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DE19539685A1 - Verbindungseinheit, Verbindungsverfahren und Niet zu ihrer Herstellung - Google Patents

Verbindungseinheit, Verbindungsverfahren und Niet zu ihrer Herstellung

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Publication number
DE19539685A1
DE19539685A1 DE19539685A DE19539685A DE19539685A1 DE 19539685 A1 DE19539685 A1 DE 19539685A1 DE 19539685 A DE19539685 A DE 19539685A DE 19539685 A DE19539685 A DE 19539685A DE 19539685 A1 DE19539685 A1 DE 19539685A1
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DE
Germany
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connection unit
section
rivet
plate
convex
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DE19539685A
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DE19539685B4 (de
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Kosuke Haraga
Naoki Yagi
Yoshinobu Nakashima
Yuzi Ganryu
Tsutomu Sasaki
Atsushi Takimoto
Yosiro Komazawa
Asao Okuda
Shoji Takagi
Akifumi Matsukawa
Hideaki Urata
Yasushi Kawashima
Kazumi Masuo
Kenji Honma
Isao Ikeda
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Mitsubishi Electric Corp
Original Assignee
Mitsubishi Electric Corp
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Publication date
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Verbindungseinheit gekennzeichnet durch die Verbindung einer Mehrzahl von Platten mittels Bindemitteln (Klebstoffe) oder durch kombinierte Anwendung von Bindemitteln und Befestigungselemente wie z. B. Schrauben oder Nieten. Die Erfindung bezieht sich desweiteren auf einen Niet sowie auf ein Verfahren zum Verbinden von Platten, und kann zum Beispiel zum Zusammenbauen eines Gehäuses, wie z. B. einer Schalttafel für elektrische Elemente, verwendet werden.
Fig. 46 ist eine auseinandergezogene Perspektivansicht, die eine herkömmliche Struktur zum Zusammenbauen einer Schalttafel, so wie sie zum Beispiel in der offengelegten Japanischen Gebrauchsmusterschrift 113503/1986 offenbart ist, zeigt. In der Figur zeigt das Bezugszeichen 11 eine Deckplatte, das Bezugszeichen 12 eine Seitenplatte, das Bezugszeichen 13 eine Bodenplatte, wobei mit dem Bezugszeichen 14 Durchgangslöcher gekennzeichnet sind, die während der Herstellung der Platte zur Einführung der Befestigungselemente gebohrt sind, und das Bezugszeichen 5 zeigt Verbindungsflächen, die zur Übersichtlichkeit mit einer Schraffur versehen sind. Fig. 47 (a) bis (d) zeigen ein Verfahren zum Zusammenbauen mittels einer Befestigungselementenverbindung. In der Fig. 47 (a) zeigen das Bezugszeichen 1 und 2 Platten, die miteinander zu verbinden sind. Um die in Fig. 47 (b) gezeigte Verbindung zu ermöglichen, wird die Platte 2 mit Bindemitteln beschichtet. Daraufhin wird ein Befestigungselement 9, wie in der Fig. 47 (c) gezeigt ist, in ein Durchgangsloch 14 eingeführt, mittels eines im einzelnen nicht gezeigten Befestigungsnietes zusammengedrückt, um eine mit dem Bezugszeichen 10 in Fig. 47 (d) gezeigte Verformung zu erreichen und dadurch die zwei Platten miteinander zu verbinden. Diese Schritte werden vorgenommen solange das Bindemittel 3 noch nicht ausgehärtet ist.
Die herkömmliche Verbindungseinheit und das Verfahren für ihre Verbindungsherstellung sind wie oben erläutert. Im Fall des in Fig. 46 gezeigten Gehäuses, dessen Boden eine Länge und Tiefe von jeweils ca. einen Meter sowie eine Höhe von nicht weniger als zwei Meter aufweist, verursacht z. B. sogar eine geringe Fehlausrichtung eine Schieflage oder Verdrehung des Gehäuses, so daß eine genaue Ausrichtung der Verbindungsplatten zueinander erforderlich ist.
Wenn die Bindemittel 3 auf jede Platte aufgetragen werden, so entsteht bei der Ausrichtung der Platten die Schwierigkeit, daß die Platten zunächst in der Nähe ihrer Verbindungsstellen positioniert und dann in die entsprechenden genauen Positionen eingepaßt werden, um eine Ausrichtung zu erreichen. Deswegen wird das Bindemittel auf nicht zu verklebende Abschnitte verschmiert, so daß die Platten verschmutzt werden und es erforderlich wird, bei der Endbearbeitung die Bindemittel abzuwischen oder abzustreifen. Um die Stellen herum, die mittels des Befestigungselementes 10 miteinander verbunden sind, ist die Dicke der aufgetragenen Schicht sehr niedrig, welches verschiedene Probleme, wie zum Beispiel eine Herabsetzung der Bindemittelfestigkeit und der Wasserundurchlässigkeit infolge von Stellen, die kein Bindemittel enthalten, verursacht, so daß es unmöglich ist, eine hochzuverlässige Verbindungseinheit zu erhalten.
Die vorliegende Erfindung ist auf die Lösung der obengenannten Probleme gerichtet. Aufgabe der Erfindung ist es, eine hochzuverlässige Verbindungseinheit sowie ein Verfahren zu ihrer Verbindungsherstellung und Nieten, die die Verbindungsmontage von Platten ermöglichen, zur Verfügung zu stellen, die eine leichte und genaue Ausrichtung der zu verbindenden Platten gewährleisten, eine erforderliche Schichtdicke des Bindemittels gewährleisten, das Verschmieren von Bindemittel auf nicht erwünschte Stellen vermeiden und die Festigkeit der Verbindungseinheit erhöhen.
Die erste Erfindung bezieht sich auf eine ein Bindemittel verwendende Verbindungseinheit mit einer Platte, die eine Verbindungsfläche mit einem konvexen Abschnitt aufweist, und einer Platte, die eine Verbindungsfläche mit einem konkaven Abschnitt oder einem Durchgangsloch, das mit dem konvexen Abschnitt in Eingriff zu bringen sind, aufweist.
Die zweite Erfindung bezieht sich auf eine Verbindungseinheit, bei der zum Zusammenbau einer Vielzahl von Platten mittels Bindemittel, zumindest eine der Platten eine mit einem konvexen Abschnitt versehene Verbindungsfläche aufweist.
Die dritte Erfindung bezieht sich auf eine Verbindungseinheit, bei der zum Verbinden einer Vielzahl von Platten mittels Bindemittel, zumindest eine der Platten auf einer mit eine Bindemittelschicht versehenen Fläche ein Durchgangsloch aufweist.
Die vierte Erfindung bezieht sich auf eine Verbindungseinheit, bei der die erste, zweite und dritte Erfindung verwendet werden und eine Vielzahl von Platten mittels Bindemittel oder durch die kombinierte Anwendung von Bindemitteln und Befestigungselementen, wie z. B. Nieten und Schrauben, miteinander verbunden werden.
Die fünfte Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Verbindungsherstellung einer Verbindungseinheit, bei dem zum Zwecke der Verbindung mittels Bindemitteln eine Platte auf ihrer Verbindungsfläche einen konvexen Abschnitt aufweist und eine Platte auf ihre Verbindungsfläche einen konkaven Abschnitt oder ein Durchgangsloch, die mit dem konvexen Abschnitt in Eingriff zu bringen sind, aufweist, wobei die Bindemitteln auf einen Abschnitt, zudem der konvexe Abschnitt der Platte nicht gehört, beschichtet werden, so daß die Beschichtungsdicke kleiner als die Höhe des konvexen Abschnittes ist, und die Platten anschließend ausgerichtet und miteinander verbunden werden.
Die sechste Erfindung bezieht sich auf Nieten zum Einpassen und vorübergehenden Befestigen in ein Durchgangsloch.
Die siebte Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Verbindungsherstellung einer Verbindungseinheit, bei dem ein Niet mit Mitteln zum Einpassen und vorübergehenden Fixieren in ein Durchgangsloch auf einer Platte eingeführt, angepaßt und fixiert wird, auf die Verbindungsoberfläche der Platte mit dem daran vorübergehend befestigten Niet oder einer anderen Platte mit einem Nieteinführungs-Durchgangsloch ein Bindemittel aufgetragen wird, der auf der einen Platte befestigten Niet in das Durchgansloch der anderen Platte eingeführt wird und der Niet befestigt wird.
Die achte Erfindung bezieht sich auf eine Verbindungseinheit, bei der als Bindemittel ein modifiziertes Acryl-Bindemittel verwendet wird.
Fig. 1 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil der Verbindungseinheit gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt.
Fig. 2 ist eine Schnittansicht, die den wesentlichen Teil der Verbindungseinheit gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt.
Fig. 3 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil der Verbindungseinheit gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt.
Fig. 4 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil der Verbindungseinheit gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt.
Fig. 5 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil der Verbindungseinheit gemäß einem fünften Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt.
Fig. 6 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil der Verbindungseinheit gemäß einem sechsten Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt.
Fig. 7 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil der Verbindungseinheit gemäß einem siebten Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt.
Fig. 8 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil der Verbindungseinheit gemäß einem achten Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt.
Fig. 9 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil der Verbindungseinheit gemäß einem neunten Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt.
Fig. 10 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil der Verbindungseinheit gemäß einem zehnten Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt.
Fig. 11 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil der Verbindungseinheit gemäß einem zehnten Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt.
Fig. 12 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil der Verbindungseinheit gemäß einem 11. Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt.
Fig. 13 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil der Verbindungseinheit gemäß einem 12. Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt.
Fig. 14 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil der Verbindungseinheit gemäß einem 13. Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt.
Fig. 15 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil der Verbindungseinheit gemäß einem 14. Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt.
Fig. 16 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil der Verbindungseinheit gemäß einem 15. Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt.
Fig. 17 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil der Verbindungseinheit gemäß einem 16. Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt.
Fig. 18 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil der Verbindungseinheit gemäß einem 17. Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt.
Fig. 19 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil der Verbindungseinheit gemäß einem 18. Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt.
Fig. 20 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil der Verbindungseinheit gemäß einem 19. Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt.
Fig. 21 bezieht sich auf das 19. Ausführungsbeispiel der Erfindung und zeigt eine Schnittansicht A-A der Fig. 20.
Fig. 22 bezieht sich auf das 19. Ausführungsbeispiel der Erfindung und zeigt eine Schnittansicht A-A der Fig. 20.
Fig. 23 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil der Verbindungseinheit gemäß einem 20. Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt.
Fig. 24 bezieht sich auf das 20. Ausführungsbeispiel der Erfindung und zeigt eine Schnittansicht A-A der Fig. 23.
Fig. 25 bezieht sich auf das 20. Ausführungsbeispiel der Erfindung und zeigt eine Schnittansicht A-A der Fig. 23.
Fig. 26 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil der Verbindungseinheit gemäß einem 21. Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt.
Fig. 27 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil der Verbindungseinheit gemäß einem 22. Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt.
Fig. 28 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil der Verbindungseinheit gemäß einem 22. Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt.
Fig. 29 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil der Verbindungseinheit gemäß einem 22. Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt.
Fig. 30 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil der Verbindungseinheit gemäß einem 23. Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt.
Fig. 31 ist eine Schnittansicht, die das Verfahren zur Verbindungsherstellung einer Verbindungseinheit gemäß einem 24. Ausführungsbeispiel der Erfindung veranschaulicht.
Fig. 32 ist eine Schnittansicht, die das Verfahren zur Verbindungsherstellung einer Verbindungseinheit gemäß einem 24. Ausführungsbeispiel der Erfindung veranschaulicht.
Fig. 33 ist eine Schnittansicht, die das Verfahren zur Verbindungsherstellung einer Verbindungseinheit gemäß einem 25. Ausführungsbeispiel der Erfindung veranschaulicht.
Fig. 34 ist eine Schnittansicht, die das Verfahren zur Verbindungsherstellung einer Verbindungseinheit gemäß einem 26. Ausführungsbeispiel der Erfindung veranschaulicht.
Fig. 35 ist eine Schnittansicht, die das Verfahren zur Verbindungsherstellung einer Verbindungseinheit gemäß einem 27. Ausführungsbeispiel der Erfindung veranschaulicht.
Fig. 36 ist eine Schnittansicht, die das Verfahren zur Verbindungsherstellung einer Verbindungseinheit gemäß einem 28. Ausführungsbeispiel der Erfindung veranschaulicht.
Fig. 37 ist eine Schnittansicht eines Niets gemäß einem 29. Ausführungsbeispiel der Erfindung.
Fig. 38 ist eine Schnittansicht, die ein Verfahren zum Verbindungsherstellen einer Verbindungseinheit gemäß einem 29. Ausführungsbeispiel der Erfindung veranschaulicht.
Fig. 39 zeigt ein Niet gemäß einem 30. Ausführungsbeispiel der Erfindung.
Fig. 39(a) ist eine Längsschnittansicht und Fig. 39(b) ist eine Schnittansicht A-A der Fig. 39(a).
Fig. 40 bezieht sich auf ein 30. Ausführungsbeispiel der Erfindung und zeigt eine Schnittansicht zur Erläuterung des Verfahrens zum Verbindungsherstellen einer einen in Fig. 39 gezeigten Niet verwendenden Verbindungseinheit.
Fig. 41 bezieht sich auf ein 31. Ausführungsbeispiel der Erfindung und ist eine Schnittansicht zur Erläuterung eines Verfahrens zum Verbindungsherstellen einer einen in Fig. 41 gezeigten Niet verwendenden Verbindungseinheit.
Fig. 42 ist eine Schnittansicht eines Niets gemäß einem 32. Ausführungsbeispiel der Erfindung.
Fig. 43 ist eine Unteransicht des Niets gemäß dem 32. Ausführungsbeispiel der Erfindung.
Fig. 44 ist eine perspektivische Ansicht eines Niets gemäß einem 33. Ausführungsbeispiel der Erfindung.
Fig. 45 zeigt den in Fig. 44 gekennzeichneten Schnitt A-A, der eine Verbindungseinheit gemäß dem 33. Ausführungsbeispiel der Erfindung veranschaulicht.
Fig. 46 ist eine auseinandergezogene perspektivische Ansicht des Zusammenbaus einer herkömmlichen Schalttafel.
Fig. 47 ist eine Schnittansicht, die ein herkömmliches Verbindungsverfahren veranschaulicht.
Die Verbindungseinheit gemäß der ersten Erfindung gewährleistet eine leichte Ausrichtung durch Ineinandergreifen des konvexen Abschnittes der Verbindungsfläche einer Platte mit dem konkaven Abschnitt oder mit dem Durchgangsloch der Verbindungsfläche einer anderen Platte.
Gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel ist der konvexe Abschnitt, der konkave Abschnitt oder das Durchgangsloch verjüngt ausgebildet. Der konvexe Abschnitt sitzt vorzugsweise auf dem konkaven Abschnitt oder auf dem Durchgangsloch an der Stelle des verjüngten Abschnitts, um dadurch eine genauere Ausrichtung zu ermöglichen.
Gemäß der ersten Erfindung ist der konvexe Abschnitt vorzugsweise höher als die Tiefe des konkaven Abschnitts, so daß dadurch die erforderliche Schichtdicke des Bindemittels gewährleistet und die Zuverlässigkeit der Verbindungshaftung verbessert wird.
Gemäß der ersten Erfindung ist die Höhe des konvexen Abschnitts kleiner als die Tiefe des konkaven Abschnitts, so daß dadurch eine im Eingriffsabschnitt erforderliche Schichtdicke des Bindemittels gewährleistet und die Zuverlässigkeit der Verbindungshaftung verbessert wird.
Gemäß der ersten Erfindung ist es vorzuziehen, die Spitze des konvexen Abschnitts konkav auszubilden, um darin Bindemittel aufzunehmen und dadurch das Bindemittel im Eingriffsabschnitt zu behalten und die Zuverlässigkeit der Verbindungshaftung zu verbessern.
Gemäß der ersten Erfindung hat der konvexe Abschnitt vorzugsweise die Form eines Zylinders und der konkave Abschnitt oder das Durchgangsloch sind in der Form einer vieleckigen Prisma ausgebildet, um dadurch das Fließen des Bindemittels in den Zwischenraum zwischen dem Kreis und dem Vieleck (Polygon) zu erleichtern und die Zuverlässigkeit der Verbindungshaftung zu verbessern.
In Übereinstimmung mit der ersten Erfindung ist es vorzuziehen, wenn der konvexe Abschnitt eine vieleckige oder elyptische Form aufweist, die dem konkaven Abschnitt oder dem Durchgangsloch ähnlich ist, so daß dadurch eine Drehung der Platten am Eingriffsabschnitt vermieden wird.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der ersten Erfindung, ist zumindest eine der Platten ein Blatt, das in Richtung seiner Dicke so umgeformt ist, um die konvexen und konkaven Abschnitten am Blatt auszubilden. Deswegen können die konvexen und konkaven Abschnitte mittels einer Presse geformt werden, und die Bearbeitung des Blattes ist leicht.
Die Verbindungseinheit gemäß der zweiten Erfindung gewährleistet die erforderliche Bindemittelschichtdicke und steigert die Zuverlässigkeit der Bindhaftung, weil beim Zusammenbau einer Vielzahl von Platten zumindest eine der Platten mit einem konvexen Abschnitt auf einer Verbindungsfläche vorgesehen ist.
Die Verbindungseinheit gemäß der dritten Erfindung erleichtert die Kontrolle der Stellen, an denen das Bindemittel die Kontrolle der Stellen, an denen das Bindemittel aufzubringen ist, sowie die Kontrolle des Beschichtungszustandes des Bindemittels durch visuelle Überprüfung der Tatsache, ob das Bindemittel nach dem Zusammenfügen der Platten aus dem Durchgangsloch ausläuft, weil zumindest eine von der Vielzahl der Platten mit einem Durchgangsloch auf der zu verbindenden Fläche vorgesehen ist.
Die Verbindungseinheit gemäß der vierten Erfindung ist zusammengebaut unter Verwendung einer Vielzahl von Platten bei kombinierter Anwendung von Bindemitteln und Befestigungselementen in einer jeden der obengenannten ersten bis dritten Erfindung, so daß es dadurch möglich ist, eine vorübergehende Fixierung bis zur Aushärtung des Bindemittels zu gewährleisten und die Festigkeit der Verbindungseinheit zu steigern.
Gemäß der vierten Erfindung können die Platten durch Verwendung von Nieten oder Schrauben als Befestigungselemente leicht miteinander verbunden werden.
Gemäß der vierten Erfindung ist zumindest eine der Platten ein Blatt, das in Richtung seiner Dicke so umgeformt ist, um konvexe und konkave Abschnitte auf beiden Seiten des Blattes auszubilden, wobei der konvexe Abschnitt des Blattes sich in Eingriff mit dem konkaven Abschnitt der anderen Platte befindet, die Platten durch Einführung des Befestigungselementes in die Durchgangslöcher des Eingriffsabschnitts des Blattes und der Platte verbunden sind; die Tiefe des auf der Rückseite des konvexen Abschnitts des Blattes ausgebildeten konkaven Abschnitts ist vorzugsweise größer als die Höhe des vorspringenden Abschnitts des Befestigungselements, so daß ein Herausragen des Befestigungsmittels über die Oberfläche auf der Rückseite der verbindenden Oberfläche des Blattes verhindert wird.
Das Verfahren zum Verbindungsherstellen der Verbindungseinheit gemäß der fünften Erfindung umfaßt das Verbinden einer Platte mit einem konvexen Abschnitt an ihrer Verbindungsfläche mit einer Platte, die an ihrer Verbindungsfläche einen konkaven Abschnitt oder ein Durchgangsloch aufweist, mittels Bindemitteln, wobei die Bindemitteln an einer Stelle aufgetragen werden, die sich vom konvexen Abschnitt der Platte unterscheidet, so daß die Dicke der Bindemittelbeschichtung kleiner als die Höhe des konvexen Abschnitts ist, und die Platten anschließend nach gegenseitiger Ausrichtung miteinander verbunden werden, so daß es dadurch möglich ist, das Haftenbleiben von Bindemitteln an unerwünschten Stellen während des Verbindungsvorganges zu vermeiden.
Der Niet gemäß der sechsten Erfindung hat Mittel zum Einpassen und vorübergehenden Fixieren im Durchgangsloch, wodurch ein Herausfallen des Niets in der Zeit von seiner Einführung in das Durchgangsloch bis zum Befestigen verhindert, so daß dadurch der Verbindungsvorgang erleichtert wird.
Gemäß der sechsten Erfindung ist das Mittel zur vorübergehenden Fixierung im Durchgangsloch ein elastisches Element oder ein am Paßabschnitt des Niets vorgesehener Vorsprung, welche die Ausbildung des Befestigungselements erleichtern.
Gemäß der sechsten Erfindung ist das Mittel zur vorübergehenden Fixierung im Durchgangsloch ein dünner Wandabschnitt des Niets, der in Richtung seines Durchmessers herausgedrückt ist, um dadurch den Niet im Durchgangsloch in sicherer Weise vorübergehend zu fixieren.
Das Verfahren zum Verbindungsherstellen der Verbindungseinheit gemäß der siebten Erfindung umfaßt die Einführung, Einpassung und Fixierung des Niets gemäß der sechsten Erfindung in dem zum Einstecken des Niets vorgesehenen Durchgangsloch einer der Platten, die Aufbringung von Bindemitteln auf die Verbindungsfläche der Platte, in der der Niet vorübergehend fixiert ist, oder auf die Oberfläche einer anderen Platte, die mit einem zum Einstecken des Niets vorgesehenen Durchgangsloch versehen ist, das Einstecken des in der einen Platte eingeführten und fixierten Niets in das Durchgangsloch der anderen Platte, und die Befestigung des Niets. Im Vergleich zum Verfahren, bei dem der Niet nach dem Aufbringen der Bindemittel angeführt und befestigt wird, gewährleistet dieses Verfahren eine leichtere Ausrichtung und einen leichteren Zusammenbau, da der Niet auch dann nicht herausfällt, wenn er von unten eingeführt wird.
Als Bindemittel, das bei der Verbindungseinheit gemäß der achten Erfindung verwendet wird, wird vorzugsweise ein modifiziertes Akryl-Bindemittel verwendet, wobei auch Bindemittel vom Epoxydharz- oder Uretan-Typ verwendet werden können.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Figuren näher erläutert.
Fig. 1 ist eine Schnittansicht, die den wesentlichen Abschnitt bzw. Teil der Verbindungseinheit gemäß dem 1. Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt. In Fig. 1 ist 1a ein auf der Verbindungsfläche der Platte 1 ausgebildeter konvexer Abschnitt, und 2a ist ein auf der Verbindungsfläche der Platte 2 ausgebildeter konkaver Abschnitt, der mit dem konvexen Abschnitt 1a in Eingriff zu bringen ist.
Der konvexe Abschnitt 1a hat die Form vorstehender Rippen oder Inseln und der konkave Abschnitt 2a hat die Form von Nuten oder Kanälen, die der Form des konvexen Abschnittes 1a entsprechen. Letzteres gilt für die nachfolgenden Ausführungsbeispiele, es sei denn, etwas Abweichendes ist erläutert.
Als Materialien für die Platten 1 und 2 können Metall, Plastikmasse oder ähnliches verwendet werden. Als Bindemittel 3 können modifizierte Akryl-Bindemittel, Epoxydharz-Bindemittel, Uretan-Bindemittel oder ähnliches verwendet werden. Dies gilt auch für die nachfolgenden Ausführungsbeispiele.
Fig. 2 ist eine Schnittansicht, die den wesentlichen Teil der Verbindungseinheit gemäß dem 2. Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt. In Fig. 2 ist 2b ein in die Verbindungsfläche der Platte 2 gebohrtes Durchgangsloch, das mit dem konvexen Abschnitt 1a in Eingriff zu bringen ist. Das Durchgangsloch 2b ist im Vergleich zu dem konkaven Abschnitt 2a gemäß dem Ausführungsbeispiel 1 viel einfacher zu fertigen.
Fig. 3 ist eine Schnittansicht, die den wesentlichen Teil der Verbindungseinheit gemäß dem 3. Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt. In diesem Ausführungsbeispiel ist die Größe (L1) des konvexen Abschnitts 1a in etwa die gleiche als die Größe (M1) des konkaven Abschnitts 2a, in dem der konvexe Abschnitt 1a einzupassen ist, um die Genauigkeit der Ausrichtung zu erhöhen.
Fig. 4 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil der Verbindungseinheit gemäß dem 4. Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt. In Fig. 4 ist der konkave Abschnitt 2c konisch ausgebildet, um die Genauigkeit der Ausrichtung zu erhöhen, wobei der konvexe Abschnitt 1a an dem konischen Abschnitt aufsitzt. Dieses Ausführungsbeispiel zeigt den Fall, in dem der konkave Abschnitt verjüngt ist, wobei alternativ dazu der konvexe Abschnitt verjüngt werden kann oder sowohl der konvexe als auch der konkave Abschnitt eine Verjüngung aufweisen können. Außerdem kann auch das Durchgangsloch mit einer Verjüngung versehen werden.
Fig. 5 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil der Verbindungseinheit gemäß dem 5. Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt. In Fig. 5 ist 1b ein auf der Verbindungsfläche der Platte 1 vorgesehener konvexer Abschnitt zur Sicherung der Dicke einer Bindemittelschicht. Die gewünschte Bindemittelschichtdicke kann durch Einstellung der Höhe des konvexen Abschnitts 1b erhalten werden.
Fig. 6 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil der Verbindungseinheit gemäß dem 6. Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt. Dieses Ausführungsbeispiel zeigt eine andere Ausführung des konvexen Abschnitts 1b gemäß dem Ausführungsbeispiel 5, bei dem Vorsprünge 1y vorgesehen sind.
Die Vorsprünge 1y können leicht durch Sandstrahlen, Honen, elektrischer Entladung, Schleifen, Ziehen, Extrudieren, Rändeln, Ätzen, Beizen, Verformen o. ä. ausgebildet werden.
Fig. 7 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil der Verbindungseinheit gemäß dem 7. Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt. In Fig. 7 ist durch das Bezugszeichen 4 ein Niet gekennzeichnet, wobei 1d und 2d zum Einführen des Niets vorgesehene, in den konvexen Abschnitt 1a und den konkaven Abschnitt 2a der Platte 1 bzw. der Platte 2 gebohrte Durchgangslöcher sind. Die kombinierte Verwendung des Bindemittels 3 und des Befestigungselements (der Niet 4 in diesem Ausführungsbeispiel) kann die vorübergehende Fixierung solange gewährleisten, bis das Bindemittel 3 ausgehärtet ist, wodurch die Festigkeit der Verbindungseinheit gesteigert wird.
Fig. 8 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil der Verbindungseinheit gemäß dem 8. Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt. Hier werden der Bolzen 5a und die Schraubenmutter 5b anstelle des in Fig. 7 gezeigten Niets als Befestigungselement verwendet. In diesem 8. Ausführungsbeispiel kann die gleiche Wirkung wie im 7. Ausführungsbeispiel erreicht werden.
Fig. 9 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil der Verbindungseinheit gemäß dem 9. Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt. In diesem Ausführungsbeispiel sind die Abmessungen (L1) und (M1) des konvexen Abschnitts 1a bzw. des konkaven Abschnitts 2a wie in der Fig. 3 in etwa gleich, um die Genauigkeit der Ausrichtung zu erhöhen; der konvexe Abschnitt 1a ist im konkaven Abschnitt 2a eingepaßt, um die Genauigkeit der Ausrichtung zu erhöhen, wobei auch der Niet 4 verwendet wird, um die vorübergehende Fixierung der Platten bis zum Aushärten des Bindemittels 3 zu gewährleisten und auf diese Weise die Festigkeit der Verbindungseinheit zu steigern.
Fig. 10 und 11 sind Schnittansichten, die die wesentlichen Teile der Verbindungseinheit gemäß dem 10. Ausführungsbeispiel der Erfindung, insbesondere Beispiele für die Verformung der Befestigungselemente zeigen. Wie in der Fig. 10 dargestellt, ist der konvexe Abschnitt 1a größer als die Tiefe des Durchgangslochs 2b, wobei der konkave Abschnitt an der Spitze des konvexen Abschnitts 1a ausgebildet ist. Das Befestigungselement wird mittels des Dorns 16 eingeschlagen und dadurch, wie in Fig. 11 gezeigt, nach außen erweitert, wodurch die Platten 1 und 2 befestigt werden.
Fig. 12 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil der Verbindungseinheit gemäß dem 11. Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt. In diesem Ausführungsbeispiel ist der konvexe Abschnitt konisch geformt, um eine genaue Ausrichtung zu ermöglichen und die erforderliche Dicke der Bindemittelschicht zu gewährleisten. Die Abmessung (L3) am Fuß des konischen Abschnitts ist größer als die Abmessung (M1) des konkaven Abschnitts, und die Abmessung (L2) an der Spitze des konischen Abschnitts ist kleiner als (M1), so daß ein Aufsitzen des konvexen Abschnitts 1a am konkaven Abschnitt 2a im Bereich des konischen Abschnitts erreicht wird.
Fig. 13 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil der Verbindungseinheit gemäß dem 12. Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt. In diesem Ausführungsbeispiel ist der konkave Abschnitt verjüngt, um eine genaue Ausrichtung der Platten zu gewährleisten und die geforderte Dicke der Bindemittelschicht zu sichern. Die Abmessung (M2) im oberen Bereich des konischen Abschnitts 2c ist größer als die Abmessung (L1) des konvexen Abschnitts, und die Abmessung (M3) am Boden des konischen Abschnitts 2c ist die gleiche als der Durchmesser des Niets, so daß der konvexe Abschnitt 1a im konischen Bereich des konkaven Abschnitts aufsitzt.
Fig. 14 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil der Verbindungseinheit gemäß dem 13. Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt. In diesem Ausführungsbeispiel ist die Höhe (H1) des konvexen Abschnitts 1a um die Dicke (H3) der Bindemittelschicht größer als die Tiefe (H2) des konkaven Abschnitts, um die Dicke (H3) der Bindemittelschicht zu gewährleisten.
Fig. 15 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil der Verbindungseinheit gemäß dem 14. Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt. In diesem Ausführungsbeispiel ist an der Spitze des konvexen Abschnitts 1a der in Fig. 14 gezeigten Platte 1 ein konkaver Abschnitt 1e ausgebildet, um Bindemittel mit einer Dicke (H4) darin zu behalten.
Fig. 16 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil der Verbindungseinheit gemäß dem 15. Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt. In diesem Ausführungsbeispiel ist die Höhe (H1) des konvexen Abschnitts 1a um die Dicke (H4) der Bindemittelschicht kleiner als die Tiefe (H2) des konkaven Abschnitts 2a, um die Dicke (H4) der Bindemittelschicht im Eingriffsabschnitt zu gewährleisten.
Fig. 17 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil der Verbindungseinheit gemäß dem 16. Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt. In diesem Ausführungsbeispiel sind im konvexen bzw. im konkaven Abschnitt der in Fig. 14 gezeigten Platten 1 und 2 Durchgangslöcher 1d und 2d vorgesehen, wobei der Niet 4 befestigt ist, um eine vorübergehende Fixierung der Platten bis zur Aushärtung des Bindemittels zu gewährleisten und dadurch die Festigkeit und Zuverlässigkeit der Verbindungseinheit zu steigern.
Fig. 18 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil der Verbindungseinheit gemäß dem 17. Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt. In diesem Ausführungsbeispiel sind im konvexen bzw. konkaven Abschnitt der jeweiligen Verbindungsflächen der in Fig. 15 gezeigten Platten 1 und 2 Durchgangslöcher 1d und 2d vorgesehen, wobei der Niet 4 befestigt ist, um eine vorübergehende Fixierung der Platten bis zur Aushärtung des Bindemittels zu gewährleisten und dadurch die Festigkeit und Zuverlässigkeit der Verbindungseinheit zu steigern.
Fig. 19 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil der Verbindungseinheit gemäß dem 18. Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt. In diesem Ausführungsbeispiel sind im konvexen Abschnitt 1a und im konkaven Abschnitt 2a der Verbindungsflächen der in Fig. 16 gezeigten Platten 1 und 2 der Verbindungseinheit Durchgangslöcher 1d und 2d vorgesehen, wobei die Platten mittels eines Niets 4 verbunden sind, um eine vorübergehende Fixierung der Platten bis zur Aushärtung des Bindemittels zu gewährleisten und dadurch die Festigkeit und die Zuverlässigkeit der Verbindungseinheit zu steigern. Hier ist die Breite des konvexen Abschnitts 1a annähernd die gleiche wie die des konkaven Abschnitts 2a, um dadurch die Genauigkeit der Ausrichtung beim Einpassen des konvexen Abschnitts 1a in den konkaven Abschnitt 2a zu verbessern.
Fig. 20 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil der Verbindungseinheit gemäß dem 19. Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt, und Fig. 21 und 22 sind Schnittansichten entlang der in Fig. 20 gezeigten Linie A-A. In diesem Ausführungsbeispiel ist ein Bereich des konvexen Abschnitts 1a kreisförmig, wie das in den Fig. 21 und 22 gezeigt ist; d. h., daß der konvexe Abschnitt die Form eines Zylinders hat. Ein Bereich des konkaven Abschnitts 2a bildet ein Vieleck (Polygon), wie z. B. ein Quadrat oder ein Achteck; d. h., daß der konkave Abschnitt 2a ein polygonales Prisma darstellt, so daß es für das Bindemittel 3 leicht ist, in den konkaven Abschnitt 2a durch den Zwischenraum zwischen dem Kreis und dem Vieleck während der Verbindung der Platten 1 und 2 zu fließen. Dieses Ausführungsbeispiel zeigt den Fall, in dem die Formen des konvexen Abschnitts 1a und des konkaven Abschnitts 2a der in Fig. 7 gezeigten Verbindungseinheit spezifische Modifikationen aufweisen, wobei jedoch die Erfindung darauf nicht beschränkt ist. Diese Variationen der Form können bei dem konvexen Abschnitt 1a und dem konkaven Abschnitt 2a der in Fig. 1, 3, 4, 8, 9 und 12 bis 19 gezeigten Verbindungseinheit verwendet werden.
Fig. 23 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil der Verbindungseinheit gemäß dem 20. Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt. Fig. 24 und 25 sind Schnittansichten entlang der in Fig. 23 gezeigten Linie A-A. Die Bereiche des konvexen Abschnitts 1a und des konkaven Abschnitts 2a haben jeweils die Form eines Vielecks, wie z. B. eines Rechtecks, einer Ellipse o. ä., um eine Verdrehung der Platten im Eingriffsabschnitt zu vermeiden. Obwohl diese Ausführungsbeispiele den Fall zeigen, in dem die Formen des konvexen Abschnitts 1a und des konkaven Abschnitts der in Fig. 7 gezeigten Verbindungseinheit spezifische Variationen umfassen, ist die vorliegende Erfindung darauf nicht beschränkt. Diese Variationen der Form können auch beim konvexen Abschnitt 1a und dem konkaven Abschnitt 2a der in Fig. 1, 3, 4, 8, 9 und 12 bis 19 gezeigten Verbindungseinheit, aber auch bei dem in Fig. 2 gezeigten Eingriff des konvexen Abschnitts 1a in das Durchgangsloch 2b angewendet werden.
Fig. 26 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil der Verbindungseinheit gemäß dem 21. Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt, in diesem Ausführungsbeispiel sind mit dem Bezugszeichen 1 und 2 dünne Platten bzw. Feinblechbogen gekennzeichnet. Der konvexe Abschnitt 1f und der konkave Abschnitt 2f sind mittels einer Presse in die Verbindungsfläche des Blattes 1 bzw. in die Paßfläche des Blattes 2 eingeformt, so daß der konkave Abschnitt 2f mit dem konvexen Abschnitt 1f in Eingriff ist. Eine leichte und genaue Ausrichtung kann durch Aufsetzen des konvexen Abschnitts 1f auf den konkaven Abschnitt 2f erreicht werden. Außerdem sind der konvexe Abschnitt 1f und der konkave Abschnitt 2f leicht durch eine Presse zu fertigen. An den Rückseiten des konvexen Abschnitts 1f und des konkaven Abschnitts 2f sind ein konkaver bzw. ein konvexer Abschnitt eingeformt. Das heißt, daß jedes Blatt an sich so umgeformt ist, daß es zugleich den konvexen und den konkaven Abschnitt aufweist.
Fig. 27 bis 29 sind Schnittansichten, die die wesentlichen Teile der Verbindungseinheit gemäß dem 22. Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigen. Diese Ausführung zeigt den Fall, in dem eine Vielzahl von Vorsprüngen an mindestens einer der Verbindungsflächen der Platten der in Fig. 26 gezeigten Verbindungseinheit, geformt sind, um die Dicke der Bindemittelsschicht zu sichern. In Fig. 27 sind am Blatt 1 Vorsprünge 1y, in Fig. 28 sind am Blatt 2 Vorsprünge 2y, und in Fig. 29 sind auf beiden Blättern 1 und 2 Vorsprünge 1y und 2y ausgebildet. Die Vorsprünge 1y und 2y können durch Sandstrahlen, Honen, elektrische Entladung, Schleifen, Ziehen, Extrudieren, Rändeln, Ätzen, Beizen, Verformen o. ä. gebildet werden.
Fig. 30 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil der Verbindungseinheit gemäß dem 23. Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt. In diesem Ausführungsbeispiel sind sowohl der konvexe Abschnitt 1f als auch der konkave Abschnitt 2f konisch ausgebildet, wobei die weiteste Abmessung (M4) des konkaven Abschnitts 2f kleiner als die weiteste Abmessung (L5) des konvexen Abschnitts und größer als die kleinste Abmessung (L4) des konvexen Abschnitts ist, um ein Aufsitzen des konvexen Abschnitts 1f in der Mitte des konischen Bereichs des konkaven Abschnitts 2f zu bewirken und damit eine genauere Ausrichtung zu ermöglichen sowie die Dicke der Bindemittelschicht sowohl im Eingriffsbereich zwischen dem konvexen und konkaven Abschnitt als auch in den übrigen Bereichen der in Fig. 26 gezeigten Verbindungseinheit zu sichern.
Die oben genannten Ausführungsbeispiele 21 bis 23 zeigen den Fall, in dem die beiden zu verbindenden Platten 1 und 2 dünne Platten (Feinblech) sind, wobei jedoch nur eine davon eine dünne Platte sein kann.
Fig. 31 und 32 sind Schnittansichten zur Erläuterung eines Verfahrens zum Verbindungsherstellen der Verbindungseinheit gemäß dem 24. Ausführungsbeispiel der Erfindung. In diesem Ausführungsbeispiel wird das Bindemittel 3 auf die Verbindungsflächen aufgetragen, die den konvexen Abschnitt 1f des Blattes 1 nicht beinhalten, so daß die aufgetragene Dicke (H6) kleiner als die Höhe (H5) des konvexen Abschnitts 1f ist, woraufhin das Blatt 1 mit dem den konkaven Abschnitt 2f aufweisenden Blatt nach entsprechender Ausrichtung verbunden wird. Solange die Blätter 1 und 2 noch nicht miteinander in Eingriff sind, um eine Verbindung herzustellen, gelangt das Bindemittel 3 nicht in Berührung mit der Paßfläche des anderen Blattes 2, so daß dadurch ein Haftenbleiben des Bindemittels 3 auf unerwünschten Stellen sowie eine Verschmutzung des Blattes 2 vermieden werden können.
Dieses Ausführungsbeispiel erläutert den Fall, in dem Blätter 1 und 2 miteinander verbunden werden, wobei jedoch die Erfindung darauf nicht beschränkt ist. Die Verbindung kann zwischen einem Blatt und einer Platte oder zwischen zwei Platten hergestellt werden. Der konkave Abschnitt kann auch durch ein Durchgangsloch ersetzt werden.
Fig. 33 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil der Verbindungseinheit gemäß dem 25. Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt. Dieses Ausführungsbeispiel zeigt die Verwendung eines Niets 4 in Kombination mit Bindemitteln im Eingriffsabschnitt zur Verbindungsherstellung der Verbindungseinheit in Fig. 26, wodurch die vorübergehende Fixierung der Platten bis zur Aushärtung der Bindemittel gewährleistet und die Festigkeit der Verbindungseinheit gesteigert wird.
Fig. 34 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil der Verbindungseinheit gemäß dem 26. Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt, bei dem ein Bolzen 5a und eine Schraubenmutter 5b anstelle des Niets in Fig. 33 verwendet werden.
Das 25. und 26. Ausführungsbeispiel erläutern den Fall, in dem im Eingriffsabschnitt der in Fig. 26 gezeigten Verbindungseinheit Befestigungsmittel verwendet werden. Die Befestigungsmittel können auch in anderen, in Fig. 27 bis 30 gezeigten Verbindungseinheiten verwendet werden.
Fig. 35 ist eine Schnittansicht, die einen wesentlichen Teil der Verbindungseinheit gemäß dem 27. Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt. In der in Fig. 33 gezeigten Verbindungseinheit, in deren Verbindungsabschnitt Befestigungsmittel eingesetzt sind, ist die Tiefe (H8) des auf der Rückseite des konvexen Abschnitts 1f des Blattes 1 ausgebildeten konkaven Abschnitts größer als die Höhe des vorspringenden Bereichs des Befestigungsmittels oder die Höhe (H7) des Nietkopfes 4a dieses Ausführungsbeispiels, um ein Vorspringen des Befestigungsmittels über die rückseitige Oberfläche des Blattes zu vermeiden.
Dieses Ausführungsbeispiel zeigt die Beziehung zwischen der Höhe (H7) des vorspringenden Teils des Befestigungsmittels zu der Tiefe (H8) des konkaven Abschnitts der in Fig. 33 gezeigten Verbindungseinheit. Diese Beziehung kann in den Fällen angewendet werden, in denen Befestigungselemente in Kombination mit Bindemitteln bei den in Fig. 27 bis 30 gezeigten Verbindungseinheiten verwendet werden.
Fig. 36 ist eine Schnittansicht, die den wesentlichen Teil einer Verbindungseinheit gemäß dem 28. Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt. In diesem Ausführungsbeispiel sind der konvexe Abschnitt 1g an der Platte 1 und das mit dem konvexen Abschnitt 1g in Eingriff zu bringende Durchgangsloch 2g in der anderen Platte 2g ausgebildet. In Abschnitten außerhalb des Eingriffsabschnitts des konvexen Abschnitts 1g und des Durchgangsloches 2g sind Durchgangslöcher 1d und 2d zur Befestigung des Niets ausgebildet. Der Durchmesser (M5) des Durchgangsloches 2g ist kleiner als die Breite (115) des konvexen Abschnitts 1g, um die Dicke der Bindemittelschicht sicherzustellen. Bei dieser Verbindungseinheit können die Abmessungen des konvexen Abschnitts 1g und des Durchgangsloches 2g im Vergleich zu der Befestigung des Niets im Eingriffsab­ schnitt kleiner gestaltet werden, wodurch die Verarbeitung der Platte erleichtert wird. Dieses Ausführungsbeispiel zeigt den Fall, in dem der konvexe Abschnitt 1g sich in Eingriff mit dem Durchgangsloch 2g befindet, wobei anstelle des Durchgangsloches auch ein konkaver Abschnitt verwendet werden kann.
Fig. 37 ist eine Schnittansicht, die einen Niet gemäß dem 29. Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt, und Fig. 38 ist eine Schnittansicht, die ein Verfahren zum Verbindungsherstellen einer, den Niet in Fig. 37 verwendenden Verbindungseinheit veranschaulicht. Der Niet 4 hat Mittel zum Einpassen und vorübergehenden Fixieren am Durchgangsloch. In diesem Ausführungsbeispiel ist der Schaft unter dem Nietkopf mit einem elastischen Element 6 abgedeckt. Als elastische Elemente werden Gummi, Beschichtungen, Bindemittel, Kunststoffe oder ähnliches, das leicht verarbeitet werden kann, verwendet. Das Verfahren zur Herstellung der Verbindung ist im folgenden erläutert.
Wie die Fig. 38(A) zeigt, wird der Niet 4 in das Nietaufnahmeloch 1d der Platte 1 hineingedrückt. Dabei wird der Niet 4 mittels des elastischen Elements 6 im Loch 1d der Platte 1 einstweilen in einem Zustand fixiert, in dem er aus dem Loch nicht herausfallen kann. Daraufhin wird das Bindemittel 3 entweder auf die Verbindungsfläche der Platte 1, in der der Niet 4 vorübergehend fixiert ist, oder auf eine andere Platte 2, die mit dem Nietaufnahmeloch 2d versehen ist, aufgetragen. Der bereits in der Platte 1 eingeführte und fixierte Niet 4 wird anschließend in das Durchgangsloch 2d der anderen Platte 2 eingeführt und befestigt, um die in Fig. 38(b) gezeigte Verbindungseinheit zu erhalten.
Dieses Ausführungsbeispiel gewährleistet eine leichte Ausrichtung im Vergleich zu dem Fall, in dem der Niet erst nach dem Auftragen des Bindemittels 3 eingeführt und befestigt wird. Wie die Fig. 38 zeigt, fällt der Niet 4 auch dann nicht heraus, wenn er von unten eingeführt wird, woraus sich der Vorteil einer erleichterten Montagearbeit ergibt.
Zur Erleichterung des Verständnisses zeigt Fig. 38 ein Beispiel für die Befestigung eines Niets an der flachen Oberfläche der Platte, wobei jedoch dieses Verfahren auch zur Verbindungsherstellen in dem Fall benutzt werden kann, in dem der Niet dazu benutzt wird, den konvexen Abschnitt mit den konkaven Abschnitt in Eingriff zu bringen. Darauf beziehen sich die nachfolgenden Ausführungsbeispiele.
Fig. 39 zeigt einen Niet gemäß dem 30. Ausführungsbeispiel der Erfindung.
Fig. 39(a) ist ein Längsschnitt und Fig. 39(b) ist ein Querschnitt entlang der in Fig. 39(a) gezeigten Linie A-A. Fig. 40 ist eine Schnittansicht zur Veranschaulichung eines Verfahrens zum Verbindungsherstellen einer Verbindungseinheit unter Verwendung des in Fig. 39 gezeigten Niets. Der Niet 4 hat Mittel zum Einpassen und vorübergehenden Fixieren in das Durchgangsloch. In diesem Ausführungsbeispiel ist im Paßabschnitt 4c unter dem Nietkopf eine Aushöhlung 4d vorgesehen, wobei die Wanddicke dieses in der Nähe des Nietkopfes befindlichen Abschnitts kleiner als die Dicke des Nietendes ist. Wie die Fig. 40(a) zeigt, erweitert sich der Abschnitt 4c durch leichtes Herausziehen des Dorns 4b, so daß dadurch der Niet in dem Nieteinführungsloch in sicherer Weise vorübergehend fixiert werden werden kann.
Das Verfahren zum Verbindungsherstellen der Verbindungseinheit ist im folgenden erläutert. Wie die Fig. 39(a) zeigt, wird der Niet 4 in das Nieteinführungsloch 1d der Platte 1 eingeführt und der Dorn 4b wird leicht gezogen, um den ausgehöhlten Abschnitt zu erweitern, wie das in Fig. 40(a) gezeigt ist. Auf diese Weise wird der Niet 4 im Nieteinführungsloch zeitweilig befestigt, um ein leichtes Herausziehen zu verhindern. Daraufhin wird das Bindemittel auf die mit dem Niet 4 versehene Platte 1 oder auf eine andere, mit dem Nieteinführungsloch 2d versehene Platte 2 aufgetragen und der an der Platte 1 fixierte Niet anschließend in das Nieteinführungsloch 2d der anderen Platte 2 eingeführt. Danach wird der Dorn 4b weiter gezogen, um den Niet 4 wie in der Fig. 40(b) gezeigt, zu befestigen und die Verbindungseinheit herzustellen.
Im Vergleich zu einer Einführung und Befestigung des Niets nach dem Auftragen des Bindemittels 3 ist die Ausrichtung der Platten gemäß diesem Ausführungsbeispiel leicht zu erreichen und wie in der Fig. 40 gezeigt ist, fällt der Niet 4 auch dann nicht heraus, wenn er von unten eingeführt ist, so daß dadurch der Vorteil einer einfachen Verbindung erreicht wird.
Fig. 41 zeigt den Niet gemäß dem 31. Ausführungsbeispiel der Erfindung. Fig. 41(a) ist eine Vorderansicht des Niets und Fig. 41(b) ist eine Schnittansicht entlang der in Fig. 40(a) gezeigten Linie A-A. In diesem Ausführungsbeispiel sind anstelle der gemäß des 30. Ausführungsbeispiels in Ringform vorgesehenen Aushöhlung 4d Schlitze 4f vorgesehen, um einen zusammenzupressenden dünnwandigen Abschnitt auszubilden, der in Richtung seiner Dicke expandiert wird.
Der obengenannte Niet 4 kann für die Verbindungsherstellung der Verbindungseinheit in der gleichen Weise wie im 29. und 30. Ausführungsbeispiel verwendet werden, wobei der gleiche Effekt erzielt werden kann.
Fig. 42 und 43 zeigen eine Vorder- bzw. Unteransicht des Niets gemäß dem 32. Ausführungsbeispiels der Erfindung. In diesem Ausführungsbeispiel sind anstelle des elastischen Elements 6 des Niets gemäß dem 29. Ausführungsbeispiel keilförmige Vorsprünge 4g vorgesehen, wobei der gleiche Effekt erzielt werden kann. Es können mehrere Vorsprünge 4g oder nur ein einziger Vorsprung vorgesehen werden.
Anstelle der Vorsprünge 4g kann auch eine rauhe Oberfläche durch Rändelung ausgebildet werden.
Fig. 44 und 45 zeigen die Verbindungseinheit gemäß dem 33. Ausführungsbeispiel der Erfindung. Fig. 44 ist eine perspektivische Ansicht und Fig. 45 ist eine Schnittansicht entlang der in Fig. 44 gezeigten Linie A-A. In diesem Ausführungsbeispiel ist an zumindest einer mittels des Bindemittels 3 zu verbindenden Stelle der Platten 1 und 2 ein kleines Durchgangsloch 1h vorgesehen, um die Beschichtungsstelle des Bindemittels 3 sehen und bestätigen zu können, daß das Bindemittel an den Beschichtungsstellen aufgetragen worden ist. Das Durchgangsloch 1h wird als Beschichtungsmarkierung verwendet, wobei der Beschichtungszustand des Bindemittels durch das nach dem Verbinden der Platten aus dem Durchgangsloch 1h auslaufende Bindemittel 3a bestätigt werden kann.
Das in den Ausführungsbeispielen 1 bis 33 der Erfindung verwendete Bindemittel ist ein modifiziertes Akryl-Bindemittel der 2-Komponentenart "HARDLOCK M372" (erhältlich von Denki Kagaku Kogyo Kabushiki Kaisha). Ähnliche Bindemittel wie "HARDLOCK C372", "HARDLOCK C355" und "HARDLOCK C370" finden ebenfalls Anwendung. Dieses Ausführungsbeispiel kann an sich allein oder in Kombination mit jedem der Ausführungsbeispiele 1 bis 32 ausgeführt werden.
Die vorliegende Erfindung kann eine sehr zuverlässige Verbindungseinheit gewährleisten und sieht ein Verfahren zu ihrer Verbindungsherstellung sowie für den Zusammenbau geeignete Nieten vor, die eine leichte und genaue Ausrichtung der Platten gewährleisten, die erforderliche Bindemittel- Schichtdicke sicherstellen, ein Haftenbleiben des Bindemittels an unerwünschten Stellen verhindern und die Festigkeit der Verbindungseinheit steigern.
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Verbindungseinheit, dadurch gekennzeichnet, daß eine Platte, die an einer Verbindungsfläche einen konvexen Abschnitt aufweist, und eine Platte, die an einer Verbindungsfläche einen konkaven Abschnitt oder einen Durchgangsloch aufweist, das mit dem konvexen Abschnitt in Eingriff zu bringen ist, mittels Verbindungsmitteln miteinander verbunden werden. Die vorliegende Erfindung bezieht sich auch auf eine Verbindungseinheit, dadurch gekennzeichnet, daß ein Bindemittel auf einen Abschnitt aufgetragen wird, der sich vom konvexen Abschnitt der Platte unterscheidet, so daß die Schichtdicke kleiner als die Höhe des konvexen Abschnitts ist, und anschließend die Platte nach einer Ausrichtung mit einer anderen Platte, die einen konkaven Abschnitt oder ein Durchgangsloch aufweist, verbunden wird. Die vorliegende Erfindung bezieht sich außerdem auf einen Niet mit Mitteln für seine Einpassung und zeitweilige Fixierung in einem Durchgangsloch sowie auf ein Verfahren zur Verbindung von Platten, das ein Einführen, Einpassen und zeitweiliges Fixieren des Niets, der die Mittel zum zeitweiligen Fixieren im Durchgangsloch der Platte aufweist, umfaßt. Die vorliegende Erfindung kann eine hochzuverlässige Verbindungseinheit, ein Verfahren zum Verbinden von Platten und einen Niet zum Ermöglichen der Verbindung der Platten zur Verfügung stellen, welche eine leichte und genaue Ausrichtung der Platten gewährleisten, eine geforderte Bindemittel-Schichtdicke sichern, ein Haftenbleiben des Bindemittels an unerwünschten Stellen verhindern und die Festigkeit der Verbindungseinheit steigern.

Claims (21)

1. Verbindungseinheit, dadurch gekennzeichnet, daß eine Platte, die eine Verbindungsfläche mit einem konvexen Abschnitt hat und eine Platte, die eine Verbindungsfläche mit einem konkaven Abschnitt oder mit einem Durchgangsloch, das mit dem konvexen Abschnitt in Eingriff zu bringen ist, hat, mittels Bindemittel miteinander verbunden sind.
2. Verbindungseinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der konvexe Abschnitt, der konkave Abschnitt oder das Durchgangsloch konisch ausgebildet ist, so daß der konvexe Abschnitt auf dem konkaven Abschnitt oder dem Durchgangsloch im konischen Bereich aufsitzt.
3. Verbindungseinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe des konvexen Abschnitts größer als die Tiefe des konkaven Abschnitts ist.
4. Verbindungseinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe des konvexen Abschnitts kleiner als die Tiefe des konkaven Abschnitts ist.
5. Verbindungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß an der Spitze des konvexen Abschnitts ein konkaver Abschnitt zum Sammeln von Bindemittel darin vorgesehen ist.
6. Verbindungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der konvexe Abschnitt die Form eines Zylinders und der konkave Abschnitt oder das Durchgangsloch die Form einer vieleckigen Prisma haben.
7. Verbindungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der konvexe Bereich ähnlich dem Bereich des konkaven Abschnitts oder des Durchgangslochs, die Form eines Vielecks oder einer Ellipse hat.
8. Verbindungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der zu verbindenden Platten ein in Richtung seiner Dicke umzuformendes Blatt ist, so daß der konvexe Abschnitt und der konkave Abschnitt mit der gleichen Form im Blatt vorgesehen sind.
9. Verbindungseinheit mit einer Anzahl von Platten, wobei zumindest eine der Platten eine Verbindungsfläche mit einem an dieser vorgesehenen konvexen Abschnitt aufweist.
10. Verbindungseinheit mit einer Vielzahl von Platten, wobei zumindest eine der Platten mit einem in einem Bindemittel- Beschichtungsabschnitt vorgesehenen Durchgangsloch versehen ist.
11. Verbindungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 10, gekennzeichnet durch eine Vielzahl von Platten, die mittels Bindemittel und Befestigungselemente miteinander verbunden sind.
12. Verbindungseinheit nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungselemente Nieten oder Schrauben sind.
13. Verbindungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Bindemittel modifizierte Akryl- Bindemittel sind.
14. Verbindungseinheit nach einem der Ansprüche 11, 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß der am Blatt gemäß Anspruch 8 ausgebildete konvexe Abschnitt mit den konkaven Abschnitt einer anderen Platte in Eingriff ist, wobei das Blatt und die Platte mittels der Befestigungselemente miteinander verbunden sind, die in den im Eingriffsabschnitt des Blattes und der Platte vorgesehenen Durchgangslöchern angeführt sind, und wobei die Tiefe des auf der Rückseite des konvexen Abschnitts ausgebildeten konkaven Abschnitts größer als die Höhe des vorspringenden Abschnitts der Befestigungselemente ist.
15. Verfahren zum Verbindungsherstellen einer Verbindungseinheit, dadurch gekennzeichnet, daß eine Platte, die eine Verbindungsfläche mit einem konvexen Abschnitt aufweist, und eine Platte, die eine Verbindungsfläche mit einem konkaven Abschnitt oder einem Durchgangsloch, das mit dem konvexen Abschnitt in Eingriff zu bringen ist, hat, miteinander verbunden werden, wobei an der Oberfläche der Platte mit dem konvexen Abschnitt Bindemittel außerhalb des konvexen Abschnitts aufgetragen werden, so daß die Schichtdicke der Bindemittel kleiner als die Höhe des konvexen Abschnitts ist, und die Platten nach einer Ausrichtung anschließend miteinander verbunden werden.
16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Bindemittel modifizierte Akryl-Bindemittel sind.
17. Niet mit Mittel zur zeitweiligen Fixierung in einem Durchgangsloch.
18. Niet nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Mittel zur zeitweiligen Fixierung im Durchgangssteckloch ein am Paßabschnitt des Niets vorgesehenes elastisches Element oder ein Vorsprung ist.
19. Niet nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Mittel zur zeitweiligen Fixierung im Durchgangsloch ein am Paßabschnitt des Niets vorgesehener ausgehöhlter Abschnitt darstellt, der zur Erweiterung in Richtung seines Durchmessers zusammengedrückt ist.
20. Verfahren zum Verbindungsherstellen einer Verbindungseinheit mit den Schritten:
  • - Einführen, Einpassen und zeitweiliges Fixieren eines Niets, der Mittel zum Einpassen und zeitweiligen Fixieren in ein Durchgangsloch einer Platte aufweist,
  • - Auftragen von Bindemitteln auf die Platte mit dem daran zeitweilig fixierten Niet oder an einer anderen Platte mit einem Durchgangsloch zum Einführen des Niets,
  • - Einführen des in der Platte eingeführten und fixierten Niets in das Durchgangsloch der anderen Platte und
  • - Befestigung des Niets.
21. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Bindemittel modifizierte Akryl-Bindemittel sind.
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