DE19517010A1 - Druckknopfverschluß - Google Patents
DruckknopfverschlußInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Druckknopfverschluß der im Oberbe
griff des Anspruches 1 angegebenen Art. Es wird angestrebt, beim Kuppeln
und Entkuppeln der beiden Druckknopfteile unterschiedliche Kräfte aufwen
den zu müssen. Man wünscht, daß das Kuppeln des Patrizenteils im Matri
zenteil mit möglichst geringem Kraftaufwand erfolgt, aber zum Entkuppeln
höhere Kräfte aufgewendet werden müssen. Letzteres ist für einen zuver
lässigen Kupplungseingriff des Druckknopfs entscheidend. Diese unter
schiedlichen Wirkungen beim Kuppeln und Entkuppeln sind konstruktiv
nur schwer miteinander in Einklang zu bringen. Je zuverlässiger die
Druckknopfteile miteinander gekuppelt sind, umso schwerer lassen sie
sich auch wieder willentlich lösen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diese unterschiedlichen Forde
rungen optimal in Einklang zu bringen und einen Druckknopfverschluß
zu entwickeln, der zwar zuverlässig gekuppelt ist, sich aber dennoch
leichtgängig entkuppeln läßt. Dies wird erfindungsgemäß durch die im
Kennzeichen des Anspruches 1 angeführten Maßnahmen erreicht, denen
folgende besondere Bedeutung zukommt.
Bei der Erfindung ist im Gehäuse des Matrizenteils ein manuell bewegli
cher Körper an geordnet, der erfindungsgemäß in zwei einander benachbar
ten Bereichen einerseits matrizenförmige Kuppelflächen für den Patrizen
teil und andererseits Freigabeöffnungen zum Entkuppeln des Patrizenteils
besitzt. In Abhängigkeit von der Stellung des beweglichen Körpers im
Gehäuse befinden sich die eingesteckten Kuppelflächen vom Patrizenteil
entweder in Ausrichtung mit den matrizenförmigen Kuppelflächen oder
mit einer Freigabeöffnung. Im erstgenannten Fall sorgt ein scharfer
Hinterschnitt im Bereich der patrizenförmigen Kuppelflächen für einen
besonders zuverlässigen Kupplungseingriff der beiden Druckknopfteile.
Nur unter Zerstörung lassen sich in dieser Stellung die gekuppelten
Druckknopfteile voneinander lösen. Im anderen Fall sind die matrizenför
migen Kuppelflächen bereits nicht mehr mit den patrizenförmigen Kuppel
flächen in Eingriff, selbst wenn der Patrizenteil noch im Gehäuse des
Matrizenteils voll eingesteckt ist. Die Freigabeöffnung im Körper des
Matrizenteils hält jedenfalls die patrizenförmigen Kuppelflächen nicht
mehr fest, weshalb dann der Patrizenteil, ohne besonderen Kraftaufwand,
aus dem Matrizen-Gehäuse herausgezogen werden kann.
Die Besonderheit der Erfindung ist also darin zu sehen, im Körper zwei
zueinander kupplungsmäßig funktionsunterschiedliche Bereiche anzuordnen,
die miteinander verbunden sind, nämlich einerseits einen Kupplungsbereich
und andererseits einen Freigabebereich für den Patrizenteil. Weitere
Maßnahmen und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprü
chen, der nachfolgenden Beschreibung und den Zeichnungen. In den
Zeichnungen ist die Erfindung in einem Ausführungsbeispiel dargestellt.
Es zeigen:
Fig. 1a einen Längsschnitt durch das Gehäuse des Matrizenteils nach
der Erfindung,
Fig. 1b die Draufsicht auf das in Fig. 1a gezeigte Gehäuse,
Fig. 1c einen Querschnitt durch das Gehäuse von Fig. 1b längs der
dortigen versprungenen Schnittlinie Ic-Ic,
Fig. 2a und 2b die Seitenansicht und die Draufsicht auf einen im Gehäu
se von Fig. 1a einzuführenden weiteren Bauteil, nämlich einen
Schieber
Fig. 3a und 3b, analog zu Fig. 1a und 1b, einen Längsschnitt bzw.
eine Draufsicht auf einen dem Gehäuse des Matrizenteils zuge
ordneten Gegenhalter,
Fig. 4 in einem der Fig. 1a und 3a entsprechenden Längsschnitt die
wechselseitige Befestigung dieser beiden Bauteile an einem
Träger, nachdem vorausgehend der in Fig. 2a gezeigte Schieber
im Gehäuse von Fig. 1a montiert worden ist,
Fig. 5 die Seitenansicht eines zum Matrizenteil von Fig. 4 gehörenden,
komplementären Patrizenteils und
Fig. 6a und 6b Horizontalschnitte durch den Matrizenteil längs der
Schnittlinie VI-VI von Fig. 4, allerdings mit dem ins Gehäuse
des Matrizenteils eingesteckte Patrizenteil von Fig. 5, der
dabei mitgeschnitten wurde, und zwar in Fig. 6a in einer
Kupplungsstellung in in Fig. 6b in einer Freigabestellung, die
ein Entkuppeln des Patrizenteils zuläßt.
Ausweislich der Fig. 4 und 5 besteht der Druckknopfverschluß nach
der Erfindung aus einem Matrizenteil 20, welches an einem ersten Träger
50 befestigt ist, und einem Patrizenteil 10, der an einem zweiten Träger
40 sitzt. Die beiden Druckknopfteile 10, 20 dienen dazu, wahlweise
die beiden Träger 40, 50 aneinander festzuhalten oder voneinander
zu lösen. Dazu besitzen die beiden Druckknopfteile 10, 20 zueinander
komplementäre patrizenförmige bzw. matrizenförmige Kuppelflächen
11, 21.
Die Kuppelflächen 11 vom Patrizenteil 10 sind, ausweislich der Fig.
5, in einen Schließkopf 12 und einen demgegenüber querschnittsmäßig
abgesetzten Schließhals 13 gegliedert. Die Kuppelflächen 11 sitzen über
einen Schaft 15 im vorliegenden Fall an einem Endflansch 16, der zur
Befestigung des Patrizenteils 10 an seinem Träger 40 dient. Im darge
stellten Ausführungsbeispiel erfolgt die Befestigung über eine Schweißver
bindung 17 der Flanschunterseite mit der Oberseite 41 des Trägers 40.
Es können natürlich auch beliebig andere Befestigungsmaßnahmen zur
Anbringung des Patrizenteils 10 am Träger 40 herangezogen werden,
z. B. Niete, die von der Unterseite 42 des Trägers 40 aus gesetzt wer
den und z. B. am Flansch 16 angreifen. Ebenso können Kerb-Nägel einge
setzt werden, die im Inneren des Patrizenteils, z. B. im Bereich einer
im Schaft 15 vorgesehenen Axialbohrung, verankert sind.
Der Matrizenteil 20 besteht, wie aus den Einzelteil-Zeichnungen in Fig.
1a bis 2b zu ersehen ist, aus zwei Bestandteilen 23, 30, nämlich einem
Gehäuse 23 einerseits und einem darin beweglichen Körper 30 andererseits,
der im vorliegenden Fall als ein längsbeweglicher Schieber gestaltet
ist. Das Gehäuse 23 könnte zwar aus zwei aneinander montierbaren Ge
häusehälften zusammengesetzt sein, jedoch ist es vorteilhafter, wie
das Ausführungsbeispiel in Fig. 1a und 1b zeigt, das Gehäuse 23 einstückig
auszubilden. Das Gehäuse 23 wird an der Schauseite 51 des Trägers
befestigt, wofür im vorliegenden Fall ein zusätzlicher Bauteil, nämlich
der in Fig. 3a und 3b gezeigte Gegenhalter 43 dient, der nach Art
einer Mutter gestaltet ist. Es versteht sich, daß zur Anbringung des
Matrizenteils 20 am Träger 50 jede andere, an sich bekannte Befestigungs
methode herangezogen werden könnte.
Das Gehäuse 23 besitzt zunächst ein Einsteckloch 24 in Form einer
axialen Bohrung, in welche zum Kuppeln die patrizenförmigen Kuppelflä
chen 11 vom Patrizenteil 10 im Sinne des aus Fig. 4 entnehmbaren Ein
steckpfeils 18 eingeführt werden. Dieses Einsteckloch 24 durchquert
ein im Gehäuseinneren eingelassener Kanal 25, der zur Führung des Schie
bers 30 dient. Der Kanal 25 mündet mit einem Schlitz 26 an einer
den Gehäuseumfang bestimmenden Seitenfläche 27 des Gehäuses. Nach
seiner Montage ragt aus diesem Schlitz, wie aus Fig. 4 hervorgeht,
der Schieber 30 mit einem Endstück 37 heraus, an dem sich eine verbrei
terte Handhabe 38 befindet. Die Montage der beiden Bauteile 23, 30
wird in folgender Weise vollzogen.
Ausweislich der Fig. 2a, 2b ist der Schieber 30 plattenförmig gestaltet,
jedoch erhebt sich ein Vorsprung 39 und, der besseren Griffigkeit wegen,
die Handhabe 38 einseitig aus der Plattenebene heraus. Diesem Vorsprung
39 ist an einer Innenfläche des Kanals 25 eine Kulisse 29 zugeordnet,
die, nach der Montage des Schiebers 30, zu dessen Führung dient. Die
Montage erfolgt einfach dadurch, daß der Schieber 30 mit seinem noch
näher zu beschreibenden, vor dem Endstück 37 liegenden Plattenabschnitt
durch den seitlichen Schlitz 26 im Sinne des in Fig. 2a erkennbaren
Montagepfeils 19 eingeführt wird. Weil im vorliegenden Fall mindestens
der Schieber 30 aus formelastischem Material, wie Kunststoff, besteht,
wirken der Vorsprung 39 und die Kulisse 29 wie eine Schnappverbindung
zusammen. Der Vorsprung 39 besitzt nämlich eine aus Fig. 2a ersichtliche
Auflaufschräge 49, die durch elastische Deformation des Vorsprungs
39 selbst und/oder der Gehäusewand im Bereich des Schlitzes 26 durch
den Schlitz 26 hindurch schnappt und dann im Inneren der Kulisse 29
einrastet.
Nach seiner Montage, die am besten aus Fig. 6a zu ersehen ist, steht
der Schieber 30 unter der Wirkung einer Feder 36, die bestrebt ist,
ihn in der dort gezeigten Ausgangsstellung zu halten, die aus noch näher
zu erläuternden Gründen nachfolgend kurz "Kupplungsstellung" bezeichnet
werden soll. Die Feder 36 bewirkt nämlich eine durch den Kraftpfeil
46 von Fig. 4 und 6a ersichtliche Federkraft. Dabei stößt der Vorsprung
39 vom Schieber 30 an das äußere Ende seiner Kulissenführung 29, die
dabei als Endanschlag fungiert und damit die Kupplungsposition von
Fig. 6a bzw. Fig. 4 bestimmt. Für eine fallweise gewünschte Demontage
des Schiebers 30 aus dem Gehäuse 23 kann sein Vorsprung 39 eine zur
Auflaufschräge 49 gegenüberliegende, aus Fig. 2a ersichtliche Neigungsflä
che aufweisen, die ein zur Montagebewegung 19 gegensinniges Herauszie
hen des Schiebers 30 aus dem Kanal 25 zuläßt.
Die dem Patrizenteil 10 zugeordneten matrizenförmigen Kuppelflächen
21 vom Matrizenteil 20 sind in einem aus Fig. 2b ersichtlichen ersten
Abschnitt 31 des Schiebers 30 angeordnet, der daher nachfolgend kurz
"Kupplungsabschnitt" bezeichnet werden soll. Dieser Kupplungsabschnitt 31 besitzt die eigentliche Schließöffnung 22, die im dargestellten Ausfüh
rungsbeispiel von den profilierten Innenkanten zweier Schließschenkel
34, 35 erzeugt wird, in welche der Schieber 30 an seinem Innenende
gegliedert ist. Der eine Schließschenkel 35 ist verlängert und bildet
zugleich die vorbeschriebene Feder 36. Die Feder 36 ist also mit dem
Schieber 30 einstückig ausgebildet und nutzt die elastischen Eigenschaften
des zu seiner Herstellung herangezogenen Materials, wie eines Kunststoffs.
Die Feder 36 besteht aus einer in der Plattenebene liegenden V-förmigen
Verkröpfung des verlängerten einen Schließschenkels 35. Im Montagefall,
gemäß Fig. 6a, stützt sich das freie Ende dieser V-Feder 36 an der
am einfachsten vom Kanalboden selbst gebildeten Innenfläche 28 ab.
In der Kupplungsstellung des Schiebers 30, gemäß Fig. 4 und Fig. 6a,
sind die vom Schieber 30 erzeugten matrizenförmigen Kuppelflächen
21 in axialer Ausrichtung mit dem Einsteckloch 24 des Gehäuses 23.
Beim Einstecken des Patrizenteils 10 im Sinne des bereits erwähnten,
aus Fig. 4 ersichtlichen Einsteckpfeils 18, stoßen die am freien Ende
vorgesehenen Neigungsflächen 53 vom in Fig. 5 gezeigten Schließkopf
12 gegen die matrizenförmigen Kuppelflächen 21 und spreizen die sie
bildenden beiden Schließschenkel 34, 35 federelastisch auseinander. Da
durch kann der ganze, gegenüber der lichten Weite der Schließöffnung
22 verbreitete Schließkopf 12 hindurchgelangen. Die Übergangsstelle
zwischen dem Schließkopf 12 und dem angrenzenden Schließhals 13 im
Patrizenteil 10 ist, wie aus Fig. 5 hervorgeht, mit einem scharfen Hinter
schnitt 14 versehen. Wenn die aus Fig. 4 ersichtliche, strichpunktiert
angedeutete Kupplungslage des Patrizenteils 10 erreicht ist, schnappt
die aus Fig. 2b ersichtliche Schließöffnung 22 um den strichpunktiert
in Fig. 4 angedeuteten Schließhals 13 des Patrizenteils 10, wodurch
der Hinterschnitt 14 die Plattenoberseite des Schiebers 30 übergreift.
Die beiden Schließschenkel 34, 35 umgreifen zangenartig den Schließhals
13. Der Schließkopf 12 besitzt einen aus Fig. 5 erkennbaren Außendurch
messer 54, der größer als die lichte Weite der Schließöffnung 22 bei
ungespreizten Schließschenkeln 34, 35 im Schieber 30 ausgebildet ist.
In Kupplungsstellung des Schiebers 30 läßt sich folglich der Patrizenteil
10 nicht gegensinnig zu dem erwähnten Einsteckpfeil 18 im Sinne des
in Fig. 4 ebenfalls angedeuteten Pfeils 48 entkuppeln. Dazu muß vorher
der Schieber 30 in seine aus Fig. 6b ersichtliche Stellung überführt wer
den, die aus folgenden Gründen kurz "Entkupplungssteilung" bezeichnet
werden soll.
Für die Entkupplungsstellung von Fig. 6b wird der Schieber 30 mittels
einer Handhabe 38 im Sinne des Bewegungspfeils 56 ins Gehäuse 23
eingedrückt, und zwar gegen die Wirkung der bereits erwähnten Federkraft
46. Dadurch wird die Feder 36 entsprechend deformiert. Der erwähnte,
am Schieber 30 sitzende Vorsprung 39 kommt ans innere Ende seiner
gehäuseseitigen Kulisse 29 zu liegen. In dieser Entkupplungsstellung
ist der Schieber 30 mit einem benachbarten, in Fig. 2b erkennbaren
Abschnitt 32 in axialer Ausrichtung mit dem gehäuseseitigen Einsteckloch
24. In diesem Abschnitt 32 befindet sich eine Freigabeöffnung 33, deren
lichte Öffnungsweite 55 größer, mindestens aber gleich dem vorerwähnten,
aus Fig. 5 erkennbaren Querschnitt 54 vom Schließkopf 12 des Patrizen
teils 10 ausgebildet ist. Dieser Abschnitt 32 soll daher als "Freigabeab
schnitt" bezeichnet werden. Diese erweiterte Freigabeöffnung 33 wird
durch eine entsprechend erweiterte Profilierung der beiden vorbeschriebe
nen Schließschenkel 34, 35 gebildet. Zwischen der dortigen Schließöffnung
22 und der diesseitigen Freigabeöffnung 33 befindet sich eine Passage
62, durch welche bei der Eindrückbewegung 56 des Schiebers 30 der
Schließhals 13 vom Patrizenteil 10 bis zu der aus Fig. 6b ersichtlichen
Stellung fährt. In dieser Stellung kann, wie durch eine Strich-Punkt-
Linie in Fig. 6b angedeutet ist, der im Sinne von Fig. 4 eingesteckte
Patrizenteil 10 ohne besonderen Kraftaufwand aus dem Matrizenteil
20 im Sinne des Pfeils 48 frei herausgezogen werden. Deswegen ergibt
sich für die Stellung von Fig. 6b die Bezeichnung "Entkupplungsstellung"
des Schiebers 30.
Als zusätzliche Sicherung der in Fig. 6a ersichtlichen Kupplungsstellung
des Schiebers 30 könnte im Bereich der aus Fig. 2b ersichtlichen Passage
62 eine gegenüber dem Durchmesser des Schließhalses 13 elastische Veren
gung vorliegen, die bei der Eindrückbewegung 56 des Schiebers 30 in
die aus Fig. 6b ersichtliche Entkupplungsstellung überwunden wird. Eine
solche elastische Deformation kann bei einer derartigen Verengung der
Passage 62 durch eine elastische Spreizung der beiden Schließschenkel
34, 35 hervorgerufen werden, an deren Wurzel sich die erweiterte Freiga
beöffnung 33 befindet. Die Schließöffnung 22, die Passage 62 und die
Freigabeöffnung 33 werden von einem besonderen Innenprofil einer Gabe
lung am inneren Ende des Schiebers 30 gebildet. Die eine Gabelzinke
wird von der Feder 36 und dem angrenzenden Schließschenkel 35 und
die andere Gabelzinke vom gegenüberliegenden Schließschenkel 34 erzeugt.
Wie bereits eingangs erwähnt wurde, erfolgt die Befestigung des Matrizen
teils 20 am Träger 50 durch einen aus Fig. 3a und 3b ersichtlichen Ge
genhalter 43, der in Form einer Mutter ausgebildet ist. Der Gegenhalter
43 ist ein Ringkörper, der in axialer Richtung in einen Teller 44 mit
zahlreichen spitzen, axialen Vorsprüngen 58 und einen von einem Werkzeug
zu betätigenden unrunden Abschnitt in Form eines Außensechskants
45 gegliedert ist. Der Gegenhalter 43 wird nach Art einer Mutter von
einem Innengewinde 47 axial durchsetzt.
Das Gehäuse 23 des Matrizenteils 20 besitzt einen mit einem Außengewin
de 57 versehenen axialen Ansatz 59, der im Befestigungsfall mit dem
Mutterngewinde 47 des Gegenhalters 43 verschraubbar ist. Dazu wird
zunächst, wie aus Fig. 4 hervorgeht, an der mit dem Matrizenteil 20
zu versehenen Stelle des Trägers 50 ein Loch 60 eingestanzt, durch
welches der Gewindeansatz 59 vom Matrizenteil 20 hindurchgesteckt
wird. Dabei kommt das Gehäuse 23 mit seiner Unterfläche an der Schau
seite 51 des Trägers 50 zu liegen. Der Gegenhalter 43 wird von der
Träger-Rückseite 52 aus aufgeschraubt, wobei seine zugespitzten Vorsprün
ge 58 in das Material des Trägers 50 eindringen. Auch die Unterfläche
des Gehäuses 23 kann, wie Fig. 1c verdeutlicht, mit entsprechenden
spitzen Zähnen 61 versehen sein, die im Befestigungsfall in analoger
Weise von der Träger-Schauseite 51 aus ins Trägermaterial dringen.
Die spitzen Vorsprünge 58 und/oder Zähne 61 sollen den Gegenhalter
43 in seiner Aufschraubposition auf dem Gewindeansatz 59 des Matrizen-
Gehäuses 23 sichern.
Es versteht sich, daß der Matrizenteil 20, statt über den Gegenhalter
43, auch über jedes andere Befestigungsmittel am Träger 30 angebracht
sein könnte. Möglich sind Nietungen, Schweißbefestigungen oder Klebungen.
Anstelle eines längsbeweglichen Schiebers 30 im Matrizen-Gehäuse könnte
auch ein in anderer Weise zwischen zwei Stellungen beweglicher Körper
im Gehäuse 23 verwendet werden. Es könnte z. B. als Körper eine drehba
re Scheibe verwendet werden, wo die beiden funktionsunterschiedlichen
Kupplungs- und Freigabebereiche gemäß den vorbeschriebenen Abschnitten
31, 32 des Schiebers 30, in zwei benachbarten Sektoren einer solchen
Drehscheibe liegen.
Bezugszeichenliste
10 erster Druckknopfteil, Patrizenteil
11 patrizenförmige Kuppelflächen von 10
12 Schließkopf von 11
13 Schließhals von 11
14 Hinterschnitt zwischen 12, 13
15 Schaft von 10
16 Endflansch von 10
17 Schweißverbindung von 10 an 40
18 Einsteckpfeil von 10 in 20 (Fig. 4)
19 Montagepfeil von 30 in 23 (Fig. 2a)
20 zweiter Druckknopfteil, Matrizenteil
21 matrizenförmige Kuppelflächen von 20 bei 34, 35 (Fig. 2b)
22 Schließöffnung von 21
23 Gehäuse von 20
24 Einsteckloch in 23 für 10
25 Kanal in 23
26 Schlitz von 25
27 Seitenfläche von 23
28 Innenfläche von 23, Kanalboden
29 Kulisse in 25
30 beweglicher Körper, Schieber
31 Kupplungsabschnitt von 30
32 Freigabeabschnitt von 30
33 Freigabeöffnung in 32
34 erster Schließschenkel für 21
35 zweiter Schließschenkel für 21
36 angeformte Feder an 35
37 Endstück von 30
38 Handhabe an 30
39 Vorsprung an 30
40 Träger für 10
41 Oberseite von 40
42 Unterseite von 40
43 mutternartiger Gegenhalter für 20
44 Teller von 43
45 Außensechskant an 43
46 Federkraft-Pfeil für 30 (Fig. 4)
47 Innengewinde, Mutterngewinde von 43
48 Entkupplungs-Pfeil von 10 aus 20 (Fig. 4)
49 Auflaufschräge an 39
50 Träger für 20
51 Schauseite von 50
52 Rückseite von 50
53 Neigungsfläche von 21 (Fig. 5)
54 Querschnitt, Außendurchmesser von 12 (Fig. 5)
55 lichte Öffnungsweite von 33 (Fig. 2b)
56 Pfeil der Eindruckbewegung von 30 (Fig. 6b)
57 Außengewinde von 59
58 spitzer Vorsprung an 44 (Fig. 3a)
59 Gewindeansatz an 23
60 Loch in 50 für 59
61 spitzer Zahn an 23 (Fig. 1c)
62 Passage zwischen 22, 33
11 patrizenförmige Kuppelflächen von 10
12 Schließkopf von 11
13 Schließhals von 11
14 Hinterschnitt zwischen 12, 13
15 Schaft von 10
16 Endflansch von 10
17 Schweißverbindung von 10 an 40
18 Einsteckpfeil von 10 in 20 (Fig. 4)
19 Montagepfeil von 30 in 23 (Fig. 2a)
20 zweiter Druckknopfteil, Matrizenteil
21 matrizenförmige Kuppelflächen von 20 bei 34, 35 (Fig. 2b)
22 Schließöffnung von 21
23 Gehäuse von 20
24 Einsteckloch in 23 für 10
25 Kanal in 23
26 Schlitz von 25
27 Seitenfläche von 23
28 Innenfläche von 23, Kanalboden
29 Kulisse in 25
30 beweglicher Körper, Schieber
31 Kupplungsabschnitt von 30
32 Freigabeabschnitt von 30
33 Freigabeöffnung in 32
34 erster Schließschenkel für 21
35 zweiter Schließschenkel für 21
36 angeformte Feder an 35
37 Endstück von 30
38 Handhabe an 30
39 Vorsprung an 30
40 Träger für 10
41 Oberseite von 40
42 Unterseite von 40
43 mutternartiger Gegenhalter für 20
44 Teller von 43
45 Außensechskant an 43
46 Federkraft-Pfeil für 30 (Fig. 4)
47 Innengewinde, Mutterngewinde von 43
48 Entkupplungs-Pfeil von 10 aus 20 (Fig. 4)
49 Auflaufschräge an 39
50 Träger für 20
51 Schauseite von 50
52 Rückseite von 50
53 Neigungsfläche von 21 (Fig. 5)
54 Querschnitt, Außendurchmesser von 12 (Fig. 5)
55 lichte Öffnungsweite von 33 (Fig. 2b)
56 Pfeil der Eindruckbewegung von 30 (Fig. 6b)
57 Außengewinde von 59
58 spitzer Vorsprung an 44 (Fig. 3a)
59 Gewindeansatz an 23
60 Loch in 50 für 59
61 spitzer Zahn an 23 (Fig. 1c)
62 Passage zwischen 22, 33
Claims (13)
1. Druckknopfverschluß mit einem ein Gehäuse (23) aufweisenden Matri
zenteil (20), dessen eine Schließöffnung (22) bestimmende matrizen
förmige Kuppelflächen (21) im Gehäuseinneren angeordnet sind,
und mit einem Patrizenteil (10), dessen komplementäre patrizenför mige Kuppelflächen (11) einen gegenüber der Schließöffnung (22) verdickten Schließkopf (12) an einem Schließhals (13) aufweisen,
wobei im Kupplungsfall der Schließhals (13) vom Patrizenteil (10) in der Schließöffnung (22) des Matrizenteils (20) angeordnet ist und der Schließkopf (13) die Schließöffnung (22) übergreift, dadurch gekennzeichnet,
daß im Gehäuse (23) des Matrizenteils (20) ein manuell beweglicher Körper (30) angeordnet ist,
daß die Schließöffnung (22) der matrizenförmigen Kuppelflächen (21) an einem ersten Bereich (31) des Körpers (30) angeordnet ist, während im benachbarten Bereich (32) des Körpers (30) sich eine Freigabeöffnung (33) befindet, deren lichte Öffnungsweite (55) großer/gleich dem Querschnitt (54) vom Schließkopf (12) des Patrizenteils (10) ausgebildet ist,
daß die Freigabeöffnung (33) über eine den Schließhals (13) des Patrizenteils (10) durchlassende Passage (62) mit der Schließöffnung verbunden ist.
und mit einem Patrizenteil (10), dessen komplementäre patrizenför mige Kuppelflächen (11) einen gegenüber der Schließöffnung (22) verdickten Schließkopf (12) an einem Schließhals (13) aufweisen,
wobei im Kupplungsfall der Schließhals (13) vom Patrizenteil (10) in der Schließöffnung (22) des Matrizenteils (20) angeordnet ist und der Schließkopf (13) die Schließöffnung (22) übergreift, dadurch gekennzeichnet,
daß im Gehäuse (23) des Matrizenteils (20) ein manuell beweglicher Körper (30) angeordnet ist,
daß die Schließöffnung (22) der matrizenförmigen Kuppelflächen (21) an einem ersten Bereich (31) des Körpers (30) angeordnet ist, während im benachbarten Bereich (32) des Körpers (30) sich eine Freigabeöffnung (33) befindet, deren lichte Öffnungsweite (55) großer/gleich dem Querschnitt (54) vom Schließkopf (12) des Patrizenteils (10) ausgebildet ist,
daß die Freigabeöffnung (33) über eine den Schließhals (13) des Patrizenteils (10) durchlassende Passage (62) mit der Schließöffnung verbunden ist.
2. Druckknopfverschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schließkopf (12) des Patrizenteils (10) am Übergang zum
Schließhals (13) einen Hinterschnitt (14) besitzt, der - im Kupplungs
fall - eine selbsttätige Entkupplung (48) der patrizenförmigen
Kuppelflächen (11) aus der Schließöffnung (22) des Matrizenteils
(20) verhindert.
3. Druckknopfverschluß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich
net, daß eine Federbelastung (46) den Körper (30) in eine kupplungs
wirksame Ausgangsstellung (Kupplungsstellung) im Gehäuse (23)
gedrückt hält, wo die Schließöffnung (22) mit einem im Gehäuse
(23) vorgesehenen Einsteckloch (24) für das Einführen der patrizen
förmigen Kuppelflächen (11) ausgerichtet ist,
und daß der Körper (30), gegen die Federbelastung (46), in eine
Entkupplungsstellung verstellbar ist, wo seine Freigabeöffnung
(33) mit dem Eintrittsloch (24) fluchtet.
4. Druckknopfverschluß nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Körper als Schieber
(30) ausgebildet ist, der quer zur Einsteckrichtung (18) der patrizen
förmigen Kuppelflächen (11) im Gehäuse (23) verschieblich ist.
5. Druckknopfverschluß nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das aus dem Gehäuse (23)
des Matrizenteils (20) herausragende Endstück (37) des Körpers
(30) bzw. Schiebers eine verbreiterte Handhabe (38) aufweist.
6. Druckknopfverschluß nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Körper bzw. Schieber
(30) aus elastischem Material, wie Kunststoff, besteht und eine
einstückige Feder (36) besitzt, die sich im Montagefall im Gehäusein
neren (28) abstützt.
7. Druckknopfverschluß nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (23) des Matrizen
teils (20) einstückig ausgebildet ist und einen sein Einsteckloch
(24) durchquerenden Kanal (25) zur Führung des beweglichen Körpers
bzw. Schiebers (30) besitzt und der Kanal (20) mit einem Schlitz
(26) an einer Seitenfläche (27) des Gehäuses (23) aus mündet.
8. Druckknopfverschluß nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Körper bzw.
Schieber (30) und wenigstens einer Innenfläche des Kanals (25)
einerseits ein Vorsprung (39) und andererseits eine zur Führung
des Vorsprungs (39) beim Bewegen des Körpers bzw. Schiebers
(30) dienende Kulisse (29) angeordnet sind.
9. Druckknopfverschluß nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kulisse (29) einen Endanschlag für den Vorsprung (39)
aufweist, der die Kupplungsstellung des Körpers bzw. Schiebers
(30) im Gehäuse (23) festlegt.
10. Druckknopfverschluß nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeich
net, daß der Vorsprung (39) und/oder die Kulisse (29) einstückig
mit dem Körper (30) bzw. dem Gehäuse (23) ausgebildet sind.
11. Druckknopfverschluß nach einem oder mehreren der Ansprüche
8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorsprung (39) und/oder
das Gehäuse (23) Auflaufschrägen (49) zur Steck-Montage (19)
des Körpers bzw. Schiebers (30) im Gehäuse-Kanal (25) besitzen.
12. Druckknopfverschluß nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß zur Anbringung des Matrizen
teils (20)) an der einen Seite (Schauseite 51) eines Trägers (50)
ein Gegenhalter (43) dient, der auf der gegenüberliegenden Seite
(Rückseite 52) des Trägers (50) anordbar ist.
13. Druckknopfverschluß nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuse (23) einerseits und der Gegenhalter (43) andererseits
zueinander komplementäre Innen- und Außengewinde (47; 57) aufwei
sen, die zu ihrer wechselweisen Schraubbefestigung am Träger
(50) dienen.
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