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DE10352695A1 - Deichsel für kraftgetriebenes Flurförderzeug - Google Patents

Deichsel für kraftgetriebenes Flurförderzeug Download PDF

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DE10352695A1
DE10352695A1 DE10352695A DE10352695A DE10352695A1 DE 10352695 A1 DE10352695 A1 DE 10352695A1 DE 10352695 A DE10352695 A DE 10352695A DE 10352695 A DE10352695 A DE 10352695A DE 10352695 A1 DE10352695 A1 DE 10352695A1
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tiller
horn
handle
approximately
operating element
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DE10352695A
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Bernd Dipl.-Ing. David
Helmut Dipl.-Ing. Lohmann
Michael Dipl.-Designer Niebuhr
Volkmar Dipl.-Ing. Prehn
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Jungheinrich AG
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Jungheinrich AG
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Abstract

Deichsel für kraftgetriebene Flurförderzeuge mit einem in einem größeren Winkelbereich zwischen einer annähernd aufrechten Stellung und einer schräg zur Vertikalen geneigten Stellung um eine horizontale Achse schwenkbaren Deichselstiel, einem am freien Ende des Deichselstiels angeordneten Deicheselkopf, bestehend aus einem in Verlängerung des Deichselstiels angeordneten Horn, beidseitig des Horns und sich annähernd quer zum Horn erstreckenden stangenartigen Griffen, die über an dem Ende der Griffe angebundene Schenkelabschnitte mit beidseits mit dem Horn verbundenen Tragabschnitten verbunden sind, wobei die Schenkel- und Tragabschnitte einen Schutzbügel mit Grifföffnungen bilden, und mindestens einem Bedienelement für eine Funktion des Flurförderzeugs an einer Grifföffnung, das nahe dem zugeordneten Tragabschnitt so angeordnet ist, dass es durch Druck mit einem Finger von oben betätigbar ist, auch wenn die Hand den zugekehrten stangenartigen Griff erfasst, wobei das Bedienelement so ausgebildet und angeordnet ist, dass es bei annähernd aufrecht stehendem Deichselstiel auch von der Unterseite des Deichselkopfes durch Finger- oder Daumendruck betätigt werden kann.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Deichsel für ein kraftgetriebenes Flurförderzeug nach den Patentansprüchen 1, 2 und 5.
  • Hubwagen oder Hublader im Mitgehbetrieb weisen eine Deichsel auf, mit der das Flurförderzeug gelenkt wird. Die Anlenkung der Deichsel erfolgt an der Halterung für das verschwenkbare Antriebsrad des Förderzeugs. Am freien Ende ist ein Deichselkopf vorgesehen, der mehrere Betätigungsorgane aufweist zum Betrieb des Flurförderzeugs. So sind z.B. Fahrschalter vorgesehen, Betätigungselemente für den Heben- und Senkenbetrieb und die Hupe. Aus EP 0 751 060 ist bekannt, zu beiden Seiten eines Horns, das in Verlängerung des Deichselstiels angeordnet ist, Griffe anzubringen und diese über einen Schutzbügel beidseits an das Horn anzubinden. Die Verbindung erfolgt über annähernd parallel zum Horn verlaufende Schenkelabschnitte und über Tragabschnitte, die ihrerseits annähernd parallel zu den Griffen verlaufen. Aus dem genannten Stand der Technik ist ferner bekannt, zwischen jeweils einem Griff und dem Horn einen Fahrschaltergriff anzuordnen, der mit dem Daumen um eine Achse verdreht werden kann, die annähernd mit der Achse des Griffes zusammenfällt. Schließlich ist aus der genannten Druckschrift auch bekannt geworden, am Tragabschnitt eine Reihe von Schalttasten für den Heben- und Senkenbetrieb anzubringen, die durch Fingerdruck betätigt werden, wenn die Hand gleichzeitig den Griff erfaßt hält.
  • Aus EP 1016569 A1 ist bekannt, an der Unterseite des Deichselkopfes eine Tastatur anzubringen, über die der Bediener den Berechtigungscode eingeben kann.
  • Aus US 5,595,259 ist bekannt, die Griffe des Deichselkopfes drehbar zu machen und zur Antriebssteuerung zu verwenden. Es ist ferner bekannt, nahe den Schenkelabschnitten die Griffe mit paddelförmigen Ansätzen zu versehen, die in den Griffraum hineinragen und die mit dem Daumen oder einem Finger betätigt werden können, wenn die Hand seitlich am Schenkelabschnitt anfaßt.
  • Bekanntlich kann eine Deichsel der beschriebenen Art im weiten Winkel zwischen einer annähernd aufrechten und einer stark abgesenkten Position verschwenkt werden, um mit dem Fahrzeug bei den unterschiedlichsten räumlichen Verhältnissen manövrieren zu können. Bei den bekannten Deichselausgestaltungen sind die Bedienelemente des Deichselkopfes in der hochgeklappten Stellung der Deichsel nur schwer zu erreichen und zu meist nicht einsehbar, was die Bedienung erschwert. Die Bedienelemente sind in ihrer Umrißform zumeist eher rund oder quadratisch und somit in einer Form ausgebildet, daß sie nicht in jeder Position der den Deichselkopf erfassenden Hand eine optimale Erreichbarkeit gewährleisten.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Deichsel für ein Flurförderzeug zu schaffen, bei der die Bedienelemente eine optimale Erreichbarkeit ermöglichen, gegebenenfalls auch bei hochgeklappter Deichselposition.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der Patentansprüche 1, 2 und 5 gelöst.
  • Bei einer Deichsel nach Patentanspruch 1 ist mindestens ein Bedienelement so ausgebildet und angeordnet, daß es bei annähernd aufrechtstehendem Deichselstiel auch von der Unterseite des Deichselkopfes durch Finger- oder Daumendruck betätigt werden kann. Dies schließt ein, daß das Bedienelement auch bei hochstehender Deichsel für den Bediener sichtbar ist, damit er das Bedienelement sicher treffen und durch Finger- oder Daumendruck betätigen kann.
  • Bei einer alternativen Lösung nach Patentanspruch 2 ist eine Betätigungsmöglichkeit in der beschriebenen Art und Weise bei hochgeklappter Deichselposition dadurch gegeben, daß ein weiteres Bedienelement an der Unterseite des Deichselkopfes angeordnet ist, annähernd ausgerichtet zum Bedienelemente, das auf der Oberseite angeordnet ist. Es versteht sich, daß beide Bedienelement, nämlich das von der Oberseite und das von der Unterseite betätigbare, die gleiche Funktion des Flurförderzeugs ansteuern.
  • Die dritte Lösung nach Patentanspruch 5 konzentriert sich vor allem auf die gute Erreichbarkeit eines Bedienelements in einem Deichselkopf in unterschiedlichen Positionen des Bedieners und seiner Hand am Deichselkopf. Hierzu wird vorgeschlagen, das Bedienelement paddelförmig als Schaltwippe auszubilden, indem es um eine Achse am Trägerabschnitt oder am Horn schwenkbar gelagert ist.
  • Ist eine Betätigung des Bedienelements auch von der Unterseite des Deichselkopfes vorgesehen, kann das Bedienelement ebenfalls paddelförmige gestaltet sein, auch, wenn auf der Oberseite und der Unterseite des Deichselkopfes jeweils ein getrenntes Bedienelement vorgesehen sind.
  • Das paddelförmige Bedienelement liegt mit seiner Schwenkachse annähernd in der gleichen Ebene, in der sich der Deichselkopf bzw. seine Mittenebene erstreckt. Die Schwenkachse kann senkrecht zur Achse des Horns verlaufen oder in einem beliebigen Winkel zwischen 90° und 0° liegen. Vorzugsweise beträgt dieser Winkel annähernd 20° bis 40° zur Achse des Horns.
  • Nach einer anderen Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß der Tragabschnitt nahe dem Horn und/oder das Horn nahe dem Tragabschnitt auf der der Grifföffnung zugewandten Seite einen Flächenabschnitt aufweist, der quer, vorzugsweise senkrecht zur Ebene verläuft, welche von der Grifföffnung bzw. der Mittenebene des Deichselkopfes aufgespannt wird und das Bedienelement nahe dem Flächenabschnitt angeordnet ist. Die Lagerung des Bedienelements ist dann vorzugsweise derart, daß es annähernd parallel zum Flächenabschnitt bewegt wird, wenn es betätigt wird. Der Betätigungsweg ist abhängig davon, ob der zu betätigende Schalter digital oder proportional arbeitet. Im ersteren Fall ist ein relativ kurzer Bedienweg ausreichend. Im zweiten Fall ist der Betätigungsweg entsprechend länger, um eine feinfühlige Bedienung zu ermöglichen.
  • Aus optischen, jedoch auch aus ergonomischen Gründen kann die Innenseite von Horn und/oder Tragabschnitt, welche der Grifföffnung zugekehrt ist, eine Rundung bilden, über die der Tragabschnitt in das Horn übergeht. Daher sieht eine Ausgestaltung der Erfindung vor, daß der Flächenabschnitt konkav ist bzw. eine bogenförmige Kontur aufweist und die diesem Flächenabschnitt zugekehrte Fläche des Bedienelements konvex. An die beschriebene Formgebung angepaßt, kann das Bedienelement in Draufsicht bananenförmig oder kreissegmentartig geformt sein.
  • Das paddelförmige Bedienelement kann als eine Art Ansatz vollständig in die Grifföffnung hineinstehen. Alternativ ist nach einer Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, daß der Flächenabschnitt eine Ausnehmung aufweist, in welcher das Bedienelement aufgenommen ist. Nach einer Ausgestaltung der Erfindung kann es vollständig aufgenommen werden, so daß seine der Grifföffnung zugekehrte Fläche bündig mit den anschließenden Flächen von Tragabschnitt und Horn abschließt.
  • Es ist denkbar, nur in einer Grifföffnung ein Bedienelement anzuordnen. Vorzugsweise ist jedoch auf jeder Seite des Horns ein Bedienelement vorgesehen, wobei beide syninietrisch angeordnete Bedienelemente die gleiche Funktion des Flurförderzeugs betätigen können oder auch jedes auf eine andere Funktion einwirkt. Im ersteren Fall können die Bedienelemente auf einer gemeinsamen Welle sitzen, die vorzugsweise annähernd senkrecht zur Achse des Horns erstreckt ist.
  • Aus ergonomischen und aus Designgründen ist nach einer Ausgestaltung der Erfindung vorteilhaft, wenn die Oberseite und/oder Unterseite des Bedienelements annähernd oberflächenbündig zu den angrenzenden Bereichen des Deichselkopfes ist. Die Oberseite und/oder Unterseite des Bedienelements kann durchgehend konkav geformt sein oder mit einer Mulde versehen. Alternativ können an den Enden der Oberseite und/oder Unterseite des Bedienelements muldenartige Vertiefungen vorgesehen werden, um die Schalterbetätigung zu erleichtern. Außerdem kann die Oberseite und/oder Unterseite mit einer Fläche versehen werden, die gummiartig ist oder sonst ausreichend stumpf, um die Betätigung zu erleichtern.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand von Zeichnungen näher erläutert.
  • 1 zeigt eine Draufsicht auf einen Deichselkopf einer Deichsel nach der Erfindung.
  • 2 zeigt die Unterseite des Deichselkopfes nach 1.
  • 3 zeigt die Unterseite des Deichselkopfes nach 1 bei einer gegenüber 2 alternativen Betätigung.
  • 4 zeigt die Unterseite des Deichselkopfes nach 1 bei einer alternativen Betätigung.
  • 5 zeigt einen ähnlichen Deichselkopf wie 1, jedoch zusätzlich mit angedeuteter Lagerungsmöglichkeit für Bedienelemente.
  • 6 zeigt eine andere Ausführungsform der Bedienelemente für den Deichselkopf nach 1 bzw. 5.
  • 7 zeigt eine dritte Lagerungsmöglichkeit für Bedienelemente des Deichselkopfes nach 1.
  • 8 zeigt eine weitere Ausführungsform eines Deichselkopfes nach der Erfindung.
  • 9 zeigt die Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform nach der Erfindung.
  • 10 zeigt die Draufsicht auf den halben Deichselkopf nach 9 bei seitlicher Betätigung eines Bedienelements.
  • 11 zeigt eine ähnliche Darstellung wie 8, jedoch von der Unterseite eines Deichselkopfes nach der Erfindung.
  • In den 1 bis 10 ist ein Deichselkopf angedeutet, der allgemein mit 10 bezeichnet ist und in seiner Grundfiguration in allen Figuren gleich aufgebaut ist. Er ist über einen An satz 12 mit einem nicht gezeigten Deichselstiel oder Deichselrohr eines Flurförderzeugs verbunden. Der Deichselstiel ist um eine horizontale Achse schwenkbar gelagert und überstreicht einen größeren Winkelbereich von einer annähernd aufrechtstehenden Position bis zu einer annähernd flachliegenden Position der Deichsel. In Verlängerung der Deichsel bzw. des Ansatzes 12 erstreckt sich ein sogenanntes Horn 14, und an gegenüberliegenden Seiten des Horns 14 sind Tragabschnitte 16, 18 angebunden. Die Tragabschnitte 16, 18 gehen gerundet in Schenkelabschnitte 20, 22 über, die sich annähernd parallel zum Horn 14 im Abstand zu diesem erstrecken. Am anderen Ende sind die Schenkelabschnitte 20, 22 mit stangenförmigen Griffen 24, 26 verbunden, die annähernd senkrecht zur Mittelachse 28 des Deichselkopfes 10 sich in Richtung Horn 14 erstrecken, jedoch im Abstand zu diesem enden. Ansatz 12, Tragabschnitte 16, 18, Schenkelabschnitte 20, 22 und Griffe 24, 26 können zusammenhängend ein Kunststoffteil bilden bzw. von zwei einteiligen Schalen gebildet sein, deren Trennebene in der Mittenebene des beschriebenen Deichselkopfes liegt. In dem Zwischenraum zwischen dem Horn 14 und den freien Enden der Griffe 24, 26 sind Fahrschalter 30, 32 drehbar gelagert, und zwar um eine Achse, die annähernd mit der Achse der Griffe 24, 26 zusammenfällt. Durch die Tragabschnitte 16, 18, Schenkelabschnitte 20, 22 und Griffe 24, 26 werden Griffräume oder Grifföffnungen 34 bzw. 36 gebildet.
  • Wie aus der Zusammenschau der 1 und 2 zu erkennen, ist im bogenförmigen Übergangsbereich zwischen Tragabschnitt 16, 18 und Horn 14 ein konkaver Flächenabschnitt 38 bzw. 40 gebildet, der im Tragabschnitt 16, 18 in einer flachen Ausnehmung geformt ist. Der Flächenabschnitt erstreckt sich annähernd senkrecht zur Mittenebene des Deichselkopfes. An die Kontur des Flächenabschnitts 38, 40 angepaßt ist ein in Draufsicht paddelförmiges bzw. bananenförmiges Bedienelement 42 bzw. 44 angeordnet. Wie sich aus 1 und 2 zusammen ergibt, ist das Bedienelement 42, 44 „durchgehend", d.h. es kann sowohl von der Oberseite gemäß 1 als auch von der Unterseite gemäß 2 betätigt werden. 1 zeigt die Ansicht auf den Deichselkopf, die der Fahrer hat, wenn er mit der Deichsel das Flurförderzeug bedient. Der Deichselkopf 10 liegt dabei normalerweise etwa in Hüfthöhe. Die Bedienelemente 42, 44 sind als Wippschalter ausgebildet, d.h. eine Betätigung kann etwa an den Enden des Bedienelements 42, 44 stattfinden, um eine Funktion des Flurförderzeugs zu bewirken, beispielsweise ein Heben- oder Senkenvorgang. In 1 ist gezeigt, wie bei heruntergeklapptem Deichselkopf aus der Sicht des Bedieners die Bedienelemente 42 mit Zeige- und Mittelfinger bedient werden können. In 2 ist der Deichselstiel hochgeklappt und der Bediener sieht die Untersicht des Deichselkopfes 10. Der Bediener kann nun ein Bedienelement 42, 44 mit dem Daumen betätigen, wenn er gleichzeitig den Griff 24 bzw. 26 umfaßt. Auch bei der Betätigung nach 1 erfolgt eine Betätigung der Bedienelemente 42, 44 bei gleichzeitigem Erfassen der Griffe 24, 26.
  • In den 3 und 4 ist der Deichselkopf 10 in derselben Ansicht wie in 2 dargestellt, d.h. mit hochgeklapptem Deichselstiel. Es ist zu erkennen, daß ein Betätigungselement 42, 44 ohne Handabstützung mit den Fingern bedient werden kann. In 4 ist gezeigt, wie ein Bedienelement, hier Bedienelement 44, mit dem Zeigefinger bei gleichzeitiger Handumfassung des Schenkelabschnitts 22 bzw. des Tragabschnitts 18 betätigt wird. 5 zeigt die gleiche Ansicht wie 1. Zusätzlich ist in 5 die Lagerung bzw. Schwenkbarkeit der Betätigungselemente 42, 44 angedeutet. Bei 46 bzw. 48 sind Lagerzapfen gezeigt, deren Achse in einem Winkel x zur Achse 28 des Deichselkopfes 10 angeordnet ist. Die Achse der Lagerzapfen 46, 48 liegt annähernd in einer Ebene, welche durch die Mittenebene des Deichselkopfes 10 gebildet ist. Wie aus den 6 und 7 hervorgeht, kann der Winkel auch größer sein, beispielsweise 90° zur Achse 28, worauf weiter unter noch eingegangen wird. Die Umrißform der Bedienelemente 42, 44, deren zum Flächenabschnitt 38, 40 zugewandte Seite konvex ist und deren dem Griffraum 34, 36 zugewandte Seite konkav ist, ist so ausgebildet, daß einerseits eine freie Beweglichkeit der den Griff 24, 26 umfassende Hände gegeben ist, andererseits eine möglichst griffgünstige fingernahe Position der Bedienoberfläche gegeben ist.
  • In den 1 bis 10 ist der Deichselkopf 10 nur im Umriß dargestellt. Es versteht sich, daß er ein dreidimensionaler Körper ist, wobei der Bereich des Horns eine größere Dicke aufweist als die Teile zu beiden Seiten des Horns. Ober- und Unterseite des Griffkörpers sind dabei leicht konvex gerundet. Die Oberseiten bzw. Unterseiten der Bedienelemente 42, 44 sind nun derart, daß sie bündig mit den angrenzenden Oberflächenbereichen des Deichselkopfes sind, so daß weder hervorstehende bzw. erhabene Abschnitte noch abgesenkte Abschnitte gebildet sind.
  • Aus den 6 und 7 geht hervor, daß paddelförmige Bedienelemente 50, 52 um eine Achse schwenkbar gelagert sind, die senkrecht zur Achse 28 verläuft. Bei der Ausführungsform nach 6 ist jedes paddelförmige Bedienelement 50, 52 mittels eines eigenen Lagerzapfens 54 bzw. 58 im Horn 14 schwenkbar gelagert. Bei der Ausführungsform nach 7 sind die Bedienelemente 50, 52 mittels einer einzigen durchgehenden Welle 60 schwenkbar gelagert. Die Lagerung nach den 6 und 7 bedingt, daß die Bedienelemente 50, 52 eine etwas andere Kontur haben und in dem zu den Tragabschnitten 16, 18 hin liegenden Bereich etwas breiter sind als an dem Ende, das den Fahrschaltern 30, 32 zugekehrt ist. Die den Tragabschnitten 16, 18 bzw. dem Horn 14 zugekehrten Seiten der Bedienelemente 50, 52 sind an die Kontur der Flächen angepaßt, welche den Griffraum 36 begrenzen. Die dem Griffraum 34, 36 zugekehrte Seite ist konkav, um diesen nicht zu weit einzuschränken.
  • Bei den Ausführungsformen nach den 1 bis 6 können die Bedienelemente 42, 44 bzw. 50, 52 gleiche oder unterschiedliche Funktionen des nicht gezeigten Flurförderzeugs betätigen. Bei der Ausführungsform nach 7, bei der eine durchgehende Betätigungsachse vorgesehen ist, kann stets nur die gleiche Funktion betätigt werden.
  • Bei der Ausführungsform nach 8 weist der Tragabschnitt 16 bzw. 18 und der zugekehrte Abschnitt des Horns 14 eine annähernd trapezförmige Ausnehmung 62 bzw. 64 auf, in der ein paddelförmiges Betätigungselement 66, 68 aufgenommen ist, wobei es in seiner Kontur an die Form der Ausnehmung 62, 64 angepaßt ist. Die dem Griffraum 34, 36 zugewandte Seite ist leicht konkav, um den Griffraum 34, 36 nicht einzuschränken.
  • Die Ausführungsform nach 9 gleicht weitgehend der nach 1, wobei jedoch die Bedienelemente 42, 44, die ähnlich den Bedienelementen nach 1 geformt sind, völlig frei im Griffraum 34, 36 angeordnet und mit ihrer dem Tragabschnitt 16, 18 zugewandten Seite der gerundeten Kontur angepaßt sind, über welche das Horn 14 in den Tragabschnitt 16, 18 übergeht. Für manche Bediensituationen, wie sie beispielsweise in 10 dargestellt ist, ist die Ausführungsform nach 9 vorteilhaft, da eine sinnvolle Betätigung auch aus schräger Richtung zur Betätigungsachse möglich ist.
  • Die paddelförmigen Bedienelemente können mit einer geeigneten rauhen Oberfläche versehen werden, damit der Daumen oder der sie betätigende Finger nicht abrutscht. Ferner kann an den Enden eine Mulde geformt sein oder auch eine durchgehende Mulde. Beides ist nicht gezeigt.
  • Aus 11 wird deutlich, daß der Deichselkopf 10 zusätzlich zu den Tastelementen 66, 68 gemäß 8, die von der Oberseite des Deichselkopfs her betätigbar sind, an der Unterseite entsprechende Tastelemente 66a, 68a vorgesehen sind. Ihre Betätigung führt zu den gleichen Funktionen wie die Betätigung der Tastelemente 66, 68. Der Unterschied ist lediglich, daß diese Funktionen auch bei hochgeklappter Deichsel ausgeführt werden können.
  • Es versteht sich, daß ähnliche Bedienelemente, wie sie in den übrigen Figuren gezeigt sind, entsprechend auch doppelt ausgeführt werden können, d. h. einmal von der Oberseite und zum anderen von der Unterseite des Deichselkopfes betätigbar sein können.

Claims (22)

  1. Deichsel für kraftgetriebene Flurförderzeuge mit einem in einem größeren Winkelbereich zwischen einer annähernd aufrechten Stellung und einer schräg zur Vertikalen geneigten Stellung um eine horizontale Achse schwenkbaren Deichselstiel, einem am freien Ende des Deichselstiels angeordneten Deichselkopf, bestehend aus einem in Verlängerung des Deichselstiels angeordneten Horn, beidseitig des Horns und sich annähernd quer zum Horn erstreckenden stangenartigen Griffen, die über an dem Ende der Griffe angebundene Schenkelabschnitte mit beidseits mit dem Horn verbundenen Tragabschnitten verbunden sind, wobei die Schenkel- und Tragabschnitte einen Schutzbügel mit Grifföffnungen bilden, und mindestens einem Bedienelement für eine Funktion des Flurförderzeugs an einer Grifföffnung, das nahe dem zugeordneten Tragabschnitt so angeordnet ist, daß es durch Druck mit einem Finger von oben betätigbar ist, auch wenn die Hand den zugekehrten stangenartigen Griff erfaßt, dadurch gekennzeichnet, daß das Bedienelement (42, 44, 50, 52, 66, 68) so ausgebildet und angeordnet ist, das es bei annähernd aufrechtstehendem Deichselstiel auch von der Unterseite des Deichselkopfes (10) durch Finger- oder Daumendruck betätigt werden kann.
  2. Deichsel für kraftgetriebene Flurförderzeuge mit einem in einem größeren Winkelbereich zwischen einer annähernd aufrechten Stellung und einer schräg zur Vertikalen geneigten Stellung um eine horizontale Achse schwenkbaren Deichselstiel, einem am freien Ende des Deichselstiels angeordneten Deichselkopf bestehend aus einem in Verlängerung des Deichselstiels angeordneten Horn, beidseitig des Horns und sich annähernd quer zum Horn erstreckenden stangenartigen Griffen, die über an dem Ende der Griffe angebundene Schenkelabschnitte mit beidseits mit dem Horn verbundenen Tragabschnitten verbunden sind, wobei die Schenkel- und Tragabschnitte einen Schutzbügel mit Grifföffnungen bilden, und mindestens einem Bedienelement für eine Funktion des Flurförderzeugs an einer Grifföffnung, das nahe dem zugeordneten Tragabschnitt so angeordnet ist, daß es durch Druck mit einem Finger von oben betätigbar ist, auch wenn die Hand den zugekehrten stangenartigen Griff erfaßt, dadurch gekennzeichnet, daß ein annähernd gleich wie das erste Bedienelement geformtes zweites Bedienelement (66a, 68a) unterhalb des ersten Bedienelements (66, 68) so angeordnet und ausgebildet ist, daß es bei annähernd aufrechtstehendem Deichselstiel von der Unterseite des Deichselkopfes (10) durch Finger- oder Daumendruck betätigt werden kann.
  3. Deichsel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungselement (42, 44, 50, 52, 66, 68) als paddelförmige Schaltwippe ausgebildet und um eine Achse schwenkbar am Trägerabschnitt oder am Horn gelagert ist.
  4. Deichsel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß beide Betätigungselemente als paddelförmige Schaltwippen ausgebildet und um eine Achse schwenkbar am Tragabschnitt oder Horn gelagert sind.
  5. Deichsel für kraftgetriebene Flurförderzeuge mit einem in einem größeren Winkelbereich zwischen einer annähernd aufrechten Stellung und einer schräg zur Vertikalen geneigten Stellung um eine horizontale Achse schwenkbaren Deichselstiel, einem am freien Ende des Deichselstiels angeordneten Deichselkopf bestehend aus einem in Verlängerung des Deichselstiels angeordneten Horn, beidseitig des Horns und sich annähernd quer zum Horn erstreckenden stangenartigen Griffen, die über an dem Ende der Griffe angebundene Schenkelabschnitte mit beidseits mit dem Horn verbundenen Tragabschnitten verbunden sind, wobei die Schenkel- und Tragabschnitte einen Schutzbügel mit Grifföffnungen bilden, und mindestens einem Bedienelement für eine Funktion des Flurförderzeugs an einer Grifföffnung, das nahe dem zugeordneten Tragabschnitt so angeordnet ist, daß es durch Druck mit einem Finger von oben betätigbar ist, auch wenn die Hand den zugekehrten stangenartigen Griff erfaßt, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungselement als paddelförmige Schaltwippe ausgebildet und um eine Schwenkachse schwenkbar am Trägerabschnitt oder am Horn gelagert ist.
  6. Deichsel nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkachse des Bedienelements (42, 44, 50, 52, 66, 68) annähernd in der Mittenebene des Deichselkopfes angeordnet ist.
  7. Deichsel nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel x der Achse des Betätigungselements zur Achse (28) des Horns (14) zwischen annähernd 90° und 0° liegt.
  8. Deichsel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel annähernd 20° bis 40° beträgt.
  9. Deichsel nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragabschnitt (16, 18) nahe dem Horn (14) und/oder das Horn (14) nahe dem Tragabschnitt (16, 18) auf der der Grifföffnung (34, 36) zugewandten Seite einen Flächenabschnitt (38, 40) aufweist, der quer, vorzugsweise senkrecht zur Mittenebene des Deichselkopfes (10) verläuft, und das Bedienelement (42, 44, 50, 52, 66, 68) nahe dem Flächenabschnitt angeordnet und an dessen Kontur angepaßt ist.
  10. Deichsel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Flächenabschnitt (38, 40) konkav ist und die zugekehrte Fläche des Bedienelements (42, 44) konvex.
  11. Deichsel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Bedienelement (42, 44, 66, 68) in Draufsicht bananenförmig ist.
  12. Deichsel nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Flächenabschnitt (38, 48, 62, 64) in einer Ausnehmung vom Tragabschnitt (16, 18) und/oder vom Horn (14) gebildet ist.
  13. Deichsel nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Bedienelement (66, 68) von der Ausnehmung aufgenommen ist und seine der Grifföffnung (34, 36) zugewandte Fläche bündig mit den angrenzenden Flächen der Grifföffnung (34, 36) abschließt.
  14. Deichsel nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß auf jede Seite des Horns (14) ein Betätigungselement (42, 44, 50, 52, 66, 68) vorgesehen ist.
  15. Deichsel nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Bedienelemente (50, 52) die gleiche Funktion des Flurförderzeugs betätigen.
  16. Deichsel nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Bedienelemente (50, 52) unterschiedliche Funktionen des Flurförderzeugs betätigen.
  17. Deichsel nach Anspruch 5 und 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Bedienelemente (50, 52) auf einer gemeinsamen Welle (60) sitzen, die sich annähernd senkrecht zur Achse (28) des Horns (14) erstrecken.
  18. Deichsel nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberseite und/oder Unterseite der Bedienelemente (42, 44, 50, 52, 66, 68) annähernd oberflächenbündig zu den angrenzenden Oberflächenbereichen des Deichselkopfes (10) ist.
  19. Deichsel nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberseite und/oder Unterseite des Bedienelements (42, 44, 50, 52, 66, 68) durchgehend konvex oder muldenartig geformt ist.
  20. Deichsel nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberseite und/oder Unterseite des Bedienelements (42, 44, 50, 52, 66, 68) an den freien Ende muldenartige Vertiefungen aufweist.
  21. Deichsel nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberseite und/oder Unterseite des Bedienelements (42, 44, 50, 52, 66, 68) eine gummiartige oder sonstige stumpfe Fläche aufweist.
  22. Deichsel nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß das Bedienelement (42, 44, 50, 52, 66, 68) zur Betätigung der Funktion Heben/Senken eines Lasttragmittels des Flurförderzeugs dient.
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