DE19606380A1 - Verfahren zum Herstellen eines Druckgußmetallteils und Vorrichtung hierfür - Google Patents
Verfahren zum Herstellen eines Druckgußmetallteils und Vorrichtung hierfürInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen eines Druckgußmetallteils gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 1 und eine Vorrichtung hierfür gemäß dem Oberbegriff des
Anspruchs 15.
Beim Druckgießen von Metallteilen wird unter einem hohen Druck geschmolzenes Metall in
eine Stahlform gepreßt die zu Beginn des Verfahrens auf eine Temperatur deutlich unter
halb der Schmelztemperatur des Gußmetalls erwärmt und während des Betriebs zum Ver
festigen des Gußmetalls gekühlt wird. Hierzu sind in der Metallform Bohrungen vorgesehen,
durch die die Temperierflüssigkeit geführt wird. Insbesondere bei den sogenannten Kalt
kammermaschinen, die für höherschmelzende Legierungen eingesetzt werden, ist hinsicht
lich der Formkühlung ein hoher Aufwand zu treiben, da einerseits durch die Kühlung der
Form deren Lebensdauer beeinflußt wird und andererseits über die Kühlung auch das innere
Gefüge des Druckgußmetallteiles und damit auch dessen Eigenschaften beeinflußt werden.
Entsprechend gibt es eine Vielzahl von Verfahrens- und Vorrichtungsvorschlägen zur Tem
perierung des Gießwerkzeuges, beispielsweise DE-U 74 17 610, DE 26 47 039 A, DE
28 05 215 B, DE 30 07 802 A, DE 33 23 328 C und DE 22 33 132 A. Diese beschreiben
Kühlvorrichtungen, die mit den Werkzeugen und/oder der Druckkolben/Zylindereinheit zur
Temperierung derselben verbunden werden. Die Temperierflüssigkeit wird hierbei durch
Bohrungen in den Werkzeugen durch geleitet. Die letzten beiden Schriften beschreiben
spezielle Kühlkanäle in den Druckkolben, an die ebenfalls hohe Kühlforderungen gestellt
werden. Bei all den Werkzeugen ist der Aufwand für eine effektive Kühlung erheblich.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren zum Herstellen eines Druckgußmetall
teils sowie eine Druckgußmetallform, bei denen mit geringem Aufwand eine effektive Küh
lung erreicht wird.
Diese Aufgabe wird bei dem eingangs beschriebenen Verfahren mit den Maßnahmen des
kennzeichnenden Teils des Anspruchs 1 gelöst. Bei der eingangs beschriebenen Druck
gußmetallform wird die Aufgabe mit den Merkmalen des kennzeichnenden Teils des
Anspruchs 15 gelöst.
Bei dem Verfahren zum Herstellen eines Druckgußmetallteiles wird geschmolzenes Guß
metall in eine Druckkolben-Zylinder-Einheit gefüllt und durch Verschieben des Druckkolbens
in einen Hohlraum einer aus einem Metall gefertigten Form gepreßt. Das Gußmetall wird
üblicherweise unter einem Druck zwischen 500 bis 1500 bar und insbesondere im Bereich
800 bis 1000 bar in die Form eingeschossen. Das Gußmetall hat hierbei eine Temperatur
von über 600°C, meist über 650°C und insbesondere über 700°C, wobei das Gußmetall
insbesondere eine Legierung ist. Besonders geeignet ist das Verfahren für Aluminium
und/auch Magnesiumlegierungen. Entsprechend wird das Verfahren insbesondere mit Kalt
kammermaschinen durchgeführt. Die Form, die mindestens zwei Formteile aufweist, wird
durch Durchgleiten einer Kühlflüssigkeit durch mindestens eines der Formteile, vorzugs
weise durch die Mehrzahl der Formteile oder durch alle gekühlt, um das eingepreßte Guß
metall zu verfestigen. Nach dem Erstarren des Gußmetalls wird die Form geöffnet und das
Druckgußmetallteil entnommen. Erfindungsgemäß erfolgt das Kühlen nicht wie bisher üblich
im wesentlichen allein durch Durchleiten einer Kühlflüssigkeit durch Bohrungen, sondern
zumindest in einem Formteil durch Durchleiten der Kühlflüssigkeit durch einen Kanal, der in
das Formteil mit einem Gießmetall eingegossen ist, das einen niedrigeren Schmelzpunkt hat
als das Material des Formteils. Ein solcher eingegossener Kanal unterscheidet sich von
Kanalbohrungen dadurch, daß er geometrisch anders gelegt werden kann, als Bohrungen,
insbesondere kann der eingegossene Kanal eine oder mehrere Krümmungen, insbesondere
Windungen enthalten, so daß eine größere Kanallänge in das Formteil und entsprechend
eine größere Wärmeübertragungsfläche eingebracht werden kann, als mit Bohrungen allein.
Neben dem eingegossenen Kanal können gewünschten falls zusätzlich noch übliche Boh
rungen in dem Formteil zur weiteren Kühlung (und/oder Aufheizung) vorgesehen sein.
Im Gegensatz zu bekannten Verfahren, bei denen der Kanal direkt in das Formteil eingegos
sen wird (beispielsweise durch Einlegen eines Graphitrohres) und Umgießen desselben mit
dem Formstahl, ist das erfindungsgemäße nachträgliche Eingießen eines Kanals mit einem
verhältnismäßig niedrig schmelzenden Gießmetall wesentlich einfacher und kostengünstiger
durchzuführen und erlaubt außerdem mehr Gestaltungsfreiheit als bei der Verwendung
eines Graphitrohres.
Für das Formmaterial wird üblicherweise ein Stahl verwendet, insbesondere ein Warmfest
stahl, beispielsweise 12 344 Warmfeststahl, und besonders vorteilhaft wird dieser noch
gehärtet. Das Gießmetall hat vorzugsweise einen Schmelzpunkt < 260°, meist über 300°
und insbesondere über 350°. Außerdem wird das Gießmetall (unter "Metallen" wird in der
vorliegenden Erfindung meist eine Legierung verstanden) derart in das Formmaterial ein
gebracht, daß es einen Druckstreß auf die mit ihm verbundenen Teile, insbesondere Form
teile ausübt. Dies wird beispielsweise dadurch erreicht, daß das Gießmetall, insbesondere
eine Zinklegierung wie beispielsweise Feinzinklegierungen für Gießzwecke, in eine erwärmte
Form unter Umgießen eines Kühlkanals eingefüllt wird, wobei sich beim anschließenden
Abkühlen die Form stärker zusammenzieht als die erstarrende Zinklegierung, so daß ein
Druckstreß zwischen der Zinklegierung und der Form entsteht. Vorzugsweise wird mit dem
Gießmetall eine Kühlschlange eingegossen, insbesondere eine solche, die mehrere Win
dungen enthält (beispielsweise in der Form eines Tauchsieders). Auch hier übt die Zinklegie
rung vorteilhaft den oben beschriebenen Druckstreß auf die Kühlschlange aus. Für das
Material der Kühlschlange eignet sich beispielsweise einfaches Stahlrohr (ST 37 . . .), vor
zugsweise ein gezogenes Rohr.
Vorteilhaft wird das Formteil im Gießbetrieb bei einer Temperatur von maximal 170°C
(gemessen im Formteil nahe an der Kühlschlange) betrieben, auch höhere Betriebstempera
turen bis etwa 220°C sind möglich. Kurzfristig darf die Temperatur auch 250°C erreichen
und unter Umständen maximal 350°C. Vor dem Eingießen der Kühlschlange wird das
Formteil vorteilhaft auf eine Temperatur höher als die vorgesehene Betriebstemperatur, vor
zugsweise höher als die vorgesehene kurzzeitige Betriebstemperatur und insbesondere auf
mindestens 370° erwärmt (ebenso die Kühlschlange) und dann das Gießmetall eingegos
sen. Als Gießmetall kommt hier eine solche Legierung zum Einsatz, die sich beim vorge
sehenen Betrieb des Formteils nicht verflüssigt.
Die Kühlschlange bzw. die Kanäle werden vorteilhaft in einer Sackbohrung in dem Formteil
untergebracht, wobei Bohrlochdurchmesser 20 mm, meist 30 mm und insbesondere
40 mm vorteilhaft sind. Üblicherweise ist der Bohrlochdurchmesser aus Festigkeitsgründen
auf 150 mm und insbesondere auf maximal 100 mm beschränkt. Die Sackbohrung wird
außerdem vorzugsweise so in das Formteil eingebracht, das sie über einen größeren
(insbesondere überwiegenden) Bereich zwischen 20 und 150 mm, insbesondere zwischen
35 und 100 mm von der Außenhaut des Formteils entfernt liegt, die die Kontur des Druck
gußmetallteiles bestimmt. Insbesondere kommt für die vorliegende Erfindung als Formteil ein
sogenanntes Kernteil in Betracht, das heißt ein Teil, das einen Hohlraum in dem Druckguß
metallteil definiert, wobei vorteilhaft die Sackbohrung in Richtung auf den Hohlraum des
Druckgußmetallteils eingebracht ist.
Das erfindungsgemäße Verfahren kommt insbesondere bei größeren Gegenständen, das
heißt solchen mit einem Gewicht über 500 g und insbesondere über 1 kg zum Einsatz, wie
beispielsweise bei Gehäusen für Getriebe, insbesondere Schalt- oder Automatikgetriebe für
Kraftfahrzeuge. Entsprechend findet das Verfahren Einsatz vorteilhaft bei Druckgußmetall
teilen, die in einem Minutentakt gefertigt werden, wobei insbesondere 2 bis 10 Minuten für
einen Schuß benötigt werden.
Vorzugsweise wird das erfindungsgemäße Verfahren so durchgeführt, das nur der Kern den
erfindungsgemäß eingebrachten Kanal enthält und nicht auch die den Kern umgebenden
Formteile.
Gegenüber bisher verwendeten Verfahren, bei denen in den Formteilen Labyrinthbohrungen
das Kühlmittel führen, hat das erfindungsgemäße Verfahren den Vorteil, daß es eine
größere Wandstärke im Formteil zwischen der das Druckgußmetallteil definierenden Außen
haut und dem Gießmetall, in dem der Kanal liegt, zuläßt, wobei dennoch eine genügende
Kühlleistung vorhanden ist. Hierdurch wird auch eine längere Standzeit des Form teils er
reicht, da bei einem Formteilriß Kühlmittel austritt und das Formteil unbrauchbar macht.
Die erfindungsgemäße Druckgußmetallform ist aufgebaut aus mindestens zwei Formteilen
und hat einen Einlaß für geschmolzenes Gußmetall, das eine Temperatur < 600°C hat. Der
Einlaß steht mit einem Hohlraum der Druckgußmetallform in Verbindung, der zur Herstellung
eines Druckgußmetallteils mit dem geschmolzenen Gußmetall über den Einlaß füllbar ist.
Zur Kühlung des in den Hohlraum eingebrachten geschmolzenen Gußmetalls enthält min
destens eines der Formteile mindestens einen mit einer Kühlflüssigkeit befüllbaren Kanal,
der mit einem Gießmetall in das Formteil eingegossen ist, wobei das Gießmetall einen nied
rigeren Schmelzpunkt hat als das Formteilmaterial. Im übrigen weist die Druckgußmetallform
vorteilhaft die Merkmale auf, wie sie oben bei dem Verfahren beschrieben sind.
Die Erfindung wird im folgenden anhand einer Zeichnung und eines Ausführungsbeispiels
näher beschrieben.
Die Figur zeigt einen Kern einer Druckgußmetallform.
Ein Kern 1 bestimmt mit seinem vorderen Abschnitt 2 den Innenraum eines Wandlers eines
Automatikgetriebes und ist aus einem 12 344 Warmfeststahl 3 hergestellt. Im Betrieb schließt
der Kern 1 mit einem mittleren Bereich 4 mit einer Form ab.
Zur Kühlung des Kerns 1 ist in diesen eine 60 mm Bohrung 5 von außen bis kurz vor die
Spitze des Kerns eingebracht, in der eine Kühlschlange 6 aus gezogenem Stahlrohr liegt.
Zu- und Ablauf der Kühlschlange sind im hinteren Bereich des Kerns 1 nach außen geführt
7. Für eine gute Wärmeübertragung zwischen der Kühlschlange 6 und dem Warmfeststahl 3
ist die Bohrung 5 mit einer Feinzinkgußlegierung 8, Schmelzbereich 390°C, ausgegossen.
Die Feinzinkgußlegierung 8 ist hierbei so gewählt, daß ihr Wärmeausdehnungskoeffizient
größer ist als der des Warmfeststahls 3. Vor dem Ausgießen der Bohrung 5 werden der
Warmfeststahl 3 und die Kühlschlange 6 auf ca. 400°C erwärmt, die Feinzinklegierung in die
Bohrung 5 eingegossen und das ganze Abkühlen gelassen.
Die Bohrung 5 hat einen minimalen Abstand a zur Außenhaut, die mit dem flüssigen Alumi
nium in Kontakt kommt, von ca. 30 mm und über einen größeren Bereich einen Abstand b
von ca. 50 mm.
Über ein Sperrenblech ist der Kern 1 kreuzförmig mit drei weiteren gleichartig aufgebauten
Kernen verbunden, die im Betrieb zwischen zwei Außenformhälften liegen (Vierschieber
form). Der Kern 1 ist insbesondere für Aludruckgußbetrieb ausgelegt für Drücke im Bereich
von 500 bis 1000 bar und einer Temperatur der Aluminiumlegierung von etwa 700 bis
750°C. Im Betrieb wird eine Temperatur von ca. 150°C in der Feinzinklegierung 8 erreicht.
Die anderen Formteile, mit denen der Kern zur Herstellung des Wandlergehäuses zusam
menwirkt, sind mit den üblichen Labyrinthkühlbohrungen ausgerüstet, die Bohrungsdurch
messer von 16 bis 20 mm haben.
Im Gießbetrieb wird zum Aufheizen des Kerns 1 ein Wärmeträgeröl mit einer Temperatur
von ca. 250°C durch die Kühlschlange 6 gepumpt, bis der Kern eine gewünschte Betriebs
temperatur von 60 bis 200°C hat. Anschließend wird mittels einer Druckkolben-Zylinder-
Einheit flüssiges Aluminium in den Formhohlraum um den vorderen Abschnitt 2 des Kerns 1
eingepreßt und die Temperatur des Wärmeträgeröls auf bis zu 40°C reduziert. Nach dem
Erstarren des Aluminiums werden die äußeren Formhälften geöffnet und das Wandler
gehäuse von dem Kern 1 abgezogen. Anschließend wird die Form für den nächsten Schuß
wieder verschlossen.
Claims (23)
1. Verfahren zum Herstellen eines Druckgußmetallteils mit den Schritten:
- - Einbringen geschmolzenen Gußmetalls mit einer Temperatur < 600°C in eine Druckkolben-Zylinder-Einheit;
- - Verschieben des Druckkolbens um das geschmolzene Gußmetall in einen Hohl raum einer metallenen Form zu pressen, die mindestens zwei Formteile aufweist, die den Hohlraum umschließen;
- - Kühlen der Form durch Durchleiten eines Kühlfluids durch mindestens eines der Formteile;
- - Erstarrenlassen des Gußmetalls zur Bildung des Druckgußmetallteils;
- - Öffnen der Form;
- - Entfernen des Druckgußmetallteils aus der geöffneten Form;
dadurch gekennzeichnet, daß beim Kühlen das Kühlfluid in mindestens einem der
Formteile durch einen mit einem niedriger als das Formmaterial schmelzenden Gieß
metall eingebrachten Kanal geführt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Kühlfluid durch eine
Kühlschlange strömt, die mit dem Gießmetall eingegossen ist.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Kühlfluid durch eine
metallische Kühlschlange, insbesondere durch eine Kühlschlange aus einem gezoge
nen Metall durch geleitet wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Kühlfluid durch
eine Sackbohrung durch geleitet wird, in der der Kanal eingegossen ist.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
der Kanal mehrfache Krümmungen, insbesondere Windungen aufweist.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
als Gießmetall ein solches mit einem Schmelzpunkt < 260°C, vorteilhaft < 300°C und
insbesondere < 350°C eingesetzt wird.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen dem Gießmetall und dem dieses umgebenden Formteil ein Druckstreß
besteht.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Gießmetall einen
geringeren Wärmeausdehnungskoeffizienten hat als das Formmaterial und daß das
Formmaterial beim Ausgießen mit dem Gießmetall auf eine höhere Temperatur, ins
besondere eine Temperatur oberhalb 300°C gebracht wird.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
das das Gießmetali enthaltende Formteil durch das Einbringen des geschmolzenen
Gußmetalls maximal auf eine Temperatur unterhalb des Schmelzpunktes des Gieß
metalls erwärmt wird.
10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
zur Temperierung des Formteils durch den Kanal eine Heizflüssigkeit geleitet wird.
11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
das Formteil mit dem eingegossenen Kanal als Kern eingesetzt wird.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das oder die den Kern
umgebenden Formteile überwiegend, insbesondere zu mindestens 80% der ein
gebrachten Kühlleistung, über Labyrinthbohrungen gekühlt werden.
13. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
in dem Formteil mit dem eingegossenen Kanal die Kühlung überwiegend durch diesen
erfolgt, insbesondere mindestens 80% der Kühlleistung über diesen in das Formteil
eingebracht wird.
14. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
maximal ein Schuß je Minute erfolgt.
15. Druckgußmetallform aus mindestens zwei Form teilen, mit einem Einlaß für geschmol
zenes Gußmetall einer Temperatur < 600°C, der mit einem Hohlraum der Druckguß
metallform in Verbindung steht, der vorgesehen ist das geschmolzene Gußmetall auf
zunehmen und in dem dieses unter Bildung eines Druckgußmetallteils erstarrt, und mit
mindestens einem Kanal in mindestens einem der Formteile, der vorgesehen ist ein
Kühl- und/oder Heizfluid aufzunehmen, dadurch gekennzeichnet, daß der Kanal mittels
eines Gießmetalls in das Formteil eingegossen ist, und daß das Gießmetall einen
niedrigeren Schmelzpunkt hat als das Formmaterial.
16. Druckgußmetallform nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Kanal eine
Kühlschlange ist, die mindestens eine Krümmung, insbesondere mindestens eine
Windung aufweist.
17. Druckgußmetallform nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Kühl
schlange aus Metalle insbesondere einem gezogenen Metall ist.
18. Druckgußmetallform nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet,
daß der Kanal in eine Sackbohrung eingegossen ist.
19. Druckgußmetallform nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gießmetall einen Schmelzpunkt < 260°, vorteilhaft < 300° und insbesondere
< 350°C hat.
20. Druckgußmetallform nach einem der Ansprüche 15 bis 19, dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen dem Gießmetall und dem Formteil, das dieses umgibt, ein Druckstreß
besteht.
21. Druckgußmetallform nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß das Gießmetall
einen geringeren Wärmeausdehnungskoeffizienten hat als das Formmaterial.
22. Druckgußmetallform nach einem der Ansprüche 15 bis 21, dadurch gekennzeichnet,
daß das Formteil mit dem eingegossenen Kanal ein Kern ist.
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| DE19606380A DE19606380B4 (de) | 1995-03-04 | 1996-02-21 | Verfahren zum Herstellen eines Druckgußmetallteils |
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| DE1289958B (de) * | 1968-01-20 | 1969-02-27 | Volkswagenwerk Ag | Druckgiesswerkzeug |
| DE2646060A1 (de) * | 1976-10-13 | 1978-04-20 | Friedhelm Prof Dr Ing Kahn | Verfahren und vorrichtungen zur steuerung des waermehaushalts von giessformen |
| DE19751473A1 (de) * | 1996-12-03 | 1998-06-04 | Volkswagen Ag | Verfahren zum Reparieren eines Druckgußmetallteils |
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1996
- 1996-02-21 DE DE19606380A patent/DE19606380B4/de not_active Expired - Fee Related
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| DE19606380B4 (de) | 2011-02-17 |
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Effective date: 20110619 |
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