DE19526765A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Abgasreinigung bei Kraftfahrzeugen - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zur Abgasreinigung bei KraftfahrzeugenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Abgasreinigung bei
Kraftfahrzeugen, wobei ein Startkatalysator, ein Adsorber und
ein Hauptkatalysator vorgesehen sind, sowie eine Vorrichtung
zum Durchführen dieses Verfahrens.
Einen Ansatzpunkt für eine weitere Reduzierung der
Schadstoffemissionen von mit einem Katalysator versehenen
Kraftfahrzeugen bietet die Warmlaufphase des katalytischen
Systems, weil ausgehend vom kalten Zustand des Kraftfahrzeugs
und damit des katalytischen Systems von dem Kraftfahrzeug
ungereinigtes Rohabgas emittiert wird. Dadurch, daß das
katalytische System erst ab einer gewissen Anspringtemperatur,
auch Light-off-Temperatur genannt, eine wirksame Abgasreinigung
durchführen kann, handelt es sich also bei den bekannten
katalytischen Systemen um eine systembedingte Schwäche, die zur
Folge hat, daß das katalytische System insbesondere bei
Kaltstart des Fahrzeugmotors, d. h. der das Kraftfahrzeug
antreibenden Brennkraftmaschine weitgehend unwirksam ist. Um
hier Abhilfe zu schaffen, war es aus dem Stand der Technik
beispielsweise bekannt, den Katalysator von außen vorzuheizen,
damit dieser möglichst schnell seine Anspringtemperatur
erreicht. Unter der Anspringtemperatur versteht man diejenige
Temperatur des Katalysators, bei welcher dieser eine nicht
unwesentliche Konvertierungsrate verwirklicht, die
beispielsweise bei wenigstens 30 bis 50% liegt.
Als ein anderer Ansatz war es aus dem Stand der Technik
bekannt, Adsorber einzusetzen, welche in der Lage sind,
Abgaskomponenten bei niedrigen Temperaturen zu speichern (zu
adsorbieren) und bei höheren Temperaturen wieder abzugeben (zu
desorbieren). Dabei ist die Adsorptionsfähigkeit umso größer,
je niedriger die Gas- und Adsorbertemperatur ist. Das bedeutet,
daß in der Start- und Warmlaufphase, wenn das katalytische
System noch unwirksam ist, von dem dem katalytischen System
vorgeschalteten Adsorber bestimmte Abgaskomponenten adsorbiert
und erst dann wieder abgegeben werden, wenn das katalytische
System seine Betriebstemperatur erreicht hat. Auf diese Weise
kann der Adsorber eine ideale Ergänzung des katalytischen
Systems darstellen.
Jedoch ist es nach dem Stand der Technik bisher nicht gelungen,
ein optimales Zusammenwirken zwischen dem Adsorber und dem
katalytischen System zu verwirklichen, weil mit steigender
Temperatur des Adsorbers bzw. mit steigender Abgastemperatur
die Adsorptionsfähigkeit des Adsorbers zunächst sinkt und dann
sogar die Desorption des Adsorbers beginnt, bevor das
nachfolgende katalytische System seine Anspringtemperatur
erreicht hat. Die nicht adsorbierten oder sogar desorbierten
Abgaskomponenten durchströmen dann ohne Nachreaktion das
katalytische System. Da der Adsorber nur bei vergleichsweise
niedrigen Temperaturen wirksam ist, der Katalysator aber nur
bei vergleichsweise hohen Temperaturen, ergibt sich somit
systembedingt eine Zwischenzeitspanne, in welcher weder der
Adsorber, noch der Katalysator ausreichend wirksam sind, oder
im noch schlechteren Fall der Adsorber sogar selbst desorbiert,
während der Katalysator noch nicht wirksam ist, was im
Extremfall zur vollkommenen Sinnlosigkeit des Adsorbers führen
kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und
eine Vorrichtung der eingangs erwähnten Art zur Abgasreinigung
bei Kraftfahrzeugen zu schaffen, wobei ein optimales
Zusammenwirken zwischen dem Adsorber und dem katalytischen
System derart stattfindet, daß in sämtlichen Betriebsphasen des
Kraftfahrzeugs eine Abgasreinigung stattfindet.
Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß
- a) zunächst unmittelbar nach dem Anlassen des Kraftfahrzeuges von dem gleichen Abgasstrom in Folge zunächst der Startkatalysator, dann der Adsorber, oder zunächst der Adsorber und dann der Startkatalysator, durchströmt werden, und nachdem der Startkatalysator und der Adsorber durchströmt wurden, dann der Hauptkatalysator durchströmt wird, solange der Adsorber noch eine hohe Adsorptionsfähigkeit besitzt, wobei der Adsorber wenigstens so lange seine hohe Adsorptionsfähigkeit behält, bis der Startkatalysator seine Anspringtemperatur erreicht hat;
- b) danach spätestens ab demjenigen Zeitpunkt, ab welchem der Adsorber keine hohe Adsorptionsfähigkeit mehr besitzt, der Abgasstrom über einen gewissen Zeitraum hinweg aus dem Startkatalysator direkt in den Hauptkatalysator geleitet wird.
Dies wird mittels einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum
Durchführen des Verfahrens dadurch erreicht, daß der
Startkatalysator, der Adsorber und der Hauptkatalysator mittels
eines Rohrleitungssystems miteinander verbunden sind, in
welchem Abgasklappen angeordnet sind, die geöffnet oder
geschlossen werden können, wobei der vom Motor austretende
Rohrleitungsteil mit dem Eingang des Startkatalysators
verbunden ist, der vom Startkatalysator austretende
Rohrleitungsteil mit dem Eingang des Hauptkatalysators
verbunden ist, der Ausgang des Hauptkatalysators mit einem
Auspuff verbunden ist, und der Adsorber mittels einer
Bypaßleitung an das Rohrleitungssystem angeschlossen ist.
Erfindungsgemäß wurde durch die Anordnung des Adsorbers in
einem Bypaß und die Steuerung mittels der Abgasklappen, sowie
mittels des nahe an dem Motorausgang angeordneten und damit
relativ schnell aufheizenden Startkatalysators erstmals das
ebenfalls erfindungsgemäße Verfahren ermöglicht, wonach das
katalytische System mit dem Adsorber so zusammenwirkt, daß der
Startkatalysator seine Anspringtemperatur bereits erreicht,
während der Adsorber noch eine hohe Wirksamkeit aufweist, aber
umgekehrt kein Spülvorgang stattfindet, bevor nicht auch der
weiter hinten im Abgasstrom befindliche Hauptkatalysator seine
Anspringtemperatur erreicht hat.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung
durchströmt nach Erreichen der Anspringtemperatur des
Hauptkatalysators der Abgasstrom zum Spülen bzw. Entladen des
Adsorbers in Folge zuerst den Startkatalysator, dann den
Adsorber und dann den Hauptkatalysator. Analog dazu kann nach
Erreichen der Anspringtemperatur des Hauptkatalysators der
Abgasstrom zum Spülen bzw. Entladen des Adsorbers in Folge
zuerst den Startkatalysator durchströmen, dann in zwei
Teilströme geteilt werden, wovon einer der beiden Teilströme
durch den Adsorber strömt und sich beide Teilströme hinter dem
Adsorber wieder vereinigen, um dann gemeinsam durch den
Hauptkatalysator zu strömen.
Dies kann vorteilhaft mittels einer erfindungsgemäß
weitergebildeten Vorrichtung verwirklicht werden, bei welcher
die Bypassleitung hinter dem Startkatalysator von demjenigen
Rohrleitungsteil, welcher den Ausgang des Startkatalysators mit
dem Eingang des Hauptkatalysators verbindet, abzweigt, wobei
die Bypassleitung eingangsseitig mit dem Eingang bzw.
ausgangsseitig mit dem Ausgang des Adsorbers verbunden ist,
wobei der ausgangsseitige Teil der Bypassleitung wieder in
denjenigen Rohrleitungsteil einmündet, welcher den Ausgang des
Startkatalysators mit dem Eingang des Hauptkatalysators
verbindet.
Das vorgenannte, erfindungsgemäß weitergebildete Verfahren bzw.
die Weiterbildung der Vorrichtung zum Durchführen dieses
Verfahrens bieten den Vorteil, daß der Startkatalysator so nahe
wie möglich an den Motorausgang gelegt werden kann, sich
dadurch schnell aufheizt und dabei den Abgasstrom abkühlt,
welcher nachfolgend durch den im Bypass angeordneten Adsorber
strömt. Dadurch wird einerseits der Startkatalysator schnell
aufgeheizt und damit schnell wirksam, während andererseits der
Adsorber so lange wie möglich kühl gehalten wird und damit
ebenfalls relativ lange seine Wirksamkeit beibehält.
Gemäß einer erfindungsgemäßen Weiterbildung kann nach
hinreichender Spülung des Adsorbers der Abgasstrom aus dem
Startkatalysator wieder direkt in den Hauptkatalysator geleitet
werden. In anderen Worten, der Abgasstrom durchströmt nicht
mehr länger den Adsorber, wodurch dieser nach dem Spülen bzw.
nach der Desorption, vor Verunreinigungen sowie thermischer
Belastung durch den Abgasstrom bewahrt wird. Auch lassen sich
so die Strömungsverhältnisse für den eingeschwungenen Zustand
oder Dauerbetrieb optimal einstellen. Hierzu kann vorteilhaft
in dem Rohrleitungsteil zwischen dem Startkatalysator und dem
Hauptkatalysator eine zu öffnende und schließende Abgasklappe
vorgesehen ein, und es kann für die vollständige Ausschaltung
des Adsorbers in der Bypassleitung vor oder vor und hinter dem
Adsorber jeweils eine zu öffnende und zu schließende
Abgasklappe vorgesehen sein.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung des erfindungsgemäßen
Verfahrens sieht nach hinreichender Spülung des Adsorbers vor,
daß der Abgasstrom für den Dauerbetrieb aus dem Motor direkt
durch den Hauptkatalysator geleitet wird. Dies bringt den
Vorteil mit sich, daß der Startkatalysator einerseits nur für
relativ kurzzeitigen Betrieb ausgelegt werden muß, und
andererseits an dem Startkatalysator solche
Strömungsverhältnisse eingestellt werden können, daß sich
dieser besonders schnell aufheizt, ohne dadurch den
Dauerbetrieb negativ zu beeinträchtigen.
Dies kann beispielsweise durch eine erfindungsgemäße
Vorrichtung verwirklicht werden, bei welcher die Bypassleitung
vor dem Startkatalysator abzweigt, wobei die Bypassleitung
eingangsseitig mit dem Eingang bzw. ausgangsseitig mit dem
Ausgang des Adsorbers verbunden ist, wobei der ausgangsseitige
Teil der Bypassleitung in denjenigen Rohrleitungsteil einmündet,
welcher den Ausgang des Startkatalysators mit dem Eingang des
Hauptkatalysators verbindet, und zusätzlich hinter dem
Startkatalysator von demjenigen Rohrleitungsteil, welcher den
Ausgang des Startkatalysators mit dem Eingang des
Hauptkatalysators verbindet, eine Verbindungsleitung abzweigt,
welche mit der Bypassleitung eingangsseitig bezogen auf den
Adsorber verbunden ist.
Gemäß einer anderen vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung
ist die erfindungsgemäße Vorrichtung derart ausgebildet, daß
die Bypassleitung vor dem Startkatalysator von demjenigen
Rohrleitungsteil, welcher den Ausgang des Motors mit dem
Eingang des Startkatalysators verbindet, abzweigt, wobei die
Bypassleitung eingangsseitig mit dem Eingang bzw. ausgangsseitig
mit dem Ausgang des Adsorbers verbunden ist, wobei der
ausgangsseitige Teil der Bypassleitung wieder in denjenigen
Rohrleitungsteil einmündet, welcher den Ausgang des Motors mit
dem Eingang des Startkatalysators verbindet.
Dabei kann vorteilhaft in demjenigen Rohrleitungsteil, welcher
dem Motor mit dem Eingang des Startkatalysators verbindet,
hinter der Abzweigungsstelle für die Bypassleitung eine zu
öffnende und zu schließende Abgasklappe vorgesehen sein. Dabei
können sogar der Startkatalysator und der Hauptkatalysator zu
einem einzigen Bauteil zusammengefaßt werden, so daß diese
zusammen einen einzigen Katalysator ausbilden, was konstruktiv
vorteilhaft zu verwirklichen ist. Etwas nachteilig kann es sich
dabei allenfalls auswirken, daß der Adsorber näher an dem Motor
angeordnet ist als der Startkatalysator und damit früher
aufgeheizt wird, während der Startkatalysator langsamer
aufgeheizt wird.
Vorteilhaft kann derjenige Zeitpunkt, in welchem der
Startkatalysator seine Anspringtemperatur erreicht hat, oder
derjenige Zeitpunkt, in welchem der Adsorber seine hohe
Adsorptionsfähigkeit verliert, durch Sensoren und/oder ein
Rechenmodell ermittelt werden.
Entsprechend kann in vorteilhafter Weise derjenige Zeitpunkt,
ab welchem der Abgasstrom zum Spülen bzw. Entladen vollständig
oder teilweise durch den Adsorber geführt wird, und der
derjenige Zeitpunkt, ab welchem der Abgasstrom nach beendigtem
Spülvorgang nicht mehr länger durch den Adsorber geführt wird,
durch Sensoren und/oder ein Rechenmodell ermittelt werden.
Als vorteilhaft hat sich weiter erwiesen, als Sensoren
Temperatursensoren und/oder Abgassensoren oder einen
kombinierten Einsatz davon vorzusehen, auch in Kombination mit
Rechenmodellen.
Als Abgassensoren können vorteilhaft solche verwendet werden,
welche die Konzentrationen von HC, CO und NOx erfassen, oder es
kann ein Sensor verwendet werden, welcher zumindest zwei
Funktionen kombiniert, nämlich den "Lambda"-Wert und/oder die
Abgastemperatur und/oder die Konzentrationen der
Abgaskomponenten erfaßt. Die Erfindung wird nachfolgend anhand
von bevorzugten Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die
Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 bis 4 vier Untervarianten eines ersten
Ausführungsbeispiels in schematischer Darstellung;
Fig. 5 ein zweites Ausführungsbeispiel in schematischer
Darstellung;
Fig. 6 ein drittes Ausführungsbeispiel in schematischer
Darstellung;
Fig. 7 ein viertes Ausführungsbeispiel in schematischer
Darstellung;
Fig. 8 ein Diagramm, welches die
Adsorberspeichervolumenrate in Abhängigkeit von der Temperatur
bzw. Zeit zeigt;
Fig. 9 ein Diagramm, welches die Startkatalysator-
Umwandlungsrate in Abhängigkeit von der Temperatur bzw. Zeit
zeigt; und
Fig. 10 ein Diagramm, welches die adsorbierte bzw.
konvertierte Abgasvolumenrate über der Temperatur bzw. Zeit
zeigt.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich ist, sind ein Motor 1, ein
Startkatalysator 2, ein Adsorber 3 und ein Hauptkatalysator 4
mittels eines Rohrleitungssystems miteinander verbunden. Dabei
erstreckt sich ein erster Rohrleitungsteil 5 zwischen dem
Ausgang des Motors 1 und dem Eingang des Startkatalysators 2,
ein zweiter Rohrleitungsteil 6 erstreckt sich zwischen dem
Ausgang des Startkatalysators 2 und dem Eingang des
Hauptkatalysators 4, und ein dritter Rohrleitungsteil 7 führt
von dem Hauptkatalysator 4 weg, beispielsweise zu einem Auspuff
hin. Der Adsorber 3 ist in einer Bypassleitung 8 angeordnet,
welche von dem vorgenannten Rohrleitungsteil 6 eingangsseitig
bezogen auf den Adsorber 3 ausmündet, und ausgangsseitig
bezogen auf den Adsorber 3 wieder in den Rohrleitungsteil 6
einmündet. Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 sind in der
Bypassleitung vor und hinter dem Adsorber 3 jeweils eine zu
öffnende und zu schließende Abgasklappe 9 bzw. 10 vorgesehen,
und in dem Rohrleitungsteil 6, welcher sich zwischen dem
Startkatalysator 2 und dem Hauptkatalysator 4 erstreckt, ist an
derjenigen Stelle, welche sich zwischen der Ausmündungsstelle
der Bypassleitung 8 und der Einmündungsstelle der Bypassleitung 8
befindet, eine weitere zu öffnende und zu schließende
Abgasklappe 11 angeordnet.
Die in den Fig. 2 bis 4 dargestellten Ausführungsformen
stellen Untervarianten der Ausführungsform nach Fig. 1 dar. So
sind gemäß der Ausführungsform nach Fig. 2 nur die
Abgasklappen 10 und 11 vorgesehen, gemäß Fig. 3 nur die
Abgasklappen 9 und 11 vorgesehen, und als Minimallösung ist
gemäß der in Fig. 4 dargestellten Ausführungsform nur die
Abgasklappe 11 vorgesehen.
Eine weitere Ausführungsform zeigt Fig. 5, wobei gleiche
Bauteile mit gleichen Bezugszeichen wie in Fig. 1 bezeichnet
sind. Bei der Ausführungsform nach Fig. 5 zweigt die
Bypassleitung 8 jedoch nicht wie gemäß Fig. 1 von dem sich
zwischen dem Startkatalysator 2 und dem Hauptkatalysator 4
erstreckenden Rohrleitungsteil 6 ab, sondern mündet bereits aus
dem sich zwischen dem Ausgang des Motors und dem Eingang des
Startkatalysators 2 erstreckenden Rohrleitungsteil 5 aus und
vor dem Startkatalysator 2 wieder in diesen ein. Daher ist auch
nicht wie nach Fig. 1 eine zu öffnende und zu schließende
Abgasklappe in dem Rohrleitungsteil 6, sondern in dem
Rohrleitungsteil 5 zwischen der Ausmündungs- und
Einmündungsstelle der Bypassleitung 8 bezogen auf den
Rohrleitungsteil 5 angeordnet. Diese Abgasklappe ist in der
Zeichnung mit dem Bezugszeichen 12 bezeichnet. Analog zu den
Ausführungsbeispielen nach den Fig. 2 bis 4 können auch bei
dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 5 die Abgasklappen 9 und 10
wahlweise entfallen oder vorgesehen sein.
Eine weitere Ausführungsform zeigt Fig. 6, wobei ebenso wie
bei den Fig. 1 und 5 gleiche Elemente mit gleichen
Bezugszeichen bezeichnet sind. Bezogen auf die
Ausführungsformen nach Fig. 5 ist in der Ausführungsform nach
Fig. 6 zusätzlich eine Verbindungsleitung 13 vorgesehen,
welche den Rohrleitungsteil 5 ausgangsseitig bezogen auf den
Adsorber mit der Bypassleitung 8 verbindet, und es sind 2
weitere Abgasklappen 14 und 15 vorgesehen, wovon die eine
Abgasklappe 14 unmittelbar vor dem Startkatalysator hinter der
Abzweigungsstelle der Abzweigungsleitung 13 in dem
Rohrleitungsteil 5 angeordnet ist, und die andere Abgasklappe
15 in der Bypassleitung 8 ausgangsseitig bezogen auf den
Adsorber 3 hinter der Einmündungsstelle der Abzweigungsleitung
13 in der Bypassleitung 8 angeordnet ist. Die Bypassleitung 8
mündet insgesamt aus dem Rohrleitungsteil 5 aus und in den
Rohrleitungsteil 6 ein.
Eine letzte Ausführungsform ist in Fig. 7 dargestellt, wobei
gleiche Elemente ebenso wie in den Fig. 1, 5 und 6 mit
gleichen Bezugszeichen bezeichnet sind. Verglichen mit den
Ausführungsbeispiel nach Fig. 6 ist bei dem
Ausführungsbeispiel nach Fig. 7 der Adsorber jedoch in der
Bypassleitung zwischen einer Verbindungsleitung 16, welcher aus
den Rohrleitungsteil 6 hinter dem Startkatalysator 2 ausmündet
und eingangseitig bezogen auf den Adsorber 3 in die
Bypassleitung 8 einmündet, und dem ausgangsseitig des Adsorbers
wieder in den Rohrleitungsteil 6 einmündenden Teil der
Bypassleitung 8 angeordnet. Zusätzlich ist eine Abgasklappe 17
in der Bypassleitung 8 vor derjenigen Stelle angeordnet, an
welcher die Verbindungsleitung 16 in die Bypassleitung 8
einmündet.
Die Adsorptionscharakteristik des Adsorbers bzw. die
Konvertierungscharakteristik des Startkatalysators zeigen die
Diagramme gemäß den Fig. 8 bis 10. Wie Fig. 8 zeigt, weist
der Adsorber bei Betriebsbeginn eine hohe Speicherrate auf,
d. h. er kann pro Zeiteinheit ein großes Schadstoffvolumen
speichern. Mit fortschreitender Zeitdauer füllt sich der
Adsorber und nimmt überdies eine höhere Temperatur an, wodurch
sich das pro Zeiteinheit speicherbare Volumen verringert.
Im Gegensatz dazu ist die Startkatalysator-Umwandlungsrate zu
Betriebsbeginn gering und steigt erst nach einer gewissen
Totzeit bzw. ab einer gewissen Temperatur relativ steil an.
Die Auslegung des Startkatalysators und des Adsorbers ist so
gewählt, daß der Schnittpunkt beider Kurven so liegt, daß er
möglichst hoch zwischen 0 und 100% liegt, was bedeutet, daß
dann gewährleistet ist, daß der Adsorber immer noch eine hohe
Adsorberspeichervolumenrate gewährleistet, während die von dem
Startkatalysator konvertierte Abgasvolumenrate auch bereits
relativ hoch ist.
Die Funktionsweise der Ausführungsformen nach den Fig. 1 bis
7 ist wie folgt:
Nach dem Anlassen des Motors ist zunächst die Abgasklappe 11 bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 geschlossen, wodurch der Abgasstrom von dem Motor über den Rohrleitungsteil 5 durch den Startkatalysator 2 in die Bypassleitung 8 durch den Adsorber 3 und wieder zurück in den Rohrleitungsteil 6 und schließlich durch den Hauptkatalysator 4 sowie mittels des Rohrleitungsteils 7 in den Auspuff strömt. Dabei sind die Abgasklappen 9 und 10 geschlossen. Nachdem der Startkatalysator seine Anspringtemperatur erreicht hat, bzw. nachdem der Adsorber 3 nur noch eine zu vernachlässigende Wirkung aufgrund der Erwärmung bzw. aufgrund des voll ausgenutzten Speichervolumens hat, werden die Abgasklappen 9 und 10 geschlossen und die Abgasklappe 11 wird geöffnet, wonach der Hauptkatalysator 4 Gelegenheit erhält, sich bis auf seine Anspringtemperatur zu erhitzen. Danach wird die Abgasklappe 11 erneut geschlossen und die Abgasklappen 9 und 10 werden erneut geöffnet, wodurch der Adsorber 3 gespült wird, indem heißes Abgas durch diesen geleitet wird, welches zur Desorption der eingangs in dem Adsorber adsorbierten Schadstoffe führt. Diese werden dann durch den Hauptkatalysator 4 geleitet, wo der Abgasstrom, welcher zusätzlich mit den desorbierten Abgasbestandteilen angereichert ist, in dem Hauptkatalysator 4 konvertiert werden kann.
Nach dem Anlassen des Motors ist zunächst die Abgasklappe 11 bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 geschlossen, wodurch der Abgasstrom von dem Motor über den Rohrleitungsteil 5 durch den Startkatalysator 2 in die Bypassleitung 8 durch den Adsorber 3 und wieder zurück in den Rohrleitungsteil 6 und schließlich durch den Hauptkatalysator 4 sowie mittels des Rohrleitungsteils 7 in den Auspuff strömt. Dabei sind die Abgasklappen 9 und 10 geschlossen. Nachdem der Startkatalysator seine Anspringtemperatur erreicht hat, bzw. nachdem der Adsorber 3 nur noch eine zu vernachlässigende Wirkung aufgrund der Erwärmung bzw. aufgrund des voll ausgenutzten Speichervolumens hat, werden die Abgasklappen 9 und 10 geschlossen und die Abgasklappe 11 wird geöffnet, wonach der Hauptkatalysator 4 Gelegenheit erhält, sich bis auf seine Anspringtemperatur zu erhitzen. Danach wird die Abgasklappe 11 erneut geschlossen und die Abgasklappen 9 und 10 werden erneut geöffnet, wodurch der Adsorber 3 gespült wird, indem heißes Abgas durch diesen geleitet wird, welches zur Desorption der eingangs in dem Adsorber adsorbierten Schadstoffe führt. Diese werden dann durch den Hauptkatalysator 4 geleitet, wo der Abgasstrom, welcher zusätzlich mit den desorbierten Abgasbestandteilen angereichert ist, in dem Hauptkatalysator 4 konvertiert werden kann.
Nach erfolgter Spülung, wobei derjenige Zeitpunkt, in welchem
die Spülung bzw. Desorption beendet ist, durch Abgassensoren
oder Rechenmodelle festgestellt werden kann, werden die
Abgasklappen 9 und 10 wieder geschlossen, wodurch der Adsorber
3 vollständig von dem Abgasstrom isoliert ist; und nach
späterem Abschalten und Auskühlen des Motors sowie des
Startkatalysators 2 und des Hauptkatalysators 4 für einen
erneuten Betrieb bereit ist.
Als Minimallösung ist es auch möglich, wie in dem
Ausführungsbeispiel nach Fig. 4, nur eine einzige Abgasklappe
11 vorzusehen, wobei auf diese Weise bereits erreicht werden
kann, daß zu Betriebsbeginn der vollständige Abgasstrom zwecks
Adsorption durch den Adsorber 3 geleitet wird, sowie später
zwecks Spülung erneut vollständig durch den Adsorber 3 geleitet
wird. Jedoch strömt auch bei geöffneter Abgasklappe 11 stets
ein kleiner, möglicherweise nicht erwünschter Teilabgasstrom
durch den Adsorber 3. Durch konstruktive Gestaltung des Bypass-
Abgasrohres vor dem Adsorber muß daher verhindert werden, daß
der Adsorber in dieser Phase durch den Teilabgasstrom weiter
aufgeheizt wird und bereits hier mit der Desorbtion beginnt.
Andererseits muß verhindert werden, daß nach erfolgter
Adsorbtion und Desorbtion im Normalbetrieb der auch dann durch
den Adsorber fließende Teilabgasstrom zu stark abgekühlt wird
und der Adsorber adsorbiert. Dies hätte zur Folge, daß im
nächsten Kaltstart nur noch ein Teil des gesamten
Adsorbervolumens genutzt werden könnte. Abhilfe kann hier wie
nach den Fig. 2 und 3 auch mit jeweils nur einer Abgasklappe
9 bzw. 10 geschaffen werden.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 5 sind bei
Betriebsbeginn die Abgasklappen 9 und 10 geöffnet und die
Abgasklappe 12 ist geschlossen, wodurch der gesamte Abgasstrom
von dem Motor 1 über den Rohrleitungsteil 5 mittels der
Bypaßleitung 8 durch den Adsorber 3 zurück in den
Rohrleitungsteil 5 und dann durch den Startkatalysator 2 sowie
mittels des Rohrleitungsteils 6 durch den Hauptkatalysator 4
und mittels des Rohrleitungsteils 7 in den Auspuff geführt
wird, und so eine Adsorption von Abgasvolumen in dem Adsorber 3
stattfinden kann. Nachdem der Startkatalysator seine
Anspringtemperatur erreicht hat, wird die Abgasklappe 12
geöffnet und die Abgasklappen 9 und 10 werden geschlossen,
wodurch der Abgasstrom unmittelbar von dem Motor 1 mittels des
Rohrleitungsteils 5 durch den Startkatalysator 2 und mittels
des Rohrleitungsteils 6 durch den Hauptkatalysator 4 und von
dort aus mittels des Rohrleitungsteils 7 zu dem Auspuff
befördert wird. Nachdem auch der Hauptkatalysator 4 seine
Anspringtemperatur erreicht hat, wird die Abgasklappe 12 wieder
geschlossen und die Abgasklappen 9 und 10 werden wieder
geöffnet, wodurch der Adsorber 3 gespült werden kann. Die so
desorbierten Schadstoffe können dann sowohl in dem
Startkatalysator 2, als auch in dem Hauptkatalysator 4
nachreagieren. Schließlich wird die Abgasklappe 12 wieder
geöffnet und die Abgasklappen 9 und 10 werden wieder
geschlossen, wodurch der Abgasstrom von dem Motor durch den
Rohrleitungsteil 5 direkt in den Startkatalysator 2 sowie
weiter mittels des Rohrleitungsteils 6 in den Hauptkatalysator
4 geleitet wird.
Bei der in Fig. 6 dargestellten Ausführungsform sind bei
Betriebsbeginn zunächst die Abgasklappen 12 und 15 geschlossen,
und die Abgasklappen 9, 10 und 14 geöffnet, wodurch der
Abgasstrom zunächst durch den Adsorber 3, dann durch den
Startkatalysator 2 und schließlich durch den Hauptkatalysator 4
strömt. Nachdem der Startkatalysator 2 seine Anspringtemperatur
erreicht hat, wird die Abgasklappe 12 geöffnet und die
Abgasklappen 9 und 10 werden geschlossen, wodurch der
Abgasstrom zunächst nur von dem Motor direkt durch den
Startkatalysator 2 und dann durch den Hauptkatalysator 4
strömt. Nach Erreichen der Anspringtemperatur des
Hauptkatalysators 4 wird die Abgasklappe 12 geschlossen und die
Abgasklappen 9 und 10 werden geöffnet, wodurch die aus dem
Adsorber desorbierten Abgasbestandteile sowohl in dem
Startkatalysator, als auch in dem Hauptkatalysator konvertiert
werden können. Wahlweise können die desorbierten
Abgasbestandteile auch nur in dem Hauptkatalysator konvertiert
werden, indem die Abgasklappe 14 geschlossen und die
Abgasklappe 15 geöffnet wird. Nachdem der Adsorber ausreichend
gespült wurde, können schließlich die Abgasklappen 9, 10, 14
geschlossen und die Abgasklappen 12 und 14 geöffnet werden,
wodurch der Abgasstrom von dem Motor 1 über den
Rohrleitungsteil 5 durch die Verbindungsleitung 13 weiter über
die Bypassleitung 8 und den Rohrleitungsteil 6 direkt in den
Hauptkatalysator 4 und aus diesem über den Rohrleitungsteil 7
heraus in den Auspuff geleitet werden kann. Wahlweise können
auch die Klappen 8, 9 und 14 geschlossen und die Klappen 12 und
15 geöffnet werden, wodurch dann der Abgasstrom direkt vom
Motor 1 durch den Hauptkatalysator 4 und von dort aus durch den
Auspuff in das Freie strömen kann.
Eine letzte Ausführungsform ist in Fig. 7 dargestellt, wobei
zu Betriebsbeginn zunächst die Abgasklappen 11 und 17
geschlossen und Abgasklappen 14, 9 und 10 geöffnet sind,
wodurch der Abgasstrom von dem Motor 1 durch den
Rohrleitungsteil 5 und nachfolgend durch den Startkatalysator 2
mittels der Verbindungsleitung 16 und weiter mittels der
Bypassleitung 8 durch den Adsorber 3 wieder zurück in den
Rohrleitungsteil 6 und durch den Hauptkatalysator 4 strömt.
Nach Erreichen der Anspringtemperatur durch den
Startkatalysator 3 bzw. nachdem der Adsorber 3 nicht mehr seine
maximale Adsorbtionsfähigkeit besitzt, werden die Abgasklappen
9 und 10 zusätzlich zu der Abgasklappe 17 geschlossen und die
Abgasklappen 14 und 11 werden geöffnet, wodurch der Abgasstrom
von dem Motor 1 direkt durch den Startkatalysator 2 und dann
durch den Hauptkatalysator 4 geleitet werden kann. Nachdem auch
der Hauptkatalysator 4 seine Anspringtemperatur erreicht hat,
wird die Abgasklappe 11 wieder geschlossen und die Abgasklappen
9 und 10 werden geöffnet, wodurch der Abgasstrom zunächst durch
den Startkatalysator 2 über die Verbindungsleitung 16 durch
Adsorber 3 in den Hauptkatalysator 4 strömen kann und der
Adsorber 3 dabei gespült bzw. entladen wird. Nach vollständiger
Entladung des Adsorbers 3 werden die Abgasklappen 9 und 10
wieder geschlossen sowie die Abgasklappe 11 geöffnet und der
Abgasstrom kann von dem Motor direkt durch den Startkatalysator
2 und dann durch den Hauptkatalysator 4 strömen. Dann kann
wahlweise die Abgasklappe 14 geschlossen werden, sowie die
Abgasklappe 17 geöffnet werden, wobei die zuvor bereits
geöffnete Abgasklappe 11 in ihrem offenen Zustand und die
bereits zuvor geschlossen Abgasklappen 9 und 10 in ihrem
geschlossen Zustand verbleiben. Dadurch kann der Abgasstrom von
dem Motor 1 mittels der Bypassleitung 8 durch die
Verbindungsleitung 16 und mittels des Rohrleitungsteils 6
direkt durch den Hauptkatalysator 4 strömen, wodurch der
Startkatalysator bei Langstreckenbetrieb des Fahrzeugs
vollständig ausgeschaltet ist und auf diese Weise geschont
wird.
Claims (24)
1. Verfahren zur Abgasreinigung bei Kraftfahrzeugen, wobei ein
Startkatalysator, ein Adsorber und ein Hauptkatalysator
vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, daß
- a) zunächst unmittelbar nach dem Anlassen des Kraftfahrzeuges von dem gleichen Abgasstrom in Folge zunächst der Startkatalysator (2), dann der Adsorber (3), oder zunächst der Adsorber (3) und dann der Startkatalysator (2), durchströmt werden, und nachdem der Startkatalysator und der Adsorber durchströmt wurden, dann der Hauptkatalysator (4) durchströmt wird, solange der Adsorber (3) noch eine hohe Adsorptionsfähigkeit besitzt, wobei der Adsorber (3) wenigstens so lange seine hohe Adsorptionsfähigkeit behält, bis der Startkatalysator (2) seine Anspringtemperatur erreicht hat;
- b) danach spätestens ab demjenigen Zeitpunkt, ab welchem der Adsorber (3) keine hohe Adsorptionsfähigkeit mehr besitzt, der Abgasstrom über einen gewissen Zeitraum hinweg aus dem Startkatalysator (2) direkt in den Hauptkatalysator (4) geleitet wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
- c) nach Erreichen der Anspringtemperatur des Hauptkatalysators (4) der Abgasstrom zum Spülen bzw. Entladen des Adsorbers (3) in Folge zuerst den Startkatalysator (2), dann den Adsorber (3) und dann den Hauptkatalysator (4) durchströmt.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
- c) nach Erreichen der Anspringtemperatur des Hauptkatalysators (4) der Abgasstrom zum Spülen bzw. Entladen des Adsorbers (3) in Folge zuerst den Startkatalysator (2) durchströmt, dann in zwei Teilströme geteilt wird, wovon einer der beiden Teilströme durch den Adsorber (3) strömt, und sich beide Teilströme hinter dem Adsorber (3) wieder vereinigen, um dann gemeinsam durch den Hauptkatalysator (4) zu strömen.
4. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
daß
- d) nach hinreichender Spülung des Adsorbers (3) der Abgasstrom aus dem Startkatalysator (2) wieder direkt in den Hauptkatalysator (4) geleitet wird.
5. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
daß
- d) nach hinreichender Spülung des Adsorbers (3) der Abgasstrom aus dem Motor (1) direkt durch den Hauptkatalysator (4) geleitet wird.
6. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß derjenige Zeitpunkt, in welchem der
Startkatalysator (2) seine Anspringtemperatur erreicht hat,
durch Sensoren und/oder ein Rechenmodell ermittelt wird.
7. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß derjenige Zeitpunkt, in welchem der
Adsorber (3) seine hohe Adsorptionsfähigkeit verliert, durch
Sensoren und/oder ein Rechenmodell ermittelt wird.
8. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß derjenige Zeitpunkt, ab welchem der
Abgasstrom zum Spülen bzw. Entladen vollständig oder teilweise
durch den Adsorber (3) geführt wird, und derjenige Zeitpunkt,
ab welchem der Abgasstrom nach beendigtem Spülvorgang nicht
mehr länger durch den Adsorber (3) geführt wird, durch Sensoren
und/oder ein Rechenmodell ermittelt wird.
9. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß als Sensoren Temperatursensoren und/oder
Abgassensoren oder ein kombinierter Einsatz davon, auch in
Kombination mit Rechenmodellen, verwendet werden.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß als
Abgassensoren solche verwendet werden, welche die
Konzentrationen von HC, CO, NOx erfassen.
11. Verfahren nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Sensor verwendet wird, welcher zumindest zwei
Funktionen kombiniert, und dabei den "Lambda"-Wert und/oder die
Abgastemperatur und/oder die Konzentrationen der
Abgaskomponenten erfaßt.
12. Vorrichtung zum Durchführen des Verfahrens nach einem der
Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der
Startkatalysator (2), der Adsorber (3) und der Hauptkatalysator
(4) mittels eines Rohrleitungssystems miteinander verbunden
sind, in welchem Abgasklappen (9, 10, 11, 12, 14, 15, 17) angeordnet
sind, die geöffnet oder geschlossen werden können, wobei der
vom Motor (1) austretende Rohrleitungsteil (5) mit dem Eingang
des Startkatalysators (2) verbunden ist, der vom
Startkatalysator (2) austretende Rohrleitungsteil (6) mit dem
Eingang des Hauptkatalysators (4) verbunden ist, der Ausgang
des Hauptkatalysators (4) mit einem Auspuff verbunden ist, und
der Adsorber (3) mittels einer Bypassleitung (8) an das
Rohrleitungssystem angeschlossen ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß
die Bypassleitung (8) hinter dem Startkatalysator (2) von
demjenigen Rohrleitungsteil (6), welcher den Ausgang des
Startkatalysators (2) mit dem Eingang des Hauptkatalysators (4)
verbindet, abzweigt, wobei die Bypassleitung (8) eingangsseitig
mit dem Eingang bzw. ausgangsseitig mit dem Ausgang des
Adsorbers (3) verbunden ist, wobei der ausgangsseitige Teil der
Bypassleitung (8) wieder in denjenigen Rohrleitungsteil (6)
einmündet, welcher den Ausgang des Startkatalysators (2) mit
dem Eingang des Hauptkatalysators (4) verbindet.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß
die Bypassleitung (8) vor dem Startkatalysator (2) abzweigt,
wobei die Bypassleitung (8) eingangsseitig mit dem Eingang bzw.
ausgangsseitig mit dem Ausgang des Adsorbers (3) verbunden ist,
wobei der ausgangsseitige Teil der Bypassleitung (8) in
denjenigen Rohrleitungsteil (6) einmündet, welcher den Ausgang
des Startkatalysators (2) mit dem Eingang des Hauptkatalysators
(4) verbindet, und zusätzlich hinter dem Startkatalysator (2)
von demjenigen Rohrleitungsteil (6), welcher den Ausgang des
Startkatalysators (2) mit dem Eingang des Hauptkatalysators (4)
verbindet, eine Verbindungsleitung (16) abzweigt, welche mit
der Bypassleitung (8) eingangsseitig bezogen auf den Adsorber
(3) verbunden ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß
die Bypassleitung (8) vor dem Startkatalysator (2) von
demjenigen Rohrleitungsteil (5), welcher den Ausgang des Motors
(1) mit dem Eingang des Startkatalysators (2) verbindet,
abzweigt, wobei die Bypassleitung (8) eingangsseitig mit dem
Eingang bzw. ausgangsseitig mit dem Ausgang des Adsorbers (3)
verbunden ist, wobei der ausgangsseitige Teil der Bypassleitung
(8) wieder in denjenigen Rohrleitungsteil (5) einmündet,
welcher den Ausgang des Motors (1) mit dem Eingang des
Startkatalysators (2) verbindet.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß in der Bypassleitung (8) vor oder vor und
hinter dem Adsorber (3) eine zu öffnende und zu schließende
Abgasklappe (9; 9, 10) vorgesehen ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß in dem Rohrleitungsteil (6) zwischen dem
Startkatalysator (2) und dem Hauptkatalysator (4) eine zu
öffnende und zu schließende Abgasklappe (11) vorgesehen ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch
gekennzeichnet, daß in demjenigen Rohrleitungsteil (5), welcher
den Motor (1) mit dem Eingang des Startkatalysators (2)
verbindet, hinter der Abzweigungsstelle für die Bypassleitung
(8) eine zu öffnende und zu schließende Abgasklappe (12)
vorgesehen ist.
19. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche 13 bis
18, dadurch gekennzeichnet, daß derjenige Zeitpunkt, in welchem
der Startkatalysator (2) seine Anspringtemperatur erreicht hat,
durch Sensoren und/oder ein Rechenmodell ermittelt wird.
20. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche 13 bis
19, dadurch gekennzeichnet, daß derjenige Zeitpunkt, in welchem
der Adsorber (3) seine hohe Adsorptionsfähigkeit verliert,
durch Sensoren und/oder ein Rechenmodell ermittelt wird.
21. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche 13 bis
20, dadurch gekennzeichnet, daß derjenige Zeitpunkt, ab welchem
der Abgasstrom zum Spülen bzw. Entladen vollständig oder
teilweise durch den Adsorber (3) geführt wird, und derjenige
Zeitpunkt, ab welchem der Abgasstrom nach beendigtem
Spülvorgang nicht mehr länger durch den Adsorber (3) geführt
wird, durch Sensoren und/oder ein Rechenmodell ermittelt wird.
22. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche 13 bis
21, dadurch gekennzeichnet, daß als Sensoren Temperatursensoren
und/oder Abgassensoren oder ein kombinierter Einsatz davon,
auch in Kombination mit Rechenmodellen, verwendet werden.
23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß
als Abgassensoren solche verwendet werden, welche die
Konzentrationen von HC, CO, NOx erfassen.
24. Vorrichtung nach Anspruch 22 oder 23, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Sensor verwendet wird, welcher
zumindest zwei Funktionen kombiniert, nämlich den "Lambda"-
Wert und/oder die Abgastemperatur und/oder die Konzentrationen
der Abgaskomponenten erfaßt.
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| DE19526765A DE19526765A1 (de) | 1995-07-21 | 1995-07-21 | Verfahren und Vorrichtung zur Abgasreinigung bei Kraftfahrzeugen |
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