DE19529711A1 - Walze - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Walze der dem Ober
begriff des Anspruchs 1 entsprechenden Art.
Derartige Walzen werden zur Behandlung der in Rede
stehenden Bahnen vielfältig eingesetzt, insbesondere beim
Glätten und Satinieren von Papier. In diesem Fall arbeitet
eine Walze mit einem elastisch nachgiebigen Überzug mit
einer beheizten Gegenwalze mit einem glattpolierten Walzen
umfang aus Stahl zusammen, wie es z. B. in der DE 30 20 669
A1 dargestellt ist. Der elastisch nachgiebige Überzug kann
aus Kunststoff von etwa 10 mm bis 30 mm radialer Stärke
bestehen. Besonders in früherer Zeit wurden die elastisch
nachgiebigen Walzen als sogenannte Papierwalzen ausgebildet,
bei denen auf dem Walzenkörper Ringscheiben aus Papier hin
tereinander aufgereiht und zwischen Endscheiben aus Stahl
unter hohem axialen Druck zu einem kompakten Belag zusammen
gedrückt werden. Die Papierwalzen werden überschliffen, so
daß sie eine exakte zylindrische Umfangsfläche erhalten. Der
Papierbelag weist Eigenschaften auf, die für den Glättungs-
und Satiniervorgang besonders vorteilhaft sind. Die Papier
walzen werden im Kalander oder im Glättwerk meist im Wechsel
mit gegebenenfalls beheizten harten Walzen mit einer Ober
fläche aus Stahl eingesetzt. Überwiegend sind also im Walz
spalt eines Kalanders oder eines Glättwerks eine weiche
Walze und eine harte Walze miteinander gepaart.
Der eigentliche Glättungseffekt tritt hierbei auf der
Seite der beheizten "harten" Walze auf, während auf der
Seite der "weichen" Walze kaum eine Veränderung an dem Pa
pier festzustellen ist. Die weiche Walze wird eingesetzt, um
im Walzspalt eine gewisse Nachgiebigkeit sicherzustellen.
Die einlaufende Papierbahn hat eine innere Struktur mit
dickeren und härteren Stellen. Würde man eine solche Papier
bahn zwischen zwei harten Walzen glätten, so könnte die
sogenannte Speckigkeit des Papiers auftreten, bei der die
härteren Stellen gewaltsam eingeebnet werden und dadurch
eine gewisse Glasigkeit und Umständen auch eine Dunkelfär
bung zeigen. Diese Wirkungen kommen durch überhöhte Drücke
an den dichteren Stellen des Papiers zustande, die durch das
Zusammenwirken einer harten Walze mit einer weichen Walze
vermieden werden.
Um die notwendige Gesamtwirkung an der Papierbahn zu
erzielen, ist es aus der DE 32 01 635 C2 schon bekannt, zwei
Walzenpaare unmittelbar hintereinander auf die Papierbahn
einwirken zu lassen, wobei der Angriff der weichen Walze von
der gleichen Seite der Papierbahn erfolgen kann, wenn eine
Schonung der der Walkarbeit unterliegenden weichen Beläge
angestrebt und der gewünschte Effekt in zwei Schritten er
zielt werden soll, oder von verschiedenen Seiten, wenn das
Papier sogleich beidseitig die gewünschte Oberflächenverbes
serung erhalten soll.
Bei den bekannten Vorrichtungen zur Erzeugung von Glät
te und Glanz ist die weiche Walze an der gewünschten Wirkung
eigentlich kaum beteiligt, sondern hat nur die Funktion der
Schonung der Papierbahn. Das führt dazu, daß in vielen Fäl
len mehrere Walzspalte zur Herbeiführung des gewünschten
Effekts notwendig sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Walze
der gattungsgemäßen Art so auszugestalten, daß sie in den
Behandlungsvorgang der Bahn, insbesondere der Papierbahn
mehr einbezogen werden kann.
Diese Aufgabe wird durch eine Walze der dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 entsprechenden Art gelöst.
Im Hinblick auf die elastische Nachgiebigkeit kann
durch geeignete Auswahl des Weichmetalls dafür gesorgt wer
den, daß die Verhältnisse ähnlich gelagert sind wie bei
einer mit einem Kunststoffüberzug z. B. aus härterem Poly
urethan versehenen Walze. Der Ausdruck "Weichmetall" soll im
vorliegenden Zusammenhang Metalle bedeuten, deren E-Modul
zwar ein Mehrfaches des E-Moduls der üblichen Kunststoff
überzüge beträgt, die aber immer noch eine genügende Nach
giebigkeit und Rückstellfähigkeit besitzen, um bei einem
Einsatz als Walzenüberzug die Funktion der Verringerung von
Druckspannungsspitzen in einem Substrat wie Papier ausüben
zu können, wenn dieses zwischen einer mit dem "Weichmetall"
belegten Walze und einer harten Walze geglättet wird.
Der entscheidende Punkt des Weichmetallüberzugs ist je
doch, daß eine Walze mit einem metallischen Überzug im Hin
blick auf die Wärmeleitung einer Walze mit einem Kunststoff
überzug weitaus überlegen ist. Eine solche Walze kann also
die zwischen der Bahn und der Walze übertragene Wärmemenge
in einer ganz anderen Art beeinflussen als eine mit einem
Kunststoffüberzug versehene Walze oder eine Papierwalze.
Diese Eigenschaft kommt insbesondere dann zur Geltung,
wenn die Walze von innen beheizt ist und durch den Überzug
hindurch Wärme auf die Bahnoberfläche zu übertragen ist.
Dies funktioniert bei einem metallischen Überzug in erheb
lich größerem Umfang als bei einem Kunststoff- oder Papier
überzug.
Gemäß Anspruch 2 kommt als Weichmetall ein solches mit
einem Schmelzpunkt von mehr als 200°C und einem E-Modul von
weniger als 50.000 N/mm², insbesondere von weniger als 20.000
N/mm² (Anspruch 3), in Betracht.
Die 200°C-Grenze ist durch die heute vorkommenden maxi
malen Oberflächentemperaturen von Walzen zur Behandlung von
Papier, Kunststoff und dergleichen bestimmt. Die obere E-
Modul-Grenze stellt sicher, daß die elastische Nachgiebig
keit in noch ausreichendem Maß vorhanden und in ihrer Funk
tion einem Überzug aus Kunststoff oder Papier vergleichbar
ist.
Wichtige Ausführungsbeispiele für erfindungsgemäß ein
zusetzende Weichmetalle sind solche, die Blei und/oder Ma
gnesium umfassen (Anspruch 4). Blei hat einen Schmelzpunkt
von 327°C und einen E-Modul von etwa 16.000 N/mm², Magnesium
einen Schmelzpunkt von etwa 650°C und einen E-Modul von etwa
45.000 N/mm².
Zur optimalen Einstellung der mechanischen Eigenschaf
ten des Überzuges wird meist kein reines Metall verwendet
werden, sondern eine geeignete Blei- und/oder Magnesiumle
gierung (Anspruch 5).
In Betracht kommen als Bleilegierungen z. B. Werkstoffe
wie Hartblei, Druckgußlegierungen auf Bleibasis und Lagerme
tall auf Bleibasis.
Es ist auch möglich, eine blei- und/oder magnesiumhal
tige Legierung zu verwenden, bei der Blei und/oder Magnesium
nicht der Grundwerkstoff, sondern nur ein Zusatz zu einer
anders aufgebauten Legierung sind (Anspruch 6).
Die Stärke des Überzuges aus dem Weichmetall kann etwa
der Stärke eines üblichen Kunststoffüberzuges entsprechen
und 5 mm bis 20 mm (Anspruch 7), insbesondere 10 mm bis 15
mm (Anspruch 8) betragen.
Für die Erzeugung des Bleiüberzugs auf dem zylindri
schen Walzenkörper kommen alle geeigneten bekannten Verfah
ren in Betracht. Beispielsweise kann gemäß Anspruch 9 der
Überzug in schmelzflüssigem Zustand auf den Walzenkörper
aufgebracht sein, beispielsweise im Wege der Tauchverbleiung
oder von Verfahren ähnlich der Auftragsschweißung oder im
Wege des Spritzens.
Gemäß Anspruch 10 kann der Überzug aber auch in Gestalt
von Formteilen auf den Walzenkörper aufgebracht sein, die
mit den Walzenkörper und gegebenenfalls untereinander ver
lötet sind.
In Betracht kommt z. B. das Aufwickeln von bandförmig
stranggepreßtem Profilmaterial aus dem Weichmetall etwa nach
der DE 25 45 146 A1, der DE 27 22 023 A1 oder der DE 27 26
812 A1. Es können aber auch dem Walzenkörper dem Durchmesser
entsprechende Ringe auf den Walzenkörper aufgebracht und mit
diesem und an den Stirnseiten untereinander verlötet werden.
Schließlich ist es auch möglich, Platten entsprechend dem
Umfang des Walzenkörpers zu biegen und dann dort anzubrin
gen.
Die mit dem Überzug aus dem Weichmetall versehene Walze
wird anschließend überdreht und überschliffen, so daß sie
eine saubere geschlossene zylindrische Oberfläche erhält.
Die Bahnen üben, insbesondere wenn sie aus Papier be
stehen und mineralische Komponenten enthalten, einen erheb
lichen Verschleißangriff auf den arbeitenden Walzenumfang
aus. Die blanke Weichmetalloberfläche würde diesem Angriff
nicht lange widerstehen.
Es empfiehlt sich daher, daß der Überzug seinerseits
eine dünne Beschichtung aus einem verschleißfesten Material
aufweist (Anspruch 11), z. B. aus Hartwerkstoffen (Anspruch
12).
Als Hartwerkstoffe kommen z. B. karbidische Werkstoffe
wie Wolframkarbid, Chromkarbid und Titankarbid in Betracht,
oder oxydische Werkstoffe wie Al₂O₃, AlTiO₃, Titanoxid, Chro
moxid und dergleichen. Es sind Verfahren bekannt, mit denen
derartige Überzüge ohne besonders hohe Temperaturen auf
Substrate in dünner Schicht aufgebracht werden können. Der
artige Beschichtungen werden beispielsweise bei Schneidwerk
stoffen mit Erfolg eingesetzt.
In massiver Form sind die genannten Werkstoffe sehr
spröde. In dünner Schicht sind sie jedoch sehr elastisch und
vermögen den Verformungen des darunterliegenden Weichmetalls
zu folgen, ohne zu brechen oder abzusplittern. Da diese
Elastizität von der Dünne der Schicht und der damit einher
gehenden Fehlerfreiheit des Gefügeaufbaus abhängt, empfiehlt
sich gemäß Anspruch 13 eine Dicke der Beschichtung des Über
zugs von weniger als 50 My, in vielen Fällen sogar von weni
ger als 10 My (Anspruch 14).
Der Ausgangspunkt der Erfindung und ihr wesentlicher
Anwendungsfall ist das Glätten von Papier. Die Erfindung
verkörpert sich auch in einem Glättwerk zur Behandlung von
Papier gemäß Anspruch 15.
Es ist hierbei die bekannte "weiche" Walze mit einem
Kunststoffüberzug etwa nach der DE 30 20 669 A1 und der DE
32 01 635 C2 durch eine Walze mit dem Überzug aus dem Weich
metall ersetzt, der einen wesentlich größeren Wärmetransport
aus dem Innern der beheizten Walze heraus auf die der be
heizten Stahlwalze gegenüberliegende Rückseite der Papier
bahn ermöglicht. Hierdurch wird ein Behandlungseffekt auch
auf dieser Rückseite der Papierbahn herbeigeführt und die
"weiche" Walze in die Behandlungsfunktion einbezogen. In
manchen Fällen wird es hierdurch möglich sein, Doppelanord
nungen von Walzenpaaren zur Erzielung eines ausreichenden
einseitigen oder eines beidseitigen Effekts zu vermeiden und
eine ausreichende Glättung für manche Papiersorten schon in
einem Walzspalt zu erzielen.
Die Behandlungswirkung kann verstärkt werden, wenn
gegen eine beheizte Stahlwalze zwei Walzen der erfindungs
gemäßen Art arbeiten (Anspruch 16).
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfin
dung dargestellt.
Fig. 1 zeigt einen in Fig. 2 mit I angedeuteten Aus
schnitt aus dem Randbereich einer Walze, wobei der Überzug
in einer durch die Achse gehenden Ebene geschnitten ist;
Fig. 2 zeigt eine Ansicht eines Walzenpaars, dessen
Oberwalze nach Fig. 1 ausgebildet ist.
Die in Fig. 1 als Ganzes mit 10 bezeichnete Walze um
faßt einen zylindrischen Walzenkörper 1. Dieser Walzenkörper
1 kann eine massive Walze mit und ohne innere Kanäle zur
Beheizung sein. Der Walzenkörper 1 kann aber auch die Hohl
walze einer durchbiegungssteuerbaren Walze sein, die von
innen hydraulisch abgestützt ist und mittels der zur Abstüt
zung dienenden Hydraulikflüssigkeit oder einer zusätzlichen
Wärmeträgerflüssigkeit von innen beheizbar ist.
In Fig. 1 ist nur ein oberflächennaher Bereich des
zylindrischen Walzenkörpers 1 im Ausschnitt dargestellt. In
der Praxis kann der Walzenkörper 1 einen Durchmesser von 500
bis 1000 mm aufweisen.
Der Walzenkörper 1 trägt einen Überzug 2 von über die
ganze Oberfläche gleichbleibender Stärke, der in dem Aus
führungsbeispiel aus einer Bleilegierung besteht, die an der
Grenzfläche 3 zum Außenumfang des zylindrischen Walzenkör
pers 1 mit diesem verlötet ist, was durch die dickere Linie
6 angedeutet sein soll. Das Verlöten kommt nur in Betracht,
wenn der Überzug 2 vorher als Formteil vorhanden war. Wenn
der Überzug 2 in schmelzflüssigem Zustand aufgebracht wird,
bedeutet 6 die Verbindungsfläche zum zylindrischen Walzen
körper 1.
In dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Dicke 7
des Überzuges 2, d. h. seine radiale Erstreckung, 12 mm.
Der Überzug 2 besitzt an seinem äußeren Umfang eine
dünne Beschichtung 4 aus Wolframkarbid, deren Außenseite 5
den arbeitenden Walzenumfang bildet und den Verschleißan
griff auf die weiche Bleilegierung des Überzugs 2 vermindern
soll. Die Dicke der Beschichtung 4 ist in Fig. 1 übertrieben
dargestellt. Sie liegt tatsächlich nur etwa in der Größen
ordnung von 10 My.
In Fig. 2 ist ein Einsatzfall der Walze 10 in Gestalt
eines Zweiwalzenglättwerks 100 mit den Walzen 10 und 20
dargestellt, die zusammen einen Walzspalt 8 bilden, durch
den eine Papierbahn 9 hindurchgeleitet wird.
Die Oberwalze 10 ist durchbiegungssteuerbar und beheiz
bar und besitzt einen Überzug 2 aus einer Bleilegierung mit
einer verschleißfesten Beschichtung 4, wie es in Fig. 1
dargestellt ist. Die Unterwalze 20 ist eine beheizbare Walze
mit einem polierten Umfang aus Hartguß.
Während bei den bekannten Walzenpaaren in Glättwerken,
bei denen eine Walze einen Überzug aus einem Kunststoff
aufwies, wegen dessen schlechter Wärmeleitfähigkeit eine
Beteiligung der weichen Walze an dem Glättvorgang kaum gege
ben war, leitet der Überzug 2, wenn er aus einer Bleilegie
rung besteht, die Wärme aus dem Innern der beheizten Walze
10 praktisch in der gleichen Weise an die Oberfläche der
Papierbahn wie es bei der harten Walze 20 mit der Stahlober
fläche der Fall ist. Dadurch ist einerseits die gesamte auf
die Papierbahn übertragene Wärmemenge wesentlich vergrößert
und findet insbesondere auch eine Einwirkung auf die der
Walze 20 gegenüberliegende Rückseite der Papierbahn 9 statt,
die auch dort eine Erhöhung der Glätte erbringt.
Claims (16)
1. Walze zur Behandlung von Bahnen aus Papier, Karton,
Kunststoff, Textil und dergleichen, mit einem zylindrischen
Walzenkörper (1) und einem auf diesem angebrachten, den
arbeitenden Walzenumfang (5) bildenden Überzug aus einem
elastisch nachgiebigem Material, dadurch gekennzeichnet, daß
der Überzug (2) aus einem Weichmetall besteht.
2. Walze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Weichmetall einen Schmelzpunkt von mehr als 200°C und
einen E-Modul von weniger als 50.000 N/mm² aufweist.
3. Walze nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
das Weichmetall einen E-Modul von weniger als 20.000 N/mm²
aufweist.
4. Walze nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der Überzug (2) Blei und/oder Magnesium
umfaßt.
5. Walze nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
der Überzug (2) aus einer Blei- und/oder Magnesiumlegierung
besteht.
6. Walze nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
der Überzug (2) aus einer blei- und/oder magnesiumhaltigen
Legierung besteht.
7. Walze nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß der Überzug (2) eine Stärke von 5 bis
20 mm aufweist.
8. Walze nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
der Überzug eine Stärke von 10 mm bis 15 mm aufweist.
9. Walze nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß der Überzug (2) in schmelzflüssigem
Zustand auf den Walzenkörper (1) aufgebracht ist.
10. Walze nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß der Überzug (2) in Gestalt von Formtei
len auf den Walzenkörper (1) aufgebracht ist.
11. Walze nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß der Überzug (2) seinerseits eine dünne
Beschichtung (4) aus einem verschleißfesten Material auf
weist.
12. Walze nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß
die Beschichtung (4) aus Hartwerkstoffen besteht.
13. Walze nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Dicke der Beschichtung weniger als 50 My
beträgt.
14. Walze nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß
die Dicke der Beschichtung (4) weniger als 10 My beträgt.
15. Glättwerk zur Behandlung von Papier mit zwei einen
Walzspalt (8) bildenden Walzen (10, 20), von denen die eine
(20) beheizbar ist und einen arbeitenden Walzenumfang aus
glattem Stahl aufweist und von denen die andere eine eben
falls beheizbare Walze (10) nach einem der Ansprüche 1 bis
14 ist.
16. Glättwerk zur Behandlung von Papier mit drei Wal
zen, von denen eine erste beheizbar ist und einen arbeiten
den Walzenumfang aus glattem Stahl aufweist und von denen
die beiden anderen einander nicht berühren und beheizbare
Walzen nach einem der Ansprüche 1 bis 14 sind, die mit der
ersten Walze je einen Walzspalt bilden.
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