DE19530810A1 - Multifunktionstasche zur Verwendung beim Versenden von fotografischen Abzügen - Google Patents
Multifunktionstasche zur Verwendung beim Versenden von fotografischen AbzügenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Multifunktionstasche zur
Verwendung beim Versenden von fotografischen Abzügen.
Bisher werden belichtete Filmpatronen von einem Kunden bei
einem Fotolabor abgegeben. Dabei füllt der Kunde für jede
Patrone eine Auftragstasche aus, in der er die entsprechende
Filmpatrone deponiert. Nach dem Entwickeln einer Filmpatrone
holt der Kunde seine Fotos samt Negativen wieder ab, die
sich üblicherweise in der entsprechenden ursprünglichen
Auftragstasche befinden, wobei dann in der Auftragstasche
ein Bogen angeordnet ist, in welchen die fotografischen
Abzüge und, getrennt davon, die Negative eingeordnet sind.
Durch die Entwicklung des neuen APS- (Advanced Photo System)
Films, wird die komplette Fotobranche revolutioniert, was
ein Anpassen an die damit verbundenen Techniken unvermeidbar
machen läßt, auch bei dem Versenden von fotografischen
Abzügen.
Der APS-Film weist unter anderem die folgenden Merkmale auf,
die in Zukunft mitberücksichtigt werden müssen:
- i) Der Film verfügt über zwei Magnetstreifen, die Daten unter anderem über Filmtyp, Lichtempfindlichkeit, Belichtungsspielraum und Fotoformat speichern.
- ii) Der Kunde kann innerhalb eines Films zwischen drei Formaten mit unterschiedlichen Seitenverhältnissen wählen.
- iii) Mit der APS-Technik läßt sich auch ein "Zoom-Effekt" erzielen, da über die Kamera der in einem Zoom-Sucher gewählten Motivausschnitt speicherbar ist, so daß beim Entwickeln der gewünschte Motivausschnitt automatisch herausvergrößert wird.
- iv) Der APS-Film wird am Ende seiner Verarbeitung, sowohl nach der Erstentwicklung als auch nach der Nachbestellung, wieder in seine Patrone zurückgespult.
- v) Für die Auswahl der Nachbestellungen wird deshalb eine ausgedruckte Übersicht über die Motive, in Form eines sogenannten Index-Prints, mitgeliefert. Der Index-Print enthält dabei alle fotografischen Abzüge, die sich auf dem gesamten Film befinden (maximal 40) als "Minifotos" auf einem Bild mit der voraussichtlichen Größe von 10,2 × 17,8 cm (HDTV-Format), wobei die Minifotos durchnumeriert sind, wie bisher die herkömmlichen Negative.
Es besteht somit seitens der Labors nunmehr die
Notwendigkeit, die fotografischen Abzüge, in der Form
herkömmlicher Fotos und in der Form des entsprechenden
Inhaltsverzeichnisses, eine Filmpatrone sowie eine
Nachbestellkarte dem Kunden zukommen zu lassen.
Dadurch, daß bei dem APS-Film statt der herkömmlichen
Negative eine Fotopatrone und ein Inhaltsverzeichnis über
die entwickelten Fotos wieder an den Kunden zurückzusenden
ist, besteht jedoch die Gefahr, daß durch die Patrone
während des Transports oder des Lagerns der Auftragstaschen
fotografische Abzüge, sowohl in der gleichen Auftragstasche
als auch in anderen Auftragstaschen, beschädigt werden.
Es ist daher die Aufgabe der gegenwärtigen Erfindung, eine
Multifunktionstasche zur Verwendung beim Versenden von
fotografischen Abzügen zu liefern, mit welcher übersichtlich
angeordnet das Inhaltsverzeichnis über die entwickelten
Fotos, die Filmpatrone und eine Nachbestellkarte für jeden
APS-Film zusammen mit den entwickelten Fotos in einer
Auftragstasche von dem Fotolabor zu dem Kunden gelangen
kann, ohne daß durch eine Filmpatrone die fotografischen
Abzüge, sowohl innerhalb der selben Auftragstasche als auch
innerhalb anderer Auftragstaschen, beschädigt werden können.
Dabei soll auch gewährleistet sein, daß der Transport der
bisher verwendeten und künftig zu verwendenden
Auftragstaschen keinen Mehraufwand oder eine wesentliche
Umorganisation mit sich bringt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die
Multifunktionstasche einen ersten Bereich zum Aufnehmen
eines Inhaltsverzeichnisses über fotografische Abzüge, einen
zweiten Bereich umfassend ein Nachbestellfeld, der
benachbart zu besagtem ersten Bereich angeordnet und von
diesem durch eine Trennlinie getrennt ist, und einen dritten
Bereich, der benachbart zu besagtem zweiten Bereich
angeordnet ist, zum Aufnehmen und Fixieren einer
Filmpatrone, umfaßt, wobei der erste Bereich auf den zweiten
Bereich so faltbar ist, daß im wesentlichen kein Überlapp
mit dem dritten Bereich entsteht, und der zweite Bereich
zusammen mit dem dritten Bereich von dem ersten Bereich
entlang der Trennlinie abtrennbar ist.
Dabei wird vorgeschlagen, daß die Multifunktionstasche aus
recyclebarem Material, vorzugsweise Papier oder Karton,
ausgebildet ist.
Auch kann vorgesehen sein, daß der erste Bereich und der
zweite Bereich jeweils im wesentlichen die gleichen Ausmaße
wie ein Foto in maximal zu entwickelnder Größe aufweisen.
Die Erfindung schlägt ferner vor, daß der erste Bereich
entlang mindestens einer der Kanten, die nicht von der
Trennlinie umfaßt wird, eine Falzkante aufweist, die auf den
ersten Bereich zum Bilden einer Lasche umklappbar ist, um
fotografische Abzüge in Form eines Index-Prints, der als
ausgedruckte Übersicht auf einem Blatt alle Fotos eines
Films mit entsprechender Fotonummer aufweist, zu fixieren.
Dabei ist bevorzugt, daß Falzkanten über die komplette Länge
jeder der drei nicht von der Trennlinie umfaßten Kanten des
ersten Bereichs ausgebildet und jeweils zwei benachbarte,
sich nach dem Umklappen überkreuzende Falzkanten miteinander
verklebt sind.
Erfindungsgemäß kann die Trennlinie eine Perforation oder
einen Reißfaden umfassen.
Weiterhin schlägt die Erfindung vor, daß der zweite Bereich
auf der Seite, auf der im ersten Bereich das
Inhaltsverzeichnis über die fotografischen Abzüge anbringbar
ist, das Nachbestellfeld aufweist.
Auch kann das Nachbestellfeld dabei Felder zum Markieren der
Höhe, der Oberflächenbeschaffenheit, der Anzahl und des
Formats für jedes Foto zum Formulieren einer Nachbestellung
aufweisen.
Dabei kann vorgesehen sein, daß das Nachbestellfeld in zwei
Bereiche aufteilbar ist, von denen der eine Bildhöhen-Kästchen,
Oberflächenbeschaffenheits-Kästchen sowie einen
Informationsbereich und der andere Fotonummer-Kästchen,
Anzahl-Kästchen und Formatkennungs-Kästchen umfaßt.
Dabei ist wiederum vorgeschlagen, daß sich der eine Bereich
des Nachbestellfeldes über die komplette Länge und über ein
Drittel bis ein Viertel der Höhe des zweiten Bereichs der
Multifunktionstasche erstreckt.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ist dadurch
gekennzeichnet, daß drei Bildhöhen-Kästchen für eine
gewünschte Bildhöhe von 9 cm, 10 cm oder 13 cm und zwei
Oberflächenbeschaffenheits-Kästchen für eine matte oder eine
glänzende Oberfläche auf ungefähr der Hälfte des einen
Bereichs des Nachbestellfeldes angeordnet sind.
Auch bevorzugt ist, daß für jedes Foto fünf Anzahl-Kästchen,
nämlich 1, 2, 3, 4 und mehr Abzüge, sowie drei
Formatkennungs-Kästchen, nämlich für kleine Abzüge, HDTV-Abzüge
und Panorama-Abzüge, vorgesehen sind.
Ferner zeichnet sich ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel
dadurch aus, daß der andere Bereich der Nachbestellkarte in
vier Spalten mit jeweils zehn Zeilen für 40 Fotos aufgeteilt
ist.
Ferner schlägt die Erfindung vor, daß der dritte Bereich
einen ersten Teil, einen zweiten Teil benachbart zu dem
ersten Teil, der im wesentlichen genauso bemessen ist wie
der erste Teil und von dem ersten Teil durch eine
Halbierungslinie getrennt ist, und einen dritten Teil, der
einen Klebestreifen umfaßt, aufweist.
Dabei ist bevorzugt, daß der dritte Bereich durch Umklappen
des zweiten Teils auf den ersten Teil und Verkleben des
dritten Teils mit dem ersten Teil zu einer im wesentlichen
zylinderförmigen Struktur ausbildbar ist.
Dabei wiederum wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß der
Klebestreifen parallel zur Halbierungslinie, die ihrerseits
parallel zur Trennlinie ist, angeordnet ist.
Bevorzugt ist dabei, daß sich der Klebestreifen über die
komplette, nicht zu dem zweiten Bereich der
Multifunktionstasche benachbarte Kante erstreckt.
Auch kann erfindungsgemäß vorgesehen sein, daß die beiden
Kanten des dritten Bereichs, die senkrecht zu der
Halbierungslinie ausgebildet sind, mindestens jeweils zwei
Falzbögen aufweisen.
Schließlich ist eine bevorzugte Ausführungsform der
Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß in dem ersten und dem
zweiten Teil jeweils zwei im wesentlichen gleich
ausgestaltete Falzbögen, links bzw. rechts von der
Halbierungslinie, ausgebildet sind, und der dritte Teil des
dritten Bereichs senkrecht zur Halbierungslinie zwei
Falzbogen-Abschnitte aufweist, die an die Falzbögen des
ersten Teils, in dem Bereich in dem der dritte Teil an den
ersten Teil angeklebbar ist, angepaßt sind, so daß nach dem
Verkleben des ersten Teils mit dem dritten Teil in den dabei
entstehenden im wesentlichen Hohlzylinder eine Filmpatrone
einführbar ist und zum Sichern der Filmpatrone innerhalb des
dritten Bereichs die Falzbögen bzw. Falzbogen-Abschnitte
entlang der offenen Enden der im wesentlichen zylindrischen
Form auf den Mittelpunkt des dritten Bereichs zu umklappbar
sind, wobei sich jeweils zwei gegenüberliegende Falzbögen,
die an der gleichen Kante ausgebildet sind, überlappen.
Der Erfindung liegt die überraschende Erkenntnis zugrunde,
daß bei Verwendung einer erfindungsgemäßen
Multifunktionstasche, die eine Index-Print-Tasche, ein
Nachbestellfeld und ein APS-Patronenfach umfaßt und in eine
Auftragstasche durch Klappen der Index-Print-Tasche auf den
Nachbestellfeldteil einführbar ist, so daß sich das APS-Patronenteil
oberhalb der beiden anderen Teile befindet und
die Fotos in gleicher Höhe wie die Index-Print-Tasche und
das Nachbestellfeldteil in der Auftragstasche anordbar sind,
sich die APS-Patrone stets getrennt von den fotografischen
Abzügen in dem APS-Patronenfach befindet, um ein Beschädigen
der fotografischen Abzüge durch die APS-Patrone im
wesentlichen auszuschließen.
Außerdem ist es überraschend, daß der Index-Print, die APS-Patrone
und die Nachbestellkarte gemeinsam sowie
übersichtlich geordnet in einer Multifunktionstasche zum
Kunden gelangen können, der dann den Nachbestellteil mit dem
APS-Patronenfach von der Index-Print-Tasche trennen kann, um
die abgetrennten Teile nach Ausfüllen des Nachbestellteils
zum Nachbestellen wieder einem Labor zukommen zu lassen,
ohne die APS-Patrone selbst je in die Hände nehmen zu
müssen.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus
der nachstehenden Beschreibung, in der ein
Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der schematischen
Zeichnung im einzelnen erläutert ist. Dabei zeigt:
Fig. 1 eine Draufsicht auf ein Schnittmuster für
eine erfindungsgemäße Multifunktionstasche;
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung einer leicht
geöffneten erfindungsgemäßen
Multifunktionstasche mit einem Index-Print;
und
Fig. 3 das Nachbestellfeld und das APS-Patronenfach
einer erfindungsgemäßen Multifunktionstasche
in Draufsicht.
Wie Fig. 1 zu entnehmen ist, umfaßt der Zuschnitt einer
erfindungsgemäßen Multifunktionstasche 1 einen Index-Print-Taschen-Bereich
10, einen Nachbestellfeld-Bereich 20 und
einen APS-Patronenfach-Bereich 30, wobei der Index-Print-Taschen-Bereich
10 von dem Nachbestellfeld-Bereich 20 samt
dem APS-Patronenfach-Bereich 30 über eine Perforation 12
abtrennbar ist.
Dabei weist der Index-Print-Taschen-Bereich 10 entlang
seiner drei freien Kanten Falzkanten 11a, 11b, 11c auf.
Ferner umfaßt der APS-Patronenfach-Bereich 30 vier
gleichgroße Falzbögen 31a, 31b, 31c, 31d entlang den Kanten
senkrecht zur Perforation 12, einen Klebestreifen 32
parallel zur Perforation 12 mit zwei Falzbogen-Abschnitten
33a, 33b. Dabei ist der APS-Patronenfach-Bereich 30 in drei
Teile aufgeteilt, von denen die ersten beiden gleich
bemessen und von einer Halbierungslinie 34 voneinander
getrennt sind, der dritte den Klebestreifen 32 umfaßt, und
sich jeweils links und rechts von der Halbierungslinie 34
ein Falzbogen 31a, 31c bzw. 31b, 31d in dem ersten und dem
zweiten Teil befindet, während die Falzbogen-Abschnitte 33a,
33b des Klebestreifens 32 benachbart zu den Falzbögen 31b,
31d angeordnet sind.
Die erfindungsgemäße Multifunktionstasche 1, siehe Fig. 2
und 3, wird wie folgt hergestellt:
Zuerst wird aus Pappe der in Fig. 1 gezeigte Schnitt erstellt.
Zuerst wird aus Pappe der in Fig. 1 gezeigte Schnitt erstellt.
Danach wird auf den Nachbestellfeld-Bereich 20 ein
Nachbestellfeld 200, siehe Fig. 3, aufgedruckt.
Anschließend werden die Perforation 12, die Falzkanten 11a,
11b, 11c und die Falzbögen sowie Falzbogen-Abschnitte 31a,
31b, 31c, 31d, 33a, 33b ausgebildet.
Als nächstes werden die Ecken der Falzkante 11b sowie der
Klebestreifen 32 mit Klebematerial versehen.
Sodann werden die Falzkanten 11a und 11c nach innen
geklappt, woraufhin dann darauf die Falzkante 11b gedrückt
wird, so daß durch das auf ihren Ecken befindende
Klebematerial eine feste Verbindung zwischen den Falzkanten 11a und 11d bzw. 11b und 11c zum Bilden einer Aufnahmelasche für einen Index-Print 100, siehe Fig. 2, entsteht.
Klebematerial eine feste Verbindung zwischen den Falzkanten 11a und 11d bzw. 11b und 11c zum Bilden einer Aufnahmelasche für einen Index-Print 100, siehe Fig. 2, entsteht.
Daraufhin wird der APS-Patronenfach-Bereich 30 längs der
Halbierungslinie 34 umgebogen, um den Klebestreifen 32 mit
dem ersten Teil des APS-Patronenfach-Bereichs 30 zu
verkleben, wodurch der APS-Patronenfach-Bereich 30 im
wesentlichen eine Zylinderform einnimmt.
Anhand des folgenden Praxisbeispiels soll die Funktionsweise
der erfindungsgemäßen Multifunktionstasche 1 erläutert
werden:
Nachdem ein APS-Film belichtet worden ist, wird er in einem Fotogeschäft abgegeben, wo er in eine herkömmliche Auftragstasche gelangt, um auf normalem Wege ein Großlabor zu erreichen.
Nachdem ein APS-Film belichtet worden ist, wird er in einem Fotogeschäft abgegeben, wo er in eine herkömmliche Auftragstasche gelangt, um auf normalem Wege ein Großlabor zu erreichen.
In dem Großlabor wird der APS-Film entwickelt, wobei die
entsprechenden fotografischen Abzüge sowie der Index-Print
100, der Minifotos 101 mit Fotonummern 102 enthält, wie in
Fig. 2 angedeutet, gefertigt werden.
Anschließend wird der Negativfilm wieder in die
ursprüngliche APS-Patrone (nicht gezeigt) gespult.
In der sogenannten Endverarbeitung gelangen im Großlabor
dann die Fotos, die APS-Filmpatrone, der Index-Print 100 und
die ursprüngliche Auftragstasche wieder zusammen, wobei der
Index-Print 100 unter die durch die Falzkanten 11a, 11b, 11c
gebildete Lasche in den Index-Print-Taschen-Bereich 10
geschoben wird, während die APS-Filmpatrone in den
Hohlzylinder des APS-Patronenfach-Bereichs 30 eingeschoben
wird, woraufhin die Falzbögen samt der Falzbogen-Abschnitte
31a, 31b, 31c, 31d, 33a, 33b auf die APS-Patrone zu
zusammen- bzw. eingedrückt werden, um die APS-Filmpatrone in
dem APS-Patronenfach-Bereich 30 zu fixieren, so daß die
Multifunktionstasche 1 gefüllt ist.
Abschließend wird der Index-Print-Taschen-Bereich 10 längs
der Perforation 12 auf den Nachbestellfeld-Bereich 20
geklappt, siehe Fig. 2.
Die Fotos können in einer separaten Bildertasche oder
vorzugsweise einem einfachen Blockbodenbeutel zusammen mit
der gefüllten Multifunktionstasche 1 in die ursprüngliche
Auftragstasche zurückgeführt werden.
Aufgrund der maximalen Abmessung der fotografischen Abzüge
von 10,2 × 17,8 cm, die im wesentlichen der des Index-Print-Taschen-Bereichs
10 und des Nachbestellfeld-Bereichs 20
entspricht, ist es nun möglich, die separat eingepackten
Fotos und die erfindungsgemäße, zusammengeklappte
Multifunktionstasche 1 so in die Auftragstasche zu
plazieren, daß sich die APS-Filmpatrone in dem APS-Patronenfach-Bereich
30 stets oberhalb des Index-Print-Taschen-Bereichs
10 sowie des Nachbestellfeld-Bereichs 20
und den Fotos befindet, ohne daß sich während des Transports
diese Position ändern kann. Somit ist die Gefahr einer
Beschädigung der fotografischen Abzüge im wesentlichen
ausgeschlossen. Weiterhin wird gewährleistet, daß das
entstehende Foto- und Filmpaket auch andere Aufträge, die
beim Transport unter Umständen aneinander gedrückt werden,
nicht beschädigen kann, aufgrund der sicheren Einpackung der
APS-Patrone in dem dritten Bereich 30 der
Multifunktionstasche 1 in einer Auftragstasche.
Nachdem der Auftrag zum Kunden gelangt ist, kann dieser den
übersichtlich angeordneten Inhalt der Auftragstasche, der
ihn unzerstört erreicht, durchgehen.
Der Kunde kann dann zwecks Nachbestellung das
Nachbestellfeld 200 anhand des durch den Index-Print 100
gegebenen Inhaltsverzeichnisses ausfüllen, ohne dabei die
Filmpatrone aus dem APS-Patronenfach-Bereich 30 der
erfindungsgemäßen Multifunktionstasche 1 herausnehmen zu
müssen.
Vor oder nach dem Ausfüllen der Nachbestellkarte 200 wird
der Kunde den Index-Print-Taschen-Bereich 10 von den beiden
anderen Bereichen 20, 30 der Multifunktionstasche 1 entlang
der Perforation 12 abtrennen, so daß der in Fig. 3 gezeigte
Teil der Multifunktionstasche 1 nach Ausfüllen des
Nachbestellfeldes 200 an das Fotolabor zurückgesendet werden
kann, zwecks Herstellung weiterer fotografischer Abzüge.
Fig. 3 zeigt ein typisches Nachbestellfeld 200 für einen 40
Bilder umfassenden Film. Dabei ist das Nachbestellfeld 200
in zwei Bereiche aufgeteilt, wobei der eine 201 sich über
die komplette Länge des Nachbestellfeldes 200 und zwischen
einem Drittel und einem Viertel der Höhe des
Nachbestellfeldes 200 erstreckt sowie Bildhöhen-Kästchen
202, Oberflächenbeschaffenheits-Kästchen 203 und einen
Informationsbereich 204 umfaßt, so daß zwischen drei
Bildhöhen, nämlich 9 cm, 10 cm oder 13 cm, und zwei
Oberflächenstrukturen, nämlich glänzend und matt, ausgewählt
werden kann. Der zweite Bereich 210 des Nachbestellfeldes
200 ist in vier Spalten mit jeweils zehn Zeilen aufgeteilt,
um für die 40 Fotos 101 des Filmes Fotonummer-Kästchen 211,
Anzahl-Kästchen 212 und Formatkennungs-Kästchen 230
aufzuweisen, wobei zwischen einer Anzahl von 1, 2, 3 und 4
gewählt werden kann, oder die gewünschte Zahl direkt
eintragbar ist, und zwischen einem kleinen, einem HDTV- und
einem Panorama-Format ausgewählt werden kann.
Im Fotolabor kann dann ggf. das Nachbestellfeld 200
maschinell eingelesen werden, während der vom Kunden nicht
beschädigte Negativfilm aus der APS-Patrone herausziehbar
ist, nachdem diese aus dem APS-Patronenfach-Bereich entfernt
wurde, um die gewünschten Abzüge zu erstellen.
Dann kann eine aus einem Nachbestellfeld-Bereich 20 und
einem APS-Patronenfach-Bereich 30 gebildete, neue Einheit
verwendet werden, um dem Kunden die APS-Filmpatrone in dem
APS-Patronenfach-Bereich 30 zusammen mit einem neuen
Nachbestellfeld 200 in dem Nachbestellfeld-Bereich 20 mit
den erstellten fotografischen Abzügen in einer
Auftragstasche wieder zukommen zu lassen.
Die in der vorstehenden Beschreibung, in der Zeichnung,
sowie in den Ansprüchen offenbarten Merkmale
der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebiger
Kombination für die Verwirklichung der Erfindung in ihren
verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.
Bezugszeichenliste
1 Multifunktionstasche
10 Index-Print-Taschen-Bereich
11a, 11b, 11c Falzkante
12 Perforation
20 Nachbestellfeld-Bereich
30 APS-Patronenfach-Bereich
31a, 31b, 31c, 31d Falzbogen
32 Klebestreifen
33a, 33b Falzbogen-Abschnitt
34 Halbierungslinie
100 Index-Print
101 Foto
102 Fotonummer
200 Nachbestellfeld
201 Bildhöhen/Oberflächenbeschaffenheits-Bereich
202 Bildhöhen-Kästchen
203 Oberflächenbeschaffenheits-Kästchen
204 Informationsbereich
210 Anzahl/Format-Bereich
211 Fotonummer-Kästchen
212 Anzahl-Kästchen
213 Formatkennungs-Kästchen.
10 Index-Print-Taschen-Bereich
11a, 11b, 11c Falzkante
12 Perforation
20 Nachbestellfeld-Bereich
30 APS-Patronenfach-Bereich
31a, 31b, 31c, 31d Falzbogen
32 Klebestreifen
33a, 33b Falzbogen-Abschnitt
34 Halbierungslinie
100 Index-Print
101 Foto
102 Fotonummer
200 Nachbestellfeld
201 Bildhöhen/Oberflächenbeschaffenheits-Bereich
202 Bildhöhen-Kästchen
203 Oberflächenbeschaffenheits-Kästchen
204 Informationsbereich
210 Anzahl/Format-Bereich
211 Fotonummer-Kästchen
212 Anzahl-Kästchen
213 Formatkennungs-Kästchen.
Claims (19)
1. Multifunktionstasche (1) zur Verwendung beim Versenden
von fotografischen Abzügen umfassend:
einen ersten Bereich (10) zum Aufnehmen eines Inhaltsverzeichnisses (100) über fotografische Abzüge (101),
einen zweiten Bereich (20) umfassend ein Nachbestellfeld (200), der benachbart zu besagtem ersten Bereich (10) angeordnet und von diesem durch eine Trennlinie (12) getrennt ist, und
einen dritten Bereich (30), der benachbart zu besagtem zweiten Bereich (20) angeordnet ist, zum Aufnehmen und Fixieren einer Filmpatrone, wobei der erste Bereich (10) auf den zweiten Bereich (20) so faltbar ist, daß im wesentlichen kein Überlapp mit dem dritten Bereich (30) entsteht, und der zweite Bereich (20) zusammen mit dem dritten (30) Bereich von dem ersten Bereich (10) entlang der Trennlinie (12) abtrennbar ist.
einen ersten Bereich (10) zum Aufnehmen eines Inhaltsverzeichnisses (100) über fotografische Abzüge (101),
einen zweiten Bereich (20) umfassend ein Nachbestellfeld (200), der benachbart zu besagtem ersten Bereich (10) angeordnet und von diesem durch eine Trennlinie (12) getrennt ist, und
einen dritten Bereich (30), der benachbart zu besagtem zweiten Bereich (20) angeordnet ist, zum Aufnehmen und Fixieren einer Filmpatrone, wobei der erste Bereich (10) auf den zweiten Bereich (20) so faltbar ist, daß im wesentlichen kein Überlapp mit dem dritten Bereich (30) entsteht, und der zweite Bereich (20) zusammen mit dem dritten (30) Bereich von dem ersten Bereich (10) entlang der Trennlinie (12) abtrennbar ist.
2. Multifunktionstasche nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß
die Multifunktionstasche (1) aus recyclebarem Material,
vorzugsweise Papier oder Karton, ausgebildet ist.
3. Multifunktionstasche nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß
der erste Bereich (10) und der zweite Bereich (20) jeweils
im wesentlichen die gleichen Ausmaße wie ein Foto in maximal
zu entwickelnder Größe aufweisen.
4. Multifunktionstasche nach einem der vorangegangenen
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
der erste Bereich (10) entlang mindestens einer der Kanten,
die nicht von der Trennlinie (12) umfaßt wird, eine
Falzkante (11a, 11b, 11c) aufweist, die auf den ersten
Bereich (10) zum Bilden einer Lasche umklappbar ist, um
fotografische Abzüge in Form eines Index-Prints (100), der
als ausgedruckte Übersicht auf einem Blatt alle Fotos (101)
eines Films mit entsprechender Fotonummer (102) aufweist, zu
fixieren.
5. Multifunktionstasche nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß
Falzkanten (11a, 11b, 11c) über die komplette Länge jeder
der drei nicht von der Trennlinie (12) umfaßten Kanten des
ersten Bereichs (10) ausgebildet und jeweils zwei
benachbarte, sich nach dem Umklappen überkreuzende
Falzkanten (11a, 11b) bzw. (11b, 11c) miteinander verklebt
sind.
6. Multifunktionstasche nach einem der vorangegangenen
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
die Trennlinie eine Perforation (12) oder einen Reißfaden
umfaßt.
7. Multifunktionstasche nach einem der vorangegangenen
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
der zweite Bereich (20) auf der Seite, auf der im ersten
Bereich (10) das Inhaltsverzeichnis (100) über die
fotografischen Abzüge (101) anbringbar ist, das
Nachbestellfeld (200) aufweist.
8. Multifunktionstasche nach einem der vorangegangenen
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
das Nachbestellfeld (200) Felder (201, 202, 212, 213) zum
Markieren der Höhe, der Oberflächenbeschaffenheit, der
Anzahl und des Formats für jedes Foto (101) zum Formulieren
einer Nachbestellung aufweist.
9. Multifunktionstasche nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, daß
das Nachbestellfeld (200) in zwei Bereiche auf teilbar ist,
von denen der eine (201) Bildhöhen-Kästchen (202),
Oberflächenbeschaffenheits-Kästchen (203) sowie einen
Informationsbereich (204) und der andere (210) Fotonummer-Kästchen
(211), Anzahl-Kästchen (212) und Formatkennungs-Kästchen
(213) umfaßt.
10. Multifunktionstasche nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß
sich der eine Bereich (201) des Nachbestellfeldes (200) über
die komplette Länge und über ein Drittel bis ein Viertel der
Höhe des zweiten Bereichs (20) der Multifunktionstasche (1)
erstreckt.
11. Multifunktionstasche nach Anspruch 9 oder 10, dadurch
gekennzeichnet, daß
drei Bildhöhen-Kästchen (202) für eine gewünschte Bildhöhe
von 9 cm, 10 cm oder 13 cm und zwei
Oberflächenbeschaffenheits-Kästchen (203) für eine matte
oder eine glänzende Oberfläche auf ungefähr der Hälfte des
einen Bereichs (201) des Nachbestellfeldes (200) angeordnet
sind.
12. Multifunktionstasche nach einem der Ansprüche 9 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß
für jedes Foto (101) fünf Anzahl-Kästchen (212), nämlich 1,
2, 3, 4 und mehr Abzüge, sowie drei Formatkennungs-Kästchen
(213), nämlich für kleine Abzüge, HDTV-Abzüge und Panorama-Abzüge,
vorgesehen sind.
13. Multifunktionstasche nach einem der Ansprüche 9 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß
der andere Bereich (210) der Nachbestellkarte (200) in vier
Spalten mit jeweils zehn Zeilen für 40 Fotos (101)
aufgeteilt ist.
14. Multifunktionstasche nach einem der vorangegangenen
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
der dritte Bereich (30) einen ersten Teil, einen zweiten
Teil benachbart zu dem ersten Teil, der im wesentlichen
genauso bemessen ist wie der erste Teil und von dem ersten
Teil durch eine Halbierungslinie (34) getrennt ist, und
einen dritten Teil, der einen Klebestreifen (32) umfaßt,
aufweist.
15. Multifunktionstasche nach Anspruch 14, dadurch
gekennzeichnet, daß
der dritte Bereich (30) durch Umklappen des zweiten Teils
auf den ersten Teil und Verkleben des dritten Teils (32) mit
dem ersten Teil zu einer im wesentlichen zylinderförmigen
Struktur ausbildbar ist.
16. Multifunktionstasche nach Anspruch 15, dadurch
gekennzeichnet, daß
der Klebestreifen (32) parallel zur Halbierungslinie (34),
die ihrerseits parallel zur Trennlinie (12) ist, angeordnet
ist.
17. Multifunktionstasche nach Anspruch 16, dadurch
gekennzeichnet, daß
sich der Klebestreifen (32) über die komplette, nicht zu dem
zweiten Bereich (20) der Multifunktionstasche (1)
benachbarte Kante erstreckt.
18. Multifunktionstasche nach einem der Ansprüche 15 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß
die beiden Kanten des dritten Bereichs (30), die senkrecht
zu der Halbierungslinie (34) ausgebildet sind, mindestens
jeweils zwei Falzbögen (31a, 31b, 31c, 31d) aufweisen.
19. Multifunktionstasche nach Anspruch 18, dadurch
gekennzeichnet, daß
in dem ersten und dem zweiten Teil jeweils zwei im
wesentlichen gleich gestaltete Falzbögen (31a, 31b, 31c,
31d), links bzw. rechts von der Halbierungslinie (34)
ausgebildet sind, und der dritte Teil (32) des dritten
Bereichs (30) senkrecht zur Halbierungslinie (34) zwei
Falzbogen-Abschnitte (33a, 33b) aufweist, die an die
Falzbögen (31a, 31c) des ersten Teils, in dem Bereich in dem
der dritte Teil an den ersten Teil angeklebbar ist, angepaßt
sind, so daß nach dem Verkleben des ersten Teils mit dem
dritten Teil (32) in den dabei entstehenden im wesentlichen
Hohlzylinder eine Filmpatrone einführbar ist und zum Sichern
der Filmpatrone innerhalb des dritten Bereichs (30) die
Falzbögen (31a, 31b, 31c, 31d) bzw. Falzbogen-Abschnitte
(33a, 33b) entlang der offenen Enden der im wesentlichen
zylindrischen Form auf den Mittelpunkt des dritten Bereichs
(30) zu umklappbar sind, wobei sich jeweils zwei
gegenüberliegende Falzbögen (31a, 31b) bzw. (31c, 31d), die
an der gleichen Kante ausgebildet sind, überlappen.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1995130810 DE19530810A1 (de) | 1995-08-22 | 1995-08-22 | Multifunktionstasche zur Verwendung beim Versenden von fotografischen Abzügen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1995130810 DE19530810A1 (de) | 1995-08-22 | 1995-08-22 | Multifunktionstasche zur Verwendung beim Versenden von fotografischen Abzügen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19530810A1 true DE19530810A1 (de) | 1997-02-27 |
Family
ID=7770070
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1995130810 Withdrawn DE19530810A1 (de) | 1995-08-22 | 1995-08-22 | Multifunktionstasche zur Verwendung beim Versenden von fotografischen Abzügen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19530810A1 (de) |
Citations (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US1011697A (en) * | 1910-10-11 | 1911-12-12 | Louis C Witkowski | Combined mailing-card and merchandise-carrier. |
| GB317589A (en) * | 1928-06-29 | 1929-08-22 | Birmingham Envelope Company Lt | Improvements in envelopes |
-
1995
- 1995-08-22 DE DE1995130810 patent/DE19530810A1/de not_active Withdrawn
Patent Citations (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US1011697A (en) * | 1910-10-11 | 1911-12-12 | Louis C Witkowski | Combined mailing-card and merchandise-carrier. |
| GB317589A (en) * | 1928-06-29 | 1929-08-22 | Birmingham Envelope Company Lt | Improvements in envelopes |
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