DE19522669C2 - Gehäuse einer lichterzeugenden Einrichtung für Kraftfahrzeuge - Google Patents
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Description
Gehäuse einer lichterzeugenden Einrichtung für Kraftfahrzeuge mit einer
lichtdurchlässigen Abschlußscheibe und einem Grundelement, welches zusammen
mit der Abschlußscheibe das Innere des Gehäuses begrenzt und mit einer
Belüftungsöffnung versehen ist, welche das Gehäuseinnere mit der Umgebungsluft
verbindet und auf der Außenseite des Grundelements von inneren und äußeren
Ableitelementen umgeben ist.
Ein solches Gehäuse einer lichterzeugenden Einrichtung für Kraftfahrzeuge ist aus
der DE 36 04 615 A1 bekannt. Das Gehäuse ist von einem Grundelement und einer
lichtdurchlässigen Abschlußscheibe gebildet. An das Grundelement ist außen ein
freistehendes Bauteil angebracht, welches zentral eine in das Gehäuseinnere
führende Belüftungsöffnung aufweist. Das Bauteil ist auf seiner Außenseite von
inneren und äußeren Ableitelementen umgeben, auf welche ein Deckel aufgesetzt
ist. Hierbei sind die Ableitelemente von dem an das Grundelement angebrachten
zusätzlichen Bauteil gebildet und das Belüftungssystem besteht erst nach dem
Aufsetzen des Deckels auf die Ableitelemente. Außerdem muß sichergestellt sein,
daß sich weder das Bauteil vom Grundteil noch der Deckel vom Bauteil selbsttätig
lösen kann.
Aus dem deutschen Gebrauchsmuster 19 51 853 ist ein Gehäuse einer
lichterzeugenden Einrichtung für Kraftfahrzeuge bekanntgeworden, bei welchem ein
Grundelement des Gehäuses plattenförmig gestaltet und mit einem äußeren
umlaufenden Rand an ein Halteelement anlegbar ist. Das Halteelement ist entweder
ein an der Karosserie befestigbarer Halter oder ein Karosserieteil. In das sehr flach
bauende plattenförmige Grundelement ist zentral eine Befestigungsöffnung für eine
Befestigungsschraube eingebracht, durch welche das Grundelement an dem
Halteelement festsetzbar ist. Außerdem ist in das Grundelement ein Loch
eingebracht, durch welches eine elektrische Leitung für von dem Grundelement
getragenen Lampen hindurchführbar ist. Die Lampen sind durch eine auf das
Grundelement aufgesetzte, haubenartige, lichtdurchlässige Abschlußscheibe des
Gehäuses abgedeckt. Die Abschlußscheibe ist lösbar mit dem Grundelement
verbunden und liegt mit dem äußeren umlaufenden Rand dicht an dem
Grundelement an. Das Loch des Befestigungselements ist durch die elektrische
Leitung und die Befestigungsöffnung des Grundelements nach einem Festsetzen
einer durch die Befestigungsöffnung gehenden Befestigungsschraube an dem
Halteelement dicht verschlossen. Somit ist nach dem Aufsetzen der haubenartigen
Abschlußscheibe auf das Grundelement das Gehäuseinnere gegen Spritzwasser
und Schmutz abgedichtet. Ein solches abgedichtetes Gehäuse ist gegenüber einem
belüfteten nachteilig, da beim Erkalten der Leuchte durch kleine Leckstellen des
Gehäuses feuchte Luft in das Gehäuseinnere eindringen kann und im
Gehäuseinneren schlägt sich Kondenswasser nieder. Wasser, welches einmal in
das Gehäuseinnere eingedrungen ist, kann zwar bei erwärmtem Gehäuse
verdampfen, jedoch verbleibt der größte Dampfanteil im Gehäuseinneren und
kondensiert immer wieder beim Erkalten des Gehäuses. Zudem kann beim Erkalten
des Gehäuses immer wieder zusätzlich Wasser in das Gehäuseinnere eindringen.
Bei einem belüfteten Gehäuse kann die in das Gehäuseinnere eingedrungene
feuchte Luft bei erwärmter Leuchte vollständig wieder nach außen entweichen. Bei
bekannten Leuchten für Kraftfahrzeuge besteht ein Belüftungssystem oftmals erst
durch Zusammenwirken von einer Abschlußscheibe und einem topfförmigen
Grundelement. Für ein solches Belüftungssystem kann eine vorhandene
Abschlußscheibe, welche bisher beim dichtverschlossenen Gehäuse eingesetzt
wird, nicht verwendet werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, das im Gattungsbegriff beschriebene Gehäuse einer
lichterzeugenden Einrichtung für Kraftfahrzeuge derart zu gestalten, daß das
Grundelement, welches mit Ableitelementen und einer Belüftungsöffnung versehen
ist, auch dann zu einem Belüftungslabyrinth komplettierbar ist, wenn
- a) kein zusätzliches Bauteil des Gehäuses zum Abdecken der Ableitelemente not wendig ist,
- b) die Ableitelemente nicht seitlich und somit störend vom Grundelement abstehen,
- c) das Grundelement auch bei einer flachen Bauweise ausreichend verwindungs steif ausgeführt ist und
- d) zur Herstellung der Belüftungsöffnung und der Ableitelemente keine zusätzlichen verstellbaren Werkzeugteile notwendig sind.
Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, daß
- - das Grundelement plattenförmig gestaltet ist und mit den Ableitelementen an ein Halteelement anlegbar ist, wobei die Ableitelemente zusammen mit dem Grund- und Halteelement als Belüftungslabyrinth dienen,
- - die inneren und äußeren Ableitelemente zwischen Befestigungselementen des Grundelements angeordnet sind,
- - die inneren und äußeren Ableitelemente und die Befestigungselemente zusammen von einem äußeren Kragen des Grundelements umgeben sind, mit welchen das Grundelement an das Halteelement anlegbar ist.
Hierbei kann die Lichtscheibe dicht mit dem Grundelement verbunden werden und
das Belüftungslabyrinth besteht nach dem Befestigen des Grundelements an dem
Halteelement. Das Halteelement kann ein Halter für das Gehäuse oder ein
Karosserieteil sein. Die Ableitelemente und die Belüftungsöffnung können mit der
die Außenseite des Grundelements formenden Werkzeughälfte entformt werden. Ein
sehr großes Belüftungslabyrinth kann sogar auch bei einem sehr flachen
plattenförmigen Grundelement verwirklicht werden.
In der Anbaulage des Gehäuses ist die Belüftungsöffnung gegen Spritzwasser und
Schmutz von oben sehr gut abgeschirmt, wenn ein äußeres Ableitelement und eine
innere Verbindungsöffnung, welche zwischen zwei sich benachbarten inneren
Ableitelementen besteht, oberhalb der Belüftungsöffnung angeordnet ist. Hierbei
dient das äußere Ableitelement als Dach für innere Verbindungsöffnungen.
Das Gehäuseinnere ist auch bei unterschiedlichen Anbaulagen des Gehäuses
gegen Wasser geschützt, wenn die Belüftungsöffnung von vier inneren und
mindestens vier äußeren Ableitelementen umgeben ist, von denen die äußeren
jeweils eine von vier inneren Verbindungsöffnungen abdecken und in der Anbaulage
des Gehäuses sowohl oberhalb als auch unterhalb der Belüftungsöffnung ein
äußeres Ableitelement und eine innere Verbindungsöffnung angeordnet sind. Die
Belüftungsöffnung ist gegenüber eindringendem Wasser gut geschützt, wenn in
jeder Anbaulage ein Ableitelement und eine zwischen zwei benachbarten inneren
Ableitelementen bestehende Verbindungsöffnung oberhalb der Belüftungsöffnung
angeordnet ist. Wasser, welches zwischen die inneren und äußeren Ableitelemente
eindringt, kann immer wieder durch zwischen den äußeren Ableitelementen
bestehende äußere Verbindungsöffnungen nach außen abfließen. Somit kann das
Belüftungslabyrinth zwischen den inneren und äußeren Ableitelementen als
Wasserleitungskanal dienen. In die Wasserleitungskanäle des Belüftungslabyrinths
kann sowohl Wasser von oben eintreten und nach unten abfließen als auch durch
den Fahrtwind Wasser in Richtung des Fahrtwindes eintreten und austreten. Die
Ableitelemente sind sehr einfach und zweckmäßig gestaltet, wenn sie von an das
Grundelement angeformten Rippen gebildet sind, welche die Belüftungsöffnung
ringförmig umgeben. Dadurch ist in jeder möglichen Anbaulage eine gleich gute
Funktion des Belüftungslabyrinths gegeben. In diesem Zusammenhang ist es
weiterhin vorteilhaft, wenn die äußeren Ableitelemente mit einer Abmessung des
Ringes von 20 bis 40 mm verlaufen und die inneren Ableitelemente in einer
Abmessung des Ringes von 5 bis 15 mm verlaufen, wobei die Belüftungsöffnung
mindestens einen Durchmesser von einem Millimeter aufweist. Weiterhin ist es
vorteilhaft, wenn die Belüftungsöffnung sich zum Gehäuseinneren hin konisch
verjüngt. Dadurch fließt auch bis zur Belüftungsöffnung vorgedrungenes Wasser
nicht in das Gehäuseinnere, sondern wieder nach unten ab.
In diesem Zusammenhang ist es weiterhin vorteilhaft, wenn das Gehäuse mit einem
rechteckförmigen Grundelement versehen ist, welches sowohl im Hoch- als auch im
Querformat an dem Halteelement anlegbar ist und welches an jedem kurzen
Seitenrandabschnitt mindestens eine in den Kragen eingebrachte Öffnung aufweist,
von denen im Querformat eine ober- und eine unterhalb der horizontalen Mittellinie
angeordnet ist. Somit ist in jeder Anbaulage des Gehäuses sichergestellt, daß
Wasser, welches innerhalb des Kragens eingedrungen ist, durch eine Öffnung nach
unten abfließen kann.
Zudem ist es vorteilhaft, wenn in jedem kurzen Seitenrandabschnitt des
rechteckförmigen Grundelements mindestens drei Öffnungen in den Kragen
eingebracht sind, wobei die beiden Öffnungen, von denen im Querformat eine ober-
und eine unterhalb der horizontalen Mittellinie angeordnet ist, jeweils an den kurzen
Seiten des Grundelements in den Kragen eingebracht sind und des weiteren jeweils
eine Öffnung an den Endabschnitten der langen Seiten des Grundelements in den
Kragen eingebracht ist. Dadurch können auch größere Mengen Wasser, welche
innerhalb des Kragens eingedrungen sind, schnell wieder nach außen abfließen.
Dies ist besonders dann wichtig, wenn der Kragen in der Anbaulage des Gehäuses
oben zum Halteelement beabstandet ist und unten an dem Halteelement anliegt.
Mehrere Ausführungsbeispiele nach der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt,
und zwar zeigen
Fig. 1 einen Schnitt nach der Linie A-A in Fig. 3 durch ein Gehäuse einer
lichterzeugenden Einrichtung für Kraftfahrzeuge, wobei das Gehäuse an
einem Karosserieteil befestigt ist;
Fig. 2 einen Schnitt nach der Linie B-B in Fig. 3, wobei das Gehäuse an einem
Halter befestigt ist;
Fig. 3 eine Ansicht aus Richtung X in Fig. 1 auf ein erstes Belüftungslabyrinth des
Gehäuses;
Fig. 4 eine Ansicht auf ein zweites Belüftungslabyrinth eines Gehäuses;
Fig. 5 eine Ansicht auf ein drittes Belüftungslabyrinth eines Gehäuses und
Fig. 6 eine Ansicht auf ein viertes Belüftungslabyrinth eines kreisrunden Gehäuses.
Die Leuchte der Fig. 1 bis 3 weist ein Gehäuse auf, welches aus einer
lichtdurchlässigen Abschlußscheibe (1) und einem sehr flach bauenden Grundelement
(2) besteht. Die lichtdurchlässige Abschlußscheibe (1) ist haubenartig ausgeführt und
mit ihrem umlaufenden Rand unter Zwischenschaltung einer Dichtung (15) auf das
Grundelement (2) aufgesetzt. Das Grundelement (2) ist aus Kunststoff hergestellt und
plattenförmig ausgeführt. Die Abschlußscheibe (1) ist durch Befestigungsschrauben
(16), welche durch Befestigungsöffnungen der Vorderseite der Abschlußscheibe (1)
hindurchgehen, lösbar mit dem Grundelement (2) verbunden. In das von
Abschlußscheibe (1) und Grundelement (2) gebildete Gehäuseinnere ist eine Lampe
(17) eingesetzt. Das sehr flache plattenförmige Grundelement (2) ist aufbauend an ein
Halteelement (3) angelegt und weist zwei Befestigungselemente (10) auf. Die
Befestigungselemente (10) stehen von der Rückseite des Grundelementes (2) ab und
liegen an dem Halteelement (3) an. Zwei Befestigungsniete (18) sind von der
Innenseite des Halteelements (3) durch Durchgangsöffnungen des Halteelements (3)
hindurchgesteckt und greifen in Befestigungslöcher der Befestigungselemente (10)
des Haltelements (3) ein. In Fig. 1 ist das Halteelement (3) ein Karosserieteil,
während das Halteelement (3) in Fig. 2 ein winkelförmiger Halter ist, von dem ein
Schenkel die Leuchte trägt und der andere Schenkel zur Befestigung an einer
Karosserie dient. Von der Vorderseite der Leuchte her gesehen, ist die
Abschlußscheibe (1) und das Grundelement (2) rechteckförmig ausgeführt. In Fig. 1
ist die Leuchte im Hochformat an dem Halteelement (3) befestigt, während in Fig. 2
die Leuchte im Querformat an dem Halteelement (3) befestigt ist. Zwischen den beiden
Befestigungselementen (10) ist zentral ein Belüftungslabyrinth für die Leuchte
angeordnet. Das Belüftungslabyrinth ist von einer in das Grundelement (2)
eingebrachten zentralen Belüftungsöffnung (4), von die Belüftungsöffnung (4)
umgebenden inneren und äußeren Ableitelementen (5, 6) und dem Grund- und
Halteelement (2, 3) gebildet. Die inneren und äußeren Ableitelemente (5, 6) umgeben
die Belüftungsöffnung (4) konzentrisch und sind an die Außenseite des
Grundelements (2) angeformte Rippen. Die äußeren Ableitelemente (6) weisen einen
Innendurchmesser von ca. 27 mm und die ringförmig angeordneten inneren
Ableitelemente (5) einen Durchmesser von 13 mm auf. Die Belüftungsöffnung (4) ist
von vier inneren und vier äußeren Ableitelementen (5, 6) umgeben. Zwischen den
inneren Ableitelementen (5) bestehen die vier inneren Verbindungsöffnungen (7),
während zwischen den äußeren Ableitelementen (6) die vier äußeren
Verbindungsöffnungen (8) bestehen. Die inneren und äußeren Verbindungsöffnungen
(7, 8) und die Belüftungsöffnung (4) sind etwa 5 mm groß. Die Ableitelemente (5, 6)
sind etwa 3,5 mm hoch und die inneren Ableitelemente (5) sind ca. 5 mm von den
äußeren Ableitelementen (6) beabstandet. Im Quer- und im Hochformat der Leuchte ist
jeweils ein äußeres Ableitelement (6) und eine innere Verbindungsöffnung (7)
oberhalb und unterhalb der Belüftungsöffnung (4) angeordnet. Bedingt durch die Lage
und ihrer Abmaße der Ableitelemente (5, 6) weist das Belüftungslabyrinth zwischen
den inneren und äußeren Ableitelementen (5, 6) Wasserleitungskanäle auf, deren
Einlaß- und Auslaßöffnung die äußeren Verbindungsöffnungen (8) sind. Die
Wasserleitungskanäle verlaufen im Quer- und Hochformat der Leuchte vertikal und
horizontal. Durch die Wasserleitungskanäle fließt Wasser, wenn hinter das
Grundelement (2) Wasser eindringt. Bei den vertikal verlaufenden
Wasserleitungskanälen fließt Wasser in die oberen äußeren Verbindungsöffnungen
(8) hinein und durch die unteren hinaus, während durch die horizontal verlaufenden
Wasserleitungskanäle Wasser bei Fahrtwind hindurchfließt. Die Belüftungsöffnung (4)
verläuft zum Gehäuseinneren hin konisch, so daß selbst zur Belüftungsöffnung (4) hin
vorgedrungenes Wasser nicht zum Gehäuseinneren hin, sondern nach unten hin
abfließt. Das Grundelement (2) ist an seinem äußeren umlaufenden Rand von einem
Kragen (9) umgeben, welcher mit seiner Stirnfläche an dem Halteelement (3) anlegbar
ist. Da zwischen dem Kragen (9) und dem Halteelement (3), bedingt durch
Fertigungstoleranzen des Halteelements (3), ein Spalt bestehen kann, kann innerhalb
des Kragens leicht Wasser eindringen. Deshalb ist innerhalb des Kragens (9) das von
den inneren und äußeren Ableitelementen (5, 6) gebildete Belüftungs- und
Wasserleitungslabyrinth notwendig. Damit innerhalb des Kragens (9) eingedrungenes
Wasser auch leicht nach unten abfließen kann, sind in den Kragen Öffnungen (12, 13)
eingebracht. Die Öffnungen (12, 13) liegen in den kurzen Seitenrandabschnitten (11)
des rechteckförmigen Grundelements (2). Im Querformat sind die Öffnungen (12, 13)
die kurzen Seiten des Kragens (9) eingebracht, wobei eine Öffnung (12) oberhalb der
horionalen Mittelebene und die andere unterhalb der horizontalen Mittelebene liegt. In
jeden der beiden Seitenrandabschnitte (11) ist jeweils oben und unten eine der
Öffnungen (13) eingebracht. Somit können auch größere Mengen von Wasser, welche
innerhalb des Kragens (9) eingedrungen sind, nicht zur Belüftungsöffnung (4)
ansteigen und in das Gehäuseinnere einfließen, sondern fließen durch untere
Öffnungen (12, 13) schnell ab. Der schnelle Abfluß des Wassers ist auch dann
gegeben, wenn der Kragen (9) im oberen Bereich der Leuchte einen Spalt zum
Halteelement (3) aufweist und unten an dem Halteelement (3) anliegt. Die Öffnungen
(12) sind im Querformat zur vertikalen Mittelebene asymmetrisch angeordnet, damit im
Querformat immer drei Öffnungen unterhalb der horizontalen Mittelebene angeordnet
sind.
In Fig. 4 ist die Rückseite eines rechteckförmigen Grundelements (2) dargestellt,
welches gegenüber dem in Fig. 3 dargestellten folgende Unterschiede aufweist. Der
umlaufende Kragen (9) in Fig. 3 sind vier äußere Ableitelemente (6), die vier
Öffnungen (13) in Fig. 3 sind äußere Verbindungsöffnungen (8) und die im
Querformat oben und unten angeordneten äußeren Ableitelemente (6) fehlen. Eine
solche Ausführungsform kann gewählt werden, wenn die äußeren Ableitelemente (6)
dicht an das Halteelement (3) anlegbar sind. Das Grundelement (2) in Fig. 5
unterscheidet sich gegenüber dem in Fig. 4 dadurch, daß die Verbindungsöffnungen
(8) in den langen Seiten des Grundelements (2) geschlossen sind und jeweils eine
Öffnung an den kurzen Seiten des Grundelements (2) eingebracht ist. Von den
Verbindungsöffnungen (8) ist im Querformat des Grundelements (2) jeweils eine
oberhalb der horizontalen Mittelebene und eine unterhalb der horizontalen Mittelebene
angeordnet. Bei dem Grundelement (2) im Hochformat liegen die am äußeren Rand
des Grundelementes (2) angeordneten beiden äußeren Ableitelemente (6) an dem
Halteelement (3) dicht an, so daß durch Fahrtwind kein Wasser innerhalb des Kragen
(9) gelangen kann. Wasser, welches durch die oberen Verbindungsöffnungen (8)
eindringt, leiten die zwischen den Befestigungselementen (10) angeordneten
Ableitelemente (5, 6) um die Belüftungsöffnung (4) herum. Danach fließt das Wasser
aus der unteren Verbindungsöffnung (8) nach außen. Im Querformat des
Grundelements (2) kann zwar bedingt durch den Fahrtwind Wasser durch die in
Fahrtrichtung weisende Verbindungsöffnung (8) eindringen, jedoch kann dieses wieder
durch eine untere Verbindungsöffnung (8) nach außen abfließen.
In Fig. 6 ist von der Rückseite der Leuchte her gesehen das Grundelement (2)
kreisrund gestaltet. Das Grundelement (2) ist umlaufend von einem Kragen (9)
umgeben, weicher an das Halteelement (3) anlegbar ist und unten eine Öffnung (14)
aufweist. In das Grundelement (2) ist zentral eine Belüftungsöffnung (4) angebracht,
welche von jeweils drei inneren und äußeren ringförmig angeordneten Ableitelementen
(5, 6) umgeben ist. Hierbei ist jeweils ein äußeres Ableitelement (6) und eine innere
Verbindungsöffnung (7) oberhalb der Belüftungsöffnung (4) angeordnet.
1
Abschlußscheibe
2
Grundelement
3
Haltelement
4
Belüftungsöffnung
5
innere Ableitelemente
6
äußere Ableitelemente
7
innere Verbindungsöffnung
8
äußere Verbindungsöffnung
9
Kragen
10
Befestigungselement
11
Seitenrandabschnitt
12
Öffnung
13
Öffnung
14
Öffnung
15
Dichtung
16
Befestigungsschrauben
17
Lampe
18
Befestigungsniete
Claims (7)
1. Gehäuse einer lichterzeugenden Einrichtung für Kraftfahrzeuge mit einer
lichtdurchlässigen Abschlußscheibe (1) und einem Grundelement (2), welches
zusammen mit der Abschlußscheibe (1) das Innere des Gehäuses begrenzt und
mit einer Belüftungsöffnung (4) versehen ist, welche das Gehäuseinnere mit der
Umgebungsluft verbindet und auf der Außenseite des Grundelements (2) von
inneren und äußeren Ableitelementen (5 und 6) umgeben ist, dadurch
gekennzeichnet, daß
- 1. das Grundelement (2) plattenförmig gestaltet ist und mit den Ableitelementen (5 und 6) an ein Halteelement (3) anlegbar ist, wobei die Ableitelemente (5 und 6) zusammen mit dem Grund- und Halteelement (2 und 3) als Belüftungslabyrinth dienen,
- 2. die inneren und äußeren Ableitelemente (5 und 6) zwischen Befestigungselementen (10) des Grundelements (2) angeordnet sind,
- 3. die inneren und äußeren Ableitelemente (5 und 6) und die Befestigungselemente (10) zusammen von einem äußeren Kragen (9) des Grundelements (2) umgeben sind, mit welchen das Grundelement (2) an das Halteelement (3) anlegbar ist.
2. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in der Anbaulage des
Gehäuses ein äußeres Ableitelement (6) und eine innere Verbindungsöffnung
(7), welche zwischen zwei sich benachbarten inneren Ableitelementen (5)
besteht, oberhalb der Belüftungsöffnung (4) angeordnet ist.
3. Gehäuse nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Belüftungsöffnung
(4) von vier inneren und mindestens vier äußeren Ableitelementen (5, 6)
umgeben ist, von denen die äußeren (6) jeweils eine von vier inneren
Verbindungsöffnungen (7) abdecken und in der Anbaulage des Gehäuses
sowohl oberhalb als auch unterhalb der Belüftungsöffnung (4) ein äußeres
Ableitelement (6) und eine innere Verbindungsöffnung (7) angeordnet sind.
4. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Belüftungsöffnung (4) sich zum Gehäuseinneren hin konisch verjüngt.
5. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das
Gehäuse mit einem rechteckförmigen Grundelement (2) versehen ist, welches
sowohl im Hoch- als auch Querformat an dem Halteelement (3) anlegbar ist und
welches in jedem kurzen Seitenrandabschnitt (11) mindestens eine in den
Kragen (9) eingebrachte Öffnung (12) aufweist.
6. Gehäuse nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß im Querformat des
rechteckförmigen Grundelements (2) von den Öffnungen (12) eine ober- und
eine unterhalb der horizontalen Mittelebene angeordnet ist.
7. Gehäuse nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß in jedem kurzen
Seitenrandabschnitt (11) des rechteckförmigen Grundelements (2) mindestens
drei Öffnungen (12, 13) in den Kragen (9) eingebracht sind, wobei die beiden
Öffnungen (12), von denen im Querformat eine ober- und eine unterhalb der
horizontalen Mittellinie angeordnet ist, jeweils an den kurzen Seiten des
Grundelements (2) in den Kragen (9) eingebracht sind und des weiteren jeweils
eine Öffnung (13) an den Endabschnitten der langen Seiten des Grundelements
(2) in den Kragen (9) eingebracht ist.
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