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DE19601245A1 - Rollendruckpapier mit Coldset-Eignung und Verfahren zu dessen Herstellung - Google Patents

Rollendruckpapier mit Coldset-Eignung und Verfahren zu dessen Herstellung

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Publication number
DE19601245A1
DE19601245A1 DE19601245A DE19601245A DE19601245A1 DE 19601245 A1 DE19601245 A1 DE 19601245A1 DE 19601245 A DE19601245 A DE 19601245A DE 19601245 A DE19601245 A DE 19601245A DE 19601245 A1 DE19601245 A1 DE 19601245A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
paper
coating
weight
binder
printing paper
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19601245A
Other languages
English (en)
Inventor
Hartmut Dr Wurster
Hans-Peter Hofmann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
UPM Kymmene Papier GmbH and Co KG
Original Assignee
Haindl Papier GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Haindl Papier GmbH and Co KG filed Critical Haindl Papier GmbH and Co KG
Priority to DE19601245A priority Critical patent/DE19601245A1/de
Priority to NZ314045A priority patent/NZ314045A/xx
Priority to NO19970150A priority patent/NO323580B1/no
Priority to KR1019970001084A priority patent/KR100489984B1/ko
Priority to ES97100574T priority patent/ES2180827T3/es
Priority to AU10196/97A priority patent/AU726536B2/en
Priority to DK97100574T priority patent/DK0785307T3/da
Priority to AT97100574T priority patent/ATE223986T1/de
Priority to PT97100574T priority patent/PT785307E/pt
Priority to EP97100574A priority patent/EP0785307B1/de
Priority to JP9005809A priority patent/JPH09291497A/ja
Priority to DE59708150T priority patent/DE59708150D1/de
Publication of DE19601245A1 publication Critical patent/DE19601245A1/de
Priority to US09/634,874 priority patent/US6413370B1/en
Withdrawn legal-status Critical Current

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Description

Die Erfindung betrifft ein für das Bedrucken mit Coldset-Offset-Druckfarben geeignetes, gestrichenes Rollendruckpapier nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1. Die Erfindung betrifft ferner die Verwendung eines solchen Papieres und ein Verfahren zu dessen Herstellung nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 33.
Zeitungen werden heutzutage überwiegend im Offset-Verfahren gedruckt, und zwar unter Verwendung sog. Coldset-Farben, die im Gegensatz zu Heatset- Offsetdruckfarben zum Trocknen keiner Wärmeeinwirkung ausgesetzt werden, sondern allein dadurch trocknen, daß das Emulsionswasser der Druckfarbe wie auch das in ihr enthaltene Öl in den Druckträger, nämlich das Papier, möglichst schnell wegschlagen, wobei die Farbträger der Druckfarbe auf der Papieroberfläche bestehen bleiben sollen. Zusätzlich findet hier eine oxidative Trocknung statt.
Zwar wird mit zunehmender Glätte des Druckträgers die Druckqualität besser und auch der Druckfarbenverbrauch geringer, höhere Glätte eines Papieres hat aber im allgemeinen eine geringere Saugfähigkeit zur Folge, wodurch die Wegschlaggeschwindigkeit der Farbemulgatoren verlangsamt wird, was wiederum zu Abschmieren auf den Leitelementen der Druckmaschine und zum Ablegen im Falzapparat und im Exemplarstapel führt. Andererseits bewirkt eine zu hohe Saugfähigkeit ein verstärktes Eindringen der Druckfarben in das Papier, was zu mangelhaftem Ausdruck, d. h. schlechtem Punktstand und zum Durchscheinen des Druckbildes auf die Rückseite führt. Standardmäßige Zeitungsdruckpapiere genügen den Bedingungen für ein ausreichend schnelles Trocknen von Coldset-Farben, bekanntlich ist die Qualität des Druckbildes auf Zeitungsdruckpapier jedoch begrenzt. Standardmäßiges Zeitungsdruckpapier ist ein nicht beschichtetes, sog. Naturpapier. Sein Porenvolumen ist daher nicht durch eine Beschichtung abgedeckt, die das Wegschlagen der Druckfarbenemulgatoren behindern könnte.
Rotationsdruckmaschinen für den Zeitungsdruck sind in der Regel nur während einer begrenzten Zeit des Tages ausgelastet. Es wäre daher sinnvoll, solche teuren Anlagen während der zur Verfügung stehenden Leerzeiten mit anderen Druckaufträgen, insbesondere aus dem Akzidenzbereich zu belegen. Für solche Aufträge, sei es Prospektbeilagen oder dergleichen, wird im allgemeinen insbesondere im Mehrfarbendruck jedoch eine höhere Qualität des Druckbildes gefordert, als dies auf einem standardmäßigen Zeitungsdruckpapier möglich ist. Es hat daher nicht an Versuchen und Überlegungen gefehlt, für den genannten Einsatzzweck sog. aufgebesserte Zeitungsdruckpapiere zur Verfügung zu stellen, die in den Qualitätsbereich der SC-Papiere (super calandered), nämlich hochsatinierter Papiere, wie sie für den Headset-Offsetdruck verwendet werden, oder als gestrichene Papiere sogar in den Bereich der LWC-Papiere (low weight coated) eindringen. In bisherigen Versuchen ist es bisher jedoch nicht beschieden gewesen, Marktakzeptanz zu erlangen. Die EP-A-0 377 983 beschreibt ein gestrichenes Zeitungsdruckpapier, dessen Coldset-Eignung dadurch erreicht werden soll, daß das Streichpigment einen bestimmten Mindestanteil an nadelförmigen Pigmenten enthalten und insgesamt mindestens einen bestimmten Ölabsorptionswert aufweisen soll. Es ist bisher nicht bekannt, daß ein solches Papier auf dem Markt Eingang gefunden hat. Nadelförmige Pigmente, wie beispielsweise Satinweiß, präzipitierte Calciumcarbonate und delaminierte oder strukturierte Kaoline, wie sie in der Veröffentlichung vorgeschlagen werden, sind im allgemeinen sehr teuer. Darüber hinaus erfordern sie aufgrund ihrer Struktur einen hohen Bindemittelbedarf, der die Herstellungskosten zusätzlich erhöht.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein wirtschaftlich herstellbares, gestrichenes Rollendruckpapier zur Verfügung zu stellen, welches für das Bedrucken mit Coldset-Farben geeignet ist, sich optisch von dem normalen Zeitungsdruckpapier absetzt und sich überdies mit den Druckgeschwindigkeiten bearbeiten läßt, wie sie in dem Offset-Zeitungsdruck bzw. auf den dafür vorgesehenen Maschinen üblich sind.
Diese Aufgabe wird grundsätzlich, ausgehend von dem Gegenstand der EP-A- 0 377 983 durch ein Rollendruckpapier mit den kennzeichnenden Merkmalen des Patentanspruches 1 gelöst.
Es wurde überraschenderweise gefunden, daß die Bedruckbarkeit eines gestrichenen Rollendruckpapieres mit Coldset-Druckfarben erreicht werden kann, wenn der Strich eine ausreichende Mikrokapillarität und Affinität für die Emulgatoren der Coldset-Druckfarbe aufweist. Diese Eigenschalten lassen sich erreichen, wenn das Streichpigment einen bestimmten Mindestanteil, nämlich 50% eines natürlichen, gemahlenen (nicht präzipitierten) Calciumcarbonates aufweist, die Feinheit des Streichpigmentes insgesamt derart ist, daß mindestens 80 Gew.-% des Pigmentes aus Teilchen von einer Größe < 2 µm bestehen und der Anteil an trocken gedachtem Bindemittel, bezogen auf Streichpigment kleiner als 13 Gew.-% ist. Es sind genügend feine Kaolinqualitäten bekannt, die zu einer hohen Strichporosität führen, jedoch aufgrund der hohen spezifischen Oberfläche einen hohen Bindemittelbedarf erfordern. Dies trifft insbesondere für delaminierte und anderweitig vorbehandelte Kaoline zu. Calciumcarbonat hat eher eine hydrophobe und inerte Oberfläche und erfordert deshalb weniger Binder im Strich.
Aus der EP-A-0 377 983 ist zwar auch die Verwendung eines gemahlenen Calciumcarbonates im Strich bekannt. Das Calciumcarbonat wird dort aber nur als Verschnittpigment neben den beanspruchten nadelförmigen Pigmenten eingesetzt.
Zur Sicherstellung einer schnellen Trocknung von Coldset-Druckfarben soll das verwendete Calciumcarbonat erfindungsgemäß einen hohen Feinheitsgrad aufweisen, damit die aufgebrachte Strichschicht über eine hohe Mikrokapillarität verfügt. Je feiner die Kapillaren, desto höher der Kapillardruck und umso schneller die Phasentrennung der in mehr oder weniger Wasser emulgierten Druckfarbe. Bevorzugt werden daher im Streichpigment 90 bis 100 Gew.-% eines Calciumcarbonates mit einem Feinheitsgrad von mindestens 90% < 2 µm oder mindestens 75 Gew.-% bis etwa 85 Gew.-% eines Calciumcarbonates mit einem Feinheitsgrad von etwa 95% < 2 µm eingesetzt. Für eine zufriedenstellende Trocknung der Coldset- Druckfarben scheinen die Farbwegschlagzeit und das Wasseraufnahmevermögen der Papieroberfläche entscheidend. Hierauf wird weiter unten noch eingegangen. Zwar sollen für beide Eigenschalten bestimmte Meßwertgrenzen eingehalten werden, um ein zufriedenstellendes Druckergebnis zu erzielen, läßt sich die eine Eigenschaft in gewissem Maße jedoch durch die andere kompensieren. Mit steigendem Feinheitsgrad des Streichpigmentes fällt zwar der Wert für die Farbwegschlagszeit, das Wasseraufnahmevermögen steigt aber. Gleichzeitig nimmt mit steigendem Feinheitsgrad aber auch die spezifische Oberfläche des Streichpigmentes und somit dessen Bindemittelbedarf zu, der die günstigen Druckeigenschalten wieder vermindert. Bezüglich des genauen Verhältnisses zwischen Feinheitsgrad des Streichpigmentes und des eingesetzten Bindemittelanteiles muß der Fachmann eine optimale Abstimmung finden.
Als Verschnittpigment ist Aluminiumhydroxid wegen seiner Morphologie und seiner Einheit besonders geeignet. Es läßt sich bis zu Mengen von etwa 20 Gew.-% des Streichpigmentes einsetzen. Im übrigen läßt sich auch Kaolin mit einem Feinheitsgrad von 65 Gew.-% und mehr < 2 µm als Verschnittpigment einsetzen, wenn dies die Bedruckbarkeitseigenschalten es noch zulassen und der Gesamtfeinheitsgrad des Streichpigmentes nicht beeinträchtigt wird. Talkum, Titandioxid und Gips sind ebenfalls in geringen Mengen als Verschnittpigmente geeignet, vorausgesetzt, daß sie der gewünschten Strichkapillarität nicht entgegenwirken.
Um die Coldset-Eignung des aufgetragenen Striches nicht durch zu viel Bindemittel zu beeinträchtigen, werden vorzugsweise hochaktive Bindemittel eingesetzt. In der Papierbeschichtung werden im allgemeinen folgende Bindemitteltypen eingesetzt, wobei ihre Reihenfolge abnehmende Bindewirkung angibt: Kunststoffdispersionen (z. B. Styrol-Butadien, Acrylat, Styrol-Acrylat), Polyvinylalkohol, Protein oder Kasein, Stärke. Um eine hohe Bindewirkung mit einem möglichst geringen Bindemittelanteil, bezogen auf Streichpigment zu erzielen, werden erfindungsgemäß bevorzugt Kunststoffbinder und Polyvinylalkohol (PVA) eingesetzt. PVA hat neben seiner Bindekraft noch die Eigenschaft, irreversibel auf Flächen aufzuziehen, die ein relativ inertes Reaktionsvermögen aufweisen, wie es beim Calciumcarbonat gegeben ist. Er wird daher bevorzugt in Kombination mit einem Kunststoffbinder eingesetzt. Bevorzugt werden gemäß der Erfindung weniger als 11 Gew.-% Bindemittel, bezogen auf Streichpigment, und in der vorstehenden Kombination möglichst sogar weniger als 9,5 Gew.-%, typisch sogar nur etwa 8,5 Gew.-% an Binder eingesetzt. Eine beispielhafte Bindemittelkombination besteht aus 3,0 bis 4,0 Gew.-% PVA und 4,5 bis 5,5 Gew.-% eines synthetischen Binders, insbesondere eines Butadienstyrolbinders oder eines Styrol-Acrylatbinders. Als hochaktive Bindemittel sind im Sinne dieser Beschreibung die genannten Kunststoffdispersionen, auch in Kombination, mit PVA bezeichnet. Für bestimmte Binder kann der Zusatz eines Vernetzungsmittels erforderlich sein.
Die erfindungsgemäßen Streichfarben können typischerweise folgende Bestandteile aufweisen:
Im übrigen können die verwendeten Streichfarben übliche Zusätze wie etwa bis zu 1,5 Gew.-% Melaminformaldehydharz als Naßfestmittel, bis zu 0,4% Carboxymethylzellulose (CMC) als Lösung, optischen Aufheller und/oder Chemikalien zur pH-Wert Einstellung, wie NaOH enthalten.
Für die Erfindung geeignete und am Markt in großem Umfang erhältliche, gemahlene, natürliche Calciumcarbonate sind beispielsweise die Typen C60 HS und C90 HS der Firma ECC International. Die Qualität C60 HS hat einen Anteil von 63 ± 3 Gew.-% < 2 µm, maximal 2 Gew.-% < 10 µm und maximal 0,01 Gew.-% < 45 µm. Die Qualität C90 HS enthält 90 ± 3 Gew.-% < 2 µm, maximal 1 Gew.-% < 10 µm und maximal 0,01 Gew.-% < 45 µm. Diese Qualitäten werden als Ausschlämmungen mit einem Feststoffgehalt von 78 ± 1 Gew.-% geliefert. Ein weiterer Hersteller geeigneter Calciumcarbonatqualitäten ist die Firma Omya. Die erfindungsgemäßen Streichfarben werden in wäßriger Aufschlämmung bei Feststoffgehalten von 30-65 Gew.-% trocken gedachter Masse verarbeitet. Als Auftragsverfahren kommen sowohl Schaberauftragsverfahren wie Inverted Blade, Jet Flow als auch Walzenauftragseinrichtungen wie der Massey-Coater, und auch Filmpressen wie die Filmpresse von Jagenberg, der Speedsizer oder die Metering Size Press von Beloit in Frage. Das erfindungsgemäße Verfahren und das nach ihm erzeugte Papier sind daher von der Art des Strichauftragsverfahrens im wesentlichen unabhängig, obwohl die eine oder andere Auftragsmethode unter bestimmten Bedingungen zu einem besseren Ergebnis führen kann als eine andere. Bekanntlich gleichen Schaberstreichverfahren die Papieroberfläche aus und führen daher lokal zu unterschiedlich dickem Strichauftrag, während Walzenstreicheinrichtungen eher einen gleichmäßigen Strichauftrag erzeugen, was für das Farbwegschlagverhalten unter Umständen positiv sein kann. Von Bedeutung kann auch eine schonende Strichtrocknung sein, damit nicht unerwünschte Bindemittelmigrationserscheinungen die angestrebte Mikrokapillarität des Strichauftrages verschlechtern.
Bei einfach gestrichenen Papieren werden erfindungsgemäß trocken gedachte Strichmengen mit einer flächenbezogenen Masse von mehr als 6 g/m² und Seite auf das Rohpapier aufgetragen. Bevorzugt sind flächenbezogene Massen von 7-9 g/m² und Seite, typischerweise etwa 8 g/m² und Seite.
Die Erfindung ist jedoch nicht auf einfach gestrichene Papiere beschränkt. Sie ist auch auf doppelt gestrichene Papiere anwendbar. Doppelstriche liegen bei einer flächenbezogenen Masse von mindestens 15 g/m² und Seite, typischerweise 20 g/m² und Seite, wobei sich die Streichmasse in etwa gleichmäßig auf beide Strichaufträge verteilt. Entscheidend für die erfindungsgemäßen Eigenschalten des Papieres ist der Deckstrich. Wenn im Rahmen dieser Beschreibung von einem Strichauftrag die Rede ist, ohne daß dieser näher bezeichnet ist, so ist bei einfach gestrichenen Papieren der einzige Strichauftrag und bei doppelt gestrichenen Papieren in der Regel der Deckstrich, in einzelnen Definitionen aber auch der Gesamtstrich gemeint. Der Vorstrich beim Doppelstrich ist im Rahmen dieser Beschreibung immer ausdrücklich als solcher bezeichnet.
Entscheidend für die Eigenschalten eines erfindungsgemäßen Papieres mit Doppelstrich ist in hohem Maße der Deckstrich. Er muß daher den Anforderungen und Bedingungen genügen, wie sie vorstehend im wesentlichen in der Anwendung auf einfach gestrichene Papiere beschreiben worden sind. Der Vorstrich braucht nicht unbedingt die gleiche Feinheit bzw. Mikrokapillarität aufzuweisen wie bevorzugte Ausführungsformen des zuvor beschriebenen Strichauftrages. Aber auch der Vorstrich sollte mindestens 50 Gew.-% gemahlenes, natürliches Calciumcarbonat enthalten und auch darüber hinaus den Bedingungen des kennzeichnenden Teiles des Patentanspruches 1 entsprechen. Für Definitionszwecke sind die Mindestanforderungen dieses Anspruches sowohl für einfach wie auch für doppelt gestrichene Papiere gültig. Dies umso mehr, als bei einem Deckstrich, der in seiner Zusammensetzung und in seinem Feinheitsgrad eine bevorzugte Ausführungsform darstellt, die über die Mindestbedingungen des Patentanspruches 1 hinausgeht, der Vorstrich allein betrachtet nicht zwingend den Bedingungen des Patentanspruches 1 genügen muß.
Es kann zweckmäßig sein, das Rohpapier vor dem Auftragen des einzigen Striches oder des Vorstriches vorzuglätten, beispielsweise in einem Maschinenglättwerk am Ende der Papiermaschine, welches auch mit einem sog. Soft-Nip ausgerüstet sein kann.
Die Erfindung ist nicht auf die Verwendung eines bestimmten Rohpapieres beschränkt. So können sowohl holzfreie wie auch holzhaltige Rohpapiere und solche mit einem erheblichen Anteil an aufbereiteten Altpapierfasern Verwendung finden. So ist beispielsweise ein holzfreies Rohpapier geeignet, dessen Eintrag für die Papierherstellung in trocken gedachten Anteilen etwa 78% Zellstoff, etwa 20% mineralischen Füllstoff, aufgeteilt in 15% Calciumcarbonat, 2,5% Kaolin und 2,5% Talkum, etwa 1% Stärke und etwa 1% sonstige Hilfsmittel enthält.
Allein aus Kostengründen werden jedoch holzhaltige Rohpapiere bevorzugt, die darüber hinaus noch einen Anteil an aufbereiteten Altpapierfasern enthalten. Holzhaltige Rohpapiere weisen darüber hinaus in der Regel auch drucktechnische Vorteile auf, beispielsweise eine höhere Opazität. Der Faserstoffeintrag für ein holz- und altpapierhaltiges Rohpapier kann beispielsweise, bezogen auf trocken gedachten Gesamtfaserstoff aus etwa 20% Zellstoff, 20% Holzstoff und 60% Altpapierstoff bestehen. Bezogen auf Faserstoff kann der Stoffeintrag ferner bis zu etwa 50% mineralischen Füllstoff enthalten, was etwa einem Anteil von 1/3 der Stoffzusammensetzung entspricht. Bekanntlicherweise bleibt diese Füllstoffmenge im Herstellungsprozeß nicht vollständig im Papier, sondern gelangt teilweise in das Abwasser.
Wenn im Rahmen dieser Beschreibung von Holzstoffen als Faserstoffkomponente die Rede ist, so kann es sich dabei um alle solchen Stoffe handeln, die üblicherweise in der Papiertechnologie unter diesem Ausdruck verstanden werden, nämlich beispielsweise Holzschliff, thermo­ mechanischer Holzstoff (TMP), chemisch-thermisch-mechanischer Holzstoff (CIMP) usw.
Eine weitere wichtige Voraussetzung für ein akzeptables Druckergebnis beim Bedrucken eines Papieres mit Coldset-Druckfarben ist neben einer zufriedenstellenden Trocknung der Druckfarben die Dimensionsstabilität des Papieres. Da beim Wegschlagen der Coldset-Druckfarben Wasser auch bis in das den Strich tragende Rohpapier eindringt, hat dies einen Einfluß auf die Faserbindung zueinander und beeinflußt somit die Dimensionsstabilität des Papieres. Dieser Einfluß ist gegenüber normalem Zeitungsdruck-Naturpapier stärker, da bei einem gestrichenen Papier mit vergleichbarer flächenbezogener Masse dem Rohpapier als Trägerpapier für den Strich nur ein entsprechend geringerer Massenanteil zukommt, d. h. das Rohpapier dünner ist. Die Dimensionsstabilität eines Papieres unter Feuchtigkeitseinfluß kann durch Zusatzstoffe, beispielsweise Stärke, verbessert werden. So ist es üblich, einem Rohpapiereintrag etwa 0,5% Stärke zuzusetzen. Für Papiere, die auf offenen Langsieb-Papiermaschinen oder auch auf sog. Hybrid-Formern hergestellt werden, bei denen ein oberes Entwässerungssieb erst nach erfolgter Blattbildung auf dem Langsieb mit diesem zusammengeführt wird, und die als Folge dieses Herstellungsverfahrens ein relativ günstiges Faserorientierungsverhältnis aufweisen, ein Quer-zu-Längsverhältnis von etwa 1 : 2 bis maximal 1 : 2,5 reicht die Dimensionsstabilität für ihre Verwendung im Coldset-Druckverfahren möglicherweise bereits aus, ohne daß dem Rohpapier überhaupt Stärke zugesetzt wird. Wegen der vornehmlichen Faserorientierung in Produktionsrichtung, d. h. Längsrichtung des Papieres, bestehen die Mängel in der Dimensionsstabilität im wesentlichen in einer Querkontraktion, die durch den Papierzug in der Verarbeitungsmaschine noch erhöht wird.
Massendruckpapiere werden wirtschaftlich heutzutage nur auf sehr schnell laufenden Papiermaschinen hergestellt, die nach dem derzeitigen Stand der Technik ausschließlich sog. Gap-Former verwenden, bei denen die Blattbildung im Zusammenlaufspalt zweier Siebe erfolgt. Bei auf solchen modernen Maschinen erzeugten Papieren ist das Quer-zu-Längsverhältnis der Faserorientierung wesentlich schlechter und bewegt sich im Bereich von etwa 1 : 3 bis 1 : 4. Dies hat eine wesentlich geringere Querstabilität solcher Papiere zur Folge. Es wurde nun im Rahmen der Erfindung gefunden, daß die Dimensionsstabilität von auf Gap-Formern hergestellten Rohpapieren ausreichend positiv beeinflußt werden kann, wenn man dem Rohpapiereintrag mehr als 1%, bis maximal etwa 2%, typischerweise etwa 1,5% Stärke zusetzt. Das Erstaunliche liegt nicht in der Wirkung der Stärke auf das Papier, sondern in der Tatsache, daß sich ein Papier mit einem derart hohen Stärkeeintrag auf einem Gap-Former überhaupt herstellen läßt, was bisher nicht für möglich gehalten wurde. Gelungen ist dies im Rahmen der Erfindung mit einer modifizierten und zwar hochkationischen Stärke. Der überraschende Effekt bestand darin, daß bei Zugabe von etwa 1,5% dieser Stärke zum Stoffeintrag etwa 1,4% im Rohpapier wiederzufinden waren, was auf eine erstaunlich hohe Retention der Stärke bei der Blattbildung hinweist, ohne die auch höhere Stärkezugabemengen in den Stoffeintrag ohne wesentliche Wirkung auf das Rohpapier bleiben und bestenfalls die Abwasserbelastung und die Kosten erhöhen. Beim vorgenommenen Versuchslauf mit der hochkationischen Stärke konnte das Rohpapier ohne Reduzierung der Maschinengeschwindigkeit bei etwa 1220 m/min hergestellt werden.
Bezüglich der Eignung eines Papieres für Coldset-Druckfarben wurden erhebliche Untersuchungen durchgeführt, um herauszufinden, welche meßbaren Papiereigenschalten die Eignung eines Papieres für das Coldset-Druckverfahren bestimmen. Es wurde damit festgestellt, daß bestimmte Grenzen im Farbwegschlagverhalten bzw. in der Oberflächenbenetzbarkeit maßgebend sind. Zur Bestimmung des Farbwegschlages wird ein im Unternehmen der Anmelderin modifizierter Wegschlagtest unter Verwendung der Mehrzweck- Probedruckmaschine, System Dr. Dürner, der Firma Prüfbau Dr. Ing. Herbert Dürner in Peisenberg eingesetzt. Die Oberflächenbenetzbarkeit wird in der Regel durch das zeitabhängige Abnehmen des Randwinkels eines auf die Oberfläche aufgebrachten Flüssigkeitstropfens bestimmt. Hierfür wurde der FIBRO 1100 Dynamic Absorption Tester der Firma FIBRO-System ab in Stockholm verwendet. Kurzangaben bei der Prüfmethode sind als Anlagen A und B dieser Beschreibung beigefügt.
Beim Wegschlagtest wird unter definierten Bedingungen ein Probedruck mit einer Standarddruckfarbe erzeugt, der nach einer definierten Zeit unter Druck mit einem Gegenpapier in Berührung gebracht wird. Die auf das Gegenpapier abgedruckte Druckfarbenintensität wird mit einem Densitometer gemessen. Angegeben im folgenden sind die Densitometerwerte des Konterdruckes nach 30 Sekunden.
Für die die Oberflächenbenetzbarkeit bestimmenden Randwinkelmessungen wurde destilliertes Wasser verwendet. Angegeben sind im folgenden die mit dem FIBRO-Tester gemessenen Randwinkel nach 2 Sekunden.
Es hat sich gezeigt, daß für eine Eignung im Coldset-Druckverfahren der Farbwegschlagwert grundsätzlich < 1 sein soll, vorzugsweise < 0,5. Die Randwinkelbestimmung mit dem FIBRO-Tester nach 2 Sekunden soll einen Wert < 70°, vorzugsweise < 55° ergeben. Standard-Zeitungsdruckpapier weist nach 2 Sekunden beispielsweise einen Wert von nur etwa 42° auf. Ein solches Naturpapier hat ein hohes Benetzungsverhalten. Die beiden vorstehend genannten Papiereigenschalten kompensieren sich zum Nil gegenseitig. So wurde ein ausgezeichnetes Druckergebnis bei einem Randwinkel nach 2 Sekunden von 45° und einem Wegschlagwert für beide Papierseiten von 0,5 erzielt. Papiere mit einem Randwinkel von weniger als 50° und einem Wegschlagwert von < 0,6 weisen daher eine ausgezeichnete Eignung für das Coldset-Druckverfahren auf.
Die hier betroffenen erfindungsgemäßen Papiere, die die vorstehend genannten Eigenschalten aufweisen, sind im wesentlichen unsatinierte bzw. nur sehr schwach satinierte Papiere mit Glättewerten nach Bekk zwischen etwa 10 und 25 Sekunden. Es handelt sich dabei um sog. Matt-Qualitäten. Eine hohe Satinage des erfindungsgemäßen Papieres würde infolge des relativ geringen Bindemittelanteiles im Strich nicht nur die für eine Druckeignung erforderliche Rupffestigkeit der Oberfläche reduzieren, es könnte auch die geforderte Mikrokapillarität verlorengehen, die für die Trocknung der Coldset- Druckfarben erforderlich ist.
Insoweit in dieser Beschreibung nichts anderes angegeben ist, sind Prozentangaben, auch wenn dies nicht ausdrücklich erwähnt ist, immer als Gewichtsprozente zu verstehen. Ferner sind, wenn nichts anderes speziell angegeben ist, die prozentualen wie auch anderen Mengen immer auf die trocken gedachte Komponente bezogen. In diesem Zusammenhang bezieht sich auch die Angabe "otro" auf einen ofentrockenen Zustand.
Es folgen Ausführungsbeispiele der Erfindung.
Beispiel 1
Auf einer schnellaufenden Papiermaschine mit einem Doppelsiebformer (Gap- Former) wurde bei einer Maschinengeschwindigkeit von etwa 1200 m/min ein Rohpapier aus folgendem Stoffeintrag erzeugt:
Stoffeintrag Rohpapier
Holzschliff|12,3%
Zellstoff 13,0%
Altpapier 40,0%
Füllstoff 33,0%
Hochkationische Stärke 1,5%
Retentionsmittel 0.2%
100%
Prüfdaten des Rohpapieres
Flächenbezogene Masse:
40,3 g/m²
Füllstoffanteil: 15,2%
Bruchlast längs: 41,8 N
Bruchlast quer: 11,8 N
Faserorientierung quer zu @ längs: 1 : 3,5
Helligkeit: 73,5%
Volumen: 1,538 cm³/g
Beispiel 2
Das Rohpapier nach Beispiel 1 wurde mit einem Strichauftrag folgender Zusammensetzung beschichtet:
Streichpigmente
nat. CaCO₃ 95% < 2 µm|80%
Al(OH)₃ 98% < 2 µm 20%
100%
Bindemittel und Zusatzstoffe, bezogen auf Streichpigmente
Styrol-Acrylat-Binder|10%
Stärkelösung 3,0%
CMC-LÖsung 0,25%
Melaminformaldehyd-Harz 0,8%
Optische Aufheller 1,3%
Der Strichauftrag hatte eine flächenbezogene Masse von etwa 8 g/m² und Seite. Am fertigen Papier ergaben sich folgende Meßdaten:
Flächenbezogene Masse: 56,5 g/m²
Asche nach Glühen bei 600°C: 35,3%
Volumen: 1,18 cm³/g
Glätte nach Bekk Oberseite 22 Sekunden
Glätte nach Bekk Unterseite: 15 Sekunden
FIBRO-Test-Randwinkel nach 2 sec: 58°
Wegschlagwert bei 30 sec: 0,42
Die Coldset-Eignung, d. h. die ausreichende Farbtrocknung dieses Papieres im Praxisversuch, war zufriedenstellend.
Beispiel 3
Das Rohpapier nach Beispiel 1 wurde mit einer Streichmasse folgender Zusammensetzung beschichtet:
Streichpigment:
nat. CaCO₃ 90% < 2 µm|100%
Bindemittel und Zusatzstoffe, bezogen auf Streichpigment
Butadien-Styrolbinder|5,0%
PVA-LÖsung 3,5%
Melaminformaldehydharz 1,3%
Optischer Aufheller 1,3%
Das Papier hatte folgende Oberflächeneigenschaften:
FIBRO-Test-Randwinkel nach 2 sec 45°
Wegschlagwert nach 30 Sec: 0,50
Die übrigen Prüfdaten entsprachen dem Papier nach Beispiel 2. Das Papier nach diesem Beispiel zeigte im Praxisversuch eine ausgezeichnete Coldset- Eignung.
Beispiel 4
Das Rohpapier nach Beispiel 1 wurde mit einer Streichfarbe beschichtet, die sich von der Streichfarbe nach Beispiel 3 nur dadurch unterschied, daß das Streichpigment anstatt mit einem Polyacrylat als Dispergiermittel zu einer hochaminhaltigen kationischen Dispergiermittel zu einer kationischen Pigment- Slurry und ein kationischer Kunststoffbinder zur Streichfarbenaufbereitung verwendet wurde. Für das fertige Papier ergaben sich folgende Oberflächenmeßwerte:
FIBRO-Test-Randwinkel nach 2 sec: 50°
Wegschlagwert nach 30 sec. 0,39/0,47
Die Druckeignung auch dieses Papieres im Coldset-Verfahren war sehr gut.
Beispiel 5 (Vergleichsbeispiel)
Das Rohpapier nach Beispiel 1 wurde mit einer Streichfarbe folgender Zusammensetzung beschichtet:
nat. CaCO₃ 90% < 2 µm|80%
Kaolin 80% < 2 µm 20%
100%
Bindemittel und Hilfsmittel, bezogen auf Streichpigment
Styrol-Acrylat-Binder|9,5%
Stärkelösung 7,0%
CMC-Lösung 0,25%
Melaminformaldehydharz 0,8%
Optischer Aufheller 1,3%
Das mit dieser Streichfarbe beschichtete Papier hatte folgende Oberflächendaten:
FIBRO-Testrandwinkel nach 2 sec: 72°
Wegschlagwert nach 30 sec: 1,11/1,19
Die Druckfarbentrocknung beim Bedrucken mit Coldset-Farben war nicht in Ordnung. Dies kommt bereits durch die Oberflächeneigenschaften zum Ausdruck und war durch den zu hohen Anteil an Bindemittel bedingt.
Ein ähnlich schlechtes Druckergebnis ergab sich auch bei einem Papier, dessen Strichauftrag sich von dem vorstehend angegebenen nur dadurch unterschied, daß im Streichpigment statt der 20% Kaolin 20% Al(OH)₃ mit 98% < 2 µm verwendet wurden. Anteil und Zusammensetzung an Bindemittel waren gleich. Insbesondere die Versuchspapiere nach den Beispielen 3 und 4 konnten auf Coldset-Druckmaschinen mit üblichen Produktionsgeschwindigkeiten verarbeitet werden und führten zu einer punktgenauen Bildwiedergabe bei normalem Druckfarben-Trocknungsverhalten. Gleichzeitig ergab sich gegenüber Zeitungsdruckpapier ein geringerer Druckfarbenverbrauch. Die Wasserführung konnte reduziert werden. Die im Vergleich mit normalem Zeitungsdruckpapier höhere Weiße führte zu einem kontrastreichen Ausdruck mit dem Druckergebnis von LWC-Mattqualitäten durchaus vergleichbar war.
Anlage A
Fibro 1100 DAT ist die Bezeichnung für ein Gerät der Firma Fibro system ab, Box 9081, S-12609 Stockholm, Schweden, von der ein ausführlicher Prospekt bezogen werden kann. Die Buchstaben DAT stehen für "Dynamic Absorption Tester". Das Gerät dient zur Messung des Benetzungsverhaltens von Oberflächen, einer Papiereigenschaft, die für Weiterverarbeitungsprozesse, wie Streichen, Bedrucken usw. exakt gemessen und einge­ stellt werden muß. Es arbeitet nach dem Prinzip der Kontaktwinkelmessung und basiert auf einer Methode, die vom Schwedischen Papierforschungsinstitut entwickelt wurde.
Aus dem Prospekt ist ersichtlich, daß das Gerät eine medizinische Dosiereinrichtung und eine CCD-Kamera umfaßt, daß die Tropfengröße zwischen 0,1 und 9,9 µl einstellbar ist und daß die für das Benetzungsverhalten kennzeichnende Änderung des auf der Papier­ probe abgelegten Tropfens durch speicherbare Videobilder mit einer Taktzeit von 20 Mil­ lisekunden dokumentiert werden kann. Der zeitliche Verlauf des Kontaktwinkels kann aufgezeichnet werden, so daß das Benetzungsverhalten unterschiedlicher Papierproben mühelos miteinander verglichen werden kann.
Im vorliegenden Fall wurde zum Benetzen destilliertes Wasser verwendet und die Benet­ zung nach 2 Sekunden ermittelt.
Anlage B
Im Konterdruckversuch, auch als Abschmierversuch oder Wegschlagtest bezeichnet, wird eine definierte Menge Druckfarbe auf einen Papierstreifen aufgetragen, der danach in vorgegebenen Zeitabständen abschnittweise mit einem Gegenpolstreifen überrollt wird. Die an den Gegenprobestreifen abgegebenen Farbmengen werden optisch ermittelt und erlauben Rückschlüsse auf das Farbaufnahme-Verhalten und Stapelverhalten des Probe­ streifens.
Einzelheiten der Versuchsdurchführung sind einer ausführlichen Beschreibung zur Mehr­ zweck-Probedruckmaschine der Firma prüfbau, Dr.-Ing. Herbert Dürner, Aich 17-23, D- 82380 Peißenberg/München, vom 26.9.1972, insbesondere unter Ziffer 10.5 und 14.2 zu entnehmen.
Danach wird für gestrichene Papiere ein Farbangebot von 0,3 cm³, eine Verreibezeit von 30 sec im Farbwerk und von 30 sec für die Druckform empfohlen. Der Anpreßdruck beim Andruck und Konterdruck soll jeweils 200 N/cm betragen, d. h. 800 N bei einer Druckformbreite von 4 cm. Es soll die Wegschlagtestfarbe Nr. 52 0068 der Farben­ fabriken Michael Huber, München, verwendet werden. Der Konterdruck soll nach 30, 60, 120 und 300 sec durchgeführt werden. Als Druckgeschwindigkeit werden 0,5 m/sec empfohlen.
Im vorliegenden Fall wurden die Versuche mit doppelter Druckgeschwindigkeit im übrigen mit den angegebenen Werten durchgeführt. Ausgewertet wurden insbesondere die Farbübertragungen auf den Gegenprobestreifen, die beim Konterdruck nach 30 sec erreicht werden.

Claims (58)

1. Für das Bedrucken mit Coldset-Offset-Druckfarben geeignetes, gestrichenes Rollendruckpapier
mit einem Rohpapier als Trägerpapier, welches Papierfaserstoff und mineralischen Füllstoff enthält, und
mit einem Strichauftrag, welcher im Streichpigment ein gemahlenes Calciumcarbonat und im Bindemittel ein synthetisches Bindemittel enthält,
dadurch gekennzeichnet, daß das Calciumcarbonat ein natürliches, gemahlenes Calciumcarbonat ist, welches einen Anteil von mindestens 50 Gew.-% des Streichpigmentes bildet,
das gesamte Streichpigment einen Feinheitsgrad von mindestens 80% < 2 mm aufweist und
der Anteil an trocken gedachtem Bindemittel, bezogen auf Streichpigment, weniger als 13 Gew.-% beträgt.
2. Rollendruckpapier nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Streichpigment 50 bis 60 Gew.-% eines Calciumcarbonates mit einem Feinheitsgrad von mindestens 70% < 2 µm und als Rest Pigmente mit einem durchschnittlichen Feinheitsgrad von 90-95% < 2 µm enthält.
3. Rollendruckpapier nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Streichpigment 90-100 Gew.-% eines Calciumcarbonates mit einem Feinheitsgrad von mindestens 90% < 2 µm enthält.
4. Rollendruckpapier nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Streichpigment mindestens 75 Gew.-% eines Calciumcarbonates mit einem Feinheitsgrad von etwa 95% < 2 µm enthält.
5. Rollendruckpapier nach mindestens einem der Ansprüche 1, 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß der durchschnittliche Feinheitsgrad des Streichpigmentes mindestens 90% < 2 µm beträgt.
6. Rollendruckpapier nach Anspruch 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Streichpigment bis zu 20 Gew.-% eines Aluminiumhydroxids mit einem Feinheitsgrad von mindestens 95% < 2 µm enthält.
7. Rollendruckpapier nach mindestens einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, daß das Streichpigment neben Calciumcarbonat einen Anteil von bis zu 50 Gew.-% Kaolin mit einem Feinheitsgrad von 65 Gew.-% < 2 µm und 1 oder bis zu 95 Gew.-% Aluminiumhydroxid mit einem Feinheitsgrad von 95% <2 µm aufweist.
8. Rollendruckpapier nach mindestens einem der Ansprüche 1-7, gekennzeichnet durch eine Zusammensetzung des trocken gedachten Bindemittels im Strichauftrag, bezogen in Gewichtsprozent auf Streichpigment von
3-10% synthetischer Binder
0-5% Polyvinylalkohol (PVA)
0-5% Protein und/oder Kasein
0-5% Stärke.
9. Rollendruckpapier nach mindestens einem der Ansprüche 1-8, dadurch gekennzeichnet, daß der Anteil an Bindemittel, bezogen auf Streichpigment, weniger als 11 Gew.-% beträgt.
10. Rollendruckpapier nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Bindemittel ausschließlich einen hochaktiven synthetischen Binder und PVA enthält.
11. Rollendruckpapier nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Bindemittelanteil, bezogen auf Streichpigment, höchstens 9,5 Gew.-% beträgt.
12. Rollendruckpapier nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Bindemittel, bezogen auf Streichpigment, im wesentlichen aus 3,0 bis 4,0 Gew.-% PVA und 4,5 bis 5,5 Gew.-% eines synthetischen Binders, insbesondere aus einem Butadien-Styrolbinder oder einem Styrol- Acrylatbinder besteht.
13. Rollendruckpapier nach mindestens einem der Ansprüche 1-12, dadurch gekennzeichnet, daß der Strichauftrag als übliche Zusätze bis zu 1,5 Gew.-% Melaminformaldehydharz und/oder bis zu 0,4% Carboximethylcellulose (CMC) als Lösung und/oder optischen Aufheller und/oder Chemikalien zur pH-Wert-Einstellung, wie NaOH enthält.
14. Rollendruckpapier nach mindestens einem der Ansprüche 1-13, dadurch gekennzeichnet, daß die flächenbezogene Masse des Strichauftrages mehr als 6 g/m² und Seite beträgt.
15. Rollendruckpapier nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die flächenbezogene Masse des Strichauftrages 7-9 g/m² und Seite beträgt.
16. Rollendruckpapier nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die flächenbezogene Masse des Strichauftrages mindestens 15 g/m² und Seite, insbesondere etwa 20 g/mm und Seite beträgt (Doppelstrich).
17. Rollendruckpapier nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckstrich des Doppelstriches für sich alleine den Bedingungen von mindestens einem der Ansprüche 1-13 genügt.
18. Rollendruckpapier nach mindestens einem der Ansprüche 1-17, dadurch gekennzeichnet, daß es maschinenglatt oder leicht satiniert ist.
19. Rollendruckpapier nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Glätte nach Bekk zwischen 10 und 25 Sekunden aufweist.
20. Rollendruckpapier nach mindestens einem der Ansprüche 1-19, dadurch gekennzeichnet, daß der Farbwegschlagtest einen Wert < 1 ergibt.
21. Rollendruckpapier nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Farbwegschlagtest einen Wert < 0,5 ergibt.
22. Rollendruckpapier nach mindestens einem der Ansprüche 1-21, dadurch gekennzeichnet, daß die Randwinkelbestimmung nach dem Fibro-Test nach 2 Sekunden einen Wert < 70° ergibt.
23. Rollendruckpapier nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Randwinkelbestimmung nach dem Fibro-Test nach 2 Sekunden einen Wert < 55° ergibt.
24. Rollendruckpapier nach mindestens einem der Ansprüche 1-19, dadurch gekennzeichnet, daß der Farbwegschlagtest einen Wert < 0,6 und die Randwinkelbestimmung nach dem Fibro-Test nach 2 Sekunden einen Wert < 50° ergibt.
25. Rollendruckpapier nach mindestens einem der Ansprüche 1-24, dadurch gekennzeichnet, daß der Papierfaserstoff des Rohpapieres neben einem Zellstoffanteil Holzstoff enthält (holzhaltiges Papier).
26. Rollendruckpapier nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß der Papierfaserstoff bis zu 100%, bezogen auf Papierfaserstoff aus aufbereitetem (holzhaltigem) Altpapier besteht.
27. Rollendruckpapier nach Anspruch 26, gekennzeichnet durch eine Zusammensetzung des Papierfaserstoffes des Rohpapieres in % otro Faserstoff, bezogen auf otro Papierstoff von
10-50 Gew.-% Zellstoff
15-60 Gew.-% Holzstoff
0-70 Gew.-% Faserstoff aus aufbereitetem Altpapier.
28. Rollendruckpapier nach mindestens einem der Ansprüche 1-24, dadurch gekennzeichnet, daß der Papierfaserstoff des Rohpapieres im wesentlichen aus Zellstoff besteht (holzfreies Papier).
29. Rollendruckpapier nach mindestens einem der Ansprüche 1-28, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohpapier bis zu 18 Gew.-% mineralischen Füllstoff, bezogen auf otro Papierfaserstoff enthält.
30. Rollendruckpapier nach mindestens einem der Ansprüche 1-29, dadurch gekennzeichnet, daß der mineralische Füllstoff im wesentlichen Calciumcarbonat und/oder Kaolin ist.
31. Rollendruckpapier nach mindestens einem der Ansprüche 1-30, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohpapier mindestens 1,0 Gew.-% otro einer hochkationischen Stärke enthält.
32. Rollendruckpapier nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß der Stärkegehalt im Rohpapier mindestens 1,3 Gew.-% beträgt.
33. Verfahren zum Herstellen eines Rollendruckpapieres mit Eignung für das Bedrucken mit Coldset-Druckfarben, bei dem ein Rohpapier aus einer Papierfaserstoffe und mineralischen Füllstoff enthaltenden Papierzusammensetzung hergestellt wird und dieses Rohpapier mit einer Streichfarbe beschichtet wird, die als Streichpigment ein gemahlenes Calciumcarbonat und im Bindemittel ein synthetisches Bindemittel enthält, dadurch gekennzeichnet, daß für den Strichauftrag eine Streichmasse verwendet wird, deren Streichpigment einen Anteil von mindestens 50 Gew.-% eines natürlichen Calciumcarbonates enthält, deren gesamtes Streichpigment einen durchschnittlichen Feinheitsgrad von mindestens 80% < 2 µm aufweist und bei der der Anteil an Bindemittel, bezogen auf Streichpigment weniger als 13 Gew.-% beträgt.
34. Verfahren nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohpapier auf einem Langsieb oder einem Hybrid-Former hergestellt wird mit einem Quer-zu-Längsverhältnis der Faserorientierung von 1 zu 2,5.
35. Verfahren nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohpapier mit einem Gap-Former erzeugt wird mit einem Quer-zu- Längsverhältnis der Faserorientierung von 1 zu 2,5 und daß dem Papierfaserstoff, bezogen auf otro Papierfaserstoff, mindestens 1,0 Gewichtsprozent otro Stärke zugesetzt werden.
36. Verfahren nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens 2 Gew.-%, insbesondere 2,3 Gew.-% otro Stärke zugesetzt werden.
37. Verfahren nach Anspruch 35 oder 36, dadurch gekennzeichnet, daß eine hochkationische Stärke verwendet wird.
38. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 33-37, dadurch gekennzeichnet, daß der Stoffzusammensetzung für das Rohpapier mindestens 25 Gew.-% otro mineralischer Füllstoff, bezogen auf otro Papierfaserstoff zugesetzt werden.
39. Verfahren nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens 40 Gew.-% Füllstoff zugesetzt werden.
40. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 33-39, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohpapier beidseitig mit einer Streichfarbe beschichtet wird, deren Streichpigment 90-100 Gew.-% eines Calciumcarbonates mit einem Feinheitsgrad von mindestens 90% < 2 µm enthält.
41. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 33-39, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohpapier beidseitig mit einer Streichfarbe beschichtet wird, deren Streichpigment 50 bis 60 Gew.-% eines Calciumcarbonates mit einem Feinheitsgrad von mindestens 70% < 2 µm enthält.
42. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 33-39, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohpapier beidseitig mit einer Streichfarbe beschichtet wird, deren Streichpigment mindestens 75 Gew.-% eines Calciumcarbonates mit einem Feinheitsgrad von etwa 95% < 2 µm enthält.
43. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 33-39 und 41, 42, dadurch gekennzeichnet, daß eine Streichfarbe verwendet wird, bei der der durchschnittliche Feinheitsgrad des Streichpigmentes mindestens 90% < 2 µm beträgt.
44. Verfahren nach Anspruch 42 oder 43, dadurch gekennzeichnet, daß eine Streichfarbe verwendet wird, deren Streichpigment bis zu 20 Gew.-% eines Aluminiumhydroxids mit einem Feinheitsgrad von mindestens 95% < 2 µm enthält.
45. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 33-43, dadurch gekennzeichnet, daß eine Streichfarbe verwendet wird, deren Streichpigment neben Calciumcarbonat einen Anteil von bis zu 50 Gew.-% Kaolin mit einem Feinheitsgrad von 65 Gew.-% < 2 µm und/oder bis zu 20 Gew.-% Aluminiumhydroxid mit einem Feinheitsgrad von 95% < 2 µm aufweist.
46. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 33-45, gekennzeichnet durch die Verwendung einer Streichfarbe mit einer Zusammensetzung des trocken gedachten Bindemittels, bezogen in Gewichtsprozent auf Streichpigment von
3-10% synthetischer Binder
0-5% Polyviylalkohol (PVA)
0-5% Protein und/oder Kasein
0-5% Stärke.
47. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 33-46, dadurch gekennzeichnet, daß eine Streichfarbe verwendet wird, deren Anteil an Bindemittel, bezogen auf Streichpigment, weniger als 11 Gew.-% beträgt.
48. Verfahren nach Anspruch 46 oder 47, dadurch gekennzeichnet, daß als Bindemittel ausschließlich hochaktiver, synthetischer Binder und PVA verwendet werden.
49. Verfahren nach Anspruch 48, dadurch gekennzeichnet, daß eine Streichfarbe mit einem Bindemittelgehalt, bezogen auf Streichpigment, von höchstens 9,5 Gew.-% verwendet wird.
50. Verfahren nach Anspruch 49, dadurch gekennzeichnet, daß als Bindemittel, bezogen auf Streichpigment, im wesentlichen 3,0 bis 4,0 Gew.-% PVA und 4,5 bis 5,5 Gew.-% eines synthetischen Binders, insbesondere eines Butadien-Styrolbinders oder eines Styrol- Acrylatbinders eingesetzt werden.
51. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 33-50, dadurch gekennzeichnet, daß der Streichfarbe als übliche Zusätze bis zu 1,5 Gew.-% Melaminformaldehydharz und/oder bis zu 0,4% Carboximethylzellulose (CMC) als Lösung und/oder optischer Aufheller und/oder Chemikalien zur pH-Wert-Einstellung, wie NaOH zugesetzt werden.
52. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 33-51, dadurch gekennzeichnet, daß pro Seite eine flächenbezogene Strichmasse von mehr als 6 g/m² auf das Rohpapier aufgetragen wird.
53. Verfahren nach Anspruch 52, dadurch gekennzeichnet, daß pro Seite eine flächenbezogene Strichmasse von 7-9 g/m² auf das Rohpapier aufgetragen wird.
55. Verfahren nach Anspruch 54, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorstreichfarbe und die Streichfarbe gemeinsam in trocken gedachter Mischung zu gleichen Teilen den Bedingungen des Patentanspruches 33 oder eines der Ansprüche 40-47 entsprechen.
56. Verfahren nach Anspruch 54, dadurch gekennzeichnet, daß eine Vorstreichfarbe verwendet wird, die den Bedingungen der Streichfarbe gemäß Anspruch 33 oder einem der Ansprüche 40-50 genügt.
57. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 54-56, dadurch gekennzeichnet, daß Vorstrich und Deckstrich in einer Menge aufgetragen werden, daß sich am fertigen Papier eine flächenbezogene Strichmasse von mindestens 15 g/m² und Seite, insbesondere etwa 20 g/m² und Seite ergibt.
58. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 33-57, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohpapier vor Beschichten mit der Streichmasse oder gegebenenfalls der Vorstreichmasse vorgeglättet wird.
59. Verwendung eines Rollenpapieres nach einem oder mehreren der Ansprüche 1-32 für den Coldset-Offset-Druck.
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