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Die Erfindung betrifft eine Fadenabzugsdüse für OE-Rotorspinnmaschinen,
die – zur
Ankupplung an eine wenigstens einen Permanentmagneten aufweisende
Halterung – mit
einer ferromagnetischen Haltefläche
versehen ist.
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Eine bekannte Fadenabzugsdüse dieser
Art (
DE 27 45 195 A1 )
ist durch magnetische Kupplungsmittel austauschbar mit einer einen
Fadenabzugskanal enthaltenden Halterung verbunden. Die Fadenabzugsdüse kann
dabei selbst aus ferromagnetischem Material bestehen oder aber aus
Keramik hergestellt und mit einem ferromagnetischen Ring verbunden
sein. Irgendeine Verdrehsicherung der Fadenabzugsdüse ist nicht
vorgesehen.
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Eine andere bekannte Abzugsdüse (
DE 37 29 425 A1 )
ist aus Keramik hergestellt: und weist auf ihrer der Halterung zugewandten
Seite eine ferromagnetische Scheibe auf, die den gleichen Durchmesser
hat wie die Fadenabzugsdüse.
An der Halterung ist ein Permanentmagnet aufgeklebt, der eine flache Ringscheibe
ist, mit gleichem Durchmesser wie die ferromagnetische Scheibe.
Die Ringscheibe ist über einen
Sektor von etwa 60° ausgespart,
so daß dort ein
Faserzuführkanal
vorbeigeführt
werden kann. Die Fadenabzugsdüse
ist mit einem hülsenartigen
Fortsatz in einer Bohrung des Permanentmagneten zentriert. Irgendeine
Verdrehsicherung für
die Fadenabzugsdüse
ist jedoch auch hier nicht vorgesehen.
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Magnetisch an eine Halterung ankuppelbare Fadenabzugsdüsen haben
den Vorteil verringerten Platzbedarfes, da beispielsweise ein üblicherweise vorhandenes
Befestigungsgewinde wegfällt.
Bei den heute üblichen
hohen Rotordrehzahlen, die bis zu 150.000 min-1 heranreichen,
werden die Spinnrotoren und die ihnen zugeordneten Halterungen immer
kleiner. Dies bedeutet, daß auch
für den
oder die Permanentmagneten weniger Platz zur Verfügung steht. Kleinere
Permanentmagnete haben jedoch kleinere Haltekräfte, so daß die Gefahr besteht, daß die magnetisch
an die Halterung angekuppelte Fadenabzugsdüse durch den abgezogenen und
kurbelartig umlaufenden Faden zu Drehungen angeregt wird.
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Der Erfindung liegt daher, die Aufgabe
zugrunde, eine Fadenabzugsdüse
zu schaffen, die für eine
Ankupplung auch an relativ schwache Permanentmagnete geeignet ist
und die dennoch gegen Verdrehen in Umfangsrichtung ausreichend gesichert
ist.
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Die Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Haltefläche als
nockenartige Raste von etwa 2 bis 3 mm Durchmesser ausgebildet ist,
die in eine Aussparung der Halterung einführbar und dadurch dem in der
Aussparung befindlichen Permanentmagneten zustellbar ist.
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Ein vergleichbare Fadenabzugsdüse ist zwar bereits
in der nachveröffentlichten
DE 195 02 917 A1 beschrieben,
jedoch sind in dieser Anmeldung keine Angaben über die Größe der nockenartigen Raste gemacht. Aufgrund
der erfindungsgemäßen Merkmale
ist die ferromagnetische Haltefläche
der Fadenabzugsdüse
an der Verdrehsicherung mitbeteiligt. Dadurch können bei dem zur Verfügung stehenden geringen
Platz gesonderte Verdrehsicherungen entfallen. Hinzu kommt, daß die Fadenabzugsdüse nur in
ihrer vorgesehenen korrekten Position durch die Permanentmagnete
festgehalten wird, so daß Montagefehler
von vornherein ausgeschlossen sind.
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Bevorzugt ist die nockenartige Raste – es können auch
mehrere Rasten vorgesehen sein – aus einer
kreisringartigen planen Fläche
herausgedrückt. Derartige
Prägevorgänge sind
mit hoher Genauigkeit und auch für
relativ kleine Durchmesser durchführbar.
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Zweckmäßig ist die plane Fläche für eine spielfreie
Auflage an einer zugeordneten Aufnahmefläche der Halterung vorgesehen.
Durch die spielfreie Auflage wird vermieden, daß sich Fasern zwischen der
planen Fläche
und der Aufnahmefläche
der Halterung festsetzen können.
Zur Vermeidung von Überbestimmungen
hinsichtlich der Toleranzen kann dabei gegebenenfalls ein ganz kleiner
Spalt zwischen der nockenartigen Raste und der zugeordneten Fläche des
Permanentmagneten vorhanden sein.
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In Ausgestaltung der Erfindung ist
vorgesehen, daß die
nockenartige Raste einer der Aussparung zugehörigen Gleitschräge zugeordnet
ist, die für das
Abheben der Raste vom Permanentmagneten bei einem Verdrehen der
Fadenabzugsdüse
vorgesehen ist. Dadurch läßt sich
die Fadenabzugsdüse von
Hand um ihre Einbauachse verdrehen, wodurch die Magnetkraft nachläßt, so daß die Fadenabzugsdüse leicht
aus ihrer Halterung entfernt werden kann.
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Vorteilhaft sind insgesamt zwei nockenartige Rasten
vorgesehen, die einander diametral gegenüberliegen. Es hat sich gezeigt,
daß bei
Verwendung von zwei Permanentmagneten trotz des geringen zur Verfügung stehenden
Raumes die Magnetkräfte
gerade noch ausreichen, sofern eine Verdrehsicherung vorhanden ist.
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Die Erfindung ist im nachfolgenden
Beschreibung eines Ausführungsbeispieles
näher verläutert.
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Es zeigen:
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1 in
stark vergrößertem Maßstab einen Längsschnitt
durch einen Spinnrotor und eine in diesen hineinragende Fadenabzugsdüse,
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2 in
verkleinerter Darstellung eine Ansicht auf die Fadenabzugsdüse in Pfeilrichtung
II der 1,
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3 eine
Teilansicht in wieder vergrößerter Darstellung
auf den Bereich eines Permanentmagneten in Richtung des Pfeiles
III der 1,
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4 eine
Teilansicht auf die Halterung entsprechend der Richtung des Pfeiles
IV der 3.
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Die 1 zeigt
in stark vergrößertem Maßstab einen
Ausschnitt einer Spinnstelle einer Offenend-Rotorspinnmaschine,
und zwar im Bereich eines Spinnrotors 1, der in bekannter
Weise aus einem Rotorteller 2 und einem damit fest verbundenen Schaft 3 besteht.
Der Rotorteller 2 läuft
bei Betrieb in einer nicht dargestellten Unterdruckkammer um, die an
eine Unterdruckquelle angeschlossen ist.
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Bei Betrieb ist die offene Vorderseite 4 des Rotortellers 2 mit
einer Abdeckung 5 verschlossen, die sich dichtend an die
nicht dargestellte Unterdruckkammer anlegt.
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Der Rotorteller 2 weist
in seinem hohlen Innenraum 6 eine Fasergleitfläche 7 auf,
die sich von der offenen Vorderseite 4 konisch bis zu einer
Fasersammelrille 8 erweitert. Die Fasersammelrille 8 bildet den
größten Durchmesser
des Innenraums 6 des Rotortellers 2. In der Fasersammelrille 8 werden
bei Betrieb die zu verspinnenden, zugeführten Einzelfasern abgelegt.
Die Abdeckung 5 ist mit einem Fortsatz 9 versehen,
der durch die offene Vorderseite 4 des Rotortellers 2 hindurch
bis in die Nähe
der Fasersammelrille 8 hineinragt. Zwischen dem Fortsatz 9 und
der offenen Vorderseite 4 des Rotortellers 2 gibt es
einen Überströmspalt 10 zum
Abführen
der benötigten
Spinnluft. Diese Spinnluft wird über
einen Faserzuführkanal 11 in
bekannter Weise zugeführt
und dient in nicht dargestellter Weise dem Transport von aufgelösten Einzelfasern
zur Fasergleitfläche 7.
Die Mündung 12 des
im Fortsatz 9 befindlichen Faserzuführkanals 11 ist in
unmittelbarer Nähe
der Fasergleitfläche 7 angeordnet,
gegen welche die Fasern aufgeschossen werden, von wo sie dann in
die Fasersammelrille 8 gleiten.
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Der Fortsatz 9 ist als Halterung 13 für eine Fadenabzugsdüse 14 ausgebildet.
Die Fadenabzugsdüse 14 dient
dem Abzug des ersponnenen Fadens und ragt praktisch bis an die Fasersammelrille 8 heran
und dient dem Umlenken des aus der Fasersammelrille 8 abgezogenen
Fadens in Richtung der Achse des Schaftes 3. Der ersponnene
Faden wird durch einen Fadenabzugskanal 15 der Fadenabzugsdüse 14 abgezogen
und einer nicht dargestellten Aufspuleinrichtung zugeführt.
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Die Fadenabzugsdüse 14 besitzt einen
aus Keramik bestehenden Einlauftrichter 16, der die eigentliche
Umlenkstelle des aus der Fasersammelrille 8 abgezogenen
Fadens in Richtung zum Fadenabzugskanal 15 bildet. Der
Einlauftrichter 16 ist auf eine Düsenfassung 17 aufgeklebt,
die ein aus Stahl bestehendes Formteil ist. Die Düsenfassung 17 enthält einen
hülsenartigen
Bereich, mit dem sie in einer Bohrung des Fortsatzes 9 der
Abdeckung 5 koaxial zum Schaft 3 gehalten ist.
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Die Halterung 13 weist zwei
einander diametral gegenüberliegende
Permanentmagnete 18 und 19 auf, die dem magnetischen
Ankuppeln der Fadenabzugsdüse 14 an
die Halterung 13 dienen (siehe auch 2). Zu diesem Zwecke enthält die Fadenabzugsdüse 14 zwei ferromagnetische
Halteflächen 20 und 21,
die sich möglichst
spaltfrei an die zugeordneten Flächen
der Permanentmagnete 18 und 19 anlegen sollen.
Die Permanentmagnete 18 und 19 sind als relativ
kurze Stifte von etwa 2 bis 3 mm im Durchmesser ausgebildet.
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Die Düsenfassung 17 der
Fadenabzugsdüse 14 liegt
mit einer planen kreisringartigen Fläche 22 an einer entsprechenden
Aufnahmefläche 23 der
Halterung 13 an. Damit es hinsichtlich der Toleranzen keine Überbestimmungen
gibt, kann vorgesehen sein, daß die
ferromagnetischen Halteflächen 20 und 21 ein
ganz geringes Spiel gegenüber
den Permanentmagneten 18 und 19 aufweisen. Sollte
es wegen der geringen Magnetkräfte
jedoch erforderlich sein, die ferromagnetischen Halteflächen 20 und 21 spielfrei auf
den Permanentmagneten 18 und 19 aufliegen zu lassen,
dann kann gegebenenfalls ein geringer Spalt zwischen der planen
Fläche 22 und
der Aufnahmefläche 23 vorgesehen
werden.
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Insbesondere bei schwachen Permanentmagneten 18 und 19,
wie sie bei dem zur Verfügung
stehenden geringen Raum benötigt
werden, ist es zweckmäßig, für die Fadenabzugsdüse 14 eine
Verdrehsicherung vorzusehen. Diese Funktion wird zusätzlich den
ferromagnetischen Halteflächen 20 und 21 übertragen.
Die Halteflächen 20 und 21 sind
daher als nockenartige Rasten 24 und 25 ausgebildet,
die wie die Permanentmagnete 18 und 19 einen Durchmesser
von etwa 2 bis 3 mm aufweisen. Selbstverständlich müssen die nockenartigen Rasten 24 und 25 nicht
exakt rund sein, sondern es kann aus Gründen der Herstellung oder aus
Toleranzgründen
auch eine geringfügige
Abweichung von der Rundheit zugelassen werden. Wesentlich ist nur,
daß eine
genügend
große
ferromagnetische Haltefläche 20 und 21 vorhanden
ist und daß die
Fadenabzugsdüse 14 gegen
Verdrehen gesichert wird.
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Die Permanentmagnete 18 und 19 sind
in zylindrischen Aussparungen 26 und 27 der Halterung 13 etwas
versenkt angeordnet, so daß zwischen
den oberen Stirnflächen
der Permanentmagnete 18 und 19 und der Ebene der
Aufnahmefläche 23 ein
kleiner Raum verbleibt, in welchen die nockenartigen Rasten 24 und 25 hineinragen.
Dadurch dienen die nockenartigen Rasten 24 und 25 einerseits
der magnetischen Ankupplung an die Halterung 13 und zum
anderen als Verdrehsicherung.
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Die nockenartigen Rasten 24 und 25 sind zweckmäßig aus
der planen Fläche 22 durch
einen Prägevorgang
herausgedrückt.
Dies ist hinsichtlich der Fertigung günstig und hinreichend genau.
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Damit die Fadenabzugsdüse 14 wieder
leicht von der Halterung 13 entfernt werden kann, sind
die Aussparungen 26 und 27 mit einer Gleitschräge 28 versehen
(siehe 3 und 4), die für das Abheben der ferromagnetischen
Halteflächen 20 und 21 von den
zugehörigen
Permanentmagneten 18 und 19 bei einem Verdrehen
der Fadenabzugsdüse 14 vorgesehen
ist. Durch Verdrehen der Fadenabzugsdüse 14 um ihre Achse
verringern sich somit die Magnetkräfte, so daß ohne Zuhilfenahme irgendeines
Werkzeuges, also auch ohne eine Abziehzange, die Fadenabzugsdüse 14 von
der Halterung 13 demontiert werden kann.
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Die Permanentmagnete 18 und 19 werden zweckmäßig in die
zugehörigen
Aussparungen 26 und 27 eingepreßt, und
zwar gerade so weit, daß die ferromagnetischen
Halteflächen 20 und 21 der
nockenartigen Rasten 24 und 25 möglichst
spaltfrei an den Permanentmagneten 18,19 aufliegen.