DE19540294A1 - Hydrodynamischer Drehmomentwandler mit Durchlaß im Gehäusedeckel - Google Patents
Hydrodynamischer Drehmomentwandler mit Durchlaß im GehäusedeckelInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Drehmomentwandler gemäß dem Oberbegriff des
Anspruchs 1.
Ein solcher Drehmomentwandler ist beispielsweise durch die DE 43 20 288
bekannt, bei welchem über eine Zufuhrleitung frisches Öl dem Wandlerkreis,
beispielsweise dem Pumpenrad, zuführbar ist. Die Ableitung erhitzten Öls kann
beispielsweise im Erstreckungsbereich des Gehäusedeckels erfolgen, wobei
dieser Durchlässe in Form radial verlaufender Kanäle aufweist, durch welche eine
Strömungsverbindung des Wandlerkreises mit einer Abfuhrleitung herstellbar ist.
Die Kanäle entstehen dadurch, daß der Wandlerdeckel an seiner der Turbinennabe
zugewandten Seite in Umfangsrichtung mit vorbestimmbaren Abständen
zueinander Vorsprünge aufweist, die als Anlagerstellen für eine mit dem
Gehäusedeckel zusammenwirkende Scheibe dienen, die bei Befestigung an den
Vorsprüngen zwischen jeweils zweien derselben jeweils einen Kanal bildet.
Da bei den bekannten Drehmomentwandlern zur Bildung der Kanäle zwei
Bauteile, nämlich der Gehäusedeckel und die Scheibe, erforderlich sind, ist zur
Herstellung der Durchlässe ein relativ großer, produktionstechnischer Aufwand
erforderlich, insbesondere wenn die Verbindung dieser beiden Bauteile
untereinander durch Verschweißen hergestellt wird und demzufolge
wärmebedingter Verzug zu erwarten ist. Hierdurch bedingt, kann sich bei
ansonsten druckdichter Anordnung der Scheibe gegenüber der Turbinennabe eine
Undichtigkeit ergeben, die nur durch eine kostenintensive Nachbearbeitung
behebbar ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den Bereich einer
Strömungsverbindung zwischen dem Wandlerkreis und einer demselben
zugeordneten Leitung so auszubilden, daß bei geringstmöglichem konstruktiven
und herstellungsgemäßen Aufwand wärmebedingte Verzugserscheinungen
zumindest reduziert sind.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im Kennzeichen des Anspruchs 1
angegebenen Merkmale gelöst. Durch die Maßnahme, die Trennwand einstückig
mit dem Gehäusedeckel auszubilden, kann auf ein zusätzliches Bauteil, wie
beispielsweise in Form einer Scheibe beim Stand der Technik verzichtet werden,
so daß es aufgrund des Nichterfordernisses eines Schweißvorganges im
Erstreckungsbereich der Trennwand des Gehäusedeckels nicht zu einem
thermischen Verzug der Trennwand kommen kann. Hierdurch bedingt, ist, bei
Anlage der Turbinennabe oder eines ihr benachbarten, dem Gehäusedeckel
zugewandten Bauteils an der Trennwand nicht zu erwarten, daß Öl, welches den
Wandlerkreis aufgrund des dort herrschenden Überdruckes verlassen will, einen
anderen Weg als denjenigen über den Durchlaß wählen wird. Außerdem wird
durch die erfindungsgemäße Lösung dem Gehäusedeckel eine zweite Funktion
zugeordnet, nämlich die Wirkung als Axialanlager zur Abstützung der
Turbinennabe gegen Axialverlagerungen. Derartige Axialverlagerungen sind bei
Wandlern beispielsweise möglich, wenn sich die Schaufeln von Pumpen- und
Turbinenrad infolge der bei Rotation auftretenden Strömungsbelastung aufweiten,
wobei eine der Aufweitungskomponenten in Axialrichtung gerichtet ist. Einer
Axialverlagerung der Turbinennabe infolge einer solchen Aufweitung des
zugeordneten Rades wirkt der Gehäusedeckel des Wandlers mit seiner als
Axialanlager wirksamen Trennwand entgegen.
Vorzugsweise wird gemäß Anspruch 2 der Bereich der Trennwand, welcher als
Axialanlager wirksam ist, mit einer Planfläche ausgebildet, gegen welche sich die
Turbinennabe oder ein zwischen dieser und der Trennwand angeordnetes Bauteil
mit hinreichender Dichtheit anlagern kann, insbesondere, wenn infolge der zuvor
beschriebenen Aufweitung des Turbinenrades diese Anlagerung unter der
Wirkung einer eine Dichtfunktion hervorrufenden Axialkraft erfolgt. Beispielhaft
für ein derartiges Bauteil sei in Anspruch 3 die Axiallagerung angegeben.
Aufgrund der Maßnahme des Anspruchs 4 ist sichergestellt, daß die Einbringung
der Wandlernabe in den Gehäusedeckel ohne die Verwendung von
Zentrierwerkzeugen erfolgen kann, da die ansonsten diesen Werkzeugen
zugeordnete Funktion von der vorgesehenen Zentrierausnehmung übernommen
wird.
Durch die Ansprüche 5 und 6 ist ein vorteilhaftes Herstellungsverfahren für die
Trennwand angegeben, da diese bei einem Verformungsvorgang am
Gehäusedeckel ohne zusätzlichen Fertigungsaufwand herstellbar ist. Von
besonderem Vorteil ist hierbei, wenn gemäß Anspruch 7 im Verlauf dieses
Verformungsvorganges auch die vorgenannte Zentrierausnehmung herstellbar ist.
Vorzugsweise wird hierbei so vorgegangen, daß durch einen ringförmigen
Vorsprung an dem den Verformungsvorgang durchführenden Werkzeug die
Zentrierausnehmung an der Trennwand anprägbar ist.
Bei exakter Durchführung des Verformungsvorganges am Gehäusedeckel kann,
da aufgrund des Fehlens eines Schweißvorganges an dieser Stelle kein
thermischer Verzug vorliegt, die bei diesem Verformungsvorgang hergestellte
Planfläche gemäß Anspruch 8 ohne nochmalige Nachbearbeitung ihrer Funktion,
nämlich der Bildung eines Axialanlagers für das turbinenseitig angeordnete,
benachbarte Bauteil, wie Axiallagerung oder Turbinennabe, verwendet werden.
Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand einer Zeichnung
näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 die obere Hälfte eines hydrodynamischen Drehmomentwandlers im Längs
schnitt;
Fig. 2 ein Ziehwerkzeug für einen Gehäusedeckel des Drehmomentwandlers.
In Fig. 1 ist ein an sich bekannter hydrodynamischer Drehmomentwandler
dargestellt, bestehend aus einem Wandlergehäuse 1, zu dessen Herstellung zwei
Gehäusedeckel 2,3 in Achsrichtung zusammengefügt und durch eine umlaufende
Schweißnaht 4 miteinander verbunden werden. Der antriebsseitige Gehäuse
deckel 2, also derjenige, welcher einem Antrieb, wie beispielsweise einer
Brennkraftmaschine zugewandt ist, weist in seinem radial inneren Bereich eine in
Richtung zur Turbinennabe 5 eines Turbinenrades 7 vorragende Trennwand 8
auf, deren Funktion nachfolgend noch ausführlicher erläutert wird. Diese
Trennwand 8 ist mit einem im wesentlichen axial verlaufenden Abschnitt 9
versehen, an welchem, in Umfangsrichtung gesehen, mit gleichmäßigen
Abständen zueinander Durchlässe 10 sowie, im angrenzenden Bereich an diese
an der von der Turbinennabe 5 abgewandten Seite eine Zentrierausnehmung 12
ausgebildet sind, wobei die letztgenannte zur zentrierenden Aufnahme einer
Wandlernabe 13 bestimmt ist, die im Umfangsbereich der
Zentrierausnehmung 12 durch Verschweißen mit dem Gehäusedeckel 2
verbunden wird.
Angrenzend an den axialen Abschnitt 9 der Trennwand 8 an deren der
Turbinennabe 5 zugewandtem Ende schließt sich ein im wesentlichen radialer
Abschnitt 14 an, der an seiner der Turbinennabe 5 zugewandten Seite eine
Planfläche 15 zur Aufnahme einer Axiallagerung 16 aufweist, an deren von der
Planfläche 15 abgewandten Seite die Turbinennabe 5 zur Anlage kommt. Der
radiale Abschnitt 14 mit seiner Planfläche 15 an der Trennwand 8 des
Gehäusedeckels 2 ist als Axialanlager 18 für die Turbinennabe 5 wirksam, um
diese gegen größere Axialverlagerungen zu sichern, die bei Drehung des
Wandlergehäuses 1 aufgrund einer Aufweitung insbesondere des
Turbinenrades 7 mit je einer Komponente in Radial- und in Axialrichtung unter der
Wirkung der durch Fliehkraft nach radial außen gedrängten Wandlerflüssigkeit
auftritt.
Durch die Trennwand 8 des Gehäusedeckels 2 ist eine Kammer 20, die einerseits
durch das Turbinenrad 7 und andererseits durch den Gehäusedeckel 2 begrenzt
ist, von einem Raum 22, der radial innerhalb des axialen Abschnittes 9 der
Trennwand 8 verläuft und sich axial zwischen der Wandlernabe 13 und dem
radialen Abschnitt 14 der Trennwand 8 erstreckt, voneinander getrennt. Bei im
wesentlichen druckdichter Anlagerung der Axiallagerung 16 an der
Turbinennabe 5 einerseits und an der Planfläche 15 des radialen Abschnittes 14
der Trennwand 8 andererseits strömt die Wandlerflüssigkeit, wie beispielsweise
Öl, durch die Durchlässe 10, wobei die Strömungsrichtung des Öls davon
abhängig ist, ob der Druck in der Kammer 20 oder im Raum 22 höher ist. Axial
angrenzend an den Raum 22 mündet eine Leitung 23, die radial zwischen einer
Abtriebswelle 24 des Drehmomentwandlers und einer die Abtriebswelle mit
Abstand umschließenden Hülse 25 in Form eines Ringkanals ausgebildet ist.
Diese Hülse 25 trägt in an sich bekannter Weise, wie sie beispielsweise durch die
DE 41 21 586 A1 beschrieben ist, über einen Freilauf 26 das Leitrad 27 des
Drehmomentwandlers, das axial bewegungsgesichert zwischen der
Turbinennabe 5 und dem abtriebsseitigen Gehäusedeckel 3 angeordnet ist. Der
letztgenannte wiederum ist in seinem radial inneren Bereich mit einem Rohr 28
fest verbunden, beispielsweise durch eine Schweißnaht, wobei dieses Rohr 28
die Hülse 25 zur Bildung einer weiteren Leitung 30 mit radialem Abstand
umschließt, so daß ein weiterer ringförmiger Kanal entsteht. Das Rohr 28 ist in
einem nicht dargestellten Getriebe gelagert und treibt dort eine Pumpe 44 zur
Versorgung des Drehmomentwandlers mit Öl aus einem Vorratsbehälter 32 an.
Dieses Öl wird vorzugsweise bei Betrieb des Drehmomentwandlers dem dem
Gehäusedeckel 3 zugeordneten Pumpenrad 31 über die Leitung 30 zugeführt,
insbesondere, um im Wandlerkreis, der aus dem Pumpenrad 31, dem
Turbinenrad 7 und dem Leitrad 27 gebildet wird, eine Kühlfunktion zu
übernehmen. Bei Zuführung dieses Öls unter Druck wird über die Durchlässe 10
Öl von der Kammer 20 in den Raum 22 gepreßt, aus welchem dieses den
Drehmomentwandler über die Leitung 23 verläßt und in den Vorratsbehälter 32
gefördert wird. Der letztgenannte ist über ein Ventil 33 sowohl mit der
Leitung 23 als auch mit der Leitung 30 verbunden, wobei in Abhängigkeit von
der jeweiligen Schaltstellung des Ventils 33 die Leitung 23 oder die Leitung 30
als Zufuhrleitung bzw. als Abfuhrleitung verwendet wird. Bei der nachfolgenden
Funktionsbeschreibung des Drehmomentwandlers ist die Schaltstellung des
Ventils 33 so gewählt, daß die Leitung 30 als Zufuhrleitung und die Leitung 23
als Abfuhrleitung Verwendung findet.
Bei dieser Schaltstellung des Ventils 33 wird Frischöl vom Vorratsbehälter 32
über die Pumpe 44 in die Leitung 30 gefördert und tritt an hierfür vorgesehenen
Durchgängen 36, die axial zwischen einem dem Gehäusedeckel 3 zugeordneten
Axiallager 37 und dem Freilauf 26 vorgesehen sind, nach radial außen in das
Pumpenrad 31. Bei Antrieb des Wandlergehäuses 1 durch die Brenn
kraftmaschine und damit auch des Pumpenrades 31 wird das Turbinenrad 7, und,
über die Turbinennabe 5, auch die Abtriebswelle 24 in Rotation versetzt, deren
Bewegung auf das nicht gezeigte Getriebe übertragen wird. Die das
Turbinenrad 7 verlassende Strömung wird über das Leitrad 27 wider dem
Pumpenrad 31 zugeleitet. Aufgrund der Ölzufuhr unter Druck liegt im
Wandlerkreis und damit auch in der räumlich an diesen angeschlossenen
Kammer 20 ein Überdruck gegenüber dem Raum 22 und damit der
Abfuhrleitung 23 an, wodurch eine Ölmenge, die in etwa der über die Leitung 30
zugeführten Ölmenge entspricht, durch die Durchlässe 10 der Trennwand 8 nach
radial innen in den Raum 22 und von diesem in die Abfuhrleitung 23 gelangt, von
wo aus das Öl in den Vorratsbehälter 32 zurückgeführt wird. Gleichzeitig wird,
da das Öl im Wandlerkreis aufgrund der Drehbewegung des letztgenannten nach
radial außen gedrängt wird, insbesondere die sehr dünnschalige Außenwand des
Turbinenrades 7 verformt, und zwar derart, daß diese sich sowohl in Radial- als
auch in Axialrichtung geringfügig aufweitet. Die axiale Aufweitung der
Außenwand des Turbinenrades 7 hat eine Axialverlagerung der Turbinennabe 5 in
Richtung zum radialen Abschnitt 14 der Trennwand 8 zur Folge, wodurch die
Turbinennabe 5 mit ihrer der Trennwand 8 zugewandten Seite die
Axiallagerung 16 gegen die Planfläche 15 der Trennwand 8 preßt. Aufgrund
dieser erhöhten Flächenpressung zwischen den einzelnen Bauteilen 8 und 16
einerseits sowie 16 und 5 andererseits ist der Anteil an dieser Stelle
durchsickernden Öls vernachlässigbar.
Nachfolgend sei auf einen vorteilhaften Fertigungsvorgang für den
Gehäusedeckel 2 des Wandlergehäuses 1 hingewiesen. Wie Fig. 2 zeigt, wird
von der im eingebauten Zustand der Brennkraftmaschine zugewandten Seite des
Gehäusedeckels 2 her der Preßstempel 43 eines Werkzeugs auf den
Gehäusedeckel 2 angesetzt, der zunächst zumindest im radialen
Erstreckungsbereich der Trennwand 8 noch ebenflächig, aber bereits mit den
Durchlässen 10 versehen ist. Der Preßstempel 43 weist an derjenigen Stelle, an
welcher die Trennwand 8 auszubilden ist, einen scheibenförmigen Vorsprung 45
und an derjenigen Stelle, an welcher die Zentrierausnehmung 12 angeformt
werden soll, einen ringförmigen Ansatz 46 auf. Der Preßstempel 43 wird für den
Fertigungsvorgang im radial inneren Bereich des Gehäusedeckels 2, also im
radialen Umgebungsbereich der Mittelachse 40 aufgesetzt und drückt bei
Einleitung einer in Richtung zu einer den Gehäusedeckel 2 aufnehmenden
Gegenhalterung 43 des Werkzeugs wirkenden Kraft den Gehäusedeckel 2 in eine
zumindest die Form der Trennwand 8 vorgebende Preßausnehmung 48. Bei
dieser Bewegung wird über den Vorsprung 45 am Preßstempel 42 die
Trennwand 8 mit deren axialem und radialem Abschnitt gezogen und mittels des
ringförmigen Ansatzes 46 am Preßstempel 42 die Zentrierausnehmung 12
angeprägt. Somit ist durch einen einzigen Arbeitsvorgang sowohl die
Trennwand 8 am Gehäusedeckel 2 formbar als auch die Zentrierausnehmung 12
einbringbar. Nach Ausbildung des Gehäusedeckels 2 auf diese Weise wird, nach
Entfernung des Preßstempels 42 von der Gegenhalterung 43 und Entnahme des
Gehäusedeckels 2 aus der Preßausnehmung 48, die Wandlernabe 13 eingesetzt,
und zwar mit ihrem Umfangsbereich in Zuordnung an die
Zentrierausnehmung 12, so daß auf zusätzliche Zentrierwerkzeuge für die
Zentrierung der Wandlernabe 13 gegenüber dem Gehäusedeckel 2 verzichtet
werden kann. Daraufhin wird die Wandlernabe 13 durch Verschweißen in ihrem
Umfangsbereich mit dem Gehäusedeckel 2 an diesem fixiert. Der derart
vorbereitete Gehäusedeckel 2 kann abschließend durch eine Axialbewegung mit
dem Gehäusedeckel 3 verbunden und durch Herstellen der Schweißnaht 4 an
diesem befestigt werden.
Bei Herstellung der Trennwand 8 am Gehäusedeckel 2 kann diese derart geformt
werden, daß an deren radialem Abschnitt 14 auf der der Turbinennabe 5
zugewandten Seite die Planfläche 15 für die Anlage der Axiallagerung 16
entsteht. Da im unmittelbaren Umgebungsbereich der Planfläche 15 kein
Schweißvorgang erfolgt, ist ein wärmebedingter Verzug derselben
auszuschließen. Von der Schweißnaht zur Befestigung der Wandlernabe 13 am
Gehäusedeckel 2 drohen keine unmittelbaren Verzugseinflüsse, da zwischen
dieser Schweißnaht und dem radialen Abschnitt 14 der als Isolator wirkende
Raum 22 sowie, radial außerhalb desselben, die ebenfalls als Isolatoren
wirksamen Durchlässe 10 vorgesehen sind. Eine Wärmeübertragung von der
zuvor genannten Schweißnaht zum radialen Abschnitt 14 kann demnach nur über
den axialen Abschnitt 9 der Trennwand 8 zwischen jeweils zweien der
Durchlässe 10 erfolgen. Der bis zum radialen Abschnitt 14 gelangende Anteil der
beim Schweißvorgang eingeleiteten Wärme ist so gering, daß kein thermisch
bedingter Verzug des radialen Abschnittes 14 und damit der Planfläche 15 zu
befürchten ist. Eine kosten- und arbeitsintensive Nachbearbeitung der
Planfläche 15 kann damit entfallen.
Claims (8)
1. Hydrodynamischer Drehmomentwandler, bestehend aus einem von einem
Antrieb angetriebenen Pumpenrad, einem mit einer Abtriebswelle gekuppelten
Turbinenrad und einem in einer Drehrichtung blockierbaren Leitrad, die
zusammen einen mit Wandlerflüssigkeit, wie Öl gefüllten Wandlerkreislauf
bilden, der über ein hydraulisches Versorgungssystem von einem
Vorratsbehälter aus per umschaltbarer Zufuhr- und Abfuhrleitungen gespeist
wird, von denen zumindest eine mit wenigstens einem Durchlaß in
Strömungsverbindung steht, der an einer zwischen der Turbinennabe und
dem zugeordneten Gehäusedeckel des Wandlergehäuses ausgebildeten
Trennwand vorgesehen ist und einen Anschluß einer vom Gehäusedeckel und
dem benachbarten Wandlerelement begrenzten Kammer an die besagte
Leitung bewirkt,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Trennwand (8) einstückig mit dem Gehäusedeckel (2) ausgebildet ist
und vorzugsweise im radialen Erstreckungsbereich der Turbinennabe (5) als
Axialanlager (18) zur Begrenzung von Axialverlagerungen der Turbinen
nabe (5) in dieser Richtung wirksam ist.
2. Drehmomentwandler nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Trennwand (8) zumindest im Anlagebereich eines turbinennabenseitig
angeordneten, benachbarten Bauteils (Axiallagerung 16) mit einer
Planfläche (15) ausgebildet ist, an welcher dieses Bauteil (16) zur
Axialabstützung in Anlage bringbar ist.
3. Drehmomentwandler nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Planfläche (15) zur Anlage einer axial zwischen der Trennwand (8)
des Gehäusedeckels (2) und der Turbinennabe (5) angeordneten
Axiallagerung (16) vorgesehen ist.
4. Drehmomentwandler nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß am Gehäusedeckel (2) im Umgebungsbereich der von der Turbi
nennabe (5) abgewandten Seite des Durchlasses (10) eine Zentrieraus
nehmung (12) ausgebildet ist, die zur Aufnahme der Wandlernabe (13) dient.
5. Drehmomentwandler nach Anspruch 1,2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die einstückige Ausbildung der Trennwand (8) mit dem
Gehäusedeckel (2) durch einen Verformungsvorgang am letztgenan
nten herstellbar ist.
6. Drehmomentwandler nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Verformungsvorgang durch Ziehen der Trennwand (8) gegenüber
dem Gehäusedeckel (2) durchführbar ist.
7. Drehmomentwandler nach Anspruch 5, oder 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß in vorbestimmbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem
Verformungsvorgang die Zentrierausnehmung (12) am Gehäusedeckel (2)
herstellbar ist.
8. Drehmomentwandler nach Anspruch 2 oder 3 und mindestens einem der
Ansprüche 5 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Planfläche (15) an der Trennwand (8) nach dem Verformungsvorgang
am Gehäusedeckel (2) ohne Nachbearbeitung als Axialanlage (18) für das
turbinenseitig angeordnete, benachbarte Bauteil (Axiallagerung 18) verwend
bar ist.
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| DE19540294C2 DE19540294C2 (de) | 1997-08-14 |
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