DE19702649A1 - Vorrichtung zur Sanierung von Kanalrohren - Google Patents
Vorrichtung zur Sanierung von KanalrohrenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Sanierung von
Kanalrohren nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Zur Sanierung von Kanalrohren sind bereits verschiedene
sogenannte Sanierungspacker bekannt geworden. Diese bekannten
Sanierungspacker weisen eine flexible, aufblasbare Hülle auf.
Der Sanierungspacker wird zum Abdichten eines defekten
Bereichs des Kanalrohrs in diesen Bereich durch das Kanalrohr
eingeführt und sodann aufgeblasen. Ein aushärtbares und
dichtendes Material, beispielsweise ein Zweikomponenten-Harz,
wird hierbei unter Druck in alle Ritzen oder sonstigen
Leerräume der defekten Kanalleitung gedrückt, so daß nach dem
Aushärten des Materials der defekte Rohrbereich wieder
abgedichtet ist.
Durch die elastische Ausbildung eines
derartigen Sanierungspackers, vgl. beispielsweise die GB 2
169 983 oder EP 259 518, ergibt sich im Bereich der
Kanalsanierung stehts eine Querschnittsverengung, da das
unter Druck eingepreßte Material auch die elastische Hülle
des Sanierungspackers eindrücken kann.
Weiterhin ergibt sich bei der Kanalsanierung das Problem,
defekte Stellen eines Kanalrohres zu sanieren, die sich im
Bereich einer Abzweigung oder Stichleitung, beispielsweise
eines Hausanschlusses befinden. In diesem Fall ist unbedingt
dafür Sorge zu tragen, daß die Anschlußleitung durch das
verpreßte Material nicht verstopft wird. Zu diesem Zweck
wurden bereits verschiedene Vorrichtungen verwendet. So wird
beispielsweise in einer bestimmten Ausführung gemäß dem Stand
der Technik ein sich bildender Verschlußstopfen durch den
schlagartigen Aufbau eines Unterdrucks in der
Hausanschlußleitung aufgebrochen. Eine derartige
Vorgehensweise stellt jedoch einen erheblichen Aufwand dar.
Weiterhin wurden zum Sanieren von Hausanschlußleitungen
Vorrichtungen bekannt, siehe beispielsweise die DE 44 15 962,
bei denen eine aufblasbare Blase in den zu sanierenden
Hausanschluß eingeführt wird. Zudem wird eine
Schalungsplatte vorgesehen, die fest an die Innenwandung des
Hauptkanals angepresst wird, so daß in den Zwischenraum
zwischen Schalungsplatte und Hauptkanal ein Füllstoff zum
Sanieren des Kanals gebracht werden kann. Derartige
Vorrichtungen sind in ihrer Einsatzmöglichkeit dahingehend
beschränkt, daß die Defekte in der Hauptleitung nicht über
den Rand der Schalungsplatte hinausreichen dürfen.
Weiterhin wurde mit der DE 42 13 898 ein Sanierungspacker
bekannt, der einen aufblähbaren zylindrischen Körper aus
zusammenfaltbarem flexiblem Material offenbart, an dessen
Stirnenden scheibenförmige Abschlußplatten vorgesehen sind.
Der aufblähbare Körper ist mit einem in eine Stichleitung
einfahrbaren und aus dieser zurückziehbaren, aufblähbaren
zylindrischen Ansatz versehen. Die gesamte Außenwandung mit
Ausnahme der Stirnseiten einschließlich des zylindrischen
Ansatzes besteht aus flexiblem Material. Dieses Material
bläht sich beim Aufblasen auf und legt sich somit an die
abzudichtenden Rohrwandungen an. Beim Einpressen von Material
unter hohem Druck ist jedoch die elastische Wand nachgiebig,
so daß es zu Materialüberständen nach dem Aushärten des
Materials kommen kann, wodurch das Herausziehen des
Sanierungspackers, die feste scheibenförmige Stirnseiten
aufweisen, problematisch sein kann.
Weiterhin ist bei einem Sanierungspacker gemäß dem Stand der
Technik nur ein vergleichsweise kleiner Durchfluß in Form
eines zentrisch, zwischen den stirnseitigen Abflußplatten
vorgesehenen schmalen Rohres, mit entsprechenden Bohrungen in
den Abschlußplatten. Dieser Durchfluß erlaubt zwar in
beschränktem Maße die weitere Durchströmung von im Kanal
befindlicher Flüssigkeit, ist jedoch in seiner Kapazität
beschränkt, wobei zudem die Gefahr besteht, daß er aufgrund
seines kleinen Durchmessers verstopft.
Weiterhin ist dieser Durchfluß aus einem flexiblen Material
gefertigt, damit der zylindrische Ansatz für den Abzweig nach
dem Verpressen des Materials wieder eingefahren werden kann.
Somit ist dieser Durchfluß nur in aufgeblasenem Zustand des
Sanierungspackers offen. Ansonsten wird durch diesen
Sanierungspacker das Kanalrohr im wesentlichen verschlossen.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, einen Sanierungspacker
vorzusehen, der eine Rohrsanierung erlaubt, bei der der
Kanalquerschnitt möglichst wenig verengt wird, wobei
insbesondere das Ausfahren des Sanierungspackers nach der
Verpressung und Aushärtung des Dichtmaterials problemlos zu
bewerkstelligen ist. Weiterhin soll bei einem
erfindungsgemäßen Sanierungspacker eine dauerhafte
Durchströmung durch die in dem Kanal befindlichen Flüssigkeit
während der Kanalsanierung möglich sein. Weiterhin soll
insbesondere die Möglichkeit gegeben sein, in eine
erfindungsgemäße Vorrichtung Mittel zum Abdichten einer
Abzweigung zu integrieren.
Diese Aufgabe wird ausgehend von einer Vorrichtung der
einleitend genannten Art durch die kennzeichnenden Merkmale
des Anspruchs 1 gelöst.
Durch die in den Unteransprüchen genannten Maßnahmen sind
vorteilhafte Ausführungen und Weiterbildungen der Erfindung
möglich.
Dementsprechend wird bei einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur Sanierung von Kanalrohren, die einen Dichtkörper mit
aufblähbarer Außenhaut zur Abdichtung des zu sanierenden
Kanalrohrenbereichs aufweist, ein starres Trägerteil
vorgesehen, das wenigstens teilweise von der aufblähbaren
Außenhaut überzogen ist und sich in Längsrichtung entlang dem
Dichtkörper erstreckt.
Durch ein derart starres Trägerteil ist die Nachgiebigkeit
der aufblähbaren Außenhaut beim Verpressen des Dichtmaterials
unter hohem Druck begrenzt. Durch das starre Trägerteil wird
somit eine etwaige Querschnittsverjüngung durch das
verpreßte Material gegenüber den bisher bekannten
Vorrichtungen begrenzt.
In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung wird das
Trägerteil wenigstens teilweise als Rohrwandung ausgebildet.
Das Trägerteil bildet somit im Bereich dieser bestimmten
Ausbildung eine Schalungsplatte, die sich flächig an die
Innenwand des zu sanierenden Kanalrohres anlegt. Beim
Verpressen mit Dichtmaterial hält dieser Teil des
Dichtkörpers dem Druck des Dichtmaterials weitestgehend
stand, da das Trägerteil nur als Ganzes von der
Kanalrohrwandung weggedrückt werden kann, wobei die das
Trägerteil umgebende Außenhaut über den gesamten Umfang des
Kanalrohres anliegt.
Vorteilhafter Weise wird das Trägerteil so ausgebildet, daß
es wenigstens teilweise einen Außenradius aufweist, der dem
Innenradius des zu sanierenden Rohres entspricht. Hierdurch
kann sich das Trägerteil in diesem Bereich mitsamt der
darüber gezogenen Außenhaut formschlüssig an das zu
sanierende Rohr anlegen.
Vorteilhafter Weise wird der Dichtkörper und somit auch das
Trägerteil, stirnseitig im wesentlichen offen ausgebildet.
Durch diese offene Bauweise ist ein großer
Strömungsquerschnitt für die, im zu sanierenden Kanalrohr,
strömende Flüssigkeit zu jedem Zeitpunkt während der
Kanalsanierung offen.
Vorteilhafterweise wird das Trägerteil als Rohr mit zwei
verschiedenen Außenradien ausgebildet. Hierdurch ergibt sich
eine gewissermaßen eiförmige Querschnittskontur des
Trägerteils. Hierbei hat sich bewährt, ca. 1/3 des Umfangs
mit einem Außenradius entsprechend dem Innenradius des zu
sanierenden Rohres, sowie ca. 2/3 des Umfangs mit einem
demgegenüber kleineren Außenradius zu versehen. Diese
Ausbildung des Kanalrohres mit verschiedenen Außenradien und
insbesondere die angeführte Weiterbildung ermöglicht es, den
Sanierungspacker bei nicht beaufschlagter aufblähbarer
Außenhaut im Kanalrohr längs zu verfahren. Beim Aufblasen der
übergezogenen Außenhaut legt sich sodann, wie bereits weiter
oben beschrieben, der Teil des Trägerteils, mit dem an das zu
sanierende Kanalrohr angepaßten Außenradius formschlüssig an,
während in dem anderen Bereich die aufblähbare Außenhaut für
den entsprechenden Formschluß sorgt. Aufgrund des
rohrförmigen Trägerteils ist das Blähvolumen der Außenhaut
minimal, so daß sich der notwendige Druck schneller aufbauen
läßt. Bei vergleichbarem Aufwand mit bisherigen Vorrichtungen
ist somit ein höherer Druck zwischen Trägerteil und Außenhaut
erreichbar.
Um sicherzustellen, daß der zu sanierende Bereich des
Kanalrohres gegenüber dem übrigen Bereich dauerhaft während
der Sanierung abgedichtet ist, empfiehlt es sich, in
herkömmlicher Weise die stirnseitigen Endbereiche der
Außenhaut elastischer, beispielsweise dünnwandiger
auszubilden als in den übrigen Bereichen. Auf diese Weise
wird beim Beaufschlagen der Außenhaut mit Druck
gewährleistet, daß die stirnseitigen Bereiche stehts
formschlüssig dichtend an der Kanalwandung anliegen, auch
wenn mit sehr hohem Druck das Dichtmaterial verpreßt wird.
Eine erfindungsgemäße Vorrichtung eignet sich besonders
dafür, zusätzliche Dichtmittel zum Verschließen einer
Abzweigung vom Kanalrohr anzubringen. Diese Dichtmittel
werden bevorzugt im Bereich des formschlüssig an die
Kanalrohrwandung anlegbaren Trägerteils angebracht. Da durch
das erfindungsgemäß ausgebildete Trägerteil gerade in diesem
Bereich kaum eine Querschnittsverjüngung oder Hinterfüllung
mit aushärtbarem Dichtmaterial stattfindet, ist das Ein- und
Ausfahren derartiger zusätzlicher Dichtmittel erheblich
vereinfacht. Zudem ist die gesamte Vorrichtung nach dem
Aushärten des Materials problemlos auch im Bereich einer
Abzweigung in Längsrichtung des Kanalrohrs verfahrbar.
Vorzugsweise weisen die zusätzlichen Dichtmittel für eine
Abzweigung einen von der aufblähbaren Außenhaut des
Dichtkörpers unabhängig aufblähbaren Zusatzdichtkörper auf.
Dies hat den Vorteil, daß der Zusatzdichtkörper unabhängig
von der sonstigen Vorrichtung zu betätigen ist. So kann
beispielsweise zunächst die Außenhaut des Dichtkörpers mit
Druck beaufschlagt werden, und somit der Dichtkörper vor
einer Abzweigung fixiert werden, wobei zugleich der zu
sanierende Bereich des Kanalrohres abgedichtet wird.
Anschließend kann der Zusatzdichtkörper in die Abzweigung
eingeführt und aufgeblasen werden, was durch die vorherige
Fixierung des Dichtkörpers des Sanierungspackers erleichtert
wird. Diese Ausbildung des Zusatzdichtkörpers bietet auch in
Verbindung mit einem Sanierungspacker nach dem Stand der
Technik die genannten Vorteile.
Zum Ein- und Ausführen des Zusatzdichtkörpers wird bevorzugt
eine Seitenöffnung in dem Dichtkörper der erfindungsgemäßen
Vorrichtung vorgesehen. Diese Seitenöffnung umfaßt somit
sowohl die aufblähbare Außenhaut als auch das Trägerteil. Im
Bereich dieser Seitenöffnung ist die aufblähbare Außenhaut
dicht mit dem Trägerteil verbunden. Aufgrund der starren
Ausführung des Trägerteils sowie dem von der Außenhaut des
Dichtkörpers unabhängigen Aufbau des Zusatzdichtkörpers kann,
nach der Kanalsanierung der Zusatzdichtkörper, vollständig
ins Innere des Trägerteils eingezogen werden. Dieses
Trägerteil wiederum gibt insbesondere bei der rohrförmigen
Ausbildung, wie vorab beschrieben, die Innenkontur des
sanierten Rohrbereiches vor, so daß der Sanierungspacker nach
der Sanierung leicht verfahrbar ist.
Vorteilhafterweise werden Führungsmittel zur Führung des
Zusatzdichtkörpers beim Ein- und Ausfahren aus bzw. in den
Dichtkörper vorgesehen. Hierdurch erleichtert sich das Ein-
bzw. Ausfahren des Zusatzdichtkörpers aus bzw. in den
Sanierungspacker.
Vorteilhafterweise werden zusätzliche Antriebsmittel für den
Zusatzdichtkörper im Dichtkörper vorgesehen. Dies hat den
Vorteil, daß für den Antrieb des Zusatzdichtkörpers keine
Kraftübertragung über das Kanalrohr notwendig ist, sondern
lediglich Steuer- und/oder Energieleitungen vorgesehen
werden müssen. Empfehlenswert ist hierbei, zugleich eine
Steuerungseinheit für die Antriebsmittel vorzusehen. Die
Antriebsmittel können in vorteilhafter Weise in Form eines
Hydraulik-Zylinders oder eines Pneumatik-Zylinders
ausgebildet werden. Ein Pneumatik-Zylinder hat hierbei bei
vergleichbarer Antriebskraft gegenüber einem Hydraulik-
Zylinder den Vorteil, daß bei Undichtheiten keine
Verunreinigungen, der in dem Kanalrohr vorhandenen
Flüssigkeit, beispielsweise von Abwasser, mit Öl stattfindet.
Vorzugsweise wird der von Zusatzkomponenten wie dem
Zusatzdichtkörper, dessen Führungs- und Antriebsmittel,
Energie- und/ oder Steuerleitungen, usw. freie Raum im Innern
des Dichtkörpers für die Durchströmung von in der Kanalröhre
fließender Flüssigkeit zugänglich gemacht. Hierdurch wird ein
großer Durchströmungsquerschnitt offen gehalten, so daß
zumindest der sogenannte Trockenwetter-Abfluß, d. h. das
beispielsweise in einem sogenannten Mischwasser-Kanal
anfallende Kanalwasser bei trockenem Wetter, gewährleistet
ist.
Vorzugsweise wird zusätzlich eine Kamera am Zusatzdichtkörper
vorgesehen. Dies ermöglicht zum einen die genaue
Positionierung des Zusatzdichtkörpers vor einer abzweigenden
Leitung, sowie zum anderen die Überwachung der Verpressung
des aushärtbaren Dichtmaterials. Hierbei kann überwacht
werden, ob der Zusatzdichtkörper die Abzweigleitung
abdichtet, oder ob Dichtmaterial, beispielsweise durch
längsverlaufende Ritzen oder Fugen der Abzweigleitung in den
nicht mehr vom Zusatzdichtkörper abgedichteten Bereich
gelangt, wo es den Querschnitt der Abzweigleitung verengen,
wenn nicht gar verschließen könnte.
Vorzugsweise wird zusätzlich ein Drucksensor am
Zusatzdichtkörper und/ oder am Dichtkörper einer
erfindungsgemäßen Vorrichtung angebracht. Mit Hilfe eines
Drucksensors kann zusätzlich die Verpressung des
Dichtmaterials überwacht werden. Solange entsprechende
Hohlräume zum Eindringen des Dichtmaterials in der Umgebung
des Sanierungspackers vorhanden sind, baut sich kein
entsprechender Druck auf, der sich letzten Endes auch in dem
Druck innerhalb der aufblähbaren Außenhüllen des Dichtkörpers
bzw. Zusatzdichtkörpers bemerkbar macht. Im Zuge der
Verpressung baut sich ein derartiger Druck auf, wobei der
zeitliche Druckverlauf nach der gewünschten Abdichtung
abflacht. Sobald eine derartige flache Druckkurve erreicht
ist, kann die Verpressung beendet werden. Bemerkenswert ist
hierbei, daß durch das insgesamt kleine aufblähbare Volumen
eines erfindungsgemäßen Sanierungspackers bereits kleine
Volumenänderungen zu einem signifikanten Druckanstieg führen.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführung der Erfindung
werden zusätzliche Mittel zum Drehen des Dichtkörpers in dem
Kanalrohr vorgesehen, wobei die Mittel zum Drehen des
Dichtkörpers innerhalb des Kanalrohrs verspannbar sind. Diese
Mittel zum Drehen des Dichtkörpers können, ebenso wie der
oben angeführte unabhängig von dem Dichtkörper ausgebildete
Zusatzdichtkörper, auch bei einem Sanierungspacker ohne
erfindungsgemäßem Trägerteil in vorteilhafter Weise
eingesetzt werden. Vorzugsweise werden die Mittel zum Drehen
mit einem Rohrkörper versehen, der wiederum eine aufblähbare
Außenhaut umfaßt. Ein Rohrkörper bietet auch hier den
Vorteil, daß ein möglichst großer Rohrquerschnitt für die
Strömung fließender Flüssigkeit offen bleibt, wobei aufgrund
einer großen Auflagefläche am Kanalrohr eine gute Haftung und
Verspannung des Rohrkörpers im Kanalrohr gewährleistet ist.
Vorteilhafterweise umfassen die Mittel zum Drehen weiterhin
einen Drehmotor, der mit in das Kanalrohr eingeführt wird und
in einer bevorzugten Ausführungsform über eine Gelenkwelle
mit dem Dichtkörper verbunden ist. Auf diese Weise kann der
Dichtkörper nach dem Verspannen der Mittel zum Drehen
beispielsweise über den Drehmotor und die den Dichtkörper mit
dem Drehmotor verbindende Welle so gedreht werden, daß der
Zusatzdichtkörper vor der entsprechenden Abzweigung zum
Liegen kommt.
Auch ohne den Zusatzdichtkörper für die Abdichtung einer
Abzweigleitung sind die Mittel zum Drehen von Vorteil, da
hiermit gewünschte Bereiche des Sanierungspackers,
beispielsweise der formschlüssig an die Innenwandung einer
Kanalröhre anfügbare Bereich eines erfindungsgemäßen
Trägerteils, in eine gewünschte Position gebracht werden
kann. Eine solche Position kann beispielsweise ein Bereich
der Kanalrohrwandung mit verstärkt auftretenden Defekten
sein.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung
dargestellt und wird nachfolgend anhand der Figuren näher
erläutert.
Im einzelnen zeigen
Fig. 1 Eine schematische perspektivische Darstellung
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
Fig. 2 einen schematischen Längsschnitt durch
eine erfindungsgemäße Vorrichtung und
Fig. 3 eine schematische Darstellung einer in
ein Kanalrohr eingeführten erfindungs
gemäßen Vorrichtung.
Die Vorrichtung 1 gemäß Fig. 1 umfaßt einen Rohrkörper 1, der
innerhalb eines Winkelbereichs α seines Umfangs einen
Außenradius r₁ aufweist, der dem Innenradius eines zu
sanierenden Kanalrohres entspricht. In einem Winkelbereich β,
der ca. 2/3 des gesamten Rohrumfangs abdeckt, ist der
Außenradius r₂ des Rohrkörpers 2 kleiner als r₁. Die
Stirnseiten 3, 4 des Rohrkörpers 2 sind offen. Der Rohrkörper
2 ist mit einer elastischen aufblasbaren Hülle 5 überzogen,
die mit 2 Schlauchbändern 6, 7 an beiden Endbereichen des
Rohrkörpers 2 luftdicht befestigt ist. Im Mittelbereich 8 ist
die aufblasbare Hülle 5 weniger elastisch als in den
Endbereichen 9, 10, die schraffiert dargestellt sind. Der
Unterschied in der Elastizität kann beispielsweise durch
unterschiedliche Materialstärke bewerkstelligt werden. Der
Rohrkörper 2 bildet zusammen mit der aufblasbaren Hülle 5
einen erfindungsgemäßen Dichtkörper 11.
Etwa in der Mitte bezüglich der Längsachse des Dichtkörpers
11 befindet sich ein Durchlaß 12, um den herum in einem
ringförmigen Bereich 13 die Hülle 5 dicht mit dem Rohrkörper
2 verbunden, beispielsweise verklebt ist. Zur Erhöhung der
mechanischen Belastbarkeit sind zusätzliche mechanische
Befestigungsmittel in Form der Nieten 14 angebracht.
Im Innern des Durchlasses 12 ist der Kopf 15 eines
Zusatzdichtkörpers 16 erkennbar. Eine Kamera 17 ist
stirnseitig am Kopf 15 des Zusatzdichtkörpers 16 angebracht.
Im schematischen Längsschnitt gemäß Fig. 2 liegt die Hülle 5
am Rohrkörper 2 in nicht aufgeblasenem Zustand an. Ein
Pneumatik-Schlauch 18 dient zur Beaufschlagung des Raums
zwischen dem Rohrkörper 2 und der aufblasbaren Hülle 5 mit
Druckluft. In dieser Ausführungsform sind jeweils 2
Schlauchbänder 6a/b, 7a/b endseitig vorgesehen.
Ein gekrümmtes Rohr 19 dient als Führungsrohr für den
Zusatzdichtkörper 16, der über eine U-förmig gebogene
Antriebsstange 20 mit einem Pneumatik-Zylinder 21 verbunden
ist. Der Pneumatik-Zylinder 21 ist an einer Haltelasche 22
mit dem Rohrkörper 2 verbunden. Ein Pneumatik-Schlauch 23
sowie ein Kamerakabel 24 sind durch die offene Stirnseite 3
ins Innere des Rohrkörpers 2 zum Zusatzdichtkörper 16
hingeführt. Der Zusatzdichtkörper 16 besteht im wesentlichen
aus einer elastischen Außenhaut 25 und bildet somit
gewissermaßen eine Absperrblase für ein Abzweigrohr. Zur
Erhöhung der mechanischen Stabilität kann eine nicht näher
dargestellte Druckfeder im Innern des Zusatzdichtkörpers 16
vorgesehen werden.
In der Darstellung gemäß Fig. 3 ist die Vorrichtung 1 in
einem Kanalrohr 26 mit Abzweigrohr 27 angeordnet. Die Hülle 5
ist über die Pneumatik-Leitung 18 soweit mit Druck
beaufschlagt, daß die elastischeren Endbereiche 9, 10 bereits
an der Wandung des Kanalrohrs 26 anliegen. Der
Zusatzdichtkörper 16 ist teilweise bereits in das Abzweigrohr
27 eingefahren.
In dieser Darstellung ist weiterhin eine Material-
Versorgungsleitung 28 erkennbar, die ins Innere der
Vorrichtung 1 führt und in eine Austrittsöffnung 29 in der
Nähe des Durchlasses 12 mündet. Die Austrittsöffnung 29 weist
ebenfalls einen ringförmigen Bereich 30 auf, innerhalb dem
die Außenhülle 5 dicht mit dem Rohrkörper 2 verbunden ist.
Im Bereich der Stirnseite 4 der Vorrichtung 1 ist über eine
Gelenkwelle 31 eine Spannvorrichtung 32 angebracht. Die
Spannvorrichtung 32 umfaßt einen Stützfuß 33 sowie einen
Spannhebel 34, der mittels eines Pneumatik-Zylinders 35 an
der Wandung des Kanalrohrs 26 verspannt ist. Die
Spannvorrichtung 32 umfaßt weiterhin einen Drehmotor 36,
dessen Antriebswelle in die Gelenkwelle 31 übergeht. Der
Drehmotor 36 könnte auch innerhalb des Rohrkörpers 2
angeordnet werden.
Anstelle der vorhandenen Pneumatik-Zylinder könnte jeweils
auch eine andere Antriebsvorrichtung, beispielsweise ein
Hydraulik-Zylinder oder eine elektrisch antreibbare Spindel
vorgesehen werden. Die Pneumatik-Zylinder bieten jedoch ein
Antriebsmittel mit ausreichender Antriebskraft, bei leichter
Ansteuerbarkeit ohne die Gefahr der Abwasser-Verschmutzung
durch Öl oder dergleichen an.
Der Einsatz der Vorrichtung 1 findet beispielsweise
folgendermaßen statt. Die gesamte Vorrichtung 1 wird zunächst
mit Hilfe einer herkömmlichen Fernseh-Kameraeinheit im
Bereich der Schadstelle positioniert. Die exakte Ansteuerung
des Abzweigrohres 27 kann anschließend mit Hilfe der Kamera
17 vorgenommen werden.
Durch den Drehmotor 36 wird der Dichtkörper 11 im Bezug zur
Spannvorrichtung 32 und somit, falls die Spannvorrichtung 32,
wie dargestellt im Kanalrohr 26 verspannt ist, in Bezug zum
Kanalrohr 26 um seine Längsachse gedreht. Auf diese Weise
wird, siehe Fig. 3, der Durchlaß 12 und somit der
Zusatzdichtkörper 16, vor dem Abzweigrohr 27 plaziert. Diese
Positionierung kann mit Hilfe eines Kamera-Bildes der Kamera
17 vorgenommen werden.
Der Dichtkörper 11 wird soweit mit Druck beaufschlagt, daß,
wie bereits oben angeführt, die Endbereiche 9, 10 an der
Wandung des Kanalrohrs 26 anliegen. Der Dichtkörper 11 ist
somit im Kanalrohr 26 fixiert. Bei weiterer Beaufschlagung
der Außenhülle 5 des Dichtkörpers 11 wird sich diese auf dem
Zusatzdichtkörper 16 gegenüberliegenden Seite aufblähen, da
die Hülle 5 sowohl im ringförmigen Bereich 13 als auch im
ringförmigen Bereich 30 am Rohrkörper 20 befestigt ist. Der
in Fig. 1 gezeigte Winkelbereich α liegt im Bereich des
Zusatzdichtkörpers 16, d. h. in der Darstellung gemäß Fig. 3
an der Oberseite. Somit kann sich diese Seite des
Dichtkörpers 11 im Bereich des Abzweigrohrs 27 formschlüssig
an das Kanalrohr 26 anlegen, während die gegenüberliegende
Seite durch die aufblasbare Hülle 5 verschlossen wird.
Anschließend wird der Zusatzdichtkörper 16 vollständig in das
Abzweigrohr 27 eingeführt und aufgeblasen. Sodann wird durch
die Austrittsöffnung 29 Dichtmaterial unter hohem Druck
verpreßt. Dieses Dichtmaterial muß sich seinen Weg in den
Ritzen und Leerräumen des defekten Kanalrohres 26 suchen.
Insbesondere in den Eckbereichen 38, 39, die sich am
Abzweigrohr 27 ergeben, kann kein wesentlicher
Materialüberstand ins Innere des Kanalrohres 26 hinein
auftreten.
Die Kamera 17 kann zur Überwachung während der Verpressung
dienen, um festzustellen, ob etwaiges Material durch
Leerräume eines defekten Abzweigrohres 27 über den Bereich
des Zusatzdichtkörpers 16 hinaus gelangt. Sobald dies
vorliegt, muß die Verpressung gestoppt werden.
Sofern das Abzweigrohr 27 insoweit intakt ist, daß der
Zusatzdichtkörper 26 das Abzweigrohr 27 vollständig abdichten
kann, kann soweit verpreßt werden, bis kein weiteres
Material mehr fließt.
Nunmehr kann die den Zusatzdichtkörper 16 bildende
Absperrblase entleert werden und mittels des Zylinders 21 in
das Führungsrohr 19 eingefahren werden. Nach der Entleerung
des Zwischenraumes zwischen der aufblasbaren Hülle 5 und dem
Rohrkörper 2 sowie der Entspannung der Spannvorrichtung 32
läßt sich die gesamte Vorrichtung an einem Zugseil 37 in
Richtung des Pfeils P beispielsweise zum nächsten
Kanalschacht verfahren.
Durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung 1 wird nicht nur der
Anschlußbereich zum seitlichen Zulauf, d. h. des
Abzweigrohres 27 einschließlich begrenzter Riß- und
Scherbenbildung sowie aller im Verpreßbereich liegenden
Undichtigkeiten verpreßt und abgedichtet, sondern zugleich
alle Schadstellen des gesamten Rohrquerschnitts auf die durch
die Vorrichtung 1 vorgegebene Länge im Hauptkanal. Diese
Länge im Hauptkanal ergibt sich aus der Länge des
Mittelbereichs 8 der elastisch aufblasbaren Hülle 5. In den
Endbereichen 9, 10 wird der verpreßte Bereich des Hauptkanals
nach außen hin abgedichtet.
Bezugszeichenliste
1 Vorrichtung
2 Rohrkörper
3 Stirnseite
4 Stirnseite
5 aufblasbare Hülle
6 Schlauchband
7 Schlauchband
8 Mittelbereich
9 Endbereich
10 Endbereich
11 Dichtkörper
12 Durchlaß
13 ringförmiger Bereich
14 Nieten
15 Kopf
16 Zusatzdichtkörper
17 Kamera
18 Pneumatikschlauch
19 Führungsrohr
20 Antriebsstange
21 Pneumatikzylinder
22 Haltelasche
23 Pneumatikschlauch
24 Kamerakabel
25 Außenhaut
26 Kanalrohr
27 Abzweigrohr
28 Material-Versorgungsleitung
29 Austrittsöffnung
30 ringförmiger Bereich
31 Gelenkwelle
32 Spannvorrichtung
33 Stützfuß
34 Spannhebel
35 Pneumatikzylinder
36 Drehmotor
37 Zugseil
38 Eckbereich
39 Eckbereich
2 Rohrkörper
3 Stirnseite
4 Stirnseite
5 aufblasbare Hülle
6 Schlauchband
7 Schlauchband
8 Mittelbereich
9 Endbereich
10 Endbereich
11 Dichtkörper
12 Durchlaß
13 ringförmiger Bereich
14 Nieten
15 Kopf
16 Zusatzdichtkörper
17 Kamera
18 Pneumatikschlauch
19 Führungsrohr
20 Antriebsstange
21 Pneumatikzylinder
22 Haltelasche
23 Pneumatikschlauch
24 Kamerakabel
25 Außenhaut
26 Kanalrohr
27 Abzweigrohr
28 Material-Versorgungsleitung
29 Austrittsöffnung
30 ringförmiger Bereich
31 Gelenkwelle
32 Spannvorrichtung
33 Stützfuß
34 Spannhebel
35 Pneumatikzylinder
36 Drehmotor
37 Zugseil
38 Eckbereich
39 Eckbereich
Claims (20)
1. Vorrichtung (1) zur Sanierung von Kanalröhren (26), wobei
ein Dichtkörper (11) mit aufblähbarer Außenhaut (5) zur
Abdichtung des zu sanierenden Kanalröhrenbereichs
gegenüber den weiteren Bereichen der Kanalröhre (26)
vorhanden ist, dadurch gekennzeichnet, daß die
aufblähbare Außenhaut (5) wenigstens teilweise an einem
starren, sich längs entlang dem Dichtkörper (11)
erstreckenden Trägerteils (2), angebracht ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß
das Trägerteil (2) wenigstens teilweise als Rohrwandung
ausgebildet ist.
3. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch
gekennzeichnet, daß das Trägerteil (2) wenigstens
teilweise einen Außenradius r₁ aufweist, der dem
Innenradius des zu sanierenden Rohres (26) entspricht.
4. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch
gekennzeichnet, daß die Stirnseiten (3, 4) des
Dichtkörpers (11) im wesentlichen offen sind.
5. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch
gekennzeichnet, daß das Trägerteil (2) als Rohr mit zwei
verschiedenen Außenradien r₁, r₂ ausgebildet ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch
gekennzeichnet, daß ca. 1/3 (α) des Umfangs einen
Außenradius r₁ entsprechend dem Innenradius des zu
sanierenden Rohres (26) und ca. 2/3 (β) des Umfangs einen
demgegenüber kleineren Außenradius r₂ aufweisen.
7. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch
gekennzeichnet, daß zusätzliche Dichtmittel (16) zum
Abdichten eines Abzweigrohres (27) vorhanden sind.
8. Vorrichtung zur Sanierung von Kanalrohren insbesondere
nach einem der vorgehenden Ansprüchen dadurch
gekennzeichnet, daß ein von dem Dichtkörper (11)
unabhängig aufblähbarer Zusatzdichtkörper (16) vorhanden
ist.
9. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch
gekennzeichnet, daß eine Seitenöffnung (12) zur
Durchführung des Zusatzdichtkörpers (16) in dem
Dichtkörper (11) vorgesehen ist.
10. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch
gekennzeichnet, daß Führungsmittel (19) zur Führung des
Zusatzdichtkörpers (16) beim Ein- und Ausfahren aus bzw.
in den Dichtkörper (11) vorgesehen sind.
11. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch
gekennzeichnet, daß Antriebsmittel (21) für den
Zusatzdichtkörper (16) im Dichtkörper (11) vorgesehen
sind.
12. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch
gekennzeichnet, daß der Innenraum des Dichtkörpers (11)
mit Ausnahme des von Zusatzkomponenten wie dem
Zusatzdichtkörper (16), dessen Führungsmittel (19),
dessen Antriebsmittel (21), Preßluftzuführungen (18),
(23) sowie Material-Versorgungsleitungen (28), usw.
eingenommenen Raums für die Durchströmung von in der
Kanalröhre (26) fließender Flüssigkeit frei zugänglich
ist.
13. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch
gekennzeichnet, daß eine Kamera (17) am Zusatzdichtkörper
(16) befestigt ist.
14. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch
gekennzeichnet, daß ein Drucksensor am Zusatzdichtkörper
(16) und/ oder am Dichtkörper (11) angebracht ist.
15. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch
gekennzeichnet, daß Mittel (32) zum Drehen des
Dichtkörpers (11) in dem Kanalrohr (26) vorgesehen sind.
16. Vorrichtung zur Sanierung von Kanalrohren insbesondere
nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch
gekennzeichnet, daß Mittel (32) zum Drehen des
Dichtkörpers (11) vorgesehen sind, die im Kanalrohr (26)
verspannbar sind.
17. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch
gekennzeichnet, daß die Mittel (32) zum Drehen einen
Rohrkörper mit aufblähbarer Außenhaut umfassen.
18. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch
gekennzeichnet, daß die Mittel (32) zum Drehen einen
Drehmotor (36) umfassen.
19. Vorrichtung nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch
gekennzeichnet, daß eine Gelenkwelle (31) zwischen den
Mitteln (32) zum Drehen des Dichtkörpers (11) sowie dem
Dichtkörper (11) vorhanden ist.
20. Verfahren zur Sanierung von Kanalrohren dadurch
gekennzeichnet, daß eine Vorrichtung nach einem der
vorgenannten Ansprüche verwendet wird.
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