DE19520186C2 - Polstereinheit für einen Rucksack - Google Patents
Polstereinheit für einen RucksackInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Polstereinheit für einen
Rucksack gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
In der DE-OS 26 49 067 ist eine im Rückenbereich eines
Rucksackes angeordnete Drahtgeflechtmatte aus Kunststoff
beschrieben, die luftdurchlässig ist und einem Schwitzen im
Rückenbereich vorbeugen soll. Diese Drahtgeflechtmatte kann
mit einem luftdurchlässigen Stoff bezogen sein. Ein Problem
einer derartigen Drahtgeflechtmatte besteht jedoch darin,
daß Drahtenden des Geflechtes aus der Matte heraustreten
und gegebenenfalls durch den Stoff hindurchtreten und zu
Beschädigungen des Rucksackes oder der Kleidung des
Rucksackträgers führen und/oder den Träger des Rucksackes
selbst beeinträchtigen können.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine
Polstereinheit für einen Rucksack zu schaffen, bei der
sichergestellt ist, daß bei gleichzeitiger
Luftdurchlässigkeit keine Drahtenden der Geflechtmatte zu
Beschädigungen bzw. Beeinträchtigungen führen können,
selbst wenn sie die Schutzschicht durchdringen, und darüber
hinaus Unebenheiten und Rauhigkeiten der Geflechtmatte
federnd ausgeglichen werden.
Diese Aufgabe wird durch eine Polstereinheit gemäß dem
Patentanspruch 1 gelöst.
Der wesentliche Vorteil der erfindungsgemäßen
Polstereinheit besteht darin, daß Beschädigungen der
Kleidung des Rucksackträgers und/oder Beeinträchtigungen
des Rucksackträgers vermieden werden und daß gleichzeitig
sichergestellt wird, daß die Polstereinheit in hohem Maße
luftdurchlässig ist, so daß ein Schwitzen im Rückenbereich
weitgehendst vermieden wird. Insbesondere ist die der
Geflechtmatte zugewandte Seite so dicht, daß keine
Drahtenden bzw. spitzen Abwinkelungen der die Geflechtmatte
bildenden Drähte bzw. Fäden durch sie hindurchtreten
können. Selbst wenn die genannten Drahtenden die genannte
Seite eindrücken sollten, wird dies durch die Stützelemente
federnd ausgeglichen, so daß die andere Seite eben bleibt.
Die Schutzschicht, die an der Geflechtmatte angeordnet ist
und ein Hindurchtreten von Drahtenden bzw. von
spitzwinkeligen Drahtverläufen dieser Geflechtmatte
verhindert, weist eine luftdurchlässige erste Seite, eine
luftdurchlässige zweite Seite und zwischen diesen Seiten
angeordnete Stützelemente auf, die die erste und zweite
Seite auf Abstand halten.
In den Unteransprüchen 2 bis 26 sind vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung erläutert.
Der Abstand zwischen diesen Schichten liegt vorzugsweise
bei 0,2 bis 1,5 cm. Die Stützelemente weisen vorzugsweise
die Form von Stützstäben auf, die in der Richtung der
Normalen der ersten und zweiten Seite verlaufen.
Besonders bevorzugt umfaßt die vorliegende Polstereinheit
eine Metall- oder Kunststoffplatte, die an der
Rucksackrückenseite anliegt und vorzugsweise zur Anpassung
an die Anatomie des Menschen dadurch konkav geformt ist,
daß wenigstens eine, vorzugsweise jedoch zwei in
Querrichtung verlaufende und in der Längsrichtung der
Kunststoffplatte voneinander beabstandete Nähte vorgesehen
sind, die die Netzschicht und damit die Polstereinheit zur
Kunststoffplatte ziehen, so daß wegen der dadurch bewirkten
Verkürzung der Geflechtmatte in der Längsrichtung eine
konkave Krümmung der Kunststoffplatte und damit der
gesamten Einheit erreicht wird. Zur Gewichtsersparung kann
die Kunststoffplatte Aussparungen bzw. Löcher enthalten.
Im folgenden werden die Erfindung und deren Ausgestaltungen
im Zusammenhang mit den Figuren näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Schnitt durch die erfindungsgemäße
Polstereinheit;
Fig. 2 eine Aufsicht auf eine Polstereinheit;
Fig. 3 einen Längsschnitt durch die Polstereinheit
der Fig. 2 und
Fig. 4 bis 6 Weiterbildungen der Erfindung.
Zu der Erfindung führten die folgenden Überlegungen. Bei
der Verwendung einer relativ luftdurchlässigen
Polsterschicht im Rückenbereich eines Rucksackes, deren
Aufgabe darin besteht, zur Bildung eines Luft-Ventilationsraumes
im Rückenbereich des Rucksackes einen
Abstand von vorzugsweise 2-3 cm zwischen dem Rücken des
Rucksackträgers und der Rucksackrückenwand zu schaffen, muß
die Polsterschicht eine relativ große Steifigkeit besitzen,
damit sie nicht zusammengepreßt wird und ihre
Abstandsfunktion nicht verliert. Wenn die Polsterschicht
die Form einer Geflechtmatte aufweist, können die relativ
steifen Metall- oder Kunststoffdrähte bzw. -fäden, die die
Geflechtmatte bilden oder spitzwinkelige Abbiegungen
derselben, zur Seite des Rückens des Rucksackträgers hin
vorstehen und Beschädigungen der Bekleidung des
Rucksackträgers oder sogar Beeinträchtigungen des
Rucksackträgers selbst bewirken. Um dies zu verhindern,
wird die Geflechtmatte mit einer Schutzschicht kombiniert,
die in hohem Maße luftdurchlässig und gleichzeitig so dicht
und fest ist, daß die genannten Drahtenden bzw.
Abwinkelungen nicht durch sie hindurchtreten können.
Gleichzeitig kann diese Schutzschicht aber auch eine
weitere Funktion erfüllen, die darin besteht, für die
Behaglichkeit des Rucksackträgers unerwünschte Unebenheiten
der Geflechtmatte wegen ihrer Flexibilität auszugleichen.
Gemäß Fig. 1 umfaßt die vorliegende Polstereinheit 1 in
ihrer allgemeinsten Form eine vorzugsweise aus Kunststoff-
oder Metalldrähten 7 gebildete luftdurchlässige
Abstandsschicht bzw. Geflechtmatte 2, die vorzugsweise an
ihren Außenrändern durch Erwärmen derart umgebogen ist, daß
ihre äußeren Randbereiche 3 nach innen verlaufen, und eine
luftdurchlässige Schutzschicht 4. Die erwähnte Umbiegung
der äußeren Randbereiche erfolgt vorzugsweise an den sich
gegenüberliegenden Längsrändern 5 der Geflechtmatte 2 und
vorzugsweise auch an den sich gegenüberliegenden
Querrändern 6 der Geflechtmatte 2. Durch die beschriebene
Umbiegung der Randbereiche 3 wird einerseits eine
Verdoppelung der Dicke der Außenkanten der Geflechtmatte 2
erreicht, so daß der Luftzutritt von den Längs- und
Querrändern 5, 6 her in der Pfeilrichtung 8 besonders groß
ist und daß andererseits nach außen weisende offene
Drahtenden der Kunststoffdrähte 7 der Geflechtmatte 2
vermieden werden, so daß derartige Drahtenden nicht störend
in Erscheinung treten können.
Die Geflechtmatte 2 kann die Form eines Gestrickes,
Geflechtes oder Gewirkes aus Drähten aufweisen, wobei unter
"Geflecht" auch die Anordnung von spiralförmig verlaufenden
Drähten oder Fäden verstanden wird. Auch kann das Geflecht
die Form einer Schicht aus Roßhaar aufweisen. Wichtig ist
lediglich, daß das gebildete Geflecht die weiter oben
genannte Abstandsfunktion zur Schaffung des Luft
ventilationsraumes erfüllt.
Die Geflechtmatte 2 kann aus schlingenartig verlaufenden
Kunststoffäden bzw. -drähten 7 bestehen, die an
Überkreuzungspunkten, insbesondere an allen
Überkreuzungspunkten, fest miteinander verbunden sind und
unregelmäßig zwischen einer ersten Seite 21 und einer
zweiten Seite 22 der Geflechtmatte 2 verlaufen. Die Dicke
der vollständig luftdurchlässigen Geflechtmatte 2 beträgt
vorzugsweise 1 bis 4 cm.
Die gesamte Polstereinheit 1 kann gemäß den gepunkteten
Linien 40 der Fig. 2 in der Quer- und/oder Längsrichtung
mehrfach durchnäht sein, so daß die gesamte Einheit
biegefreundlich ist.
Die Schutzschicht 4 besteht allgemein gesagt aus einer
luftdurchlässigen Materialschicht, die verhindert, daß beim
Gebrauch beispielsweise durch Brüche entstehende freie
Drahtenden oder relativ spitze Drahtschlingen in die
Bekleidung des Rucksackträgers, und/oder den Rucksack
beschädigender Weise oder den Rucksackträger selbst
beeinträchtigender Weise nach außen treten. Gleichzeitig
besteht ein wesentlicher Effekt der Schutzschicht 4 auch
darin, Unebenheiten und Rauhigkeiten der Geflechtmatte 2
federnd auszugleichen.
Die Schutzschicht 4 kann aus einer Schicht bestehen, die
eine luftdurchlässige erste Seite 41, eine davon
beabstandete luftdurchlässige zweite Seite 42 und
sogenannte Stützstäbe 43 aufweist, die in der Richtung der
Normalen der ersten Seite 41 und der zweiten Seite 42
verlaufen und diese auf Abstand voneinander halten. Die
Dicke dieser Schutzschicht 4 liegt bei etwa 1 cm.
In der aus der Fig. 1 ersichtlichen Weise ist die
Schutzschicht 4 an der Geflechtmatte 2 so angeordnet, daß
sie die Geflechtmatte 2 vorzugsweise allseitig, zumindest
aber an der dem Rucksackträger zugewandten Seite umgibt.
Die Schutzschicht 4 kann mit Hilfe einer luftdurchlässigen
Deckschicht 11 umhüllt sein, so daß die Geflechtmatte 2,
die Schutzschicht 4 und die Deckschicht 11 die
Polstereinheit 1 bilden.
Gemäß den Fig. 2 und 3 ist die beschriebene
Polstereinheit 1 vorzugsweise auf einer plattenförmigen
Unterlage 9 befestigt, die vorzugsweise aus einem Metall-
oder Kunststoffmaterial besteht. An den Rändern der
Unterlage 9 ist eine Netzschicht 12 befestigt, derart, daß
die Polstereinheit 1 in die zwischen der Unterlage 9 und
der Netzschicht 12 gebildete Tasche einschiebbar ist. Es
ist möglich, die Netzschicht 12 an den Randbereichen der
Unterlage 9 zu vernähen (Nähte 10). Nach dem Einschieben
der Polstereinheit 1 wird der noch nicht verschlossene Rand
der Netzschicht 12 an der Unterlage 9 vernäht.
Um zur Anpassung an die menschliche Anatomie eine konkave
Krümmung der Polstereinheit 1 und der an der
Rucksackrückenwand 14 anliegenden Unterlage 9 zu erreichen,
wird bevorzugt wenigstens eine in der Querrichtung der
Polstereinheit 1 verlaufende Naht 15, die die Netzschicht
12 sowie die Polstereinheit 1 in Richtung auf die Unterlage
9 zieht, vorgesehen. Beim Einbringen dieser Naht 15, wird
die Polstereinheit 1 an der der Unterlage 9 abgewandten
Seite in ihrer Längsrichtung verkürzt. Dies hat zur Folge,
daß die Unterlage 9 konkav gekrümmt wird. Vorzugsweise
werden in der Längsrichtung voneinander beabstandet zwei
Nähte 15, 15 in die Polstereinheit 1 eingebracht.
Um ein Rascheln bzw. Knistern zu verhindern, das entsteht,
wenn die Drähte 7 der Geflechtmatte 2 insbesondere im
Überlappungsbereich der Längs- und Querränder 5, 6 und/oder
bei der Druckausübung auf die Schutzschicht 4 an dieser
reiben, kann eine diese Geräuschentwicklung dämpfende
Schicht 16 vorgesehen werden, die zwischen den sich
überlappenden Bereichen der Ränder 5, 6 und/oder zwischen
den Flächen der Geflechtmatte 2 und der Schutzschicht 4
vorgesehen ist (Fig. 1).
Am oberen Ende kann die Polstereinheit 1 ein sogenanntes
Trägerherzteil als Haltebereich 30 aufweisen, an dem
seitlich die Trägergurte 31, 32 befestigt sind. Im Bereich
des Haltebereiches 30 ist die Polstereinheit 1 ausgespart,
so daß der Haltebereich 30 zusammen mit der Netzschicht 12
an der Unterlage 9 vernäht ist.
Es ist auch denkbar, Polstereinheiten 1′, 1′′ und 1′′′ in
der in der Fig. 4 dargestellten Weise an der
Rucksackrückenseite 14 anzuordnen. Demgemäß befindet sich
im unteren Bereich der Rucksackrückenseite 14 eine in etwa
über die gesamte Querrichtung der Rucksackrückenseite 14
verlaufende Polstereinheit 1′′′, an die seitlich die
Hüftflossen 17, 18 angesetzt sein können. Darüber befinden
sich in der Querrichtung voneinander beabstandet zwei
weitere Polstereinheiten 1′ und 1′′, die in der
Längsrichtung ausgehend von der Polstereinheit 1′′′ zum
oberen Ende der Rucksackrückenwand 14 bis etwa zu den
Ansatzpunkten der Schultergurte verlaufen. Diese
Ausführungsform eignet sich besonders für
Trekkingrucksäcke, bei denen im oberen Bereich der
Rucksackrückenwand 14 ein konkaver Verlauf und im unteren
Bereich ein sich daran anschließender konvexer Bereich
gewünscht werden. Dieser Verlauf wird durch die
entsprechende Biegung der in der Längsrichtung des
Rucksackes verlaufenden Stützstäbe 19, 20 erreicht, die
vorzugsweise aus Aluminium bestehen. An der dem
Rucksackträger zugewandten Seite können die
Polstereinheiten 1′ und 1′′ durch in Querrichtung
verlaufende Stützgurte 23 verbunden sein.
Es ist gemäß Fig. 5 auch denkbar, die Netzschicht 12
randseitig so an der Rucksackrückenwand 14 zu befestigen
bzw. zu vernähen, daß zwischen der Rucksackrückenwand 14
und der Netzschicht 12 eine Tasche gebildet wird, in die
die Polstereinheit 1 eingeschoben werden kann. Ferner kann
gemäß Fig. 6 auch die Schutzschicht 12 selbst an der
Rucksackrückenwand 14 zur Bildung einer Tasche randseitig
befestigt, vorzugsweise vernäht werden, in die dann die
Geflechtmatte 2 einschiebbar ist. Die Netzschicht 12 kann
bei dieser Ausführungsform entfallen.
Es ist auch denkbar, die Schultergurte 31, 32 des
Rucksackes und/oder die Hüftgurte 17, 19 auf ihren dem
Rucksackträger zugewandten Seiten mit der vorliegenden
luftdurchlässigen Polstereinheit 1 zu versehen.
Claims (27)
1. Polstereinheit für einen Rucksack mit einer
luftdurchlässigen Geflechtmatte (2), wobei die
Polstereinheit (1) an der Rucksackrückenseite (14)
des Rucksackes befestigbar ist und zumindest an der
einem Rucksackträger zugewandten Seite eine
luftdurchlässige Schutzschicht (4) aufweist, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schutzschicht (4) eine der
Geflechtmatte (2) zugewandte, luftdurchlässige erste
Seite (42), eine der Geflechtmatte (2) abgewandte,
luftdurchlässige zweite Seite (41) und Stützelemente
(43) aufweist, die die erste Seite (42) und die
zweite Seite (41) voneinander beabstandet halten.
2. Polstereinheit nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schutzschicht (4) die
Geflechtmatte (2) an allen Seiten umgibt.
3. Polstereinheit nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stützelemente (43) die Form
von in der Richtung der Normalen der ersten und
zweiten Seite verlaufenden Stützstäben aufweisen.
4. Polstereinheit nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stützstäbe 0,2 bis 1,5 cm
lang sind.
5. Polstereinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß sie an einer
plattenförmigen Unterlage (9) befestigt ist.
6. Polstereinheit nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Unterlage (9) aus Metall oder
Kunststoff besteht.
7. Polstereinheit nach Anspruch 5 oder 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Unterlage (9) Aussparungen
aufweist.
8. Polstereinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Geflechtmatte (2) 1
bis 4 cm dick ist.
9. Polstereinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Geflechtmatte (2) aus
Kunstoff- oder Metalldrähten oder aus Roßhaar
besteht.
10. Polstereinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Geflechtmatte (2) die
Form eines Gestrickes oder Gewirkes aufweist.
11. Polstereinheit nach einem der Ansprüche 5 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die Polstereinheit (1)
zwischen der Unterlage (9) und einer Netzschicht (12)
angeordnet ist, die an den Rändern der Unterlage (9)
befestigt ist.
1. Polstereinheit nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, daß zur Erzielung einer konkaven
Krümmung der Polstereinheit (1) in diese wenigstens
eine in Querrichtung verlaufende Naht (15)
eingebracht wird, die die Netzschicht (12) sowie die
Polstereinheit (1) in Richtung auf die Unterlage (9)
zieht.
13. Polstereinheit nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, daß in der Längsrichtung voneinander
beabstandet zwei Nähte (15) eingebracht werden.
14. Polstereinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß eine geräuschdämpfende
Schicht (16) zwischen Flächen der Geflechtmatte (2)
und der Schutzschicht (4) vorgesehen ist.
15. Polstereinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die Geflechtmatte (2) in
Randbereichen zur Bildung von Überlappungsbereichen
umgebogen ist.
16. Polstereinheit nach Anspruch 15, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen den überlappenden
Bereichen eine geräuschdämpfende Schicht (16)
angeordnet ist.
17. Polstereinheit nach einem der Ansprüche 5 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, daß ein Haltebereich (30) für
die Trägergurte (31, 32) des Rucksackes an der
Unterlage (9) in einem von der Polstereinheit (1)
ausgesparten Bereich befestigt ist.
18. Polstereinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzschicht (4) mit
einer luftdurchlässigen Deckschicht (11) umhüllt ist.
19. Rucksack mit einer Polstereinheit (1) nach einem der
Ansprüche 1 bis 18.
20. Rucksack mit zwei Polstereinheiten (1) nach einem der
Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die
Polstereinheiten (1′, 1′′) an der Rucksackrückenseite
(14) jeweils in der Längsrichtung verlaufen und in
der Querrichtung voneinander beabstandet sind.
21. Rucksack nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet,
daß die Polstereinheiten (1′, 1′′) an der der
Rucksackrückenwand (14) abgewandten Seite durch in
Querrichtung verlaufende Stützgurte (23) miteinander
verbunden sind.
22. Rucksack nach Anspruch 20 oder 21, dadurch
gekennzeichnet, daß unterhalb der beiden
Polstereinheiten (1′, 1′′) eine sich in Querrichtung
erstreckende weitere Polstereinheit (1′′′) angeordnet
ist.
23. Rucksack nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet,
daß an der weiteren Polstereinheit Hüftflossen (17,
18) angesetzt sind.
24. Rucksack mit einer Polstereinheit (1) nach einem der
Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die
Polstereinheit (1) in einer Tasche angeordnet ist,
die durch eine an der Rucksackrückenseite (14)
befestigte Netzschicht (12) gebildet ist.
25. Rucksack mit einer Polstereinheit (1) nach einem der
Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Geflechtmatte (2) in einer Tasche angeordnet ist, die
durch die an der Rucksackrückenseite (14) befestigte
Schutzschicht (4) gebildet ist.
26. Schultergurte für einen Rucksack, gekennzeichnet
durch eine Polstereinheit (1) nach einem der
Ansprüche 1 bis 17 an der dem Rucksackträger
zugewandten Seite.
27. Hüftgurte für einen Rucksack, gekennzeichnet durch
eine Polstereinheit (1) nach einem der Ansprüche 1
bis 17 an der dem Rucksackträger zugewandten Seite.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
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| 8364 | No opposition during term of opposition | ||
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| R081 | Change of applicant/patentee |
Owner name: DEUTER SPORT GMBH, DE Free format text: FORMER OWNER: DEUTER SPORT UND LEDER GMBH, 86156 AUGSBURG, DE Effective date: 20141014 |
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| R071 | Expiry of right |