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DE19517010A1 - Druckknopfverschluß - Google Patents

Druckknopfverschluß

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Publication number
DE19517010A1
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DE
Germany
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housing
snap fastener
closing
fastener according
slide
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Application number
DE19517010A
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English (en)
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DE19517010C2 (de
Inventor
Winfried Hurtz
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William Prym GmbH and Co KG
Original Assignee
William Prym GmbH and Co KG
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Publication date
Application filed by William Prym GmbH and Co KG filed Critical William Prym GmbH and Co KG
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Priority to DE19611123A priority patent/DE19611123A1/de
Priority to EP96914981A priority patent/EP0824327B1/de
Priority to DE59608149T priority patent/DE59608149D1/de
Priority to PCT/EP1996/001701 priority patent/WO1996035344A1/de
Priority to AU56921/96A priority patent/AU5692196A/en
Priority to US08/930,526 priority patent/US5894641A/en
Priority to JP8533698A priority patent/JPH11509109A/ja
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Publication of DE19517010C2 publication Critical patent/DE19517010C2/de
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    • A44HABERDASHERY; JEWELLERY
    • A44BBUTTONS, PINS, BUCKLES, SLIDE FASTENERS, OR THE LIKE
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    • A44B17/00Press-button or snap fasteners
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen Druckknopfverschluß der im Oberbe­ griff des Anspruches 1 angegebenen Art. Es wird angestrebt, beim Kuppeln und Entkuppeln der beiden Druckknopfteile unterschiedliche Kräfte aufwen­ den zu müssen. Man wünscht, daß das Kuppeln des Patrizenteils im Matri­ zenteil mit möglichst geringem Kraftaufwand erfolgt, aber zum Entkuppeln höhere Kräfte aufgewendet werden müssen. Letzteres ist für einen zuver­ lässigen Kupplungseingriff des Druckknopfs entscheidend. Diese unter­ schiedlichen Wirkungen beim Kuppeln und Entkuppeln sind konstruktiv nur schwer miteinander in Einklang zu bringen. Je zuverlässiger die Druckknopfteile miteinander gekuppelt sind, umso schwerer lassen sie sich auch wieder willentlich lösen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diese unterschiedlichen Forde­ rungen optimal in Einklang zu bringen und einen Druckknopfverschluß zu entwickeln, der zwar zuverlässig gekuppelt ist, sich aber dennoch leichtgängig entkuppeln läßt. Dies wird erfindungsgemäß durch die im Kennzeichen des Anspruches 1 angeführten Maßnahmen erreicht, denen folgende besondere Bedeutung zukommt.
Bei der Erfindung ist im Gehäuse des Matrizenteils ein manuell bewegli­ cher Körper an geordnet, der erfindungsgemäß in zwei einander benachbar­ ten Bereichen einerseits matrizenförmige Kuppelflächen für den Patrizen­ teil und andererseits Freigabeöffnungen zum Entkuppeln des Patrizenteils besitzt. In Abhängigkeit von der Stellung des beweglichen Körpers im Gehäuse befinden sich die eingesteckten Kuppelflächen vom Patrizenteil entweder in Ausrichtung mit den matrizenförmigen Kuppelflächen oder mit einer Freigabeöffnung. Im erstgenannten Fall sorgt ein scharfer Hinterschnitt im Bereich der patrizenförmigen Kuppelflächen für einen besonders zuverlässigen Kupplungseingriff der beiden Druckknopfteile. Nur unter Zerstörung lassen sich in dieser Stellung die gekuppelten Druckknopfteile voneinander lösen. Im anderen Fall sind die matrizenför­ migen Kuppelflächen bereits nicht mehr mit den patrizenförmigen Kuppel­ flächen in Eingriff, selbst wenn der Patrizenteil noch im Gehäuse des Matrizenteils voll eingesteckt ist. Die Freigabeöffnung im Körper des Matrizenteils hält jedenfalls die patrizenförmigen Kuppelflächen nicht mehr fest, weshalb dann der Patrizenteil, ohne besonderen Kraftaufwand, aus dem Matrizen-Gehäuse herausgezogen werden kann.
Die Besonderheit der Erfindung ist also darin zu sehen, im Körper zwei zueinander kupplungsmäßig funktionsunterschiedliche Bereiche anzuordnen, die miteinander verbunden sind, nämlich einerseits einen Kupplungsbereich und andererseits einen Freigabebereich für den Patrizenteil. Weitere Maßnahmen und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprü­ chen, der nachfolgenden Beschreibung und den Zeichnungen. In den Zeichnungen ist die Erfindung in einem Ausführungsbeispiel dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1a einen Längsschnitt durch das Gehäuse des Matrizenteils nach der Erfindung,
Fig. 1b die Draufsicht auf das in Fig. 1a gezeigte Gehäuse,
Fig. 1c einen Querschnitt durch das Gehäuse von Fig. 1b längs der dortigen versprungenen Schnittlinie Ic-Ic,
Fig. 2a und 2b die Seitenansicht und die Draufsicht auf einen im Gehäu­ se von Fig. 1a einzuführenden weiteren Bauteil, nämlich einen Schieber
Fig. 3a und 3b, analog zu Fig. 1a und 1b, einen Längsschnitt bzw. eine Draufsicht auf einen dem Gehäuse des Matrizenteils zuge­ ordneten Gegenhalter,
Fig. 4 in einem der Fig. 1a und 3a entsprechenden Längsschnitt die wechselseitige Befestigung dieser beiden Bauteile an einem Träger, nachdem vorausgehend der in Fig. 2a gezeigte Schieber im Gehäuse von Fig. 1a montiert worden ist,
Fig. 5 die Seitenansicht eines zum Matrizenteil von Fig. 4 gehörenden, komplementären Patrizenteils und
Fig. 6a und 6b Horizontalschnitte durch den Matrizenteil längs der Schnittlinie VI-VI von Fig. 4, allerdings mit dem ins Gehäuse des Matrizenteils eingesteckte Patrizenteil von Fig. 5, der dabei mitgeschnitten wurde, und zwar in Fig. 6a in einer Kupplungsstellung in in Fig. 6b in einer Freigabestellung, die ein Entkuppeln des Patrizenteils zuläßt.
Ausweislich der Fig. 4 und 5 besteht der Druckknopfverschluß nach der Erfindung aus einem Matrizenteil 20, welches an einem ersten Träger 50 befestigt ist, und einem Patrizenteil 10, der an einem zweiten Träger 40 sitzt. Die beiden Druckknopfteile 10, 20 dienen dazu, wahlweise die beiden Träger 40, 50 aneinander festzuhalten oder voneinander zu lösen. Dazu besitzen die beiden Druckknopfteile 10, 20 zueinander komplementäre patrizenförmige bzw. matrizenförmige Kuppelflächen 11, 21.
Die Kuppelflächen 11 vom Patrizenteil 10 sind, ausweislich der Fig. 5, in einen Schließkopf 12 und einen demgegenüber querschnittsmäßig abgesetzten Schließhals 13 gegliedert. Die Kuppelflächen 11 sitzen über einen Schaft 15 im vorliegenden Fall an einem Endflansch 16, der zur Befestigung des Patrizenteils 10 an seinem Träger 40 dient. Im darge­ stellten Ausführungsbeispiel erfolgt die Befestigung über eine Schweißver­ bindung 17 der Flanschunterseite mit der Oberseite 41 des Trägers 40. Es können natürlich auch beliebig andere Befestigungsmaßnahmen zur Anbringung des Patrizenteils 10 am Träger 40 herangezogen werden, z. B. Niete, die von der Unterseite 42 des Trägers 40 aus gesetzt wer­ den und z. B. am Flansch 16 angreifen. Ebenso können Kerb-Nägel einge­ setzt werden, die im Inneren des Patrizenteils, z. B. im Bereich einer im Schaft 15 vorgesehenen Axialbohrung, verankert sind.
Der Matrizenteil 20 besteht, wie aus den Einzelteil-Zeichnungen in Fig. 1a bis 2b zu ersehen ist, aus zwei Bestandteilen 23, 30, nämlich einem Gehäuse 23 einerseits und einem darin beweglichen Körper 30 andererseits, der im vorliegenden Fall als ein längsbeweglicher Schieber gestaltet ist. Das Gehäuse 23 könnte zwar aus zwei aneinander montierbaren Ge­ häusehälften zusammengesetzt sein, jedoch ist es vorteilhafter, wie das Ausführungsbeispiel in Fig. 1a und 1b zeigt, das Gehäuse 23 einstückig auszubilden. Das Gehäuse 23 wird an der Schauseite 51 des Trägers befestigt, wofür im vorliegenden Fall ein zusätzlicher Bauteil, nämlich der in Fig. 3a und 3b gezeigte Gegenhalter 43 dient, der nach Art einer Mutter gestaltet ist. Es versteht sich, daß zur Anbringung des Matrizenteils 20 am Träger 50 jede andere, an sich bekannte Befestigungs­ methode herangezogen werden könnte.
Das Gehäuse 23 besitzt zunächst ein Einsteckloch 24 in Form einer axialen Bohrung, in welche zum Kuppeln die patrizenförmigen Kuppelflä­ chen 11 vom Patrizenteil 10 im Sinne des aus Fig. 4 entnehmbaren Ein­ steckpfeils 18 eingeführt werden. Dieses Einsteckloch 24 durchquert ein im Gehäuseinneren eingelassener Kanal 25, der zur Führung des Schie­ bers 30 dient. Der Kanal 25 mündet mit einem Schlitz 26 an einer den Gehäuseumfang bestimmenden Seitenfläche 27 des Gehäuses. Nach seiner Montage ragt aus diesem Schlitz, wie aus Fig. 4 hervorgeht, der Schieber 30 mit einem Endstück 37 heraus, an dem sich eine verbrei­ terte Handhabe 38 befindet. Die Montage der beiden Bauteile 23, 30 wird in folgender Weise vollzogen.
Ausweislich der Fig. 2a, 2b ist der Schieber 30 plattenförmig gestaltet, jedoch erhebt sich ein Vorsprung 39 und, der besseren Griffigkeit wegen, die Handhabe 38 einseitig aus der Plattenebene heraus. Diesem Vorsprung 39 ist an einer Innenfläche des Kanals 25 eine Kulisse 29 zugeordnet, die, nach der Montage des Schiebers 30, zu dessen Führung dient. Die Montage erfolgt einfach dadurch, daß der Schieber 30 mit seinem noch näher zu beschreibenden, vor dem Endstück 37 liegenden Plattenabschnitt durch den seitlichen Schlitz 26 im Sinne des in Fig. 2a erkennbaren Montagepfeils 19 eingeführt wird. Weil im vorliegenden Fall mindestens der Schieber 30 aus formelastischem Material, wie Kunststoff, besteht, wirken der Vorsprung 39 und die Kulisse 29 wie eine Schnappverbindung zusammen. Der Vorsprung 39 besitzt nämlich eine aus Fig. 2a ersichtliche Auflaufschräge 49, die durch elastische Deformation des Vorsprungs 39 selbst und/oder der Gehäusewand im Bereich des Schlitzes 26 durch den Schlitz 26 hindurch schnappt und dann im Inneren der Kulisse 29 einrastet.
Nach seiner Montage, die am besten aus Fig. 6a zu ersehen ist, steht der Schieber 30 unter der Wirkung einer Feder 36, die bestrebt ist, ihn in der dort gezeigten Ausgangsstellung zu halten, die aus noch näher zu erläuternden Gründen nachfolgend kurz "Kupplungsstellung" bezeichnet werden soll. Die Feder 36 bewirkt nämlich eine durch den Kraftpfeil 46 von Fig. 4 und 6a ersichtliche Federkraft. Dabei stößt der Vorsprung 39 vom Schieber 30 an das äußere Ende seiner Kulissenführung 29, die dabei als Endanschlag fungiert und damit die Kupplungsposition von Fig. 6a bzw. Fig. 4 bestimmt. Für eine fallweise gewünschte Demontage des Schiebers 30 aus dem Gehäuse 23 kann sein Vorsprung 39 eine zur Auflaufschräge 49 gegenüberliegende, aus Fig. 2a ersichtliche Neigungsflä­ che aufweisen, die ein zur Montagebewegung 19 gegensinniges Herauszie­ hen des Schiebers 30 aus dem Kanal 25 zuläßt.
Die dem Patrizenteil 10 zugeordneten matrizenförmigen Kuppelflächen 21 vom Matrizenteil 20 sind in einem aus Fig. 2b ersichtlichen ersten Abschnitt 31 des Schiebers 30 angeordnet, der daher nachfolgend kurz "Kupplungsabschnitt" bezeichnet werden soll. Dieser Kupplungsabschnitt 31 besitzt die eigentliche Schließöffnung 22, die im dargestellten Ausfüh­ rungsbeispiel von den profilierten Innenkanten zweier Schließschenkel 34, 35 erzeugt wird, in welche der Schieber 30 an seinem Innenende gegliedert ist. Der eine Schließschenkel 35 ist verlängert und bildet zugleich die vorbeschriebene Feder 36. Die Feder 36 ist also mit dem Schieber 30 einstückig ausgebildet und nutzt die elastischen Eigenschaften des zu seiner Herstellung herangezogenen Materials, wie eines Kunststoffs. Die Feder 36 besteht aus einer in der Plattenebene liegenden V-förmigen Verkröpfung des verlängerten einen Schließschenkels 35. Im Montagefall, gemäß Fig. 6a, stützt sich das freie Ende dieser V-Feder 36 an der am einfachsten vom Kanalboden selbst gebildeten Innenfläche 28 ab.
In der Kupplungsstellung des Schiebers 30, gemäß Fig. 4 und Fig. 6a, sind die vom Schieber 30 erzeugten matrizenförmigen Kuppelflächen 21 in axialer Ausrichtung mit dem Einsteckloch 24 des Gehäuses 23. Beim Einstecken des Patrizenteils 10 im Sinne des bereits erwähnten, aus Fig. 4 ersichtlichen Einsteckpfeils 18, stoßen die am freien Ende vorgesehenen Neigungsflächen 53 vom in Fig. 5 gezeigten Schließkopf 12 gegen die matrizenförmigen Kuppelflächen 21 und spreizen die sie bildenden beiden Schließschenkel 34, 35 federelastisch auseinander. Da­ durch kann der ganze, gegenüber der lichten Weite der Schließöffnung 22 verbreitete Schließkopf 12 hindurchgelangen. Die Übergangsstelle zwischen dem Schließkopf 12 und dem angrenzenden Schließhals 13 im Patrizenteil 10 ist, wie aus Fig. 5 hervorgeht, mit einem scharfen Hinter­ schnitt 14 versehen. Wenn die aus Fig. 4 ersichtliche, strichpunktiert angedeutete Kupplungslage des Patrizenteils 10 erreicht ist, schnappt die aus Fig. 2b ersichtliche Schließöffnung 22 um den strichpunktiert in Fig. 4 angedeuteten Schließhals 13 des Patrizenteils 10, wodurch der Hinterschnitt 14 die Plattenoberseite des Schiebers 30 übergreift. Die beiden Schließschenkel 34, 35 umgreifen zangenartig den Schließhals 13. Der Schließkopf 12 besitzt einen aus Fig. 5 erkennbaren Außendurch­ messer 54, der größer als die lichte Weite der Schließöffnung 22 bei ungespreizten Schließschenkeln 34, 35 im Schieber 30 ausgebildet ist. In Kupplungsstellung des Schiebers 30 läßt sich folglich der Patrizenteil 10 nicht gegensinnig zu dem erwähnten Einsteckpfeil 18 im Sinne des in Fig. 4 ebenfalls angedeuteten Pfeils 48 entkuppeln. Dazu muß vorher der Schieber 30 in seine aus Fig. 6b ersichtliche Stellung überführt wer­ den, die aus folgenden Gründen kurz "Entkupplungssteilung" bezeichnet werden soll.
Für die Entkupplungsstellung von Fig. 6b wird der Schieber 30 mittels einer Handhabe 38 im Sinne des Bewegungspfeils 56 ins Gehäuse 23 eingedrückt, und zwar gegen die Wirkung der bereits erwähnten Federkraft 46. Dadurch wird die Feder 36 entsprechend deformiert. Der erwähnte, am Schieber 30 sitzende Vorsprung 39 kommt ans innere Ende seiner gehäuseseitigen Kulisse 29 zu liegen. In dieser Entkupplungsstellung ist der Schieber 30 mit einem benachbarten, in Fig. 2b erkennbaren Abschnitt 32 in axialer Ausrichtung mit dem gehäuseseitigen Einsteckloch 24. In diesem Abschnitt 32 befindet sich eine Freigabeöffnung 33, deren lichte Öffnungsweite 55 größer, mindestens aber gleich dem vorerwähnten, aus Fig. 5 erkennbaren Querschnitt 54 vom Schließkopf 12 des Patrizen­ teils 10 ausgebildet ist. Dieser Abschnitt 32 soll daher als "Freigabeab­ schnitt" bezeichnet werden. Diese erweiterte Freigabeöffnung 33 wird durch eine entsprechend erweiterte Profilierung der beiden vorbeschriebe­ nen Schließschenkel 34, 35 gebildet. Zwischen der dortigen Schließöffnung 22 und der diesseitigen Freigabeöffnung 33 befindet sich eine Passage 62, durch welche bei der Eindrückbewegung 56 des Schiebers 30 der Schließhals 13 vom Patrizenteil 10 bis zu der aus Fig. 6b ersichtlichen Stellung fährt. In dieser Stellung kann, wie durch eine Strich-Punkt- Linie in Fig. 6b angedeutet ist, der im Sinne von Fig. 4 eingesteckte Patrizenteil 10 ohne besonderen Kraftaufwand aus dem Matrizenteil 20 im Sinne des Pfeils 48 frei herausgezogen werden. Deswegen ergibt sich für die Stellung von Fig. 6b die Bezeichnung "Entkupplungsstellung" des Schiebers 30.
Als zusätzliche Sicherung der in Fig. 6a ersichtlichen Kupplungsstellung des Schiebers 30 könnte im Bereich der aus Fig. 2b ersichtlichen Passage 62 eine gegenüber dem Durchmesser des Schließhalses 13 elastische Veren­ gung vorliegen, die bei der Eindrückbewegung 56 des Schiebers 30 in die aus Fig. 6b ersichtliche Entkupplungsstellung überwunden wird. Eine solche elastische Deformation kann bei einer derartigen Verengung der Passage 62 durch eine elastische Spreizung der beiden Schließschenkel 34, 35 hervorgerufen werden, an deren Wurzel sich die erweiterte Freiga­ beöffnung 33 befindet. Die Schließöffnung 22, die Passage 62 und die Freigabeöffnung 33 werden von einem besonderen Innenprofil einer Gabe­ lung am inneren Ende des Schiebers 30 gebildet. Die eine Gabelzinke wird von der Feder 36 und dem angrenzenden Schließschenkel 35 und die andere Gabelzinke vom gegenüberliegenden Schließschenkel 34 erzeugt.
Wie bereits eingangs erwähnt wurde, erfolgt die Befestigung des Matrizen­ teils 20 am Träger 50 durch einen aus Fig. 3a und 3b ersichtlichen Ge­ genhalter 43, der in Form einer Mutter ausgebildet ist. Der Gegenhalter 43 ist ein Ringkörper, der in axialer Richtung in einen Teller 44 mit zahlreichen spitzen, axialen Vorsprüngen 58 und einen von einem Werkzeug zu betätigenden unrunden Abschnitt in Form eines Außensechskants 45 gegliedert ist. Der Gegenhalter 43 wird nach Art einer Mutter von einem Innengewinde 47 axial durchsetzt.
Das Gehäuse 23 des Matrizenteils 20 besitzt einen mit einem Außengewin­ de 57 versehenen axialen Ansatz 59, der im Befestigungsfall mit dem Mutterngewinde 47 des Gegenhalters 43 verschraubbar ist. Dazu wird zunächst, wie aus Fig. 4 hervorgeht, an der mit dem Matrizenteil 20 zu versehenen Stelle des Trägers 50 ein Loch 60 eingestanzt, durch welches der Gewindeansatz 59 vom Matrizenteil 20 hindurchgesteckt wird. Dabei kommt das Gehäuse 23 mit seiner Unterfläche an der Schau­ seite 51 des Trägers 50 zu liegen. Der Gegenhalter 43 wird von der Träger-Rückseite 52 aus aufgeschraubt, wobei seine zugespitzten Vorsprün­ ge 58 in das Material des Trägers 50 eindringen. Auch die Unterfläche des Gehäuses 23 kann, wie Fig. 1c verdeutlicht, mit entsprechenden spitzen Zähnen 61 versehen sein, die im Befestigungsfall in analoger Weise von der Träger-Schauseite 51 aus ins Trägermaterial dringen. Die spitzen Vorsprünge 58 und/oder Zähne 61 sollen den Gegenhalter 43 in seiner Aufschraubposition auf dem Gewindeansatz 59 des Matrizen- Gehäuses 23 sichern.
Es versteht sich, daß der Matrizenteil 20, statt über den Gegenhalter 43, auch über jedes andere Befestigungsmittel am Träger 30 angebracht sein könnte. Möglich sind Nietungen, Schweißbefestigungen oder Klebungen.
Anstelle eines längsbeweglichen Schiebers 30 im Matrizen-Gehäuse könnte auch ein in anderer Weise zwischen zwei Stellungen beweglicher Körper im Gehäuse 23 verwendet werden. Es könnte z. B. als Körper eine drehba­ re Scheibe verwendet werden, wo die beiden funktionsunterschiedlichen Kupplungs- und Freigabebereiche gemäß den vorbeschriebenen Abschnitten 31, 32 des Schiebers 30, in zwei benachbarten Sektoren einer solchen Drehscheibe liegen.
Bezugszeichenliste
10 erster Druckknopfteil, Patrizenteil
11 patrizenförmige Kuppelflächen von 10
12 Schließkopf von 11
13 Schließhals von 11
14 Hinterschnitt zwischen 12, 13
15 Schaft von 10
16 Endflansch von 10
17 Schweißverbindung von 10 an 40
18 Einsteckpfeil von 10 in 20 (Fig. 4)
19 Montagepfeil von 30 in 23 (Fig. 2a)
20 zweiter Druckknopfteil, Matrizenteil
21 matrizenförmige Kuppelflächen von 20 bei 34, 35 (Fig. 2b)
22 Schließöffnung von 21
23 Gehäuse von 20
24 Einsteckloch in 23 für 10
25 Kanal in 23
26 Schlitz von 25
27 Seitenfläche von 23
28 Innenfläche von 23, Kanalboden
29 Kulisse in 25
30 beweglicher Körper, Schieber
31 Kupplungsabschnitt von 30
32 Freigabeabschnitt von 30
33 Freigabeöffnung in 32
34 erster Schließschenkel für 21
35 zweiter Schließschenkel für 21
36 angeformte Feder an 35
37 Endstück von 30
38 Handhabe an 30
39 Vorsprung an 30
40 Träger für 10
41 Oberseite von 40
42 Unterseite von 40
43 mutternartiger Gegenhalter für 20
44 Teller von 43
45 Außensechskant an 43
46 Federkraft-Pfeil für 30 (Fig. 4)
47 Innengewinde, Mutterngewinde von 43
48 Entkupplungs-Pfeil von 10 aus 20 (Fig. 4)
49 Auflaufschräge an 39
50 Träger für 20
51 Schauseite von 50
52 Rückseite von 50
53 Neigungsfläche von 21 (Fig. 5)
54 Querschnitt, Außendurchmesser von 12 (Fig. 5)
55 lichte Öffnungsweite von 33 (Fig. 2b)
56 Pfeil der Eindruckbewegung von 30 (Fig. 6b)
57 Außengewinde von 59
58 spitzer Vorsprung an 44 (Fig. 3a)
59 Gewindeansatz an 23
60 Loch in 50 für 59
61 spitzer Zahn an 23 (Fig. 1c)
62 Passage zwischen 22, 33

Claims (13)

1. Druckknopfverschluß mit einem ein Gehäuse (23) aufweisenden Matri­ zenteil (20), dessen eine Schließöffnung (22) bestimmende matrizen­ förmige Kuppelflächen (21) im Gehäuseinneren angeordnet sind,
und mit einem Patrizenteil (10), dessen komplementäre patrizenför­ mige Kuppelflächen (11) einen gegenüber der Schließöffnung (22) verdickten Schließkopf (12) an einem Schließhals (13) aufweisen,
wobei im Kupplungsfall der Schließhals (13) vom Patrizenteil (10) in der Schließöffnung (22) des Matrizenteils (20) angeordnet ist und der Schließkopf (13) die Schließöffnung (22) übergreift, dadurch gekennzeichnet,
daß im Gehäuse (23) des Matrizenteils (20) ein manuell beweglicher Körper (30) angeordnet ist,
daß die Schließöffnung (22) der matrizenförmigen Kuppelflächen (21) an einem ersten Bereich (31) des Körpers (30) angeordnet ist, während im benachbarten Bereich (32) des Körpers (30) sich eine Freigabeöffnung (33) befindet, deren lichte Öffnungsweite (55) großer/gleich dem Querschnitt (54) vom Schließkopf (12) des Patrizenteils (10) ausgebildet ist,
daß die Freigabeöffnung (33) über eine den Schließhals (13) des Patrizenteils (10) durchlassende Passage (62) mit der Schließöffnung verbunden ist.
2. Druckknopfverschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schließkopf (12) des Patrizenteils (10) am Übergang zum Schließhals (13) einen Hinterschnitt (14) besitzt, der - im Kupplungs­ fall - eine selbsttätige Entkupplung (48) der patrizenförmigen Kuppelflächen (11) aus der Schließöffnung (22) des Matrizenteils (20) verhindert.
3. Druckknopfverschluß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich­ net, daß eine Federbelastung (46) den Körper (30) in eine kupplungs­ wirksame Ausgangsstellung (Kupplungsstellung) im Gehäuse (23) gedrückt hält, wo die Schließöffnung (22) mit einem im Gehäuse (23) vorgesehenen Einsteckloch (24) für das Einführen der patrizen­ förmigen Kuppelflächen (11) ausgerichtet ist, und daß der Körper (30), gegen die Federbelastung (46), in eine Entkupplungsstellung verstellbar ist, wo seine Freigabeöffnung (33) mit dem Eintrittsloch (24) fluchtet.
4. Druckknopfverschluß nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Körper als Schieber (30) ausgebildet ist, der quer zur Einsteckrichtung (18) der patrizen­ förmigen Kuppelflächen (11) im Gehäuse (23) verschieblich ist.
5. Druckknopfverschluß nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das aus dem Gehäuse (23) des Matrizenteils (20) herausragende Endstück (37) des Körpers (30) bzw. Schiebers eine verbreiterte Handhabe (38) aufweist.
6. Druckknopfverschluß nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Körper bzw. Schieber (30) aus elastischem Material, wie Kunststoff, besteht und eine einstückige Feder (36) besitzt, die sich im Montagefall im Gehäusein­ neren (28) abstützt.
7. Druckknopfverschluß nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (23) des Matrizen­ teils (20) einstückig ausgebildet ist und einen sein Einsteckloch (24) durchquerenden Kanal (25) zur Führung des beweglichen Körpers bzw. Schiebers (30) besitzt und der Kanal (20) mit einem Schlitz (26) an einer Seitenfläche (27) des Gehäuses (23) aus mündet.
8. Druckknopfverschluß nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Körper bzw. Schieber (30) und wenigstens einer Innenfläche des Kanals (25) einerseits ein Vorsprung (39) und andererseits eine zur Führung des Vorsprungs (39) beim Bewegen des Körpers bzw. Schiebers (30) dienende Kulisse (29) angeordnet sind.
9. Druckknopfverschluß nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Kulisse (29) einen Endanschlag für den Vorsprung (39) aufweist, der die Kupplungsstellung des Körpers bzw. Schiebers (30) im Gehäuse (23) festlegt.
10. Druckknopfverschluß nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeich­ net, daß der Vorsprung (39) und/oder die Kulisse (29) einstückig mit dem Körper (30) bzw. dem Gehäuse (23) ausgebildet sind.
11. Druckknopfverschluß nach einem oder mehreren der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorsprung (39) und/oder das Gehäuse (23) Auflaufschrägen (49) zur Steck-Montage (19) des Körpers bzw. Schiebers (30) im Gehäuse-Kanal (25) besitzen.
12. Druckknopfverschluß nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß zur Anbringung des Matrizen­ teils (20)) an der einen Seite (Schauseite 51) eines Trägers (50) ein Gegenhalter (43) dient, der auf der gegenüberliegenden Seite (Rückseite 52) des Trägers (50) anordbar ist.
13. Druckknopfverschluß nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (23) einerseits und der Gegenhalter (43) andererseits zueinander komplementäre Innen- und Außengewinde (47; 57) aufwei­ sen, die zu ihrer wechselweisen Schraubbefestigung am Träger (50) dienen.
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