DE19520755A1 - Vorrichtung zum Ausbessern von Schadstellen in Kanälen, Rohrleitungen oder dergleichen - Google Patents
Vorrichtung zum Ausbessern von Schadstellen in Kanälen, Rohrleitungen oder dergleichenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Ausbessern von Schadstellen in Kanälen,
Rohrleitungen oder dergleichen.
Es sind Vorrichtungen dieser Art bekannt, bei denen ein selbstfahrender oder mit Seilen im
Kanal verfahrbarer Kanalsanierungsroboter eine Tragvorrichtung für verschiedene
Sanierungswerkzeuge bildet. Diese Werkzeuge, insbesondere eine Spachteleinrichtung, lassen
sich nach Positionierung des Roboters im Schadstellenbereich vom Kanaläußeren aus steuern.
Für die Reparatur von Schadstellen im Bereich des Anschlusses eines Nebenkanals an einen
Hauptkanal sind Kanalsanierungsvorrichtungen bekanntgeworden, bei denen der im
Hauptkanal verfahr- und positionierbare Kanalsanierungsroboter eine Tragvorrichtung für
einen im Bereich des Nebenkanalanschlusses an die Wandung des Hauptkanals anlegbaren
Schild bildet. Der Schild trägt seinerseits einen in den Nebenkanal einbringbaren, aufweitbaren
Dehnkörper. Im aufgeweiteten Zustand liegt dieser Dehnkörper gegen die Wandung des
Nebenkanals an und bildet dann zusammen mit dem Schild eine Schalung, die eine in diese
Schalung eingebrachte viskose Dichtmasse stützt, welche nach ihrem Aushärten die
wiederhergestellten, vorher schadhaften Kanalwandungsbereiche bildet.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit die von Vorrichtungen der beschriebenen Art
verwendete viskose aushärtbare Dichtmasse vom Kanaläußeren aus über Schläuche oder
andere bewegliche Leitungen dem Kanalsanierungsgerät zuzuführen. Diese Lösung ist aber
nicht nur aufwendig, sondern auch in vielerlei Hinsicht nachteilig. Das Nachziehen von
Leitungen schränkt die Manövrierfähigkeit des Roboters im Kanal erheblich ein. Da der
Roboter über eine beträchtliche Länge, beispielsweise 80 Meter, in den Kanal einfährt, müssen
die Zuführleitungen für die Spachtel- oder Dichtmasse sehr lang sein.
Die zähe Reparaturmasse durch derart lange Leitungen zu drücken bereitet erhebliche
Probleme. Zähe, insbesondere tixotrope Medien bewirken einen geschwindigkeitsabhängigen
Druckverlust bei jeder Bewegung in der Leitung. Bingham′sche Flüssigkeiten - um solche
handelt es sich bei den Reparaturmassen meist - erfordern einen von Null verschiedenen
Startdruck, um überhaupt Bewegungen zuzulassen. Die Zahlenwerte für Viskosität und
Schubspannung in der Reparaturmasse variieren stark mit der Leitungsgeometrie, der
Temperatur und dem genauen Zustand der oft körnige Anteile enthaltenden Reparaturmasse.
Bei diesen Unwägbarkeiten ist der Gerätebediener, der oft 30 bis 80 Meter von der Schadstelle
entfernt an den Steuergeräten sitzt, in der Regel damit überfordert, den Förderdruck für die
Reparaturmasse so einzustellen, daß diese Masse mit dem erforderlichen Druck im Bereich der
Spachteleinrichtung bzw. der mit einem Schild und einem Dehnkörper gebildeten Schalung
ankommt. Gerade bei den mit Schalungen arbeitenden Vorrichtungen ist die Einhaltung
bestimmter Druckbereiche beim Verpressen der Dichtmasse besonders wichtig. Der Druck
muß wenigstens so hoch sein, daß gewährleistet ist, daß die Dichtmasse alle schadhaften
Kanalwandungsbereiche vollständig ausfüllt. Der Druck darf aber nicht so hoch sein, daß er die
schadhaften und brüchigen Kanalwandbereiche zu hoch belastet.
Zum Stand der Technik gehören bereits Lösungen, bei denen auf Zuleitungen von außen
verzichtet und die Reparaturmasse am Kanalsanierungsgerät mitgeführt wird.
Aus der DE-OS 36 18 963 ist eine mit Schild und Dehnkörper ausgestattete
Kanalsanierungsvorrichtung bekannt, bei der die Reparaturmasse um den zunächst schlaffen
Dehnkörper herum angeordnet und dann zusammen mit diesem in den Nebenkanal eingefahren
wird. Beim Aufweiten des Dehnkörpers drückt dieser die Reparaturmasse radial gegen die
schadhafte Kanalwand. Hier wird also die Reparaturmasse offen am Kanalsanierungsgerät
mitgeführt. Dies bietet den Nachteil, daß die Masse verschmutzen kann, worunter
möglicherweise die Qualität der Reparatur leidet. Ein weiterer Nachteil liegt darin, daß nur
Reparaturmasse für eine einzige Schadstelle mitgeführt werden kann.
Mit der EP-PS 211 825 ist eine Kanalsanierungsvorrichtung bekannt geworden, bei der
Spachtelmasse in einem am Sanierungsfahrzeug abnehmbar befestigten Rohr aufgenommen ist,
das durch einen in seinem Inneren frei beweglichen, über eine Leitung mit Druckluft
beaufschlagbaren Kolben in die Spachtelvorrichtung hinein entleerbar ist.
Die DE-OS 42 04 174 offenbart eine als sogenannter Packer ausgebildete
Sanierungsvorrichtung, bei der dem Packer zum Einbringen der aushärtbaren Dichtmasse in den
Schalungsraum ein diese Masse aufnehmender Zylinder zugeordnet ist, der einen zum
Ausbringen der Dichtmasse beweglichen Kolben aufweist, welcher durch eine zweite Kolben-
Zylindereinheit kraftbeaufschlagbar ist.
Schließlich ist aus der EP-OS 621 434 ein Kanalsanierungsgerät bekannt, bei dem die
Spachtelmasse in einer Kartusche am Sanierungsfahrzeug mitgeführt wird.
Alle diese Lösungen weisen Nachteile auf. Die Bevorratung in einer Kartusche mit direkt
pneumatisch oder hydraulisch angetriebenem Ausdruckzylinder kann durch Leckage zu einer
Vermischung des Antriebsmediums (Luft, Hydraulikflüssigkeit) mit der Reparaturmasse
führen. Ein kontrolliertes Ausbringen der reinen Dichtmasse wird hierdurch zumindest
erschwert.
Die Mitführung der Reparaturmasse in einem Zylinder mit Antrieb über eine Pumpe vermeidet
die Probleme der Leckage zwischen Antriebsmedium und Dichtmasse, bedingt aber große
Baulängen. Angesichts des knappen Platzes im Kanal sind hier Zugeständnisse beim
mitgeführten Volumen der Reparaturmasse unumgänglich.
Bei der Ausbringung von Reparaturmasse durch Kolbendruck ist in jedem Fall, unabhängig
davon, ob der Kolben direkt oder indirekt angetrieben wird, eine erhöhte Reibung oder sogar
Beschädigung der Zylinderlaufbahn durch körnige Reparaturmassen, z. B. sandhaltiger Mörtel,
zu erwarten.
Von diesem Stand der Technik ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, für ein
mit Schild und Dehnkörper bzw. mit einer Spachteleinrichtung ausgestattetes
Kanalsanierungsgerät eine Lösung für die Versorgung des Geräts mit Reparaturmasse
aufzufinden, die die aufgezeigten Nachteile nicht aufweist.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß für eine mit Schild und Dehnkörper
ausgestattete Vorrichtung mit den im Anspruch 1, für eine mit einer Spachteleinrichtung
ausgestattete Vorrichtung mit den im Anspruch 2 angegebenen Maßnahmen und Merkmalen.
Vorteilhafte weitere Ausbildungen der erfindungsgemäßen Vorrichtungen sind in den
Unteransprüchen angegeben.
Die wesentlichen Vorteile der Vorrichtungen nach der Erfindung liegen in folgendem:
Die Ausbildung des Behälters mit einem von zwei Halbkugelschalen begrenzten Innenraum
- im Sonderfall ist das eine Kugel - ermöglicht ein maximales Verhältnis von Nutzvolumen zur
Außenabmessung des Behälters. Der kompakt bauende und dennoch großvolumige Behälter
läßt sich dicht am Verbrauchsort der Reparaturmasse anordnen. Damit sind in vorteilhafter
Weise extrem kurze Leitungswege möglich. Bei der mit Schild und Dehnkörper ausgestatteten
Vorrichtung ist die Leitungslänge sogar nahezu Null, denn der oder die Behälter können
unmittelbar am Schild befestigt und durch einen Durchgang im Schild unmittelbar in den
Schalungsraum hinein entleert werden. Die Verwendung einer Membran führt dazu, daß keine
gleitenden Dichtungen benötigt werden. Undichtigkeiten oder Vermischungen des
antreibenden Druckmediums mit der Reparaturmasse können nicht auftreten. Es findet
praktisch kein Verschleiß mehr im Behälter statt. Jeglicher für eine Kolben-Zylinder-
Anordnung typische stick-slip-Effekt ist vermieden. Der Ausbringdruck auf der Druckseite der
Membran läßt sich exakt und optimal einstellen. Die bis an Null heranreichende kurze
Leitungslänge zwischen Behälter und Verbrauchsort der Reparaturmasse ermöglicht niedrige
Ausbringdrücke. Besonders bei stark geschädigten Kanälen kann diese schonende Reparatur
für den Gesamterfolg entscheidend sein.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand der Zeichnung im Rahmen eines Ausführungsbeispiels
näher erläutert.
Die einzige Figur zeigt in schematischer Darstellung einen Teilschnitt durch eine mit einem
Schild und einem Dehnkörper ausgestattete Kanalsanierungsvorrichtung.
Mit 1 ist der Schild angedeutet, der sich an die Wand eines nicht gezeigten Hauptkanals
anlegen läßt. Von diesem Schild 1 steht der Dehnkörper 2, wenn er in geeigneter Weise mit
einem Innendruck beaufschlagt wird, radial ab und ragt in einen nicht gezeigten Nebenkanal
hinein. Zum Einbringen der Reparaturmasse in den von dem Schild 1 und dem Dehnkörper 2
einerseits, und den Wandungen des Hauptkanals und des Nebenkanals andererseits gebildeten
Schalungsraum ist wenigstens ein die Reparaturmasse aufnehmender Behälter 3 vorgesehen.
Der Behälter 3 weist einen Durchgang 5 auf, durch den hindurch er in dem gewünschten
Maße, je nach Größe der Schadstelle, entleerbar ist. Dazu ist in dem Behälterinnenraum eine in
der Zeichnung nicht dargestellte Membran vorgesehen, die in an sich bekannter Weise mit
hydraulischem oder pneumatischem Druck beaufschlagbar ist. Der Druck kann über nicht
gezeigte Druckleitungen von einem Druckdepot am Sanierungsgerät in den Behälter 3 hinter
die Membran eingebracht werden. Es ist aber auch denkbar, im Behälter 3 selbst ein
Druckmedium zu speichern und durch insbesondere ferngesteuertes Öffnen eines Ventils in den
Raum hinter der Membran zu entspannen.
In der Zeichnung rechts ist ein lösbar am Schild 1 befestigter Behälter 3 gezeigt. Die
Befestigungsstelle befindet sich im Bereich der Behälteröffnung 5. Die Befestigung erfolgt mit
einem Schnellverschluß, zum Beispiel mittels einer Klauenkupplung oder mittels eines
Bajonettverschlusses. Aus der Zeichnung ist ersichtlich, daß die Behälteröffnung 5 direkt mit
einem Durchgang 4 im Schild 1 kommuniziert, der seinerseits direkt in den Schalungsraum
hinter dem Schild 1 mündet. Die Länge der Zuführleitung für die Reparaturmasse von dem
Behälter 3 zum Verbrauchsort ist daher nahezu Null.
In der Zeichnung links ist ein teilweise fest im Schild 1 integrierter Behälter 3 dargestellt, der
aber sonst dieselben Merkmale wie der rechts dargestellte Behälter aufweist.
Die Behälter 3 sind in allen Fällen so gestaltet, daß ihr Innenraum im wesentlichen von zwei
Halbkugel schalen begrenzt wird. Zwischen den Halbkugel schalen kann ein schmaler
zylindrischer Mittenbereich vorgesehen sein. Der so gestaltete Behälter 3 verbindet die
Vorteile einer kompakten Bauweise und eines großen Innenvolumens, das je nach Größe der
Schadstellen in den Kanalwandungen durchaus für die Aufnahme von Reparaturmasse für
mehrere Reparaturstellen ausreichen kann.
Die Halbkugelschalen können, gegebenenfalls mit dem schmalen zylindrischen Mittenbereich,
als getrennte, lösbar miteinander verbindbare Bauteile ausgebildet sein. Der Behälter 3 kann
aber auch einstückig vorgesehen sein.
Der Behälter 3 kann wiederbefüllbar sein. Die Wiederbefüllung kann durch die Behälteröffnung
5 erfolgen. Es kann aber auch eine gesonderte Befüllöffnung am Behälter 1 vorgesehen sein.
Es versteht sich, daß in gleicher Weise wie bei einer Vorrichtung mit Schild und Dehnkörper
die mit einer druckbeaufschlagbaren Membran entleerbaren, mit einem im wesentlichen von
zwei Halbkugel schalen begrenzten Innenraum ausgebildeten Aufnahmebehälter mit allen
Vorteilen entsprechend bei einer Kanalsanierungsvorrichtung mit einer Spachteleinrichtung
eingesetzt werden können.
Bezugszeichenliste
1 Schild
2 Dehnkörper
3 Behälter
4 Durchgang
5 Behälteröffnung
2 Dehnkörper
3 Behälter
4 Durchgang
5 Behälteröffnung
Claims (10)
1. Vorrichtung zum Abdichten von schadhaften Kanalwandungen im Bereich des
Anschlusses eines Nebenkanals an einen Hauptkanal, mit einer im Kanal verfahrbaren und im
Schadstellenbereich positionierbaren Tragvorrichtung für einen im Bereich des
Nebenkanalanschlusses an die Wandung des Hauptkanals anlegbaren Schild (1), der einen in
den Nebenkanal einbringbaren, aufweitbaren Dehnkörper (2) trägt, der im aufgeweiteten
Zustand gegen die Wandung des Nebenkanals anliegt und dann zusammen mit dem Schild (1)
eine Schalung bildet, derart, daß in den Raum zwischen dieser Schalung und den ihr
benachbarten Wandungen des Haupt- und des Nebenkanals eine viskose, aushärtbare
Dichtmasse unter Druck einbringbar ist, wobei die Dichtmasse in wenigstens einem an dem
Schild (1) befestigten Behälter (3) angeordnet ist, dieser Behälter (3) einen im wesentlichen
von zwei Halbkugelschalen begrenzten Innenraum aufweist, die Dichtmasse aus dem Behälter
(3) durch Druckbeaufschlagung einer im Behälterinneren angeordneten Membran ausbringbar
und über eine unmittelbar in einen durch den Schild (1) geführten Durchgang (4) mündende
Behälteröffnung (5) in den Raum hinter der Schalung einbringbar ist.
2. Vorrichtung zum Ausbessern von Schadstellen in Kanälen, Rohrleitungen oder
dergleichen, insbesondere zum Abdichten von schadhaften Kanalwandungen im Bereich des
Anschlusses eines Nebenkanals an einen Hauptkanal, mit einer im Kanal verfahrbaren und im
Schadstellenbereich positioniterbaren Tragvorrichtung für eine bewegungssteuerbare,
insbesondere vom Kanaläußeren fernsteuerbare, Spachteleinrichtung zum Aufbringen und
Verstreichen einer viskosen, aushärtbaren Dichtmasse auf die schadhaften
Kanalwandungsbereiche, wobei die Dichtmasse in wenigstens einem an der Tragvorrichtung
befestigten Behälter angeordnet ist, dieser Behälter einen im wesentlichen von zwei
Halbkugelschalen begrenzten Innenraum aufweist und die Dichtmasse aus dem Behälter durch
Druckbeaufschlagung einer im Behälterinneren angeordneten Membran ausbringbar und über
eine an eine Behälteröffnung angeschlossene Rohr- oder Schlauchleitung der
Spachteleinrichtung zuführbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, bei der die Membran durch hydraulischen Druck
beaufschlagbar ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, bei der die Membran durch pneumatischen Druck
beaufschlagbar ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 4, bei der zur
Befestigung des Behälters (3) an dem Schild (1) bzw. an der Tragvorrichtung ein lösbarer
Schnellverschluß vorgesehen ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, bei der der Schnellverschluß eine Klauenkupplung
umfaßt.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5, bei der der Schnellverschluß nach Art eines
Bajonettverschlusses ausgebildet ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 5 bis 7, bei der der
Schnellverschluß im Bereich der Behälteröffnung (5) vorgesehen ist.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 4, bei der der Behälter
(3) wenigstens teilweise fest mit dem Schild (1) bzw. mit der Tragvorrichtung integriert ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, bei der der Behälter (3) zusätzlich zu der
Behälteröffnung (5), durch die die Dichtmasse ausbringbar ist, eine zu seiner Wiederbefüllung
dienende Füllöffnung aufweist.
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