DE19546029A1 - Fahrtschreiber mit einem im Schreibsystem für die Geschwindigkeitsaufzeichnungen vorgesehenen Schrittmotor - Google Patents
Fahrtschreiber mit einem im Schreibsystem für die Geschwindigkeitsaufzeichnungen vorgesehenen SchrittmotorInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Fahrtschreiber mit einem im
Schreibsystem für die Geschwindigkeitsaufzeichnungen
vorgesehenen Schrittmotor, wobei das Schreibsystem auf einer
Montageplatte angeordnet ist und einen Anschlag umfaßt, an
welchem beim Auftreten des Geschwindigkeitsmeßwertes "Null" der
mit dem Schrittmotor in getrieblicher Verbindung stehende Träger
des Geschwindigkeitsschreibstiftes anliegt.
Die Aufzeichnungen von Fahrtschreibern, das heißt die
Aufzeichnungen wenigstens der von einem Kraftfahrzeug gefahrenen
Geschwindigkeiten, der zurückgelegten Strecken und der
verschiedenen Arbeitszeiten sowie der Pausen eines Fahrers
dienen bekanntlich der Beurteilung der wirtschaftlichen Nutzung
eines Fahrzeuges vor allem aber der Unfallauswertung und bei
Verkehrskontrollen dem Nachweis der Einhaltung von
Verkehrsvorschriften.
Insofern muß insbesondere für die
Geschwindigkeitsaufzeichnungen ein hohes Maß an Übereinstimmung
mit den auf einer Diagrammscheibe aufgedruckten Kreislinien der
Geschwindigkeitsskale bestehen. Aufgrund vielfältiger Fertigungs-
und Montagetoleranzen insbesondere bei solchen Fahrtschreibern,
bei denen die Diagrammscheiben einer relativ zum Gerätegehäuse
bewegbaren Auflage zugeordnet und die Träger der Schreibstifte in
dem Gehäuse verschiebbar gelagert sind, ist eine solche
Übereinstimmung nach der Montage eines Fahrtschreibers nicht ohne
weiteres gegeben. Das heißt, es ist vorbehaltlich einer
Einstellung der Steilheit der Kennlinie des
Geschwindigkeitsmeßsystems erforderlich den
Geschwindigkeitsschreibstift exakt auf einen
Geschwindigkeitsskalenkreis vorzugsweise jedoch auf die
Grundlinie der Geschwindigkeitsaufzeichnungen zu positionieren,
was im allgemeinen einen erheblichen Justieraufwand erfordert.
Das bisher übliche Justierverfahren, das ein Herantasten an
die Sollage des Geschwindigkeitsschreibstiftes aufgrund einer
Testaufzeichnung darstellte sieht vor, entweder das
Geschwindigkeitsmeßwerk in einer geeigneten Langlochbefestigung
zu verdrehen oder den Halter des Geschwindigkeitsschreibstiftes
zu verbiegen. Dabei ist in der Regel mehrmals ein Testlauf und
ein öffnen und Schließen des Fahrtschreibers vorzunehmen. Ein
solches Justierverfahren das eine Vielzahl von Handgriffen
erfordert und dessen Ergebnis von der subjektiven
Geschicklichkeit und Sorgfalt des Justierenden abhängt ist
zeitraubend, zeitlich nicht planbar und kann demnach nicht
unmittelbar in den Fertigungsfluß einer Großserienfertigung
eingegliedert werden.
Der Erfindung lag somit die Aufgabe zugrunde den
Justieraufwand für das Positionieren des
Geschwindigkeitsschreibstiftes zu verringern, insbesondere die
für die Justierung erforderlichen Mittel zu vereinfachen und den
Justiervorgang effektiver zu machen.
Die Lösung der Aufgabe beschreibt der Schutzanspruch 1.
Eine bevorzugte Ausführungsvariante ist im Unteranspruch 2
definiert.
Der besondere Vorzug, den die Erfindung bietet, ist darin zu
sehen, daß Justiermaßnahmen wie ein Verbiegen des Halters des
Geschwindigkeitsschreibstiftes, bei dem u. a. die Unsicherheit
der mechanischen Hysterese besteht oder das Verstellen des
Geschwindigkeitsmeßwerkes, das bei jedem Justiereingriff ein
Lösen und wieder Festziehen wenigstens zweier Schraubverbindungen
erforderlich macht, vermieden werden können.
Vorteilhaft ist ferner, daß der erfindungsgemäß vorgesehene
Anschlag zur Justierung der Nullage des Schreibsystems
unmittelbar und mit der erforderlichen Drehbarkeit und
Selbsthemmung an der Montageplatte des Schreibsystems
spritzgießtechnisch angeformt ist, so daß weder eine getrennte
Montage des Anschlages noch ein Festspannen, nach einem
Justiervorgang beispielsweise mittels einer Schraube,
erforderlich sind. Außerdem ermöglicht es die Erfindung, daß für
die verschiedenen Meßbereiche nur eine Montageplatte
herzustellen ist. Das heißt, daß die verschiedenen
meßbereichsbedingten Nullagen des Geschwindigkeitsschreibstiftes
entweder mit einem einzigen, in geeigneter Weise ausgebildeten
Anschlag eingestellt werden können oder daß zur Abdeckung
sämtlicher Meßbereiche wenigstens zwei einstellbare Anschläge
vorgesehen sind, von denen der für den oder die kleineren
Meßbereiche vorgesehene Anschlag auf einfache Weise, vorzugsweise
werkzeuglos entfernbar ist.
Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, daß in
gleicher Weise auch die Nullage eines für das Aufzeichnen der
Motordrehzahlen vorgesehenen Schreibsystems justiert werden kann,
wenn ein Fahrtschreiber zusätzlich mit einem solchen
Schreibsystem ausgerüstet ist.
Im folgenden sei die Erfindung anhand der beigefügten
Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht eines Schreibsystems eines Fahrtschreibers
in seiner Nullage unter Verwendung eines Anschlages,
Fig. 2 eine Schnittdarstellung der Befestigungsstelle des
Anschlages gemäß der Pfeilrichtung A in Fig. 1,
Fig. 3 eine Teildarstellung einer Ausführungsvarianten des
Schreibsystems gemäß Fig. 1 unter Verwendung von
wenigstens zwei unterschiedlichen Meßbereichen
zugeordneten Anschlägen,
Fig. 4 eine Seitenansicht der Ausführungsvarianten gemäß Fig. 3
in Pfeilrichtung B,
Fig. 5 eine Teilschnittdarstellung der Ausführungsvarianten gemäß
Fig. 3,
Fig. 6 ein weiteres die Ausbildung eines einstellbaren Anschlages
betreffendes Ausführungsbeispiel.
Die in Fig. 1 dargestellte Bauform eines Schreibsystems 1
findet vorzugsweise in Fahrtschreibern Anwendung, bei denen die
Diagrammscheibe 2 entweder selbsttätig eingezogen und ausgegeben
werden kann oder einer Schublade bzw. einem Träger, welche
parallel zu einer das Schreibsystem 1 tragenden Montageplatte 3
verschoben bzw. verschwenkt werden können, zugeordnet ist. Die
Erfindung ist aber auch bei Fahrtschreibern realisierbar, bei
denen das Uhrwerk und der den Diagrammscheiben zugeordnete
Zentrier- und Mitnahmedorn in einem aufklappbaren Deckel
angeordnet sind, was bekanntlich den Vorteil bietet, daß im
Gegensatz zu den erstgenannten Fahrtschreibertypen ein Anheben
und Absenken der Schreibstifte bzw. der Diagrammscheibenauflage,
wenn letztere sich beim Wechseln einer Diagrammscheibe noch oder
wieder in Schreibposition befindet, nicht erforderlich ist.
Wesentlich ist, daß in diesem Falle der Fahrtschreiber nach der
funktionsfertigen Montage des Schreibsystems 1 von seiner
Rückseite her offen und somit ein Justieren des Schreibsystems 1
durchführbar ist.
In Fig. 1 ist mit 4 ein Zentrier- und Mitnahmedorn
bezeichnet, dessen nicht dargestellter uhrzeitsynchroner Antrieb
beispielsweise im Boden 5 einer Schublade angeordnet ist. Mit 6,
7, 8 und 9 sind an der Montageplatte 3 vorzugsweise
spritzgießtechnisch angeformte Halter bezeichnet, von denen das
eine Halterpaar 6, 7 der Befestigung einer Führungsstange 10
dient, während in dem anderen Halterpaar 8, 9 eine Exzenterwelle
11 gelagert ist. Letztere ist von einem nicht dargestellten
Stellmotor über Zahnräder 12, 13 und 14 antreibbar und besteht
bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel aus einer zylindrischen
Stange 15, welche in Mitnehmern 16 und 17, die in den Haltern 8
und 9 gelagert sind, exzentrisch aufgenommen ist. Dabei ist dem
Mitnehmer 16 das Zahnrad 12 zugeordnet. Eine in der Montageplatte
3 vorgesehene Aussparung 18 dient dazu, daß der Zentrier- und
Mitnahmedorn 4 in die Ebene der Montageplatte 3 hineinragen kann
und somit die Montageplatte 3 als Niederhalter für die
Diagrammscheiben 2 wirkt. Ferner geht aus der Fig. 1 hervor, daß
auf der Führungsstange 10 ein Träger 19 verschiebbar gelagert
ist. An dem Träger 19 ist ein Arm 20 ausgebildet, der mit einem
Finger 21 in den Bewegungsbereich der Exzenterwelle 11 eingreift.
Außerdem ist an dem Arm 20 eine die Registrierkraft liefernde
Schenkelfeder 22 gehaltert sowie ein Schreibstift 23 befestigt,
und zwar an einem in Fig. 1 nicht sichtbaren, die Stange 15 der
Exzenterwelle 11 untergreifenden Schenkel des Armes 20. Der
Vollständigkeit halber sei in diesem Zusammenhang noch erwähnt,
daß der eine Schenkel 24 der Schenkelfeder 22 sich stets an dem
Arm 20 abstützt, während der andere Schenkel 25 an der
exzentrisch gehalterten Stange 15 anliegt und beim Verschwenken
der Exzenterwelle 11 im Sinne eines Absenkens des Schreibstiftes
23 auf die Diagrammscheibe 2 als federnder Mitnehmer dient. Im
Gegensatz hierzu hat der Finger 21 die Aufgabe nach einem
gewissen Leerhub als Mitnehmer beim Abheben des Schreibstiftes 23
von der Diagrammscheibe 2 zu dienen.
Der meßwertabhängige Antrieb des Trägers 19, der somit auf
der Führungsstange 10 verschoben als auch um die Führungsstange
10 im geringen Maße verschwenkt wird, geht aus von einem
Schrittmotor 26, welcher mittels Schrauben 27 und 28 auf
geeigneten Stützen an der Montageplatte 3 befestigt ist. Das auf
der gegen die Montageplatte 3 weisenden Motorwelle befestigte
Ritzel 29 kämmt mit einem Zahnrad 30, welches mit einem Zahnrad
31 ein Teil bildet. Letzteres steht in Eingriff mit einer an dem
Träger 19 ausgebildeten Verzahnung 32. Eine in der Montageplatte
3 vorgesehene Aussparung 33 ermöglicht nicht nur ein Durchgreifen
des Schreibstiftes 23 auf die Diagrammscheibe 2, sondern auch ein
Eintauchen des Trägers 19 in die Plattenebene der Montageplatte
3, wodurch eine weitgehende Bauraumverdichtung gegeben ist.
Die in der Fig. 1 dargestellte Diagrammscheibe 2 ist in der
üblichen Weise mit einem für eine Aufzeichnungsdauer von 24
Stunden ausgelegten Skalen- und Diagrammnetzwerk versehen, von
dem der Einfachheit halber nur die Zeitskalen 34 und 35 sowie die
Geschwindigkeitsskalenkreise, von denen einer mit 36 bezeichnet
ist, dargestellt sind. Mit 37 ist eine konzentrische Linie
bezeichnet, welche die Nullinie der
Geschwindigkeitsaufzeichnungen darstellt, die vom Schreibstift 23
aufgezeichnet wird, wenn der Träger 19 mittels eines an ihm
ausgebildeten Tastansatzes 38 an der exzentrischen Kontur 39
eines Anschlages 40 anliegt. Der Anschlag 40 ist als Outsertteil
unmittelbar an der Montageplatte 3 angeformt. Dabei ist der Sitz
des Anschlages 40 an der Montageplatte 3 derart, daß ein
Verdrehen möglich, sonst aber eine erschütterungs- und
temperaturdehnungssichere Verbindung mit der Montageplatte 3
gegeben ist. Die hierzu erforderliche Haltekraft des Anschlages
40 an der Montageplatte 3, mit anderen Worten das für das
Verstellen des Anschlages 40 erforderliche Drehmoment, läßt sich
mit den Maßen h, d₁ und d₂ des Anschlages 40 bzw. des an dem
Anschlag 40 angeformten nicht näher bezeichneten Flansches
bestimmen. Mit einer in geeigneter Weise ausgebildeten Riffelung
an der Montageplatte 3 kann die Haltekraft verstärkt werden.
Zum Verstellen des Anschlages 40 ist dieser mit einem dem
Ansetzen einen Schraubendrehers geeigneten Schlitz 41 oder, was
für das Einleiten größerer Stellkräfte günstiger ist, mit einem
Außen- oder Innensechskant versehen. Denkbar ist ferner den
Anschlag 40 mit einem, beispielsweise mit einem Rändel versehenen
Stellknopf auszubilden, so daß eine werkzeuglose Justierung
vorgenommen werden kann. Im übrigen ist in der Fig. 1 mit der
strichpunktierten Lage des am Träger 19 ausgebildeten Armes 20
die ebenfalls mit dem Anschlag 40 einstellbare Nullage des
Schreibsystems 1 bei einem; größeren Meßbereich dargestellt.
Mit 42 ist eine Feder bezeichnet, die am Träger 19 angreift und
dem Ausgleich des Getriebespiels im Schreibsystem 1 dient.
Die Fig. 6 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines Anschlages
43, an welchem ein Arm 44 angeformt ist, welcher die
Montageplatte 3 umgreift. Der Arm 44 dient somit einer
zusätzlichen Halterung des Anschlages 43 an der Montageplatte 3
und indem er als Knebel ausgebildet wird, gleichzeitig als
Stellelement. Zum besseren Verständnis dieses
Ausführungsbeispiels sei noch erwähnt, daß die Montageplatte 3
konzentrisch zur Achse des Anschlages 43 derart freigeschnitten
ist, daß eine Drehbewegung des Armes 44 innerhalb eines gewissen
Winkelbereichs möglich ist. Der Hub des exzentrischen Teils 45
des Anschlages 43 muß, wenn nicht wie bei dem Ausführungsbeispiel
gemäß Fig. 1 mehrere Meßbereiche abgedeckt werden sollen, der
möglichen maximalen Toleranzsumme, welche sich durch Fertigungs-
und Montagetoleranzen der Bauteile des Schreibsystems 1 ergeben
kann, entsprechen.
Bei den Ausführungsvarianten gemäß den Fig. 3, 4 und 5
ist ein Träger 46 vorgesehen, an dem zwei Tastansätze 47 und 48
ausgebildet sind. Diesen sind an der Montageplatte 3 angeformte
Anschläge 49 und 50 zugeordnet. Die verdrehbar angeformten
Anschläge 49 und 50 sind jeweils mit einem Betätigungsschlitz 51
bzw. 52 sowie mit einer Kurvenbahn 53 bzw. 54 versehen und dienen
jeweils der Justierung unterschiedlicher Nullagen des Trägers 46
bzw. des Geschwindigkeitsschreibstiftes. Diese Lösung ist
insbesondere darin zweckmäßig, wenn Meßbereiche zur Anwendung
kommen, die eine relativ große Differenz im Registrierhub
aufweisen.
Bei dieser Lösung ist es erforderlich, daß der dem
Meßbereich mit dem kleineren Registrierhub zugeordnete Anschlag
entfernt, wird wenn das Schreibsystem einen größeren
Registrierhub ausführen soll. Demzufolge ist der Anschlag 49
ausbrechbar ausgebildet, das heißt, er ist lediglich über einen
Steg 55 mit einem an der Montageplatte 3 angeformten Ring 56
verbunden und zwar derart, daß der Steg 55 im wesentlichen in
Bewegungsrichtung des Trägers 46 ausgerichtet ist, um die
Anschlagkräfte optimal aufnehmen zu können. Der Vollständigkeit
halber sei noch erwähnt, daß mit 57 ein Lagerschenkel des Trägers
46 und mit 58 und 59 die Lagerschenkel des Trägers 19 bezeichnet
sind.
Claims (4)
1. Fahrtschreiber mit einem im Schreibsystem für die
Geschwindigkeitsaufzeichnungen vorgesehenen Schrittmotor,
wobei das Schreibsystem auf einer Montageplatte angeordnet ist
und einen Anschlag umfaßt, an welchem beim Auftreten des
Geschwindigkeitsmeßwertes "Null" der mit dem Schrittmotor in
getrieblicher Verbindung stehende Träger des
Geschwindigkeitsschreibstiftes anliegt,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Anschlag (40, 43, 49, 50) auf der Montageplatte (3)
drehbar gelagert und die mit dem Träger (19, 46) des
Geschwindigkeitsstiftes (23) zusammenwirkende Mantelfläche des
Anschlages (40, 43, 49, 50) wenigstens teilweise als
Kurvenbahn (39, 45, 53, 54) ausgebildet ist.
2. Fahrtschreiber nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Anschlag (40, 43, 49, 50) als Outsertteil an der
Montageplatte (3) derart angeformt ist, daß er in bezug auf
die Drehbarkeit selbsthemmend ausgebildet ist.
3. Fahrtschreiber nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Anschlag (40) als Exzenter (39) ausgebildet ist.
4. Fahrtschreiber nach einem der voranstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß zur Festlegung mehrerer voneinander relativ weit
entfernter Nullagen des Geschwindigkeitsschreibstiftes (23)
mehrere Anschläge (53, 54) derart ausgebildet sind, daß sie
wenigstens bis auf einen ausbrechbar sind.
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