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DE19522420A1 - Warnleuchte - Google Patents

Warnleuchte

Info

Publication number
DE19522420A1
DE19522420A1 DE19522420A DE19522420A DE19522420A1 DE 19522420 A1 DE19522420 A1 DE 19522420A1 DE 19522420 A DE19522420 A DE 19522420A DE 19522420 A DE19522420 A DE 19522420A DE 19522420 A1 DE19522420 A1 DE 19522420A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
bolt
warning light
locking device
light according
hole
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19522420A
Other languages
English (en)
Inventor
Konrad Sailer
Heinrich Schaller
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Horizont Geraetewerk GmbH
Original Assignee
Horizont Geraetewerk GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Horizont Geraetewerk GmbH filed Critical Horizont Geraetewerk GmbH
Priority to DE19522420A priority Critical patent/DE19522420A1/de
Priority to DE29605085U priority patent/DE29605085U1/de
Publication of DE19522420A1 publication Critical patent/DE19522420A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21VFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F21V15/00Protecting lighting devices from damage
    • F21V15/005Measures against vandalism, stealing or tampering
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21WINDEXING SCHEME ASSOCIATED WITH SUBCLASSES F21K, F21L, F21S and F21V, RELATING TO USES OR APPLICATIONS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS
    • F21W2111/00Use or application of lighting devices or systems for signalling, marking or indicating, not provided for in codes F21W2102/00 – F21W2107/00
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21WINDEXING SCHEME ASSOCIATED WITH SUBCLASSES F21K, F21L, F21S and F21V, RELATING TO USES OR APPLICATIONS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS
    • F21W2111/00Use or application of lighting devices or systems for signalling, marking or indicating, not provided for in codes F21W2102/00 – F21W2107/00
    • F21W2111/02Use or application of lighting devices or systems for signalling, marking or indicating, not provided for in codes F21W2102/00 – F21W2107/00 for roads, paths or the like

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Details Of Spanners, Wrenches, And Screw Drivers And Accessories (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Warnleuchte zur optischen Absicherung und Markierung von Gefahrenquellen wie beispielsweise Baustellen an Straßen, Unfallorten und dergleichen.
Bekannte und seit langem im Einsatz befindliche Warnleuchten weisen ein Optikteil für ein- oder mehrseitige Lichtabstrahlung sowie ein Gehäuse zur gemeinsamen Unterbringung einer Stromquelle und einer elektronischen Schaltungsanordnung, auf welchem das Optikteil befestigbar ist, das aus einem Oberteil und einem Bodenteil besteht, auf, wobei Oberteil und Bodenteil durch eine Verschließeinrichtung verriegelbar sind.
In einer anderen Ausführung weisen Warnleuchten nicht ein Gehäuse, bestehend aus Oberteil und Bodenteil auf, sondern vielmehr ein das Optikteil tragendes Basisteil mit zwei Seitenwänden, die über eine Stromquelle in Form einer Blockbatterie greifen, wobei das Basisteil mit der Blockbatterie verriegelbar sind. Im Basisteil ist ggf. eine Steuerelektronik untergebracht.
Die Verschließeinrichtungen bestehen bei den bekannten Warnleuchten aus einem Gewindebolzen, welcher durch eine Aufnahme im Inneren des Gehäuses gesteckt wird und mit einer an der gegenüberliegenden Seitenwand des Gehäuses angeordneten Mutter verschraubt wird. In der alternativen Ausführungsform wird der Gewindebolzen zunächst durch eine Seitenwand, dann durch eine Durchbohrung durch die Blockbatterie gesteckt und schließlich mit einer Mutter an der anderen Seitenwand verschraubt.
Wie bereits erwähnt, ist in der ersten Ausführungsform der bekannten Warnleuchte in dem Gehäuse u. a. die Stromquelle untergebracht, welche aus Batterien oder Akkumulatoren bestehen, die ein relativ hohes Gewicht aufweisen. Aus diesem Grunde ist die erwähnte zusätzliche Verschließeinrichtung vonnöten. Ein einfacher Kraft- und Formenschluß zwischen Ober- und Unterteil wäre vor diesem Hintergrund nicht sicher genug gegen ein mögliches Herabfallen des Bodenteils. Ein weiterer Aspekt freilich hinsichtlich der weiteren Verschließeinrichtung ist die Sicherung gegen ein unbefugtes Öffnen der Warnleuchte bzw. gegen ein Entwenden der Stromquelle, mit anderen Worten der Vandalismus. Aus diesem Grunde ist der Kopf des Gewindebolzens üblicherweise mit einem Werkzeugansatz versehen, der durch kein handelsübliches Werkzeug verwendet werden kann. Als Werkzeug hat sich auf diesem Gebiet der sogenannte Secura-Schlüssel durchgesetzt, der im wesentlichen ein Handgriff ist mit zwei zapfenförmigen Ansätzen, die in entsprechende Ausnehmungen in dem Kopf des Gewindebolzens eingesetzt werden können, woraufhin der Handgriff gedreht werden kann.
Die Batterien oder Akkumulatoren freilich haben eine nur begrenzte Kapazität. Dies bedeutet, daß je nach Betriebsart der Warnleuchte, ein Satz von Batterien oder Akkumulatoren in regelmäßigen Zeitabständen ausgetauscht werden muß, beispielsweise jede Woche einmal. Hierzu muß ein Arbeiter an sämtlichen betroffenen Warnleuchten an beispielsweise einer Baustelle die überaus umständlichen Handgriffe zur Öffnung des Gehäuses ausführen, d. h. also, das Spezialwerkzeug an den Kopf des Gewindebolzens ansetzen, den Gewindebolzen herausschrauben, die verbrauchten Batterien entfernen und neue Batterien einsetzen und schließlich wiederum den Gewindebolzen mit der entsprechenden Schraubenmutter verschrauben. Diese Verfahrensweise wird weltweit seit Jahrzehnten durchgeführt, ohne daß ein Vorschlag zur Vereinfachung des Verriegelungsmechanismus bekannt geworden wäre. Das Vorstehende gilt sinngemäß für die zweite Ausführungsform von Warnleuchten mit Basisteil, Blockbatterie und über sie greifende Seitenwände.
Vor diesem Hintergrund ist es nun die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, Warnleuchten der eingangs erwähnten Art so weiterzubilden, daß ein Austausch der Stromquelle mittels weniger einfacher Handgriffe möglich ist, gleichwohl aber die Möglichkeit gegeben sein soll, die Warnleuchte vor Vandalismus zu schützen.
Gelöst wird die Aufgabe bei der ein Gehäuse aufweisenden Warnleuchte durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1, bei der ein Basisteil mit die Stromquelle teilweise übergreifenden Seitenwänden aufweisenden Warnleuchte durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 2. Weitere vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den jeweiligen Unteransprüchen.
Dementsprechend ist für den ersten Fall vorgesehen, daß die Verschließeinrichtung eine Durchbohrung in einer Seitenwand des Oberteils des Gehäuses aufweist. Diese Durchbohrung dient dazu, einen Bolzen mit einem Kopf aufzunehmen, wobei der Kopf sich beim Durchstecken des Bolzens durch die Durchbohrung gegen die Seitenwand des Gehäuseteils legt.
Die Verschließeinrichtung weist nun eine Schnellverriegelungsvorrichtung auf, mit welcher der Bolzen verriegelbar ist und aus der der Bolzen durch eine Drehbewegung um seine Längsachse von weniger als 360° entriegelbar ist.
Für den zweiten Fall ist eine Durchbohrung in einer Seitenwand des Basisteils vorgesehen, welche dazu dient, ebenfalls einen Bolzen mit einem Kopf aufzunehmen, wobei der Kopf sich beim Durchstecken des Bolzens durch die Durchbohrung gegen diese Seitenwand legt. Die Verschließeinrichtung weist hier nun eine Schnellverriegelungsvorrichtung auf, mit der der Bolzen verriegelbar und aus der der Bolzen durch eine Drehbewegung um seine Längsachse von weniger als 360° entriegelbar ist, wobei hier der Bolzen im verriegelten Zustand durch eine Durchbohrung durch die Stromquelle verläuft.
Bei beiden Ausführungsformen ist gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung die Schnellverriegelungsvorrichtung an der bzw. den der Durchbohrung gegenüberliegenden Seitenwand angeordnet. Diese Ausführungsform bietet die größte Stabilität und Sicherheit, da hier das gesamte Gewicht der Stromquelle über den Bolzen auf das Gehäuse bzw. Basisteil der Warnleuchte übertragen wird.
Alternativ kann bei der Ausführungsform mit Basisteil und Seitenwand vorgesehen sein, daß die Schnellverriegelungsvorrichtung in der Durchgangsbohrung der Stromquelle angeordnet ist. In der Durchgangsbohrung ist also das Gegenstück zu dem Bolzenende angeordnet, womit Lampe und Stromquelle miteinander verriegelbar sind.
Die erste Ausführungsform der Leuchte kann vorteilhaft dadurch weitergebildet werden, daß im Bodenteil eine Aufnahme vorgesehen ist, durch welche der Schaft des Bolzens schiebbar ist. Hierbei ergibt sich bei der erwähnten Ausführungsform mit der Schnellverriegelungsvorrichtung an der Durchbohrung gegenüberliegenden Seitenwand ein Höchstmaß an Stabilität der Verriegelung. Die erwähnte Aufnahme kann im übrigen gemäß einer bevorzugten Weiterbildung als Lagerbuchse ausgebildet sein.
Alternativ zu dieser Ausführung kann die erste Ausführungsform der Leuchte so ausgebildet sein, daß die Schnellverriegelungsvorrichtung fest mit dem Bodenteil des Gehäuses an der der Seitenwand mit der Durchbohrung gegenüberliegenden Seite verbunden ist. Hier findet also eine Verriegelung zwischen dem Gehäuseoberteil und ausschließlich dem Bodenteil statt. Hier kann das Bodenteil mit Haken versehen sein, die durch entsprechende Öffnungen in der anderen Seitenwand greifen, damit es unter dem Gewicht der Stromquelle nicht unbeabsichtigt aus der Verriegelung herausbrechen kann. Ist eine Aufnahme im Bodenteil vorgesehen, so ist die Schnellverriegelungsvorrichtung in diesem Falle vorzugsweise an der der Durchbohrung abgewandten Seite der Aufnahme im Bodenteil angeordnet. Die Ablastung erfolgt hier also im wesentlichen über die Aufnahme, während die Verschließeinrichtung praktisch nur für die Verriegelung zuständig ist und keinerlei große Lasten abfangen muß.
Das vordere Ende des Bolzens kann gemäß einer Ausführungsform für beide Ausführungsformen der Leuchten mit einem steilen Gewindegang von weniger als 360° Umfang versehen sein und die Verriegelungsvorrichtung aus einer Gewindemutter fit entsprechend ausgebildetem Gewindegang bestehen.
Zur Herstellung der Verriegelung bedarfes in diesem Falle lediglich des Verschwenkens oder Verdrehens des Bolzens um weniger als eine Umdrehung um seine eigene Achse, beispielsweise um nur 45° Entsprechend bedarfes zum Öffnen des Gehäuses nur einer Verdrehung des Bolzens in die andere Richtung. Das langwierige Aufschrauben, wie bei den Gehäusen gemäß dem Stand der Technik, entfällt.
Eine weitere Ausführungsform sieht vor, daß die Verriegelungsvorrichtung mit dem vorderen Ende des Bolzens einen Bajonettverschluß bildet. Auch in diesem Fall führt eine nur kurze Drehbewegung des Bolzens zur erwünschten Verriegelung zwischen dem Oberteil des Gehäuses der Warnleuchte und dessen Bodenteil bzw. zur Entriegelung der Gehäuseteile.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß die besagte Verriegelungsvorrichtung aus einer Schnappaufnahme mit wenigstens zwei federnd auseinanderspreizbaren Schenkeln besteht, die in ihrer Ruhelage einen Spalt zwischen sich begrenzen, durch den beim Verriegelungsvorgang das vordere Ende des Schaftes des Bolzens setzbar ist, wobei das vordere Ende des Schaftes als sich nach vornehin verjüngend ausgebildet ist und in seinem konischen Bereich im wesentlichen quer zu dessen Hauptachse und sektoral verlaufende Nuten gleicher Anzahl wie die der besagten Schenkel aufweist, in welche die wenigstens zwei Schenkel bei dem Verriegelungsvorgang nach anfänglicher Aufweitung des zwischen ihnen begrenzten Spaltes federnd hineinschnappen und wobei der Bolzen zur Lösung der Verriegelung unter federnder Aufweitung des Spaltes aus seiner Verriegelungslage heraus verdrehbar ist, derart, daß die Rückstellkräfte der Schenkel der Schnappaufnahme dem Bolzen dabei eine Schubkraft verleihen, welche ihn aus seinem Sitz nach außen drücken.
Alles was die Bedienerperson in diesem Falle zu tun hat, um das Warnleuchtengehäuse zu öffnen ist, den Bolzen um - je nach Ausführung der Schnappaufnahme und des vorderen Ende des Bolzens - beispielsweise 20° bis 40° zu drehen, wodurch die besagten Schenkel der Schnappaufnahme auseinandergedrückt werden und die Rückstellkräfte durch die spezielle Formgebung des vorderen Endes des Schaftes des Bolzens umgesetzt werden in Schubkräfte, welche den Bolzen aus seiner Arretierungslage hinaus nach außen drückt, so daß die Bedienerperson den Bolzen bequem aus der Durchbohrung ziehen kann und das Bodenteil des Gehäuses vom Oberteil abziehen kann, die Batterien als Stromquelle austauschen kann und das Bodenteil wieder an das Oberteil ansetzen kann bzw. - in der zweiten Ausführungsform der Leuchte - das Batteriepack einfach unter dem Basisteil wegziehen und durch ein neues ersetzen kann. Danach wird der Bolzen wieder durch die Durchbohrung in der Seitenwand des Oberteils des Gehäuses gesteckt, der Bolzen durch die Aufnahme im Bodenteil geschoben und schließlich an die Schnappaufnahme geführt bzw. der Bolzen einfach durch die Durchbohrung im Batteriepack gesetzt. Dadurch, daß der Schaft des Bolzens am Vorderende als sich nach vorne verjüngend ausgebildet ist, also beispielsweise konisch zulaufend ist, kann dieses Ende in den Spalt zwischen den Schenkeln geschoben werden und diese auseinanderspreizen, so lange, bis die Stirnseiten der Schenkel in die erwähnten Nuten springen können und dort unter mechanischer Spannung oder auch spannungslos in ihrer Arretierungslage verharren können.
Durch den erfindungsgemäßen Vorschlag wird der Bedienerperson bei jedem Auswechseln der Stromquelle das langwierige Herausschrauben und Hereinschrauben des Gewindebolzens bei den bekannten Warnleuchten erspart. Welch enorme, überflüssige Arbeit dadurch eingespart wird, möge anhand der großen Zahl von im Einsatz befindlichen Warnleuchten weltweit deutlich werden.
Gemäß einer vorteilhaften Ausbildung ist die besagte Schnappaufnahme gebildet aus einem Rohrsegment mit einem herausgetrennten Abschnitt, welcher den Spalt bildet. In diesem Falle liegen also zwei auseinanderspreizbare Schenkel vor.
Vorzugsweise besteht die Schnappaufnahme bzw. ihre Schenkel aus einem zähelastischen Hartkunststoff mit einem hohen Rückstellvermögen, der daher eine hohe Federkraft ausüben kann, wenn die Schenkel aus ihrer Ruhelage ausgelenkt werden. Das Material sollte so steif sein, daß die zum Aufspreizen der Schenkel erforderliche Kraft, die beim Herausnehmen des Bolzens durch Drehung ja in Schubkraft umgesetzt werden sollen, nicht zu gering ist. Darüber hinaus sollte die Schnappaufnahme mehrere tausend Öffnungs- und Schließzyklen aushalten können.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß der Schaft des Bolzens an seinem vorderen Ende in der senkrecht zur Achse der hier zwei sektoral und parallel verlaufenden Nuten stehenden Ebene, in der die Längsachse des Bolzens liegt, konisch nach vorne zuläuft und in der Ebene der Nuten ballig sich nach vorne verjüngend ausgebildet ist. Durch die ballige Ausbildung des vorderen Endes in der besagten Ebene wird die Umsetzung der Auslenkkräfte der beiden Schenkel begünstigt. Es sind aber auch andere Ausbildungen denkbar. Wesentlich in jedem Falle ist, daß die besagte Umsetzung im hinreichenden Maße vonstatten gehen kann. Durch die konische Ausbildung in der genannten anderen Ebene wird ein relativ leichtes Einschnappen des vorderen Endes des Bolzens in die besagte Schnappaufnahme ermöglicht. Mit einem sehr geringen Kraftaufwand läßt sich also die gewünschte Verriegelung herstellen.
Damit dem Vandalismus Einhalt geboten werden kann, ist vorzugsweise vorgesehen, daß der Bolzen nur mit Hilfe des Ansatzes eines Spezialwerkzeuges verdreht werden kann. Dieses Merkmal ist - wie oben erwähnt - aus dem Stand der Technik bekannt, findet jedoch im Rahmen der vorliegenden Erfindung seinen Niederschlag im Hinblick auf den zweiten Teil der Aufgabenstellung.
Die Erfindung wird nun anhand zweier Ausführungsbeispiele gemäß der Zeichnungsfiguren näher erläutert. Hierbei zeigt:
Fig. 1 die schematische Ansicht einer Warnleuchte, bei der das Bodenteil mit dem Oberteil des Gehäuses verriegelt ist,
Fig. 2 die schematische Ansicht der Warnleuchte, bei der die Verschließeinrichtung betätigt worden ist, um den Bolzen aus dem Gehäuse herauszuziehen,
Fig. 3 eine Explosionsdarstellung der Warnleuchte aus den Fig. 1 und 2,
Fig. 4 die Ansicht der wesentlichen Teile der Verschließeinrichtung in der Stellung der Vornahme der Verriegelung,
Fig. 5 die Teile gemäß Fig. 4 in der verriegelten Stellung, bei der die Verriegelung aufgehoben wird,
Fig. 6 eine andere Ausführungsform des Bodenteils des Gehäuses der Warnleuchte,
Fig. 7 die schematische Ansicht einer Warnleuchte gemäß der zweiten Ausführungsform mit Basisteil und zwei Seitenwänden, und
Fig. 8 eine schematische Ansicht einer anderen Anordnung der Verschließeinrichtung.
Nachfolgend sind gleiche Teile in den Zeichnungsfiguren mit denselben Bezugszeichen versehen.
Fig. 1 zeigt das Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Warnleuchte gemäß erster Ausführungsform in schematischer Ansicht. Die Warnleuchte weist ein Optikteil 1 auf, welches auf einem Gehäuse 2 befestigt ist, welches seinerseits aus dem Bodenteil 4 und dem Gehäuseoberteil 3 besteht. In dem Gehäuse 2 ist die Stromquelle in Form von Batterien oder Akkumulatoren sowie eine elektronische Schaltungsanordnung untergebracht (nicht dargestellt). Das Bodenteil 4 ist vom Oberteil 3 abnehmbar oder abklappbar, sofern die Verschließeinrichtung 5 geöffnet und der Bolzen aus dem Gehäuse gezogen ist. Zur Betätigung des Bolzens ist vorliegend ein Spezialwerkzeug 16 vorgesehen, welches mit dem entsprechend ausgebildeten Kopf des Bolzens zusammenwirkt. Erkennbar in Fig. 1 ist die Durchbohrung 6 in der einen Seitenwand des Gehäuseoberteils 3, durch welche hindurch der Bolzen 7 gesteckt werden kann, um mit seinem vorderen Ende mit der Schnappaufnahme 10 zusammenzuwirken, die an der gegenüberliegenden Innenseite des Gehäuseoberteils 3 angeordnet ist. Mit dieser Schnappaufnahme 10 kommt der Bolzen 7 bei Herstellung der Verriegelung in eine Schnappverbindung, wie weiter unten näher ausgeführt wird.
Beim Lösen der Verriegelung (Fig. 2) ist der Bolzen im dargestellten Ausführungsbeispiel um 90° gegenüber der Lage in Fig. 1 verdreht, so daß die Schnappverbindung in der Schnappaufnahme 10 zwischen dieser und dem Bolzen 7 aufgehoben wird und die Spreizkräfte der Schenkel der Schnappaufnahme 10 umgesetzt werden in eine Schubkraft, welche den Bolzen 7 nach außen drückt, wie durch den Pfeil I angedeutet ist.
In Fig. 3 sind weitere Einzelheiten der Warnleuchte aus den Fig. 1 und 2 erkennbar. So ist der Bolzen 7 dargestellt mit dem Kopf 8 und dem Schaft 9. Der Kopf 8 ist in spezieller Weise so ausgeführt, daß er nur mittels Ansatzes eines speziellen Werkzeuges 16 verdreht werden kann. Dieser Kopf 8 kommt an der Seitenwand des Gehäuseoberteils 3 zum Anliegen, wenn der Schaft 9 durch die Durchbohrung 6 in der Seitenwand gesetzt wird. Von dort aus verläuft der Schaft 9 durch eine Aufnahme 15, die im Bodenteil 4 angeordnet ist und vorliegend als eine Art Lagerbuchse ausgebildet ist. Im eingesetzten Zustand durchläuft der Schaft 9 die Aufnahme 15 und kommt am anderen Ende wieder heraus, um dann in die Schnappaufnahme 10 zu greifen. Das Zusammenwirken zwischen dem Bolzen 7 und der Schnappaufnahme 10 wird anhand der Zeichnungsfiguren 4 und 5 erläutert.
Fig. 4 zeigt schematisch die Anordnung des Zapfens 7 und der Schnappaufnahme 10 vor bzw. bei der Vornahme der Verriegelung zwischen dem Bodenteil 4 und dem Gehäuseteil 3. Aus Übersichtlichkeitsgründen sind diese Teile (ebenso wie die Aufnahme 15 im Bodenteil 4) fortgelassen.
Die Schnappaufnahme 10 weist vorliegend zwei Schenkel 11 und 12 auf, die zwischen sich einen Spalt 13 begrenzen. Vorliegend ist die Schnappaufnahme 10 gebildet aus einem Rohrsegment mit einem herausgetrennten Abschnitt der Seitenwandung, welcher den Spalt 13 bildet. Die Schnappaufnahme 10 ist vorliegend aus einem zähelastischen Hartkunststoff mit hohem Rückstellvermögen gefertigt, der solche Eigenschaften aufweist, daß die beiden Schenkel nur unter Aufbringung einer ganz erheblichen Kraft auseinandergespreizt werden können, wie dies durch die beiden Pfeile II angedeutet worden ist.
Dieses Aufspreizen findet in relativ geringem Maße statt durch Einführen des vorderen Endes des Schaftes 9 des Bolzens 7. Zu diesem Zwecke ist das vordere Ende als sich nach vorne hin verjüngend ausgebildet. Im vorderen Bereich des Schaftes 9, d. h. im Übergangsbereich von dem sich nach vorne hin verjüngenden Bereich hin zum zylindrischen Bereich des Schaftes 9 ist eine sektoral verlaufende Nut 14 erkennbar eingelassen, die in etwa senkrecht zur Längsachse des Bolzens 7 verläuft. Eine ebensolche Nut ist auf dem parallel verlaufenden Sektor des kreisförmigen Querschnitts des Schaftes auf der gegenüberliegenden Seite im Bolzen 7 vorgesehen, die in Fig. 4 nicht sichtbar ist. Die beiden Nuten 14 dienen zur Aufnahme der Stirnseiten der Schenkel 11 und 12, nachdem diese nach anfänglicher geringfügiger Ausfederung in Richtung der Pfeile II in die Nuten 14 einschnappen. Es ist klar, daß die Breite der Nuten 14 mit der Breite der Stirnseiten der Schenkel 11 und 12 korrespondieren müssen.
Die Verriegelung des Bodenteils 4 mit dem Gehäuseoberteil 3 geschieht also praktisch so einfach wie die Betätigung eines Druckknopfverschlusses, indem also der Bolzen durch die Durchbohrung 6 und die Aufnahme 15 geführt wird und durch Aufwendung eines geringfügigen Druckes die Schnappverbindung hergestellt wird zwischen der Schnappaufnahme 10 und dem Bolzen 7.
In Fig. 5 ist schematisch die Situation dargestellt, wie die Verriegelung zwischen der Schnappaufnahme 10 und dem Bolzen 7 und damit natürlich zwischen dem Bodenteil 4 und dem Oberteil 3 des Gehäuses 2 aufgehoben wird. Diese Stellung korrespondiert mit der Darstellung aus Fig. 2.
Die Bedienerperson verdreht den Bolzen 7 mittels des Werkzeuges 16, wie dies durch die Pfeile III angedeutet ist. Dies führt zur Spreizung der Schenkel 11 und 12 der Schnappaufnahme 10, wie dies wiederum durch die Pfeile II angedeutet ist. Die Rückstellkräfte, die sich aus dieser Auslenkung der Schenkel ergeben, sind aufgrund der geeigneten Materialauswahl recht beträchtlich. Die Stirnseiten der Schenkel 11 und 12 werden aus den Nuten 14 gehoben und die besagten Rückstellkräfte werden aufgrund der Ausbildung des vorderen Endes des Bolzens 7 in Schubkräfte in Richtung des Pfeiles IV umgesetzt. Bei dieser Entriegelungsbewegung wird der Bolzen also regelrecht aus der Schnappaufnahme 10 geworfen, so daß die Bedienerperson den Bolzen mühelos aus dem Gehäuse 2 ziehen kann und die Stromquelle auswechseln kann.
Wesentlich in jedem Falle ist, daß sich das vordere Ende des Bolzens nach vorne hin verjüngt, in der Weise, daß bei Herstellung der Verriegelung mit der Schnappaufnahme 10 nur eine relativ geringe Kraft aufzuwenden ist, wohingegen nach Verdrehung des Bolzens zur Entriegelung eine höhere Kraft vonnöten ist, die dann aber über die Rückstellkräfte der Schenkel 11 und 12 in eine den Bolzen 7 nach außen werfende Schubkraft umgesetzt wird.
Dies kann beispielsweise dadurch erreicht werden, daß der Schaft 9 am vorderen Ende in der senkrecht zur Achse der sektoral und parallel verlaufenden Nuten 14 stehenden Ebene, in der die Längsachse des Bolzens liegt, konisch nach vorne hin zuläuft und in der Ebene der Nuten hingegen sich ballig nach vorne verjüngend ausgebildet ist. Die ballige Ausbildung sorgt im Falle der Entriegelung für die erhöhten Kräfte, da die Schenkel 11 und 12 entsprechend stärker ausgelenkt werden müssen, um den Bolzen 7 freizugeben im Vergleich zu der Herstellung der Verriegelung, wo eben eine kleinere Auslenkung der Schenkel 11 und 12 nach außen hin ausreichend ist. Die konische Ausbildung in der anderen Ebene ermöglicht die Herstellung der Verriegelung mit sehr geringem Kraftaufwand wie beim Schließen einer Druckknopfverbindung.
Abschließend sei auf alternative Ausführungsformen gemäß den Fig. 6, 7 und 8 hingewiesen, wobei dieser Katalog allerdings nicht als einschränkend anzusehen ist. Der Einfachheit halber werden im wesentlichen nur die Unterschiede zu dem ausführlich beschriebenen Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 1 bis 5.
In Fig. 6 ist in perspektivischer Ansicht ein Bodenteil 4 zu sehen. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist die Schnellverriegelungsvorrichtung 10 fest mit dem Bodenteil 4 an der der Seitenwand mit der Durchbohrung 6 gegenüberliegenden Seite verbunden, und zwar an der der Durchbohrung 6 abgewandten Seite der Aufnahme 15.
In Fig. 7 ist eine zweite Ausführungsform der Warnleuchte zu erkennen, bei der ein Optikteil 1 auf dem Basisteil 20 angebracht ist, welches über zwei Seitenwände oder Laschen 25 und 26 verfügt, die seitlich über eine Stromquelle 27 in Form eines Batteriepacks greifen. Fig. 7a zeigt eine perspektivische Ansicht dieser Warnleuchte von der einen Seite und Fig. 7b von der anderen Seite. Aus Darstellungsgründen ist hier die Schnellverriegelungsvorrichtung 10 sichtbar gemacht worden, obwohl sie bei reinen Ansichten natürlich nicht zu sehen wäre.
In der Seitenwand 25 ist eine Durchbohrung 6 vorgesehen. Ihr diametral gegenüberliegend sitzt die Verriegelungsvorrichtung 10 an der anderen Seitenwand 26. Im Batteriepack 27 ist eine Durchbohrung 28 vorgesehen. Bei der Herstellung der Verriegelung wird also die Warnleuchte mit ihren Seitenwänden 25 und 26 über das Batteriepack 27 gestreift, bis die Durchbohrung 6 mit der Durchbohrung 28 im Batteriepack fluchtet. Sodann wird der Bolzen 7 durch beide Bohrungen hindurchgesteckt, solange, bis das vordere Ende die Schnellverriegelungsvorrichtung 10 erreicht hat. Eine leichte Druckbewegung spreizt die Schenkel - wie weiter oben ausführlich beschrieben - und die Schenkel schnappen in die sektoralen Nuten des Bolzens 7. Damit die Seitenwände 25 und 26 überhaupt über das Batteriepack 27 gestreift werden können, ist auf seiten der Lasche 26 ein Rücksprung 29 vorgesehen, in welchem die Schnellverriegelungsvorrichtung 10 untergebracht ist.
Schließlich zeigt Fig. 8 schematisch, daß die Verschließeinrichtung auch in Querrichtung eines Lampengehäuses angebracht sein kann. Kernstücke sind hier wieder die Schnellverriegelungsvorrichtung 10 und der Bolzen 7, wobei die Schnellverriegelungsvorrichtung wieder als Schnappaufnahme dargestellt ist.
Durch die erfindungsgemäße Warnleuchte wird die eingangs erwähnte Aufgabenstellung in erstaunlich einfacher, aber hochwirksamer Weise gelöst. Ein umständliches Aufschrauben wie bei den Warnleuchten gemäß dem Stand der Technik ist damit überflüssig geworden.

Claims (15)

1. Warnleuchte zur optischen Absicherung von Gefahrenquellen, beispielsweise Baustellen an Straßen und dergleichen, im wesentlichen aufweisend ein Optikteil (1) für ein- oder mehrseitige Lichtabstrahlung und ein Gehäuse (2) zur gemeinsamen Unterbringung einer Stromquelle und einer elektronischen Schaltungsanordnung, auf dem das Optikteil (1) befestigbar ist und das aus einem Oberteil (3) und einem Bodenteil (4) besteht, die miteinander durch eine Verschließeinrichtung (5) verriegelbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschließeinrichtung (5) im wesentlichen aufweist:
  • - eine Durchbohrung (6) in einer Seitenwand des Oberteils (3) für
  • - einen Bolzen (7) mit Kopf (8), welcher sich beim Einsetzen des Bolzens (7) durch die Durchbohrung (6) gegen diese Seitenwand legt, sowie eine
  • - Schnellverriegelungsvorrichtung (10), mit der der Bolzen (7) verriegelbar ist und aus der der Bolzen (7) durch eine Drehbewegung um seine Längsachse von weniger als 3600 entriegelbar ist.
2. Warnleuchte zur optischen Absicherung von Gefahrenquellen, beispielsweise Baustellen an Straßen und dergleichen, im wesentlichen aufweisend ein Optikteil (1) für ein- oder mehrseitige Lichtabstrahlung und ein Basisteil (20) mit zwei Seitenwänden (25, 26), die zumindest teilweise über eine blockartige Stromquelle (27) greifen, die miteinander durch eine Verschließeinrichtung (5) verriegelbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschließeinrichtung im wesentlichen aufweist:
  • - eine Durchbohrung (6) in einer Seitenwand (25) des Basisteils (20),
  • - einen Bolzen (7) mit Kopf (8), welcher sich beim Einsetzen des Bolzens (7) durch die Durchbohrung (6) gegen diese Seitenwand (25) legt, sowie eine Schnellverriegelungsvorrichtung (10), mit der der Bolzen (7) verriegelbar ist und aus der der Bolzen (7) durch eine Drehbewegung um seine Längsachse von weniger als 3600 entriegelbar ist, wobei der Bolzen im verriegelten Zustand durch eine Durchbohrung (28) durch die Stromquelle (27) verläuft.
3. Warnleuchte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schnellverriegelungsvorrichtung (10) an der bzw. dem der Durchbohrung (6) gegenüberliegenden Seitenwand (26) angeordnet ist.
4. Warnleuchte nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schnellverriegelungsvorrichtung in einer Durchgangsbohrung (28) der Stromquelle (27) angeordnet ist.
5. Warnleuchte nach Anspruch 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß im Bodenteil (4) eine Aufnahme (15) vorgesehen ist, durch welche der Schaft (9) des Bolzens (7) schiebbar ist.
6. Warnleuchte nach Anspruch 1 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Schnellverriegelungsvorrichtung (10) fest mit dem Bodenteil (4) an der der Seitenwand mit der Durchbohrung (6) gegenüberliegenden Seite verbunden ist.
7. Warnleuchte nach Anspruch 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Schnellverriegelungsvorrichtung (10) an der der Durchbohrung (6) abgewandten Seite der Aufnahme (15) im Bodenteil (4) angeordnet ist. (Fig. 6).
8. Warnleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das vordere Ende des Bolzens (7) mit einem steilen Gewindegang von weniger als 360° Umfang versehen ist und daß die Schnellverriegelungsvorrichtung (10) aus einer Gewindemutter mit entsprechend ausgebildetem Gewindegang besteht.
9. Warnleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Schnellverriegelungsvorrichtung (10) mit dem vorderen Ende des Bolzens einen Bajonettverschluß bilden.
10. Warnleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Schnellverriegelungsvorrichtung (10) aus einer Schnappaufnahme mit wenigstens zwei federnd auseinanderspreizbaren Schenkeln (11, 12) besteht, die in ihrer Ruhelage einen Spalt (13) zwischen sich begrenzen, durch den beim Verriegeln des Bodenteils (4) bzw. der Stromquelle (27) mit dem Oberteil (3) bzw. Basisteil (20) das vordere Ende des Schaftes (9) des Bolzens (7) setzbar ist, wobei das vordere Ende des Schaftes (9) sich nach vorne hin verjüngend ausgebildet ist und im konischen Bereich des Schaftes (9) im wesentlichen quer zu dessen Hauptachse und sektoral verlaufende Nuten (14) gleicher Anzahl wie die der Schenkel (11, 12) aufweist, in welche die wenigstens zwei Schenkel (11, 12) bei der Verriegelung nach anfänglicher Aufweitung des zwischen ihnen begrenzten Spaltes (13) federnd hineinschnappen und wobei der Bolzen (7) zur Lösung der Verriegelung unter Aufweitung des Spaltes (13) aus seiner Verriegelungslage heraus verdrehbar ist, derart, daß die Rückstellktäfte der Schenkel (11, 12) der Schnappaufnahme (10) dem Bolzen (7) dabei eine Schubkraft verleihen, welche ihn nach außen drücken.
11. Warnleuchte nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Schnappaufnahme (10) gebildet ist aus einem Rohrsegment mit einem herausgetrennten Abschnitt der Seitenwandung, welcher den Spalt (13) bildet.
12. Warnleuchte nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Schnappaufnahme (10) aus einem zähelastischen Kunststoff mit hohem Rückstellvermögen besteht.
13. Warnleuchte nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaft (9) des Bolzens (7) an seinem vorderen Ende in der senkrecht zur Achse der sektoral und parallel verlaufenden Nuten (14) stehenden Ebene, in der die Längsachse des Bolzens (7) liegt konisch nach vorne zuläuft und in der Ebene der Nuten (14) ballig sich nach vorne hin verjüngend ausgebildet ist.
14. Warnleuchte nach einem der Ansprüche 5 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (15) im Bodenteil (4) als eine mit diesem verbundene Lagerbuchse ausgebildet ist.
15. Warnleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Bolzen (7) nur mit Hilfe des Ansatzes eines Spezialwerkzeuges verdrehbar ist.
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US10449892B2 (en) 2015-10-14 2019-10-22 Thomas Kurt Stelzl Signal light

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