DE19540486A1 - Vorrichtung und Verfahren zum Füllen, Einrollen und Verschließen von Rollmöpsen, Rouladen oder dergleichen - Google Patents
Vorrichtung und Verfahren zum Füllen, Einrollen und Verschließen von Rollmöpsen, Rouladen oder dergleichenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zum
Füllen, Einrollen und Verschließen von Rollmöpsen, Rouladen und
dergleichen.
Füllen, Einrollen und Verschließen von Rollmöpsen, Rouladen und
dergleichen ist vielfältig bekannt.
Im häuslichen Bereich geht man beim Füllen, Einrollen und
Verschließen von Rollmöpsen, Rouladen, Kohlrouladen, gefüllte
Weinlaubblätter oder ähnlichen von einem flachen Gut aus, auf
das die Füllung gelegt und anschließend von Hand gewickelt wird.
Zum Abschluß erfolgt noch das Verschließen durch einen oder
mehrere Spieße, Rouladennadeln, Rouladenklammern oder ähnliches
als Hilfsmittel, die durch das gewickelte Gut hindurchgestochen
werden, um den gewickelten Zustand zu erhalten und ein
Aufwickeln zu verhindern.
Auch im industriellen Bereich erfolgt die Herstellung größerer
Stückzahlen von Rouladen für die Befüllung von Gläsern, Dosen
usw. immer noch in der oben geschilderten Weise.
Aber auch Vorrichtungen und Verfahren für die industrielle
Herstellung von Rouladen sind bekannt. Nach der deutschen
Offenlegungsschrift 44 09 511 ist bekannt, daß man ein
einzurollendes Gut auf ein Förderband legt und die Füllung
auflegt. Das Förderband wird dabei an dem einem Ende nach oben
und zurückgeführt, so daß aufgrund der Kreisbewegung der
Wickelvorgang ausgelöst wird.
Nachteilig ist hier, daß sich das einzurollende Gut bei der
genannten Verfahrensweise übereinanderschieben kann, ohne daß
ein Einrollvorgang stattgefunden hat. Auch läßt sich nicht
ausreichend die Straffheit des zu wickelnden Guten steuern, so
daß entweder die Roulade zu locker gewickelt ist oder, wenn eine
breiige Füllung zugegeben wurde, diese herausgedrückt wird.
Auch gibt es Probleme bei zu rollendem Gut mit unterschiedlicher
Größe.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung eine Vorrichtung und ein
Verfahren zu entwickeln, bei der ein Befüllen, Einwickeln und
Verschließen von Rollmöpsen, Rouladen, Kohlrouladen oder
ähnliches in variabler Größe und Konsistenz möglich ist.
Die Aufgabe der Erfindung wird gelöst durch eine Vorrichtung zum
Füllen, Einrollen und Verschließen von Rollmöpsen, Rouladen und
dergleichen gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des
Hauptanspruches und deren weiterer Ausgestaltung gemäß den
Ansprüchen 2 bis 16 oder des erfindungsgemäßen Verfahrens gemäß
Anspruch 17 mit seinen kennzeichnenden Merkmalen und der
weiteren Ausgestaltung nach den Ansprüchen 18 bis 20.
Erfindungsgemäß bedient man sich einer Vorrichtung mit einem
Zufuhrband für Fischfiletstücke, Rouladenstücke, Kohlblätter
oder ähnlichem Gut, welches bevorzugterweise als ein Endlosband
kontinuierlich oder in einzelnen Arbeitsschritten arbeitet.
Über dem Zuführband kann ein Gewürzdosierer mit Kräutern, Senf,
Ketchup, Marinaden oder ähnlichen angebracht sein, der durch
eine Meßeinheit automatisch das Gut bestreut und/oder
bestreicht, wenn es unter diesem vorbei bewegt wird.
Diese Meßeinheit kann vorteilhafterweise so ausgelegt sein, daß
sie auch die Steuerung für das Füllen, Einrollen und
Verschließen übernimmt.
Im Anschluß an das Zufuhrband befindet sich eine
Führungseinheit, die das ankommende Gut unabhängig von der
Arbeitsgeschwindigkeit des Zufuhrbandes exakt in die gewünschte
Richtung des Rollbandes lenkt, damit das Gut auf die vorgesehene
Stelle auf das Rollband zwischen den Umlenkrollen gelangt, wobei
mindestens eine verfahrbar ist. Die Umlaufrollen können dabei
einfache Laufrollen und/oder Antriebsrollen sein.
Diese Führungseinheit kann fest angebracht sein. In einer
bevorzugten Ausführungsform läßt sich die Führungseinheit
verstellen, so daß immer eine optimale Ablage des Gutes auf dem
Rollband gewährleistet wird.
Die Führungseinheit kann aus einem einfachen geformten Blech, an
dem das Gut entlanggleitet und gleichzeitig geführt wird,
bestehen. Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Führungseinheit
mit einem Endlosband ausgerüstet ist, wobei die
Bewegungsrichtung des Bandes an der Seite der Zufuhr in Richtung
Rollbandes erfolgen sollte.
Im weiteren Studium des Verfahrens gelangt das Gut auf das sich
bewegende Rollband. Nach dem das Gut zu einem Teil auf dem
Rollband aufliegt und der Anfang des zu rollenden Gutes auf dem
Rollband mindestens die Mitte des Abstandes der beiden
Umlaufrollen von ihrer Ausgangslage erreicht hat, wird über ein
Meßkopf ein Signal zur Betätigung der Fülleinheit ausgelöst, die
die gewünschte Menge des entsprechenden Produktes auf das
einzurollende Gut gibt.
Die Fülleinheit kann dabei fest installiert sein, aber es hat
sich als vorteilhaft erwiesen, wenn sie entsprechend dem
einzurollenden Gut und der Füllung höhen- und/oder
seitenverstellbar positioniert werden kann.
Die Fülleinheit kann dabei einfach sein oder aus mehreren
unterschiedlichen Füllkammern nebeneinander bestehen, die
entsprechend des gewünschten Produktes einzeln, abwechselnd oder
gemeinsam abgerufen werden können.
Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, wenn noch während des
Füllvorganges mindestens eine der beiden Umlenkrollen des
Rollbandes gegen die andere Umlenkrolle gefahren wird, so daß
aus der Ebene des Rollbandes zwischen den beiden Umlenkrollen
sich eine rillenförmige Tasche bildet, in der sich mindestens
schon ein Teil des einzurollende Gut befindet.
Es ist vorteilhaft, wenn die Öffnung der Tasche dabei nur so
groß ist, daß ein Rest des Zufuhrgutes und das oder die späteren
Verschließmittel noch hindurchgelangen.
In einer bevorzugten Ausführungsform, können beide Umlenkrollen
sich gegeneinander bewegen, um die Tasche zu bilden.
Die Taschenbildung wird durch einen Spannmechanismus auf das
Rollband unterstützt, der im Zusammenspiel mit der
Geschwindigkeit des Rollbandes und/oder der Umlenkrollen 1
und/oder der Umlenkrolle 2 die Durchmesseränderung der Tasche
unterstützt.
Durch das Verfahren der oder die Umlenkrollen, die sich auf der
Seite des Abfuhrbandes befindet, wird die Bewegung des
einzurollenden Gutes zwangsläufig in eine Drehbewegung
umgewandelt, die für den Einrollvorgang nötig ist. Nachdem die
Umlenkrollen möglichst weit gegeneinander gefahren sind und sie
die Einrollposition erreicht haben, findet der eigentliche
Einrollvorgang statt.
Das einzurollende Gut wird durch die rinnenförmige
Taschenbildung des Rollbandes zwischen den Umlenkrollen und
durch Unterstützung der Umlenkrollen und der Bewegung des
Rollbandes in Richtung des Abfuhrbandes in eine Einrollage
gezwungen.
Der besondere Vorteil ist, daß die verbleibende Öffnung der sich
bildenden Tasche sehr klein ist und somit das einzurollende Gut
bei der Drehbewegung nur auf eine weiteren Teil des Zufuhrgute
gelangen kann und der Rollvorgang erzwungen wird.
Es hat sich gezeigt, daß der Durchmesser des Gutes im
Anfangsstadium des Einrollens wesentlich kleiner ist, als im
fertigen Stadium.
Der besondere Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung ist der, daß
die erforderlichen Veränderungen im Durchmesser der Tasche, um
eine möglichst gleichmäßig festes Rollgut zu erhalten, durch das
Rollband mit Hilfe der Spanneinrichtung ausgeglichen werden
kann.
Ein weiterer Vorteil ist, daß durch die Veränderung des
Durchmessers der Tasche auch Güter gerollt werden können, die
sehr unterschiedlich in ihrer Größe sind. Aber da die Straffheit
der Rollung ebenfalls eingestellt werden kann, ist es auch
möglich, Güter von sehr unterschiedlicher Konsistenz mit
gleichbleibender Konsistenz zu verarbeiten.
Bevorzugt wird nach dem beendeten Rollvorgang durch ein
Meßsignal und einem hier nicht näher beschriebenen Steuer
mechanismus der Verschließvorgang der Verschließeinrichtung
ausgelöst.
Das Signal kann sowohl von einem Meßkopf über dem Rollgut aber
auch von einer Meßeinrichtung über dem Zufuhrband, in dem z. B.
das Ende des Zufuhrgutes erfaßt wird erfolgen. Die Erfindung
beschränkt sich jedoch nicht allein auf diese beiden
Möglichkeiten, sondern läßt auch andere zu.
Es hat sich gezeigt, daß es möglich ist das oder die
Verschlußmittel im unterschiedlichem Winkel zur Achse des
Rollguts einzubringen. Diese können Spieße, Nadeln, Klammern
Stifte oder ähnliches sein.
Als besonders vorteilhaft zeigt sich die Anwendung einer
Spießvorrichtung die höhen- und/oder seitenverfahrbar ist, die
hier nicht näher beschrieben wird.
Nach der Auslösung des Verschließvorganges werden ein oder
mehrere Spieße oder ähnliches in das eingerollte Gut eingedrückt.
Es hat sich gezeigt, daß es vorteilhaft ist, wenn während des
Aufsetzens des Spießes und/oder der Führungskanäle und/oder des
Einführens des Spießes in das Rollgut das Auseinanderfahren der
Umlenkrollen bereits stattfindet. Der Spieß wird währenddessen
weiter in das eingerollte Gut gedrückt, hierbei kann die
Bewegung des Rollbandes fortgeführt werden.
Bei Beendigung des Spießvorganges haben die Umlenkrollen ihre
Endposition erreicht, so daß das Rollband wieder eine Ebene
bildet. Nachdem der Spießmechanismus das Gut freigegeben hat,
wird es auf das Abfuhrband befördert.
Als Vorteilhaft hat sich hier erwiesen, wenn die Ebene des
Rollbandes eine geringe Neigung zum Abfuhrband hin aufweist,
dieses ist aber nicht zwingend erforderlich.
Die Erfindung ermöglicht es auch, wenn der Verschlußvorgang
nicht auf dem Rollband ausgeführt werden soll, diese auf dem
Abfuhrband oder später vorzunehmen.
Weiter Vorteile und Einzelheiten ergeben sich aus der
nachfolgenden Beschreibung unter Bezugnahme auf die beigefügten
Zeichnungen, die eine Prinzipdarstellung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung und des Verfahrens zeigen:
Es zeigen
Fig. 1a eine Vorrichtung zum Füllen, Einrollen und
Verschließen von Rollmöpsen, Rouladen oder dergleichen
in einem ersten Verfahrensstadium
Fig. 1b eine Vorrichtung zum Füllen, Einrollen und
Verschließen von Rollmöpsen, Rouladen oder dergleichen
in Stadium des Rollen und Verschließens
Fig. 1c eine Vorrichtung zum Füllen, Einrollen und
Verschließen von Rollmöpsen, Rouladen oder dergleichen
im späten Verfahrensstadium.
Der Beginn des Verfahrens wird in der Fig. 1a dargestellt. Das
Zufuhrgut (9) befindet sich auf dem Zufuhrband (4).
Diese Zufuhrband (9) ist bevorzugterweise ein Endlosband.
Über dem Zufuhrband (9) wurde eine Meßeinheit (12)
angeordnet, mit die Lage des Zufuhrgutes bestimmt wird. Sie gibt
ein Signal für die Bestreuung des Zufuhrgutes aus einer nicht
dargestellten Dosiervorrichtung mit Gewürzen oder ähnlichem.
Durch die Bewegung dieses Zufuhrbandes (4) wird das Gut (9)
durch die Führungseinheit (11) in die gewünschte Lage auf das in
dieser Arbeitsposition noch gestreckte aber sich in Bewegung
befindende Rollband (3) aufgelegt.
Die Umlenkrollen (1) und (2) sind in ihrer Ausgangsposition
dargestellt.
Die hier dargestellte Führungseinheit (11) besteht aus nicht
näher bezeichneten Umlenkrollen und einem vorteilhafterweise
umlaufenden Band. Die Richtung des sich bewegenden Bandes ist
dabei auf der Seite des Zufuhrbandes (4) in Richtung des
Rollbandes (3).
Im weiteren sind noch über dem Rollband (3) die Fülleinheit
(7), die Verschließeinheit (6) und der Meßkopf (13)
dargestellt. Neben dem Rollband (3) ist das Abfuhrband (5)
zu erkennen.
In der Fig. 1b ist die Vorrichtung in dem Arbeitsstadium des
Rollens dargestellt.
Nachdem das Zufuhrgut (9) das Rollband (3) erreicht hat
wurden die Umlenkrollen (1) und (2) aus ihrer
Ausgangsposition herausgefahren und so gegeneinander, daß das
Rollband (3) zwischen den Umlenkrollen (1) und (2) eine
rinnenförmige Taschenform bildet, in der das Gut zwangsläufig
gerollte werden muß. Die verbleibende Öffnung ist geringfügig
größer als es zur Durchführung des eingesetzten
Verschließmittels, einem Spieß (10) notwendig ist.
Für die erforderliche Veränderung des Durchmessers der
rinnenförmigen Taschenform ist eine hier nicht dargestellte
Spannvorrichtung vorgesehen.
Das gerollte Gut (8) wird nach dem Heranfahren der
Verschließeinrichtung (6) mit einem Spieß (10) verschlossen.
Während des Verschließvorganges werden die beiden Umlenkrollen
(1) und (2) wieder in ihre Ausgangsposition gefahren, wie in
der Fig. 1c dargestellt.
Nach Freigabe des eingerollten Guts (8) durch den
Verschließmechanismus (10) erfolgt der Wegtransport des Guts auf
das Abfuhrband (5).
Vorteilhafterweise ist das Rollband (3) in der gestreckten
Form leicht gegen das Abfuhrband (5) geneigt.
Bezugszeichenliste
Umlenkrolle 1, 2
Rollband 3
Zufuhrband 4
Abfuhrband 5
Verschließeinheit 6
Befüllungseinheit 7
gerollte Gut 8
Zufuhrgut 9
Spieß 10
Führungseinheit 11
Meßeinheit 12
Meßkopf 13
Rollband 3
Zufuhrband 4
Abfuhrband 5
Verschließeinheit 6
Befüllungseinheit 7
gerollte Gut 8
Zufuhrgut 9
Spieß 10
Führungseinheit 11
Meßeinheit 12
Meßkopf 13
Claims (20)
1. Vorrichtung zum Füllen, Einrollen und Verschließen von
Rollmöpsen, Rouladen oder dergleichen
dadurch gekennzeichnet, daß sie aus einem
Rollband 3 und mindestens einer beweglichen und/oder
verfahrbahren Umlenkrolle (1, 2) besteht, worüber das Rollband
(3) herumbewegbar läuft und dessen Oberseite zwischen den
Umlenkrollen (1) und (2) eine Ebene bildet und daß die Umlenkrolle (1)
und/oder die Umlenkrolle (2) gegeneinander so verfahrbar sind,
daß das Rollband (3) beim Zusammenfahren der Umlenkrollen (1) und (2)
eine rinnenförmige Tasche für das einzurollende Gut (9) bildet,
deren Größe durch eine Spannvorrichtung gesteuert wird und daß
an der einen Seite ein Zufuhrband (4) mit einer Führungseinheit (11)
und einer Meßeinheit (12) und auf der anderen Seite ein Abfuhrband
(5) angeordnet sind und über dem Rollband (3) eine Fülleinheit (7),
eine Verschließeinheit (6) und ein oder mehrere Meßköpfe
angeordnet sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das Umlaufband
(3) bevorzugt ein Endlosband ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Umlenkrollen
(1, 2) derart gegeneinander verfahrbar sind, daß das Rollband (3) an
der Stelle der Wickelung zu einer rinnenförmigen Tasche sich
ausbildet oder zu einer Ebene geformt wird.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Umlenkrollen
(1) und/oder (2) die Funktion einer Laufrolle besitzen und/oder als
Antriebsrolle dienen.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das Zufuhrband
(4) bevorzugt ein Endlosband über eine Umlenkrolle ist, welches
bevorzugt aus einem hygienischen Material besteht und bevorzugt
mit einer rutschhemmenden Oberfläche ausgestattet ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Führungseinheit (11) für das auf das Rollband (3) zu führende Gut (9)
aus einem geformten und fest angebrachten oder verstellbaren
Blech besteht.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Führungseinheit (11) für das auf das Rollband (3) zu beschickende
Gut (9) aus einem über Rollen geführtes Endlosband besteht, welche
fest positioniert oder in der Lage verstellbar ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Verschließeinheit (6) über dem Rollband (3) zwischen den
Umlenkrollen (1) und (2) angeordnet ist und höhenverstellbar
und/oder seitenverstellbar ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Verschließeinheit (6) das gerollte Gut (9) einfach oder mehrfach
verschließt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1, 8 und 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Verschließeinheit (6) das eingerollte Gut (8) in einem Winkel von 0°
bis 90° zur Achslage einfach oder mehrfach verschließt.
11. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Verschließeinrichtung (11) bevorzugt aus einer Spießvorrichtung
besteht.
12. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Fülleinheit
(7) über dem Rollband (3) zwischen den Umlenkrollen (1) und (2)
angeordnet ist und höhenverstellbar und/oder seitenverstellbar
ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Fülleinheit (7) aus einer oder mehreren Kammern mit Füllkanälen
besteht und die Belegung des Guts (9) einzeln oder gemeinsam oder
abwechselnd erfolgt.
14. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Ebene des
Rollbandes (3) bevorzugt in Richtung des Abfuhrbandes (5) geneigt
ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß sich über dem
Zufuhrband (4) eine nicht dargestellte Dosiereinheit für Gewürze
befindet.
16. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das Rollband (9)
durch einen Spannmechanismus im Durchmesser veränderbar ist.
17. Verfahren zum Füllen, Einrollen und Verschließen von
Rollmöpsen, Rouladen oder dergleichen,
dadurch gekennzeichnet, daß eine oder
mehrere Lagen des zu rollenden Guts (9) über eine
Zufuhreinrichtung (4) und einer Führungseinrichtung (11) auf das
Rollband (3) der zwischen den Umlenkrollen (1 und 2) gebracht wird,
wobei das Rollband (3) beim Beschicken durch das Gewicht des Guts
(9) und/oder einer Füllmasse und/oder des Gegeneinanderfahrens der
Umlenkrollen (1) und (2) eine rinnenförmige Tasche bildet und durch
die Bewegung des Rollbandes (3) der Anfang des zu rollenden Guts
(9) auf Grund der Taschenform nach oben gelenkt wird und die
Bewegung in eine Drehbewegung umgewandelt wird und dabei
gleichzeitig der Rollvorgang einsetzt, wobei durch eine
veränderte Bandspannung die Straffheit des Rollguts (8) gesteuert
wird und nach Beendigung des Rollvorganges die Verschließeinheit
(6) über einen Meßkopf (13) oder der Meßeinheit (12) ausgelöst wird,
wobei nach dem Fixieren des gerollten Guts (8) mit dem
Verschließmittel (10) die Umlenkrollen (1) und (2) auseinanderfahren
und das Rollband (3) zwischen den Umlenkrollen (1 und 2) eine Ebene
bildet, aus der das gewickelte Gut (8) auf das Abfuhrband (5)
gefördert wird.
18. Verfahren nach Anspruch 17,
dadurch gekennzeichnet, daß daß die
beweglichen Rollen (1) und/oder (2) nach der Beendigung des
Wickelvorganges wieder in ihre Ausgangslage zurückfahren.
19. Verfahren nach Anspruch 17,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Verschließung einfach oder mehrfach erfolgt.
20. Verfahren nach Anspruch 17 und 19,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Verschließung einen Spieß (10), einer Nadel, einen Stift, einer
Klammer oder ähnlichen erfolgt.
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Publications (2)
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Country Status (1)
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| DE (1) | DE19540486C2 (de) |
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