DE19532605A1 - Verfahren zum Erkunden von geplanten Tunnelstrecken - Google Patents
Verfahren zum Erkunden von geplanten TunnelstreckenInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Erkunden
von geplanten Tunnelstrecken.
Bei Tunnelbauvorhaben muß normalerweise vor Auffahren der
Tunnelstrecke ein ingenieurgeologisches Gutachten erstellt
werden, das genaue Informationen über die geologische
Beschaffenheit der zu durchbohrenden Formation enthält. Ein
derartiges Tunnelgutachten sollte Informationen über die
Lithologie, Tektonik sowie über die vorherrschenden
Grundwasserverhältnisse aufweisen, damit bei Auffahren der
Tunnelstrecke keine unvorhergesehenen Komplikationen
auftreten. Solche Komplikationen haben in der Vergangenheit
Tunnelbauvorhaben um bis zu 50% verteuert.
Bislang wurden zur Erkundung einer geplanten Tunnelstrecke
von der Oberfläche der Formation aus geologische
Tiefensondierungen durchgeführt, wobei eine Vielzahl von
vertikalen Probebohrungen erforderlich sind, die teilweise
auch eine beachtliche Tiefe aufweisen müssen. Hierdurch sind
die bekannten Verfahren zum Erkunden einer geplanten
Tunnelstrecke aufwendig und teuer, in ihrem Erfassungsgrad
der eigentlichen Tunnelstrecke jedoch sehr unzureichend (max.
5-10% der künftigen Tunnelstrecke erfahren eine direkte
Erfassung).
Es ist das der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende
Problem, ein Verfahren zum Erkunden einer geplanten
Tunnelstrecke zu schaffen, das eine Erkundung entlang der
gesamten Tunnelstrecke erlaubt und gleichzeitig effizient
ist.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch ein Verfahren nach
Anspruch 1, wobei unter einer im wesentlichen horizontal
verlaufenden Tunnelstrecke jede Tunnelstrecke verstanden
wird, die überwiegend unter einem Winkel von <45° zur
Horizontalen verläuft.
Erfindungsgemäß wird zunächst die Geologie entlang der
geplanten Tunnelstrecke vorerkundet, um eine Pilotbohrung
vorzubereiten. Nachdem durch diese Vorerkundung erste
Informationen über die vorhandene Geologie erhalten sind,
wird in einem zweiten Schritt mit einem im Bohrverlauf
lenkbaren Bohrkopf entlang der geplanten Tunnelstrecke eine
durchgehende Pilotbohrung erstellt. Schließlich werden aus
der Pilotbohrung Proben entnommen, und es wird eine
petrographische, tektonische und z. B. geophysikalische
Bohrlocherkundung durchgeführt.
Durch das erfindungsgemäße Verfahren ergeben sich erhebliche
Vorteile gegenüber den herkömmlichen Erkundungsverfahren. Da
erfindungsgemäß erstmals eine durchgehende, im wesentlichen
horizontal verlaufende Pilotbohrung erstellt wird, kann mit
Hilfe dieser Pilotbohrung die gesamte Tunnelstrecke auf ihrer
ganzen Länge erkundet werden. Gleichzeitig ist eine gezielte
und selektive Probennahme entlang der gesamten Tunnelstrecke
möglich, wodurch auch schwierige Gebirgsbereiche erkannt
werden können. Da keine langen Vertikalbohrungen erforderlich
sind und da ein sehr schneller Bohrvortrieb ohne Umsetzen der
Geräte möglich ist, ist das erfindungsgemäße Verfahren sehr
schnell und kostengünstig und damit effizient. Schließlich
können durch das erfindungsgemäße Verfahren die
Erkundungsdaten genau an der Stelle gewonnen werden, an denen
später der Tunnel gebohrt werden soll, d. h. es erfolgt eine
100%ige Erkundung der künftigen Tunnelstrecke.
Ein im Bohrverlauf lenkbarer Bohrkopf zum Erstellen von
durchgehenden, im wesentlichen horizontalen Bohrungen ist
zwar bereits bekannt (vgl. DE 40 16 965 A1). Jedoch wurde
bislang noch nicht vorgeschlagen, derartige Bohrköpfe zum
Erkunden einer geplanten Tunnelstrecke heranzuziehen.
Weiterhin war es bislang nicht möglich, gekrümmte
Tunnelstrecken bohrtechnisch zu erschließen, was mit
lenkbaren Bohrköpfen nun technisch möglich ist.
Für Tunnelvortriebe sind Verformungsmessungen des Gebirges im
Vorfeld des eigentlichen Tunnelanbruchs sehr wesentlich.
Üblicherweise geschieht dies bisher durch die Anlage von
Erkundungsstollen, die sehr teuer sind, in die
Spannungsmeßgeräte eingebaut werden. Erst nach einer Meß- und
Beobachtungszeit wird ein Tunnelausbruch begonnen. Die
Messung aus einem Pilotbohrloch spart hier beachtliche Kosten
ein. Bei langen Tunnelauffahrungen sind nach der
Tunnelherstellung noch Verformungsmessungen während des
Betriebes in extra angelegten Seitenstollen erforderlich.
Diese können künftig entfallen, da aus dem Pilotbohrloch auch
seitliche, sackgassenförmige Abzweigungen zur Installation
von Meßstollen möglich sind, so daß Verformungsmessungen hier
auch vor, während und nach der Tunnelauffahrung möglich sind.
Sollte die Pilotbohrung später nicht die Mittelachse des
künftigen Tunnels darstellen, sondern z. B. eine seitliche
Versorgungsstrecke oder eine mittig angeordnete
Versorgungsstrecke bei Doppeltunneln, oder außerhalb des
Profils der Sohlentwässerung oder Firstbelüftung dienen, so
ist dies bohrtechnisch auch darstellbar. Auch für
nachträgliche Versorgungsstrecken zu bestehenden oder
erweiterungsbedürftigen Tunnelstrecken sind Pilotbohrungen
durchführbar. Gleiches gilt für Fluchtweg- oder
Bewetterungstunnel, die zusätzlich oder nachträglich
installiert werden müssen.
Ebenso sind spannungsmeßtechnische und hydrogeologische
Untersuchungen möglich, die für den Vortrieb und späteren
Ausbau des Tunnels entscheidende Daten liefern. So kann der
in der Pilotbohrung feststellbare Wasserandrang die
Dimensionierung und die Einläufe des
Tunnelentwässerungssystems definieren, während die
spannungsmeßtechnischen Daten den Ausbruchsquerschnitt im
Hinblick auf den verstellbaren festlegbaren Wandstärkenbedarf
des Tunnels definieren. Auch während des Vortriebes sind
Spannungsmessungen im jeweils verbleibenden Teil des
Pilotbohrloches möglich. Dies kann in entscheidender Weise
Informationen über aufgehende Entlastungsklüfte liefern,
welche für spontane Einbruchsereignisse verantwortlich sind.
Derartige Informationen aus dem Auffahrungsvorfeld waren
bisher nicht erhältlich.
Zur Vorerkundung der Geologie können beispielsweise
Bohrlochkameras, Akustik-Sonden z. B. (Digital Acoustic
Borehole Televiewer), Bohrloch-Radarantennen,
Widerstandsmeßsonden (resistivity imaging tool,
microresistivity), Gamma-Sonden, Ultrasonic-Sonden, Pulsed
neutron-Sonden etc. verwendet werden. Eine weitere Methode
ist beispielsweise die sogenannte Widerstands-Tiefensondierung,
die zur Bestimmung vertikaler
Schichtenfolgen insbesondere bei horizontaler Lagerung von
Schichten unterschiedlicher Mächtigkeiten und spezifischer
Widerstände dient.
Bei der Widerstands-Tiefensondierung werden zwei
Stromelektroden in die Erdoberfläche eingesetzt, durch die
ein Gleichstrom einer Stromquelle fließt. Zwei weitere
Potentialelektroden, die ebenfalls in die Erdoberfläche
eingesetzt werden, sind mit einem Spannungsmeßgerät
verbunden. Durch Messung der Spannung an verschiedenen
Stellen der Erdoberfläche läßt sich der spezifische
elektrische Widerstand der geologischen Formation ermitteln,
und hierdurch lassen sich Rückschlüsse auf den geologischen
Aufbau der Formation erzielen. Durch manuelle Änderung der
Elektrodenkonfigurationen kann der Meßaufbau jeweils der
geologischen Aufgabe, der petrophysikalischen Situation und
den geometrischen Verhältnissen angepaßt werden. Der Abstand
der Meßprofile und der Meßpunkte bestimmt dabei das
Auflösungsvermögen der Widerstands-Tiefensondierung.
Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind durch die
Unteransprüche gekennzeichnet.
So kann die Pilotbohrung vorteilhafterweise im wesentlichen
entlang der Mittellinie der geplanten Tunnelstrecke erstellt
werden, auch wenn diese einen gekrümmten Verlaufhaben
sollte. Hierdurch wird die Erkundung genau in dem Bereich
durchgeführt, der beim Auffahren der Tunnelstrecke entfernt
werden muß. Gleichzeitig läßt sich die so erstellte
Pilotbohrung in diesem Fall als Orientierungshilfe beim
Auffahren der Tunnelstrecke einsetzen, ohne daß weitere
(teuere) Positionsmessungen vorgenommen werden müssen. Da
heutzutage Pilotbohrungen mit einer hohen Genauigkeit
erstellt werden können, können durch diese vorteilhafte
Ausführungsform der Erfindung erhebliche Kosten und auch Zeit
eingespart werden, die anderenfalls zur Positionssteuerung
der Tunnelbohrmaschinerie erforderlich sind.
Nach einer weiteren Ausbildung der Erfindung können bereits
beim Erstellen der Pilotbohrung Bohrfortschrittsparameter
aufgezeichnet werden, die anschließend zur Bohrlocherkundung
mitherangezogen werden können. Da sich bereits beim Bohren
der Pilotbohrung aus derartigen Bohrfortschrittsparametern
wertvolle Informationen auf die Beschaffenheit der zu
durchbohrenden Formation erhalten lassen, können
erfindungsgemäß diese Informationen zur Bohrlocherkundung
verwendet werden. Beispielsweise kann durch Messen des
Bohrandruckes, der Vortriebsgeschwindigkeit oder auch der
Abrasion des Bohrkopfes auf die Festigkeit, den
Gefügeverbund, die Klüftigkeit und anderes der vorhandenen
Fels- oder Erdformation rückgeschlossen werden.
Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann bei
der erfindungsgemäß vorgesehenen Probenentnahme der
Spülungsrückfluß der Pilotbohrung verwendet werden, um Proben
zu entnehmen. Hierdurch entfallen aufwendige Probenentnahmen
und durch In-Bezug-Setzen des Bohrfortschrittes mit den
Proben aus dem Spülungsrückfluß der Pilotbohrung läßt sich
die vorhandene Formation bereits vorteilhaft analysieren.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der
Erfindung werden bei der Probenentnahme seitliche
Probebohrungen durchgeführt, die von der im wesentlichen
vertikalen Pilotbohrung ausgehen. Dieses Verfahren, das auch
unter dem Begriff "side wall coring" grundsätzlich bekannt
ist, wurde bislang jedoch noch nicht in Zusammenhang mit
einer horizontalen Pilotbohrung vorgeschlagen. Gleichzeitig
ist hierdurch eine gezielte und selektive Probennahme entlang
der gesamten Tunnelstrecke möglich.
Nach einer weiteren Ausbildung der vorliegenden Erfindung
können bei der Bohrlocherkundung auf herkömmliche Weise
geophysikalische Sonden durch das Bohrloch gezogen werden.
Derartige Sonden können beispielsweise Bohrlochkameras,
Akustik-Sonden z. B. (Digital Acoustic Borehole Televiewer),
Bohrloch-Radarantennen, Widerstandsmeßsonden (resistivity
imaging tool, microresistivity), Gamma-Sonden, Ultrasonic-Sonden,
Pulsed neutron-Sonden etc. sein.
Derartige geophysikalische Sonden sind aus dem Stand der
Technik grundsätzlich bekannt. So beschreibt beispielsweise
die EP 0 384 823 A1 eine geoelektrische Sonde in Form eines
Meßblockes, der mit einer zentralen Elektrode versehen und in
eine Testbohrung abgelassen wird. Zur Fokussierung der
Testströme sind ein aktives und ein passives
Fokussierungssystem vorgesehen. Allerdings wurde bislang
nicht vorgeschlagen, derartige Sonden in Zusammenhang mit
durchgehenden horizontalen Pilotbohrungen zu verwenden.
Nach einer weiteren besonders vorteilhaften Ausführungsform
der Erfindung wird bei der Bohrlocherkundung ein
Elektrodenmeßstrang mit mindestens sechs Elektroden in das
Bohrloch der Pilotbohrung eingeführt. Hierbei sind die
Elektroden an dem Meßstrang unter gleichen gegenseitigen
Abständen angeordnet und der Meßstrang weist mehrere
elektrische Anschlußleitungen auf, die von mindestens einem
Ende des Meßstranges zu den Elektroden führen. Ferner wird
bei dieser vorteilhaften Ausführungsform ein Strom durch zwei
Elektroden des Meßstranges geleitet, und es wird zwischen
zwei anderen Elektroden des Meßstranges gemessen. Schließlich
werden die Elektroden innerhalb des Bohrloches versetzt, und
es werden erneut zwei Elektroden von Strom durchflossen und
die Spannung zwischen zwei weiteren Elektroden wird gemessen.
Durch einen derartigen Meßstrang lassen sich unterschiedliche
Elektroden, die an dem Meßstrang angeordnet sind, von dem
Ende des Meßstranges aus ansteuern, so daß dieser nicht
verschoben oder ausgetauscht werden muß. Das Erzielen
unterschiedlicher Eindringtiefen kann auf einfachste Weise
dadurch erfolgen, daß unterschiedlich weit
auseinanderliegende Elektroden für die Messung herangezogen
werden. Gleichzeitig lassen sich mit dem erfindungsgemäßen
Meßstrang die unterschiedlichsten Elektrodenanordnungen
verwirklichen, ohne daß die Elektroden selbst versetzt werden
müßten.
Der Meßstrang kann vorteilhafterweise flexibel sein, was ein
Aufrollen oder Aufwickeln des Meßstranges bedeutend
erleichtert. Ferner können die Elektroden in einem Abstand
von ca. 50 bis 200 cm an dem Meßstrang angeordnet sein,
vorzugsweise in einem Abstand von 100 cm. Durch einen
Meßstrang mit derartig beabstandeten Elektroden läßt sich
eine sehr gute Auflösung erzielen.
Auch kann der Körper des Meßstranges durch die
Anschlußleitungen gebildet sein, die von den Elektroden
ringförmig umgeben sind. Eine solche Ausführungsform ist sehr
kostengünstig und einfach herzustellen, da lediglich die
ringförmigen Elektroden in regelmäßigen Abständen an den
Anschlußleitungen befestigt werden müssen, die durch die
Elektroden hindurchgeführt werden.
Nach einer weiteren Ausbildung können die Elektroden des
Meßstranges ringförmig und in einen Kunststoffschlauch
eingearbeitet sein, in dessen Innerem die Anschlußleitungen
verlaufen. Eine solche Ausführungsform ist sehr robust und
wenig störungsanfällig, da die Anschlußleitungen im Inneren
des Kunststoffschlauches geschützt sind.
Der erfindungsgemäße verwendete Meßstrang kann eine Länge
<100 m, vorzugsweise <400 m aufweisen und kann durchaus
auch die Länge von Kilometern annehmen, abhängig von der
Länge des zu erstellenden Tunnels. Ein derartig langer
Meßstrang in der Größenordnung von 100 m oder mehr ermöglicht
die geoelektrische Erfassung eines sehr großräumigen
Gebietes, ohne daß jedoch Elektroden versetzt werden müßten.
Insbesondere bei einem Meßstrang der obengenannten Länge ist
es vorteilhaft, wenn die Anschlußleitungen zwei
Stromleitungen, zwei Spannungsleitungen und zwei
Signalleitungen aufweisen. Hierdurch ist innerhalb des
Meßstranges ein zweiadriger Strombus und ein zweiadriger
Spannungsbus vorgesehen. Durch die beiden Signalleitungen
lassen sich die jeweiligen Elektroden auf die einzelnen
Busleitungen schalten, so daß eine beliebige Anzahl von
Elektroden mit nur wenigen Anschlußleitungen angesteuert
werden kann. Hierbei hat sich eine weitere Ausbildung als
vorteilhaft erwiesen, bei der jede Elektrode des Meßstranges
über eine am Meßstrang angeordnete Schalteinrichtung mit
einer Stromleitung und einer Spannungsleitung des Meßstranges
verbindbar ist. Sofern jede erste Elektrode mit einer der
beiden Stromleitungen und einer der beiden Spannungsleitungen
verbindbar ist und jede zweite Elektrode mit der anderen der
beiden Stromleitungen und der anderen der beiden
Spannungsleitungen verbindbar ist, kann der
schaltungstechnische Aufwand reduziert werden. Die
obengenannte Schalteinrichtung kann vorzugsweise über die
Signalleitung aktivierbar und digital ansteuerbar sein. Bei
dieser Ausführungsform wird jeder Schalteinrichtung eine
digitale Adresse zugeordnet, so daß jede Schalteinrichtung
über den Signalbus angesteuert werden kann. Bei einer
erfolgten Ansteuerung schaltet die Schalteinrichtung die
zugeordnete Elektrode auf die gewünschte Ader des Strombusses
oder des Spannungsbusses. Eine Abschirmung der
Anschlußleitung ist insofern vorteilhaft, als die
geoelektrischen Messungen dann nicht gestört werden.
Zur erleichterten Bohrlocherkundung kann ein Meßsystem
verwendet werden, das eine Stromquelle, ein Spannungsmeßgerät
und einen oben beschriebenen Elektrodenmeßstrang aufweist.
Eine Anschlußvorrichtung kann an einem Ende des Meßstranges
mit den Anschlußleitungen verbunden sein und die Stromquelle
sowie das Spannungsmeßgerät mit vier beliebigen Elektroden
des Meßstranges elektrisch verbinden. Ein derartiges
Meßsystem ermöglicht in Verbindung mit dem Meßstrang völlig
neue Möglichkeiten bei der Bohrlocherkundung. Wenn
beispielsweise ein Meßstrang größerer Länge oberhalb einer
geplanten Tunnelstrecke auf einer geologischen Formation
ausgelegt wird, so kann mit Hilfe des obigen Meßsystemes die
gesamte Formation über ihre gesamte Länge kartiert werden,
ohne daß Elektroden noch versetzt werden müßten. Hierbei läßt
sich durch Wahl der jeweiligen Strom- und Potentialelektroden
die gewünschte Eindringtiefe und das zu untersuchende
Teilgebiet problemlos einstellen. Ebenso ist ein Versetzen
der Elektroden möglich, ohne daß diese physikalisch versetzt
werden müßten, indem lediglich andere Elektroden des
Meßstranges verwendet werden.
Jede Schalteinrichtung des Meßstranges kann über die beiden
Signalleitungen mit der Anschlußvorrichtung des Meßsystemes
verbunden sein und von der Anschlußvorrichtung selektiv
ansteuerbar sein. Besonders vorteilhaft ist dabei die
Ansteuerung über eine digitale Adresse, d. h. jeder
Schalteinrichtung wird eine digitale Adresse zugeordnet, die
von der Anschlußvorrichtung angesprochen werden kann. Bei
Ansprechen einer solchen Adresse wird demnach die zugeordnete
Elektrode auf eine gewünschte Signalleitung des Strombusses
oder des Spannungsbusses geschaltet. Das Meßsystem und dessen
Anschlußvorrichtung kann vorzugsweise von einem Computer
ansteuerbar sein. Hierdurch erhält man ein vollautomatisches
Bohrlocherkundungssystem mit noch nicht dagewesenen
Möglichkeiten, das innerhalb kürzester Zeit eine detaillierte
Erfassung der geologischen Formation erlaubt, durch die der
Tunnel gebohrt werden soll, und das gleichzeitig sehr
kostengünstig arbeitet. Die Kosten eines derartigen Systemes
liegen bei ca. einem Drittel der Kosten von vergleichbaren
seismischen Systemen.
Bei dem Verfahren zur Bohrlocherkundung gemäß Anspruch 9 wird
der oben beschriebene Elektrodenmeßstrang in das Bohrloch der
Pilotbohrung eingesetzt. Im Anschluß daran wird ein Strom
durch zwei Elektroden des Meßstranges geleitet und die
entstehende Potentialdifferenz zwischen zwei anderen
Elektroden wird gemessen. Im Anschluß daran kann die
Potentialdifferenz zwischen zwei innerhalb des Bohrloches
versetzten Elektroden gemessen werden.
Durch dieses neuartige Meßverfahren ist es unter Zuhilfenahme
des oben beschriebenen Meßstranges erstmals möglich,
detaillierte Informationen über eine geologische Formation im
unmittelbaren Bereich einer geplanten Tunnelstrecke zu
erhalten, wobei die Eindringtiefe durch Verwendung
unterschiedlicher Elektroden des Meßstranges frei gewählt
werden kann. Es müssen also nicht - wie dies bislang im Stand
der Technik dem Fall war - jeweils unterschiedliche Sonden in
vertikale Probebohrungen mit großer Tiefe eingesetzt werden.
Eine besonders vorteilhafte Variante des oben beschriebenen
Verfahrens wird dadurch erzielt, daß das Versetzen der
Elektroden innerhalb des Bohrloches dadurch erfolgt, daß
andere Elektroden des gleichen Meßstranges verwendet werden.
Hierdurch läßt sich der geologische Aufbau entlang des
gesamten Bohrloches erfassen, ohne daß der Meßstrang
mechanisch versetzt oder bewegt werden müßte. Gleichzeitig
läßt sich die Eindringtiefe, die von dem Relativabstand der
Elektroden abhängig ist, durch Wahl der entsprechenden
Elektroden frei einstellen.
Durch diese vorteilhafte Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Verfahrens läßt sich erstmals eine
geologische Formation größeren Ausmaßes "durchleuchten", ohne
daß eine Vielzahl von vertikalen Testbohrungen angebracht
werden müßte. Gleichzeitig ist es nicht erforderlich, den
Elektrodenmeßstrang innerhalb des Bohrloches mehrfach
mechanisch zu versetzen.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausbildung der vorliegenden
Erfindung betrifft diese ein Verfahren zur Bohrlocherkundung
nach Anspruch 12. Hierbei werden einerseits Elektroden in das
im wesentlichen horizontale Bohrloch der Pilotbohrung
eingeführt, wobei zusätzlich weitere Elektroden an der
Erdoberfläche angesetzt werden. Bei diesem Verfahren werden
mindestens zwei Potentialelektroden in das Bohrloch
eingeführt. Als nächster Schritt wird ein Strom durch zwei
Stromelektroden geleitet, die an der Oberfläche angesetzt
sind. Durch Messen der Spannung zwischen den beiden
Potentialelektroden läßt sich der zwischen den an der
Erdoberfläche angesetzten Elektroden und den innerhalb des
Bohrloches befindlichen Elektroden befindliche
Gesteinskomplex "durchstrahlen", so daß völlig neue
Informationen in einer bislang noch nicht dagewesenen
Informationsdichte erhalten werden können. Durch Wiederholen
der Spannungsmessung zwischen den beiden Potentialelektroden
innerhalb des Bohrloches mit jeweils innerhalb des Bohrloches
versetzten Elektroden läßt sich der zwischen Bohrloch und
Erdoberfläche befindliche Gesteinskomplex vollständig
kartieren, wobei beliebige Schnittebenen vorgenommen werden
können, weshalb dieses Verfahren auch als geoelektrische
Tomographie bezeichnet wird.
Als besonders vorteilhaft erweist sich hierbei, wenn als
Potentialelektroden ein Elektrodenmeßstrang der oben
beschriebenen Art in das Bohrloch eingeführt wird. Da das
Bohrloch durchgängig ist, kann der Elektrodenmeßstrang nach
Erstellen des Bohrloches an dem Bohrgestänge durch das
Bohrloch gezogen werden, so daß ein Verlegen des Meßstranges
innerhalb kürzester Zeit möglich ist.
Auch wenn das Versetzen der Potentialelektroden innerhalb des
Bohrloches durch mechanisches Versetzen des Meßstranges
erreicht werden kann, besteht eine besonders vorteilhafte
Verfahrensweise darin, zur Kartierung der Gesteinsformation
lediglich andere Elektroden des Meßstranges als
Potentialelektroden zu verwenden. Dies kann unter Verwendung
des oben beschriebenen erfindungsgemäßen Meßsystemes auf
einfachste Weise dadurch erfolgen, daß andere Elektroden
aktiviert oder verschaltet werden, so daß der Meßtechniker
von seinem Meßplatz aus, die gesamte geologische Formation
entlang des Bohrloches und oberhalb des Bohrloches vermessen
kann, ohne daß tatsächlich Elektroden mechanisch versetzt
werden müßten. Durch Verwendung von computergesteuerten
Meßprogrammen eröffnen sich durch das erfindungsgemäße
Verfahren ungeahnte Möglichkeiten.
Eine weitere Ausführungsform des oben beschriebenen
Verfahrens wird dadurch erzielt, daß nicht nur die innerhalb
des Bohrloches befindlichen Elektroden variiert werden,
sondern daß auch zumindest eine der Stromelektroden an der
Erdoberfläche versetzt wird. Hierdurch wird die Auflösung der
erhaltenen Messungen bedeutend erhöht.
Sofern als Stromelektrode bei den oben beschriebenen
Verfahren eine Elektrode eines Meßstranges verwendet wird,
ist das beschriebene Verfahren der geoelektrischen
Tomographie noch weiterverbessert, da in diesem Fall das
Versetzen der Stromelektroden an der Erdoberfläche ebenfalls
nicht mehr mechanisch erfolgen muß, sondern durch Wahl
unterschiedlicher Elektroden des Meßstranges erfolgen kann.
In diesem Fall empfiehlt sich die Verwendung von Adaptern,
welche die Elektroden stabartig verlängern. Derartige
Adapter, die ein Einleiten der Meßströme in das Erdreich
erleichtern, können in das Erdreich eingesteckt werden. Für
die Verwendung im Erdreich können die Adapter spießartig
ausgebildet sein und mit Hilfe einer Gelenkschelle an den
Ringelektroden befestigt werden.
Weiterhin kann das Bohrloch für Temperaturmeßkabel, für
Feuchtesensorkabel, für Spannungsmeßeinrichtungen und andere
Instrumente zur gebirgsmechanischen und hydrogeologischen
Überwachung genutzt werden.
Nach einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein
Verfahren zum Auffahren eines Tunnels vorgesehen, bei dem
zunächst ein Erkunden der geplanten Tunnelstrecke nach einem
der oben beschriebenen Verfahren erfolgt. Anschließend wird
die Tunnelstrecke aufgefahren, wobei eine Orientierung des
Vortriebs an der Pilotbohrung erfolgt. Wie eingangs bereits
erwähnt wurde, können heutzutage mit Hilfe von im Bohrverlauf
lenkbaren Bohrköpfen hochgenaue Bohrungen durchgeführt
werden, so daß der eigentliche Tunnelverlauf bereits durch
die Pilotbohrung bestimmt werden kann. Sofern sich beim
Auffahren der Tunnelstrecke die Bohrmaschinerie an der
Pilotbohrung orientiert, d. h. dem Verlauf der Pilotbohrung
folgt, müssen keine weiteren Positionsmessungen oder
-korrekturen vorgenommen werden, damit der Tunnel den
gewünschten Verlauf enthält.
Die Pilotbohrung kann auch zur Gestängeführung für
Aufweitbohrungen, z. B. nach dem Raise-Bohrverfahren, genutzt
werden. Bei entsprechend großer bzw. mehrfacher
Aufweitbohrung läßt sich auf diese Weise der Soll-Tunnelquerschnitt
erstellen.
Nach einer weiteren Ausbildung dieses Verfahrens kann beim
Auffahren der Tunnelstrecke die Pilotbohrung gleichzeitig zur
Vorfeldentwässerung herangezogen werden. Hierzu kann es
vorteilhaft sein, die Pilotbohrung als freie Drainage zu
nutzen oder sie bei Lockergestein zu einer Drainageleitung
auszubauen.
Beim Auffahren des Tunnels kann nach einer weiteren
Ausbildung die Pilotbohrung zu einem Einbruchsbohrloch für
bergtechnische Auffahrungen erweitert werden. Auch kann die
Pilotbohrung während des Tunnelbaus zur Verlegung von
Kommunikationsleitungen und Versorgungsleitungen verwendet
werden.
Vorfeldentwässerungen werden oft auch zu einer hydraulischen
Entspannung des Gebirges benötigt, auch um Wassereinbrüche
während der Tunnelauffahrung zu vermeiden. Solche
Wassereinbrüche können den gesamten Vortrieb beeinträchtigen
und zum Teil zum Stillstand bringen. Aufwendige Umplanungen,
Zusatzmaßnahmen und Zeitverzögerungen sind die Folge.
Mittels der Pilotbohrung können jedoch Entwässerungen in
Gegenrichtung zum Vortrieb vorgenommen werden. Ein
entsprechend dem Vortrieb versetzbarer Packer wird als
künstliche Wasserscheide im Bohrloch installiert, bei
gegenläufigem Gefälle kann mittels Tauchpumpe für die
Abförderung des Wasserandranges gesorgt werden.
Bei sehr starkem Wasseranfall kann die Pilotbohrung
aufgeweitet werden, um querschnittseitig die anfallenden
Wassermengen aufnehmen zu können.
Nachfolgend wird die vorliegende Erfindung rein beispielhaft
anhand vorteilhafter Ausführungsformen unter Bezugnahme auf
die beigefügten Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer bergartigen
geologischen Formation, in die eine horizontale
Pilotbohrung eingebracht wird;
Fig. 2 eine schematische Darstellung der Formation von
Fig. 1, wobei aus der Pilotbohrung Gesteinsproben
entnommen werden;
Fig. 3 eine schematische Darstellung der Formation von
Fig. 1, wobei in die Pilotbohrung ein Meßstrang
eingeführt ist;
Fig. 4 eine schematische Darstellung der Formation von
Fig. 1, wobei eine begonnene Tunnelauffahrung
dargestellt ist.
Fig. 1 zeigt eine bergartige geologische Formation, wobei
Bereiche mit unterschiedlichem geologischen Aufbau
unterschiedlich stark schraffiert dargestellt sind.
Um die in Fig. 1 dargestellte Pilotbohrung entlang einer
geplanten Tunnelstrecke einbringen zu können, wird gemäß dem
vorgeschlagenen Verfahren zunächst die Geologie entlang der
geplanten Tunnelstrecke vorerkundet. Dieses Vorerkunden kann
aufherkömmliche Weise durch geoelektrische Tiefensondierung
von der Oberfläche aus erfolgen, wie dies eingangs
beschrieben wurde. Nachdem durch diese Vorerkundung
Informationen über die grundsätzliche Beschaffenheit der
Formation erhalten wurden, wird eine durchgehende
Pilotbohrung 12 erstellt. Hierzu wird eine Bohrapparatur 14
eingesetzt, die mit Hilfe eines im gesamten Bohrverlauf
lenkbaren Bohrkopfes eine Pilotbohrung entlang der geplanten
Tunnelstrecke erstellt. Durch die Informationen, die im
Rahmen der Vorerkundung erhalten wurden, läßt sich das zum
Erstellen der Pilotbohrung geeignete Bohrgerät entsprechend
wählen.
Nach dem Vorerkunden und dem Erstellen der durchgehenden
Pilotbohrung 12 werden aus der Pilotbohrung Proben entnommen,
um die geplante Tunnelstrecke weiterzuerkunden. Dies kann
durch Probenentnahme aus dem Spülungsrückfluß der
Pilotbohrung erfolgen. Es können jedoch auch ausgehend von
der Pilotbohrung 12 an verschiedenen Stellen derselben
seitliche Probebohrungen 16 durchgeführt werden (vgl.
Fig. 2), wobei das Ergebnis dieser Probebohrungen an das Ende
der Pilotbohrungen gefördert wird.
Zur weiteren geophysikalischen Bohrlocherkundung können z. B.
geoelektrische Sonden durch das Bohrloch gezogen werden. Es
kann jedoch auch ein eingangs beschriebener
Elektrodenmeßstrang 18 in das Bohrloch der Pilotbohrung
eingeführt werden, der in Fig. 3 dargestellt ist. Der
Meßstrang 18 weist eine Vielzahl von Elektroden 20 auf, die
an diesem unter gleichen gegenseitigen Abständen angeordnet
sind, wobei elektrische Anschlußleitungen von einem Ende des
Meßstranges zu jeder einzelnen Elektrode geführt sind. Ein
solcher Meßstrang 18 kann nach Erstellen des Bohrloches 12
durch Ankoppeln an das Bohrgestänge ohne weiteres durch das
Bohrloch 12 gezogen werden.
Zur Durchführung der geoelektrischen Bohrlocherkundung werden
zwei Elektroden des Meßstranges als Stromelektroden (A₁, B₁)
beschaltet und zwei weitere Elektroden werden als
Potentialelektroden (M₁, Ni) beschaltet. Durch Messen der
entstehenden Potentialdifferenz lassen sich die
geoelektrischen Daten erzielen. Insbesondere ist es durch
Verwendung des Meßstranges möglich, die jeweils passende
Elektrodenanordnung zu wählen, indem lediglich jeweils andere
Elektroden zugeschaltet werden bzw. indem zwischen den
Elektroden umgeschaltet wird. Hierbei können bekannte
Anordnungen verwendet werden, wie z. B. die Wenner-Anordnung
(Ai, Mi, Ni, Bi), die Dipol-Anordnung (Ai, Bi, Mi, Ni) oder
die Carpenter-Anordnung (Ai, Mi, Bi, Ni). Für die
Untersuchung in Gebieten mit homogener Schichtbildung und
unterschiedlicher Neigung wird vorrangig die Wenner-Anordnung
eingesetzt. Für die Kartierung von steilstehenden
Inhomogenitäten, wie Verwerfungen und anderem, ist es jedoch
günstiger, Messungen mit der Dipol-Anordnung durchzuführen.
Der Abstand zwischen den einzelnen Elektroden bestimmt die
Eindringtiefe, kann jedoch durch Zuhilfenahme des Meßstranges
nahezu frei gewählt werden. Die Elektroden können einen
gegenseitigen Abstand von 1 m aufweisen.
Für eine noch genauere Erkundung der Tunnelstrecke kann eine
sogenannte geoelektrische Tomographie durchgeführt werden
(vgl. Anspruch 12). Hierzu wird, wie in Fig. 3 gezeigt, ein
Meßstrang 18 in das horizontale Bohrloch 12 der Pilotbohrung
eingebracht, wobei an dem Meßstrang eine Vielzahl von
Elektroden in gleichmäßigen Abständen angeordnet ist. Die
Anschlußleitungen der einzelnen Elektroden des Meßstranges
sind zu einem Ende des Meßstranges geführt. Die Elektroden 20
(M₁, N₁, M₂, N₂ bzw. Mn, Nn) werden so gewählt, daß der zu
untersuchende Gesteinskomplex komplett "durchstrahlt", d. h.
durchströmt, werden kann. Um eine "Schattenbildung" eines
niederohmigen Störkörpers erfassen zu können, wird eine
Stromelektrode (nicht dargestellt) an einer Stelle der
Erdoberfläche fixiert und eine weitere Stromelektrode (nicht
dargestellt) wird in weiter Entfernung von der Meßstelle im
Erdboden angebracht. Zur Messung werden zunächst die
Potentialelektroden entlang der Strecke des Bohrloches
bewegt, was durch mechanische Bewegung des Meßstranges
erfolgen kann. Einfacher ist jedoch die Verwendung von
unterschiedlichen Elektroden des Meßstranges. Wenn sich eine
"Schattenbildung" abzeichnet, so muß zur Abgrenzung der
Umrisse des Störkörpers die Messung von mehreren
Stromelektrodenpositionen aus wiederholt werden. Im Anschluß
kann die Stromelektrode an eine andere Stelle versetzt werden
oder, wenn für die Stromelektroden ebenfalls ein Meßstrang
eingesetzt wird, wird die danebenliegende Stromelektrode
aktiviert und die Messung wird wiederholt.
Es können auch Stromelektroden und Spannungselektroden
vertauscht sein, d. h. die Elektroden innerhalb des Bohrloches
werden als Stromelektroden eingesetzt, wohingegen die an der
Erdoberfläche befindlichen Elektroden als Potentialelektroden
herangezogen werden.
Die oben beschriebene geoelektrische Tomographie eignet sich
hervorragend zur Lokalisierung von Auflockerungszonen und
tektonischen Störungen, zur Ortung von Wasserwegigkeiten und
Wassereinschlüssen, und es kann zwischen parallel
verlaufenden Bohrlöchern eine Inventur von vorhandenen
Strecken auf nieder- oder hochohmige Bereiche untersucht
werden.
Der in Fig. 3 nur schematisch dargestellte Meßstrang 18 weist
eine Vielzahl von ringförmigen Elektroden 20 auf, die an dem
Meßstrang unter einem jeweils gleichen Abstand von 100 cm
angeordnet sind. Die ringförmigen Elektroden 20 sind in einen
Kunststoffschlauch so eingearbeitet, daß der ringförmige
Außenumfang der metallenen Elektroden 20 frei bleibt. Die
Anschlußleitungen für die jeweiligen Elektroden 20 verlaufen
innerhalb des Kunststoffschlauches und sind abgeschirmt.
Insgesamt ist der Meßstrang flexibel und läßt sich problemlos
auf eine Kabeltrommel aufwickeln.
Innerhalb des Meßstranges 18 verlaufen zwei
Spannungsleitungen, die einen Spannungsbus bilden, zwei
Stromleitungen, die einen Strombus bilden, sowie eine
zweipolige Signalleitung. Ferner ist zur Spannungsversorgung
eine Leitung vorgesehen.
Der Meßstrang weist in seinem Inneren eine Schalteinrichtung
auf, die einen Umschalter enthält, der die Elektrode 20
wahlweise mit den Anschlußleitungen des Strombusses und des
Spannungsbusses verbindet. Bei Aktivierung der
Schalteinrichtung über eine am Ende des Meßstranges 18
angeordnete Anschlußvorrichtung (nicht dargestellt), kann die
Elektrode 20 auf jede Anschlußleitung geschaltet werden. Die
Schalteinrichtung ist an die Versorgungsspannung
angeschlossen und wird über die Signalleitung aktiviert. Das
Ansprechen der Schalteinrichtung erfolgt über eine digitale
Adresse, wobei über einen vorgesehenen Digitalcode
eingestellt werden kann, auf welchen Bus die zugeordnete
Elektrode 20 geschaltet werden soll. Selbstverständlich ist
jeder Elektrode 20 eine Schalteinrichtung zugeordnet. Die
Schalteinrichtung besteht aus einem kleinen elektronischen
Schaltkreis und ist innerhalb des Meßstranges aufgenommen.
Zur erhöhten Sicherheit kann die Schalteinrichtung an jeder
Elektrode auch doppelt vorgesehen sein. Da die Kosten einer
derartigen Schalteinrichtung gering sind, ist eine solche
Ausführungsform besonders vorteilhaft, da bei Ausfall einer
Schalteinrichtung der Meßstrang nicht funktionslos ist,
sondern die jeweilige Elektrode durch die zweite vorgesehene
Schalteinrichtung, die eine andere Adresse aufweist,
angesprochen werden kann.
Ein nicht dargestelltes Meßsystem weist eine Stromquelle
sowie ein Spannungsmeßgerät auf, die in einem Computer
integriert sind. Eine Anschlußvorrichtung ist an einem Ende
des Meßstranges mit dessen Anschlußleitungen verbunden, so
daß die Stromquelle und das Spannungsmeßgerät mit mindestens
vier beliebigen Elektroden des Meßstranges verschaltbar sind.
Der Zugriff auf die jeweiligen gewünschten Elektroden kann
programmgesteuert erfolgen, wobei beliebige Meßprogramme,
d. h. Elektrodenabstände gewählt werden können.
Zur Durchführung der geoelektrischen Tomographie kann die
Anschlußvorrichtung mit den Anschlußleitungen eines zweiten
Meßstranges verbunden werden, der an der Erdoberfläche liegt,
wobei die Elektroden mit Hilfe der vorgesehenen Adapter in
das Erdreich eingesteckt sind. Durch eine derartige Anordnung
läßt sich die gesamte bergartige Formation komplett
durchmessen, wobei aufgrund der großen
Variationsmöglichkeiten geologische Profile mit einer bislang
noch nicht dagewesenen Informationsdichte aufgenommen werden
können. Hierbei können beliebige Schnitte durch die
bergartige Formation vorgenommen werden.
Ein Einsatz des Meßstranges in einem horizontalen Bohrloch
erhöht im Gegensatz zu den klassischen Bohrlochsonden die
Investigationstiefe erheblich. Diese kann in Abhängigkeit von
der Bohrlochlänge und der Länge des Elektrodenmeßstranges ca.
10 m betragen, was die bisherigen Eindringtiefen bei weitem
übersteigt. Gleichzeitig kann der Elektrodenmeßstrang auch
für die oben beschriebene geoelektrische Tomographie als
Sender und auch als Empfänger eingesetzt werden. Hierdurch
ist der komplette Gebirgskörper mit einer noch nicht
dagewesenen Auflösung und Informationsdichte zu erfassen.
Nachdem die geplante Tunnelstrecke vollständig erkundet
worden ist, kann die Tunnelauffahrung anhand der Pilotbohrung
12 erfolgen, wie dies in Fig. 4 dargestellt ist. Hierbei
orientiert sich das Tunnelvortriebsgerät 22 an der
Pilotbohrung 12, so daß keine aufwendige Positionsüberwachung
durchgeführt werden muß. Die Pilotbohrung läßt sich beim
Streckenvortrieb zur Vorfeldentwässerung heranziehen. Auch
können während des Tunnelbaus Kommunikationsleitungen durch
die Pilotbohrung geführt werden, die gegebenenfalls auch zu
einem Einbruchsbohrloch erweitert werden kann.
Claims (31)
1. Verfahren zum Erkunden von geplanten Tunnelstrecken, die
im wesentlichen horizontal verlaufen, umfassend die
folgenden Schritte:
- - Vorerkundung der Geologie entlang der geplanten Tunnelstrecke zur Vorbereitung einer Pilotbohrung;
- - Erstellen einer durchgehenden Pilotbohrung mit einem im Bohrverlauflenkbaren Bohrkopf entlang der geplanten Tunnelstrecke;
- - Probenentnahme aus der Pilotbohrung; und
- - geophysikalische Bohrlocherkundung.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Pilotbohrung im wesentlichen entlang der Mittellinie
der geplanten Tunnelstrecke erstellt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
beim Erstellen der Pilotbohrung
Bohrfortschrittsparameter aufgezeichnet werden, die
anschließend zur Bohrlocherkundung herangezogen werden.
4. Verfahren nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
einer oder mehrere der folgenden
Bohrfortschrittsparameter zur Bohrlocherkundung
herangezogen werden: Bohrandruck,
Vortriebsgeschwindigkeit, Abrasion des Bohrkopfes.
5. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
bei der Probenentnahme aus dem Spülungsrückfluß der
Pilotbohrung Proben entnommen werden.
6. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
bei der Probenentnahme, ausgehend von der im
wesentlichen horizontalen Pilotbohrung, seitliche
Probebohrungen durchgeführt werden.
7. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Vorerkundung durch geophysikalische Tiefensondierung
von der Oberfläche aus erfolgt.
8. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Bohrloch zum vorübergehenden Einbau von
Spannungsmeßgeräten verwendet wird.
9. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
im Bohrloch hydrogeologische Untersuchungen,
beispielsweise pH- oder Leitfähigkeitsmessungen
vorgenommen werden, und daß hierbei durchgehende oder
abschnittsweise Wasserproben genommen werden.
10. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Bohrloch mittels Videokameras untersucht wird.
11. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Bohrloch mittels Filterstrang zu einer Drainage bzw.
zu einem Horizontalbrunnen ausgebaut wird.
12. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Bohrloch für Erschütterungsmessungen während des
Vortriebes genutzt wird.
13. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
vom Bohrloch aus seitliche Sackgassenbohrungen
vorgenommen werden.
14. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
bei der Bohrlocherkundung geophysikalische Sonden durch
das Bohrloch gezogen werden.
15. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
bei der Bohrlocherkundung folgende Schritte durchgeführt
werden:
- a) Einführen eines Elektrodenmeßstranges mit mindestens sechs Elektroden, die an dem Meßstrang unter gleichen gegenseitigen Abständen angeordnet sind und mit mehreren elektrischen Anschlußleitungen, die von mindestens einem Ende des Meßstranges zu den Elektroden führen, in das Bohrloch;
- b) Durchleiten eines Stromes durch zwei Elektroden;
- c) Messen der Spannung zwischen zwei anderen Elektroden; und
- d) Wiederholen der Schritte b) und c) mit jeweils innerhalb des Bohrloches versetzten Elektroden.
16. Verfahren nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Elektroden im Verfahrensschritt d) durch Versetzen
des Meßstranges versetzt werden.
17. Verfahren nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Elektroden im Verfahrens schritt d) durch Verwenden
anderer Elektroden des Meßstranges versetzt werden.
18. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
bei der Bohrlocherkundung folgende Schritte durchgeführt
werden:
- A) Einführen von mindestens zwei Potentialelektroden in das Bohrloch;
- B) Durchleiten eines Stromes durch zwei Stromelektroden, die an der Erdoberfläche angesetzt sind;
- C) Messen der Spannung zwischen den beiden Potentialelektroden; und
- D) Wiederholen der Schritte B) und C) mit jeweils innerhalb des Bohrloches versetzten Elektroden.
19. Verfahren nach Anspruch 18,
dadurch gekennzeichnet, daß
im Verfahrens schritt A) ein Elektrodenmeßstrang mit
mindestens sechs Elektroden, die an dem Meßstrang unter
gleichen gegenseitigen Abständen angeordnet sind und mit
mehreren elektrischen Anschlußleitungen, die von
mindestens einem Ende des Meßstranges zu den Elektroden
führen, in das Bohrloch eingeführt wird.
20. Verfahren nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Elektroden im Verfahrens schritt D) durch Versetzen
des Meßstranges versetzt werden.
21. Verfahren nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Elektroden im Verfahrens schritt D) durch Verwenden
anderer Elektroden des Meßstranges versetzt werden.
22. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche 18 bis
21,
dadurch gekennzeichnet, daß
im Anschluß an den Verfahrens schritt D) als weiterer
Verfahrens schritt E) der Verfahrensschritt D) wiederholt
wird, nachdem zumindest eine der Stromelektroden an der
Erdoberfläche versetzt worden ist.
23. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche 18 bis
22,
dadurch gekennzeichnet, daß
als zumindest eine der Stromelektroden eine Elektrode
eines weiteren Meßstranges verwendet wird.
24. Verfahren nach Anspruch 22 und 23,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Versetzen im Verfahrensschritt E) durch Verwenden
anderer Elektroden des Meßstranges erfolgt.
25. Verfahren zum Auffahren eines Tunnels, umfassend die
folgenden Schritte:
- - Erkunden der geplanten Tunnelstrecke nach einem Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche 1 bis 24;
- - Auffahren der Tunnelstrecke unter Orientierung des Vortriebs an der Pilotbohrung.
26. Verfahren nach Anspruch 25,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Pilotbohrung gleichzeitig zur Vorfeldentwässerung
herangezogen wird.
27. Verfahren nach Anspruch 25 oder 26,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Pilotbohrung während des Tunnelbaus für
Kommunikationsleitungen verwendet wird.
28. Verfahren nach zumindest einem der Ansprüche 25 bis 27,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Pilotbohrung zu einem Einbruchsbohrloch erweitert
wird.
29. Verfahren nach zumindest einem der Ansprüche 25 bis 28,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Pilotbohrung für ausziehende Wetter und damit zur
Ortsbrustentstaubung oder für einziehende Wetter
verwendet wird.
30. Verfahren nach zumindest einem der Ansprüche 25 bis 29,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Pilotbohrung als Rettungsversorgungsbohrloch nach
Vollinkasionen (Verbruchereignissen) für den
Ortsbrustbereich verwendet wird.
31. Verfahren nach zumindest einem der vorstehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Pilotbohrung zur Gestängeführung für
Aufweitbohrungen, z. B. nach dem Raise-Bohrverfahren,
genutzt wird.
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| Date | Code | Title | Description |
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| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| 8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: FLOWTEX TECHNOLOGIE GMBH & CO. KG, 76275 ETTLINGEN |
|
| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee | ||
| 8170 | Reinstatement of the former position | ||
| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |