DE19545029C1 - Belüftungsvorrichtung für Fahrzeuge - Google Patents
Belüftungsvorrichtung für FahrzeugeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Belüftungsvorrichtung für
Fahrzeuge, insbesondere in Verbindung mit Heizungs- oder
Klimaanlagen von Kraftfahrzeugen, gemäß dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 1.
Bei einer bekannten Belüftungsvorrichtung dieser Art
(DE 40 02 754 C2) überlappen sich die in ihren Abmessungen
etwa gleich groß ausgebildeten, in Luftströmungsrichtung
versetzten Luftfilter der Luftfilteranordnung in
Gehäusemitte, wobei der stromaufwärts liegende Filter mit
seinem oberen Filterrand an der oberen und der stromabwärts
liegende Filter mit seinem unteren Filterrand an der unteren
Gehäusewandung anliegt. Die Trennwand zwischen den Filtern
erstreckt sich von dem unteren Filterrand des stromaufwärts
liegenden Filters zum oberen Filterrand des stromabwärts
liegenden Filters und weist eine Öffnung auf, die von der
Bypassklappe verschlossen ist. Im Filterbetrieb teilt sich
der in den Gehäuseeingang eintretende Luftstrom des Gebläses
in zwei Teilströme auf, von denen je einer einen der beiden
Filter durchströmt. Eine am unteren Filterrand des
stromaufwärts gelegenen Filters angeordnete Steuerklappe
sorgt für eine weitgehend gleichmäßige Aufteilung der
Luftströme auf die Filter. Im Bypassbetrieb wird die
Trennwandöffnung durch Abschwenken der Bypassklappe
freigegeben. Dadurch strömt der größte Teil der Luft unter
Umgehung beider Filter durch die Öffnung in der Trennwand
direkt zu dem Gehäuseausgang und nur ein sehr kleiner
Luftanteil strömt weiterhin durch die beiden Luftfilter. Der
Bypassbetrieb ist vorgesehen für hohen Luftbedarf zwecks
Lüften des Fahrzeuginnenraums, der durch Reduzieren des
Luftwiderstands der Luftfilteranordnung bei maximaler
Gebläseleistung gedeckt wird. Bei dieser
Belüftungsvorrichtung unterliegt die Luftströmung im Filter-
und Bypassbetrieb nicht unerheblichen Umlenkungen, wodurch
unerwünschte Strömungsgeräusche entstehen und ein
zusätzlicher Luftwiderstand entsteht, der einen gewissen
Druckabfall zur Folge hat.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer
Belüftungsvorrichtung der eingangs genannten Art
Luftwiderstand und Druckabfall im Filter- und Bypassbetrieb
zu reduzieren.
Die Aufgabe ist
erfindungsgemäß durch die Merkmale des
Patentanspruchs 1 gelöst.
Die erfindungsgemäße Belüftungsvorrichtung hat den Vorteil,
daß durch die neuartige Anordnung der beiden Luftfilter im
Bypassbetrieb eine geradlinige Luftführung mit verschwindend
kleinem Luftwiderstand erzielt wird. Im Filterbetrieb ist die
Luftströmung auf zwei parallele Luftschächte aufgeteilt, die
jeweils ein Filter vom oberen Filterrand bis zum unteren
Filterrand überdecken und deren Querschnitte in vorteilhafter
Weise zum unteren Filterrand hin abnehmen. Dadurch wird eine
gleichmäßig über die Filterfläche verteilte Luftströmung
erreicht und der bei der Umlenkung der Luft hin in die
Luftschächte entstehender Druckabfall in akzeptablen Grenzen
gehalten. Die beiden getrennt gefilterten Luftströme
vereinigen sich hinter dem stromabwärts liegenden Luftfilter
und strömen über den Gehäuseausgang ab. Der im Filterbetrieb
entstehende Druckabfall der Luftströmung ist bei gleicher
Gebläseleistung bei der erfindungsgemäßen
Belüftungsvorrichtung kleiner als bei der eingangs
beschriebenen bekannten Belüftungsvorrichtung.
Vorteilhafte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen
Belüftungsvorrichtung mit zweckmäßigen Weiterbildungen und
Ausgestaltungen der Erfindung sind in den weiteren
Patentansprüchen angegebenen.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist
die Bypassklappe mit ihrer Schwenkachse an dem oberen
Filterrand des stromabwärts liegenden Filters so angeordnet,
daß sie in ihrer den ersten Strömungsbypass freigebenden
Schwenkstellung einen Luftdurchtrittsbereich zwischen den
beiden oberen Filterrändern der beiden Filter hin zur
Filterfläche des stromabwärts liegenden Filters abdeckt.
Dadurch wird im Bypassbetrieb eine ansonsten mögliche geringe
Luftdurchströmung des stromabwärts liegenden Filters
ausgeschlossen.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die
Bypassklappe so ausgebildet, daß sie in ihrer den ersten
Strömungsbypass abschließenden Schwenkstellung etwa parallel
zu der sich vom oberen Filterrand des stromaufwärts liegenden
Filters zum unteren Filterrand des stromabwärts liegenden
Filters sich erstreckenden Trennwand ausgerichtet ist.
Dadurch wird im Filterbetrieb eine vorteilhafte Umlenkung des
am stromaufwärts liegenden Filter vorbei strömenden
Teilluftstromes hin zum stromabwärtsliegenden Filter
erreicht.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung weist
die Bypassklappe eine solche Formgebung auf, daß sie sich in
ihrer den ersten Strömungsbypass freigebenden Schwenkstellung
über den oberen Filterrand des stromaufwärts liegenden
Luftfilters hinweg bis zu einer weiter stromaufwärts dieses
Filters liegenden Gehäusewandung erstreckt und dort einen
Luftdurchtrittsbereich zwischen dem oberen Filterrand dieses
Filters und der Gehäusewandung sperrt. Durch diese Ausführung
der Bypassklappe wird im Bypassbetrieb jegliche
Restluftströmung über die beiden Filter verhindert.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist
die dem stromaufwärts liegenden Filter weiter stromaufwärts
vorgeordnete Gehäusewandung so ausgebildet, daß der zwischen
Gehäusewandung und Filterfläche vorhandene
Luftdurchtrittsquerschnitt sich vom oberen Filterrand bis zum
unteren Filterrand hin stetig verjüngt. Dadurch wird wiederum
eine über die Filterfläche gleichmäßige Luftverteilung des im
Filterbetrieb den stromaufwärts liegenden Filter
durchströmenden Teilluftstromes sichergestellt.
Die Erfindung ist anhand eines in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels im folgenden näher beschrieben. Dabei
zeigt die Zeichnung ausschnittweise einen Längsschnitt einer
Belüftungsvorrichtung für ein Kraftfahrzeug, schematisch
dargestellt.
Die in der Zeichnung im Längsschnitt schematisch dargestellte
Belüftungsvorrichtung für Kraftfahrzeuge kann in Verbindung
mit einer Heizungsanlage oder einer Klimaanlage betrieben
werden. Die Belüftungsvorrichtung weist ein
Luftführungsgehäuse 10 mit einer einstückig umlaufenden
Gehäusewandung, die sich aus einer oberen Gehäusewandung 101,
einer unteren Gehäusewandung 102 und zwei seitlichen
Gehäusewandungen 103 zusammensetzt, und mit einem
Gehäuseeingang 11 und einem Gehäuseausgang 12 auf. Der
Gehäuseeingang 11 ist an dem Auslaß eines Gebläses 13 und der
Gehäuseausgang 12 an einem Luftleitkanal 14 angeschlossen,
der bereits Teil der Heizungs- oder Klimaanlage sein kann. Im
Gehäuse 10 ist eine Luftfilteranordnung, bestehend aus zwei
Luftfiltern 15, 16, integriert, die sich über die
Gehäusebreite bis zu den seitlichen Gehäusewandungen 103
erstrecken und in Luftströmungsrichtung zueinander versetzt
angeordnet sind. Die beiden Luftfilter 15, 16 weisen eine
unterschiedliche Filterhöhe auf, die jeweils durch einen
oberen Filterrand 151 bzw. 161 und einen unteren Filterrand
152 bzw. 162 des Filters 15 bzw. 16 festgelegt ist. Dabei
weist der in Luftströmungsrichtung gesehen stromaufwärts
liegende Filter 15 die größere Filterhöhe auf und reicht mit
seinem unteren Filterrand 152 bis an die untere
Gehäusewandung 102. Der stromabwärts liegende Filter 16 mit
der kleineren Filterhöhe ist in relativ geringem Axialabstand
von dem Filter 15 so angeordnet, daß sein oberer Filterrand
161 mit dem oberen Filterrand 151 des stromaufwärts liegenden
Filters 15 in einer zur Längsachse des Gehäuses 10 parallelen
Fluchtlinie liegt und sein unterer Filterrand 162 einen
größeren Abstand zu der unteren Gehäusewandung 102 einhält.
Zur Unterbringung der Luftfilter 15, 16 ist die untere
Gehäusewandung 102 des Gehäuses 10 ausgehend von dem
Gehäuseeingang 11 und dem Gehäuseausgang 12 haubenförmig nach
unten gezogen, wobei zwischen der von der unteren
Gehäusewandung 102 gebildeten Haubenwand und der Frontseite
des stromaufwärts liegenden Filters 15 mit der größeren
Filterhöhe einerseits und der Rückseite des stromabwärts
liegenden Luftfilters 16 mit der kleineren Filterhöhe und der
von der unteren Gehäusewandung 102 gebildeten Haubenwand
andererseits jeweils ein Strömungsweg mit ausreichendem
Querschnitt für die Luftströmung verbleibt. Zwischen dem
oberen Filterrand 151 des stromaufwärts liegenden Filters 15
und dem unteren Filterrand 162 des stromabwärts liegenden
Filters 16 erstreckt sich eine feste Trennwand 17, die bis
hin zu den seitlichen Gehäusewandungen 103 reicht. Durch
diese Anordnung der beiden Luftfilter 15, 16 verbleibt
zwischen den beiden oberen Filterrändern 151 und 161 der
beiden Luftfilter 15, 16 und der oberen Gehäusewandung 101 ein
erster Strömungsbypass 18, der sich vom Gehäuseeingang 11 zum
Gehäuseausgang 12 geradlinig erstreckt, und zwischen dem
unteren Filterrand 162 des stromabwärts liegenden Filters 16
mit kleineren Filterhöhe und der unteren Gehäusewandung 102
ein zweiter Strömungsbypass 19, der nur am stromabwärts
liegenden Filter 16 vorbeiführt.
Dem ersten Strömungsbypass 18 ist eine Bypassklappe 20
zugeordnet, die über eine hier nicht dargestellte
Betätigungsmechanik aus einer den ersten Strömungsbypass 18
absperrenden ersten Schwenkstellung (in der Zeichnung
ausgezogen dargestellt) in eine den ersten Strömungsbypass 18
vollständig freigebende zweite Schwenkstellung (in der
Zeichnung strichpunktiert dargestellt) verschwenkt werden
kann. Die Schwenkachse 21 der Bypassklappe 20 ist an dem
oberen Filterrand 161 des stromabwärts liegenden Filters 16,
und zwar an dessen dem stromaufwärts liegenden Filter 16
zugekehrten Vorderkante, festgelegt und die Bypassklappe 20
weist zwei zueinander stumpfwinklig verlaufende
Klappenabschnitte 201, 202 mit einer solchen Formgebung auf,
daß im Filterbetrieb, in welchem die Bypassklappe 20 den
ersten Strömungsbypass 18 vollständig sperrt (in der
Zeichnung ausgezogen dargestellt) der schwenkachsennahe
Klappenabschnitt 201 etwa parallel zur Trennwand 17 bis an
die obere Gehäusewandung 101 verläuft und der sich an den
ersten Klappenabschnitt 201 einstückig anschließende
Klappenabschnitt 202 an der oberen Gehäusewandung 101
anliegt, während im Bypassbetrieb, in welchem die
Bypassklappe 20 den ersten Strömungsbypass 18 völlig freigibt
(in der Zeichnung strichpunktiert dargestellt) der
schwenkachsennahe Klappenabschnitt 201 sich über den oberen
Filterrand 151 des stromaufwärts liegenden Filters 15 hinweg
und der sich daran einstückig anschließende Klappenabschnitt
202 bis hin zu der die Haubenwand bildenden Gehäusewandung
102 erstreckt. Die Bypassklappe 20 deckt damit im
Bypassbetrieb sowohl einen dem stromaufwärts liegenden Filter
15 vorgeordneten, von der Haubenwand begrenzten
Luftzuführschacht 22 als auch einen dem stromabwärts
liegenden Filter 16 vorgeordneten, von der Trennwand 17
begrenzten Luftzuführschacht 23 vollständig ab. Die untere
Gehäusewand 102 ist im Bereich der Haubenwand dabei so
geformt, daß sich der Luftdurchtrittsquerschnitt des
Luftzuführschachtes 22 vom oberen Filterrand 151 zum unteren
Filterrand 152 des Filters 15 hin stetig verjüngt. Eine
solche Verjüngung des Luftdurchtrittsquerschnitts ist auch
beim Luftzuführschacht 23 vorhanden, was durch die schräg
verlaufende Trennwand 17 sichergestellt ist.
Im Filterbetrieb ist die Bypassklappe 20 geschlossen und
nimmt ihre in der Zeichnung ausgezogen dargestellte Lage ein.
Die vom Gebläse 13 über den Gehäuseeingang 11 in das
Luftführungsgehäuse 10 einströmende Luft, die in der
Zeichnung mit ausgezogenen Pfeilen 24 markiert ist, teilt
sich in zwei Luftströme auf, wobei der eine Luftstrom über
den Luftzuführschacht 22 durch den Filter 15 und der andere
Luftstrom über den Luftzuführschacht 23 durch den Filter 16
hindurchströmt. Auf der Rückseite des Filters 16 vereinigen
sich die beiden Luftströme und strömen über den
Gehäuseausgang 12 in den Luftleitkanal 14 ab. Im
Bypassbetrieb, in welcher ein hoher Luftdurchsatz gewünscht
wird, wird die Bypassklappe 20 in ihre in der Zeichnung
strichpunktiert dargestellte Lage überführt. Der erste
Strömungsbypass 18 ist vollständig freigegeben und die
Eintrittsöffnungen der Luftzuführschächte 22, 23 zu den
Luftfiltern 15, 16 abgeschlossen. Die vom Gebläse 13 über den
Gehäuseeingang 11 in das Luftführungsgehäuse 10 einströmende
Luft, die in der Zeichnung mit strichpunktiert gezeichneten
Pfeile 25 verdeutlicht ist, strömt nun in direkter Richtung
zu dem Gehäuseausgang 12 und dort in den Luftleitkanal 14 ab.
Im Bypassbetrieb wird damit an keiner Stelle eine
Luftumlenkung erzwungen und damit der Luftströmungswiderstand
der Belüftungsvorrichtung verschwindend klein. In gleichem
Maße reduzieren sich die Strömungsgeräusche.
Die Erfindung ist nicht auf das beschriebene
Ausführungsbeispiel beschränkt. So können die beiden
Luftfilter 15, 16 auch mit gleicher Filterhöhe und damit mit
gleicher Filterfläche ausgeführt werden. Der zweite
Strömungsbypass 19 läßt sich auch dann durch eine
entsprechende Formung der haubenförmigen Gehäusewandung 102
des Gehäuses 10 ausbilden.
Claims (6)
1. Belüftungsvorrichtung für Fahrzeuge, insbesondere in
Verbindung mit Heizungs- oder Klimaanlagen in
Kraftfahrzeugen, mit einem Gehäusewandung und Gehäuseein- und
-ausgang aufweisenden Luftführungsgehäuse, an dessen
Gehäuseeingang ein Gebläse und an dessen Gehäuseausgang ein
Luftleitkanal anschließbar ist, mit einer im Gehäuse
integrierten Luftfilteranordnung aus zwei über die
Gehäusebreite sich erstreckenden, in Luftströmungsrichtung
zueinander versetzten Luftfiltern, die eine von einem oberen
und unteren Filterrand begrenzte Filterhöhe aufweisen, mit
einer zwischen dem oberen Filterrand des einen Luftfilters
und dem unteren Filterrand des anderen Luftfilters sich
erstreckenden, über die Gehäusebreite hinwegreichenden
Trennwand und mit einer Bypassklappe zum Absperren und
Freigeben eines Bypasses zu der Luftfilteranordnung, der die
am Gehäuseeingang einströmende Luft unter zumindest
weitgehender Umgehung der Luftfilteranordnung zum
Gehäuseausgang leitet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Luftfilter (15, 16) parallel zueinander so angeordnet
sind, daß zwischen den beiden oberen Filterrändern (151, 161)
und der diesen zugeordneten oberen Gehäusewandung (101) ein
vom Gehäuseeingang (11) zum Gehäuseausgang (12) sich in etwa
geradlinig erstreckender erster Strömungsbypass (18) zur
Umgehung beider Filter (15, 16) und zwischen dem unteren
Filterrand (162) des stromabwärts liegenden Filters (16) und
der diesem zugekehrten Gehäusewandung (102) ein nur am
stromabwärts liegenden Filter (16) vorbeiführender zweiter
Strömungsbypass (19) verbleibt, daß die Trennwand (17) an dem
oberen Filterrand (151) des stromaufwärts liegenden Filters
(15) und an dem unteren Filterrand (162) des stromabwärts
liegenden Filters (16) festgelegt ist und daß die
Bypassklappe (20) dem ersten Strömungsbypass (18) zugeordnet
ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Bypassklappe (20) mit ihrer Schwenkachse (21) an dem
oberen Filterrand (161) des stromabwärts liegenden Filters
(16), vorzugsweise an oder nahe dessen zum stromaufwärts
liegenden Filter (15) weisenden Vorderkante, so angeordnet
ist, daß sie in ihrer den ersten Strömungsbypass (18)
freigebenden Schwenkstellung einen Luftdurchtrittsbereich
zwischen den beiden oberen Filterrändern (151, 161) der beiden
Filter (15, 16) abdeckt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Bypassklappe (20) so ausgebildet ist, daß sie in
ihrer den ersten Strömungsbypass (18) abschließenden
Schwenkstellung etwa parallel zu der Trennwand (17)
ausgerichtet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Bypassklappe (20) eine solche Formgebung aufweist,
daß sie in ihrer den ersten Strömungsweg (18) freigebenden
Schwenkstellung über den oberen Filterrand (151) des
stromaufwärts liegenden Filters (15) hinweg bis zu einer
diesem Filter (15) weiter stromaufwärts vorgeordneten
Gehäusewandung (102) reicht und dort einen
Luftdurchtrittsbereich zwischen dieser Gehäusewandung (102)
und dem oberen Filterrand (151) des Filters (15) absperrt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die dem stromaufwärts liegenden Filter (15) weiter
stromaufwärts vorgeordnete Gehäusewandung (102) so
ausgebildet ist, daß der zwischen dieser Gehäusewandung (102)
und dem Filter (15) vorhandene Luftdurchtrittsquerschnitt
sich vom oberen Filterrand (151) bis zum unteren Filterrand
(152) hin stetig verjüngt.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die oberen Filterränder (151, 161) der beiden Filter
(15, 16) in einer zur Gehäuseachse parallelen Fluchtlinien
liegen und der untere Filterrand (152) des stromaufwärts
liegenden Filters (15) an der unteren Gehäusewandung (102)
anliegt und der untere Filterrand (162) des stromabwärts
liegenden Filters (16) im Abstand von der unteren
Gehäusewandung (102) liegt.
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Family Applications (1)
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Legal Events
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| 8100 | Publication of patent without earlier publication of application | ||
| D1 | Grant (no unexamined application published) patent law 81 | ||
| 8364 | No opposition during term of opposition | ||
| 8327 | Change in the person/name/address of the patent owner |
Owner name: DAIMLER-BENZ AKTIENGESELLSCHAFT, 70567 STUTTGART, |
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| 8327 | Change in the person/name/address of the patent owner |
Owner name: DAIMLERCHRYSLER AG, 70567 STUTTGART, DE |
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| 8327 | Change in the person/name/address of the patent owner |
Owner name: DAIMLERCHRYSLER AG, 70327 STUTTGART, DE |
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| 8327 | Change in the person/name/address of the patent owner |
Owner name: DAIMLER AG, 70327 STUTTGART, DE |
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| 8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |