DE19601245A1 - Rollendruckpapier mit Coldset-Eignung und Verfahren zu dessen Herstellung - Google Patents
Rollendruckpapier mit Coldset-Eignung und Verfahren zu dessen HerstellungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein für das Bedrucken mit Coldset-Offset-Druckfarben
geeignetes, gestrichenes Rollendruckpapier nach dem Oberbegriff des
Patentanspruches 1. Die Erfindung betrifft ferner die Verwendung eines
solchen Papieres und ein Verfahren zu dessen Herstellung nach dem
Oberbegriff des Patentanspruches 33.
Zeitungen werden heutzutage überwiegend im Offset-Verfahren gedruckt, und
zwar unter Verwendung sog. Coldset-Farben, die im Gegensatz zu Heatset-
Offsetdruckfarben zum Trocknen keiner Wärmeeinwirkung ausgesetzt werden,
sondern allein dadurch trocknen, daß das Emulsionswasser der Druckfarbe wie
auch das in ihr enthaltene Öl in den Druckträger, nämlich das Papier,
möglichst schnell wegschlagen, wobei die Farbträger der Druckfarbe auf der
Papieroberfläche bestehen bleiben sollen. Zusätzlich findet hier eine oxidative
Trocknung statt.
Zwar wird mit zunehmender Glätte des Druckträgers die Druckqualität besser
und auch der Druckfarbenverbrauch geringer, höhere Glätte eines Papieres hat
aber im allgemeinen eine geringere Saugfähigkeit zur Folge, wodurch die
Wegschlaggeschwindigkeit der Farbemulgatoren verlangsamt wird, was
wiederum zu Abschmieren auf den Leitelementen der Druckmaschine und zum
Ablegen im Falzapparat und im Exemplarstapel führt. Andererseits bewirkt
eine zu hohe Saugfähigkeit ein verstärktes Eindringen der Druckfarben in das
Papier, was zu mangelhaftem Ausdruck, d. h. schlechtem Punktstand und zum
Durchscheinen des Druckbildes auf die Rückseite führt. Standardmäßige
Zeitungsdruckpapiere genügen den Bedingungen für ein ausreichend schnelles
Trocknen von Coldset-Farben, bekanntlich ist die Qualität des Druckbildes auf
Zeitungsdruckpapier jedoch begrenzt. Standardmäßiges Zeitungsdruckpapier ist
ein nicht beschichtetes, sog. Naturpapier. Sein Porenvolumen ist daher nicht
durch eine Beschichtung abgedeckt, die das Wegschlagen der
Druckfarbenemulgatoren behindern könnte.
Rotationsdruckmaschinen für den Zeitungsdruck sind in der Regel nur während
einer begrenzten Zeit des Tages ausgelastet. Es wäre daher sinnvoll, solche
teuren Anlagen während der zur Verfügung stehenden Leerzeiten mit anderen
Druckaufträgen, insbesondere aus dem Akzidenzbereich zu belegen. Für solche
Aufträge, sei es Prospektbeilagen oder dergleichen, wird im allgemeinen
insbesondere im Mehrfarbendruck jedoch eine höhere Qualität des Druckbildes
gefordert, als dies auf einem standardmäßigen Zeitungsdruckpapier möglich ist.
Es hat daher nicht an Versuchen und Überlegungen gefehlt, für den genannten
Einsatzzweck sog. aufgebesserte Zeitungsdruckpapiere zur Verfügung zu
stellen, die in den Qualitätsbereich der SC-Papiere (super calandered), nämlich
hochsatinierter Papiere, wie sie für den Headset-Offsetdruck verwendet
werden, oder als gestrichene Papiere sogar in den Bereich der LWC-Papiere
(low weight coated) eindringen. In bisherigen Versuchen ist es bisher jedoch
nicht beschieden gewesen, Marktakzeptanz zu erlangen. Die EP-A-0 377 983
beschreibt ein gestrichenes Zeitungsdruckpapier, dessen Coldset-Eignung
dadurch erreicht werden soll, daß das Streichpigment einen bestimmten
Mindestanteil an nadelförmigen Pigmenten enthalten und insgesamt mindestens
einen bestimmten Ölabsorptionswert aufweisen soll. Es ist bisher nicht
bekannt, daß ein solches Papier auf dem Markt Eingang gefunden hat.
Nadelförmige Pigmente, wie beispielsweise Satinweiß, präzipitierte
Calciumcarbonate und delaminierte oder strukturierte Kaoline, wie sie in der
Veröffentlichung vorgeschlagen werden, sind im allgemeinen sehr teuer.
Darüber hinaus erfordern sie aufgrund ihrer Struktur einen hohen
Bindemittelbedarf, der die Herstellungskosten zusätzlich erhöht.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein wirtschaftlich herstellbares,
gestrichenes Rollendruckpapier zur Verfügung zu stellen, welches für das
Bedrucken mit Coldset-Farben geeignet ist, sich optisch von dem normalen
Zeitungsdruckpapier absetzt und sich überdies mit den Druckgeschwindigkeiten
bearbeiten läßt, wie sie in dem Offset-Zeitungsdruck bzw. auf den dafür
vorgesehenen Maschinen üblich sind.
Diese Aufgabe wird grundsätzlich, ausgehend von dem Gegenstand der EP-A-
0 377 983 durch ein Rollendruckpapier mit den kennzeichnenden Merkmalen
des Patentanspruches 1 gelöst.
Es wurde überraschenderweise gefunden, daß die Bedruckbarkeit eines
gestrichenen Rollendruckpapieres mit Coldset-Druckfarben erreicht werden
kann, wenn der Strich eine ausreichende Mikrokapillarität und Affinität für die
Emulgatoren der Coldset-Druckfarbe aufweist. Diese Eigenschalten lassen sich
erreichen, wenn das Streichpigment einen bestimmten Mindestanteil, nämlich
50% eines natürlichen, gemahlenen (nicht präzipitierten) Calciumcarbonates
aufweist, die Feinheit des Streichpigmentes insgesamt derart ist, daß
mindestens 80 Gew.-% des Pigmentes aus Teilchen von einer Größe < 2 µm
bestehen und der Anteil an trocken gedachtem Bindemittel, bezogen auf
Streichpigment kleiner als 13 Gew.-% ist. Es sind genügend feine
Kaolinqualitäten bekannt, die zu einer hohen Strichporosität führen, jedoch
aufgrund der hohen spezifischen Oberfläche einen hohen Bindemittelbedarf
erfordern. Dies trifft insbesondere für delaminierte und anderweitig
vorbehandelte Kaoline zu. Calciumcarbonat hat eher eine hydrophobe und
inerte Oberfläche und erfordert deshalb weniger Binder im Strich.
Aus der EP-A-0 377 983 ist zwar auch die Verwendung eines gemahlenen
Calciumcarbonates im Strich bekannt. Das Calciumcarbonat wird dort aber nur
als Verschnittpigment neben den beanspruchten nadelförmigen Pigmenten
eingesetzt.
Zur Sicherstellung einer schnellen Trocknung von Coldset-Druckfarben soll das
verwendete Calciumcarbonat erfindungsgemäß einen hohen Feinheitsgrad
aufweisen, damit die aufgebrachte Strichschicht über eine hohe
Mikrokapillarität verfügt. Je feiner die Kapillaren, desto höher der
Kapillardruck und umso schneller die Phasentrennung der in mehr oder
weniger Wasser emulgierten Druckfarbe. Bevorzugt werden daher im
Streichpigment 90 bis 100 Gew.-% eines Calciumcarbonates mit einem
Feinheitsgrad von mindestens 90% < 2 µm oder mindestens 75 Gew.-% bis
etwa 85 Gew.-% eines Calciumcarbonates mit einem Feinheitsgrad von etwa
95% < 2 µm eingesetzt. Für eine zufriedenstellende Trocknung der Coldset-
Druckfarben scheinen die Farbwegschlagzeit und das
Wasseraufnahmevermögen der Papieroberfläche entscheidend. Hierauf wird
weiter unten noch eingegangen. Zwar sollen für beide Eigenschalten bestimmte
Meßwertgrenzen eingehalten werden, um ein zufriedenstellendes
Druckergebnis zu erzielen, läßt sich die eine Eigenschaft in gewissem Maße
jedoch durch die andere kompensieren. Mit steigendem Feinheitsgrad des
Streichpigmentes fällt zwar der Wert für die Farbwegschlagszeit, das
Wasseraufnahmevermögen steigt aber. Gleichzeitig nimmt mit steigendem
Feinheitsgrad aber auch die spezifische Oberfläche des Streichpigmentes und
somit dessen Bindemittelbedarf zu, der die günstigen Druckeigenschalten
wieder vermindert. Bezüglich des genauen Verhältnisses zwischen
Feinheitsgrad des Streichpigmentes und des eingesetzten Bindemittelanteiles
muß der Fachmann eine optimale Abstimmung finden.
Als Verschnittpigment ist Aluminiumhydroxid wegen seiner Morphologie und
seiner Einheit besonders geeignet. Es läßt sich bis zu Mengen von etwa
20 Gew.-% des Streichpigmentes einsetzen. Im übrigen läßt sich auch Kaolin
mit einem Feinheitsgrad von 65 Gew.-% und mehr < 2 µm als
Verschnittpigment einsetzen, wenn dies die Bedruckbarkeitseigenschalten es
noch zulassen und der Gesamtfeinheitsgrad des Streichpigmentes nicht
beeinträchtigt wird. Talkum, Titandioxid und Gips sind ebenfalls in geringen
Mengen als Verschnittpigmente geeignet, vorausgesetzt, daß sie der
gewünschten Strichkapillarität nicht entgegenwirken.
Um die Coldset-Eignung des aufgetragenen Striches nicht durch zu viel
Bindemittel zu beeinträchtigen, werden vorzugsweise hochaktive Bindemittel
eingesetzt. In der Papierbeschichtung werden im allgemeinen folgende
Bindemitteltypen eingesetzt, wobei ihre Reihenfolge abnehmende Bindewirkung
angibt: Kunststoffdispersionen (z. B. Styrol-Butadien, Acrylat, Styrol-Acrylat),
Polyvinylalkohol, Protein oder Kasein, Stärke. Um eine hohe Bindewirkung
mit einem möglichst geringen Bindemittelanteil, bezogen auf Streichpigment zu
erzielen, werden erfindungsgemäß bevorzugt Kunststoffbinder und
Polyvinylalkohol (PVA) eingesetzt. PVA hat neben seiner Bindekraft noch die
Eigenschaft, irreversibel auf Flächen aufzuziehen, die ein relativ inertes
Reaktionsvermögen aufweisen, wie es beim Calciumcarbonat gegeben ist. Er
wird daher bevorzugt in Kombination mit einem Kunststoffbinder eingesetzt.
Bevorzugt werden gemäß der Erfindung weniger als 11 Gew.-% Bindemittel,
bezogen auf Streichpigment, und in der vorstehenden Kombination möglichst
sogar weniger als 9,5 Gew.-%, typisch sogar nur etwa 8,5 Gew.-% an Binder
eingesetzt. Eine beispielhafte Bindemittelkombination besteht aus 3,0 bis
4,0 Gew.-% PVA und 4,5 bis 5,5 Gew.-% eines synthetischen Binders,
insbesondere eines Butadienstyrolbinders oder eines Styrol-Acrylatbinders. Als
hochaktive Bindemittel sind im Sinne dieser Beschreibung die genannten
Kunststoffdispersionen, auch in Kombination, mit PVA bezeichnet. Für
bestimmte Binder kann der Zusatz eines Vernetzungsmittels erforderlich sein.
Die erfindungsgemäßen Streichfarben können typischerweise folgende
Bestandteile aufweisen:
Im übrigen können die verwendeten Streichfarben übliche Zusätze wie etwa bis
zu 1,5 Gew.-% Melaminformaldehydharz als Naßfestmittel, bis zu 0,4%
Carboxymethylzellulose (CMC) als Lösung, optischen Aufheller und/oder
Chemikalien zur pH-Wert Einstellung, wie NaOH enthalten.
Für die Erfindung geeignete und am Markt in großem Umfang erhältliche,
gemahlene, natürliche Calciumcarbonate sind beispielsweise die Typen C60 HS
und C90 HS der Firma ECC International. Die Qualität C60 HS hat einen
Anteil von 63 ± 3 Gew.-% < 2 µm, maximal 2 Gew.-% < 10 µm und
maximal 0,01 Gew.-% < 45 µm. Die Qualität C90 HS enthält 90 ±
3 Gew.-% < 2 µm, maximal 1 Gew.-% < 10 µm und maximal 0,01 Gew.-%
< 45 µm. Diese Qualitäten werden als Ausschlämmungen mit einem
Feststoffgehalt von 78 ± 1 Gew.-% geliefert. Ein weiterer Hersteller
geeigneter Calciumcarbonatqualitäten ist die Firma Omya. Die
erfindungsgemäßen Streichfarben werden in wäßriger Aufschlämmung bei
Feststoffgehalten von 30-65 Gew.-% trocken gedachter Masse verarbeitet. Als
Auftragsverfahren kommen sowohl Schaberauftragsverfahren wie Inverted
Blade, Jet Flow als auch Walzenauftragseinrichtungen wie der Massey-Coater,
und auch Filmpressen wie die Filmpresse von Jagenberg, der Speedsizer oder
die Metering Size Press von Beloit in Frage. Das erfindungsgemäße Verfahren
und das nach ihm erzeugte Papier sind daher von der Art des
Strichauftragsverfahrens im wesentlichen unabhängig, obwohl die eine oder
andere Auftragsmethode unter bestimmten Bedingungen zu einem besseren
Ergebnis führen kann als eine andere. Bekanntlich gleichen
Schaberstreichverfahren die Papieroberfläche aus und führen daher lokal zu
unterschiedlich dickem Strichauftrag, während Walzenstreicheinrichtungen eher
einen gleichmäßigen Strichauftrag erzeugen, was für das
Farbwegschlagverhalten unter Umständen positiv sein kann. Von Bedeutung
kann auch eine schonende Strichtrocknung sein, damit nicht unerwünschte
Bindemittelmigrationserscheinungen die angestrebte Mikrokapillarität des
Strichauftrages verschlechtern.
Bei einfach gestrichenen Papieren werden erfindungsgemäß trocken gedachte
Strichmengen mit einer flächenbezogenen Masse von mehr als 6 g/m² und Seite
auf das Rohpapier aufgetragen. Bevorzugt sind flächenbezogene Massen von
7-9 g/m² und Seite, typischerweise etwa 8 g/m² und Seite.
Die Erfindung ist jedoch nicht auf einfach gestrichene Papiere beschränkt. Sie
ist auch auf doppelt gestrichene Papiere anwendbar. Doppelstriche liegen bei
einer flächenbezogenen Masse von mindestens 15 g/m² und Seite,
typischerweise 20 g/m² und Seite, wobei sich die Streichmasse in etwa
gleichmäßig auf beide Strichaufträge verteilt. Entscheidend für die
erfindungsgemäßen Eigenschalten des Papieres ist der Deckstrich. Wenn im
Rahmen dieser Beschreibung von einem Strichauftrag die Rede ist, ohne daß
dieser näher bezeichnet ist, so ist bei einfach gestrichenen Papieren der einzige
Strichauftrag und bei doppelt gestrichenen Papieren in der Regel der
Deckstrich, in einzelnen Definitionen aber auch der Gesamtstrich gemeint.
Der Vorstrich beim Doppelstrich ist im Rahmen dieser Beschreibung immer
ausdrücklich als solcher bezeichnet.
Entscheidend für die Eigenschalten eines erfindungsgemäßen Papieres mit
Doppelstrich ist in hohem Maße der Deckstrich. Er muß daher den
Anforderungen und Bedingungen genügen, wie sie vorstehend im wesentlichen
in der Anwendung auf einfach gestrichene Papiere beschreiben worden sind.
Der Vorstrich braucht nicht unbedingt die gleiche Feinheit bzw.
Mikrokapillarität aufzuweisen wie bevorzugte Ausführungsformen des zuvor
beschriebenen Strichauftrages. Aber auch der Vorstrich sollte mindestens
50 Gew.-% gemahlenes, natürliches Calciumcarbonat enthalten und auch
darüber hinaus den Bedingungen des kennzeichnenden Teiles des
Patentanspruches 1 entsprechen. Für Definitionszwecke sind die
Mindestanforderungen dieses Anspruches sowohl für einfach wie auch für
doppelt gestrichene Papiere gültig. Dies umso mehr, als bei einem Deckstrich,
der in seiner Zusammensetzung und in seinem Feinheitsgrad eine bevorzugte
Ausführungsform darstellt, die über die Mindestbedingungen des
Patentanspruches 1 hinausgeht, der Vorstrich allein betrachtet nicht zwingend
den Bedingungen des Patentanspruches 1 genügen muß.
Es kann zweckmäßig sein, das Rohpapier vor dem Auftragen des einzigen
Striches oder des Vorstriches vorzuglätten, beispielsweise in einem
Maschinenglättwerk am Ende der Papiermaschine, welches auch mit einem
sog. Soft-Nip ausgerüstet sein kann.
Die Erfindung ist nicht auf die Verwendung eines bestimmten Rohpapieres
beschränkt. So können sowohl holzfreie wie auch holzhaltige Rohpapiere und
solche mit einem erheblichen Anteil an aufbereiteten Altpapierfasern
Verwendung finden. So ist beispielsweise ein holzfreies Rohpapier geeignet,
dessen Eintrag für die Papierherstellung in trocken gedachten Anteilen etwa
78% Zellstoff, etwa 20% mineralischen Füllstoff, aufgeteilt in 15%
Calciumcarbonat, 2,5% Kaolin und 2,5% Talkum, etwa 1% Stärke und etwa
1% sonstige Hilfsmittel enthält.
Allein aus Kostengründen werden jedoch holzhaltige Rohpapiere bevorzugt, die
darüber hinaus noch einen Anteil an aufbereiteten Altpapierfasern enthalten.
Holzhaltige Rohpapiere weisen darüber hinaus in der Regel auch
drucktechnische Vorteile auf, beispielsweise eine höhere Opazität. Der
Faserstoffeintrag für ein holz- und altpapierhaltiges Rohpapier kann
beispielsweise, bezogen auf trocken gedachten Gesamtfaserstoff aus etwa 20%
Zellstoff, 20% Holzstoff und 60% Altpapierstoff bestehen. Bezogen auf
Faserstoff kann der Stoffeintrag ferner bis zu etwa 50% mineralischen
Füllstoff enthalten, was etwa einem Anteil von 1/3 der Stoffzusammensetzung
entspricht. Bekanntlicherweise bleibt diese Füllstoffmenge im
Herstellungsprozeß nicht vollständig im Papier, sondern gelangt teilweise in
das Abwasser.
Wenn im Rahmen dieser Beschreibung von Holzstoffen als
Faserstoffkomponente die Rede ist, so kann es sich dabei um alle solchen
Stoffe handeln, die üblicherweise in der Papiertechnologie unter diesem
Ausdruck verstanden werden, nämlich beispielsweise Holzschliff, thermo
mechanischer Holzstoff (TMP), chemisch-thermisch-mechanischer Holzstoff
(CIMP) usw.
Eine weitere wichtige Voraussetzung für ein akzeptables Druckergebnis beim
Bedrucken eines Papieres mit Coldset-Druckfarben ist neben einer
zufriedenstellenden Trocknung der Druckfarben die Dimensionsstabilität des
Papieres. Da beim Wegschlagen der Coldset-Druckfarben Wasser auch bis in
das den Strich tragende Rohpapier eindringt, hat dies einen Einfluß auf die
Faserbindung zueinander und beeinflußt somit die Dimensionsstabilität des
Papieres. Dieser Einfluß ist gegenüber normalem Zeitungsdruck-Naturpapier
stärker, da bei einem gestrichenen Papier mit vergleichbarer flächenbezogener
Masse dem Rohpapier als Trägerpapier für den Strich nur ein entsprechend
geringerer Massenanteil zukommt, d. h. das Rohpapier dünner ist. Die
Dimensionsstabilität eines Papieres unter Feuchtigkeitseinfluß kann durch
Zusatzstoffe, beispielsweise Stärke, verbessert werden. So ist es üblich, einem
Rohpapiereintrag etwa 0,5% Stärke zuzusetzen. Für Papiere, die auf offenen
Langsieb-Papiermaschinen oder auch auf sog. Hybrid-Formern hergestellt
werden, bei denen ein oberes Entwässerungssieb erst nach erfolgter
Blattbildung auf dem Langsieb mit diesem zusammengeführt wird, und die als
Folge dieses Herstellungsverfahrens ein relativ günstiges
Faserorientierungsverhältnis aufweisen, ein Quer-zu-Längsverhältnis von etwa
1 : 2 bis maximal 1 : 2,5 reicht die Dimensionsstabilität für ihre Verwendung im
Coldset-Druckverfahren möglicherweise bereits aus, ohne daß dem Rohpapier
überhaupt Stärke zugesetzt wird. Wegen der vornehmlichen Faserorientierung
in Produktionsrichtung, d. h. Längsrichtung des Papieres, bestehen die Mängel
in der Dimensionsstabilität im wesentlichen in einer Querkontraktion, die durch
den Papierzug in der Verarbeitungsmaschine noch erhöht wird.
Massendruckpapiere werden wirtschaftlich heutzutage nur auf sehr schnell
laufenden Papiermaschinen hergestellt, die nach dem derzeitigen Stand der
Technik ausschließlich sog. Gap-Former verwenden, bei denen die Blattbildung
im Zusammenlaufspalt zweier Siebe erfolgt. Bei auf solchen modernen
Maschinen erzeugten Papieren ist das Quer-zu-Längsverhältnis der
Faserorientierung wesentlich schlechter und bewegt sich im Bereich von etwa
1 : 3 bis 1 : 4. Dies hat eine wesentlich geringere Querstabilität solcher Papiere
zur Folge. Es wurde nun im Rahmen der Erfindung gefunden, daß die
Dimensionsstabilität von auf Gap-Formern hergestellten Rohpapieren
ausreichend positiv beeinflußt werden kann, wenn man dem Rohpapiereintrag
mehr als 1%, bis maximal etwa 2%, typischerweise etwa 1,5% Stärke
zusetzt. Das Erstaunliche liegt nicht in der Wirkung der Stärke auf das Papier,
sondern in der Tatsache, daß sich ein Papier mit einem derart hohen
Stärkeeintrag auf einem Gap-Former überhaupt herstellen läßt, was bisher nicht
für möglich gehalten wurde. Gelungen ist dies im Rahmen der Erfindung mit
einer modifizierten und zwar hochkationischen Stärke. Der überraschende
Effekt bestand darin, daß bei Zugabe von etwa 1,5% dieser Stärke zum
Stoffeintrag etwa 1,4% im Rohpapier wiederzufinden waren, was auf eine
erstaunlich hohe Retention der Stärke bei der Blattbildung hinweist, ohne die
auch höhere Stärkezugabemengen in den Stoffeintrag ohne wesentliche
Wirkung auf das Rohpapier bleiben und bestenfalls die Abwasserbelastung und
die Kosten erhöhen. Beim vorgenommenen Versuchslauf mit der
hochkationischen Stärke konnte das Rohpapier ohne Reduzierung der
Maschinengeschwindigkeit bei etwa 1220 m/min hergestellt werden.
Bezüglich der Eignung eines Papieres für Coldset-Druckfarben wurden
erhebliche Untersuchungen durchgeführt, um herauszufinden, welche meßbaren
Papiereigenschalten die Eignung eines Papieres für das Coldset-Druckverfahren
bestimmen. Es wurde damit festgestellt, daß bestimmte Grenzen im
Farbwegschlagverhalten bzw. in der Oberflächenbenetzbarkeit maßgebend sind.
Zur Bestimmung des Farbwegschlages wird ein im Unternehmen der
Anmelderin modifizierter Wegschlagtest unter Verwendung der Mehrzweck-
Probedruckmaschine, System Dr. Dürner, der Firma Prüfbau Dr. Ing. Herbert
Dürner in Peisenberg eingesetzt. Die Oberflächenbenetzbarkeit wird in der
Regel durch das zeitabhängige Abnehmen des Randwinkels eines auf die
Oberfläche aufgebrachten Flüssigkeitstropfens bestimmt. Hierfür wurde der
FIBRO 1100 Dynamic Absorption Tester der Firma FIBRO-System ab in
Stockholm verwendet. Kurzangaben bei der Prüfmethode sind als Anlagen A
und B dieser Beschreibung beigefügt.
Beim Wegschlagtest wird unter definierten Bedingungen ein Probedruck mit
einer Standarddruckfarbe erzeugt, der nach einer definierten Zeit unter Druck
mit einem Gegenpapier in Berührung gebracht wird. Die auf das Gegenpapier
abgedruckte Druckfarbenintensität wird mit einem Densitometer gemessen.
Angegeben im folgenden sind die Densitometerwerte des Konterdruckes nach
30 Sekunden.
Für die die Oberflächenbenetzbarkeit bestimmenden Randwinkelmessungen
wurde destilliertes Wasser verwendet. Angegeben sind im folgenden die mit
dem FIBRO-Tester gemessenen Randwinkel nach 2 Sekunden.
Es hat sich gezeigt, daß für eine Eignung im Coldset-Druckverfahren der
Farbwegschlagwert grundsätzlich < 1 sein soll, vorzugsweise < 0,5. Die
Randwinkelbestimmung mit dem FIBRO-Tester nach 2 Sekunden soll einen
Wert < 70°, vorzugsweise < 55° ergeben. Standard-Zeitungsdruckpapier
weist nach 2 Sekunden beispielsweise einen Wert von nur etwa 42° auf. Ein
solches Naturpapier hat ein hohes Benetzungsverhalten. Die beiden vorstehend
genannten Papiereigenschalten kompensieren sich zum Nil gegenseitig. So
wurde ein ausgezeichnetes Druckergebnis bei einem Randwinkel nach 2
Sekunden von 45° und einem Wegschlagwert für beide Papierseiten von 0,5
erzielt. Papiere mit einem Randwinkel von weniger als 50° und einem
Wegschlagwert von < 0,6 weisen daher eine ausgezeichnete Eignung für das
Coldset-Druckverfahren auf.
Die hier betroffenen erfindungsgemäßen Papiere, die die vorstehend genannten
Eigenschalten aufweisen, sind im wesentlichen unsatinierte bzw. nur sehr
schwach satinierte Papiere mit Glättewerten nach Bekk zwischen etwa 10 und
25 Sekunden. Es handelt sich dabei um sog. Matt-Qualitäten. Eine hohe
Satinage des erfindungsgemäßen Papieres würde infolge des relativ geringen
Bindemittelanteiles im Strich nicht nur die für eine Druckeignung erforderliche
Rupffestigkeit der Oberfläche reduzieren, es könnte auch die geforderte
Mikrokapillarität verlorengehen, die für die Trocknung der Coldset-
Druckfarben erforderlich ist.
Insoweit in dieser Beschreibung nichts anderes angegeben ist, sind
Prozentangaben, auch wenn dies nicht ausdrücklich erwähnt ist, immer als
Gewichtsprozente zu verstehen. Ferner sind, wenn nichts anderes speziell
angegeben ist, die prozentualen wie auch anderen Mengen immer auf die
trocken gedachte Komponente bezogen. In diesem Zusammenhang bezieht sich
auch die Angabe "otro" auf einen ofentrockenen Zustand.
Es folgen Ausführungsbeispiele der Erfindung.
Auf einer schnellaufenden Papiermaschine mit einem Doppelsiebformer (Gap-
Former) wurde bei einer Maschinengeschwindigkeit von etwa 1200 m/min ein
Rohpapier aus folgendem Stoffeintrag erzeugt:
Stoffeintrag Rohpapier
| Holzschliff|12,3% | |
| Zellstoff | 13,0% |
| Altpapier | 40,0% |
| Füllstoff | 33,0% |
| Hochkationische Stärke | 1,5% |
| Retentionsmittel | 0.2% |
| 100% |
Prüfdaten des Rohpapieres
| Flächenbezogene Masse: | ||
| 40,3 g/m² | ||
| Füllstoffanteil: | 15,2% | |
| Bruchlast längs: | 41,8 N | |
| Bruchlast quer: | 11,8 N | |
| Faserorientierung quer zu @ | längs: | 1 : 3,5 |
| Helligkeit: | 73,5% | |
| Volumen: | 1,538 cm³/g |
Das Rohpapier nach Beispiel 1 wurde mit einem Strichauftrag folgender
Zusammensetzung beschichtet:
Streichpigmente
| nat. CaCO₃ 95% < 2 µm|80% | |
| Al(OH)₃ 98% < 2 µm | 20% |
| 100% |
Bindemittel und Zusatzstoffe, bezogen auf Streichpigmente
| Styrol-Acrylat-Binder|10% | |
| Stärkelösung | 3,0% |
| CMC-LÖsung | 0,25% |
| Melaminformaldehyd-Harz | 0,8% |
| Optische Aufheller | 1,3% |
Der Strichauftrag hatte eine flächenbezogene Masse von etwa 8 g/m² und
Seite. Am fertigen Papier ergaben sich folgende Meßdaten:
Flächenbezogene Masse: 56,5 g/m²
Asche nach Glühen bei 600°C: 35,3%
Volumen: 1,18 cm³/g
Glätte nach Bekk Oberseite 22 Sekunden
Glätte nach Bekk Unterseite: 15 Sekunden
FIBRO-Test-Randwinkel nach 2 sec: 58°
Wegschlagwert bei 30 sec: 0,42
Asche nach Glühen bei 600°C: 35,3%
Volumen: 1,18 cm³/g
Glätte nach Bekk Oberseite 22 Sekunden
Glätte nach Bekk Unterseite: 15 Sekunden
FIBRO-Test-Randwinkel nach 2 sec: 58°
Wegschlagwert bei 30 sec: 0,42
Die Coldset-Eignung, d. h. die ausreichende Farbtrocknung dieses Papieres im
Praxisversuch, war zufriedenstellend.
Das Rohpapier nach Beispiel 1 wurde mit einer Streichmasse folgender
Zusammensetzung beschichtet:
Streichpigment:
| nat. CaCO₃ 90% < 2 µm|100% |
Bindemittel und Zusatzstoffe, bezogen auf Streichpigment
| Butadien-Styrolbinder|5,0% | |
| PVA-LÖsung | 3,5% |
| Melaminformaldehydharz | 1,3% |
| Optischer Aufheller | 1,3% |
Das Papier hatte folgende Oberflächeneigenschaften:
FIBRO-Test-Randwinkel nach 2 sec 45°
Wegschlagwert nach 30 Sec: 0,50
FIBRO-Test-Randwinkel nach 2 sec 45°
Wegschlagwert nach 30 Sec: 0,50
Die übrigen Prüfdaten entsprachen dem Papier nach Beispiel 2. Das Papier
nach diesem Beispiel zeigte im Praxisversuch eine ausgezeichnete Coldset-
Eignung.
Das Rohpapier nach Beispiel 1 wurde mit einer Streichfarbe beschichtet, die
sich von der Streichfarbe nach Beispiel 3 nur dadurch unterschied, daß das
Streichpigment anstatt mit einem Polyacrylat als Dispergiermittel zu einer
hochaminhaltigen kationischen Dispergiermittel zu einer kationischen Pigment-
Slurry und ein kationischer Kunststoffbinder zur Streichfarbenaufbereitung
verwendet wurde. Für das fertige Papier ergaben sich folgende
Oberflächenmeßwerte:
FIBRO-Test-Randwinkel nach 2 sec: 50°
Wegschlagwert nach 30 sec. 0,39/0,47
Wegschlagwert nach 30 sec. 0,39/0,47
Die Druckeignung auch dieses Papieres im Coldset-Verfahren war sehr gut.
Das Rohpapier nach Beispiel 1 wurde mit einer Streichfarbe folgender
Zusammensetzung beschichtet:
| nat. CaCO₃ 90% < 2 µm|80% | |
| Kaolin 80% < 2 µm | 20% |
| 100% |
Bindemittel und Hilfsmittel, bezogen auf Streichpigment
| Styrol-Acrylat-Binder|9,5% | |
| Stärkelösung | 7,0% |
| CMC-Lösung | 0,25% |
| Melaminformaldehydharz | 0,8% |
| Optischer Aufheller | 1,3% |
Das mit dieser Streichfarbe beschichtete Papier hatte folgende
Oberflächendaten:
FIBRO-Testrandwinkel nach 2 sec: 72°
Wegschlagwert nach 30 sec: 1,11/1,19
Wegschlagwert nach 30 sec: 1,11/1,19
Die Druckfarbentrocknung beim Bedrucken mit Coldset-Farben war nicht in
Ordnung. Dies kommt bereits durch die Oberflächeneigenschaften zum
Ausdruck und war durch den zu hohen Anteil an Bindemittel bedingt.
Ein ähnlich schlechtes Druckergebnis ergab sich auch bei einem Papier, dessen
Strichauftrag sich von dem vorstehend angegebenen nur dadurch unterschied,
daß im Streichpigment statt der 20% Kaolin 20% Al(OH)₃ mit 98% < 2 µm
verwendet wurden. Anteil und Zusammensetzung an Bindemittel waren gleich.
Insbesondere die Versuchspapiere nach den Beispielen 3 und 4 konnten auf
Coldset-Druckmaschinen mit üblichen Produktionsgeschwindigkeiten
verarbeitet werden und führten zu einer punktgenauen Bildwiedergabe bei
normalem Druckfarben-Trocknungsverhalten. Gleichzeitig ergab sich
gegenüber Zeitungsdruckpapier ein geringerer Druckfarbenverbrauch. Die
Wasserführung konnte reduziert werden. Die im Vergleich mit normalem
Zeitungsdruckpapier höhere Weiße führte zu einem kontrastreichen Ausdruck
mit dem Druckergebnis von LWC-Mattqualitäten durchaus vergleichbar war.
Fibro 1100 DAT ist die Bezeichnung für ein Gerät der Firma Fibro system ab, Box 9081,
S-12609 Stockholm, Schweden, von der ein ausführlicher Prospekt bezogen werden kann.
Die Buchstaben DAT stehen für "Dynamic Absorption Tester". Das Gerät dient zur
Messung des Benetzungsverhaltens von Oberflächen, einer Papiereigenschaft, die für
Weiterverarbeitungsprozesse, wie Streichen, Bedrucken usw. exakt gemessen und einge
stellt werden muß. Es arbeitet nach dem Prinzip der Kontaktwinkelmessung und basiert
auf einer Methode, die vom Schwedischen Papierforschungsinstitut entwickelt wurde.
Aus dem Prospekt ist ersichtlich, daß das Gerät eine medizinische Dosiereinrichtung und
eine CCD-Kamera umfaßt, daß die Tropfengröße zwischen 0,1 und 9,9 µl einstellbar ist
und daß die für das Benetzungsverhalten kennzeichnende Änderung des auf der Papier
probe abgelegten Tropfens durch speicherbare Videobilder mit einer Taktzeit von 20 Mil
lisekunden dokumentiert werden kann. Der zeitliche Verlauf des Kontaktwinkels kann
aufgezeichnet werden, so daß das Benetzungsverhalten unterschiedlicher Papierproben
mühelos miteinander verglichen werden kann.
Im vorliegenden Fall wurde zum Benetzen destilliertes Wasser verwendet und die Benet
zung nach 2 Sekunden ermittelt.
Im Konterdruckversuch, auch als Abschmierversuch oder Wegschlagtest bezeichnet,
wird eine definierte Menge Druckfarbe auf einen Papierstreifen aufgetragen, der danach
in vorgegebenen Zeitabständen abschnittweise mit einem Gegenpolstreifen überrollt wird.
Die an den Gegenprobestreifen abgegebenen Farbmengen werden optisch ermittelt und
erlauben Rückschlüsse auf das Farbaufnahme-Verhalten und Stapelverhalten des Probe
streifens.
Einzelheiten der Versuchsdurchführung sind einer ausführlichen Beschreibung zur Mehr
zweck-Probedruckmaschine der Firma prüfbau, Dr.-Ing. Herbert Dürner, Aich 17-23, D-
82380 Peißenberg/München, vom 26.9.1972, insbesondere unter Ziffer 10.5 und 14.2 zu
entnehmen.
Danach wird für gestrichene Papiere ein Farbangebot von 0,3 cm³, eine Verreibezeit von
30 sec im Farbwerk und von 30 sec für die Druckform empfohlen. Der Anpreßdruck
beim Andruck und Konterdruck soll jeweils 200 N/cm betragen, d. h. 800 N bei einer
Druckformbreite von 4 cm. Es soll die Wegschlagtestfarbe Nr. 52 0068 der Farben
fabriken Michael Huber, München, verwendet werden. Der Konterdruck soll nach 30, 60,
120 und 300 sec durchgeführt werden. Als Druckgeschwindigkeit werden 0,5 m/sec
empfohlen.
Im vorliegenden Fall wurden die Versuche mit doppelter Druckgeschwindigkeit im
übrigen mit den angegebenen Werten durchgeführt. Ausgewertet wurden insbesondere die
Farbübertragungen auf den Gegenprobestreifen, die beim Konterdruck nach 30 sec
erreicht werden.
Claims (58)
1. Für das Bedrucken mit Coldset-Offset-Druckfarben geeignetes,
gestrichenes Rollendruckpapier
mit einem Rohpapier als Trägerpapier, welches Papierfaserstoff und mineralischen Füllstoff enthält, und
mit einem Strichauftrag, welcher im Streichpigment ein gemahlenes Calciumcarbonat und im Bindemittel ein synthetisches Bindemittel enthält,
dadurch gekennzeichnet, daß das Calciumcarbonat ein natürliches, gemahlenes Calciumcarbonat ist, welches einen Anteil von mindestens 50 Gew.-% des Streichpigmentes bildet,
das gesamte Streichpigment einen Feinheitsgrad von mindestens 80% < 2 mm aufweist und
der Anteil an trocken gedachtem Bindemittel, bezogen auf Streichpigment, weniger als 13 Gew.-% beträgt.
mit einem Rohpapier als Trägerpapier, welches Papierfaserstoff und mineralischen Füllstoff enthält, und
mit einem Strichauftrag, welcher im Streichpigment ein gemahlenes Calciumcarbonat und im Bindemittel ein synthetisches Bindemittel enthält,
dadurch gekennzeichnet, daß das Calciumcarbonat ein natürliches, gemahlenes Calciumcarbonat ist, welches einen Anteil von mindestens 50 Gew.-% des Streichpigmentes bildet,
das gesamte Streichpigment einen Feinheitsgrad von mindestens 80% < 2 mm aufweist und
der Anteil an trocken gedachtem Bindemittel, bezogen auf Streichpigment, weniger als 13 Gew.-% beträgt.
2. Rollendruckpapier nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Streichpigment 50 bis 60 Gew.-% eines Calciumcarbonates mit einem
Feinheitsgrad von mindestens 70% < 2 µm und als Rest Pigmente mit
einem durchschnittlichen Feinheitsgrad von 90-95% < 2 µm enthält.
3. Rollendruckpapier nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Streichpigment 90-100 Gew.-% eines Calciumcarbonates mit einem
Feinheitsgrad von mindestens 90% < 2 µm enthält.
4. Rollendruckpapier nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Streichpigment mindestens 75 Gew.-% eines Calciumcarbonates mit
einem Feinheitsgrad von etwa 95% < 2 µm enthält.
5. Rollendruckpapier nach mindestens einem der Ansprüche 1, 3 und 4,
dadurch gekennzeichnet, daß der durchschnittliche Feinheitsgrad des
Streichpigmentes mindestens 90% < 2 µm beträgt.
6. Rollendruckpapier nach Anspruch 4 und 5, dadurch gekennzeichnet,
daß das Streichpigment bis zu 20 Gew.-% eines Aluminiumhydroxids
mit einem Feinheitsgrad von mindestens 95% < 2 µm enthält.
7. Rollendruckpapier nach mindestens einem der Ansprüche 1-5, dadurch
gekennzeichnet, daß das Streichpigment neben Calciumcarbonat einen
Anteil von bis zu 50 Gew.-% Kaolin mit einem Feinheitsgrad von
65 Gew.-% < 2 µm und 1 oder bis zu 95 Gew.-%
Aluminiumhydroxid mit einem Feinheitsgrad von 95% <2 µm
aufweist.
8. Rollendruckpapier nach mindestens einem der Ansprüche 1-7,
gekennzeichnet durch eine Zusammensetzung des trocken gedachten
Bindemittels im Strichauftrag, bezogen in Gewichtsprozent auf
Streichpigment von
3-10% synthetischer Binder
0-5% Polyvinylalkohol (PVA)
0-5% Protein und/oder Kasein
0-5% Stärke.
3-10% synthetischer Binder
0-5% Polyvinylalkohol (PVA)
0-5% Protein und/oder Kasein
0-5% Stärke.
9. Rollendruckpapier nach mindestens einem der Ansprüche 1-8, dadurch
gekennzeichnet, daß der Anteil an Bindemittel, bezogen auf
Streichpigment, weniger als 11 Gew.-% beträgt.
10. Rollendruckpapier nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet,
daß das Bindemittel ausschließlich einen hochaktiven synthetischen
Binder und PVA enthält.
11. Rollendruckpapier nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der
Bindemittelanteil, bezogen auf Streichpigment, höchstens 9,5 Gew.-%
beträgt.
12. Rollendruckpapier nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das
Bindemittel, bezogen auf Streichpigment, im wesentlichen aus 3,0 bis
4,0 Gew.-% PVA und 4,5 bis 5,5 Gew.-% eines synthetischen Binders,
insbesondere aus einem Butadien-Styrolbinder oder einem Styrol-
Acrylatbinder besteht.
13. Rollendruckpapier nach mindestens einem der Ansprüche 1-12, dadurch
gekennzeichnet, daß der Strichauftrag als übliche Zusätze bis zu
1,5 Gew.-% Melaminformaldehydharz und/oder bis zu 0,4%
Carboximethylcellulose (CMC) als Lösung und/oder optischen
Aufheller und/oder Chemikalien zur pH-Wert-Einstellung, wie NaOH
enthält.
14. Rollendruckpapier nach mindestens einem der Ansprüche 1-13, dadurch
gekennzeichnet, daß die flächenbezogene Masse des Strichauftrages
mehr als 6 g/m² und Seite beträgt.
15. Rollendruckpapier nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die
flächenbezogene Masse des Strichauftrages 7-9 g/m² und Seite beträgt.
16. Rollendruckpapier nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die
flächenbezogene Masse des Strichauftrages mindestens 15 g/m² und
Seite, insbesondere etwa 20 g/mm und Seite beträgt (Doppelstrich).
17. Rollendruckpapier nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der
Deckstrich des Doppelstriches für sich alleine den Bedingungen von
mindestens einem der Ansprüche 1-13 genügt.
18. Rollendruckpapier nach mindestens einem der Ansprüche 1-17, dadurch
gekennzeichnet, daß es maschinenglatt oder leicht satiniert ist.
19. Rollendruckpapier nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß es
eine Glätte nach Bekk zwischen 10 und 25 Sekunden aufweist.
20. Rollendruckpapier nach mindestens einem der Ansprüche 1-19, dadurch
gekennzeichnet, daß der Farbwegschlagtest einen Wert < 1 ergibt.
21. Rollendruckpapier nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß der
Farbwegschlagtest einen Wert < 0,5 ergibt.
22. Rollendruckpapier nach mindestens einem der Ansprüche 1-21, dadurch
gekennzeichnet, daß die Randwinkelbestimmung nach dem Fibro-Test
nach 2 Sekunden einen Wert < 70° ergibt.
23. Rollendruckpapier nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die
Randwinkelbestimmung nach dem Fibro-Test nach 2 Sekunden einen
Wert < 55° ergibt.
24. Rollendruckpapier nach mindestens einem der Ansprüche 1-19, dadurch
gekennzeichnet, daß der Farbwegschlagtest einen Wert < 0,6 und die
Randwinkelbestimmung nach dem Fibro-Test nach 2 Sekunden einen
Wert < 50° ergibt.
25. Rollendruckpapier nach mindestens einem der Ansprüche 1-24, dadurch
gekennzeichnet, daß der Papierfaserstoff des Rohpapieres neben einem
Zellstoffanteil Holzstoff enthält (holzhaltiges Papier).
26. Rollendruckpapier nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß der
Papierfaserstoff bis zu 100%, bezogen auf Papierfaserstoff aus
aufbereitetem (holzhaltigem) Altpapier besteht.
27. Rollendruckpapier nach Anspruch 26, gekennzeichnet durch eine
Zusammensetzung des Papierfaserstoffes des Rohpapieres in % otro
Faserstoff, bezogen auf otro Papierstoff von
10-50 Gew.-% Zellstoff
15-60 Gew.-% Holzstoff
0-70 Gew.-% Faserstoff aus aufbereitetem Altpapier.
10-50 Gew.-% Zellstoff
15-60 Gew.-% Holzstoff
0-70 Gew.-% Faserstoff aus aufbereitetem Altpapier.
28. Rollendruckpapier nach mindestens einem der Ansprüche 1-24, dadurch
gekennzeichnet, daß der Papierfaserstoff des Rohpapieres im
wesentlichen aus Zellstoff besteht (holzfreies Papier).
29. Rollendruckpapier nach mindestens einem der Ansprüche 1-28, dadurch
gekennzeichnet, daß das Rohpapier bis zu 18 Gew.-% mineralischen
Füllstoff, bezogen auf otro Papierfaserstoff enthält.
30. Rollendruckpapier nach mindestens einem der Ansprüche 1-29, dadurch
gekennzeichnet, daß der mineralische Füllstoff im wesentlichen
Calciumcarbonat und/oder Kaolin ist.
31. Rollendruckpapier nach mindestens einem der Ansprüche 1-30, dadurch
gekennzeichnet, daß das Rohpapier mindestens 1,0 Gew.-% otro einer
hochkationischen Stärke enthält.
32. Rollendruckpapier nach Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß der
Stärkegehalt im Rohpapier mindestens 1,3 Gew.-% beträgt.
33. Verfahren zum Herstellen eines Rollendruckpapieres mit Eignung für
das Bedrucken mit Coldset-Druckfarben, bei dem ein Rohpapier aus
einer Papierfaserstoffe und mineralischen Füllstoff enthaltenden
Papierzusammensetzung hergestellt wird und dieses Rohpapier mit einer
Streichfarbe beschichtet wird, die als Streichpigment ein gemahlenes
Calciumcarbonat und im Bindemittel ein synthetisches Bindemittel
enthält, dadurch gekennzeichnet, daß für den Strichauftrag eine
Streichmasse verwendet wird, deren Streichpigment einen Anteil von
mindestens 50 Gew.-% eines natürlichen Calciumcarbonates enthält,
deren gesamtes Streichpigment einen durchschnittlichen Feinheitsgrad
von mindestens 80% < 2 µm aufweist und bei der der Anteil an
Bindemittel, bezogen auf Streichpigment weniger als 13 Gew.-%
beträgt.
34. Verfahren nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß das
Rohpapier auf einem Langsieb oder einem Hybrid-Former hergestellt
wird mit einem Quer-zu-Längsverhältnis der Faserorientierung von 1 zu
2,5.
35. Verfahren nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß das
Rohpapier mit einem Gap-Former erzeugt wird mit einem Quer-zu-
Längsverhältnis der Faserorientierung von 1 zu 2,5 und daß dem
Papierfaserstoff, bezogen auf otro Papierfaserstoff, mindestens
1,0 Gewichtsprozent otro Stärke zugesetzt werden.
36. Verfahren nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens
2 Gew.-%, insbesondere 2,3 Gew.-% otro Stärke zugesetzt werden.
37. Verfahren nach Anspruch 35 oder 36, dadurch gekennzeichnet, daß eine
hochkationische Stärke verwendet wird.
38. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 33-37, dadurch
gekennzeichnet, daß der Stoffzusammensetzung für das Rohpapier
mindestens 25 Gew.-% otro mineralischer Füllstoff, bezogen auf otro
Papierfaserstoff zugesetzt werden.
39. Verfahren nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens
40 Gew.-% Füllstoff zugesetzt werden.
40. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 33-39, dadurch
gekennzeichnet, daß das Rohpapier beidseitig mit einer Streichfarbe
beschichtet wird, deren Streichpigment 90-100 Gew.-% eines
Calciumcarbonates mit einem Feinheitsgrad von mindestens 90%
< 2 µm enthält.
41. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 33-39, dadurch
gekennzeichnet, daß das Rohpapier beidseitig mit einer Streichfarbe
beschichtet wird, deren Streichpigment 50 bis 60 Gew.-% eines
Calciumcarbonates mit einem Feinheitsgrad von mindestens 70%
< 2 µm enthält.
42. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 33-39, dadurch
gekennzeichnet, daß das Rohpapier beidseitig mit einer Streichfarbe
beschichtet wird, deren Streichpigment mindestens 75 Gew.-% eines
Calciumcarbonates mit einem Feinheitsgrad von etwa 95% < 2 µm
enthält.
43. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 33-39 und 41, 42,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Streichfarbe verwendet wird, bei der
der durchschnittliche Feinheitsgrad des Streichpigmentes mindestens
90% < 2 µm beträgt.
44. Verfahren nach Anspruch 42 oder 43, dadurch gekennzeichnet, daß eine
Streichfarbe verwendet wird, deren Streichpigment bis zu 20 Gew.-%
eines Aluminiumhydroxids mit einem Feinheitsgrad von mindestens
95% < 2 µm enthält.
45. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 33-43, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Streichfarbe verwendet wird, deren
Streichpigment neben Calciumcarbonat einen Anteil von bis zu
50 Gew.-% Kaolin mit einem Feinheitsgrad von 65 Gew.-%
< 2 µm und/oder bis zu 20 Gew.-% Aluminiumhydroxid mit einem
Feinheitsgrad von 95% < 2 µm aufweist.
46. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 33-45, gekennzeichnet
durch die Verwendung einer Streichfarbe mit einer Zusammensetzung
des trocken gedachten Bindemittels, bezogen in Gewichtsprozent auf
Streichpigment von
3-10% synthetischer Binder
0-5% Polyviylalkohol (PVA)
0-5% Protein und/oder Kasein
0-5% Stärke.
3-10% synthetischer Binder
0-5% Polyviylalkohol (PVA)
0-5% Protein und/oder Kasein
0-5% Stärke.
47. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 33-46, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Streichfarbe verwendet wird, deren Anteil an
Bindemittel, bezogen auf Streichpigment, weniger als 11 Gew.-%
beträgt.
48. Verfahren nach Anspruch 46 oder 47, dadurch gekennzeichnet, daß als
Bindemittel ausschließlich hochaktiver, synthetischer Binder und PVA
verwendet werden.
49. Verfahren nach Anspruch 48, dadurch gekennzeichnet, daß eine
Streichfarbe mit einem Bindemittelgehalt, bezogen auf Streichpigment,
von höchstens 9,5 Gew.-% verwendet wird.
50. Verfahren nach Anspruch 49, dadurch gekennzeichnet, daß als
Bindemittel, bezogen auf Streichpigment, im wesentlichen 3,0 bis
4,0 Gew.-% PVA und 4,5 bis 5,5 Gew.-% eines synthetischen Binders,
insbesondere eines Butadien-Styrolbinders oder eines Styrol-
Acrylatbinders eingesetzt werden.
51. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 33-50, dadurch
gekennzeichnet, daß der Streichfarbe als übliche Zusätze bis zu
1,5 Gew.-% Melaminformaldehydharz und/oder bis zu 0,4%
Carboximethylzellulose (CMC) als Lösung und/oder optischer Aufheller
und/oder Chemikalien zur pH-Wert-Einstellung, wie NaOH zugesetzt
werden.
52. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 33-51, dadurch
gekennzeichnet, daß pro Seite eine flächenbezogene Strichmasse von
mehr als 6 g/m² auf das Rohpapier aufgetragen wird.
53. Verfahren nach Anspruch 52, dadurch gekennzeichnet, daß pro Seite
eine flächenbezogene Strichmasse von 7-9 g/m² auf das Rohpapier
aufgetragen wird.
55. Verfahren nach Anspruch 54, dadurch gekennzeichnet, daß die
Vorstreichfarbe und die Streichfarbe gemeinsam in trocken gedachter
Mischung zu gleichen Teilen den Bedingungen des Patentanspruches 33
oder eines der Ansprüche 40-47 entsprechen.
56. Verfahren nach Anspruch 54, dadurch gekennzeichnet, daß eine
Vorstreichfarbe verwendet wird, die den Bedingungen der Streichfarbe
gemäß Anspruch 33 oder einem der Ansprüche 40-50 genügt.
57. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 54-56, dadurch
gekennzeichnet, daß Vorstrich und Deckstrich in einer Menge
aufgetragen werden, daß sich am fertigen Papier eine flächenbezogene
Strichmasse von mindestens 15 g/m² und Seite, insbesondere etwa
20 g/m² und Seite ergibt.
58. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 33-57, dadurch
gekennzeichnet, daß das Rohpapier vor Beschichten mit der
Streichmasse oder gegebenenfalls der Vorstreichmasse vorgeglättet
wird.
59. Verwendung eines Rollenpapieres nach einem oder mehreren der
Ansprüche 1-32 für den Coldset-Offset-Druck.
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