DE19539282C2 - Vorrichtung zum Herstellen einer Papierbahn mit einem hierin eingebetteten Sicherheitsfaden - Google Patents
Vorrichtung zum Herstellen einer Papierbahn mit einem hierin eingebetteten SicherheitsfadenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung gemäß den Oberbegriffen der beiden
selbständigen Ansprüche.
Sogenannte Sicherheitspapiere - Papiere mit darin eingebettetem
Sicherheitsfaden - werden meist im sogenannten Rundsiebverfahren
hergestellt. Eine Rundsiebmaschine umfaßt einen Rundsiebzylinder, dem ein
Stoffauflauf zugeordnet ist. Der Stoffauflauf weist eine Unterlippe auf sowie
eine dieser zugeordneten Oberlippe. Die beiden Lippen bilden miteinander
einen Kanal. Der Kanal setzt sich fort in einem Auslaufkanal, gebildet aus der
in Maschinenrichtung langgestreckten Oberlippe und der Mantelfläche des
Rundsiebzylinders. Dabei werden zur Blattbildung sogenannte Gleichstrom-
Rundsiebe verwendet. Dies bedeutet, daß die Stoffsuspension bei ihrem
Austritt aus dem Stoffauflauf im wesentlichen dieselbe Richtung aufweist wie
die Umfangsrichtung des Rundsiebes.
Stoffaufläufe in Kombination mit einem Rundsiebzylinder gemäß dem
Oberbegriff des Anspruches 1 sind aus der DE-A-35 35 944 sowie der
AT 356 505 bekanntgeworden.
Das Beilaufenlassen eines Drahtes zeigt die US 30 29 871.
Eine wichtige Bedingung bei solchen Vorrichtungen besteht darin, daß die
Sicherheitsfäden dem Rundsiebzylinder derart zugeführt werden, daß sie
diesen dort berühren, wo das Blatt etwa zur Hälfte gebildet ist. Dabei kommt
auch das Einbetten zweier oder mehrerer Sicherheitsfäden in Betracht.
Der einzelne Sicherheitsfaden wird an einer ganz bestimmten Stelle der Breite
der entstehenden Papierbahn aufgebracht. Dies ist notwendig, da der
Abstand des Sicherheitsfadens von der Kante des fertigen Papieres ein
Sicherheitsmerkmal darstellt.
Derartige Sicherheitspapiere werden nach dem Verlassen der Papiermaschine
(des Rundsiebformers) weiterverarbeitet.
Hierbei sind Aufwickelvorgänge notwendig. Da der einzelne
Sicherheitsfaden - wie oben ausgeführt - stets an ein- und
derselben Stelle der Breite der Papierbahn liegt, kommt es
beim Aufwickeln der Papierbahn zu einer Verdickung der
Papierrolle an der Stelle des Fadens. Dies wirkt sich bei
den verschiedenen Weiterverarbeitungsprozessen ungünstig
aus.
Deshalb führt man den einzelnen Sicherheitsfaden - im
allgemeinen eine Vielzahl solcher Fäden bei ein und
derselben Papierbahn - oszillierend in die
Faserstoffsuspension ein, so daß der einzelne Faden - im
fertigen Papier - eine Schlangenlinie beschreibt. Die Fäden
werden von Spulen abgewickelt und durch Röhrchen
hindurchgeführt, die in der Faserstoffsuspension münden.
Die Oszillationsbewegung wird an den genannten Röhrchen
ausgeführt.
Diese Ausführungsform ist nachteilig; sie ist baulich sehr
aufwendig und nicht betriebssicher.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
zu schaffen, mit der ein Oszillieren auf einfache Weise bei
geringem Bauaufwand mit modernen Formern mit geschlossenem
Stoffauflauf einwandfrei durchgeführt werden kann.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der
selbständigen Ansprüche gelöst.
Die Erfindung ist anhand der Zeichnung näher erläutert.
Fig. 1 zeigt einen Stoffauflauf für einen Rundsiebformer.
Eine Strömungskammer 1 weist einen Anschluß 2 an einen
nicht dargestellten Verteiler auf. Der Stoffauflauf weist
zur Bildung eines Auslaufkanales eine Unterlippe 3 sowie
eine Oberlippe 4 auf. Der Auslaufkanal ist ferner durch die
Mantelfläche eines Rundsiebes 5 begrenzt. Die Oberlippe 4
bildet somit die Begrenzungsfläche des Auslaufkanales auf
dem größten Teil von dessen Länge. Die Oberlippe 4 ist
außerdem im Sinne des Pfeiles A an ihrem stromaufwärtigen
Ende verschiebbar. Es sind Versteifungs- und
Tragkonstruktionen vorgesehen, und zwar eine
Tragkonstruktion 6 und eine Tragkonstruktion 7, die beide
ggf. verstellbar, verschiebbar und einstellbar sind. Es ist
ein Querbalken 8 vorgesehen, ferner eine Druckkammer 9. Die
Druckkammer 9 ist zwischen Oberlippe 4 und Querbalken 8
geschaltet.
Der Stoffauflauf weist eine Vorrichtung zum Zuführen eines
Sicherheitsfadens auf. Diese Vorrichtung ist hier nicht
näher dargestellt.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 2 handelt es sich um
einen Stoffauflauf für ein Langsieb. Der Stoffauflauf weist
eine Reihe von Rohrbündeln auf, die in Strömungsrichtung
konvergieren. Die Rohrbündel 1 weisen Einlässe 2 für die
von einem Verteiler herangeführte Stoffsuspension auf.
Unterlippe 3 und Oberlippe 4 bilden wiederum den
Auslaufkanal, der an Auslaufspalt 10 endet, um einen
maschinenbreiten Stoffstrahl auf das Langsieb 5 aufzugeben.
Auch hier ist wiederum eine Vorrichtung zum Zuführen eines
Sicherheitsfadens vorhanden, aber im einzelnen nicht
dargestellt.
Fig. 3 zeigt die entscheidenden Teile eines
Rundsiebformers, vor allem dessen Stoffauflauf. Der
Stoffauflauf umfaßt eine Unterlippe 3 sowie eine Oberlippe
4. Die beiden Lippen bilden miteinander einen
Strömungskanal 1, der in einen Auslaufkanal 11 übergeht.
Der Stoffauflauf weist eine Mehrzahl von Anschlüssen 2 zum
Einleiten einer Stoffsuspension auf. Auf die Anschlüsse 2
folgen ebensoviel Kanäle 2.1, die in die Oberlippe 4
eingearbeitet sind. Der Stoffauflauf ist einem Rundsieb 5
eines Rundsiebzylinders 15 zugeordnet, von dem nur ein Teil
dargestellt ist.
Gemäß einer besonderen Ausführungsform der Erfindung ist
die Unterlippe 3 mit einem Flüssigkeitskanal 3.1 versehen.
Dieser Kanal dient einerseits zum Zuführen einer
Flüssigkeit, beispielsweise Wasser oder einer
Stoffsuspension, andererseits zum Zuführen eines
Sicherheitsfadens 16. Der Kanal ist in seinem
stromabwärtigen Teil aus der der Oberlippe 4 zugewandten
Fläche 3.2 der Unterlippe 3 sowie aus einer Platte 17
gebildet. Die Länge der Platte 17 bestimmt den Ort, an
welchem der Sicherheitsfaden 16 in den Auslaufkanal 11
gelangt.
Im vorliegenden Falle ist die gesamte Unterlippe 3 in
Querrichtung, d. h. senkrecht zur Maschinenrichtung oder
senkrecht zur Papierebene, innerhalb eines gewissen Hubes
verschiebbar und außerdem durch einen hier nicht
dargestellten Antrieb betätigt, so daß sie oszilliert.
Damit wird auch der aus dem Flüssigkeitskanal 3.1 am
stromabwärtigen Ende von Platte 17 austretende
Sicherheitsfaden 16 zu einer oszillierenden Bewegung
gezwungen. In Draufsicht gesehen beschreibt er eine
Schlangenlinie. Dies bedeutet, daß sein Abstand von der
Kante der fertigen Papierbahn um einen gewissen Wert herum
pendelt.
Beim Einführen des Sicherheitsfadens 16 in den
Flüssigkeitskanal 3.1 muß natürlich eine Dichtung
vorgesehen werden, um zu verhindern, daß Flüssigkeit, die
in den Flüssigkeitskanal 3.1 eingeführt wird, nicht in
Gegenrichtung aus diesem herausläuft.
Gemäß einem weiteren Gedanken, der unabhängig von Anspruch
1 ist, wird vorgesehen, jedem Sicherheitsfaden einen
Seitenkanal zuzuordnen. Dieser verläuft quer zur
Maschinenrichtung, d. h. entweder senkrecht oder mit einer
hierzu senkrechten Komponente. Er führt einen
Flüssigkeitsstrahl, der pulsierend auf den betreffenden
Sicherheitsfaden einwirkt, um diesen oszillierend aus
seiner Längsrichtung auszulenken. Dies ist eine einfache
Lösung, weil hierdurch eine verschiebbare Lagerung der
Unterlippe oder der Oberlippe sowie ein zugehörender
Oszillationsantrieb eingespart wird.
Claims (4)
1. Stoffauflauf für eine Papiermaschine, insbesondere für
einen Rundsiebformer, zum Herstellen von Papierbahnen
mit eingebettetem Sicherheitsfaden (16);
- 1.1 mit einer Oberlippe (4) und einer Unterlippe (3), die dazu vorgesehen sind, mit einem Papiermaschinensieb, insbesondere einem Rundsiebzylinder (15), zusammenzuarbeiten, um einen Auslaufkanal (11) zu bilden;
- 1.2 mit einer Vorrichtung zum Zuführen des
Sicherheitsfadens zum Stoffauflauf sowie zum
Auslaufkanal (11);
gekennzeichnet durch die folgenden Merkmale: - 1.3 eine der beiden Lippen (Unterlippe 3 oder Oberlippe 4) weist einen Flüssigkeitskanal (3.1) zum Zuführen einer Flüssigkeit, insbesondere Wasser, in den Auslaufkanal (11) auf;
- 1.4 es ist eine Vorrichtung zum Zuführen des Sicherheitsfadens (16) in den Flüssigkeitskanal (3.1) vorgesehen;
- 1.5 die den Flüssigkeitskanal (3.1) enthaltende Lippe ist quer zur Bahnlaufrichtung verschiebbar gelagert;
- 1.6 der den Flüssigkeitskanal (3.1) enthaltenden Lippe ist ein Oszillationsantrieb zugeordnet.
2. Stoffauflauf nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Teil des Flüssigkeitskanales (3.1) aus der der
Oberlippe (4) zugewandten Fläche der Unterlippe (3)
sowie aus einer im Abstand von dieser Fläche
angeordneten Platte (17) gebildet ist.
3. Stoffauflauf nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Position der Platte (17) in Maschinenrichtung
veränderbar ist.
4. Stoffauflauf für eine Papiermaschine, insbesondere für
einen Rundsiebformer, zum Herstellen von Papierbahnen
mit eingebettetem Sicherheitsfaden (16);
- 4.1 mit einer Oberlippe (4);
- 4.2 mit einer Vorrichtung zum Zuführen des
Sicherheitsfadens zum Stoffauflauf sowie zum
Auslaufkanal (11);
gekennzeichnet durch die folgenden Merkmale: - 4.3 der Stoffauflauf weist pro Sicherheitsfaden einen quer zur Maschinenrichtung verlaufenden Seitenkanal auf, in welchem ein Flüssigkeitsstrahl geführt ist, der pulsierend auf den betreffenden Sicherheitsfaden (16) einwirkt.
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