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DE19538918C2 - Vorrichtung zum Messen und Anzeigen von Materialstärken - Google Patents

Vorrichtung zum Messen und Anzeigen von Materialstärken

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DE19538918C2
DE19538918C2 DE1995138918 DE19538918A DE19538918C2 DE 19538918 C2 DE19538918 C2 DE 19538918C2 DE 1995138918 DE1995138918 DE 1995138918 DE 19538918 A DE19538918 A DE 19538918A DE 19538918 C2 DE19538918 C2 DE 19538918C2
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Ludwig Kreuder
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    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01BMEASURING LENGTH, THICKNESS OR SIMILAR LINEAR DIMENSIONS; MEASURING ANGLES; MEASURING AREAS; MEASURING IRREGULARITIES OF SURFACES OR CONTOURS
    • G01B3/00Measuring instruments characterised by the use of mechanical techniques
    • G01B3/20Slide gauges

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Length-Measuring Instruments Using Mechanical Means (AREA)
  • A Measuring Device Byusing Mechanical Method (AREA)

Abstract

Zwei L-förmige Meßschenkel (1, 2) sind mittels einer Gratnut und Gratfederkonstruktion relativ zueinander bewegbar verbunden, und nochmals zur Bildung von Meßflächen (3, 4) um 90 DEG nach innen abgewinkelt. Die beiden kurzen Seiten (5, 6) der Meßschenkel sind verlängerbar ausgebildet. DOLLAR A Eine Ausnehmung (7) an einer kurzen Seite eines Meßschenkels ermöglicht ein Zusamenschieben der beiden Schenkel auf einen vorgegebenen Abstand. Der Abstand der Meßflächen zueinander kann an einer auf dem Meßschenkel befestigten Skala (8) abgelesen werden.

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Durchführung eines anzeigenden Meßverfahrens zur Ermittlung der Stärke von Material, dessen Querschnitt aufgrund von Überständen, Vorsprüngen, Aufdopplungen, Verdickungen, Abkantungen oder Materialaufbauten nicht direkt abgemessen werden kann, mit zwei relativ zueinander bewegbaren gebogenen oder abgewinkelten Meßschenkeln mit Meßflächen, welche um die Überstände, Vorsprünge, Aufdopplungen, Abkantungen oder Materialaufbauten herumgreifen, und danach mit den zwei Meßflächen an den beiden Seiten des Materials anliegen, und somit den ermittelten Wert anzeigt. Eine gattungsgemäße Vorrichtung ist aus dem DE-GM 86 29 694 bekannt.
Seit geraumer Zeit werden Zollstöcke, Bandmaße, Meßschieber, Meßschrauben, Meßlehren und Maßverkörperungen zum exakten Messen von Materialstärken und Durchmessern benutzt. Diese Meßverfahren können jedoch nur dort angewendet werden, wo man entweder den Maßstab direkt an die zu messende Strecke anlegen kann, wo die Schenkel der Messlehre die zu messende Stärke direkt abtasten können, oder Maßgegenstand und Maßverkörperung fluchtend hintereinander angeordnet sind. Bei allen diesen Verfahren kann der gesuchte Wert der Meßgröße durch einen unmittelbaren Vergleich des Meßgegenstandes mit einer Maßverkörperung gemessen werden. Wo wegen bestehender Überstände, Aufdopplungen, Verdickungen, Abkantungen oder Materialaufbauten die direkt vergleichbare oder abtastbare Strecke größer ist als die eigentlich zu messende, muß die größte Strecke ermittelt werden, müssen die Überstände gemessen, und dann die exakte Materialstärke durch Subtraktion errechnet werden. Ein ebenso langwieriges wie ungenaues Verfahren.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung für ein Messverfahren zu entwickeln, das es dem Anwender erlaubt, die Materialstärken dort exakt zu messen, wo das zu messende Material wegen bestehender Überstände, Aufdopplungen, Verdickungen, Abkantungen oder Materialaufbauten nicht direkt abgemessen werden kann. Eine schnelle und genaue Messung ist jedoch in vielen Einsatzbereichen von hohem technischen und erheblichem wirtschaftlichen Vorteil.
So verhindern zum Beispiel im Bereich bereits eingebauter Holzfutter, Stahlzargen und Fenster, eingebaute Blockrahmen, Futterbekleidungen und Zargenspiegel das genaue Ermitteln der Wandstärken. Die gängige Praxis und die Zahlen der Türenindustrie zeigen, daß ein erheblicher Prozentsatz der hergestellten Türfutter auftragsbezogen nach einer Aufmaßliste hergestellt wird, die im Rohbau, bzw. im Renovierungsobjekt mit herkömmlichen Meßverfahren ermittelt wurde. Stahlzargen haben jedoch in ihrer Maulweite (d. i. das der Mauerstärke entsprechende Maß der Zarge) keinen, Holzfutterzargen nur einen beschränkten Toleranzbereich von ca. +10/ ./. 15 mm. Das heißt, jeder Aufmaßfehler auf Grund unzulänglicher Meßverfahren führt unweigerlich zu Fehlbestellungen, Falschproduktionen, und in der Folge zu verzögerten Inbetriebnahmen der Gebäude. Wie immer, so führen auch hier ungenaue Meßverfahren zu betriebswirtschaftlichen Verlusten.
Ähnliche Problemstellungen ergeben sich z. B. bei der Ermittlung der Stärke einer Tischplatte, die mit einer Zarge direkt an ihren Außenkanten auf Gehrung verleimt wurde. Der Querschnitt kann an keiner Stelle mehr abgemessen werden, es bleibt das "Subtraktionsverfahren", um hier zu einem Ergebnis zu kommen.
Die Aufgabe wird durch die Merkmale im Patentanspruch 1 gelöst. Erfindungsgemäß dient die Vorrichtung der Ermittlung von Materialstärken, deren Querschnitt auf Grund der oben beschrieben Hindernisse nicht direkt abgemessen werden kann. Es ist dadurch gekennzeichnet, daß gebogene oder besonders geformte Meßschenkel einer Vorrichtung diese Meßhindernisse überbrücken bzw. umgreifen, den Querschnitt abtasten, und den Wert der ermittelten Materialstärke anzeigen. Die Meßschenkel der Vorrichtung sind miteinander drehbar oder verschiebbar verbunden. In geschlossenem Zustand sollen jedoch nicht die beiden Schenkel an der gesamten Strecke aneinander anliegen, sondern nur die äußeren Meßspitzen, bzw. Meßflächen. Diese Stellung ist die Nullstellung. Die Entfernung der Spitzen soll auf einer Skale ähnlich dem Prinzip eines Meßschiebers ablesbar sein. Skale und Strichmarkierung sollen zur Vermeidung von Ablesefehlern durch Parallaxen in der gleichen Ebene liegen.
Durch den Parallelversatz zwischen Meßstrecke und Maßverkörperung kann es durch geringe Kippung zu Abweichungen kommen, die aber bei vielen Gewerken innerhalb der nach DIN zulässigen Toleranzen liegen.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
Das Messverfahren sieht erfindungsgemäß vor, daß die Materialstärke darüber hinaus sowohl analog als auch digital, als auch elektronisch gemessen wird, und der ermittelte Wert direkt ablesbar, durch eine Meßuhr oder elektronisch angezeigt wird. Erfindungsgemäß sind weitere Meß- und Ableseverfahren vorgesehen. Ebenfalls ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß bei der elektronischen Durchführung des Meßverfahrens die ermittelten Daten elektronisch gespeichert und zur weiteren Datenverarbeitung be- und verarbeitet werden können.
Eine Vorrichtung zur Durchführung des Meßverfahrens besteht aus zwei Metallrohrteilen mit rundem oder mehrkantigem Querschnitt. Der Außendurchmesser bzw. Querschnitt des einen Teils ist gleichzeitig der Innendurchmesser des anderen Teils. Beide Teile sind entweder gebogen oder solchermaßen abgewinkelt, oder zu einer winkligen Konstruktion verbunden, daß sich im Grundriß eine lange und eine gegenüberliegende kurze Seite ergeben. Durch die gewählten Durchmesser lassen sich die beiden Teile ineinander schieben. Die Querschnittfächen der kurzen Schenkel sind die Meßflächen. Eine Bohrung oder Ausnehmung von dem Querschnitt des Teils mit dem kleineren Durchmesser an der Außenseite des Teils mit dem größeren Durchmesser erlaubt ein Zusammenschieben, bis die beiden Meßflächen sich berühren. Bei dieser Ausführung trägt das innere Rohr die Messkale, der ermittelte Wert kann an der Stelle abgelesen werden, an der die beiden Rohre ineinandergeführt werden. Es ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß die Skale nicht nur eine metrische Teilung hat, sondern auch die von Türenindustrie vorgesehenen Rastermaße der Zargentiefen. Es ist weiterhin vorgesehen, daß das Teil mit dem kleineren Querschnitt nicht aus Rohr, sondern aus vollem Material mit dem entsprechenden Durchmesser gefertigt wird.
In einer weiteren Vorrichtung zur Durchführung des Meßverfahrens besteht das Meßgerät aus zwei Holzteilen mit einem rechteckigen Querschnitt. Diese sind hochkant zu einem L- förmigen Grundriß mit zwei innenliegenden 90° Winkeln verbunden. Zur besseren Begrifflichkeit wird die lange Seite Gleitschenkel, die kurze Seite Meßschenkel genannt, bei werden durch das Verbindungsstück verbunden.
An den langen Seiten sind die beiden Gleitschenkel vorzugsweise durch eine Gratnut- und Gratfederkonstruktion miteinander verbunden. Diese bietet den Vorteil der kraft- und formschlüssigen Verbindung, d. h. beide Teile sind aneinander verschiebbar verbunden, jedoch nur in ganz auseinandergezogenem Zustand voneinander lösbar. Aus Präzisions- und Haltbarkeitsgründen sind Gratnut und Gratfeder aus Metall, bevorzugt Messing. Ein Schenkel hat auf der Innenseite der langen Seite zwei Federn, der andere Schenkel hat auf der Aussenseite der langen Seite die beiden Nuten. Die genutete lange Seite ist auf der halben Streckenlänge zu einem halben Querschnitt verschmälert. Eine Ausnehmung von der Größe dieses halben Querschnittes an dem Verbindungsteil des anderen Schenkels erlaubt ein Zusammenschieben der Meßschenkel, bis die Meßflächen in einem Abstand von ca. 60 mm auseinanderstehen. Dieser Wert kann an einer Messkale, die oben an der schmalen Kante des Gleitschenkels befestigt ist, abgelesen werden.
Zur Lösung besonderer Meßaufgaben, z. B. stark profilierte Türbekleidungen mit Überbreite, ist es erfindungsgemäß vorgesehen, daß sowohl das Verbindungsstück als auch der Meßschenkel verlängert werden kann. Dies kann dadurch erreicht werden, daß beide Schenkel mittig getrennt sind, in einer Federkonstruktion geführt werden, und mittels einer Feststellschraube arretiert werden können.
Der Erfindung zufolge sind für Vorrichtungen zur Durchführung des Meßverfahrens andere Materialien wie Metall oder Kunststoff, sowie weitere Kombinationen aus Metall, Holz und Kunststoff vorgesehen, sofern dies für die Ästhetik, Präzision, Wirtschaftlichkeit und Gebrauchswert von Nutzen ist. Aus den gleichen Gründen sind erfindungsgemäß weitere Nut- und Federkonstruktionen oder Führungskonstruktionen vorgesehen, die ein Umgreifen von Überständen, Auseinanderziehen und Zusammenschieben der Meßschenkel und Abtasten der Materialstärke ermöglichen. Weiterhin ist erfindungsgemäß vorgesehen, das Messergebnis elektronisch zu ermitteln, elektronisch anzuzeigen, und zum Zwecke der weiteren Datenver- und bearbeitung elektronisch zu speichern.
Zur Umsetzung der Erfindung ist ebenfalls vorgesehen, daß mit ein und derselben Vorrichtung nicht nur die Mauerstärke an einer Türöffnung ermittelt und gespeichert wird, sondern ebenfalls deren Öffnungsbreite und Öffnungshöhe. Es ist weiterhin vorgesehen, daß diese ermittelten Daten durch einen mit der Meßvorrichtung direkt oder drahtlos verbundenen Kleinstcomputer bearbeitet werden können, und diese Daten in normale handelsübliche und gebräuchliche Softwareprogramme zur Baustellenabwicklung übernommen werden. Dies hätte den unschätzbaren wirtschaftlichen Vorteil, daß Fehler durch mehrmaliges Übertragen von Maßlisten, wie z. B. Türenlisten oder Reihenmessungen minimiert werden können.
Die Erfindung wird im folgenden in der bevorzugten Ausbildung anhand der Zeichnung näher erläutert. In der zeigen:
Fig. 1: das Meßverfahren in seiner praktischen Umsetzung, dargestellt am Beispiel einer eingebauten Holzumfassungszarge in perspektivischer Ansicht.
Fig. 2: Eine Vorrichtung zur praktischen Umsetzung der Erfindung in perspektivischer Ansicht.
Fig. 3: im Maßstab 1 : 1 den Grundriß einer Vorrichtung zur Durchführung des Messverfahrens. Dieser zeigt, daß der Beginn der Halbierung des einen Schenkels gleichzeitig der Meßpunkt an der Skala ist. Er dokumentiert ebenfalls den Zusammenhang von Meßpunkt und Abstand der Querschnittsflächen an den kurzen Seiten, in diesem Fall 230 mm.
Fig. 4: die Seitenansicht der in Fig. 2 bezeichneten Vorrichtung von links im Maßstab 1 : 1, welche die Gratnut- und Gratfederkonstruktion zeigt.
Fig. 5: die Seitenansicht der in Fig. 2 bezeichneten Vorrichtung von rechts im Maßstab 1 : 1, die das Prinzip der Ausnehmung dokumentiert, die ein besonders enges Zusammenschieben der Konstruktion ermöglicht.
Fig. 6: die Darstellung einer Vorrichtung, die das Prinzip eines Meßvorgangs zeigt, auf der Basis einer ineinanderschiebbaren Rohrkonstruktion.
Bezugszeichenliste
1.
Mauerwerk
2.
Eingebaute Holzfutterzarge
3.
Meßschenkel
4.
Meßflächen
5.
Gleitschenkel
6.
Verbindungsteil
7.
Skale
8.
Marke
9.
Ausnehmung
10.
Gratnut
11.
Gratfeder
12.
Aufdopplung
13.
Abkantung

Claims (3)

1. Vorrichtung zur Durchführung eines anzeigenden Meßverfahrens zur Ermittlung der Stärke von Material, dessen Querschnitt aufgrund von Überständen, Vorsprüngen, Aufdopplungen, Verdickungen, Abkantungen oder Materialaufbauten nicht direkt abgemessen werden kann, mit zwei relativ zueinander bewegbaren gebogenen oder abgewinkelten Meßschenkeln mit Meßflächen, welche um die Überstände, Vorsprünge, Aufdopplungen, Abkantungen oder Materialaufbauten herumgreifen, wobei die zwei Meßflächen an den beiden Seiten des Materials anliegen, und mit der Vorrichtung ein Meßwert anzeigbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß zwei L- förmige Elemente aus einem der Materialien Holz, Metall oder Kunststoff oder einer Kombination dieser Materialien mit einem rechteckigen Querschnitt vorgesehen sind, deren lange Seiten als Gleitschenkel (5) hockkant mittels einer Gratnut- und Gratfederführung kraft- und formschlüssig aneinander verschiebbar und deren kurze Seiten (6) jeweils zur Bildung eines Meßschenkels (3) nochmals um 90° nach innen abgewinkelt sind, wobei die Gleitschenkel in ganz auseinandergezogenem Zustand voneinander lösbar sind, eine Ausnehmung (9) an einer kurzen Seite eines Gleitschenkels ein Zusammenschieben der Meßschenkel (3) auf einen vorgegebenen Abstand ermöglicht, und der diesem Zustand entsprechende Meßwert an einer auf einem der Gleitschenkel befestigten Meßskala ablesbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl die kurze Seite der L- förmigen Elemente als auch die Meßschenkel verlängerbar ausgebildet sind, dergestalt daß sie in einer Nut-Federkonstruktion geführt und mittels einer festen Schraube arretierbar sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß sie direkt oder drahtlos mit einem Kleinstcomputer zum Zwecke der Datenverarbeitung und -weitergabe verbunden ist.
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