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DE19530580A1 - Dekorationsartikel - Google Patents

Dekorationsartikel

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Publication number
DE19530580A1
DE19530580A1 DE1995130580 DE19530580A DE19530580A1 DE 19530580 A1 DE19530580 A1 DE 19530580A1 DE 1995130580 DE1995130580 DE 1995130580 DE 19530580 A DE19530580 A DE 19530580A DE 19530580 A1 DE19530580 A1 DE 19530580A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
points
adhesive
plastic
devices
adhesion
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE1995130580
Other languages
English (en)
Inventor
Juergen Roeth
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE1995130580 priority Critical patent/DE19530580A1/de
Publication of DE19530580A1 publication Critical patent/DE19530580A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F17/00Flags; Banners; Mountings therefor
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A41WEARING APPAREL
    • A41GARTIFICIAL FLOWERS; WIGS; MASKS; FEATHERS
    • A41G1/00Artificial flowers, fruit, leaves, or trees; Garlands
    • A41G1/04Garlands; Assembly of garlands

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Lining Or Joining Of Plastics Or The Like (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft Dekorationsartikel sowie ein Verfahren zur Herstellung der erfindungsgemäßen Dekorationsartikel und eine Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens.
Solche Dekorationsartikel umfassen insbesondere Girlanden, Lampions, Volants und Blütennachahmungen zur Ausschmückung von Räumen, Fenstern, Außenanlagen u. a. Nach dem Stand der Technik werden diese Dekorationsartikel aus Papier hergestellt. Um die notwendige Formstabilität zu gewährleisten und insbesondere bei langen Hängegirlanden ein Durchhängen zu vermeiden, sind diese Dekorationsartikel mit Stabilisierungselementen ausgestattet. Beispielsweise ist bei Hängegirlanden in dem axialen Hohlraum der Girlande ein Seil geführt. Die stirnseitigen Enden sind in der Regel durch aufgeklebte Hartkartonplatten verstärkt, um hier Verankerungselemente wie z. B. Haken oder Ösen zu befestigen.
Diese bekannten Dekorationsartikel aus Papier haben den Nachteil, daß sie sehr leicht kaputt gehen und in der Regel nur einmal verwendet werden können. Beispielsweise reißt das üblicherweise relativ dünne Papier selbst bei sachgerechter Handhabung sehr leicht ein bzw. durch und macht den Dekorationsartikel unbrauchbar. Bei Verwendung der Dekorationsartikel im Freien besteht die Gefahr, daß sie infolge von Regen, Tau o. ä. feucht werden, aufweichen und ihre Form verlieren bzw. zerreißen. Eine einmal aufgefaltete Hängegirlande kann nur mit großer Sorgfalt und unter hohem Zeitaufwand wieder richtig zusammengefaltete werden, und auch hierbei ist die Gefahr der Beschädigung und des Unbrauchbarwerdens der Girlande sehr groß. Schließlich sind farbige Papierdekorationen empfindlich gegen die ausbleichende Wirkung von Licht, insbesondere Sonnenstrahlen, und verlieren sehr schnell ihre Färbung. Aus diesem Grund sind die herkömmlichen Dekorationsartikel gar nicht oder nur sehr schlecht geeignet, um im Freien eingesetzt zu werden, um längere Zeit als Dekoration zu dienen und um wiederverwendet werden zu können.
Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Dekorationsartikel der eingangs genannten Art zu schaffen, mit dem die bekannten Nachteile vermieden sind, und der insbesondere im Freien verwendet werden kann, der unempfindlich gegen Ausbleicheffekte durch Lichteinstrahlung und gegen Feuchtigkeit, insbesondere Regen, ist, und der nahezu unbeschränkt oft wiederverwendet werden kann.
Eine Lösung dieser Aufgabe besteht in der Bereitstellung eines Dekorationsartikels, der aus einer leichten, dünnen, halbsteifen, reißfesten und schwer entflammbaren Kunststoffolie besteht.
Der erfindungsgemäße Dekorationsartikel benötigt keine Führungsschnur oder andere Träger- bzw. Stützelemente, sondern ist aus sich heraus ausreichend stabil, um im aufgehängten Zustand die gewünschte Form einzunehmen und auch zu halten. Er benötigt insbesondere auch keine speziellen Stirnelemente zur Befestigung von Verankerungsvorrichtungen, sondern kann direkt mit der Kunststoffolie an einem Haken o. ä. eingehängt bzw. in sonstiger Weise an geeigneten Halterungen befestigt werden, ohne daß die Gefahr des Durchreißens besteht. Sollte im Fall von Hängegirlanden die Kunststoffgirlande dennoch einmal durchreißen, können die Einzelteile direkt als zwar kürzere, aber eigenständige und voll funktionsfähige Einzelgirlanden weiterverwendet werden. Der erfindungsgemäße Kunststoff-Dekorationsartikel kann problemlos im Freien auch über längere Zeit und ohne Beaufsichtigung eingesetzt werden, denn er ist unempfindlich gegen Wasser und ebenso gegen Ausbleicheffekte durch Sonneneinstrahlung.
Bei der Kunststoffolie handelt es sich vorzugsweise um ein Gewebe aus Kunststoffasern,
insbesondere um ein Gewebe aus Synthesefasern auf Polyesterbasis.
Dieses Material besitzt einerseits eine ausreichende Eigenfestigkeit, um die Formstabilität der Girlande zu gewährleisten, und hat gleichzeitig ein vergleichsweise sehr geringes Eigengewicht.
In einer bevorzugten Variante hat das Kunststoffgewebe ein spezifisches Gewicht von etwa 280 g pro m². Mit diesem Trägergewebe können beispielsweise 10 m lange Hängegirlanden hergestellt werden, deren Eigengewicht nur etwa 2,3 kg beträgt, und die somit keine besonders stabilen Halterungen erfordern und auch von einer einzelnen Person mühelos auf- und abgehängt werden können.
Die Kunststoffolie kann mit einer Oberflächenlackierung (Schlußlack) beschichtet sein, der schwer entflammbar ist. Damit wird das Risiko, daß der Dekorationsartikel in einem Unglücksfall Feuer fängt und in Flammen aufgeht, weitestgehend ausgeschlossen.
Der erfindungsgemäße Dekorationsartikel wird erfindungsgemäß mit einem Verfahren hergestellt, bei dem
  • - Kunststoffbahnen hergestellt werden, deren Breite im wesentlichen dem Durchmesser des Dekorationsartikels entspricht oder wenige Zentimeter mehr beträgt,
  • - zunächst eine Kunststoffbahn ausgelegt wird,
  • - eine weitere Kunststoffbahn deckungsgleich auf die zuvor ausgelegte Bahn aufgebracht wird,
  • - die beiden Bahnen mit Haftpunkten aneinander befestigt werden,
  • - weitere Bahnen in derselben Vorgehensweise nacheinander Bahn für Bahn deckungsgleich aufeinandergelegt und mit Haftpunkten an der jeweils vorangegangenen Bahn befestigt werden, wobei Haftpunktebenen und Kunststoffbahnen alternierend aufeinander folgen, und
  • - der fertiggestellte Kunststoffbahnen-Stapel entsprechend der gewünschten Kontur des Dekorationsartikels in Form gestanzt wird.
In einer Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens, die insbesondere zur Herstellung von Hängegirlanden geeignet ist, werden die Haftpunkte in Reihen parallel zu den Kanten der Kunststoffbahn derart angeordnet, daß wenigstens vier Haftpunkte die Eckpunkte eines im wesentlichen gleichseitigen Vierecks bilden, und die Haftpunkte zweier aufeinanderfolgender Haftebenen derart zueinander angeordnet sind, daß die durch Verbindung von vier Haftpunkten erhaltenen Vierecke einer Ebene rotationssymmetrisch um etwa 45° gegen die entsprechend erhaltenen Vierecke der vorangehenden und der nachfolgenden Haftebene verdreht sind.
Vorzugsweise werden mit dem beschriebenen Verfahren etwa 15 bis 25 Kunststoffbahnen deckungsgleich aufeinander geschichtet und mit Haftpunkten untereinander befestigt, die von Haftebene zu Haftebene gegeneinander versetzt angeordnet sind.
In einer Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist vorgesehen, zwei oder mehrere derart hergestellte und in Form gestanzte Stapel gleicher oder verschiedener Farben übereinander zu ordnen und an den Kontaktflächen mit Haftpunkten aneinander zu befestigen. Auf diese Art lassen sich mühelos nahezu beliebig lange Dekorationsartikel, insbesondere Girlanden und Volants herstellen.
Aus ökonomischen Gründen ist vorgesehen, daß die einzelnen Kunststoffbahnen eine Länge haben, die einem Vielfachen, vorzugsweise dem 4- bis 5fachen des Durchmessers des betreffenden Dekorationsartikels, jeweils zuzüglich einer Randzugabe von wenigen Zentimetern, entspricht. In diesem Fall werden die Haftpunkte einer Haftebene in entsprechend vielen, vorzugsweise 4 bis 5, Gruppen gesetzt. Insbesondere bei der Herstellung von Hängegirlanden werden die Haftpunkte so gesetzt, daß jeweils vier Haftpunkte die Eckpunkte von im wesentlichen gleichseitigen Vierecken bilden, wobei die derart gebildeten Vierecke parallel in Reihe und mit Abstand voneinander angeordnet sind. Der derart hergestellte Stapel von vorzugsweise etwa 15 bis 25 einzelnen Kunststoffbahnen wird jeweils zwischen benachbarten Haftpunktgruppen bzw. Haftpunktvierecken auseinander geschnitten, und die erhaltenen Einzelstapel werden an ihren Rändern in Form gestanzt.
Diese Verfahrensvariante hat den Vorteil, daß mit einem einzigen Arbeitsgang mehrere, vorzugsweise 4 bis 5 einzelne Dekorationsartikel hergestellt werden können. Im Fall der Herstellung von Hängegirlanden können in einem direkt angeschlossenen Arbeitsschritt zwei oder mehrere der so erzeugten Einzelgirlanden aneinander befestigt werden. Auf diese Weise erhält man einfach und schnell eine nahezu beliebig lange Hängegirlande.
Das punktförmige Verhaften der Kunststoffbahnen untereinander erfolgt vorzugsweise in Form von Verkleben, insbesondere mittels eines Kunststoffklebers, vorzugsweise eines Quellschweißklebers. Es ist aber auch möglich, die Haftpunkte durch Verschmelzen oder Schmelzkleben zu erzeugen.
Zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird eine Vorrichtung vorgeschlagen, die einen Aufnehmer für eine oder mehrere Rollen aufgewickelter Kunststoffolie, eine Grundplatte für die Anordnung und Übereinanderstapelung der Kunststoffbahnen und einen Klebeapparat umfaßt. An der Grundplatte sind ein oder mehrere Begrenzungselemente zum Ausrichten der Kunststoffbahnen ausgebildet. Der Klebeapparat umfaßt einen horizontal ausgerichteten Rahmen, an dem zwei oder mehr Verklebungseinrichtungen im wesentlichen symmetrisch angeordnet sind, die alternierend betätigt werden können.
Eine Variante der erfindungsgemäßen Vorrichtung sieht vor, daß an dem Rahmen 8 Verklebungseinrichtungen im wesentlichen quadratisch angeordnet sind, wobei je vier Verklebungseinrichtungen die Eckpunkte und vier Verklebungseinrichtungen die Seitenmittelpunkte des Quadrats bilden.
Es besteht die Möglichkeit, daß mehrere, vorzugsweise 4 bis 5 Rahmen mit beispielsweise je 8 Klebeeinrichtungen in Reihe und mit Abstand nebeneinander angeordnet oder zu einem einheitlichen Rahmen zusammengefaßt sind. Bei dieser Variante sind die Verklebungseinrichtungen derart miteinander gekoppelt, daß sie koordiniert betätigt werden können. Bei quadratischer Anordnung der Verklebungseinrichtungen ist vorgesehen, daß wahlweise entweder die Klebeeinrichtungen an den Eckpunkten oder diejenigen an den seitenmittelpunkten gleichzeitig betätigt werden können.
Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist mit Verklebungseinrichtungen ausgestattet, die einen Behälter mit einer Einlaßöffnung für die Zuführung und einer darunter angeordneten Ausgabeöffnung für die Ausgabe des Klebers aufweisen. In dem Behälter ist ein Stößel angeordnet, der in einer Führung vertikal bewegt werden kann. Mit dem Stößel kann zum einen der Kleber aus der Verklebungseinrichtungen ausgetrieben werden und zum anderen die Ausgabeöffnung der Verklebungseinrichtung verschlossen werden.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Klebeapparats,
Fig. 2 eine Verklebungseinrichtung im Längsschnitt, und
Fig. 3 eine Verklebungseinrichtung nach Fig. 2 in geschlossenem (a) und offenem (b) Zustand.
Die Vorrichtung zur Herstellung von Hängegirlanden aus Kunststoff umfaßt eine Arbeitsbank mit einer im wesentlichen rechteckigen Grundplatte von etwa 90 cm Länge und etwa 18 cm Breite. An den beiden Längskanten dieser Grundplatte ist beispielsweise ein Winkel verschraubt, der zum genauen Ausrichten der Wickelrollen und der abgewickelten Kunststoffbahnen dient.
An einer Stirnseite ist eine nicht näher dargestellte Schneidvorrichtung, beispielsweise ein Messer, vorgesehen, mit der die abgewickelten Kunststoffbahnen in vorbestimmter Länge von der Wickelrolle abgeschnitten werden. An der gegenüberliegenden Stirnseite ist ein Aufnehmer für eine oder mehrere, beispielsweise 18 Wickelrollen angeordnet. Die einzelnen Wickelrollen haben beispielsweise eine Breite von 17,5 cm und fassen 16,2 m aufgewickelte Kunststoffolie.
Die Rollen werden von Hand oder mit Hilfe eines Industrieroboters einzeln, nacheinander auf die Grundplatte gesetzt und abgerollt, wobei die Führungselemente eine reproduzierbar ausgerichtete Bewegung gewährleisteten.
Oberhalb der Grundplatte ist ein Klebeapparat gemäß Fig. 1 höhenverstellbar angeordnet. Der Klebeapparat besteht aus einem nicht näher dargestellten Rahmengestell mit drei in einer horizontalen Ebene und mit im wesentlichen gleichen Abstand zueinander angeordneten Balken 30, 32, 34.
An den Balken sind die Verklebungseinrichtungen 1 befestigt.
Die in Fig. 2 dargestellte Verklebungseinrichtung 1 umfaßt einen vertikal ausgerichteten Behälter 2 mit einer Bodenplatte 4, in der eine Durchgangsbohrung 5 ausgebildet ist, die an der Ausgabeöffnung 6 nach außen mündet. In der Behälterseitenwand 8 ist mit Abstand von der Bodenplatte 4 eine Einlaßöffnung 10 ausgebildet, die über eine Verbindungsleitung 12 an die Zuführleitung 38 für den Kleber angeschlossen ist. Die Bodenplatte 4 hat beispielsweise eine Dicke von 1 cm. In dem Behälter 2 ist eine Stößel 16 geführt, an dem eine Kolbenscheibe 14 angeordnet ist. Die Kolbenscheibe 14 ist an dem zur Bodenplatte 4 weisenden Ende des Stößels mit Abstand von der Stößelspitze ausgebildet und unterteilt den Stößel 16 in einen oberen Stößelabschnitt 17 und einen unteren Stößelabschnitt 18. Die Kolbenscheibe 14 hat im wesentlichen den gleichen Durchmesser wie der Behälterinnenraum und liegt mit ihrem Randbereich 20 der Innenseite der Behälterseitenwand 8 formschlüssig an. Der obere Stößelabschnitt 17 ist länger als die Behälterseitenwand 8 und ragt über deren Rand hinaus. Er ist in einer Führungshülse 22 geführt, die mit dem Behälter 2 über eine Muffe 24 in axialer Richtung verbunden ist. Anstelle der Muffe 24 ist auch eine Schraubverbindung möglich. Dabei können Behälter 2 und Führungshülse 22 direkt, über entsprechende Außengewinde und Innengewinde an Behälter 2 bzw. Führungshülse 22, oder vermittels eines Gewinderings miteinander verschraubt sein.
Die Führungshülse 22 ist an ihrer dem Behälter 2 zugewandten Stirnseite offen und an der gegenüberliegenden Stirnseite mit einer Deckplatte 26 verschlossen. In der Deckplatte 26 ist eine zentrale Lochbohrung 28 ausgebildet, in der der obere Stößelabschnitt 17 geführt ist.
Der Behälter 2 ist über die Einlaßöffnung 10, die Verbindungsleitung 12 und die Zuführleitung 38 mit einem nicht näher dargestellten Vorratsbehälter für den Kleber verbunden.
Fig. 1 zeigt eine bevorzugte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Klebeapparats mit einem Rahmengestell, an dem acht der in Fig. 2 dargestellten Verklebungseinrichtungen 1 angeordnet sind.
Das Rahmengestell umfaßt drei in einer horizontalen Ebene und mit im wesentlichen gleichen Abstand zueinander angeordnete Balken 30, 32, 34, an denen die Verklebungseinrichtungen 1 befestigt sind.
In jedem Balken 30, 32, 34 sind wenigstens drei Durchgangsbohrungen 36 in Reihe und mit im wesentlichen gleichen Zwischenabständen ausgebildet.
Der Abstand zwischen zwei benachbarten Balken 30, 32 bzw. 32, 34 ist so gewählt, daß eine Durchgangsbohrung 36′ zu der ihr benachbarten Durchgangsbohrungen 36′′ desselben Balkens 30 bzw. 32 bzw. 34 den gleichen Abstand hat wie zu der ihr im rechten Winkel benachbart liegenden Durchgangsbohrungen 36′′′ auf dem benachbarten Balken 32 bzw. 34 bzw. 30.
In diesen Durchgangsbohrungen 36 sitzen die Verklebungseinrichtungen 1 formschlüssig ein. Die acht Verklebungseinrichtungen 1 des beschriebenen Ausführungsbeispiels sind in Form eines Quadrats angeordnet, das sich in einer Richtung über die drei Balken 30, 32, 34 und in der anderen Richtung über je drei Durchgangsbohrungen 36 eines jeden Balkens 30, 32, 34, erstreckt. Vier Verklebungseinrichtungen 1a, 1 b, 1 c, 1 d bilden die Eckpunkte und vier Verklebungseinrichtungen 1 e, 1 f, 1 g, 1 h bilden die Seitenmittelpunkte des Quadrats.
Jede dieser Verklebungseinrichtungen 1 ist über eine Verbindungsleitung 12 an eine Zuführleitung 38 angeschlossen, die in nicht näher dargestellter Weise mit einem Vorratsbehälter für den Kleber verbunden ist. Die Zuführleitung 38 ist im Zentrum des von den acht Verklebungseinrichtungen 1 gebildeten Quadrats angeordnet und sitzt in der mittleren der drei Durchgangsbohrungen 36 des mittleren Balkens 32 ein.
Die Stößel 16 der acht Verklebungseinrichtungen 1 sind jeweils an ihrem oberen Stößelabschnitt 17 mit einer Mitnehmerstange 40 verschraubt, die mit einer nicht näher dargestellten Nockenwelle in Eingriff steht.
Um eine alternierende Bewegung der Stößel 16 der Verklebungseinrichtungen 1 an den Eckpunkten einerseits und an den Seitenmittelpunkten andererseits zu ermöglichen, ist vorgeschlagen, die vier Stößel 16a, 16 b, 16 c, 16 d an den Eckpunkten jeweils paarweise an zwei in einer Ebene A parallel zueinander angeordneten Mitnehmerstangen 40 I, 40 II zu verschrauben und die vier Stößel 16 e, 16 f, 16 g, 16 h an den Seitenmittelpunkten an drei in einer Ebene B parallel zueinander angeordneten Mitnehmerstangen 40 III, 40 IV, 40 V zu befestigen. Die Ebene B ist mit Abstand und vorzugsweise oberhalb der Ebene A angeordnet.
Die beiden äußeren Mitnehmerstangen 40 III, 40 V in der Ebene B sind jeweils mit nur einem Stößel 16 verschraubt, während die mittlere Mitnehmerstange 40 IV mit zwei Stößeln 16 verbunden ist und im Bereich der Zuführleitung 38 eine Ausnehmung 42 aufweist. Diese Ausnehmung 42 ist so bemessen, daß die Mitnehmerstange 40 IV ohne Behinderung durch die Zuführleitung 38 vertikal bewegt werden kann.
Die Mitnehmerstangen 40 stehen in nicht näher dargestellter Weise mit einer Nockenwelle in Eingriff, die zwei verschiedene Nockentypen aufweist. Diese beiden Nockentypen sind so ausgebildet, daß abwechselnd die eine Nockenvariante mit den Mitnehmerstangen 40 I, 40 II der Ebene A und die andere Nockenvariante mit den Mitnehmerstangen 40 III, 40 IV, 40 V der Ebene B in Eingriff kommt. Dadurch werden abwechselnd die Stößel 16a, 16 b, 16 c, 16 d an den vier Eckpunkten und die Stößel 16 e, 16 f, 16 g, 16 h an den vier Seitenmittelpunkten bewegt. Wenn die Nockenwelle mit den Mitnehmerstangen 40 der Ebene A in Eingriff kommt, bewegt sie die Stößel 16a, 16 b, 16 c, 16 d der vier Verklebungseinrichtungen 1a, 1 b, 1 c, 1 d an den Eckpunkten einmal auf- und abwärts, und wenn sie mit den Mitnehmerstangen 40 der Ebene B in Eingriff kommt, bewegt sie die vier Stößel 16 e, 16 f, 16 g, 16 h der Verklebungseinrichtungen 1 e, 1 f, 1 g, 1 h an den Seitenmittelpunkten entsprechend. Die Höhe der Nocken und die Drehgeschwindigkeit der Welle bestimmen die genaue Hub- und Senkbewegung der Stößel 16 und damit die Öffnungs- und Schließbewegung der Kolbenscheibe 14 vor der Einlaßöffnung 10.
Bei verschlossener Verklebungseinrichtung 1 gemäß Fig. 3a ist der Stößel 16 soweit in den Behälter 2 eingeführt, daß der untere Stößelabschnitt 18 in der Durchgangsbohrung 5 der Bodenplatte 4 der Länge nach formschlüssig einsitzt und die Ausgabeöffnung 6 blockiert. Die Kolbenscheibe 14 liegt auf Höhe der Einlaßöffnung 10 und verschließt diese mit ihrem Randbereich 20. Bei der Auf- und Abwärtsbewegung des Stößels 16 wird zunächst der untere Stößelabschnitt 18 aus der Durchgangsbohrung 5 heraus und die Kolbenscheibe 14 eine vorbestimmte Strecke aufwärts bewegt. Dadurch wird die Einlaßöffnung 10 für den Kleber freigegeben. Es entsteht ein Raum 44 zwischen Bodenplatte 4 und Kolbenscheibe 14, durch den der Kleber einfließen bzw. durch den er zu der Ausgabeöffnung 6 hindurchfließen kann (vgl. Fig. 3b).
Bei nachfolgender Abwärtsbewegung verschließt die Kolbenscheibe 14 die Einlaßöffnung 10 wieder, und der untere Stößelabschnitt 18 dringt in die Durchgangsbohrung 5 der Bodenplatte 4 ein und stößt den darin befindlichen Kleber aus der Ausgabeöffnung 6 aus.
Die Dicke der Bodenplatte 4, der Durchmesser der Durchgangsbohrung 5 und des unteren Stößelabschnitts 18 und die Geschwindigkeit einer Auf- und Abwärtsbewegung,
  • d. h. die Öffnungszeit der Einlaßöffnung 10, bestimmen die ausgegebene Menge Kleber. Durch Veränderung eines oder mehrerer dieser Parameter kann die ausgegebene Klebermenge gezielt variiert werden.
Um die alternierende Betätigung der vier Eckpunkt-Stößel 16a, 16b, 16c, 16d einerseits und der vier Seitenmittelpunkt-Stößel 16 e, 16 f, 16 g, 16 h andererseits zu gewährleisten, kann anstelle einer Welle mit Nocken auch eine andere Hub- und Senkvorrichtung ausgebildet sein, insbesondere auch eine pneumatische Hebevorrichtung mit Magnetventilen.
Beispiel 1 Herstellung einer erfindungsgemäßen Hängegirlande
Eine Rolle A wird an der Führungsschiene entlang über die Grundplatte der Vorrichtung gerollt und wickelt dabei eine erste Kunststoffbahn ab. Ein Klebeapparat mit fünf nebeneinander angeordneten Rahmengestellen mit jeweils acht Verklebeeinrichtungen (vgl. Fig. 1) wird auf die Kunststoffbahn abgesenkt und die Verklebungseinrichtungen an den Eckpunkten geöffnet, so daß fünfmal vier Klebepunkte auf die Kunststoffbahn aufgebracht werden. Jeweils vier Klebepunkte bilden die Ecken eines im wesentlichen gleichseitigen Vierecks, dessen Seiten parallel zu den Kanten der Kunststoffbahn verlaufen. Anschließend wird der Klebeapparat wieder angehoben und eine Rolle B in der gleichen Weise wie zuvor die Rolle A über die Grundplatte geführt und dabei eine zweite Kunststoffbahn deckungsgleich über der ersten abgewickelt. An den Klebepunkten kommt es zu einer Verklebung zwischen Bahn A und Bahn B. Der Klebeapparat wird erneut herabgesenkt, die Verklebungseinrichtungen an den Seitenmittelpunkten geöffnet und jeweils fünfmal vier Klebepunkte auf die Kunststoffbahn B gesetzt. Die Klebepunktvierecke auf der Bahn B sind rotationssymmetrisch um 45° gegen die Klebepunktvierecke in der Haftebene zwischen Bahn A und Bahn B versetzt.
Der Klebeapparat wird wieder angehoben, eine Rolle C an der Führungsschiene über die Grundplatte geführt und dabei eine dritte Kunststoffbahn c deckungsgleich über der Bahn B abgewickelt. An den Klebepunkten kommt es zur Verklebung zwischen Bahn C und Bahn B. Der Klebeapparat wird auf die Kunststoffbahn C abgesenkten, die Verklebungseinrichtungen der Eckpunkte betätigt und somit fünfmal vier Klebepunkte gesetzt. Die Position dieser Haftpunkte ist gegenüber der der Haftpunkte in der vorangegangenen Haftebene BC rotationssymmetrisch um 45° verschoben und stimmt mit der Position der Haftpunkten in der darunter befindlichen Haftebene AB im wesentlichen überein. In dieser Art und Weise wird weiter verfahren, bis alle achtzehn Rollen einmal über die Grundplatte geführt worden sind und somit achtzehn Kunststoffbahnen übereinander geschichtet und an Haftpunkten miteinander verklebt sind. Infolge der alternierenden Anordnung der Haftpunkte in den aufeinanderfolgenden Haftebenen bilden jeweils die Haftpunkte der ersten, dritten, fünften usw. Haftebenen die Eckpunkte von Quadraten, deren Seiten im wesentlichen parallel zu den Seitenkanten der Kunststoffbahnen verlaufen. Die Haftpunkte der zweiten, vierten, sechsten usw. Haftebene bilden die Eckpunkte von Quadraten, deren Seiten in einem Winkel von etwa 45° zu den Seitenkanten der Kunststoffbahnen verlaufen. Der Stapel der achtzehn aufeinander geklebten Bahnen wird mit einem gekühlten Stanzmesser jeweils zwischen zwei benachbarten Haftpunktvierecken auseinander geschnitten und die einzelnen Stapel durch Formstanzen in die endgültige Girlandenform gebracht.
Durch Auseinanderziehen eines solchen Stapels von achtzehn aufeinander liegenden Kunststoffbahnen erhält man eine Girlande von 50 cm Länge. Mehrere solcher Stapel können aufeinandergesetzt und an ihren Stoßflächen mit Haftpunkten aneinander verklebt werden, so daß eine entsprechend längere Girlande erhalten wird. Bevorzugt werden Hängegirlanden von 5-10 m Länge und einem Querschnitt von 19-30 cm hergestellt. Zur Betätigung der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind nicht mehr als zwei Personen notwendig.
Durch Veränderung der Anordnung und Beabstandung der Verklebeeinrichtungen an dem bzw. den Rahmengestell(en) des Klebeapparats können kleinere und größere Girlanden bzw. verschiedene Girlandenformen hergestellt werden.
Bezugszeichenliste
1 Verklebungseinrichtung
2 Behälter
4 Bodenplatte
5 Durchgangsbohrung
6 Ausgabeöffnung
8 Behälterseitenwand
10 Einlaßöffnung
12 Verbindungsleitung
14 Kolbenscheibe
16 Stößel
17 oberer Stößelabschnitt
18 unterer Stößelabschnitt
20 Randbereich der Kolbenscheibe
22 Führungshülse
24 Muffe
26 Deckplatte
28 zentrale Lochbohrung
30 Balken
32 Balken
34 Balken
36 Durchgangsbohrung
38 Zuführleitung
40 Mitnehmerstange
42 Ausnehmung
44 Raum

Claims (18)

1. Dekorationsartikel, bestehend aus mehreren, an Haftpunkten untereinander befestigten Materiallagen, dadurch gekennzeichnet, daß die Materiallagen aus einer leichten, dünnen, halbsteifen, reißfesten und schwer entflammbaren Kunststoffolie bestehen.
2. Dekorationsartikel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kunststoffolie ein Gewebe aus Kunststoffasern ist.
3. Dekorationsartikel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kunststoffolie ein Gewebe aus Synthesefasern auf Polyesterbasis ist.
4. Dekorationsartikel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Kunststoffolie ein spezifisches Gewicht von etwa 280 g pro m² hat.
5. Dekorationsartikel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Kunststoffolie mit einer Oberflächenlackierung versehen ist.
6. Verfahren zur Herstellung eines Dekorationsartikels nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß Kunststoffbahnen von wenigstens der Breite des Dekorationsartikels hergestellt werden,
daß eine Kunststoffbahn ausgelegt wird,
daß eine weitere Kunststoffbahn deckungsgleich auf die zuvor ausgelegte Bahn aufgebracht wird,
daß die beiden Bahnen mit Haftpunkten aneinander befestigt werden,
daß weitere Bahnen nacheinander in derselben Vorgehensweise deckungsgleich aufeinander angeordnet und mit Haftpunkten an der jeweils vorangegangenen Bahn befestigt werden, wobei Haftpunktebenen und Kunststoffbahnen alternierend aufeinander folgen, und
daß der fertiggestellte Kunststoffbahnen-Stapel in Form gestanzt wird.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Haftpunkte in Reihen parallel zu den Kanten der Kunststoffbahn derart angeordnet sind, daß wenigstens vier Haftpunkte die Eckpunkte eines im wesentlichen gleichseitigen Vierecks bilden, und daß die Haftpunkte zweier aufeinanderfolgender Haftebenen derart zueinander angeordnet sind, daß die durch Verbindung von vier Haftpunkten erhaltenen Vierecke einer Haftebene rotationssymmetrisch um etwa 45° gegen die entsprechend erhaltenen Vierecke der vorangehenden und der nachfolgenden Haftebene verdreht sind.
8. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die einzelnen Kunststoffbahnen eine Länge haben, die ein Vielfaches, vorzugsweise das 4- bis 5fache des Durchmessers eines Dekorationsartikels zuzüglich einer Randzugabe beträgt,
daß die Haftpunkte einer Haftebene in entsprechend vielen, vorzugsweise 4 bis 5, Gruppen von Haftpunkten gesetzt sind, und
daß der fertiggestellte Kunststoffbahnen-Stapel vor dem Formstanzen zwischen jeweils benachbarten Haftpunkt-Vierecken auseinandergeschnitten wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Haftpunkte derart angeordnet sind, daß jeweils vier Haftpunkte die Eckpunkte von einem im wesentlichen gleichseitigen Vierecke bilden, wobei die so erhaltenen Vierecke parallel in Reihe und mit Abstand voneinander angeordnet sind.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Haftpunkte mit Hilfe eines Kunststoffklebers erzeugt werden.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Kunststoffkleber eine Quellschweißkleber ist.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Haftpunkte durch Verschmelzen erzeugt werden.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Haftpunkte mit Hilfe eines Schmelzklebers erzeugt werden.
14. Vorrichtung zur Durchführung eines Verfahrens nach einem der Ansprüche 6 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß sie einen Aufnehmer für eine oder mehrere Rollen aufgewickelter Kunststoffolie, eine Grundplatte für die Anordnung und Übereinanderstapelung der Kunststoffbahnen mit Begrenzungselement(en) zum Ausrichten der Kunststoffbahn(en) und mit Führungsschienen für die Wickelrollen und einen Klebeapparat mit wenigstens einem horizontal ausgerichteten Rahmen, an dem wenigstens zwei alternierend betätigbare Verklebungseinrichtungen (1) im wesentlichen symmetrisch angeordnet sind, umfaßt.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß acht Verklebungseinrichtungen (1) im wesentlichen quadratisch angeordnet sind, wobei je vier Verklebungseinrichtungen (1) die Eckpunkte und vier Verklebungseinrichtungen (1) die Seitenmittelpunkte eines Quadrats bilden.
16. Vorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere, vorzugsweise 4 bis 5 horizontal ausgerichtete Rahmen mit Verklebungseinrichtungen (1) in einer Ebene derart nebeneinander angeordnet sind, daß die Verklebungseinrichtungen (1) dieser Rahmen koordiniert betätigbar sind.
17. Vorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet daß die Verklebungseinrichtungen (1) gezielt betätigbar angeordnet sind, derart, daß entweder die Verklebungseinrichtungen (1) an den Eckpunkten oder die Verklebungseinrichtungen (1) an den Seitenmittelpunkten gleichzeitig betätigbar sind.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß eine Verklebungseinrichtung (1) einen Behälter (2) mit einer Einlaßöffnung (10) für die Zuführung und einer darunter angeordneten Ausgabeöffnung (6) für die Ausgabe des Klebers umfaßt, und daß in dem Behälter (2) ein Stößel (16) vertikal bewegbar geführt ist, der zum Austreiben des Klebers und zum Verschluß der Verklebungseinrichtung (1) geeignet ist.
DE1995130580 1995-08-19 1995-08-19 Dekorationsartikel Ceased DE19530580A1 (de)

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DE1995130580 DE19530580A1 (de) 1995-08-19 1995-08-19 Dekorationsartikel

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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE29708102U1 (de) * 1997-05-05 1997-07-10 Lutzke, Werner, 86316 Friedberg Vorrichtung zum Auftragen von Klebstoff

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