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DE19535937A1 - Transportvorrichtung für tafelförmige Güter sowie Transportverfahren - Google Patents

Transportvorrichtung für tafelförmige Güter sowie Transportverfahren

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DE19535937A1
DE19535937A1 DE1995135937 DE19535937A DE19535937A1 DE 19535937 A1 DE19535937 A1 DE 19535937A1 DE 1995135937 DE1995135937 DE 1995135937 DE 19535937 A DE19535937 A DE 19535937A DE 19535937 A1 DE19535937 A1 DE 19535937A1
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Hans-Ernst Ing Grad Gauger
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    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
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    • B65G47/34Devices for discharging articles or materials from conveyor 
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    • B65G47/51Devices for discharging articles or materials from conveyor  and distributing, e.g. automatically, to desired points according to unprogrammed signals, e.g. influenced by supply situation at destination
    • B65G47/5104Devices for discharging articles or materials from conveyor  and distributing, e.g. automatically, to desired points according to unprogrammed signals, e.g. influenced by supply situation at destination for articles
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Description

Die Erfindung betrifft eine Transportvorrichtung für tafelförmige Güter, mit mindestens einer För­ derbahn, auf der die Güter beabstandet zueinander, in Förderrichtung hintereinander, liegend transpor­ tiert werden.
Transportvorrichtungen der eingangs genannten Art sind bekannt. Sie dienen beispielsweise dazu, ta­ felförmige Güter von einer Einrichtung in eine an­ dere Einrichtung zu fördern. Insofern bilden sie ein Bindeglied zwischen den beiden Einrichtungen und stellen zwischen diesen den Güterstrom sicher.
Nachteilig bei den bekannten Transportvorrichtungen ist, daß Fehler einer Einrichtung zu Transportpro­ blemen, gegebenenfalls auch zu Güterbeschädigungen führen. Der Grund dafür ist, daß der Förderstrom der Güter beim Auftreten eines Fehlers nicht abrupt abgebrochen werden kann, sondern - beispielsweise aufgrund der trägen Nasse einer Einrichtung und noch in ihr befindlichen Gütern - noch eine be­ stimmte Anzahl von Gütern folgt, die jedoch nicht in bestimmungsgemäßer Art und Weise abgear­ beitet werden können, sondern beispielsweise von einer stromabwärts gelegenen Einrichtung nicht auf­ genommen werden, so daß es zu einem Auflaufen der Güter kommt, wobei die nur teilweise bearbeiteten Güter unbrauchbar werden. Hierbei treten beispiels­ weise im Falle von Blechtafeln schwerwiegende Be­ schädigungen auf, die nicht nur Makulatur erzeugen, sondern gegebenenfalls auch die Vorrichtungen be­ schädigen können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine in jeder Betriebssituation funktionssichere, insbeson­ dere die Güter nicht beschädigende Transportvor­ richtung zu schaffen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Förderbahn eine Speichervorrichtung zur Zwischenspeicherung mehrerer Güter zugeordnet ist. Diese Speichervorrichtung dient dazu, den bei­ spielsweise bei einem Fehler, aufgrund eines nicht möglichen sofortigen Stops, noch angelieferten Gü­ terstrom aufzunehmen und zwischenzuspeichern. Ist der Fehler behoben, so wird zunächst der Speicher wieder leer gefahren und dann der übliche Betrieb - ohne daß eine Speicherung erfolgt - wieder aufgenom­ men.
Vorzugsweise kann die erfindungsgemäße Transport­ vorrichtung zwischen einer Druckmaschine für Blech­ tafeln und einer Trocknungsvorrichtung für die mit­ tels der Druckmaschine bedruckten/beschichteten Ta­ feln angeordnet sein. Die Blechtafeln werden in der Druckmaschine mit frischer Druckfarbe versehen und gelangen über die Transportvorrichtung zur Trock­ nungsvorrichtung. Tritt in der Trocknungsvorrich­ tung ein Fehler auf, so daß der nachfolgende Blech­ tafelstrom nicht sofort aufgenommen werden kann, wobei der Blechtafelstrom daraus resultiert, daß aufgrund der trägen Masse der Druckmaschine kein abrupter Stop erfolgen kann, so tritt die Speicher­ vorrichtung in Aktion und nimmt - bis zum Stillstand der Gesamtanordnung - die noch angelieferten Blech­ tafeln auf. Der Trocknungsvorrichtung werden keine weiteren Blechtafeln mehr zugeführt, so daß es nicht zu einem Aufeinanderfahren und Zerstören be­ ziehungsweise Zerkratzen der Tafeln kommt. Ist der Fehler behoben, so gibt die Trocknungsvorrichtung der Speichervorrichtung Steuerungsbefehle, derart, daß nun wieder eine Blechtafelaufnahme erfolgen kann. Hierdurch wird der Speicher sukzessive leer­ gefahren, das heißt, die Blechtafeln werden nach­ einander der Trocknungsvorrichtung zugeführt, bis die Speichervorrichtung leer ist. Ist dies erfolgt, so nimmt auch die Druckmaschine wieder ihren Be­ trieb auf, so daß insgesamt wieder ein Normalbe­ trieb erfolgen kann, wobei die Speichervorrichtung dann inaktiv ist, das heißt, sie dient lediglich als Durchlaufstation, übt also keine Speicherfunk­ tion aus.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgese­ hen, daß die Speichervorrichtung mehrere Speicher­ plätze zur Aufnahme der Güter aufweist, wobei die Speicherplätze zum Einbringen beziehungsweise zum Ausbringen der Güter verlagerbar ausgebildet sind.
Diese Verlagerbarkeit ermöglicht es, daß ein ankom­ mendes Gut in einen Speicherplatz einfährt und daß das dann folgende Gut - aufgrund einer Speicher­ platzverlagerung - den nächsten, leeren Speicher­ platz vorfindet und in diesen eingebracht werden kann. Entsprechendes erfolgt beim Ausbringen der Güter, das heißt, sie werden sukzessiv nacheinander aus den Speicherplätzen herausgefahren, wobei bei jedem Ausbringvorgang der entsprechende Speicher­ platz in eine Position verfahren wird, in der der Entladevorgang stattfinden kann.
Vorteilhaft ist es, wenn die Speicherplätze für das Ein- beziehungsweise Ausbringen in Fluchtstellung zur Förderbahn positionierbar sind. Aufgrund dieser Ausbildung ist eine sehr einfache Güterhandhabung realisiert, da die ankommenden Güter - ohne daß es einer Umlenkung oder dergleichen bedarf - in der Ebene der Förderbahn in den sich dort befindlichen Speicherplatz eingebracht werden. Das nachfolgende Gut fährt in den nächsten Speicherplatz ein, der aufgrund der Verlagerbarkeit der Speicherplätze im Zeitraum zwischen der Anlieferung der beiden er­ wähnten Güter in die Fluchtstellungsposition zur Förderbahn verlagert worden ist.
Insbesondere ist es vorteilhaft, wenn die Speicher­ plätze nach Art eines Fahrstuhls verlagerbar sind. Mithin werden die Speicherplätze entweder nach oben oder nach unten bewegt, wobei sie während dieser Bewegung oder während eines kurzfristigen Zwischen­ stopps die ankommenden Tafeln aufnehmen. Vorzugs­ weise sind die Speicherplätze übereinanderliegend angeordnet.
Sofern es sich bei den tafelförmigen Gütern um em­ pfindliche, zum Beispiel kratzempfindliche Gegen­ stände handelt oder aufgrund eines frischen Bedruckens Abschmiervorgänge auftreten können, ist es vorteilhaft, wenn jeder Speicherplatz für die Auf­ nahme nur eines einzigen Guts ausgebildet ist. Dies hat den Vorteil, daß die Güter einander nicht be­ rühren.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn jedem Speicher­ platz eine Transporteinrichtung für das Gut zuor­ denbar ist. Diese Transporteinrichtung dient dazu, das angelieferte Gut entweder in den Speicherplatz einzubringen oder aber es beim Ausspeichern aus diesem wieder auszubringen. Die Anordnung kann so getroffen sein, daß jedem Speicherplatz eine sepa­ rate Transporteinrichtung zugeordnet ist, das heißt die Anzahl der Speicherplätze entspricht der Anzahl der Transporteinrichtungen. Bevorzugt ist jedoch, daß die Speichervorrichtung nur eine einzige Trans­ porteinrichtung aufweist, die jedem Speicherplatz zum gewünschten Zeitpunkt zuordenbar ist, wodurch eine besonders preisgünstige Lösung geschaffen wird. Diese Zuordenbarkeit wird dadurch möglich, daß die Transporteinrichtung feststehend angeordnet ist und sich vorzugsweise in der Ebene der Förder­ bahn befindet. Die von der Förderbahn angelieferten Güter gelangen somit auf kürzestem Wege zur Trans­ porteinrichtung und können von dieser übernommen und abgebremst beziehungsweise - beim Ausspeichern - be­ schleunigt werden, um sie einem weiteren Förder­ bahnabschnitt zuzuführen, der zu einer stromabwärts gelegenen Einrichtung zur Weiterverarbeitung der Güter führt. Bei der genannten Konstruktion muß si­ chergestellt sein, daß bei einem Speicherplatzwech­ sel, das heißt bei einem Auf- beziehungsweise Nie­ derfahren der übereinander angeordneten Speicher­ plätze, keine Kollision zwischen den Speicherplät­ zen und der Transporteinrichtung auftritt. Dies wird vorzugsweise dadurch ermöglicht, daß die Transporteinrichtung zwischen beabstandet zueinan­ der angeordneten Elementen der Speicherplätze ein­ greift.
Ferner ist es vorteilhaft, wenn der Transportein­ richtung eine Brems- und/oder Beschleunigungsfunk­ tion/-vorrichtung für die Güter zugeordnet ist. Dies ist derart zu verstehen, daß entweder die Transporteinrichtung eine oder mehrere separate Einrichtungen aufweist, die die Brems- beziehungs­ weise Beschleunigungsfunktion ausübt oder aber die Transporteinrichtung kann diese Funktionen selber übernehmen, indem sie den Transport der Güter bis zum Stillstand verzögert und hierdurch den Brems­ vorgang herbeiführt beziehungsweise aus dem Still­ stand die tafelförmigen Güter beschleunigt, um sie aus dem Speicher auszubringen.
Nach einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist vor­ gesehen, daß jedem Speicherplatz ein erster Sensor zugeordnet ist, der - insbesondere beim Erfassen der Vorderkante eines Gutes - einen Bremsvorgang des Guts bei dessen Einbringen auslöst. Auch hier kann - ebenso wie bei der Transporteinrichtung - vorgese­ hen sein, daß die Speichervorrichtung einen einzi­ gen ersten Sensor aufweist, der für alle Speicher­ plätze in Funktion tritt. Alternativ ist es selbst­ verständlich auch möglich, daß jedem einzelnen Speicherplatz ein eigener erster Sensor zugeordnet ist. Erfaßt der Sensor ein ankommendes Gut, insbe­ sondere dessen Vorderkante, so gibt er ein Signal ab, das den Bremsvorgang auslöst, wodurch das Gut bis in eine Speicher-Endlage transportiert wird. Vorzugsweise wird diese Endlage mittels eines zwei­ ten Sensors erfaßt, der wiederum entweder für alle Speicherplätze oder für jeden Speicherplatz separat vorgesehen ist. Dieser zweite Sensor erfaßt somit den abgeschlossenen Speichervorgang des jeweiligen Gutes, so daß eine fahrstuhlartige Verlagerung der Speicherplätze vorgenommen werden kann, um den je­ weils nachfolgenden Speicherplatz für die Aufnahme des nächsten Gutes in Fluchtstellungsposition zur Fürderbahn zu bringen. Alternativ kann auch nur ein Sensor vorgesehen sein, der die Vorderkante des Gutes erfaßt. Der Speicher wird dann in Abhängig­ keit von den ankommenden Gütern zur Aufnahme der Güter kontinuierlich verfahren.
Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Transport von tafelförmigen Gütern, wobei die Güter beabstandet zueinander, in Förderrichtung hinter­ einander, liegend transportiert werden und wobei beim Auftreten einer Störung eine Zwischenspeiche­ rung von bis zum Stillstand des Förderstroms noch angelieferter Güter vorgenommen wird.
Die Zeichnungen veranschaulichen die Erfindung an­ hand eines Ausführungsbeispiels und zwar zeigt:
Fig. 1 eine schematische Ansicht von mit einer Transportvorrichtung verbunde­ nen maschinentechnischen Einrich­ tungen,
Fig. 2 eine Seitenansicht der Transportvor­ richtung gemäß Fig. 1,
Fig. 3 eine Draufsicht auf die Transport­ vorrichtung der Fig. 2 und
Fig. 4 eine Vorderansicht auf die Trans­ portvorrichtung gemäß Pfeil IV in Fig. 2.
Die Fig. 1 zeigt ein maschinentechnisches Gesamt­ system, das aus einer Druckmaschine 1, einer nach­ folgenden Probetafel-Entnahmevorrichtung 2, einer Transportvorrichtung 3, einer Beladevorrichtung 4 und einer Trocknungsvorrichtung 5 besteht. Die ge­ nannten Einrichtungen 1 und 2 sowie 4 und 5 sind lediglich schematisch angedeutet, da sie für den Gegenstand der Erfindung nur beispielhaft erwähnt sind. Die erfindungsgemäße Transportvorrichtung 3 kann ohne weiteres auch mit anderen Maschinenkompo­ nenten zusammenwirken.
Mittels der Druckmaschine 1 werden tafelförmige Gü­ ter, vorzugsweise Blechtafeln 15, bedruckt. Diese bedruckten Blechtafeln 15 werden beabstandet zuein­ ander, in Förderrichtung (Pfeil 6) hintereinander, liegend transportiert und durchlaufen dabei eine Probetafel-Entnahmevorrichtung 2, die es ermög­ licht, während des Betriebs eine Kontrolle des Druckergebnisses der Druckmaschine 1 durchzuführen. Im Zuge des weiteren Transports gelangen die Tafeln zur Transportvorrichtung 3, die sie - entlang einer Förderbahn 7 - zur Beladevorrichtung 4 transpor­ tiert. Die Beladevorrichtung beschickt die sich an­ schließende Trocknungsvorrichtung 5, mit der die noch frische Druckfarbe getrocknet wird.
Die Transportvorrichtung 3 besteht - in Förderrich­ tung (Pfeil 6) gesehen - aus einem mit Transportband 8 (Fig. 2) versehenen Abschnitt 9, einer sich daran anschließenden Speichervorrichtung 10 und ei­ nem nachfolgenden Abschnitt 11, der wiederum ein Transportband 12 (Fig. 2) aufweist. Die Transport­ bänder 8 und 12 sind - gemäß der Fig. 2 und 3 - als endlos umlaufende Trums 13 ausgebildet, wobei jedes Trum 13 mehrere, parallel zueinander verlau­ fende, voneinander beabstandete Bandabschnitte 14 aufweist. Die als Blechtafeln 15 ausgebildeten ta­ felförmigen Güter werden mittels der Bandabschnitte 14 des Transportbandes 8 zur Speichervorrichtung 10 transportiert und von der Speichervorrichtung 10 mittels der entsprechenden Bandabschnitte 14 des Transportbandes über die Beladevorrichtung 4 der Trocknungsvorrichtung 5 geleitet.
Die Speichervorrichtung 10 weist zwei in Förder­ richtung hintereinanderliegende Transportbänder 16, 17 (Fig. 2) auf, die sicherstellen, daß die Blech­ tafeln 15 in kontinuierlichem Durchlauf vom Trans­ portband 8 zum Transportband 12 überführt werden. Mithin sind in diesem Durchlaufbetrieb die Ge­ schwindigkeiten der Transportbänder 8, 16, 17 und 12 vorzugsweise gleich groß.
Die Fig. 3 zeigt, daß die Transportbänder 16 und 17 - ebenso wie die Transportbänder 8 und 12 - aus einer Vielzahl von Bandabschnitten 18 beziehungs­ weise 19 bestehen, die jeweils parallel zueinander mit Abstand verlaufen, so daß zwischen ihnen Frei­ räume 20 ausgebildet sind.
Wie insbesondere der Fig. 2 zu entnehmen ist, bil­ den die Obertrums der Transportbänder 8, 16, 17 und 12 etwa eine Ebene, nämlich die Förderbahn 7 aus.
Die Speichervorrichtung 10 besitzt ein Maschinenge­ stell 21, an dem - in vertikaler Richtung verlau­ fend - beidseitig der Förderbahn 7 sich jeweils ein Spindeltrieb 22 befindet, der jeweils über Umlenk­ getriebe 23 (Fig. 4) und einer Welle 24 mit einer Antriebseinrichtung 25, vorzugsweise einem Elektro­ motor, gekuppelt ist. Die Gewindestangen der Spin­ deltriebe 22 sind - der Einfachheit halber - in den Figuren nicht konkret dargestellt. Die beiden Spin­ deltriebe 22 sind jeweils innerhalb einer Führung 26 untergebracht, die sich in vertikaler Richtung erstreckt und jeweils einen U-förmigen Schlitten 27 lagert. Die beiden Schlitten 27 sind mittels einer Traverse 28 verbunden. Die beiden Führungen 26 wei­ sen in Richtung auf die Förderbahn 7 Vertikal­ schlitze auf, die von Auslegern der Traverse durch­ griffen werden, wobei die Ausleger Gewindemuttern tragen, welche mit den Spindeltrieben kämmen. Dies hat zur Folge, daß - angetrieben von der Antriebs­ einrichtung 25 - die Gewindespindeln der Spindel­ triebe 22 in Drehung versetzt werden, wodurch die Muttern sich aufwärts beziehungsweise abwärts bewe­ gen und auf diese Art und Weise sich die Traverse 28 nach Art eines Fahrstuhls aufwärts beziehungs­ weise abwärts bewegt.
Insbesondere der Fig. 3 ist entnehmbar, daß auf der Traverse 28 Träger 29 mittig befestigt sind, die - in Förderrichtung gesehen (Pfeil 6) - sich über eine Länge erstrecken, die in etwa der Längenabmes­ sung einer Blechtafel 15 entspricht. Die Träger 29 sind innerhalb der Freiräume 20 angeordnet, wobei - gemäß Fig. 3 - sich im mittig liegenden Freiraum 20 kein Träger befindet, was jedoch nicht zwingend ist, denn auch dort könnte ein Träger 20 ausgebil­ det sein.
Von den beiden U-förmigen Schlitten gehen - gemäß Fig. 4 - Tragleisten 30 aus, die sich in vertikaler Richtung nach unten erstrecken. An diesen Traglei­ sten 30 ist nicht nur die bereits erwähnte Traverse 28, sondern es sind noch weitere Traversen 28 befe­ stigt, so daß - wie insbesondere der Fig. 2 zu ent­ nehmen ist - eine Vielzahl von Traversen 28 mit Ab­ stand zueinander, übereinanderliegend angeordnet sind, wobei jede Traverse 28 entsprechende Träger 29 aufweist. Auf diese Art und Weise ist ein Spei­ cher 31 gebildet, der eine Vielzahl von zwischen den einzelnen Trägern 29 liegende Speicherplätze 32 zur Aufnahme von Blechtafeln 15 besitzt.
In den Fig. 2 und 4 ist angedeutet, daß der Speicher 31 mittels der Spindeltriebe 22 verfahren werden kann, und zwar aus der mit durchgezogener Linie dargestellten unteren Position in eine mit gestrichelter Linie dargestellte obere Position, wobei jedoch nur einige beziehungsweise ein Träger 29 in den Zeichnungen wiedergegeben ist.
Die Transportvorrichtung arbeitet folgendermaßen:
Von der Druckmaschine 1 kommend werden - entlang der Förderbahn 7 - Blechtafeln 15 in Hintereinanderan­ ordnung, beabstandet zueinander, angeliefert. Es wird davon ausgegangen, daß während dieses Normal­ betriebs beispielsweise in der Trocknungsvorrich­ tung 5 ein Fehler auftritt, das heißt die Aufnahme weiterer Blechtafeln 15 ist nicht möglich. Da die Gesamtanordnung, beispielsweise die Druckmaschine 1, eine träge Masse bildet und insofern die weitere Tafelanlieferung nicht abrupt zu stoppen ist, wür­ den - ohne Realisierung der Erfindung - weiterhin Blechtafeln 15 angeliefert und möglicherweise ver­ bogen, zerkratzt oder auf sonstige Art und Weise beschädigt werden, da die Tafelabnahme gestört ist. Beim Gegenstand der Erfindung ist aufgrund der Transportvorrichtung 3 und deren Speichervorrich­ tung 10 sichergestellt, daß im Störfalle eine Zwi­ schenspeicherung von noch angelieferten Blechtafeln 15 erfolgt, so daß keine Beschädigungen eintreten. Der Speichervorgang läuft wie folgt ab:
Beim Auftreten eines Fehlers, der von einer Zen­ tralsteuerung der gesamten Anlage erkannt wird, er­ folgt ein Stopbefehl, das heißt die verschiedenen maschinentechnischen Einrichtungen werden abge­ schaltet. Damit läuft die Druckmaschine 1 aus, wo­ bei zusätzliche Bremseinrichtungen tätig sein kön­ nen. Es ist jedoch kein abrupter Stop möglich, so daß noch eine Vielzahl von bedruckten Blechtafeln mit auf der Förderbahn 7 in Richtung auf die Trock­ nungsvorrichtung 5 transportiert werden. Diese Ta­ feln werden mittels der Bandabschnitte 14 des Transportbandes 8 auf die Transportbänder 16 und 17 übergeben, wobei hierbei die Vorderkante der ent­ sprechend ankommenden Blechtafel 15 mittels eines ersten Sensors 33 (Fig. 2) erfaßt wird. Dieser er­ ste Sensor 33 befindet sich ortsfest am Maschinen­ gestell 21 innerhalb eines der Freiräume 20. Das Erfassen der Vorderkante führt dazu, daß der erste Sensor 33 ein Signal abgibt, das zur Abbremsung der auf den Transportbändern 16 und 17 befindlichen Blechtafel 15 erfolgt. Hierzu werden die Antriebe der genannten Transportbänder 16 und 17 entspre­ chend angesteuert. Vorzugsweise kann vorgesehen sein, daß die Bandabschnitte 18 beziehungsweise 19 der Transportbänder 16 und 17 mit Unterdrucköffnun­ gen oder Magneteinrichtungen versehen sind, so daß eine schnelle Abbremsung der Bandabschnitte nicht dazu führt, daß die entsprechende Blechtafel 15 aufgrund ihrer trägen Masse weiterrutscht, sondern fest an den Bandabschnitten 18 und 19 durch Unter­ druck gehalten wird. Der Bremsvorgang endet damit, daß die Vorderkante der Blechtafel 15 einen zweiten Sensor 34 erreicht, das heißt, dieser Sensor mel­ det, daß die Blechtafel 15 ihre Endstellung er­ reicht hat. Dies führt dazu, daß die Zentralsteue­ rung die Antriebseinrichtung 25 aktiviert, so daß der Speicher 31 derart weit nach oben gefördert wird, daß für die von dem Transportband 8 angelie­ ferten nächsten Blechtafel 15 ein weiterer Spei­ cherplatz 32 zur Verfügung gestellt wird. Hier wie­ derholt sich der bereits vorstehend erwähnte Vor­ gang, das heißt der erste Sensor erfaßt die Vorder­ kante dieser Blechtafel 15 und löst den Bremsvor­ gang aus, der zweite Sensor 34 erfaßt die Endlage und es kann erneut eine Anhebung des Speichers 31 erfolgen, so daß die weiteren Blechtafeln 15 in entsprechender Weise in die jeweiligen Spei­ cherplätze 32 eingebracht werden. Beispielsweise ist der Speicher 31 gemäß Fig. 2 mit 15 Speicher­ plätzen versehen. Die Anzahl der Speicherplätze ist entsprechend den maschinellen Gegebenheiten zu wäh­ len; er muß ausreichen, um sämtliche noch nachfol­ genden Blechtafeln 15 aufnehmen zu können.
Nach Behebung des Fehlers erfolgt das Leerfahren des Speichers 31. Der Wiederanlauf der Trocknungs­ vorrichtung 5 veranlaßt eine Taktgeberfunktion, die mittels geeigneter Steuersignale dazu führt, daß der Speicher 31 schrittweise oder kontinuierlich nach unten fährt, wobei eingespeicherte Blechtafeln 15 in Kontakt mit den Transportbändern 16 und 17 gelangen, die eine Beschleunigung der jeweiligen Blechtafel 15 bewirken, so daß eine Übergabe auf das Transportband 12 und demgemäß ein Abtransport erfolgt. Es kann bei diesem Leerfahren vorgesehen sein, daß sich die Transportbänder 16 und 17 perma­ nent drehen und daß durch das Absenken des Spei­ chers 31 ein Tafelabtransport erfolgt oder aber es kann vorgesehen sein, daß die Tafel zunächst auf die stillstehenden Transportbänder 16 und 17 aufge­ setzt und dann die Transportbänder in Betrieb ge­ nommen werden.
Ist der Speicher 31 geleert, so wird in den Normal­ betrieb umgeschaltet, das heißt, die Speichervor­ richtung 10 tritt außer Funktion; sie dient ledig­ lich als Durchlaufstation.

Claims (14)

1. Transportvorrichtung für tafelförmige Güter, mit mindestens einer Förderbahn, auf der die Güter be­ abstandet zueinander, in Förderrichtung hinterein­ ander, liegend transportiert werden, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Förderbahn (7) eine Speicher­ vorrichtung (10) zur Zwischenspeicherung mehrerer Güter (Blechtafeln 15) zugeordnet ist.
2. Transportvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Speichervorrichtung (10) mehrere Speicherplätze (32) zur Aufnahme der Güter (Blechtafeln 15) aufweist, wobei die Speicherplätze (32) zum Einbringen beziehungsweise zum Ausbringen der Güter (Blechtafeln 15) verlagerbar ausgebildet sind.
3. Transportvorrichtung nach einem der vorhergehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Speicherplätze (32) für das Ein- beziehungsweise Ausbringen in Fluchtstellung zur Förderbahn (7) po­ sitionierbar sind.
4. Transportvorrichtung nach einem der vorhergehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Speicherplätze (32) nach Art eines Fahrstuhls schrittweise oder kontinuierlich verlagerbar sind.
5. Transportvorrichtung nach einem der vorhergehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Speicherplätze (32) übereinanderliegend angeordnet sind.
6. Transportvorrichtung nach einem der vorhergehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Speicherplatz (32) für die Aufnahme eines Guts (Blechtafel 15) ausgebildet ist.
7. Transportvorrichtung nach einem der vorhergehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jedem Speicherplatz (32) eine Transporteinrichtung (Transportband 16, Transportband 17) für das Gut (Blechtafel 15) zuordenbar ist.
8. Transportvorrichtung nach einem der vorhergehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Transporteinrichtung (Transportband 16, Transport­ band 17) eine Brems- und/oder eine Beschleunigung­ funktion/-vorrichtung für die Güter (Blechtafeln 15) zugeordnet ist.
9. Transportvorrichtung nach einem der vorhergehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Speichervorrichtung (10) im nichtaktiven Speicher­ betrieb eine Durchlaufstation für die Güter (Blech­ tafeln 15) bildet.
10. Transportvorrichtung nach einem der vorherge­ henden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jedem Speicherplatz (32) ein erster Sensor (33) zugeord­ net ist, der - insbesondere beim Erfassen der Vor­ derkante eines Guts (Blechtafel 15) - einen Brems­ vorgang des Guts (Blechtafel 15) bei dessen Ein­ bringen auslöst.
11. Transportvorrichtung nach einem der vorherge­ henden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jedem Speicherplatz (32) ein zweiter Sensor (34) zugeord­ net ist, der die im Speicherzustand vorliegende Endlage des Guts (Blechtafel 15) bei dessen Ein­ bringen erfaßt.
12. Transportvorrichtung nach einem der vorherge­ henden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in Abhängigkeit des zweiten Sensor (34) erfaßten Zu­ stands jeweils eine Speicherplatzverlagerung beim Einbringen der Güter (Blechtafeln 15) erfolgt.
13. Transportvorrichtung nach einem der vorherge­ henden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß beim Ausbringen der Güter (Blechtafeln 15) der Speicher­ vorrichtung (10) zu ihrem Leerfahren Steuersignale von einer stromabwärts der Speichervorrichtung ge­ legenen Einrichtung (Trocknungsvorrichtung 5) zuge­ führt werden.
14. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß die Güter beab­ standet zueinander, in Förderrichtung hintereinan­ der, liegend transportiert werden und daß beim Auf­ treten einer Störung eine Zwischenspeicherung von bis zum Stillstand des Förderstroms noch angelie­ ferter Güter vorgenommen wird.
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