DE1960037B - Beschlag zum Aufhängen von Schiebetüren - Google Patents
Beschlag zum Aufhängen von SchiebetürenInfo
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Description
Die Erfindung geht aus von einem Beschlag zum Aufhängen von Schiebetüren, insbesondere von Möbelschiebetüren,
der einen sich auf einer Laufschiene abstützenden Gleitkopf und einen sich an diesen
anschließenden Steg aufweist, der lösbar mit einem an der Türplatte befestigten Haltekörper verbunden
ist.
Die Befestigung der bekannten Beschläge zum Aufhängen von Schiebetüren erfolgt durch Aufschrauben
meist auf die rückwärtige Seitenfläche der Schiebetür. Hierdurch wird bei Möbelschiebetüren nicht
nur die Montage, sondern auch der gelegentlich notwendige Ausbau, insbesondere bei Schrankmöbeln
kleiner Abmessungen, sehr erschwert. Schiebetüren von Schrankmöbeln weisen zudem häufig nur eine
sehr geringe Stärke auf, so daß eine sichere und feste Verbindung der Beschläge durch Anschrauben häufig
nicht gewährleistet ist.
Es ist daher schon vorgeschlagen worden, die Verbindung des an den Gleitkopf sich anschließenden
Steges mit dem an der Türplatte befestigten bzw. in die Türplatte eingelassenen Haltekörper mittels
eines Drehriegels vorzusehen, mit dem ohne die Zuhilfenahme eines Werkzeuges eine formschlüssige
Verbindung zwischen den beiden Teilen hergestellt und in ebenso einfacher Weise die Verbindung wieder
gelöst werden kann. Auf diese Weise wird gegenüber den bekannten Beschlägen eine wesentliche
Vereinfachung der Montage und damit auch eine Verkürzung der Montagezeit erreicht.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Beschlag der vorgenannten Art sowohl hinsichtlich
seines konstruktiven Aufbaus als auch hinsichtlich seiner Montage dadurch zu vereinfachen und zu verbessern,
daß an ihm keine zusätzlichen Verriegelungsteile vorgesehen sind.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß der Steg an seinem unteren Ende einen
senkrecht zur Türebene gerichteten Ansatz aufweist, der in eine entsprechende Ausnehmung des Haltekörpers
eingreift und durch eine kraftschlüssige Verbindung festlegbar ist- und daß am oberen Ende des
Stegs ein nach unten gerichteter Ansatz vorgesehen
ist, der in eine Ausnehmung eines mit dem Haltekörper einstückig ausgebildeten, in die Türplatte
eingesetzten Einsatzkörpers eingreift.
Der in die Ausnehmung eingreifende, nach unten gerichtete Ansatz legt zum einen den Steg des Be-Schlages
in der gewünschten Lage bezüglich der Türplatte fest, so daß ein Einlassen des Steges in die
Türplatte und damit ein Ausfräsen einer Nut an der Türplatte nicht erforderlich ist. Zum anderen verhindert
dieser Ansatz, daß sich der Steg vor der außerhalb ihrer senkrechten Mittelebene aufgehängten
Türplatte abhebt und sich dabei von dem anderen Beschlagteil löst. Da der Beschlag somit an zwei
Stellen der Türplatte gehalten wird, kann die zur Erzielung der kraftschlüssigen Verbindung der beiden
Beschlagteile erforderliche Spannkraft verhältnismäßig gering gewählt werden, wodurch die Montage
des Beschlages und auch das Lösen der kraftschlüssigen Verbindung erleichtert wird.
Die kraftschlüssige Verbindung kann daher in vorteilhafter Weise als einfache druckknopfartige Verbindung
ausgebildet sein, wobei der senkrecht zur Türebene gerichtete Ansatz einen pilzförmig verbreiterten
Kopfteil aufweist und in eine Bohrung des Haltekörpers eingreift, die einen elastischen, den
Kopfteil hintergreifenden Rand aufweist. Sowohl der Kopfteil als der den Kopfteil hintergreifende
Rand besteht vorteilhafterweise aus einem elastisch nachgiebigein Polyamid.
Die kraftschlüssige Verbindung kann jedoch auch als Magnetverbindung ausgebildet sein, wobei der
Haltekörper einen Dauermagneten aufweist und zumindest ein Teil des an dem Steg vorgesehenen Ansatzes
aus magnetisch leitendem Material besteht.
Vorteilhafterweise ist der in eine Aussparung der Türplatte eingesetzte Haltekörper zylindrisch und der
mit diesem Haltekörper einstückig ausgebildete Einsatzkörper halbzylindrisch ausgebildet, wobei diese
beiden Körper über einen auf die Türplatte aufgesetzten oder in die Türplatte eingesetzten Stegteil
miteinander verbunden sind. Dieser einstückig ausgebildete Beschlagteil kann schon bei der Herstellung
der Türplatte in diese eingesetzt werden, so daß der andere Teil des Beschlages mit dem auf der Laufschiene
sich abstützenden Gleitkopf bei der Montage nur noch durch einen verhältnismäßig geringen
Druck mit der Hand mit dem vormontierten anderen Teil des Beschlages verbunden zu werden braucht.
Infolge dieser einfachen Handhabung des Beschlages kann die Montage auch dann ohne Schwierigkeiten
durchgeführt werden, wenn der den Gleitkopf tragende Teil des Beschlages vorher schon in die Laufschiene
eingeführt wurde.
Der halbzylindrische Einsatzkörper weist vorteilhafterweise an seinen oberen Seiten eine halbzylindrische
Ausnehmung mit einem in diese Ausnehmung vorspringenden Stollen auf, der von dem halbzylindrisch
ausgebildeten Ansatz des anderen Beschlagteils hintergriffen wird. Auf den Außenmanteiflächen
weist sowohl der halbzylindrische Einsatzkörper als auch der zylindrische Haltekörper Widerhaken
bildende Vorsprünge auf, die sich vorteilhafterweise in Umfangsrichtung über die ganze Außenmantelfläche
erstrecken.
Der Steg des anderen Beschlagteils weist vorteilhafterweise einen den Haltekörper und vorzugsweise
auch den mit diesem Haltekörper verbundenen Stegteil übergreifenden Rand auf. Die Höhe dieses
Randes entspricht dabei der Dicke der über die Türplatte überstehenden Bereiche des Haltekörpers und
des den Haltekörper mit dem Stollen verbindenden Stegteils. Dieser Stegteil kann auf der Seite, die dem
mit dem Gleitkopf verbundenen Steg zugekehrt ist, eine Ausnehmung aufweisen, die einen entsprechend
ausgebildeten Vorsprung des Steges des anderen Beschlagteils
in sich aufnimmt.
Durch die flächig gegeneinander anliegenden, im oberen Teil formschlüssig und im unteren Teil kraftschlüssig
miteinander verbundenen Teile wird der Widerstand gegen Biegung so vergrößert, daß dadurch
einem Schräghängen der Türplatte entgegengewirkt wird.
Die Aussparung für den die Ausnehmung bildenden halbzylindrischen oberen Teil des an der Türplatte
befestigten Beschlagteils kann ebenso wie die den Haltekörper aufnehmende Aussparung in einfacher
Weise gleichzeitig gebohrt werden.
Wenn der obere halbzylindrische Teil des einen Beschlagteils vor dem Einsetzen des Haltekörpers
in die für ihn vorgesehene Ausnehmung eingesetzt wird, so werden durch den über den Stegteil übertragenen
Zug beim Einsetzen des Haltekörpers in die für ihn vorgesehene Ausnehmung die Zähne des
halbzylindrischen Teils in das Material der Tür gedrückt.
In der Zeichnung sind zwei Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen Beschlags in schematischer
Weise dargestellt. Es zeigt
F i g. 1 eine Ansicht von vorn des einen Teils des ersten Ausführungsbeispiels,
F i g. 2 eine Seitenansicht des in F i g. 1 dargestellten
Teils,
F i g. 3 eine Ansicht von vorn des anderen Teils des ersten Ausfühnmgsbeispiels,
F i g. 4 eine Seitenansicht des in F i g. 3 dargestellten Teils,
F i g. 5 eine Ansicht von vorn des mit einer Tür verbundenen und in eine Führungsschiene eingesetzten
ersten Ausführungsbeispiels,
F i g. 6 einen Schnitt nach der Linie VI-VI der Fig. 5,
F i g. 7 eine Ansicht entsprechend F i g. 1 des einen Teils des zweiten Ausfühnmgsbeispiels,
F i g. 8 eine Ansicht entsprechend F i g. 2 des in F i g. 7 dargestellten Teils,
F i g. 9 eine Ansicht entsprechend F i g. 3 des anderen Teils des zweiten Ausführungsbeispiels,
Fig. 10 eine Seitenansicht des in Fig. 9 dargestellten
Teils,
F i g. 11 einen Schnitt entsprechend F i g. 6 des
zweiten Ausführungsbeispiels und
F i g. 12 einen Schnitt nach der Linie XII-XII der Fig. 11.
Der als Ganzes mit 1 bezeichnete Aufhängebeschlag besitzt einen Gleitkopf 3, der in einer Führungsschiene
4 veischiebbar ist und ein T-förmiges Profil aufweist. Den Querteil des Gleitkopfes 3 bilden
zwei plattenförmige seitlich über den Halsteil 3" überstehende Ansätze 3', deren Länge in Verschieberichtung
größer ist als die Dicke und die mit ihrer Unterseite auf dei durch einen Längsschlitz 5 geteilten
Gleitfläche der Führungsschiene 4 aufliegen. Der Längsschlitz 5, den der Halsteil 3" des Gleitkopfes 3
durchdringt, gibt diesem die erforderliche seitliche Führung.
Der Halsteil 3" des Gleitkopfes 3 liegt in der
5 6
Ebene eines laschenförmigen Steges 6, an dessen mit dem Haltekörper 9 einstückig ausgebildet und
eines Ende sich der Gleitkopf 3 anschließt. Die in weist einen halbkreisförmigen Boden 15' auf. Wie
Längsrichtung der Führungsschiene 4 vorgesehene F i g. 3 zeigt, steht der Stegteil 17 unter Bildung der
Breite des Steges 6 ist größer als die entsprechende Ausnehmung 19 über die Innenmantelfläche des EinAbmessung
des Gleitkopfes 3, wobei der Steg 6 auf 5 satzkörpers 15 über und bildet somit einen kreisbeiden
Seiten des Gleitkopfes 3 diesen gleich weit segmentförmigen, auf der dem Steg 6 abgekehrten
überragt. Im Gegensatz zu dem den Gleitkopf 3 tra- Seite verstärkten Stollen 18.
genden Ende des Steges 6, das rechteckig ausgebildet Ein sich an den Halsteil 3" anschließender, auf
ist, wobei die Oberkante parallel zu den Gleitflächen der dem Stegteil 17 zugekehrten Seite des Steges 6
der Ansätze 3' verläuft, ist in dem dargestellten Aus- io liegender, einstückig mit dem Steg 6 ausgebildeter
führungsbeispiel das untere Ende des Steges 6 kreis- Ansatz 14 weist im wesentlichen die Gestalt einer
förmig abgerundet. Konzentrisch zum Krümmungs- Halbkreisscheibe auf, deren nach unten gerichtete
mittelpunkt dieser kreislinienförmigen Begrenzung Zunge 14' die rückwärtige Flanke 1 einer Ausspa-
ist auf der der Türplatte 2 zugekehrten Seite ein rung 14" bildet. Die Abmessungen der Zunge 14'
scheibenförmiger Ansatz 7 vorgesehen, der einen 15 und der Aussparung 14" sind mit den Abmessungen
piizfömiigen verbreiterten Kopfteil 8 trägt. Die Dicke des Einsatzkörpers 15 so abgestimmt, daß sich zwi-
des Kopf teils 8 sowie sein Durchmesser sind größer sehen dem Ansatz 14 und dem Einsatzkörper 15 auch
als die entsprechenden Abmessungen des Ansatzes 7. hinsichtlich einer Querverschiebung eine formschlüs-
Der größte Radius des Kopfteils 8 ist kleiner als der sige und spielfreie Verbindung ergibt.
Krümmungsradius des unteren Endes des Steges 6, 20 Der Steg 6 ist mit einem über den Stegteil 17 über-
so daß der Steg 6 allseitig über den Kopfteil 8 über- stehenden und diesen umgreifenden Rand 6' verse-
steht. hen, dessen Höhe der Dicke des Stegteils 17 ent-
Der Ansatz 7 und der Kopfteil 8, die einstückig spricht. Durch das Ineinandergreifen des Stegteils 17
mit dem Steg 6 ausgebildet sind, bilden den einen und des Steges 6 ruht das Gewicht der Türplatte 2
Teil des Fußes des Beschlages, der aus einem Kunst- as gleichermaßen auf dem unteren Teil des den Stegstoff
mit einer gewissen Elastizität, beispielsweise teil 17 umfassenden Randes 6' des Steges 6, woeinem
Polyamid, besteht. durch die kraftschlüssige Druckknopfverbindung ent-
Ein büchsenförmiger Haltekörper 9, der in eine lastet und ein unbeabsichtigtes Lösen der Verbindung
als Sacklochbohrung ausgebildete Aussparung 11 der praktisch ausgeschlossen wird.
Türplatte 2 einsetzbar ist, bildet den anderen Teil des 30 Das in den Fig. 7 bis 12 dargestellte Ausfüh-Fußes. Der Haltekörper 9, der mit seiner einen Stirn- rungsbeispiel unterscheidet sich von dem Ausf ühseite an einem einstückig mit ihm ausgebildeten Steg- rungsbeispiel nach den F i g. 1 bis 6 im wesentlichen teil 17 anliegt, weist eine mittige Bohrung 12 auf, nur dadurch, daß der Stegteil 117, der den Haltedie konzentrisch zu einer kleineren Bohrung im körper 109 mit dem halbzylindrischen Einsatzkörper Stegteil 17 liegt, deren Durchmesser dem Durch- 35 115 verbindet, in eine Aussparung der Tür eingesetzt messer des Ansatzes 7 angepaßt ist. Der Übergang ist. Diese Aussparung kann, da die Breite des Stegdes Randes 12' der kleineren Bohrung zur Bohrung teils 117 gleich den Außendurchmessern des Halte-12, deren Durchmesser dem Durchmesser des Kopf- körpers 109 und des Einsatzkörpers 115 ist, im Anteils 8 angepaßt ist, ist als konkav gekrümmte Ring- schluß an den Bohrvorgang ausgefräst werden,
fläche 12" ausgebildet. Da der Rand 12' elastisch 40 Ein weiterer Unterschied besteht darin, daß der aufgeweitet werden kann, kani, wie F i g. 6 zeigt, gegenüber dem Gleitkopf 103 versetzte Steg 106 der pilzförmig verbreiterte Kopfteil 8 durch die ver- keinen den Stegteil 117 übergreifenden Rand aufengte Bohrung hindurchgedrückt werden. weist. Dafür weist er im Bereich zwischen dem Gleit-
Türplatte 2 einsetzbar ist, bildet den anderen Teil des 30 Das in den Fig. 7 bis 12 dargestellte Ausfüh-Fußes. Der Haltekörper 9, der mit seiner einen Stirn- rungsbeispiel unterscheidet sich von dem Ausf ühseite an einem einstückig mit ihm ausgebildeten Steg- rungsbeispiel nach den F i g. 1 bis 6 im wesentlichen teil 17 anliegt, weist eine mittige Bohrung 12 auf, nur dadurch, daß der Stegteil 117, der den Haltedie konzentrisch zu einer kleineren Bohrung im körper 109 mit dem halbzylindrischen Einsatzkörper Stegteil 17 liegt, deren Durchmesser dem Durch- 35 115 verbindet, in eine Aussparung der Tür eingesetzt messer des Ansatzes 7 angepaßt ist. Der Übergang ist. Diese Aussparung kann, da die Breite des Stegdes Randes 12' der kleineren Bohrung zur Bohrung teils 117 gleich den Außendurchmessern des Halte-12, deren Durchmesser dem Durchmesser des Kopf- körpers 109 und des Einsatzkörpers 115 ist, im Anteils 8 angepaßt ist, ist als konkav gekrümmte Ring- schluß an den Bohrvorgang ausgefräst werden,
fläche 12" ausgebildet. Da der Rand 12' elastisch 40 Ein weiterer Unterschied besteht darin, daß der aufgeweitet werden kann, kani, wie F i g. 6 zeigt, gegenüber dem Gleitkopf 103 versetzte Steg 106 der pilzförmig verbreiterte Kopfteil 8 durch die ver- keinen den Stegteil 117 übergreifenden Rand aufengte Bohrung hindurchgedrückt werden. weist. Dafür weist er im Bereich zwischen dem Gleit-
Der pilzförmig verbreiterte Kopfteil 8 wird dann kopf 103 und dem Ansatz 107 auf der dem Stegteil
an die gewölbte Ringfläche 12" angepreßt, wodurch 45 117 zugekehrten Seite einen Vorsprung 121 auf, der
der Steg 6 gegen den Stegteil 17 gezogen und eine bei dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsspielfreie
Anlage dieser beiden Teile aneinander er- beispiel dreieckig ausgebildet ist. Am Stegteil 117
reicht wird. ist eine entsprechende Aussparung 122 vorgesehen,
Am Außenumfang des Haltekörpers 9 sind meh- in die der Vorsprung 121 eingreift und somit eben-
rere sich über den ganzen Umfang erstreckende 50 falls eine Zugentlastung der Druckknopfverbindung
Zähne 10 vorgesehen, die ein widerhakenähnliches bewirkt.
Profil bilden, damit der Haltekörper 9 nach dem Ein- Ist die kraftschlüssige Verbindung als Magnetsetzen
in die Aussparung 11 in dieser sicher gehalten verbindung ausgebildet, so könnte der Ansatz 7 bzw.
wird. 107 eine magnetisch leitende Scheibe aufweisen und
Ein eine halbzylindrische Ausnehmung 19 aufwei- 55 in den Haltekörper 9 bzw. 109 ein Permanentmagnet
sender halbzylindrischer Einsatzkörper 15, der an eingesetzt sein. Dieser letztere könnte beispielsweise
seinem Umfang ebenfalls sägezahnartige Vorsprünge durch eine ihn übergreifende Ringschulter des HaI-
16 aufweist, ist mit dem Stegteil 17 und damit auch tekörpers gegen axiale Verschiebung gesichert sein.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (11)
1. Beschlag zum Aufhängen von Schiebetüren, insbesondere von Möbelschiebetüren, der einen
sich auf einer Laufschiene abstützenden Gleitkopf und einen sich an diesen anschließenden
Steg aufweist, der lösbar mit einem an der Türplatte befestigten Haltekörper verbunden ist,
dadurch gekennzeichnet, daß der Steg (6,106) an seinem unteren Ende einen senkrecht
zur Türebene gerichteten Ansatz (7,107) aufweist, der in eine entsprechende Ausnehmung
des Haltekörpers (9,109) eingreift und durch eine kraftschlüssige Verbindung festlegbar ist,
und daß am oberen Ende des Stegs (6,106) ein nach unten gerichteter Ansatz (14,114) vorgesehen
ist, der in eine Ausnehmung eines mit dem Haltekörper (9,109) einstückig ausgebildeten, in
die Türplatte eingesetzten Einsatzkörpers (15. 115) eingreift.
2. Beschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die kraftschlüssige Verbindung
als druckknopfartige Verbindung ausgebildet ist, wobei der Ansatz (7,107) einen pilzförmig
verbreiterten Kopfteil (8,108) aufweist und in eine Bohrung (12) des Haltekörpers (9,
109) eingreift, die einen elastischen, den Kopfteil (8, 108) hintergreifenden Rand (12') aufweist.
3. Beschlag nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die kraftschlüssige Verbindung
als Magnetverbindung ausgebildet ist, wobei der Haltekörper (9,109) einen Dauermagneten aufweist
und zumindest ein Teil des Ansatzes (7, 107) aus magnetisch leitendem Material besteht.
4. Beschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der in eine Aussparung
(11) der Türplatte (2) eingesetzte Haltekörper (9,109) zylindrisch und der Einsatzkörper
(15,115) halbzylindrisch ausgebildet ist, und diese beiden Körper über einen auf die Türplatte (2) aufgesetzten oder in die Türplatte (2)
eingesetzten Stegteil (17,117) miteinander verbunden sind.
5. Beschlag nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der halbzylindrische Einsatzkörper
(15,115) an seinen oberen Seiten eine halbzylindrische Ausnehmung (19,119) mit
einem in diese Ausnehmung vorspringenden Stollen (18,118) aufweist, der von dem halbzylindrischen
ausgebildeten Ansatz (14,114) hintergriffen wird.
6. Beschlag nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der halbzylindrische Einsatzkörper
(15,115) auf seiner Außenmantelfläche Widerhaken (16,116) bildende Vorsprünge
aufweist.
7. Beschlag nach den Ansprüchen 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die die Widerhaken
(16,116) bildenden Vorsprünge sich in Umfangsrichtung
über die ganze Mantelfläche des Haltekörpers (9,109) und des Einsatzkörpers (15,115)
erstrecken.
8. Beschlag nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß
der Steg (6,106) einen den Haltekörper (9,109)
übergreifenden Rand (6') aufweist.
9. Beschlag nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe des Randes (60 gleich
der Dicke der über die Türplatte (2) überstehenden Bereiche des Haltekörpers (9,109) und
des den Haltekörper (9,109) mit dem Stollen (18)
verbindenden Stegteils (17,117) ist.
10. Beschlag nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Stegteil (117)
auf der dem mit dem Gleitkopf (103) verbundenen Steg (106) zugekehrten Seite zumindest eine
Ausnehmung (122) aufweist, die einen entsprechend ausgebildeten Vorsprung (121) des Steges
(106) in sich aufnimmt.
11. Beschlag nach den Ansprüchen 1 bis 10, dadurch geicennzeichnet, daß mindestens eines
der den Ansatz (7,107) oder den Haltekörper (9,109) bildenden Teile aus einem elastisch
nachgiebigen Werkstoff, z.B. einem Polyamid, besteht.
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