DE19544480A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung von Leiterplatten - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur
Herstellung von Leiterplatten gemäß der Gattung der Patentansprüche 1
und 11, sowie eine nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellte
Leiterplatte.
Bekannt ist es bspw. durch die DE 33 35 184 A1, ein Substrat (Epoxy-
oder Hartpapier) mit einer dünnen Folie aus einem elektrisch leitfähigen
Material, vorzugsweise Kupfer, unter Zwischenschaltung eines Haft
mittels zu belegen. Das Haftmittel sorgt nach einem Tempervorgang für
eine lötbare Verbindung zwischen dem elektrisch leitfähigen Material
und dem Substratmaterial. Die Oberfläche des elektrisch leitfähigen
Materials wird mit einem Fotolack versehen, auf dem durch Auflegen
einer Fotomaske, eines entsprechenden Layouts, und anschließende
Belichtung Leiterbahnstrukturen fixierbar sind. Nach der fotografischen
Entwicklung und Neutralisierung sowie der Reinigung im Wasserbad
sind die Teile des elektrischen Materials von der Fotolackschicht befreit,
die vorher nicht fixiert worden waren. Vorzugsweise durch chemisches
Ätzen wird das für die Leiterführung nicht benötigte elektrisch leitfähige
Material entfernt. Danach wird der entlang der Leiter stehengebliebene
fixierte Fotolack beseitigt, die nunmehrige Oberfläche des Substrats
getrocknet und versiegelt und die so gewonnene Leiterplatte für die
Bestückung mit elektronischen Komponenten vorbereitet. Die Vielzahl
der angegebenen Arbeitsgänge verdeutlicht die Langwierigkeit und
Umständlichkeit des Verfahrens. Darüber hinaus entstehen bei diesem
Verfahren umweltbelastende Substanzen in Form von Laugen, Säuren
und Lösungsmitteln, deren Entsorgung mit einem relativ hohen Aufwand
betrieben werden muß. Ebenso ist ein erheblicher Aufwand zur
Rückgewinnung des nicht benötigten elektrisch leitfähigen Materials
erforderlich. Auch ist das mit Fotolack vorbereitete Grundmaterial zu
entsorgen, das mit Plastikfolie vor UV-Lichteinfluß geschützt werden
muß und wegen Überlagerung seinem eigentlichen Verwendungszweck
nicht zugeführt werden kann.
Bekannt ist auch die Bearbeitung von Leiterplatten mit energiereichen
Strahlen und die zu entfernende elektrisch leitfähige Schicht freigebenden
Masken, siehe DE 36 29 822 A1. Auch in diesem Fall ist das Verfahren
umständlich, weil zunächst das gesamte Substrat haftfest mit einer elek
trisch leitfähigen Schicht zu bedecken ist und danach Haftschicht und
Leitschicht in großen Teilen wieder zu entfernen sind. Außerdem kommt
es beim Abtragen der vorher aufgebrachten Schichten auch zu Abtra
gungen aus der Oberfläche des Substrats und damit zu unerwünschten
Materialvermengungen und Materialverlusten.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur
Herstellung von Leiterplatten zu schaffen, das hinsichtlich seiner Anwen
dung einfach, seines Materialverbrauchs sparsam, seiner Nachbehand
lungsphase kurz und seiner ökologischen Verträglichkeit günstig ist. Es
soll die erforderlichen Arbeitsgänge bei der Leiterplattenherstellung
reduzieren und die Entstehung von umweltbelastenden Substanzen bzw.
Substanzgemischen vermeiden.
Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe durch die kennzeichnenden
Merkmale des ersten Patentanspruchs gelöst. Es wird also nur das für die
Leiterbahnführung auf dem Substrat erforderliche elektrisch leitfähige
Material in der gewünschten Struktur aus der vorhandenen Materialfolie
herausgetrennt, mit einem Haftmaterial versehen und in einem Arbeits
gang auf das Substrat aufgebracht. Das kann sowohl durch Schaffung von
Isolationskanälen in einer ganzflächig verwendeten bzw. aufgeklebten
Folie als auch durch flächenhaftes Verdampfen des nicht benötigten
Leitermaterials als auch durch die Kombination dieser beiden Varianten
geschehen. Dabei kann überflüssiges Material mit einer Vakuumpipette
abgehoben werden. Für eine gute Haftverbindung zwischen dem Substrat
und der strukturierten Folie sind sowohl der Kleber als auch die Klebseite
der Folie von Bedeutung; sie bedürfen einer gewissen Auswahl bzw.
Vorbehandlung. Als Kleber können bspw. Epoxidharze, Härter und
Beschleuniger der Fa. Ciba Geigy Verwendung finden. Bei Verwendung
einer Kupferfolie ist es vorteilhaft, diese an ihrer Klebseite mit einem
Haftvermittler, z. B. einer Trimentschicht (Zinkschicht), für einen
Epoxidkleber oder einen schnellhärtenden Kontaktkleber zu versehen.
Auch können zwischen der leitfähigen Schicht und dem Substrat in der
Leiterplattenindustrie übliche "Prepegs" verwendet werden, die mit
Epoxidharz vorbehandelte Gewebeplatten darstellen. Bei Erwärmung auf
180°C über 120 s entsteht so eine gute Verbindung zwischen Träger und
Folie. Wird eine Kupferfolie als leitende Schicht verwendet, kann sie
bspw. eine Dicke von 70, 35 oder 18 µm haben.
Das Heraustrennen der gewünschten Struktur aus der Folie erfolgt mittels
Laser, vorzugsweise Infrarotlaser, oder mittels anderer energiereicher
Strahlen; es kann auch mit Hilfe eines Wasserstrahls oder durch Fräsen,
Sägen, Ritzen etc. vorgenommen werden und findet entweder zeitlich
und örtlich getrennt vom Belegungsvorgang oder in einem Arbeitsgang
mit der Belegung, unmittelbar vor dieser statt. Beim Strukturieren der
Folie aus elektrisch leitfähigem Material haftet diese vorzugsweise an
einem zylindrischen Körper (Walze, Trommel) durch Saugen oder
Kleben. Dabei wird zwischen die Folie und den Zylinder, der bspw. aus
Glas besteht, eine die Haftwirkung unterstützende Zwischenlage, z. B.
Seidenpapier oder Tesafolie eingebracht und die Bearbeitung mittels
Laserstrahl vorgenommen. Das Material der Zwischenlage ist u. a. vom
Folienmaterial, von der Foliendicke und der Laserleistung abhängig. Das
überschüssige Folienmaterial kann herausgetrennt und abtransportiert
oder flächenhaft verdampft werden. Es liegt aber auch im Rahmen der
Erfindung, die Strukturierung der Folie auf einem ebenen Tisch
vorzunehmen und diese in geeigneter Weise auf das Substrat zu
übertragen. Bei Verwendung eines Lasers oder mehrerer Laser zum
Strukturieren der Metallfolie sind Laserimpulszeit, Vorschub der Folie
und Laserenergie auf die Foliendicke und das Folienmaterial abgestimmt.
Ist das Substrat mit mehreren leitfähigen Schichten übereinander zu bele
gen, so findet der Belegungsvorgang mehrmals hintereinander, ggf. mit
voneinander abweichenden Strukturen statt, wobei allerdings zwischen
jeweils zwei aufeinanderfolgende Schichten eine entsprechende Isolier
schicht anzuordnen ist. Beim automatisierten oder teilautomatisierten
Strukturieren der elektrisch leitfähigen Schicht können die Layout-Daten
nach den bekannten Methoden der Datenverarbeitung in den Bearbei
tungsautomaten eingegeben werden. Damit ist es erstmals möglich mit
einer entsprechenden Entflechtungssoftware ein Layout zu gestalten,
bestehende Daten per Diskette über den Vernetzungsweg oder Modem
dem Automaten zuzuführen und so die Leiterplatte herzustellen. Es
besteht aber auch die Möglichkeit, schon existierende Layout-Strukturen
von Papier oder anderem Material einzuscannen und maschinengerechte
Daten mit Hilfe eines Vektorisierungsprogramms zu erzeugen. Auch
stehen zum Strukturieren der elektrisch leitfähigen Schichten speziell
entwickelte Automaten mit hoher mechanischer Auflösung zur
Verfügung, die eine Optimierung der Struktur erst beim Heraustrennen,
ihre Positionierung erst beim Belegen des Substrats vornehmen, die
Steuerprogramme für die Strukturierungs- und Übertragungseinheiten
enthalten und Gestaltungsmöglichkeiten in mehr als einer Ebene
berücksichtigen. Den so gewonnenen Strukturen können auf dem
Substrat diskrete Bauelemente zugeordnet werden.
Die Zuführung und Aufbringung der elektrisch leitfähigen Schicht,
vorzugsweise der Kupferschicht, auf das Substrat oder Basismaterial
erfolgt mit einer Transporteinrichtung, welche die herausgetrennten
Leiterbahnen auf einer Walze oder einem Bearbeitungstisch elektro
statisch, vakuumtechnisch oder mit anderen Haftmöglichkeiten fixiert.
Die Transporteinrichtung selbst kann auf mechanischem, magnetischem,
hydraulischem oder pneumatischem Weg bewegt werden. Beim Belegen
des Basismaterials mit der strukturierten Schicht bzw. Folie wird
zwischen letztere und das Substrat an den relevanten Verbindungsstellen
ein Haftmittel aufgebracht, das nur an diesen Stellen für eine lötbare
Verbindung zwischen der Folie und dem Substrat sorgt. Das Haftmittel
kann aber auch flächig auf das Substrat aufgetragen und danach die
strukturierte Schicht aufgebracht werden, wenn die Haftschicht gleich
zeitig der Versiegelung dient. Vorteilhaft erfolgt die Übertragung der
strukturierten Folie auf das Substrat durch Abrollen der Walze von einem
definierten Anfang an, so daß Verformungen der strukturierten Folie bei
ihrem Aufbringen nicht eintreten können. Nach dem erfindungsgemäßen
Aufbringen der Leiterbahnen auf das Substrat steht die fertige Leiterplatte
ohne chemische Nach- oder Weiterbehandlung zur Bestückung mit Bau
elementen bzw. zum Einbau in eine Schaltung oder ein Gerät zur Verfü
gung.
Zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist eine Vorrich
tung geeignet, die auf einer festen Grundplatte eine Strahlungsquelle für
energiereiche Strahlen und eine Walze als Träger der zu strukturierenden
Schicht in vier Bewegungsrichtungen relativ zueinander bewegbar auf
weist und bei der ein Tisch als Träger des Substrats parallel zur und auf
der Grundplatte in zwei Richtungen verstellbar angeordnet ist, die zumin
dest annähernd mit zwei Bewegungsrichtungen der Relativbewegungen
zwischen der Strahlungsquelle und der Walze übereinstimmen.
Vorteilhaft ist die Strahlungsquelle ein Laser. Zwischen der
Strahlungsquelle und der Walze kann ein flexibler Wellenleiter
angeordnet sein. Es ist günstig, die Walze um eine Achse X-X drehbar zu
lagern und das in der Nähe dieser Walze angeordnete Ende des
Wellenleiters in drei Koordinaten bewegbar zu lagern.
Die Erfindung ermöglicht in einfacher Weise die Schaffung von räum
lichen Strukturen, die Realisierung der Feinstleitertechnik bis zu 5 µm
Breitenauflösung und bisher nicht zu realisierenden Gestaltungsmöglich
keiten bei der Leiterplattenherstellung. Sie führt nicht nur zur Verringe
rung der Aufwendungen durch das Vermeiden von Ätzvorgängen,
sondern auch zur Einsparung von Energie, zu deren Erzeugung bekannt
lich umweltbelastende Verbrennungsvorgänge erforderlich sein können.
Die Qualität der Auflösung wird insbesondere durch das Material und die
Dicke der Folie, die Frequenz und die Leistung des Lasers sowie die
Schneidgeschwindigkeit bestimmt. Durch eine exakte Abstimmung aller
für die Schneidqualität (Auflösung) bestimmenden Faktoren aufeinander
lassen sich Auflösungen < 5 µm erreichen.
In der schematischen Zeichnung ist eine zur Durchführung des erfin
dungsgemäßen Verfahrens günstige, vorzugsweise von einem nicht
dargestellten Computer gesteuerte Vorrichtung perspektivisch dargestellt.
Auf einer rechteckigen oder quadratischen Grundplatte 1 sind an ihren
Ecken Lagerkörper 2, 3, 4, 5 befestigt, von denen jeweils zwei Lager
körper 2, 4 und 3, 5 gemeinsam eine Führung 6 halten und an den beiden
größeren Lagerkörpern 4, 5 Lager 8, 9 für eine um eine zur Grundplatte 1
parallele Achse X-X in Richtung eines Doppelpfeils 7 drehbare Walze
10 vorgesehen sind. Entlang der Führungen 6 ist in Richtung eines
Doppelpfeils 11 ein Schlitten 12 horizontal verschiebbar gelagert, der
seinerseits eine vertikale Schwalbenschwanzführung 13 für einen
Trägerschlitten 14 eines als Strukturierungswerkzeug dienenden Lasers
15, vorzugsweise eines YAG-Lasers aufweist. Der Laser 15 bewegt sich
mit dem Trägerschlitten 14 in Richtung eines Doppelpfeiles 16.
Schließlich sind auf der Grundplatte 1 rechtwinklig zueinander und
parallel zur Grundplatte gerichtete Führungen 17 vorgesehen, mit deren
Hilfe ein Tisch 18 mit einem Trägermaterial 22 in Richtung von
Doppelpfeilen 19, 20 rechtwinklig zur Laserachse O-O verschiebbar
gelagert ist. Die elektrischen Anschlüsse des Lasers 15 sowie die
Antriebe der Schlitten 12, 14 und des Tisches 18 sind aus
Übersichtlichkeitsgründen weggelassen worden. Die Walze 10 besteht
vorzugsweise aus Glas und ist an ihrer Oberfläche mit einer Folie 21
versehen, die andeutungsweise dargestellt ist. Sie kann im Bedarfsfall
aber auch aus Stahl, Aluminium oder Keramik bestehen.
Im vorstehenden Ausführungsbeispiel arbeiten Laser 15 und Walze 10
zusammen. Auf der Walze 10 wird die zu strukturierende Folie 21 unter
Vakuum festgehalten. Zur Strukturgebung wird zunächst der Laser 15
durch Verschieben der Schlitten 12 und 14 entlang ihrer Führungen 6 und
13 sowie der Walze 10 entlang ihrer Achse X-X zwischen den Lagern 8,
9 und durch Drehen der Walze 10 um diese Achse in die Ausgangslage
zueinander gebracht. Ebenso wird der Tisch 18 durch Verschieben der
Führung 17 parallel zur Grundplatte 1 der Walze 10 geeignet zugeordnet.
Danach findet durch progranungesteuerte Verschiebung der Walze 10
entlang der Achse X-X und durch Drehung der Walze 10 um diese
Achse, entsprechend einem Layout, eine Relativbewegung zwischen dem
Laser 15 und der Walze 10 mit der Folie 21 statt, in deren Verlauf die
Folie 21 mit Hilfe des Lasers 15 strukturiert wird. Die aus der Folie 21
herausgetrennten Teile können vorzugsweise zwischen der Walze 10 und
dem Tisch 18 entnommen, bspw. abgesaugt werden. Ebenso können die
strukturierten Teile der Folie 21 mit einer Haftschicht versehen werden,
bevor sie auf das Trägermaterial 22 aufgedrückt bzw. aufgewalzt werden.
Es ist auch möglich, die Haftschicht auf dem Trägermaterial 22 ganz
flächig zu installieren und sie gleichzeitig als Versiegelungsschicht zu
nutzen. Wenn das Trägermaterial 22 elektrisch leitend, vorzugsweise
metallisch ist, kann mittels Prepregs oder einer anderen Zwischenlage
und einem Kleber die Leiterstruktur aufgebracht werden. Laserenergie
und Vorschub der zu strukturierenden Folie sind auf das Material und die
Dicke der Folie abgestimmt; bspw. kann bei einer Cu-Folie von 18 µm
Dicke und einer Laserleistung von 20 W die Vorschubgeschwindigkeit
zwischen Folie und Laser 50-100 mm/s betragen. Durch die Erfindung
sind Strukturen bis in den Mikrometerbereich herstellbar. Anstatt des
Lasers 15 kann auch nur das Ende eines zwischen Laser 15 und Walze
10 angeordneten Wellenleiters als Sekundärlichtquelle gegenüber der
Walze 10 bewegt werden, wodurch nicht nur Massenprobleme, sondern
auch kinematische Probleme einfacher gelöst werden können. Das Ende
des Wellenleiters in der Nähe der Walze 10 ist in diesem Fall an einem
Kreuzschlittensystem mit drei Bewegungskoordinaten befestigt, und die
Walze 10 braucht nur um ihre Achse X-X drehbar gelagert zu sein. Das
andere Ende des Wellenleiters befindet sich fest am Laser 15.
Anstelle der Walze 10 kann auch ein weiterer ebener Träger oder nur der
Tisch 18 verwendet werden, auf dem die Strukturierung vorgenommen
und die strukturierte Folie mit dem Substrat verbunden wird. Die Leiter
bahnen können um die Kanten der Leiterplatte herumgeführt und so
Strukturen auf der Vorder- und Rückseite miteinander verbunden
werden. Darüber hinaus können den Strukturen der Leiterplatte aktive
und passive elektrische Bauelemente zugeordnet werden. Verschlissene
Strukturen können regeneriert oder beseitigt und das Substrat mit neuen
Strukturen versehen werden.
Bezugszeichenliste
1 Grundplatte
2, 3, 4, 5 Lagerkörper
6, 17 Führungen
7, 11, 16,
19, 20 Doppelpfeile
8, 9 Lager
10 Walze, Zylinder
12 Schlitten
13 Schwalbenschwanzführung
14 Trägerschlitten
15 Laser (Strahlungsquelle)
18 Tisch
21 Folie
22 Substrat (Trägermaterial)
O-O Laserachse
X-X Drehachse
2, 3, 4, 5 Lagerkörper
6, 17 Führungen
7, 11, 16,
19, 20 Doppelpfeile
8, 9 Lager
10 Walze, Zylinder
12 Schlitten
13 Schwalbenschwanzführung
14 Trägerschlitten
15 Laser (Strahlungsquelle)
18 Tisch
21 Folie
22 Substrat (Trägermaterial)
O-O Laserachse
X-X Drehachse
Claims (13)
1. Verfahren zur Herstellung von Leiterplatten, bei dem auf einem
Substrat mindestens eine Schicht aus einem elektrisch leitfähigen
Material haftfest aufgebracht wird, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schicht elektrisch leitfähigen Materials vor ihrer haftfesten Auf
bringung auf das Substrat entsprechend einem Layout strukturiert wird.
2. Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein
Haftmittel nur an den vorgesehenen Verbindungsstellen zwischen der
strukturierten Schicht und dem Substrat angeordnet wird.
3. Verfahren gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß bei Auf
bringung mehrerer strukturierter Schichten übereinander diese durch
Isolierschichten voneinander getrennt werden.
4. Verfahren gemäß Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Einbringung der Struktur in die elektrisch leitfähige Schicht auf
mechanischem und/oder thermischem Wege erfolgt.
5. Verfahren gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Herstellung der Struktur auf automatischem oder manuellem Wege er
folgt.
6. Verfahren gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die struk
turierten Schichten einem Stapel entnommen werden.
7. Verfahren gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß von einem
Band abgetrennt werden.
8. Verfahren gemäß Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß
zum Übertragen der jeweiligen strukturierten Schicht auf das Substrat
eine auf Haft- oder Saugwirkung beruhende Transporteinrichtung ver
wendet wird.
9. Leiterplatten, dadurch gekennzeichnet, daß sie nach dem Verfahren
gemäß den Ansprüchen 1 bis 8 hergestellt worden sind.
10. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens gemäß den Ansprüchen
1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß auf einer festen Grundplatte (1),
mindestens eine Strahlungsquelle (15) für energiereiche Strahlen und
eine Walze (19) als Träger der zu strukturierenden Schicht (21) in vier
Bewegungsrichtungen relativ zueinander bewegbar gelagert sind, und
daß ein Tisch (18) als Träger eines Substrats (22) auf der Grundplatte
(1) und parallel zu dieser in zwei Richtungen verstellbar angeordnet
ist, die zumindest annähernd mit zwei Bewegungsrichtungen der
Relativbewegung zwischen der Strahlungsquelle (15) und der Walze
(10) übereinstimmen.
11. Vorrichtung gemäß Anspruch 10 dadurch gekennzeichnet, daß die
Strahlungsquelle (15) ein Laser ist.
12. Vorrichtung gemäß Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen der Strählungsquelle (15) und der Walze (10) ein flexibler
Wellenleiter angeordnet ist.
13. Vorrichtung gemäß Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die
Walze (10) um eine Achse (X-X) drehbar und daß das in der Nähe der
Walze (10) angeordnete Ende des Wellenleiters in drei Koordinaten
bewegbar gelagert ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1995144480 DE19544480A1 (de) | 1995-08-01 | 1995-11-29 | Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung von Leiterplatten |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19527955 | 1995-08-01 | ||
| DE1995144480 DE19544480A1 (de) | 1995-08-01 | 1995-11-29 | Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung von Leiterplatten |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19544480A1 true DE19544480A1 (de) | 1997-02-06 |
Family
ID=7768229
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1995144480 Withdrawn DE19544480A1 (de) | 1995-08-01 | 1995-11-29 | Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung von Leiterplatten |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19544480A1 (de) |
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