[go: up one dir, main page]

DE19520186C2 - Polstereinheit für einen Rucksack - Google Patents

Polstereinheit für einen Rucksack

Info

Publication number
DE19520186C2
DE19520186C2 DE19520186A DE19520186A DE19520186C2 DE 19520186 C2 DE19520186 C2 DE 19520186C2 DE 19520186 A DE19520186 A DE 19520186A DE 19520186 A DE19520186 A DE 19520186A DE 19520186 C2 DE19520186 C2 DE 19520186C2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
backpack
upholstery
unit according
unit
mat
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE19520186A
Other languages
English (en)
Other versions
DE19520186A1 (de
Inventor
Michael Franke
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Deuter Sport GmbH
Original Assignee
Deuter Sport und Leder GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Deuter Sport und Leder GmbH filed Critical Deuter Sport und Leder GmbH
Priority to DE19520186A priority Critical patent/DE19520186C2/de
Priority to AT96108781T priority patent/ATE221330T1/de
Priority to DE59609495T priority patent/DE59609495D1/de
Priority to EP96108781A priority patent/EP0745340B1/de
Publication of DE19520186A1 publication Critical patent/DE19520186A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE19520186C2 publication Critical patent/DE19520186C2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45FTRAVELLING OR CAMP EQUIPMENT: SACKS OR PACKS CARRIED ON THE BODY
    • A45F3/00Travelling or camp articles; Sacks or packs carried on the body
    • A45F3/04Sacks or packs carried on the body by means of two straps passing over the two shoulders
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45FTRAVELLING OR CAMP EQUIPMENT: SACKS OR PACKS CARRIED ON THE BODY
    • A45F3/00Travelling or camp articles; Sacks or packs carried on the body
    • A45F3/12Shoulder-pads
    • A45F2003/122Back cushioning parts or details of backpacks, e.g. with ventilation
    • A45F2003/125Back cushioning parts or details of backpacks, e.g. with ventilation with ventilation

Landscapes

  • Portable Outdoor Equipment (AREA)
  • Purses, Travelling Bags, Baskets, Or Suitcases (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Polstereinheit für einen Rucksack gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
In der DE-OS 26 49 067 ist eine im Rückenbereich eines Rucksackes angeordnete Drahtgeflechtmatte aus Kunststoff beschrieben, die luftdurchlässig ist und einem Schwitzen im Rückenbereich vorbeugen soll. Diese Drahtgeflechtmatte kann mit einem luftdurchlässigen Stoff bezogen sein. Ein Problem einer derartigen Drahtgeflechtmatte besteht jedoch darin, daß Drahtenden des Geflechtes aus der Matte heraustreten und gegebenenfalls durch den Stoff hindurchtreten und zu Beschädigungen des Rucksackes oder der Kleidung des Rucksackträgers führen und/oder den Träger des Rucksackes selbst beeinträchtigen können.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Polstereinheit für einen Rucksack zu schaffen, bei der sichergestellt ist, daß bei gleichzeitiger Luftdurchlässigkeit keine Drahtenden der Geflechtmatte zu Beschädigungen bzw. Beeinträchtigungen führen können, selbst wenn sie die Schutzschicht durchdringen, und darüber hinaus Unebenheiten und Rauhigkeiten der Geflechtmatte federnd ausgeglichen werden.
Diese Aufgabe wird durch eine Polstereinheit gemäß dem Patentanspruch 1 gelöst.
Der wesentliche Vorteil der erfindungsgemäßen Polstereinheit besteht darin, daß Beschädigungen der Kleidung des Rucksackträgers und/oder Beeinträchtigungen des Rucksackträgers vermieden werden und daß gleichzeitig sichergestellt wird, daß die Polstereinheit in hohem Maße luftdurchlässig ist, so daß ein Schwitzen im Rückenbereich weitgehendst vermieden wird. Insbesondere ist die der Geflechtmatte zugewandte Seite so dicht, daß keine Drahtenden bzw. spitzen Abwinkelungen der die Geflechtmatte bildenden Drähte bzw. Fäden durch sie hindurchtreten können. Selbst wenn die genannten Drahtenden die genannte Seite eindrücken sollten, wird dies durch die Stützelemente federnd ausgeglichen, so daß die andere Seite eben bleibt.
Die Schutzschicht, die an der Geflechtmatte angeordnet ist und ein Hindurchtreten von Drahtenden bzw. von spitzwinkeligen Drahtverläufen dieser Geflechtmatte verhindert, weist eine luftdurchlässige erste Seite, eine luftdurchlässige zweite Seite und zwischen diesen Seiten angeordnete Stützelemente auf, die die erste und zweite Seite auf Abstand halten.
In den Unteransprüchen 2 bis 26 sind vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung erläutert.
Der Abstand zwischen diesen Schichten liegt vorzugsweise bei 0,2 bis 1,5 cm. Die Stützelemente weisen vorzugsweise die Form von Stützstäben auf, die in der Richtung der Normalen der ersten und zweiten Seite verlaufen.
Besonders bevorzugt umfaßt die vorliegende Polstereinheit eine Metall- oder Kunststoffplatte, die an der Rucksackrückenseite anliegt und vorzugsweise zur Anpassung an die Anatomie des Menschen dadurch konkav geformt ist, daß wenigstens eine, vorzugsweise jedoch zwei in Querrichtung verlaufende und in der Längsrichtung der Kunststoffplatte voneinander beabstandete Nähte vorgesehen sind, die die Netzschicht und damit die Polstereinheit zur Kunststoffplatte ziehen, so daß wegen der dadurch bewirkten Verkürzung der Geflechtmatte in der Längsrichtung eine konkave Krümmung der Kunststoffplatte und damit der gesamten Einheit erreicht wird. Zur Gewichtsersparung kann die Kunststoffplatte Aussparungen bzw. Löcher enthalten.
Im folgenden werden die Erfindung und deren Ausgestaltungen im Zusammenhang mit den Figuren näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Schnitt durch die erfindungsgemäße Polstereinheit;
Fig. 2 eine Aufsicht auf eine Polstereinheit;
Fig. 3 einen Längsschnitt durch die Polstereinheit der Fig. 2 und
Fig. 4 bis 6 Weiterbildungen der Erfindung.
Zu der Erfindung führten die folgenden Überlegungen. Bei der Verwendung einer relativ luftdurchlässigen Polsterschicht im Rückenbereich eines Rucksackes, deren Aufgabe darin besteht, zur Bildung eines Luft-Ventilationsraumes im Rückenbereich des Rucksackes einen Abstand von vorzugsweise 2-3 cm zwischen dem Rücken des Rucksackträgers und der Rucksackrückenwand zu schaffen, muß die Polsterschicht eine relativ große Steifigkeit besitzen, damit sie nicht zusammengepreßt wird und ihre Abstandsfunktion nicht verliert. Wenn die Polsterschicht die Form einer Geflechtmatte aufweist, können die relativ steifen Metall- oder Kunststoffdrähte bzw. -fäden, die die Geflechtmatte bilden oder spitzwinkelige Abbiegungen derselben, zur Seite des Rückens des Rucksackträgers hin vorstehen und Beschädigungen der Bekleidung des Rucksackträgers oder sogar Beeinträchtigungen des Rucksackträgers selbst bewirken. Um dies zu verhindern, wird die Geflechtmatte mit einer Schutzschicht kombiniert, die in hohem Maße luftdurchlässig und gleichzeitig so dicht und fest ist, daß die genannten Drahtenden bzw. Abwinkelungen nicht durch sie hindurchtreten können. Gleichzeitig kann diese Schutzschicht aber auch eine weitere Funktion erfüllen, die darin besteht, für die Behaglichkeit des Rucksackträgers unerwünschte Unebenheiten der Geflechtmatte wegen ihrer Flexibilität auszugleichen.
Gemäß Fig. 1 umfaßt die vorliegende Polstereinheit 1 in ihrer allgemeinsten Form eine vorzugsweise aus Kunststoff- oder Metalldrähten 7 gebildete luftdurchlässige Abstandsschicht bzw. Geflechtmatte 2, die vorzugsweise an ihren Außenrändern durch Erwärmen derart umgebogen ist, daß ihre äußeren Randbereiche 3 nach innen verlaufen, und eine luftdurchlässige Schutzschicht 4. Die erwähnte Umbiegung der äußeren Randbereiche erfolgt vorzugsweise an den sich gegenüberliegenden Längsrändern 5 der Geflechtmatte 2 und vorzugsweise auch an den sich gegenüberliegenden Querrändern 6 der Geflechtmatte 2. Durch die beschriebene Umbiegung der Randbereiche 3 wird einerseits eine Verdoppelung der Dicke der Außenkanten der Geflechtmatte 2 erreicht, so daß der Luftzutritt von den Längs- und Querrändern 5, 6 her in der Pfeilrichtung 8 besonders groß ist und daß andererseits nach außen weisende offene Drahtenden der Kunststoffdrähte 7 der Geflechtmatte 2 vermieden werden, so daß derartige Drahtenden nicht störend in Erscheinung treten können.
Die Geflechtmatte 2 kann die Form eines Gestrickes, Geflechtes oder Gewirkes aus Drähten aufweisen, wobei unter "Geflecht" auch die Anordnung von spiralförmig verlaufenden Drähten oder Fäden verstanden wird. Auch kann das Geflecht die Form einer Schicht aus Roßhaar aufweisen. Wichtig ist lediglich, daß das gebildete Geflecht die weiter oben genannte Abstandsfunktion zur Schaffung des Luft­ ventilationsraumes erfüllt.
Die Geflechtmatte 2 kann aus schlingenartig verlaufenden Kunststoffäden bzw. -drähten 7 bestehen, die an Überkreuzungspunkten, insbesondere an allen Überkreuzungspunkten, fest miteinander verbunden sind und unregelmäßig zwischen einer ersten Seite 21 und einer zweiten Seite 22 der Geflechtmatte 2 verlaufen. Die Dicke der vollständig luftdurchlässigen Geflechtmatte 2 beträgt vorzugsweise 1 bis 4 cm.
Die gesamte Polstereinheit 1 kann gemäß den gepunkteten Linien 40 der Fig. 2 in der Quer- und/oder Längsrichtung mehrfach durchnäht sein, so daß die gesamte Einheit biegefreundlich ist.
Die Schutzschicht 4 besteht allgemein gesagt aus einer luftdurchlässigen Materialschicht, die verhindert, daß beim Gebrauch beispielsweise durch Brüche entstehende freie Drahtenden oder relativ spitze Drahtschlingen in die Bekleidung des Rucksackträgers, und/oder den Rucksack beschädigender Weise oder den Rucksackträger selbst beeinträchtigender Weise nach außen treten. Gleichzeitig besteht ein wesentlicher Effekt der Schutzschicht 4 auch darin, Unebenheiten und Rauhigkeiten der Geflechtmatte 2 federnd auszugleichen.
Die Schutzschicht 4 kann aus einer Schicht bestehen, die eine luftdurchlässige erste Seite 41, eine davon beabstandete luftdurchlässige zweite Seite 42 und sogenannte Stützstäbe 43 aufweist, die in der Richtung der Normalen der ersten Seite 41 und der zweiten Seite 42 verlaufen und diese auf Abstand voneinander halten. Die Dicke dieser Schutzschicht 4 liegt bei etwa 1 cm.
In der aus der Fig. 1 ersichtlichen Weise ist die Schutzschicht 4 an der Geflechtmatte 2 so angeordnet, daß sie die Geflechtmatte 2 vorzugsweise allseitig, zumindest aber an der dem Rucksackträger zugewandten Seite umgibt. Die Schutzschicht 4 kann mit Hilfe einer luftdurchlässigen Deckschicht 11 umhüllt sein, so daß die Geflechtmatte 2, die Schutzschicht 4 und die Deckschicht 11 die Polstereinheit 1 bilden.
Gemäß den Fig. 2 und 3 ist die beschriebene Polstereinheit 1 vorzugsweise auf einer plattenförmigen Unterlage 9 befestigt, die vorzugsweise aus einem Metall- oder Kunststoffmaterial besteht. An den Rändern der Unterlage 9 ist eine Netzschicht 12 befestigt, derart, daß die Polstereinheit 1 in die zwischen der Unterlage 9 und der Netzschicht 12 gebildete Tasche einschiebbar ist. Es ist möglich, die Netzschicht 12 an den Randbereichen der Unterlage 9 zu vernähen (Nähte 10). Nach dem Einschieben der Polstereinheit 1 wird der noch nicht verschlossene Rand der Netzschicht 12 an der Unterlage 9 vernäht.
Um zur Anpassung an die menschliche Anatomie eine konkave Krümmung der Polstereinheit 1 und der an der Rucksackrückenwand 14 anliegenden Unterlage 9 zu erreichen, wird bevorzugt wenigstens eine in der Querrichtung der Polstereinheit 1 verlaufende Naht 15, die die Netzschicht 12 sowie die Polstereinheit 1 in Richtung auf die Unterlage 9 zieht, vorgesehen. Beim Einbringen dieser Naht 15, wird die Polstereinheit 1 an der der Unterlage 9 abgewandten Seite in ihrer Längsrichtung verkürzt. Dies hat zur Folge, daß die Unterlage 9 konkav gekrümmt wird. Vorzugsweise werden in der Längsrichtung voneinander beabstandet zwei Nähte 15, 15 in die Polstereinheit 1 eingebracht.
Um ein Rascheln bzw. Knistern zu verhindern, das entsteht, wenn die Drähte 7 der Geflechtmatte 2 insbesondere im Überlappungsbereich der Längs- und Querränder 5, 6 und/oder bei der Druckausübung auf die Schutzschicht 4 an dieser reiben, kann eine diese Geräuschentwicklung dämpfende Schicht 16 vorgesehen werden, die zwischen den sich überlappenden Bereichen der Ränder 5, 6 und/oder zwischen den Flächen der Geflechtmatte 2 und der Schutzschicht 4 vorgesehen ist (Fig. 1).
Am oberen Ende kann die Polstereinheit 1 ein sogenanntes Trägerherzteil als Haltebereich 30 aufweisen, an dem seitlich die Trägergurte 31, 32 befestigt sind. Im Bereich des Haltebereiches 30 ist die Polstereinheit 1 ausgespart, so daß der Haltebereich 30 zusammen mit der Netzschicht 12 an der Unterlage 9 vernäht ist.
Es ist auch denkbar, Polstereinheiten 1′, 1′′ und 1′′′ in der in der Fig. 4 dargestellten Weise an der Rucksackrückenseite 14 anzuordnen. Demgemäß befindet sich im unteren Bereich der Rucksackrückenseite 14 eine in etwa über die gesamte Querrichtung der Rucksackrückenseite 14 verlaufende Polstereinheit 1′′′, an die seitlich die Hüftflossen 17, 18 angesetzt sein können. Darüber befinden sich in der Querrichtung voneinander beabstandet zwei weitere Polstereinheiten 1′ und 1′′, die in der Längsrichtung ausgehend von der Polstereinheit 1′′′ zum oberen Ende der Rucksackrückenwand 14 bis etwa zu den Ansatzpunkten der Schultergurte verlaufen. Diese Ausführungsform eignet sich besonders für Trekkingrucksäcke, bei denen im oberen Bereich der Rucksackrückenwand 14 ein konkaver Verlauf und im unteren Bereich ein sich daran anschließender konvexer Bereich gewünscht werden. Dieser Verlauf wird durch die entsprechende Biegung der in der Längsrichtung des Rucksackes verlaufenden Stützstäbe 19, 20 erreicht, die vorzugsweise aus Aluminium bestehen. An der dem Rucksackträger zugewandten Seite können die Polstereinheiten 1′ und 1′′ durch in Querrichtung verlaufende Stützgurte 23 verbunden sein.
Es ist gemäß Fig. 5 auch denkbar, die Netzschicht 12 randseitig so an der Rucksackrückenwand 14 zu befestigen bzw. zu vernähen, daß zwischen der Rucksackrückenwand 14 und der Netzschicht 12 eine Tasche gebildet wird, in die die Polstereinheit 1 eingeschoben werden kann. Ferner kann gemäß Fig. 6 auch die Schutzschicht 12 selbst an der Rucksackrückenwand 14 zur Bildung einer Tasche randseitig befestigt, vorzugsweise vernäht werden, in die dann die Geflechtmatte 2 einschiebbar ist. Die Netzschicht 12 kann bei dieser Ausführungsform entfallen.
Es ist auch denkbar, die Schultergurte 31, 32 des Rucksackes und/oder die Hüftgurte 17, 19 auf ihren dem Rucksackträger zugewandten Seiten mit der vorliegenden luftdurchlässigen Polstereinheit 1 zu versehen.

Claims (27)

1. Polstereinheit für einen Rucksack mit einer luftdurchlässigen Geflechtmatte (2), wobei die Polstereinheit (1) an der Rucksackrückenseite (14) des Rucksackes befestigbar ist und zumindest an der einem Rucksackträger zugewandten Seite eine luftdurchlässige Schutzschicht (4) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzschicht (4) eine der Geflechtmatte (2) zugewandte, luftdurchlässige erste Seite (42), eine der Geflechtmatte (2) abgewandte, luftdurchlässige zweite Seite (41) und Stützelemente (43) aufweist, die die erste Seite (42) und die zweite Seite (41) voneinander beabstandet halten.
2. Polstereinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzschicht (4) die Geflechtmatte (2) an allen Seiten umgibt.
3. Polstereinheit nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützelemente (43) die Form von in der Richtung der Normalen der ersten und zweiten Seite verlaufenden Stützstäben aufweisen.
4. Polstereinheit nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützstäbe 0,2 bis 1,5 cm lang sind.
5. Polstereinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß sie an einer plattenförmigen Unterlage (9) befestigt ist.
6. Polstereinheit nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterlage (9) aus Metall oder Kunststoff besteht.
7. Polstereinheit nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterlage (9) Aussparungen aufweist.
8. Polstereinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Geflechtmatte (2) 1 bis 4 cm dick ist.
9. Polstereinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Geflechtmatte (2) aus Kunstoff- oder Metalldrähten oder aus Roßhaar besteht.
10. Polstereinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Geflechtmatte (2) die Form eines Gestrickes oder Gewirkes aufweist.
11. Polstereinheit nach einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Polstereinheit (1) zwischen der Unterlage (9) und einer Netzschicht (12) angeordnet ist, die an den Rändern der Unterlage (9) befestigt ist.
1. Polstereinheit nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß zur Erzielung einer konkaven Krümmung der Polstereinheit (1) in diese wenigstens eine in Querrichtung verlaufende Naht (15) eingebracht wird, die die Netzschicht (12) sowie die Polstereinheit (1) in Richtung auf die Unterlage (9) zieht.
13. Polstereinheit nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß in der Längsrichtung voneinander beabstandet zwei Nähte (15) eingebracht werden.
14. Polstereinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß eine geräuschdämpfende Schicht (16) zwischen Flächen der Geflechtmatte (2) und der Schutzschicht (4) vorgesehen ist.
15. Polstereinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Geflechtmatte (2) in Randbereichen zur Bildung von Überlappungsbereichen umgebogen ist.
16. Polstereinheit nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den überlappenden Bereichen eine geräuschdämpfende Schicht (16) angeordnet ist.
17. Polstereinheit nach einem der Ansprüche 5 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß ein Haltebereich (30) für die Trägergurte (31, 32) des Rucksackes an der Unterlage (9) in einem von der Polstereinheit (1) ausgesparten Bereich befestigt ist.
18. Polstereinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzschicht (4) mit einer luftdurchlässigen Deckschicht (11) umhüllt ist.
19. Rucksack mit einer Polstereinheit (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 18.
20. Rucksack mit zwei Polstereinheiten (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Polstereinheiten (1′, 1′′) an der Rucksackrückenseite (14) jeweils in der Längsrichtung verlaufen und in der Querrichtung voneinander beabstandet sind.
21. Rucksack nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Polstereinheiten (1′, 1′′) an der der Rucksackrückenwand (14) abgewandten Seite durch in Querrichtung verlaufende Stützgurte (23) miteinander verbunden sind.
22. Rucksack nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, daß unterhalb der beiden Polstereinheiten (1′, 1′′) eine sich in Querrichtung erstreckende weitere Polstereinheit (1′′′) angeordnet ist.
23. Rucksack nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß an der weiteren Polstereinheit Hüftflossen (17, 18) angesetzt sind.
24. Rucksack mit einer Polstereinheit (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Polstereinheit (1) in einer Tasche angeordnet ist, die durch eine an der Rucksackrückenseite (14) befestigte Netzschicht (12) gebildet ist.
25. Rucksack mit einer Polstereinheit (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Geflechtmatte (2) in einer Tasche angeordnet ist, die durch die an der Rucksackrückenseite (14) befestigte Schutzschicht (4) gebildet ist.
26. Schultergurte für einen Rucksack, gekennzeichnet durch eine Polstereinheit (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 17 an der dem Rucksackträger zugewandten Seite.
27. Hüftgurte für einen Rucksack, gekennzeichnet durch eine Polstereinheit (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 17 an der dem Rucksackträger zugewandten Seite.
DE19520186A 1995-06-01 1995-06-01 Polstereinheit für einen Rucksack Expired - Lifetime DE19520186C2 (de)

Priority Applications (4)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE19520186A DE19520186C2 (de) 1995-06-01 1995-06-01 Polstereinheit für einen Rucksack
AT96108781T ATE221330T1 (de) 1995-06-01 1996-05-31 Polstereinheit sowie rucksack, schultergurt und hüftgurt mit einer polstereinheit
DE59609495T DE59609495D1 (de) 1995-06-01 1996-05-31 Polstereinheit sowie Rucksack, Schultergurt und Hüftgurt mit einer Polstereinheit
EP96108781A EP0745340B1 (de) 1995-06-01 1996-05-31 Polstereinheit sowie Rucksack, Schultergurt und Hüftgurt mit einer Polstereinheit

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE19520186A DE19520186C2 (de) 1995-06-01 1995-06-01 Polstereinheit für einen Rucksack

Publications (2)

Publication Number Publication Date
DE19520186A1 DE19520186A1 (de) 1996-12-05
DE19520186C2 true DE19520186C2 (de) 1997-10-02

Family

ID=7763465

Family Applications (2)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE19520186A Expired - Lifetime DE19520186C2 (de) 1995-06-01 1995-06-01 Polstereinheit für einen Rucksack
DE59609495T Expired - Fee Related DE59609495D1 (de) 1995-06-01 1996-05-31 Polstereinheit sowie Rucksack, Schultergurt und Hüftgurt mit einer Polstereinheit

Family Applications After (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE59609495T Expired - Fee Related DE59609495D1 (de) 1995-06-01 1996-05-31 Polstereinheit sowie Rucksack, Schultergurt und Hüftgurt mit einer Polstereinheit

Country Status (3)

Country Link
EP (1) EP0745340B1 (de)
AT (1) ATE221330T1 (de)
DE (2) DE19520186C2 (de)

Families Citing this family (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US5890640A (en) * 1996-08-14 1999-04-06 K-2 Corporation Internal frame pack with load-responsive spring rods
FR2770755B1 (fr) * 1997-11-12 2000-02-04 Florent Magnin Sac a dos ergonomique
GB2530760B (en) * 2014-09-30 2020-12-16 Equip Outdoor Tech Ltd A rucksack

Family Cites Families (6)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US3964653A (en) * 1973-07-16 1976-06-22 Tote Pak Co. Padded carrying strap construction
DE2649067A1 (de) * 1976-10-28 1978-05-03 Erich Dipl Ing Lehmann Rucksack
US4324012A (en) * 1980-06-16 1982-04-13 Cannaday Sheridan S Cushioning devices
DE8516418U1 (de) * 1985-06-05 1986-10-02 Deuter Industriewerke Ag, 8900 Augsburg Rucksack mit Polster
DE8622768U1 (de) * 1986-08-25 1986-12-04 Hayler KG GmbH & Co, 8000 München Rucksack
DE19511477B4 (de) * 1994-03-29 2005-12-08 Gerd Bernhard Rucksack mit einem Rückenpolster

Also Published As

Publication number Publication date
EP0745340B1 (de) 2002-07-31
DE59609495D1 (de) 2002-09-05
DE19520186A1 (de) 1996-12-05
ATE221330T1 (de) 2002-08-15
EP0745340A1 (de) 1996-12-04

Similar Documents

Publication Publication Date Title
DE68905687T2 (de) Kopfbaenderung.
DE60319402T2 (de) Rückenstütze mit konvexer oberfläche zur unterstützung der muskulatur
DE69908491T2 (de) Integralhelm
DE10017852A1 (de) Verbessertes kühlendes Kleidungsstück für Personen
DE102017112759A1 (de) Rucksack
DE112022001145T5 (de) Uhrarmbänder mit klettverschlüssen
DE2655672A1 (de) Verfahren zur herstellung von matratzen
DE1923368A1 (de) Schluepfer mit Strumpfhalterung
DE19520186C2 (de) Polstereinheit für einen Rucksack
DE19735806B4 (de) Rucksack mit einer Einrichtung zur Belüftung des Rückenbereiches
DE29803417U1 (de) Kreuzstützbandage
DE69808081T2 (de) Kugel- und stichschutzjacke
DE60200808T2 (de) Verbesserter Rucksack
WO2007104507A1 (de) Sitzbefestigungssystem sowie schlauchförmiges befestigungsband
EP0882669B1 (de) Satteldecke
DE20313788U1 (de) Fahrradsattel
DE102018124825B4 (de) Sattelunterlage für ein Pferd
DE19846795A1 (de) Polsterteil, insbesondere für Kraftfahrzeugsitze
DE19526764C2 (de) Rucksack mit einer Einrichtung zur Erzeugung eines Belüftungsraumes zwischen der Rucksackrückenwand und dem Rücken des Rucksackträgers
EP2027890A2 (de) Auffanggurt mit Schichtaufbau
AT371677B (de) Rucksack
DE69907359T2 (de) Rucksack mit einstückigem Polster für die Schulterblätter
DE4436423C2 (de) Funktionelle Lumbalbandage
DE102013011435B4 (de) Sicherheitsgurt für Personen
EP1052652A2 (de) Röntgenschutzbekleidung

Legal Events

Date Code Title Description
OP8 Request for examination as to paragraph 44 patent law
D2 Grant after examination
8364 No opposition during term of opposition
R082 Change of representative
R081 Change of applicant/patentee

Owner name: DEUTER SPORT GMBH, DE

Free format text: FORMER OWNER: DEUTER SPORT UND LEDER GMBH, 86156 AUGSBURG, DE

Effective date: 20141014

R071 Expiry of right