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DE19522183C2 - Arbeitstisch für ein insbesondere medizinisches oder dentales Labor - Google Patents

Arbeitstisch für ein insbesondere medizinisches oder dentales Labor

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DE19522183C2
DE19522183C2 DE19522183A DE19522183A DE19522183C2 DE 19522183 C2 DE19522183 C2 DE 19522183C2 DE 19522183 A DE19522183 A DE 19522183A DE 19522183 A DE19522183 A DE 19522183A DE 19522183 C2 DE19522183 C2 DE 19522183C2
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DE
Germany
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DE19522183A
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Karl Mack
Alfred Straka
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Kaltenbach and Voigt GmbH
Original Assignee
Kaltenbach and Voigt GmbH
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Priority to US08/670,241 priority patent/US5791260A/en
Priority to EP96109886A priority patent/EP0749710B1/de
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    • B08B15/04Preventing escape of dirt or fumes from the area where they are produced; Collecting or removing dirt or fumes from that area from a small area, e.g. a tool
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B25H1/00Work benches; Portable stands or supports for positioning portable tools or work to be operated on thereby
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  • Re-Forming, After-Treatment, Cutting And Transporting Of Glass Products (AREA)
  • Accommodation For Nursing Or Treatment Tables (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen Arbeitstisch nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Ein Arbeitstisch dieser Art ist in der DE 33 28 919 C1 in mehreren Ausgestaltungsvarianten beschrieben. Bei diesen bekannten Ausgestaltungen ist ein Absaugkopf zwischen einer über der Tischfläche des Arbeitstisches befindlichen Gebrauchsstellung und einer gegenüber dieser nach unten verschobenen Nichtgebrauchsstellung beweglich angeordnet. Dabei ist der Absaugkopf durch eine in ihrer Länge veränderliche Saugleitung mit einer Unterdruckquelle verbunden zwecks Absaugung von am Absaugmaul des Absaugkopfes anfallenden Absauggutes.
Bei mehreren der vorbeschriebenen Ausgestaltungsvarianten ist der Absaugkopf an einem Führungsgestänge in Form eines Gelenkvierecks gehalten, wobei gemäß Fig. 9 bis 12 der vorgenannten Druckschrift ein Basisteil des Gelenkvierecks so schwenkbar und in einer etwa horizontalen, sich von hinten nach vorne erstreckenden Führung schiebbar gelagert ist, daß der Absaugkopf um die vordere Stirnfläche der Tischplatte herum in eine unterhalb der Tischplatte befindliche Nichtgebrauchsstellung verschiebbar ist, in der der Absaugkopf in einer den Arbeitsplatz nicht störenden Nichtgebrauchsstellung geparkt ist.
Diese bekannte Ausgestaltung hat sich zwar als brauchbar erwiesen, jedoch ist sie von einer komplizierten und empfindlichen Bauweise, wobei außerdem eine Positionierung des Absaugkopfes in seiner Gebrauchsstellung schwierig ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einem Arbeitstisch der eingangs angegebenen Art die Funktion der Höheneinstellung zu verbessern.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Beim erfindungsgemäßen Arbeitstisch besteht die Arbeitsvorrichtung aus einem Arbeitsvorrichtungskopf und einer Arbeitsvorrichtungsbasis, wobei der Arbeitsvorrichtungskopf in einer Führung an der Arbeitsvorrichtungsbasis höhenverstellbar geführt und in der jeweiligen Stellung durch eine Feststellvorrichtung feststellbar ist. Hierdurch ist der Arbeitsvorrichtungskopf unabhängig von der Höhenlage der Gebrauchsstellung der Arbeitsvorrichtungsbasis höheneinstellbar und z. B. an unterschiedlich große Personen anpaßbar, so daß sich in der Gebrauchsstellung eine bequemere Gebrauchshöhe ergibt.
Diese induviduelle Höheneinstellbarkeit steht der grundsätzlichen Höhenverstellbarkeit des Absaugkopfes nicht entgegen, bei der der Absaugkopf in einer besonderen Führungsanordnung sowohl zwischen einer hinteren und einer vorderen Verstellposition und gleichzeitig zwischen einer oberen und unteren Verstellposition so verstellbar bzw. verschiebbar ist, daß der Absaugkopf zwischen der sich über der Arbeitsfläche befindlichen Gebrauchsstellung und der sich unter der Arbeitsfläche befindlichen Nichtgebrauchsstellung verstellbar ist. Dabei erweist sich eine erste und zweite Führung nicht nur hinsichtlich der angestrebten einfachen Bauweise als vorteilhaft, sondern auch aus ergonomischen Gründen hinsichtlich der Führungsbahn, wobei sich eine stabilisierte und belastbare Bauweise für die Führungsanordnung ergibt. Außerdem ermöglicht die Führungsanordnung eine Verstellung des Absaugkopfes mit verhältnismäßig geringem Kraftaufwand, wobei sich auch eine einfache, handhabungsfreundliche und stabile Positionierung des Tragarms in der Gebrauchsstellung des Absaugkopfes erreichen läßt.
In den Unteransprüchen sind Merkmale enthalten, die zu einfachen und kostengünstig herstellbaren Ausgestaltungen kleiner und funktionell vorteilhafter Bauweisen führen.
Des weiteren werden auch Ausgestaltungen vorgeschlagen, die ein sicheres und die Umgebung schützendes Arbeiten am Arbeitsplatz des Arbeitstisches gewährleisten. Hierzu dient eine durchsichtige Scheibe, die den jeweils benötigten Arbeitsplatz vorderseitig von der Bedienungsseite des Arbeitstisches trennt und somit insbesondere den Kopf der am Arbeitstisch arbeitenden Person schützt. In diesem Arbeitsbereich kann von beiden Seiten her mit den Händen eingegriffen werden, z. B. um spanabhebende Bearbeitungen, insbesondere Schleifarbeiten geschützt ausführen zu können. In der vordersten Stellung der Schutzscheibe befindet diese sich vor der Arbeitsvorrichtung, insbesondere einem Absaugkopf. Die Schutzscheibe ist an einem über dem Arbeitsplatz befindlichen Halter gehalten, der so beweglich ist, daß die Schutzscheibe weiter nach hinten, d. h. auch hinter die Arbeitsvorrichtung verstellbar und vorzugsweise auch einer aufrechten Verstellung der Arbeitsvorrichtung zu folgen vermag oder mit ihrem unteren Rand gegen die Tischfläche bewegbar ist, wodurch der jeweils gewünschte Arbeitsbereich wahlweise nach hinten und nach vorne verlagert werden kann. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn nicht auf der Arbeitsvorrichtung sondern auf der Tischfläche gearbeitet werden soll.
Mit dieser Ausgestaltung läßt sich die Umgebung des Arbeitsbereichs zumindest nach vorne vor Verschmutzungen und Gefährdungen schützen und deshalb eignet sie sich insbesondere für spanabhebende Arbeiten, insbesondere Schleifarbeiten. Um auch die hinter dem Arbeitsbereich liegende Umgebung zu schützen ist es vorteilhaft, eine von der vorderen Scheibe beabstandete hintere Scheibe auf dem Arbeitstisch anzuordnen, die vorzugsweise an ein und demselben Halter gehalten sein kann. Hierdurch ist es möglich, einen vorderseitig und rückseitig begrenzten Arbeitsplatz auf dem Arbeitstisch anzuordnen, vorzugsweise verstellbar.
Bei der vorliegenden Ausgestaltung ist die Verstellbarkeit der vorderen Scheibe durch ein Verschwenken des Halters um eine horizontale und quer verlaufende Schwenkachse gewährleistet. Dabei ist es vorteilhaft die hintere Scheibe, die aus durchsichtigem oder nicht durchsichtigem Material bestehen kann, um eine ebenfalls horizontale quer verlaufende Schwenkachse schwenkbar am Halter zu lagern. Diese Ausgestaltung ermöglicht nicht nur eine Veränderung des Arbeitsplatzes bezüglich seiner Tiefenabmessung, sondern es ist auch möglich, die hintere Scheibe mit der Unterkante gegen die Tischfläche zu schwenken, wodurch der zwischen den Scheiben begrenzte Arbeitsraum ausreichend dicht begrenzt wird. Es ist auch vorteilhaft, den Halter für die vordere oder für beide Scheiben zwischen einer vorderen und einer hinteren Endstellung bewegbar anzuordnen, so daß der Arbeitsbereich (vordere Schutzscheibe) oder der Arbeitsraum (vordere und hintere Schutzscheibe) zwischen einer vorderen und einer hinteren Position verlagerbar ist. Dies kann dadurch verwirklicht sein, daß der Halter an einem Tragarm angeordnet oder durch diesen gebildet ist, der entsprechend verstellbar ist.
Nachfolgend werden die Erfindung und weitere durch sie erzielbare Vorteile anhand von bevorzugten Ausführungsbeispielen und Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 einen erfindungsgemäßen Arbeitstisch in perspektivischer Darstellung;
Fig. 2 einen vertikalen, rechtwinklig zur Bedienungsseite des Arbeitstisches verlaufenden Teilschnitt des Arbeitstisches in vergrößerter Darstellung;
Fig. 3 einen Absaugkopf mit zugehörigem Tragarm als bewegliches Bauteil in der Draufsicht;
Fig. 4 den Schnitt III-III in Fig. 2.
Der allgemein mit 1 bezeichnete Arbeitstisch besteht aus einer Tischplatte 2 mit einer oberseitigen Tischfläche 2a, zwei seitlich durchgehend angeordneten blockförmigen Tischbeinen 3, in denen frontseitig zugängliche Schubladen oder Schränke angeordnet sind und zwischen denen ein Freiraum 4 für die Beine der am Arbeitstisch 1 arbeitenden Person (nicht dargestellt) vorhanden ist, einer Arbeitsvorrichtung 5, die im mittleren Bereich der Tischplatte 2 an deren Vorderkante angeordnet und zwischen einer über der Tischfläche 2a befindlichen Gebrauchsstellung und einer unter die Tischplatte 2 verschobenen Nichtgebrauchsstellung verstellbar ist, und einer Schutzvorrichtung 6 für einen die Arbeitsvorrichtung 5 einschließenden oder dahinter angeordneten Arbeitsplatz 7 auf der Tischfläche 2a mit einer vorderen Schutzscheibe 8 und vorzugsweise auch einer hinteren Schutzscheibe 9 aus durchsichtigem Material, wie Glas oder Kunststoff, die an einem über der Tischplatte 2 angeordneten Halter angeordnet und vorzugsweise zwischen einer vorderen und einer hinteren Arbeitsstellung verstellbar sind.
Die durch einen Arbeitsvorrichtungskopf 5a mit einem Absaugkopf und einer Arbeitsvorrichtungsbasis 5b gebildete Arbeitsvorrichtung 5 ist am vorderen Ende eines sich unter der Tischplatte 2 erstreckenden Tragsarms 12 angeordnet, der in einer horizontalen Längsführung 13 und einer Vertikalführung 14 so geführt ist, daß er aus seiner unter der Tischplatte 2 befindlichen Nichtgebrauchsstellung zunächst nach vorne, dann nach oben um die Vorderkante der Tischplatte 2 herum und dann geringfügig nach hinten in die sich über der Tischplatte befindliche Gebrauchsstellung und wieder zurück verschiebbar ist. Die Längsführung 13 ist eine horizontale Geradführung mit einem Schieber 15, der in einer Führungskulisse 16 mit Gleit- oder Rollflächen zwischen einer hinteren und vorderen Endposition frei verschiebbar ist. Das hintere Ende des Tragarms 12 ist in einem Gelenk 17 mit quer und horizontal verlaufender Gelenkachse 17a vertikal schwenkbar mit dem Schieber 15 verbunden oder in der Führungskulisse 16 vertikal schwenkbar gelagert. Die Länge des Tragarms 12 ist so groß bemessen, daß in der vorderen Endstellung der Längsführung 13 eine vom Absaugkopf in dessen oberen Bereich nach hinten ragende Auflageplatte 18, insbesondere aus Holz, mit ihrem hinteren Ende in vorbeschriebener Weise um die Vorderkante der Tischplatte 2 bewegbar ist.
Die Vertikalführung 14 ist eine Kurvenführung in Form einer Schlittenkufe mit einem sich von ihrem hinteren Ende zunächst horizontal und gerade erstreckenden Längsführungsabschnitt 14a, einem sich daran anschließenden und nach oben gekrümmt, insbesondere kreisbogenabschnittförmig um 180° gekrümmten Vertikalführungsabschnitt 14b und vorzugsweise einem weiteren, sich von letzterem etwa horizontal nach hinten erstreckenden Vertikalführungsabschnitt 14c, der von geringer Führungslänge sein kann und bei der vorliegenden Ausgestaltung ein paar cm beträgt.
Der Tragarm 12 besteht aus einem hinteren Tragarmabschnitt 12a und einem vorderen Tragarmabschnitt 12b, die sich jeweils gerade erstrecken können und einen nach oben offenen stumpfen Winkel einschließen, hier einen Winkel von etwa 150°.
Wie insbesondere Fig. 2 zeigt, sind die Führungen 12, 13 in einem gemeinsamen quaderförmigen Führungskasten 19 integriert, der an der Unterseite der Tischplatte 2 befestigt ist, z. B. durch Schrauben. Wie aus Fig. 4 zu entnehmen ist, weist der Führungskasten 19 eine obere Basiswand 21 und zwei davon nach unten ragende Seitenwände 22a, 22b auf, in denen die Vertikalführung 14 in Form von jeweils einer entsprechend übereinstimmend geformten Nut 23 ausgebildet sind. Der Tragarm 12 ist mittels zwei Führungsrollen 24 in den Nuten 23 geführt, deren Durchmesser an die Breite der Nut mit Bewegungsspiel angepaßt ist, so daß die Begrenzungsflächen 23a, 23b der Nut 23 Führungsflächen bilden, an denen die Führungsrollen 24 abrollen. Am vorderen und oberen Ende der Vertikalführung 14 ist in den dort unteren Begrenzungsflächen 23b eine kleine Vertiefung oder Mulde 25 eingearbeitet, in die die Führungsrollen 24 einsinken. Hierdurch ist eine sogenannte Raststelle gebildet, aus der der Tragarm 4 durch einen Zug nach vorne und einen geringen Kraftaufwand herausziehbar ist. In dieser vorderen Führungs-Endstellung befindet sich der Absaugkopf 5a direkt vor der Tischplatte 2, wobei die Auflageplatte 18 die Tischfläche 2a in einem kleinen vertikalen Abstand nach hinten überragt. Wie insbesondere Fig. 3 zeigt, können zwecks Verbesserung der Lebensdauer in die Nuten 23 Winkelstücke 26 mit einem vertikalen und einem horizontalen Schenkel so eingesetzt sein, daß wenigstens jeweils die untere Begrenzungsfläche durch den horizontalen Schenkel 27 gebildet ist, der vorzugsweise aus verschließfestem Material besteht. Bei einer solchen Anordnung ist die Breite unter Berücksichtigung der Dicke des oder der horizontalen Schenkel 27 breiter zu bemessen, so daß die Führungsrollen 24 darin passen. Die Winkelstücke 26 können mit ihren vertikalen Schenkeln an den Seitenwänden 22a, 22b befestigt sein.
Die Führungsrollen 24 sind auf einer Achse 28 frei drehbar gelagert, die am Tragarm 12, hier im hinteren Bereich des am Tragarmabschnitts 12b befestigt ist, vorzugsweise an einem einstückigen, an der Oberseite des Tragarmteils 12b befestigten, insbesondere angeschweißten Bauteil 29 (siehe Fig. 4). Wenigstens eine Führungsrolle 24 weist einen spulenförmigen Körper mit zwei Stirnflanschen 24a für die Seitenwände 22a, 22b oder den Schenkel 27 auf, wodurch eine Seitenführung gegeben ist.
In entsprechender Weise kann auch die Längsführung 13 mit einer Nut 23a und darin angeordneten unteren oder auch oberen Winkelstücken 26a in einer Seitenwand 22a in einer Seitenwand 22a oder in beiden Seitenwänden 22a, 22b und darin laufenden Führungsrollen 24b ausgebildet sein, siehe Einzelheit X in Fig. 4.
In der unter die Tischplatte 2 zurückgeschobenen Nichtgebrauchsstellung befindet sich der Absaugkopf 5a wenigstens teilweise zwischen den Seitenwänden 22a, 22b, zwischen die er einschiebbar ist.
Der Absaugkopf weist eine nach oben und vorzugsweise gleichzeitig schräg nach hinten gerichtete Absaugöffnung 31 auf, die bei der vorliegenden Ausgestaltung konkav gerundet ist, um die vorgenannten Ausrichtungsmerkmale zu erfüllen, und die durch ein Gitter oder dgl. verschlossen ist, um das Einsaugen von kleinen Bauteilen zu verhindern. Von der Absaugöffnung 31 erstreckt sich eine Absaugleitung 32 nach unten und hinten zu einem nicht dargestellten Filtergerät, das ein dem Arbeitstisch 1 zugeordnetes Einzelgerät oder ein Sammelgerät für mehrere Arbeitstische 1 oder Absaugvorrichtungen sein kann.
Bei der vorliegenden Ausgestaltung ist der Arbeitsvorrichtungskopf 5a etwa vertikal bewegbar oder teleskopierbar, d. h., nicht nur durch seinen Tragarm 12 höhenverstellbar, sondern auch unabhängig davon in sich selbst. Hierzu ist die Arbeitsvorrichtung 5 mehrteilig ausgebildet mit dem beweglichen Arbeitsvorrichtungskopf 5a und der festen Arbeitsvorrichtungsbasis 5b, von denen letztere am vorderen Ende des Tragarms 12 vorzugsweise starr angeordnet ist und der bewegliche Arbeitsvorrichtungskopf 5a einen aufrechten Schieber 35 aufweist, der in einem von der unteren Arbeitsvorrichtungsbasis 5b nach oben ragenden Führungsteil 36 vertikal verschiebbar ist. Zur Feststellung in der jeweilig verschobenen Stellung des oberen Arbeitsvorrichtungskopfes 5a ist eine Feststellvorrichtung 37 mit einem manuell betätigbaren Feststellteil, hier in Form eines Hebels 38 vorgesehen, der durch Drehbetätigung auf ein nicht dargestelltes Klemmteil, z. B. in Form eines Exzenters oder eines Schraubteils wirkt und den Schieber 35 am Führungsteil 36 festklemmt. Bei der vorliegenden Ausgestaltung ist der Hebel 38 seitlich in einer nach unten ragenden Position angeordnet.
Die Absaugleitung 32 erstreckt sich durch den oberen und unteren Teil der Arbeitsvorrichtung 5 als längenverstellbarer Schlauch oder Faltenbalg 39, der zwischen einem Rohrstutzen am Arbeitsvorrichtungskopf 5a und der Arbeitsvorrichtungsbasis 5b befestigt ist und sich in einem ihn aufnehmenden Hohlraum zwischen dem Arbeitsvorrichtungskopf 5a und der Arbeitsvorrichtungsbasis 5b befindet. Der untere Rohrstutzen ist das vordere Ende eines Absaugkanals 44, der sich längs durch den Tragarm 12, hier den vorderen Tragarmabschnitt 12b erstreckt, wobei letzteres vorzugsweise durch ein Rohr, hier ein flachgedrücktes Rohr ovalen Querschnitts, gebildet ist, das an seinem hinteren Ende einen Rohrstutzen 45 für den Anschluß eines weiteren längenverstellbaren Schlauches oder Faltenbalges (nicht dargestellt) aufweist, der einen weiteren Teil der Absaugleitung bildet. Wie insbesondere Fig. 3 zeigt, ist der hintere Tragarmabschnitt 12a an einer Seite des so gebildeten Rohres befestigt, z. B. angeschweißt. Dabei erweist sich die stumpfwinklige Anordnung der Tragarmabschnitte 12a, 12b als insbesondere in der oberen Verstellposition als günstig, um darüber Freiraum für andere Bauteile zu schaffen.
Der durch den Arbeitsvorrichtungskopf 5a und den Tragarm 12 gebildeten verschiebbaren Einheit 46 ist eine Ausschub-Hilfsvorrichtung 47 zugeordnet, wie sie prinzipiell bei Schubladen oder Klappen ansich bekannt ist. Diese Hilfsvorrichtung 47 ist im hinteren Bereich des Führungskastens 19 angeordnet, und er weist ein Druckteil 48 auf, das längs der Bewegungsrichtung der Einheit verstellbar und durch eins nicht dargestellte Feder in der Ausschubrichtung der Einheit vorgespannt wird, wenn beim Einschieben der Einheit ein Kontaktteil am hinteren Ende des hinteren Tragarmteils 12b das Druckteil 48 um eine gewisse Wegstrecke nach hinten einschiebt, wobei es in dieser Einschubstellung verrastet. Durch eine zweite Druckausübung mit einem gewissen Kraftaufwand in die Einschubrichtung läßt sich das Druckteil 48 um ein weiteres Stück einschieben, wobei die vorbeschriebene Verrastung aufgehoben wird und das Druckteil 48 durch seine Federkraft nach dem Loslassen der Einheit 46 diese um ein gewisses Stück, z. B. um ein paar Zentimeter, über die Einschubendstellung hinaus ausschiebt, so daß der Arbeitsvorrichtungskopf 5a von Hand leicht ergriffen und weiter nach vorne herausgezogen werden kann.
Am vorderen oberen Rand der Arbeitsvorrichtung 5 bzw. des Arbeitsvorrichtungskopfes 5a ist eine Halterung 51 vorzugsweise in Form einer oberseitig offenen Steckfassung 52 für die vordere Schutzscheibe 8 vorgesehen, die den Arbeitsbereich 7 nach vorne hin abdeckt und somit schützt. Die vorzugsweise durch eine sich horizontal und quer erstreckende Nut 55 gebildete Steckfassung 52 und die Schutzscheibe 8 erstrecken sich vorzugsweise schräg aufwärts nach hinten. Die Halterung 51 kann auch als Klemmhalterung ausgebildet sein mit einem Federschenkel 56, der die Schutzscheibe 8 seitlich in der Steckfassung 52 klemmt.
Bei der vorliegenden Ausgestaltung ist eine solche erste Halterung 51 mit einer ersten Nut 55, in die die Schutzscheibe 8 von oben einsteckbar ist, und eine zweite Halterung 57 in Form einer oberseitig offenen, bezüglich der ersten Nut 55 nach hinten versetzten Nut 58 vorgesehen, die als Stützvorrichtung für die gleiche oder eine weitere Schutzscheibe 59 dient.
Die Schutzscheibe 8 kann an einem über der Tischplatte 2 bzw. dem Arbeitsplatz 7 angeordneten Halter 61 in einer Steckfassung oder unten offenen Nut 52 lösbar oder unlösbar befestigt sein, z. B. durch wenigstens eine Klemmschraube 63. Der Halter 61 ist so angeordnet, daß die Schutzscheibe 8 zum einem zwischen einer dargestellten hinteren Stellung, in der sie sich vor der Absaugöffnung 31 bzw. der Arbeitsvorrichtung 5 befindet und einer Stellung, in der sie sich hinter der Absaugöffnung 31 oder der Arbeitsvorrichtung 5 befindet, verstellbar ist, so daß die Tiefe bzw. die vordere Begrenzung des Arbeitsbereichs 7 verlagerbar ist. Zum anderen ist der Halter 61 in der Höhe verstellbar angeordnet, so daß die Schutzscheibe 8 der aufrechten Bewegung des oberen Arbeitsvorrichtungskopfes 5a zu folgen vermag, bzw. an letzterem anpaßbar ist, wie es in Fig. 2 dargestellt ist.
Die vorbeschriebene Verstellbarkeit der Schutzscheibe 8 läßt sich auch durch eine Verstellbarkeit des an einem Ständer im hinteren Bereich des Arbeitstisches 1 abgestützten Halters 61 verwirklichen, wobei der Halter 61 höhenverstellbar und/oder in seiner Tiefe bzw. seines Abstand zur vorderen Bedienungsseite einstellbar ist. Zu letzterem kann ein auf verschiedene Weise teleskopierbarer Haltearm 66 für den Halter 61 dienen. Bei der vorliegenden Ausgestaltung ist der Haltearm 66 ein sich von hinten nach vorne erstreckender Haltearm 66, der an seinem hinteren Ende durch ein Gelenk 67 mit einer horizontal und quer verlaufenden Gelenkachse 68 unmittelbar oder mittelbar mit einem Träger 69 verbunden, der am hinteren Randbereich der Tischfläche 2a auf dem Arbeitstisch 1 befestigt ist. Bei dem Träger 69 kann es sich um einen sich aufrecht erstreckenden Ständer bzw. Tragstange handeln. Bei der vorliegenden Ausgestaltung ist der Träger 69 durch einen Tragrahmen 71 mit zwei vertikalen Seitenholmen 71a und einen sie miteinander verbindenden horizontalen Querholm 71b gebildet, wobei das Gelenk 67 vorzugsweise am Querholm 71b angeordnet ist. Des weiteren ist das Gelenk 67 vorzugsweise an einem vorderen Ansatzteil 72 befestigt und somit in einem nach vorne gerichteten Abstand vom Tragrahmen 71 bzw. Ständer angeordnet. Der Ständer oder Tragrahmen 71 ist vorzugsweise auf einem viereckigen Hohlprofil 70 vorzugsweise aus Metall befestigt, das hinten in den Arbeitstisch 1 eingelassen ist und als diverse elektrische und pneumatische Leitungen aufnehmende Installationsschiene dient.
Wie Fig. 2 zeigt, ist die hintere Schutzscheibe 9 ebenfalls am Halter 61 gehalten, wobei sie vorzugsweise in einem Gelenk 73 mit einer horizontalen Querachse 73a frei schwenkbar am Halter 61 gehalten ist. Das Gelenk 73 besteht aus einem vom Halter 61 nach unten ragenden ersten Gelenkteil 73b und einem die hintere Schutzscheibe 9 haltenden zweiten Gelenkteil 73c mit einer nach unten offenen Nut 73d, in der die Schutzscheibe 9 mit ihrem oberen Randbereich eingesteckt und darin befestigt ist, z. B. durch Kleben. Die hintere Schutzscheibe 9 ist vorzugsweise etwas höher bemessen als die vordere Schutzscheibe 8, wodurch dem Abstand Rechnung getragen wird, in dem sich der Arbeitsvorrichtungskopf 5a in seiner Gebrauchsstellung über der Tischfläche 2a befindet. Dabei ist die hintere Schutzscheibe 9 in ihrer Höhe so groß bemessen, daß ihr unterer Rand 9a in der in Fig. 2 mit durchgehenden Linien dargestellten unteren Gebrauchsstellung in einer nach hinten schräg nach unten weisenden Schrägstellung auf der Tischfläche 2a aufliegt und in der oberen Gebrauchsstellung in einer geringeren Schräglage auf der Tischfläche 2a aufliegt, wie es Fig. 2 mit Strich/Punktlinien dargestellt ist.
Zwischen den beiden Schutzscheiben 8, 9 ist über dem Arbeitsplatz 7 ein Arbeitsraum definiert, der zu beiden Seiten offen ist, so daß nicht nur die Hände der am Arbeitstisch 1 arbeitenden Person von beiden Seiten darin einfassen können, sondern auch Luft zum Absaugkopf nachzuströmen vermag.
Es ist im weiteren vorteilhaft, zumindest die vordere Schutzscheibe 8 und vorzugsweise auch die hintere Schutzscheibe 9 an einem Haltekopf 76 zu halten, der durch ein Gelenk 77 mit einer horizontal und quer verlaufenden Gelenkachse 77a schwenkbar mit dem Haltearm 66 verbunden ist. Hierdurch ist die Anpaßbarkeit insbesondere der vorderen Schutzscheibe 8 und auch der hinteren Schutzscheibe 9 an den Arbeitsvorrichtungskopf 5a und an die Tischfläche 2a verbessert. Außerdem läßt sich zumindest die vordere Schutzscheibe 8 in eine hinter dem Absaugkopf 5a befindliche Position auf der Tischfläche 2a positionieren auch bei einem in seine Nichtgebrauchsstellung zurückgeschobenem Arbeitsvorrichtungskopf 5a. Dabei kann die hintere Schutzscheibe 9 zum einen abhängig aufgrund ihrer Anordnung am Haltekopf 76 und zum anderen unabhängig aufgrund ihrer Halterung im Gelenk 73 der vorderen Schutzscheibe 8 folgen. Somit kann nicht nur die vordere Begrenzung des Arbeitsplatzes 7 bzw. Arbeitsbereichs durch die vordere Schutzscheibe 8 in der Tiefe variiert werden, sondern auch der Arbeitsraum insgesamt.
Der Haltekopf 76 weist vorzugsweise eine kappenförmige Form auf mit einer Vorderwand 76a, die sich insbesondere schräg nach unten erstreckt und an der die vordere Schutzscheibe 8 vorzugsweise in der. Nut 52 lösbar oder unlösbar gehalten ist, eine Deckwand 76c und zwei Seitenwänden 76d, wodurch das vordere Ende des Haltearms 66 kappenförmig bedeckt ist.
Der Haltekopf 76 kann auch als eine längliche sich etwa über die Oberkantenlänge der Schutzscheiben 8, 9 erstreckende Kopfleiste 76e gebildet sein, die in Fig. 1 andeutungsweise dargestellt ist und den oberen Spalt zwischen den Schutzscheiben 8, 9 schließt.
Der Halter 61 ist vorzugsweise mit einer Entlastungsvorrichtung 81 für sein Gewicht versehen, so daß er leichter vertikal und/oder horizontal (quer zur Bedienungsseite) verstellt werden kann. Hierzu dient eine Feder 82, die zwischen dem Ständer oder Tragrahmen 71, hier dem Ansatzteil 72 und dem Haltearm 66, so angeordnet ist, daß ein von ihr auf den Haltearm 66 ausgeübtes Drehmoment in tieferen Stellungen größer ist als in höheren Stellungen, wodurch in etwa der aus dem wirksamen Eigengewicht resultierenden, nach unten gerichteten Kraft K des Halters 61 entgegengewirkt wird, so daß letzterer leicht von Hand verstellt werden kann. Die Zugfeder 82 ist in der dargestellten Gebrauchsstellung des Halters 61 in einer sich in einem Abstand a über dem Gelenk 67 befindlichen Position zwischen dem Tragrahmen 71 oder Ansatzteil 72 oder einem Anbauteil 83 derselben und am Haltearm 66 an einer Stelle 84 eingespannt, die sich zum einen in der Längsmitte des Haltearms 66 und zum anderen über dem Gelenk 67 befindet. An dieser Stelle kann ein Bolzen vorgesehen sein, an dem die Zugfeder 82 aufgehängt ist. In der nach oben geschwenkten Nichtgebrauchsstellung des Halters 61, die in Fig. 2 ebenfalls strichpunktiert, jedoch unvollständig, dargestellt ist, befindet sich die hintere Schutzscheibe 9 in einer frei nach unten hängenden Position nahe am nach oben weisenden Haltearm 66, wobei die vordere Schutzscheibe 8 schräg nach unten mit einer Position steht, in der sie den Arbeitsplatz 7 nicht stört.

Claims (11)

1. Arbeitstisch (1) für ein insbesondere medizinisches oder dentales Labor, mit einem Arbeitsplatz (7) auf dem vorderen Bereich seiner Tischplatte (2), an dem eine Arbeitsvorrichtung (5) angeordnet ist, die an einem Führungsgestänge (12, 13, 14) zwischen einer sich über der Tischplatte (2) befindlichen Gebrauchsstellung und einer unter der Tischfläche (2a) angeordneten Nichtgebrauchsstellung verstellbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitsvorrichtung (5) aus einem Arbeitsvorrichtungskopf (5a) und einer Arbeitsvorrichtungsbasis (5b) besteht, wobei der Arbeitsvorrichtungskopf in einer Führung (35, 36) an der Arbeitsvorrichtungsbasis (5b) höhenverstellbar und in der jeweiligen Stellung durch eine Feststellvorrichtung (37) feststellbar geführt ist.
2. Arbeitstisch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Arbeitsvorrichtungskopf (5a) einen Schieber (35) aufweist, der in einem an der Arbeitsvorrichtungsbasis (5b) angeordneten Führungsteil (36) auf und abwärts verschiebbar ist.
3. Arbeitstisch nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Feststellvorrichtung (37) ein manuell betätigbares Feststellteil aufweist.
4. Arbeitstisch nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Feststellteil ein Hebel (38) ist.
5. Arbeitstisch nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Hebel (38) auf ein Klemmteil, z. B. in Form eines Exzenters oder eines Schraubteils, wirkt und den Schieber (35) am Führungsteil (36) festklemmt.
6. Arbeitstisch nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Hebel (38) seitlich an der Arbeitsvorrichtung (5) angeordnet ist.
7. Arbeitstisch nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungsgestänge (12, 13, 14) einen sich nach vorne erstreckenden Tragarm (12) aufweist, an dessen vorderem Ende die Arbeitsvorrichtungsbasis (5b) angeordnet ist.
8. Arbeitstisch nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im oberen Bereich des Arbeitsvorrichtungskopfes (5a) eine nach hinten ragende Auflageplatte (18) angeordnet ist.
9. Arbeitstisch nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Arbeitsvorrichtungskopf (5a) eine nach oben und vorzugsweise gleichzeitig schräg nach hinten gerichtete Absaugöffnung (31) aufweist, von der sich eine Absaugleitung (32) nach unten und hinten erstreckt.
10. Arbeitstisch nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Absaugleitung (32) sich durch den Arbeitsvorrichtungskopf (5a) und die Arbeitsvorrichtungsbasis (5b) erstreckt und dazwischen als längenverstellbarer Schlauch oder Faltenbalg (39) ausgebildet ist.
11. Arbeitstisch nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragarm (12) durch ein Rohr oder flachgedrücktes Rohr gebildet ist, und die Absaugleitung (32) sich durch das Rohr (12) erstreckt.
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