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DE19600944A1 - Fassadenkonstruktion - Google Patents

Fassadenkonstruktion

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DE19600944A1
DE19600944A1 DE19600944A DE19600944A DE19600944A1 DE 19600944 A1 DE19600944 A1 DE 19600944A1 DE 19600944 A DE19600944 A DE 19600944A DE 19600944 A DE19600944 A DE 19600944A DE 19600944 A1 DE19600944 A1 DE 19600944A1
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    • E04BUILDING
    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
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    • E04B2/88Curtain walls
    • E04B2/96Curtain walls comprising panels attached to the structure through mullions or transoms
    • E04B2/967Details of the cross-section of the mullions or transoms

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  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
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Description

Es sind Fassadenkonstruktionen bekannt, deren grundsätzlicher Aufbau aus einer wetterseitigen Verkleidung, insbesondere einer Verglasung und/oder Paneelen, bestehen und einer raumseitig dahinter liegenden Tragkonstruktion in Form von Fassadenelementen, beispielsweise aus Pfosten und Riegeln. Um eine erhöhte Wärmedämmung zu erzielen, ist die Tragkonstruktion von der wetterseitigen Verkleidung beabstandet. Der Raum zwischen der wetterseitigen Verkleidung und den Fassadenelementen wird dann über eine Distanzeinrichtung überbrückt, die einerseits eine geringe Wärmeleitfähigkeit aufweisen soll, andererseits jedoch genügend Stabilität aufweisen muß, um die Kräfte aus der wetterseitigen Ver­ kleidung sicher in die Tragkonstruktion leiten zu können.
Aus der DE-PS 17 84 864 ist es bekannt, die außenseitigen Wandbauteile bzw. Verkleidungen von den als Hohlstützen ausgebildeten Fassadenelementen durch einfache Gummiprofile zu trennen. Solche Gummiprofile weisen zwar die erfor­ derliche Stabilität auf. Es treten jedoch durch diese Gummiprofile große Heiz­ energieverluste auf, da die Wärmeleitfähigkeit solcher Gummiprofile zu hoch ist.
In anderen Konstruktionen werden deshalb geschäumte Kunststoffprofile als Distanzeinrichtung zwischen wetterseitiger Verkleidung und den Fassadenele­ menten eingesetzt. Solche Kunststoffprofile müssen jedoch ebenfalls die aus der wetterseitigen Verkleidung kommenden Kräfte aufnehmen, weshalb ein Kunst­ stoff mit hohem Raumgewicht und folglich hoher Druckfestigkeit eingesetzt werden muß. Der Nachteil von solchen Kunststoffen mit hohem Raumgewicht ist aber die ebenfalls hohe Wärmeleitfähigkeit im Vergleich zu konventionellen Wärmedämmstoffen.
Um eine verbesserte Wärmedämmeigenschaft im Anschlußbereich zwischen wetterseitiger Verkleidung und Fassadenelementen zu erreichen, ist man ge­ zwungen, die Bauhöhe des eingesetzten Kunststoffprofiles sehr groß zu wählen, was konstruktive und ästhetische Nachteile mit sich bringt. Übliche Konstruktio­ nen weisen deshalb Bauhöhen des Kunststoffprofiles im Bereich von bis zu 40 mm auf. Diese Größenordnung stellt einen guten Kompromiß zwischen kon­ struktiv sinnvoller Bauhöhe und erforderlicher Wärmedämmung dar. Größere Bauhöhen für eine verbesserte Wärmedämmung im Bereich der als Kunststoff­ profil ausgebildeten Distanzeinrichtung sind nicht mehr sinnvoll.
Eine Verbesserung der Wärmedämmung bei Einsatz von Kunststoffprofilen wäre erreichbar, wenn die Kunststoffprofile mit geringerem Raumgewicht und daraus resultierender geringerer Wärmeleitfähigkeit eingesetzt würden. Dies ist aber wegen der deutlich geringeren mechanischen Beständigkeit solcher Materialien nicht möglich, da die aus der wetterseitigen Verkleidung auftretenden Kräfte die Distanzeinrichtung verformen würden, anstatt die Kräfte in die Tragkonstruktion zu leiten.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Fassadenkonstruktion vorzu­ schlagen, bei welcher die Distanzeinrichtung zwischen wetterseitiger Verklei­ dung und den raumseitigen Fassadenelementen eine möglichst geringe Wärme­ leitfähigkeit bei ausreichender mechanischer Stabilität aufweist.
Die Aufgabe wird mit einer Fassadenkonstruktion gelöst, wie sie im Anspruch 1 angegeben ist.
Die raumseitigen Fassadenelemente stellen dabei die Tragkonstruktion des Gebäudes dar, deren Tragglieder insbesondere aus Pfosten und Riegeln bestehen oder als Elementfassade ausgebildet sein können. Die wetterseitige Verkleidung kann aus einer Verglasung und/oder Paneelen bestehen. Die zur Überbrückung des Abstandes zwischen raumseitigen Fassadenelementen und der wetterseiti­ gen Verkleidung eingesetzte Distanzeinrichtung weist wenigstens ein, die Kräfte aus der wetterseitigen Verkleidung aufnehmendes Druckaufnahmeteil auf, welches insbesondere in Form einer Druckleiste oder einer Preßleiste ausgebildet sein kann. Das eingesetzte Druckaufnahmeteil wird aus konstruktiven und statischen Gründen aus einem Material gewählt werden, welches hohe Stabilität und folglich eine hohe Wärmeleitfähigkeit aufweist. Deshalb ist die Querschnitts­ höhe, d. h. die Erstreckung des Druckaufnahmeteils zwischen wetterseitiger Verkleidung und raumseitigen Fassadenelementen, möglichst gering zu halten. Um nun den verbleibenden Abstand zwischen dem Druckaufnahmeteil und der tragenden Konstruktion in der statisch erforderlichen Weise zu überbrücken, wird eine Abstandeinrichtung insbesondere in Form eines Abstandhalters eingesetzt. Die Querschnittserstreckung des Abstandhalters, d. h. die Bauhöhe des Ab­ standhalters senkrecht zum Abstand zwischen der Tragkonstruktion und der Verkleidung ist dabei geringer gehalten als die entsprechende Querschnittser­ streckung des Druckaufnahmeteils. Die Abstandeinrichtung in Form des Ab­ standhalters ist zwischen dem Druckaufnahmeteil und dem entsprechenden Fassadenelement angeordnet und hat die Aufgabe, die aus der Verkleidung in das Druckaufnahmeteil geleiteten Kräfte letztlich in die Tragkonstruktion in Form der Fassadenelemente einzuleiten. Bei einer solchermaßen gewählten Konstruk­ tion ist es nun möglich, in dem Bereich, der vom Druckaufnahmeteil, dem entsprechenden Fassadenelement und dem Abstandhalter begrenzt wird, einen Isolierstoff einzusetzen, dessen mechanische Stabilität frei wählbar ist, da der Isolierstoff bei einer solcher Fassadenkonstruktion nicht mehr die Aufgabe hat, Kräfte aus der wetterseitigen Verkleidung in die Tragkonstruktion mit einzuleiten.
Vorzugsweise sind die raumseitigen Fassadenelemente als Heiz- und/oder Kühl­ einrichtung ausgebildet. Beispielsweise können dazu die Tragelemente als Hohlstützen bzw. Hohlriegel ausgebildet sein, durch welche eine Heiz- bzw. Kühlflüssigkeit geleitet werden kann. Solche Konstruktionen werden als beheizte Fassaden bezeichnet. Bei solchen beheizten Fassaden ist es insbesondere erforderlich, im Anschlußbereich an die wetterseitige Verkleidung Wärmeverluste zu vermeiden.
Der vorgeschlagene Abstandhalter kann grundsätzlich beliebige Form aufweisen.
Vorzugsweise kann er hohlförmig ausgebildet sein. Eine hohlförmige Ausbildung erlaubt eine dünnwandige Ausgestaltung und somit eine möglichst geringe Querschnittsfläche für die Wärmeleitung. In einer besonderen Ausgestaltungs­ form ist der Abstandhalter im Querschnitt ringkreisförmig ausgebildet. Es ist dabei ausreichend, wenn der Abstandhalter in Längsrichtung des Pfostens bzw. Riegels gesehen, lediglich punktförmig angeordnet wird, die einzelnen Abstand­ halter also voneinander beabstandet sind.
Vorzugsweise wird ein Isolierstoff eingesetzt, der ein sehr geringes Raumge­ wicht aufweist und somit eine sehr geringe Wärmeleitfähigkeit. Vorzugsweise kann der Isolierstoff dabei aus Polyurethanschaum bestehen. Angestrebt wird ein Isolierstoff mit geringstmöglicher Wärmeleitfähigkeit.
Vorteilhafterweise ist der Isolierstoff so angeordnet, daß er mit den Außenseiten der Distanzeinrichtung bzw. der Fassadenelemente fluchtet. Um den Isolierstoff einerseits zu schützen und andererseits den ästhetischen Anforderungen zu genügen, ist es weiterhin von Vorteil, wenn die zur Raumseite hin gerichteten Begrenzungsflächen des Isolierstoffes zumindest teilweise mit einer Abdeckung versehen sind. Als Abdeckung wird dabei vorzugsweise ein dünnwandiges Material verwendet, um die geringe Wärmeleitfähigkeit in diesem Bereich nicht negativ zu beeinflussen.
Die Abdeckung kann zweckmäßigerweise mit dem Druckaufnahmeteil und/oder dem entsprechenden Fassadenelement einstückig verbunden sein.
Entsprechend zweckmäßig ist es, wenn die Abdeckung als gesonderte Beschich­ tung und Beplankung des Isolierstoffes, unabhängig von dem Druckaufnahmeteil bzw. dem entsprechenden Fassadenelement ausgebildet ist. Die Beschichtung bzw. Beplankung ist dabei zweckmäßigerweise fest mit dem Isolierstoff ver­ bunden, beispielsweise über eine Verklebung oder über mechanische Befesti­ gungsmaßnahmen. Zur Berücksichtigung von Toleranzen ist es möglich, die Abdeckung des Isolierstoffes in ihrer Längserstreckung zwischen dem Druckauf­ nahmeteil und dem entsprechenden Fassadenelement so auszubilden, daß nach erfolgter Montage ein geringer Spalt verbleibt. Der geringe Spalt beeinträchtigt nicht die Haltbarkeit des Isolierstoffes oder die ästhetischen Anforderungen im Rauminneren. Er verhindert vielmehr eine komplizierte Montage und läßt dabei Dehnungen ohne Zwängungen zu.
Die Verbindung des Druckaufnahmeteils mit dem entsprechenden Fassaden­ element erfolgt zweckmäßigerweise über ein Befestigungselement, insbesondere in Form einer Schraubhülse. Auch hier ist es wiederum möglich, die Schraubhül­ se, gesehen in Längsrichtung des entsprechenden Fassadenelementes, lediglich punktförmig über den Verlauf der wetterseitigen Verkleidung anzuordnen.
Von besonderem Vorteil ist es dabei, wenn das Befestigungselement vom Abstandhalter umfaßt wird. Dies ist bei Ausbildung des Abstandhalters als hohlförmiges Bauteil möglich, so daß das Befestigungselement dann den Ab­ standhalter durchgreift.
Um das Befestigungselement auf einfache Weise an dem entsprechenden Fassadenelement zu befestigen, weist das Befestigungselement zweckmäßiger­ weise an seinem, dem entsprechenden Fassadenelement zugewandten Ende ein Innengewinde auf. Am entsprechenden Fassadenelement kann dann auf einfache Weise ein Bolzen mit Außengewinde angeordnet werden, z. B. durch Anschwei­ ßen, auf welchen das Befestigungselement dann aufgeschraubt werden kann.
Weiterhin ist es von Vorteil, wenn das Befestigungselement an seinem, dem entsprechenden Fassadenelement abgewandten Ende ein weiteres Innengewinde aufweist. In das weitere Innengewinde kann dann ein Befestigungselement eingesetzt werden, welches die wetterseitige Verkleidung mechanisch stabil am Befestigungselement und somit an der Tragkonstruktion anbindet.
Anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispieles wird die vorgeschlagene Fassadenkonstruktion nachfolgend noch näher, jedoch lediglich beispielhaft und nicht einschränkend, beschrieben. Es zeigen dabei:
Fig. 1 einen Querschnitt durch eine Fassadenkonstruktion im An­ schlußbereich der wetterseitigen Verkleidung und eines entsprechenden Fassadenelementes und
Fig. 2 einen Detailquerschnitt der Fassadenkonstruktion gemäß Fig. 1 in Längsrichtung des Fassadenelementes.
Fig. 1 zeigt die vorgeschlagene Fassadenkonstruktion in Form eines horizontalen Querschnittes durch eine Fassade. Eine wetterseitige Verkleidung in Form einer Verglasung 2, bestehend aus einer Isolierscheibe mit zwei Einzelscheiben, ist an ein raumseitiges Fassadenelement in Form einer Hohlstütze 4 angeordnet. Am wetterseitigen Randbereich der voneinander beabstandet angeordneten Ver­ glasung 2 ist eine äußere Preßleiste 5 über Dichtprofile 6 vorgesehen. Die Preßleiste 5 durchgreift eine Schraube 8, die den sogenannten Falzraum zwi­ schen den Verglasungen 2 überbrückt und mit ihrem freien Ende in eine Schraubhülse 10 eingeschraubt ist.
Als Distanzeinrichtung zwischen den Verglasungen 2 und der Hohlstütze 4 wird der gesamte dazwischen befindliche Aufbau bezeichnet, der zunächst aus weiteren Dichtprofilen 14 besteht, die an den raumseitigen Randbereichen der Verglasungen 2 dicht anliegen. In ihrem, der Hohlstütze 4 zugewandten Bereich, sind Dichtprofile 14 in ein Druckaufnahmeteil in Form einer Druckleiste 16 über Vorsprünge in entsprechenden Ausnehmungen der Druckleiste 16 eingeklipst bzw. angeordnet. Die Druckleiste 16 besteht dabei vorzugsweise aus Metall oder Kunststoff, um den Anpreßdruck aus der Verglasung 2, der über die Dichtprofile 14 in die Druckleiste 16 eingeleitet wird, aufnehmen zu können.
Um die in die Druckleiste 16 eingeleiteten Kräfte letztlich in die Hohlstütze 4 ableiten zu können, ist eine Hülse 18 angeordnet, die eine Distanzeinrichtung bzw. einen Abstandhalter darstellt. Die Hülse 18 stützt sich einerseits an der Druckleiste 16 und andererseits an der Hohlstütze 4 ab, um die in die Druckleiste 16 eingeleiteten Kräfte in die Hohlstütze 4 weiterleiten zu können. Die Hülse 18 ist dabei vorteilhafterweise aus einem mechanisch stabilen Material, beispiels­ weise aus Aluminium oder Edelstahl hergestellt. In der in dem Ausführungsbei­ spiel dargestellten Ausführungsform ist die Hülse 18 als dünnwandiges, hohlför­ miges und im Querschnitt ringkreisförmiges Bauteil ausgebildet. Die Querschnitt­ serstreckung der Hülse 18 (gezeigt durch die Pfeile b) ist wesentlich geringer als die der Druckleiste 16 (gezeigt durch die Pfeile a).
Der von der Druckleiste 16, der Hohlstütze 4 und der Hülse 18 begrenzte Be­ reich ist mit einem Isolierstoff 20 ausgefüllt. Der Isolierstoff 20 kann dabei aus einem, ein sehr geringes Raumgewicht aufweisenden Material, beispielsweise aus Polyurethanschaum bestehen. Der Einsatz eines Isolierstoffes mit geringem Raumgewicht und somit geringer Stabilität ist möglich, da die aus der Druck­ leiste herrührenden Kräfte ausschließlich über die Hülse 18 in die Hohlstütze 4 eingeleitet werden.
Um den Isolierstoff 20 an den zur Raumseite hinweisenden Oberflächen zu schützen, ist eine seitliche Abdeckung 22 zwischen der Druckleiste 16 und der Hohlstütze 4 vorgesehen. In der dargestellten Ausführungsform ist die seitliche Abdeckung 22 einstückig mit der Druckleiste 16 ausgebildet. Es ist dabei mög­ lich, daß die Abdeckung 22 im Bereich der Hohlstütze 4 einen geringen Spalt beläßt, um den Einbau zu vereinfachen und Dehnungen in diesem Bereich ohne Auftreten von Spannungen in der Abdeckung 22 zuzulassen.
In dem gezeigten Ausführungsbeispiel weist die Schraubhülse 10 einen Schrau­ benkopf 24 auf, der sich über eine Dichtscheibe 23 auf der Druckleiste 16 abstützt. Der Schaft der Schraubhülse 10 durchgreift dabei eine Öffnung in der Druckleiste 16 und ragt durch die Hülse 18 zur Hohlstütze 4 hin. An ihrem freien Ende weist die Schraubhülse 10 ein Innengewinde 26 auf. Das Innengewinde 26 ermöglicht das Aufschrauben der Schraubhülse 10 auf einen an der Hohlstütze 4 angeordneten Gewindebolzen bzw. Bolzen 28. Der Bolzen 28 kann dabei beispielsweise an der Hohlstütze 4 angeschweißt sein. Der Bereich der Schraub­ hülse 10, der der Hohlstütze 4 abgewandt ist, weist ein weiteres Innengewinde 30 auf, um die Anordnung des Schaftes der Schraube 8 im Inneren der Schraubhülse 10 zu ermöglichen.
Die feste Anordnung der Verglasung 2 an der Hohlstütze 4 erfolgte demgemäß über die Schraube 8 in Verbindung mit der Preßleiste 4 und den Dichtprofilen 6, wobei die Schraube 8 im Inneren der Schraubhülse 10 fest verschraubt ist. Die Schraubhülse 10 wiederum ist am Bolzen 28 befestigt, so daß sich im Zusam­ menspiel mit den Dichtprofilen 14, der Druckleiste 16 und der Hülse 18 eine mechanisch feste Anordnung der Verglasungen 2 an der Hohlstütze 4 ergibt.
Die vorgeschlagene Fassadenkonstruktion ist insbesondere vorteilhaft, wenn die Hohlstütze 4 als Heiz- bzw. Kühlelement Verwendung findet, indem im Inneren der Hohlstütze 4 eine Wärme- bzw. Kühlflüssigkeit geführt ist. Um die Wärme­ leitfähigkeit der vorgeschlagenen Fassadenkonstruktion so gering wie möglich zu halten, können die Schraubhülse 10, die Schraube 8 sowie die Hülse 18 vor­ zugsweise aus Edelstahl bestehen. Entsprechendes gilt für die Druckleiste 16, die aber auch aus Aluminium und/oder Kunststoff bestehen kann. Entsprechende Materialien können auch für die Abdeckung 22 verwendet werden, je nachdem, ob die Abdeckung 22 einstückig mit entweder der Druckleiste 16 oder der Hohlstütze 4 ausgebildet oder gar als gesondertes Bauteil direkt am Isolierstoff 20 angeordnet ist.
Fig. 2 zeigt die Fassadenkonstruktion in einem vertikalen Längsschnitt. Gezeigt sind lediglich die Druckleiste 16, deren Anbindung über die Hülse 18 an den Hohlriegel 4 sowie die Anordnung des Isolierstoffes 20. Aus Fig. 2 ist ersicht­ lich, daß die Hülsen 18 sowie die in der bevorzugten Ausführungsform im Inneren der Hülsen 18 angeordneten Befestigungselemente lediglich punkt­ förmig, d. h. voneinander beabstandet angeordnet sind. Die Druckleiste 16 stellt dabei in statischer Hinsicht einen Durchlaufträger auf mehreren Stützen dar.
Bezugszeichenliste
2 Verglasung
4 Fassadenelement/Hohlstütze
5 Preßleiste
6 Dichtprofil
8 Schraube
10 Schraubhülse
14 Dichtprofil
16 Druckleiste
18 Abstandhalter/Hülse
20 Isolierstoff
22 Abdeckung
23 Dichtscheibe
24 Schraubenkopf
26 Innengewinde
28 Bolzen
30 Innengewinde
a Querschnittserstreckung der Druckleiste 16
b Querschnittserstreckung der Hülse 18

Claims (11)

1. Fassadenkonstruktion aus raumseitigen Fassadenelementen (4), insbeson­ dere in Form von Pfosten und Riegeln, und einer wetterseitigen Verklei­ dung, insbesondere in Form von Verglasung (2) und/oder Paneelen, bei welcher der Abstand zwischen den Fassadenelementen (4) und der Ver­ kleidung über eine Distanzeinrichtung mit wenigstens einem, den Anpreß­ druck der Verkleidung aufnehmenden Druckaufnahmeteil, insbesondere in Form einer Druckleiste (16), überbrückbar ist, wobei sich das Druckauf­ nahmeteil über einen Abstandhalter (18), dessen Querschnittserstreckung kleiner ist als die des Druckaufnahmeteils, an dem entsprechenden Fassa­ denelement (4) abstützt und der vom Druckaufnahmeteil, dem entspre­ chenden Fassadenelement (4) und dem Abstandhalter begrenzte Bereich zumindest teilweise mit Isolierstoff (20) gefüllt ist.
2. Fassadenkonstruktion nach Anspruch 1, bei welcher die Fassadenelemen­ te (4) als Heiz- und/oder Kühleinrichtung ausgebildet sind.
3. Fassadenkonstruktion nach Anspruch 1 oder 2, bei welcher der Abstand­ halter (18) hohlförmig ausgebildet ist.
4. Fassadenkonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei welcher der Isolierstoff (20) geringste Wärmeleitfähigkeit aufweist.
5. Fassadenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei welcher die zur Raumseite hin gerichteten Oberflächen des Isolierstoffes (20) zumindest teilweise mit einer Abdeckung (22) versehen sind.
6. Fassadenkonstruktion nach Anspruch 5, bei welcher die Abdeckung (22) einstückig mit dem Druckaufnahmeteil und/oder dem entsprechenden Fassadenelement (4) verbunden ist.
7. Fassadenkonstruktion nach Anspruch 5 oder 6, bei welcher die Ab­ deckung (22) als Beschichtung oder Beplankung des Isolierstoffes (20) ausgebildet ist.
8. Fassadenkonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 7, bei welcher das Druckaufnahmeteil über ein Befestigungselement, insbesondere in Form einer Schraubhülse (10), mit dem entsprechenden Fassadenelement (4) verbunden ist.
9. Fassadenkonstruktion nach Anspruch 8, bei welcher das Befestigungs­ element (10) vom Abstandhalter (18) umfaßt ist.
10. Fassadenkonstruktion nach Anspruch 8 oder 9, bei welcher das Befesti­ gungselement (10) an seinem, dem entsprechenden Fassadenelement (4) zugewandten Ende ein Innengewinde (26) aufweist.
11. Fassadenkonstruktion nach einem der Ansprüche 8 bis 10, bei welchem das Befestigungselement (10) an seinem, dem entsprechenden Fassaden­ element (4) abgewandten Ende ein weiteres Innengewinde (30) aufweist.
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