DE19547373A1 - Keramische Heizeinrichtung, Verfahren zu deren Herstellung und deren Verwendung - Google Patents
Keramische Heizeinrichtung, Verfahren zu deren Herstellung und deren VerwendungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine keramische Heizeinrichtung nach
der Gattung der unabhängigen Ansprüche, ein Verfahren zu
deren Herstellung sowie deren Verwendung.
Aus der DE-OS 39 24 777 ist eine keramische Heizeinrichtung
bekannt, bei der ein Heizleiter mit Zuleitungen aus einer
keramischen Folie ausgestanzt ist. Der so erhaltene Rohling
wird in eine Pulvermischung aus einem elektrisch
isolierenden Pulver eingebettet, zu einem Körper gepreßt und
anschließend gesintert. Beim Verpressen der Keramik kann
insbesondere der im Querschnitt relativ dünn ausgeführte
Heizleiter gequetscht werden. Das führt dazu, daß der
Widerstandswert des Heizleiters verändert und dadurch die
geforderte Heizleistung nicht erreicht wird.
Die Heizeinrichtungen mit den kennzeichnenden Merkmalen der
unabhängigen Ansprüche haben den Vorteil, daß die
Heizeinrichtung wirtschaftlich in Folien- und
Laminiertechnik herstellbar ist. Die beim Laminieren
aufzuwendenden Kräfte sind geringer als beim Pressen eines
Keramikpulvers. Das bedeutet, daß das ausgestanzte
Heizelement bei der Herstellung weniger stark mechanisch
beansprucht wird. Dies bewirkt wiederum, daß ein
gleichmäßiger Stromfluß durch das Heizelement vorliegt und
damit eine besonders gleichmäßige Leistungseinspeisung
erreicht wird.
Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen sind
vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen möglich.
Eine besonders definierbare Einstellung der Heizleistung
wird dadurch gewährleistet, wenn eine Ausgleichsschicht
vorgesehen wird. Dadurch wird vermieden, daß das Heizelement
beim Laminieren unter Druck gequetscht wird. Außerdem wird
dadurch ein besserer Laminatverbund erreicht. Durch einen in
der Heizleiterzone strukturierten Heizleiter wird die
mechanische Stabilität des Heizleiters erhöht, wodurch das
ausgestanzte Heizelement gut handhabbar ist.
Die weitere Erfindung mit einem in Dickschichttechnik
ausgeführten Heizelement und mit aus einer Folie
ausgestanzten Zuleitungen hat den Vorteil, daß die
Zuleitungen besonders niederohmig ausbildbar sind. Dadurch
ist es möglich, den ohmschen Widerstand des Heizleiters über
die Zusammensetzung der Paste der Heizleitschicht unabhängig
von den Materialien der Zuleitungen einzustellen. Dieses
Ausführung bietet weiterhin den Vorteil, daß die
ausgestanzten Zuleitungen leichter zu handhaben sind als ein
ausgestanztes Heizelement mit einem relativ dünn
ausgebildeten Heizleiter. Außerdem ist durch die
Dickschichttechnik der Heizleiter mit einfachen Mitteln
verschiedenartig strukturierbar, zum Beispiel in
Mäanderform.
Ausführungsbeispiele der Erfindungen sind in der Zeichnung
dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine vereinfachte
Explosionsdarstellung einer ersten erfindungsgemäßen
Heizeinrichtung, Fig. 2 eine Folie zur Herstellung eines
Heizelements, Fig. 3 ein aus der Folie ausgestanztes
Heizelement gemäß Fig. 1, Fig. 4 eine zusammenlaminierte
Heizeinrichtung gemäß Fig. 1 im Querschnitt, Fig. 5 einen
Querschnitt einer runden Heizeinrichtung, Fig. 6 eine
Explosionsdarstellung einer zweiten erfindungsgemäßen
Heizeinrichtung, Fig. 7 einen Querschnitt der
Heizeinrichtung gemäß Fig. 6, Fig. 8 eine Draufsicht auf
ein Heizelement mit einer strukturierten Heizleiterzone,
Fig. 9 eine Draufsicht auf eine Ausgleichsschicht für ein
Heizelement, Fig. 10 einen Querschnitt durch eine
Heizeinrichtung mit einer ersten Ausführungsform der
Ausgleichsschicht und Fig. 11 einen Querschnitt durch eine
Heizeinrichtung mit einer zweiten Ausführungsform der
Ausgleichsschicht.
Die in Fig. 1 vereinfacht und stark vergrößert dargestellte
Heizeinrichtung besteht aus einer ersten keramischen
Trägerfolie 11, einer zweiten keramischen Trägerfolie 12 und
einem zwischen den beiden Trägerfolien 11 und 12
angeordneten Heizelement 13. Die Trägerfolien 11, 12
bestehen aus einem elektrisch isolierenden keramischen
Material. Das Heizelement 13 besitzt eine Heizleiterzone 26
mit einem Heizleiter 15, der mit einer ersten Zuleitung 16
und einer zweiten Zuleitung 17 verbunden ist. Die
Heizleiterzone 26 ist an einem Ende der Trägerfolien 11, 12
positioniert. Die Zuleitungen 16, 17 führen vom Heizleiter
15 an das gegenüberliegende Ende der Trägerfolien 11, 12.
Das Heizelement 13 gemäß Fig. 3 ist aus einer elektrisch
leitenden, keramischen Folie, nachfolgend Heizelementfolie
19 genannt (Fig. 2), ausgestanzt. Die Kontur des
Heizelements 13 ist dabei so ausgebildet, daß die beiden
Zuleitungen 16, 17 breiter ausgeführt sind als der
Heizleiter 15, wodurch sich der Querschnitt der Zuleitungen
16, 17 gegenüber dem Querschnitt des Heizleiters 15 erhöht.
Damit ist der ohmsche Widerstand der einzelnen Zuleitung 16,
17 geringer als der ohmsche Widerstand des Heizleiters 15.
Dadurch ist gewährleistet, daß die Heizleistung im
Heizleiter 15 entsteht und sich damit auf das mit dem
Heizleiter 15 versehene Ende der Trägerfolien 11, 12
konzentriert. Die Heizelementfolie 19 hat eine Dicke von 20
µm bis 500 µm.
Die Trägerfolien 11, 12 und das Heizelement 13 werden zu
einem Sinterkörper 21, 22 gemäß den Fig. 4 und 5
zusammenlaminiert und gesintert, wobei der Sinterkörper 22
gemäß Fig. 5 vor dem Sintern zu einem
rotationssymmetrischen Stift gepreßt wurde.
Bei der Heizleiterzone 26 gemäß Fig. 8 sind in die
Heizelementfolie 19 Vertiefungen 27 eingeprägt, so daß an
diesen Stellen der Querschnitt der Heizelementfolie 19
reduziert wird. Neben den Vertiefungen 27 sind Bereiche 28
vorhanden, die einen größeren Querschnitt als die Bereiche
der Vertiefungen 27 aufweisen. Der Querschnitt der Bereiche
28 und der Vertiefungen 27 ist geringer als der Querschnitt
der Zuleitungen 16, 17, wodurch die Heizleiterzone 26
hochohmiger als die Zuleitungen 16, 17 ist. Dadurch entsteht
ein hochohmiger Strompfad in der Heizleiterzone 26, der als
Heizleiter 15 wirkt.
Zur Herstellung der Heizeinrichtung wird das Heizelement 13
zunächst ausgestanzt und danach die Heizleiterzone 26
strukturiert, wobei wesentlich ist, daß nach dem
Strukturieren ein Heizleiter vorliegt, dessen Querschnitt
geringer ist als der Querschnitt der Zuleitungen 16, 17.
Eine zweite Herstellungsmöglichkeit besteht darin, daß
zuerst die Heizleiterfolie 19 im Bereich der späteren
Heizleiterzone 26 mit einer Struktur gemäß den Vertiefungen
27 und den Bereichen 28 versehen wird und danach das
Heizelement 13 aus der Heizleiterfolie ausgestanzt wird.
Dadurch wird das beim Prägen seitlich weggedrückte Material
beim Stanzen mit weggeschnitten. Damit ist leichter zu
gewährleisten, daß der Querschnitt des Heizleiters 15
geringer und damit hochohmiger ist als der der Zuleitungen
16, 17.
Zur Herstellung der Heizeinrichtung werden die Trägerfolien
11 und 12 das dazwischen angeordneten Heizelement 13 mit den
Zuleitungen 16, 17 und mit dem Heizleiter 15 unter Druck
zusammenlaminiert. Der zusammenlaminierte Körper wird in
einem Co-Sinterverfahren bei beispielsweise 1850°C unter
Stickstoff beziehungsweise mit einem Formiergas gesintert.
Danach entstehen die Sinterkörper 21 oder 22 mit den in den
Fig. 4 und 5 dargestellten Querschnitten.
Zwei weitere Ausführungen der erfindungsgemäßen
Heizeinrichtung gehen aus den Fig. 9, 10 und 11 hervor.
Hierbei wird eine Ausgleichsschicht 30 um das Heizelement 13
angeordnet. Die Ausgleichsschicht 30 besteht aus einem
elektrisch isolierenden, keramischen Material,
beispielsweise Al₂O₃ oder Si₃N₄. Die Dicke der
Ausgleichsschicht 30 entspricht etwa der Dicke der
Heizleiterfolie 19, aus der das Heizelement 13 ausgestanzt
ist.
Zweckmäßig ist, die Ausgleichsschicht 30 gemäß Fig. 10 aus
einer weiteren keramischen Folie 31 herzustellen. Dazu wird
aus der Folie 31 gemäß Fig. 9 eine Aussparung 32
ausgestanzt, die der Kontur des Heizelements 13 entspricht.
Die zweite Ausführungsform der Ausgleichsschicht 30 geht aus
Fig. 11 hervor. Hier ist die Ausgleichsschicht 30 von einer
der Trägerfolien 11, 12 gebildet, in die eine Vertiefung 36
eingeprägt ist, die die Kontur des Heizelements 13 besitzt.
Die Tiefe der Vertiefung 36 entspricht im wesentlichen der
Dicker der Heizleiterfolie 19. In die Vertiefung 36 wird das
Heizelement 14 eingelegt und mit der anderen Trägerfolien
11, 12 zusammenlaminiert. Es ist jedoch auch möglich in
beide Trägerfolien 11, 12 jeweils die Kontur einzuprägen,
wobei die Dicke des dadurch gebildeten Hohlraumes im
wesentlichen der Dicke der Heizleiterfolie 19 entsprechen
sollte. Es ist darüberhinaus ebenfalls denkbar, neben den
Trägerfolien 11, 12 zusätzliche keramische Folien zu
verwenden, in denen die Vertiefung 36 eingeprägt ist, so daß
das ausgestanzte Heizelement 13 in der Großfläche mindestens
einer der zusätzlichen Folien versenkt werden kann.
Eine weitere erfindungsgemäße Heizeinrichtung geht aus den
Fig. 6 und 7 hervor. Gemäß Fig. 6 ist auf einem
Endabschnitt der ersten Trägerfolie 11 eine einen Heizleiter
20 bildenden Heizleiterschicht 24 mit beispielsweise einer
U-förmigen Kontur aufgetragen. Die Heizleiterschicht 24 wird
aus einer keramische Paste bildet, die eine keramische
Komponente und ein elektrisch leitendes,
hochtemperaturbeständiges Material, beispielsweise MoSi₂
enthält. Die Paste wird mittels Sieb- oder
Tampondrucktechnik auf mindestens eine der Trägerfolien 11,
12 aufgetragen. Die beiden Zuleitungen 16, 17 sind ebenfalls
aus einer Heizelementfolie ausgestanzt und werden
beispielsweise auf die erste Trägerfolie 11 aufgelegt, so
daß die Zuleitungen 16, 17 die Heizleiterschicht 24
kontaktieren.
Die Schichtdicke der Heizleiterschicht 24 beträgt
beispielsweise 20 µm. Die Dicke der Zuleitungen 16, 17
entspricht der Dicke der Heizelementfolie 19 von
beispielsweise 0,4 mm.
Nach dem Aufbringen der Heizleiterschicht 24 und dem
Auflegen der Zuleitungen 16, 17 auf die Trägerfolie 11 wird
die zweite Trägerfolie 12 mit der ersten Trägerfolie 11
unter Druck zusammenlaminiert und anschließend zu einem
Sinterkörper 23 gesintert. Der Sinterkörper 23 kann auch zu
einem Körper mit einem runden Querschnitt gemäß Fig. 5 vor
dem Sintern gepreßt werden.
Die Trägerfolien 11, 12 bestehen beispielsweise jeweils aus
AlN. Es ist aber auch denkbar, andere elektrisch
isolierende, keramische Materialien, wie beispielsweise
Si₃N₄ oder Al₂O₃ oder ein Gemisch dieser Stoffe einzusetzen.
Es ist ebenfalls denkbar, die beiden Trägerfolien 11, 12 aus
unterschiedlichen Materialien herzustellen.
Die Heizelementfolie 19, aus der das Heizelement 13 bzw. die
Zuleitungen 16, 17 ausgestanzt werden, besteht
beispielsweise aus einem Gemisch aus 90-30 Mol-% MoSi₂ und
10-70 Mol-% AlN. Anstelle von AlN kann auch Si₃N₄ oder
Al₂O₃ oder ein Gemisch dieser Stoffe verwendet werden. Die
Zugabe von Si₃N₄, AlN und/oder Al₂O₃, richtet sich nach dem
Material der verwendeten Trägerfolien 11, 12, wobei durch
die Zugabe des entsprechenden Materials der Trägerfolien 11,
12 die thermischen Ausdehnungskoeffizienten von Trägerfolien
11, 12 und Heizelement 13 näher zusammenrücken und dadurch
die Haftfestigkeit des Heizelements mit den Trägerfolien 11,
12 verbessert wird.
Die erfindungsgemäße Heizeinrichtung ist beispielsweise
geeignet für den Einsatz als Glühkerze und Glühvorsatz oder
Glühkörper, welche als Starthilfen das Anlassen von
Dieselmotoren erleichtern. Dabei ragt das mit dem Heizleiter
15, 20 versehene Ende in den Brennraum beziehungsweise in
die Vorkammer eines Dieselmotors hinein. Die Aufnahme in ein
Gehäuse und die Kontaktierung der Zuleitungen 16, 17 mit
Anschlußkabeln ist allgemein bekannt und wird nicht näher
beschrieben.
Es ist aber ebenso denkbar, die Heizeinrichtung mit anderen
Bauelementen zu kombinieren, die auf eine bestimmte
Temperatur aufgeheizt werden müssen.
Claims (12)
1. Keramische Heizeinrichtung mit einem in einem elektrisch
isolierenden keramischen Körper eingebetteten Heizelement
(13) mit einem Heizleiter (15) mit Zuleitungen (16, 17) und
mit einer Heizleiterzone (26), die von dem an einem Ende
zwischen den Zuleitungen (16, 17) ausgebildeten Heizleiter
(15) gebildet ist, wobei das Heizelement (13) aus einer
keramischen Folie ausgestanzt ist, dadurch gekennzeichnet,
daß das aus der keramischen Folie (19) ausgestanzte
Heizelement (13) zwischen einer ersten Trägerfolien (11) und
einer zweiten Trägerfolie (12) angeordnet und die
Trägerfolien (11, 12) und das Heizelement (14)
zusammenlaminiert sind.
2. Heizeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß in die Heizleiterzone (26) Vertiefungen (27) eingebracht
sind, die in der Heizleiterzone (26) Bereiche mit
unterschiedlichen Querschnitten derart ausbilden, daß eine
strukturierter Heizleiter (15) mit mindestens einem
gegenüber den Zuleitungen (16, 17) hochohmigeren Strompfad
entsteht.
3. Heizeinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Vertiefungen durch Prägen in die keramische Folie
eingebracht sind.
4. Heizeinrichtung nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet,
daß das Heizelement (13) von einer Ausgleichsschicht (30)
umgeben ist, die von mindestens einer elektrisch
isolierenden, keramischen Folie (31) gebildet ist, und daß
die Folie (31) eine Kontur aufweist, in der das Heizelement
(13) zumindest annähernd versenkbar ist.
5. Heizeinrichtung nach Anspruch 4 , dadurch gekennzeichnet,
daß die Kontur von einer aus der Folie (31) ausgestanzten
Aussparung (32) gebildet ist, in die das ausgestanzte
Heizelement (14) versenkbar ist.
6. Heizeinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Folie (31) von mindestens einer der beiden
Trägerfolien (11, 12) gebildet ist, daß die Kontur von
mindestens einer in mindestens eine der Trägerfolien (11,
12) eingebrachten Vertiefung (36) gebildet ist und daß in
der Vertiefung (36) das Heizelement (13) versenkbar ist.
7. Keramische Heizeinrichtung mit einem in einem elektrisch
isolierenden keramischen Körper eingebetteten Heizelement
(14) mit einem Heizleiter (20) und mit Zuleitungen (16, 17)
und mit einer Heizleiterzone, die von dem an einem Ende
zwischen den Zuleitungen (16, 17) ausgebildeten Heizleiter
(20) gebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß der
Heizleiter (20) von einer auf wenigstens eine der
Trägerfolien (11, 12) in Dickschichttechnik aufgetragenen
Heizleiterschicht (24) gebildet ist, daß die Zuleitungen
(16, 17) aus einer elektrisch leitenden, keramischen Folie
ausgestanzt sind, daß die ausgestanzten Zuleitungen (16, 17)
auf einer der Trägerfolien (11, 12) derart angeordnet sind,
daß die Zuleitungen (16, 17) mit der Heizleiterschicht (24)
kontaktiert sind, und daß die Trägerfolien (11, 12) und das
Heizelement (14) zusammenlaminiert sind.
8. Verfahren zur Herstellung einer Heizeinrichtung mit einem
in mindestens zwei keramischen Trägerfolien eingebetteten
Heizelement mit einem in einer Heizleiterzone angeordneten
Heizleiter und mit Zuleitungen, nach Anspruch 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die Zuleitungen des
Heizelements aus einer elektrisch leitenden, keramischen
Folie ausgestanzt werden, daß das Heizelement zwischen den
Trägerfolien angeordnet und mit den Trägerfolien zu einem
Laminierkörper zusammenlaminiert wird und daß anschließend
der Laminierkörper gesintert wird.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß in die Heizleiterzone Vertiefungen derart eingeprägt
werden, daß ein strukturierter Heizleiter mit mindestens
einem gegenüber den Zuleitungen hochohmigeren Strompfad
entsteht.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß zunächst das Heizelement ausgestanzt wird und
anschließend die Heizleiterzone strukturiert wird.
11. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
zunächst die Folie im Bereich der Heizleiterzone
strukturiert wird und daß anschließend das Heizelement aus
der Folie ausgestanzt wird.
12. Verwendung der keramischen Heizeinrichtung nach Anspruch
1 bis 7 als Glühkerze, Glühvorsatz oder Glühkörper, welche
zum Einsatz als Starthilfevorrichtungen in
Verbrennungsmotoren geeignet sind.
Priority Applications (3)
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|---|---|---|---|
| DE19547373A DE19547373A1 (de) | 1994-12-29 | 1995-12-19 | Keramische Heizeinrichtung, Verfahren zu deren Herstellung und deren Verwendung |
| EP95120498A EP0720416B1 (de) | 1994-12-29 | 1995-12-22 | Keramische Heizeinrichtung, Verfahren zu deren Herstellung und deren Verwendung |
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Cited By (3)
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|---|---|---|---|---|
| DE19702309A1 (de) * | 1997-01-23 | 1998-07-30 | Bosch Gmbh Robert | Keramische Heizeinrichtung, Verfahren zu deren Herstellung und deren Verwendung |
| DE19820141A1 (de) * | 1998-05-06 | 1999-11-25 | Ego Elektro Geraetebau Gmbh | Elektrische Zündvorrichtung, insbesondere für einen Zigarettenanzünder |
| WO2010022730A3 (en) * | 2008-08-25 | 2012-05-18 | Dantherm Power A/S | Start-up system for a catalytic burner and method of starting-up a catalytic burner |
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1995
- 1995-12-19 DE DE19547373A patent/DE19547373A1/de not_active Withdrawn
- 1995-12-22 DE DE59510882T patent/DE59510882D1/de not_active Expired - Fee Related
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| DE59510882D1 (de) | 2004-04-29 |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |