DE19538589A1 - Vorrichtung zum Aufbewahren scheibenförmiger Datenträger - Google Patents
Vorrichtung zum Aufbewahren scheibenförmiger DatenträgerInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Aufbewahren
scheibenförmiger Datenträger. Datenträger meint insbes.
Compact-Discs mit Musikaufzeichnungen (CD) und
Compact-Discs für Computerlaufwerke (CD-ROM) mit digital
abgespeicherten, durch optische Abtastsysteme abgreifbaren
Daten.
Aus der Praxis sind transparente oder undurchsichtige
Kunststofftaschen bekannt, in denen jeweils ein einzelner
Datenträger aufbewahrt werden kann. Zumeist sind eine
Mehrzahl der Kunststofftaschen mit einliegendem Daten
träger in einer Box untergebracht. Die Praxis hat gezeigt,
daß eine übersichtliche und dauerhafte Aufbewahrung einer
größeren Zahl von Datenträgern noch nicht in befriedigen
dem Maße möglich ist. Ferner ist die schnelle und
problemlose Entnahme eines scheibenförmigen Datenträgers
ohne Fingerkontakt mit dem Speicherbereich durch die
bekannten Maßnahmen nicht gewährleistet. Schließlich
besteht die Gefahr, daß der Datenträger in den bekannten
Taschen bzw. Höhen verrutscht oder gar herausrutscht, wenn
ein Stapel durchgesehen werden muß, um einen bestimmten
Datenträger zu finden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
zum Aufbewahren von Datenträgern anzugeben, welche einen
ausreichenden Schutz gewährleistet und die Aufbewahrung
einer Vielzahl von Datenträgern in einer übersichtlichen
Anordnung erlaubt, wobei zugleich bei der Handhabung der
Vorrichtung ein unbeabsichtigtes Herausfallen des
Datenträgers ausgeschlossen sein muß.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Aufbewahren
scheibenförmiger Datenträger, die ein Mittelloch aufwei
sen, ist gekennzeichnet durch
eine Platte mit einem eingeformten Aufnahmebett für einen scheibenförmigen Datenträger,
eine Abdeckung aus weichem, nachgiebigem Kunststoff, die sich vom Ende des Aufnahmebettes bis zu einem dem Mittelloch des Datenträgers zugeordneten Mittelbe reich erstreckt und mit dem Aufnahmebett eine Tasche mit einer Einschuböffnung für den Datenträger bildet,
eine in die Platte eingearbeitete Vertiefung in Form einer etwa fingerbreiten Nut, die sich von dem Mittelbereich nach außen erstreckt,
Anschlagelemente an gegenüberliegenden Seiten des Aufnahmebettes, die in das Aufnahmebett vorspringen und den in die Tasche eingeschobenen Datenträger gegen Herausrutschen sichern,
wobei der eingesetzte Datenträger die nutförmige Vertie fung überbrückt und im Bereich der Vertiefung an der Kante des Mittellochs sowie an der Außenkante mit Fingern faßbar ist. Eine weitere Ausführung der erfindungsgemäßen Vor richtung ist gekennzeichnet durch
eine Platte mit einem eingeformten Aufnahmebett für einen scheibenförmigen Datenträger,
eine in die Platte eingearbeitete Vertiefung in Form einer etwa fingerbreiten Nut, die sich von einem dem Mittelloch des Datenträgers zugeordneten Mittelbe reich nach außen erstreckt,
an den Außenkanten des Aufnahmebettes angeformte Anschlagelemente, die an der entnahmeseitigen halb kreisförmigen Peripherie des im Aufnahmebett gehalte nen Datenträgers anliegen und diesen gegen Heraus rutschen sichern, und
Halterungen am Umfang des Aufnahmebettes, welche die Außenkante des eingesetzten Datenträgers überfassen,
wobei der eingesetzte Datenträger die nutförmige Vertie fung überbrückt und im Bereich der Vertiefung an der Kante des Mittellochs sowie an der Außenkante mit Fingern faßbar ist. Bevorzugte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind Gegenstand der nachgeordneten Ansprüche 2 sowie 4 bis 9.
eine Platte mit einem eingeformten Aufnahmebett für einen scheibenförmigen Datenträger,
eine Abdeckung aus weichem, nachgiebigem Kunststoff, die sich vom Ende des Aufnahmebettes bis zu einem dem Mittelloch des Datenträgers zugeordneten Mittelbe reich erstreckt und mit dem Aufnahmebett eine Tasche mit einer Einschuböffnung für den Datenträger bildet,
eine in die Platte eingearbeitete Vertiefung in Form einer etwa fingerbreiten Nut, die sich von dem Mittelbereich nach außen erstreckt,
Anschlagelemente an gegenüberliegenden Seiten des Aufnahmebettes, die in das Aufnahmebett vorspringen und den in die Tasche eingeschobenen Datenträger gegen Herausrutschen sichern,
wobei der eingesetzte Datenträger die nutförmige Vertie fung überbrückt und im Bereich der Vertiefung an der Kante des Mittellochs sowie an der Außenkante mit Fingern faßbar ist. Eine weitere Ausführung der erfindungsgemäßen Vor richtung ist gekennzeichnet durch
eine Platte mit einem eingeformten Aufnahmebett für einen scheibenförmigen Datenträger,
eine in die Platte eingearbeitete Vertiefung in Form einer etwa fingerbreiten Nut, die sich von einem dem Mittelloch des Datenträgers zugeordneten Mittelbe reich nach außen erstreckt,
an den Außenkanten des Aufnahmebettes angeformte Anschlagelemente, die an der entnahmeseitigen halb kreisförmigen Peripherie des im Aufnahmebett gehalte nen Datenträgers anliegen und diesen gegen Heraus rutschen sichern, und
Halterungen am Umfang des Aufnahmebettes, welche die Außenkante des eingesetzten Datenträgers überfassen,
wobei der eingesetzte Datenträger die nutförmige Vertie fung überbrückt und im Bereich der Vertiefung an der Kante des Mittellochs sowie an der Außenkante mit Fingern faßbar ist. Bevorzugte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind Gegenstand der nachgeordneten Ansprüche 2 sowie 4 bis 9.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein
Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung ausführlich
erläutert. Es zeigen in schematischer Darstellung
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine Vorrichtung zum
Aufbewahren scheibenförmiger Datenträger,
Fig. 2 den Gegenstand in Fig. 1 mit einliegenden
Datenträgern, ebenfalls in der Draufsicht,
Fig. 3 den Schnitt A/A in Fig. 1,
Fig. 4 den Schnitt B/B in Fig. 1,
Fig. 5 den Ausschnitt C aus Fig. 3 in vergrößerter
Darstellung,
Fig. 6 eine weitere Ausführung der Vorrichtung zum
Aufbewahren scheibenförmiger Datenträger,
ebenfalls in der Draufsicht,
Fig. 7 den Schnitt D/D in Fig. 6,
Fig. 8 eine weitere Ausgestaltung der Vorrichtung
zum Aufbewahren scheibenförmiger Datenträger
in der Draufsicht,
Fig. 9 die Unterbringung des in Fig. 8 darge
stellten Gegenstandes in einem Etui,
perspektivisch dargestellt.
Die in den Figuren dargestellten Gegenstände dienen zum
Aufbewahren scheibenförmiger Datenträger, beispielsweise
Compact-Discs mit Musikaufzeichnungen (CD) oder
Compact-Discs für Computerlaufwerke (CD-ROM). Die
Informationen sind auf den Datenträgern digital abge
speichert und durch optische Einrichtungen abtastbar. Der
Speicherbereich der Datenträger ist empfindlich und muß
gegen mechanische Beschädigung, Schmutz und Schweiß
geschützt werden. Ein Fingerkontakt mit dem Speicher
bereich des Datenträgers ist zu vermeiden.
Die in den Fig. dargestellte Vorrichtung weist stets eine
Platte 1, 11 mit einem eingeformten Aufnahmebett 3 für
einen scheibenförmigen Datenträger auf. Die Platten
besitzen einen mit Stanzlöchern versehenen Heftrand 2 und
können in größerer Anzahl in einem Büroordner oder einem
Einband abgeheftet werden. Die Datenträger 4 werden so in
das zugeordnete Aufnahmebett 3 eingesetzt, daß ein halb
kreisförmiger Teil der Scheibenaußenkante an einer halb
kreisförmigen Wandung des Aufnahmebettes anliegt.
Die in den Fig. 1 bis 5 dargestellte Vorrichtung weist
ferner eine Abdeckung 5 aus einem weichem, nachgiebigen
Kunststoff auf, die mit einem Kantenbereich direkt am
Aufnahmebett 3 verklebt ist und sich etwa bis zum Mittel
loch des im Aufnahmebett einliegenden Datenträgers
erstreckt. Die Abdeckung 5 bildet in Kombination mit dem
Aufnahmebett 3 eine Tasche 6 für die Aufbewahrung des
Datenträgers. Die Tasche 6 verfügt über eine Einschub
öffnung 6a. Der der Einschuböffnung 6a zugeordnete Rand
der Abdeckung weist in der Mitte eine halbkreisförmige
Aussparung 6b auf, die das Mittelloch 4a des Datenträgers
vollständig freigibt. Dadurch ist gewährleistet, daß ein
Finger in das Mittelloch 4a des Datenträgers greifen kann,
wenn der Datenträger aus der Tasche entnommen wird.
Eine Griffmulde in Form einer Bettabstufung schließt
einschubseitig an das Aufnahmebett 3 an. Die Tiefe der
Griffmulde 7 ist größer als die Tiefe des Aufnahmebettes
3. Sie ist mit einer Fingeröffnung 7a ausgestattet, so daß
die Außenkante des aus der Tasche 6 herausragenden
Datenträgers 4 mit dem Finger oder mit mehreren Fingern
gehalten werden kann.
Das Aufnahmebett 3 wird in Richtung der Griffmulde 7
zusehends flacher.
Mit Hilfe von Anschlagelementen 8 wird verhindert, daß der
eingelegte Datenträger 4 unbeabsichtigt aus der Einschub
öffnung 6a der Tasche 6 herausgleitet. Die Anschlagelemen
te 8 haben die Form von Vorsprüngen, die von gegen
überliegenden Seiten des Aufnahmebettes 3 aus in das
Aufnahmebett 3 hineinragen. Die Form der Anschlagelemente
8 entspricht der Form der Außenkante des Datenträgers 4.
Da sie direkt an der Außenseite des scheibenförmigen
Datenträgers anliegen, verhindern sie auf wirkungsvolle
Weise das Herausgleiten der Scheibe aus der Einschub
öffnung 6a der Tasche 6.
Eine an die Fingerform angepaßte Vertiefung 9, im
folgenden auch als Greif- und Entnahmenut bezeichnet,
erstreckt sich von einer Position unterhalb des Mittel
lochs 4a des Datenträgers innerhalb des Aufnahmebettes 3
bis zur Fingeröffnung 7a der Griffmulde 7. Die Greif- und
Entnahmenut 9 hat die gleich Tiefe wie die Griffmulde bzw.
Bettabstufung 7 und ebenfalls die gleich Tiefe wie ein
Teil des Aufnahmebettes 3 in Höhe des Mittellochs 4a des
Datenträgers.
Eine Schutzabdeckung 10, die aus flexiblem Material
besteht und eine noch näher beschriebene Tasche bildet,
ist an einer entlang der Griffmulde verlaufenden Seite
fest mit der Platte verbunden, so daß sie auf- und zuge
klappt werden kann. In die Tasche 10 kann eine Hülle, eine
Begleitnotiz usw. eingelegt werden, wenn der Datenträger
beispielsweise eine Musik-CD ist. Handelt es sich bei dem
Datenträger 4 um eine CD-ROM für einen Computer, können
entsprechende Informationen in die Tasche eingelegt wer
den. Wenn sich die Tasche 10 im zugeklappten Zustand be
findet, liegt ihre Rückseite auf der Oberfläche der Tasche
6 auf und deckt das Aufnahmebett 3 ab. Auf diese Weise
erfüllt die Tasche 10 die Funktion als Schutzabdeckung für
den im Aufnahmebett befindlichen Datenträger 4.
Soll ein scheibenförmiger Datenträger, beispielsweise eine
Musik-CD oder eine CD-ROM, in der vorstehend beschriebenen
Vorrichtung aufbewahrt werden, so wird der Datenträger mit
Fingern an der Kante des Mittellochs 4a und der Außenkante
ohne Berührung des Speicherbereichs gehalten und dann in
die Tasche 6 durch die Einschuböffnung 6a entlang der
Greif- und Entnahmenut 9 geführt, bis ein dem halben Um
fang der Scheibe entsprechender Teil an die halbkreis
förmige Wandung 3a des Aufnahmebettes 3 anstößt. Beim
Einschieben des Datenträgers bilden die Anschlagelemente 8
zunächst ein Hindernis. Da jedoch die Abdeckung 5 aus
einem weichen und nachgiebigen Kunststoff besteht, kann
der Datenträger dadurch in die Tasche eingeschoben werden,
daß die Scheibe leicht angehoben wird und über die
Anschlagelemente hinweg in die Tasche eingeführt wird.
Das Aufnahmebett fällt in Einschubrichtung zur halbkreis
förmigen Wandung 3a leicht ab. Dies trägt dazu bei, daß
der scheibenförmige Datenträger 4 glatt, ohne Gefahr einer
Verschmutzung oder Verkratzung des Speicherbereiches ein
geschoben werden kann.
Die aus einem weichen und nachgiebigen Kunststoff
bestehende Abdeckung 5 liegt im Normalfall fest auf der
Platte auf. Ein Herausgleiten der Scheibe durch die Ein
schuböffnung 6a der Tasche 6 ist durch die Anschlag
elemente 8 verhindert, die von gegenüberliegenden Seiten
des Aufnahmebettes 3 aus in das Aufnahmebett 3 hinein
ragen. Die beschriebenen Maßnahmen bewirken, daß der
Datenträger nicht aus der Vorrichtung herausfallen,
zerstört, beschädigt oder verschmutzt werden kann.
Zum Entnehmen des Datenträgers kann die Scheibe sicher
gegriffen werden, da die aus der Einschuböffnung 6a der
Tasche 6 herausragende Außenkante der Scheibe aufgrund der
Griffmulde 7 vom Aufnahmebett 3 absteht. Dadurch finden
die Finger an der Außenkante und im Mittelloch 4a des
Datenträgers 4 sicheren Halt. Durch Ausnutzen der elasti
schen Eigenschaften der Abdeckung 5 kann der Datenträger 4
leicht angehoben werden und über die Anschlagelemente 8
hinweg aus der Tasche herausgezogen werden. Auch dabei ist
eine Verschmutzung oder Verkratzung des Speicherbereichs
des Datenträgers ausgeschlossen.
In den Fig. 6 und 7 ist eine weitere Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung dargestellt. Die dort abge
bildete Vorrichtung weist eine Platte 11 auf, in die das
Aufnahmebett 3 eingeformt ist. Die halbkreisförmige Wan
dung 3a des Aufnahmebettes 3 befindet sich in Kontakt mit
der Hälfte der Peripherie eines in das Aufnahmebett
eingeschobenen Datenträgers 4. Im Aufnahmebett 3 sind an
drei Stellen, und zwar links sowie rechts etwas unterhalb
der waagerechten Mittellinie sowie unten im Schnittpunkt
der senkrechten Mittellinie mit der halbkreisförmigen
Wandung, Halterungen 12, 13, 14 vorgesehen, die von der
halbkreisförmigen Wandung 3a nach innen vorstehen. Die
Platte 11 weist an ihrer der Einschubseite gegenüber
liegenden Seite einen Heftrand 2 mit Stanzlöchern auf, so
daß die Platte bzw. eine Mehrzahl dieser Platten
beispielsweise in einem Einband oder Büroordner mit
Ringheftung abgelegt werden kann.
Das Aufnahmebett 3 ist leicht geneigt, so daß seine Tiefe
in Entnahmerichtung kontinuierlich abnimmt. Dadurch steht
ein Teil des scheibenförmigen Datenträgers an der
Entnahmeseite über die Ebene der Platte 11 hinaus nach
oben ab und kann problemlos entnommen werden.
In die Platte ist eine Vertiefung 9 in Form einer Greif- und
Entnahmenut eingearbeitet, die sich ausgehend von
einem dem Mittelloch 4a zugeordneten Mittelbereich nach
außen erstreckt, und zwar bis zu einer der Kante des
Datenträgers entsprechenden Position an der Entnahmeseite.
Die Greif- und Entnahmenut 9 ist so ausgelegt, daß die
Finger zum Halten des Datenträgers am Mittelloch 4a und an
der Außenkante des Datenträgers angesetzt werden können.
Darüber hinaus können die Spitzen der Finger, welche den
Datenträger innen und außen halten, bei der Entnahme des
Datenträgers bewegt werden, ohne die Auflagefläche des
Aufnahmebettes zu berühren.
An die halbkreisförmige Wandung 3a des Aufnahmebettes 3
schließen in Entnahmerichtung Verlängerungen 15 an, die in
Entnahmerichtung an steigende Auflageflächen aufweisen und
außerdem Anschlagelemente 15a bilden. Die Anschlagelemente
15a liegen an den entnahmeseitigen bogenförmigen Teilen
des im Aufnahmebett befindlichen Datenträgers an und
verhindern ein unbeabsichtigtes Herausgleiten des Daten
trägers. Beim Einlegen und Entnehmen eines Datenträgers
werden die gegenüberliegenden Kanten des scheibenförmigen
Datenträgers durch den Kontakt mit den geneigten
Auflageflächen 15 ebenfalls in einen Neigungswinkel
gebracht. Auf diese Weise kann die Scheibe problemlos und
sicher gehandhabt werden, ohne daß die Gefahr einer
Beschädigung des Speicherbereiches besteht.
Die Halterungen 12, 13, 14 stehen nur so weit nach innen
vor, daß sie in Kontakt mit den nicht als Speicherbereich
ausgewiesenen Teilen des eingelegten Datenträgers 4
treten. Die Halterungen 12, 13, 14 sind an der Entnahme
seite mit Führungslippen 12a, 13a, 14a ausgestattet, die
so ausgeführt sind, daß sich die Entfernung zwischen
Führungslippe und Boden des Aufnahmebettes in Entnahme
richtung vergrößert. Die Neigung der Führungslippen 12a,
13a, 14a entspricht der Neigung des Datenträgers beim
Einschieben oder Entnehmen. Auf diese Weise kann die
Scheibe schnell und problemlos eingeschoben und entnommen
werden, ohne daß ihr Speicherbereich mit den Halterungen
12, 13, 14 in Berührung kommt.
Die Außenkante der Platte 11 ist aus Versteifungsgründen
wulstförmig ausgebildet, um eine mögliche Verbiegung der
Vorrichtung zu verhindern. Ferner ist es möglich, die
Platte 11 mit - hier nicht dargestellten - Verstärkungs
schritten auszustatten und die Vorrichtung auf diese Weise
zu versteifen.
Beim Einsetzen eines Datenträgers in die vorstehend
beschriebene Vorrichtung wird die Scheibe 4 mit Fingern an
der Kante des Mittellochs 4a und der Außenkante gehalten
und leicht geneigt, so daß die äußere Kante des
Datenträgers leicht über die Oberfläche des Aufnahmebettes
3 gleiten kann. Hierbei bewegt sich der die Scheibe 4
haltende Finger innerhalb der Greif- und Entnahmenut 9. Da
das Aufnahmebett 3 schwach in Einschieberichtung 4 nach
unten geneigt ist, gleitet der Datenträger zügig und ohne
Hindernisse in seine Endposition, wobei die Außenkanten
des Datenträgers durch die Führungen 12a, 13a der
Halterungen 12, 13 gelenkt werden und der Datenträger eine
Position erreicht, die durch das Aufnahmebett 3 und die
Halterungen 12, 13 definiert sind. Danach wird die
Vorderkante (in Einschubrichtung) des Datenträgers durch
die Führung 14a der Halterung 14 geführt und nimmt
schließlich die Position ein, die durch das Aufnahmebett 3
und die Halterung 14 vorgegeben ist. Gleichzeitig fällt
der scheibenförmige Datenträger in das Aufnahmebett 3 und
schließt formschlüssig mit den Anschlagelementen 15a ab.
Auf diese Weise ist der Datenträger 4 sicher im
Aufnahmebett 3 aufbewahrt.
Nachdem der Datenträger in die Vorrichtung eingelegt ist,
ist ein unbeabsichtigtes Herausgleiten in Entnahmerichtung
infolge der Anschlagelemente 15a nicht mehr möglich. Auch
ein unbeabsichtigtes Herausgleiten nach oben, senkrecht
zur Platte 11, ist ausgeschlossen und zwar durch die
Funktion der Halterungen 12, 13, 14. Der Datenträger 4
kann sich folglich innerhalb des Aufnahmebettes 3 nicht
mehr bewegen, herausfallen und beschädigt werden.
Zur Entnahme des scheibenförmigen Datenträgers 4 kann die
leicht abstehende Scheibe 4 mit Fingern an der entnahme
seitigen Außenkante sowie an der Kante des Mittellochs 4a
erfaßt werden. Danach wird die entnahmeseitige Kante
soweit angehoben, daß die Scheibenkante die Höhe der
Anschlagelemente 15 übertrifft. Danach läßt sich die
Scheibe in Entnahmerichtung herausziehen, wobei die
Außenkanten des scheibenförmigen Datenträgers 4 auf den
geneigten Auflageflächen 15 gleiten. Auf diese Weise kann
die in geneigter Stellung befindliche Scheibe 4 zügig und
problemlos entnommen werden, ohne daß ihr Speicherbereich
einem Abrieb ausgesetzt ist.
Die vor stehend beschriebene Vorrichtung ist vorzugsweise
als einteiliges Kunststoff-Formteil ausgeführt.
Fig. 8 zeigt eine weitere Ausgestaltung der erfindungsge
mäßen Vorrichtung. Sie weist eine Schutzabdeckung 10 auf,
die aus flexiblem Material besteht und eine Tasche bildet.
Die Tasche ist an einer Längsseite an die Platte 11
angeschlossen und kann zum Öffnen aufgeklappt werden. In
der Tasche 10 können Unterlagen 16 wie Hüllen, Begleit
texte u. dgl. für Musik-CDs oder technische Beschreibungen
im Falle einer CD-ROM eingelegt werden. Damit die
Unterlagen 16 von außen gut sichtbar sind, ist die Tasche
10 zweckmäßigerweise aus einer transparenten Kunststoffo
lie gefertigt. Sie deckt den eingeschobenen Datenträger 4
ab und verhindert die Ablagerung von Staub auf dem
Datenträger. Die Tasche 10 kann nicht nur mit der unteren
Kante der Platte 11 verbunden werden, sondern kann
beispielsweise auch an der linken und rechten Seite der
Platte lösbar befestigt sein.
Die Fig. 9 zeigt eine Vorrichtung zur Aufbewahrung einer
Mehrzahl von Datenträgern unter Verwendung des zuvor
beschriebenen Gegenstandes. Mehrere Platten 1 bzw. 11 sind
in einem Etui 18 angeordnet, das mit Hilfe eines
Reißverschlusses 17 geöffnet und geschlossen werden kann
und eine Einrichtung für die Ringheftung der Platten
aufweist. Das Etui 18 ermöglicht nicht nur einen schnellen
Zugriff auf Datenträger, sondern ermöglicht einen effi
zienten Transport einer Vielzahl von beispielsweise
Musik-CDs im Auto u. dgl., ohne daß die Gefahr einer
Beschädigung der Datenträger besteht. Die Datenträger
können aus der Vorrichtung weder herausfallen, noch
besteht die Gefahr, daß der Speicherbereich der
Datenträger durch Kratzer beschädigt wird. Ein einfaches
Ablegen und Entnehmen der Datenträger ist möglich. Der
entscheidende Vorteil besteht aber darin, daß die
Datenträger in einer übersichtlichen Anordnung und auf den
Platten unverschiebbar aufbewahrt werden können.
Die Platten sind als einteiliges Formteil herstellbar. Das
bedeutet, daß die Teile, die zum Positionieren und Halten
der Datenträger erforderlich sind, integraler Bestandteil
des Kunststoff-Formteils sind. Die Gegenstände können
kostengünstig gefertigt werden.
Die Halterungen der Platte sind in der schon beschriebenen
Weise mit Führungslippen ausgestattet, die so ausgebildet
sind, daß sich die Entfernung zwischen Führungslippe und
Boden des Aufnahmebettes in Entnahmerichtung vergrößert.
Die Neigung der Führungslippen entspricht der Neigung des
Datenträgers beim Einschieben oder Entnehmen. Auf diese
Weise kann die Datenträgerscheibe schnell und problemlos
eingeschoben und entnommen werden, ohne daß der Speicher
bereich des Datenträgers mit Halterungen in Berührung
kommt.
Wenn ferner mehrere Platten für Datenträger beispielsweise
in einem Einband oder einem Etui zusammengefaßt sind, ist
nicht nur eine übersichtliche und platzsparende Anordnung
und Aufbewahrung der Datenträger möglich, sondern es ist
auch ein gezielter und rascher Zugriff auf einzelne
Datenträger aus der Gesamtzahl der abgelegten Datenträger
gewährleistet.
An den Platten ist in der schon beschriebenen Weise eine
Kunststofftasche befestigt, welche eine Schutzabdeckung
bildet und zurückgeklappt werden kann. Begleitinforma
tionen für die Datenträger, beispielsweise Hüllen oder
Begleittexte für Musik-CDs oder technische Informationen
für CD-ROM, können in die Tasche eingelegt werden.
Gleichzeitig ist der aufbewahrte Datenträger sicher vor
Staub geschützt.
Die beschriebenen Vorrichtungen stellen ein Aufbewahrungs
system für scheibenförmige Datenträger, beispielsweise
Compact-Discs für Musikaufzeichnungen (CD) oder für
Computerlaufwerke (CD-ROM), dar, welches die Aufbewahrung
einer Vielzahl von Datenträgern in übersichtlicher
Anordnung erlaubt, ein versehentliches Herausgleiten oder
Heraus fallen der aufbewahrten Datenträgerscheiben sicher
ausschließt und ein zügiges Einlegen und Herausnehmen der
Datenträgerscheiben ohne Gefahr einer Verschmutzung oder
Beschädigung des Speicherbereiches ermöglicht.
Claims (9)
1. Vorrichtung zum Aufbewahren scheibenförmiger
Datenträger, die ein Mittelloch aufweisen,
gekennzeichnet durch
eine Platte (1) mit einem eingeformten Aufnahmebett (3) für einen scheibenförmigen Datenträger (4),
eine Abdeckung (5) aus weichem, nachgiebigem Kunststoff, die sich vom Ende des Aufnahmebettes (3) bis zu einem dem Mittelloch (4a) des Datenträgers (4) zugeordneten Mittelbereich erstreckt und mit dem Aufnahmebett (3) eine Tasche (6) mit einer Einschuböffnung (6a) für den Datenträger (4) bildet,
eine in die Platte (1) eingearbeitete Vertiefung in Form einer etwa fingerbreiten Nut (9), die sich von dem Mittelbereich nach außen erstreckt,
Anschlagelemente (8) an gegenüberliegenden Seiten des Aufnahmebettes (3), die in das Aufnahmebett (3) vorspringen und den in die Tasche (6) eingeschobenen Datenträger (4) gegen Herausrutschen sichern,
wobei der eingesetzte Datenträger (4) die nutförmige Vertiefung (9) überbrückt und im Bereich der Vertiefung (9) an der Kante des Mittellochs (4a) sowie an der Außenkante mit Fingern faßbar ist.
eine Platte (1) mit einem eingeformten Aufnahmebett (3) für einen scheibenförmigen Datenträger (4),
eine Abdeckung (5) aus weichem, nachgiebigem Kunststoff, die sich vom Ende des Aufnahmebettes (3) bis zu einem dem Mittelloch (4a) des Datenträgers (4) zugeordneten Mittelbereich erstreckt und mit dem Aufnahmebett (3) eine Tasche (6) mit einer Einschuböffnung (6a) für den Datenträger (4) bildet,
eine in die Platte (1) eingearbeitete Vertiefung in Form einer etwa fingerbreiten Nut (9), die sich von dem Mittelbereich nach außen erstreckt,
Anschlagelemente (8) an gegenüberliegenden Seiten des Aufnahmebettes (3), die in das Aufnahmebett (3) vorspringen und den in die Tasche (6) eingeschobenen Datenträger (4) gegen Herausrutschen sichern,
wobei der eingesetzte Datenträger (4) die nutförmige Vertiefung (9) überbrückt und im Bereich der Vertiefung (9) an der Kante des Mittellochs (4a) sowie an der Außenkante mit Fingern faßbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Abdeckung (5) an ihrem der Einschuböffnung (6a)
zugeordneten Rand eine halbkreisförmige Aussparung (6b)
aufweist, die das Mittelloch (4a) des in die Tasche (6)
eingeschobenen Datenträgers (4) vollständig freigibt.
3. Vorrichtung zum Aufbewahren scheibenförmiger Daten
träger, die ein Mittelloch aufweisen,
gekennzeichnet durch
eine Platte (11) mit einem eingeformten Aufnahmebett (3) für einen scheibenförmigen Datenträger (4),
eine in die Platte (1) eingearbeitete Vertiefung (9) in Form einer etwa fingerbreiten Nut, die sich von einem dem Mittelloch (4a) des Datenträgers (4) zugeordneten Mittelbereich nach außen erstreckt,
an den Außenkanten des Aufnahmebettes (3) angeformte Anschlagelemente (15a), die an der entnahmeseitigen halbkreisförmigen Peripherie des im Aufnahmebett (3) gehaltenen Datenträgers (4) anliegen und diesen gegen Herausrutschen sichern, und
Halterungen (12, 13, 14) am Umfang des Aufnahme bettes, welche die Außenkante des eingesetzten Datenträgers (4) überfassen,
wobei der eingesetzte Datenträger (4) die nutförmige Vertiefung (9) überbrückt und im Bereich der Vertiefung (9) an der Kante des Mittellochs (4a) sowie an der Außenkante mit Fingern faßbar ist.
eine Platte (11) mit einem eingeformten Aufnahmebett (3) für einen scheibenförmigen Datenträger (4),
eine in die Platte (1) eingearbeitete Vertiefung (9) in Form einer etwa fingerbreiten Nut, die sich von einem dem Mittelloch (4a) des Datenträgers (4) zugeordneten Mittelbereich nach außen erstreckt,
an den Außenkanten des Aufnahmebettes (3) angeformte Anschlagelemente (15a), die an der entnahmeseitigen halbkreisförmigen Peripherie des im Aufnahmebett (3) gehaltenen Datenträgers (4) anliegen und diesen gegen Herausrutschen sichern, und
Halterungen (12, 13, 14) am Umfang des Aufnahme bettes, welche die Außenkante des eingesetzten Datenträgers (4) überfassen,
wobei der eingesetzte Datenträger (4) die nutförmige Vertiefung (9) überbrückt und im Bereich der Vertiefung (9) an der Kante des Mittellochs (4a) sowie an der Außenkante mit Fingern faßbar ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Platte (1, 11) eine eingeformte
Griffmulde (7) aufweist, die einschubseitig an das
Aufnahmebett (3) anschließt und deren Tiefe größer ist als
die Tiefe des Aufnahmebettes (3).
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das Aufnahmebett (3) in Entnahme
richtung flach ansteigend ausgebildet ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß an die Platte (1, 11) eine
Schutzabdeckung (10) angeschlossen ist, die aus flexiblem
Material besteht und eine Tasche für die Aufnahme einer
Hülle, eines Begleittextes u. dgl. bildet.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Platte (1, 11) zum Zwecke der
Ablage in einem Einband oder Büroordner einen mit
Stanzlöchern versehenen Heftrand (2) aufweist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Platte (1, 11) zwei nebeneinander angeordnete
Aufnahmebetten (3) für Datenträger (4) aufweist und ein
für Schreibpapier übliches Format besitzt, so daß sie in
an sich bekannten Büroordnern mit Ringheftung ablegbar
ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch ein
verschließbares Etui (18), welches eine Einrichtung für
die Ringheftung einer Mehrzahl der mit einem Heftrand
versehenen Platten (1, 11) aufweist.
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