DE3540203C2 - Vorrichtung zum Fördern von Papierstapeln - Google Patents
Vorrichtung zum Fördern von PapierstapelnInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Fördern von Papierstapeln
mit zwei Zuförderern, zwei miteinander gekoppelten
Zwischenförderern und einem mittleren Abförderer, wobei die
beiden Zwischenförderer gemeinsam so verfahrbar sind, daß
wechselweise jeweils gleichzeitig einer mit einem der Zuförderer
(Beladeposition) und der andere mit dem mittleren Abförderer
(Entladeposition) in Verbindung steht.
Eine solche Vorrichtung zum Fördern von Papierstapeln ist aus
der GB-OS 21 34 476 der Anmelderin bereits bekannt. Mit dieser
Vorrichtung ist ein platzsparender, variabler und schonender
Papierstapeltransport möglich.
Besondere Aufmerksamkeit ist auf die schonende Behandlung von
Papierstapeln vor allem deshalb zu richten, da diese leicht in
sich verrutschen und so von ihrer ursprünglich quaderförmigen
Gestalt abweichen können, daß sie einem Weiterverarbeitungsprozeß
nicht oder nicht komplikationslos zuzuführen sind. Einen
wesentlichen Anteil an dieser Instabilität der Papierstapel
hat aber die Tatsache, daß sich bei der Stapelbildung zwischen
den Bögen Luftschichten bilden. Diese Luft entweicht zwar nach
einer gewissen Zeit von selbst, bei hohen Produktionsgeschwindigkeiten
moderner Papierverarbeitungsmaschinen und den
angestrebten kurzen Förderstrecken bleibt jedoch keine Zeit, um
eine Selbstentlüftung der Papierstapel abzuwarten.
Es sind auch bereits verschiedene Einrichtungen bekannt, mit
denen schädliche Lufteinschlüsse zwischen den Bögen eines
Stapels beseitigt werden können.
Gemäß der DE-OS 27 23 162 ist zum Herausdrücken der zwischen
den einzelnen Bögen befindlichen Luft eine heb- und senkbare
Rolle vorgesehen, die in auf den Stapel abgesenkter Stellung
mittels Federkraft auf diesen drückt und auf diesem über die
Stapellänge verfahren wird, wobei der Stapel auf einer Unterlage
durch Klemmung festgehalten wird.
Bei einer anderen Einrichtung gemäß der DE-OS 27 53 668 wird
ein mit Zangen erfaßter Stapel unter einer auf den Stapel absenkbaren
Auspreßwalze hindurchgezogen, wobei die zwischen den
Bögen befindliche Luft herausgepreßt wird.
Diese bekannten Einrichtungen sind von ihrer Bauart her nicht
in den Papierstapelförderprozeß der eingangs genannten gattungsgemäßen
Vorrichtung zur Förderung von Papierstapeln integrierbar,
und es mangelt ihnen an der erforderlichen Formatflexibilität.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
der gattungsgemäßen Art so weiterzubilden, daß eine Entlüftung
von Papierstapeln auch unterschiedlicher Formate
während des Förderprozesses möglich ist.
Erfindungsgemäß wird das dadurch erreicht, daß an jedem der
beiden Zwischenförderer eine gemeinsam mit ihm verfahrbare,
die Papierstapel auf ihm haltende Klemmeinrichtung angeordnet
ist, wovon mindestens eine zur Anpassung an das jeweilige
Papierformat verstellbar ist, und daß in den Beladepositionen
der Zwischenförderer von deren Verfahrensbewegung unabhängige, auf
die Papierstapel wirkende Luftausstreicheinrichtungen vorgesehen
sind, die bezogen auf die Bewegungsrichtung der Zwischenförderer
zu ihrer Entladeposition stromaufwärts von den Klemmeinrichtungen
angeordnet sind und wovon diejenigen, welche verstellbaren
Klemmeinrichtungen zugeordneten sind, zur Anpassung
an das jeweilige Papierformat ebenfalls verstellbar sind.
Auf diese Weise wird erreicht, daß während der Bewegung der
gekoppelten Zwischenförderer von einer Beladeposition in die
Entladeposition die auf diesen befindlichen Papierstapel von
Lufteinschlüssen befreit werden, indem sie während dieser
Förderbewegung mittels der Klemmeinrichtungen auf den Zwischenförderern
festgehalten und unter den feststehenden Luftausstreicheinrichtungen,
die auf die Papierstapel drücken, hindurchgezogen
werden. Außer der Stapelentlüftung während des
normalen Förderprozesses ist hiermit auch eine hohe Formatflexibilität
erreicht.
Weiterhin ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß die Klemmeinrichtungen
an fest mit den Zwischenförderern verbundenen Traversen
angeordnet sind, so daß sie zusammen mit den Zwischenförderern
eine verfahrbare Einheit bilden. Ein weiteres erfindungsgemäßes
Merkmal besteht darin, daß die Luftausstreicheinrichtungen an
ortsfesten Traversen angeordnet sind.
Ein weiteres erfindungsgemäßes Merkmal ist darin zu sehen, daß
zur Verstellung der verstellbaren Klemmeinrichtung sowie der
dazugehörigen Luftausstreicheinrichtung Verstellgetriebe vorgesehen
sind.
Eine günstige Ausführungsform hierzu besteht erfindungsgemäß
darin, daß die Verstellgetriebe je aus einem an der Klemmeinrichtung
bzw. an der Luftausstreicheinrichtung angeordneten
Ritzel und einer mit diesem korrespondierenden, mit der entsprechenden
Traverse verbundenen Zahnstange bestehen.
Nach der Erfindung ist weiterhin vorgesehen, daß die Klemmeinrichtungen
einen Preßbalken aufweisen, der bezüglich des
Papierstapels auf- und abbewegbar ist. Bezüglich der Verstellung
und der Betätigung den Klemmeinrichtungen sehr ähnlich sind
auch die Luftausstreicheinrichtungen aufgebaut. Gemäß der
Erfindung ist vorgesehen, daß die Luftausstreicheinrichtungen
eine Ausstreichwalze aufweisen, die bezüglich des Papierstapels
auf- und abbewegbar ist.
Ein weiteres Merkmal der Erfindung besteht darin, daß zur Entlüftung
mehrerer nebeneinanderliegender Papierstapel die Klemmeinrichtungen
eine entsprechende Anzahl einzelner nebeneinander
angeordneter Preßbalken und die Luftausstreicheinrichtungen
eine entsprechende Anzahl einzelner nebeneinander angeordneter
Ausstreichwalzen aufweisen. Hierbei sind erfindungsgemäß die
Preßbalken mittels Federelementen einzeln mit einem gemeinsamen,
auf- und abbewegbaren Trägerelement verbunden.
Analog hierzu ist gemäß der Erfindung auch vorgesehen, daß die
Ausstreichwalzen mittels Federelementen einzeln mit einem
gemeinsamen, auf- und abbewegbaren Trägerelement verbunden
sind.
Durch die geteilte Ausbildung des Preßbalkens und der Aus
streichwalze als auf den jeweiligen Papierstapel gerichtete
Einzelelemente können auch nebeneinanderliegende Papierstapel
unterschiedlicher Höhe zuverlässig entlüftet werden. Diese
Höhendifferenzen der Stapel können beispielsweise durch unterschiedlich
große Lufteinschlüsse oder Blattzahl auftreten.
Die Erfindung soll nachstehend anhand eines Ausführungs
beispiels näher erläutert werden.
In den Zeichnungen zeigt
Fig. 1 eine Ansicht der erfindungsgemäßen
Vorrichtung in vereinfachter Darstellung,
Fig. 2 die Ansicht aus Richtung X nach Fig. 1,
Fig. 3 eine Klemmeinrichtung mit mehreren
Einzelpreßbalken gemäß einer Ansicht
aus Richtung X nach Fig. 1,
Fig. 4 eine Luftausstreicheinrichtung mit
mehreren Einzelausstreichwalzen gemäß
einer Ansicht aus Richtung X
nach Fig. 1.
Eine Papierstapelförderanlage, wie sie die Anmelderin
in der GB-OS 21 34 476
beschrieben hat, weist zwei miteinander
gekoppelte Zwischenförderer 1, 2 auf, die quer zur Haupt
förderrichtung der Papierstapel 3 verfahrbar sind.
Bezogen auf die Fig. 1 verläuft die Hauptförderrichtung
der Papierstapel 3 senkrecht zur Zeichnungsebene, wobei
die Zwischenförderer 1 bzw. 2 in ihrer linken und rechten
Endstellung mit in Hauptförderrichtung vor ihnen angeord
neten, hier nicht sichtbaren Zuförderern (Beladepositionen
A bzw. C) in Verbindung stehen, während jeweils der andere
Zwischenförderer 2 bzw. 1 mit einem hier nicht sichtbaren,
in Hauptförderrichtung hinter ihm angeordneten Abförderer
(Entladeposition B) korrespondiert. In der Darstellung
nach Fig. 1 befinden sich demnach gerade der Zwischen
förderer 1 in der Beladeposition A und der Zwischenförde
rer 2 in der Entladeposition B. Wie bereits beschrieben,
sind die Zwischenförderer 1, 2 miteinander gekoppelt
(Kupplung 4), so daß zu deren Querbewegung in Richtung
des Doppelpfeiles 6 nur einer von ihnen angetrieben ist.
Sie laufen mittels Laufrollen 7 auf an einem Untergestell
8 angebrachten Laufschienen 9. Das Beseitigen von Luft
einschlüssen aus den Papierstapeln 3 erfolgt während deren
Querförderung (Doppelpfeil 6) auf den Zwischenförderern
1, 2. Hierzu sind Klemmeinrichtungen 11 bzw. 12 zum Halten
der Papierstapel 3 auf deren Zwischenförderern 1 bzw. 2
vorgesehen, die an einer über die beiden Zwischenförderer
1, 2 reichenden, mit diesen fest verbundenen Traverse 13
angeordnet sind. Die Zwischenförderer 1, 2 und die Klemm
einrichtungen 11, 12 bilden somit gemeinsam eine verfahr
bare Einheit. Außerdem sind Luftausstreicheinrichtungen
14, 16 vorgesehen, die an einer ortsfesten, mit dem Unter
gestell 8 fest verbundenen Traverse 17 angeordnet sind.
Jede dieser Luftausstreicheinrichtungen 14 bzw. 16
befindet sich im Bereich der entsprechenden Beladeposi
tionen A bzw. C der Zwischenförderer 1 bzw. 2. Bei in der
Beladeposition A bzw. C befindlichem Zwischenförderer
1 bzw. 2 liegt die jeweilige Luftausstreicheinrichtung
14 bzw. 16 bezogen auf die Bewegungsrichtung des Zwischen
förderers 1 bzw. 2 zur Entladeposition B unmittelbar
stromaufwärts von der entsprechenden Klemmeinrichtung 11 bzw. 12.
Die Klemmeinrichtungen 11, 12 weisen je einen Preßbalken
18 auf, der zum Halten des Papierstapels 3 auf dem
Zwischenförderer 1, 2 während der Querförderbewegung ab
senkbar und danach wieder vom Papierstapel 3 abhebbar ist.
Hierzu ist der Preßbalken 18 mit einer vertikalen Betäti
gungsstange 19 verbunden, die an einen mittels eines
druckmittelbetätigten Arbeitszylinders 21 verbundenen
Hebel 22 angelenkt ist.
Die Luftausstreicheinrichtungen 14, 16 sind hingegen je
mit einer Ausstreichwalze 23 versehen, die mit den Preß
balkenbetätigungsmitteln 19, 21, 22 analogen Mitteln 19a, 21a, 22a ebenfalls auf
den Papierstapel 3 absenkbar und von diesem wieder
abhebbar sind.
Um die Klemmeinrichtungen 11, 12 und die Luftausstreich
einrichtungen 14, 16 an unterschiedliche Formatlängen
a, b der Papierstapel 3 anpassen zu können, müssen
zumindest eine dieser Klemmeinrichtungen 11, 12 und die zuge
hörige Luftausstreicheinrichtung 14, 16 verstellbar ausgebildet
sein. Im in Fig. 1 gezeigten Falle müssen dies die Klemm
einrichtung 11 und die Luftausstreicheinrichtung 14 sein,
wenn die Bezugskante 24 des Papierstapels 3 unabhängig
von seiner Formatlänge a, b jeweils links in einem
definierten Abstand c von der entsprechenden Kante der
Zwischenförderer 1, 2 liegt. In der Beladeposition A des
Zwischenförderers 1 müssen die Klemmeinrichtung 11 und
die Luftausstreicheinrichtung 14 für die Formatlänge b
die gezeigte Stellung einnehmen, während sie für die
Formatlänge a in die strichpunktiert angedeutete Position
verschoben werden müssen. Die andere Klemmeinrichtung 12
sowie die dazugehörige Luftausstreicheinrichtung 16 nehmen
bezüglich des Papierstapels 3 eine festeingestellte
Position ein, d. h. sie brauchen, da sie ja bei einer
Stapelförderung von rechts (Beladeposition C) nach links
(Entladeposition B) aktiv werden, nicht formateinstellbar
ausgebildet zu sein.
Zur Verstellung auf eine bestimmte Formatlänge a, b sind
die Klemmeinrichtung 11 sowie die Luftausstreicheinrich
tung 14 jeweils mit einem Verstellgetriebe 26 bzw. 27
versehen. Die Verstellgetriebe 26 bzw. 27 bestehen jeweils
aus einer an den Traversen 17 bzw. 13 fest angeordneten
Zahnstange 26a bzw. 27a und einem in diese eingreifenden
Ritzel 26b bzw. 27b, welches an der Klemmeinrichtung 11
bzw. an der Luftausstreicheinrichtung 14 angeordnet und
mittels eines nicht gezeigten Antriebsmotors antreibbar
ist. Somit sind also sowohl die Klemmeinrichtung 11 als
auch die Luftausstreicheinrichtung 14 in Richtung des
Doppelpfeiles 28 verstellbar.
Wie die Fig. 2 zeigt, sind die Traversen 13 bzw. 17
natürlich je zu beiden Seiten vorgesehen und an Stützen 29
bzw. 31 befestigt, die außerhalb des Wirkprofils der
Luftausstreicheinrichtungen 14, 16 liegen und so ein unge
hindertes Verfahren der gekoppelten Zwischenförderer 1, 2
einschließlich ihrer Klemmeinrichtungen 11, 12 gewähr
leisten. Auch die Betätigungsmittel für die Ausstreich
walzen 23 und für die Preßbalken 18 sind natürlich beider
seits vorgesehen. So ist in Fig. 2 ersichtlich, daß zu
beiden Seiten der sich über die gesamte Formatbreite
erstreckenden Ausstreichwalze 23 je eine Betätigungsstange
19a angeordnet ist, in deren Stangenenden die Ausstreich
walze 23 um ihre Achse 32 drehbar gelagert ist.
Die Wirkungsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist
folgende: Es soll ausgegangen werden von einer Stellung
der gekoppelten Zwischenförderer 1, 2 gemäß Fig. 1,
wobei sich der Zwischenförderer 1 in der Beladeposition A
befindet und ihm ein noch unentlüfteter Papierstapel 3
zugeführt wird, während der Zwischenförderer 2 sich in
der Entladeposition B befindet und von diesem ein bereits
entlüfteter Papierstapel 3 abgeführt wird. Vor der Bewe
gung der Zwischenförderereinheit 1/2 nach rechts, wobei nun
der Zwischenförderer 1 in die Entladeposition B und der
Zwischenförderer 2 in die Beladeposition C gelangen,
werden der Preßbalken 18 der Klemmeinrichtung 11 und die
Ausstreichwalze 23 der Luftausstreicheinrichtung 14 auf
den unentlüfteten Papierstapel 3 abgesenkt. Der mittels
des Preßbalkens 18 zangenartig auf dem Zwischenförderer 1
festgehaltene Papierstapel 3 wird nun bei der Bewegung
der Zwischenförderereinheit 1/2 unter der Ausstreichwalze 23
hindurchgezogen, wobei diese die im Papierstapel 3
befindliche Luft herauspreßt. Bei der darauffolgenden
Bewegung der Zwischenförderereinheit 1/2 nach links erfolgt
ein entsprechender Entlüftungsvorgang durch die Klemmein
richtung 12 und die Luftausstreicheinrichtung 16.
Somit werden alle wechselweise von den Beladepositionen
A und C kommenden Papierstapel 3 während ihrer Querförde
rung zur Entladeposition B von eventuellen Luftein
schlüssen befreit.
In den Fig. 3 und 4 ist eine Variante der erfindungs
gemäßen Vorrichtung zur Entlüftung von mehreren nebenein
anderliegenden Papierstapeln 3, die unterschiedlich hoch
sind, beispielsweise aufgrund unterschiedlich großer
Lufteinschlüsse oder voneinander abweichenden Blattzahlen,
gezeigt.
Anstelle eines einzigen, sich über die gesamte Breite
erstreckenden Preßbalkens 18 und einer ebensolchen Aus
streichwalze 23 sind hier mehrere nebeneinander angeord
nete und je auf einen der Papierstapel 3 gerichtete
Preßbalken 18a (Fig. 3) und Ausstreichwalzen 23a (Fig. 4)
vorgesehen.
Die Preßbalken 18a (Fig. 3) sind einzeln mittels Feder
elementen 33 mit einem gemeinsamen Trägerelement 34
verbunden. Das Trägerelement 34 ist mittels der gleichen
Betätigungselemente 19, 21, 22 auf- und abbewegbar wie
der durchgehende Preßbalken 18 nach Fig. 1 und 2. Die
Federelemente 33 lassen beim Aufsetzen der Preßbalken 18a
auf unterschiedlich hohe Papierstapel 3 eine Relativ
bewegung zwischen den Preßbalken 18a und dem Träger
element 34 zu, wozu die Preßbalken 18a zu beiden Seiten
in mit dem Trägerelement 34 fest verbundenen vertikalen
Führungen 36 geführt sind. Auf diese Weise können die
Stapelhöhendifferenzen ausgeglichen werden.
Analog hierzu ist auch die Anordnung der Ausstreich
walzen 23a (Fig. 4) vorgesehen.
Die Ausstreichwalzen 23a sind jedoch je in einem
Rahmen 37 gelagert, die einzeln mit einem gemeinsamen
Trägerelement 34a über Federelemente 33a verbunden und
in vertikalen, mit dem Trägerelement 34a fest verbundenen
Führungen 36a geführt sind.
Auch hier erfolgt die Auf- und Abbewegung mit den gleichen
Betätigungselementen 19a, 21a, 22a wie bei der durch
gehenden Ausstreichwalze 23 nach Fig. 1 und 2.
Der Ausgleich der Stapelhöhendifferenzen ist hier somit
auf die gleiche Weise möglich wie bei den Preßbalken 18a
(Fig. 3).
Es ist natürlich auch möglich, anstelle der gemeinsamen
Trägerelemente 34 bzw. 34a für jeden Preßbalken 18a und
für jede Ausstreichwalze 23a einen separaten Antrieb für
deren Auf- und Abbewegung vorzusehen.
Außerdem ist es denkbar, statt der Ausstreichwalzen 23,
23a auch andere geeignete Ausstreichelemente einzusetzen.
Claims (10)
1. Vorrichtung zum Fördern von Papierstapeln, mit zwei Zuförderern,
zwei miteinander gekoppelten Zwischenförderern und
einem mittleren Abförderer, wobei die beiden Zwischenförderer
gemeinsam so verfahrbar sind, daß wechselweise jeweils gleich
zeitig einer mit einem der Zuförderer (Beladeposition) und der
andere mit dem mittleren Abförderer (Entladeposition) in Verbindung
steht, dadurch gekennzeichnet, daß an jedem der beiden
Zwischenförderer (1, 2) eine gemeinsam mit ihm verfahrbare, die
Papierstapel (3) auf ihm haltende Klemmeinrichtung (11, 12)
angeordnet ist, wovon mindestens eine zur Anpassung an das
jeweilige Papierformat verstellbar ist, und daß in den Belade
positionen (A, C) der Zwischenförderer (1, 2) von deren Verfahrbewegung
unabhängige, auf die Papierstapel (3) wirkende
Luftausstreicheinrichtungen (14, 16) vorgesehen sind, die
bezogen auf die Bewegungsrichtung der Zwischenförderer (1, 2)
zu ihrer Entladeposition (B) jeweils stromaufwärts von den
Klemmeinrichtungen (11, 12) angeordnet sind und wovon diejenigen,
welche verstellbaren Klemmeinrichtungen (11, 12)
zugeordnet sind, zur Anpassung an das jeweilige Papierformat
ebenfalls verstellbar sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Klemmeinrichtungen (11, 12) an fest mit den Zwischenförderern
(1, 2) verbundenen Traversen (13) angeordnet sind, so
daß sie zusammen mit den Zwischenförderern (1, 2) eine verfahrbare
Einheit bilden.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Luftausstreicheinrichtungen (14, 16) an ortsfesten
Traversen (17) angeordnet sind.
4. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß zur Verstellung der entsprechenden Klemmeinrichtung
(11, 12) sowie der dazugehörigen Luftausstreicheinrichtung
(14, 16) Verstellgetriebe (26, 27) vorgesehen sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die Verstellgetriebe (26, 27) je aus einem an der Klemmeinrichtung
(11, 12) bzw. an der Luftausstreicheinrichtung (14,
16) angeordneten Ritzel (26b, 27b) und einer mit diesem korrespondierenden,
mit der entsprechenden Traverse (13, 17) verbundenen
Zahnstange (26a, 27a) bestehen.
6. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Klemmeinrichtungen (11, 12) einen Preßbalken
(18) aufweisen, der bezüglich des Papierstapels (3)
auf- und abbewegbar ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Luftausstreicheinrichtungen (14, 16)
eine Ausstreichwalze (23) aufweisen, die bezüglich des Papierstapels
(3) auf- und abbewegbar ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß zur Entlüftung mehrerer nebeneinanderliegender
Papierstapel (3) die Klemmeinrichtungen (11, 12) eine
entsprechende Anzahl einzelner, nebeneinander angeordneter
Preßbalken (18a) und die Luftausstreicheinrichtungen (14, 16)
eine entsprechende Anzahl einzelner, nebeneinander angeordneter
Ausstreichwalzen (23a) aufweisen.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
die Preßbalken (18a) mittels Federelementen (33) einzeln mit
einem gemeinsamen, auf- und abbewegbaren Trägerelement (34)
verbunden sind.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
die Ausstreichwalzen (23a) mittels Federelementen (33a) einzeln
mit einem gemeinsamen, auf- und abbewegbaren Trägerelement
(34a) verbunden sind.
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