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DE19529035A1 - Selbsttragende Dachkonstruktion - Google Patents

Selbsttragende Dachkonstruktion

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DE19529035A1
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    • E04BUILDING
    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
    • E04B7/00Roofs; Roof construction with regard to insulation
    • E04B7/20Roofs consisting of self-supporting slabs, e.g. able to be loaded

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  • Architecture (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Electromagnetism (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Roof Covering Using Slabs Or Stiff Sheets (AREA)
  • Building Environments (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine selbsttragende Dachkonstruktion nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Übliche Dachkonstruktionen sind in mehreren Schichten aus unterschied­ lichen Elementen aufgebaut, denen jeweils eine bestimmte Funktion zuge­ ordnet ist: auf tragenden Elementen, wie beispielsweise Betondecken, Git­ terträgern oder Holzsparren, wird ggf. eine Beplankung angebracht. Darauf folgen eine Dampfsperre, eine Wärmedämmung erforderlicher Dicke und eine wasserführende Dachhaut aus Dachplatten oder dicht verbundenen Dachbahnen.
Zur Gebäudeinnenseite hin erhalten die tragenden Elemente überlicher­ weise eine Verkleidung aus Sichtelementen. Insbesondere bei Industriebau­ ten werden häufig abgehängte Decken verwendet, wobei im Zwischenraum zu den Tragelementen Installationen angebracht werden.
Ein solcher Dachaufbau erfordert einen hohen Montageaufwand auf der Baustelle; in der Regel kostengünstigere und witterungsunabhängige Ar­ beiten im Werkstattbereich sind hier praktisch nicht möglich.
Der herkömmliche Aufbau ist durch die erforderliche Schichtenfolge, wobei jede Schicht nur eine bestimmte Funktion hat, relativ dick. Der architek­ tonische Gestaltungsraum ist durch diese vorgegebene große Dicke einge­ schränkt. Ein weiterer Nachteil besteht im großen Umbauten Raum alleine für die Dachkonstruktion, der anderweitig nicht nutzbar ist. Bei in Bebau­ ungsplänen vorgeschriebenen maximalen Gebäudehöhen kann ein dicker Dachaufbau die Raumhöhen so reduzieren, daß die Nutzung darunterlie­ gender Räume eingeschränkt ist.
Es sind auch bereits großflächige, selbsttragende Dachelemente bekannt (EP 0 015 213 B1), die zur Herstellung einer Dachfläche miteinander ver­ bunden werden. Die Einzelelemente sind gewölbeartige Modulelemente mit einer selbsttragenden Außenwand und einer selbsttragenden Innenwand derselben Form. Die Außenwand und Innenwand sind über querliegende, bogenförmige Aussteifungen verbunden, die endseitig ebenso wie die Rän­ der der Innenwand und Außenwand mit Belastungslängsstäben verbunden sind. Die Aussteifungen können hier auch als gebogene, quer verlaufende T-Trägeranordnungen ausgeführt sein. Zwischen Außenwand und Innen­ wand ist zudem eine von der Innenwand getragene thermische Isolierung angebracht.
Diese Modulelemente erstrecken sich in Längsrichtung zwischen zwei Ge­ bäudeauflager, werden rinnenförmig nebeneinander gesetzt und an den nach oben stehenden Längsrändern mit überdeckenden Firstelementen zur Bildung der geschlossenen Dachfläche verbunden.
Es handelt sich somit hier um Schalenkonstruktionen, wobei die Außen­ wand und Innenwand bevorzugt aus Trapezblechen mit längsverlaufenden Rippen bestehen. Solche Konstruktionen sind nur in Längsrichtung vorge­ spannt und haben ihre Tragfunktion nur bei einer Abstützung in Längs­ richtung. Dies ist ohne weiteres auch durch die Verwendung der Tra­ pezbleche ersichtlich, die in Querrichtung zur Trapezausbildung praktisch keine Druck- und Zugkräfte abstützen können.
Einzelne Elemente übernehmen hier mehrere Funktionen. Beispielsweise hat die Außenwand Tragfunktion und ist zugleich die wasserführende Dachhaut, ebenso wird der Zwischenraum zwischen Innenwand und Außenwand zur Aufnahme von Dämmaterial genutzt. Die Tragfähigkeit der Modulelemente ergibt sich jedoch im wesentlichen durch die gewölbe­ artige, rinnenförmige Bauweise. Dies führt aber trotz der geringen Mate­ rialstärke der Modulelemente insgesamt zu einem ungünstig dicken Dachaufbau, der etwa dem Bogenradius der Modulelemente entspricht und damit noch größer ist als bei herkömmlichen Dachkonstruktionen. Damit wird hier für den Dachaufbau viel umbauter Raum erforderlich. Da die Ab­ stützmöglichkeiten der Modulelemente nur in Längsrichtung gegeben sind, ist ein universeller Einsatz eingeschränkt. Der optische Eindruck wird stark von den am Gebäude überstehenden Rinnenformen geprägt, wobei dichte Anschlüsse von Außenwänden, beispielsweise von Verglasungen in den Bogenbereichen aufwendig sind. Wenn die bogenförmigen Überstände am Gebäude verkleidet werden, entstehen wuchtige, optisch ungünstige Kon­ struktionen.
Aufgabe der Erfindung ist es demgegenüber, eine selbsttragende Dachkon­ struktion zu schaffen, bei denen die vorstehend genannten Nachteile nicht auftreten.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Gemäß Anspruch 1 umfaßt die selbsttragende Dachkonstruktion eine wasserführende, ebene Dachhaut aus aneinanderliegenden, ebenen Dach­ haut-Blechtafeln, die an ihren angrenzenden Rändern stumpf gestoßen und dicht geschweißt sind, sowie eine ebene Unterdecke als Dampfsperre aus ebenen, aneinandergrenzenden Unterdecken-Blechtafeln.
Eine Verbindung zwischen den gegenüberliegenden Innenseiten der Dach­ haut und der Unterdecke ist über Fachwerkträger gebildet, die sowohl Ab­ standshalter zwischen Dachhaut und Unterdecke als auch Abstützungen der Schubverbindungen sind.
Dazu ist die Dachhaut mit dem jeweils angrenzenden Trägerobergurt eines Fachwerkträgers verschweißt. Ebenso sind die Unterdecken-Blechtafeln mit dem jeweils angrenzenden Trägeruntergurt kraftschlüssig verbunden.
Dadurch bilden die Dachhaut und die Unterdecke über den Verbund mit der Fachwerkträgeranordnung einen Dachobergurt und einen Dachunter­ gurt zur Übernahme der Zug- und Druckkräfte in den Blechebenen (kreuzweise) des insgesamt scheibenförmigen Dachaufbaus.
Zusätzlich zu diesen Tragfunktionen übernimmt die Dachhaut die Funk­ tion der Wasserführung. Die Unterdecke übernimmt die Funktionen der Dampfsperre und bevorzugt einer Sichtfläche, so daß keine weiteren Unter­ decken-Verkleidungen erforderlich sind.
Die Wärmedämmung erfolgt über den Abstand und Zwischenraum zwi­ schen Dachhaut und Unterdecke. Durch die Verwendung von Fachwerk­ trägern als Verbindungselemente sind nur wenige Kältebrücken mit gerin­ ger Wärmeleitung enthalten. Mögliche Probleme durch Heizenergieverluste und Kondensatbildung sind daher trotz des Aufbaus aus Metallelementen gut beherrschbar.
Die erfindungsgemäße selbsttragende Dachkonstruktion stellt eine ortho­ trope Platte dar, die in allen Richtungen der Dachebene die Lasten abträgt und damit in allen Richtungen trägt und punktförmig abgestützt sein kann. Durch die ebene Scheibenausbildung ergibt sich vorteilhaft ein dünnes Dach, wobei die Dachscheibe entsprechend der erforderlichen Dachneigung angestellt sein kann.
Durch die fehlende Gewölbeausbildung in Verbindung mit den Mehrfach­ funktionen der Einzelelemente kann eine sehr dünne, großflächig, plane und orthotrope Dachscheibe verwirklicht werden, die einen großen archi­ tektonischen Gestaltungsfreiraum eröffnet, insbesondere hinsichtlich mög­ licher Abstützungen, optisch leichter Dachüberstände und einfacher An­ schlüsse.
Zudem können solche orthotrope Scheibenausbildungen insgesamt zur Ge­ bäudeaussteifung mit herangezogen werden. Weiter ist eine Verwendung als Tragelemente in Faltwerken möglich.
Gemäß Anspruch 2 ist die Ausrichtung, der Abstand und die Dimensionie­ rung der Fachwerkträger entsprechend den statischen Erfordernissen zu wählen. Es sind je nach den statischen Gegebenheiten parallele oder kreuzweise Anordnungen möglich. Die Höhe der Fachwerkträger ist dabei insbesondere durch die erforderliche Dicke der Wärmedämmung vorgege­ ben.
Als besonders bevorzugte Ausführungen von Fachwerkträgern werden ge­ mäß Anspruch 3 R-Träger und/oder Vierendeel-Träger genannt. R-Träger bestehen aus einem T-förmigen Ober- und Untergurt, wobei die gegen­ einander weisenden T-Füße miteinander durch in Winkeln zueinander ste­ hende Stäbe miteinander durch Schweißung verbunden sind. Eine ferti­ gungstechnisch günstige Lösung besteht in wellenförmig gebogenen Schlangen eines Rundstahls. Bei einem Vierendeel-Träger ist die Verbin­ dung der Trägerobergurte und Trägeruntergurte über beabstandete Flach­ eisen durchgeführt, die eine Biegung aufnehmen.
Diese Fachwerkträgerausbildungen haben bei geringem Materialaufwand und günstigen Gewichtsverhältnissen eine gute Abstützfunktion. Durch die im wesentlichen nur punktförmige Verbindung zwischen Trägerobergurt und Trägeruntergurt erfolgt in günstiger Weise nur eine geringe Wärme­ übertragung mit geringen Kältebrücken.
Die Dichtschweißnähte der Dachhaut-Blechtafeln sollen gemäß Anspruch 4, wo möglich, über den Trägerobergurten liegen. Dadurch erfolgt eine Schweißbadsicherung. Zudem können die Blechtafeln vor der Dichtschwei­ ßung punktförmig fixiert werden, so daß das Dichtschweißen ohne Verzug der Blechtafeln erfolgen kann. An Stellen, wo die Dichtschweißnähte nicht über Trägerobergurten liegen, kann es zweckmäßig sein, von unten her vor der Dichtschweißung einen Blechstreifen anzubringen.
Für eine zuverlässige Dichtschweißung hat sich ein mechanisch automati­ siertes Schweißverfahren mit Fulldrahtelektroden ohne Schutzgas bewährt. Zudem kann hier auch bei Wind geschweißt werden. Weiter bestehen gute Absaugmöglichkeiten bei entstehenden schädlichen Dämpfen, insbeson­ dere bei der Verschweißung verzinkter Elemente.
Die Schweißverbindung zwischen Dachhaut und den angrenzenden Trä­ gerobergurten wird vorteilhaft nach Anspruch 6 von der Dachinnenseite her durchgeführt, alternativ dazu wäre eine Lochschweißung von der Dachaußenseite her möglich. Eine Schweißung von der Innenseite her ist jedoch hinsichtlich der Haltbarkeit, Festigkeit und Dichtheit günstiger, ins­ besondere bei einem Aufbau mit verzinkten Teilen. Eine aufwendigere Lochschweißung wäre insbesondere hinsichtlich der Dichtheit und Dicht­ heitsüberprüfung ungünstiger.
Eine durchgehende Längsschweißnaht zwischen Dachhaut und Träger­ obergurt ist nicht erforderlich. Es ist ausreichend, wenn die Verbindung entsprechend den statischen Erfordernissen mit beabstandeten Schweiß­ nahtabschnitten durchgeführt wird.
Bei einem Dachaufbau mit Blechelementen und Stahlträgern ist wegen der Witterungseinflüsse der Korrosionsschutz wesentlich. Mit Anspruch 7 wer­ den daher die Verwendung von vorverzinkten Blechtafeln und verzinkten Fachwerkträgern vorgeschlagen. Bei den erforderlichen Schweißungen braucht die Verzinkung dann nur an den Schweißstellen ergänzt werden.
Die Verbindung zwischen den Unterdecken-Blechtafeln und den Trägerun­ tergurten könnte ebenfalls durch eine Schweißung, insbesondere eine Lochschweißung, hergestellt sein. Wesentlich günstiger ist jedoch gemäß Anspruch 8 eine Verbindung durch Verschraubungen. Die Unter­ decken-Blechtafeln werden zweckmäßig erst nach einer Dichtheitskontrolle der Dachhaut auf der Baustelle angeschraubt. Die in einer Werkstatt vorge­ fertigte Dachkonstruktion (in transportfähigen Elementen) ist ohne Unter­ decken-Blechtafeln leichter auf die Baustelle zu transportieren. Wie weiter unten angegeben, besteht auf der Baustelle die Möglichkeit, vor oder beim Anbringen der Unterdecken-Blechtafeln, Wärmedämmungen, Installatio­ nen, etc. im Zwischenraum zwischen Dachhaut und Unterdecke einzu­ setzen. Bei eventuellen Reparaturen können (einzelne) Unterdecken-Blech­ tafeln wieder abgeschraubt werden.
In Verbindung mit den Verschraubungen der Unterdecken-Blechtafeln wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der Verbund aus Dachhaut und Trä­ gern so stabil dimensioniert ist, daß er üblicherweise transportfähig und in sich tragfähig ist. Die betriebsmäßig erforderliche Stabilität der Dachkon­ struktion, insbesondere für Schneelasten, usw., wird jedoch erst durch die verschraubten Unterdeckenblechtafeln in der Funktion eines Dachunter­ gurts erreicht. Die bevorzugt in der Werkstatt vorgefertigten Einheiten ohne aufgeschraubte Unterdecken-Blechtafeln stellen somit ein Zwischen­ stadium der Dachkonstruktion dar und bilden eine Montagehilfe für das fertige Dach.
An der Anlage zwischen Trägeruntergurten und Unterdecken-Blechtafeln werden bevorzugt Zwischenlagen für eine thermische Trennung einge­ bracht (Anspruch 9). Damit wird das Problem möglicher Kältebrücken wei­ ter reduziert. Diese Zwischenlagen können, falls erforderlich, nach An­ spruch 10 Elektroheizbänder sein. Über angeschlossene Fühler und eine Regelanlage wird die Elektroheizung nur bei kritischen Temperaturunter­ schieden zwischen Innen- und Außentempereratur eingeschaltet, so daß der Energieverbrauch sehr gering ist.
Als Dämmung kann je nach Anwendungsfall bereits die zwischen der Dachhaut und der Unterdecke eingeschlossene Luft ausreichend sein. Eine weitere Verbesserung der Dämmung wird durch Einbringung spezieller, an sich bekannter Dämmstoffe in den Zwischenraum erreicht. Wegen der all­ seitigen Verbindung dieses Zwischenraums auch durch die Fachwerkträger hindurch, eignet sich diese Konstruktion auch zum nachträglichen Aus­ schäumen oder Einblasen, wobei hierzu auch biologische Dämmstoffe ver­ wendbar sind.
Nach Anspruch 12 ist dieser Zwischenraum auch als Montageraum für In­ stallationen, z. B. Elektrokabel, Wasserrohre, Heizungsrohre, etc. verwend­ bar. Zusätzliche Schächte, abgehängte Sichtwände, etc. können entfallen.
In einer besonders vorteilhaften Weiterbildung nach Anspruch 13 ist die Unterdecke als Heizdecke und/oder Kühldecke ausgebildet, wobei an der Innen- und/oder Außenseite der Unterdecken-Blechtafeln Heizschlangen­ rohre wärmeleitend angeschweißt sind. Bei im Zwischenraum angeordne­ ter Wärmedämmung wird die Wärmeenergie nach unten in den Raum ab­ gestrahlt. Die Unterdecke erfüllt hier zusätzlich zu den Funktionen einer Dampfsperre, eines tragenden Dachuntergurts und einer Sichtfläche noch die Funktion einer Deckenstrahlheizung.
Weiter kann die Unterdecke nach Anspruch 14 auch als Lichtdecke ausge­ bildet sein, mit darin integrierten Leuchten. Bei der Ausführung mit reflek­ tierenden Blechtafeln ist auch eine Anstrahlung von unten möglich, die dann je nach Anstrahlwinkel und Bündelung an auszuleuchtenden Stellen des Raumes zurückreflektiert wird. Dadurch sind eine gute Raumausleuch­ tung und Beleuchtungseffekte möglich.
Große scheibenförmige Elementeinheiten können zur Bildung großer Dach­ flächen mit Dehnfugen aneinander grenzen, die durch Stehfalzausbildun­ gen mit Abdeckblechen an der Dachhaut überbrückt sind. Damit sind thermische Längenausdehnungen beherrschbar. Ebenso können werkstatt­ gerechte, transportable Elementgrößen hergestellt werden.
Nach Anspruch 16 ist eine feste Verbindung nur zwischen Trägeruntergur­ ten ohne direkte Verbindung zur Dachhaut durch breite, an den Rändern U-förmig abgekantete Blechstreifen hergestellt. Dadurch wird ein in sich zusammenhängendes Tragwerk aus den Fachwerkträgern hergestellt, das insbesondere beim Aufbringen der Dachhaut-Blechtafeln als Montagehilfe zweckmäßig ist. Weiter stabilisieren diese Blechstreifen die Montageeinheit aus Dachhaut und Trägern (ohne Unterdecke) bei einem Transport zur Baustelle und beim Aufsetzen auf ein Gebäude.
Besonders zweckmäßig sind solche Blechtreifen bei einer Parallelanord­ nung der Fachwerkträger, wobei die Blechstreifen dann in Querrichtung an den Querstößen der Unterdecken-Blechtafeln verlaufen. Die Blechstreifen sind dann als Beulsteife und Stoßverbindung der Unterdecken-Blechtafeln bei einer Schraubverbindung verwendet, wobei auch an den Blechstreifen Verschraubungen angebracht sind. Die U-Form dient zudem als Biegemo­ mentaufnahme bei Schraubverbindungen.
Zudem können die Dachüberstände optisch und funktionell mit großem Gestaltungsspielraum hergestellt werden, wobei insbesondere dünne Kon­ struktionen und Dachrinnen an der Traufe möglich sind (Ansprüche 17 und 18).
Anhand einer Zeichnung wird die Erfindung mit weiteren Einzelheiten, Merkmalen und Vorteilen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer selbsttragenden Dachkonstruk­ tion,
Fig. 2 einen Querschnitt im Bereich eines Fachwerkträgers,
Fig. 3 einen Querschnitt im Bereich eines seitlichen Dachüberstands,
Fig. 4 einen Längsschnitt mit einer Traufenausbildung, und
Fig. 5 eine schematische Darstellung einer Dachkonstruktion.
In Fig. 1 ist ein Ausschnitt aus einer selbsttragenden Dachkonstruktion 1 dargestellt, die aus einer wasserführenden, ebenen Dachhaut 2 und einer ebenen Unterdecke 3 als Dampfsperre mit einer Verbindung durch parallel liegende Fachwerkträger 4 besteht.
Die Dachhaut 2 ist aus aneinanderliegenden ebenen Dachhaut-Blechtafeln 5 gebildet, die an ihren angrenzenden Rändern stumpf gestoßen und mit durchgehenden Längsschweißnähten 6 und Querschweißnähten 7 dicht ge­ schweißt sind. Die Längsschweißnähte 6 liegen über den Trägerobergurten 8 der Fachwerkträger 4. Unterhalb der Querschweißnähte 7 ist ein schma­ ler Blechstreifen 9 als Schweißbadsicherung und zur Stabilisierung gegen einen Verzug beim Schweißen angebracht.
Die ebene Unterdecke 3 besteht aus ebenen aneinandergrenzenden Unter­ decken-Blechtafeln (13), die jedoch an den Trägeruntergurten 10 der Fach­ werkträger 4 von unten her angeschraubt sind. Diese im Abstand liegenden Längsverschraubungen 11 sind mit strichpunktierten Linien an einem Fachwerkträger 4 angedeutet.
Die Fachwerkträger 4 sind an ihren Trägeruntergurten 10 in Querrichtung im Bereich der Querstöße 12 der Unterdecken-Blechtafeln 13 über U-förmig aufgekantete Blechstreifen 14 verbunden. Auch an diesen Blechstreifen 14 liegen Querverschraubungen 15 der Unterdecken-Blechtafeln 13, die nur schematisch angedeutet sind.
Die Fachwerkträger 4 sind R-Träger mit einem jeweils T-förmigen Träger­ obergurt 8 und Trägeruntergurt 10, die durch ein wellenförmig gebogenes Rundeisen durch Schweißung verbunden sind. Wie aus den Fig. 2 und 4 zu ersehen, ist dabei das wellenförmige Rundeisen seitlich angeschweißt, wo­ durch einerseits ein Toleranzausgleich und andererseits eine unterschiedli­ che Neigung zwischen Trägerobergurt 8 und Trägeruntergurt 10 zu reali­ sieren ist. Bei einer größeren gegenseitigen Neigung, wie in Fig. 4 gezeigt, können die Wellenhöhen ansteigend ausgebildet sein.
Die Trägerobergurte 8 sind einseitig von innen her mit den Dachhaut-Blechtafeln 5 über Schweißnahtabschnitte 16 verschweißt, wie dies aus den Fig. 2 bis 4 hervorgeht.
Die Dachhaut-Blechtafeln 5 und Unterdecken-Blechtafeln 13, sowie die Fachwerkträger 4 sind verzinkt.
In Fig. 2 sind weitere alternative Ausgestaltungen der Dachkonstruktion 1 dargestellt:
Im linken Bereich ist der Raum zwischen den Dachhaut-Blechtafeln 5 und den Unterdecken-Blechtafeln 13 mit einem Dämmstoff 17 ausgefüllt. An der Innenseite der Unterdecken-Blechtafeln 13 sind Heizschlangenrohre 18 für eine Deckenstrahlheizung aufgeschweißt.
Im rechten Bereich der Fig. 2 sind in einer alternativen Anordnung Heiz­ schlangenrohre 19 an der Unterseite der Unterdecken-Blechtafeln 13 ther­ misch leitend aufgeschweißt.
Zudem ist eine Installationsmontage im Raum zwischen den Dach­ haut-Blechtafeln 5 und den Unterdecken-Blechtafeln 13 in der Art eines Kabelkanals 20 mit Kabeln 21 schematisch eingezeichnet. In Ausschnitten der Unterdecken-Blechtafeln sind Leuchten 22 zur Herstellung einer Licht­ decke eingesetzt.
Für eine thermische Entkopplung der Kältebrücken durch die Fachwerk­ träger 4 zur Gebäudeinnenseite hin sind zwischen den Trägeruntergurten 10 und den Unterdecken-Blechtafeln 13 Zwischenlagen 23 als Elektroheiz­ bänder vorgesehen.
In Fig. 3 ist ein seitlicher Dachüberstand dargestellt, bei dem im wesentli­ chen die obere Dachhaut-Blechtafel 5 seitlich übersteht.
In Fig. 4 verläuft die Unterdecke 3 horizontal während die Dachhaut 2 ent­ sprechend der Dachneigung schräg dazu verläuft. Im Traufbereich ist so­ wohl an den Fachwerkträgern 4 als auch an den Dachhaut-Blechtafeln 5 eine durchgehende Wasserrinne 24 eingeformt.
In Fig. 5 ist beispielhaft eine dünne Dachkonstruktion zur Überbrückung zweier Seitenwände 25 dargestellt mit einem mittleren Glasdachaufbau 26. Zu beiden Seiten des Glasdachs 26 sind selbsttragende Dachkonstruktio­ nen 1 entsprechend Fig. 1 eingesetzt, die über den Wänden 25 und mit Hil­ fe von Druckelementen 27 an einem Spannseil 28 abgestützt sind.

Claims (18)

1. Selbsttragende Dachkonstruktion gekennzeichnet durch
eine wasserführende, ebene Dachhaut (2) aus aneinanderliegenden ebe­ nen Dachhaut-Blechtafeln (5), die an ihren angrenzenden Rändern stumpf gestoßen und dicht geschweißt sind,
eine ebene Unterdecke (3) als Dampfsperre aus ebenen, aneinander­ grenzenden Unterdecken-Blechtafeln (13),
mit einer Verbindung zwischen den gegenüberliegenden Innenseiten der Dachhaut (2) und der Unterdecke (3) über Fachwerkträger (4) aus Stahl, wobei die Fachwerkträger (4) Abstandshalter zwischen der Dach­ haut (2) und der Unterdecke (3) und Abstützungen der Schubverbin­ dungen bilden,
die Dachhaut (2) mit dem jeweils angrenzenden Trägerobergurt (8) eines Fachwerkträgers (4) verschweißt ist, und
die Unterdecken-Blechtafeln (13) mit dem jeweils angrenzenden Trä­ geruntergurt (10) kraftschlüssig verbunden sind, so daß
die Dachhaut (2) und die Unterdecke (3) über den Verbund mit der Fachwerkträgeranordnung einen Dachobergurt und einen Dachunter­ gurt bilden zur Übernahme der Zug- und Druckkräfte in den Blechebe­ nen (kreuzweise) des scheibenförmigen Dachaufbaus.
2. Selbsttragende Dachkonstruktion nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet,
daß die Ausrichtung, der Abstand und die Dimensionierung der Fach­ werkträger (4) entsprechend den statischen Erfordernissen erfolgt, wo­ bei die Anordnung in der Dachebene parallel oder kreuzweise ist, und
die Höhe der Fachwerkträger (4) entsprechend der erforderlichen Dicke einer Wärmedämmung gewählt ist.
3. Selbsttragende Dachkonstruktion nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Fachwerkträger R-Träger und/oder Vierendeel-Träger sind.
4. Selbsttragende Dachkonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß Dichtschweißnähte (6, 7) der Dach­ haut-Blechtafeln (5) über den Trägerobergurten (8) liegen.
5. Selbsttragende Dachkonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtschweißung mit Fulldrahtelek­ troden ohne Schutzgas automatisiert erfolgt.
6. Selbsttragende Dachkonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Schweißverbindung zwischen Dach­ haut (2) und angrenzenden Trägerobergurten (8) von der Dachinnen­ seite her entsprechend den statischen Erfordernissen mit beabstande­ ten Scheißnahtabschnitten (16) durchgeführt ist.
7. Selbsttragende Dachkonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß als Dachhaut-Blechtafeln (5) und/oder Unterdecken-Blechtafeln (13) vorverzinkte Bleche verwendet sind und/oder die Fachwerkträger (4) verzinkt sind.
8. Selbsttragende Dachkonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung zwischen Unterdecken-Blechtafeln (13) durch Verschraubungen (11) an den Trägeruntergurten (10) gebildet ist.
9. Selbsttragende Dachkonstruktion nach Anspruch 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß zwischen Trägeruntergurten (10) und Unterdecken-Blech­ tafeln (13) Zwischenlagen (23) für eine thermische Trennung einge­ bracht sind.
10. Selbsttragende Dachkonstruktion nach Anspruch 9, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Zwischenlagen (23) Elektroheizbänder mit einer an­ geschlossenen Regelanlage sind.
11. Selbsttragende Dachkonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß im Zwischenraum zwischen Dachhaut (2) und Unterdecke (3) ein Dämmstoff (17) eingebracht ist.
12. Selbsttragende Dachkonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Zwischenraum zwischen Dachhaut (2) und Unterdecke (3) als Montageraum für Installationen (20, 21) verwendet ist.
13. Selbsttragende Dachkonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterdecke (3) als Heizdecke und/oder Kühldecke ausgebildet ist, mit an der Innen- und/oder Außen­ seite angeschweißten Heizschlangenrohren (18, 19).
14. Selbsttragende Dachkonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterdecke (3) als Lichtdecke ausge­ bildet ist mit darin integrierten Leuchten (22).
15. Selbsttragende Dachkonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß große Elementeinheiten mit Dehnfugen aneinandergrenzen, die durch Stehfalzausbildungen mit Abdeckble­ chen an der Dachhaut (2) überbrückt sind.
16. Selbsttragende Dachkonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß eine feste Verbindung nur zwischen Trä­ geruntergurten (10) ohne direkte Verbindung zur Dachhaut (2) durch breite, an den Rändern U-förmig aufgekantete Blechstreifen (14) herge­ stellt ist, insbesondere bei einer Parallelanordnung der Fachwerkträger (4), wobei die Blechstreifen (14) dann in Querrichtung an den Querstö­ ßen (12) der Unterdecken-Blechtafeln (13) verlaufen.
17. Selbsttragende Dachkonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Dachüberstand am Gebäude seitlich und/oder an der Traufe in einer dünnen Konstruktion nur durch Wei­ terführung der Dachhaut (2) oder der Unterdecke (3) gebildet ist.
18. Selbsttragende Dachkonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß im Traufbereich eine durchgehende Was­ serrinne (24) gebildet ist.
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