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DE19601976C2 - Bodenreinigungsgerät mit einer rotierenden Bürstenwalze - Google Patents

Bodenreinigungsgerät mit einer rotierenden Bürstenwalze

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DE19601976C2
DE19601976C2 DE1996101976 DE19601976A DE19601976C2 DE 19601976 C2 DE19601976 C2 DE 19601976C2 DE 1996101976 DE1996101976 DE 1996101976 DE 19601976 A DE19601976 A DE 19601976A DE 19601976 C2 DE19601976 C2 DE 19601976C2
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Germany
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cleaning device
floor cleaning
housing
container
brush roller
Prior art date
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DE1996101976
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Peter Woerwag
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Original Assignee
FEDAG ROMANSHORN FA
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Publication date
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Description

Die Erfindung betrifft ein Bodenreinigungsgerät mit einer in einem Grundgehäuse ausgebildeten Bürstenkammer nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Ein derartiges Bodenreinigungsgerät ist aus der US-A 4,369,539 bekannt. Es besteht aus einem Grundgehäuse mit darin ausgebildeter Bürstenkammer, die einen Schmutzein­ trittsschlitz aufweist. In der Bürstenkammer ist eine Bürstenwalze vorgesehen, die von einem Elektromotor ange­ trieben ist. Die Borsten der Bürstenwalze durchragen den Schmutzeintrittsschlitz. An die Bürstenkammer schließt mit einem Verbindungskanal ein Schmutzsammelbehälter an, der in einem Behältergehäuse ausgebildet ist. Der Schmutzsammelbehälter trägt eine Kehrrampe, die in Richtung zum Schmutzsammelbehälter ansteigt, und deren Vorderkante etwa auf der Höhe des Flugkreises der Borsten der Bürstenwalze liegt.
Das Bodenreinigungsgerät ist mittels Laufrollen am Boden abgestützt, wobei die Bürstenwalze auf dem Boden aufliegt. Überfährt man mit einem derartigen Bodenreini­ gungsgerät eine Höhenkante, wie sie bei Belagswechsel, bei aufliegenden Teppichen oder dgl. gegeben ist, ergeben sich Probleme bei der Schmutzaufnahme. Insbesondere bei einem Verlauf der Höhenkante quer zur Arbeitsbreite des Bodenreinigungsgerätes ergeben sich Bereiche, die von der Bürstenwalze nicht erfaßt werden können.
Auch ist die Entleerung des Bodenreinigungsgerätes umständlich zu handhaben, da das Gesamtgerät anzuheben und entsprechend zu kippen ist, wobei insbesondere der Führungsstiel sehr störend ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Bodenreini­ gungsgerät der gattungsgemäßen Art derart weiterzubilden, daß einerseits eine sichere Aufnahme von Schmutz und andererseits ein einfaches und vollständiges Entleeren des Schmutzsammelbehälters gewährleistet ist.
Diese Aufgabe wird nach den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
Das Grundgehäuse mit der darin angeordneten Bürstenwalze ist relativ zum Behältergehäuse mit dem Schmutzsammel­ behälter bewegbar. Durch diese Bewegbarkeit des Grundge­ häuses ist gewährleistet, daß sich das Grundgehäuse - unabhängig von der Lage des Behältergehäuses mit dem Schmutzsammelbehälter - den Unebenheiten und Höhenkanten des Bodens anpassen kann. Die Bürstenwalze wird unabhängig von der Gesamtabstützung des Bodenreinigungs­ gerätes und der Lage des Behältergehäuses eine den Unebenheiten des Bodens angepaßte Stellung einnehmen, wodurch eine vollständige Schmutzaufnahme begünstigt ist. Insbesondere ist dadurch auch ein Einkehren von Grob­ schmutzteilen wie Glassplittern, Bausteinen oder dergleichen möglich; die Bürstenwalze überklettert das Grobschmutzteil und fördert es über die Kehrrampe in den Schmutzsammelbehälter. Die Verschwenkachse liegt zwischen der Bürstenwalze und einer hinteren Abstützung des Behäl­ tergehäuses am Boden, weshalb die den Schmutzeintritts­ schlitz begrenzende Vorderkante der Kehrrampe nach Art einer Kehrschaufel plan auf der zu reinigenden Bodenfläche aufliegt.
Die Gestaltung des Bodenreinigungsgerätes aus einem Grundgehäuse mit dem Reinigungswerkzeug und einem davon leicht zu trennenden abnehmbaren Schmutzsammelbehälter gewährleistet ein einfaches Entleeren des Schmutzsammel­ behälters. Die vom Schmutzsammelbehälter bis in den Be­ reich des Flugkreises der Borsten der Bürstenwalze ragen­ de Kehrrampe gewährleistet dabei ein vollständiges, einfaches Aufnehmen auch schwieriger, großer Schmutzpar­ tikel und deren Förderung in den Schmutzsammelbehälter.
Um auch beim Abheben des Bodenreinigungsgerätes vom Boden den Austritt von Schmutz sicher zu verhindern, ist vorge­ sehen, die Verschwenkachse des Haltebügels auf der dem Grundgehäuse zugewandten Seite des Gesamtschwerpunktes des Bodenreinigungsgerätes vorzusehen. Wird das Bodenrei­ nigungsgerät am Führungsstiel vom Boden abgehoben, wird das Gesamtgehäuse im Haltebügel um die Verschwenkachse derart schwenken, daß das Grundgehäuse dem Führungsstiel zugewandt liegt, also die Eintrittsöffnung des Schmutz­ sammelbehälters vom Boden abgewandt liegt.
Um eine sichere Auflage der Bürstenwalze auf der zu reinigenden Bodenfläche zu gewährleisten, ist der Motor über der Bürstenwalze, bevorzugt über deren Drehachse angeordnet. Das Motorgewicht bewirkt so eine Rückstell­ kraft.
Bevorzugt endet die Kehrrampe an einer den Schmutzsammel­ behälter begrenzenden Stufe, die den Schmutzsammel­ behälter zur rotierenden Bürstenwalze bzw. zur Bürsten­ kammer begrenzt. Einmal aufgenommener Schmutz kann nicht mehr in den Wirkungsbereich der Bürstenwalze gelangen und wird - auch beim Abheben des Bodenreinigungsgerätes von der zu reinigenden Bodenfläche - sicher zurückgehalten.
Erstreckt sich der Saugreinigungsschlitz von der der Bo­ denfläche zugewandten Unterseite des Grundgehäuses bis in die in Arbeitsrichtung vordere Stirnwand des Grundgehäu­ ses, dann kann mit dem erfindungsgemäßen Bodenreinigungs­ gerät nicht nur in einfacher Weise eine Reinigung einer Bodenfläche bis in den Eckbereich der aufgehenden Wand gewährleistet werden, sondern es ist auch sichergestellt, daß Grobschmutzteile nicht vor dem Gerät hergeschoben, sondern von der rotierenden Bürstenwalze erfaßt und ein­ gekehrt werden. Hierzu ragen die Borsten über die vordere Stirnwand hinaus.
Zur sicheren Erfassung des Schmutzes über die gesamte Breite der Bürstenwalze ist ferner vorgesehen, daß das Grundgehäuse um eine quer zur Verschwenkachse liegende Kippachse bewegbar ist, also das Grundgehäuse relativ zum Behältergehäuse Pendelbewegungen ausführen kann. Beim überklettern von Grobschmutzteilen wird die Bürstenwalze nur in einem Teilbereich vom Boden abheben, während der verbleibende Bereich weiterhin auf der zu reinigenden Bodenfläche zumindest teilweise aufliegt.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den wei­ teren Ansprüchen, der Beschreibung und der Zeichnung, in der nachfolgend ein im einzelnen beschriebenes Ausfüh­ rungsbeispiel der Erfindung dargestellt ist. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht auf das erfindungsge­ mäße Bodenreinigungsgerät,
Fig. 2 einen Schnitt durch das Bodenreinigungsgerät nach Fig. 1,
Fig. 3 eine Ansicht von unten auf das Grundgehäuse des Bodenreinigungsgerätes nach Fig. 1,
Fig. 4 eine Ansicht von hinten auf das Grundgehäuse des Bodenreinigungsgerätes nach Fig. 1,
Fig. 5 eine Ansicht von unten auf das Behältergehäuse,
Fig. 6 eine perspektivische Ansicht des Behältergehäuses mit dem darin ausgebildeten Schmutzsammelbehälter.
Das im Ausführungsbeispiel gezeigte Bodenreinigungsgerät 6 besteht aus einem in Arbeitsrichtung 5 vorne liegenden Grundgehäuse 1 und einem an das Grundgehäuse 1 anschlie­ ßenden, selbständigen Behältergehäuse 2, welches vom Grundgehäuse 1 trennbar ist.
Das in den Fig. 3 und 4 getrennt dargestellte Grundge­ häuse 1 erstreckt sich im wesentlichen quer zur Arbeits­ richtung 5 über die gesamte Breite des Behältergehäuses 2 (Fig. 1). Im Grundgehäuse 1 ist eine Bürstenkammer 10 aus­ gebildet, welche zur Bodenfläche 7 im wesentlichen offen ist. Oberhalb der Bürstenkammer 10 ist ein Motorraum 12 ausgebildet, der - wie Fig. 1 zeigt - schmaler als die Bürstenkammer 10 ausgebildet ist. Im Motorraum 12 ist ein Antriebsmotor 8 angeordnet, der im gezeigten Ausführungs­ beispiel ein vorzugsweise abhängig von der Last drehzahl­ gesteuerter Elektromotor ist. Der Elektromotor kann über ein Netzkabel aus einem Leitungsnetz gespeist sein oder über eine wiederaufladbare Batterie, die bevorzugt im Mo­ torraum 12 anzuordnen ist. Auch andere Antriebsmotoren, zum Beispiel vom Saugluftstrom eines Staubsaugers ange­ triebene Luftturbinen oder dergleichen sind grundsätzlich möglich. Der Antriebsmotor 8 treibt über einen Riemen 9, der als Flach- oder Zahnriemen ausgebildet sein kann, ei­ ne in der Bürstenkammer 10 angeordnete Bürstenwalze 13 an. Auch kann ein Zahnrad- oder ein Reibradantrieb zweck­ mäßig sein, der bei Bedarf ein oder mehrere Zwischenräder aufweisen kann. Die Bürstenwalze 13 erstreckt sich quer zur Arbeitsrichtung 5 über die gesamte Breite der Bür­ stenkammer 10 und ist in den Seitenwangen 14 der Bürsten­ kammer 10 drehbar gehalten. Bevorzugt sind in den Seiten­ wangen 14 Lagerbuchsen 15 eingepreßt, die als Kunststoff­ büchsen oder Gleitlagerbüchsen ausgebildet sein können. Durch elastisches Aufbiegen der aus Kunststoff bestehen­ den Seitenwangen 14 kann die Bürste einfach aus ihren La­ gern gelöst und zur Reinigung aus der Bürstenkammer 10 entnommen werden.
Auf der dem Behältergehäuse 2 zugewandten Rückseite 16 (Fig. 4) des Grundgehäuses 1 ist eine U-förmige Wand 17 ausgebildet, die mit der offenen Seite des U's der Boden­ fläche 7 zugewandt liegt (Fig. 2). Die Seitenwände 18 der U-förmigen Wand 17 verlaufen mit einem Abstand a teil­ weise parallel zu den Seitenwangen 14 des Grundgehäuses 1 bzw. der Bürstenkammer 10. Der die Bürstenkammer 10 über­ spannende Mittelsteg 19 der U-förmigen Wand 17 ist um ei­ ne Achse 40 gewölbt, welche durch jeweils eine Lageröff­ nung 41 in den Seitenwänden 18 der Wand 17 bestimmt ist. Die Lageröffnung 41 liegt etwa auf der Höhe der Drehachse der Bürstenwalze 13 in dem der Bürstenkammer 10 abgewand­ ten Bereich der Seitenwände 18. Die Lageröffnungen 41 dienen zum Eingriff der umgebogenen Endabschnitte 42 ei­ nes Haltebügels 4, der am Ende eines vorteilhaft als Te­ leskopstange ausgebildeten Führungsstiels 3 zum Führen des Bodenreinigungsgerätes 6 angeordnet ist.
Die haubenförmige Wand 17 greift in das Behältergehäuse 2 ein, welches im wesentlichen einen Schmutzsammelbehälter 20 bildet. Wie in Verbindung mit Fig. 5 ersichtlich, ist in den Seitenwänden 21 des Behältergehäuses 2 jeweils ein Längsschlitz 22 ausgebildet, mit denen das Behältergehäu­ se 2 auf die in den Lageröffnungen 41 liegenden Endab­ schnitte 42 des Haltebügels 4 aufgeschoben wird. Hierbei treten die vorderen Seitenwandabschnitte 21a in den Frei­ raum 31 ein, der zwischen einer Seitenwange 14 des Grund­ gehäuses 1 und der Seitenwand 18 der haubenförmigen Wand 17 (Fig. 3, 4) gebildet ist.
Die Eintrittsöffnung 23 des im wesentlichen die Gestalt eines auf fünf Seiten geschlossenen Kehrbleches aufwei­ senden Behältergehäuses 2 liegt in einer Ebene 24, (Fig. 2), die von der Bodenfläche 7 abgewandt unter einem Win­ kel 25 von weniger als 90° zur Bodenfläche 7 liegt. Durch diese Gestaltung liegen die vorderen Endabschnitte 21a in Arbeitsrichtung 5 vor der oberen Längskante 26, weshalb die Wandabschnitte 21a tief unter das Grundgehäuse 1 greifen, während die obere Kante 26 der Eintrittsöffnung 23 im Bereich des Mittelsteges 19 der Wand 17 liegt. Der an die Längskante 26 der Eintrittsöffnung 23 des Behäl­ tergehäuses 2 anschließende Wandabschnitt 27 ist entspre­ chend dem Mittelsteg 19 der Wand 17 um die Verschwenkach­ se 40 gerundet ausgebildet. Die Endabschnitte 42 des Hal­ tebügels 4 liegen in den zum Grundgehäuse 1 offenen Längsschlitzen 22, so daß sich aufgrund der Ausbildung der Wand 17 und des Wandabschnittes 27 das Behältergehäu­ se um die Verschwenkachse 40 relativ zum Grundgehäuse 1 bewegen kann. Um eine sichere, lösbare Verbindung zwi­ schen dem Grundgehäuse 1 und dem Behältergehäuse 2 zu schaffen, sind auf den Außenseiten der Seitenwände 21 des Behältergehäuses 2 Schnellverschlüsse 99 aus federbela­ steten Rastklinken 28 angeordnet, welche jeweils mit ih­ rer Rastöffnung 29 den Endabschnitt 42 des Haltebügels 4 übergreifen, so daß der Endabschnitt 42 in Längsrichtung des Längsschlitzes 22 unverlierbar gehalten ist. Die Rastklinken 28 lassen sich gegen die Federkraft leicht öffnen, so daß das Behältergehäuse 2 zum Entleeren des Schmutzsammelbehälters 20 schnell, einfach und ohne Werk­ zeuge von den Endabschnitten 42 des Haltebügels 4 bzw. von der haubenförmigen Wand 17 abgezogen werden kann.
Zwischen den vorderen Seitenwandabschnitten 21a weist das Behältergehäuse 2 eine Kehrrampe 30 auf, welche eine quer zur Arbeitsrichtung 5 liegende Vorderkante 32 aufweist, die - vergl. Fig. 2 - bis an den Flugkreis 33 der Borsten 34 der Bürstenwalze 13 heranreicht. Die Kehrrampe 30 führt somit aus dem Bereich der Bürstenkammer 10 zum Schmutzsammelbehälter 20, wobei sie vorzugsweise in Rich­ tung zum Schmutzsammelbehälter 20 mit einem Winkel 35 an­ steigt. Bevorzugt liegt die Kehrrampe 30 etwa tangential zum Flugkreis 33 der Borsten 34 der Bürstenwalze 13.
Die Kehrrampe 30 endet an einer den Schmutzsammelbehälter 20 begrenzenden Stufe 36, über die aufgekehrter Schmutz in den Schmutzsammelbehälter 20 fällt und dort sicher zu­ rückgehalten ist. Die Stufe 36 begrenzt somit den Schmutzsammelbehälter 20 in Richtung zum Grundgehäuse 1.
Die Bürstenkammer 10 ist durch die gewählte Ausgestaltung des Grundgehäuses 1 und des Behältergehäuses 2 mit dem Schmutzsammelbehälter 20 über einen Verbindungskanal 37 verbunden, welcher einerseits durch die U-förmige Wand 17 und andererseits von der Kehrrampe 30 begrenzt ist. Diese Ausgestaltung gewährleistet eine enge räumliche Nähe zwi­ schen der Bürstenkammer 10 bzw. der Bürstenwalze 13 und dem Schmutzsammelbehälter 20.
Der der Bodenfläche 7 zugewandte Schmutzeintrittsschlitz 11 der Bürstenkammer 10 ist somit einerseits durch die Vorderkante 32 der Kehrrampe 30 und andererseits durch eine quer zur Arbeitsrichtung 5 verlaufende Gehäusekante 38a der Bürstenkammer 10 begrenzt. Im gezeigten Ausfüh­ rungsbeispiel erstreckt sich der Saugreinigungsschlitz 11 von der der Bodenfläche 7 zugewandten Unterseite 39 des Grundgehäuses 1 bis in die in Arbeitsrichtung 5 vordere Stirnwand 38 des Grundgehäuses 1. Die Borsten 34 der Bür­ stenwalze 13 stehen aus diesem Schmutzeintrittsschlitz 11 vor, ragen also über die vordere Stirnwand 38 ebenso her­ vor wie über die Unterseite 39 des Bodenreinigungsgerä­ tes. Dadurch ist sowohl eine gute Reinigung der Bodenflä­ che 7 als auch eine stirnseitige Reinigung von Raumecken möglich. Bei der gezeigten Ausgestaltung liegt der Schmutzeintrittsschlitz 11 in einer durch die Vorderkante 32 der Kehrrampe 30 und die Gehäusekante 38a bestimmten Ebene 48, welche mit der Bodenfläche 7 einen Winkel 49 von vorzugsweise etwa 45° oder weniger einschließt.
Zur Abstützung des Bodenreinigungsgerätes auf der Boden­ fläche 7 sind in der der Bodenfläche 7 zugewandten Unter­ seite 46 des Behältergehäuses 2 Laufrollen 45 angeordnet. Wie Fig. 6 zeigt, liegen die Laufrollen 45 an dem dem Grundgehäuse 1 abgewandten Endabschnitt 44 des Behälter­ gehäuses 2, so daß das Bodenreinigungsgerät einerseits durch Abstützung der Borsten 34 auf der Bodenfläche 7 und andererseits durch die am hinteren Ende des Bodenreini­ gungsgerätes im Boden des Behältergehäuses 2 angeordneten Laufrollen 45 abgestützt ist. Jede Laufrolle 45 ist an einem um eine vertikale Achse 56 drehbaren Träger 55 ge­ lagert, wobei der Träger 55 in einem Aufnahmetopf 57 ein­ gelassen ist. Der Träger ist um 360° drehbar; eine derar­ tig gelagerte Laufrolle 45 wird auch als Pirouettenrad bezeichnet.
Um beim Anheben des Bodenreinigungsgerätes vom Boden si­ cherzustellen, daß der im Schmutzsammelbehälter 20 aufge­ sammelte Schmutz nicht unbeabsichtigt über den Verbin­ dungskanal 37 und die Bürstenkammer 10 entleert wird, ist die Verschwenkachse 40 des Haltebügels 4 auf der dem Grundgehäuse 1 zugewandten Seite des Gesamtschwerpunktes 47 des Bodenreinigungsgerätes 6 angeordnet.
Um einen die Schmutzaufnahme hindernden Luftstau oder Luftwirbel im Schmutzsammelbehälter 20 zu vermeiden, sind auf der der Bodenfläche 7 abgewandten Oberseite des Be­ hältergehäuses 2 beidseitig eines Griffes 51 Lüftungs­ schlitze 50 angeordnet. Zur Zu- oder Abfuhr von Kühlluft für den Antriebsmotor 8 sind im Mantel des Motorraums 12 entsprechende Lüftungsschlitze 43 vorgesehen.
Durch die beschriebene Ausgestaltung können mit dem Bo­ denreinigungsgerät auch Grobschmutzteile, Bausteine, Glasscherben oder dergleichen sicher eingekehrt werden. Das durch die Bürstenwalze 13 und die Laufrollen 45 auf der Bodenfläche 7 abgestützte Gerät knickt in Höhe der Verschwenkachse 40 ein, bis die Vorderkante 32 der Kehr­ rampe 30 auf der Bodenfläche 7 aufliegt. Soll ein in Ar­ beitsrichtung 5 vor dem Grundgehäuse 1 liegendes Grob­ schmutzteil aufgenommen werden, so werden die über die vordere Stirnwand 38 ragenden Borsten 34 der Bürstenwalze 13 zunächst das Grobschmutzteil erfassen und, aufgrund der in Richtung auf die Kehrrampe 30 in Pfeilrichtung 13b umlaufenden Bürstenwalze 13, auf das Grobschmutzteil klettern. Die hierzu notwendige Aufwärtsbewegung ist durch die in einem großen Winkel 100 zugelassene Relativ­ bewegung zwischen dem auf der Bodenfläche 7 stehenden Grundgehäuse 1 und dem auf der Bodenfläche 7 stehenden Behältergehäuse 2 möglich. Dabei verschwenkt das Grundge­ häuse 1 aufwärts um die Achse 40 in Pfeilrichtung 140. Wird das Grobschmutzteil nur in einem Endbereich der Bür­ stenwalze 13 erfaßt, verschwenkt das Grundgehäuse 1 um die Achse 40 und kippt gleichzeitig um eine quer zur Ver­ schwenkachse 40 liegende Kippachse 40' in Pfeilrichtung 140'. Diese Kippbewegung ist durch entsprechende Lagerung der Endabschnitte 42 in den Lageröffnungen 41 möglich. Hat die Bürstenwalze 13 das Grobschmutzteil überfahren, wird es - auch wenn die Arbeitsrichtung 5 umgekehrt wird - sicher eingekehrt. Hierzu trägt auch die Anordnung des Motors 8 etwa über der Drehachse 13a der Bürstenwalze 13 sowie die Anordnung einer eventuell vorzusehenden Batte­ rie im Motorraum 12 bei. Die dadurch bereitgestellte Ge­ wichtskraft belastet die Bürstenwalze 13 in ihre Aus­ gangsstellung, stellt also eine Rückstellkraft zur Verfü­ gung.

Claims (16)

1. Bodenreinigungsgerät mit einer in einem Grundge­ häuse (1) ausgebildeten Bürstenkammer (10), die ei­ nen der zu reinigenden Bodenfläche (7) zugewandten, quer zu einer Arbeitsrichtung (5) über die Breite der Bürstenkammer (10) sich erstreckenden Schmutz­ eintrittsschlitz (11) aufweist, mit einer in der Bürstenkammer (10) drehbar gelagerten Bürstenwalze (13), die von einem Motor (8) angetrieben ist und deren Borsten (34) durch den Schmutzeintritts­ schlitz (11) nach außen ragen, und mit einem über einen Verbindungskanal (37) an die Bürstenkammer (10) anschließenden Schmutzsammelbehälter (20), mit einer am Gehäuse (2) des Schmutzsammelbehälters (20) ausgebildeten in Richtung zum Schmutzsammelbe­ hälter (20) ansteigenden Kehrrampe (30) deren vom Schmutzsammelbehälter (20) abgewandte, quer zur Ar­ beitsrichtung (5) liegende Vorderkante (32) etwa auf der Höhe des Flugkreises (33) der Borsten (34) der Bürstenwalze (13) liegt, dadurch gekennzeich­ net, daß das den Schmutzsammelbehälter (20) aufwei­ sende Behältergehäuse (2) als vom Grundgehäuse (1) trennbare, selbständige Einheit ausgebildet ist, daß das Grundgehäuse (1) relativ zum Behältergehäu­ se (2) um eine zur Drehachse der Bürstenwalze (13) etwa parallele Achse (40) über einen Winkel (100) aufwärts verschwenkbar ist und die Verschwenkachse (40) zwischen der Bürstenwalze (13) und einer wei­ teren Abstützung des Behältergehäuses (2) am Boden liegt.
2. Bodenreinigungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschwenkachse (40) von einem das Grundgehäuse (1) übergreifenden Haltebügel (4) eines Führungsstiels (3) gebildet ist.
3. Bodenreinigungsgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschwenkachse (40) des Haltebügels (4) auf der dem Grundgehäuse (1) zugewandten Seite des Gesamtschwerpunktes (47) des Bodenreinigungsgerätes (6) liegt.
4. Bodenreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Motor (8) oberhalb der Bürstenwalze (13) nahe deren Drehachse (13a), vorzugsweise über deren Drehachse (13a) liegt.
5. Bodenreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Kehrrampe (30) etwa tangential zum Flugkreis (33) der Borsten (34) der Bürstenwalze (13) liegt.
6. Bodenreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Kehrrampe (30) an einer den Schmutzsammelbehälter (20) begrenzenden Stufe (36) endet.
7. Bodenreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderkante (32) der Kehrrampe (30) den Schmutzeintrittsschlitz (11) begrenzt.
8. Bodenreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Saugreini­ gungsschlitz (11) von der der Bodenfläche (7) zuge­ wandten Unterseite (46) des Grundgehäuses bis in die in Arbeitsrichtung (5) vordere Stirnwand (38) des Grundgehäuses (1) erstreckt.
9. Bodenreinigungsgerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Borsten (34) der Bürstenwalze (13) über die Ebene der vorderen Stirnwand (38) vorstehen.
10. Bodenreinigungsgerät nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die den Schmutzein­ trittsschlitz (11) begrenzenden Gehäuselängskanten (32, 38a) in einer Ebene (48) liegen, welche mit der zu reinigenden Bodenfläche (7) einen Winkel (49) von vorzugsweise etwa 45° bildet.
11. Bodenreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Verbindungskanal (37) einerseits von der Kehrrampe (30) und anderer­ seits von dem Grundgehäuse (1) begrenzt ist.
12. Bodenreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Behältergehäuse (2) das Grundgehäuse (1) teilweise übergreift.
13. Bodenreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß auf der der Bodenfläche (7) zugewandten Unterseite (46) des Behälterge­ häuses (1), vorzugsweise in dem dem Grundgehäuse (1) abgewandten Endabschnitt (44) des Behälterge­ häuses (2), Laufrollen (45) angeordnet sind.
14. Bodenreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Grundgehäuse (1) relativ zum Behältergehäuse (2) um eine quer zur Verschwenkachse (40) liegende Kippachse (40') bewegbar ist.
15. Bodenreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß im Schmutzsammelbehäl­ ter (20) Luftauslaßschlitze (50) angeordnet sind.
16. Bodenreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Behältergehäuse (2) durch Schnellverschlüsse (99) am Grundgehäuse (1) festlegbar ist.
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