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DE19603706C1 - Flechtwerk aus miteinander verkreuzten Flechtmaterialien - Google Patents

Flechtwerk aus miteinander verkreuzten Flechtmaterialien

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DE19603706C1
DE19603706C1 DE19603706A DE19603706A DE19603706C1 DE 19603706 C1 DE19603706 C1 DE 19603706C1 DE 19603706 A DE19603706 A DE 19603706A DE 19603706 A DE19603706 A DE 19603706A DE 19603706 C1 DE19603706 C1 DE 19603706C1
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SCHUETZ KURT FLECHTATELIER
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SCHUETZ KURT FLECHTATELIER
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    • DTEXTILES; PAPER
    • D04BRAIDING; LACE-MAKING; KNITTING; TRIMMINGS; NON-WOVEN FABRICS
    • D04CBRAIDING OR MANUFACTURE OF LACE, INCLUDING BOBBIN-NET OR CARBONISED LACE; BRAIDING MACHINES; BRAID; LACE
    • D04C1/00Braid or lace, e.g. pillow-lace; Processes for the manufacture thereof
    • D04C1/02Braid or lace, e.g. pillow-lace; Processes for the manufacture thereof made from particular materials

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Manufacturing & Machinery (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Braiding, Manufacturing Of Bobbin-Net Or Lace, And Manufacturing Of Nets By Knotting (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Flechtwerk aus miteinander verkreuzten Flechtmaterialien,. von denen mindestens eines streifenförmig ist.
Das Flechten, d. h. das Verkreuzen von Bandstreifen oder fadenförmigen Flechtmaterialien in der Weise, daß es sich abwechselnd über- und unterläuft, zur Herstellung von Geflechten bzw. Flechtwerken ist schon seit frühester Zeit bekannt. Durch Flechten werden die verschiedensten Artikel hergestellt, wie Matten, Körbe, Gürtel, Decken usw. vor allem in der Möbelindustrie bzw. beim Möbelbau hat das Flechten Eingang gefunden, bei der Herstellung sogenannter Korb- und Rattanmöbel. Die Flächen- und Körperbildung erfolgt dabei nicht nur durch Verkreuzen, sondern auch durch umfangreiche und schwierige Verbundtechniken. Für Matten, Korbwaren, Sitzmöbel, Hüte, Gürtel und andere Gegenstände werden gespaltene und gehobelte Weidenruten, Stroh, Bast, Binsen, Schilf, Blattstreifen, Rotang und andere Naturstoffe verwendet. Von ausländischen Flechtpflanzen werden u. a. verwendet Stuhlrohr (Calamus rotang), Cubapalmblatt, Raffiabast, Chinabinsen, Bambus. Das Flechten erfolgt von Hand oder maschinell und verlangt eine hohe Hand- und Kunstfertigkeit, insbesondere bei der Herstellung von geflochtenen Möbeln. So stellt jedes aus Geflechten oder Flechtwerken bestehende Möbel bei sorgfältiger Verarbeitung ein individuelles künstlerisches Werk darf das in seiner Ästhetik das Wohnen verschönert. In Flechtwerke für Möbel lassen sich aber auch außer holzartigen Materialien und langfaserigen Materialien Metallstreifen, Kunststoffstreifen und dergleichen einarbeiten. Auch auf solche Flechtwerke erstreckt sich die Erfindung. Bei allen bekannten Flechtwerken werden in der Regel runde oder bandförmige Flechtmaterialien miteinander verkreuzt, die starre lineare Erstreckungen aufweisen, wobei lediglich die runden Materialien zur Formbildung beim Flechten in alle drei Dimensionen verlegt werden können. Bei der Verwendung von bandförmigen Flechtmaterialien sind die wohl bekanntesten Geflechtarten das Wellengeflecht, das Diagonalgeflecht, das Stufengeflecht, das zopfgeflecht. Die gleichen Verkreuzungsmuster können aber auch mit runden Materialien wie Fäden oder Ruten der Feigen- oder Maulbeerbäume oder anderer Flechtpflanzen eingesetzt werden. Darüber hinaus ist die Verkreuzung zwischen Flechtbändern und halbrunden oder runden Stäben oder Ruten in sogenannte Urgeflechte üblich. Flechtmuster lassen sich darüber hinaus in den verschiedensten Ausführungsarten herstellen. Bei allen bekannten Flechtwerken und Flechtwerkmustern wurden stets Bogenformen in zwei- oder dreidimensionaler Hinsicht nur mit solchen Flechtmaterialien realisiert, die eine Auslenkung kurvenförmig gestatteten. Dies waren in der Regel keine biegesteifen Materialien, also dünnere Ruten, die sich in jede Richtung biegen lassen.
Aus dem DE-GM 70 09 305 ist ein Geflecht für Leuchtenschirme bzw. Rahmen oder dergleichen bekannt, das nach Art von Schuß und Kette aus miteinander kombinierten Staken bzw. Fitzen sowie rohrartigen und/oder band- bzw. streifenförmigen Flechtelementen besteht, wobei Teile der band- bzw. streifenförmigen Flechtelemente als Wendel ausgebildet sind. Die Wendel entsteht dadurch, daß die band- bzw. streifenförmigen Flechtelemente zwischen ihren Flechtstellen nach Art von hocken gerollt werden, wodurch sie in den Raum vor dem durch die Staken bzw. Fitzen bestimmten Relief des Flechtwerkes heraustreten. Die Wendel sind Accessoires zu dem eigentlichen Geflecht, das die Formstabilität des mit den Wendeln zusätzlich versehenen Geflecht sicherstellt. Der Aufbau des Trägergeflechtes entspricht dem bekannten gattungsgemäßen Aufbau der vorliegenden Erfindung, wobei für das Grundgeflecht Peddigrohr oder Streifenmaterial einsetzbar ist.
Aus dem DE-GM 69 14 996 ist ein aus Kunststoffprofilen bestehendes Flechtwerk bekannt, das ein Kreuzgeflecht ist und aus runden Kunststoffprofiien und quer dazu eingeflochtenen bändchenförmigen Profilen, die beide Metalleinlagen aufweisen, besteht.
Ein ähnliches Geflecht aus Kunststoffbandmaterial aus geradlinigen Streifen ist aus dem DE-GM 18 45 078 bekannt.
In der DE-AS 11 11 329 ist ein Bauelement für Gebrauchsgegenstände in Form von Körben, Matten oder dergleichen, welche durch Ausflechten, Bespannen oder dergleichen fertiggestellt werden, bekannt, das aus einer Vielzahl von verformbaren Stäben oder Streifen besteht, die an einem Ende durch ein gemeinsames streifen- oder scheibenförmiges Verbindungsstück miteinander verbunden sind. Die Stäbe oder Streifen und das Verbindungsstück bestehen aus einem ebenen, einstückigen verformbaren Gebilde, wobei die freien Enden der Stäbe oder Streifen oder ggf. auch das streifenförmige Verbindungsstück mit Löchern und Schlitzen versehen sind, in die die Flechtstäbe, z. B. eines Bodens, einsetzbar sind. Die Streifen sind alle geradlinig ausgeführt.
Weiterhin ist aus der DE-PS 1 82 969 ein Verfahren zur Herstellung von Geflechtplatten aus elastischem oder faserigem Stoffund Draht bekannt, bei dem Streifen des elastischen oder faserigen Stoffes zwischen wellenförmigen Drähten eingeklemmt werden, wobei die Streifen bzw. Platten mit weiteren Drähten quer durchflochten werden.
Ausgehend von dem angebenen Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein neues Flechtwerk anzugeben, das neue Flächen- und Körperbildungen ermöglicht, eine höhere Verziehfestigkeit besitzt und neue Gestaltungsmöglichkeiten insbesondere im Hinblick auf optische Erscheinungsbilder ermöglicht.
Die Aufgabe löst die Erfindung bei einem Flechtwerk aus miteinander verkreuzten Flechtmaterialien gemäß der Lehre des Anspruches 1 dadurch, daß von den Flechtmaterialien mindestens ein Material ein streifenförmiges, mindestens zweidimensional in der Ebene gebogen, kurven- oder wellenförmig vorgeformtes Material mit einer solchen geringen Dicke ist, daß es in das Flechtwerk einflechtbar ist und eine solche Breite aufweist, daß es beim Einflechten die vorgegebene Form beibehält.
Gemäß der Lehre der Erfindung ist vorgesehen, ein streifenförmiges vorgeformtes Material zu verwenden, das eine hohe Biegesteifigkeit um die schmalen Längskanten herum aufweist, andererseits aber sich beim Einflechten um die Längsachse verbiegen läßt, sofern es nicht, wie im Anspruch 2 angegeben, aus einem Material besteht, das eine hohe Biegesteifigkeit aufweist, die auch nach einer Vorverformung in die dritte Dimension keine leichte Verformung bei dem Verkreuzen zum Flechtwerk mit anderen Flechtmaterialien gestattet. Dadurch können zur Körperbildung vorgeformte Stege verwendet werden, die daneben die hohe Biegesteifigkeit in seitlicher Richtung aufweisen. Vorteilhafte Ausgestaltungsformen des Flechtwerkes sind in den Unteransprüchen 2 bis 18 angegeben. Die Streifen lassen sich, je nach verwendetem Material, nach unterschiedlichen Verfahren auf einfache Weise herstellen. Im Falle der Verwendung von Holz, insbesondere Rattan, ist es zweckmäßig, dieses stangenförmig vorzubereiten und zwar derart, daß das Material im wesentlichen einen rechteckförmigen Querschnitt aufweist, z. B. einen Querschnitt von 3 × 4 cm. Ein solches stangenförmiges Material läßt sich in bekannter Weise mittels Formpressen in Wellenform verpressen und behält diese Form auch bei. Die so vorgeformten Stangen lassen sich sodann zu Streifen auftrennen.
Wird hingegen ein flächenförmiges Bandmaterial, beispielsweise Kunststoffbahnen, Bahnen aus Papierstoffen, mehrschichtigen Verbundstoffen oder Bahnen aus verpreßtem und verklebtem Stroh, verwendet, so werden mittels Schneidwerkzeugen oder Stanzwerkzeugen die gewünschten Kurvenformenteile ausgeschnitten bzw. ausgestanzt und als Streifenware in das Flechtwerk eingeflochten.
Für die Rattanmöbelherstellung und auch für Herstellung von geflochtenen Trennwänden oder Schalldecken-, Verkleidungs-, Matten- und in sich stabilen Flächenelementen empfiehlt es sich, die Streifen aus vorgeformten und zu rechteckförmigen Körpern geschnittenen Rattanstangen zu verwenden, die dann zu Streifen aufzuschneiden sind.
Die Erfindung ermöglicht es, Flechtwerke völlig neu zu gestalten. Durch die relativ breiten Streifenelemente wird eine erhöhte Stabilität eines Flechtwerkes erreicht, so daß dieses Geflecht insbesondere in vorteilhafter Weise für die Herstellung von Flechtmöbeln verschiedenster Art, aber auch Stellwänden und Schalldeckenelementen verwendet werden kann, wobei gleichzeitig besondere optische Effekte bei der Verwendung von kurven- oder wellenförmigen Streifen oder Stegen gegeben sind.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele ergänzend erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 ein einfaches Muster eines Flechtwerkes als Flächenelement, in Form eines Urgeflechtes mit Längsstreifen, zweidimensional in der Ebene, bo­ gen- bzw. kurven- oder wellenförmig ausgebildet;
Fig. 2 ein Geflecht gemäß Fig. 1, mit streifenförmigen Elementen in Diagonalverflechtung; und
Fig. 3 ein Geflecht aus zweidimensionalen bogen- oder kurvenförmigen Streifen, die miteinander ver­ flochten sind.
Das Flechtwerk gemäß Fig. 1 besteht aus einer Vielzahl nebeneinander angeordneter gleichförmiger bogen- bzw. wellenförmig ausgebildeter Streifenelemente 1, 2, im vorliegenden Fall aus dem Werkstoff Rattan. Diese Streifen 1 und 2 sind mit querverlaufenden geradlinigen Streifen 3 und 4 verflochten, hierfür können bekannte Flechtmaterialien eingesetzt werden. Material und Breite sowie Flechtart sind dabei stark abhängig von dem gewünschten ästhetischen Aussehen, aber auch von den technischen Anforderungen im Hinblick auf Stabilität und Nutzung des Geflechtes. Die seitlich nicht verbiegbaren Streifen 1 und 2 können aber auch für die Körperbildung eines in Flechttechnik hergestellten Körpers, z. B. eines bogenförmig ausgeformten Rückenteils eines Rattansofas oder -sessels, verwendet werden. Die Verbiegung in der dritten Dimension wird durch die geringe Biegesteifigkeit der Streifen in Richtung der Längsachse ermöglicht. Es kann aber auch ein Material verwendet werden, das bei relativ geringer Dicke eine hohe Biegesteifigkeit auch in Längsachsenrichtung aufweist, so daß eine Vorverformung in die dritte Dimension ebenfalls möglich ist und so vorgeformte Stege eingeflochten werden können. Die Querverflechtung erfolgt durch das Flechtband 3 und 4, das beispielsweise ein Flechtband sein kann, wie es in der EP 32 79 53 31 angegeben ist.
In Fig. 2 ist eine Abwandlung des Geflechtes nach Fig. 1 dargestellt. Dieses Geflecht unterscheidet sich lediglich dadurch, daß die nach der Erfindung hergestellten Streifenelemente 1 und 2 durch die Flechtbänder 3 und 4 diagonal gekreuzt werden.
Eine weitere Variante ist in Fig. 3 dargestellt. In dieser Variante des Flechtwerkes sind die vorgeformten bogen- bzw. kurvenförmigen Streifen 1,2 kreuzweise miteinander verflochten, wodurch ein völlig anderes Muster aber auch völlig andere technische Eigenschaften gegeben sind, da durch die breiten Streifen großflächige Versteifungen der Flächen erzielbar sind. Die Flechtwerke sind nicht nur auf die dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt. Die Erfindung ermöglicht jede Flächen- und Körperbildung unter Verwendung der erfindungsgemäßen ausgebildeten Streifen, die vorgeformt sind, bevor sie eingeflochten werden. Die Bogen- und Kurvengestaltung ist dabei begrenzt durch das Herstellungsverfahren bzw. die Vorrichtungen, die für die rationelle Serienherstellung eingesetzt werden.

Claims (18)

1. Flechtwerk aus miteinander verkreuzten Flechtmaterialien, von denen mindestens ein Material ein streifenförmiges ist, dadurch gekenn­ zeichnet, daß von dem streifenförmigen Material (1, 2) mindestens eines mindestens zweidimensional in der Ebene bogen-, kurven- oder wellenförmig vorgeformt ist und eine derart geringe Dicke aufweist, daß es in das Flechtwerk einflechtbar ist, und eine solche Breite aufweist, daß es beim Einflechten die vorgegebene Form beibehält.
2. Flechtwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das streifenförmige Material in sich biegesteife Stege (1, 2) sind.
3. Flechtwerk nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stege (1, 2) dreidimensional bogen-, kurven- oder wellenförmig vorgeformt sind.
4. Flechtwerk nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Vielzahl parallel angeordneter vorgeformter Streifen (1, 2) oder Stege aufweist, die mit quer oder diagonal hierzu angeordneten runden, band- oder streifenförmigen (3, 4) oder mit gleichen (1, 2) vorgeformten Flechtmaterialien verkreuzt sind.
5. Flechtwerk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Flechtwerk ein Flächenflechtwerk, ein Flächenflechtwerk mit bestimmtem dreidimensionalen Formverlauf oder das Flechtwerk eines ausgeformten räumlichen Gegenstandes ist.
6. Flechtwerk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die vorgeformten Streifen (1, 2) in etwa Sinuswellenform oder einen angenähert wechselnden bogenförmigen Verlauf aufweisen.
7. Flechtwerk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß dieses ein Wellengeflecht ist, in welchem die vorgeformten Streifen (1, 2) oder Stege eingeflochten sind.
8. Flechtwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß es ein Diagonalgeflecht ist, in welchem die vorgeformten Streifen (1, 2) oder Stege eingeflochten sind.
9. Flechtwerk nach einem der Ansprüche bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß es ein Urgeflecht ist, in welchem die vorgeformten Streifen (1, 2) oder Stege eingeflochten sind.
10. Flechtwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß es ein Stufengeflecht ist, in welchem die vorgeformten Streifen (1, 2) oder Stege eingeflochten sind.
11. Flechtwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß es ein Zopfgeflecht ist, in welchem die vorgeformten Streifen (1, 2) oder Stege eingeflochten sind.
12. Flechtwerk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Streifen (1, 2) oder Stege aus dem Material bekannter Flechtpflanzen hergestellt sind, z. B. aus Weidenruten, Stroh, Bast, Binsen, Schilf, Blattstreifen, Rotang, Calamus rotang, Cubapalmblatt, Raffiabast, Chinabinsenschnur, Bambus oder Holz verschiedener Baumarten.
13. Flechtwerk nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Streifen (1, 2) oder Stege aus Rattan bestehen.
14. Flechtwerk nach Anspruch 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Streifen (1, 2) oder Stege aus Kunststoff bestehen.
15. Flechtwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Streifen (1, 2) oder Stege Metallstreifen oder Metallstege sind.
16. Flechtwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Streifen (1, 2) oder Stege aus laminierter oder nichtlaminierter, bedruckter oder nichtbedruckter Pappe oder verstärktem Papier, aus einschichtigem oder mehrschichtigem Holzfurnier bestehen.
17. Flechtwerk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Streifen (1, 2) oder Stege eine Dicke von ca. 0,3 mm bis ca. 4 mm und eine Breite von mindestens ca. 8 mm aufweisen.
18. Flechtwerk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch die Verwendung als Matten, Korbwaren, Rattanmöbel, Sitzmöbel, Hüte.
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