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DE19517901C1 - Einrichtung zum Handhaben von untergetaucht arbeitenden Aggregaten - Google Patents

Einrichtung zum Handhaben von untergetaucht arbeitenden Aggregaten

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DE19517901C1
DE19517901C1 DE19517901A DE19517901A DE19517901C1 DE 19517901 C1 DE19517901 C1 DE 19517901C1 DE 19517901 A DE19517901 A DE 19517901A DE 19517901 A DE19517901 A DE 19517901A DE 19517901 C1 DE19517901 C1 DE 19517901C1
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Anton Frey
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Xylem Water Solutions Deutschland GmbH
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ITT Flygt Pumpen GmbH
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    • F04D29/608Mounting in cavities means for removing without depressurizing the cavity
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    • B01F27/25Mixers with both stirrer and drive unit submerged in the material being mixed
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Description

Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Einrichtung zum Handhaben von in einem gasdichten Behälter untergetaucht arbeitenden Aggregaten, wie Tauchmotorrührwerken, Tauchmotorpumpen und dergleichen, für insbesondere Biogasanlagen, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bei bekannten Biogasanlagen sind Standardeinbaugarnituren verwendet, bei denen das Aggregat lediglich in einer festen Position unterhalb der Abdeckung des gasdichten Behälters in den letzteren abgehängt werden kann. Um die untergetauchte Position des Aggregats verstellen zu können, ist es bei diesen bekannten Biogasanlagen notwendig, den gasdichten Behälter zu öffnen mit der Folge, daß Stillstands- und somit Produktionsausfallzeiten in Kauf genommen werden müssen. Wesentlich bei neueren Biogasanlagen ist die Verstellbarkeit des Aggregats sowohl in Richtung der Einbautiefe als auch hinsichtlich eines bestimmten Verschwenkbereiches, weil immer mehr Biogasanlagen mit wechselnden Medien gefahren werden, so daß die richtige Positionierung des Aggregats wechseln kann.
Bei einer entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1 vorgeschlagenen Einrichtung zum Handhaben von in einem gasdichten Behälter untergetaucht arbeitenden Aggregaten, wie Tauchmotorrührwerke, Tauchmotorpumpen und dergleichen, für insbesondere Biogasanlagen, ist die notwendigerweise gasdichte Durchführung durch ein die Führung einschließlich des Verbindungsgliedes umgebendes Rohr gebildet, das die Abdeckung des gasdichten Behälters in einer festen gasdichten Dichtung durchdringt und bis in die wäßrige Füllung des gasdichten Behälters, über der das Gas sich befindet, eintaucht. Auf diese Weise wird die wäßrige Füllung im gasdichten Behälter als gasdichte Abdichtung dieses Durchführungsrohres gegenüber dem zwischen der wäßrigen Füllung und der Abdeckung vorhandenen Gases verwendet. Damit kann zwar das Aggregat innerhalb der wäßrigen Füllung höhenverstellbar und mit Hilfe der Führung verschwenkbar sein, jedoch kann für wartungsarbeiten am geöffneten gasdichten Behälter das Aggregat nicht weit genug nach oben gebracht werden, um ohne Einsteigen in den gasdichten Behälter das Aggregat ergreifen zu können.
Außerdem kann das Aggregat nur durch weitere besondere Maßnahmen aus der wäßrigen Füllung herausgebracht und insbesondere auch von der Führung abgenommen werden.
Desweiteren ist aus dem DE 94 14 920 U1 eine Einrichtung zum Handhaben von in einem gasdichten Behälter untergetaucht arbeitenden Aggregaten bekannt, bei der die gasdichte Durchführung der starren Führung für das Aggregat und des Zugseiles durch ein flüssigkeitsgefülltes Syphon in einer Ausnehmung der Behälterdecke gebildet ist. Ein einfacher und schneller Ein- und Ausbau des Aggregates im Wartungsfalle ist auch hier nicht möglich.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es deshalb, eine Einrichtung zum Handhaben von untergetaucht arbeitenden Aggregaten der eingangs genannten Art zu schaffen, mit der das Aggregat nicht nur von außen stufenlos höhenverstellbar und verdrehbar sein, sondern auch im Wartungsfalle in schneller und einfacher Weise aus- und eingebaut werden kann.
Zur Lösung dieser Aufgabe sind bei einer gattungsgemäßen Einrichtung zum Handhaben von in einem gasdichten Behälter untergetaucht arbeitenden Aggregaten, wie Tauchmotorrührwerke, Tauchmotorpumpen und dergleichen für insbesondere Biogasanlagen, die im Anspruch 1 angegebenen kennzeichnenden Merkmale vorgesehen.
Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen ist die gasdichte Durchführung ausschließlich in den Bereich der Abdeckung des gasdichten Behälters gebracht, so daß das Aggregat aus der wäßrigen Füllung heraus bis in den Bereich der gasförmigen Füllung des gasdichten Behälters unterhalb der Abdeckung gebracht werden kann. Dies bedeutet, daß nach Öffnen der Abdeckung das Aggregat entweder in diesem Bereich gewartet oder ohne weiteres ergriffen und aus dem gasdichten Behälter herausgebracht werden kann, ohne daß ein Einsteigen oder gar ein Eintauchen in den gasdichten Behälter notwendig ist.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Dichtungseinheit bzw. der Verbindung von Drehteller und Abdeckung ergeben sich aus den Merkmalen eines oder mehrerer der Ansprüche 2 bis 7.
Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung sind die Merkmale gemäß Anspruch 8 vorgesehen. Dadurch kann das Aggregat in einfacher Weise im Bereich des querschnittskleineren Kopplungsabschnittes der Führung von der Führungsstange abgenommen bzw. auf diese aufgesetzt werden, ohne daß es hierzu eines Montagevorganges bedarf.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Merkmalen des Anspruchs 9 und/oder des Anspruchs 10.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind der folgenden Beschreibung zu entnehmen, in der die Erfindung anhand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher beschrieben und erläutert ist.
Die einzige Figur zeigt in teilweise geschnittener Darstellung eine Seitenansicht einer Einrichtung zum Handhaben eines in einem gasdichten Behälter untergetaucht arbeitenden Tauchmotorrührwerkes.
Die in der Zeichnung dargestellte Einrichtung 10 zum Handhaben eines in einem als abgeschlossener Raum ausgebildeten gasdichten Behälters 11 arbeitenden Aggregats 12, wie sie in Biogasanlagen verwendet wird, dient zum stufenlos höhenverstellbaren Eintauchen des Aggregats 12 in die wäßrige Füllung 13 des gasdichten Behälters 11, zum stufenlos verdrehbaren Einstellen des Aggregats 12 innerhalb der wäßrigen Füllung 13 und zum Anheben des Aggregats 12 in eine Wartungsposition oberhalb der wäßrigen Füllung 13 in einer gasförmigen Füllung 14 des gasdichten Behälters 11.
Gemäß der zeichnerischen Darstellung ist innerhalb des gasdichten Behälters 11, der beispielsweise als ober- oder unterirdischer Behälter, als abgeschlossene Wanne oder dergleichen ausgebildet sein kann und an einer Stelle mit einer mit einer Abdeckung 17 abdeckbaren Öffnung 16 versehen ist, eine eine Führungsstange 18 aufweisende Führung 19 aufrechtstehend angeordnet. An der hier im Querschnitt quadratischen Führungsstange 18 der Führung 19 ist das Aggregat 12, das hier als Tauchmotorrührwerk ausgebildet ist, aber auch eine Tauchmotorpumpe oder dergleichen sein kann, gemäß Doppelpfeil A stufenlos auf- und abbewegbar gehalten.
Die Führungsstange 18 der Führung 19 ist an ihrem dem Boden 15 des gasdichten Behälters 11 zugewandten Ende über einen Halter 21 axial fest, jedoch gemäß Doppelpfeil B drehbar abgestützt. An ihrem oberen Ende ist die Führungsstange 18 durch einen Drehteller 22 gesteckt und mit diesem dreh- und verschiebefest, beispielsweise durch Verschweißen, verbunden. Der Drehteller 22 ist an seiner Unterseite mit einem Gleitring 23 bestückt, der auf einem auf der Abdeckung 17 befestigten Gleitring 24 drehbar aufliegt, der eine Durchführungsöffnung 25 in der Abdeckung 17 umgibt und begrenzt.
Am oberen aus dem gasdichten Behälter 11 herausragenden Ende 26 der Führungsstange 18 ist eine Konsole 27 befestigt, auf der ein beispielsweise von Hand betreibbares Hebezeug 28 befestigt ist, das eine Kurbel 29 und eine Seilwinde 30 aufweist. Zwischen der Konsole 27 und dem Drehteller 22 ist ein Durchführungsrohr 31 einer als Stopfbuchseneinheit 38 ausgebildeten gasdichten Durchführung gespannt gehalten. Das Durchführungsrohr 31 besitzt ein erstes Rohrstück 32 und ein zweites Rohrstück 33, die an ihren einander zugewandten Enden mittels einer Gewindeverbindung von einer Verstellgewindemuffe 34 zusammengehalten sind. Durch Verstellen der Gewindemuffe 34 ist es möglich, die beiden Rohrstücke 32 und 33 auseinanderzudrücken und zwischen dem Drehteller 22 und der Konsole 27 zu verspannen. Das Durchführungsrohr 31 besitzt an seinen beiden Enden je eine Stopfbuchse 36, 37 und ist mit einem Schmiermittel, beispielsweise einem Fett gefüllt. In axialer Flucht mit den Stopfbuchsen 36 und 37 sind die Konsole 27 und der Drehteller 22 mit einer Durchgangsbohrung versehen.
Ein auf der Seilwinde 30 gewickeltes Zugseil 39, ist durch die Bohrung in der Konsole 27, durch die aus Stopfbuchsen 36, 37 und Durchführungsrohr 31 gebildete Stopfbuchseneinheit 38 und die Bohrung im Drehteller 22 geführt, verläuft parallel zur Führungsstange 18 der Führung 19 und ist über eine unterhalb des und am Rührwerk 12 befestigten Umlenkrolle 41 umgelenkt und an einem Unterseitenbereich des Gehäuses 42 des Rührwerks 12 befestigt ist. Im Bereich unmittelbar unterhalb der Abdeckung 17 des gasdichten Behälters 11 ist an der Führungsstange 18 eine Führungsrolle 43 befestigt, die eine geradlinige Führung des Zugseils 39 nahe dem Ein- bzw. Austritt aus der Stopfbuchseneinheit 38 gewährleistet. In lediglich schematisch dargestellter Weise ist der Drehteller 22 an einer Stelle seines Umfanges mit einer gasdichten Kabeldurchführung 44 für ein nicht dargestelltes, mit dem Antriebsmotor des Rührwerks 12 verbundenes elektrisches Kabel versehen.
Die unrunde Führungsstange 18 der Führung 19 besitzt einen Führungsabschnitt 46, an dem das Rührwerk 12 unverdrehbar, jedoch in Längsrichtung gemäß Doppelpfeil A bewegbar ist. In einem Bereich oberhalb bzw. außerhalb der wäßrigen Füllung 13 im gasdichten Behälter 11 und nahe der Unterseite der Abdeckung 17 des gasdichten Behälters 11 geht der Führungsabschnitt 46 über eine Verjüngung 47 in einen querschnittskleineren Kopplungsabschnitt 48 über. Dieser Kopplungsabschnitt 48 reicht bis zum freien Ende 26 der Führungsstange 18, wobei aber auch denkbar ist, den querschnittskleineren Kopplungsabschnitt 48 lediglich bis zur Führungsrolle 43 bzw. zum Drehteller 42 reichen zu lassen.
Das Rührwerk 12 ist an der Rückseite seines Gehäuses 42 mit gegenüberliegenden Gleitklauen 51 versehen, die die Führungsstange 18 teilweise umfassen und mittels derer das Rührwerk 12 am Führungsabschnitt 46 der Führungsstange 18 gleitend verfahrbar sind. An der dem Gehäuse 42 des Rührwerks 12 abgewandten Rückseite besitzen die Gleitklauen 51 einen dem Durchmesser des Führungsabschnitts 46 der Führungsstange 18 entsprechenden lichten Abstand. In diesem Bereich sind die Gleitklauen 51 von beispielsweise jeweils drei Führungsbolzen 52 durchsetzt, die das Rührwerk 12 am Führungsabschnitt 46 der Führungsstange 18 gleitend halten. Der lichte Abstand der inneren Enden der einander zugewandten Führungsbolzen 52 in den Gleitklauen 51 entspricht dem Durchmesser des querschnittskleineren Kopplungsabschnitts 48 der Führungsstange 18 der Führungen 19, so daß in diesem Abschnitt 48 der Führung 19 das Rührwerk 12 aus- bzw. eingekoppelt werden kann. Es versteht sich, daß die Gleitklauen 51 auch derart ausgebildet sein können, daß sie den Führungsabschnitt 46 umfassen und rückseitig mit einem entsprechenden Kopplungsschlitz versehen sind.
Sowohl die Gleitklauen 51 als auch die Umlenkrolle 41 als auch die Zugseilendbefestigung sind an einem das Aggregatgehäuse 42 umgebenden bandageartigen Halter 54 vorgesehen, der an der Oberseite mit einem Handgriff 53 versehen ist.
Mit der erfindungsgemäßen Einrichtung 10 ist es somit möglich,
  • 1. durch Drehen der Kurbel 29 des Hebezeugs 28 das Rührwerk 12 in Richtung des Doppelpfeiles A auf und ab zu bewegen,
  • 2. durch Verdrehen der Führung 19 gemäß Doppelpfeil B, beispielsweise von Hand, die Führungsstange 18 zusammen mit dem Rührwerk 12 innerhalb des gasdichten Behälters 11 winklig zu verdrehen, und
  • 3. das Rührwerk 12 in dem Kopplungsabschnitt 48 der Führung 19 oberhalb der wäßrigen Füllung 13 des gasdichten Behälters 11 und unmittelbar unterhalb der Abdeckung 17 des gasdichten Behälters 11 zu Wartungsarbeiten aus der Führung 19 auszukoppeln bzw. in die Führung 19 wieder einzusetzen, ohne daß eine Bedienungsperson in das Innere des gasdichten Behälters eintreten bzw. eintauchen muß. Zum Ein- und Aussetzen wird am Rührwerk 12 der Handgriff 53 vorgesehen.

Claims (10)

1. Einrichtung (10) zum Handhaben von in einem gasdichten Behälter (11) untergetaucht arbeitenden Aggregaten (12), wie Tauchmotorrührwerken, Tauchmotorpumpen und dergleichen, für insbesondere Biogasanlagen, mit einer starren Führung (19), an der das Aggregat (12) unterhalb einer Abdeckung (17) des gasdichten Behälters (11) auf- und abbewegbar gehalten ist und die um ihre Längsachse mit dem Aggregat (12) drehbar ist, mit einem Hebezeug (28), mit dem das Aggregat (12) in eine von mehreren untergetauchten Arbeitspositionen und in eine aufgetauchte Wartungsposition bringbar ist, und mit einer gasdichten Durchführung (38) für die Führung (19) und für ein Verbindungsglied (39) zwischen Hebezeug (28) und Aggregat (12) durch die Abdeckung (17) nach außerhalb des gasdichten Behälters (11), dadurch gekennzeichnet, daß die gasdichte Durchführung durch eine dreh- und verschiebefeste Verbindung der Führung (19) mit einem einen Teil der Abdeckung (17) des gasdichten Behälters (11) bildenden Drehteller (22), der koaxial mit der Führung (19) angeordnet und gegenüber dem Behälter (11) abgedichtet ist, und durch eine gasdichte Einheit am Drehteller (22), durch die das Verbindungsglied (39) geführt ist, gebildet ist.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die gasdichte Einheit am Drehteller (22) als Stopfbuchseneinheit (38) ausgebildet ist, die ein fettgefülltes Rohrelement (31) aufweist, das beidendig mit einer Stopfbuchsendichtung (36, 37) verschlossen ist.
3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohrelement (31) zwei Teilstücke (32, 33) besitzt, die außenseitig mit einer Verstellmuffe (34) verbunden und relativ zueinander längs verstellbar sind.
4. Einrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohrelement (31) sich einenends am Drehteller (22) und anderenends an einer mit der Führung (19) verbundenen Konsole (27) abstützt.
5. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß an der drehfest mit der Führung (19) verbundenen Konsole (27) das Hebezeug (28) befestigt ist.
6. Einrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Drehteller (22) auf der Abdeckung (17) des gasdichten Behälters (11) über gasdicht aneinanderliegende Gleitringe (23, 24) abstützt.
7. Einrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungsglied durch ein Zugseil (39) gebildet ist.
8. Einrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die als unrunde Führungsstange (18) ausgebildete Führung (19) in einem Höhenbereich zwischen eingetauchtem Führungsabschnitt (46) und der Abdeckung (17) des gasdichten Behälters (11) mit einem querschnittskleineren Kopplungsabschnitt (48) versehen ist.
9. Einrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Aggregat (12) mit an der Führung (19) anliegenden Gleitklauen (51) versehen ist, die an ihrer dem Aggregat (12) abgewandten Rückseite mit einem Kopplungsschlitz, dessen Breite dem Durchmesser des Kopplungsabschnitts (48) entspricht, versehen sind.
10. Einrichtung nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Aggregat (12) an seinem der Führung (19) zugewandten und der Abdeckung (17) des gasdichten Behälters (11) abgewandten Bereich mit einer Umlenkrolle (41) für das Verbindungsglied (39), dessen Ende am Aggregat (12) befestigt ist, versehen ist.
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