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DE19538589A1 - Vorrichtung zum Aufbewahren scheibenförmiger Datenträger - Google Patents

Vorrichtung zum Aufbewahren scheibenförmiger Datenträger

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DE19538589A1
DE19538589A1 DE19538589A DE19538589A DE19538589A1 DE 19538589 A1 DE19538589 A1 DE 19538589A1 DE 19538589 A DE19538589 A DE 19538589A DE 19538589 A DE19538589 A DE 19538589A DE 19538589 A1 DE19538589 A1 DE 19538589A1
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DE
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data carrier
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recess
pocket
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DE19538589C2 (de
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Hiromichi Uchida
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TOYO CHEMICAL CORP
Toyo Kagaku Co Ltd
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TOYO CHEMICAL CORP
Toyo Kagaku Co Ltd
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    • G11INFORMATION STORAGE
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    • G11B33/00Constructional parts, details or accessories not provided for in the other groups of this subclass
    • G11B33/02Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon
    • G11B33/04Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon modified to store record carriers
    • G11B33/0405Cabinets; Cases; Stands; Disposition of apparatus therein or thereon modified to store record carriers for storing discs
    • G11B33/0433Multiple disc containers
    • G11B33/0444Multiple disc containers for discs without cartridge

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  • Packaging For Recording Disks (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Aufbewahren scheibenförmiger Datenträger. Datenträger meint insbes. Compact-Discs mit Musikaufzeichnungen (CD) und Compact-Discs für Computerlaufwerke (CD-ROM) mit digital abgespeicherten, durch optische Abtastsysteme abgreifbaren Daten.
Aus der Praxis sind transparente oder undurchsichtige Kunststofftaschen bekannt, in denen jeweils ein einzelner Datenträger aufbewahrt werden kann. Zumeist sind eine Mehrzahl der Kunststofftaschen mit einliegendem Daten­ träger in einer Box untergebracht. Die Praxis hat gezeigt, daß eine übersichtliche und dauerhafte Aufbewahrung einer größeren Zahl von Datenträgern noch nicht in befriedigen­ dem Maße möglich ist. Ferner ist die schnelle und problemlose Entnahme eines scheibenförmigen Datenträgers ohne Fingerkontakt mit dem Speicherbereich durch die bekannten Maßnahmen nicht gewährleistet. Schließlich besteht die Gefahr, daß der Datenträger in den bekannten Taschen bzw. Höhen verrutscht oder gar herausrutscht, wenn ein Stapel durchgesehen werden muß, um einen bestimmten Datenträger zu finden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Aufbewahren von Datenträgern anzugeben, welche einen ausreichenden Schutz gewährleistet und die Aufbewahrung einer Vielzahl von Datenträgern in einer übersichtlichen Anordnung erlaubt, wobei zugleich bei der Handhabung der Vorrichtung ein unbeabsichtigtes Herausfallen des Datenträgers ausgeschlossen sein muß.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Aufbewahren scheibenförmiger Datenträger, die ein Mittelloch aufwei­ sen, ist gekennzeichnet durch
eine Platte mit einem eingeformten Aufnahmebett für einen scheibenförmigen Datenträger,
eine Abdeckung aus weichem, nachgiebigem Kunststoff, die sich vom Ende des Aufnahmebettes bis zu einem dem Mittelloch des Datenträgers zugeordneten Mittelbe­ reich erstreckt und mit dem Aufnahmebett eine Tasche mit einer Einschuböffnung für den Datenträger bildet,
eine in die Platte eingearbeitete Vertiefung in Form einer etwa fingerbreiten Nut, die sich von dem Mittelbereich nach außen erstreckt,
Anschlagelemente an gegenüberliegenden Seiten des Aufnahmebettes, die in das Aufnahmebett vorspringen und den in die Tasche eingeschobenen Datenträger gegen Herausrutschen sichern,
wobei der eingesetzte Datenträger die nutförmige Vertie­ fung überbrückt und im Bereich der Vertiefung an der Kante des Mittellochs sowie an der Außenkante mit Fingern faßbar ist. Eine weitere Ausführung der erfindungsgemäßen Vor­ richtung ist gekennzeichnet durch
eine Platte mit einem eingeformten Aufnahmebett für einen scheibenförmigen Datenträger,
eine in die Platte eingearbeitete Vertiefung in Form einer etwa fingerbreiten Nut, die sich von einem dem Mittelloch des Datenträgers zugeordneten Mittelbe­ reich nach außen erstreckt,
an den Außenkanten des Aufnahmebettes angeformte Anschlagelemente, die an der entnahmeseitigen halb­ kreisförmigen Peripherie des im Aufnahmebett gehalte­ nen Datenträgers anliegen und diesen gegen Heraus­ rutschen sichern, und
Halterungen am Umfang des Aufnahmebettes, welche die Außenkante des eingesetzten Datenträgers überfassen,
wobei der eingesetzte Datenträger die nutförmige Vertie­ fung überbrückt und im Bereich der Vertiefung an der Kante des Mittellochs sowie an der Außenkante mit Fingern faßbar ist. Bevorzugte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind Gegenstand der nachgeordneten Ansprüche 2 sowie 4 bis 9.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung ausführlich erläutert. Es zeigen in schematischer Darstellung
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine Vorrichtung zum Aufbewahren scheibenförmiger Datenträger,
Fig. 2 den Gegenstand in Fig. 1 mit einliegenden Datenträgern, ebenfalls in der Draufsicht,
Fig. 3 den Schnitt A/A in Fig. 1,
Fig. 4 den Schnitt B/B in Fig. 1,
Fig. 5 den Ausschnitt C aus Fig. 3 in vergrößerter Darstellung,
Fig. 6 eine weitere Ausführung der Vorrichtung zum Aufbewahren scheibenförmiger Datenträger, ebenfalls in der Draufsicht,
Fig. 7 den Schnitt D/D in Fig. 6,
Fig. 8 eine weitere Ausgestaltung der Vorrichtung zum Aufbewahren scheibenförmiger Datenträger in der Draufsicht,
Fig. 9 die Unterbringung des in Fig. 8 darge­ stellten Gegenstandes in einem Etui, perspektivisch dargestellt.
Die in den Figuren dargestellten Gegenstände dienen zum Aufbewahren scheibenförmiger Datenträger, beispielsweise Compact-Discs mit Musikaufzeichnungen (CD) oder Compact-Discs für Computerlaufwerke (CD-ROM). Die Informationen sind auf den Datenträgern digital abge­ speichert und durch optische Einrichtungen abtastbar. Der Speicherbereich der Datenträger ist empfindlich und muß gegen mechanische Beschädigung, Schmutz und Schweiß geschützt werden. Ein Fingerkontakt mit dem Speicher­ bereich des Datenträgers ist zu vermeiden.
Die in den Fig. dargestellte Vorrichtung weist stets eine Platte 1, 11 mit einem eingeformten Aufnahmebett 3 für einen scheibenförmigen Datenträger auf. Die Platten besitzen einen mit Stanzlöchern versehenen Heftrand 2 und können in größerer Anzahl in einem Büroordner oder einem Einband abgeheftet werden. Die Datenträger 4 werden so in das zugeordnete Aufnahmebett 3 eingesetzt, daß ein halb­ kreisförmiger Teil der Scheibenaußenkante an einer halb­ kreisförmigen Wandung des Aufnahmebettes anliegt.
Die in den Fig. 1 bis 5 dargestellte Vorrichtung weist ferner eine Abdeckung 5 aus einem weichem, nachgiebigen Kunststoff auf, die mit einem Kantenbereich direkt am Aufnahmebett 3 verklebt ist und sich etwa bis zum Mittel­ loch des im Aufnahmebett einliegenden Datenträgers erstreckt. Die Abdeckung 5 bildet in Kombination mit dem Aufnahmebett 3 eine Tasche 6 für die Aufbewahrung des Datenträgers. Die Tasche 6 verfügt über eine Einschub­ öffnung 6a. Der der Einschuböffnung 6a zugeordnete Rand der Abdeckung weist in der Mitte eine halbkreisförmige Aussparung 6b auf, die das Mittelloch 4a des Datenträgers vollständig freigibt. Dadurch ist gewährleistet, daß ein Finger in das Mittelloch 4a des Datenträgers greifen kann, wenn der Datenträger aus der Tasche entnommen wird.
Eine Griffmulde in Form einer Bettabstufung schließt einschubseitig an das Aufnahmebett 3 an. Die Tiefe der Griffmulde 7 ist größer als die Tiefe des Aufnahmebettes 3. Sie ist mit einer Fingeröffnung 7a ausgestattet, so daß die Außenkante des aus der Tasche 6 herausragenden Datenträgers 4 mit dem Finger oder mit mehreren Fingern gehalten werden kann.
Das Aufnahmebett 3 wird in Richtung der Griffmulde 7 zusehends flacher.
Mit Hilfe von Anschlagelementen 8 wird verhindert, daß der eingelegte Datenträger 4 unbeabsichtigt aus der Einschub­ öffnung 6a der Tasche 6 herausgleitet. Die Anschlagelemen­ te 8 haben die Form von Vorsprüngen, die von gegen­ überliegenden Seiten des Aufnahmebettes 3 aus in das Aufnahmebett 3 hineinragen. Die Form der Anschlagelemente 8 entspricht der Form der Außenkante des Datenträgers 4. Da sie direkt an der Außenseite des scheibenförmigen Datenträgers anliegen, verhindern sie auf wirkungsvolle Weise das Herausgleiten der Scheibe aus der Einschub­ öffnung 6a der Tasche 6.
Eine an die Fingerform angepaßte Vertiefung 9, im folgenden auch als Greif- und Entnahmenut bezeichnet, erstreckt sich von einer Position unterhalb des Mittel­ lochs 4a des Datenträgers innerhalb des Aufnahmebettes 3 bis zur Fingeröffnung 7a der Griffmulde 7. Die Greif- und Entnahmenut 9 hat die gleich Tiefe wie die Griffmulde bzw. Bettabstufung 7 und ebenfalls die gleich Tiefe wie ein Teil des Aufnahmebettes 3 in Höhe des Mittellochs 4a des Datenträgers.
Eine Schutzabdeckung 10, die aus flexiblem Material besteht und eine noch näher beschriebene Tasche bildet, ist an einer entlang der Griffmulde verlaufenden Seite fest mit der Platte verbunden, so daß sie auf- und zuge­ klappt werden kann. In die Tasche 10 kann eine Hülle, eine Begleitnotiz usw. eingelegt werden, wenn der Datenträger beispielsweise eine Musik-CD ist. Handelt es sich bei dem Datenträger 4 um eine CD-ROM für einen Computer, können entsprechende Informationen in die Tasche eingelegt wer­ den. Wenn sich die Tasche 10 im zugeklappten Zustand be­ findet, liegt ihre Rückseite auf der Oberfläche der Tasche 6 auf und deckt das Aufnahmebett 3 ab. Auf diese Weise erfüllt die Tasche 10 die Funktion als Schutzabdeckung für den im Aufnahmebett befindlichen Datenträger 4.
Soll ein scheibenförmiger Datenträger, beispielsweise eine Musik-CD oder eine CD-ROM, in der vorstehend beschriebenen Vorrichtung aufbewahrt werden, so wird der Datenträger mit Fingern an der Kante des Mittellochs 4a und der Außenkante ohne Berührung des Speicherbereichs gehalten und dann in die Tasche 6 durch die Einschuböffnung 6a entlang der Greif- und Entnahmenut 9 geführt, bis ein dem halben Um­ fang der Scheibe entsprechender Teil an die halbkreis­ förmige Wandung 3a des Aufnahmebettes 3 anstößt. Beim Einschieben des Datenträgers bilden die Anschlagelemente 8 zunächst ein Hindernis. Da jedoch die Abdeckung 5 aus einem weichen und nachgiebigen Kunststoff besteht, kann der Datenträger dadurch in die Tasche eingeschoben werden, daß die Scheibe leicht angehoben wird und über die Anschlagelemente hinweg in die Tasche eingeführt wird.
Das Aufnahmebett fällt in Einschubrichtung zur halbkreis­ förmigen Wandung 3a leicht ab. Dies trägt dazu bei, daß der scheibenförmige Datenträger 4 glatt, ohne Gefahr einer Verschmutzung oder Verkratzung des Speicherbereiches ein­ geschoben werden kann.
Die aus einem weichen und nachgiebigen Kunststoff bestehende Abdeckung 5 liegt im Normalfall fest auf der Platte auf. Ein Herausgleiten der Scheibe durch die Ein­ schuböffnung 6a der Tasche 6 ist durch die Anschlag­ elemente 8 verhindert, die von gegenüberliegenden Seiten des Aufnahmebettes 3 aus in das Aufnahmebett 3 hinein­ ragen. Die beschriebenen Maßnahmen bewirken, daß der Datenträger nicht aus der Vorrichtung herausfallen, zerstört, beschädigt oder verschmutzt werden kann.
Zum Entnehmen des Datenträgers kann die Scheibe sicher gegriffen werden, da die aus der Einschuböffnung 6a der Tasche 6 herausragende Außenkante der Scheibe aufgrund der Griffmulde 7 vom Aufnahmebett 3 absteht. Dadurch finden die Finger an der Außenkante und im Mittelloch 4a des Datenträgers 4 sicheren Halt. Durch Ausnutzen der elasti­ schen Eigenschaften der Abdeckung 5 kann der Datenträger 4 leicht angehoben werden und über die Anschlagelemente 8 hinweg aus der Tasche herausgezogen werden. Auch dabei ist eine Verschmutzung oder Verkratzung des Speicherbereichs des Datenträgers ausgeschlossen.
In den Fig. 6 und 7 ist eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung dargestellt. Die dort abge­ bildete Vorrichtung weist eine Platte 11 auf, in die das Aufnahmebett 3 eingeformt ist. Die halbkreisförmige Wan­ dung 3a des Aufnahmebettes 3 befindet sich in Kontakt mit der Hälfte der Peripherie eines in das Aufnahmebett eingeschobenen Datenträgers 4. Im Aufnahmebett 3 sind an drei Stellen, und zwar links sowie rechts etwas unterhalb der waagerechten Mittellinie sowie unten im Schnittpunkt der senkrechten Mittellinie mit der halbkreisförmigen Wandung, Halterungen 12, 13, 14 vorgesehen, die von der halbkreisförmigen Wandung 3a nach innen vorstehen. Die Platte 11 weist an ihrer der Einschubseite gegenüber­ liegenden Seite einen Heftrand 2 mit Stanzlöchern auf, so daß die Platte bzw. eine Mehrzahl dieser Platten beispielsweise in einem Einband oder Büroordner mit Ringheftung abgelegt werden kann.
Das Aufnahmebett 3 ist leicht geneigt, so daß seine Tiefe in Entnahmerichtung kontinuierlich abnimmt. Dadurch steht ein Teil des scheibenförmigen Datenträgers an der Entnahmeseite über die Ebene der Platte 11 hinaus nach oben ab und kann problemlos entnommen werden.
In die Platte ist eine Vertiefung 9 in Form einer Greif- und Entnahmenut eingearbeitet, die sich ausgehend von einem dem Mittelloch 4a zugeordneten Mittelbereich nach außen erstreckt, und zwar bis zu einer der Kante des Datenträgers entsprechenden Position an der Entnahmeseite. Die Greif- und Entnahmenut 9 ist so ausgelegt, daß die Finger zum Halten des Datenträgers am Mittelloch 4a und an der Außenkante des Datenträgers angesetzt werden können.
Darüber hinaus können die Spitzen der Finger, welche den Datenträger innen und außen halten, bei der Entnahme des Datenträgers bewegt werden, ohne die Auflagefläche des Aufnahmebettes zu berühren.
An die halbkreisförmige Wandung 3a des Aufnahmebettes 3 schließen in Entnahmerichtung Verlängerungen 15 an, die in Entnahmerichtung an steigende Auflageflächen aufweisen und außerdem Anschlagelemente 15a bilden. Die Anschlagelemente 15a liegen an den entnahmeseitigen bogenförmigen Teilen des im Aufnahmebett befindlichen Datenträgers an und verhindern ein unbeabsichtigtes Herausgleiten des Daten­ trägers. Beim Einlegen und Entnehmen eines Datenträgers werden die gegenüberliegenden Kanten des scheibenförmigen Datenträgers durch den Kontakt mit den geneigten Auflageflächen 15 ebenfalls in einen Neigungswinkel gebracht. Auf diese Weise kann die Scheibe problemlos und sicher gehandhabt werden, ohne daß die Gefahr einer Beschädigung des Speicherbereiches besteht.
Die Halterungen 12, 13, 14 stehen nur so weit nach innen vor, daß sie in Kontakt mit den nicht als Speicherbereich ausgewiesenen Teilen des eingelegten Datenträgers 4 treten. Die Halterungen 12, 13, 14 sind an der Entnahme­ seite mit Führungslippen 12a, 13a, 14a ausgestattet, die so ausgeführt sind, daß sich die Entfernung zwischen Führungslippe und Boden des Aufnahmebettes in Entnahme­ richtung vergrößert. Die Neigung der Führungslippen 12a, 13a, 14a entspricht der Neigung des Datenträgers beim Einschieben oder Entnehmen. Auf diese Weise kann die Scheibe schnell und problemlos eingeschoben und entnommen werden, ohne daß ihr Speicherbereich mit den Halterungen 12, 13, 14 in Berührung kommt.
Die Außenkante der Platte 11 ist aus Versteifungsgründen wulstförmig ausgebildet, um eine mögliche Verbiegung der Vorrichtung zu verhindern. Ferner ist es möglich, die Platte 11 mit - hier nicht dargestellten - Verstärkungs­ schritten auszustatten und die Vorrichtung auf diese Weise zu versteifen.
Beim Einsetzen eines Datenträgers in die vorstehend beschriebene Vorrichtung wird die Scheibe 4 mit Fingern an der Kante des Mittellochs 4a und der Außenkante gehalten und leicht geneigt, so daß die äußere Kante des Datenträgers leicht über die Oberfläche des Aufnahmebettes 3 gleiten kann. Hierbei bewegt sich der die Scheibe 4 haltende Finger innerhalb der Greif- und Entnahmenut 9. Da das Aufnahmebett 3 schwach in Einschieberichtung 4 nach unten geneigt ist, gleitet der Datenträger zügig und ohne Hindernisse in seine Endposition, wobei die Außenkanten des Datenträgers durch die Führungen 12a, 13a der Halterungen 12, 13 gelenkt werden und der Datenträger eine Position erreicht, die durch das Aufnahmebett 3 und die Halterungen 12, 13 definiert sind. Danach wird die Vorderkante (in Einschubrichtung) des Datenträgers durch die Führung 14a der Halterung 14 geführt und nimmt schließlich die Position ein, die durch das Aufnahmebett 3 und die Halterung 14 vorgegeben ist. Gleichzeitig fällt der scheibenförmige Datenträger in das Aufnahmebett 3 und schließt formschlüssig mit den Anschlagelementen 15a ab. Auf diese Weise ist der Datenträger 4 sicher im Aufnahmebett 3 aufbewahrt.
Nachdem der Datenträger in die Vorrichtung eingelegt ist, ist ein unbeabsichtigtes Herausgleiten in Entnahmerichtung infolge der Anschlagelemente 15a nicht mehr möglich. Auch ein unbeabsichtigtes Herausgleiten nach oben, senkrecht zur Platte 11, ist ausgeschlossen und zwar durch die Funktion der Halterungen 12, 13, 14. Der Datenträger 4 kann sich folglich innerhalb des Aufnahmebettes 3 nicht mehr bewegen, herausfallen und beschädigt werden.
Zur Entnahme des scheibenförmigen Datenträgers 4 kann die leicht abstehende Scheibe 4 mit Fingern an der entnahme­ seitigen Außenkante sowie an der Kante des Mittellochs 4a erfaßt werden. Danach wird die entnahmeseitige Kante soweit angehoben, daß die Scheibenkante die Höhe der Anschlagelemente 15 übertrifft. Danach läßt sich die Scheibe in Entnahmerichtung herausziehen, wobei die Außenkanten des scheibenförmigen Datenträgers 4 auf den geneigten Auflageflächen 15 gleiten. Auf diese Weise kann die in geneigter Stellung befindliche Scheibe 4 zügig und problemlos entnommen werden, ohne daß ihr Speicherbereich einem Abrieb ausgesetzt ist.
Die vor stehend beschriebene Vorrichtung ist vorzugsweise als einteiliges Kunststoff-Formteil ausgeführt.
Fig. 8 zeigt eine weitere Ausgestaltung der erfindungsge­ mäßen Vorrichtung. Sie weist eine Schutzabdeckung 10 auf, die aus flexiblem Material besteht und eine Tasche bildet. Die Tasche ist an einer Längsseite an die Platte 11 angeschlossen und kann zum Öffnen aufgeklappt werden. In der Tasche 10 können Unterlagen 16 wie Hüllen, Begleit­ texte u. dgl. für Musik-CDs oder technische Beschreibungen im Falle einer CD-ROM eingelegt werden. Damit die Unterlagen 16 von außen gut sichtbar sind, ist die Tasche 10 zweckmäßigerweise aus einer transparenten Kunststoffo­ lie gefertigt. Sie deckt den eingeschobenen Datenträger 4 ab und verhindert die Ablagerung von Staub auf dem Datenträger. Die Tasche 10 kann nicht nur mit der unteren Kante der Platte 11 verbunden werden, sondern kann beispielsweise auch an der linken und rechten Seite der Platte lösbar befestigt sein.
Die Fig. 9 zeigt eine Vorrichtung zur Aufbewahrung einer Mehrzahl von Datenträgern unter Verwendung des zuvor beschriebenen Gegenstandes. Mehrere Platten 1 bzw. 11 sind in einem Etui 18 angeordnet, das mit Hilfe eines Reißverschlusses 17 geöffnet und geschlossen werden kann und eine Einrichtung für die Ringheftung der Platten aufweist. Das Etui 18 ermöglicht nicht nur einen schnellen Zugriff auf Datenträger, sondern ermöglicht einen effi­ zienten Transport einer Vielzahl von beispielsweise Musik-CDs im Auto u. dgl., ohne daß die Gefahr einer Beschädigung der Datenträger besteht. Die Datenträger können aus der Vorrichtung weder herausfallen, noch besteht die Gefahr, daß der Speicherbereich der Datenträger durch Kratzer beschädigt wird. Ein einfaches Ablegen und Entnehmen der Datenträger ist möglich. Der entscheidende Vorteil besteht aber darin, daß die Datenträger in einer übersichtlichen Anordnung und auf den Platten unverschiebbar aufbewahrt werden können.
Die Platten sind als einteiliges Formteil herstellbar. Das bedeutet, daß die Teile, die zum Positionieren und Halten der Datenträger erforderlich sind, integraler Bestandteil des Kunststoff-Formteils sind. Die Gegenstände können kostengünstig gefertigt werden.
Die Halterungen der Platte sind in der schon beschriebenen Weise mit Führungslippen ausgestattet, die so ausgebildet sind, daß sich die Entfernung zwischen Führungslippe und Boden des Aufnahmebettes in Entnahmerichtung vergrößert. Die Neigung der Führungslippen entspricht der Neigung des Datenträgers beim Einschieben oder Entnehmen. Auf diese Weise kann die Datenträgerscheibe schnell und problemlos eingeschoben und entnommen werden, ohne daß der Speicher­ bereich des Datenträgers mit Halterungen in Berührung kommt.
Wenn ferner mehrere Platten für Datenträger beispielsweise in einem Einband oder einem Etui zusammengefaßt sind, ist nicht nur eine übersichtliche und platzsparende Anordnung und Aufbewahrung der Datenträger möglich, sondern es ist auch ein gezielter und rascher Zugriff auf einzelne Datenträger aus der Gesamtzahl der abgelegten Datenträger gewährleistet.
An den Platten ist in der schon beschriebenen Weise eine Kunststofftasche befestigt, welche eine Schutzabdeckung bildet und zurückgeklappt werden kann. Begleitinforma­ tionen für die Datenträger, beispielsweise Hüllen oder Begleittexte für Musik-CDs oder technische Informationen für CD-ROM, können in die Tasche eingelegt werden. Gleichzeitig ist der aufbewahrte Datenträger sicher vor Staub geschützt.
Die beschriebenen Vorrichtungen stellen ein Aufbewahrungs­ system für scheibenförmige Datenträger, beispielsweise Compact-Discs für Musikaufzeichnungen (CD) oder für Computerlaufwerke (CD-ROM), dar, welches die Aufbewahrung einer Vielzahl von Datenträgern in übersichtlicher Anordnung erlaubt, ein versehentliches Herausgleiten oder Heraus fallen der aufbewahrten Datenträgerscheiben sicher ausschließt und ein zügiges Einlegen und Herausnehmen der Datenträgerscheiben ohne Gefahr einer Verschmutzung oder Beschädigung des Speicherbereiches ermöglicht.

Claims (9)

1. Vorrichtung zum Aufbewahren scheibenförmiger Datenträger, die ein Mittelloch aufweisen, gekennzeichnet durch
eine Platte (1) mit einem eingeformten Aufnahmebett (3) für einen scheibenförmigen Datenträger (4),
eine Abdeckung (5) aus weichem, nachgiebigem Kunststoff, die sich vom Ende des Aufnahmebettes (3) bis zu einem dem Mittelloch (4a) des Datenträgers (4) zugeordneten Mittelbereich erstreckt und mit dem Aufnahmebett (3) eine Tasche (6) mit einer Einschuböffnung (6a) für den Datenträger (4) bildet,
eine in die Platte (1) eingearbeitete Vertiefung in Form einer etwa fingerbreiten Nut (9), die sich von dem Mittelbereich nach außen erstreckt,
Anschlagelemente (8) an gegenüberliegenden Seiten des Aufnahmebettes (3), die in das Aufnahmebett (3) vorspringen und den in die Tasche (6) eingeschobenen Datenträger (4) gegen Herausrutschen sichern,
wobei der eingesetzte Datenträger (4) die nutförmige Vertiefung (9) überbrückt und im Bereich der Vertiefung (9) an der Kante des Mittellochs (4a) sowie an der Außenkante mit Fingern faßbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (5) an ihrem der Einschuböffnung (6a) zugeordneten Rand eine halbkreisförmige Aussparung (6b) aufweist, die das Mittelloch (4a) des in die Tasche (6) eingeschobenen Datenträgers (4) vollständig freigibt.
3. Vorrichtung zum Aufbewahren scheibenförmiger Daten­ träger, die ein Mittelloch aufweisen, gekennzeichnet durch
eine Platte (11) mit einem eingeformten Aufnahmebett (3) für einen scheibenförmigen Datenträger (4),
eine in die Platte (1) eingearbeitete Vertiefung (9) in Form einer etwa fingerbreiten Nut, die sich von einem dem Mittelloch (4a) des Datenträgers (4) zugeordneten Mittelbereich nach außen erstreckt,
an den Außenkanten des Aufnahmebettes (3) angeformte Anschlagelemente (15a), die an der entnahmeseitigen halbkreisförmigen Peripherie des im Aufnahmebett (3) gehaltenen Datenträgers (4) anliegen und diesen gegen Herausrutschen sichern, und
Halterungen (12, 13, 14) am Umfang des Aufnahme­ bettes, welche die Außenkante des eingesetzten Datenträgers (4) überfassen,
wobei der eingesetzte Datenträger (4) die nutförmige Vertiefung (9) überbrückt und im Bereich der Vertiefung (9) an der Kante des Mittellochs (4a) sowie an der Außenkante mit Fingern faßbar ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (1, 11) eine eingeformte Griffmulde (7) aufweist, die einschubseitig an das Aufnahmebett (3) anschließt und deren Tiefe größer ist als die Tiefe des Aufnahmebettes (3).
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufnahmebett (3) in Entnahme­ richtung flach ansteigend ausgebildet ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß an die Platte (1, 11) eine Schutzabdeckung (10) angeschlossen ist, die aus flexiblem Material besteht und eine Tasche für die Aufnahme einer Hülle, eines Begleittextes u. dgl. bildet.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (1, 11) zum Zwecke der Ablage in einem Einband oder Büroordner einen mit Stanzlöchern versehenen Heftrand (2) aufweist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (1, 11) zwei nebeneinander angeordnete Aufnahmebetten (3) für Datenträger (4) aufweist und ein für Schreibpapier übliches Format besitzt, so daß sie in an sich bekannten Büroordnern mit Ringheftung ablegbar ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch ein verschließbares Etui (18), welches eine Einrichtung für die Ringheftung einer Mehrzahl der mit einem Heftrand versehenen Platten (1, 11) aufweist.
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