DE19538918C2 - Vorrichtung zum Messen und Anzeigen von Materialstärken - Google Patents
Vorrichtung zum Messen und Anzeigen von MaterialstärkenInfo
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Abstract
Zwei L-förmige Meßschenkel (1, 2) sind mittels einer Gratnut und Gratfederkonstruktion relativ zueinander bewegbar verbunden, und nochmals zur Bildung von Meßflächen (3, 4) um 90 DEG nach innen abgewinkelt. Die beiden kurzen Seiten (5, 6) der Meßschenkel sind verlängerbar ausgebildet. DOLLAR A Eine Ausnehmung (7) an einer kurzen Seite eines Meßschenkels ermöglicht ein Zusamenschieben der beiden Schenkel auf einen vorgegebenen Abstand. Der Abstand der Meßflächen zueinander kann an einer auf dem Meßschenkel befestigten Skala (8) abgelesen werden.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Durchführung eines
anzeigenden Meßverfahrens zur Ermittlung der Stärke von Material,
dessen Querschnitt aufgrund von Überständen, Vorsprüngen,
Aufdopplungen, Verdickungen, Abkantungen oder Materialaufbauten
nicht direkt abgemessen werden kann, mit zwei relativ zueinander
bewegbaren gebogenen oder abgewinkelten Meßschenkeln mit
Meßflächen, welche um die Überstände, Vorsprünge, Aufdopplungen,
Abkantungen oder Materialaufbauten herumgreifen, und danach mit
den zwei Meßflächen an den beiden Seiten des Materials anliegen, und
somit den ermittelten Wert anzeigt. Eine gattungsgemäße Vorrichtung
ist aus dem DE-GM 86 29 694 bekannt.
Seit geraumer Zeit werden Zollstöcke, Bandmaße, Meßschieber,
Meßschrauben, Meßlehren und Maßverkörperungen zum exakten
Messen von Materialstärken und Durchmessern benutzt. Diese
Meßverfahren können jedoch nur dort angewendet werden, wo man
entweder den Maßstab direkt an die zu messende Strecke anlegen
kann, wo die Schenkel der Messlehre die zu messende Stärke direkt
abtasten können, oder Maßgegenstand und Maßverkörperung fluchtend
hintereinander angeordnet sind. Bei allen diesen Verfahren kann der
gesuchte Wert der Meßgröße durch einen unmittelbaren Vergleich des
Meßgegenstandes mit einer Maßverkörperung gemessen werden.
Wo wegen bestehender Überstände, Aufdopplungen, Verdickungen,
Abkantungen oder Materialaufbauten die direkt vergleichbare oder
abtastbare Strecke größer ist als die eigentlich zu messende, muß die
größte Strecke ermittelt werden, müssen die Überstände gemessen, und
dann die exakte Materialstärke durch Subtraktion errechnet werden.
Ein ebenso langwieriges wie ungenaues Verfahren.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung für ein
Messverfahren zu entwickeln, das es dem Anwender erlaubt, die
Materialstärken dort exakt zu messen, wo das zu messende Material
wegen bestehender Überstände, Aufdopplungen, Verdickungen,
Abkantungen oder Materialaufbauten nicht direkt abgemessen werden
kann. Eine schnelle und genaue Messung ist jedoch in vielen
Einsatzbereichen von hohem technischen und erheblichem
wirtschaftlichen Vorteil.
So verhindern zum Beispiel im Bereich bereits eingebauter Holzfutter,
Stahlzargen und Fenster, eingebaute Blockrahmen, Futterbekleidungen
und Zargenspiegel das genaue Ermitteln der Wandstärken. Die gängige
Praxis und die Zahlen der Türenindustrie zeigen, daß ein erheblicher
Prozentsatz der hergestellten Türfutter auftragsbezogen nach einer
Aufmaßliste hergestellt wird, die im Rohbau, bzw. im
Renovierungsobjekt mit herkömmlichen Meßverfahren ermittelt wurde.
Stahlzargen haben jedoch in ihrer Maulweite (d. i. das der Mauerstärke
entsprechende Maß der Zarge) keinen, Holzfutterzargen nur einen
beschränkten Toleranzbereich von ca. +10/ ./. 15 mm. Das heißt, jeder
Aufmaßfehler auf Grund unzulänglicher Meßverfahren führt
unweigerlich zu Fehlbestellungen, Falschproduktionen, und in der
Folge zu verzögerten Inbetriebnahmen der Gebäude. Wie immer, so
führen auch hier ungenaue Meßverfahren zu betriebswirtschaftlichen
Verlusten.
Ähnliche Problemstellungen ergeben sich z. B. bei der Ermittlung der
Stärke einer Tischplatte, die mit einer Zarge direkt an ihren
Außenkanten auf Gehrung verleimt wurde. Der Querschnitt kann an
keiner Stelle mehr abgemessen werden, es bleibt das
"Subtraktionsverfahren", um hier zu einem Ergebnis zu kommen.
Die Aufgabe wird durch die Merkmale im Patentanspruch 1 gelöst.
Erfindungsgemäß dient die Vorrichtung der Ermittlung von
Materialstärken, deren Querschnitt auf Grund der oben beschrieben
Hindernisse nicht direkt abgemessen werden kann. Es ist dadurch
gekennzeichnet, daß gebogene oder besonders geformte Meßschenkel
einer Vorrichtung diese Meßhindernisse überbrücken bzw. umgreifen,
den Querschnitt abtasten, und den Wert der ermittelten Materialstärke
anzeigen. Die Meßschenkel der Vorrichtung sind miteinander drehbar
oder verschiebbar verbunden. In geschlossenem Zustand sollen jedoch
nicht die beiden Schenkel an der gesamten Strecke aneinander
anliegen, sondern nur die äußeren Meßspitzen, bzw. Meßflächen.
Diese Stellung ist die Nullstellung. Die Entfernung der Spitzen soll auf
einer Skale ähnlich dem Prinzip eines Meßschiebers ablesbar sein.
Skale und Strichmarkierung sollen zur Vermeidung von Ablesefehlern
durch Parallaxen in der gleichen Ebene liegen.
Durch den Parallelversatz zwischen Meßstrecke und Maßverkörperung
kann es durch geringe Kippung zu Abweichungen kommen, die aber
bei vielen Gewerken innerhalb der nach DIN zulässigen Toleranzen
liegen.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindungen sind in den
Unteransprüchen angegeben.
Das Messverfahren sieht erfindungsgemäß vor, daß die Materialstärke
darüber hinaus sowohl analog als auch digital, als auch elektronisch
gemessen wird, und der ermittelte Wert direkt ablesbar, durch eine
Meßuhr oder elektronisch angezeigt wird. Erfindungsgemäß sind
weitere Meß- und Ableseverfahren vorgesehen. Ebenfalls ist
erfindungsgemäß vorgesehen, daß bei der elektronischen Durchführung
des Meßverfahrens die ermittelten Daten elektronisch gespeichert und
zur weiteren Datenverarbeitung be- und verarbeitet werden können.
Eine Vorrichtung zur Durchführung des Meßverfahrens besteht aus
zwei Metallrohrteilen mit rundem oder mehrkantigem Querschnitt. Der
Außendurchmesser bzw. Querschnitt des einen Teils ist gleichzeitig der
Innendurchmesser des anderen Teils. Beide Teile sind entweder
gebogen oder solchermaßen abgewinkelt, oder zu einer winkligen
Konstruktion verbunden, daß sich im Grundriß eine lange und eine
gegenüberliegende kurze Seite ergeben. Durch die gewählten
Durchmesser lassen sich die beiden Teile ineinander schieben. Die
Querschnittfächen der kurzen Schenkel sind die Meßflächen. Eine
Bohrung oder Ausnehmung von dem Querschnitt des Teils mit dem
kleineren Durchmesser an der Außenseite des Teils mit dem größeren
Durchmesser erlaubt ein Zusammenschieben, bis die beiden
Meßflächen sich berühren. Bei dieser Ausführung trägt das innere Rohr
die Messkale, der ermittelte Wert kann an der Stelle abgelesen werden,
an der die beiden Rohre ineinandergeführt werden. Es ist
erfindungsgemäß vorgesehen, daß die Skale nicht nur eine metrische
Teilung hat, sondern auch die von Türenindustrie vorgesehenen
Rastermaße der Zargentiefen. Es ist weiterhin vorgesehen, daß das Teil
mit dem kleineren Querschnitt nicht aus Rohr, sondern aus vollem
Material mit dem entsprechenden Durchmesser gefertigt wird.
In einer weiteren Vorrichtung zur Durchführung des
Meßverfahrens besteht das Meßgerät aus zwei Holzteilen mit einem
rechteckigen Querschnitt. Diese sind hochkant zu einem L- förmigen
Grundriß mit zwei innenliegenden 90° Winkeln verbunden. Zur
besseren Begrifflichkeit wird die lange Seite Gleitschenkel, die kurze
Seite Meßschenkel genannt, bei werden durch das Verbindungsstück
verbunden.
An den langen Seiten sind die beiden Gleitschenkel vorzugsweise
durch eine Gratnut- und Gratfederkonstruktion miteinander verbunden.
Diese bietet den Vorteil der kraft- und formschlüssigen Verbindung,
d. h. beide Teile sind aneinander verschiebbar verbunden, jedoch nur in
ganz auseinandergezogenem Zustand voneinander lösbar. Aus Präzisions-
und Haltbarkeitsgründen sind Gratnut und Gratfeder aus Metall,
bevorzugt Messing. Ein Schenkel hat auf der Innenseite der langen
Seite zwei Federn, der andere Schenkel hat auf der Aussenseite der
langen Seite die beiden Nuten. Die genutete lange Seite ist auf der
halben Streckenlänge zu einem halben Querschnitt verschmälert. Eine
Ausnehmung von der Größe dieses halben Querschnittes an dem
Verbindungsteil des anderen Schenkels erlaubt ein Zusammenschieben
der Meßschenkel, bis die Meßflächen in einem Abstand von ca. 60 mm
auseinanderstehen. Dieser Wert kann an einer Messkale, die oben an
der schmalen Kante des Gleitschenkels befestigt ist, abgelesen werden.
Zur Lösung besonderer Meßaufgaben, z. B. stark profilierte
Türbekleidungen mit Überbreite, ist es erfindungsgemäß vorgesehen,
daß sowohl das Verbindungsstück als auch der Meßschenkel verlängert
werden kann. Dies kann dadurch erreicht werden, daß beide Schenkel
mittig getrennt sind, in einer Federkonstruktion geführt werden, und
mittels einer Feststellschraube arretiert werden können.
Der Erfindung zufolge sind für Vorrichtungen zur Durchführung des
Meßverfahrens andere Materialien wie Metall oder Kunststoff, sowie
weitere Kombinationen aus Metall, Holz und Kunststoff vorgesehen,
sofern dies für die Ästhetik, Präzision, Wirtschaftlichkeit und
Gebrauchswert von Nutzen ist. Aus den gleichen Gründen sind
erfindungsgemäß weitere Nut- und Federkonstruktionen oder
Führungskonstruktionen vorgesehen, die ein Umgreifen von
Überständen, Auseinanderziehen und Zusammenschieben der
Meßschenkel und Abtasten der Materialstärke ermöglichen. Weiterhin
ist erfindungsgemäß vorgesehen, das Messergebnis elektronisch zu
ermitteln, elektronisch anzuzeigen, und zum Zwecke der weiteren
Datenver- und bearbeitung elektronisch zu speichern.
Zur Umsetzung der Erfindung ist ebenfalls vorgesehen, daß mit ein und
derselben Vorrichtung nicht nur die Mauerstärke an einer Türöffnung
ermittelt und gespeichert wird, sondern ebenfalls deren Öffnungsbreite
und Öffnungshöhe. Es ist weiterhin vorgesehen, daß diese ermittelten
Daten durch einen mit der Meßvorrichtung direkt oder drahtlos
verbundenen Kleinstcomputer bearbeitet werden können, und diese
Daten in normale handelsübliche und gebräuchliche
Softwareprogramme zur Baustellenabwicklung übernommen
werden. Dies hätte den unschätzbaren wirtschaftlichen Vorteil, daß
Fehler durch mehrmaliges Übertragen von Maßlisten, wie z. B.
Türenlisten oder Reihenmessungen minimiert werden können.
Die Erfindung wird im folgenden in der bevorzugten Ausbildung
anhand der Zeichnung näher erläutert. In der zeigen:
Fig. 1: das Meßverfahren in seiner praktischen Umsetzung,
dargestellt am Beispiel einer eingebauten Holzumfassungszarge in
perspektivischer Ansicht.
Fig. 2: Eine Vorrichtung zur praktischen Umsetzung der Erfindung
in perspektivischer Ansicht.
Fig. 3: im Maßstab 1 : 1 den Grundriß einer Vorrichtung zur
Durchführung des Messverfahrens. Dieser zeigt, daß der Beginn der
Halbierung des einen Schenkels gleichzeitig der Meßpunkt an der
Skala ist. Er dokumentiert ebenfalls den Zusammenhang von
Meßpunkt und Abstand der Querschnittsflächen an den kurzen
Seiten, in diesem Fall 230 mm.
Fig. 4: die Seitenansicht der in Fig. 2 bezeichneten Vorrichtung von
links im Maßstab 1 : 1, welche die Gratnut- und
Gratfederkonstruktion zeigt.
Fig. 5: die Seitenansicht der in Fig. 2 bezeichneten Vorrichtung von
rechts im Maßstab 1 : 1, die das Prinzip der Ausnehmung
dokumentiert, die ein besonders enges Zusammenschieben der
Konstruktion ermöglicht.
Fig. 6: die Darstellung einer Vorrichtung, die das Prinzip eines
Meßvorgangs zeigt, auf der Basis einer ineinanderschiebbaren
Rohrkonstruktion.
1.
Mauerwerk
2.
Eingebaute Holzfutterzarge
3.
Meßschenkel
4.
Meßflächen
5.
Gleitschenkel
6.
Verbindungsteil
7.
Skale
8.
Marke
9.
Ausnehmung
10.
Gratnut
11.
Gratfeder
12.
Aufdopplung
13.
Abkantung
Claims (3)
1. Vorrichtung zur Durchführung eines anzeigenden Meßverfahrens
zur Ermittlung der Stärke von Material, dessen Querschnitt aufgrund
von Überständen, Vorsprüngen, Aufdopplungen, Verdickungen,
Abkantungen oder Materialaufbauten nicht direkt abgemessen
werden kann, mit zwei relativ zueinander bewegbaren gebogenen
oder abgewinkelten Meßschenkeln mit Meßflächen, welche um die
Überstände, Vorsprünge, Aufdopplungen, Abkantungen oder
Materialaufbauten herumgreifen, wobei die zwei Meßflächen an den
beiden Seiten des Materials anliegen, und mit der Vorrichtung ein
Meßwert anzeigbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß zwei L-
förmige Elemente aus einem der Materialien Holz, Metall oder
Kunststoff oder einer Kombination dieser Materialien mit einem
rechteckigen Querschnitt vorgesehen sind, deren lange Seiten als
Gleitschenkel (5) hockkant mittels einer Gratnut- und
Gratfederführung kraft- und formschlüssig aneinander verschiebbar
und deren kurze Seiten (6) jeweils zur Bildung eines Meßschenkels
(3) nochmals um 90° nach innen abgewinkelt sind, wobei die
Gleitschenkel in ganz auseinandergezogenem Zustand voneinander
lösbar sind, eine Ausnehmung (9) an einer kurzen Seite eines
Gleitschenkels ein Zusammenschieben der Meßschenkel (3) auf
einen vorgegebenen Abstand ermöglicht, und der diesem Zustand
entsprechende Meßwert an einer auf einem der Gleitschenkel
befestigten Meßskala ablesbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
sowohl die kurze Seite der L- förmigen Elemente als auch die
Meßschenkel verlängerbar ausgebildet sind, dergestalt daß sie in
einer Nut-Federkonstruktion geführt und mittels einer festen
Schraube arretierbar sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß sie direkt oder drahtlos mit einem Kleinstcomputer zum Zwecke
der Datenverarbeitung und -weitergabe verbunden ist.
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1995
- 1995-10-19 DE DE1995138918 patent/DE19538918C2/de not_active Expired - Fee Related
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