DE19528263A1 - Konstruktionsbauteil und Verfahren zu dessen Herstellung - Google Patents
Konstruktionsbauteil und Verfahren zu dessen HerstellungInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein
Konstruktionsbauteil und auf ein Verfahren zum Herstellen
eines Konstruktionsbauteil.
Bekannt sind gitterartige Konstruktionen im Brückenbau, im
Fahrzeugbau bei bspw. Kranen und dgl., im Tiefbau für bspw.
Schalungen, und dgl. Diesen gitterartigen Konstruktionen
gemeinsam ist zum einen die flächige Ausführung durch
Aneinanderreihung von einzelnen Strebenelementen, die
miteinander verschraubt oder verschweißt sind. Mit anderen
Worten, derartige Konstruktionen sind aus einzelnen
separaten Elementen aufgebaut und dabei entsprechend der für
den Anwendungszweck vorgegebenen Belastungsrichtung
zusammengesetzt. Diese anwendungsorientierte
Zusammenstellung ist in der Herstellung sowohl zeit- und
arbeitsaufwendig als auch kostspielig.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein
Konstruktionsbauteil, das günstigere Trageigenschaften bei
niedrigerem Gewicht aufweist, das in vielfältiger Weise
einsetzbar ist und das in kostengünstigerer und schnellerer
Weise hergestellt werden kann, und ein Verfahren zu dessen
Herstellung zu schaffen.
Zur Lösung dieser Aufgabe sind bei einem
Konstruktionsbauteil der genannten Art die im Anspruch 1
angegebenen Merkmale und bei einem Verfahren zum Herstellen
eines derartigen Konstruktionsbauteils die im Anspruch 13
angegebenen Merkmale vorgesehen.
Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen ist es möglich, in ein
Konstruktionsbauteil unmittelbar eine dreidimensionale
Gitterstruktur zu integrieren, was Vorteile sowohl
hinsichtlich des notwendigen Bauvolumens als auch
hinsichtlich der Herstellung mit sich bringt. Durch die
dreidimensionale Gitterstruktur besitzt das
Konstruktionsbauteil keine Vorzugsrichtung, so daß es von
allen Raumrichtungen her im wesentlichen gleichmäßig
belastet werden kann. Dies ist bei vielen Anwendungsgebieten
von erheblichem Vorteil.
Weitere Vorteile des erfindungsgemäßen Konstruktionsbauteils
liegen in der hohen Trageigenschaft bei geringem Gewicht, in
der hohen Steifigkeit gegenüber Biegung und Torsion und in
der hohen Elastizität. Bei von außen wirkendem Druck auf das
Konstruktionsbauteil nach der Erfindung werden die Kräfte in
vorteilhafter Weise über die Knotenpunkte gleichmäßig
verteilt. Ein weiterer wesentlicher Vorteil des
erfindungsgemäßen Konstruktionsbauteils besteht darin, daß
es bei seiner Zerstörung zu einer hohen Energieaufnahme
kommt, wobei sich die Energieaufnahme über einen großen
Wegstreckenbereich verteilen kann.
Die Herstellung derartiger Konstruktionsbauteile kann in
vorteilhafter Weise durch eine Laserfertigung der
Ausnehmungen aus einem einheitlichen Rohkörper erfolgen, so
daß das Konstruktionsbauteil entsprechend den Anforderungen
entweder im Hinblick auf Festigkeit oder im Hinblick auf
geringes Gewicht ausgestaltet werden kann. Derartige
Konstruktionsbauteile können auf diese Weise auch in
Bereichen eingesetzt werden, in denen einerseits
kleinvolumige und andererseits Bauteile hoher Festigkeit
eingesetzt werden müssen.
Die erfindungsgemäßen Konstruktionsbauteile können in
vielfältiger Weise eingesetzt werden, bspw. im Hochbau bei
Außenwänden und Decken bzw. Dächern von Gebäuden, bei
Brücken jeglicher Art, im Tiefbau bei bspw. Schalungen oder
unterirdischen Anlagen, im Innenausbau für Bauplatten, im
Straßenbau und auch im Brückenfahrbahnbau in Form von
wasserdurchlässigen tragenden Fahrbahnkonstruktionen und für
einen dem vorgenannten ähnlichen Zweck beim Bau von
Sportstätten insbesondere dem Bau von sogenannten
Aschenbahnen. Ein weiteres wesentliches Anwendungsgebiet
derartiger Konstruktionsbauteile ist der Flugzeugbau mit
seinen tragenden Baugruppen und der Fahrzeug-Karosseriebau
mit seinen Bodenbaugruppen und Karosserieskelettgruppen, bei
denen das erfindungsgemäße Konstruktionsbauteil insbesondere
im Knautschzonenbereich von besonderem Vorteil ist, weil der
Energieaufnahmeeffekt dieses Konstruktionsbauteils aus allen
Raumrichtungen im wesentlichen gleich ist.
Weitere bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben
sich aus den jeweiligen Unteransprüchen.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind der folgenden
Beschreibung zu entnehmen, in der die Erfindung anhand der
in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher
beschrieben und erläutert ist. Es zeigen:
Fig. 1 in teilweise abgebrochener perspektivischer
Darstellung ein Konstruktionsbauteil gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung;
Fig. 1A in vergrößerter perspektivischer Darstellung ein
Gitterelement einer der Einzelstrukturen nach
Fig. 1;
Fig. 1B eine der Fig. 1 entsprechende ausschnittsweise
vergrößerte Darstellung;
Fig. 2 eine Seitenansicht gemäß Pfeil II der Fig. 1,
jedoch strichpunktiert und schematisch zu einem
Konstruktionsbauteil ergänzt;
Fig. 3 eine Draufsicht gemäß Pfeil III der Fig. 1;
Fig. 4 eine gegenüber der Fig. 2 um 90° versetzte
Seitenansicht gemäß Pfeil IV der Fig. 1;
Fig. 5 in teilweise abgebrochener perspektivischer
Darstellung ein Konstruktionsbauteil gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel vorliegender
Erfindung;
Fig. 6 eine Seitenansicht gemäß Pfeil VI der Fig. 5;
Fig. 7 eine Draufsicht gemäß Pfeil VII der Fig. 5;
Fig. 8 ein an einem quaderförmigen Rohkörper als
Ausgangswerkstück dargestelltes Bohrschema zur
Herstellung der Hohlraumanordnung für ein
Konstruktionsbauteil, jedoch gemäß einem dritten
bzw. vierten Ausführungsbeispiel vorliegender
Erfindung;
Fig. 9 in abgebrochener Darstellung eine der Fig. 3
entsprechende jedoch schematische Draufsicht auf
den Strukturkörper gemäß dem dritten
Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung;
Fig. 10 in vergrößerter perspektivischer Darstellung ein
Gitterelement des Strukturkörpers gemäß dem
dritten Ausführungsbeispiel;
Fig. 11 und 12 jeweils in abgebrochener Darstellung eine der
Fig. 2 entsprechende Seitenansicht, jedoch
schematisch und von zwei zueinander senkrechten
Seiten des Strukturkörpers für ein
Konstruktionsbauteil gemäß dem dritten
Ausführungsbeispiel;
Fig. 13 eine perspektivische Darstellung der aus einem
länglich quaderförmigen Rohkörper hergestellten
Strukturkörper für ein Konstruktionsbauteil gemäß
dem vierten Ausführungsbeispiel vorliegender
Erfindung;
Fig. 14A, B und C den Fig. 9, 11 und 12 entsprechende
abgebrochene Darstellungen des vierten
Ausführungsbeispiels;
Fig. 15 ein an einem quaderförmigen Rohkörper als
Ausgangswerkstück dargestelltes Bohrschema zur
Herstellung der Hohlraumanordnung für ein
Konstruktionsbauteil, jedoch gemäß einem fünften
Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung; und
Fig. 16A, B und C den Fig. 9, 11 und 12 entsprechende
abgebrochene Darstellungen des fünften
Ausführungsbeispiels.
Das in der Zeichnung gemäß fünf Ausführungsbeispielen
dargestellte Konstruktionsbauteil 10 bzw. 110 bzw. 210 bzw.
310 bzw. 410 in Form eines von mindestens einem Netz von
Ausnehmungen durchzogenen räumlichen Strukturkörpers 11, 12
bzw. 111 bzw. 211 bzw. 311 bzw. 411 stellt ein einzelnes
Konstruktionsbauteil oder ein Konstruktionsbauteilblock aus
zwei oder mehr Konstruktionsbauteil-Abschnitten dar. Dabei
ist der eine räumlich dreidimensionale gitterartige Struktur
aufweisende Strukturkörper 11 und 12 bzw. 111 bzw. 211 bzw.
311 bzw. 411 mit seiner Hohlraumanordnung 27 derart
aufgebaut, daß er von einem Netz im wesentlichen gleicher
oder gruppenweise gleicher Ausnehmungen in allen
Raumrichtungen durchzogen bzw. durchwoben ist.
Bei dem in den Fig. 1 bis 4 dargestellten
Ausführungsbeispiel eines Konstruktionsbauteils 10 ist der
Strukturkörper aus zwei identischen Einzelstrukturen 11 und
12, aufgebaut, von denen jede aus einer Vielzahl von
Gitterelementen 15 aufgebaut ist, wobei gemäß Fig. 1A jedes
Gitterelement 15 durch zwei etwa V-förmige Elementteilpaare
16 und 17, die in zueinander senkrechten Ebenen aneinander
liegen und die in einem Knotenpunkt 18 zusammenlaufend
miteinander verbunden sind, gebildet ist. Jedes V-förmige
Elementteilpaar 16, 17 besitzt zwei in der gleichen Ebene
liegende, identisch ausgebildete stegartige Elemententeile
19 und 20 bzw. 21 und 22, die jeweils vom Knotenpunkt 18
ausgehend unter einem bestimmten Winkel α auseinanderlaufen.
Das Gitterelement 15 kann als symmetrisches strahlenförmiges
Gebilde angesehen werden, dessen Knotenpunkt 18 den
Mittelpunkt eines Würfels und dessen stegartigen
Elemententeile 19 bis 22 zu jeweils diagonalen Ecken
mehrerer Würfelflächen verlaufen. Dadurch bilden die
stegartigen Elemententeile 19 bis 22 der Elemententeilpaares
16 und 17 vom Knotenpunkt 18 ausgehend jeweils zwischen sich
denselben Winkel und-besitzen gleiche Längen. Beim
dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Querschnitt der
stegartigen Elemententeile 19 und 20 bzw. 21 und 22
quadratisch; es kann jedoch jeder beliebige andere
Querschnitt, bspw. ein runder oder sechseckiger Querschnitt
gewählt werden. Die Enden 25 der stegartigen Elemententeile
19 bis 22 sind jeweils mit Enden benachbarter stegartiger
Elemententeile weiterer Gitterelemente 15 verbunden bzw.
einstückig, so daß sich die (räumlich) dreidimensionale
gitterartige Struktur aus einer Vielzahl von untereinander,
übereinander und nebeneinander angeordneter Gitterelemente
15 ergibt. Es versteht sich, daß die Wahl der Anzahl der
Gitterelemente 15 in den drei Richtungen des Raumes von den
gewünschten Außenabmessungen des Konstruktionsbauteils 10
abhängig ist.
Das Ineinanderverschachteln der Einzelstrukturen 11 und 12
in allen Raumrichtungen zum Konstruktionsbauteil 10 erfolgt
bei diesem Ausführungsbeispiel entweder in der Weise, daß
zunächst jeweils die einzelnen Gitterelemente 15 der
Einzelstrukturen 11 und 12 dreidimensional ineinander
verschachtelt und dann mit den jeweils ebenfalls
dreidimensional ineinander verschachtelten benachbarten
Gitterelemente 15 verbunden werden. Der Aufbau des
Konstruktionsbauteils 10 kann auch in der Weise erfolgen,
daß zunächst eine Einzelstruktur 11 oder 12 in ihrer
Gitterstruktur aufgebaut wird und daß dann in einer Reihe
aneinandergefügte V-förmige Elementteilpaare 16 und 17
getrennt hergestellt werden und diese als Längs- und
Querreihen 23 und 24 zur Bildung der jeweils anderen
Einzelstruktur 12 oder 11 in die Gitterstruktur der einen
Einzelstruktur 11 oder 12 dreidimensional eingefädelt und
anschließend miteinander verbunden werden. Um die
Einzelstrukturen 11 und 12 auf dem vorgesehenen Abstand zu
halten, sind bspw. nahe gegenüberliegender Enden des
Konstruktionsbauteils 10, wie dies beispielhaft lediglich in
Fig. 2 dargestellt ist, Endscheiben 31, 32 angesetzt oder
angegossen.
Soll ein Konstruktionsbauteil zwei oder mehr Abschnitten
einstückig aufgebaut sein, so ist dies in einfacher Weise
dadurch möglich, daß zumindest in einer Trennebene 33, wie
diese strichpunktiert in Fig. 2 angedeutet ist, eine
gestrichelt angedeutete Zwischenwand 34 eingebracht ist, die
die stegartigen Elemententeile 19 bis 22 der
Einzelstrukturen 11, 12 umgreift und dadurch eine Trennung
zwischen den bspw. zwei Hohlräumen der Hohlraumanordnung 27
ergibt. Die dadurch entstehende Zwischenwand 34 der
Konstruktionsbauteil-Abschnitte 36 und 37 kann als
Montagelement verwendet werden. Statt der in Fig. 2
strichpunktiert dargestellten "vertikalen" Trennung kann
auch eine "horizontale" Trennung des Konstruktionsbauteils
in zwei oder mehr Abschnitten erfolgen.
Die Auswahl des Werkstoffes für den Strukturkörper 11, 12
kann entsprechend dem Einsatzzweck erfolgen.
Bei dem in den Fig. 5 bis 7 dargestellten
Ausführungsbeispiel des Konstruktionsbauteils 110 ist die
dreidimensional gitterartige Struktur des Strukturkörpers
111 zwar ebenfalls in gleichförmiger Ausgestaltung und
jeweiliger einstückiger Aneinanderreihung einzelner aus
stegartigen Elementteilen 119 bis 122 aufgebauter
Gitterelemente 115 gebildet, deren an die Knotenpunkte 118
ansetzende V-förmige Elementteilpaare 116 und 117 aufgrund
des besonderen Herstellungsvorganges im Querschnitt jedoch
nicht gleichmäßig sind.
Bei diesem Ausführungsbeispiel wird der Strukturkörper 110
bspw. aus einem langgestreckten quaderförmigen Material, wie
einem Stangenmaterial hergestellt. Je nach zu erreichender
Endform des Konstruktionsbauteils kann aber das
Ausgangsmaterial bzw. der Rohkörper eine an diese gewünschte
Endform angepaßte Raumform beliebiger Art und Größe, also
auch jeglicher unregelmäßiger Form besitzen. Zur einfacheren
Darstellung sei die Herstellung des Konstruktionsbauteils
110 anhand eines Würfels beschrieben.
Der Würfel wird von drei zueinander senkrechten Seiten,
bspw. von den Seiten 150, 151 und 152 mit jeweils mehreren
Reihen 153 und 154 von durchgehenden Bohrungen der
Hohlraumanordnung versehen. Dabei sind von jeder Seite 150
bis 152 die benachbarten Bohrungsreihen 153 und 154 derart
mit Bohrungen 155 und 156 versehen, daß die Bohrungen 155
und 156 benachbarter Bohrungsreihen 153 und 154 zueinander
versetzt angeordnet sind. Mit anderen Worten, die Bohrungen
155, 156 jeweils benachbarter Bohrungsreihen 153, 154 liegen
in diagonal er Richtung jeder Würfelseite gesehen ebenfalls
in einer Reihe. Dadurch durchdringen sich die einzelnen
jeweils durchgehenden Bohrungen 155 und 156 aller drei
Seiten 150 bis 152 in entsprechend versetzter Weise.
Desweiteren werden von zwei zueinander senkrechten
diagonalen Richtungen A und B her, d. h. unter einem Winkel
von 45° zur Seite 150 und 151 einerseits und zur Seite 150
und einer der Seite 151 gegenüberliegenden Seite 162
andererseits Bohrungen 157 und 158 in mehreren parallelen
Reihen eingebracht, wobei auch die Reihen der einen
diagonalen Richtung A zu denen der anderen diagonalen
Richtung B versetzt zueinander angeordnet sind.
Unter einer bestimmten Bedingung reicht es aus, den
Ausgangs- bzw. Rohkörper von zwei zueinander senkrechten
Ebenen und von zwei zueinander senkrechten diagonalen
Richtungen, bspw. den Richtungen A und B zu bohren, nämlich
dann, wenn der Bohrungsdurchmesser so groß ist, daß sich die
Einzelstrukturen noch voneinander trennen. Voraussetzung
dabei ist, daß die Bohrungen jeweils gleichen Durchmesser d
besitzen. Mit anderen Worten, es muß gelten d < h / √2,
wobei h der halbe Abstand der Mittelpunkte zweier über einen
Knoten 118 hinweg benachbarter Bohrungen 155, 156, ist
(Fig. 6). Ist dagegen d wesentlich kleiner, muß von noch
mehr Seiten bzw. Diagonalen aus gebohrt werden.
Dadurch ergeben sich für den Strukturkörper 111 gitterartige
Einzelstrukturen, die in gleichmäßigem Abstand durch
Seitenwandscheiben zusammengehalten sind, von denen
lediglich die Seitenwand- bzw. hier Bodenscheibe 160 in den
Fig. 5 und 6 dargestellt ist. Die anderen
Seitenwandscheiben sind der Übersichtlichkeit wegen
weggelassen.
Wie erwähnt, haben die Stege 119 bis 122 der Gitterelemente
115 einen gleichförmig sich ändernden Querschnitt. Eine
Vergleichmäßigung des Querschnitts kann dadurch erreicht
werden, daß weitere Bohrungsreihen unter 45° zur Oberseite
152 aus einer oder zwei zueinander senkrechten Richtungen
eingearbeitet werden. Auf diese Weise kann auf eine
Vereinheitlichung der Hohlraumanordnung 127 bzw. des Netzes
der Ausnehmungen in allen Bereichen hingearbeitet werden.
Die Bodenscheibe 160 und/oder eine oder mehrere der nicht
dargestellten Seitenscheiben können bspw. zum Befestigen des
Konstruktionsbauteils 110 verwendet werden.
Auch bei diesem Ausführungsbeispiel ist es ohne weiteres
möglich, den Konstruktionsbauteil in zwei oder mehr
Abschnitte dadurch zu unterteilen, daß Zwischenwände zum
Abtrennen der zwei oder mehr Abschnitte vorgesehen sind.
Bei dem in den Fig. 8 bis 12 dargestellten dritten
Ausführungsbeispiel eines Konstruktionsbauteils 210 ist die
gitterartige Struktur des Strukturkörpers 211 ebenfalls in
gleichförmiger Ausgestaltung und jeweiliger einstückiger
Aneinanderreihung einzelner aus stegartigen Elemententeilen
219 bis 222 aufgebauter Gitterelemente 215 gebildet, deren
an die Knotenpunkte 218 ansetzende V-förmige
Elementteilpaare 216 und 217 aufgrund eines vom
Ausführungsbeispiel der Fig. 5 bis 7 etwas
unterschiedlichen Herstellungsvorganges im Querschnitt
gleichmäßig sind, wie dies beim Ausführungsbeispiel der
Fig. 1 bis 4 vorgesehen ist und aus Fig. 10 hervorgeht.
Bei diesem dritten Ausführungsbeispiel wird das
Konstruktionsbauteil 210 wie das Konstruktionsbauteil 110
der Fig. 5 bis 7 aus einem Rohkörper beliebiger Raumform
und Größe hergestellt. Der Einfachheit halber ist dies an
dem quaderförmigen Rohkörper 245 nach Fig. 8 dargestellt.
Der quaderförmige Rohkörper 245 wird von zwei zueinander
senkrechten Seiten 250 und 251 gemäß den Richtungen C′ und
D′ bzw. C′′ und D′′ mit jeweils mehreren Reihen 253 und 254
durchgehender Ausnehmungen 255 und 256, die hier quadratisch
sind, versehen (vgl. Fig. 9, die auch die Ansicht aus der
Richtung C′′, D′′ auf die Fläche 251 darstellt). Dabei sind
von jeder Seite 250 und 251 die benachbarten
Ausnehmungsreihen 253 und 254 derart mit quadratischen
Ausnehmungen 255 und 256 versehen, daß die Ausnehmungen 255
und 256 benachbarter Ausnehmungsreihen 253 und 254
zueinander versetzt angeordnet sind. Desweiteren werden wie
beim zweiten Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 5 bis 7
von zwei zueinander senkrechten diagonalen Richtungen A′ und
B′ her, d. h. unter einem Winkel von 45° zur Seite 250 und
251 einerseits und zur Seite 250 und einer der Seite 251
gegenüberliegenden Seite andererseits Ausnehmungen 257 und
258 in mehreren parallelen Reihen eingebracht, wobei auch
die Reihen der einen diagonalen Richtung A′ zu denen der
anderen diagonalen Richtung B′ versetzt zueinander
angeordnet sind, wie dies aus den Fig. 11 und 12
hervorgeht. Diese Ausnehmungen 257 und 258 sind
sechseckformig ausgebildet. Alle diese Ausnehmungen 255 bis
258 sind bspw. mittels eines Lasers in den Rohkörper 245
eingeschnitten.
Durch diese Anordnung der Ausnehmungen 255 bis 258 ergeben
sich, wie die Fig. 9, 11 und 12 zeigen, die einzelnen
Knoten 218 und die davon ausgehenden Stege 219 bis 222, die
im Querschnitt eine, bis auf die den Knotenpunkten 218
unmittelbar benachbarten Bereichen, regelmäßige Sechseckform
(Fig. 10) besitzen. Auch bei diesem dritten
Ausführungsbeispiel wird die Mindestzahl der Ebenen bzw.
Richtungen, aus denen die Ausnehmungen 255 bis 258
eingearbeitet werden müssen, durch die Querschnittsfläche
der Ausnehmungen bestimmt. Ist bspw. eine Seite der
quadratischen Ausnehmungen 255 und 256 mit a bezeichnet und
haben die sechseckigen Bohrungen 257 und 258 eine
Schmalseite mit der Größe a, so ergibt sich bei einem halben
Abstand h der Ausnehmungsmitten zweier über einen Knoten 218
benachbarter Ausnehmungen 255 (Fig. 9) die Maßgabe, daß
gelten muß: a < h / √2. Die Verbindungslinien zwischen der
Fig. 9 und den Fig. 11 und 12 zeigen einerseits die
versetzte Anordnung der Ausnehmungen 255 bis 258 und
andererseits die Zuordnung der Mittelpunkte der Ausnehmungen
255 bis 258 zu den Mitten der Stege 219 bis 222. In allen
drei Raumachsen erfolgt von einer Ausnehmung zur jeweils
benachbarten derselben Richtung A′, B′, C′, D′, C′′ bzw. D′′
ein Vorschub von 2·h. Desweiteren zeigen die Pfeile M in den
Fig. 9, 11 und 12 die angenommene Mitte des mit sich in
allen Raumrichtungen durchziehenden Netzes von Ausnehmungen
versehenen Strukturkörpers 211 des Konstruktionsbauteils
210.
Auch bei diesem dritten Ausführungsbeispiel kann ebenso wie
beim noch zu beschreibenden vierten Ausführungsbeispiel nach
den Fig. 13 und 14 das Ausgangsmaterial des Rohkörpers
245 beliebiger, für das Anwendungsgebiet des
Konstruktionsbauteils geeigneter Art sein.
Beim dritten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung
können die einzelnen Ausnehmungen auch in der Weise
hergestellt werden, daß der Rohkörper 245 gemäß Fig. 8 nach
dem Herstellen der Ausnehmungen in den Richtungen A′, B′,
C′, D′ in einer gedachten, hier punktiert eingezeichneten
Diagonalen 246 (oder einer anderen) eingespannt und um diese
Diagonale in drei Schritten in einem Winkelabstand von
jeweils 120° gedreht wird. Nach jeder 120°-Drehung werden
die Ausnehmungen gemäß den Richtungen A′, B′, C′ und D′
eingearbeitet. Erfolgt diese Art der Einarbeitung der
Ausnehmungen mit zylindrischen Ausnehmungen in Form von
Bohrungen, ergibt sich eine Vergleichmäßigung der Abstände
der Oberflächen der stegartigen Elemententeile 219 bis 222
zwischen den Knotenpunkten 218.
Bei dem in Fig. 13 und den Teilfiguren 14A bis C
dargestellten vierten Ausführungsbeispiel eines
Konstruktionsbauteils 310 ist die gitterartige Struktur des
Strukturkörpers 311 entsprechend dem Ausführungsbeispiel der
Fig. 5 bis 7 ausgebildet. Mit anderen Worten, bei dem
vierten Ausführungsbeispiel sind die Ausnehmungen 355 bis
358 der Ausnehmungsreihen 353 und 354 durch im Querschnitt
zylindrische Bohrungen gebildet. Der wesentliche Unterschied
dieses vierten Ausführungsbeispieles 310 gegenüber dem
genannten zweiten Ausführungsbeispiel liegt in dem
mehrabschnittigen Aufbau des Konstruktionsbauteils 310.
Der Ausgangskörper ist auch hier ein langgestreckter Quader,
ähnlich dem Rohkörper 245 der Fig. 8. Entsprechend dem dort
dargestellten Bohrschema werden die Reihen 353, 354 der
zylindrischen Ausnehmungen 355 bis 358 in den dort
dargestellten Richtungen A′, B′, C′, D′, C′′ bzw. D′′
eingearbeitet. Diese Ausnehmungsreihen sind so gesetzt, daß
sich, wie aus Fig. 13 hervorgeht, Endwände 366 und 367 und
eine Trennwand 365 ergeben. Die Trennwand 365 ergibt sich
dadurch, daß ein relativer Leervorschub zwischen dem
Werkzeug zum Herstellen der Ausnehmungsreihen und dem
Werkstück (Rohkörper) um mindestens 3 h erfolgt.
Entsprechendes gilt bei der Herstellung der Endwände 366 und
367, die wegen ihrer ebenen Außenfläche dünnwandiger
ausgeführt sein können. Auf diese Weise ergeben sich gemäß
Fig. 13 links und rechts die Konstruktionsbauteil-Abschnitte
336 und 337 aus dem Strukturkörper 311, zwischen
denen die Trennwand 365 angeordnet ist. Im übrigen ist die
Fig. 14 in allen weiteren Details und der Anordnung der
Ausnehmungen (Bohrungen) mit den Fig. 9, 11 und 12
unmittelbar vergleichbar, wobei die Fig. 14 ebenfalls
gleichzeitig die Ansicht aus der Richtung C′′, D′′ auf die
Fläche 351 darstellt.
Bei dem in Fig. 15 und den Teilfiguren 16A bis C
dargestellten fünften Ausführungsbeispiel eines
Konstruktionsbauteils 410 ist die gitterartige Struktur des
Strukturkörpers 411 entsprechend dem dritten
Ausführungsbeispiel der Fig. 9 bis 12 ausgebildet. Dabei
sind von jeder Seite 450 und 451 die benachbarten
Ausnehmungsreihen 453 und 454 derart mit quadratischen
Ausnehmungen 455 und 456 versehen, daß diese zueinander
versetzt angeordnet sind, wie dies beim genannten und vorne
beschriebenen dritten Ausführungsbeispiel der Fall ist. Im
Unterschied zu diesem dritten Ausführungsbeispiel sind gemäß
den Fig. 13 und 14 nicht nur von den zueinander
senkrechten diagonalen Richtungen A′ und B′ sondern auch von
dazu zweifach parallel versetzten Richtungen E′ und F′ her,
d. h. jeweils unter einem Winkel von 45° zur Seite 450 und
451 einerseits und zur Seite 450 und einer der Seite 451
gegenüberliegenden Seite andererseits, sechseckförmige
Ausnehmungen 457 und 458 in mehreren parallelen Reihen
eingebracht, wobei hier nicht nur die Reihen der einen
diagonalen Richtung A′ zu denen der anderen diagonalen
Richtung B′ sondern auch die Reihen der diagonalen Richtung
E′ zur diagonalen Richtung A′ und die Reihen der diagonalen
Richtung F′ zur diagonalen Richtung B′ und diese wiederum
untereinander zueinander versetzt angeordnet sind, wie dies
aus den Fig. 16B und 16C hervorgeht. Die sechseckförmige
Ausnehmung 457 und 458, die bspw. ebenfalls mittels eine
Lasers in den Rohkörper 454 eingeschnitten sind, sind so
groß, daß sie bezogen auf das dritte Ausführungsbeispiel der
Fig. 11 und 12 jeweils zwei benachbarte sechseckförmige
Ausnehmungen 257 bzw. 258 umfassen, wie dies am unteren Ende
der Fig. 16C punktiert angedeutet ist.
Während die Ausnehmungen 455 und 456 der Ausnehmungsreihe
453 und 454 jeweils einen Vorschub des Werkzeugs um 2 h
bedingen, muß zur Herstellung der sechseckförmigen
Ausnehmungen 457 und 458 jeweils ein Vorschub von 4 h
erfolgen.
Auch bei diesem Ausführungsbeispiel ergeben sich
entsprechend einzelne Knoten 418 und davon ausgehende Stege
419 bis 422, wobei jedoch die Hohlraumanordnung in dem
Strukturkörper 411, die durch die Ausnehmungen 455 bis 458
gebildet sind, nicht mehr gleichförmig ist. Dieses
Ausführungsbeispiel kann deshalb vorteilhaft dann eingesetzt
werden, wenn es auf möglichst geringes Gewicht bei nicht
mehr dünner fertigbaren Stegen 419 bis 422 ankommt.
Auch bei diesem fünften Ausführungsbeispiel vorliegender
Erfindung können die einzelnen Ausnehmungen, wie beim
dritten Ausführungsbeispiel beschrieben, durch
abschnittsweises Drehen des Rohkörpers 445 um die diagonale
Raumachse 446 (oder eine andere) und Einarbeiten der
Ausnehmungen gemäß den Richtungen A′, B′, C′ und D′ sowie E′
und F′ hergestellt werden.
Das Konstruktionsbauteil gemäß den vorgenannten
Ausführungsbeispielen kann in vielfältiger Weise eingesetzt
werden, und zwar nicht nur in den klassischen Anwendungen
des Hoch- und Tiefbaus, einschließlich dem Brückenbau, und
Innenausbaus von Gebäuden und unterirdischen Anlagen,
sondern in unvorhergesehener Weise auch als tragende
Konstruktion von Fahrbahnen im Straßenbau und Brückenbau
sowie im Sportstättenbau bei den Laufbahnen. Ein weiterer
überraschender Anwendungszweck besteht auch im Flugzeugbau
und Karosseriebau von Fahrzeugen, wobei es im ersteren Falle
auf das besonders günstige Verhältnis von Trageigenschaft
und Gewicht ankommt, während im zweiten Falle die
Energieaufnahmefähigkeit des Konstruktionsbauteils eine
herausragende Rolle spielt, so daß es in besonders günstiger
Weise für die Knautschzonen in Fahrzeugen in Frage kommt.
Dabei sind diese Knautschzonen, da das Konstruktionsbauteil
keine Vorzugsrichtung aufweist, von allen drei
Raumrichtungen her in im wesentlichen gleicher Weise
belastbar, aufnahmefähig und im Stande, über eine
entsprechend vorgegebene Wegstrecke Energie zu vernichten.
Claims (16)
1. Konstruktionsbauteil (10, 110, 210, 310, 410),
gekennzeichnet durch einen eine dreidimensional
gitterartige Struktur aufweisenden Körper (11, 12; 111;
211; 311; 411) und eine Hohlraumanordnung in Form eines
Netzes von Ausnehmungen (27; 155 bis 158; 255 bis 258;
355 bis 358; 455 bis 458), das in allen Raumrichtungen
in die gitterartige Struktur verschachtelt angeordnet
bzw. verwoben ist.
2. Konstruktionsbauteil nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Strukturkörper (11, 12; 111;
211; 311; 411) eine gleichmäßige Struktur aufweist und
das Netz von Ausnehmungen (27; 155 bis 158; 255 bis
258; 355 bis 358; 455 bis 458) einen gleißmäßigen
Aufbau besitzt.
3. Konstruktionsbauteil nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Strukturkörper (11, 12; 111;
211; 311; 411) durch mehrere dreidimensionale
Gitterelemente (15; 115; 215; 315) aus von einem Knoten
(18; 118; 218; 318) in zwei zueinander senkrechten
Ebenen verlaufenden, etwa V-förmigen, stegartigen
Elementteilpaaren (16, 17; 116, 117; 216, 217) gebildet
ist.
4. Konstruktionsbauteil nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die etwa V-förmigen, stegartigen
Elementteilpaare (16, 17; 116, 117; 216, 217) an ihren
jeweiligen Enden (25) zumindest teilweise mit weiteren
Elemententeilpaaren bzw. Gitterelementen nebeneinander
und/oder übereinander verbunden sind.
5. Konstruktionsbauteil nach Anspruch 3 oder 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Elementteile der
Elementteilpaare (16, 17; 116, 117; 216, 217) durch
Stege (19 bis 22; 119 bis 122; 219 bis 222) mit über
die Länge gleich- oder ungleichförmigem Querschnitt
gebildet sind.
6. Konstruktionsbauteil nach mindestens einem der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
der Strukturkörper (11, 12) aus zwei dreidimensional
ineinander verschachtelten Einzelstrukturen besteht.
7. Konstruktionsbauteil nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die dreidimensionale gitterartige
Struktur des Strukturkörpers (11, 12) abschnittsweise
dreidimensional ineinandergeschachtelt aufgebaut ist.
8. Konstruktionsbauteil nach mindestens einem der
Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
dreidimensionale gitterartige Struktur des
Strukturkörpers (111; 211; 311; 411) durch das Vorsehen
zueinander versetzter, durchgehender Ausnehmungen (155
bis 158; 255 bis 258; 355 bis 358; 455 bis 458) in
mindestens zwei zueinander senkrechten Ebenen (150,
151; 250, 251; 350, 351; 450, 451) und mindestens in
zwei dazu um 45° verdrehten Ebenen (A, B) in einem
Rohkörper (245; 455) gebildet ist.
9. Konstruktionsbauteil nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen (155 bis 158)
durch Bohrungen gebildet sind.
10. Konstruktionsbauteil nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen (255 bis 258; 455
bis 458) durch quadratische Ausnehmungen aus zwei
zueinander senkrechten Richtungen (C′, D′; C′′, D′′) und
durch sechseckige Ausnehmungen aus zwei zueinander
senkrechten diagonalen Richtungen (A, B; A′, B′)
gebildet und vorzugsweise lasergeschnitten sind.
11. Konstruktionsbauteil nach mindestens einem der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
der Strukturkörper (11, 12; 111; 211; 311; 411) in
einer vertikalen und/oder horizontalen und/oder
diagonalen Ebene mit mindestens einer Zwischenwand (34;
365) versehen ist.
12. Konstruktionsbauteil nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Zwischenwand (365) dadurch
gebildet ist, daß in einer entsprechenden Ebene eines
Rohkörpers (245) keine Bohrungen bzw. Ausnehmungen
eingebracht sind.
13. Verfahren zum Herstellen eines Konstruktionsbauteils
nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5 und 8 bis
11, gekennzeichnet durch das Einarbeiten von zueinander
versetzten durchgehenden Ausnehmungen in mindestens
zwei zueinander senkrechten Ebenen und in mindestens
zwei dazu um 45° versetzten Ebenen eines Rohkörpers zum
Erreichen einer dreidimensional gitterartigen Struktur
des Strukturkörpers und eines den Strukturkörper
vorzugsweise gleichmäßig und in allen Raumrichtungen
durchziehenden Netzes der Ausnehmungen.
14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß
der Rohkörper um eine diagonale Raumachse in Schritten
von je 120° gedreht und jeweils mit den Ausnehmungen
versehen wird.
15. Verfahren nach Anspruch 13 oder 14, dadurch
gekennzeichnet, daß im Strukturkörper eine Zwischenwand
dadurch gebildet wird, daß in einer entsprechenden
Ebene des Rohkörpers keine Ausnehmungen eingebracht
werden.
16. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 13 bis
15, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen
gebohrt oder lasergeschnitten werden.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1995128263 DE19528263A1 (de) | 1995-08-01 | 1995-08-01 | Konstruktionsbauteil und Verfahren zu dessen Herstellung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1995128263 DE19528263A1 (de) | 1995-08-01 | 1995-08-01 | Konstruktionsbauteil und Verfahren zu dessen Herstellung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19528263A1 true DE19528263A1 (de) | 1997-02-06 |
Family
ID=7768433
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1995128263 Ceased DE19528263A1 (de) | 1995-08-01 | 1995-08-01 | Konstruktionsbauteil und Verfahren zu dessen Herstellung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19528263A1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE19720792A1 (de) * | 1997-05-17 | 1998-11-19 | Hans Hoffmann | Verfahren zum Herstellen einer dreidimensional gitterartigen Struktur und eine nach dem Verfahren hergestellte dreidimensional gitterartige Struktur |
| EP2716828B1 (de) * | 2012-10-02 | 2017-08-23 | FESTO AG & Co. KG | Leichtbaustruktur |
Citations (5)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| DE3702916A1 (de) * | 1987-01-31 | 1988-08-11 | Dieter Prof Dr Ing Wuestenberg | Leichtbau - konstruktionselement |
| US5038532A (en) * | 1989-10-10 | 1991-08-13 | University Of New Mexico | Deployable spatial structure |
| WO1992013159A1 (en) * | 1991-01-16 | 1992-08-06 | Stewart Lamle | Improved compound building member |
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1995
- 1995-08-01 DE DE1995128263 patent/DE19528263A1/de not_active Ceased
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