Die Erfindung betrifft eine Deichsel eines Flurförderzeugs, insbesondere eines
deichselgeführten Hubwagens, bei dem im Bereich eines an der Deichsel
angeordneten Deichselkopfes mindestens ein Handgriff sowie mehrere
Bedienelemente angeordnet sind.
Die Deichsel eines Flurförderzeugs ist drehbar um eine vertikale Achse an einem
Gehäuse des Flurförderzeugs gelagert. Die Drehbewegung der Deichsel um die
vertikale Achse ist dabei direkt oder indirekt mit der Lenkbewegung eines lenkbaren
Rades des Flurförderzeugs gekoppelt. An dem am Ende der Deichsel angeordneten
Deichselkopf befinden sich im Bereich des Handgriffs mehrere Bedienelemente. Mit
diesen Bedienelementen können verschiedene Funktionen des Flurförderzeugs,
beispielsweise der Fahrantrieb, die Hubvorrichtung für einen Lastteil, oder eine Hupe
betätigt werden.
Während des alltägliche Betriebs eines gattungsgemäßen Flurförderzeugs treten häufig
Betriebssituationen auf, in denen die Lenkung des Flurförderzeugs sowie die
Bedienelemente für den Fahrantrieb und die Hubvorrichtung aufeinanderfolgend, ohne
zeitliche Verzögerung, oder sogar gleichzeitig bedient werden müssen. Bei den
Deichseln des Standes der Technik führen diese Betriebssituationen zu häufigen
Positionsänderungen der Hand am Handgriff, zu unnatürlichen Gelenkstellungen von
Fingern und Hand, oder zur Verwendung der zweiten Hand durch die Bedienperson.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den Handgriff und die
Bedienelemente ergonomisch günstig am Deichselkopf anzuordnen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß im Bereich des Handgriffs
ein eine Berührungsfläche aufweisender, mit dem Daumen einer den Handgriff
greifenden Hand betätigbarer Drehschalter angeordnet ist, und daß im Bereich des
Deichselkopfes mindestens ein eine Berührungsfläche aufweisender, mit dem
Zeigefinger der den Handgriff greifenden Hand betätigbarer Tastschalter angeordnet
ist, wobei die Berührungsfläche des Tastschalters unterhalb einer Ebene angeordnet
ist, die von der Mittelhand der den Handgriff umgreifenden und den Drehschalter
betätigenden Hand gebildet wird.
Aus der räumlichen Anordnung des Handgriffs in der Betriebsposition der Deichsel und
der relativ zum Handgriff vorgegebenen Position des Drehschalters ergibt sich eine
definierte Stellung der Hand am Handgriff. In der definierten Handstellung ist ein
Betätigen des Drehschalters in einer Drehrichtung durch eine kaudale Bewegung des
Daumens und in der anderen Drehrichtung durch eine kraniale Bewegung des
Daumens möglich. Bei dieser definierte Stellung der Hand wird eine gedachte, durch
die Mittelhand verlaufende Ebene auch beim Betätigen des Drehschalters im
wesentlichen nicht verändert. Eine kaudale Bewegung des Daumens liegt vor, wenn
der Daumen im Daumengrundgelenk nach unten gedreht wird, eine kraniale
Bewegung, wenn der Daumen im Daumengrundgelenk nach oben gedreht wird.
Bei der üblicherweise verwendeten Bauform von Deichselköpfen mit einem länglichen
Mittelsteg und links und rechts des Mittelstegs angeordneten Handgriffen mit
Handschutzbügeln ist die durch den Handrücken verlaufende Ebene annähernd
parallel zu einer durch den Handgriff und den Schutzbügel verlaufende
Quermittelebene des Deichselkopfes.
Durch die erfindungsgemäße Anordnung der Berührungsflächen des Tastschalters
unterhalb der Ebene der Mittelhand wird es ermöglicht, außer den Drehschalter auch
den Tastschalter ohne Änderung der Handposition am Handgriff zu bedienen. Es ist
dazu keine unnatürliche Bewegung des Zeigefingers über die Ebene der Mittelhand
hinaus erforderlich. Statt dessen befindet sich die Berührungsfläche des Tastschalters
ergonomisch günstig, unterhalb der durch die Mittelhand definierten Ebene.
Die gestellte Aufgabe wird erfindungsgemäß auch dadurch gelöst, daß im Bereich des
Deichselkopfes mindestens zwei mit Berührungsflächen versehene Tastschalter
angeordnet sind und der Abstand der Berührungsflächen beider Tastschalter zu einem
Grundgelenk eines Fingers einer den Handgriff umgreifenden Hand im wesentlichen
gleich ist. Die Tastschalter können beispielsweise als Druckknöpfe, Kippschalter oder
als druckempfindliche Folientasten ausgeführt sein.
Durch diese Anordnung der Berührungsflächen der Tastschalter wird es ermöglicht,
mindestens zwei Tastschalter mit dem selben Finger zu betätigen. Die
Berührungsflächen weisen dabei zu dem Grundgelenk des Fingers den selben Abstand
auf. Die Tastschalter können somit abwechselnd, ohne Änderung der Position der den
Handgriff greifenden Hand, betätigt werden. Der Finger führt dabei in seinem
Grundgelenk eine radiale oder eine ulnare Bewegung aus.
Eine weitere erfindungsgemäße Lösung der eingangs genannten Aufgabe besteht
darin, daß im Bereich des Handgriffs ein eine Berührungsfläche aufweisender, mit dem
Daumen einer den Handgriff umgreifenden Hand betätigbarer Drehschalter angeordnet
ist, und daß im Bereich des Deichselkopfes mindestens zwei mit Berührungsflächen
versehene, mit dem Zeigefinger der den Handgriff greifenden Hand betätigbare
Tastschalter angeordnet sind, wobei die Berührungsfläche mindestens eines
Tastschalters unterhalb einer Ebene angeordnet ist, die von der Mittelhand der den
Handgriff umgreifenden und den Drehschalter betätigenden Hand gebildet wird, und
daß der Abstand der Berührungsflächen beider Tastschalter zu einem Grundgelenk
des Zeigefingers der den Handgriff umgreifenden Hand im wesentlichen gleich ist.
Durch die Kombination dieser Merkmale ist es möglich, mit einer Hand gleichzeitig den
Drehschalter und einen beliebigen Tastschalter zu bedienen. Ein Wechseln der
Position des Zeigefingers zwischen den verschiedenen Tastschaltern ist dabei
ebenfalls ohne Änderung der Handposition am Handgriff möglich.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung besteht darin, daß der Handgriff relativ zu
einer zur Längsachse des Deichselkopfes senkrechten, den Drehschalter
schneidenden Querachse derart geneigt ist, daß das drehschalterferne Ende des
Handgriffs in Richtung der Längsachse einen größeren Abstand zu der Querachse
aufweist, als das drehschalternahe Ende des Handgriffs. Diese Schrägstellung des
Handriffs erleichtert zusätzlich die gleichzeitige Bedienung des Drehschalters und der
Tastschalter. Ein weiterer, durch die Schrägstellung des Handgriffs erzielter Vorteil
besteht darin, daß die am Handgriff aufgebrachten Lenkkräfte nicht exakt in
Längsrichtung des Handgriffs eingeleitet werden müssen. Dadurch wird das Lenken
des Flurförderzeugs erleichtert.
Mit besonderem ergonomischen Vorteil ist der Handgriff dabei zu der Querachse um
einen Winkel zwischen 0° und 35°, vorzugsweise um 24° geneigt.
In einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung ist der Handgriff relativ zu einer zur
Längsachse des Deichselkopfes senkrechten, den Drehschalter schneidenden
Querachse derart geneigt, daß das drehschalterferne Ende des Handgriffs in einer zur
Längsachse und zur Querachse senkrechten Richtung einen größeren Abstand zu der
Querachse aufweist, als das drehschalternahe Ende des Handgriffs. Auch diese
Maßnahme dient der ergonomischen Optimierung des Deichselkopfes.
Vorteilhafterweise ist dabei der Handgriff zu der Querachse um einen Winkel zwischen
0° und 12°, vorzugsweise um 7° geneigt.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung bildet die Querachse die Drehachse
des Drehschalters. Der Drehachse ist somit senkrecht zu der Hochmittelebene der
Deichsel ausgerichtet.
Eine zweckmäßige Weiterbildung besteht darin, daß die Berührungsflächen des
Tastschalters zu einer Hochmittelebene des Deichselkopfes einen gleich großen oder
einen größeren Abstand aufweist, als die Berührungsfläche des Drehschalters.
Dadurch wird es ermöglicht, die Berührungsflächen von Drehschalter und Tastschalter
innerhalb der Reichweite der Finger einer Hand anzuordnen.
Zweckmäßigerweise sind die Berührungsflächen der verschiedenen Tastschalter
entlang eines Kreisbogens angeordnet.
Dabei ist vorteilhafterweise der Mittelpunkt des Kreisbogens von der Position des
Grundgelenks des Zeigefingers einer den Handgriff greifenden Hand gebildet. Damit
entspricht die Anordnung der Berührungsflächen genau der Bewegungsbahn der
Kuppe des Zeigefingers einer den Handgriff umgreifenden Hand.
Mit besonderem Vorteil ist der Deichselkopf symmetrisch zu einer Hochmittelebene
ausgebildet ist. Dadurch können die verschiedenen Funktionen des Deichselkopfes in
gleicher Weise mit der rechten wie mit der linken Hand betätigt werden.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung besteht darin, daß der Deichselkopf einen von
der Hochmittelebene symmetrisch geschnittenen Mittelsteg aufweist, der teilweise von
der Quermittelebene des Deichselkopfes geschnitten wird, wobei der Tastschalter auf
der Oberseite eines Abschnitts des Mittelstegs angeordnet ist, welcher Abschnitt auf
gleicher Höhe oder unterhalb der Quermittelebene angeordnet ist. Die Ausführung
eines Deichselkopfes mit Mittelsteg stellt die übliche verwendete Bauweise dar. Mit
einem derart ausgeführten Mittelsteg können die Tastschalter in erfindungsgemäßer
Weise am Mittelsteg befestigt werden.
Weitere Vorteile und Ausgestaltungen der Erfindung werden anhand eines in den
schematischen Figuren dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Dabei zeigt
Fig. 1 einen deichselgeführten Hubwagen in Seitenansicht,
Fig. 2 einen deichselgeführten Hubwagen in Frontansicht,
Fig. 3 eine erfindungsgemäßen Deichselkopf,
Fig. 4 einen erfindungsgemäßen Deichselkopf in Seitenansicht,
Fig. 5 einen Querschnitt durch den erfindungsgemäßen Deichselkopf und
Fig. 6 eine weitere Ansicht eines erfindungsgemäßen Deichselkopfes.
In Fig. 1 ist ein deichselgeführter Hubwagen in Seitenansicht dargestellt. Der
Hubwagen weist einen Antriebsteil 1 und einen mittels einer Hubvorrichtung
anhebbaren Lastteil 2 auf. Mit einer zum Lastteil 2 gehörenden Gabel 3 können Lasten
unterschiedlicher Art, z. B. Paletten oder Container, aufgenommen und angehoben
werden. Im Bereich des Antriebsteils 1 befindet sich ein um die Lenkachse 5 lenkbares
Antriebsrad 4. Die Lenkbewegung des Antriebsrads 4 ist direkt an eine Drehbewegung
einer Deichsel 6 um die Lenkachse 5 gekoppelt. Die Deichsel ist in ihrer
Außerbetriebsstellung abgebildet und kann in Richtung 7 in eine Betriebsstellung
geschwenkt werden. Die Lage der Betriebsstellung der Deichsel kann frei gewählt
werden und hängt beispielsweise von der Körpergröße und von der momentanen
Körperstellung der Bedienperson ab. An dem in der Abbildung oberen Ende der
Deichsel 6 befindet sich der Deichselkopf 9.
In Fig. 2 ist der deichselgeführte Hubwagen in Frontansicht mit Blick auf den
Antriebsteil 1 abgebildet. In der dargestellten neutralen Lenkposition des Antriebsrads 4
und der Deichsel 6 wird die Deichsel 6 von einer Hochmittelebene 8 des Hubwagens
symmetrisch geteilt. Die Lenkachse 5 ist in dieser Ansicht deckungsgleich mit der
Hochmittelebene 8. Der erfindungsgemäße Deichselkopf 9 wird im Folgenden näher
beschrieben.
In Fig. 3 ist der Deichselkopf gemäß Fig. 1 in Blickrichtung B abgebildet. Der
Deichselkopf ist mit einem Mittelsteg 10 an der Deichsel 6 befestigt. Am Mittelstegs 10
ist beidseitig jeweils ein Handschutzbügel 11 befestigt, welche mit abgerundeten
Übergängen in ebenfalls beiderseits des Mittelstegs 10 angeordnete Hangriffe 12a, 12b
münden. Die Handgriffe 12a und 12b sind für die rechte bzw. die linke Hand einer
Bedienperson vorgesehen.
Im Bereich der Handgriffe 12a, 12b sind am Deichselkopf verschiedene
Bedienelemente angeordnet. Ein Notausschalter 13 befindet sich am deichselfernen
Ende des Mittelstegs 10. Zwischen den Handgriffen 12a, 12b und dem Mittelsteg
befindet sich jeweils ein Drehschalter 14 zur Betätigung des Fahrantriebs des
Hubwagens. Die beiden miteinander gekoppelten Drehschalter 14 können um die
Querachse 15, ausgehend von einer Neutralstellung, in beide Richtungen gedreht
werden. Am Mittelsteg 10 befinden sich außerdem mehrere Tastschalter 16 zur
Betätigung der Hubvorrichtung und einer Hupe. Die Berührungsflächen 17 der
Tastschalter für die Bedienung mit der rechten Hand sind als gestrichelte Felder
gekennzeichnet. Die nicht eingezeichneten Berührungsflächen für die Bedienung mit
der linken Hand sind dazu symmetrisch angeordnet. Der gesamte Deichselkopf ist in
bezug auf die Hochmittelebene 8 symmetrisch ausgebildet.
Erfindungsgemäß sind die Berührungsflächen 17 der Tastschalter 16 entlang eines
Kreisbogens 18 angeordnet. Der Mittelpunkt 19 des Kreisbogens 18 entspricht der
Position des Grundgelenks des Zeigefingers einer den Handgriff 12a umgreifenden
rechten Hand der Bedienperson. Sämtliche Berührungsflächen 17 sind somit mit dem
Zeigefinger ohne Änderung der Handstellung erreichbar. Gleichzeitig kann der Daumen
der selben Hand den Drehschalter 14 betätigen. Eine Berührungsfläche 21 des
Drehschalters 14 ist dabei so angeordnet, daß zumindest ein Teil der
Berührungsflächen der Tastschalter zu einer Hochmittelebene 8 des Deichselkopfes
einen ähnlich großen Abstand aufweisen, wie die Berührungsfläche 21 des
Drehschalters 14. Zur Verbesserung der Zugriffsmöglichkeit auf die Berührungsflächen
17, 21 ist der Hangriff 12a, 12b in diesem Ausführungsbeispiel zu einer Querachse 15
um 24 Grad geneigt.
In Fig. 4 wird die Lage einer den Handgriff 12b greifenden Hand veranschaulicht. Die
von der Mittelhand einer den Handgriff umgreifenden Hand gebildete Ebene 23 ist in
diesem Ausführungsbeispiel ungefähr parallel zu der Quermittelebene 24 des
Deichselkopfes und von der Oberseite des Handgriffs 12b in etwa eine halbe
Handdicke beabstandet. Die Ebene 23 gibt die ergonomisch günstigste Stellung der
den Handgriff 12a, 12b umgreifenden Hand während der Betätigung der
Bedienelemente wieder. Der Handgriff 12a, 12b und der Handschutzbügel 11 wird von
der Quermittelebene 24 geschnitten.
Aus Fig. 5 wird in einem Querschnitt durch den Deichselkopf die Anordnung der
Tastschalter 16 relativ zu der von der Mittelhand gebildeten Ebene 23 verdeutlicht.
Erfindungsgemäß ist der Mittelsteg 10 im Bereich der Tastschalter 16 nach unten
ausgeknickt, so daß diese unterhalb der Ebene 23 angeordnet sind. Die Querachse 15
des Drehschalters 14 befindet sich in der Quermittelebene 24 des Deichselkopfes.
Durch diese Anordnung der Bedienelemente wird eine ergonomische Handhabung des
Hubwagens ermöglicht.
In Fig. 6 ist der Deichselkopf gemäß Fig. 2 in Blickrichtung A abgebildet. Dabei ist zu
erkennen, daß der Handgriff 12a, 12b relativ zur Querachse 15 des Deichselkopfes
nach unten geneigt ist. Der Neigungswinkel beträgt in diesem Ausführungsbeispiel 7
Grad. Eine Längsachse 25 des Deichselkopfes stellt die Schnittgerade der
Quermittelebene 24 mit der Hochmittelebene 8 dar.