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DE19520645A1 - Vorrichtung zum Verpacken von Kraftfahrzeug-Scheiben - Google Patents

Vorrichtung zum Verpacken von Kraftfahrzeug-Scheiben

Info

Publication number
DE19520645A1
DE19520645A1 DE1995120645 DE19520645A DE19520645A1 DE 19520645 A1 DE19520645 A1 DE 19520645A1 DE 1995120645 DE1995120645 DE 1995120645 DE 19520645 A DE19520645 A DE 19520645A DE 19520645 A1 DE19520645 A1 DE 19520645A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
profile
profiles
container
motor vehicle
attached
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE1995120645
Other languages
English (en)
Inventor
Karl-Heinz Kolaska
Heiko Hummel
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Storopack Hans Reichenecker GmbH
Original Assignee
Storopack Hans Reichenecker GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Storopack Hans Reichenecker GmbH filed Critical Storopack Hans Reichenecker GmbH
Priority to DE1995120645 priority Critical patent/DE19520645A1/de
Priority to PCT/EP1996/002099 priority patent/WO1996041757A1/de
Priority to EP96916094A priority patent/EP0830300A1/de
Publication of DE19520645A1 publication Critical patent/DE19520645A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D85/00Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials
    • B65D85/30Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for articles particularly sensitive to damage by shock or pressure
    • B65D85/48Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for articles particularly sensitive to damage by shock or pressure for glass sheets

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packaging Of Machine Parts And Wound Products (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verpacken mindestens einer Kraftfahrzeug-Scheibe mit mindestens einem Profil, in das die Kraftfahrzeug-Scheibe in einen Profilschlitz einsteckbar ist und einer äußeren Hülle, die das oder die Profile und die Kraftfahrzeug-Scheibe umhüllt.
Scheiben für Kraftfahrzeuge, insbesondere Windschutzscheiben für Personenkraftwagen, werden im allgemeinen als Einzelstücke zum Kraftfahrzeug-Hersteller oder - im Ersatzteilgeschäft - zur Werkstatt transportiert. Zu diesem Zweck werden die Kraftfahrzeug-Scheiben in Konturen oder Profile aus Wellpappe oder Styropor gesteckt und damit entweder einzeln oder zu maximal drei bis vier Stücken in Kartonagen verpackt.
Nachteilig daran ist, daß die Kraftfahrzeug-Scheiben nicht bruchsicher verpackt sind, daß die Verpackung instabil ist, daß nur maximal drei bis vier Kraftfahrzeug-Scheiben pro Kartonage verpackt werden können und daß zum Verpacken und Transportieren mindestens zwei, besser drei Personen nötig sind. Die verpackten Scheiben müssen sehr vorsichtig gehandhabt werden. Die Verpackungen, insbesondere die Kartonagen, sind Einwegverpackungen.
Aufgabe der Erfindung ist daher, eine Vorrichtung zum Verpacken von Kraftfahrzeug-Scheiben der oben genannten Art zu schaffen, bei der die geschilderten Nachteile vermieden werden, insbesondere die Scheiben bruchsicher in einer leicht handhabbaren und mehrfach verwendbaren Vorrichtung verpackt sind.
Die Lösung besteht darin, daß die äußere Hülle ein Behälter aus polsterndem Kunststoff mit einem Unterteil und einem Oberteil ist, daß das oder die Profile ebenfalls aus polsterndem Kunststoff bestehen und im Inneren des Unterteils und des Oberteils am Boden und an mindestens einer stirnseitigen Innenwand angeordnet sind und daß der Behälter mit mindestens einem Sicherungselement gegen vorzeitiges Öffnen gesichert ist.
Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung werden die oben geschilderten Nachteile vermieden. Die Scheiben sind in einer stabilen, stapelbaren Verpackung bruchsicher verpackt, so daß bei der Handhabung keine extreme Vorsicht aufgewendet werden muß. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist, bedingt durch den Kunststoff, so leicht, daß zwei Personen eine mit zahlreichen Kraftfahrzeug-Scheiben bestückte Vorrichtung transportieren können. Die Kraftfahrzeug-Scheiben werden von oben in das Unterteil eingesetzt und anschließend wird das Oberteil daraufgesetzt. Das Bestücken, Verschließen und Sichern der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann von einer einzelnen Person vorgenommen werden, weil die Kraftfahrzeug­ scheiben von selbst in den Profilen stehenbleiben. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist eine Mehrwegverpackung.
Als polsterndes Kunststoffmaterial empfehlen sich besonders Schaumkunststoffe, weil sie eine gewisse Elastizität und geringe Dichte aufweisen und die erfindungsgemäße Vorrichtung damit besonders leicht ist. Besonders geeignet ist expandierbares Polypropylen (EPP).
Es empfiehlt sich, die Profilschlitze der Profile mit einer V-förmigen Kontur zu versehen. Damit können zum einen die zu transportierenden Kraftfahrzeug-Scheiben einfacher in die Profilschlitze eingefädelt werden, zum anderen sind solche Profile für verschiedene Typen von Kraftfahrzeug-Scheiben geeignet, die zum Beispiel verschiedene Krümmungsradien aufweisen. In diesem Zusammenhang ist es besonders vorteilhaft, die Profile lösbar vorzusehen, zum Beispiel einsteckbar oder einklemmbar. Damit können je nach Bedarf die Profile ausgewählt werden, die zu den zu transportierenden Kraftfahrzeug-Scheiben passen.
Die Sicherung der erfindungsgemäßen Vorrichtung während des Transports geschieht vorteilhafterweise durch Gurte, die das Oberteil und das Unterteil zusammenhalten. Man kann die Gurte rutschfest in Vertiefungen an der Außenseite des Behälters anbringen, und es empfiehlt sich, die Gurte am Unterteil zu befestigen. Dann können sie nicht herunterfallen und man erspart sich die Mühe, die Gurte jedesmal mühselig wieder an Ort und Stelle, zum Beispiel in den Nuten, anzubringen. Als Verschluß für die Gurte sind Klemmverschlüsse oder Rändelverschlüsse besonders gut geeignet, weil sie leicht handhabbar und im allgemeinen für die Belastung durch das Gewicht der beladenen erfindungsgemäßen Vorrichtung ausgelegt sind. Besonders vorteilhaft ist auch, daß mit solchen Verschlüssen der Gurt nicht vollständig gelöst werden muß, sondern es genügt, eine große Schleife zu bilden und diese über die Ecken des Oberteils der erfindungsgemäßen Vorrichtung zu ziehen, um dann das Oberteil anschließend vom Unterteil abheben zu können.
An der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind vorteilhafterweise seitlich Elemente zum Ergreifen und Transportieren vorgesehen. Das kann eine Griffhöhlung sein oder ein an den Stirnseiten des Unterteils befestigter Griff. Letzterer ist vorteilhafterweise an einem Einsatz, zum Beispiel aus Holz, befestigt, der in das Unterteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung eingelassen ist. Der Griff ist dann sicher befestigt, ohne daß sich die Befestigung lockern oder gar losreißen kann. Außerdem ist die Kraftverteilung im Einsatz günstiger.
Das Oberteil wird auf das Unterteil aufgesetzt und dort vorteilhafterweise klemmend gehalten, zum Beispiel durch korrespondierende Leisten und Ausnehmungen. Besonders vorteilhaft ist es, in den Längsseiten von Unterteil und Oberteil je eine Nut vorzusehen, und in die im Unterteil befindliche Nut eine Federleiste, zum Beispiel aus Holz, einzustecken. Damit erreicht man eine seitliche Verstärkung und Versteifung der erfindungsgemäßen Vorrichtung. Außerdem wird der Deckel immer gerade gehalten. Ein weiterer Vorteil ist, daß die Gurte in der Federleiste befestigt werden können, so daß die Befestigung sich nicht lockern oder gar herausreißen kann und bei Belastung die Kraftverteilung in der Federleiste günstiger ist.
Es empfiehlt sich auch, das Oberteil und das Unterteil asymmetrisch auszubilden, damit man beim Aufsetzen des Oberteils dessen korrekter Orientierung keine besondere Aufmerksamkeit widmen muß. Geeignet sind asymmetrische Profile, die asymmetrische Anordnung einer Hebung bzw. Senkung an beiden Teilen oder das Vorsehen eines Radius oder einer Wölbung an einer der beiden Stirnseiten.
Die Maße der erfindungsgemäßen Vorrichtung können beliebig sein und richten sich im wesentlichen nach den Maßen der zu transportierenden Kraftfahrzeug-Scheiben. Besonders vorteilhaft ist es, die Breite der erfindungsgemäßen Vorrichtung am Euro-Maß auszurichten, so daß sie bündig auf Lastwagen verladen werden kann.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann als einstückiges Schaumteil oder als mehrteiliges Schaumteil vorgesehen sein, wobei die einzelnen Teile miteinander verschweißt werden. Sie ist besonders geeignet zum Transport von PKW-Scheiben, insbesondere Windschutzscheiben, die zu den wichtigsten Ersatzteilen gehören. Aber auch für andere Scheiben, zum Beispiel Heckscheiben, ist die erfindungsgemäße Vorrichtung geeignet.
Im folgenden werden Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit Gurten als Sicherungselementen;
Fig. 2 eine Detailansicht zweier Verschlüsse für die Gurte;
Fig. 3 eine Darstellung der Funktionsweise der Gurte;
Fig. 4 eine Draufsicht auf das Innere des Unterteils der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
Fig. 5 eine perspektivische, teilweise abgebrochene Darstellung eines Schnitts entlang der Linie V-V in Fig. 4;
Fig. 6 eine vergrößerte Darstellung des Ausschnitts VI in Fig. 1;
Fig. 7 eine vergrößerte Darstellung des Ausschnitts VII in Fig. 4;
Fig. 8a und 8b je eine vergrößerte Darstellung der Unterseite der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit bzw. ohne Gurt;
Fig. 9 eine Draufsicht auf das Innere des Oberteils der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
Fig. 10 eine perspektivische Darstellung eines Unterteils gemäß einer zweiten Ausführungsform.
Die in Fig. 1 gezeigte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung dient zum Transport von PKW-Windschutzscheiben. Sie ist ein Behälter 1 mit einem Unterteil 2 und einem Oberteil 3. An den Stirnseiten 4′ des Unterteils 2 befinden sich Griffe 14. Der Behälter besteht aus expandierbarem Polypropylen (EPP). Seine Maße sind 156 cm×102,5 cm×33,3 cm. Die Behälterwände sind ca. 40 mm dick. Der Behälter 1 wiegt leer 10,6 kg.
Am Unterteil 2 ist eine Vertiefung 49 eingelassen oder direkt eingeschäumt, in die Datendisplays in Form von Selbstklebeetiketten, Kartonzuschnitten, Metallplaketten, etc. einsetzbar sind. Bei den Daten kann es sich um Herstellungsangaben, Lieferantenangaben, Datumsangaben, technische Daten (Gewicht, Fahrzeugtyp, . . .) Glasbruchvermerke, etc. handeln.
Sowohl das Unterteil 2 als auch das Oberteil 3 weisen an ihren Längsseiten 4 und 5 sowie an der Unterseite 6 des Unterteils 2 bzw. an der Oberseite 7 des Oberteils 3 zwei senkrecht verlaufende, zueinander parallele, streifenförmige Vertiefungen 8 auf, die eine durchgehende Verbindung bilden, in die ein Sicherungselement in Form eines Gurtes 9 eingelegt werden kann. Die Gurte 9 sind mit Schrauben 10 an den Längsseiten 4 des Unterteils 2 befestigt. Sie können auf der Oberseite 7 des Oberteils 3 mit Verschlüssen 11, 11′ festgezurrt werden. Daher weist die Nut 8 auf der Oberseite 7 des Oberteils 3 eine Verbreiterung 12 auf, in die der Verschluß 11, 11′ oberflächenbündig hineinpaßt. An der Unterseite 6 des Unterteils 2 sind Füße 13 angebracht, die eine genormte Einfahrhöhe 48 (beispielsweise 100 mm) für Stapler-, Hubwagenbetrieb oder ähnliche Transportmittel gewährleistet.
Die Gurte 9 bestehen aus einem Kunststoffgewebe und sind ebenso wie die Verschlüsse so ausgelegt, daß sie der Belastung durch das Gewicht der voll beladenen Vorrichtung standhalten.
Zur Fixierung der losen Gurtbandenden in den Vertiefungen 8 im gespannten Zustand ist ein Klettbandverschluß 50 knapp oberhalb der Trennung von Unterteil 2 und Oberteil 3 angebracht.
Fig. 2 zeigt Einzelheiten zweier Verschlüsse 11, 11′ für die Gurte 9. Dabei handelt es sich um einen Klemmverschluß 11 und um einen Rändelverschluß 11′. Die Auswahl ist beliebig. Wichtig sind nur einfache Handhabbarkeit und genügende Stabilität, um den Belastungen durch den voll bestückten Behälter 1 standzuhalten. Am Beispiel des Klemmverschlusses 11 sieht man auch sehr schön, wie dieser in der Verbreiterung 12 der Nut 8 liegt.
Fig. 3 zeigt die Funktionsweise der Gurte 9. Da diese mit Schrauben 10 mit Unterlegscheiben 36 am Unterteil 2 befestigt und auch relativ lang sind, genügt es, zum Öffnen des Behälters 1 mit Hilfe des Verschlusses 11, 11′ eine große Schlaufe 47 zu bilden, diese vom Oberteil 3 abzustreifen und liegenzulassen. Die Befestigung am Unterteil 2 sorgt dafür, daß der Gurt 9 nicht ganz herunterfällt und mühsam wieder aufgesammelt und in die Nut 8 eingelegt werden muß.
Fig. 4 zeigt das Innere 2′ des Unterteils 2. Man sieht, daß auf den Oberflächen 16 der Längsseiten 4 und den Oberflächen 17 der Stirnseiten 4′ in einem dem Inneren 2′ zugewandten Bereich Leisten 18 bzw. Stirnwandprofile 19 verlaufen. Die Stirnwandprofile 19 sind breiter als die Leisten 18. Sie weisen an ihrer dem Inneren 2′ zugewandten Seite eine Ausnehmung 20 auf, in die ein Einsatz 21 aus Holz eingelassen ist. Die Einsätze 21 schließen bündig mit den Stirnwandprofilen 19 ab.
Im Inneren 2′ des Unterteils 2 sind an den stirnseitigen Innenwänden 15 Profile 23 und am Boden 22 Profile 24, 25 angebracht. Diese Profile bestehen aus demselben Material wie der Behälter 1. Sie können entweder fest mit dem Unterteil 2 verbunden sein, zum Beispiel als einstückiges Schaumteil oder durch Verschweißen von Einzelteilen, oder sie können lösbar mit dem Unterteil 2 verbunden sein, zum Beispiel in den Boden 22 eingepreßt oder eingesteckt.
Die Profile 23, 24, 25 weisen je vier gekrümmte Profilschlitze 26, 27, 28 auf. Das bedeutet, daß das dargestellte Ausführungsbeispiel für den Transport von vier PKW-Windschutzscheiben ausgelegt ist. Die Profilschlitze 26 der Profile 23 dienen dazu, PKW-Windschutzscheiben an ihren Seitenkanten abzustützen; die Profilschlitze 28 stützen die Windschutzscheiben an ihrer Unterkante ab. Die Profilschlitze 27 nehmen die von Seiten- und Unterkanten gebildeten Ecken der PKW-Windschutzscheiben auf. Der Draufsicht in Fig. 4 ist sehr schön zu entnehmen, daß die Profilschlitze 26, 27, 28 eine gekrümmte Linie entsprechend der Krümmung der zu transportierenden PKW-Windschutzscheiben bilden.
In Fig. 5 ist die Ausgestaltung der Profile 23, 24, 25 und der Profilschlitze 26, 27, 28 detaillierter dargestellt. Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist der Boden 22 des Unterteils 2 mit den Profilen 23, 24, 25 einstückig. Das im Querschnitt quaderförmige Profil 23 ist so hoch wie das Unterteil 2 und seine Oberfläche 23′ schließt bündig mit den Stirnwandprofilen 19 ab. Es weist längliche, gekrümmte, im Querschnitt V-förmige Profilschlitze 26 auf, die sich von der Kante 29 des Quaders aus betrachtet sowohl nach unten als auch nach hinten in den Profilkörper hinein verjüngen.
Das Profil 24 schließt sich direkt an das Profil 32 an. Es ist wesentlich niedriger als das Profil 23; seine Oberfläche 24′ liegt unterhalb der Profilschlitze 26. Es besteht aus drei Stufen 30, 31, 32. Durch alle drei Stufen ziehen sich gekrümmte Profilschlitze 27, die in den Stufen 30 und 32 einen rechteckigen Querschnitt haben und sich in der Stufe 31 von der Oberfläche aus gesehen in den Profilkörper hinein verjüngen, also in der Stufe 31 einen V-förmigen Querschnitt haben. Das im Querschnitt quaderförmige Profil 25 ist im Abstand zum Profil 24 angeordnet. Es ist höher als die Stufe 32, aber niedriger als die Stufe 31 des Profils 24. Es weist ebenfalls sich in den Profilkörper hinein verjüngende, im Querschnitt V-förmige gekrümmte Profilschlitze 28 auf.
Alle Profilschlitze 26, 27, 28 verlaufen parallel zueinander und zeichnen eine Krümmung nach, die das Innere des Unterteils 2 vollständig ausfüllt. Das heißt, die Profilschlitze 26 sind mehr zu einer der Seitenflächen 4 hin orientiert, während die Profilschlitze 28 am Scheitelpunkt der Krümmung mehr zur anderen Seitenfläche 4 hin orientiert sind. Durch die V-förmigen Querschnitte können in das Unterteil dieses Ausführungsbeispiels Windschutzscheiben verschiedener Typen eingestellt werden, die zum Beispiel verschiedene Krümmungsradien aufweisen.
Das Ausführungsbeispiel ist für den Transport von vier PKW-Wind­ schutzscheiben ausgelegt. Eine andere Anzahl ist denkbar und möglich; auch eine Auslegung für andere Scheibenarten, zum Beispiel Heckscheiben, ist denkbar, z. B. mit auswechselbaren Profilen. Wenn es darauf ankommt, daß die Vorrichtung von zwei Personen transportiert werden soll, ist nur das Gesamtgewicht limitierend. Das Ausführungsbeispiel wiegt voll beladen ca. 60 kg. Es kann also von zwei Personen getragen werden.
Die Fig. 6 und 7 zeigen Einzelheiten des an den Stirnseiten 4′ des Unterteils 2 angebrachten Griffs 14. Fig. 6 zeigt den Anblick von außen. Der Griff 14 besteht aus einer Metallplatte 33, die mit Schrauben 34 an der Stirnseite 4′ des Unterteils 2 befestigt ist. An der Metallplatte 33 ist ein Bügel 35 befestigt. Fig. 7 zeigt in der Draufsicht Einzelheiten der Befestigung. Die Befestigung erfolgt nicht direkt im Kunststoffmaterial der Stirnseite 4′ des Unterteils 2, sondern in einem Einsatz 21 aus Holz, der in einer dem Profil 23 zugewandten Ausnehmung 20 des Stirnwandprofils 19 bzw. Stirnseite 4′ aufgenommen ist. Damit ist zum einen gewährleistet, daß die Schrauben 34 sich nicht lockern oder gar herausreißen, zum anderen ist die Kraftverteilung in dem Einsatz 21 günstiger. Die Vorrichtung 1 kann also mit Hilfe der Griffe 14 transportiert werden, ohne daß man befürchten muß, daß die Griffe 14 aufgrund des Kunststoffmaterials des Unterteils 2 der Belastung nicht standhalten. Außerdem erspart man sich die Verwendung einer Gegenmutter, die in das Innere 2′ des Unterteils 2 störend hineinragen würde.
Zur Herstellung werden die Teile mit der Ausnehmung 20 in der Form ausgeschäumt und anschließend die Einsätze 21 eingesteckt.
Die Fig. 8a und 8b zeigen vergrößert die an der Unterseite 6 des Unterteils 2 angebrachten Füße 13. Die Füße 13 sind aus demselben Material wie der Behälter 1 und entweder einstückig mit der Unterseite 6 des Unterteils 2 oder mit diesem verschweißt. Sie dienen vor allem zwei Zwecken. Zum einen ist das Durchführen der Gurte 9 in der Vertiefung 8 rund um das Unterteil 2 vereinfacht, und zum anderen bildet die Höhe der Füße 13 eine genormte Einfahrhöhe 48, z. B. 100 mm, um die erfindungsgemäße Vorrichtung maschinell, zum Beispiel mit einem Gabelstapler, zu transportieren.
Fig. 9 zeigt eine Draufsicht auf das Innere 3′ des Oberteils 3. Man sieht, daß das Innere 3′ des Oberteils im wesentlichen ein Gegenstück zum Inneren 2′ des Unterteils 2 bildet. Die Oberflächen 38 und 39 der Längsseiten 5 und der Stirnseiten 5′ weisen nun nicht, wie beim Unterteil 2, eine Leiste, sondern einen zu dieser Leiste korrespondierenden zurückgesetzten Bereich 39 auf. Am Boden 40 im Inneren 3′ des Oberteils 3 sind Profile 41, 42 befestigt. Sie sind alle flach und relativ niedrig. Dabei ist das Profil 41 im wesentlichen ein Gegenstück zum Profil 24 im Unterteil 2, jedoch ohne Stufen. Das Profil 42 ist im wesentlichen ein Gegenstück zum Profil 25 im Unterteil 2. Das Profil 23 im Unterteil 2 findet keine Entsprechung. Auch die Profile 41 und 42 weisen im Querschnitt V-förmige, sich in den Profilkörper hinein verjüngende, gekrümmte Profilschlitze 43, 44 auf.
Wenn das Oberteil 3 auf das Unterteil 2 aufgesetzt ist, ragen die Leisten 18 bzw. 19 auf den Oberflächen 16 bzw. 17 der Längsseite 4 bzw. der Stirnseite 4′ des Unterteils in den zurückgesetzten Bereich 39, der auf den Oberflächen 37 bzw. 38 der Längsseite 5 bzw. Stirnseite 5′ des Oberteils 3 umläuft. Dadurch wird ein klemmender Halt bewirkt. Diesen Effekt kann man zusätzlich noch dadurch verstärken, daß man die Leisten 18, 19 und/oder den zurückgesetzten Bereich 39 leicht hinterschnitten vorsieht.
Fig. 10 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Unterteils 2 der erfindungsgemäßen Vorrichtung. Die Oberflächen 16 und 17 der Längsseiten 4 bzw. der Stirnseiten 4′ weisen nun keine Leiste mehr auf, sondern sind glatt. Statt dessen ist eine Nut 45 in die Oberseite 16 eingelassen, die bis zu den Profilen 23 über die gesamte Oberfläche 16 verläuft. In diese Nut 45 ist eine Federleiste 46 aus Holz eingelassen, die über die Oberfläche 16 herausragt. Nicht gezeigt ist, daß auch die Oberflächen 38, 39 der Längsseiten 5 bzw. Stirnseiten 5′ des Oberteils 3 in Fig. 9 glatt sind und eine der Nut 45 entsprechende Nut oder Doppelnut mit Einführungsschrägen aufweisen. Beim Aufsetzen des Oberteils 3 auf das Unterteil 2 greift die Holzleiste 46 in die Nut des Oberteils 2 und bewirkt so eine Nut/Feder-Verbindung.
Die Federleiste 46 kann man beliebig tief einlassen. Sie sollte vorteilhafterweise über die Befestigung 10 für die Gurte 9 hinausragen. Dann kann man die Befestigung 10 (ähnlich wie die des Griffes 14) in der Federleiste 46 vorsehen. Wenn man die Gurte 9 festschraubt, braucht man keine Gegenmutter, die in das Innere 2′ des Unterteils 2 störend hineinragen würde. Die Kraftverteilung in der Federeleiste 46 ist bei Belastung günstiger. Die Befestigung kann sich nicht lockern oder gar herausreißen. Die Federleiste 46 übt also eine Fixierungs- und Stabilisierungswirkung aus.
Zur Herstellung werden die Teile mit Nuten 45 in der Form ausgeschäumt und anschließend die Federleisten 46 eingelassen.
Die asymmetrische Anordnung der Profile im Inneren 2′, 3′ von Unterteil 2 und Oberteil 3 bedingt, daß das Oberteil 3 immer in einer bestimmten Orientierung auf das Unterteil 2 aufgesetzt werden muß. Um dies so zu vereinfachen, daß man aufgesetzt werden muß. Um dies so zu vereinfachen, daß man der Orientierung des Oberteils 3 keine große Aufmerksamkeit mehr schenken muß, kann man beide Teile auch äußerlich asymmetrisch gestalten. Dies kann zum Beispiel dadurch geschehen, daß die Oberflächen 16, 17 des Unterteils 2 zu den Oberflächen 37, 38 des Oberteils 3 asymmetrisch sind. Über einer Stirnseite 4′ des Unterteils 2 kann zum Beispiel eine Leiste stehen, der eine Nut auf der korrespondierenden Oberfläche 38 des Oberteils 3 entspricht, während es bei den anderen Stirnseiten genau umgekehrt ist. Noch einfacher ist es, je eine Stirnseite 4′, 5′ nicht flächig, sondern gewölbt vorzusehen, so daß der Behälter eine gewölbte und eine glatte Stirnseite hat. Andere Variationen sind natürlich auch denkbar und stehen im Ermessen des Fachmanns.
Bezugszeichenliste
1 Behälter
2 Unterteil
2′ Inneres von 2
3 Oberteil
3′ Inneres von 3
4 Längsseite von 2
4′ Stirnseite von 2
5 Längsseite von 3
5′ Stirnseite von 3
6 Unterseite von 2
7 Oberseite von 3
8 Vertiefung
9 Gurte
10 Schrauben für 9
11, 11′ Verschlüsse von 9
12 Verbreiterung von 8
13 Füße
14 Griffe
15 stirnseitige Innenwand von 2
16 Oberfläche von 4
17 Oberfläche von 4
18 Leiste
19 Stirnwandprofil
20 Ausnehmung
21 Einsatz
22 Boden von 2
23, 24, 25 Profile
23′, 24′, 25′ Oberfläche der Profile
26, 27, 28 Profilschlitze
29 Kante
30, 31, 32 Stufe von 24
33 Metallplatte
34 Schrauben von 23
35 Bügel
36 Unterlegscheiben für 10
37 Oberfläche von 5
38 Oberfläche von 5′
39 zurückgesetzter Bereich
40 Boden von 3
41, 42 Profile
43, 44 Profilschlitze
45 Nut
46 Federleiste
47 Gurtbandschlaufe
48 Einfahrhöhe
49 Vertiefungen
50 Klettverschluß

Claims (20)

1. Vorrichtung zum Verpacken von mindestens einer Kraftfahrzeug-Scheibe mit mindestens einem Profil, in das die Kraftfahrzeug-Scheibe in einen Profilschlitz einsteckbar ist und einer äußeren Hülle, die das oder die Profile und die Kraftfahrzeug-Scheibe umhüllt, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Hülle ein Behälter (1) aus polsterndem Kunststoff mit einem Unterteil (2) und einem Oberteil (3) ist, daß das oder die Profile (23, 24, 25, 41, 42) ebenfalls aus polsterndem Kunststoff bestehen und im Inneren (2′, 3′) des Unterteils (2) und des Oberteils (3) am Boden (22, 40) und an mindestens einer stirnseitigen Innenwand (15) angeordnet sind und daß der Behälter (1) mit mindestens einem Sicherungselement (9) gegen vorzeitiges Öffnen gesichert ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter und/oder die Profile (23, 24, 25, 41, 42) aus Schaumkunststoffen bestehen.
3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Profile (23, 24, 25, 41, 42) mindestens einen im Querschnitt V-förmigen Profilschlitz (26, 27, 28, 43, 44) aufweisen.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Profile (41, 42) am Boden (40) des Oberteils (3) angeordnet sind.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Profile (26, 27, 28, 43, 44) lösbar angeordnet sind.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Sicherungselement ein Gurt (9) ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Gurt (9) in einer Vertiefung (8) an der Außenseite des Behälters (1) verläuft.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Gurt am Unterteil (2) befestigt ist.
9. Vorrichtung nach einem Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Gurt (9) einen Klemmverschluß (11) oder Rändelverschluß (11′) aufweist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberflächen (37, 38) der Seiten (5, 5′) des Oberteils (3) einen zurückgesetzten Bereich (39) und die Oberflächen (16, 17) der Seiten (4, 4′) des Unterteils (2) eine Leiste (18, 19) aufweisen, mit denen das Oberteil (3) auf dem Unterteil (2) klemmbar ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Seiten (4, 4′; 5, 5′) des Unterteils (2) bzw. des Oberteils (3) je eine Nut (45) aufweisen und in die Nut (45) im Unterteil (2) eine Federleiste (46) eingesetzt ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 9 und 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Gurt (9) am Unterteil (2) an der Federleiste (46) befestigt ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß Oberteil (3) und Unterteil (2) äußerlich asymmetrisch gestaltet sind.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß an den Stirnseiten (4′) des Unterteils (2) Elemente (14) zum Ergreifen angebracht sind.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Elemente Griffe (14) sind.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Griffe (14) an einem in den Stirnseiten (4′) des Unterteils (2) eingelassenen Einsatz (21) befestigt sind.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite des Behälters (1) das Euromaß, oder einem Vielfachen davon, geteilt durch eine ganze Zahl ist.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Unterseite (6) des Unterteils (2) mindestens zwei Füße (13) angebracht sind, die eine Einfahrhöhe (48) für alle gängigen Transporthilfsmittel gewährleistet.
19. Verwendung einer Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18 für den Transport von PKW-Scheiben.
20. Verwendung nach Anspruch 20 für den Transport für Frontscheiben und/oder Heckscheiben.
DE1995120645 1995-06-09 1995-06-09 Vorrichtung zum Verpacken von Kraftfahrzeug-Scheiben Withdrawn DE19520645A1 (de)

Priority Applications (3)

Application Number Priority Date Filing Date Title
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