DE19536632A1 - Anordnung und Verfahren zur Bestimmung der Schlafqualität - Google Patents
Anordnung und Verfahren zur Bestimmung der SchlafqualitätInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Anordnung zur Bestimmung der
Schlafqualität, die eine Registriereinheit und Mittel zur
Datenauswertung der in der Registriereinheit aufgenommenen
Daten aufweist, und ein Verfahren.
Die Qualität des Nachtschlafs bestimmt nachhaltig das
Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit eines Menschen.
Nach statistischen Erhebungen leiden ca. 15% der
Gesamtbevölkerung unter Schlafstörungen. 40% der
Schlafstörungen werden durch organische, 30% durch
neurologischen Befunde verursacht, der Rest sind primäre
Insomnien ohne eindeutigen pathologischen Befund.
Eine diagnostisch stichhaltige Klassifizierung einer
Schlafstörung etwa nach der internationalen Klassifikation
der American Sleep Disorders Association ist nur nach
einer im Schlaflabor durchgeführten großen
Polysomnographie möglich. Diese Methode ist
kostenaufwendig und nur ein Bruchteil der Schlafstörungen
kann in den vorhandenen Laboren differentialdiagnostisch
abgeklärt werden. Für Langzeituntersuchungen, z. B. zur
Therapiekontrolle, stehen derzeit keine geeigneten Geräte
zur Verfügung.
Zur Durchführung der Schafpolysomnographie sind während
einer Nacht oder auch über 24 Stunden die obligatorischen
Meßgrößen Elektroenzephalogramm (EEG), Elektrookulogramm
(EOG) und Elektromyogramm (EMG) der Kinnmuskulatur
aufzuzeichnen. Für die Durchführung der großen
Polysomnographie gibt es verschiedenste Geräte und auch
die Erstellung des Hypnogramms (automatisch oder manuell)
wird in der Patent- und Fachliteratur beschrieben (s.
beispielsweise DE-PS 39 38 941). Da die große
Polysomnographie gerätetechnisch aufwendig ist, kann sie
nur in technisch gut ausgerüsteten Schlaflaboren
realisiert werden.
Für die Diagnose des Schlafapnoe-Syndroms sind in den
letzten Jahren zahlreiche Geräte und Verfahren entwickelt
worden, die auch ambulant Anwendung finden. Bei diesen
Verfahren wird jedoch immer mit Elektroden bzw.
Körpersensoren gearbeitet. Die "Verkabelung" der Patienten
erfolgt in der Klinik oder beim behandelnden Arzt. Häufige
Fehlerursache bei diesen Untersuchungen ist ein Abreißen
der Körpersensoren.
Eine gewisse Bedeutung als Screeningverfahren haben
Actometer für die Schlafdiagnostik erlangt. Die Patienten
tragen diese miniaturisierten Datenlogger über eine Woche
oder länger. Der Nachteil besteht in der geringen
Nachweisempfindlichkeit und einer unzureichenden
zeitlichen Auflösung.
Der Stand der Technik, von dem die Erfindung ausgeht, ist
in der DE-OS 42 30 084 beschrieben. Die dargestellte
Anordnung enthält eine Registriereinheit und ein
spezielles Programm zur Datenauswertung. Die
Registriereinheit ermöglicht die Aufnahme einer Vielzahl
von Schlafparametern, jedoch muß der Zustand "wacht" durch
Quittieren eines Tonsignals durch den Patienten selbst
objektiv festgestellt werden. Mit diesem Verfahren kann
zwar zwischen zwei Zuständen "wach" und "schlafend"
unterschieden werden, es setzt aber die aktive Mitwirkung
des Patienten voraus. Gerade schlafgestörte Personen
dürften das Tonsignal als äußerst störend empfinden. In
der Regel hat der niedergelassene oder nicht auf
Schlafstörungen spezialisierte Arzt in einer Klinik nur
die Möglichkeit nach Anamnese und Beschreibungen des
Patienten selbst sowie subjektiv erstellten
Schlafprotokollen darüber zu befinden, ob eine
Schlafstörung vorliegt und inwiefern eine Behandlung
derselben durchgeführt werden muß. In aller Regel wird,
sofern keine weiteren organischen Ursachen offensichtlich
sind, eine Behandlung mit Pharmaka erfolgen. Über den
Behandlungserfolg ist der Arzt wiederum auf die
subjektiven Aussagen seines Patienten angewiesen.
Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, eine Anordnung
anzugeben, die ohne aktive Mitwirkung des Patienten und
ohne seine Verkabelung mit Elektroden oder Körpersensoren
die Bestimmung der Schlafqualität mit hoher
Nachweisempfindlichkeit und hoher zeitlicher Auflösung im
Vergleich zum Screening mit Actometer ermöglicht. Das
Verfahren soll dem behandelnden Arzt objektive
Schlafparameter als Kriterien zur Bewertung und
Behandlung von Schlafstörungen zur Verfügung stellen.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß in
einer Anordnung der eingangs erwähnten Art die
Registriereinheit aus einem Meßaufnehmer vom
Accerrerometer-Typ mit hoher Empfindlichkeit, der unter
der Bettmatratze etwa im Bereich der Projektion des
Körperschwerpunktes des Patienten angeordnet ist, und
einem die Signale des Meßaufnehmers verstärkenden
Universalverstärker mit regelbarer und vom Meßaufnehmer
abhängiger ausreichend großer Verstärkung besteht. Ein
Bandpaßfilter mit Grenzfrequenzen annähernd im Bereich
eines EEG-Verstärkers ist zwischen dem Universalverstärker
zur Begrenzung des Frequenzbereichs zur Signalformung und
Mitteln zur Datenauswertung angeordnet. Als Mittel zur
Datenauswertung ist eine Schaltung zur Signalformung der
Einhüllenden des Bewegungssignals und zur Berechnung des
Zeitintervalls zwischen den Bewegungen dem Bandpaßfilter
nachgeschaltet.
In einer Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, den
Meßaufnehmer asymmetrisch auf einer metallischen Platte zu
befestigen, die auf dem Boden des Bettes angeordnet ist.
Die Platte dient hierbei der mechanischen Verstärkung der
Atembewegungen und der Positionierung des Meßaufnehmers
bei Lattenrosten und Gittern.
In einer Ausführungsform hierzu ist die metallische
Platte, auf der der Meßaufnehmer asymmetrisch angeordnet
ist, auf einem mit einer Flüssigkeit gefüllten Kissen, das
mindestens die Größe der Platte aufweist, befestigt und
das Kissen auf dem Boden des Bettes angeordnet. Damit ist
gewährleistet, daß der Meßaufnehmer bei isostatischem
Druck der Flüssigkeit keinen Kontakt mit dem Boden des
Bettes hat und annähernd freischwingend unter der Matratze
gelagert ist. Das Signal -Rausch-Verhältnis verbessert sich
um den Faktor 1,5, und Störgeräusche aus der Umgebung wie
Trittschall, Straßenlärm u.ä. werden deutlich gedämpft.
Der Meßaufnehmer vom Accererometer-Typ ermöglicht die
Registrierung auch der kleinsten Bewegungen des Patienten.
Die Verstärkungsregelung wird so eingestellt, daß bei
kleinsten Bewegungen ein Signal von ±1 V am
Verstärkerausgang anliegt. Damit wird gleichzeitig der für
die Registrierung notwendige Meßbereich bestimmt. Da über
den gleichen Meßaufnehmer die Signale von Atmung und
Herzschlag aufgenommen werden, sind die Amplitudenwerte
über denen des Ballistokardiogramms und der Atmung, die
hier den Rauschpegel bilden, eingestellt. Die Schaltung
zur Signalformung der Einhüllenden des Bewegungssignals,
die in einer Ausführungsform der Erfindung nach dem
Prinzip der Amplitudenselektion arbeitet, gestattet es,
ein "Standardisiertes Bewegungssignal" (SBS) mit einer
Amplitude von 1 V zu erzeugen. Die Formung des SBS wird
durch eine Begrenzerschaltung realisiert, die auf eine
Maximalamplitude von 0,3 bis 0,65 V aus den oben bereits
genannten Gründen eingestellt wurde.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zur Bestimmung der
Schlafqualität wird zunächst ein Meßaufnehmer im Bereich
des Körperschwerpunktes des Patienten unter der
Bettmatratze befestigt, dann werden die Bewegungen der zu
beobachtenden Person von diesem Meßaufnehmer in
Abhängigkeit von der Zeit registriert, danach das
"Standardisierte Bewegungssignal" erzeugt und anschließend
aus dem Zeitverlauf der aufgenommenen Signale die
Bewegungsaktivität bestimmt, wobei zunächst Zeitintervalle
ohne Körperaktivität mit einer Dauer < 3 min dem Zustand
"wach" und Zeitintervalle ohne Bewegung während einer
Dauer < 3 min dem Zustand "schlafend" zugeordnet werden
und eine weitere Unterteilung der dem Zustand "schlafend"
zugeordneten Zeitintervalle ohne Bewegungsaktivität in
vier Klassen in Abhängigkeit ihrer Dauer t entsprechend
3 min t < 6 min, 6 min t < 12 min, 12 min
t < 24 min und t 24 min vorgenommen und abschließend
die Gesamtdauer der einzelnen Klassen während des Schlafs
und somit die Verteilung der Bewegungsaktivität bestimmt
wird.
Danach wird aus dem zeitlichen Anteil der den vier Klassen
der Bewegungsaktivität entsprechenden Zeitintervallen t an
der gesamten Schlafdauer die Schlafqualität ermittelt.
Dabei wird die Schlafqualität in Abhängigkeit der
Verteilung der oben beschriebenen Zeitintervalle in fünf
Typen eingeteilt:
Typ I: alle Zeitintervalle treten annähernd gleichmäßig auf;
Typ II: das Zeitintervall 3 min t < 6 min hat den größten Anteil, das Zeitintervall 12 min t < 24 min den kleinsten, t 24 min tritt gar nicht auf;
Typ III: der Anteil des Zeitintervalls 3 min t < 6 min ist größer als die sonst annähernd gleichen Anteile der anderen Zeitintervalle;
Typ IV: die Anteile der Zeitintervalle 3 min t < 6 min und 12 min t < 24 min sind annähernd gleich und größer als der Anteil des Zeitintervalls 6 min t < 12 min und kleiner als der Anteil für t 24 min;
Typ V: der Anteil des Zeitintervalls 3 min t < 6 min ist viel größer als der des Zeitintervalls 6 min t < 12 min, die beiden anderen Zeitintervalle treten gar nicht auf.
Typ I: alle Zeitintervalle treten annähernd gleichmäßig auf;
Typ II: das Zeitintervall 3 min t < 6 min hat den größten Anteil, das Zeitintervall 12 min t < 24 min den kleinsten, t 24 min tritt gar nicht auf;
Typ III: der Anteil des Zeitintervalls 3 min t < 6 min ist größer als die sonst annähernd gleichen Anteile der anderen Zeitintervalle;
Typ IV: die Anteile der Zeitintervalle 3 min t < 6 min und 12 min t < 24 min sind annähernd gleich und größer als der Anteil des Zeitintervalls 6 min t < 12 min und kleiner als der Anteil für t 24 min;
Typ V: der Anteil des Zeitintervalls 3 min t < 6 min ist viel größer als der des Zeitintervalls 6 min t < 12 min, die beiden anderen Zeitintervalle treten gar nicht auf.
Die erfindungsgemäße Lösung gestattet die Bestimmung
folgender Schlafparameter: Liegezeit im Bett, Schlafdauer,
Einschlaflatenz, morgendliche Liegezeit nach dem Erwachen,
Häufigkeit und Dauer des nächtlichen Erwachens und
Schlafeffizienz. Vorteilhaft ist es, gleichzeitig mit der
erfindungsgemäßen Lösung ein Screening von schlafgestörten
Patienten zur Bestimmung der Notwendigkeit weiterer
differentialdiagnostischer Untersuchungen durchzuführen.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann über einen längeren
Zeitraum und unter häuslichen Bedingungen ohne
Spezialkenntnisse vom Patienten selbst angewendet werden.
Besonders geeignet ist das Verfahren zur Bestimmung der
physischen Leistungsfähigkeit von Personen, die unter
extremen Bedingungen arbeiten, da das Verfahren eine
Klassifizierung der Bewegungsabläufe beinhaltet, die eine
objektive Aussage zur Bestimmung der Schlafqualität
ermöglicht. Weitere Vorteile des Verfahrens ergeben sich
durch eine vorgesehene rechnergestützte Auswertung der
gemessenen Daten.
Die Erfindung soll anhand von Zeichnungen näher erläutert
werden.
Dabei zeigen
Fig. 1 Signalaufzeichnung der Körperbewegung in
Abhängigkeit von der Zeit mit einer
Maximalamplitude von 0,3 bis 0,65 V;
Fig. 2 Erstellung des Standardisierten
Bewegungssignals entsprechend Fig. 1;
Fig. 3 Bildung der Zustande "wach" und "schlafend" aus
Fig. 2;
Fig. 4a bis 4e fünf typische Verteilungen der
Bewegungsaktivität.
Der Meßaufnehmer vom Accererometer-Typ ermöglicht die
Registrierung auch der kleinsten Bewegungen des Patienten.
Die Verstärkungsregelung im Verstärker, hier
beispielsweise mit einer mindestens 10000fachen
Verstärkung, wird so eingestellt, daß bei diesen kleinsten
Bewegungen ein Signal von ±1 V am Verstärkerausgang
anliegt. Damit wird gleichzeitig der für die Registrierung
notwendige Meßbereich bestimmt. Ein Bandpaßfilter ist dem
Verstärker zur Begrenzung des Frequenzbereiches bei der
Signalformung nachgeschaltet und weist eine obere
Grenzfrequenz von 70 Hz und eine Zeitkonstante von minimal
2 s auf. Die Schaltung zur Signalformung der Einhüllenden
des Bewegungssignals, die in einer Ausführungsform der
Erfindung nach dem Prinzip der Amplitudenselektion
arbeitet, gestattet es, ein "Standardisiertes
Bewegungssignal" SBS mit einer Amplitude von 1 V zu
erzeugen. Die Formung des SBS wird durch eine
Begrenzerschaltung realisiert, die auf eine
Maximalamplitude von 0,3 bis 0,65 V in Abhängigkeit von
den Signalanteilen aus dem Ballistokardiogramm des Herzens
eingestellt wurde. Eine Auswerteeinheit liefert die
gewünschten Daten in Abhängigkeit von der Zeit.
Ein Ausschnitt von Signalaufzeichnungen der
Körperbewegungen des Patienten in Abhängigkeit von der
Zeit mittels der beschriebenen Anordnung ist in Fig. 1
gezeigt. Für die Berechnung des Standardisierten
Bewegungssignals werden Signale mit Amplitudenwerten
zwischen 0,3 und 0,65 V ausgewertet, das Ergebnis ist in
Fig. 2 dargestellt. In Fig. 3 sind dann die Zustände
"wach" und "schlafend" eindeutig nach einer weiteren
Zuordnung, die aus vergleichenden Untersuchungen mit
Polysomnographiedaten festgestellt wurde (Zeitintervalle
ohne Körperaktivität mit einer Dauer < 3 min entsprechen
dem Zustand "wach"; Zeitintervalle ohne Bewegung während
einer Dauer < 3 min dem Zustand "schlafend"), zu
erkennen. Darüberhinaus wurde eine Einteilung der als
"schlafend" interpretierten Zeitintervalle ohne
Bewegungsaktivität in vier Klassen vorgenommen,
Zeitintervalle ohne Bewegung der Länge 3 min t < 6 min,
6 min t < 12 min, 12 min t < 24 min und 24 min.
Mit Hilfe einer Zähleranordnung wird die Gesamtdauer der
einzelnen Klassen während des Schlafs bestimmt. Im
Ergebnis dieser Klassifizierung erhält man fünf typische
Muster für die Verteilung der Bewegungsaktivität. In Fig.
4a bis 4e sind diese typischen Verteilungen der
Bewegungsaktivität (Typ I bis V) dargestellt. Dabei weist
die Verteilung der Intervalle bei Typ I auf einen normalen
Schlaf, bei Typ II auf einen oberflächlichen Schlaf, bei
Typ III auf einen Schlaf mit erhöhter Bewegungsaktivität,
bei Typ IV auf einen tiefen Schlaf und bei Typ V auf
Schlaflosigkeit. Aus der Klassifizierung der
Bewegungsmuster nach Typen (Typ I bis V) sind Aussagen zum
physischen und psychischen Zustand der Patienten möglich.
Bei Patienten mit dem Schlaftyp I und III ist ein
pathologischer Befund unwahrscheinlich. Sie bewegen sich
physiologisch und psychologisch in der Norm. Bei Personen
mit einem Bewegungsmuster vom Typ II oder V wurden
Ermüdungserscheinungen am Tage und ein subjektiv nicht als
erholsam empfundener Schlaf festgestellt. Patienten mit
diesem Schlafmuster bedürfen einer weiteren
differentialdiagnostischen Abklärung eventuell vorhandener
Insomnien. Das Schlafmuster vom Typ IV trägt
Übergangscharakter und bedarf einer weiteren Beobachtung
durch den Arzt.
Claims (5)
1. Anordnung zur Bestimmung der Schlafqualität, die eine
Registriereinheit und Mittel zur Datenauswertung der in
der Registriereinheit aufgenommenen Daten aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Registriereinheit aus einem Meßaufnehmer vom Accerrerometer-Typ mit hoher Empfindlichkeit, der unter der Bettmatratze etwa im Bereich der Projektion des Körperschwerpunktes des Patienten angeordnet ist, und einem die Signale des Meßaufnehmers verstärkenden Universalverstärker mit regelbarer und vom Meßaufnehmer abhängiger ausreichend hoher Verstärkung besteht,
daß ein Bandpaßfilter mit Grenzfrequenzen annähernd im Bereich eines EEG-Verstärkers zwischen dem Universalverstärker zur Begrenzung des Frequenzbereichs zur Signalformung und Mitteln zur Datenauswertung angeordnet und
daß als Mittel zur Datenauswertung eine Schaltung zur Signalformung der Einhüllenden des Bewegungssignals und zur Berechnung des Zeitintervalls zwischen den Bewegungen dem Bandpaßfilter nachgeschaltet ist.
die Registriereinheit aus einem Meßaufnehmer vom Accerrerometer-Typ mit hoher Empfindlichkeit, der unter der Bettmatratze etwa im Bereich der Projektion des Körperschwerpunktes des Patienten angeordnet ist, und einem die Signale des Meßaufnehmers verstärkenden Universalverstärker mit regelbarer und vom Meßaufnehmer abhängiger ausreichend hoher Verstärkung besteht,
daß ein Bandpaßfilter mit Grenzfrequenzen annähernd im Bereich eines EEG-Verstärkers zwischen dem Universalverstärker zur Begrenzung des Frequenzbereichs zur Signalformung und Mitteln zur Datenauswertung angeordnet und
daß als Mittel zur Datenauswertung eine Schaltung zur Signalformung der Einhüllenden des Bewegungssignals und zur Berechnung des Zeitintervalls zwischen den Bewegungen dem Bandpaßfilter nachgeschaltet ist.
2. Anordnung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Schaltung zur Signalformung der Einhüllenden des
Bewegungssignals und zur Berechnung des Zeitintervalls
zwischen den Bewegungen nach dem Prinzip der
Amplitudenselektion arbeitet.
3. Anordnung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Meßaufnehmer asymmetrisch auf einer metallischen
Platte befestigt ist, die auf dem Boden des Bettes
angeordnet ist.
4. Anordnung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
die metallische Platte auf einem mit einer Flüssigkeit
gefüllten Kissen, das mindestens die Größe der Platte
aufweist, befestigt und das Kissen auf dem Boden des
Bettes angeordnet ist.
5. Verfahren zur Bestimmung der Schlafqualität,
dadurch gekennzeichnet, daß
- - zunächst ein Meßaufnehmer im Bereich des Körperschwerpunktes des Patienten unter der Bettmatratze befestigt wird,
- - dann die Bewegungen der zu beobachtenden Person von diesem Meßaufnehmer in Abhängigkeit von der Zeit registriert werden,
- - danach ein "Standardisierte Bewegungssignal" erzeugt wird
- - und anschließend aus dem Zeitverlauf der aufgenommenen Signale die Bewegungsaktivität bestimmt wird, wobei zunächst Zeitintervalle ohne Körperaktivität mit einer Dauer t < 3 min dem Zustand "wach" und Zeitintervalle ohne Bewegung während einer Dauer t < 3 min dem Zustand "schlafend" zugeordnet werden und eine weitere Unterteilung der dem Zustand ff schlafend" zugeordneten Zeitintervalle ohne Bewegungsaktivität in vier Klassen in Abhängigkeit ihrer Dauer entsprechend 3 min t < 6 min, 6 min t < 12 min, 12 min t < 24 min und 24 min vorgenommen werden und abschließend die Gesamtdauer der einzelnen Klassen während des Schlafs und somit die Verteilung der Bewegungsaktivität bestimmt und in fünf Typen eingeteilt wird.
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| DE1995136632 DE19536632A1 (de) | 1995-09-22 | 1995-09-22 | Anordnung und Verfahren zur Bestimmung der Schlafqualität |
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