DE19522420A1 - Warnleuchte - Google Patents
WarnleuchteInfo
- Publication number
- DE19522420A1 DE19522420A1 DE19522420A DE19522420A DE19522420A1 DE 19522420 A1 DE19522420 A1 DE 19522420A1 DE 19522420 A DE19522420 A DE 19522420A DE 19522420 A DE19522420 A DE 19522420A DE 19522420 A1 DE19522420 A1 DE 19522420A1
- Authority
- DE
- Germany
- Prior art keywords
- bolt
- warning light
- locking device
- light according
- hole
- Prior art date
- Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
- Withdrawn
Links
Classifications
-
- F—MECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
- F21—LIGHTING
- F21V—FUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
- F21V15/00—Protecting lighting devices from damage
- F21V15/005—Measures against vandalism, stealing or tampering
-
- F—MECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
- F21—LIGHTING
- F21W—INDEXING SCHEME ASSOCIATED WITH SUBCLASSES F21K, F21L, F21S and F21V, RELATING TO USES OR APPLICATIONS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS
- F21W2111/00—Use or application of lighting devices or systems for signalling, marking or indicating, not provided for in codes F21W2102/00 – F21W2107/00
-
- F—MECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
- F21—LIGHTING
- F21W—INDEXING SCHEME ASSOCIATED WITH SUBCLASSES F21K, F21L, F21S and F21V, RELATING TO USES OR APPLICATIONS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS
- F21W2111/00—Use or application of lighting devices or systems for signalling, marking or indicating, not provided for in codes F21W2102/00 – F21W2107/00
- F21W2111/02—Use or application of lighting devices or systems for signalling, marking or indicating, not provided for in codes F21W2102/00 – F21W2107/00 for roads, paths or the like
Landscapes
- Engineering & Computer Science (AREA)
- General Engineering & Computer Science (AREA)
- Details Of Spanners, Wrenches, And Screw Drivers And Accessories (AREA)
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Warnleuchte zur optischen Absicherung
und Markierung von Gefahrenquellen wie beispielsweise Baustellen an Straßen,
Unfallorten und dergleichen.
Bekannte und seit langem im Einsatz befindliche Warnleuchten weisen ein
Optikteil für ein- oder mehrseitige Lichtabstrahlung sowie ein Gehäuse zur
gemeinsamen Unterbringung einer Stromquelle und einer elektronischen
Schaltungsanordnung, auf welchem das Optikteil befestigbar ist, das aus einem
Oberteil und einem Bodenteil besteht, auf, wobei Oberteil und Bodenteil durch
eine Verschließeinrichtung verriegelbar sind.
In einer anderen Ausführung weisen Warnleuchten nicht ein Gehäuse,
bestehend aus Oberteil und Bodenteil auf, sondern vielmehr ein das Optikteil
tragendes Basisteil mit zwei Seitenwänden, die über eine Stromquelle in Form
einer Blockbatterie greifen, wobei das Basisteil mit der Blockbatterie
verriegelbar sind. Im Basisteil ist ggf. eine Steuerelektronik untergebracht.
Die Verschließeinrichtungen bestehen bei den bekannten Warnleuchten aus
einem Gewindebolzen, welcher durch eine Aufnahme im Inneren des Gehäuses
gesteckt wird und mit einer an der gegenüberliegenden Seitenwand des
Gehäuses angeordneten Mutter verschraubt wird. In der alternativen
Ausführungsform wird der Gewindebolzen zunächst durch eine Seitenwand,
dann durch eine Durchbohrung durch die Blockbatterie gesteckt und schließlich
mit einer Mutter an der anderen Seitenwand verschraubt.
Wie bereits erwähnt, ist in der ersten Ausführungsform der bekannten
Warnleuchte in dem Gehäuse u. a. die Stromquelle untergebracht, welche aus
Batterien oder Akkumulatoren bestehen, die ein relativ hohes Gewicht
aufweisen. Aus diesem Grunde ist die erwähnte zusätzliche
Verschließeinrichtung vonnöten. Ein einfacher Kraft- und Formenschluß
zwischen Ober- und Unterteil wäre vor diesem Hintergrund nicht sicher genug
gegen ein mögliches Herabfallen des Bodenteils. Ein weiterer Aspekt freilich
hinsichtlich der weiteren Verschließeinrichtung ist die Sicherung gegen ein
unbefugtes Öffnen der Warnleuchte bzw. gegen ein Entwenden der
Stromquelle, mit anderen Worten der Vandalismus. Aus diesem Grunde ist der
Kopf des Gewindebolzens üblicherweise mit einem Werkzeugansatz versehen,
der durch kein handelsübliches Werkzeug verwendet werden kann. Als
Werkzeug hat sich auf diesem Gebiet der sogenannte Secura-Schlüssel
durchgesetzt, der im wesentlichen ein Handgriff ist mit zwei zapfenförmigen
Ansätzen, die in entsprechende Ausnehmungen in dem Kopf des
Gewindebolzens eingesetzt werden können, woraufhin der Handgriff gedreht
werden kann.
Die Batterien oder Akkumulatoren freilich haben eine nur begrenzte Kapazität.
Dies bedeutet, daß je nach Betriebsart der Warnleuchte, ein Satz von Batterien
oder Akkumulatoren in regelmäßigen Zeitabständen ausgetauscht werden muß,
beispielsweise jede Woche einmal. Hierzu muß ein Arbeiter an sämtlichen
betroffenen Warnleuchten an beispielsweise einer Baustelle die überaus
umständlichen Handgriffe zur Öffnung des Gehäuses ausführen, d. h. also, das
Spezialwerkzeug an den Kopf des Gewindebolzens ansetzen, den
Gewindebolzen herausschrauben, die verbrauchten Batterien entfernen und
neue Batterien einsetzen und schließlich wiederum den Gewindebolzen mit der
entsprechenden Schraubenmutter verschrauben. Diese Verfahrensweise wird
weltweit seit Jahrzehnten durchgeführt, ohne daß ein Vorschlag zur
Vereinfachung des Verriegelungsmechanismus bekannt geworden wäre. Das
Vorstehende gilt sinngemäß für die zweite Ausführungsform von Warnleuchten
mit Basisteil, Blockbatterie und über sie greifende Seitenwände.
Vor diesem Hintergrund ist es nun die Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
Warnleuchten der eingangs erwähnten Art so weiterzubilden, daß ein
Austausch der Stromquelle mittels weniger einfacher Handgriffe möglich ist,
gleichwohl aber die Möglichkeit gegeben sein soll, die Warnleuchte vor
Vandalismus zu schützen.
Gelöst wird die Aufgabe bei der ein Gehäuse aufweisenden Warnleuchte durch
die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1, bei der ein Basisteil mit die
Stromquelle teilweise übergreifenden Seitenwänden aufweisenden Warnleuchte
durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 2. Weitere vorteilhafte
Weiterbildungen ergeben sich aus den jeweiligen Unteransprüchen.
Dementsprechend ist für den ersten Fall vorgesehen, daß die
Verschließeinrichtung eine Durchbohrung in einer Seitenwand des Oberteils
des Gehäuses aufweist. Diese Durchbohrung dient dazu, einen Bolzen mit
einem Kopf aufzunehmen, wobei der Kopf sich beim Durchstecken des
Bolzens durch die Durchbohrung gegen die Seitenwand des Gehäuseteils legt.
Die Verschließeinrichtung weist nun eine Schnellverriegelungsvorrichtung auf,
mit welcher der Bolzen verriegelbar ist und aus der der Bolzen durch eine
Drehbewegung um seine Längsachse von weniger als 360° entriegelbar ist.
Für den zweiten Fall ist eine Durchbohrung in einer Seitenwand des Basisteils
vorgesehen, welche dazu dient, ebenfalls einen Bolzen mit einem Kopf
aufzunehmen, wobei der Kopf sich beim Durchstecken des Bolzens durch die
Durchbohrung gegen diese Seitenwand legt. Die Verschließeinrichtung weist
hier nun eine Schnellverriegelungsvorrichtung auf, mit der der Bolzen
verriegelbar und aus der der Bolzen durch eine Drehbewegung um seine
Längsachse von weniger als 360° entriegelbar ist, wobei hier der Bolzen im
verriegelten Zustand durch eine Durchbohrung durch die Stromquelle verläuft.
Bei beiden Ausführungsformen ist gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung die
Schnellverriegelungsvorrichtung an der bzw. den der Durchbohrung
gegenüberliegenden Seitenwand angeordnet. Diese Ausführungsform bietet die
größte Stabilität und Sicherheit, da hier das gesamte Gewicht der Stromquelle
über den Bolzen auf das Gehäuse bzw. Basisteil der Warnleuchte übertragen
wird.
Alternativ kann bei der Ausführungsform mit Basisteil und Seitenwand
vorgesehen sein, daß die Schnellverriegelungsvorrichtung in der
Durchgangsbohrung der Stromquelle angeordnet ist. In der Durchgangsbohrung
ist also das Gegenstück zu dem Bolzenende angeordnet, womit Lampe und
Stromquelle miteinander verriegelbar sind.
Die erste Ausführungsform der Leuchte kann vorteilhaft dadurch weitergebildet
werden, daß im Bodenteil eine Aufnahme vorgesehen ist, durch welche der
Schaft des Bolzens schiebbar ist. Hierbei ergibt sich bei der erwähnten
Ausführungsform mit der Schnellverriegelungsvorrichtung an der
Durchbohrung gegenüberliegenden Seitenwand ein Höchstmaß an Stabilität der
Verriegelung. Die erwähnte Aufnahme kann im übrigen gemäß einer
bevorzugten Weiterbildung als Lagerbuchse ausgebildet sein.
Alternativ zu dieser Ausführung kann die erste Ausführungsform der Leuchte
so ausgebildet sein, daß die Schnellverriegelungsvorrichtung fest mit dem
Bodenteil des Gehäuses an der der Seitenwand mit der Durchbohrung
gegenüberliegenden Seite verbunden ist. Hier findet also eine Verriegelung
zwischen dem Gehäuseoberteil und ausschließlich dem Bodenteil statt. Hier
kann das Bodenteil mit Haken versehen sein, die durch entsprechende
Öffnungen in der anderen Seitenwand greifen, damit es unter dem Gewicht der
Stromquelle nicht unbeabsichtigt aus der Verriegelung herausbrechen kann. Ist
eine Aufnahme im Bodenteil vorgesehen, so ist die
Schnellverriegelungsvorrichtung in diesem Falle vorzugsweise an der der
Durchbohrung abgewandten Seite der Aufnahme im Bodenteil angeordnet. Die
Ablastung erfolgt hier also im wesentlichen über die Aufnahme, während die
Verschließeinrichtung praktisch nur für die Verriegelung zuständig ist und
keinerlei große Lasten abfangen muß.
Das vordere Ende des Bolzens kann gemäß einer Ausführungsform für beide
Ausführungsformen der Leuchten mit einem steilen Gewindegang von weniger
als 360° Umfang versehen sein und die Verriegelungsvorrichtung aus einer
Gewindemutter fit entsprechend ausgebildetem Gewindegang bestehen.
Zur Herstellung der Verriegelung bedarfes in diesem Falle lediglich des
Verschwenkens oder Verdrehens des Bolzens um weniger als eine Umdrehung
um seine eigene Achse, beispielsweise um nur 45° Entsprechend bedarfes
zum Öffnen des Gehäuses nur einer Verdrehung des Bolzens in die andere
Richtung. Das langwierige Aufschrauben, wie bei den Gehäusen gemäß dem
Stand der Technik, entfällt.
Eine weitere Ausführungsform sieht vor, daß die Verriegelungsvorrichtung mit
dem vorderen Ende des Bolzens einen Bajonettverschluß bildet. Auch in
diesem Fall führt eine nur kurze Drehbewegung des Bolzens zur erwünschten
Verriegelung zwischen dem Oberteil des Gehäuses der Warnleuchte und dessen
Bodenteil bzw. zur Entriegelung der Gehäuseteile.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß die
besagte Verriegelungsvorrichtung aus einer Schnappaufnahme mit wenigstens
zwei federnd auseinanderspreizbaren Schenkeln besteht, die in ihrer Ruhelage
einen Spalt zwischen sich begrenzen, durch den beim Verriegelungsvorgang
das vordere Ende des Schaftes des Bolzens setzbar ist, wobei das vordere Ende
des Schaftes als sich nach vornehin verjüngend ausgebildet ist und in seinem
konischen Bereich im wesentlichen quer zu dessen Hauptachse und sektoral
verlaufende Nuten gleicher Anzahl wie die der besagten Schenkel aufweist, in
welche die wenigstens zwei Schenkel bei dem Verriegelungsvorgang nach
anfänglicher Aufweitung des zwischen ihnen begrenzten Spaltes federnd
hineinschnappen und wobei der Bolzen zur Lösung der Verriegelung unter
federnder Aufweitung des Spaltes aus seiner Verriegelungslage heraus
verdrehbar ist, derart, daß die Rückstellkräfte der Schenkel der
Schnappaufnahme dem Bolzen dabei eine Schubkraft verleihen, welche ihn aus
seinem Sitz nach außen drücken.
Alles was die Bedienerperson in diesem Falle zu tun hat, um das
Warnleuchtengehäuse zu öffnen ist, den Bolzen um - je nach Ausführung der
Schnappaufnahme und des vorderen Ende des Bolzens - beispielsweise 20° bis
40° zu drehen, wodurch die besagten Schenkel der Schnappaufnahme
auseinandergedrückt werden und die Rückstellkräfte durch die spezielle
Formgebung des vorderen Endes des Schaftes des Bolzens umgesetzt werden in
Schubkräfte, welche den Bolzen aus seiner Arretierungslage hinaus nach außen
drückt, so daß die Bedienerperson den Bolzen bequem aus der Durchbohrung
ziehen kann und das Bodenteil des Gehäuses vom Oberteil abziehen kann, die
Batterien als Stromquelle austauschen kann und das Bodenteil wieder an das
Oberteil ansetzen kann bzw. - in der zweiten Ausführungsform der Leuchte -
das Batteriepack einfach unter dem Basisteil wegziehen und durch ein neues
ersetzen kann. Danach wird der Bolzen wieder durch die Durchbohrung in der
Seitenwand des Oberteils des Gehäuses gesteckt, der Bolzen durch die
Aufnahme im Bodenteil geschoben und schließlich an die Schnappaufnahme
geführt bzw. der Bolzen einfach durch die Durchbohrung im Batteriepack
gesetzt. Dadurch, daß der Schaft des Bolzens am Vorderende als sich nach
vorne verjüngend ausgebildet ist, also beispielsweise konisch zulaufend ist,
kann dieses Ende in den Spalt zwischen den Schenkeln geschoben werden und
diese auseinanderspreizen, so lange, bis die Stirnseiten der Schenkel in die
erwähnten Nuten springen können und dort unter mechanischer Spannung oder
auch spannungslos in ihrer Arretierungslage verharren können.
Durch den erfindungsgemäßen Vorschlag wird der Bedienerperson bei jedem
Auswechseln der Stromquelle das langwierige Herausschrauben und
Hereinschrauben des Gewindebolzens bei den bekannten Warnleuchten erspart.
Welch enorme, überflüssige Arbeit dadurch eingespart wird, möge anhand der
großen Zahl von im Einsatz befindlichen Warnleuchten weltweit deutlich
werden.
Gemäß einer vorteilhaften Ausbildung ist die besagte Schnappaufnahme
gebildet aus einem Rohrsegment mit einem herausgetrennten Abschnitt,
welcher den Spalt bildet. In diesem Falle liegen also zwei
auseinanderspreizbare Schenkel vor.
Vorzugsweise besteht die Schnappaufnahme bzw. ihre Schenkel aus einem
zähelastischen Hartkunststoff mit einem hohen Rückstellvermögen, der daher
eine hohe Federkraft ausüben kann, wenn die Schenkel aus ihrer Ruhelage
ausgelenkt werden. Das Material sollte so steif sein, daß die zum Aufspreizen
der Schenkel erforderliche Kraft, die beim Herausnehmen des Bolzens durch
Drehung ja in Schubkraft umgesetzt werden sollen, nicht zu gering ist.
Darüber hinaus sollte die Schnappaufnahme mehrere tausend Öffnungs- und
Schließzyklen aushalten können.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, daß der Schaft des
Bolzens an seinem vorderen Ende in der senkrecht zur Achse der hier zwei
sektoral und parallel verlaufenden Nuten stehenden Ebene, in der die
Längsachse des Bolzens liegt, konisch nach vorne zuläuft und in der Ebene der
Nuten ballig sich nach vorne verjüngend ausgebildet ist. Durch die ballige
Ausbildung des vorderen Endes in der besagten Ebene wird die Umsetzung der
Auslenkkräfte der beiden Schenkel begünstigt. Es sind aber auch andere
Ausbildungen denkbar. Wesentlich in jedem Falle ist, daß die besagte
Umsetzung im hinreichenden Maße vonstatten gehen kann. Durch die konische
Ausbildung in der genannten anderen Ebene wird ein relativ leichtes
Einschnappen des vorderen Endes des Bolzens in die besagte Schnappaufnahme
ermöglicht. Mit einem sehr geringen Kraftaufwand läßt sich also die
gewünschte Verriegelung herstellen.
Damit dem Vandalismus Einhalt geboten werden kann, ist vorzugsweise
vorgesehen, daß der Bolzen nur mit Hilfe des Ansatzes eines
Spezialwerkzeuges verdreht werden kann. Dieses Merkmal ist - wie oben
erwähnt - aus dem Stand der Technik bekannt, findet jedoch im Rahmen der
vorliegenden Erfindung seinen Niederschlag im Hinblick auf den zweiten Teil
der Aufgabenstellung.
Die Erfindung wird nun anhand zweier Ausführungsbeispiele gemäß der
Zeichnungsfiguren näher erläutert. Hierbei zeigt:
Fig. 1 die schematische Ansicht einer Warnleuchte, bei der das Bodenteil mit
dem Oberteil des Gehäuses verriegelt ist,
Fig. 2 die schematische Ansicht der Warnleuchte, bei der die
Verschließeinrichtung betätigt worden ist, um den Bolzen aus dem Gehäuse
herauszuziehen,
Fig. 3 eine Explosionsdarstellung der Warnleuchte aus den Fig. 1 und 2,
Fig. 4 die Ansicht der wesentlichen Teile der Verschließeinrichtung in der
Stellung der Vornahme der Verriegelung,
Fig. 5 die Teile gemäß Fig. 4 in der verriegelten Stellung, bei der die
Verriegelung aufgehoben wird,
Fig. 6 eine andere Ausführungsform des Bodenteils des Gehäuses der
Warnleuchte,
Fig. 7 die schematische Ansicht einer Warnleuchte gemäß der zweiten
Ausführungsform mit Basisteil und zwei Seitenwänden, und
Fig. 8 eine schematische Ansicht einer anderen Anordnung der
Verschließeinrichtung.
Nachfolgend sind gleiche Teile in den Zeichnungsfiguren mit denselben
Bezugszeichen versehen.
Fig. 1 zeigt das Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Warnleuchte
gemäß erster Ausführungsform in schematischer Ansicht. Die Warnleuchte
weist ein Optikteil 1 auf, welches auf einem Gehäuse 2 befestigt ist, welches
seinerseits aus dem Bodenteil 4 und dem Gehäuseoberteil 3 besteht. In dem
Gehäuse 2 ist die Stromquelle in Form von Batterien oder Akkumulatoren
sowie eine elektronische Schaltungsanordnung untergebracht (nicht dargestellt).
Das Bodenteil 4 ist vom Oberteil 3 abnehmbar oder abklappbar, sofern die
Verschließeinrichtung 5 geöffnet und der Bolzen aus dem Gehäuse gezogen ist.
Zur Betätigung des Bolzens ist vorliegend ein Spezialwerkzeug 16 vorgesehen,
welches mit dem entsprechend ausgebildeten Kopf des Bolzens
zusammenwirkt. Erkennbar in Fig. 1 ist die Durchbohrung 6 in der einen
Seitenwand des Gehäuseoberteils 3, durch welche hindurch der Bolzen 7
gesteckt werden kann, um mit seinem vorderen Ende mit der
Schnappaufnahme 10 zusammenzuwirken, die an der gegenüberliegenden
Innenseite des Gehäuseoberteils 3 angeordnet ist. Mit dieser Schnappaufnahme
10 kommt der Bolzen 7 bei Herstellung der Verriegelung in eine
Schnappverbindung, wie weiter unten näher ausgeführt wird.
Beim Lösen der Verriegelung (Fig. 2) ist der Bolzen im dargestellten
Ausführungsbeispiel um 90° gegenüber der Lage in Fig. 1 verdreht, so daß die
Schnappverbindung in der Schnappaufnahme 10 zwischen dieser und dem
Bolzen 7 aufgehoben wird und die Spreizkräfte der Schenkel der
Schnappaufnahme 10 umgesetzt werden in eine Schubkraft, welche den Bolzen
7 nach außen drückt, wie durch den Pfeil I angedeutet ist.
In Fig. 3 sind weitere Einzelheiten der Warnleuchte aus den Fig. 1 und 2
erkennbar. So ist der Bolzen 7 dargestellt mit dem Kopf 8 und dem Schaft 9.
Der Kopf 8 ist in spezieller Weise so ausgeführt, daß er nur mittels Ansatzes
eines speziellen Werkzeuges 16 verdreht werden kann. Dieser Kopf 8 kommt
an der Seitenwand des Gehäuseoberteils 3 zum Anliegen, wenn der Schaft 9
durch die Durchbohrung 6 in der Seitenwand gesetzt wird. Von dort aus
verläuft der Schaft 9 durch eine Aufnahme 15, die im Bodenteil 4 angeordnet
ist und vorliegend als eine Art Lagerbuchse ausgebildet ist. Im eingesetzten
Zustand durchläuft der Schaft 9 die Aufnahme 15 und kommt am anderen
Ende wieder heraus, um dann in die Schnappaufnahme 10 zu greifen. Das
Zusammenwirken zwischen dem Bolzen 7 und der Schnappaufnahme 10 wird
anhand der Zeichnungsfiguren 4 und 5 erläutert.
Fig. 4 zeigt schematisch die Anordnung des Zapfens 7 und der
Schnappaufnahme 10 vor bzw. bei der Vornahme der Verriegelung zwischen
dem Bodenteil 4 und dem Gehäuseteil 3. Aus Übersichtlichkeitsgründen sind
diese Teile (ebenso wie die Aufnahme 15 im Bodenteil 4) fortgelassen.
Die Schnappaufnahme 10 weist vorliegend zwei Schenkel 11 und 12 auf, die
zwischen sich einen Spalt 13 begrenzen. Vorliegend ist die Schnappaufnahme
10 gebildet aus einem Rohrsegment mit einem herausgetrennten Abschnitt der
Seitenwandung, welcher den Spalt 13 bildet. Die Schnappaufnahme 10 ist
vorliegend aus einem zähelastischen Hartkunststoff mit hohem
Rückstellvermögen gefertigt, der solche Eigenschaften aufweist, daß die beiden
Schenkel nur unter Aufbringung einer ganz erheblichen Kraft
auseinandergespreizt werden können, wie dies durch die beiden Pfeile II
angedeutet worden ist.
Dieses Aufspreizen findet in relativ geringem Maße statt durch Einführen des
vorderen Endes des Schaftes 9 des Bolzens 7. Zu diesem Zwecke ist das
vordere Ende als sich nach vorne hin verjüngend ausgebildet. Im vorderen
Bereich des Schaftes 9, d. h. im Übergangsbereich von dem sich nach vorne
hin verjüngenden Bereich hin zum zylindrischen Bereich des Schaftes 9 ist eine
sektoral verlaufende Nut 14 erkennbar eingelassen, die in etwa senkrecht zur
Längsachse des Bolzens 7 verläuft. Eine ebensolche Nut ist auf dem parallel
verlaufenden Sektor des kreisförmigen Querschnitts des Schaftes auf der
gegenüberliegenden Seite im Bolzen 7 vorgesehen, die in Fig. 4 nicht sichtbar
ist. Die beiden Nuten 14 dienen zur Aufnahme der Stirnseiten der Schenkel 11
und 12, nachdem diese nach anfänglicher geringfügiger Ausfederung in
Richtung der Pfeile II in die Nuten 14 einschnappen. Es ist klar, daß die Breite
der Nuten 14 mit der Breite der Stirnseiten der Schenkel 11 und 12
korrespondieren müssen.
Die Verriegelung des Bodenteils 4 mit dem Gehäuseoberteil 3 geschieht also
praktisch so einfach wie die Betätigung eines Druckknopfverschlusses, indem
also der Bolzen durch die Durchbohrung 6 und die Aufnahme 15 geführt wird
und durch Aufwendung eines geringfügigen Druckes die Schnappverbindung
hergestellt wird zwischen der Schnappaufnahme 10 und dem Bolzen 7.
In Fig. 5 ist schematisch die Situation dargestellt, wie die Verriegelung
zwischen der Schnappaufnahme 10 und dem Bolzen 7 und damit natürlich
zwischen dem Bodenteil 4 und dem Oberteil 3 des Gehäuses 2 aufgehoben
wird. Diese Stellung korrespondiert mit der Darstellung aus Fig. 2.
Die Bedienerperson verdreht den Bolzen 7 mittels des Werkzeuges 16, wie
dies durch die Pfeile III angedeutet ist. Dies führt zur Spreizung der Schenkel
11 und 12 der Schnappaufnahme 10, wie dies wiederum durch die Pfeile II
angedeutet ist. Die Rückstellkräfte, die sich aus dieser Auslenkung der
Schenkel ergeben, sind aufgrund der geeigneten Materialauswahl recht
beträchtlich. Die Stirnseiten der Schenkel 11 und 12 werden aus den Nuten 14
gehoben und die besagten Rückstellkräfte werden aufgrund der Ausbildung des
vorderen Endes des Bolzens 7 in Schubkräfte in Richtung des Pfeiles IV
umgesetzt. Bei dieser Entriegelungsbewegung wird der Bolzen also regelrecht
aus der Schnappaufnahme 10 geworfen, so daß die Bedienerperson den Bolzen
mühelos aus dem Gehäuse 2 ziehen kann und die Stromquelle auswechseln
kann.
Wesentlich in jedem Falle ist, daß sich das vordere Ende des Bolzens nach
vorne hin verjüngt, in der Weise, daß bei Herstellung der Verriegelung mit der
Schnappaufnahme 10 nur eine relativ geringe Kraft aufzuwenden ist,
wohingegen nach Verdrehung des Bolzens zur Entriegelung eine höhere Kraft
vonnöten ist, die dann aber über die Rückstellkräfte der Schenkel 11 und 12 in
eine den Bolzen 7 nach außen werfende Schubkraft umgesetzt wird.
Dies kann beispielsweise dadurch erreicht werden, daß der Schaft 9 am
vorderen Ende in der senkrecht zur Achse der sektoral und parallel
verlaufenden Nuten 14 stehenden Ebene, in der die Längsachse des Bolzens
liegt, konisch nach vorne hin zuläuft und in der Ebene der Nuten hingegen sich
ballig nach vorne verjüngend ausgebildet ist. Die ballige Ausbildung sorgt im
Falle der Entriegelung für die erhöhten Kräfte, da die Schenkel 11 und 12
entsprechend stärker ausgelenkt werden müssen, um den Bolzen 7 freizugeben
im Vergleich zu der Herstellung der Verriegelung, wo eben eine kleinere
Auslenkung der Schenkel 11 und 12 nach außen hin ausreichend ist. Die
konische Ausbildung in der anderen Ebene ermöglicht die Herstellung der
Verriegelung mit sehr geringem Kraftaufwand wie beim Schließen einer
Druckknopfverbindung.
Abschließend sei auf alternative Ausführungsformen gemäß den Fig. 6, 7
und 8 hingewiesen, wobei dieser Katalog allerdings nicht als einschränkend
anzusehen ist. Der Einfachheit halber werden im wesentlichen nur die
Unterschiede zu dem ausführlich beschriebenen Ausführungsbeispiel gemäß
den Fig. 1 bis 5.
In Fig. 6 ist in perspektivischer Ansicht ein Bodenteil 4 zu sehen. Bei diesem
Ausführungsbeispiel ist die Schnellverriegelungsvorrichtung 10 fest mit dem
Bodenteil 4 an der der Seitenwand mit der Durchbohrung 6
gegenüberliegenden Seite verbunden, und zwar an der der Durchbohrung 6
abgewandten Seite der Aufnahme 15.
In Fig. 7 ist eine zweite Ausführungsform der Warnleuchte zu erkennen, bei
der ein Optikteil 1 auf dem Basisteil 20 angebracht ist, welches über zwei
Seitenwände oder Laschen 25 und 26 verfügt, die seitlich über eine
Stromquelle 27 in Form eines Batteriepacks greifen. Fig. 7a zeigt eine
perspektivische Ansicht dieser Warnleuchte von der einen Seite und Fig. 7b
von der anderen Seite. Aus Darstellungsgründen ist hier die
Schnellverriegelungsvorrichtung 10 sichtbar gemacht worden, obwohl sie bei
reinen Ansichten natürlich nicht zu sehen wäre.
In der Seitenwand 25 ist eine Durchbohrung 6 vorgesehen. Ihr diametral
gegenüberliegend sitzt die Verriegelungsvorrichtung 10 an der anderen
Seitenwand 26. Im Batteriepack 27 ist eine Durchbohrung 28 vorgesehen. Bei
der Herstellung der Verriegelung wird also die Warnleuchte mit ihren
Seitenwänden 25 und 26 über das Batteriepack 27 gestreift, bis die
Durchbohrung 6 mit der Durchbohrung 28 im Batteriepack fluchtet. Sodann
wird der Bolzen 7 durch beide Bohrungen hindurchgesteckt, solange, bis das
vordere Ende die Schnellverriegelungsvorrichtung 10 erreicht hat. Eine leichte
Druckbewegung spreizt die Schenkel - wie weiter oben ausführlich beschrieben
- und die Schenkel schnappen in die sektoralen Nuten des Bolzens 7. Damit die
Seitenwände 25 und 26 überhaupt über das Batteriepack 27 gestreift werden
können, ist auf seiten der Lasche 26 ein Rücksprung 29 vorgesehen, in
welchem die Schnellverriegelungsvorrichtung 10 untergebracht ist.
Schließlich zeigt Fig. 8 schematisch, daß die Verschließeinrichtung auch in
Querrichtung eines Lampengehäuses angebracht sein kann. Kernstücke sind
hier wieder die Schnellverriegelungsvorrichtung 10 und der Bolzen 7, wobei
die Schnellverriegelungsvorrichtung wieder als Schnappaufnahme dargestellt
ist.
Durch die erfindungsgemäße Warnleuchte wird die eingangs erwähnte
Aufgabenstellung in erstaunlich einfacher, aber hochwirksamer Weise gelöst.
Ein umständliches Aufschrauben wie bei den Warnleuchten gemäß dem Stand
der Technik ist damit überflüssig geworden.
Claims (15)
1. Warnleuchte zur optischen Absicherung von Gefahrenquellen,
beispielsweise Baustellen an Straßen und dergleichen, im wesentlichen
aufweisend ein Optikteil (1) für ein- oder mehrseitige Lichtabstrahlung
und ein Gehäuse (2) zur gemeinsamen Unterbringung einer Stromquelle
und einer elektronischen Schaltungsanordnung, auf dem das Optikteil
(1) befestigbar ist und das aus einem Oberteil (3) und einem Bodenteil
(4) besteht, die miteinander durch eine Verschließeinrichtung (5)
verriegelbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verschließeinrichtung (5) im wesentlichen aufweist:
- - eine Durchbohrung (6) in einer Seitenwand des Oberteils (3) für
- - einen Bolzen (7) mit Kopf (8), welcher sich beim Einsetzen des Bolzens (7) durch die Durchbohrung (6) gegen diese Seitenwand legt, sowie eine
- - Schnellverriegelungsvorrichtung (10), mit der der Bolzen (7) verriegelbar ist und aus der der Bolzen (7) durch eine Drehbewegung um seine Längsachse von weniger als 3600 entriegelbar ist.
2. Warnleuchte zur optischen Absicherung von Gefahrenquellen,
beispielsweise Baustellen an Straßen und dergleichen, im
wesentlichen aufweisend ein Optikteil (1) für ein- oder
mehrseitige Lichtabstrahlung und ein Basisteil (20) mit zwei
Seitenwänden (25, 26), die zumindest teilweise über eine
blockartige Stromquelle (27) greifen, die miteinander durch eine
Verschließeinrichtung (5) verriegelbar sind, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verschließeinrichtung im wesentlichen
aufweist:
- - eine Durchbohrung (6) in einer Seitenwand (25) des Basisteils (20),
- - einen Bolzen (7) mit Kopf (8), welcher sich beim Einsetzen des Bolzens (7) durch die Durchbohrung (6) gegen diese Seitenwand (25) legt, sowie eine Schnellverriegelungsvorrichtung (10), mit der der Bolzen (7) verriegelbar ist und aus der der Bolzen (7) durch eine Drehbewegung um seine Längsachse von weniger als 3600 entriegelbar ist, wobei der Bolzen im verriegelten Zustand durch eine Durchbohrung (28) durch die Stromquelle (27) verläuft.
3. Warnleuchte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schnellverriegelungsvorrichtung (10) an der bzw. dem
der Durchbohrung (6) gegenüberliegenden Seitenwand (26)
angeordnet ist.
4. Warnleuchte nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schnellverriegelungsvorrichtung in einer Durchgangsbohrung
(28) der Stromquelle (27) angeordnet ist.
5. Warnleuchte nach Anspruch 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
daß im Bodenteil (4) eine Aufnahme (15) vorgesehen ist, durch
welche der Schaft (9) des Bolzens (7) schiebbar ist.
6. Warnleuchte nach Anspruch 1 oder 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schnellverriegelungsvorrichtung (10) fest mit dem
Bodenteil (4) an der der Seitenwand mit der Durchbohrung (6)
gegenüberliegenden Seite verbunden ist.
7. Warnleuchte nach Anspruch 5 und 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schnellverriegelungsvorrichtung (10) an der der
Durchbohrung (6) abgewandten Seite der Aufnahme (15) im
Bodenteil (4) angeordnet ist. (Fig. 6).
8. Warnleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß das vordere Ende des Bolzens (7) mit einem
steilen Gewindegang von weniger als 360° Umfang versehen ist
und daß die Schnellverriegelungsvorrichtung (10) aus einer
Gewindemutter mit entsprechend ausgebildetem Gewindegang
besteht.
9. Warnleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schnellverriegelungsvorrichtung (10)
mit dem vorderen Ende des Bolzens einen Bajonettverschluß
bilden.
10. Warnleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schnellverriegelungsvorrichtung (10)
aus einer Schnappaufnahme mit wenigstens zwei federnd
auseinanderspreizbaren Schenkeln (11, 12) besteht, die in ihrer
Ruhelage einen Spalt (13) zwischen sich begrenzen, durch den
beim Verriegeln des Bodenteils (4) bzw. der Stromquelle (27)
mit dem Oberteil (3) bzw. Basisteil (20) das vordere Ende des
Schaftes (9) des Bolzens (7) setzbar ist, wobei das vordere Ende
des Schaftes (9) sich nach vorne hin verjüngend ausgebildet ist
und im konischen Bereich des Schaftes (9) im wesentlichen quer
zu dessen Hauptachse und sektoral verlaufende Nuten (14)
gleicher Anzahl wie die der Schenkel (11, 12) aufweist, in
welche die wenigstens zwei Schenkel (11, 12) bei der
Verriegelung nach anfänglicher Aufweitung des zwischen ihnen
begrenzten Spaltes (13) federnd hineinschnappen und wobei der
Bolzen (7) zur Lösung der Verriegelung unter Aufweitung des
Spaltes (13) aus seiner Verriegelungslage heraus verdrehbar ist,
derart, daß die Rückstellktäfte der Schenkel (11, 12) der
Schnappaufnahme (10) dem Bolzen (7) dabei eine Schubkraft
verleihen, welche ihn nach außen drücken.
11. Warnleuchte nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schnappaufnahme (10) gebildet ist aus einem Rohrsegment mit einem
herausgetrennten Abschnitt der Seitenwandung, welcher den Spalt (13)
bildet.
12. Warnleuchte nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß
die Schnappaufnahme (10) aus einem zähelastischen Kunststoff mit
hohem Rückstellvermögen besteht.
13. Warnleuchte nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schaft (9) des Bolzens (7) an seinem vorderen
Ende in der senkrecht zur Achse der sektoral und parallel verlaufenden
Nuten (14) stehenden Ebene, in der die Längsachse des Bolzens (7)
liegt konisch nach vorne zuläuft und in der Ebene der Nuten (14) ballig
sich nach vorne hin verjüngend ausgebildet ist.
14. Warnleuchte nach einem der Ansprüche 5 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die Aufnahme (15) im Bodenteil (4) als eine mit
diesem verbundene Lagerbuchse ausgebildet ist.
15. Warnleuchte nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß der Bolzen (7) nur mit Hilfe des Ansatzes eines
Spezialwerkzeuges verdrehbar ist.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19522420A DE19522420A1 (de) | 1995-03-31 | 1995-06-21 | Warnleuchte |
| DE29605085U DE29605085U1 (de) | 1995-03-31 | 1996-03-22 | Warnleuchte |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19511735 | 1995-03-31 | ||
| DE19522420A DE19522420A1 (de) | 1995-03-31 | 1995-06-21 | Warnleuchte |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19522420A1 true DE19522420A1 (de) | 1996-10-10 |
Family
ID=7758197
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19522420A Withdrawn DE19522420A1 (de) | 1995-03-31 | 1995-06-21 | Warnleuchte |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19522420A1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US10449892B2 (en) | 2015-10-14 | 2019-10-22 | Thomas Kurt Stelzl | Signal light |
Citations (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE1845334U (de) * | 1961-09-18 | 1962-01-18 | Gerd Nissen | Tragbare elektrische warnleuchte zur erzeugung von dauerlicht und/oder blinklicht. |
| DE2636695A1 (de) * | 1976-08-14 | 1978-02-16 | Dorman Smith Traffic Products | Batteriegespeiste lampe |
| DE3940007C2 (de) * | 1989-12-02 | 1994-05-26 | Priesemuth W | Signalleuchteneinrichtung |
-
1995
- 1995-06-21 DE DE19522420A patent/DE19522420A1/de not_active Withdrawn
Patent Citations (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE1845334U (de) * | 1961-09-18 | 1962-01-18 | Gerd Nissen | Tragbare elektrische warnleuchte zur erzeugung von dauerlicht und/oder blinklicht. |
| DE2636695A1 (de) * | 1976-08-14 | 1978-02-16 | Dorman Smith Traffic Products | Batteriegespeiste lampe |
| DE3940007C2 (de) * | 1989-12-02 | 1994-05-26 | Priesemuth W | Signalleuchteneinrichtung |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US10449892B2 (en) | 2015-10-14 | 2019-10-22 | Thomas Kurt Stelzl | Signal light |
Similar Documents
| Publication | Publication Date | Title |
|---|---|---|
| EP1501453B2 (de) | Höhenverstellbares implantat zum einsetzen zwischen wirbelkörpern und handhabungswerkzeug | |
| EP0413012B1 (de) | Lösbare verbindungsvorrichtung für spielzeug-bauelemente | |
| EP2325502B1 (de) | Anordnung und Verfahren zum Verbinden eines Zubehörteils mit einem Operationstisch | |
| DE3213719C2 (de) | Vorrichtung zum Sperren der Drehbewegung einer Lenkspindel eines Kraftfahrzeugs | |
| EP0685098B1 (de) | Für demonstrations- und/oder schulungszwecke verwendbares funktionselement | |
| EP0011258A1 (de) | Vorrichtung zur äusseren Festlegung der Teile eines gebrochenen Knochens | |
| EP0563542A1 (de) | Vorrichtung zum lösbaren Verbinden von Teilen | |
| EP0623413A1 (de) | Schnellspannvorrichtung für Stichsägeblätter | |
| DE3926063A1 (de) | Justierbare befestigungsvorrichtung | |
| DE10104833A1 (de) | Magnetverschluss | |
| DE69107071T2 (de) | Plattenverbindungsvorrichtung, positive Sicherung und Zustandanzeigeeinrichtung. | |
| DE69612790T2 (de) | Bedienungstaste mit Verriegelung, insbesondere zur Bedienung einer elektrische Komponente | |
| DE102017222766A1 (de) | Unsymmetrischer Arretierbolzen mit unterschiedlichen Drehpositionen | |
| DE3102211A1 (de) | Vorrichtung zum loesbaren verbinden zweier hohlprofilkoerper | |
| DE3511070C2 (de) | ||
| DE102017116011B3 (de) | Steckachse für Zweiräder | |
| WO2011120651A1 (de) | Mastbefestigung für strassenleuchte | |
| DE102021117304A1 (de) | Schachteckenschalung | |
| DE19528901A1 (de) | Höhenverstellbarer Fuß für Küchengeräte oder Möbel | |
| DE10157582A1 (de) | Dynamoelektrische Maschine mit verkeilten Wicklungsstäben | |
| DE69816150T2 (de) | Automatische und mikrometrische, selbsthemmende Mutter | |
| DE19522420A1 (de) | Warnleuchte | |
| DE29605085U1 (de) | Warnleuchte | |
| EP0791759A1 (de) | Schnellverschluss | |
| DE2806417C2 (de) | Mehrkant-Schloßstift |
Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| 8136 | Disposal/non-payment of the fee for publication/grant |