DE19546424B4 - Anordnung zum Abstützen einer geteilten Gelenkachse - Google Patents
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Abstract
Anordnung zum Abstützen einer geteilten Gelenkachse in einem Fahrzeug, das mindestens eine treibende Achse (2) und mindestens eine nichttreibende, tragende Achse (1) aufweist, wobei eine Gelenkachse (11; 11') über die nichttreibende Achse (1) verläuft und in deren Nähe abgestützt ist, um senkrechten Bewegungen der nichttreibenden Achse (1) zu folgen, während die nichttreibende Achse (1) an ihrer Mitte über ein Abstützgerät (4; 40) der Achse (1) am Rahmen (5) des Fahrzeugs abgestützt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenkachse (11; 11') an dem Abstützgerät (4; 40) der Achsenmitte abgestützt ist, wobei das Abstützgerät (4; 40) dadurch angepasst ist, nur den senkrechten Bewegungen der Achse (1) zu folgen und sich nicht gegenüber dem Rahmen (5) des Fahrzeugs zu drehen und das Abstützgerät (4; 40) mit der nichttreibenden Achse (1) über ein Kugelgelenk (7) verbunden ist und sich an dem Rahmen (5) des Fahrzeugs mit Gelenken (6) abstützt.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Anordnung zum Abstützen einer geteilten Gelenkachse in einem Fahrzeug, mit den Merkmalen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- In bekannten Anordnungen dieser Art ist die Gelenkachse, die mindestens an der nichttreibenden Achse mit einer ihr ”Biegen” ermöglichenden Zusatzanlenkung versehen ist, an der nichttreibenden Achse so abgestützt, dass federnde Bewegungen dieser Achse die Funktion der Gelenkachse nicht wesentlich beeinflussen.
- Eine gattungsgemäße Abstützanordnung wird in der schwedischen Patentschrift
offenbart. Darin ist die Gelenkachse zweiteilig und mit einem die Teile der Gelenkachse miteinander verbindenden Zwischengelenkteil versehen, der an seinen Enden an einem separaten Lagergehäuse auf der nichttreibenden Achse gelagert ist. Der Nachteil dieser Lösung und der übrigen bekannten Lösungen ist, dass sie für solche Fälle nicht besonders gut geeignet sind, in denen die zum Abstützen verwendete Achse eine drehbare Achse ist, wobei der ganze Achskörper sich dreht. Wenn die Gelenkachse direkt an dieser Achse abgestützt wird, werden die Gelenkwinkel beim Drehen der Achse unvorteilhaft und verursachen dadurch Verdrehungsschwingungen der Gelenkachse, die wiederum deren Lebensdauer verkürzen. Diese Anordnungen verlangen auch immer einen zusätzlichen Zwischengelenkteil.SE 467 098 B - Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diesen Nachteil zu eliminieren. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Abstützanordnung mit den Merkmalen nach Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
- Die Erfindung basiert somit auf der Idee, die Gelenkachse über eine solche Komponente des Achsensystems indirekt an der nichttreibenden Achse abzustützen, die sich nicht dem Fahrzeugrahmen gegenüber dreht, sondern nur den senkrechten Bewegungen der Achse folgt.
- Die Gelenkwinkel werden in der erfindungsgemäßen Anordnung, in der die Gelenkachse zum Beispiel an einer sog. Dreieckstütze der Achse abgestützt ist, gar nicht vom Drehen der Achse beeinflusst. Die erfindungsgemäße Abstützung kann mittels einer Stütze oder mehrerer Stützen ausgeführt werden. Bei Verwendung einer Stütze muss sie außer dem Drehen der Gelenkachse auch eine Veränderung des Winkels zwischen der Gelenkachse und der Dreieckstütze erlauben. Eine alternative Anordnung ist, zwei Stützen und eine separate Zwischengelenkachse zu benutzen, was in solchen Situationen in Frage kommt, in denen eine Veränderung des Winkels zwischen dem Abstützgerät und der Gelenkachse tendiert, allzu groß zu werden, wobei eine Winkelbewegung der Stütze nicht reicht.
- Im folgenden wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen ausführlicher erläutert. Es zeigen:
-
1 eine Seitenansicht einer bevorzugten, erfindungsgemäßen Anordnung in einer Achsensystemkonstruktion eines Fahrzeugs, die eine nichttreibende und eine treibende Achse aufweist, -
2 eine Seitenansicht der Anordnung gemäß1 ausführlicher in größerem Maßstab, -
3 die Anordnung gemäß1 in größerem Maßstab hinter der nichttreibenden Achse gesehen, -
4 eine Darstellung wie in3 in einer Situation, in der die nichttreibende Achse schräggestellt ist, -
5 eine Darstellung wie in2 in einer Situation, in der die nichttreibende Achse in senkrechter Richtung federt, -
6 eine Anordnung gemäß den vorhergehenden Figuren von oben in einer Drehsituation der Achse, -
7 und8 zwei alternative, bevorzugte, erfindungsgemäße Anordnungen in Seitenansicht, -
9 eine weitere alternative, erfindungsgemäße Anordnung von oben, und -
10 noch eine bevorzugte, alternative, erfindungsgemäße Anordnung in Seitenansicht. - Eine in
1 gezeigte Achsensystemkonstruktion eines Fahrzeugs weist mindestens eine nichttreibende, lasttragende Achse1 und eine treibende Achse2 auf, die aus der Figur ersichtlich sind. An die Achsen angeschlossene Räder sind mit dem Bezugszeichen3 bezeichnet. Die Achsen1 und2 sind jeweils von oben und an ihrer Mitte mittels einer sog. Dreieckstütze4 an einem Rahmen5 des Fahrzeugs an dessen entgegengesetzten Seiten über Gelenke6 abgestützt. An die Gelenke6 angeschlossene Zweige der Dreieckstütze4 sind mit dem Bezugszeichen4a (3 ,4 und6 ) bezeichnet. Die Abstützung zwischen den Achsen1 ,2 und den Dreieckstützen4 ist mittels eines Kugelgelenks7 verwirklicht, das am deutlichsten aus den2 und5 zu ersehen ist. Dazu sind diese Achsen1 und2 noch an ihren Enden mittels Längsstützen8 unterhalb der Achsen über sich vom Rahmen5 abwärts erstreckende Befestigungsstützen oder Hebel an den entgegengesetzten Seiten des Rahmens5 des Fahrzeugs abgestützt. Diese Abstützanordnung ist eine bekannte Konstruktion, die beispielsweise im ausführlicher beschrieben wird. Aus diesem Grund sind zum Abstützen des Achsensystems gehörende Federung und andere zum Verstehen der Erfindung unnötige Teile des Fahrzeugs unbeschrieben gelassen.finnischen Patent 84895 - Bei der treibenden Achse
2 ist eine Hinterachsübersetzung10 vorgesehen, an die sich eine Gelenkachse11 , die aus einer Kraftquelle (nicht gezeigt) des Fahrzeugs kommt, mindestens zwei Teile12 ,13 aufweist und über die nichttreibende Achse verläuft, zum Treiben der an die Achse2 angeschlossenen Räder anschließt. - Die Mitte der nichttreibenden Achse
1 ist mittels einer auf der nichttreibenden Achse1 angeordneten Erhöhung14 an der Dreieckstütze4 so abgestützt, dass die Gelenkachse11 durch eine Öffnung14a in der erwähnten Erhöhung14 verläuft. - Dabei ist die Gelenkachse
11 in der Ausführung gemäß den1 bis6 in der Nähe der nichttreibenden Achse1 so geteilt, dass ein Anschlussgelenk15 der Teile12 und13 der Gelenkachse sich hinter der Achse1 befindet und der Teil12 der Gelenkachse ebenfalls hinter dieser Achse1 über eine sich von der Dreieckstütze4 abwärts hinter die Erhöhung14 erstreckende Gelenkachsenstütze16 an der Dreieckstütze4 abgestützt ist. Die Gelenkachsenstütze16 ist ein Lagerbock, der ein Lager17 aufweist, das ein Drehen des Teils12 der Gelenkachse ermöglicht und sich dazu um eine dem Fahrzeug gegenüber querlaufende Achse drehen kann, und zwar zur Ermöglichung einer Winkelveränderung zwischen dem Teil12 der Gelenkachse und dem Lagerbock16 (der Dreieckstütze4 ), wenn die Achse1 sich in senkrechter Richtung bewegt. - Diese erfindungsgemäße Anordnung zum Abstützen der Gelenkachse erlaubt eine Schrägstellung der Achse gemäß den
4 ,5 und6 , eine federnde Bewegung in senkrechter Richtung und ein Drehen der Achse, ohne dass die Funktion der Gelenkachse11 nachteilig beeinflusst wird. -
7 zeigt eine Abstützanordnung, die von der Anordnung der vorhergehenden Figuren nur darin abweicht, dass zwischen einer Gelenkachsenstütze116 und dem Abstützgerät4 ein Gelenk118 vorgesehen ist, das ein Drehen der Gelenkachsenstütze116 dem Abstützgerät4 gegenüber um eine dem Fahrzeug gegenüber querlaufende Achse erlaubt. Diese Anordnung erlaubt eine Winkelveränderung der Gelenkachse11 , ohne dass Längsgleiten auf der Gelenkachse11 erforderlich ist. Wenn anderseits Längsgleiten (nicht in den Zeichnungen gezeigt) auf der Gelenkachse vorgesehen ist, ist diese Anlenkung, die eine Winkelveränderung erlaubt, nicht absolut notwendig. -
8 zeigt eine zweite alternative Abstützanordnung, die von der Anordnung gemäß den1 bis6 nur darin abweicht, dass eine Gelenkachsenstütze216 ein separates Abstützlagergehäuse217 und einen zwischen diesem und dem Abstützgerät4 angeordneten Verbindungsarm218 aufweist, der an dem einen Ende am Abstützlagergehäuse217 und an dem anderen Ende am Abstützgerät4 über Gelenke219 und220 angelenkt ist, die Drehungen zwischen den Gelenkachsenstützkomponenten217 ,218 und dem Abstützgerät4 um dem Fahrzeug gegenüber quer laufende Achsen erlauben. Dabei ist kein Längsgleiten auf der Gelenkachse11 erforderlich und auch keine eine Winkeländerung der Gelenkachse11 erlaubende Lagerung an einem Abstützlager217a . -
9 zeigt eine Abstützanordnung, in der ein Abstützgerät40 eine separate Längsstütze41 und eine separate Querstütze42 aufweist. Dabei kann die Gelenkachse11 an einer der Stützen41 ,42 abgestützt sein. In dieser Figur wird jedoch eine Abstützung an der Längsstütze gezeigt, welche Abstützung dann zum Beispiel aus einer der Abstützungen der1 bis8 bestehen kann. - Wenn die Winkeländerung zwischen der Dreieckstütze
4 und der Gelenkachse11 allzu groß zu werden tendiert, ist es vorteilhaft, eine Konstruktion gemäß10 zu benutzen, wobei eine Gelenkachse11' mittels einer Gelenkachsenteile12 und13 verbindenden Zwischengelenkachse18 durch die Öffnung14a in der Erhöhung14 gesteuert ist, welche Zwischengelenkachse an ihren Enden an Gelenkachsenlagerböcken19 und20 mittels daran befindlicher Lager21 und22 gelagert ist, welche Gelenkachsenlagerböcke sich von der Dreieckstütze4 abwärts an die entgegengesetzten Seiten der Erhöhung14 erstrecken. - Oben wird die Erfindung nur mittels einiger bevorzugten Ausführungsbeispiele erläutert. Unter anderem sind solche alternativen Ausführungen nicht separat in den Zeichnungen gezeigt, in denen die Gelenkachse mittels einer sich von dem Abstützgerät der Achse (der Dreieckstütze
4 oder der Querstütze42 ) abwärts vor die Erhöhung14 erstreckenden Gelenkachsenstütze vor der nichttreibenden Achse1 abgestützt ist, denn diese Lösungen stimmen wesentlich mit den1 bis8 überein, was die übrigen Teile betrifft. Dazu kann ein Fachmann die Einzelheiten der Erfindung in zahlreichen alternativen Weisen im Rahmen der Patentansprüche verwirklichen, denn wesentlich ist nur, dass die Gelenkachse an einer solchen Abstützkomponente der nichttreibenden Achse abgestützt ist, die die Gelenkachse immer in derselben, mit der Längsachse des Fahrzeugs parallelen Linie hält.
Claims (8)
- Anordnung zum Abstützen einer geteilten Gelenkachse in einem Fahrzeug, das mindestens eine treibende Achse (
2 ) und mindestens eine nichttreibende, tragende Achse (1 ) aufweist, wobei eine Gelenkachse (11 ;11' ) über die nichttreibende Achse (1 ) verläuft und in deren Nähe abgestützt ist, um senkrechten Bewegungen der nichttreibenden Achse (1 ) zu folgen, während die nichttreibende Achse (1 ) an ihrer Mitte über ein Abstützgerät (4 ;40 ) der Achse (1 ) am Rahmen (5 ) des Fahrzeugs abgestützt ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenkachse (11 ;11' ) an dem Abstützgerät (4 ;40 ) der Achsenmitte abgestützt ist, wobei das Abstützgerät (4 ;40 ) dadurch angepasst ist, nur den senkrechten Bewegungen der Achse (1 ) zu folgen und sich nicht gegenüber dem Rahmen (5 ) des Fahrzeugs zu drehen und das Abstützgerät (4 ;40 ) mit der nichttreibenden Achse (1 ) über ein Kugelgelenk (7 ) verbunden ist und sich an dem Rahmen (5 ) des Fahrzeugs mit Gelenken (6 ) abstützt. - Abstützanordnung nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mitte der nichttreibenden Achse (
1 ) mittels einer auf der nichttreibenden Achse (1 ) angeordneten Erhöhung (14 ) am Abstützgerät (4 ;40 ) der Achse (1 ) abgestützt ist, und daß die Gelenkachse (11 ;11' ) durch die Erhöhung verläuft. - Abstützanordnung nach Patentanspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenkachse (
11 ) mittels einer sich von dem Abstützgerät (4 ) der Achse (1 ) abwärts hinter die Erhöhung (14 ) erstreckenden Gelenkachsenstütze (16 ;116 ;216 ) hinter der nichttreibenden Achse (1 ) abgestützt ist. - Abstützanordnung nach Patentanspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenkachse (
11 ) mittels einer sich von dem Abstützgerät (4 ) der Achse (1 ) abwärts vor die Erhöhung (14 ) erstreckenden Gelenkachsenstütze (16 ;116 ;216 ) vor der nichttreibenden Achse (1 ) abgestützt ist. - Abstützanordnung nach Patentanspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Gelenkachsenstütze (
116 ) und dem Abstützgerät (4 ) ein Gelenk (118 ) vorgesehen ist, das ein Drehen der Gelenkachsenstütze (116 ) dem Abstützgerät (4 ) ge genüber um eine dem Fahrzeug gegenüber querlaufende Achse erlaubt. - Abstützanordnung nach Patentanspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenkachsenstütze (
216 ) ein separates Abstützlagergehäuse (217 ) und einen zwischen diesem und dem Abstützgerät (4 ) angeordneten Verbindungsarm (218 ) aufweist, der an dem einen Ende an einem Abstützlager (217 ) und an dem anderen Ende am Abstützgerät (4 ) über Gelenke (219 ,220 ) angelenkt ist, die Drehungen zwischen den Gelenkachsenstützkomponenten (217 ,218 ) und dem Abstützgerät (4 ) um dem Fahrzeug gegenüber querlaufende Achsen erlauben. - Abstützanordnung nach Patentanspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Abstützgerät (
40 ) eine separate Längsstütze (41 ) und eine separate Querstütze (42 ) aufweist, und dass die Gelenkachse (11 ) an der Längs- oder Querstütze (41 ,42 ) abgestützt ist. - Abstützanordnung nach Patentanspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenkachse (
11' ) durch die Erhöhung (14 ) mittels einer Gelenkachsenteile (12' ,13' ) verbindenden Zwischengelenkachse (18 ) gesteuert ist, die an ihren Enden an sich von dem Abstützgerät (4 ) der Achse (1 ) abwärts an die entgegengesetzten Seiten der Erhöhung (14 ) erstreckenden Gelenkachsenlagerböcken (19 ,20 ) gelagert ist.
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