DE19517353C1 - Kontaktfeder - Google Patents
KontaktfederInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Kontaktfeder mit einer Grundfeder,
die eine Federarmbasis aufweist, von der sich einstückig an
einem Ende ein Anschlußteil und an dem anderen Ende Federarme
von zwei parallelen Seitenwandungen der Federarmbasis weger
strecken, und mit einer an der Federarmbasis gehaltenen Über
feder, die eine die Seitenwandungen der Federarmbasis umspan
nende Bodenwand aufweist, an die randseitig jeweils Seiten
wände, welche parallel zu den Seitenwandungen der Federarme
angeordnet sind, anschließen und die Seitenwandungen endseitig
umgreifen, und mit einer Verklemmeinrichtung, um die Überfeder
und die Grundfeder vor gegenseitigem Verrutschen zu sichern.
Solche Kontaktfedern sind beispielsweise in DE 92 02 365 U1
beschrieben und werden bevorzugt im großen Umfang als Steck
verbinder in der Kfz-Technik eingesetzt. Bei diesen Kon
taktfedern hat die Überfeder im wesentlichen die Funktion, die
Federkraft der Kontaktfeder zu erhöhen und durch Ausbildung
mit einer oder mehreren Rastzungen eine lösbare Verriegelung
der Kontaktfeder in einer Kontaktkammer eines Gehäuses aus
Isoliermaterial zu ermöglichen. Die Überfeder besteht in der
Regel aus einem Material mit guten Federeigenschaften, während
die Grundfeder aus einem Material mit guten elektrischen ther
mischen Eigenschaften hergestellt ist. Die Überfeder kann bei
spielsweise als Stanz-Biegeteil aus Blech hergestellt sein.
Die Grundfeder ist vorzugsweise ebenfalls ein Stanz-Biegeteil,
besteht jedoch wegen der notwendig guten elektrischen Eigen
schaften vorzugsweise aus einer Kupferlegierung, wie bei
spielsweise verzinktem Messing.
Wichtig bei solchen Kontaktfedern ist eine sichere Befestigung
der Überfeder auf der Grundfeder. Die Überfeder muß nämlich
bei Einwirkung einer Steck- oder Zugkraft eine relative
Verschiebung zwischen Überfeder und Grundfeder vermeiden bzw.
deren Loslösung ausschließen.
Bei den bekannten Kontaktfedern erfolgt die Fixierung der über
die Grundfeder gestülpten Überfeder durch Umbiegen spezieller
Haltearme bzw. Lappen, die an der Überfeder angeformt sind. In
Steckrichtung verhindert eine in die Überfeder eingedrückte
Sicke, die hinter ein Element der Grundfeder greift, daß die
Überfeder bei Einwirkung der Steckkraft oder einer Zugkraft
an der Leitung von der Grundfeder gleitet.
Problematisch bei dieser bekannten Lösung ist, daß ein Kippen
der Überfeder eine Reduzierung des Überschnittes zwischen
Sicke und der stirnseitigen Wandung des Lappens der Grundfeder
zur Folge hat und die Haltefunktion hierdurch gefährdet wird.
Außerdem beansprucht der Lappen der Grundfeder Material, wo
durch die Abwicklung und damit die Teilung am Stanzstreifen
aus dem die Grundfeder herausgestanzt wird, für die Grundfeder
vergrößert wird. Bei der Realisierung der Fixierung von
Grundfeder und Überfeder mittels Lappen und Sicke nimmt
nämlich der Lappen allein etwa 16% der Breite des notwendigen
Stanzteiles in Anspruch.
Eine andere Lösung, die Überfeder und die Grundfeder von Kon
taktfedern gegenseitig vor Verrutschen zu sichern, ist aus DE 32 48 078 C2
bekannt. Dort ist die Federarmbasis der Grundfe
der ebenfalls im Querschnitt kastenförmig gestaltet. Die Fe
derarmbasis weist bei dieser Lösung an den oberen Kanten der
Seitenwandungen jedoch einstückig angeformte Deckenteile auf,
die jeweils zur jeweiligen Seitenwandung zueinander zeigend um
90° umgebogen sind. Zwischen diesen beiden Deckenhälften be
findet sich ein herstellungsbedingt entlang der Längsachse der
Grundfeder verlaufender, durchgehender Schlitz, welcher in
Richtung Anschlußteil zeigend verbreitert ist, indem in jedem
Deckenteil ein rechter Winkel in Richtung Anschlußteil zeigend
ausgeschnitten ist. Hierdurch ergibt sich eine in etwa
rechteckförmige Öffnung im gesamten Deckenteil der Grundfeder
hinter welche eine Rastzunge einer übergestülpten, kastenför
migen Überfeder greifen kann.
Problematisch bei dieser Lösung ist die kastenförmige
Ausbildung der Grundfeder, wodurch verhältnismäßig viel
Material beansprucht wird. Darüber hinaus ist bei dieser be
kannten Lösung nur eine einzige Rastzunge realisierbar, die
zur Verriegelung der Einheit Grundfeder-Überfeder in einer
Kontaktkammer eines zugehörigen Gehäuses dient. Die Kraft, um
eine solche Verriegelung mit nur einer einzigen Rastzunge zu
lösen, ist daher wesentlich geringer als bei Kontaktfedern mit
zwei Rastzungen. Kontaktfedern mit zwei Rastzungen wird daher
häufiger der Vorzug gegeben.
Bei den bekannten Kontaktfeder-Kontakten werden darüber hinaus
in zunehmendem Maße zwei unabhängig wirkende Sicherungsprinzi
pien gefordert, die sowohl eine besondere Gestaltung des als
Buchsenkontakt dienenden Kontaktfeder-Kontaktes als auch des
zugehörenden Stecker-Kontaktes notwendig machen.
Neben einer sogenannten Primärverrastung wird auch eine
Sekundärsicherung des Kontaktfeder-Kontaktes, in den die
Stecker-Kontakte gesteckt werden, gefordert. Nachdem die Kon
taktfedern in zugehörende und aus Isoliermaterial bestehende
Gehäuse (Steckerleisten, Relaisfassung, etc.) gesteckt werden,
greifen Rastelemente in entsprechende Öffnungen dieser Gehäuse
ein und verrasten dort.
Die Sekundärsicherung wird derzeit dadurch realisiert, daß
nach der Bestückung der Gehäuse und primärer Verrastung der
Kontaktfeder-Kontakte Kunststoffelemente in eine Position ge
bracht werden, in der sie hinter die Kontur der Kontakte grei
fen. Meist ist dies aufgrund einer unsymmetrischen Geometrie
der Kontaktfeder nur an einer Seite dieser Kontakte möglich.
Im Falle von begrenzten Platzverhältnissen ist es meist
schwierig, die Sekundärsicherung so zu gestalten, daß sie an
beiden Schmalseiten einer als Kontaktkammer ausgestalteten
Kontaktanordnung wirkt. Um ihre Funktion sicherzustellen, ist
es deshalb bisher erforderlich, den Kontaktfeder-Kontakt lage
richtig in das mit einer Kontaktanordnung versehene Kunst
stoffgehäuse zu stecken. Dieses lagerichtige Einführen des
Kontaktfeder-Kontaktes führt in der Praxis insbesondere zu
Montageschwierigkeiten. Dieses Problem entschärft sich durch
den Einsatz von symmetrisch ausgestalteten Kontaktanordnungen,
in welche die Kontaktfeder-Kontakte eingeführt werden.
Bekannt sind derzeit sowohl asymmetrisch als auch symmetrisch
gestaltete Kontaktanordnungen für Kontaktfeder-Kontakte. Die
symmetrischen Kontaktanordnungen bieten jedoch meist nur an
zwei ihrer Außenseiten Angriffsmöglichkeiten für eine
Sekundärsicherung. Der zugehörende Kontaktfeder-Kontakt
solcher symmetrischer Kontaktanordnungen läßt sich jedoch ent
weder nur in einer bestimmten Ausrichtung stecken oder es be
steht die Möglichkeit, diesen auch um 180° verdreht einzu
stecken.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer Kontaktfe
der der eingangs genannten Art eine sichere Fixierung von
Grundfeder und Überfeder bereitzustellen, wobei der notwendige
Materialaufwand hierfür im Vergleich zu den bekannten
Kontaktfedern reduziert werden soll. Darüber hinaus soll in
einer Weiterbildung der Erfindung eine allseitig angreifende
Sekundärsicherung möglich sein.
Diese Aufgabe der sicheren Fixierung von Überfeder und
Grundfeder wird bei einer Kontaktfeder der eingangs genannten
Art dadurch gelöst, daß die Grundfeder im Bereich der
Federarmbasis und die Überfeder jeweils deckenseitig mit min
destens einem an einer der Seitenwandungen bzw. einer der Sei
tenwände angebundenen Formlappen versehen sind, und daß einer
dieser beiden Formlappen am anderen Formlappen unterschnappend
bzw. unterlappend gehalten ist und so die Verklemmeinrichtung
bildet.
Durch die unterschnappende Halterung des einen Formlappens am
anderen Formlappen wird selbst dann eine sichere Halterung von
Überfeder und Grundfeder erreicht, wenn die Überfeder im Ver
gleich zur Grundfeder seitlich durch äußere Einflüsse
wegkippt.
Vorzugsweise ist der Formlappen der Überfeder selbstarretie
rend gestaltet. Der Formlappen der Überfeder greift gemäß ei
ner bevorzugten Ausführungsform der Erfindung bei der Montage
der Kontaktfeder in die vorzugsweise als Bügel ausgebildeten
Formlappen der Grundfeder, wodurch die selbstarretierenden
Lappen der Überfeder beim Fügen elastisch verbogen werden und
nach dem Einrasten in die Ausgangsstellung zurückspringen (=
Unterlappung, Unterschnappung). Bei der Montage der Kontaktfe
der wird zweckmäßigerweise die Grundfeder in die vorgebogene
Überfeder eingelegt. Anschließend werden die Seitenwände der
Überfeder auf Sollmaß gebogen und der oder die an ihr
befindlichen Formlappen nach innen gedrückt. Durch ein
Unterschnappen von Teilen der Formlappen der Überfeder unter
die Formlappen der Grundfeder kommt es zu einer formschlüssi
gen Arretierung die eine sichere Verklemmung von Überfeder und
Grundfeder gewährleistet.
In einer Weiterbildung der Erfindung weist sowohl die
Grundfeder als auch die Überfeder jeweils deckenseitig zwei
zueinander entgegengesetzt nach innen zeigende Formlappen auf,
wobei jeweils ein Formlappen der Überfeder an einem gegenüber
liegenden Formlappen der Grundfeder unterschnappend gehalten
ist. Durch das Vorsehen von jeweils zwei solchen Formlappen
wird eine noch bessere Verklemmung von Überfeder und Grundfe
der erreicht. Bricht nämlich aus irgendwelchen Gründen einer
der Formlappen, oder ist einer dieser Formlappen so verbogen,
daß eine Unterschnappung mit dem gegenüberliegenden Formlappen
nicht mehr möglich ist, so wird durch die mit den anderen bei
den Formlappen mögliche Unterschnappung noch eine ausreichend
sichere Fixierung der Überfeder an der Grundfeder möglich.
Jeder Formlappen der Grundfeder erstreckt sich orthogonal von
der parallel zur Längsachse X der Kontaktfeder deckenseitig
verlaufenden Kante einer Seitenwandung weg. Der oder die Form
lappen der Überfeder ist bzw. sind so mit an der Oberseite der
Überfeder angeordnet und können bei der Montage in einfacher
Weise in den kastenförmigen Innenraum der Überfeder hineinge
drückt werden.
Eine andere Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß jeder
Formlappen der Grundfeder an seiner für die Schnappverbindung
mit dem zugehörenden Formlappen der Überfeder vorgesehenen
Seite mit einer Führungseinrichtung versehen ist. Eine solche
Führungseinrichtung kann beispielsweise eine Prägung sein, die
an den Formlappen der Überfeder angebracht ist. Der Formlappen
der Überfeder kann hierfür beispielsweise ein deckenwandartig
zur Seitenwand ausgerichtetes Formlappenteil aufweisen, das
endseitig eine Formlappenplatte, deren Plattenebene im
wesentlichen orthogonal zur Längsachse der Kontaktfeder
angeordnet ist, vorsieht. Am distalen Ende dieser Formlappen
platte ist die erwähnte Prägung angeordnet, so daß bei
Druckeinwirkung in die schnappende Stellung der zugehörende
Formlappen der Überfeder unter den Formlappen der Grundfeder
gedrückt wird.
In einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist die
Federarmbasis der Grundfeder bodenfrei ausgebildet, wobei die
Überfeder mindestens einen Lappen aufweist, welcher zwischen
die Seitenwandungen der Federarmbasis der Grundfeder geklemmt
ist. Hierdurch wird eine in bezug auf die Längsachse der Kon
taktfeder seitlich verrutschfreie Verbindung von Überfeder und
Grundfeder erreicht.
Der zuletzt erwähnte Lappen der Überfeder kann beispielsweise
mindestens annähernd halbkreisförmig ausgebildet sein, einen
Außendurchmesser aufweisen, der in etwa dem Abstand der
Seitenwandungen der Federarmbasis der Grundfeder entspricht
und von der Bodenwandung der Überfeder mindestens annähernd im
rechten Winkel nach innen zwischen die Seitenwandungen der Fe
derarmbasis der Grundfeder umgebogen ist. Vorzugsweise werden
zwei solche zueinander beabstandete Lappen in der Bodenwand
der Überfeder angeordnet und nach innen zwischen die Seiten
wandungen der Federarmbasis der Grundfeder hineingebogen.
Neben der Verhinderung eines seitlichen Verrutschens der Über
feder zur Grundfeder wird dank dieser in den Innenraum der
Kontaktfeder hineingebogenen Lappen ein mechanisch stabiler
Aufbau der Kontaktfeder erreicht, da sich die Seitenwandungen
an diesem nach innen gebogenen Lappen abstützen können.
Eine andere Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß die
Seitenwände der Überfeder im montierten Zustand der Kontaktfe
der außen flächig an den Seitenwandungen der Federarmbasis der
Grundfeder anliegen. Durch diese Maßnahme wird die Stabilität
der gesamten Kontaktfeder weiter erhöht.
Die Überfeder ist gemäß einer anderen Weiterbildung der
Erfindung mindestens an ihren dem Anschlußteil zugewandten En
de kastenförmig ausgebildet und erstreckt sich mit diesem Ende
über die Federarmbasis der Grundfeder hinaus. Damit ergibt
sich eine Angriffsmöglichkeit der Sekundärsicherung an allen
vier Seiten der Überfeder und damit der Kontaktfeder. Es kann
somit in einfacher Weise ein geeignetes Kunststoffelement all
seitig in eine Position gebracht werden, das hinter die Kontur
des kastenförmigen Endes der Überfeder greift. Da der Steg,
der das Anschlußteil mit der Federarmbasis der Kontaktfeder
verbindet, sich in etwa mittig aus dem kastenförmigen Ende der
Überfeder herauserstreckt, ist die vierseitige Angriffsmög
lichkeit für die Sekundärsicherung an der Überfeder ohne wei
teres möglich.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbei
spieles im Zusammenhang mit mehreren Figuren näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Grundfeder einer Kontaktfeder nach der
Erfindung mit Federarmen, Federarmbasis und
Anschlußteil in Seitenansicht,
Fig. 2 die Grundfeder nach Fig. 1 in Draufsicht mit
Blick auf die Deckenseite der Grundfeder,
Fig. 3 eine ausschnittsweise vergrößerte Darstellung der
Grundfeder nach Fig. 2 im Bereich der
Federarmbasis,
Fig. 4 eine Schnittansicht der in Fig. 2 dargestellten
Grundfeder entlang der Schnittlinie C-C,
Fig. 5 eine Draufsicht auf die Deckenwandung einer
beispielhaften Überfeder,
Fig. 6 die Seitenansicht der in Fig. 5 dargestellten
Überfeder,
Fig. 7 eine stirnseitige Ansicht der in den Fig. 5 und 6
dargestellten Überfeder mit Blick in den
kastenförmigen Innenraum der Überfeder von der Seite
des Anschlußteiles der Kontaktfeder her gesehen,
Fig. 8 eine Schnittansicht der in Fig. 6 dargestellten
Überfeder,
Fig. 9 die komplette Kontaktfeder samt Grundfeder und
Überfeder gemäß Fig. 1 bis 8 in Seitenansicht,
Fig. 10 die gesamte Kontaktfeder gemäß Fig. 9 in Draufsicht
mit Blick auf die Deckenwandung der Grundfeder und
Fig. 11 eine Schnittansicht der Kontaktfeder entlang der
Schnittlinie C-C in Fig. 10.
In den nachfolgenden Figuren bezeichnen, sofern nicht anders
angegeben, gleiche Bezugszeichen gleiche Teile mit gleicher
Bedeutung.
In den Fig. 1 und 2 ist eine Grundfeder für eine Kontaktfeder
nach der Erfindung beispielhaft in Seitenansicht als auch in
Draufsicht auf die Deckenseite der Grundfeder 1 gezeigt. Die
Grundfeder 1 besteht aus einem Material mit guten elektrischen
und thermischen Eigenschaften, beispielsweise Federbronze, und
weist im wesentlichen ein Anschlußteil 3 mit einer Isolations
kralle 5 und einstückig anschließender Leiterkralle 4 auf. An
die Leiterdrahtkralle 4 ist ein Steg 12, der an seinem
gegenüberliegenden Ende in eine Federarmbasis 2 übergeht, ein
stückig angeformt. Die Federarmbasis 2 besteht im wesentlichen
aus zwei beabstandet zueinander angeordneten und parallel zur
Längsachse X der Kontaktfeder verlaufenden Seitenwandungen 8,
9, an deren deckenseitigen Kanten jeweils noch im einzelnen
zu erläuternde Formlappen 10, 11 einstückig angebunden sind.
Im übrigen verfügt die Federarmbasis 2 im Gegensatz zu den
bisher bekannten Grundfedern über keine Bodenwandung. Die Sei
tenwandungen 8, 9 der Federarmbasis 2 der Grundfeder 1 stehen
somit im Bereich der Federarmbasis nicht miteinander ein
stückig in Verbindung.
An die Federarmbasis 2 sind gegenüberliegend zum Steg 20 zwei
Federarme 6, 7 angebunden, welche in an sich bekannter Weise
in einem Einführungstrichter 14 enden. Hierfür laufen die bei
den Federarme 6, 7, ausgehend von den beiden beabstandet zu
einander liegenden Seitenwandungen 8, 9 der Federarmbasis 2
schräg aufeinander zu, um sich zunächst zu berühren und
anschließend zur Bildung des Einführungstrichters 14 wieder
auseinanderzulaufen. Die gesamte Grundfeder 1 erstreckt sich
entlang ihrer Längsache X.
Obwohl im vorliegenden Ausführungsbeispiel der Grundfeder 1
das Anschlußteil 3 eine Leiterdrahtkralle 4 und eine Isolati
onskralle 5 aufweist und somit einen Crimpanschluß bildet, wä
re auch jede andere Ausgestaltung des Anschlußteils 3 möglich.
Das Anschlußteil 3 könnte beispielsweise auch als sog. IDC-An
schluß, als Schneidklemmanschluß, als Doppelschneidklemman
schluß usw. gestaltet sein. Wesentlich ist lediglich die ein
stückige Anbindung des Anschlußteils 3 über den Steg 20 an die
Federarmbasis 2 der Grundfeder 1.
Wie bereits erwähnt, ist die Federarmbasis 2 deckenseitig mit
Formlappen 10, 11 versehen. Im dargestellten Ausführungsbei
spiel der Fig. 1 und 2 ist an den zur Deckenseite 15 der
Grundfeder 1 zugewandten Kanten jeder der beiden Seitenwandun
gen 8, 9 ein Formlappen 10, 11 einstückig angeformt. Der Form
lappen 10 ist an die Seitenwandung 8 und der Formlappen 11 an
die Seitenwandung 9 einstückig angeformt. Beide Formlappen 10,
11 weisen, in bezug auf die Längsachse X der Kontaktfeder etwa
ein Fünftel der Länge der Federarmbasis 2 auf. Der Formlappen
11 ist im vorderen Teil der Federarmbasis 2 und damit an dem
den Federarmen 6, 7 zugewandten Ende der Federarmbasis 2 an
die Seitenwandung 9 angeformt, während der Formlappen 10 nahe
am gegenüberliegenden Ende der Federarmbasis 2 an der
Seitenwandung 8 angeformt ist. Beide Formlappen 10, 11
erstrecken sich zur gegenüberliegenden Seitenwandung 9, 8 und
zwar so, daß deren Oberflächen jeweils orthogonal zu den Sei
tenwandungen 8, 9 stehen und miteinander in einer Ebene
liegen.
Der besseren Übersichtlichkeit wegen ist der in Fig. 2
strichliert umrandete Bereich der Federarmbasis 2 mit dem
Formlappen 10 in Fig. 3 vergrößert herausgezeichnet, so daß
die dortigen Einzelheiten besser erkennbar sind. Der Formlap
pen 10 ist etwa L-förmig gestaltet und ragt bis nahe an die
Seitenwandung 9 heran. Der Formlappen 10 erstreckt sich
ausgehend von der Seitenwandung 8 zunächst mit seinem langen
Schenkel in Richtung Seitenwandung 9, um nahe an dieser
Seitenwandung 9 rechtwinklig in Richtung Federarme 6, 7
vorzuspringen und mit einer Nase 10a zu enden. Am Übergang
zwischen Seitenwand 8 und Formlappen 10 befindet sich auf der
den Steg 20 der Grundfeder 1 abgewandten Seite des Formlappens
10 eine Prägung 12, wobei der Formlappen 10 in diesem Bereich
durch eine Schräge verbreitert ist. Diese Schräge ist in Fig. 3
mit dem Bezugszeichen 10c markiert. Die gegenüberliegende
Begrenzung des Formlappens 10 ist mit dem Bezugszeichen 10b
markiert und verläuft gradlinig. Diese Begrenzung 10b steht
darüber hinaus orthogonal zur Seitenwandung 8.
Die Kontur des Formlappens 10 auf der den Federarmen 6, 7 zu
gewandten Seite ist wesentlich für die zu erläuternde
Verklemmeinrichtung, mit der die in den nachfolgenden Fig.
5 bis 8 vorgestellte Überfeder 30 an der Federarmbasis 2 befe
stigt werden kann.
Der an die Seitenwandung 9 angebundene Formlappen 11 ist ähn
lich wie der Formlappen 10 gestaltet. Wie aus Fig. 2 ersicht
lich, ist die Nase 11a jedoch dem Anschlußteil 3 der Kontakt
feder zugewandt, ebenso die Prägung 13. Die Begrenzung 11b des
Formlappens 11 ist dagegen den Federarmen 6, 7 zugewandt.
In Fig. 4 ist die zugehörende Schnittansicht zu der in Fig. 2
eingezeichneten Schnittlinie C-C im Bereich der Federarmbasis
2 gezeigt. Wie deutlich zu erkennen ist, ist die Federarmbasis
2 bodenfrei ausgebildet, d. h., daß zwischen den beiden
Seitenwandungen 8, 9 keine Bodenwandung vorgesehen ist. In
Fig. 4 ist neben den beiden aufeinanderzulaufenden Federarmen
6, 7 auch der an die Seitenwandung 9 angebundene Formlappen 11
ersichtlich, der orthogonal zu beiden Seitenwandungen 8, 9
steht und kurz vor der Seitenwandung 8 endet.
In den nachfolgenden Fig. 5 bis 8 ist beispielshaft eine Über
feder 30 dargestellt. Diese Überfeder 30 kann auf die in den
Fig. 1 bis 4 dargestellte Grundfeder 1 verklemmend aufgesetzt
werden. Die Überfeder 30 wird auch als Rasthülse bezeichnet.
Wie aus den Darstellungen der Fig. 5 bis 8 ersichtlich, ist
die Überfeder 30 in etwa kastenförmig um die Längsachse X ge
staltet. Die Überfeder 30 besteht aus einem Material mit guten
Federeigenschaften, z. B. einem Stanz-Biegeteil aus Blech.
Die kastenförmig gestaltete Überfeder 30 verfügt über eine Bo
denwand 33, an deren beiden parallel zur Längsachse X
laufenden Kanten sich Seitenwände 31, 32 in gleicher Richtung
parallel zueinander wegerstrecken. In jede dieser Seitenwände
31, 32 ist eine Rastzunge 33, 34 eingearbeitet. Darüber hinaus
erstreckt sich von diesen Seitenwänden 31, 32 jeweils ein
Klammerarm 40, 41 in die gleiche Richtung weg. Im Ausführungs
beispiel von Fig. 5 erstrecken sich diese Klammerarme 40, 41
vom links dargestellten Rand der Seitenwände 31, 32 aufeinan
derzulaufend weg. Diese Klammerarme 40, 41 sind dazu vorgese
hen, um mit ihrem jeweiligen Ende auf die Federarme der
Grundfeder zu drücken und somit für eine erhöhte Klammerkraft
der Federarme der Grundfeder zu sorgen.
Wie aus der Schnittansicht in Fig. 8 entlang der Schnittlinie
B-B in Fig. 6 hervorgeht, sind in die Bodenwand 33 zwei
beabstandet zueinander halbkreisförmige Einschnitte eingear
beitet. Aus diesen Einschnitten sind halbkreisförmige Lappen
in den Innenraum der Innenfeder hineingebogen. Diese Lappen
sind mit den Bezugszeichen 50, 51 bezeichnet. Die Oberflächen
dieser Lappen 50, 51 stehen orthogonal zur Längsachse X.
An die beiden Seitenwände 31, 32 der Überfeder 30 sind jeweils
Formlappen 36, 37 einstückig angeformt, die mit den im
Zusammenhang mit den Fig. 1 bis 4 erläuterten Formlappen 10,
11 der Grundfeder 1 zusammenwirken, um eine verklemmende Hal
terung der Überfeder 30 auf der Federarmbasis 2 der Grundfeder
1 zu gewährleisten.
Die Formlappen 36, 37 sind, wie die Fig. 5 und 7 deutlich zei
gen, folgendermaßen gestaltet. An die der Bodenwand 33
gegenüberliegenden Kanten der Seitenwände 31, 32 sind
einstückig schmale parallel zur Längsachse X verlaufende
Deckenteile 44, 45 angeformt. Diese Deckenteile 44, 45 stehen
senkrecht zur jeweils angebundenen Seitenwand 31, 32. Die
Deckenteile 44, 45 liegen auf einer gemeinsamen Ebene, wie
Fig. 7 zeigt, und sind zueinanderzeigend ausgerichtet. Der
Formlappen 37 ist etwa mittig an das Deckenteil 45 einstückig
angeformt. Dieser Formlappen 37 erstreckt sich zunächst in
Richtung gegenüberliegender Seitenwand 31, um dann etwa auf
der Hälfte der Breite der Überfeder 30 rechtwinklig abzuknicken
und sich in entgegengesetzter Richtung zu den Klammerarmen
40, 41 fortzusetzen. Endseitig schließt dieser Formlappen 37
mit einer Formlappenplatte 39 ab, die orthogonal zur Längs
achse X ausgerichtet ist. Der Formlappen 37 mit seiner
Formlappenplatte 39 ist gerade so an der Überfeder 30
angeordnet, daß im montierten Zustand der Kontaktfeder, d. h.,
daß die Überfeder 30 auf die Federarmbasis 2 der Grundfeder 1
gestülpt ist, mit dem Formlappen 10 verklemmend in Eingriff
kommen kann. Dies wird im Zusammenhang mit den Fig. 9 bis 11
noch erläutert werden.
Der Formlappen 36 ist in ähnlicher Weise gestaltet wie der
Formlappen 37, jedoch an die Seitenwand 31 einstückig
angebunden. Hierfür ist an der der Bodenwand 33 gegenüberlie
genden Kante der Seitenwand 31 ebenfalls ein schmales
Deckenteil 44 einstückig angeformt. An dieses Deckenteil 44
schließt sich einstückig der Formlappen 36 an, der sich
zunächst in Richtung gegenüberliegender Seitenwand 32 vom
Deckenteil 44 wegerstreckt, um auf halber Breite der Überfeder
30 rechtwinkelig in Richtung Klammerarme 40, 41 abzuknicken.
Der Formlappen 36 endet wieder mit einer Formlappenplatte 38,
die orthogonal zur Längsachse X steht. Der gesamte Formlappen
36 ist so an die Seitenwand 31 bzw. so an das Deckenteil 44
angebunden, daß die Formlappenplatte 38 verklemmend mit der in
den Fig. 1 bis 4 dargestellten Formlappen 11 der Grundfeder 1
verklemmend in Eingriff kommen kann.
Wie aus der Draufsicht von Fig. 7 ersichtlich, sind die
Formlappenplatten 38, 39 beispielsweise L-förmig gestaltet und
an ihrer unteren Seite mit einer Prägung 43 als Einführhilfe
versehen. Diese Prägung 43 ist im wesentlichen eine Schräge,
die beim Unterschnappen bzw. Unterlappen der Formlappen 36, 37
unter die Formlappen der Grundfeder 1 führend wirkt.
In den Fig. 9, 10 und 11 ist die komplett montierte Kontaktfe
der mit der Grundfeder 1 und mit der auf die Federarmbasis 2
der Grundfeder 1 gestülpte Überfeder 30 in Seitenansicht (Fig. 9),
in Draufsicht (Fig. 10) und in Schnittansicht entlang der
Schnittlinie C-C in Fig. 10 (Fig. 11) gezeigt. Die bereits be
kannten Bezugszeichen stehen wieder für die gleichen Teile.
Wie insbesondere aus den Fig. 10 und 11 hervorgeht, unter
schnappen bzw. unterlappen die Formlappenplatten 38, 39 die
Formlappen 11 bzw. 10 der Federarmbasis 2 der Grundfeder 1.
Die Formlappenplatten 38, 39 unterlappen bzw. unterschnappen
die Formlappen 11 bzw. 10 gerade an denjenigen Stellen, an de
nen die Formlappen 11, 10 mit den Schrägen bzw. Prägungen 12,
13 versehen sind. Bei der Kontaktmontage wird die Grundfeder 1
in die teilweise vorgebogene Überfeder 30 eingelegt. Anschlie
ßend werden die Seitenwände 31, 32 der Überfeder 30 auf
Sollmaß gebogen und die an ihr befindlichen Formlappen 36, 37
nach innen gedrückt. Durch ein Unterschnappen der Formlappen
platten 38, 39, was durch die erwähnten Prägungen 12, 13 bzw.
43 erleichtert wird, unter die Formlappen 11, 10 der Grundfe
der 1, kommt es zu einer formschlüssigen Arretierung von Über
feder 30 und Grundfeder 1.
Wie insbesondere aus Fig. 10 hervorgeht, sind die Deckenteile
44, 45 der Überfeder 30 an ihren dem Anschlußteil 3 zugewand
ten Enden mit verbreiterten Laschen 46, 47 versehen, die je
weils etwa bis zur Mitte der Überfeder 30 ragen. Die beiden
Laschen 46, 47 sind durch einen Schlitz 48 voneinander
getrennt. Hierdurch ergibt sich an dem dem Anschlußteil 3 zu
gewandten Ende der Überfeder 30 ein kastenförmiger Aufbau der
Überfeder 30 mit einem viereckförmigen Begrenzungsrand. Die
Überfeder 30 ragt mit diesem Ende über die Federarmbasis 2 der
Grundfeder 1 hinaus. Bei montierter Kontaktfeder ragt der in
seinen Abmessungen kleinere Steg 20 etwa mittig aus der
kastenförmigen Überfeder 30 heraus. Da der Steg 20, wie Fig. 9
zeigt, von seinen Abmessungen her wesentlich kleiner als die
äußere Umrandung der Überfeder 30 ausgebildet ist, kann ohne
weiteres an allen vier Seiten der Überfeder 30 eine Sekundär
sicherung angreifen.
Wie aus der Schnittdarstellung von Fig. 11 weiter ersichtlich
ist, liegen die Seitenwände 31, 32 flächig an den Seitenwan
dungen 8, 9 der Grundfeder 1 an. Die Laschen 50 (die Lasche 51
ist in Fig. 11 nicht zu erkennen) grenzen randseitig an die
Seitenwandungen 8, 9, wodurch die Überfeder 30 vor einem seit
lichen Verrutschen gehindert wird.
Obwohl bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel stets davon
die Rede war, daß zwei Formlappen der Überfeder unterschnap
pend bzw. unterlappend in zwei Formlappen der Grundfeder ein
greifen, ist es jederzeit möglich, anstelle von zwei Formlap
pen an der Grundfeder bzw. der Überfeder lediglich nur einen
Formlappen an der Grundfeder bzw. Überfeder vorzusehen. Es ist
auch nicht zwingend, daß die Formlappen der Überfeder die
Formlappen der Grundfeder unterschnappen bzw. unterlappen. Ge
nauso gut könnten der oder die Formlappen der Grundfeder den
oder die Formlappen der Überfeder unterschnappen. Wesentlich
im Sinne der vorliegenden Erfindung ist lediglich eine
Verklemmeinrichtung derart, daß sowohl die Grundfeder im Be
reich der Federarmbasis als auch die Überfeder jeweils
deckenseitig mit mindestens einem an einer der Seitenwandungen
bzw. einer der Seitenwände angebundenen Formlappen versehen
sind und daß einer dieser beiden Formlappen am anderen
Formlappen unterschnappend oder unterlappend gehalten ist.
Claims (12)
1. Kontaktfeder mit einer Grundfeder (1), die eine Federarmba
sis (2) aufweist, von der sich einstückig an einem Ende ein
Anschlußteil (3) und an dem anderen Ende Federarme (6, 7) von
zwei parallelen Seitenwandungen (8, 9) der Federarmbasis (2)
wegerstrecken, und mit einer an der Federarmbasis (2)
gehaltenen Überfeder (30), die eine die Seitenwandungen (8, 9)
der Federarmbasis (2) umspannende Bodenwand (33) vorsieht, an
die randseitig jeweils Seitenwände (31, 32), welche parallel
zu den Seitenwandungen (8, 9) der Federarme (6, 7) angeordnet
sind, anschließen und die Seitenwandungen (8, 9) endseitig
umgreifen, und mit einer Verklemmeinrichtung, um die Überfeder
(30) und die Grundfeder (1) vor gegenseitigem Verrutschen zu
sichern, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundfeder (1) im Be
reich der Federarmbasis (2) und die Überfeder (30) jeweils
deckenseitig mit mindestens einem an einer der Seitenwandungen
(8, 9) bzw. einer der Seitenwände (31, 32) angebundenen
Formlappen (10; 37) versehen sind, und daß einer dieser beiden
Formlappen (37) am anderen Formlappen (10) unterschnappend
bzw. unterlappend gehalten ist und so die Verklemmeinrichtung
bildet.
2. Kontaktfeder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Grundfeder (1) und die Überfeder (30) jeweils deckenseitig
zwei zueinander entgegengesetzt nach innen zeigende Formlappen
(10, 11; 36, 37) aufweisen, und daß jeweils ein Formlappen
(36, 37) der Überfeder (30) an einem gegenüberliegenden
Formlappen (11, 10) der Grundfeder (1) unterschnappend bzw.
unterlappend gehalten ist.
3. Kontaktfeder nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich
net, daß sich jeder Formlappen (10, 11) der Grundfeder (1) or
thogonal an einer parallel zur Längsachse (X) der Kontaktfeder
deckenseitig verlaufenden Kante einer Seitenwandung (8, 9) we
gerstreckt.
4. Kontaktfeder nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
jeder Formlappen (10, 11) der Grundfeder (1) an seiner für die
Schnappverbindung mit dem zugehörenden Formlappen (37, 36) der
Überfeder (30) vorgesehenen Seite mit einer Führungseinrich
tung versehen ist.
5. Kontaktfeder nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die Führungseinrichtung eine Prägung (12, 13) ist.
6. Kontaktfeder nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch ge
kennzeichnet, daß jeder Formlappen (36, 37) der Überfeder (30)
ein deckenwandartig zur Seitenwand (31, 32) ausgerichtetes
Formlappenteil und endseitig eine Formlappenplatte (38, 39)
aufweist, deren Plattenebene im wesentlichen orthogonal zur
Längsachse (X) der Kontaktfeder angeordnet ist.
7. Kontaktfeder nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Formlappenplatte (38, 39) als Führungshilfe für die
Schnappverbindung auf einer ihrer Oberflächen mit einer
Prägung (43) versehen ist.
8. Kontaktfeder nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Federarmbasis (2) der Grundfeder (1) bo
denfrei ausgebildet ist, und daß die Überfeder (30) mindestens
einen Lappen (50, 51) aufweist, welcher zwischen die Seiten
wandungen (8, 9) der Federarmbasis (2) der Grundfeder (1) ge
klemmt ist.
9. Kontaktfeder nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
der Lappen (50, 51) der Überfeder (30) mindestens annähernd
halbkreisförmig ausgebildet ist, einen Außendurchmesser
aufweist, der in etwa dem Abstand der Seitenwandungen (8, 9)
der Federarmbasis (2) der Grundfeder (1) entspricht und von
der Bodenwandung (33) der Überfeder (30) mindestens annähernd
im rechten Winkel nach innen zwischen die Seitenwandungen (8,
9) der Federarmbasis (2) der Grundfeder (1) umgebogen ist.
10. Kontaktfeder nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeich
net, daß die Überfeder (30) in ihrer Bodenwand (33) zwei beab
standet und nach innen zwischen die Seitenwandungen (8, 9) der
Federarmbasis (2) der Grundfeder (1) gebogene Lappen (50, 51)
aufweist.
11. Kontaktfeder nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Seitenwände (31, 32) der Überfeder
(30) im montierten Zustand der Kontaktfeder außen flächig an
den Seitenwandungen (8, 9) der Federarmbasis (2) der Grundfe
der (1) anliegen.
12. Kontaktfeder nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Überfeder (30) mindestens an ihren dem
Anschlußteil (3) zugewandten Ende kastenförmig ausgebildet ist
und sich mit diesem Ende über die Federarmbasis (2) der
Grundfeder (1) hinauserstreckt.
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