwand erforderlich; denn es müssen
zunächst in der oben beschriebenen Weise die nur schwer zugänglichen
Schrauben der betreffenden Quersprosse gelöst werden, und dann
müssen die Schrauben auch wieder befestigt werden, nachdem die
Quersprossen zu der gewünschten Stelle versetzt wurden.
Natürlich muß man bei diesen bekannten Aufnahmerahmen besonders
darauf achten, daß das obere und das untere Ende der jeweiligen
Quersprosse an den miteinander fluchtenden, paarweise
zusammengehörigen Stellen der Längsleisten befestigt werden.
Möglicherweise wird bei einer engen Rasterung ein Ende der
Quersprosse nicht an der richtigen Stelle, sondern an einer benachbarten
Stelle befestigt. Wenn dann beim Versuch, das Einbaugerät einzusetzen,
festgestellt wird, daß die Quersprosse schräg verläuft, muß der gesamte
Arbeitsvorgang wiederholt werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Aufnahmerahmen der
eingangs genannten Art anzugeben, bei dem die Quersprossen mühelos
und schnell an der gewünschten Stelle in den Aufnahmerahmen
eingesetzt werden können.
Gelöst wird diese Aufgabe durch die vorliegende Erfindung dadurch,
daß die obere und die untere Längsleiste jeweils eine Mehrzahl von
Aufnahmeschlitzen aufweisen, von denen je ein Aufnahmeschlitz in der
oberen und ein Aufnahmeschlitz in der unteren Längsleiste einander
paarweise zugeordnet und zur Aufnahme eines oberen bzw. eines
unteren Endes einer Quersprosse ausgebildet sind. Die der gewünschten
Rasterung entsprechende Anordnung von Schlitzen ermöglicht ein sehr
schnelles Einsetzen der Quersprossen. Eine Quersprosse wird mit ihren
beiden Enden einfach in die paarweise zugeordneten Schlitze eingesetzt.
Dies kann von der Oberseite des Aufnahmerahmens her geschehen, so
daß ein Lösen des Rahmens aus dem Pult überhaupt nicht notwendig ist.
Die Quersprossen sind mit Fixiermitteln ausgestattet, welche mit
komplementären Fixiermitteln an der Geräteträgerplatte
zusammenwirken. Als Fixiermittel kommen dem Fachmann bekannte,
verschiedene Ausführungsformen in Betracht, beispielsweise
Schnappverschlüsse, beispielsweise ein Satz von vier
Schnappverschlüssen pro Geräteträgerplatte. Die Schnappverschlüsse
werden gebildet durch zwei einander mit Abstand gegenüberliegende,
federbelastete Kugeln, zwischen die ein am freien Ende verdickter
Zapfen eingeschnappt wird, welcher an der Geräteträgerplatte befestigt
ist. Die spezielle Art der Fixiermittel ist nicht Gegenstand der
vorliegenden Erfindung und soll daher auch nicht weiter erläutert
werden.
Der erfindungsgemäße Aufnahmerahmen besteht vorzugsweise aus
Aluminiumbauteilen, insbesondere Profilschienen, die im Handel
erhältlich sind und sich leicht bearbeiten lassen. Zur Bildung des
Aufnahmerahmens werden zwei Profilschienen für die Längsleisten
jeweils endseitig über Querleisten-Profilschienen mittels Verschraubung
verbunden. Wenn die obere und die untere Längsleiste bezüglich der
senkrecht zu dem Aufnahmerahmen verlaufenden Längsmittelebene
symmetrisch sind, folglich auch die endseitige Ausgestaltung der
einzelnen Quersprossen identisch ist, läßt sich nicht nur die Herstellung
des Aufnahmerahmens sehr stark vereinfachen, sondern man kann die
Quersprossen auch in einer um 180° verdrehten Lage (oberes und
unteres Ende vertauscht) in den Aufnahmerahmen einsetzen.
Das schnelle Einsetzen der Quersprossen ist insbesondere dann möglich,
wenn die Aufnahmeschlitze in jeder Längsleiste zur Frontseite hin offen
und zumindest teilweise von einer sich über die gesamte Länge der
zugehörigen Längsleiste verlaufenden Verschlußplatte abdeckbar sind.
Der Begriff "Frontseite" bedeutet hier die der Bedienungsperson
zugewandte Seite des Abdeckrahmens. Bei dieser Ausgestaltung lassen
sich die Aufnahmeschlitze durch Entfernen der Verschlußplatten an
beiden Längsleisten öffnen, so daß man die Quersprossen mühelos
herausnehmen und einsetzen kann. Zum sicheren Fixieren der
Quersprossen und mithin der Einbaugeräte in den Aufnahmerahmen
werden die Verschlußplatten auf die beiden Längsleisten aufgesetzt und
verschraubt, vorzugsweise von der Frontseite her.
Eine besonders günstige Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß die
Längsleisten aus vorzugsweise aus Leichtmetall bestehenden U-
Profilschienen gebildet sind, deren Öffnungen einander zugewandt sind,
und daß in dem frontseitigen Schenkel der jeweiligen U-Profilschiene die
Aufnahmeschlitze ausgebildet sind. Bei dieser Ausgestaltung werden die
Enden der Quersprossen in die Aufnahmeschlitze in dem frontseitigen
Schenkel der U-Profilschienen eingesetzt, bis sie an der Innenseite des
unteren, das heißt nicht mit Aufnahmeschlitzen versehenen Schenkels der
betreffenden Längsleiste aufsitzen.
Insbesondere die oben erwähnte Materialwahl (Aluminium oder eine
Aluminiumlegierung oder dergleichen) macht ein müheloses Fertigen der
gesamten Bauteile des erfindungsgemäßen Aufnahmerahmens möglich.
Speziell kann man die Abmessungen der Aufnahmeschlitze jeweils derart
wählen, daß die beiden Enden einer Quersprosse nur in die paarweise
zusammengehörigen Aufnahmeschlitze eingesetzt werden können. Bei
einem Aufnahmerahmen mit Abmessungen von beispielsweise 288 × 144 mm
haben die Aufnahmeschlitze in betreffenden Schenkel der U-
Profilschiene eine Tiefe von ca. 1 cm, wobei das Übermaß der Breite
des Schlitzes in bezug auf die Breite der zugehörigen Quersprosse relativ
gering ist, so daß sich die Quersprosse einerseits einfach einsetzen läßt,
andererseits aber die Quersprosse so wenig Spiel in dem
Aufnahmeschlitz besitzt, daß das andere Ende der Quersprosse nur in
einen ganz bestimmten Aufnahmeschlitz der gegenüberliegenden
Längsseite eingesetzt werden kann, nicht jedoch in einen dazu
benachbarten Aufnahmeschlitz.
Um den Quersprossen einen zusätzlichen Halt in den Längsleisten zu
geben, sieht die Erfindung vor, daß zumindest der der Frontseite des
Aufnahmerahmens abgewandte Schenkel der U-Profilschienen einen in
Richtung auf den gegenüberliegenden Aufnahmeschlitz vorstehenden
Vorsprung aufweist, der in eine komplementäre Ausnehmung in dem
Endabschnitt der Quersprosse eingreift.
Im Handel sind U-Profilschienen aus einer Aluminiumlegierung
erhältlich, die einen derartigen Querschnitt besitzen. Um die
erfindungsgemäß verwendeten Längsleisten zu bilden, brauchen lediglich
in den einen Schenkel der U-Profilschiene mit dem vorgegebenen
Rasterabstand (von zum Beispiel 12 mm) die Schlitze eingeschnitten zu
werden. Die Endabschnitte der Quersprossen erhalten dann eine
Ausnehmung, so daß der eingesetzte Endabschnitt der Quersprosse
formschlüssig in die U-Profilschiene eingreift und die Oberseite der
Quersprosse mit der Oberseite der Längsleiste fluchtet. Wenn nach der
Montage sämtliche Quersprossen die Verschlußplatten auf die beiden
Längsplatten aufgeschraubt sind, stehen die Verschlußplatten etwas über
die Oberseiten der Quersprossen vor. Wenn dann die Geräteträgerplatten
an den Quersprossen angesetzt sind, sind die Oberseiten der
Verschlußplatten an den Längsleisten und die Oberseiten der
Geräteträgerplatten miteinander bündig, so daß eine insgesamt
durchgehende Oberfläche der Bedientafel erhalten wird.
Bei den Querleisten des Aufnahmerahmens handelt es sich um schlichte
Vierkantprofilstäbe aus Aluminium oder einer anderen Legierung. Die
Quersprossen sind ebenfalls aus Aluminium-Vierkantprofilen hergestellt,
haben eine Höhe, die derjenigen der Längsleisten entspricht. Ihre Breite
beträgt nur einige Millimeter. Vorzugsweise sind die Mittelbereiche der
Quersprossen mit Aussparungen versehen, die die Anbringung von
Fixiermitteln, beispielsweise Schnappverschlüssen oder dergleichen, zum
Befestigen von Geräteträgerplatten gestatten.
Im folgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der
Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines Bedienpults;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht eines Aufnahmerahmens für
Einbaugeräte, wie er in dem in Fig. 1 gezeigten Bedienpult
verwendet wird;
Fig. 3 eine Schnittansicht entsprechend der Schnittlinie III-III in
Fig. 2;
Fig. 4 eine Draufsicht auf den mit mehreren Quersprossen und
Einbaugeräten bestückten Aufnahmerahmen;
Fig. 5 eine vergrößerte Detailansicht der Einzelheit V in Fig. 4;
Fig. 6 eine Querschnittansicht einer Längsleiste des
Aufnahmerahmens, wobei sich die Schnittebene im Bereich
eines Aufnahmeschlitzes befindet;
Fig. 7 eine ähnliche Querschnittansicht einer Längsleiste wie Fig. 6,
wobei jedoch in dem Aufnahmeschlitz das Ende einer
Quersprosse aufgenommen ist;
Fig. 8 eine teilweise geschnitten perspektivische Ansicht eines mit
einem Einbaugerät bestückten Aufnahmerahmens, und
Fig. 9 einen Endabschnitt einer Quersprosse.
Die Darstellung in Fig. 1 soll zeigen, an welcher Stelle der
erfindungsgemaße Aufnahmerahmen eingesetzt ist. Fig. 1 zeigt ein
Bedien- und Arbeitspult, wie es zum Beispiel in Einsatzzentralen der
Feuerwehr und dergleichen Verwendung findet. Das Bedien- und
Arbeitspult 2 enthält eine auf einem Ständer angeordnete horizontale
Auflageplatte 3, an die sich - aus der Sicht der Bedienungsperson - eine
schräg nach hinten oben ansteigende Bedientafel anschließt, die mit Hilfe
eines Aufnahmerahmens 4 ausgebildet ist und verschiedene Einbaugeräte
enthält. Stellvertretend für die möglichen Einbaugeräte ist in Fig. 1 eine
Tastatur 20 dargestellt. Außerdem ist im linken Ende der Bedientafel ein
Telefonapparat angedeutet.
Der Aufbau solcher Bedientafeln und Pulte ist bekannt. Bei der
vorliegenden Erfindung geht es um eine spezielle Ausgestaltung eines
Aufnahmerahmens 4, der von hier nicht näher interessierenden
Halteeinrichtungen des Bedien- und Arbeitspults in einer schrägen Lage
gehalten wird und eine Reihe von Einbaugeräten aufnimmt.
Wie in Fig. 2 gezeigt ist, besteht der Aufnahmerahmen 4 aus einer
oberen Längsleiste 6 und einer unteren Längsleiste 8, die seitlich von
einer rechten Querleiste 10 und einer linken Querleiste 12
zusammengehalten werden, so daß ein rechteckiger Rahmen gebildet
wird. Die Begriffe "oben" und "unten" beziehen sich auf den
Blickwinkel der Bedienungsperson gemäß Fig. 1, in Fig. 2 durch einen
Pfeil P angedeutet. Parallel zu den Querleisten 10 und 12 verlaufen
mehrere Quersprossen, von denen stellvertretend zwei Quersprossen 14a
und 14b in Fig. 2 dargestellt sind. Sämtliche Teile des
Aufnahmerahmens 4 sind aus Leichtmetall-Profilschienen hergestellt.
Fig. 4 zeigt eine Draufsicht auf den Aufnahmerahmen 4 in einer etwas
abgewandelten Bestückung mit Quersprossen 14l, 14m und 14n. Weitere
Quersprossen sind gestrichelt angedeutet. Außerdem angedeutet sind
Einbaugeräte, nämlich eine Tastatur 20, ein Oszilloskop 22 und eine
Ziffernanzeige 24. Die Einbaugeräte 20 und 22 und 24 sind von einer
zugehörigen Geräteträgerplatte gehaltert, deren Abmessungen den
Raster-Normmaßen des Aufnahmerahmens entsprechen. Die
Geräteträgerplatte für die Tastatur 20 rechts in Fig. 4 nimmt zum
Beispiel eine Breite von 3 Rastereinheiten ein. Die Geräteträgerplatte für
das Oszilloskop 22 und die Ziffernanzeige 24 nimmt eine Breite von 4
Rastereinheiten ein. Rechts in Fig. 4 ist noch eine Längssprosse 15
angedeutet, die zum Beispiel mit Winkelhalterungen zwischen zwei
benachbarten Quersprossen angeordnet werden kann, um zuätzliche
Fixiermittel für die Geräteträgerplatten des Oszilloskops 22 und der
Ziffernanzeige 24 aufzunehmen. Allerdings sind derartige Längssprossen
nicht unbedingt notwendig. Man kann separate Fixiermittel für die
Geräteträgerplatten der Geräte 22 und 24 an den Quersprossen vorsehen.
Kernpunkt der vorliegenden Erfindung ist die Anordnung der
Quersprossen 14, (14a, 14b; 14l, 15m . . .) zwischen den einander mit
Abstand gegenüberliegenden Längsleisten 6 und 8.
Bevor die spezielle Art der Lagerung der Quersprossen erläutert wird,
soll kurz auf die Fixiermittel eingegangen werden, mit deren Hilfe die
Geräteträgerplatten für die Einbaugeräte 20 und 22 und 24 an den
Quersprossen fixiert werden.
In Fig. 4 sind an den Quersprossen 14l, 14m und 14n mehrere
Haltebeschläge 60 angebracht.
Fig. 5 zeigt einen Abschnitt einer Quersprosse 14, wobei durch
gestrichelte Linien angedeutet ist, daß der Innenbereich der Quersprosse
verdünnt und mit einer Aussparung ausgestattet ist, wie dies auch zum
Beispiel in Fig. 3 beim Bezugszeichen 15 angedeutet ist.
Durch Verschrauben oder dergleichen sind an der links in Fig. 5
dargestellten Seite der Quersprosse 14 zwei Kugelträger 62 mit einem
gewissen Abstand voneinander befestigt. Die in den Kugelträgern 62
federbelastet gehalterten Kugeln 64 haben einen definierten Abstand
voneinander. Auf der Unterseite einer links in Fig. 5 teilweise
dargestellten Geräteträgerplatte 50 befindet sich ein Haltezapfen mit
endseitig aufgeweitetem Durchmesser. Dieser Haltezapfen ist in seiner
Einbaulage gestrichelt zwischen den beiden Kugeln 64 in Fig. 5
angedeutet. Ein solcher "Schnappverschluß" ist als Haltebeschlag für
derartige Zwecke bekannt und soll hier nur als ein mögliches Beispiel
für unterschiedliche Fixiermittel angegeben werden.
In Fig. 2 und Fig. 4 sind jeweils mehrere Aufnahmeschlitze 40
angedeutet, die an den beiden einander zugewandten Innenseiten der
Längsleisten 6 und 8 in definierten Rasterabständen ausgebildet sind.
Der Rasterabstand kann zum Beispiel 12 mm betragen, wobei die Breite
einer Quersprosse 2,5 mm beträgt. Die Länge der Querleisten 10 und 12
ist dann so bemessen, daß auch der lichte Abstand zwischen den
Längsleisten 6 und 8 einem ganzzahligen Vielfachen von 12 mm
entspricht.
Wie insbesondere aus Fig. 3 hervorgeht, sind die beiden Längsleisten 6
und 8 bezüglich einer Längsmittelebene M des Aufnahmerahmens 4
symmetrisch ausgebildet. Das gleiche gilt für die Quersprosse 14b in
Fig. 3.
Die Längsleiste 6 besteht aus einer U-Profilschiene 26 und einer darauf
mittels in Fig. 3 nicht dargestellten (aber in Fig. 8 zu erkennenden)
Schrauben befestigten Winkelprofilschiene 30. In ähnlicher Weise
besteht die Längsleiste 8 aus einer U-Profilschiene 28 und einer daran
festgeschraubten Winkelprofilschiene 32.
Die beiden Profilschienen 30 und 32 fungieren als Verschlußplatten, wie
weiter unten noch ausgeführt wird.
Wie in Fig. 6 gezeigt ist, hat die U-Profilschiene 26 einen speziellen
Querschnitt mit einem unteren Schenkel 34 und einem oberen Schenkel
38, wobei an den äußeren Innenenden der beiden Schenkel 34 und 38
jeweils ein in Richtung auf den anderen Schenkel vorstehender
Vorsprung ausgebildet ist. In Fig. 6 ist der Vorsprung 36 an dem Ende
des unteren Schenkels 34 dargestellt.
In dem oberen Schenkel 38 der U-Profilschiene 26 ist ein
Aufnahmeschlitz 40 ausgebildet. Die Breite dieses Aufnahmeschlitzes 40
ist geringfügig größer als die Breite einer Quersprosse 14. Ein Ende
einer Quersprosse 14 ist in Fig. 9 dargestellt. Auf der Unterseite ist am
Ende der Quersprosse 14 eine Ausnehmung 52 ausgebildet.
Wie in Fig. 7 zu sehen ist, wird das in Fig. 9 dargestellte Ende der
Quersprosse 14 in den Aufnahmeschlitz 40 von oben her eingesetzt, so
daß der Vorsprung 36 am Ende des unteren Schenkels 34 in die
Ausnehmung 42 der Quersprosse 14 eingreift. Damit ist die Lage der
Quersprosse 15 in bezug auf die Profilschiene 26 weitestgehend fixiert.
In der Einbaulage fluchtet die Oberseite 141 der Quersprosse 14 mit der
Oberseite 161 der U-Profilschiene.
Man kann sich leicht vorstellen, wie das in Fig. 7 nicht dargestellte,
andere Ende der Quersprosse 14 in den paarweise zu dem
Aufnahmeschlitz 40 gemäß Fig. 6 gehörigen Aufnahmeschlitz der rechts
in Fig. 3 dargestellten U-Profilschiene 28 eingesetzt wird. Der in Fig. 6
dargestellte Aufnahmeschlitz 40 ist sowohl an der oberen Längsleiste 6
als auch an der unteren Längsleiste 8 des Aufnahmerahmens jeweils n-mal
vorhanden, so daß jeweils zwei benachbarte Quersprossen 14 einen
Abstand voneinander einnehmen können, der einen ganzzahligen
Vielfachen von n entspricht.
Nachdem mehrere Quersprossen 14 mit dem jeweils gewünschten
Abstand zwischen zwei benachbarten Quersprossen in den
Aufnahmerahmen 4 eingesetzt sind, wird auf der U-Profilschiene 26 und
der U-Profilschiene 28 in Fig. 3 als Verschlußplatte die
Winkelprofilschiene 30 bzw. 32 aufgeschraubt. In Fig. 8 sind hierzu
Schrauben 70 und 72 angedeutet. Damit sind die Quersprossen fest in
den Längsleisten 6 und 8 aufgenommen; sie können sich in keiner
Richtung mehr bewegen.
Wie aus der Darstellung nach Fig. 8 ersichtlich ist, schließen die
Oberseiten der Längsleisten 6 und 8 bündig mit der Oberseite der in Fig. 8
gezeigten Geräteträgerplatte ab.
In Fig. 8 ist nur eine einzige Geräteträgerplatte mit der Tastatur 20 und
Stellknöpfen 21 dargestellt. Selbstverständlich schließen sich an diese
Geräteträgerplatte 50 dicht an dicht noch weitere Geräteträgerplatten mit
anderen Einbaugeräten an. An solchen Stellen, an denen sich kein
Einbaugerät befindet, ist eine Blind-Frontplatte vorgesehen, damit die
gesamte Oberseite des Aufnahmerahmens geschlossen ist.
Auf der Unterseite des Aufnahmerahmens unterhalb der Einbaugeräte
befinden sich Kabel und Kabelanschlüsse, die von den Einbaugeräten zu
anderen Geräte, Steckverbindern und dergleichen führen. Diese
Elemente sind in der Zeichnung weggelassen, um die Zeichnung nicht
zu überlasten.
Man sieht, daß mit Hilfe der erfindungsgemäßen Anordnung ein
Nachrüsten, Umrüsten, Warten und Reparieren des in Fig. 1 gezeigten
Bedien- und Arbeitspults 2 möglich ist, ohne daß der gesamte
Aufnahmerahmen 4 aus dem Pult gelöst werden muß. Es müssen
lediglich die beiden als Verschlußplatten dienenden Winkelprofilschienen
30 und 32 in Fig. 3 abgeschraubt werden. Sodann kann man die
betreffenden Geräte und die dazugehörigen Quersprossen herausnehmen,
um sie auszutauschen oder zu versetzen.
Claims (7)
1. Aufnahmerahmen für Einbaugeräte von Bedien- und Arbeitspulten
(2), mit
- - einem rechtwinkligen äußeren Hauptrahmen, bestehend aus einer oberen und einer unteren Längsleiste (6, 8) sowie einer linken und einer rechten Querleiste (12, 10),
- - mindestens einer parallel zu den Querleisten (12, 10) verlaufenden Quersprosse (14a, 14b); und
- - an der Quersprosse (14a, 14b . . . ) befindlichen Fixiermitteln (60), an denen ein Einbaugerät (20, 22, 24) oder eine der Einbaugröße des Einbaugeräts entsprechende Frontplatte ansetzbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die obere und die untere Längsleiste (6, 8) jeweils eine
Mehrzahl von Aufnahmeschlitzen (40) aufweisen, von denen je ein
Aufnahmeschlitz in der oberen und je ein Aufnahmeschlitz in der
unteren Längsleiste (6, 8) einander paarweise zugeordnet und zur
Aufnahme eines oberen bzw. eines unteren Endes einer Quersprosse
(14a, 14b . . . ) ausgebildet sind.
2. Aufnahmerahmen nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die obere und die untere Längsleiste (6) bezüglich der senkrecht
zu dem Aufnahmerahmen verlaufenden Längsmittelebene (M)
symmetrisch sind.
3. Aufnahmerahmen nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Aufnahmeschlitze (40) in jeder Längsleiste (6, 8) zur
Frontseite hin offen und zumindest teilweise von einer sich über die
gesamte Länge der zugehörigen Längsleiste erstreckenden
Verschlußplatte (30, 32) abdeckbar sind.
4. Aufnahmerahmen nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Längsleisten (6, 8) aus vorzugsweise aus Leichtmetall
bestehenden U-Profilschienen (26, 28) gebildet sind, deren
Öffnungen einander zugewandt sind, und daß in dem frontseitigen
Schenkel (38) der jeweiligen U-Profilschiene die Aufnahmeschlitze
(40) ausgebildet sind.
5. Aufnahmerahmen nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Abmessungen der Aufnahmeschlitze jeweils derart gewählt
sind, daß die Enden einer Quersprosse (14a, 14b . . . ) nur in die
paarweise zusammengehörigen Aufnahmeschlitze eingesetzt werden
können.
6. Aufnahmerahmen nach Anspruch 4 oder 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß zumindest der der Frontseite des Aufnahmerahmens (4)
abgewandte Schenkel (34) der U-Profilschiene (26, 28) einen in
Richtung auf den gegenüberliegenden Aufnahmeschlitz (40)
vorstehenden Vorsprung (36) aufweist, der in eine komplementäre
Ausnehmung (42) in dem Endabschnitt der Quersprosse (14)
eingreift.
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| DE1996107137 DE19607137A1 (de) | 1996-02-26 | 1996-02-26 | Aufnahmerahmen für Einbaugeräte von Bedien- und Arbeitspulten |
| PCT/EP1997/000933 WO1997031557A1 (de) | 1996-02-26 | 1997-02-26 | Aufnahmerahmen für einbaugeräte von bedien- und arbeitspulten |
| AU18773/97A AU1877397A (en) | 1996-02-26 | 1997-02-26 | Mounting frame for fitted appliances in control and work desks |
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