DE29621042U1 - Tasche zur Verpackung von Fotomaterial - Google Patents
Tasche zur Verpackung von FotomaterialInfo
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Description
96152/la/ol
Gebrauchsmusteranmeldung
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CeWe Color AG & Co., Meerweg 30-32, 26133 Oldenburg;
FCP EUROPA CARTON Faltschachtel GmbH, Funkschneise 19, 28309
Bremen-Hemelingen
Die Erfindung betrifft eine Tasche zur Verpackung von Fotomaterial,
insbesondere von Foto-Filmmaterial und von Positiv-Fotopapierabzügen .
Es sind sogenannte Bildertaschen bekannt und auf dem Markt, die zur Unterbringung der von einem Foto-Negativfilm erstellten
Fotopapierabzüge gedacht und geeignet sind, wobei derartige Taschen zudem zumeist über eine zusätzliche, kleinere Tasche verfügen,
in die die entsprechenden Negativfilmstreifen, von denen
die Fotopapierabzüge in einem Foto-Finishinglabor erstellt worden sind, einschiebbar sind. In entsprechender Weise verpackt,
gehen die erstellten Fotopapierabzüge zusammen mit den zugehörigen Negativfilmstreifen vom Labor unmittelbar bzw. mittelbar
über einen Fotohändler an den Kunden zurück.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Tasche aufzuzeigen,
die in besserer Weise geeignet ist, auch unterschiedlicheres Fotomaterial, also Material, das in irgendeiner Weise für
die Fotoherstellung bzw. -bestellung dienlich oder notwendig ist, zusammen zu verpacken und damit zum geordneten Transport
und gegebenenfalls auch zur geordneten Archivierung beim Kunden
zu dienen.
Die erfindungsgemäße Tasche zeichnet sich in Lösung der gestellten
Aufgabe dadurch aus, daß sie nicht nur zur Aufnahme der Fotopapierabzüge geeignet ist, sondern auch eine Halterung für
eine Fotofilmmaterial enthaltende Filmpatrone aufweist.
In die entsprechende Halterung kann eine Filmpatrone für einen Fotoapparat gehaltert eingebracht werden, und zwar wahlweise
eine Filmpatrone, die bereits das {noch leere) Filmmaterial für die nächsten Fotos aufweist, so daß die erfindungsgemäße Tasche
beispielsweise als Geschenkpaket geeignet wäre, oder es kann dort insbesondere eine Filmpatrone gehaltert werden, die (auch)
das bereits volle Filmmaterial enthält, von dem die ebenfalls in der erfindungsgemäßen Tasche verpackten Fotopapierabzüge abgezogen
worden sind, so daß also die entsprechend gehalterte Filmpatrone anstelle der bisher üblichen Negativfilmstreifen das entsprechende
Filmmaterial in ordentlicherer Weise in gerolltem Zustande beinhaltet und in dieser Weise auch beispielsweise für
Nachbestellungen wiederverwendet werden kann. Bei modernen Fotoapparaten und entsprechenden modernen Filmpatronen wäre es sogar
denkbar, auf der entsprechenden Filmpatrone noch (leeres), in der Patrone vom Licht abgeschlossenes Material zu belassen, so
daß die entsprechend gehalterte Filmpatrone sogar zur Vervollständigung des Filmmaterials zur Verfügung stehen könnte. Mit
der erfindungsgemäßen Tasche könnten also insbesondere auch bereits
abfotografierte Teilbereiche des in der Filmpatrone befindlichen
Materials vorab in Fotopapierabzüge umgesetzt werden,
ohne daß hierfür gewartet werden muß, bis das entsprechende Filmmaterial bzw. die entsprechende Filmpatrone vollständig
vollfotografiert worden ist. Die erfindungsgemäße Tasche wäre
daher in besonderer Weise auch zum Hin- und Hertransport zwischen dem Kunden und einem Labor, gegebenenfalls über einen Fotohändler,
und damit auch als wiederverwendbare Verpackung in umweltgerechter Weise geeignet.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist die Halterung für die Filmpatrone als Klemmhalterung ausgebildet, so daß die Filmpatrone
jederzeit und in jeder Lage sicher gehaltert ist, jedoch andererseits auch in einfacher Weise aus der Halterung entnommen
und wieder in die Halterung eingefügt werden kann.
Insbesondere kann die Halterung für die Filmpatrone nach einer weiteren Weiterbildung der Erfindung einen jedenfalls teilweise
röhrenförmig ausgebildeten Mantel umfassen, in dessen Innenraum die Filmpatrone reib- und/oder formschlüssig einschiebbar
ist. Liegt ein entsprechender Reibschluß vor, der insbesondere dadurch erzielt werden kann, daß der Innenraumdurchmesser
relativ knapp an die Außenmaße der Filmpatrone angepaßt ist, liegt eine besondere Form der Klemmhalterung vor. Statt dessen
oder zusätzlich kann die Filmpatrone in der Halterung durch Formschluß gesichert werden. Zu der Verwirklichung eines einfachen
aber sicheren Formschlusses ist die erfindungsgemäße Tasche nach einer Weiterbildung gekennzeichnet durch einen die Röhrenform
im wesentlichen sekantiell begrenzenden bzw. beendenden Mantelabschnitt mit einer zur formschlüssigen Einragung der
• ♦ ·
Filmpatrone vorgesehenen Formschlußausnehmung, vorzugsweise Formschlußöffnung. Die entsprechende Ausnehmung bzw. Öffnung ist
also so bemessen, daß die Filmpatrone nicht hindurch- aber hineinrutschen kann. Liegt gleichzeitig eine Klemmhalterung vor,
so würde die Filmpatrone in vorteilhafter Weise unter Klemmspannung
im Formschluß gehalten.
Zur Einbringung der zu halternden Filmpatrone in die Röhrenform ist vorzugsweise eine bezogen auf die Röhrenform bzw. die
Röhrenachse seitliche Einschuböffnung für die Filmpatrone vorgesehen.
Selbstverständlich wäre auch eine Einschiebbarkeit in Axialrichtung denkbar. Auch könnte die Röhrenform durch einen
oder zwei Böden geschlossen sein, wenn eine seitliche Einschuböffnung
vorhanden ist. Eine Materialeinsparung, die hierauf verzichtet, beschränkt jedoch nicht die Sicherheit der Halterung.
Die Halterung für die Filmpatrone ist vorzugsweise an der Innenseite einer Taschenfläche, vorzugsweise einer Taschenklappe,
angeordnet, wobei bevorzugt der sekantiell verlaufende Mantelabschnitt ein Abschnitt dieser Taschenfläche ist, an der die
Halterung für die Filmpatrone angeordnet ist. Es kann also in gewohnter Weise eine flache, ebene Taschenseite ausgebildet werden,
die gleichzeitig vorteilhaft die Funktion einer sekantiellen Begrenzung der im übrigen im wesentlichen röhrenförmigen
Halterung übernimmt.
Insgesamt ist die erfindungsgemäße Tasche vorzugsweise im
wesentlichen nach Art eines Bucheinbandes ausgebildet. Sie besteht also im wesentlichen aus zwei klappbar bzw. schwenkbar
• ·
miteinander verbundenen Deckeln, von denen einer der Deckel eine taschenförmige Aufnahme für die Positiv-Fotopapierabzüge
aufweist, wobei diese Tasche zunächst einmal in bekannter Weise ausgebildet sein könnte.
Eine Weiterbildung der Erfindung, für die auch selbständiger Schutz beansprucht wird, sieht jedoch vor, daß die taschenförmige
Aufnahme mindestens zu zweien ihrer Seiten geschlossen ist, aber zu mindestens einer Seite zum Einschub der Fotopapierabzüge
offen ist, und daß die Halterung für die Filmpatrone als Querhindernis bzw. als Riegel für die in der taschenförmigen Aufnahme
eingesteckten Fotos im Bereich einer der offenen Seiten der taschenförmigen Aufnahme angeordnet ist. Die Halterung für die
Filmpatrone bildet also einen weiteren Begrenzungsanschlag für die in die taschenförmige Aufnahme eingesteckten Fotos, so daß
in besonderer Weise eine vorteilhafte Kombinationswirkung zwischen der taschenförmigen Aufnahme und der erfindungsgemäß vorgesehenen
Halterung für eine Filmpatrone vorliegt. Diese Kombinationswirkung, die entsprechend auch ein Öffnen und Schließen
der taschenförmigen Aufnahme mit dem Öffnen und Schließen der
erfindungsgemäßen Tasche erlaubt, liegt insbesondere dann vor, wenn die taschenförmige Aufnahme an der Innenseite des einen
Deckels angeordnet ist, während die Halterung an der Innenseite des anderen Deckels angeordnet ist. Dabei ist vorzugsweise die
Halterung parallel zu einem Querrand des Deckels angeordnet, während die taschenförmige Aufnahme parallel zu einem Längsrand
und zu einem Querrand geschlossen ist. Die vierte Seite der ta-
schenförmigen Aufnahme kann offen bleiben, da sie zu dem Rücken
bzw. dem Gelenk der Bucheinbandform weist und bei geschlossener Tasche also ebenfalls geschlossen ist. Die taschenförmige Aufnahme
für die Fotopapierabzüge braucht also materialsparend nur einen Eckbereich des entsprechenden Deckels einzunehmen.
Eine nächste Weiterbildung der erfindungsgemäßen Taschen
sieht vor, daß diese zusätzlich eine vorzugsweise wenigstens einseitig transparente, taschenförmige Aufnahme für ein Fotoübersichtsbild
aufweist, also für ein Schaubild, das beispielsweise nach Art eines Schachbrettmusters in kleinerem Format die
Inhalte der Fotopapierabzüge anschaulich wiedergibt und so die Nachbestellung und Identifizierung der Fotos erleichtert. Raum
für diese weitere taschenförmige Aufnahme ist beispielsweise an
der Innenseite desjenigen Deckels gegeben, der nicht die taschenf örmige Aufnahme für die Fotopapierabzüge aufweist, so daß
also die beiden taschenförmigen Aufnahmen einander gegenüberliegend
an unterschiedlichen Deckeln angeordnet sind. Diese zusätzliche taschenförmige Aufnahme kann beispielsweise dadurch
ausgebildet sein, daß eine transparente Folie, eine an zwei bis drei Rändern geschlossene Tasche bildend auf einem der Deckel
aufgeklebt ist, und zwar beispielsweise in dem Bereich, der von der Halterung für die Filmpatrone nicht beansprucht wird.
Die erfindungsgemäße Tasche ist vorzugsweise aus einem faltbaren
Material, z.B. aus Papier, aus einem Faltzuschnitt vorzugsweise einstückig ausgebildet. Hierfür kommt beispielsweise
ein Faltzuschnitt in Betracht, der aus zwei gelenkig miteinander
verbundenen Deckeln besteht, an denen das Material für die Halterung
für die Filmpatrone und das Material für die taschenförmige Aufnahme für die Fotopapierabzüge randseitig als Materialverlängerungszungen
angeformt ist.
Zur Ausbildung der taschenförmigen Aufnahme kann die entsprechende
Materialzunge beispielsweise einwärts an die Innenseite des zugeordneten Deckels geklappt werden und schmalrandig,
z.B. durch Verklebung, mit dieser verbunden werden. Die Materialzunge zur Ausbildung der Halterung, die gegebenenfalls eine
Ausstanzung für eine seitliche Einschuböffnung aufweist, kann im
wesentlichen beispielsweise in Richtung der Innenseite des zugeordneten Deckels gerollt und ebenfalls schmalrandig mit dieser
Innenseite verbunden, beispielsweise verklebt werden. Im Bereich dieser angerollten Halterung kann im Deckel selbst eine Ausstanzung
als Formschlußöffnung für die Filmpatrone vorbereitet sein.
Die frisch hergestellte erfindungsgemäße Tasche kann also
sehr flach gestapelt, d.h. raumsparend, zu einem entsprechenden Fotolabor gesandt werden, in dem dann die Tasche erst zur Taschenfunktion
erstellt wird und zur Einbringung des Fotomaterials verwendet wird, wobei die Einbringung des entsprechenden
Fotomaterials aufgrund der erfindungsgemäßen Ausbildung der Tasche
insbesondere automatisch gesteuert und maschinell erfolgen kann, also kosten- und zeitsparend erfolgen kann. Dies ist insbesondere
dann einfach möglich, wenn, wie bei einer Weiterbildung vorgesehen, die taschenförmige Aufnahme für die Fotopapierabzüge
durch Einwärtsklappen von entsprechenden Klappen auf die
maschinell bereitgelegten Fotos auszubilden ist.
Die erfindungsgemäße Tasche weist vorzugsweise ein für
Jacketinnentaschen gerechtes Brieftaschenformat auf, so daß ein
Abholer beispielsweise diese erfindungsgemäße Tasche in seine entsprechende Jackentasche einschieben kann und auch beispielsweise,
wie dies beliebt ist, zum Zeigen der Fotos in gemütlicher Runde bei sich tragen kann. Letztlich ist die erfindungsgemäße
Tasche auch zur geordneten Archivierung des Materials geeignet, weil zugehöriges Fotomaterial einander zugeordnet und sicher untergebracht
ist. Das Material kann vorzugsweise durch Stapelung von entsprechenden Taschen archiviert werden, oder aber auch
durch Einstellen der Taschen in entsprechende Regale, wie dies auch bei Büchern oder Videokassetten üblich ist. Hierzu weist
das verwendete Material vorzugsweise eine gewisse Steifigkeit, z.B. nach Art von Karton, auf.
Es soll schließlich noch darauf hingewiesen werden, daß modernes Filmmaterial es erlaubt, von ein und demselben Film Fotos
unterschiedlicher Formate, insbesondere unterschiedlicher Längenerstreckung, herzustellen. Insbesondere sind sogenannte Panoramabilder
beliebt.
Die erfindungsgemäße Tasche kann demzufolge eine Länge aufweisen,
die diesem Panoramaformat angepaßt ist. Es ist leicht erkennbar, daß derartige Panoramafotos, wenn sie die gesamte
Länge bzw. Höhe der erfindungsgemäßen Tasche einnehmen, nicht mit der Halterung für die Filmpatrone verriegelt werden können,
sondern an dieser vorbeiragen. Jedoch werden auch derartige Fo-
tos von der Halterung reibschlüssig blockiert. Um Beschädigungen der Oberfläche des obersten Fotos durch die Halterung zu vermeiden,
kann diese beispielsweise durch eine aufgelegte Nachbestellkarte in funktionell günstiger Weise geschützt werden.
Die Dicke eines solchen Panoramabildstapels kann je nach Bestellauftrag
variieren. Hierzu ist noch zu erwähnen, daß die vorzugsweise vorhandene Formschlußöffnung für die Filmpatrone
dieser auch einen gewissen Spielraum gibt, der Dicke des entsprechenden Fotopapierstapels nachzugeben bzw. auszuweichen.
Ausführungsbeispiele, aus denen sich weitere erfinderische
Merkmale ergeben, sind in der Zeichnung dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen
Tasche nach der Endfertigung und in Funktion,
Tasche nach der Endfertigung und in Funktion,
Fig. 2 das Zuschnittsmuster für den Faltzuschnitt einer Tasche
gemäß Fig. 1 und
gemäß Fig. 1 und
. Fig. 3 einen Zuschnitt für ein zweites Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Tasche.
einer erfindungsgemäßen Tasche.
Fig. 1 zeigt in perspektivischer Ansicht ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Tasche.
Die Tasche weist nach Art eines Bucheinbandes zwei Deckel 1 ,2 auf, die über ein Gelenk bzw. einen Rücken 3 gelenkig bzw.
klappbar einstückig miteinander verbunden sind.
Der eine Deckel 1 weist an seiner Innenseite eine Halterung 4 für eine Filmpatrone auf. Diese Halterung 4 ist ebenfalls ein-
stückig aus einer das Material des Deckels 1 fortsetzenden Materialzunge
ausgebildet worden, indem dieses Material einwärts in Richtung auf die Innenseite des Deckels 1 gerollt und dort mit
einem Kleberand 5 verklebt worden ist.
Die Halterung 4 weist im wesentlichen eine Röhrenform auf, deren Achse parallel zu dem Querrand des Deckels 1 verläuft, an
dem sie angeordnet ist. Jedoch wird die Röhrenform durch den Deckel 1 selbst abgeflacht bzw. sekantiell begrenzt. Im Bereich
der Halterung 4 ist in dem Deckel 1 eine Formschlußöffnung 6 zum formschlüssigen Halten der nicht dargestellten Filmpatrone eingestanzt
.
An der dem Querrand des Deckels 1 abgewandten Seite ist außerdem eine seitliche Einschuböffnung 7 für die Filmpatrone
vorgesehen. Durch diese Einschuböffnung 7 kann die Filmpatrone in die Halterung 4 eingeschoben werden und wird dort einerseits
klemmend von dem Material der Halterung 4 gehalten, sowie auch formschlüssig in der Formschlußöffnung 6 gehalten.
Auf der Innenseite des gleichen Deckels 1 ist außerdem eine transparente Folie 8 bis in den Bereich des Rückens 3 hinein
aufgeklebt, so daß diese Folie 8 mit dem Deckel 1 eine taschenförmige
Aufnahme ausbildet, die wenigstens im Bereich des der Halterung 4 abgewandten Querrandes des Deckels 1 und im Bereich
des Rückens 3 randseitig geschlossen ist. In diese aus dem Deckel 1 und der Folie 8 gebildete taschenförmige Aufnahme kann
ein Foto-ÜbersichtsbiId, das sämtliche Fotos eines Filmes in einem
Überblick zeigt, eingeschoben werden.
• · · t,
- 11 -
Der zweite Deckel 2 weist an seiner Innenseite eine taschenförmige
Aufnahme 9 für Fotopapierabzüge auf. Diese taschenförmige
Aufnahme wird einerseits durch den Deckel 2 gebildet, andererseits durch eine einstückig an den Deckel 2 angeformte Zunge,
die beispielsweise mit dem unteren Querrand des Deckels 2 verbunden ist, auf die Innenseite des Deckels 2 geklappt ist und im
Bereich des Längsrandes des Deckels 2 mit diesem zur Ausbildung einer zweiseitig geschlossenen taschenförmigen Aufnahme verbunden,
beispielsweise verklebt, ist. Mit gestrichelten Linien 10,11 und dem oberen Querrand 12 des Deckels 2 sind beispielhaft
Grenzlinien gegeben für unterschiedliche, längserstreckte Formate von tief in die taschenförmige Aufnahme 9 eingeschobenen
Fotopapierabzügen. Beispielsweise könnte die Grenzlinie 10 die obere Grenze eines Fotopapierstapels andeuten, der ein quasi
klassisches Format aufweist. Die Grenzlinie 11 könnte die Grenze für etwas größerformatige, mittelmäßig erstreckte Fotos andeuten.
Sogenannte Panoramafotos, die eine noch größere Längserstreckung aufweisen, könnten bis zum oberen Rand 12 des
Deckels 2 reichen. Die unterschiedlich langen Fotopapierstapel würden in die Tasche 9 derart eingeführt werden, daß der längste
Stapel unmittelbar an der Innenseite des Deckels 2 liegt und der kürzeste Stapel am weitesten obenauf liegt, so daß sich eine gewisse
Treppung von der Grenzlinie 10 über die Grenzlinie 11 zur
Grenzlinie 12 ergibt. Zumindest für die durch die Grenzlinien 10 und 11 begrenzten Fotopapierstapel fungiert die Halterung 4 bei
geschlossener Tasche als querverlaufender Riegel bzw. als An-
Schlagbegrenzung. Auf den aufragenden Rest des bis zum oberen Rand 12 reichenden Panoramabild-Stapels liegt dagegen die Halterung
4 bei geschlossener Tasche auf. Zur Vermeidung von Beschädigungen könnte dieser längere Stapel, der bis zum oberen Rand
12 reicht, beispielsweise durch eine Nachbestellkarte, die ebenfalls bis zum oberen Rand 12 reicht, abgedeckt werden, die
also auf dem bis zum oberen Rand 12 reichenden Papierstapel aufliegt
und unter den bis zur Grenzlinie 11 reichenden Fotopapierstapel
geschoben ist.
Insgesamt ergibt sich damit eine funktioneile und kombinatorisch wirkende Tasche zur geordneten Unterbringung verschiedensten
Fotomaterials.
Fig. 2 zeigt einen Faltzuschnitt zur Ausbildung der Tasche gemäß Fig. 1. Gleiche Bauelemente bzw. Abschnitte sind mit den
gleichen Bezugszahlen bezeichnet wie in Fig. 1 .
In der Fig. 2 ist die Außenseite der Deckel 1 und 2 gezeigt, so daß die Materialzungen zur Ausbildung der Halterung 4 bzw.
der taschenförmigen Aufnahme 9 in die Zeichnung hinein umgeschlagen
werden müßten.
In der Fig. 2 ist auch für die Materialzunge 9 ein entsprechender Kleberand 13 erkennbar.
Fig. 3 zeigt einen Faltzuschnitt für ein zweites Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Tasche, nämlich einer im Hinblick auf die maschinelle Verpackung der Positiv-Fotopapierabzüge
verbesserten Verpackung.
Gleiche Bauelemente sind mit den gleichen Bezugszahlen be-
zeichnet wie in Fig. 2.
Das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 3 unterscheidet sich von
dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 2 nur durch die anders gestaltete taschenförmige Aufnahme bzw. die zu ihrer Ausbildung
vorgegebenen Materialzungen.
Beim Beispiel der Fig. 3 sind nämlich zwei Materialzungan 9a
und 9b vorhanden, die übereinander einwärts geschlagen werden können, nachdem die Fotopapierabzüge bereits auf den entsprechenden
Bereich des Deckels 2 maschinell aufgelegt worden sind. Durch die Klappen 9a und 9b sind die Papierabzüge, insbesondere
bei zugeklapptem Deckel 1, hinreichend durch die Faitscharniere der Klappen 9a, b und die Überkreuzung der Klappen 9a, b gesichert.
Eine Verklebung der Klappen 9a,b, wie dies bei der Materialzunge 9 beim Ausführungsbeispiel der Fig. 2 geschieht, kann
entfallen, so daß auch an den jeweiligen Klappen 9a,b kein Kleberand
13 mehr vorhanden ist.
Claims (19)
1. Tasche zur Verpackung von Fotomaterial, insbesondere von
Fotofilmmaterial und von Positiv-Fotopapierabzügen,
gekennzeichnet durch
gekennzeichnet durch
wenigstens eine Halterung (4) für eine Fotofilmmaterial enthaltende
Filmpatrone.
2. Tasche nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (4) für die Filmpatrone als Klemmhalterung ausgebildet
ist.
3. Tasche nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Halterung {4) für die Filmpatrone einen jedenfalls teilweise röhrenförmig ausgebildeten Mantel umfaßt, in dessen Innenraum
die Filmpatrone reib- und/oder formschlüssig einschiebbar ist.
4. Tasche nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch eine bezogen
auf die Röhrenform bzw. die Röhrenachse seitliche Einschuböffnung (7) für die Filmpatrone.
5. Tasche nach Anspruch 3 oder 4, gekennzeichnet durch einen
die Röhrenform im wesentlichen sekantiell begrenzenden bzw. beendenden Mantelabschnitt mit einer zur formschlüssigen Einragung
der Filmpatrone vorgesehenen Formschlußausnehmung (6).
6. Tasche nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Formschlußausnehmung als Formschlußöffnung (6) ausgebildet ist.
7. Tasche nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (4) für die Filmpatrone an der Innenseite einer Taschenfläche angeordnet ist.
8. Tasche nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
Taschenfläche eine Taschenklappe (Deckel 1) ist.
9. Tasche nach einem der Ansprüche 5 oder 6 und einem der Ansprüche
7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß der sekantiell verlaufende Mantelabschnitt ein Abschnitt der Taschenfläche ist,
an der die Halterung (4) für die Filmpatrone angeordnet ist.
10. Tasche nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß sie im wesentlichen nach Art eines Bucheinbandes aus zwei klappbar bzw. schwenkbar miteinander
verbundenen Deckeln (1,2) besteht, von denen einer der Deckel (2) eine taschenförmige Aufnahme (9) für Positiv-Fotopapierabzüge
aufweist.
1 1 . Tasche, vorzugsweise nach Anspruch 10 und einem der Ansprüche
1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die taschenförmige
Aufnahme (9) mindestens zu zweien ihrer Ränder geschlossen ist, aber zu mindestens einer Seite zum Einschub der Fotopapierabzüge
offen ist, und daß die Halterung (4) für die Filmpatrone als Querhindernis für die in der taschenförmigen Aufnahme (9) einge-
- 3 —
steckten Fotopapierabzüge im Bereich einer der offenen Seiten
der taschenförmigen Aufnahme (9) angeordnet ist.
12. Tasche nach Anspruch 7 und 11, dadurch gekennzeichnet, daß
die Halterung (4) an der Innenseite des anderen Deckels (1) angeordnet ist als die taschenförmige Aufnahme (9) für die Fotopapierabzüge.
13. Tasche nach Anspruch 11 und 12, dadurch gekennzeichnet,
daß die taschenförmige Aufnahme (9) zu einem Deckelquerrand (12)
hin offen ist.
14. Tasche nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet,
daß die taschenförmige Aufnahme (9) in einem dem Rücken (3) der bucheinbandartigen Tasche abgewandten äußeren
Eckbereich eines der Deckel (2) angeordnet ist.
15. Tasche nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
daß die taschenförmige Aufnahme (9) nach Auflage der
Positiv-Fotopapierabzüge auf einen vorbestimmten Taschenbereich durch einwärts zu klappende Klappen ausbildbar ist.
16. Tasche nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch eine vorzugsweise einseitig transparente taschenförmige Aufnahme (8) für ein Fotoübersichtsbild.
17. Tasche nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß sie aus einem faltbaren Material aus einem Faltzuschnitt vorzugsweise einstückig ausgebildet
ist.
18. Tasche nach Anspruch 10 und 17, dadurch gekennzeichnet,
daß der Faltzuschnitt zwei gelenkig miteinander verbundene Deckel (1,2) umfaßt, an denen das Material für die Halterung (4)
für die Filmpatrone und das Material für die taschenförmige Aufnahme
(9) für die Fotopapierabzüge randseitig als Materialverlängerungszungen angeformt ist.
19. Tasche nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß sie ein für Jacketinnentaschen gerechtes Brieftaschenformat aufweist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29621042U DE29621042U1 (de) | 1996-10-22 | 1996-12-04 | Tasche zur Verpackung von Fotomaterial |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29618333 | 1996-10-22 | ||
| DE29621042U DE29621042U1 (de) | 1996-10-22 | 1996-12-04 | Tasche zur Verpackung von Fotomaterial |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29621042U1 true DE29621042U1 (de) | 1997-03-27 |
Family
ID=8030887
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29621042U Expired - Lifetime DE29621042U1 (de) | 1996-10-22 | 1996-12-04 | Tasche zur Verpackung von Fotomaterial |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29621042U1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE29816539U1 (de) * | 1998-09-16 | 2000-02-10 | Krause, Klaus, 41469 Neuss | Aufnahme- und Einlegeteil für Transportverpackungen von Photos und Filmkassetten |
| DE19954176A1 (de) * | 1999-11-09 | 2001-05-10 | Bezold Margarete Von | Archivierungseinrichtung für APS-Filmpatronen und die zugehörigen Fotoindex-Blätter |
-
1996
- 1996-12-04 DE DE29621042U patent/DE29621042U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE29816539U1 (de) * | 1998-09-16 | 2000-02-10 | Krause, Klaus, 41469 Neuss | Aufnahme- und Einlegeteil für Transportverpackungen von Photos und Filmkassetten |
| DE19954176A1 (de) * | 1999-11-09 | 2001-05-10 | Bezold Margarete Von | Archivierungseinrichtung für APS-Filmpatronen und die zugehörigen Fotoindex-Blätter |
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