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DE19607685C1 - Beschlag zur stufenweisen Neigungsverstellung eines Kopf- oder Fußteiles eines Sitz- oder Liegemöbels - Google Patents

Beschlag zur stufenweisen Neigungsverstellung eines Kopf- oder Fußteiles eines Sitz- oder Liegemöbels

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Publication number
DE19607685C1
DE19607685C1 DE19607685A DE19607685A DE19607685C1 DE 19607685 C1 DE19607685 C1 DE 19607685C1 DE 19607685 A DE19607685 A DE 19607685A DE 19607685 A DE19607685 A DE 19607685A DE 19607685 C1 DE19607685 C1 DE 19607685C1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
cutout
arm
inclination
swivel arm
support arm
Prior art date
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Expired - Fee Related
Application number
DE19607685A
Other languages
English (en)
Inventor
Martin Dr Kristen
Peter Sedlatschek
Gerhard Geisler
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Stanzwerk Wetter Sichelschmidt GmbH and Co KG
Original Assignee
Stanzwerk Wetter Sichelschmidt GmbH and Co KG
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Publication date
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Priority to CZ97585A priority patent/CZ58597A3/cs
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Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47CCHAIRS; SOFAS; BEDS
    • A47C20/00Head-, foot- or like rests for beds, sofas or the like
    • A47C20/04Head-, foot- or like rests for beds, sofas or the like with adjustable inclination
    • A47C20/043Head-, foot- or like rests for beds, sofas or the like with adjustable inclination by means of peg-and-notch or pawl-and-ratchet mechanism
    • A47C20/045Head-, foot- or like rests for beds, sofas or the like with adjustable inclination by means of peg-and-notch or pawl-and-ratchet mechanism urged into an operative or non-operative position at an end of stretch

Landscapes

  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Nursing (AREA)
  • Chairs For Special Purposes, Such As Reclining Chairs (AREA)
  • Hinges (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Beschlag zur stufenweisen Neigungsverstellung eines Kopf- oder Fußteiles eines Sitz- oder Liegemöbels, bestehend aus einer an einem nichtschwenkbaren Gestellteil fixierbaren Basisplatte, an der ein mit dem schwenkbaren Möbelteil verbindbarer Schwenkarm und ein Stützarm angelenkt ist, der den Schwenkarm in unterschiedlichen Schwenkstellungen rastend stützt.
Derartige Beschläge sind im Stand der Technik bekannt. Es wird hierzu beispielsweise auf die DE 86 12 069 U1 verwiesen. Es ist dort ein entsprechender Beschlag beschrieben, bei dem an dem Schwenkarm der Stützarm angelenkt ist. Der Stützarm weist dabei an einer Randkante Rasten auf, die mit einem Rastbolzen zusammen­ wirken, der gestellfest am Beschlag gehalten ist. Hierbei ist eine stufenweise Neigungsverstellung möglich. Um zu erreichen, daß in Nachfolge zu der höchsten Neigungsstellung eine zwangsweise Ausrastung des Rastbolzens aus der Rastung erfolgt, ist an dem Stützarm ein brillenartiger Schieber vorgesehen und mittels zweier Niete gehalten, der begrenzt verschieblich ist, so daß er in der einen Endposition die Rasten freigibt, in der anderen Endposition aber die Rasten überdeckt, so daß in dieser Position der Rastbolzen an den Rasten vorbeigleitet und das in der Neigung verstellte Teil wieder in die Ausgangslage zurückgeschwenkt werden kann.
Obwohl sich diese Ausbildung an sich im Stand der Technik bewährt hat, ist dabei nachteilig, daß zum Zurückführen in die Ausgangslage die Anordnung eines brillenartigen Elementes erforderlich ist, welches zudem mittels zweier Niete zu fixieren ist. Dies bedeutet einen größeren Fertigungsaufwand, da das brillenartige Element zusätzlich gefertigt werden muß und zudem einen höheren Kosten- und Montageaufwand, da das brillenartige Element mittels zweier Niete fixiert werden muß.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Beschlag zu schaffen, der unter Verminderung der Einzelteile und mit geringem Montageaufwand die gleichen Funktionen ermöglicht.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird bei dem Beschlag nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 vorgeschlagen, daß am freien Ende des Schwenkarmes ein Ausschnitt mit mehreren Rasten ausgebildet ist und der Stützarm einen in den Ausschnitt eingreifenden Rastbolzen aufweist, der in eine Raste je nach Neigungseinstellung des schwenkbaren Möbelteils eingreift, daß der Ausschnitt im Anschluß an die Raste, die der stärksten Neigung entspricht, einen Freiweg für den Rastbolzen aufweist, bei dessen Erreichen der Rastbolzen freigegeben ist und der ihn tragende Stützarm in die unterste Neigungsstellung bzw. die Nichtneigungsstellung zurückschwenkbar ist (schwer­ kraftbedingt oder federkraftunterstützt), und daß der Ausschnitt in dem Endbereich, der der untersten Neigungs­ stellung oder der Nichtneigungsstellung entspricht, eine Einführhilfe aufweist, mittels derer der Rastbolzen beim Zurückschwenken des schwenkbaren Möbelteils in die unterste Neigungsstellung oder in die Nichtneigungs­ stellung in den mit Rasten versehenen Ausschnitt zwangs­ einführbar ist.
Durch diese Ausbildung ist erreicht, daß ausgehend von der Grundposition, in der das neigungsverstellbare schwenkbare Möbelteil sich in der nichtverschwenkten Lage befindet, dieses schwenkbare Möbelteil durch Verschwenkung des Schwenkarmes neigungsverstellt werden kann, wobei je nach Neigungsgrad der Rastbolzen des Stützarmes in die entsprechende Raste des Schwenkarmes eingreift und somit die Sollage arretiert. Bei Erreichen bzw. Überschreiten der höchsten Neigungsstellung tritt der Rastbolzen aus dem mit Rasten versehenen Ausschnitt aus und in den Freiweg ein, durch den der Rastbolzen freigegeben ist, so daß der ihn tragende Stützarm in die Ausgangslage zurückschwenken kann (entweder schwer­ kraftbedingt oder aber auch durch Federkraft unterstützt), wobei es nach dem Freisetzen des Rastbolzens möglich ist, entweder das in der Neigung einstellbare schwenkbare Möbelteil noch weiter zu verschwenken, um beispielsweise in den darunter befindlichen Raum des Möbels (Stauraum oder dergleichen) eingreifen zu können, oder aber es ist auch möglich, das in der Neigung verstellbare schwenkbare Möbelteil in die Ausgangsposition zurückzuführen, ohne daß die Rastung wirksam wird. Sobald das schwenkbare Möbelteil seine Ausgangslage erreicht hat, wird der Rastbolzen mittels einer Einführhilfe wieder in den mit Rasten versehenen Ausschnitt des Schwenkarmes zwangsweise eingeführt, so daß beim erneuten Aufschwenken des neigungsverstellbaren Möbelteils der Eingriff der Rasten auf den Rastbolzen wieder ermöglicht ist.
Diese Ausbildung ist in ihrer Funktion dem Stand der Technik überlegen, wobei zudem auf die im Stand der Technik zusätzlich erforderlichen Teile (Brille und Nietbolzen) verzichtet werden kann.
Eine bevorzugte Weiterbildung wird darin gesehen, daß der Ausschnitt des Schwenkarmes im den Freiweg bildenden Bereich eine in den Ausschnitt übergehende Ausnehmung aufweist, die in einen abgekröpften Teil des Schwenk­ armes übergeht, wobei das Maß der Abkröpfung größer als die Eingriffstiefe des Rastbolzens ist.
Auf diese Weise ist der den Freiweg bildende Bereich nicht einfach als offener Schlitz ausgebildet, sondern als geschlossener Schlitz, der damit eine größere Stabilität gegenüber Beanspruchungen aufweist, wobei durch die Abkröpfung erreicht wird, daß der Bolzen beim Zurückverschwenken des Stützarmes, der den Bolzen trägt, aus der Ausnehmung herausgleiten kann. Die Abkröpfung ist so bemessen und so ausgerichtet, daß beim Zurück­ schwenken des Stützarmes, der den Rastbolzen trägt, der Rastbolzen frei aus der Ausnehmung herausgleiten kann.
Insbesondere ist vorzugsweise vorgesehen, daß der Ausschnitt des Schwenkarmes etwa parallel zur Längs­ erstreckung des Schwenkarmes an dessen Endbereich gerichtet verläuft, die in dem Ausschnitt ausgebildeten Rasten am dem unverschwenkbaren Teil benachbarten Ausschnittrand angeordnet sind, die in den Ausschnitt übergehende Ausnehmung von dem Schwenkarm weg gerichtet verläuft, insbesondere quer zum Ausschnitt, und die Verkröpfung vom Rastbolzen weg gerichtet nahe des Endes der in den Ausschnitt übergehenden Ausnehmung ausgebildet ist.
Weiterhin ist bevorzugt vorgesehen, daß die Einführ­ hilfe durch eine Schrägfläche an der Randkante des mit Ausschnitt und Rastzahnung versehenen Bereiches des Schwenkarmes gebildet ist.
Durch diese Ausbildung ist in einfacher Weise die Einführhilfe für das zwangsweise Einführen des Rast­ bolzens in die mit Rastzahnung versehene Ausnehmung des Schwenkarmes erreicht. Um die Grundposition des Stützarmes zu sichern und damit auch die ordnungsgemäße Funktion sicherzustellen, ist zudem bevorzugt vorgesehen, daß der Stützarm in der vom Schwenkarm freigegebenen Lage bis zu einem gestellfesten Wegbegrenzungsanschlag zurückschwenkbar ist.
Der freigegebene Stützarm kann in Folge des Wegbegrenzungsanschlages nur bis in die Sollage zurückschwenken, in welcher er beim Zurückschwenken des Schwenkarmes wieder in diesen bzw. in dessen Ausnehmung eingeführt wird.
Um die inbesondere beim Einführen erforderliche geringe Querbewegung der Elemente zueinander zu ermöglichen, ist vorzugsweise vorgesehen, daß der Stützarm geringfügig quer zum Schwenkweg beweglich ist.
Unter Umständen kann aber auch die Elastizität des Stützarmes ausreichen, um die Funktion insbesondere beim Einführen zu gewährleisten und zu erreichen.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung wird zudem eine geringe Bauhöhe des gesamtes Beschlagelementes erreicht. Das Beschlagelement kann auch Bestandteil eines Latten­ rostes oder dergleichen sein, der ein aufschwenkbares Fußteil oder Kopfteil besitzt. Insoweit ist der Begriff "Sitz- oder Liegemöbel" des Oberbegriffes des Anspruches 1 entsprechend auszulegen.
Die Erfindung ist nachstehend anhand eines schematisierten Ausführungsbeispieles erläutert. Es zeigt.
Fig. 1 einen erfindungsgemäßen Beschlag in Grund­ stellung;
Fig. 2 desgleichen in hochgeschwenkter Lage.
In der Zeichnung ist ein Beschlag 1 zur stufenweisen Neigungsverstellung eines Kopf- oder Fußteiles eines Sitz- oder Liegemöbels oder auch eines Bestandteiles eines Sitz- oder Liegemöbels bildenden Lattenrostes oder dergleichen gezeigt. Er besteht aus einer an einem nicht schwenkbaren Gestellteil fixierbaren Basisplatte 2, an der ein mit dem schwenkbaren Möbelteil verbindbarer Schwenkarm 3 und ein Stützarm 4 angelenkt ist. Der Schwenkarm 3 ist dabei im Bereich 5 und der Stützarm 4 dem Bereich 6 an der Basisplatte 2 angelenkt, wobei diese Gelenke in Einbausollage nahezu lotrecht übereinander angeordnet sind. Schwenkarm 3 und Stützarm 4 sind damit gleichgerichtet schwenkbar. Der Stützarm 4 kann den Schwenkarm 3 in unterschiedlichen Schwenk­ stellungen rastend stützen. Dazu ist am freien Ende des Schwenkarmes 3 ein Ausschnitt 7 mit mehreren Rasten 8 ausgebildet und der Stützarm 4 weist einen in den Ausschnitt 7 eingreifenden Rastbolzen 9 auf, der in eine der Rasten 8 je nach Neigungsstellung des schwenk­ baren Möbelteiles eingreift.
Der Ausschnitt 7 weist im Anschluß an die Raste 8, die der stärksten Neigung entspricht, einen Freiweg 10 für den Rastbolzen 9 auf, bei dessen Erreichen der Rastbolzen 9 freigegeben ist, wie aus Fig. 2 zu ersehen. Damit kann der ihn tragende Stützarm 4 in die unterste Neigungsstellung zurückschwenken (schwerkraftbedingt oder federkraftunterstützt). Zusätzlich weist der Ausschnitt 7 bzw. der Schwenkarm 3 im Bereich des Ausschnittes 7 in dem Endbereich, der der untersten Neigungsstellung oder der Nichtneigungsstellung entspricht und der in dieser Stellung dem Rastbolzen 9 gegenübersteht, eine Einführhilfe 11 auf, mittels derer der Rastbolzen 9 beim Zurückschwenken des Möbelteils in die unterste Neigungsstellung oder in die Nichtneigungsstellung in den mit Rasten versehenen Ausschnitt 7 zwangseingeführt wird.
Der Ausschnitt 7 des Schwenkarmes 3 weist in dem den Freiweg 10 bildenden Bereich eine in den Ausschnitt 7 übergehende Ausnehmung 12 auf, die in einen abgekröpften Teil 13 des Schwenkarmes 3 übergeht. Die Abkröpfung ist durch die Linie 14 verdeutlicht. Das Maß der Abkröpfung ist dabei größer als die Eingriffstiefe des Rastbolzens 9, wobei die Verkröpfung vom Rastbolzen 9 weggerichtet ist, so daß der Rastbolzen den Bereich der Verkröpfung ungehindert passieren kann und der Stützarm 4 ungehindert in die Ruhelage zurückschwenken kann.
Der Ausschnitt 7 des Schwenkarmes 3 verläuft in etwa parallel zur Längsersteckung des Schwenkarmes 3 an dessen dem Schwenkgelenk abgewandten Endbereich. Die in dem Ausschnitt 7 ausgebildeten Rasten 8 sind an dem dem unverschwenkbaren Teil oder auch dem Stützarm 4 benachbarten Ausschnittrand angeordnet. Die in den Ausschnitt 7 übergehende Ausnehmung 12 verläuft von dem Schwenkarm 3 weggerichtet, insbesondere quer zu dem Ausschnitt 7. Die Verkröpfung (14) ist vom Rastbolzen 9 weggerichtet und nahe des Endes der in den Ausschnitt 7 übergehenden Ausnehmung 12 ausgebildet.
Die Einführhilfe 11 ist durch eine Schrägfläche an der Randkante des mit Rastzahnung (Rasten 8) versehenen Bereiches des Schwenkarmes 3 gebildet.
Der Stützarm 4 ist in der vom Schwenkarm 3 freigegebenen Lage bis zu einem gestellfesten Wegbegrenzungsanschlag 15 zurückschwenkbar und in dieser Position gesichert.
Um das erforderliche Bewegungsspiel, insbesondere beim Einführen über die Einführhilfe 11, zu erreichen, ist der Stützarm 4 geringfügig quer zum Schwenkweg beweglich. Sofern der Schwenkarm 3 aus der Stellung gemäß Fig. 1, in der der Rastbolzen 9 innerhalb der Ausnehmung 7 liegt, in der Neigung verstellt wird, also entgegen dem Uhrzeigersinn verschwenkt wird, so greift der Rastbolzen 9 in eine der Rasten 8 ein. Sofern der Schwenkarm 3 die höchste Position erreicht hat, kann der Rastbolzen 9 außer Eingriff von der Zahnung bzw. Ausnehmung 7 gebracht werden, da der Rastbolzen dann in die Ausnehmung 12 eingleitet und wegen der Verkröpfung sich von dem Eingriff am Schwenkarm 3 lösen kann. Der Stützarm 4 läuft dann unter Schwerkraft in die Position gemäß Fig. 2 im Uhrzeigersinn zurück. Sofern der Benutzer des wünscht, kann in dieser Position der Schwenkarm 3 weiter entgegen dem Uhrzeigersinn bewegt werden, um ein darunter befindliches Möbelteil oder den Stauraum in einem Möbelteil zu erreichen. Sofern der Benutzer das schwenkbare Möbelteil losläßt, schwenkt der Schwenkarm 3 ebenfalls im Uhrzeigersinn in die Ausgangsposition gemäß Fig. 1 zurück, wobei über die Einführschräge 11 des Bolzen 9 wieder in die Ausnehmung 7 zwangseingeführt wird und seine Sollposition gemäß Fig. 1 erreicht.

Claims (6)

1. Beschlag zur stufenweisen Neigungsverstellung eines Kopf- oder Fußteiles eines Sitz- oder Liegemöbels, bestehend aus einer an einem nichtschwenkbaren Gestellteil fixierbaren Basisplatte, an der ein mit dem schwenkbaren Möbelteil verbindbarer Schwenkarm und ein Stützarm angelenkt ist, der den Schwenkarm in unterschiedlichen Schwenkstellungen rastend stützt, dadurch gekennzeichnet, daß am freien Ende des Schwenkarmes (3) ein Ausschnitt (7) mit vorzugs­ weise mehreren Rasten (8) ausgebildet ist und der Stützarm (4) einen in den Ausschnitt (7) eingreifenden Rastbolzen (9) aufweist, der in eine Raste (8) je nach Neigungsstellung des schwenkbaren Möbelteils eingreift, daß der Ausschnitt (7) im Anschluß an die Raste (8), die der stärksten Neigung entspricht, einen Freiweg (10) für den Rastbolzen (9) aufweist, bei dessen Erreichen der Rastbolzen (9) freigegeben ist und der ihn tragende Stützarm (4) in die unterste Neigungsstellung bzw. die Nichtneigungsstellung zurückgeschwenkbar ist (schwerkraftbedingt oder federkraftunterstützt), und daß der Ausschnitt (7) in dem Endbereich, der der untersten Neigungs­ stellung entspricht, eine Einführhilfe (11) auf­ weist, mittels derer der Rastbolzen (9) beim Zurück­ schwenken des schwenkbaren Möbelteils in die unterste Neigungsstellung oder in die Nichtneigungsstellung in den mit Rasten (8) versehenen Ausschnitt (7) zwangseinführbar ist.
2. Beschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausschnitt (7) des Schwenkarmes (3) im den Freiweg (10) bildenden Bereich eine in den Ausschnitt (7) übergehende Ausnehmung (12) aufweist, die in einen abgekröpften Teil (13) des Schwenk­ armes (3) übergeht, wobei das Maß der Abkröpfung größer als die Eingriffstiefe des Rastbolzens (9) ist.
3. Beschlag nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Ausschnitt (7) des Schwenkarmes (3) etwa parallel zur Längserstreckung des Schwenk­ armes (3) an dessen Endbereich gerichtet verläuft, die in dem Ausschnitt (7) ausgebildeten Rasten (8) am dem unverschwenkbaren Teil benachbarten Aus­ schnittrand angeordnet sind, die in den Ausschnitt (7) übergehende Ausnehmung (12) von dem Schwenk­ arm (3) weg gerichtet verläuft, insbesondere quer zum Ausschnitt (7), und die Verkröpfung (13) vom Rastbolzen (9) weg gerichtet nahe des Endes der in den Ausschnitt (7) übergehenden Ausnehmung (12) ausgebildet ist.
4. Beschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Einführhilfe (11) durch eine Schrägfläche an der Randkante des mit Ausschnitt (7) und Rastzahnung (8) versehenen Bereiches des Schwenkarmes (3) gebildet ist.
5. Beschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Stützarm (4) in der vom Schwenkarm (3) freigegebenen Lage bis zu einem gestellfesten Wegbegrenzungsanschlag (15) zurückschwenkbar ist.
6. Beschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Stützarm (4) geringfügig quer zum Schwenkweg beweglich ist.
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DE19746806C1 (de) * 1997-10-23 1998-10-29 Sichelschmidt Stanzwerk Beschlag zur stufenweisen Neigungsverstellung eines Kopf- oder Fußteiles eines Sitz- oder Liegemöbels

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Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE8612069U1 (de) * 1986-05-02 1986-06-19 Stanzwerk Peitz & Co, 5802 Wetter Vorrichtung zum unabhängigen Verstellen des Matratzenkopfteiles und des Matratzenfußteiles eines Liegemöbels

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