DE19517901C1 - Einrichtung zum Handhaben von untergetaucht arbeitenden Aggregaten - Google Patents
Einrichtung zum Handhaben von untergetaucht arbeitenden AggregatenInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Einrichtung
zum Handhaben von in einem gasdichten Behälter untergetaucht
arbeitenden Aggregaten, wie Tauchmotorrührwerken,
Tauchmotorpumpen und dergleichen, für insbesondere
Biogasanlagen, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bei bekannten Biogasanlagen sind Standardeinbaugarnituren
verwendet, bei denen das Aggregat lediglich in einer festen
Position unterhalb der Abdeckung des gasdichten Behälters in
den letzteren abgehängt werden kann. Um die untergetauchte
Position des Aggregats verstellen zu können, ist es bei
diesen bekannten Biogasanlagen notwendig, den gasdichten
Behälter zu öffnen mit der Folge, daß Stillstands- und somit
Produktionsausfallzeiten in Kauf genommen werden müssen.
Wesentlich bei neueren Biogasanlagen ist die Verstellbarkeit
des Aggregats sowohl in Richtung der Einbautiefe als auch
hinsichtlich eines bestimmten Verschwenkbereiches, weil
immer mehr Biogasanlagen mit wechselnden Medien gefahren
werden, so daß die richtige Positionierung des Aggregats
wechseln kann.
Bei einer entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1
vorgeschlagenen Einrichtung zum Handhaben von in einem
gasdichten Behälter untergetaucht arbeitenden Aggregaten,
wie Tauchmotorrührwerke, Tauchmotorpumpen und dergleichen,
für insbesondere Biogasanlagen, ist die notwendigerweise
gasdichte Durchführung durch ein die Führung einschließlich
des Verbindungsgliedes umgebendes Rohr gebildet, das die
Abdeckung des gasdichten Behälters in einer festen
gasdichten Dichtung durchdringt und bis in die wäßrige
Füllung des gasdichten Behälters, über der das Gas sich
befindet, eintaucht. Auf diese Weise wird die wäßrige
Füllung im gasdichten Behälter als gasdichte Abdichtung
dieses Durchführungsrohres gegenüber dem zwischen der
wäßrigen Füllung und der Abdeckung vorhandenen Gases
verwendet. Damit kann zwar das Aggregat innerhalb der
wäßrigen Füllung höhenverstellbar und mit Hilfe der Führung
verschwenkbar sein, jedoch kann für wartungsarbeiten am
geöffneten gasdichten Behälter das Aggregat nicht weit genug
nach oben gebracht werden, um ohne Einsteigen in den
gasdichten Behälter das Aggregat ergreifen zu können.
Außerdem kann das Aggregat nur durch weitere besondere
Maßnahmen aus der wäßrigen Füllung herausgebracht und
insbesondere auch von der Führung abgenommen werden.
Desweiteren ist aus dem DE 94 14 920 U1 eine Einrichtung zum
Handhaben von in einem gasdichten Behälter untergetaucht
arbeitenden Aggregaten bekannt, bei der die gasdichte
Durchführung der starren Führung für das Aggregat und des
Zugseiles durch ein flüssigkeitsgefülltes Syphon in einer
Ausnehmung der Behälterdecke gebildet ist. Ein einfacher und
schneller Ein- und Ausbau des Aggregates im Wartungsfalle
ist auch hier nicht möglich.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es deshalb, eine
Einrichtung zum Handhaben von untergetaucht arbeitenden
Aggregaten der eingangs genannten Art zu schaffen, mit der
das Aggregat nicht nur von außen stufenlos höhenverstellbar
und verdrehbar sein, sondern auch im Wartungsfalle in
schneller und einfacher Weise aus- und eingebaut werden
kann.
Zur Lösung dieser Aufgabe sind bei einer gattungsgemäßen Einrichtung zum
Handhaben von in einem gasdichten Behälter untergetaucht
arbeitenden Aggregaten, wie Tauchmotorrührwerke,
Tauchmotorpumpen und dergleichen für insbesondere
Biogasanlagen, die im Anspruch 1 angegebenen kennzeichnenden Merkmale
vorgesehen.
Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen ist die gasdichte
Durchführung ausschließlich in den Bereich der Abdeckung des
gasdichten Behälters gebracht, so daß das Aggregat aus der
wäßrigen Füllung heraus bis in den Bereich der gasförmigen
Füllung des gasdichten Behälters unterhalb der Abdeckung
gebracht werden kann. Dies bedeutet, daß nach Öffnen der
Abdeckung das Aggregat entweder in diesem Bereich gewartet
oder ohne weiteres ergriffen und aus dem gasdichten Behälter
herausgebracht werden kann, ohne daß ein Einsteigen oder gar
ein Eintauchen in den gasdichten Behälter notwendig ist.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Dichtungseinheit bzw. der
Verbindung von Drehteller und Abdeckung ergeben sich aus den
Merkmalen eines oder mehrerer der Ansprüche 2 bis 7.
Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel vorliegender
Erfindung sind die Merkmale gemäß Anspruch 8 vorgesehen.
Dadurch kann das Aggregat in einfacher Weise im Bereich des
querschnittskleineren Kopplungsabschnittes der Führung von
der Führungsstange abgenommen bzw. auf diese aufgesetzt
werden, ohne daß es hierzu eines Montagevorganges bedarf.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den
Merkmalen des Anspruchs 9 und/oder des Anspruchs 10.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind der folgenden
Beschreibung zu entnehmen, in der die Erfindung anhand des
in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher
beschrieben und erläutert ist.
Die einzige Figur zeigt in teilweise geschnittener
Darstellung eine Seitenansicht einer Einrichtung zum
Handhaben eines in einem gasdichten Behälter untergetaucht
arbeitenden Tauchmotorrührwerkes.
Die in der Zeichnung dargestellte Einrichtung 10 zum
Handhaben eines in einem als abgeschlossener Raum
ausgebildeten gasdichten Behälters 11 arbeitenden Aggregats
12, wie sie in Biogasanlagen verwendet wird, dient zum
stufenlos höhenverstellbaren Eintauchen des Aggregats 12 in
die wäßrige Füllung 13 des gasdichten Behälters 11, zum
stufenlos verdrehbaren Einstellen des Aggregats 12 innerhalb
der wäßrigen Füllung 13 und zum Anheben des Aggregats 12 in
eine Wartungsposition oberhalb der wäßrigen Füllung 13 in
einer gasförmigen Füllung 14 des gasdichten Behälters 11.
Gemäß der zeichnerischen Darstellung ist innerhalb des
gasdichten Behälters 11, der beispielsweise als ober- oder
unterirdischer Behälter, als abgeschlossene Wanne oder
dergleichen ausgebildet sein kann und an einer Stelle mit
einer mit einer Abdeckung 17 abdeckbaren Öffnung 16 versehen
ist, eine eine Führungsstange 18 aufweisende Führung 19
aufrechtstehend angeordnet. An der hier im Querschnitt
quadratischen Führungsstange 18 der Führung 19 ist das
Aggregat 12, das hier als Tauchmotorrührwerk ausgebildet
ist, aber auch eine Tauchmotorpumpe oder dergleichen sein
kann, gemäß Doppelpfeil A stufenlos auf- und abbewegbar
gehalten.
Die Führungsstange 18 der Führung 19 ist an ihrem dem Boden
15 des gasdichten Behälters 11 zugewandten Ende über einen
Halter 21 axial fest, jedoch gemäß Doppelpfeil B drehbar
abgestützt. An ihrem oberen Ende ist die Führungsstange 18
durch einen Drehteller 22 gesteckt und mit diesem dreh- und
verschiebefest, beispielsweise durch Verschweißen,
verbunden. Der Drehteller 22 ist an seiner Unterseite mit
einem Gleitring 23 bestückt, der auf einem auf der Abdeckung
17 befestigten Gleitring 24 drehbar aufliegt, der eine
Durchführungsöffnung 25 in der Abdeckung 17 umgibt und
begrenzt.
Am oberen aus dem gasdichten Behälter 11 herausragenden Ende
26 der Führungsstange 18 ist eine Konsole 27 befestigt, auf
der ein beispielsweise von Hand betreibbares Hebezeug 28
befestigt ist, das eine Kurbel 29 und eine Seilwinde 30
aufweist. Zwischen der Konsole 27 und dem Drehteller 22 ist
ein Durchführungsrohr 31 einer als Stopfbuchseneinheit 38
ausgebildeten gasdichten Durchführung gespannt gehalten. Das
Durchführungsrohr 31 besitzt ein erstes Rohrstück 32 und ein
zweites Rohrstück 33, die an ihren einander zugewandten
Enden mittels einer Gewindeverbindung von einer
Verstellgewindemuffe 34 zusammengehalten sind. Durch
Verstellen der Gewindemuffe 34 ist es möglich, die beiden
Rohrstücke 32 und 33 auseinanderzudrücken und zwischen dem
Drehteller 22 und der Konsole 27 zu verspannen. Das
Durchführungsrohr 31 besitzt an seinen beiden Enden je eine
Stopfbuchse 36, 37 und ist mit einem Schmiermittel,
beispielsweise einem Fett gefüllt. In axialer Flucht mit den
Stopfbuchsen 36 und 37 sind die Konsole 27 und der
Drehteller 22 mit einer Durchgangsbohrung versehen.
Ein auf der Seilwinde 30 gewickeltes Zugseil 39, ist durch
die Bohrung in der Konsole 27, durch die aus Stopfbuchsen
36, 37 und Durchführungsrohr 31 gebildete
Stopfbuchseneinheit 38 und die Bohrung im Drehteller 22
geführt, verläuft parallel zur Führungsstange 18 der Führung
19 und ist über eine unterhalb des und am Rührwerk 12
befestigten Umlenkrolle 41 umgelenkt und an einem
Unterseitenbereich des Gehäuses 42 des Rührwerks 12
befestigt ist. Im Bereich unmittelbar unterhalb der
Abdeckung 17 des gasdichten Behälters 11 ist an der
Führungsstange 18 eine Führungsrolle 43 befestigt, die eine
geradlinige Führung des Zugseils 39 nahe dem Ein- bzw.
Austritt aus der Stopfbuchseneinheit 38 gewährleistet. In
lediglich schematisch dargestellter Weise ist der Drehteller
22 an einer Stelle seines Umfanges mit einer gasdichten
Kabeldurchführung 44 für ein nicht dargestelltes, mit dem
Antriebsmotor des Rührwerks 12 verbundenes elektrisches
Kabel versehen.
Die unrunde Führungsstange 18 der Führung 19 besitzt einen
Führungsabschnitt 46, an dem das Rührwerk 12 unverdrehbar,
jedoch in Längsrichtung gemäß Doppelpfeil A bewegbar ist. In
einem Bereich oberhalb bzw. außerhalb der wäßrigen Füllung
13 im gasdichten Behälter 11 und nahe der Unterseite der
Abdeckung 17 des gasdichten Behälters 11 geht der
Führungsabschnitt 46 über eine Verjüngung 47 in einen
querschnittskleineren Kopplungsabschnitt 48 über. Dieser
Kopplungsabschnitt 48 reicht bis zum freien Ende 26 der
Führungsstange 18, wobei aber auch denkbar ist, den
querschnittskleineren Kopplungsabschnitt 48 lediglich bis
zur Führungsrolle 43 bzw. zum Drehteller 42 reichen zu
lassen.
Das Rührwerk 12 ist an der Rückseite seines Gehäuses 42 mit
gegenüberliegenden Gleitklauen 51 versehen, die die
Führungsstange 18 teilweise umfassen und mittels derer das
Rührwerk 12 am Führungsabschnitt 46 der Führungsstange 18
gleitend verfahrbar sind. An der dem Gehäuse 42 des
Rührwerks 12 abgewandten Rückseite besitzen die Gleitklauen
51 einen dem Durchmesser des Führungsabschnitts 46 der
Führungsstange 18 entsprechenden lichten Abstand. In diesem
Bereich sind die Gleitklauen 51 von beispielsweise jeweils
drei Führungsbolzen 52 durchsetzt, die das Rührwerk 12 am
Führungsabschnitt 46 der Führungsstange 18 gleitend halten.
Der lichte Abstand der inneren Enden der einander
zugewandten Führungsbolzen 52 in den Gleitklauen 51
entspricht dem Durchmesser des querschnittskleineren
Kopplungsabschnitts 48 der Führungsstange 18 der Führungen
19, so daß in diesem Abschnitt 48 der Führung 19 das
Rührwerk 12 aus- bzw. eingekoppelt werden kann. Es versteht
sich, daß die Gleitklauen 51 auch derart ausgebildet sein
können, daß sie den Führungsabschnitt 46 umfassen und
rückseitig mit einem entsprechenden Kopplungsschlitz
versehen sind.
Sowohl die Gleitklauen 51 als auch die Umlenkrolle 41 als
auch die Zugseilendbefestigung sind an einem das
Aggregatgehäuse 42 umgebenden bandageartigen Halter 54
vorgesehen, der an der Oberseite mit einem Handgriff 53
versehen ist.
Mit der erfindungsgemäßen Einrichtung 10 ist es somit
möglich,
- 1. durch Drehen der Kurbel 29 des Hebezeugs 28 das Rührwerk 12 in Richtung des Doppelpfeiles A auf und ab zu bewegen,
- 2. durch Verdrehen der Führung 19 gemäß Doppelpfeil B, beispielsweise von Hand, die Führungsstange 18 zusammen mit dem Rührwerk 12 innerhalb des gasdichten Behälters 11 winklig zu verdrehen, und
- 3. das Rührwerk 12 in dem Kopplungsabschnitt 48 der Führung 19 oberhalb der wäßrigen Füllung 13 des gasdichten Behälters 11 und unmittelbar unterhalb der Abdeckung 17 des gasdichten Behälters 11 zu Wartungsarbeiten aus der Führung 19 auszukoppeln bzw. in die Führung 19 wieder einzusetzen, ohne daß eine Bedienungsperson in das Innere des gasdichten Behälters eintreten bzw. eintauchen muß. Zum Ein- und Aussetzen wird am Rührwerk 12 der Handgriff 53 vorgesehen.
Claims (10)
1. Einrichtung (10) zum Handhaben von in einem gasdichten
Behälter (11) untergetaucht arbeitenden Aggregaten
(12), wie Tauchmotorrührwerken, Tauchmotorpumpen und
dergleichen, für insbesondere Biogasanlagen, mit einer
starren Führung (19), an der das Aggregat (12)
unterhalb einer Abdeckung (17) des gasdichten Behälters
(11) auf- und abbewegbar gehalten ist und die um ihre
Längsachse mit dem Aggregat (12) drehbar ist, mit einem
Hebezeug (28), mit dem das Aggregat (12) in eine von
mehreren untergetauchten Arbeitspositionen und in eine
aufgetauchte Wartungsposition bringbar ist, und mit
einer gasdichten Durchführung (38) für die Führung (19)
und für ein Verbindungsglied (39) zwischen Hebezeug
(28) und Aggregat (12) durch die Abdeckung (17) nach
außerhalb des gasdichten Behälters (11), dadurch
gekennzeichnet, daß die gasdichte Durchführung durch
eine dreh- und verschiebefeste Verbindung der Führung
(19) mit einem einen Teil der Abdeckung (17) des
gasdichten Behälters (11) bildenden Drehteller (22),
der koaxial mit der Führung (19) angeordnet und
gegenüber dem Behälter (11) abgedichtet ist, und durch
eine gasdichte Einheit am Drehteller (22), durch die
das Verbindungsglied (39) geführt ist, gebildet ist.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die gasdichte Einheit am Drehteller (22) als
Stopfbuchseneinheit (38) ausgebildet ist, die ein
fettgefülltes Rohrelement (31) aufweist, das beidendig
mit einer Stopfbuchsendichtung (36, 37) verschlossen
ist.
3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das Rohrelement (31) zwei Teilstücke (32, 33)
besitzt, die außenseitig mit einer Verstellmuffe (34)
verbunden und relativ zueinander längs verstellbar
sind.
4. Einrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das Rohrelement (31) sich einenends
am Drehteller (22) und anderenends an einer mit der
Führung (19) verbundenen Konsole (27) abstützt.
5. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß an der drehfest mit der Führung (19) verbundenen
Konsole (27) das Hebezeug (28) befestigt ist.
6. Einrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich der
Drehteller (22) auf der Abdeckung (17) des gasdichten
Behälters (11) über gasdicht aneinanderliegende
Gleitringe (23, 24) abstützt.
7. Einrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das
Verbindungsglied durch ein Zugseil (39) gebildet ist.
8. Einrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die als unrunde
Führungsstange (18) ausgebildete Führung (19) in einem
Höhenbereich zwischen eingetauchtem Führungsabschnitt
(46) und der Abdeckung (17) des gasdichten Behälters
(11) mit einem querschnittskleineren Kopplungsabschnitt
(48) versehen ist.
9. Einrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß das Aggregat (12) mit an der Führung (19)
anliegenden Gleitklauen (51) versehen ist, die an ihrer
dem Aggregat (12) abgewandten Rückseite mit einem
Kopplungsschlitz, dessen Breite dem Durchmesser des
Kopplungsabschnitts (48) entspricht, versehen sind.
10. Einrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Aggregat
(12) an seinem der Führung (19) zugewandten und der
Abdeckung (17) des gasdichten Behälters (11)
abgewandten Bereich mit einer Umlenkrolle (41) für das
Verbindungsglied (39), dessen Ende am Aggregat (12)
befestigt ist, versehen ist.
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