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DE3540203C2 - Vorrichtung zum Fördern von Papierstapeln - Google Patents

Vorrichtung zum Fördern von Papierstapeln

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DE3540203C2
DE3540203C2 DE3540203A DE3540203A DE3540203C2 DE 3540203 C2 DE3540203 C2 DE 3540203C2 DE 3540203 A DE3540203 A DE 3540203A DE 3540203 A DE3540203 A DE 3540203A DE 3540203 C2 DE3540203 C2 DE 3540203C2
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spreading
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clamping
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ECH Will GmbH and Co
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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Fördern von Papierstapeln mit zwei Zuförderern, zwei miteinander gekoppelten Zwischenförderern und einem mittleren Abförderer, wobei die beiden Zwischenförderer gemeinsam so verfahrbar sind, daß wechselweise jeweils gleichzeitig einer mit einem der Zuförderer (Beladeposition) und der andere mit dem mittleren Abförderer (Entladeposition) in Verbindung steht.
Eine solche Vorrichtung zum Fördern von Papierstapeln ist aus der GB-OS 21 34 476 der Anmelderin bereits bekannt. Mit dieser Vorrichtung ist ein platzsparender, variabler und schonender Papierstapeltransport möglich.
Besondere Aufmerksamkeit ist auf die schonende Behandlung von Papierstapeln vor allem deshalb zu richten, da diese leicht in sich verrutschen und so von ihrer ursprünglich quaderförmigen Gestalt abweichen können, daß sie einem Weiterverarbeitungsprozeß nicht oder nicht komplikationslos zuzuführen sind. Einen wesentlichen Anteil an dieser Instabilität der Papierstapel hat aber die Tatsache, daß sich bei der Stapelbildung zwischen den Bögen Luftschichten bilden. Diese Luft entweicht zwar nach einer gewissen Zeit von selbst, bei hohen Produktionsgeschwindigkeiten moderner Papierverarbeitungsmaschinen und den angestrebten kurzen Förderstrecken bleibt jedoch keine Zeit, um eine Selbstentlüftung der Papierstapel abzuwarten.
Es sind auch bereits verschiedene Einrichtungen bekannt, mit denen schädliche Lufteinschlüsse zwischen den Bögen eines Stapels beseitigt werden können.
Gemäß der DE-OS 27 23 162 ist zum Herausdrücken der zwischen den einzelnen Bögen befindlichen Luft eine heb- und senkbare Rolle vorgesehen, die in auf den Stapel abgesenkter Stellung mittels Federkraft auf diesen drückt und auf diesem über die Stapellänge verfahren wird, wobei der Stapel auf einer Unterlage durch Klemmung festgehalten wird.
Bei einer anderen Einrichtung gemäß der DE-OS 27 53 668 wird ein mit Zangen erfaßter Stapel unter einer auf den Stapel absenkbaren Auspreßwalze hindurchgezogen, wobei die zwischen den Bögen befindliche Luft herausgepreßt wird.
Diese bekannten Einrichtungen sind von ihrer Bauart her nicht in den Papierstapelförderprozeß der eingangs genannten gattungsgemäßen Vorrichtung zur Förderung von Papierstapeln integrierbar, und es mangelt ihnen an der erforderlichen Formatflexibilität.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der gattungsgemäßen Art so weiterzubilden, daß eine Entlüftung von Papierstapeln auch unterschiedlicher Formate während des Förderprozesses möglich ist.
Erfindungsgemäß wird das dadurch erreicht, daß an jedem der beiden Zwischenförderer eine gemeinsam mit ihm verfahrbare, die Papierstapel auf ihm haltende Klemmeinrichtung angeordnet ist, wovon mindestens eine zur Anpassung an das jeweilige Papierformat verstellbar ist, und daß in den Beladepositionen der Zwischenförderer von deren Verfahrensbewegung unabhängige, auf die Papierstapel wirkende Luftausstreicheinrichtungen vorgesehen sind, die bezogen auf die Bewegungsrichtung der Zwischenförderer zu ihrer Entladeposition stromaufwärts von den Klemmeinrichtungen angeordnet sind und wovon diejenigen, welche verstellbaren Klemmeinrichtungen zugeordneten sind, zur Anpassung an das jeweilige Papierformat ebenfalls verstellbar sind.
Auf diese Weise wird erreicht, daß während der Bewegung der gekoppelten Zwischenförderer von einer Beladeposition in die Entladeposition die auf diesen befindlichen Papierstapel von Lufteinschlüssen befreit werden, indem sie während dieser Förderbewegung mittels der Klemmeinrichtungen auf den Zwischenförderern festgehalten und unter den feststehenden Luftausstreicheinrichtungen, die auf die Papierstapel drücken, hindurchgezogen werden. Außer der Stapelentlüftung während des normalen Förderprozesses ist hiermit auch eine hohe Formatflexibilität erreicht.
Weiterhin ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß die Klemmeinrichtungen an fest mit den Zwischenförderern verbundenen Traversen angeordnet sind, so daß sie zusammen mit den Zwischenförderern eine verfahrbare Einheit bilden. Ein weiteres erfindungsgemäßes Merkmal besteht darin, daß die Luftausstreicheinrichtungen an ortsfesten Traversen angeordnet sind.
Ein weiteres erfindungsgemäßes Merkmal ist darin zu sehen, daß zur Verstellung der verstellbaren Klemmeinrichtung sowie der dazugehörigen Luftausstreicheinrichtung Verstellgetriebe vorgesehen sind.
Eine günstige Ausführungsform hierzu besteht erfindungsgemäß darin, daß die Verstellgetriebe je aus einem an der Klemmeinrichtung bzw. an der Luftausstreicheinrichtung angeordneten Ritzel und einer mit diesem korrespondierenden, mit der entsprechenden Traverse verbundenen Zahnstange bestehen.
Nach der Erfindung ist weiterhin vorgesehen, daß die Klemmeinrichtungen einen Preßbalken aufweisen, der bezüglich des Papierstapels auf- und abbewegbar ist. Bezüglich der Verstellung und der Betätigung den Klemmeinrichtungen sehr ähnlich sind auch die Luftausstreicheinrichtungen aufgebaut. Gemäß der Erfindung ist vorgesehen, daß die Luftausstreicheinrichtungen eine Ausstreichwalze aufweisen, die bezüglich des Papierstapels auf- und abbewegbar ist.
Ein weiteres Merkmal der Erfindung besteht darin, daß zur Entlüftung mehrerer nebeneinanderliegender Papierstapel die Klemmeinrichtungen eine entsprechende Anzahl einzelner nebeneinander angeordneter Preßbalken und die Luftausstreicheinrichtungen eine entsprechende Anzahl einzelner nebeneinander angeordneter Ausstreichwalzen aufweisen. Hierbei sind erfindungsgemäß die Preßbalken mittels Federelementen einzeln mit einem gemeinsamen, auf- und abbewegbaren Trägerelement verbunden.
Analog hierzu ist gemäß der Erfindung auch vorgesehen, daß die Ausstreichwalzen mittels Federelementen einzeln mit einem gemeinsamen, auf- und abbewegbaren Trägerelement verbunden sind.
Durch die geteilte Ausbildung des Preßbalkens und der Aus­ streichwalze als auf den jeweiligen Papierstapel gerichtete Einzelelemente können auch nebeneinanderliegende Papierstapel unterschiedlicher Höhe zuverlässig entlüftet werden. Diese Höhendifferenzen der Stapel können beispielsweise durch unterschiedlich große Lufteinschlüsse oder Blattzahl auftreten.
Die Erfindung soll nachstehend anhand eines Ausführungs­ beispiels näher erläutert werden.
In den Zeichnungen zeigt
Fig. 1 eine Ansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung in vereinfachter Darstellung,
Fig. 2 die Ansicht aus Richtung X nach Fig. 1,
Fig. 3 eine Klemmeinrichtung mit mehreren Einzelpreßbalken gemäß einer Ansicht aus Richtung X nach Fig. 1,
Fig. 4 eine Luftausstreicheinrichtung mit mehreren Einzelausstreichwalzen gemäß einer Ansicht aus Richtung X nach Fig. 1.
Eine Papierstapelförderanlage, wie sie die Anmelderin in der GB-OS 21 34 476 beschrieben hat, weist zwei miteinander gekoppelte Zwischenförderer 1, 2 auf, die quer zur Haupt­ förderrichtung der Papierstapel 3 verfahrbar sind. Bezogen auf die Fig. 1 verläuft die Hauptförderrichtung der Papierstapel 3 senkrecht zur Zeichnungsebene, wobei die Zwischenförderer 1 bzw. 2 in ihrer linken und rechten Endstellung mit in Hauptförderrichtung vor ihnen angeord­ neten, hier nicht sichtbaren Zuförderern (Beladepositionen A bzw. C) in Verbindung stehen, während jeweils der andere Zwischenförderer 2 bzw. 1 mit einem hier nicht sichtbaren, in Hauptförderrichtung hinter ihm angeordneten Abförderer (Entladeposition B) korrespondiert. In der Darstellung nach Fig. 1 befinden sich demnach gerade der Zwischen­ förderer 1 in der Beladeposition A und der Zwischenförde­ rer 2 in der Entladeposition B. Wie bereits beschrieben, sind die Zwischenförderer 1, 2 miteinander gekoppelt (Kupplung 4), so daß zu deren Querbewegung in Richtung des Doppelpfeiles 6 nur einer von ihnen angetrieben ist. Sie laufen mittels Laufrollen 7 auf an einem Untergestell 8 angebrachten Laufschienen 9. Das Beseitigen von Luft­ einschlüssen aus den Papierstapeln 3 erfolgt während deren Querförderung (Doppelpfeil 6) auf den Zwischenförderern 1, 2. Hierzu sind Klemmeinrichtungen 11 bzw. 12 zum Halten der Papierstapel 3 auf deren Zwischenförderern 1 bzw. 2 vorgesehen, die an einer über die beiden Zwischenförderer 1, 2 reichenden, mit diesen fest verbundenen Traverse 13 angeordnet sind. Die Zwischenförderer 1, 2 und die Klemm­ einrichtungen 11, 12 bilden somit gemeinsam eine verfahr­ bare Einheit. Außerdem sind Luftausstreicheinrichtungen 14, 16 vorgesehen, die an einer ortsfesten, mit dem Unter­ gestell 8 fest verbundenen Traverse 17 angeordnet sind. Jede dieser Luftausstreicheinrichtungen 14 bzw. 16 befindet sich im Bereich der entsprechenden Beladeposi­ tionen A bzw. C der Zwischenförderer 1 bzw. 2. Bei in der Beladeposition A bzw. C befindlichem Zwischenförderer 1 bzw. 2 liegt die jeweilige Luftausstreicheinrichtung 14 bzw. 16 bezogen auf die Bewegungsrichtung des Zwischen­ förderers 1 bzw. 2 zur Entladeposition B unmittelbar stromaufwärts von der entsprechenden Klemmeinrichtung 11 bzw. 12. Die Klemmeinrichtungen 11, 12 weisen je einen Preßbalken 18 auf, der zum Halten des Papierstapels 3 auf dem Zwischenförderer 1, 2 während der Querförderbewegung ab­ senkbar und danach wieder vom Papierstapel 3 abhebbar ist. Hierzu ist der Preßbalken 18 mit einer vertikalen Betäti­ gungsstange 19 verbunden, die an einen mittels eines druckmittelbetätigten Arbeitszylinders 21 verbundenen Hebel 22 angelenkt ist.
Die Luftausstreicheinrichtungen 14, 16 sind hingegen je mit einer Ausstreichwalze 23 versehen, die mit den Preß­ balkenbetätigungsmitteln 19, 21, 22 analogen Mitteln 19a, 21a, 22a ebenfalls auf den Papierstapel 3 absenkbar und von diesem wieder abhebbar sind.
Um die Klemmeinrichtungen 11, 12 und die Luftausstreich­ einrichtungen 14, 16 an unterschiedliche Formatlängen a, b der Papierstapel 3 anpassen zu können, müssen zumindest eine dieser Klemmeinrichtungen 11, 12 und die zuge­ hörige Luftausstreicheinrichtung 14, 16 verstellbar ausgebildet sein. Im in Fig. 1 gezeigten Falle müssen dies die Klemm­ einrichtung 11 und die Luftausstreicheinrichtung 14 sein, wenn die Bezugskante 24 des Papierstapels 3 unabhängig von seiner Formatlänge a, b jeweils links in einem definierten Abstand c von der entsprechenden Kante der Zwischenförderer 1, 2 liegt. In der Beladeposition A des Zwischenförderers 1 müssen die Klemmeinrichtung 11 und die Luftausstreicheinrichtung 14 für die Formatlänge b die gezeigte Stellung einnehmen, während sie für die Formatlänge a in die strichpunktiert angedeutete Position verschoben werden müssen. Die andere Klemmeinrichtung 12 sowie die dazugehörige Luftausstreicheinrichtung 16 nehmen bezüglich des Papierstapels 3 eine festeingestellte Position ein, d. h. sie brauchen, da sie ja bei einer Stapelförderung von rechts (Beladeposition C) nach links (Entladeposition B) aktiv werden, nicht formateinstellbar ausgebildet zu sein.
Zur Verstellung auf eine bestimmte Formatlänge a, b sind die Klemmeinrichtung 11 sowie die Luftausstreicheinrich­ tung 14 jeweils mit einem Verstellgetriebe 26 bzw. 27 versehen. Die Verstellgetriebe 26 bzw. 27 bestehen jeweils aus einer an den Traversen 17 bzw. 13 fest angeordneten Zahnstange 26a bzw. 27a und einem in diese eingreifenden Ritzel 26b bzw. 27b, welches an der Klemmeinrichtung 11 bzw. an der Luftausstreicheinrichtung 14 angeordnet und mittels eines nicht gezeigten Antriebsmotors antreibbar ist. Somit sind also sowohl die Klemmeinrichtung 11 als auch die Luftausstreicheinrichtung 14 in Richtung des Doppelpfeiles 28 verstellbar.
Wie die Fig. 2 zeigt, sind die Traversen 13 bzw. 17 natürlich je zu beiden Seiten vorgesehen und an Stützen 29 bzw. 31 befestigt, die außerhalb des Wirkprofils der Luftausstreicheinrichtungen 14, 16 liegen und so ein unge­ hindertes Verfahren der gekoppelten Zwischenförderer 1, 2 einschließlich ihrer Klemmeinrichtungen 11, 12 gewähr­ leisten. Auch die Betätigungsmittel für die Ausstreich­ walzen 23 und für die Preßbalken 18 sind natürlich beider­ seits vorgesehen. So ist in Fig. 2 ersichtlich, daß zu beiden Seiten der sich über die gesamte Formatbreite erstreckenden Ausstreichwalze 23 je eine Betätigungsstange 19a angeordnet ist, in deren Stangenenden die Ausstreich­ walze 23 um ihre Achse 32 drehbar gelagert ist.
Die Wirkungsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist folgende: Es soll ausgegangen werden von einer Stellung der gekoppelten Zwischenförderer 1, 2 gemäß Fig. 1, wobei sich der Zwischenförderer 1 in der Beladeposition A befindet und ihm ein noch unentlüfteter Papierstapel 3 zugeführt wird, während der Zwischenförderer 2 sich in der Entladeposition B befindet und von diesem ein bereits entlüfteter Papierstapel 3 abgeführt wird. Vor der Bewe­ gung der Zwischenförderereinheit 1/2 nach rechts, wobei nun der Zwischenförderer 1 in die Entladeposition B und der Zwischenförderer 2 in die Beladeposition C gelangen, werden der Preßbalken 18 der Klemmeinrichtung 11 und die Ausstreichwalze 23 der Luftausstreicheinrichtung 14 auf den unentlüfteten Papierstapel 3 abgesenkt. Der mittels des Preßbalkens 18 zangenartig auf dem Zwischenförderer 1 festgehaltene Papierstapel 3 wird nun bei der Bewegung der Zwischenförderereinheit 1/2 unter der Ausstreichwalze 23 hindurchgezogen, wobei diese die im Papierstapel 3 befindliche Luft herauspreßt. Bei der darauffolgenden Bewegung der Zwischenförderereinheit 1/2 nach links erfolgt ein entsprechender Entlüftungsvorgang durch die Klemmein­ richtung 12 und die Luftausstreicheinrichtung 16. Somit werden alle wechselweise von den Beladepositionen A und C kommenden Papierstapel 3 während ihrer Querförde­ rung zur Entladeposition B von eventuellen Luftein­ schlüssen befreit.
In den Fig. 3 und 4 ist eine Variante der erfindungs­ gemäßen Vorrichtung zur Entlüftung von mehreren nebenein­ anderliegenden Papierstapeln 3, die unterschiedlich hoch sind, beispielsweise aufgrund unterschiedlich großer Lufteinschlüsse oder voneinander abweichenden Blattzahlen, gezeigt.
Anstelle eines einzigen, sich über die gesamte Breite erstreckenden Preßbalkens 18 und einer ebensolchen Aus­ streichwalze 23 sind hier mehrere nebeneinander angeord­ nete und je auf einen der Papierstapel 3 gerichtete Preßbalken 18a (Fig. 3) und Ausstreichwalzen 23a (Fig. 4) vorgesehen.
Die Preßbalken 18a (Fig. 3) sind einzeln mittels Feder­ elementen 33 mit einem gemeinsamen Trägerelement 34 verbunden. Das Trägerelement 34 ist mittels der gleichen Betätigungselemente 19, 21, 22 auf- und abbewegbar wie der durchgehende Preßbalken 18 nach Fig. 1 und 2. Die Federelemente 33 lassen beim Aufsetzen der Preßbalken 18a auf unterschiedlich hohe Papierstapel 3 eine Relativ­ bewegung zwischen den Preßbalken 18a und dem Träger­ element 34 zu, wozu die Preßbalken 18a zu beiden Seiten in mit dem Trägerelement 34 fest verbundenen vertikalen Führungen 36 geführt sind. Auf diese Weise können die Stapelhöhendifferenzen ausgeglichen werden.
Analog hierzu ist auch die Anordnung der Ausstreich­ walzen 23a (Fig. 4) vorgesehen.
Die Ausstreichwalzen 23a sind jedoch je in einem Rahmen 37 gelagert, die einzeln mit einem gemeinsamen Trägerelement 34a über Federelemente 33a verbunden und in vertikalen, mit dem Trägerelement 34a fest verbundenen Führungen 36a geführt sind.
Auch hier erfolgt die Auf- und Abbewegung mit den gleichen Betätigungselementen 19a, 21a, 22a wie bei der durch­ gehenden Ausstreichwalze 23 nach Fig. 1 und 2. Der Ausgleich der Stapelhöhendifferenzen ist hier somit auf die gleiche Weise möglich wie bei den Preßbalken 18a (Fig. 3).
Es ist natürlich auch möglich, anstelle der gemeinsamen Trägerelemente 34 bzw. 34a für jeden Preßbalken 18a und für jede Ausstreichwalze 23a einen separaten Antrieb für deren Auf- und Abbewegung vorzusehen.
Außerdem ist es denkbar, statt der Ausstreichwalzen 23, 23a auch andere geeignete Ausstreichelemente einzusetzen.

Claims (10)

1. Vorrichtung zum Fördern von Papierstapeln, mit zwei Zuförderern, zwei miteinander gekoppelten Zwischenförderern und einem mittleren Abförderer, wobei die beiden Zwischenförderer gemeinsam so verfahrbar sind, daß wechselweise jeweils gleich­ zeitig einer mit einem der Zuförderer (Beladeposition) und der andere mit dem mittleren Abförderer (Entladeposition) in Verbindung steht, dadurch gekennzeichnet, daß an jedem der beiden Zwischenförderer (1, 2) eine gemeinsam mit ihm verfahrbare, die Papierstapel (3) auf ihm haltende Klemmeinrichtung (11, 12) angeordnet ist, wovon mindestens eine zur Anpassung an das jeweilige Papierformat verstellbar ist, und daß in den Belade­ positionen (A, C) der Zwischenförderer (1, 2) von deren Verfahrbewegung unabhängige, auf die Papierstapel (3) wirkende Luftausstreicheinrichtungen (14, 16) vorgesehen sind, die bezogen auf die Bewegungsrichtung der Zwischenförderer (1, 2) zu ihrer Entladeposition (B) jeweils stromaufwärts von den Klemmeinrichtungen (11, 12) angeordnet sind und wovon diejenigen, welche verstellbaren Klemmeinrichtungen (11, 12) zugeordnet sind, zur Anpassung an das jeweilige Papierformat ebenfalls verstellbar sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmeinrichtungen (11, 12) an fest mit den Zwischenförderern (1, 2) verbundenen Traversen (13) angeordnet sind, so daß sie zusammen mit den Zwischenförderern (1, 2) eine verfahrbare Einheit bilden.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Luftausstreicheinrichtungen (14, 16) an ortsfesten Traversen (17) angeordnet sind.
4. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Verstellung der entsprechenden Klemmeinrichtung (11, 12) sowie der dazugehörigen Luftausstreicheinrichtung (14, 16) Verstellgetriebe (26, 27) vorgesehen sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstellgetriebe (26, 27) je aus einem an der Klemmeinrichtung (11, 12) bzw. an der Luftausstreicheinrichtung (14, 16) angeordneten Ritzel (26b, 27b) und einer mit diesem korrespondierenden, mit der entsprechenden Traverse (13, 17) verbundenen Zahnstange (26a, 27a) bestehen.
6. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmeinrichtungen (11, 12) einen Preßbalken (18) aufweisen, der bezüglich des Papierstapels (3) auf- und abbewegbar ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Luftausstreicheinrichtungen (14, 16) eine Ausstreichwalze (23) aufweisen, die bezüglich des Papierstapels (3) auf- und abbewegbar ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß zur Entlüftung mehrerer nebeneinanderliegender Papierstapel (3) die Klemmeinrichtungen (11, 12) eine entsprechende Anzahl einzelner, nebeneinander angeordneter Preßbalken (18a) und die Luftausstreicheinrichtungen (14, 16) eine entsprechende Anzahl einzelner, nebeneinander angeordneter Ausstreichwalzen (23a) aufweisen.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Preßbalken (18a) mittels Federelementen (33) einzeln mit einem gemeinsamen, auf- und abbewegbaren Trägerelement (34) verbunden sind.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausstreichwalzen (23a) mittels Federelementen (33a) einzeln mit einem gemeinsamen, auf- und abbewegbaren Trägerelement (34a) verbunden sind.
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