DE19518300A1 - Kraftfahrzeugtür mit Türaußenblech, Türinnenblech, Innenverkleidung und Bauteilträger für das Türschloß - Google Patents
Kraftfahrzeugtür mit Türaußenblech, Türinnenblech, Innenverkleidung und Bauteilträger für das TürschloßInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Kraftfahrzeugtür mit Türaußenblech,
Türinnenblech, Innenverkleidung und Bauteilträger für das
Türschloß sowie andere Funktionselemente, welcher Bauteilträger
durch zumindest eine Ausnehmung in dem Türinnenblech in die
Kraftfahrzeugtür eingeführt und eingebaut oder in eine Ausnehmung
des Türinnenblechs eingesetzt ist, wobei das Türschloß vom
Innenraum der Kraftfahrzeugtür her mit Schrauben an der Schloß
seite der Kraftfahrzeugtür befestigt ist. An dem Bauteilträger sind
möglichst viele der im Türinnenraum zwischen Türaußenblech und
Türinnenblech üblicherweise untergebrachten Funktionselemente
befestigt.
Insoweit erfolgt eine Vormontage und der Bauteilträger
mit den darauf bei der Vormontage befestigten Funktionselementen
wird in die zugeordnete Ausnehmung des Türinnenblechs eingesetzt
(EP 0 385 823 B1, EP 0 406 034 B1) oder in die Kraftfahrzeugtür
eingebaut (DE 44 07 114 A1). Mit dem Bauteilträger können auch
die Führungskulissen für die Fensterscheibe in der Kraftfahrzeug
tür verbunden sein.
Bei der bekannten Kraftfahrzeugtür, von der die Erfindung ausgeht
(EP 0 385 823 B1), ist das Türschloß gleichsam starr und ohne
Einstellfreiheitsgrad mit dem Bauteilträger verbunden. Das bringt
Montageprobleme, wenn einerseits die Kraftfahrzeugtür und
andererseits der Bauteilträger an unterschiedlichen Orten gefertigt
bzw. vormontiert werden und folglich erhebliche Fertigungstoleran
zen in Kauf genommen werden müssen. Auch ist es nicht ohne
weiteres möglich, an dem Bauteilträger lediglich das Türschloß
auszutauschen, wenn dieses beim Betrieb des Kraftfahrzeuges
Schaden genommen hat. Ähnlich liegen die Verhältnisse bei einer
anderen Ausführungsform (EP 0 406 034 B1), bei der das Türschloß
an einer mit dem Bauteilträger verbundenen Führungskulisse für
die Fensterscheibe der Kraftfahrzeugtür befestigt ist.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, bei einer
Kraftfahrzeugtür des eingangs beschriebenen Aufbaus die toleranz
bedingten Montageprobleme zu beseitigen und gleichzeitig das
Türschloß austauschbar an dem Bauteilträger zu befestigen.
Zur Lösung dieser Aufgabe lehrt die Erfindung, ausgehend von der
eingangs beschriebenen Kraftfahrzeugtür, daß das Türschloß mit
Hilfe eines Montageschlittenaggregates, welches einen etwa
waagerechten Einstellfreiheitsgrad aufweist, an dem Bauteilträger
austauschbar befestigt ist und daß das Montageschlittenaggregat
zumindest eine Raststellung für die Position des Türschlosses an
dem Bauteilträger aufweist. Das läßt sich auf verschiedene Weise
verwirklichen. Nach bevorzugter Ausführungsform besitzt das
Montageschlittenaggregat ein Schlittenbauteil und eine Führungs
schiene für das Schlittenbauteil, wobei das Schlittenbauteil an dem
Türschloß und die Führungsschiene an dem Bauteilträger befestigt
sind. Wenn das Montageschlittenaggregat ein Schlittenbauteil und
eine Führungsschiene für das Schlittenbauteil aufweist, kann aber
auch die Anordnung so getroffen sein, daß die Führungsschiene an
dem Türschloß und das Schlittenbauteil an dem Bauteilträger
befestigt ist.
Die beschriebene Raststellung wird zweckmäßigerweise durch eine
Rastvorrichtung festgelegt, die eine Rastfeder, ein Rastelement und
zumindest eine Rastausnehmung aufweist. Im einfachsten Falle kann
das Rastelement als Ausformung der Rastfeder und kann die
Rastausnehmung an der Führungsschiene ausgebildet sein. Man
kann aber auch mit Rastelementen, z. B. Rastkugeln arbeiten, auf
die die Rastfeder einwirkt.
Die Erfindung geht von der Erkenntnis aus, daß mit der
beschriebenen Anordnung und Gestaltung eines Montageschlitten
aggregates zwei Probleme auf einfache Weise gleichzeitig gelöst
werden können, nämlich einerseits der erforderliche Toleranz
ausgleich und andererseits die Austauschbarkeit des Türschlosses
am Bauteilträger. Dabei kann z. B. bei einer Ausführungsform, bei
der der Bauteilträger in die Kraftfahrzeugtür eingebaut ist (DE 44
07 114 A1), die Anordnung unschwer so getroffen werden, daß bei
Austausch des Türschlosses der Bauteilträger nicht ausgebaut
werden muß, wenn durch eine nach Abnehmen der Innenverkleidung
freilegbare Ausnehmung im Türinnenblech der Türinnenraum für die
Montage zugänglich wird. Das gilt auch dann, wenn der Bauteil
träger in eine Ausnehmung des Türinnenblechs eingesetzt ist und
seinerseits eine Ausnehmung aufweist, die den Türinnenraum
zugänglich macht. Auf diese Weise können die Schrauben, die das
Türschloß an der Schloßseite der Kraftfahrzeugtür halten, vom
Innenraum her gelöst und das Türschloß kann ausgetauscht
werden. Es versteht sich, daß die Innenverkleidung wie üblich
angeordnet wird.
Die Lehre der Erfindung führt zu erheblichen Vorteilen. Bei der
Vormontage der verschiedenen Funktionselemente auf den
Bauteilträger wird das Türschloß mit dem Schlittenbauteil bis in
die Raststellung auf die Führungsschiene geschoben oder
umgekehrt. Das ist eine einfache Montagemaßnahme, die auch
automatisiert werden kann und der Robotik zugänglich ist. Bei dem
anschließenden Transport des Bauteilträgers mit den im Wege der
Vormontage aufgesetzten Funktionselementen kann das Türschloß
sich nicht lösen, weil dessen Raststellung über die Rastvorrichtung
festgehalten ist. Das Türschloß kann auf einfache Weise vom
Innenraum der Kraftfahrzeugtür her mit Schrauben an der schloß
seitigen Stirnseite der Kraftfahrzeugtür befestigt werden, weil der
Türinnenraum wie beschrieben zugänglich ist. Ohne weiteres ist ein
Toleranzausgleich möglich, da das Türschloß beim Einbau aus der
Raststellung herausbewegt werden kann, wenn es erforderlich ist,
oder auch mehrere Raststellungen aufweisen kann. Ist das
Türschloß schloßseitig durch Schrauben in der Kraftfahrzeugtür
befestigt, so ist eine Verrastung nicht mehr erforderlich. Soll das
Türschloß ausgetaucht werden, so werden über den beschriebenen
Zugang des Türinnenraums die Schrauben, die das Türschloß in
der schloßseitigen Stirnseite der Kraftfahrzeugtür halten gelöst, so
daß das Türschloß, bei der heute üblichen Anordnung der Kraft
fahrzeugtüren, entgegen der Fahrtrichtung aus der Führungsschiene
gezogen werden kann. Zur Erleichterung der Demontage kann an
dem Türschloß ein Arm angeordnet oder ausgebildet sein, der sich
leicht greifen läßt, um das Türschloß wie beschrieben abzuziehen.
Im Rahmen der Erfindung liegt es, mehrere Raststellungen
vorzusehen. Zur Erleichterung der Arbeiten beim Austauschen eines
Türschlosses kann an geeigneter Stelle am hinteren Ende der
Führungsschiene eine zweite Raststellung verwirklicht sein. Der
Monteur, der das Türschloß demontiert, zieht das Türschloß zum
hinteren Ende des Montageschlittenaggregates, bemerkt das
Einrasten in die zweite Raststellung des Montageschlittenaggregates
und wertet dieses als Hinweis darauf aus, daß das Türschloß bei
weiterer Bewegung von dem Bauteilträger freikommt. Beim Einbau
eines ausgetauschten Türschlosses ist die beschriebene Raststellung
ein Hinweis dafür, daß das einzubauende Türschloß mit seinem
Schlittenbauteil bzw. mit seiner Führungsschiene das komplementäre
Bauteil des Montageschlittenaggregates an dem Bauteilträger
getroffen hat. Das Türschloß braucht dann nur noch bis in die
zuvor erwähnte Raststellung geschoben zu werden und, wie
beschrieben, mit Schrauben vom Innenraum der Kraftfahrzeugtür an
der schloßseitigen Stirnseite der Kraftfahrzeugtür befestigt zu
werden. Bei der Ausführungsform, bei der das Schlittenbauteil an
dem Türschloß und die Führungsschiene an dem Bauteilträger
befestigt ist, kann die Führungsschiene aus dem Blech des
Bauteilträgers ausgestanzt und ausgeformt werden. Es kann
insoweit aber auch mit vorgefertigten Bauteilen gearbeitet werden.
Regelmäßig wird man den Türinnenraum als einen Trockenraum
ausführen, in den Wasser nicht eindringen kann. Dazu kann der
Bauteilträger, in bekannter Weise, umlaufend mit einer
entsprechenden Dichtung versehen sein. Das Türschloß kann mit
Bowdenzügen oder Gestängen mit den entsprechenden Betätigungs
einrichtungen verbunden sein.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein
Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung ausführlicher
erläutert. Es zeigen
Fig. 1 schematisch eine Kraftfahrzeugtür mit eingebautem
Bauteilträger, ausschnittsweise,
Fig. 2 perspektivisch den Bauteilträger aus dem Gegenstand nach
Fig. 1 mit weiteren Einzelheiten von der dem Türinnenraum
zugewandten Seite betrachtet, Türschloß nicht eingesetzt,
Fig. 3 den Gegenstand nach Fig. 2, Türschloß eingesetzt,
Fig. 4 in gegenüber den Fig. 2 und 3 vergrößertem Maßstab eine
Ansicht des Montageschlittenaggregates, ausschnittsweise
und
Fig. 5 einen Schnitt in Richtung A-A durch den Gegenstand nach
Fig. 4.
Die in der Fig. 1 dargestellte Kraftfahrzeugtür 1 besitzt ein
Türaußenblech 2, ein Türinnenblech 3 und eine nicht gezeichnete
Innenverkleidung. Das ist durch eine Schnittdarstellung in der
Fig. 1 angedeutet worden. Zu der Kraftfahrzeugtür 1 gehört im
übrigen ein Bauteilträger 4 für das Türschloß 5 und für andere
Funktionselemente. Der Bauteilträger 4 ist im Ausführungsbeispiel
in eine Ausnehmung 6 des Türinnenblechs 3 eingesetzt. Er könnte
auch durch zumindest eine Ausnehmung in dem Türinnenblech 3 in
die Kraftfahrzeugtür 1 eingeführt und dort festgesetzt sein. Das
Türschloß 5 ist vom Innenraum der Kraftfahrzeugtür 1 her mit
Schrauben an der Schloßseite der Kraftfahrzeugtür 1 zu befestigen.
Aus einer vergleichenden Betrachtung insbesondere der Fig. 2 und
3 entnimmt man, daß das Türschloß 5 mit Hilfe eines
Montageschlittenaggregates 7, 8, welches einen etwa waagerechten
Einstellfreiheitsgrad aufweist, an dem Bauteilträger 4 befestigt ist,
und zwar austauschbar. Das Montageschlittenaggregat 7, 8 weist
zumindest eine Raststellung 9 für die Position des Türschlosses 5
an dem Bauteilträger 4 auf. Wie diese verwirklicht ist ergibt sich
insbesondere aus den Fig. 4 und 5. Man erkennt, daß das
Montageschlittenaggregat 7, 8 ein Schlittenbauteil 7 und eine
Führungsschiene 8 für das Schlittenbauteil 7 aufweist und daß das
Schlittenbauteil an dem Türschloß 5 und die Führungsschiene 8 an
dem Bauteilträger 4 befestigt ist. Insoweit könnte die Anordnung
auch umgekehrt ausgeführt sein. Die schon beschriebene
Raststellung ist in der Fig. 4 erkennbar. Die Raststellung 9 ist
durch eine Rastvorrichtung festgelegt, die eine Rastfeder 10, ein
Rastelement 11 und zumindest eine Rastausnehmung 12 aufweist. Im
Ausführungsbeispiel ist das Rastelement 11 als Ausformung der
Rastfeder 10 gestaltet. Die Rastausnehmung 12 ist an der
Führungsschiene 8 ausgebildet.
Claims (5)
1. Kraftfahrzeugtür mit Türaußenblech, Türinnenblech, Innenver
kleidung und Bauteilträger für das Türschloß sowie für andere
Funktionselemente, welcher Bauteilträger durch zumindest eine
Ausnehmung in dem Türinnenblech in die Kraftfahrzeugtür
eingeführt und in die Kraftfahrzeugtür eingebaut oder in eine
Ausnehmung des Türinnenblechs eingesetzt ist, wobei das Türschloß
vom Innenraum der Kraftfahrzeugtür her mit Schrauben an der
Schloßseite der Kraftfahrzeugtür befestigt ist, dadurch
gekennzeichnet, daß das Türschloß (5) mit Hilfe
eines Montageschlittenaggregates (7, 8), welches einen etwa
waagerechten Einstellfreiheitsgrad aufweist, an dem Bauteilträger
(4) austauschbar befestigt ist und daß das Montageschlitten
aggregat (7, 8) zumindest eine Raststellung (9) für die Position
des Türschlosses (5) an dem Bauteilträger (4) aufweist.
2. Kraftfahrzeugtür nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Montageschlittenaggregat (7, 8) ein Schlittenbauteil (7) und
eine Führungsschiene (8) für das Schlittenbauteil (7) aufweist und
daß das Schlittenbauteil (7) an dem Türschloß (5) und die
Führungsschiene (8) an dem Bauteilträger (4) befestigt ist.
3. Kraftfahrzeugtür nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Montageschlittenaggregat (7, 8) ein Schlittenbauteil (7) und
eine Führungsschiene (8) für das Schlittenbauteil (7) aufweist und
daß die Führungsschiene (8) an dem Türschloß (5) und das
Schlittenbauteil an dem Bauteilträger (4) befestigt ist.
4. Kraftfahrzeugtür nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Raststellung (9) durch eine
Rastvorrichtung festgelegt ist, die eine Rastfeder (10), ein
Rastelement (11) und zumindest eine Rastausnehmung (12) aufweist.
5. Kraftfahrzeugtür nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
das Rastelement (11) als Ausformung der Rastfeder (10) und die
Rastausnehmung (12) an der Führungsschiene (8) ausgebildet sind.
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